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AFS/0002/2022

Systematische Fragen zum Evakuierungsfall des Schulzentrums Wolbeck am 08.09.2022

Anfrage in der BV Südost 22.09.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 24.01.2023, TOP 7.7

Stellungnahme vom Amt 40

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Originalanfrage

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Weiterleitung an Amt 40

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Stellungnahme vom Amt 40

5123 Zeichen

Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Südost

2.4. Nov. 2022

18.11.2022
492-4000

40.00.0001
Amt für Schule und Weiterbildung

Bezirksvertretung Münster-Südost

Systematische Fragen zum Evakuierungsfall des Schulzentrums Wolbeck am
08.09.2022 \

Anfrage AFS/0002/2022

Zu der o.a. Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Die Verwaltung hat zu einer gemeinsamen kritischen Aufarbeitung (Manöverkritik)
eingeladen. Teilgenommen daran haben neben den Schulleitungen die Schulaufsicht,
die Polizei und die Feuerwehr. Dabei ging es einerseits um die Aufarbeitung des
Tages, andererseits und im Schwerpunkt um die Frage, welche Lehren/Konsequenzen
für die Zukunft daraus gezogen werden.

Zu den konkreten Fragen der Hinweis, dass — mit Ausnahme des Coronajahres 2020
-— regelmäßig die Schulalarmproben stattgefunden haben, diese sind auch
dokumentiert. Die letzten Proben waren im April und September 2022 sowie im
November 2021. Das Krisenteam des Gymnasiums war während des Vorfalls im
Einsatz.

Die Sicherstellung der Organisation und der regelmäßigen Proben ist eine der
zahlreichen Aufgaben von Schulleitung. Schulleitungshandeln unterliegt generell der
Schulaufsicht des Landes.

Zur Frage des Vorgehens bei Krisen haben Unfallkasse NRW und das
Schulministerium den sog. Notfallordner entwickelt, der allen Schulen vorliegt und
bekannt ist. Dieser enthält umfassende Hinweise für die Schulen sowie
Handlungsempfehlungen zur Krisenprävention und Krisenintervention:

Die Ordner sind interne Handlunggsleitfäden für die Schulen bzw. die Krisenteams.

Über die Ergebnisse der Manöverkritik und die identifizierten Handlungsfelder wurde
die Bezirksvertretung durch die Verwaltung in ihrer Sitzung am 15.11.2022 mündlich
informiert. Zentral ist die Absprache zur Durchführung einer gemeinsamen Fortbildung
aller drei Krisenteams der Schulen des Schulzentrums, die vorbereitet wird.

Krisenteamfortbildungen werden standardmäßig durch die schulpsychologische
Beratungsstelle und die Polizei angeboten und durchgeführt. Dabei werden durch die
schulpsychologische Beratungsstelle die Schulteams für Beratung, Gewaltprävention
und Krisenintervention (auch „Krisenteams“ oder „BeGeK-Teams“ genannt) von bis zu
drei Schulen gemeinsam fortgebildet. Die Teams setzen sich im Idealfall z.B. aus

folgenden Personen zusammen: Schulleitung, erweiterte Schulleitung,
Beratungslehrkraft, Fachkraft für Schulsozialarbeit, Lehrkräfte für spezielle Aufgaben
(z.B. Schulseelsorge), schulisches Personal mit speziellen Fähigkeiten (z.B.
ausgebildete*r Rettungssanitäter*in), Fachkraft des Ganztags, Hausmeister*in etc.
Dabei werden die individuellen Bedarfe der Schule berücksichtigt. In Absprache mit
den betreffenden Schulteams, insbesondere mit den Schulleitungen werden in der
Fortbildung die bisherige Zusammenarbeit zur Bewältigung und Nachsorge von
Krisen, die Kommunikation und Abläufe während einer Krise, die Klärung von Rollen
und Aufgabenverteilungen sowie die Nutzung des Notfallordners in den Blick
genommen. Des Weiteren wird ein Grundwissen zu Themen wie Psychische Erste
Hilfe, Umgang mit Tod und Trauer etc. vermittelt. Methodisch werden theoretische
Inputs begleitet von praktischen Übungseinheiten und zwei Krisenschnelldurchläufen.
Es handelt sich um eine ganztägige Veranstaltung. Optional kann für die Veranstaltung
auch die Polizei mit hinzugezogen werden. Darüber hinaus bietet die Polizei
(Kriminalprävention) ein eigenständiges Angebot zur Fortbildung für Schulen an.

Für die .aktuell verabredete Fortbildung werden das Format und die Inhalte von der
schulpsychologischen Beratungsstelle, der Polizei und: der Feuerwehr vorbereitet
unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem Reizgasvorfall.

Eine ergänzende Information zu den Schulalarmproben:

Schulen sind verpflichtet, Schulalarmproben zweimal jährlich zu organisieren. Bei
einer Alarmprobe soll der Feuerwehr Gelegenheit zur Teilnahme gegeben werden.
Grundlage dafür ist der gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Brandschutztechnische Ausstattung und
Verhalten in Schulen bei Bränden“ in der Fassung vom 08.11.2022.

Die Feuerwehr entscheidet im eigenen Ermessen, insbesondere hinsichtlich der
verfügbaren Kapazitäten, über eine Teilnahme; es wird aber versucht, mit den
bestehenden Ressourcen die Thematik zu bedienen, soweit dies möglich ist.

Der Erlass bezieht sich tatsächlich ausschließlich auf den Brandfall und hat für diesen
die konkrete Ablaufplanung und Räumung im Fokus.

Die gesetzlichen Schulalarme mit der Feuerwehr decken andere Szenarien ‘der
schulischen Krisenorganisation nicht ab wie z.B. Lagen mit einer Vielzahl von
Verletzten, Lagen mit Schadstoffaustritten, wie Gefahrgutunfälle und Brände im
Umfeld, Verhalten bei Amoklagen oder auch Organisation eines. schulform-
übergreifenden Standort-Krisenteams. Dies werden Fragen für die
Krisenteamfortbildungen sein. Die Verwaltung beabsichtigt, gemeinsam mit der
Polizei, der Feuerwehr und der Schulaufsicht, die Frage einer möglichen
Weiterentwicklung der Schulalarmproben zu erörtern.

Originalanfrage

675 Zeichen

CDU-Anfrage von Herrn Sölken per Mail vom 21.09.2022 
 
Wann sind die letzten im Halbjahres Rhythmus vorgeschrieben 
Schulalarmproben am Gymnasium durchgeführt worden und wie sind diese 
dokumentiert? 
 
Hat das Krisenteam der Schule während des Ereignisses gearbeitet?  
 
Wenn nein, warum nicht? 
 
Wie wird gegebenenfalls zeitnah an bestehenden Mängeln in der 
Krisenorganisation gearbeitet?  
 
Wer beaufsichtigt die Schule dahingehend ?  
 
Wann hat die letzte Fortbildung und Übung des Krisenteams der Schule 
stattgefunden? 
 
Warum konnte die Schule/das Krisenteam ihrer Aufsichtspflicht und 
Informationspflicht gegenüber den betroffenen Eltern nicht nachgekommen 
?

Weiterleitung an Amt 40

1105 Zeichen

Eingang am 
 
21.09.2022 
 
   fristgerecht 
 
   nicht fristgerecht 
Anfrage Nr. 
 
AFS/0002/2022 
Datum 
 
22.09.2022 
Ruf 
 
492-1661 
 
 
Anfrage 
 
Bezirksvertretung Münster-Südost 
 
Name des anfragenden Mitgliedes der BV (Fraktion) 
CDU-Fraktion 
 
Betreff 
Systematische Fragen zum Evakuierungsfall des Schulzentrums Wolbeck am 08.09.2022 
 
 
  
 
- Bitte sofort bearbeiten! - 
 
Bezirksverwaltung Münster-Südost / OB  
Amt über Dezernat 
 
40 / IV 
zur federführenden Bearbeitung (Anlage 2fach). 
Spätester Rückgabetermin: Sitzungstag, 14.00 Uhr. 
Soweit die Anfrage nicht bis zur nächsten Sitzung beantwortet werden 
kann, bitte ich um schriftliche Mitteilung. 
Amt über Dezernat 
 
 
zur mitwirkenden Bearbeitung (Anlage 1fach). 
 
 
 
 
Gez. Frankowsky-Hillen________________________________ 
Leiter/in Bezirksverwaltung, Schriftführer/-in 
  
 
 
Amt 
 
 
 
U an BVSt 
 
 
 
über OBM/Dezernent/-in 
 
 
 
über Amt 
 
 
 
zur Mitzeichnung und Entnahme eines Abdrucks. 
 
Die Anfrage soll gemäß Anlage beantwortet werden. 
 
 
__________________________________ 
Amtsleiter/Amtsleiterin, Datum

Beratungsverlauf (1)

24.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 7.7 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AFS/0002/2022
Typ
Anfrage in der BV Südost
Datum
22.09.2022
Erstellt
21.09.2022 13:25