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0392/2021

Baubeschluss zur Jesuitengasse

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 01.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 18.03.2021, TOP 9.1.4

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Unterschriebener Dringlichkeitsantrag

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

2092 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0392/2021 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
Baubeschluss zur Jesuitengasse 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Der Beschluss erfolgt in Form einer Dringlichkeitsentscheidung, weil aufgrund der Corona-Pandemie 
unklar ist, wann die Bezirksvertretung Nippes das nächste Mal regulär tagen kann und somit einem 
Mittelfreigabebeschluss durch den Finanzausschuss nichts im Wege steht. 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung der Jesuitengasse 
im Bereich zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse mit Gesamtkosten in Höhe von 825.000 
EUR (davon rd. 25.000 EUR konsumtiv zu buchende Beleuchtungskosten). 
 
2. Im Zuge der Beitragspflicht nach KAG NRW wird die Verwaltung beauftragt, auf die wirtschaftli-
chen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen und Lösungen zu finden, die eine wirt-
schaftliche Überforderung für sogenannte Härtefälle ausschließt und darüber hinaus flexible Zah-
lungsmodelle ermöglicht. Insofern sind mit den Betroffenen Ratenzahlungen zu vereinbaren und 
bei einer unbilligen Härte auch auf Zinsen ganz oder teilweise zu verzichten. 
 
3. Die Verwaltung soll insbesondere prüfen, ob Landesmittel zur Entlastung der Beitragspflicht ver-
wendet werden können. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob an der Einmündung zum Kreisverkehr Schmiede-
gasse ein barrierefreier Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann, um ein sicheres und leich-
tes Überqueren der Jesuitengasse zu ermöglichen. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
02.02.2021    gez. Dr. Diana Siebert  gez. Maximilian Pinnen

2 
 
Begründung: 
Auf die Begründung der Verwaltungsvorlage 3120/2020 wird verwiesen.

Unterschriebener Dringlichkeitsantrag

2220 Zeichen

Die Bezirksbürgermeisterin Nippes

Stadt Köln - Stadtbezirk Nippes

Neusser Str. 450, 50733 Köln
Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert
Auskunft gibt Frau Reinhardt, Zimmer 250
Telefon 0221/221-95301

E-Mail: diana.siebert@stadt-koeln.de

| Stadt Köln ee Internet www.stadt-koeln.de
Köln, 02.02.2021

Herrn

Ralf Mayer

Herrn

Guido Rupsch

Beide Bürgeramt Nippes

Baubeschluss zur Umgestaltung der Jesuitengasse
hier: Dringlichkeitsentscheidung

Sehr geehrter Herr Mayer,
sehr geehrter Herr Rupsch,

zum Baubeschluss zur Umgestaltung der Jesuitengasse (Session-Nummer 3121/2020) trifft
die Bezirksvertretung folgende Dringlichkeitsentscheidung:

Beschluss:

1. Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung der Jesui-
tengasse im Bereich zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse mit Gesamtkosten in Hö-
he von 825.000 EUR (davon rd. 25.000 EUR konsumtiv zu buchende Beleuchtungskos-
ten).

2. Im Zuge der Beitragspflicht nach KAG NRW wird die Verwaltung beauftragt, auf die
wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen und Lösungen zu
finden, die eine wirtschaftliche Überforderung für sogenannte Härtefälle ausschließt und
darüber hinaus flexible Zahlungsmodelle ermöglicht. Insofern sind mit den Betroffenen
Ratenzahlungen zu vereinbaren und bei einer unbilligen Härte auch auf Zinsen ganz oder
teilweise zu verzichten.

3. Die Verwaltung soll insbesondere prüfen, ob Landesmittel zur Entlastung der Beitrags-
pflicht verwendet werden können.

4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob an der Einmündung zum Kreisverkehr

Schmiedegasse ein barrierefreier Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann, um ein si-
cheres und leichtes Überqueren der Jesuitengasse zu ermöglichen.

Begründung:

Seite 2

Auf die Begründung der Verwaltungsvorlage 3120/2020 wird verwiesen.

Begründung der Dringlichkeit:

Der Beschluss erfolgt in Form einer Dringlichkeitsentscheidung, weil aufgrund der Corona-
Pandemie unklar ist, wann die Bezirksvertretung Nippes das nächste Mal regulär tagen kann
und somit einem Mittelfreigabebeschluss durch den Finanzausschuss nichts im Wege steht.

n )
Dr. Diana Siebert Christoph Schmitz C“

Bezirksbürgermeisterin Fraktionsvorsitzender CDU

Beratungsverlauf (1)

18.03.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Jesuitengasse
  • Neusser Straße 450
  • Schmiedegasse
  • Amboßstraße
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
0392/2021
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
01.02.2021
Erstellt
03.02.2021 16:50