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4096/2022

Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Ehrengräber"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.02.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 09.03.2023, TOP 7.6

Auszug aus der Niederschrift vom Ausschuss Gleichstellung von Frauen und Männern

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Auszug aus der Niederschrift vom Ausschuss Gleichstellung von Frauen und Männern

696 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für die Gleichstellung 
von Frauen und Männern 
Herr Neweling 
Telefon:  (0221) 26348 
Fax:   (0221) 26462 
E-Mail:  frank.neweling@stadt-koeln.de 
Datum: 15.02.2023 
(Vorab-)Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für 
die Gleichstellung von Frauen und Männern  vom 06.02.2023  
öffentlich 
1.3 Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betref-
fend "Ehrengräber der Stadt Köln" 
AN/1897/2022 
Antwort der Verwaltung 
 4096/2022 
 
Lukas Lorenz (RM) schlägt vor, dass die Beantwortung auch in den Ausschuss 
Klima, Umwelt und Grün geht. Der Ausschuss stimmt dem zu. 
 
Der Ausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2461 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/672/1 
AN/1897/2022 
Vorlagen-Nummer  30.11.2022 
 4096/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 05.12.2022 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 09.03.2023 
 
Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Ehrengräber" 
Auf die Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt zum Thema“ Ehrengräber der 
Stadt Köln“ vom 26.10.2022 (AN/1897/2022) antwortet die Verwaltung wie folgt: 
 
1.  Wie viele Ehrengräber gibt es auf Kölner Friedhöfen insgesamt? 
 
Auf den städtischen Friedhöfen befinden sich insgesamt 87 Ehrengrabstätten. Der Status einer Ehren-
grabstätte setzt voraus, dass in der Grabstätte entweder eine Ehrenbürgerin bzw. ein Ehrenbürger oder 
eine verdienstvolle Bürgerin bzw. ein verdienstvoller Bürger beigesetzt wurde. Bei den 87 Ehrengrabstät-
ten handelt es sich um 13 Grabstätten von Ehrenbürgern und 74 Grabstätten von verdienstvollen Bür-
ger*innen.  
 
2.   Wie viele davon sind von weiblichen verstorbenen Persönlichkeiten? 
 
Auf den Kölner Friedhöfen wurden keine Ehrenbürgerinnen und 7 verdienstvolle Bürgerinnen beigesetzt.   
 
3.  Wie wird sichergestellt, dass alle Ehrengräber von weiblichen Verstorbenen gelistet werden und 
bedeutende Persönlichkeiten wie z. B. Marie Juchacz und ihre Schwester in den entsprechenden 
Listen zu finden sind? 
 
Die Ehrengrabstätten werden entsprechend dem Status der beigesetzten Person als Ehrenbürger*innen 
oder verdienstvolle Bürger*innen auf Grundlage der satzungsrechtlichen Bestimmungen angelegt und 
unterhalten. Wird eine Person nachträglich zur Verleihung der Eigenschaft als verdienstvoller Bürger 
oder verdienstvolle Bürgerin vorgeschlagen, fertigt das für die Feststellung des Verdienstes zuständige 
Fachamt der Verwaltung eine Beschlussvorlage für den Hauptausschuss. Erkennt der Hauptausschuss 
die Eigenschaft als verdienstvoller Bürger oder verdienstvolle Bürgerin an, so kann die Grabstätte dieser 
Person mit Zustimmung der nutzungsberechtigten Person als Ehrengrab auf Kosten der Stadt Köln bis 
zum Ablauf des Nutzungsrechts angelegt sowie gärtnerisch und baulich unterhalten werden. 
 
Eine Liste mit den Grabstätten von Ehrenbürger*innen und verdienstvollen Bürger*innen steht im Inter-
net zur Verfügung (https://offenedaten-koeln.de/dataset/graeber-ehrenbuerger-koeln).  
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (2)

06.02.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.03.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4096/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.02.2023
Erstellt
28.11.2022 15:21