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0686/2018

Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Chorweiler

Mitteilung BV 06.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 08.03.2018, TOP 10.2.8

Anlage 1 - Unfallhäufungen 2017

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Mitteilung BV

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Anlage 2 - Tödliche Verkehrsunfälle 2017

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Anlage 1 - Unfallhäufungen 2017

653 Zeichen

Unfallhäufungsstellen 2017 im Bezirk Chorweiler Anlage 
Standort Stadtteil 
Verkehrs- 
unfälle der 
Kategorie      
1 - 4 
davon 
Verkehrs- 
unfälle                 
mit Fuß- 
gängern 
davon 
Verkehrs- 
unfälle mit 
Rad- 
fahrern 
Unfallfolgen 
(SV - Schwer- 
verletzt, LV - 
Leicht- 
verletzt) 
Maß-nahmen                    
sind erfolgt 
Maßnahmen in 
Vorbereitung/ 
werden geprüft 
Kreuzung 
wurde 
überprüft - 
keine 
geeigneten 
Maßnahmen 
ersichtlich 
Berrischstraße/Mörterweg/Further 
Straße/Thenhover-Escher-Weg Roggendorf 4 0 1 1 LV X
Hackenbroicher Straße/Parallelweg Worringen 4 1 1 2 LV X
Haselnußweg/Mercatorstraße Heimersdorf 4 0 1 2 LV X

Mitteilung BV

4372 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/1 
660 
Vorlagen-Nummer 
 0686/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 
 
Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Chorweiler 
In der als Anlage 1 beigefügten Liste sind alle Unfallhäufungsstellen des Jahres 2017 im Gebiet des 
Bezirkes Chorweiler aufgeführt. In der Anlage 2 ist der einzige tödliche Verkehrsunfall im Bezirk vom 
16.11.2017 erfasst. 
 
Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden 
alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, 
aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie 
und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der 1-Jahres-
Betrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der 
Kategorie 1 – 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. 
die Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung ei-
nes Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle 
führt, erhöhen. 
 
Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: 
 
Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten 
Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten 
Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten 
Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden  
Kategorien 5 – 7: Sonstige Sachschadenunfälle  
 
Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertreterinnen und 
Vertretern der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt, zusammen und entscheidet – meistens 
unter direkter Beteiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur Reduzierung des Unfal-
laufkommens geeignet sind. 
 
Die Unfallkommission weist vorsorglich darauf hin, dass in Köln bis zum 31.12.2017 nur Unfälle nach 
der Einjahresbetrachtung untersucht wurden. Seit dem 01.01.2018 meldet die Polizei auch Unfälle 
nach der Dreijahresbetrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Un-
fallhäufung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise innerhalb eines Knotens innerhalb von drei 
Jahren fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder Zufußgehende leicht verletzt wurden, führt diese 
Zahl – unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Es ist also 
damit zu rechnen, dass die Unfallkommission Köln im nächsten Jahr eine erhebliche Zahl von Unfall-
häufungsstellen nach der Dreijahresbetrachtung anzeigt.  
 
Im Jahr 2017 wurden im Bezirk Chorweiler drei Kreuzungen bzw. Einmündungen als Unfallhäufungen 
gemeldet. Im Bereich Hackenbroicher Straße/Parallelweg verteilten sich die Unfälle auf den gesam-
ten Knoten, so dass sich keine einheitliche Ursache erkennen ließ. Ein Beschluss der Unfallkommis-
sion zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde aus diesem Grund nicht gefasst. Unabhängig vom

2 
 
Unfallgeschehen prüft die Verwaltung, ob hier eine Änderung der Vorfahrtsregelung erfolgt, da sich 
durch die Abbindung der Hackenbroicher Straße möglicherweise eine Änderung der Verkehrsbelas-
tung ergeben hat. Im Bereich Berrischstraße/Mörterweg/Further Straße/Thenhover-Escher-Weg und 
Haselnußweg/Mercatorstraße waren die aufgetretenen Unfälle auf Missachtungen der Vorfahrt durch 
wartepflichtige Autofahrende zurückzuführen. Beide Bereiche wurden durch Vertreterinnen und Ver-
treter der Unfallkommission überprüft. Sinnvolle Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit 
waren nicht ersichtlich. 
 
Bei dem tödlichen Verkehrsunfall am 16. November 2017 wurde eine sechzigjährige Fußgängerin 
beim Überqueren einer Firmenzufahrt von einem auf die Robert-Bosch-Straße ausfahrenden Lkw-
Fahrer überrollt. Die Frau erlitt schwere Verletzungen, denen sie im Krankenhaus erlag. Die Sicht des 
Lkw-Fahrers war möglicherweise durch persönliche Dekorationsgegenstände im Führerhaus einge-
schränkt. Die Unfallkommission kam in der Sitzung vom 13.12.2017 zu dem Ergebnis, dass dieser 
Unfall mit angemessenen verkehrstechnischen Maßnahmen nicht zu verhindern gewesen wäre.  
 
Anlagen 
 
1. Anlage 1 - Unfallhäufungen 2017 
2. Anlage 2 - Tödliche Verkehrsunfälle 2017

Anlage 2 - Tödliche Verkehrsunfälle 2017

319 Zeichen

Tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Chorweiler Anlage 2 
Datum Uhrzeit Bezirk Straße Beteiligung Folgen Ursache 
16.11.2017 10:59 Merkenich 
Robert-Bosch-Straße 
42 Lkw (29) - F (60) 1 T (60), 1 LV (29) 
Lkw fährt aus Firmenzufahrt und 
überrollt F 
F - Fußgänger T - Getöte/r 
LV - Leichtverletze/r

Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Berrischstraße
  • Hackenbroicher Straße
  • Robert-Bosch-Straße 42
  • Haselnußweg
  • Thenhover-Escher Weg
  • Mercatorstraße
  • Further Straße
  • Mörterweg
  • Parallelweg
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
0686/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
06.03.2018
Erstellt
28.02.2018 15:11