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0523/2023

Beantwortung der Anfrage AN/0183/2023 "Schutz und Angebote für Kinder und Jugendliche im Karneval"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 16.02.2023

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.03.2023, TOP 6.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7816 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 16.02.2023 
 0523/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2023 
 
Beantwortung der Anfrage AN/0183/2023 "Schutz und Angebote für Kinder und 
Jugendliche im Karneval" 
Zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31.01.2023 stellt die SPD-Fraktion folgende 
Fragen: 
 
1. Wie können alternative Karnevalsveranstaltungen und -konzepte, die auf die Bedürfnisse 
und Interessen von Kindern und Jugendlichen zugeschnitten sind, beispielhaft ausgebaut 
werden? Dabei sollte durchaus auf bewährte (frühere) Angebote, wie das Escher Zelt oder 
KölleAlarm geschaut werden, die als gute Beispiele und Angebote für Kinder und Jugendliche 
vermehrt ihren Platz haben sollten.  
 
2. Wie können erfolgreiche Kampagnen, wie „Keine Kurzen für Kurze“, weiter ausgebaut, an 
aktuelle Entwicklungen und Trends angepasst und durch geeignete Angebote ergänzt wer-
den?  
 
3. Welche Angebote werden insbesondere für die Schüler*innen der 5. und 6. Jahrgangsstufe 
von den Schulen und/oder anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit geschaffen 
(z.B. angeordnete schulische Karnevalsfeiern an Weiberfastnacht), um Jugendlichen einen 
geschützten Rahmen zum Feiern in einem vertrauten und unterstützenden Umfeld zu bieten?  
 
4. Wie können städtische Kommunikations- und Social-Media-Kanäle dazu beitragen, positive 
Botschaften über den Karneval und seine Traditionen zu verbreiten und ein verantwortungs-
bewusstes Feierverhalten gerade bei den jungen Kölner*innen zu vermitteln und zu fördern?  
 
5. Können für die nächste Session über z.B. Veedels- und Bürgervereine bei der Entwicklung 
und Durchführung von Karnevalsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche mit lokalem Be-
zug finanziell unterstützt und gefördert werden?  
 
Die Jugendverwaltung antwortet wie folgt:  
 
Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird auf die ebenfalls zur Sitzung am 31.01.2023 vorge-
legte Mitteilung Nr. 0374/2023 verwiesen: 
 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=915342&type=do 
 
Zu Frage 3 trifft die Bezirksregierung Köln folgende Aussage: 
 
Die Schulen haben eine wichtige Aufgabe in Bezug auf die Alkohol- und Gewaltprävention für 
ihre Schülerinnen und Schüler. Aus diesem Grund richtet sich die Schulaufsicht der Bezirks-
regierung Köln in jedem Jahr an die öffentlichen Schulen im Bezirk mit der Bitte, an Weiber-

2 
 
fastnacht die Schülerinnen und Schüler nicht vorzeitig aus dem Unterricht zu entlassen, son-
dern entweder den regulären Unterricht oder ein geeignetes schulisches Programm bis zum 
regulären Unterrichtsschluss durchzuführen. 
 
Zu Frage 4: 
 
Hierzu hat die Verwaltung bereits zur Sitzung des Hauptausschusses am 16.01.2023 Stellung 
genommen. Die dortigen Ausführungen werden hier nachfolgend zitiert: 
 
„Auf verschiedenen Informationskanälen informiert die Stadt Köln über die Historie des Karne-
vals und Veranstaltungen, die im Jahr 2023 stattfinden. Ebenso werden Maßnahmen und Re-
geln kommuniziert. Einerseits wird auf der Internetseite der Stadt Köln 
(https://www.stadtkoeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/karneval/index.html) zu den Hin-
tergründen des diesjährigen Mottos „Ov krüzz oder quer“ informiert, andererseits wird dort die 
Entstehung des Kölner Karnevals beschrieben und durch historisches Bildmaterial angerei-
chert. Weiterhin hat die Stadt Köln für das Festkomitee Kölner Karneval eine Plattform zur 
Verfügung gestellt, um die traditionellen Elemente des Karnevals zu beleuchten. Unter der 
Landingpage „karneval.koeln“ werden die verschiedenen Facetten des Festjahres beschrie-
ben. Auf dieser Plattform werden außerdem die zahlreichen Veranstaltungen im Stadtgebiet 
aufgelistet. Vom 15. Februar 2023 bis zum 21. Februar 2023 werden die Deutzer Brücke und 
die Zoobrücke mit den Motiv „200 Jahre Karneval“ und „Respekt“ beflaggt. Hierzu wird auch 
die RespektKampagne weiterentwickelt. Weiterhin wird es vom 14. Februar 2023 bis zum 20. 
Februar 2023 eine Megalight-Kampagne im Stadtgebiet geben, wodurch 52 Mega-Light-
Flächen und 101 Roadside Screens mit dem Motiv „200 Jahre Karneval“ bespielt werden. Wie 
jedes Jahr, werden neben den hervorgehobenen Informationen anlässlich des Festjahres, 
Informationen zum Glasverbot, dem Jugendschutz, Inklusion, Edelgard auf städtischen 
SocialMedia-Kanälen, gegenüber den Medien, im Rahmen von Plakaten und auf einer städti-
schen Homepage (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-
sport/karneval/index.html) gebündelt sowie im Vorfeld und während Weiberfastnacht bis 
Aschermittwoch verbreitet. Zudem wird das Thema Sauberkeit und Abfallvermeidung aufge-
griffen. Eine digitale Landkarte oder Übersicht der Angebote ist dann sinnvoll, wenn die Infor-
mationen, insbesondere die Auslastung aktuell angepasst werden. Der Verwaltung liegen 
kurzfristig nur Informationen zur Auslastung der Feierhotspots im Straßenkarneval (Altstadt, 
Kwartier Latäng und Südstadt) vor. Inwieweit diese Informationen zeitnah an den einzelnen 
Tagen digital abgebildet und ob künftig weitere Instrumente zur Messung von Befüllungsgra-
den in anderen Bereichen genutzt werden können, wird aktuell noch geprüft. Unabhängig da-
von ist die Wirkung dieser Information immer vom Empfänger abhängig: Während beispiels-
weise traditionelle Karnevalist*innen und Familien wahrscheinlich ausgelastete Bereiche eher 
meiden, womit das Ziel der Besuchersteuerung erreicht wäre, kann eine hohe Auslastung 
junge Feiernde eher noch anziehen. Auf der bereits oben erwähnten Landingpage „karne-
val.koeln“ besteht bereits eine Übersicht über viele Karnevalsveranstaltungen. Hier können 
Interessent*innen gezielt oder auch allgemein nach bestimmten Veranstaltungsformaten su-
chen. Über die Verlinkung zum/zur Veranstalter*in können weitere Details abgerufen und – 
soweit notwendig und noch verfügbar – Tickets bestellt werden. Die bewährten Kartenanwen-
dungen, in denen beispielsweise zugangsbeschränkte Bereiche wie das Kwartier Latäng und 
glasfreie Zonen dargestellt sind, werden fortgeführt und zur Bürger*inneninformation auf der 
städtischen Internetseite veröffentlicht.“ 
 
Auf den Social-Media-Kanälen wird die Stadtverwaltung anlässlich des Straßenkarnevals 
2023 eine für Social Media adaptiere Version der „Respekt-Kampagne“ fahren, die zum glei-
chen Zeitraum auf den Out-Of-Home-Flächen in ganz Köln ausgespielt wird. Dabei wird ein 
Video für den Instagram-Kanal der Stadt erstellt und ausgespielt. Hieran sind sowohl Anwoh-
nende, Gastronom*innen, Mitarbeitende der AWB, KVB, der Feuerwehr (Rettungssanitäter*in) 
als auch der bekannte Sänger der Band „Cat Ballou“ und zwei Influencer*innen mit großer 
Reichweite in der jungen Zielgruppe, beteiligt.  
 
Um die junge Zielgruppe zusätzlich zu erreichen, werden die Influencerin und der Influencer je 
ein eigenes Reel auf Instagram erstellen, in dem sie auf ihre authentische Art und Weise die 
gleiche Botschaft unter ihre Follower*innen bringen können. Sie werden die Stadt in ihren 
Posts verlinken. Ziel ist es, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass beim traditionsreichen

3 
 
Karneval-Feiern verantwortungsvolles Verhalten gefragt ist. Da davon auszugehen ist, dass 
Plakate oder Zeitungsartikel die junge Zielgruppe nur bedingt erreichen werden, haben wir Cat 
Ballou und die Influencer eingebunden, die einen direkteren Zugang haben und „auf Augen-
höhe“ kommunizieren können.   
Zudem wird es auf Social Media wie gewohnt Hinweise zu „Edelgard“ geben.  
 
Zu Frage 5: 
Für die Unterstützung und Förderung lokaler Veedels –und Bürgervereine bei der Gestaltung 
von Karnevalsveranstaltungen für Kinder und Jugendlichen stehen der Jugendverwaltung 
keine finanziellen Mittel zur Verfügung. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

14.03.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Deutzer Brücke
  • Zoobrücke

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Details

Aktenzeichen
0523/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
16.02.2023
Erstellt
08.02.2023 18:27