AFS/0002/2022
Systematische Fragen zum Evakuierungsfall des Schulzentrums Wolbeck am 08.09.2022
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Stellungnahme vom Amt 40
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Stadt Münster Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Südost 2.4. Nov. 2022 18.11.2022 492-4000 40.00.0001 Amt für Schule und Weiterbildung Bezirksvertretung Münster-Südost Systematische Fragen zum Evakuierungsfall des Schulzentrums Wolbeck am 08.09.2022 \ Anfrage AFS/0002/2022 Zu der o.a. Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Verwaltung hat zu einer gemeinsamen kritischen Aufarbeitung (Manöverkritik) eingeladen. Teilgenommen daran haben neben den Schulleitungen die Schulaufsicht, die Polizei und die Feuerwehr. Dabei ging es einerseits um die Aufarbeitung des Tages, andererseits und im Schwerpunkt um die Frage, welche Lehren/Konsequenzen für die Zukunft daraus gezogen werden. Zu den konkreten Fragen der Hinweis, dass — mit Ausnahme des Coronajahres 2020 -— regelmäßig die Schulalarmproben stattgefunden haben, diese sind auch dokumentiert. Die letzten Proben waren im April und September 2022 sowie im November 2021. Das Krisenteam des Gymnasiums war während des Vorfalls im Einsatz. Die Sicherstellung der Organisation und der regelmäßigen Proben ist eine der zahlreichen Aufgaben von Schulleitung. Schulleitungshandeln unterliegt generell der Schulaufsicht des Landes. Zur Frage des Vorgehens bei Krisen haben Unfallkasse NRW und das Schulministerium den sog. Notfallordner entwickelt, der allen Schulen vorliegt und bekannt ist. Dieser enthält umfassende Hinweise für die Schulen sowie Handlungsempfehlungen zur Krisenprävention und Krisenintervention: Die Ordner sind interne Handlunggsleitfäden für die Schulen bzw. die Krisenteams. Über die Ergebnisse der Manöverkritik und die identifizierten Handlungsfelder wurde die Bezirksvertretung durch die Verwaltung in ihrer Sitzung am 15.11.2022 mündlich informiert. Zentral ist die Absprache zur Durchführung einer gemeinsamen Fortbildung aller drei Krisenteams der Schulen des Schulzentrums, die vorbereitet wird. Krisenteamfortbildungen werden standardmäßig durch die schulpsychologische Beratungsstelle und die Polizei angeboten und durchgeführt. Dabei werden durch die schulpsychologische Beratungsstelle die Schulteams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention (auch „Krisenteams“ oder „BeGeK-Teams“ genannt) von bis zu drei Schulen gemeinsam fortgebildet. Die Teams setzen sich im Idealfall z.B. aus folgenden Personen zusammen: Schulleitung, erweiterte Schulleitung, Beratungslehrkraft, Fachkraft für Schulsozialarbeit, Lehrkräfte für spezielle Aufgaben (z.B. Schulseelsorge), schulisches Personal mit speziellen Fähigkeiten (z.B. ausgebildete*r Rettungssanitäter*in), Fachkraft des Ganztags, Hausmeister*in etc. Dabei werden die individuellen Bedarfe der Schule berücksichtigt. In Absprache mit den betreffenden Schulteams, insbesondere mit den Schulleitungen werden in der Fortbildung die bisherige Zusammenarbeit zur Bewältigung und Nachsorge von Krisen, die Kommunikation und Abläufe während einer Krise, die Klärung von Rollen und Aufgabenverteilungen sowie die Nutzung des Notfallordners in den Blick genommen. Des Weiteren wird ein Grundwissen zu Themen wie Psychische Erste Hilfe, Umgang mit Tod und Trauer etc. vermittelt. Methodisch werden theoretische Inputs begleitet von praktischen Übungseinheiten und zwei Krisenschnelldurchläufen. Es handelt sich um eine ganztägige Veranstaltung. Optional kann für die Veranstaltung auch die Polizei mit hinzugezogen werden. Darüber hinaus bietet die Polizei (Kriminalprävention) ein eigenständiges Angebot zur Fortbildung für Schulen an. Für die .aktuell verabredete Fortbildung werden das Format und die Inhalte von der schulpsychologischen Beratungsstelle, der Polizei und: der Feuerwehr vorbereitet unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem Reizgasvorfall. Eine ergänzende Information zu den Schulalarmproben: Schulen sind verpflichtet, Schulalarmproben zweimal jährlich zu organisieren. Bei einer Alarmprobe soll der Feuerwehr Gelegenheit zur Teilnahme gegeben werden. Grundlage dafür ist der gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden“ in der Fassung vom 08.11.2022. Die Feuerwehr entscheidet im eigenen Ermessen, insbesondere hinsichtlich der verfügbaren Kapazitäten, über eine Teilnahme; es wird aber versucht, mit den bestehenden Ressourcen die Thematik zu bedienen, soweit dies möglich ist. Der Erlass bezieht sich tatsächlich ausschließlich auf den Brandfall und hat für diesen die konkrete Ablaufplanung und Räumung im Fokus. Die gesetzlichen Schulalarme mit der Feuerwehr decken andere Szenarien ‘der schulischen Krisenorganisation nicht ab wie z.B. Lagen mit einer Vielzahl von Verletzten, Lagen mit Schadstoffaustritten, wie Gefahrgutunfälle und Brände im Umfeld, Verhalten bei Amoklagen oder auch Organisation eines. schulform- übergreifenden Standort-Krisenteams. Dies werden Fragen für die Krisenteamfortbildungen sein. Die Verwaltung beabsichtigt, gemeinsam mit der Polizei, der Feuerwehr und der Schulaufsicht, die Frage einer möglichen Weiterentwicklung der Schulalarmproben zu erörtern.
Originalanfrage
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CDU-Anfrage von Herrn Sölken per Mail vom 21.09.2022 Wann sind die letzten im Halbjahres Rhythmus vorgeschrieben Schulalarmproben am Gymnasium durchgeführt worden und wie sind diese dokumentiert? Hat das Krisenteam der Schule während des Ereignisses gearbeitet? Wenn nein, warum nicht? Wie wird gegebenenfalls zeitnah an bestehenden Mängeln in der Krisenorganisation gearbeitet? Wer beaufsichtigt die Schule dahingehend ? Wann hat die letzte Fortbildung und Übung des Krisenteams der Schule stattgefunden? Warum konnte die Schule/das Krisenteam ihrer Aufsichtspflicht und Informationspflicht gegenüber den betroffenen Eltern nicht nachgekommen ?
Weiterleitung an Amt 40
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Eingang am 21.09.2022 fristgerecht nicht fristgerecht Anfrage Nr. AFS/0002/2022 Datum 22.09.2022 Ruf 492-1661 Anfrage Bezirksvertretung Münster-Südost Name des anfragenden Mitgliedes der BV (Fraktion) CDU-Fraktion Betreff Systematische Fragen zum Evakuierungsfall des Schulzentrums Wolbeck am 08.09.2022 - Bitte sofort bearbeiten! - Bezirksverwaltung Münster-Südost / OB Amt über Dezernat 40 / IV zur federführenden Bearbeitung (Anlage 2fach). Spätester Rückgabetermin: Sitzungstag, 14.00 Uhr. Soweit die Anfrage nicht bis zur nächsten Sitzung beantwortet werden kann, bitte ich um schriftliche Mitteilung. Amt über Dezernat zur mitwirkenden Bearbeitung (Anlage 1fach). Gez. Frankowsky-Hillen________________________________ Leiter/in Bezirksverwaltung, Schriftführer/-in Amt U an BVSt über OBM/Dezernent/-in über Amt zur Mitzeichnung und Entnahme eines Abdrucks. Die Anfrage soll gemäß Anlage beantwortet werden. __________________________________ Amtsleiter/Amtsleiterin, Datum
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AFS/0002/2022
- Typ
- Anfrage in der BV Südost
- Datum
- 22.09.2022
- Erstellt
- 21.09.2022 13:25