1841/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage (AN/0878/2024) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Volt-Fraktion betreffend "digitale Fremdmeldungen"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2429 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 06.06.2024 1841/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 10.06.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage (AN/0878/2024) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Volt-Fraktion betreffend "digitale Fremdmeldungen" Zur Anfrage (AN/0878/2024) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im und der Volt -Fraktion vom 05.06.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Frage 1: Sind durch digitalisierte Fremdanzeigen im Verkehrssektor (z.B. über „weg.li“ oder das Kontaktformular zum Ordnungsamt) städtische Ei nnahmen generiert worden? Falls ja, wie hoch liegt der – ggf. geschätzte – Gewinn für die Stadt pro digitalisier- ter Fremdmeldung oder übertreffen Personal - bzw. Prozesskosten die durch die Fremdmeldung zu errichtenden Gebühren? Antwort der Verwaltung: Die Anzahl an Fremdanzeigen im Verkehrsbereich bei der Stadt Köln ist in den vergange- nen Jahren deutlich angestiegen. Der Bereich der Fremdanzeigen ist bei der Bußgeldstelle der Stadt Köln dem Gebiet des "Ruhenden Verkehrs" zugeordnet. Deshalb werden sowo hl die Einnahmen aus Fremdan- zeigen, als auch die Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung unter der gleichen Ein- nahmeart verbucht. Demnach wird bei der Summe der Einzahlungen keine Unterschei- dung nach den jeweiligen Anzeigenarten vorgenommen. Der Anteil der Fremdanzeigen lag im vergangenen Jahr bei etwa 7 Prozent (rund 36.000 von insgesamt 509.000 Verfahren). Die Gesamtsumme der Einnahmen im ruhenden Ver- kehr lag im Jahr 2023 bei rund 16 Mio. €. Eine Aufteilung dieser Summe nach Fremdan- zeigen kann nicht erfolgen. Digitale Meldungen über das Internetportal der Stadt Köln sind gebührenfrei." 2 Frage 2: Wie viele Fremdmeldungen sind durch die jeweiligen digitalen Kanäle (Formular Ordnungsamt vs. andere Annahmemöglichkeiten) eingegangen? Antwort der Verwaltung: Die Anzeigen gelangen auf unterschiedlichsten Wegen zur Bußgeldstelle der Stadt Köln. Diese können sein: per Post per einfacher E -Mail (z. B. private Mails oder generierte Mails über Apps wie beispielsweise „weg.li“) per Fax oder per Online-Anzeige, Die letztgenannte Variante ist, mit geschätzten 80 %, die von Bürger*innen häufigste ge- wählte Methode. Eine gesonderte Statistik wird hierzu nicht geführt. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1841/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 06.06.2024
- Erstellt
- 06.06.2024 11:12