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Beantwortung einer Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Fraktion DIE LINKE, Soziale Erhaltungssatzungen in Nippes, AN/0471/2022
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1220/2022 vom 28.04.2022
Stand: Am 28.04.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/15 Vorlagen-Nummer 1220/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.04.2022 Beantwortung einer Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Fraktion DIE LINKE, Soziale Erhaltungssatzungen in Nippes, AN/0471/2022 Die Fraktion DIE LINKE bittet die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie schätzt die Verwaltung den Bedarf für Soziale Erhaltungssatzungen im Stadtbezirk Nippes ein? 2. Wurden im Stadtbezirk Nippes Voruntersuchungen zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs.1 Satz 1 Nr.2 BauGB regelmäßig durchgeführt und welche Gebiete wurden identi- fiziert? Arbeitet die Verwaltung aktuell an einer Beschlussvorlage? Antwort der Verwaltung zu 1. und 2. Hinsichtlich der Prüfung und Aufstellung von Satzungsgebieten orientiert sich die Verwaltung im Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen an der politischen Beschlusslage der Bezirksver- tretungen und der unterstützenden Prüfung anhand statistischer Indikatoren sowie einer planerischen Bewertung. Für den Bezirk Nippes wird auf dieser Grundlage aktuell keine Vorlage vorbereitet. In 2018 wurde im Rahmen einer stadtweiten Voruntersuchung das gesamte Stadtgebiet betrachtet. Hierbei wurden statistische Indikatoren die das Aufwertungspotential, das Verdrängungspotential und den Verdrängungsdrucks abbilden betrachtet sowie eine ergänzende planerischer Bewertung vorge- nommen. Im Stadtbezirk Nippes wurden seinerzeit keine Quartiere für eine vertiefte Beobachtung und Prüfung des Einsatzes des Instruments Soziale Erhaltungssatzung identifiziert. Als stadtweites entdeckendes Verfahren für mögliche Gebiete einer Sozialen Erhaltungssatzung bzw. zunächst eines Aufstellungsbeschlusses ist eine Voruntersuchung allein anhand statistischer Indika- toren allerdings nur eingeschränkt anwendbar und kann allenfalls Hinweise auf mögliche Handlungs- bedarfe geben. Die Verwaltung arbeitet daher derzeit an der Umstellung des Systems hin zu einem Beobachtungssystem statistischer Aufwertungs- und Verdrängungsindikatoren mit einer Möglichkeit einer öffentlich zugänglichen Darstellung.
Beratungsverlauf
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