AN/1382/2020
Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Erzeugnisse und Knallkörper
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Gem. Antrag nach § 3 (GUT)
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Ratsgruppe GUT Köln Ratsgruppe Klimafreunde Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.11.2020 AN/1382/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 10.12.2020 Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Erzeugnisse und Knallkörper Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden gemeinsamen Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 10.12.2020 zu setzen. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung und den Krisenstab im Rahmen der Corona- Schutzverordnung und weiterer gesetzlicher Möglichkeiten ein Verbot des Abbrennens von Pyro- technik und Knallkörpern auf dem gesamten Gebiet der Stadt Köln vom 29.12. 2020 bis 2.1 2021 zu erlassen und ein Verkaufsverbot auf dem Stadtgebiet in diesem Zeitraum zu prüfen. Zusätzlich erbit- ten wir die Ausarbeitung und Umsetzung einer Kampagne, um im Hinblick auf den Verzicht zu sensi- bilisieren, ähnlich wie die Plakatkampagne zum 11.11. Es gilt, die Bürger*innen umfassend über den privaten Gebrauch von Feuerwerkskörpern und dessen gesundheitlichen und umweltschädlichen Folgen aufzuklären. Begründung: Auslastung der Krankenhäuser Aufgrund der pandemischen Lage und den zu erwartenden Reisen und Besuchen eine Woche vorher zu den Weihnachtsfeierlichkeiten, ist zu erwarten, dass der Inzidenzwert zum Jahresende wieder steigen wird. Zur Weihnachtszeit werden sich viele Leute in familiären Konstellationen treffen und mit Risikogruppen in Kontakt treten. Da Silvester nur eine Woche später stattfindet, wollen wir das Risiko von größeren Ansammlungen in anderen Konstellationen während der Inkubationszeit so ge- ring wie möglich halten. Zudem ist die Auslastung der Krankenhäuser hoch und die personelle Situa- tion angespannt. Bereits 30% der geplanten Operationen wurden verschoben um die Betten für Corona-Patienten frei zu halten. Daher raten wir davon ab, die Kliniken mit erfahrungsgemäß zum Jahreswechsel signifikant vermehrt auftretenden Unfalldiagnosen, Verbrennungen und auditiven Schäden überzustrapazieren. Prof. Dr. Dietmar Penning, Generalsekretär der DGU und Chefarzt der Wiederherstellungschirurgie, Handchirurgie und Orthopädie am St. Vinzenz-Hospital in Köln Nippes sagt: „Wir schätzen, dass jede geeignete Klinik im Durchschnitt 50-60 Silvester Patienten vom frühen Abend bis zum nächsten Morgen behandelt. Wenn dies verhindert werden könnte, würde das die - 2 - regelhaft grenzwertig beanspruchten Notaufnahmen merklich entlasten.“ Die Betten gerade nach Weihnachten freizuhalten für Menschen, die sich während ihres Aufenthalts angesteckt haben, se- hen wir als dringend gegeben. Bereits jetzt zeigen Alternativ-Konzepte zu Weihnachtsmärkten wie zum Beispiel Glühweinwanderungen, dass unter der Bevölkerung eine hohe Affinität vorhanden ist, trotz der pandemischen Lage, Feierlichkeiten unter alt hergebrachten Mustern auszuführen. Diese Tendenz lässt zu dem Schluss kommen, dass eine Einhaltung der Abstandsregeln zum Jahreswechsel zu den derzeit gegebenen Regelungen in den meisten Fällen auszuschließen ist. Außerdem halten wir ein Verbot ausschließlich auf die Altstadt bezogen für nicht ausreichend, da es erfahrungsgemäß auch in zahlreichen anderen Stadtteilen Hotspots für größere Zusammentreffen gibt. Luftverschmutzung Ein weiterer Grund ist die Feinstaubbelastung, die regelmäßig zum Jahreswechsel den EU-Grenzwert von 50 μg/m3 (WHO sogar 20 μg/m3) an zahlreichen Stellen um ein Vielfaches überschreitet. Jährlich werden allein in Deutschland rund 4.500 Tonnen Feinstaub (PM10 ) durch das Abbrennen von Feu- erwerkskörpern frei gesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Diese Menge entspricht in etwa 15,5% der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge. Umgerechnet handelt es sich dabei um fast 2 Monate Feinstaubausstoß eines Jahres, nur in dieser einen Nacht, auch in Köln. Wer sich zum Jahreswechsel an solch Feinstaub belasteten Orten in Köln draußen aufhält wird un- weigerlich einem sehr hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Gesundheitsschädliche Effekte von Luft- schadstoffen sind sowohl in der Allgemeinheit als auch bei Patienten mit verschiedenen Grunder- krankungen gut belegt. Besonders Covid-19 erkranke Menschen, aber ebenso Kinder, Schwangere, ältere und chronisch erkrankte Menschen sind gefährdete Bevölkerungsgruppen und sollten über Folgen solch hoher Feinstaubbelastung aufgeklärt werden. Die gesundheitlichen Auswirkungen be- treffen den Atemtrakt, das Herz-Kreislauf-System, metabolische Erkrankungen, den fetalen Organis- mus, sowie potentiell auch die neurologische Entwicklung in Kindheit und Alter. In Anbetracht der andauernden Covid-19 Pandemie möchten wir nochmal gesondert darauf aufmerksam machen, dass eine solche Belastung des Atemtraktes auch ein erhöhtes Risiko an Corona zu erkranken, bedeutet. Durch ein flächendeckendes Verbot von Abbrennen von Feuerwerkskörpern könnte also sowohl die allgemeine Krankheitslast durch Luftverschmutzung als auch das Risiko an Corona zu erkranken sig- nifikant verringert werden. Müll In den vergangenen Jahren hat die AWB bis zu 500 Kubikmeter Müll, aus nur einer Silvesternacht entsorgt. Dennoch bleibt ein großer Teil der Feuerwerksüberreste auf Grünflächen, in Gewässern oder Waldgebieten liegen. Besonders die Verschmutzung im Rhein kann zu katastrophalen Folgen für das Fluss-eigene Ökosystem führen. Am 05.10.2020 führte die Organisation Greenpeace mit der Be- luga II einen 24 Stunden Test auf den Mikroplastik Gehalt im Rhein bei Köln durch. Das Ergebnis stellt ein erhöhtes Mikroplastik vorkommen im Rheinabschnitt Köln dar. Dadurch, dass die im Rhein le- benden Organismen Mikroplastik mit Nahrung verwechseln und fressen, landet das Mikroplastik in deren Nahrungskreislauf. Durch liegengebliebene Silvesterraketen und Böller landen so an und um Silvester sehr viel mehr Mikroplastikpartikel und schädliche Chemikalien im Rhein und Grundwasser. Tiere Der Silvester-Lärm und die veränderten Gerüche in der Natur verwirren sowohl Wildtiere als auch - 3 - Haustiere und versetzen sie in Panik oder gar Todesangst. Wildtiere reagieren besonders empfindlich auf potenzielle Gefahren, denn in der Natur müssen sie ihr Überleben tagtäglich durch Achtsamkeit, Flucht oder Verteidigung sichern. Gerade im Winter müssen unsere heimischen Wildtiere gut mit ihren Kräften haushalten, da sie nur begrenzte Energie- und Nahrungsreserven zur Verfügung haben. Ein hoher Energieverlust durch Störungen oder panisches Flüchten kann lebensbedrohliche Folgen haben. Die Tiere des Kölner Zoos werden jährlich neben den Angstzuständen auch einem Brand- Risiko ausgesetzt. Zur Erinnerung: Im Krefelder Zoo hatte am 01.01.2020 eine Silvesterrakete zum Brand des Affenhauses und Tod jeglicher dort behausten Tiere geführt. Dies kann durch ein man- gelndes Brandschutz-Konzept auch im Kölner Zoo geschehen. Alternativen Es gibt längst zahlreiche umweltfreundliche, gesundheitsfreundliche Alternativen zum herkömmli- chen Silvesterbrauch. Eine Alternative zum Feuerwerk in der Silvesternacht wäre zum Beispiel die Organisation und Umsetzung einer Lichtershow mit digital gesteuerten Drohnen. Würde diese Show zudem online und im Fernsehen übertragen, so könnten die Menschen die Show von zuhause erle- ben. Dadurch würde die Wahrscheinlichkeit der Einhaltung der pandemischen Maßnahmen signifi- kant gesteigert bzw. das Risiko der ansonsten zum Jahreswechsel zu erwartenden signifikanten Erhö- hung des Inzidenzwerts deutlich geschmälert. Die enormen Kosten, die durch den Wegfall von Müll, erkrankten Personen und anderen Folgeproblemen eingespart werden können, würden die Finanzie- rung einer Lichtshow tragen. Klimanotstand Der Rat der Stadt Köln hat in 2019 den Klimanotstand ausgerufen und es ist unsere Verantwortung, all die genannten Faktoren zu berücksichtigen und die im Sinne aller Bürger*innen der Stadt richtige Entscheidung zu treffen. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Karina Syndicus und Thor Zimmermann GUT Köln gez. Nicolin Gabrysch und John Akude Ratsgruppe GUT Köln Ratsgruppe Klimafreunde
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1382/2020
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (GUT)
- Datum
- 30.11.2020
- Erstellt
- 30.11.2020 11:14