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Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Chorweiler

Mitteilung BV 0686/2018 vom 06.03.2018

Stand: Am 08.03.2018 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 1 - Unfallhäufungen 2017

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    Unfallhäufungsstellen 2017 im Bezirk Chorweiler Anlage Standort Stadtteil Verkehrs- unfälle der Kategorie 1 - 4 davon Verkehrs- unfälle mit Fuß- gängern davon Verkehrs- unfälle mit Rad- fahrern Unfallfolgen (SV - Schwer- verletzt, LV - Leicht- verletzt) Maß-nahmen sind erfolgt Maßnahmen in Vorbereitung/ werden geprüft Kreuzung wurde überprüft - keine geeigneten Maßnahmen ersichtlich Berrischstraße/Mörterweg/Further Straße/Thenhover-Escher-Weg Roggendorf 4 0 1 1 LV X Hackenbroicher Straße/Parallelweg Worringen 4 1 1 2 LV X Haselnußweg/Mercatorstraße Heimersdorf 4 0 1 2 LV X
  • Mitteilung BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/1 660 Vorlagen-Nummer 0686/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Chorweiler In der als Anlage 1 beigefügten Liste sind alle Unfallhäufungsstellen des Jahres 2017 im Gebiet des Bezirkes Chorweiler aufgeführt. In der Anlage 2 ist der einzige tödliche Verkehrsunfall im Bezirk vom 16.11.2017 erfasst. Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der 1-Jahres- Betrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der Kategorie 1 – 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. die Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung ei- nes Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle führt, erhöhen. Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden Kategorien 5 – 7: Sonstige Sachschadenunfälle Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt, zusammen und entscheidet – meistens unter direkter Beteiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur Reduzierung des Unfal- laufkommens geeignet sind. Die Unfallkommission weist vorsorglich darauf hin, dass in Köln bis zum 31.12.2017 nur Unfälle nach der Einjahresbetrachtung untersucht wurden. Seit dem 01.01.2018 meldet die Polizei auch Unfälle nach der Dreijahresbetrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Un- fallhäufung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise innerhalb eines Knotens innerhalb von drei Jahren fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder Zufußgehende leicht verletzt wurden, führt diese Zahl – unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Es ist also damit zu rechnen, dass die Unfallkommission Köln im nächsten Jahr eine erhebliche Zahl von Unfall- häufungsstellen nach der Dreijahresbetrachtung anzeigt. Im Jahr 2017 wurden im Bezirk Chorweiler drei Kreuzungen bzw. Einmündungen als Unfallhäufungen gemeldet. Im Bereich Hackenbroicher Straße/Parallelweg verteilten sich die Unfälle auf den gesam- ten Knoten, so dass sich keine einheitliche Ursache erkennen ließ. Ein Beschluss der Unfallkommis- sion zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde aus diesem Grund nicht gefasst. Unabhängig vom 2 Unfallgeschehen prüft die Verwaltung, ob hier eine Änderung der Vorfahrtsregelung erfolgt, da sich durch die Abbindung der Hackenbroicher Straße möglicherweise eine Änderung der Verkehrsbelas- tung ergeben hat. Im Bereich Berrischstraße/Mörterweg/Further Straße/Thenhover-Escher-Weg und Haselnußweg/Mercatorstraße waren die aufgetretenen Unfälle auf Missachtungen der Vorfahrt durch wartepflichtige Autofahrende zurückzuführen. Beide Bereiche wurden durch Vertreterinnen und Ver- treter der Unfallkommission überprüft. Sinnvolle Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit waren nicht ersichtlich. Bei dem tödlichen Verkehrsunfall am 16. November 2017 wurde eine sechzigjährige Fußgängerin beim Überqueren einer Firmenzufahrt von einem auf die Robert-Bosch-Straße ausfahrenden Lkw- Fahrer überrollt. Die Frau erlitt schwere Verletzungen, denen sie im Krankenhaus erlag. Die Sicht des Lkw-Fahrers war möglicherweise durch persönliche Dekorationsgegenstände im Führerhaus einge- schränkt. Die Unfallkommission kam in der Sitzung vom 13.12.2017 zu dem Ergebnis, dass dieser Unfall mit angemessenen verkehrstechnischen Maßnahmen nicht zu verhindern gewesen wäre. Anlagen 1. Anlage 1 - Unfallhäufungen 2017 2. Anlage 2 - Tödliche Verkehrsunfälle 2017
  • Anlage 2 - Tödliche Verkehrsunfälle 2017

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    Tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Chorweiler Anlage 2 Datum Uhrzeit Bezirk Straße Beteiligung Folgen Ursache 16.11.2017 10:59 Merkenich Robert-Bosch-Straße 42 Lkw (29) - F (60) 1 T (60), 1 LV (29) Lkw fährt aus Firmenzufahrt und überrollt F F - Fußgänger T - Getöte/r LV - Leichtverletze/r

Beratungsverlauf

  1. 08.03.2018

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 10.2.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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