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1159/2024

Änderungsverordnung für die Jahre 2024-2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 07.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.05.2024, TOP 6.7

Anlage 1 Erste Änderungsverordnung

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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DE 1159-2024 Vorlage

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Anlage 2 Schreiben der Innenstadtgemeinschaft Porz

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Anlage 1 Erste Änderungsverordnung

1358 Zeichen

Erste Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für 
2024, 2025 und 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen 
Verkaufsstellen in den Stadtteilen: Severinsviertel, Deutz, 
Lindenthal, Sülz-Klettenberg, Braunsfeld, Neuehrenfeld, Porz-
Mitte, Rath-Heumar und Dellbrück 
vom       
Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes 
zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 
516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten 
am 30. März 2018, für die Stadt Köln verordnet. 
 
§ 1 
Die Ordnungsbehördliche Verordnung für 2024, 2025 und 2026 über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen an Sonntagen in den Stadtteilen: Severinsviertel, Deutz, Lindenthal, Sülz-
Klettenberg, Braunsfeld, Neuehrenfeld, Porz-Mitte, Rath-Heumar und Dellbrück wird wie folgt 
geändert: 
 
Die in § 1 Abs. 7 der Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2024, 2025 und 2026 über das 
Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen genehmigte 
Verkaufsstellenöffnungen für den Stadtteil Porz-Mitte am Sonntag, den 12.05.2024 findet 
nicht statt und wird daher aufgehoben. 
§ 2 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 
31.12.2026. 
 
 
        Stadt Köln 
        als örtliche Ordnungsbehörde

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

2665 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
 
Vorlagen-Nummer 
 1159/2024 
Freigabedatum 
07.05.2024  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Änderungsverordnung für die Jahre 2024-2026 über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen an Sonntagen. 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2024 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Aufhebung des Termins am 12.05.2024 ist dringend geboten, da ansonsten die im be-
günstigten Bereich befindlichen Verkaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Inte-
resse öffnen dürfen.  
 
Da der Rat und die Bezirksvertretung Porz innerhalb der regelmäßigen Sitzungsreihenfolge 
nicht erreicht werden können und die Ladenöffnung bereits für den 12.05.2024 genehmigt ist, 
ist die Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung, vertreten durch Bezirksbürgermeister*in und ein Mitglied der Bezirks-
vertretung, empfiehlt gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NW der Oberbürgermeisterin und ei-
nem Ratsmitglied aufgrund der Mitteilung der Innenstadtgemeinschaft Porz e. V. die Aufhe-
bung des vom Rat am 06.02.2024 (Vorlagennummer 4016/2023) genehmigten verkaufsoffe-
nen Sonntages am 12.05.2024.  
 
Es wird empfohlen den nachfolgenden Beschluss zu fassen:  
 
Die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied beschließen im Wege der Dringlichkeitsent-
scheidung nach § 60 Abs. 1, S. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 
41 GO NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten 
(LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Änderungsverordnung für die Jahre 
2024-2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
06.05.2024  Zustimmung  gez. Stiller  gez. Werner

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 die Ordnungsbehördliche Verordnung für die 
Jahre 2024 – 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadt-
teilen (Vorlagennummer 4016/2023) beschlossen.  
Darin wurde im Rahmen des „Porzer Autofrühlings“ der 12.05.2024 als verkaufsoffener Sonn-
tag freigegeben. 
Die Innenstadtgemeinschaft Porz e. V. hat am 23.02.2024 (Anlage 2) der Verwaltung mitge-
teilt, dass die Termine nicht realisiert werden können, da sich die Innenstadtgemeinschaft 
Porz e. V. zum 31.12.2023 aufgelöst hat. Die ISG Porz befindet sich derzeit in Liquidation.

DE 1159-2024 Vorlage

2653 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
I/32/321 
 
V
orlagen-Nummer 
 1159/2024  
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
E
ntscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Änderungsverordnung für die Jahre 2024-2026 über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen an Sonntagen. 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2024 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Aufhebung des Termins am 12.05.2024 ist dringend geboten, da ansonsten die im be-
günstigten Bereich befindlichen Verkaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Inte-
resse öffnen dürfen.  
 
Da der Rat und die Bezirksvertretung Porz innerhalb der regelmäßigen Sitzungsreihenfolge 
nicht erreicht werden können und die Ladenöffnung bereits für den 12.05.2024 genehmigt ist, 
ist die Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung, vertreten durch Bezirksbürgermeister*in und ein Mitglied der Bezirks-
vertretung, empfiehlt gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NW der Oberbürgermeisterin und ei-
nem Ratsmitglied aufgrund der Mitteilung der Innenstadtgemeinschaft Porz e. V. die Aufhe-
bung des vom Rat am 06.02.2024 (Vorlagennummer 4016/2023) genehmigten verkaufsoffe-
nen Sonntages am 12.05.2024.  
 
Es wird empfohlen den nachfolgenden Beschluss zu fassen:  
 
Die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied beschließen im Wege der Dringlichkeitsent-
scheidung nach § 60 Abs. 1, S. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 
41 GO NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten 
(LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Änderungsverordnung für die Jahre 
2024-2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
       
 
06.05.2024
zugestimmt
07.05.2024

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 die Ordnungsbehördliche Verordnung für die 
Jahre 2024 – 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadt- 
teilen (Vorlagennummer 4016/2023) beschlossen.  
Darin wurde im Rahmen des „Porzer Autofrühlings“ der 12.05.2024 als verkaufsoffener Sonn- 
tag freigegeben. 
Die Innenstadtgemeinschaft Porz e. V. hat am 23.02.2024 (Anlage 2) der Verwaltung mitge- 
teilt, dass die Termine nicht realisiert werden können, da sich die Innenstadtgemeinschaft 
Porz e. V. zum 31.12.2023 aufgelöst hat. Die ISG Porz befindet sich derzeit in Liquidation.

Anlage 2 Schreiben der Innenstadtgemeinschaft Porz

698 Zeichen

Innenstadtgemeinschaft Porz e.V.

Stadt Köln

Köln, 23.02.2024

Auflösung der Innenstadtgemeinschaft Porz e.V. zum 31.12.2023

Sehr geehrter Herr MMS,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass die Innenstadtgemeinschaft Porz e. V. sich zum 31.12.2023 aufgelöst
hat. Die ISG Porz befindet sich in Liquidation.

Die von der ISG Porz beantragten verkaufsoffenen Sonntage und von der Stadt Köln bereits durch
Ratsbeschluss genehmigten Termine müssen wir damit zurückziehen.

Wir beantragen für die nächste Sitzung, die Rücknahme des Ratsbeschlusses für die
Sonntagsöffnungszeiten des Stadtteils Porz Mitte.

Mit freundlichen Grüßen
Innenstadtgemeinschaft
Porz e.V,

Anschrift:
Innenstadtgemeinschaft Porz e.V.

Beratungsverlauf (1)

07.05.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.7 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1159/2024
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.05.2024
Erstellt
03.04.2024 13:36