Radschnellweg Köln-Frechen, aktueller Sachstand
Mitteilung Ausschuss 0972/2025 vom 09.04.2025
Stand: Am 19.05.2025 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/66/664-7 Vorlagen-Nummer 08.04.2025 0972/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 13.05.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 19.05.2025 Radschnellweg Köln-Frechen, aktueller Sachstand Beim Radschnellweg Köln-Frechen handelte es sich ursprünglich um ein interkommu- nales Projekt der Städte Köln und Frechen sowie des Rhein-Erft-Kreises. Durch eine Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW wurden die Radschnell- wege den Landesstraßen gleichgestellt. Die Zuständigkeit ging auf den Landesbetrieb Straßen.NRW über; innerhalb der Ortsdurchfahrten der kreisfreien Stadt Köln liegt die Zuständigkeit für die Landesstraßen – also auch für die Radschnellwege -– bei der Stadtverwaltung Köln. Seitens des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW wurde im Jahr 2021 ein erneuter Wirtschaftlichkeitsnachweis für den Radschnellweg Köln-Frechen gefordert. Trotz mehrfacher Reduzierung der Ausbau- und Qualitäts- standards konnte dieser Nachweis – auch vor dem Hintergrund der seit der Corona- Pandemie und der Ukrainekrise stark gestiegenen Baukosten – nicht bzw. nicht mit der gebotenen Sicherheit erbracht werden. Damit das Projekt nicht scheitert, haben sich die Verwaltungen der Städte Köln und Frechen sowie des Rhein-Erft-Kreises dazu entschlossen, den Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr darum zu bitten, die Vorgaben zum Wirtschaftlichkeitsnach- weis zu überdenken bzw. auf diesen Nachweis ganz zu verzichten. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Projektierung des Radschnellweges Köln-Frechen von den beteiligten Gebietskörperschaften aus nicht zu beeinflussenden Gründen erst dann weiter vorangetrieben werden kann, wenn das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die vorgegebene Methodik zur Erbringung des Wirtschaft- lichkeitsnachweises angepasst hat und hierauf aufbauend ein entsprechender Nutzen- Kosten-Faktor nachgewiesen werden kann. Die beteiligten Verwaltungen werden die Bemühungen des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW mit großem Interesse weiterverfolgen und gerne unterstützen. Zu gegebener Zeit werden sie über den Fortgang der Angelegen- heit berichten. Gez. Egerer
Beratungsverlauf
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19.05.2025 zuletzt
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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