V/0955/2005
Weiterführung des bestehenden Fuß-/Radwegenetzes vom Bebauungsplan Nr. 396 zur Altenroxeler Straße
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Anlage 2
975 Zeichen
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Anlage 1
1908 Zeichen
Fraktion in der BV West
STADT MÜNSTER
= 2. MRZ. 2005
+ Amt für Bürgerangelsgenhaiten -
West
Bezirksvarwaltı
Münster, 19. Februar 2005
A-W/0011/2005
An die
Bezirksvertretung Münster - West
Frau Bezirksvorsteherin Elisabeth Westrup
Schelmenstiege 1-3
48161 Münster
Weiterführung des Fußgänger-/ Radwegenetzes Richtung Westen
im Bebauungsplan Nr. 396 — Mecklenbeck Nordteil
Die Bezirksvertretung Münster - West möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob relativ zügig ein weiterer Ausbau des
vorhandenen Wegenetzes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 396 — Mecklenbeck
Nordteil Richtung Westen möglich ist.
Die Höhe der Baukosten ist zu ermitteln. Zugleich ist zu prüfen, ob die Erstellung des
VVeges im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme möglich ist.
Begründung:
In den letzten Jahren ist im Nordteil des B-Planes Nr. 396 Mecklenbeck ein vorbildliches
Wander- und Radwegenetze mit Anbindung nach Osten (Aasee) und Süden (Siedlung Am
Dill) als Ausgleichsfläche entstanden.
Der Landschaftspark wird inzwischen täglich von vielen Menschen zur Erholung und zum
Sport genutzt.
Eine Radwege - Wanderwegeanbindung nach Westen zur Altenroxeler Str. (Richtung
Roxel / Albachten) fehlt jedoch bisher, Diese Wegeanbindung würde das vorhandene
Wegenetz schlüssig fortführen und den Landschaftspark an das lokale Rundwander-
wegenetz Altenroxel und Roxel anbinden.
Da derzeit im direkten Anschluss an die städtischen Ausgleichsflächen im Auftrag des
Landesbetrieb Straßenbau NRW Ausgleichsflächen für die Verbreiterung der A1
hergestellt werden, bietet es sich an, im Zusammenhang mit dieser Maßnahme den
Lückenschluß im Radwege- und Wanderwegenetz herzustellen.
gezeichnet
Peter Wolfgarten
CDU Fraktion in der BV West
CDU - Kreisgeschäftssteile « Mauritzstraße 4-5 - 48149 Münster
Telefon (02 51} 41842-0 + Telefax {02 51) 41342-44
Post@cdu-muerster.de Anlage 1
hitpltwww.caumuenstar.de
Beschlussvorlage
4927 Zeichen
V/0955/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Weiterführung des bestehenden Fuß-/Radwegenetzes vom Bebauungsplan Nr. 396 zur Altenroxeler Straße Antrag der CDU Fraktion in der BV-West vom 19.02.2005 (A-W/0011/2005) Beratungsfolge 01.12.2005 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Sachentscheidung Der Planung und Bauausführung eines Fuß-/Radweges in 2006 im An schluss an das bestehende Wegenetz des Bebauungsplans Nr. 396 – Mecklenbeck Mitte zur Altenroxeler Straße, wird zuge- stimmt. Kosten/Folgekosten Die Baukosten für die Herstellung der ca. 570 m langen Fuß-/Radwegeverbindung betragen 50.000 €. Die Baukosten für den Fuß-/Radweg und für die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Aus- gleichsmaßnahmen können als Ergänzungsmaßnahme zum Öffentlichen Grün Mecklenbeck-Mitte, Bebauungsplans 396 aus der Finanzstelle 67161301014310 „ÖG/4KSP Mecklenbeck Mitte, Bbpl. 396“ finanziert werden. Die jährlichen Folgekosten für Unterhaltung und Pflege der Fuß-/Radwegeverbindung belaufen sich auf 900 €. Vorlagen-Nr.: V/0955/2005 Auskunft erteilt: Herr Scharf Ruf: 492 6723 E-Mail: scharfk@stadt-muenster.de Datum: 09.11.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0955/2005 Finanzierung/Mittelbereitstellung Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2006 bzw. des Finanzplans und Investitionspro- gramms 2005 – 2009 steht. Ausgaben Finanzstelle Finanzposition Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag Bemer- kung NKF-Nummer: 67161301014310 782200 (ehem. HHSt. 5816.960.1160.5) Bauk. ÖG/4KSP Mecklenb. Mitte, Bbpl. 396 2006 50.000,00 € Insgesamt: 50.000,00 € Befristung Keine Begründung: Mit Beschluss vom 20.01.2000 hat die Bezirksvertretung Münster-West der Planung und dem Bau der öffentlichen Grünflächen einschließlich dem Fuß-/Radwegenetz und der Ausgleichsflächen im Baugebiet Mecklenbeck-Mitte, im Abschnitt Nord zugestimmt. Die öffentlichen Grünflächen, Aus- gleichsflächen und das Fuß-/Radwegenetz wurden zwischenzeitlich gemäß dem Beschluss vom 20.01.2000 ausgeführt. Mit Antrag vom 19.02.05 (A-W/0011/2005) hat die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West die Weit erführung des bestehenden Fuß-/Radwegenetzes vom Bebauungsplan Nr. 396 bis zur Altenroxeler Straße angeregt und die Verwaltung beauftragt, eine Fortführung des Wegenetzes im Bereich der Ausgleichsflächen des Bundes für den Ausbau der A1 zu prüfen, die hierfür anfallenden Baukosten zu ermitteln und Finanzierungsmöglichkeiten aufzu- zeigen. Der Antrag (A-W/0011/2005) ist der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt. Die Fortführung des bestehenden Fuß-/Radwegenetzes wurde in der Örtlichkeit geprüft und ist nach Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau auf den bundeseigenen Flächen, grundsätz- lich möglich. Sofern der Bundesrepublik Deutschland seitens der Stadt Münster entsprechende Ersatzflächen in räumlicher Nähe zu den bundeseigenen Flächen zur Durchführung von Aus- gleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden und für den Landesbetrieb Straßenbau keine zusätzlichen Kosten anfallen, hat der Landesbetrieb Straßenbau seine Bereitschaft zur Fortführung des städtischen Fuß-/Radweges auf den bundeseigenen Flächen in Aussicht gestellt. Der geplante Fuß-/Radweg wird analog dem vorhandenen Fuß-/Radwegenetz in wassergebundener Decke her- gestellt. Für die Fortführung des 2,50 m breiten und 570 m langen Weges wird eine 4,0 m breite und 2.280 m² große Wegetrasse entlang der östlichen Flurstücksgrenzen der bundeseigenen Flurstücke (Gemarkung Roxel, Flur 34, Flurstücke 50, 51, 55) benötigt. Seitens des Liegenschaftsamtes wurde dem Landesbetrieb Straßenbau eine 2.280 m² große Er- satzfläche (Gemarkung Roxel, Flur 34, Flurst ück 56/Teilfläche) angeboten. Die Fläche grenzt un- mittelbar an die Ausgleichsflächen des Bundes an und wird vom Landesbetrieb Straßenbau als Ersatzfläche zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen akzeptiert. Die Fortführung des geplanten Fuß-/Radweges vom Bebauungsplan 396 bis zur Altenroxeler Stra- ße und die Lage und Abgrenzung der erforderlichen Ersatzfläche (Gemarkung Roxel, Flur 34, Flurstück 56/Teilfläche) sind der Anlage 2 zu entnehmen. - 3 - V/0955/2005 Die Bauabwicklung steht unter dem generellen Vorbehalt der personellen und finanziellen Res- sourcen, die dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz zur Verfügung stehen. Deshalb kann das Amt zzt. Keine verbindliche Planung für die Umsetzung entwickeln und zusagen. I.V. Joksch Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion in der BV West (A-W/0011/2005) in Kopie Anlage 2: Plan Nr. 1 Lageplan - Weiterführung des Fuß-/Radwegenetzes im Bebauungsplan 396 zur Altenroxeler Straße
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 396 (amtlicher Umring) amtlich
- Altenroxeler Straße
- Mauritzstraße 4
- Schelmenstiege 1
- Am Dill
Bebauungsplan Nr. 396
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0955/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 09.11.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37