V/0838/2009
Kanalstraße K 13 zwischen Nevinghoff und Bröderichweg K 7
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Beschlussvorlage
4671 Zeichen
V/0838/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Kanalstraße K 13 zwischen Nevinghoff und Bröderichweg K 7
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
19.01.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
26.01.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
02.02.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Kanalstraße K 13 zwischen Nevinghoff und Bröderichweg K 7 wird entsprechend dem Lage-
plan Reg. Nr. 9373 Blatt 1 – 3(3) vom 13.09.2007 ausgebaut.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Auszahlungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen
und –anlagen
Investitionsmaßnahme 4019 Kanalstraße, Nevinghoff bis Bröde-
richweg
Auszahlungen 2010
2011
Summe
850.000
500.000
1.350.000
Einzahlungen 2010
2011
2012
spätere
Jahre
Summe
100.000
250.000
250.000
176.000
776.000
Landes-
zuwendungen
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2010 bei der
o. g. Produktgruppe veranschlagt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2010 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt.
Vorlagen-Nr.:
V/0838/2009
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
29.12.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0838/2009
Begründung:
1. Voraussetzungen
Grundlage für die Ausbauplanung ist der am 25.11.2008 in der Bezirksvertretung Münster-
Mitte und der am 02.12.2008 in der Bezirksvertretung Münster-Nord vorgestellte und am
03.12.2008 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft be-
schlossene Vorentwurf (Vorlage V/0879/2008).
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Bestand:
Die Kanalstraße K 13 hat eine Breite von ca. 5,50 m. Die Fahrbahnbefestigung ist in einem
schlechten Zustand. Die Tragfähigkeit der Fahrbahn ist durch einen schwachen Straßenauf-
bau schlecht und kann den Verkehrsbelastungen nicht mehr standhalten. Es sind erhebliche
Straßeninstandsetzungsarbeiten im großen finanziellen Rahmen erforderlich, um die Ver-
kehrssicherheit zu gewährleisten.
An der westlichen Seite ist ein gemeinsamer, ca. 2,50 m breiter Geh- und Radweg im Zwei-
richtungsverkehr durch Leitpfosten abgetrennt.
Östlich, parallel zur Kanalstraße, befindet sich der Max-Klemens-Kanal (Bodendenkmal).
Auf der westlichen Seite befinden sich die Einmündung Wienburgstraße,
2 Kleingärtneranlagen und Anbindungen an die Häuser Kanalstraße Nr. 257 und 237 (Hotel
Wienburg).
Planung:
Die Fahrbahn soll durchgehend eine Breite von 6,50 m erhalten. Der Vollausbau erfolgt in bi-
tuminöser Bauweise (Bauklasse III). Der Bereich wird von einer Buslinie befahren.
Parallel westlich zur Fahrbahn wird ein 2,50 m breiter Grünstreifen mit Bäumen angelegt.
Daran schließt sich ein 2,50 m breiter gemei nsamer Geh- und Radweg im Zweirichtungsver-
kehr an. Der Geh- und Radweg wird bituminös ausgebaut.
In den Grünstreifen erfolgt die Entwässerung des angrenzenden Geh- und Radweges. Alle
80 m werden Überläufe (auf gesamter Länge 12 Stück) vorgesehen, die durch Unterquerun-
gen in den Max-Klemens-Kanal entwässern.
Für die Einleitungen in den Max-Klemens-Kanal sind Einleitungsanträge gestellt und geneh-
migt worden. Nördlich der Einmündung Nevinghoff, parallel zur ehemaligen Gleistrasse,
quert eine stark frequentierte Radwegeverbindung die Kanalstraße. Hier wird eine Que-
rungshilfe eingebaut. Sie dient der Sicherheit der querenden Radfahrer / Fußgänger, die ent-
lang der Kanalstraße stadtauswärts fahren und an dieser Stelle von der östlichen auf die
westliche Seite zum weiterführenden Geh- und Radweg wechseln.
3. Ausschreibung und Bau:
Mit dem Bau soll nach Bewilligung der Zuwendungen begonnen werden.
Die Bauzeit beträgt ca. 12 Monate.
Die geschätzten Baukosten für den Umbau betragen ca. 1.350.000 €.
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V/0838/2009
4. Beiträge / Zuschüsse:
Beiträge nach dem KAG und BauGB werden nicht erhoben.
Die Zuwendungen zum Bau der Maßnahme werden vo raussichtlich im II. Quartal 2010 vom
Land NRW bewilligt werden.
5. Genehmigungen:
Für den Neubau von 2 abgängigen Durchlässen sind gemäß § 99 des Landeswassergeset-
zes NRW Anträge gestellt und genehmigt worden.
Die Baumaßnahme wird durch die aktive Öffentlichkeit in den Medien und durch direkte In-
formation der Anlieger unterstützt.
In Vertretung
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (4)
- Kanalstraße
- Wienburgstraße
- Bröderichweg
- Nevinghoff
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0838/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.12.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37