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0972/2025

Radschnellweg Köln-Frechen, aktueller Sachstand

Mitteilung Ausschuss 09.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 19.05.2025, TOP 11.3.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2268 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664-7 
 
Vorlagen-Nummer 08.04.2025 
 0972/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 13.05.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 19.05.2025 
Radschnellweg Köln-Frechen, aktueller Sachstand 
Beim Radschnellweg Köln-Frechen handelte es sich ursprünglich um ein interkommu-
nales Projekt der Städte Köln und Frechen sowie des Rhein-Erft-Kreises. Durch eine 
Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW wurden die Radschnell-
wege den Landesstraßen gleichgestellt. Die Zuständigkeit ging auf den Landesbetrieb 
Straßen.NRW über; innerhalb der Ortsdurchfahrten der kreisfreien Stadt Köln liegt die 
Zuständigkeit für die Landesstraßen – also auch für die Radschnellwege -– bei der 
Stadtverwaltung Köln. 
 
Seitens des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW 
wurde im Jahr 2021 ein erneuter Wirtschaftlichkeitsnachweis für den Radschnellweg 
Köln-Frechen gefordert. Trotz mehrfacher Reduzierung der Ausbau- und Qualitäts-
standards konnte dieser Nachweis – auch vor dem Hintergrund der seit der Corona-
Pandemie und der Ukrainekrise stark gestiegenen Baukosten – nicht bzw. nicht mit 
der gebotenen Sicherheit erbracht werden. 
 
Damit das Projekt nicht scheitert, haben sich die Verwaltungen der Städte Köln und 
Frechen sowie des Rhein-Erft-Kreises dazu entschlossen, den Minister für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr darum zu bitten, die Vorgaben zum Wirtschaftlichkeitsnach-
weis zu überdenken bzw. auf diesen Nachweis ganz zu verzichten. 
 
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Projektierung des Radschnellweges 
Köln-Frechen von den beteiligten Gebietskörperschaften aus nicht zu beeinflussenden 
Gründen erst dann weiter vorangetrieben werden kann, wenn das Bundesministerium 
für Digitales und Verkehr die vorgegebene Methodik zur Erbringung des Wirtschaft-
lichkeitsnachweises angepasst hat und hierauf aufbauend ein entsprechender Nutzen-
Kosten-Faktor nachgewiesen werden kann. 
 
Die beteiligten Verwaltungen werden die Bemühungen des Ministeriums für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr des Landes NRW mit großem Interesse weiterverfolgen und 
gerne unterstützen. Zu gegebener Zeit werden sie über den Fortgang der Angelegen-
heit berichten. 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (2)

13.05.2025 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.05.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0972/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.04.2025
Erstellt
31.03.2025 11:02