0523/2023
Beantwortung der Anfrage AN/0183/2023 "Schutz und Angebote für Kinder und Jugendliche im Karneval"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 16.02.2023 0523/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 14.03.2023 Beantwortung der Anfrage AN/0183/2023 "Schutz und Angebote für Kinder und Jugendliche im Karneval" Zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31.01.2023 stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 1. Wie können alternative Karnevalsveranstaltungen und -konzepte, die auf die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen zugeschnitten sind, beispielhaft ausgebaut werden? Dabei sollte durchaus auf bewährte (frühere) Angebote, wie das Escher Zelt oder KölleAlarm geschaut werden, die als gute Beispiele und Angebote für Kinder und Jugendliche vermehrt ihren Platz haben sollten. 2. Wie können erfolgreiche Kampagnen, wie „Keine Kurzen für Kurze“, weiter ausgebaut, an aktuelle Entwicklungen und Trends angepasst und durch geeignete Angebote ergänzt wer- den? 3. Welche Angebote werden insbesondere für die Schüler*innen der 5. und 6. Jahrgangsstufe von den Schulen und/oder anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit geschaffen (z.B. angeordnete schulische Karnevalsfeiern an Weiberfastnacht), um Jugendlichen einen geschützten Rahmen zum Feiern in einem vertrauten und unterstützenden Umfeld zu bieten? 4. Wie können städtische Kommunikations- und Social-Media-Kanäle dazu beitragen, positive Botschaften über den Karneval und seine Traditionen zu verbreiten und ein verantwortungs- bewusstes Feierverhalten gerade bei den jungen Kölner*innen zu vermitteln und zu fördern? 5. Können für die nächste Session über z.B. Veedels- und Bürgervereine bei der Entwicklung und Durchführung von Karnevalsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche mit lokalem Be- zug finanziell unterstützt und gefördert werden? Die Jugendverwaltung antwortet wie folgt: Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird auf die ebenfalls zur Sitzung am 31.01.2023 vorge- legte Mitteilung Nr. 0374/2023 verwiesen: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=915342&type=do Zu Frage 3 trifft die Bezirksregierung Köln folgende Aussage: Die Schulen haben eine wichtige Aufgabe in Bezug auf die Alkohol- und Gewaltprävention für ihre Schülerinnen und Schüler. Aus diesem Grund richtet sich die Schulaufsicht der Bezirks- regierung Köln in jedem Jahr an die öffentlichen Schulen im Bezirk mit der Bitte, an Weiber- 2 fastnacht die Schülerinnen und Schüler nicht vorzeitig aus dem Unterricht zu entlassen, son- dern entweder den regulären Unterricht oder ein geeignetes schulisches Programm bis zum regulären Unterrichtsschluss durchzuführen. Zu Frage 4: Hierzu hat die Verwaltung bereits zur Sitzung des Hauptausschusses am 16.01.2023 Stellung genommen. Die dortigen Ausführungen werden hier nachfolgend zitiert: „Auf verschiedenen Informationskanälen informiert die Stadt Köln über die Historie des Karne- vals und Veranstaltungen, die im Jahr 2023 stattfinden. Ebenso werden Maßnahmen und Re- geln kommuniziert. Einerseits wird auf der Internetseite der Stadt Köln (https://www.stadtkoeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/karneval/index.html) zu den Hin- tergründen des diesjährigen Mottos „Ov krüzz oder quer“ informiert, andererseits wird dort die Entstehung des Kölner Karnevals beschrieben und durch historisches Bildmaterial angerei- chert. Weiterhin hat die Stadt Köln für das Festkomitee Kölner Karneval eine Plattform zur Verfügung gestellt, um die traditionellen Elemente des Karnevals zu beleuchten. Unter der Landingpage „karneval.koeln“ werden die verschiedenen Facetten des Festjahres beschrie- ben. Auf dieser Plattform werden außerdem die zahlreichen Veranstaltungen im Stadtgebiet aufgelistet. Vom 15. Februar 2023 bis zum 21. Februar 2023 werden die Deutzer Brücke und die Zoobrücke mit den Motiv „200 Jahre Karneval“ und „Respekt“ beflaggt. Hierzu wird auch die RespektKampagne weiterentwickelt. Weiterhin wird es vom 14. Februar 2023 bis zum 20. Februar 2023 eine Megalight-Kampagne im Stadtgebiet geben, wodurch 52 Mega-Light- Flächen und 101 Roadside Screens mit dem Motiv „200 Jahre Karneval“ bespielt werden. Wie jedes Jahr, werden neben den hervorgehobenen Informationen anlässlich des Festjahres, Informationen zum Glasverbot, dem Jugendschutz, Inklusion, Edelgard auf städtischen SocialMedia-Kanälen, gegenüber den Medien, im Rahmen von Plakaten und auf einer städti- schen Homepage (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur- sport/karneval/index.html) gebündelt sowie im Vorfeld und während Weiberfastnacht bis Aschermittwoch verbreitet. Zudem wird das Thema Sauberkeit und Abfallvermeidung aufge- griffen. Eine digitale Landkarte oder Übersicht der Angebote ist dann sinnvoll, wenn die Infor- mationen, insbesondere die Auslastung aktuell angepasst werden. Der Verwaltung liegen kurzfristig nur Informationen zur Auslastung der Feierhotspots im Straßenkarneval (Altstadt, Kwartier Latäng und Südstadt) vor. Inwieweit diese Informationen zeitnah an den einzelnen Tagen digital abgebildet und ob künftig weitere Instrumente zur Messung von Befüllungsgra- den in anderen Bereichen genutzt werden können, wird aktuell noch geprüft. Unabhängig da- von ist die Wirkung dieser Information immer vom Empfänger abhängig: Während beispiels- weise traditionelle Karnevalist*innen und Familien wahrscheinlich ausgelastete Bereiche eher meiden, womit das Ziel der Besuchersteuerung erreicht wäre, kann eine hohe Auslastung junge Feiernde eher noch anziehen. Auf der bereits oben erwähnten Landingpage „karne- val.koeln“ besteht bereits eine Übersicht über viele Karnevalsveranstaltungen. Hier können Interessent*innen gezielt oder auch allgemein nach bestimmten Veranstaltungsformaten su- chen. Über die Verlinkung zum/zur Veranstalter*in können weitere Details abgerufen und – soweit notwendig und noch verfügbar – Tickets bestellt werden. Die bewährten Kartenanwen- dungen, in denen beispielsweise zugangsbeschränkte Bereiche wie das Kwartier Latäng und glasfreie Zonen dargestellt sind, werden fortgeführt und zur Bürger*inneninformation auf der städtischen Internetseite veröffentlicht.“ Auf den Social-Media-Kanälen wird die Stadtverwaltung anlässlich des Straßenkarnevals 2023 eine für Social Media adaptiere Version der „Respekt-Kampagne“ fahren, die zum glei- chen Zeitraum auf den Out-Of-Home-Flächen in ganz Köln ausgespielt wird. Dabei wird ein Video für den Instagram-Kanal der Stadt erstellt und ausgespielt. Hieran sind sowohl Anwoh- nende, Gastronom*innen, Mitarbeitende der AWB, KVB, der Feuerwehr (Rettungssanitäter*in) als auch der bekannte Sänger der Band „Cat Ballou“ und zwei Influencer*innen mit großer Reichweite in der jungen Zielgruppe, beteiligt. Um die junge Zielgruppe zusätzlich zu erreichen, werden die Influencerin und der Influencer je ein eigenes Reel auf Instagram erstellen, in dem sie auf ihre authentische Art und Weise die gleiche Botschaft unter ihre Follower*innen bringen können. Sie werden die Stadt in ihren Posts verlinken. Ziel ist es, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass beim traditionsreichen 3 Karneval-Feiern verantwortungsvolles Verhalten gefragt ist. Da davon auszugehen ist, dass Plakate oder Zeitungsartikel die junge Zielgruppe nur bedingt erreichen werden, haben wir Cat Ballou und die Influencer eingebunden, die einen direkteren Zugang haben und „auf Augen- höhe“ kommunizieren können. Zudem wird es auf Social Media wie gewohnt Hinweise zu „Edelgard“ geben. Zu Frage 5: Für die Unterstützung und Förderung lokaler Veedels –und Bürgervereine bei der Gestaltung von Karnevalsveranstaltungen für Kinder und Jugendlichen stehen der Jugendverwaltung keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Deutzer Brücke
- Zoobrücke
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Details
- Aktenzeichen
- 0523/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.02.2023
- Erstellt
- 08.02.2023 18:27