JHA/003/2026
Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Werstener Friedhofstraße 51
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Beschlussvorlage
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JHA/003/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Werstener Friedhofstraße 51 Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Jugendhilfeausschuss 21.01.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger wert-voll gGmbH einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 19.663,00 Euro zu gewähren. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2026. Maßnahme(n): Instandsetzung Container Sachdarstellung: Bei dem vorgenannten Träger wert-voll gGmbH handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Am Standort Werstener Friedhofstr. 51 betreibt der Träger wert-voll gGmbH eine viergruppige Kindertageseinrichtung in einer Containeranlage auf dem Grundstück der katholischen Kirchengemeinde. Zuvor hatte die katholische Kirchengemeinde die Containeranlage selber, während der Erstellung des Ersatzneubaus der Kita Roderbirkener Straße genutzt. Die Nutzung, der zwischenzeitlich im Eigentum des Trägers befindlichen Containeranlage (siehe Beschluss JHA/111/2020), ist bis zur Fertigstellung des Neubaus der Tageseinrichtung für Kinder Scheideweg 24 erforderlich. Seite 2 Im Rahmen des Neubaus der Kitaplanung verzögerte sich die Fertigstellung immer wieder, so dass die voraussichtliche Nutzungsdauer der Containeranlage bereits überschritten ist und noch bis Juni 2026 erforderlich sein wird. Nach einer Begutachtung der Containeranlage durch einen Sachverständigen wurden einige Mängel festgestellt, die den Betrieb der Kindertageseinrichtung beeinträchtigten und dringend behoben werden mussten. In seiner Sitzung am 13.11.2024 hatte der Jugendhilfeausschuss bereits der Instandsetzung der Container bzw. der Mängelbehebung zugestimmt und einen Zuschuss in Höhe von 22.855,00 Euro beschlossen. Der ursprüngliche Kostenrahmen für die mit dem Amt für Soziales und Jugend abgestimmten Maßnahmen konnte letztendlich jedoch nicht eingehalten werden, da sich die erforderlichen Arbeiten in Bezug auf Zeit und Material weit aufwändiger als veranschlagt gestalteten. Der Mehraufwand ist nachvollziehbar und alle Arbeiten wurden – nach Bestätigung durch den Träger – entsprechend durchgeführt. Bei der Bezuschussung dieser baulichen Maßnahmen wird die vorgeschriebene Zweckbindungsfrist nicht eingehalten werden können, da die Kindertageseinrichtung voraussichtlich im Juni 2026 in den fertiggestellten Neubau umziehen wird. Allerdings war nur durch die Behebung der Mängel ein Weiterbetrieb für den genannten Zeitraum möglich. Der Träger beantragt, die Mehrkosten aus rein kommunalen Mitteln zu finanzieren und von der vorgeschriebenen Zweckbindungsfrist abzuweichen, um zwangsläufig entstehenden Rückforderungsansprüchen entgegenzuwirken. Dieser Antrag wird seitens des Jugendamtes unterstützt, da die Erhaltung der Betreuungsplätze bis zur Fertigstellung der Kita Scheideweg 24 erforderlich und alternativlos ist. Der Träger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 10% des kommunalen Zuschussbedarfs. Sollten darüberhinausgehende Investitionskostenrücklagen im Verwendungsnachweis 2024/2025 nachgewiesen werden, wird der Träger verpflichtet, die Kosten in Höhe der zur Verfügung stehenden Rücklagen zu erstatten. Platzangebot: Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2025/2026) stehen in der Einrichtung 10 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 45 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur T1(45), T3(45), T23(45) zur Verfügung. Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung: Die Kindertageseinrichtung ist mit einer zukunftssicheren Gruppenstruktur versehen und wird seitens der Jugendhilfeplanung benötigt, um den Bedarf nach Betreuungsplätzen im Stadtteil Wersten zu decken. Aus diesem Grund wird die Einrichtung entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01 (Tageseinrichtungen). Seite 3 Finanzierungsart: Kostendarstellung: Gesamtkosten der Maßnahme 47.242,00 Euro abzüglich U3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro abzüglich U3-städt. Anteil 0,00 Euro abzüglich Ü3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro abzüglich Ü3-städt. Anteil 0,00 Euro kommunaler Zuschussbedarf 47.242,00 Euro abzüglich Trägeranteil des kommunalen Zuschussbedarfs in Höhe von 10% -4.724,00 Euro bereits bewilligter Zuschuss 22.855,00 Euro Zu bewilligender kommunaler Zuschuss 19.663,00 Euro Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- JHA/003/2026
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 03.12.2025
- Erstellt
- 01.12.2025 11:23