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1945/2021

Datenschutz bei digitalen Angeboten

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.05.2021

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 15.06.2021, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5182 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer  25.05.2021 
 1945/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 15.06.2021 
 
Datenschutz bei digitalen Angeboten 
Die Fraktion „DIE LINKE“ stellt folgende Anfrage:  
 
„Wie wir der Antwort der Verwaltung in der Sitzung vom 09.03.2021 Vorlagennummer: 
0524/2021entnehmen können, sind die Jugendeinrichtungen durch die pandemiebedingten Schlie-
ßungen dazu übergegangen über digitale Angebote die Zielgruppe zu erreichen. Es ist allerdings auf-
fällig, dass dabei einige Angebote unter datenschutzrechtlichen Aspekten extrem fragwürdig sind und 
sich die Verantwortlichkeit für die Schutzinteressen der Jugendlichen stellt. Exemplarisch ist auf die 
gemeinsame Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und 
Jugendschutz NRW und der Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW zum Thema Discord 
verwiesen: 
https://www.jugendmedienkultur-nrw.de/Wordpress2018/wp-content/uploads/2020/04/Discord-inder-
Kinder-und-Jugendarbeit_Statement-AJS-NRW-und-FJMK-NRW_27.04.2020.pdf 
 
Dort wird empfohlen, dass sich Fachkräfte sowie Träger und Institutionen der Jugendförderung 
aktiv zusammenschließen und nachhaltige, datenschutzkonforme Lösungen und sichere 
kommerzfreie Wege für die digitale Jugendbeteiligung fordern oder gar selbst initiieren. 
 
1. Ist der Verwaltung eine solche Initiative bekannt? 
 
2. Wie gewährleistet die Stadt als Träger den Datenschutz in der Kommunikation mit 
  Jugendlichen ?“ 
 
 
Die Jugendverwaltung antwortet wie folgt:  
 
Die mit der Stadt Köln kooperierenden Träger der freien Jugendhilfe, die in ihren Einrichtungen der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit digitale bzw. hybride Angebote der Kinder- und Jugendarbeit be-
reithalten, sind derzeit in zwei kommunal gesteuerten Arbeitskreisen engmaschig miteinander ver-
netzt:  
 
- Der Arbeitskreis „Digitale Kinder und Jugendarbeit“ als übergreifendes und relativ offen gestal-
tete Plattform zum Austausch von Erfahrungen und Fachinformationen und, als Teil dessen 
- der Unterarbeitskreis „Leitlinien, Kriterien und Standards Digitaler Kinder- und Jugendarbeit“. 
 
Letzterer Arbeitskreis versteht sich als Arbeitsgruppe mit dem Auftrag der Entwicklung und konse-
quenten Fortschreibung von gemeinsamen Standards, die einen bestmöglichen Schutz sensibler Da-
ten von Jugendlichen im Rahmen digitaler und hybrider Angebote gewährleisten. In beide Arbeitskrei-
se bringen das Computerprojekt e.V. als Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW und das jfc Medi-
enzentrum e.V. ihre Fachkompetenz und umfassende Erfahrung als permanente Mitglieder ein. The-
menabhängig werden zusätzlich Fachreferent:innen wie z.B. auf Datenschutz spezialisierte Ju-

2 
 
rist:innen von der Arbeitsgemeinschaft Jugendschutz NRW hinzugezogen.  
 
Die Umsetzung von Maßnahmen zum Datenschutz obliegt im Rahmen der Trägerautonomie dem 
jeweils für das Angebot verantwortlichen Träger. Alle in den o.g. Arbeitskreisen miteinander verbun-
denen Träger arbeiten mit jeweils auf ihre spezifische(n) Zielgruppe(n) angepassten Schutzkonzep-
ten, die in mehreren Dimensionen alters- und themensensibel angelegt sind.  
So wählen Träger etwa die genutzten Plattformen und Tools gemäß der Sensibilität der jeweiligen 
Themen gezielt aus: Während für relativ offen gestaltete Freizeitangebote (Gaming, konsumtive An-
gebote) die genannte Plattform „Discord“ Verwendung findet, werden Beratungssituationen über das 
sehr sichere Netzwerk „Signal“ umgesetzt. Server und Endgeräte, über die sensible Themen mit Ju-
gendlichen verhandelt werden, sind vom übrigen Netz des jeweiligen Trägers auch hardwaretech-
nisch getrennt. Zur digitalen Kommunikation genutzte Smartphones und Tablets enthalten keine Kon-
taktdateien. Für unidirektionale Angebote (z.B. Streams) werden Plattformen verwendet, zu deren 
Nutzung Jugendliche keine oder wenig persönliche Daten hinterlegen müssen (Instagram, Twitch). 
 
Neben derartigen technischen und organisatorischen Maßnahmen liegt ein großer medienpädagogi-
scher Schwerpunkt aller Träger auf der Sensibilisierung für das Thema Datenschutz. Um gerade jün-
gere Nutzer:innen auf mögliche mit der Preisgabe von persönlichen Daten verbundene Konsequen-
zen aufmerksam zu machen, wird dabei auf bewährte Methoden (etwa aus dem Methodenkoffer des 
jfc) zugegriffen. Ziel ist dabei stets, für den Themenkomplex zu sensibilisieren und zu interessieren, 
ohne die Teilhabe an digitalen Angeboten mit Ängsten und Schranken zu erschweren.  
Grundsätzlich ist die Offene Jugendarbeit mit digitalen Tools immer ein Abwägen aus Nutzen und 
Risiken: Ihre Angebote müssen für die Zielgruppen bei aller gebotenen Sorgfalt sowohl attraktiv als 
auch erreichbar bleiben.  
Die jeweiligen Träger kennen ihre Nutzer:innen mit allen ihren spezifischen Merkmalen und sind so 
dazu befähigt, präventive und restriktive Maßnahmen passgenau auf sie abzustimmen. Der perma-
nente engmaschige Austausch sorgt dabei über Synergieeffekte und Fachberatung für eine größt-
mögliche und stetig weiterentwickelte Gewährleistung des Schutzes von Nutzer:innendaten.  
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

15.06.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1945/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.05.2021
Erstellt
20.05.2021 14:47