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1917/2023

Aufstockung Beihilfe an den KSK

Beschlussvorlage Ausschuss 18.07.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 04.09.2023, TOP 7.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

8120 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1917/2023 
Freigabedatum 
18.07.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung eines 
weitergehenden Zuschusses zu Baumaßnahmen 
hier: Aufstockung des Zuschusses für den Kanu-Sportfreunde Köln e. V. 1955/22 zum 
Umbau des Widerlagers der Deutzer Brücke als Vereinsheim und Lagerfläche im Wege 
einer Ausnahmeregelung  
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer weiteren investiven Auszahlungsermächti-
gung in Höhe von 96.514,95 € im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801, 
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 11, Auszahlung von aktivierbaren Zuwen-
dungen, Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01 aRAP pRAP – Sportbaubeihilfe im Haushaltsjahr 
2023 zur Aufstockung eines städtischen Zuschusses an den Verein Kanu-Sportfreunde Köln 
e. V. 1955/22 zum Umbau des Widerlagers der Deutzer Brücke in ein Vereinsheim sowie ei-
nen Bootslagerraum. 
 
Alternative: 
 
Der Finanzausschuss lehnt die Freigabe in Höhe von 96.514,95 € ab.  
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 
Sportausschuss 31.08.2023 
Finanzausschuss 04.09.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   96.514,95€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 96.514,95  100 
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    4.825,75 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Erträge    4.825,75 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Dem Kanu-Sportfreunde Köln e. V. 1955/22 wurde auf der Basis des Freigabebeschlusses im 
Finanzausschuss (Vorlage 0496/2021) eine städtische Beihilfe zu den voraussichtlichen Bau-
kosten für den Umbau des rechtsrheinischen Widerlagers der Deutzer Brücke in ein Vereins-
heim und Bootlager in Höhe von bis zu 585.985,05 € gewährt. Grundlage für die Beihilfe-
summe waren die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 669.697,20 €. 
 
Bei der Umsetzung der Maßnahme stellt der Verein fest, dass sich die Kosten der Maßnahme 
bei weiterer Umsetzung im bisherigen Rahmen auf voraussichtlich 962.000 € erhöhen wür-
den. Daraufhin hat der Verein durch umfangreiche Eigenleistungen sowie durch weitere Um-
planungen die zu erwartende Kostensteigerung vermindern können. Trotzdem steigen die Ge-
samtkosten der Maßnahme von 669.697,20 auf 780.000 €, wodurch sich eine neue Baubeihil-
fesumme in Höhe von 87,5 % der Differenz und somit 96.514,95 € ergibt. 
 
Aus der angeforderten gutachterlichen Stellungnahme des Bauplanungs- und Ingenieurbüros 
Burbach ergibt sich, dass die Kostensteigerung nicht durch unwirtschaftliches Handeln bzw. 
Fehlplanung verursacht wurde. Ferner wurde festgestellt, dass die notwendigen Umplanungen

3 
im Rahmen der geänderten gesetzlichen Vorschriften sinnvoll und wirtschaftlich notwendig ge-
wesen sind.  
 
Bei seiner Stellungnahme führt der Gutachter aus, dass sich durch die Sanktionen gegen 
Russland die Kosten für Energie (Gas/Öl) erheblich erhöht haben, wodurch die Herstellungs-
kosten ebenfalls deutlich angestiegen sind. Diese Kostensteigerungen hat der Gutachter bei 
den Kostengruppen 300 und 400 für die einzelnen Gewerke berücksichtigt.  
 
Nach der gutachterlichen Stellungnahme werden insgesamt folgende Gründe für die eintre-
tende Kostenerhöhung aufgeführt: 
- Steigende Arbeitskosten 
- Planungs- und Genehmigungskosten 
- Veränderung der gesetzlichen Anforderungen 
 
Der Verein erklärt, dass  
- die Mehrkosten, die sich nach der dem Antrag zugrundeliegenden Kostenschät-
zung ergeben haben, auf Kostensteigerungen beruhen, die nach dem Beginn des 
Ukraine-Krieges liegen 
- alle Möglichkeiten der Kostenreduzierung und Einnahmesteigerung, z. B. durch 
Crowd-Funding, die Beantragung eines höheren Bankkredits oder die Erhöhung 
der Mitgliedsbeiträge ausgeschöpft sind 
- ein Insolvenzantrag gestellt werden müsste, wenn für die Baumaßnahme keine Er-
höhung der städtischen Bauförderung gewährt wird, obwohl der Verein die vorge-
nannten Maßnahmen ergriffen hat. 
-  
Nach der Sportförderrichtlinie vom 09.02.2023 ist grundsätzlich keine nachträgliche Erhöhung 
der bewilligten Förderung vorgesehen. Ferner ist die Förderung auf maximal 600.000 € für 
jede zusammenhängende Baumaßnahme begrenzt. Nach Ziffer 2.5 der Sportförderrichtlinie 
der Stadt Köln ist entsprechend der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln über 
Ausnahmen von diesen Regelungen zu entscheiden. 
 
Aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung der Maßnahme sind die Kostensteigerungen 
der Sanierung der Deutzer Brücke nachvollziehbar. Ferner ist die rechtsrheinische Rampe der 
Deutzer Brücke ein Ausstellungsstück der städtischen Infrastruktur und der Verein mit den 
vielfältigen sportlichen Ereignissen und Erfolgen ein Aushängeschild für den Kölner Sport. Au-
ßerdem ist zu befürchten, dass bei einer Versagung einer Erhöhung der städtischen Beihilfe 
das Bauvorhaben unvollendet bleiben würde und der Verein trotzdem wegen der eingegange-
nen Verpflichtungen ein Insolvenzverfahren anstreben muss. 
 
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung im Rahmen einer Ausnahmeregelung die 
Förderung für das genannte Bauvorhaben einmalig und abschließend auf insgesamt 
682.500,00 € zu erhöhen und dem Verein einen entsprechenden Bescheid zu erteilen. Der 
Verein Kanu Sportfreunde Köln e.V. 1955/22 wird die Baumaßnahme als Vereinsbaumaß-
nahme durchführen. 
 
Im Haushaltsplan 2023/2024, stehen im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 
0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 11-Auszahlungen von akti-
vierbaren Zuwendungen, im Haushaltsjahr 2023, bei der Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01 
(aRAP pRAP-Sportbaubeihilfe) Mittel in Höhe von 96.514,95 € für die Gewährung der Beihilfe 
zur Verfügung.  
 
Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsver-
pflichtung verbunden wird, ist diese als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) zu akti-
vieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung (20 Jahre) aufzulö-
sen. Demnach fallen Folgeaufwendungen, ab Beginn der Gegenleistung (voraussichtlich ab 
2024), durch die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 4.825,75 €/p.a. 
an. Diese sind im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen im 
Haushaltsjahr 2024 veranschlagt.

4 
 
Da es sich bei den bereitzustellenden Auszahlungsermächtigungen um Mittel aus der Sport-
pauschale des Landes Nordrhein-Westfalen handelt, ist in gleicher Höhe (96.514,95 €) ein 
passiver Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP) zu bilden, der über die Jahre der Zweckbin-
dungsfrist von 20 Jahren jährlich mit 4.825,75 € aufzulösen ist. Demnach fallen Folgeerträge 
ab Beginn der Gegenleistung (voraussichtlich ab 2024) durch die Auflösung des passiven 
Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 4.825,75 €/p.a. an. Diese sind im Haushaltsjahr 
2024 im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - Sportförderung/Unter-
haltung von Sportstätten, Teilplanzeile 07 – sonstige ordentliche Erträge berücksichtigt. 
 
Die in den Jahren ab 2025 erforderlichen Aufwendungen bzw. Erträge von 4.825,75 € jährlich 
wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungs-
prozesse 2025 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtun-
gen, vorsehen.

Beratungsverlauf (3)

24.08.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2023 Sportausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2023 Finanzausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1917/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.07.2023
Erstellt
06.06.2023 16:53