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AN/0866/2019

Beschluss zur Festsetzung bezirksorientierter Mittel

Dringlichkeitsantrag BV2 (Die Linke) 17.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 01.07.2019, TOP 8.2.1

Dringlichkeitsantrag (Die Linke BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Dringlichkeitsantrag (Die Linke BV2)

1949 Zeichen

in der Bezirksvertretung 2 – Rodenkirchen 
 
Herr Berthold Bronisz 
Bezirksrathaus Rodenkirchen, 
Haupstr. 85, 
50996 Köln 
 Email: berthold.bronisz@stadt-koeln.de 
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0866/2019 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 01.07.2019 
 
Beschluss zur Festsetzung bezirksorientierter Mittel 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Oberbürgermeisterin, 
ich bitte Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der 
Bezirksvertretung zu nehmen: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert den Rat der Stadt Köln auf, den folgenden 
Beschluss zur Festsetzung der Bezirksbezogenen Mittel im Haushaltsplan 2020 zu fassen: 
 
Der Betrag pro Einwohner und Einwohnerin wird von 0,65 Euro auf 1 Euro erhöht, der 
Sockelbetrag bleibt bei 30.000 Euro pro Bezirk. 
Die jährlichen Mittel werden somit auf 1.353.400 € erhöht und verteilen sich wie folgt auf die 
Bezirke: 
  Neuer Betrag pro Bezirk Änderung gegenüber dem 
Verwaltungsvorschlag (1545/2019) 
1 Innenstadt 157.300 44.600 € 
2 Rodenkirchen 140.200 38.500 € 
3 Lindenthal 181.800 53.100 € 
4 Ehrenfeld 138.900 38.100 € 
5 Nippes 148.100 41.300 € 
6 Chorweiler 112.800 28.900 € 
7 Porz 143.700 39.800 € 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Mike Homann 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
8 Kalk 151.200 42.400 € 
9 Mülheim 179.400 52.300 € 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: In der Ratssitzung am 09.07.2019 soll auf Grund der 
Beschlussvorlage der Verwaltung, 1545/2019, über die Festsetzung der bezirksbezogenen 
Mittel im Haushaltsplan 2020/2021 entschieden werden. Damit die Bezirksvertretung hier noch 
von ihrem Mitspracherecht rechtzeitig Gebrauch machen kann sollte dieser Antrag in die 
Tagesordnung der BV2 am 01.07.2019 aufgenommen werden. 
Weitere Begründung erfolgt mündlich. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Bronisz

Sachstandsbericht BV

2699 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0866/2019 
 Stand: 23.06.2022 
Sachstandsbericht  
Beschluss zur Festsetzung bezirksorientierter Mittel 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.09.2019 
8.2.1 Beschluss zur Festsetzung bezirksorientierter Mittel, AN/0866/2019 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert den Rat der Stadt Köln auf, den folgenden Beschluss zur 
Festsetzung der Bezirksbezogenen Mittel im Haushaltsplan 2020 zu fassen: 
Der Betrag pro Einwohner und Einwohnerin wird von 0,65 Euro auf 1 Euro erhöht, der Sockelbetrag 
bleibt bei 30.000 Euro pro Bezirk.  
Die jährlichen Mittel werden somit auf 1.353.400 € erhöht und verteilen sich wie folgt auf die Bezirke: 
 
  
Neuer Betrag 
pro 
Bezirk 
Änderung gegenüber dem 
Verwaltungsvorschlag 
(1545/2019) 
1 Innenstadt 157.300 44.600 € 
2 Rodenkirchen 140.200 38.500 € 
3 Lindenthal 181.800 53.100 € 
4 Ehrenfeld 138.900 38.100 € 
5 Nippes 148.100 41.300 € 
6 Chorweiler 112.800 28.900 € 
7 Porz 143.700 39.800 € 
8 Kalk 151.200 42.400 € 
9 Mülheim 179.400 52.300 € 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die 
Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten 
Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus-
haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der 
Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 09.07.2019 die Höhe der bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 974.400 € für die 
Haushaltsjahre 2020 und 2021 festgesetzt hat. 
Im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan der Stadt Köln für die 
Haushaltsjahre 2020 und 2021 hat der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 die bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke um 454.300 € erhöht.

2 
 
  
Auf dieser Basis ergibt sich für den Bezirk Rodenkirchen für die Haushaltsjahre 2020/2021 folgende 
Mittelverteilung (Stichtag: Einwohner mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2018): 
 
Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag gerundet 
2 110.162 30.000 € 1,07 € 117.873 € 147.873 € 147.900 € 
 
Aufgrund der Erhöhung entfällt für die Jahre 2020 und 2021 auf den Stadtbezirk Rodenkirchen pro 
Jahr ein Betrag in Höhe von 147.900 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und 
einem Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zusammensetzt.  
 
Der Beschluss ist damit erledigt. 
 
Status    erledigt

Beratungsverlauf (1)

01.07.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0866/2019
Typ
Dringlichkeitsantrag BV2 (Die Linke)
Datum
17.06.2019
Erstellt
17.06.2019 14:33