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AN/1716/2017

Altbaumburgweg

Anfrage nach § 4 BV5 (SPD) 22.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 07.12.2017, TOP 7.2.6

Anfrage (SPD BV5)

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Anfrage (SPD BV5)

2357 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 21.11.2017 
AN/1716/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Altbaumburgweg 
- Anfrage der SPD - 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
bei den Anwohnern des Altbaumburgweges herrscht eine große Verunsicherung, da Ihnen von 
der Stadtverwaltung per Kurzmitteilung an den Windschutzscheiben mitgeteilt worden ist, dass 
künftig ab der 45. Kalenderwoche 2017 das Parken auf dem Altbaumburgweg wegen der Enge 
der Straße verboten wird und danach alle dort abgestellten KFZ kostenpflichtig verwarnt und 
abgeschleppt werden. 
 
Die Anwohner berufen sich darauf, dass sie dort seit Jahrzehnten dort in dieser Straße ihre Au-
tos parken und dass es hierzu sogar einen Beschluss der Verwaltung gäbe, der es Ihnen auf 
Dauer erlaube, dort zu parken. 
 
Da in diesem Teil des Stadtteils Bilderstöckchen mangels Parkplätzen der Parkdruck sehr hoch 
ist, wissen die Anwohner des Altbaumburgweges und den unmittelbar benachbarten Straßen 
nicht, wo sie dann ihre Kraftfahrzeuge abstellen sollen. 
 
Frage 1: Was hat die Verwaltung dazu veranlasst, nach jahrzehntelangem reibungslosen Ver-
kehrsfluss im Altbaumburgweg ein generelles Halteverbot zu erlassen?

- 2 - 
Frage 2: Gibt es tatsächlich einen solchen Beschluss und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt ist 
dieser Beschluss dann aufgehoben worden? 
Frage 3: Hat sich die Verwaltung überhaupt Gedanken gemacht bzw. ein Konzept vorbereitet, 
wie dann nach der Verknappung der Parkmöglichkeiten in diesem Bereich von Bil-
derstöckchen mit dem ruhenden Verkehr umgegangen werden soll? 
Da aufgrund städtebaulichen Situation im Gebiet um den Altbaumburgweg eine 
Schaffung von Ersatzparkplätzen nicht möglich sein wird, werden die Anwohner wohl 
selbst zur Tat schreiten und ihre gepflegten Vorgärten in private Stellflächen für Kraft-
fahrzeuge umwandeln und die benötigten Flächen weiter versiegeln. 
Frage 4: Wie geht die Verwaltung aus umweltschutzpolitischer Sicht mit der Versiegelung der 
Vorgärten um und was wird dann gegen die hierdurch bedingte mögliche Überbelas-
tung der Kanalisation bei Starkregen getan, um Überschwemmungen vorzubeugen?  
 
 
 
gez. Baumann     gez. Traud

Beratungsverlauf (1)

07.12.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/1716/2017
Typ
Anfrage nach § 4 BV5 (SPD)
Datum
22.11.2017
Erstellt
22.11.2017 10:15