mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Baubeschluss zur Jesuitengasse

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 0392/2021 vom 01.02.2021

Stand: Am 18.03.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

    PDF

    Herunterladen: Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 0392/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Baubeschluss zur Jesuitengasse Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Begründung für die Dringlichkeit: Der Beschluss erfolgt in Form einer Dringlichkeitsentscheidung, weil aufgrund der Corona-Pandemie unklar ist, wann die Bezirksvertretung Nippes das nächste Mal regulär tagen kann und somit einem Mittelfreigabebeschluss durch den Finanzausschuss nichts im Wege steht. Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung der Jesuitengasse im Bereich zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse mit Gesamtkosten in Höhe von 825.000 EUR (davon rd. 25.000 EUR konsumtiv zu buchende Beleuchtungskosten). 2. Im Zuge der Beitragspflicht nach KAG NRW wird die Verwaltung beauftragt, auf die wirtschaftli- chen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen und Lösungen zu finden, die eine wirt- schaftliche Überforderung für sogenannte Härtefälle ausschließt und darüber hinaus flexible Zah- lungsmodelle ermöglicht. Insofern sind mit den Betroffenen Ratenzahlungen zu vereinbaren und bei einer unbilligen Härte auch auf Zinsen ganz oder teilweise zu verzichten. 3. Die Verwaltung soll insbesondere prüfen, ob Landesmittel zur Entlastung der Beitragspflicht ver- wendet werden können. 4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob an der Einmündung zum Kreisverkehr Schmiede- gasse ein barrierefreier Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann, um ein sicheres und leich- tes Überqueren der Jesuitengasse zu ermöglichen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 02.02.2021 gez. Dr. Diana Siebert gez. Maximilian Pinnen 2 Begründung: Auf die Begründung der Verwaltungsvorlage 3120/2020 wird verwiesen.
  • Unterschriebener Dringlichkeitsantrag

    PDF

    Herunterladen: Unterschriebener Dringlichkeitsantrag

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Bezirksbürgermeisterin Nippes Stadt Köln - Stadtbezirk Nippes Neusser Str. 450, 50733 Köln Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Auskunft gibt Frau Reinhardt, Zimmer 250 Telefon 0221/221-95301 E-Mail: diana.siebert@stadt-koeln.de | Stadt Köln ee Internet www.stadt-koeln.de Köln, 02.02.2021 Herrn Ralf Mayer Herrn Guido Rupsch Beide Bürgeramt Nippes Baubeschluss zur Umgestaltung der Jesuitengasse hier: Dringlichkeitsentscheidung Sehr geehrter Herr Mayer, sehr geehrter Herr Rupsch, zum Baubeschluss zur Umgestaltung der Jesuitengasse (Session-Nummer 3121/2020) trifft die Bezirksvertretung folgende Dringlichkeitsentscheidung: Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung der Jesui- tengasse im Bereich zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse mit Gesamtkosten in Hö- he von 825.000 EUR (davon rd. 25.000 EUR konsumtiv zu buchende Beleuchtungskos- ten). 2. Im Zuge der Beitragspflicht nach KAG NRW wird die Verwaltung beauftragt, auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen und Lösungen zu finden, die eine wirtschaftliche Überforderung für sogenannte Härtefälle ausschließt und darüber hinaus flexible Zahlungsmodelle ermöglicht. Insofern sind mit den Betroffenen Ratenzahlungen zu vereinbaren und bei einer unbilligen Härte auch auf Zinsen ganz oder teilweise zu verzichten. 3. Die Verwaltung soll insbesondere prüfen, ob Landesmittel zur Entlastung der Beitrags- pflicht verwendet werden können. 4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob an der Einmündung zum Kreisverkehr Schmiedegasse ein barrierefreier Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann, um ein si- cheres und leichtes Überqueren der Jesuitengasse zu ermöglichen. Begründung: Seite 2 Auf die Begründung der Verwaltungsvorlage 3120/2020 wird verwiesen. Begründung der Dringlichkeit: Der Beschluss erfolgt in Form einer Dringlichkeitsentscheidung, weil aufgrund der Corona- Pandemie unklar ist, wann die Bezirksvertretung Nippes das nächste Mal regulär tagen kann und somit einem Mittelfreigabebeschluss durch den Finanzausschuss nichts im Wege steht. n ) Dr. Diana Siebert Christoph Schmitz C“ Bezirksbürgermeisterin Fraktionsvorsitzender CDU

Beratungsverlauf

  1. 18.03.2021

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.1.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz