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V/0882/2014

Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in den Aufgabenbereichen Versorgung-, Beihilfe- und Familienkassenangelegenheiten

Vorlagen 07.11.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government, Sitzung am 27.11.2014, TOP 16

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

10395 Zeichen

V/0882/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in den Aufgabenbereichen Versorgung-, 
Beihilfe- und Familienkassenangelegenheiten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
 Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Rat hat am 1 2.12.2012 das Handlungsprogramm 2012 bis 2017 für eine nachhaltige ko m-
munale Haushaltspolitik beschlossen (Vorlage V/0702/2012/1. Erg. vom 07.12.2012). B e-
schlussziffer 2.2 dieser Entscheidung hatte folgenden Wortlaut:  
 
„Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass di e Verwaltung im Rahmen des Handlungsprogramms 
weitere Prüfungen durchführen wird. Die Prüfaufträge sind in der Anlage 2 dieser Ergä n-
zungsvorlage dargestellt. Die Prüfergebnisse und die damit verbundenen finanziellen 
Konsequenzen werden den politischen Gremien im Rahmen von Vorlagen dargestellt.“ 
 
Der Prüfauftrag Nr. 10 in der Anlage 2 zur o. g. Vorlage beinhaltete Wirtschaftlichkeitsprüfungen 
der Aufgabenbereiche Versorgungs -, Beihilfe- und Familienkassenangelegenheiten mit der Fr a-
gestellung, ob eine Auslag erung der genannten Bereiche an Dritte zu mehr Wirtschaftlichkeit 
führen würde und damit einen Beitrag zur Konsolidierung der städtischen Finanzen sein könnte.    
 
Das Personal - und Organisationsamt hat nunmehr die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen a b-
schließen können. Zur Sicherung der Qualität der Untersuchungsergebnisse und vor allem zur 
Vermeidung begrenzter interner Sichtweisen hat das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und R e-
vision die Ergebnisse der Untersuchungen unabhängig geprüft.  
 
Die Prüfungen d urch das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR)  konnten die 
Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Wesentlichen bestätigen. Hinweise zu ei n-
zelnen Einflussgrößen und Verfahrensschritten wurden aufgegriffen und in den Ergebnissen  be-
rücksichtigt. Die Korrekturen änderten die jeweiligen Ergebnisse im Kern jedoch nicht.  
 
Das Ergebnis der durch das AWR durchgeführten Prüfung wurde dem Rechnungsprüfungsau s-
schuss in seiner Sitzung am 06.11.2014 über eine Berichtsvorlage - Bericht Nr. 2 4/14 vom 
24.10.2014 - mitgeteilt.   
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0882/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Etienne 
Ruf: 
492-1114 
E-Mail: 
Etienne@stadt-muenster.de 
Datum: 
12.11.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0882/2014 
 
 
Dies hat das Amt bereits dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster in seiner Sitzung 
am 06.11.2014 mitgeteilt.   
 
 
Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Einzelnen:  
 
              
Versorgungsangelegenheiten 
 
Die Stadt Münster stellt seit jeher die erforderliche Versorgungssachbearbeitung für die au s-
scheidenden städtische Beamten und deren Angehörige (Witwer/ Witwen/ Waisen) in eigener 
Zuständigkeit sicher. Derzeit stehen ca. 640 Versorgungsempfä nger (einschließlich Hinterbliebe-
ne) im Leistungsbezug. Gegenwärtig gibt es ca. 1.200 aktive Beamte.  
 
Auf Grund der Föderalismusreform 2006 ist die Regelung von Besoldung, Versorgung und 
Dienstrecht der Landes - und Kommunalbeamten in die ausschließliche G esetzgebungskompe-
tenz der Länder gefallen. Die Versorgungssachbearbeitung in NRW vollzog sich seit dem So m-
mer 2006 auf der Grundlage der bundesgesetzlichen Regelungen im Beamtenversorgungsgesetz 
– eingefroren auf dem Stand: 31.08.2006. Erst mit dem Dienstr echtsanpassungsgesetz 2013 hat 
auch NRW eine landesgesetzliche Regelung zum Versorgungsrecht – das LBeamtVG NRW – 
geschaffen, die zum 01.06.2013 in Kraft getreten ist. 
 
Die Beamtenversorgung bei der Stadt Münster umfasst folgende Bereiche: 
 
- Berechnung und Zahlbarmachung der Versorgungsbezüge 
- Erteilung von Auskünften zu künftigen Versorgungsanwartschaften 
- Erteilung von Auskünften an Familiengerichte zum Versorgungsausgleich 
- Besondere Berechnungen zu Ruhensregelungen u. Zahlbarmachung (§§ 53, 54, 55, 57 
  LBeamtVG) 
- Berechnungen zum VLVG u. Staatsvertrag zur weiteren Geltendmachung von Ansprü-   
  chen 
- Eingabe erforderlicher Änderungen im SAP-Abrechnungsprogramm 
- Spezielle Informationen an die Versorgungsempfänger im Einzelfall (z.B. zur Hinter- 
  bliebenenversorgung) 
- Kondolenzschreiben und ggf. Nachrufe im Todesfall 
- Gratulationsschreiben zu runden Geburtstagen der Versorgungsempfänger 
- Datenaustausch mit Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern u. LBV und anderen  
  Behörden bei Zahlungsänderungen (Vergleichsmitteilungen) 
- Persönliche und telefonische Beratung der Versorgungsempfänger ( z.B. Fristenrege- 
  lungen ) 
 
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beinhaltet die Feststellung der eigenen Kosten - und Lei s-
tungssituation und den anschließende n Vergleich mit den Preisen der potentiellen externen A n-
bieter (in diesem Fall die kvw - Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe). Im Ergebnis 
wäre für den Fall einer Auslagerung der Versorgungsleistungen von Kosten des externen Anbi e-
ters von rd. 223.6 00 € (1,17% der Bruttoversorgungsleistungen) auszugehen, während sich die 
ermittelten Selbstkosten der Stadt Münster auf rd. 144.200  € belaufen. In der Gesamtbetrac h-
tung ist die Leistungserbringung durch die Stadt Münster daher wirtschaftlicher.  
 
              
Beihilfeangelegenheiten 
 
Rechtliche Grundlage für die Bewilligung der Leistungen ist die Beihilfeverordnung des Landes 
NRW (BVO) mit den dazu ergangenen Erlassen des Finanzministeriums. In der Beihilfestelle der

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V/0882/2014 
 
Stadt Münster werden die Beihilfen der  städtischen Beamten (rd. 1.200), Versorgungsempfänger 
(rd. 640) und der Lehrer der Haupt-, Grund- und Förderschulen (rd. 1.100) bearbeitet.  
 
Im Jahr 2013 wurden in der städtischen Beihilfestelle 14.848 Anträge bearbeitet, die sich auf fo l-
gende Leistungsbereiche beziehen: 
 
Bescheide aufgrund von  
 
 eingereichter Rechnungen und Rezepte 
 eingereichter zahnärztlicher Heil- und Kostenpläne 
 beantragter Kuren und Reha-Maßnahmen 
 beantragter Psychotherapien 
 
Seit Anfang 2011 gewährt die Pharmaindustrie den Beihilfet rägern nach dem Arzneimittelmark t-
neuordnungsgesetz (AMNOG) Preisnachlässe für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Zur Ei n-
ziehung dieser Rabatte bedient sich die Stadt Münster als Beihilfeträger einer gemeinsamen 
zentralen Stelle („ZESAR – Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten GmbH“).  
 
Das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zeigt auf, dass eine Auslagerung der Bearbe i-
tung der Beihilfeansprüche der Beamten und Pensionäre an einen fremden Dritten (hier ebenfalls 
die kvw - Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe) zu höheren Kosten führen würde 
und daher aus monetärer Sicht nicht zu empfehlen ist. Auf der Basis von 13.050 maßgeblichen 
Anträgen und einem Verrechnungskostensatz von 25,00 € je Antrag (kvw) beliefe sich der zu 
zahlende Verwaltungskostenbeitrag auf 326.250 €. Demgegenüber stehen ermittelte Selbstko s-
ten i. H. v. von rd. 295.260  €; dies entspricht einem Verrechnungskostensatz von 2 2,63 €. Eine 
Auslagerung der Beihilfeangelegenheiten wäre daher nicht sinnvoll.  
 
Anzumerken ist darüber hinaus: Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass sowohl die 
aktiven Beamten/innen als auch die Versorgungsempfänger/innen (und auch die Lehrer/innen) es 
außerordentlich begrüßen und schätzen, dass man in der städtischen Beihilfestelle vor Ort stets  
kompetente und freundliche Ansprechpartner/innen findet. Man kann stets auf kurzem Wege ein 
persönliches Beratungsgespräch bekommen und ist nicht ausschließlich angewiesen auf die tele-
fonische Erreichbarkeit.  
 
              
Familienkassenangelegenheiten 
 
In der zentralen Familienkasse werden sämtliche Kindergeldangelegenheiten sowie alle familie n-
bezogenen Entgelt -/Besoldungsbestandteile bis hin zur Z ahlbarmachung über ein Personala b-
rechnungsprogramm bearbeitet. Für die weitere Betrachtung steht nur die reine Kindergeldbea r-
beitung im Fokus, da nur diese Aufgabe an Dritte (hier: Landesfamilienkasse der Kommunalen 
Versorgungskassen Westfalen Lippe) abgegeben werden kann. 
 
Betrachtet man die Kindergeldfälle im Jahre 2013 (3.159) und ein Verwaltungskostensatz von 
40,00 € würden die jährlichen Verwaltungskostenbeiträge an den externen Anbieter 126.360 € 
betragen. Legt man hingegen die durchschnittlichen Kindergeldfälle der let zten vier Jahre z u-
grunde (= 3.209), erhöht sich der anfallende Verwaltungskostenbeitrag auf 128.360 €.  
 
Die Selbstkosten bei der Stadt Münster betragen jährlich ca. 109.213 €. Bezogen auf einen Kin-
dergeldfall ergibt sich ein Wert von 34,57 € bzw. 34,03 €. Die Selbstkosten für die Erbringung der 
Leistung „Kindergeldsachbearbeitung“ der Stadt Münster liegen damit um rd. 17.146 € unter den 
Verwaltungskosten, die der externe Anbieter erhebt (126.360 € bzw. 128.360 € je nach Berech-
nungsmodus), so dass die Leistungserbringung rechnerisch durch die Stadt Münster güns-
tiger ist.

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V/0882/2014 
 
Beim Vergleich des Leistungsangebots der Stadt Münster mit dem des externen Anbieters sind 
keine Leistungsunterschiede erkennbar. H ervorzuheben ist, dass die Familienkasse der Stadt 
Münster ihre Leistung wesentlich kundenfreundlicher erbringen kann, weil sie als Ansprechpar t-
ner vor Ort agiert und hier somit einen besseren Service für die Mitarbeiter/ -innen der Stadt 
Münster erbringen kann. 
 
 
Fazit: 
 
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen belegen im Ergebnis, dass die Stadt Münster zurzeit in 
allen untersuchten Bereichen die Leistungen wirtschaftlicher erbringt. Auslagerungen würden in 
jedem Fall zu einer höheren Belastung des städtischen Haushaltes führen. 
 
Das Personal - und Organisationsamt beabsichtigt, diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in 
regelmäßigen, mehrjährigen Abständen zu wiederholen und damit die Leistungserbringungen in 
Eigenregie kritisch zu hinterfragen.  Vor allem sol len hierbei neben dem bedeutenden regionalen 
Anbieter in der kommunalen Welt (kvw) auch Angebote überregionale Anbieter von Personallei s-
tungen ermittelt und in die Vergleiche einbezogen werden.  
  
Abschließend soll auch noch einmal auf die qualitativen Asp ekte der Leistungserbringung in E i-
genregie (gute Erreichbarkeit, verlässlicher Service, unmittelbarer Steuerbarkeit) hingewiesen 
werden.    
  
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 16 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0882/2014
Typ
Vorlagen
Datum
07.11.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37