4096/2022
Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Ehrengräber"
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Auszug aus der Niederschrift vom Ausschuss Gleichstellung von Frauen und Männern
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Geschäftsführung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern Herr Neweling Telefon: (0221) 26348 Fax: (0221) 26462 E-Mail: frank.neweling@stadt-koeln.de Datum: 15.02.2023 (Vorab-)Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 06.02.2023 öffentlich 1.3 Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betref- fend "Ehrengräber der Stadt Köln" AN/1897/2022 Antwort der Verwaltung 4096/2022 Lukas Lorenz (RM) schlägt vor, dass die Beantwortung auch in den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün geht. Der Ausschuss stimmt dem zu. Der Ausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/672/1 AN/1897/2022 Vorlagen-Nummer 30.11.2022 4096/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 05.12.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 09.03.2023 Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Ehrengräber" Auf die Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt zum Thema“ Ehrengräber der Stadt Köln“ vom 26.10.2022 (AN/1897/2022) antwortet die Verwaltung wie folgt: 1. Wie viele Ehrengräber gibt es auf Kölner Friedhöfen insgesamt? Auf den städtischen Friedhöfen befinden sich insgesamt 87 Ehrengrabstätten. Der Status einer Ehren- grabstätte setzt voraus, dass in der Grabstätte entweder eine Ehrenbürgerin bzw. ein Ehrenbürger oder eine verdienstvolle Bürgerin bzw. ein verdienstvoller Bürger beigesetzt wurde. Bei den 87 Ehrengrabstät- ten handelt es sich um 13 Grabstätten von Ehrenbürgern und 74 Grabstätten von verdienstvollen Bür- ger*innen. 2. Wie viele davon sind von weiblichen verstorbenen Persönlichkeiten? Auf den Kölner Friedhöfen wurden keine Ehrenbürgerinnen und 7 verdienstvolle Bürgerinnen beigesetzt. 3. Wie wird sichergestellt, dass alle Ehrengräber von weiblichen Verstorbenen gelistet werden und bedeutende Persönlichkeiten wie z. B. Marie Juchacz und ihre Schwester in den entsprechenden Listen zu finden sind? Die Ehrengrabstätten werden entsprechend dem Status der beigesetzten Person als Ehrenbürger*innen oder verdienstvolle Bürger*innen auf Grundlage der satzungsrechtlichen Bestimmungen angelegt und unterhalten. Wird eine Person nachträglich zur Verleihung der Eigenschaft als verdienstvoller Bürger oder verdienstvolle Bürgerin vorgeschlagen, fertigt das für die Feststellung des Verdienstes zuständige Fachamt der Verwaltung eine Beschlussvorlage für den Hauptausschuss. Erkennt der Hauptausschuss die Eigenschaft als verdienstvoller Bürger oder verdienstvolle Bürgerin an, so kann die Grabstätte dieser Person mit Zustimmung der nutzungsberechtigten Person als Ehrengrab auf Kosten der Stadt Köln bis zum Ablauf des Nutzungsrechts angelegt sowie gärtnerisch und baulich unterhalten werden. Eine Liste mit den Grabstätten von Ehrenbürger*innen und verdienstvollen Bürger*innen steht im Inter- net zur Verfügung (https://offenedaten-koeln.de/dataset/graeber-ehrenbuerger-koeln). Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4096/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 15.02.2023
- Erstellt
- 28.11.2022 15:21