1159/2024
Änderungsverordnung für die Jahre 2024-2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Erste Änderungsverordnung
1358 Zeichen
Erste Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für
2024, 2025 und 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen
Verkaufsstellen in den Stadtteilen: Severinsviertel, Deutz,
Lindenthal, Sülz-Klettenberg, Braunsfeld, Neuehrenfeld, Porz-
Mitte, Rath-Heumar und Dellbrück
vom
Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes
zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S.
516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten
am 30. März 2018, für die Stadt Köln verordnet.
§ 1
Die Ordnungsbehördliche Verordnung für 2024, 2025 und 2026 über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonntagen in den Stadtteilen: Severinsviertel, Deutz, Lindenthal, Sülz-
Klettenberg, Braunsfeld, Neuehrenfeld, Porz-Mitte, Rath-Heumar und Dellbrück wird wie folgt
geändert:
Die in § 1 Abs. 7 der Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2024, 2025 und 2026 über das
Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen genehmigte
Verkaufsstellenöffnungen für den Stadtteil Porz-Mitte am Sonntag, den 12.05.2024 findet
nicht statt und wird daher aufgehoben.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum
31.12.2026.
Stadt Köln
als örtliche Ordnungsbehörde
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
2665 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 1159/2024 Freigabedatum 07.05.2024 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Änderungsverordnung für die Jahre 2024-2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen. Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2024 Begründung für die Dringlichkeit: Die Aufhebung des Termins am 12.05.2024 ist dringend geboten, da ansonsten die im be- günstigten Bereich befindlichen Verkaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Inte- resse öffnen dürfen. Da der Rat und die Bezirksvertretung Porz innerhalb der regelmäßigen Sitzungsreihenfolge nicht erreicht werden können und die Ladenöffnung bereits für den 12.05.2024 genehmigt ist, ist die Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. Beschluss: Die Bezirksvertretung, vertreten durch Bezirksbürgermeister*in und ein Mitglied der Bezirks- vertretung, empfiehlt gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NW der Oberbürgermeisterin und ei- nem Ratsmitglied aufgrund der Mitteilung der Innenstadtgemeinschaft Porz e. V. die Aufhe- bung des vom Rat am 06.02.2024 (Vorlagennummer 4016/2023) genehmigten verkaufsoffe- nen Sonntages am 12.05.2024. Es wird empfohlen den nachfolgenden Beschluss zu fassen: Die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied beschließen im Wege der Dringlichkeitsent- scheidung nach § 60 Abs. 1, S. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 41 GO NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Änderungsverordnung für die Jahre 2024-2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 06.05.2024 Zustimmung gez. Stiller gez. Werner 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 die Ordnungsbehördliche Verordnung für die Jahre 2024 – 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadt- teilen (Vorlagennummer 4016/2023) beschlossen. Darin wurde im Rahmen des „Porzer Autofrühlings“ der 12.05.2024 als verkaufsoffener Sonn- tag freigegeben. Die Innenstadtgemeinschaft Porz e. V. hat am 23.02.2024 (Anlage 2) der Verwaltung mitge- teilt, dass die Termine nicht realisiert werden können, da sich die Innenstadtgemeinschaft Porz e. V. zum 31.12.2023 aufgelöst hat. Die ISG Porz befindet sich derzeit in Liquidation.
DE 1159-2024 Vorlage
2653 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/32/321
V
orlagen-Nummer
1159/2024
Freigabedatum
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
E
ntscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch
die Bezirksvertretung
Betreff
Änderungsverordnung für die Jahre 2024-2026 über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonntagen.
Gremium Datum
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2024
Begründung für die Dringlichkeit:
Die Aufhebung des Termins am 12.05.2024 ist dringend geboten, da ansonsten die im be-
günstigten Bereich befindlichen Verkaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Inte-
resse öffnen dürfen.
Da der Rat und die Bezirksvertretung Porz innerhalb der regelmäßigen Sitzungsreihenfolge
nicht erreicht werden können und die Ladenöffnung bereits für den 12.05.2024 genehmigt ist,
ist die Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung, vertreten durch Bezirksbürgermeister*in und ein Mitglied der Bezirks-
vertretung, empfiehlt gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NW der Oberbürgermeisterin und ei-
nem Ratsmitglied aufgrund der Mitteilung der Innenstadtgemeinschaft Porz e. V. die Aufhe-
bung des vom Rat am 06.02.2024 (Vorlagennummer 4016/2023) genehmigten verkaufsoffe-
nen Sonntages am 12.05.2024.
Es wird empfohlen den nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied beschließen im Wege der Dringlichkeitsent-
scheidung nach § 60 Abs. 1, S. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit §
41 GO NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Änderungsverordnung für die Jahre
2024-2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.
Datum Abstimmungsergebnis
Unterschrift Unterschrift
06.05.2024
zugestimmt
07.05.2024
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 die Ordnungsbehördliche Verordnung für die
Jahre 2024 – 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadt-
teilen (Vorlagennummer 4016/2023) beschlossen.
Darin wurde im Rahmen des „Porzer Autofrühlings“ der 12.05.2024 als verkaufsoffener Sonn-
tag freigegeben.
Die Innenstadtgemeinschaft Porz e. V. hat am 23.02.2024 (Anlage 2) der Verwaltung mitge-
teilt, dass die Termine nicht realisiert werden können, da sich die Innenstadtgemeinschaft
Porz e. V. zum 31.12.2023 aufgelöst hat. Die ISG Porz befindet sich derzeit in Liquidation.
Anlage 2 Schreiben der Innenstadtgemeinschaft Porz
698 Zeichen
Innenstadtgemeinschaft Porz e.V. Stadt Köln Köln, 23.02.2024 Auflösung der Innenstadtgemeinschaft Porz e.V. zum 31.12.2023 Sehr geehrter Herr MMS, hiermit teile ich Ihnen mit, dass die Innenstadtgemeinschaft Porz e. V. sich zum 31.12.2023 aufgelöst hat. Die ISG Porz befindet sich in Liquidation. Die von der ISG Porz beantragten verkaufsoffenen Sonntage und von der Stadt Köln bereits durch Ratsbeschluss genehmigten Termine müssen wir damit zurückziehen. Wir beantragen für die nächste Sitzung, die Rücknahme des Ratsbeschlusses für die Sonntagsöffnungszeiten des Stadtteils Porz Mitte. Mit freundlichen Grüßen Innenstadtgemeinschaft Porz e.V, Anschrift: Innenstadtgemeinschaft Porz e.V.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1159/2024
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.05.2024
- Erstellt
- 03.04.2024 13:36