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JHA/003/2026

Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Werstener Friedhofstraße 51

Beschlussvorlage 03.12.2025

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 21.01.2026, TOP 8.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4996 Zeichen

JHA/003/2026
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Beschlussvorlage
Betrifft:
Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - 
hier: Kita Werstener Friedhofstraße 51
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend
 
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
 
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Jugendhilfeausschuss 21.01.2026 Entscheidung
 
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger wert-voll gGmbH einen freiwillig 
städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe 
von insgesamt 19.663,00 Euro zu gewähren. 
 
Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das
Jahr 2026.
 
Maßnahme(n):
 Instandsetzung Container
 
 
Sachdarstellung:
Bei dem vorgenannten Träger wert-voll gGmbH handelt es sich um einen 
anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch).
 
Am Standort Werstener Friedhofstr. 51 betreibt der Träger wert-voll gGmbH eine 
viergruppige Kindertageseinrichtung in einer Containeranlage auf dem Grundstück 
der katholischen Kirchengemeinde. Zuvor hatte die katholische Kirchengemeinde die 
Containeranlage selber, während der Erstellung des Ersatzneubaus der Kita 
Roderbirkener Straße genutzt. Die Nutzung, der zwischenzeitlich im Eigentum des 
Trägers befindlichen Containeranlage (siehe Beschluss JHA/111/2020), ist bis zur 
Fertigstellung des Neubaus der Tageseinrichtung für Kinder Scheideweg 24 
erforderlich.

Seite 2
 
Im Rahmen des Neubaus der Kitaplanung verzögerte sich die Fertigstellung immer 
wieder, so dass die voraussichtliche Nutzungsdauer der Containeranlage bereits 
überschritten ist und noch bis Juni 2026 erforderlich sein wird.
 
Nach einer Begutachtung der Containeranlage durch einen Sachverständigen wurden
einige Mängel festgestellt, die den Betrieb der Kindertageseinrichtung 
beeinträchtigten und dringend behoben werden mussten.
In seiner Sitzung am 13.11.2024 hatte der Jugendhilfeausschuss bereits der 
Instandsetzung der Container bzw. der Mängelbehebung zugestimmt und einen 
Zuschuss in Höhe von 22.855,00 Euro beschlossen. 
Der ursprüngliche Kostenrahmen für die mit dem Amt für Soziales und Jugend 
abgestimmten Maßnahmen konnte letztendlich jedoch nicht eingehalten werden, da 
sich die erforderlichen Arbeiten in Bezug auf Zeit und Material weit aufwändiger als 
veranschlagt gestalteten. Der Mehraufwand ist nachvollziehbar und alle Arbeiten 
wurden – nach Bestätigung durch den Träger – entsprechend durchgeführt. 
 
Bei der Bezuschussung dieser baulichen Maßnahmen wird die vorgeschriebene 
Zweckbindungsfrist nicht eingehalten werden können, da die Kindertageseinrichtung 
voraussichtlich im Juni 2026 in den fertiggestellten Neubau umziehen wird. Allerdings
war nur durch die Behebung der Mängel ein Weiterbetrieb für den genannten 
Zeitraum möglich. 
 
Der Träger beantragt, die Mehrkosten aus rein kommunalen Mitteln zu finanzieren 
und von der vorgeschriebenen Zweckbindungsfrist abzuweichen, um zwangsläufig 
entstehenden Rückforderungsansprüchen entgegenzuwirken.
Dieser Antrag wird seitens des Jugendamtes unterstützt, da die Erhaltung der 
Betreuungsplätze bis zur Fertigstellung der Kita Scheideweg 24 erforderlich und 
alternativlos ist.
 
Der Träger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 10% des kommunalen 
Zuschussbedarfs. Sollten darüberhinausgehende Investitionskostenrücklagen im 
Verwendungsnachweis 2024/2025 nachgewiesen werden, wird der Träger 
verpflichtet, die Kosten in Höhe der zur Verfügung stehenden Rücklagen zu 
erstatten. 
 
Platzangebot:
Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung 
geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2025/2026) 
stehen in der Einrichtung 10 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 45 Plätze für 
Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur T1(45), 
T3(45), T23(45) zur Verfügung.
 
Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung:
Die Kindertageseinrichtung ist mit einer zukunftssicheren Gruppenstruktur versehen 
und wird seitens der Jugendhilfeplanung benötigt, um den Bedarf nach 
Betreuungsplätzen im Stadtteil Wersten zu decken. Aus diesem Grund wird die 
Einrichtung entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt.
 
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01 
(Tageseinrichtungen).

Seite 3
 
Finanzierungsart: Kostendarstellung:  
Gesamtkosten der Maßnahme 47.242,00 Euro
abzüglich U3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro
abzüglich U3-städt. Anteil 0,00 Euro
abzüglich Ü3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro
abzüglich Ü3-städt. Anteil 0,00 Euro
kommunaler Zuschussbedarf 47.242,00 Euro
abzüglich Trägeranteil des kommunalen
Zuschussbedarfs in Höhe von 10%
-4.724,00 Euro
bereits bewilligter Zuschuss 22.855,00 Euro
Zu bewilligender kommunaler Zuschuss 19.663,00 Euro
 
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor.

Beratungsverlauf (1)

21.01.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
JHA/003/2026
Typ
Beschlussvorlage
Datum
03.12.2025
Erstellt
01.12.2025 11:23