mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beschluss zur Festsetzung bezirksorientierter Mittel

Dringlichkeitsantrag BV2 (Die Linke) AN/0866/2019 vom 17.06.2019

Stand: Am 16.09.2019 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Dringlichkeitsantrag (Die Linke BV2)

    PDF

    Herunterladen: Dringlichkeitsantrag (Die Linke BV2)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    in der Bezirksvertretung 2 – Rodenkirchen Herr Berthold Bronisz Bezirksrathaus Rodenkirchen, Haupstr. 85, 50996 Köln Email: berthold.bronisz@stadt-koeln.de Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0866/2019 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 01.07.2019 Beschluss zur Festsetzung bezirksorientierter Mittel Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Oberbürgermeisterin, ich bitte Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung zu nehmen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert den Rat der Stadt Köln auf, den folgenden Beschluss zur Festsetzung der Bezirksbezogenen Mittel im Haushaltsplan 2020 zu fassen: Der Betrag pro Einwohner und Einwohnerin wird von 0,65 Euro auf 1 Euro erhöht, der Sockelbetrag bleibt bei 30.000 Euro pro Bezirk. Die jährlichen Mittel werden somit auf 1.353.400 € erhöht und verteilen sich wie folgt auf die Bezirke: Neuer Betrag pro Bezirk Änderung gegenüber dem Verwaltungsvorschlag (1545/2019) 1 Innenstadt 157.300 44.600 € 2 Rodenkirchen 140.200 38.500 € 3 Lindenthal 181.800 53.100 € 4 Ehrenfeld 138.900 38.100 € 5 Nippes 148.100 41.300 € 6 Chorweiler 112.800 28.900 € 7 Porz 143.700 39.800 € Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - 8 Kalk 151.200 42.400 € 9 Mülheim 179.400 52.300 € Begründung der Dringlichkeit: In der Ratssitzung am 09.07.2019 soll auf Grund der Beschlussvorlage der Verwaltung, 1545/2019, über die Festsetzung der bezirksbezogenen Mittel im Haushaltsplan 2020/2021 entschieden werden. Damit die Bezirksvertretung hier noch von ihrem Mitspracherecht rechtzeitig Gebrauch machen kann sollte dieser Antrag in die Tagesordnung der BV2 am 01.07.2019 aufgenommen werden. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Bronisz
  • Sachstandsbericht BV

    PDF

    Herunterladen: Sachstandsbericht BV

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0866/2019 Stand: 23.06.2022 Sachstandsbericht Beschluss zur Festsetzung bezirksorientierter Mittel Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.09.2019 8.2.1 Beschluss zur Festsetzung bezirksorientierter Mittel, AN/0866/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert den Rat der Stadt Köln auf, den folgenden Beschluss zur Festsetzung der Bezirksbezogenen Mittel im Haushaltsplan 2020 zu fassen: Der Betrag pro Einwohner und Einwohnerin wird von 0,65 Euro auf 1 Euro erhöht, der Sockelbetrag bleibt bei 30.000 Euro pro Bezirk. Die jährlichen Mittel werden somit auf 1.353.400 € erhöht und verteilen sich wie folgt auf die Bezirke: Neuer Betrag pro Bezirk Änderung gegenüber dem Verwaltungsvorschlag (1545/2019) 1 Innenstadt 157.300 44.600 € 2 Rodenkirchen 140.200 38.500 € 3 Lindenthal 181.800 53.100 € 4 Ehrenfeld 138.900 38.100 € 5 Nippes 148.100 41.300 € 6 Chorweiler 112.800 28.900 € 7 Porz 143.700 39.800 € 8 Kalk 151.200 42.400 € 9 Mülheim 179.400 52.300 € Sachstand 2019 und 2020 In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus- haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 09.07.2019 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 974.400 € für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 festgesetzt hat. Im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 hat der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 die bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke um 454.300 € erhöht. 2 Auf dieser Basis ergibt sich für den Bezirk Rodenkirchen für die Haushaltsjahre 2020/2021 folgende Mittelverteilung (Stichtag: Einwohner mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2018): Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag gerundet 2 110.162 30.000 € 1,07 € 117.873 € 147.873 € 147.900 € Aufgrund der Erhöhung entfällt für die Jahre 2020 und 2021 auf den Stadtbezirk Rodenkirchen pro Jahr ein Betrag in Höhe von 147.900 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zusammensetzt. Der Beschluss ist damit erledigt. Status erledigt

Beratungsverlauf

  1. 16.09.2019

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz