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Altbaumburgweg
Anfrage nach § 4 BV5 (SPD) AN/1716/2017 vom 22.11.2017
Stand: Am 07.12.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (SPD BV5)
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Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 21.11.2017 AN/1716/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Altbaumburgweg - Anfrage der SPD - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bei den Anwohnern des Altbaumburgweges herrscht eine große Verunsicherung, da Ihnen von der Stadtverwaltung per Kurzmitteilung an den Windschutzscheiben mitgeteilt worden ist, dass künftig ab der 45. Kalenderwoche 2017 das Parken auf dem Altbaumburgweg wegen der Enge der Straße verboten wird und danach alle dort abgestellten KFZ kostenpflichtig verwarnt und abgeschleppt werden. Die Anwohner berufen sich darauf, dass sie dort seit Jahrzehnten dort in dieser Straße ihre Au- tos parken und dass es hierzu sogar einen Beschluss der Verwaltung gäbe, der es Ihnen auf Dauer erlaube, dort zu parken. Da in diesem Teil des Stadtteils Bilderstöckchen mangels Parkplätzen der Parkdruck sehr hoch ist, wissen die Anwohner des Altbaumburgweges und den unmittelbar benachbarten Straßen nicht, wo sie dann ihre Kraftfahrzeuge abstellen sollen. Frage 1: Was hat die Verwaltung dazu veranlasst, nach jahrzehntelangem reibungslosen Ver- kehrsfluss im Altbaumburgweg ein generelles Halteverbot zu erlassen? - 2 - Frage 2: Gibt es tatsächlich einen solchen Beschluss und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt ist dieser Beschluss dann aufgehoben worden? Frage 3: Hat sich die Verwaltung überhaupt Gedanken gemacht bzw. ein Konzept vorbereitet, wie dann nach der Verknappung der Parkmöglichkeiten in diesem Bereich von Bil- derstöckchen mit dem ruhenden Verkehr umgegangen werden soll? Da aufgrund städtebaulichen Situation im Gebiet um den Altbaumburgweg eine Schaffung von Ersatzparkplätzen nicht möglich sein wird, werden die Anwohner wohl selbst zur Tat schreiten und ihre gepflegten Vorgärten in private Stellflächen für Kraft- fahrzeuge umwandeln und die benötigten Flächen weiter versiegeln. Frage 4: Wie geht die Verwaltung aus umweltschutzpolitischer Sicht mit der Versiegelung der Vorgärten um und was wird dann gegen die hierdurch bedingte mögliche Überbelas- tung der Kanalisation bei Starkregen getan, um Überschwemmungen vorzubeugen? gez. Baumann gez. Traud
Beratungsverlauf
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