0053/2021
Autonomes Zentrum - Sachstandsbericht über den Dialog zur Alternativstandortfrage
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Mitteilung Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 11.01.2021 0053/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 11.01.2021 Autonomes Zentrum - Sachstandsbericht über den Dialog zur Alternativstandortfrage Im Folgenden berichtet die Stadtverwaltung über den aktuellen Sachstand der Verhandlungen mit dem Autonomen Zentrum. Hier wird auf die bisherigen Vorlagen und Beantwortungen von Anfragen in den letzten Jahren verwiesen (0299/2017, 1906/2018, 0493/2019, 0140/2019, 0884/2020). Ausgangslage Das Objekt Luxemburger Straße 93 wurde dem Autonomen Zentrum im Oktober 2014 vertraglich für einen befristeten Zeitraum bis 31.12.2018 zur Nutzung überlassen. Es handelt sich dabei um den damals leerstehenden, nicht erhaltenswerten Betriebshof des ehemaligen Kanalbauamtes, bestehend aus Verwaltungsräumen, Garagen und einer Hofanlage. Der Vertragsabschluss zur befristeten Nut- zungsüberlassung war das Ergebnis eines Dialogprozesses, der 2014 durch VertreterInnen der Stadtverwaltung und Politik initiiert und mit Blick auf die absehbar erneut erforderliche Verlagerung weiter fortgeführt wurde. Im Vertrag über die Nutzungsüberlassung vom 29.10.2014 wurde vereinbart, dass die Stadtverwaltung und das Autonome Zentrum spätestens im Januar 2018 Gespräche auf- nehmen, um zu klären, wo das Autonome Zentrum nach dem 31.12.2018 untergebracht werden könnte. Zwischenzeitlich wurde die bestehende Nutzungsvereinbarung bis zum 30.04.2021 verlän- gert. Eine Verpflichtung, dem Autonomen Zentrum von städtischer Seite einen Alternativstandort anzubie- ten oder bereitzustellen, resultiert aus der Nutzungsvereinbarung ausdrücklich nicht. Allgemeine Vorbemerkung zum Dialogprozess mit dem Autonomen Zentrum Im Dezember 2016 kam es erstmals zu einem Austausch zwischen Vertretern des Autonomen Zent- rums und der Stadtverwaltung, in dessen Ergebnis die Stadtverwaltung angeboten hat, nach entspre- chender Prüfung und soweit vorhanden, mögliche Alternativstandorte für den Betrieb eines Autono- men Zentrums nach dem 31.12.2018 vorzuschlagen. Dezernat VI betrieb daraufhin unter Beteiligung der Ämter 15, 23, 26, 61 und 67 ab Frühjahr 2017 eine umfassende eigentümerunabhängige Standortrecherche. Das Autonome Zentrum wurde im Juli 2017 im Rahmen eines informellen Informationsaustauschs vor Ort über die Vorgehensweise der Stadtverwaltung informiert. Im Austausch der Folgemonate bekräf- tigt das Autonome Zentrum seine Position, am bisherigen Standort dauerhaft bleiben zu wollen, es sei denn von städtischer Seite würde ein geeignetes und beziehbares Ersatzobjekt angeboten. Von städ- tischer Seite wurde deutlich gemacht, dass die Grundlage weiterer Gespräche nur der Dialog über mögliche Alternativen, nicht aber ein Verbleib am Standort Luxemburger Straße sein kann. Die Standortalternative sollte vorrangig das Potential einer dauerhaften Nutzung durch das Autonome Zentrum haben, um erneute Verlagerungsszenarien für die Zukunft zu vermeiden. Um den Dialogpro- 2 zess effizient und verlässlich zu gestalten, wird einvernehmlich die Durchführung regelmäßiger Tref- fen als hilfreich erachtet. Ab November 2017 hat das Büro der Oberbürgermeisterin die direkte Gesprächsführung mit der Ver- handlungsgruppe des Autonomen Zentrums übernommen. Seitdem besteht eine kontinuierliche Ge- sprächsführung zwischen der Verhandlungsgruppe des Autonomen Zentrums und der Stadtverwal- tung mit dem Ziel, einen Alternativstandort für das Autonome Zentrum zu etablieren. Grundlage der Verhandlungen ist von städtischer Seite, dass weiterer Gespräche nur über mögliche Alternativen, nicht aber ein Verbleib am Standort Luxemburger Straße geführt werden. Die Standortalternative soll- te dabei verschiedene Anforderungen des Autonomen Zentrums erfüllen. Die Anforderungen betref- fen z.B. die Lage des Standortes, eine gute Erreichbarkeit auch mit ÖPNV, die Größe der nutzbaren Fläche und die Dauerhaftigkeit der Nutzung, um zukünftige Verlagerungsszenarien zu vermeiden. Außerdem sollte die Fläche möglichst über ein nutzbares Bestandsgebäude verfügen. Im Rahmen der Verhandlungsgespräche wurden mit den Vertretern des AZ die Nutzung verschiede- ner Alternativen diskutiert, die im Ergebnis nicht vom Autonomen Zentrum akzeptiert wurden, da die Erwartungen des AZ – nämlich die Präsentation konkreter und mietkostenfreier Standortangebote – nicht erfüllt worden sind. Alternativstandort Herkulesstraße Die Stadtverwaltung hat ab Mitte 2019 mit dem Autonomen Zentrum konkrete Verhandlungen über die Nutzung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks in der Herkulesstraße 42 aufgenommen. Grundgedanke der Nutzungsmöglichkeit war, dass ein Teil der unbebauten Teilfläche des Grund- stücks baulich vom Rest des Grundstücks abgetrennt werden könnte und so eine aus Sicht der Ver- waltung weitgehend den Anforderung entsprechenden Nutzungsalternative entwickelt werden könnte. Die Fläche liegt zentral, ist auch mit ÖPNV gut zu erreichen, die nutzbare Fläche ist ausreichend groß und eine dauerhafte Nutzung wäre möglich. Durch die bauliche Abtrennung würde ein Grundstück mit eigenem Zugang entstehen, auf dem durch die angrenzenden Grünstreifen weitere Nutzungen mög- lich wären (z.B. Gardening-Projekte). Die Fläche verfügt über kein Bestandsgebäude, die Verwaltung hat dem Autonomen Zentrum über den Einsatz von Containermodulen, z.B. von ausrangierten Schul- containern, Lösungsansätze unterbreitet. So könnten ggf. auch übergangsweise die fehlenden Be- standsgebäude kompensiert werden, bis ein Gebäude in Eigenleistung durch das Autonome Zentrum errichtet würde. Diese Nutzungsmöglichkeiten wurden im Verlauf der Jahre 2019/2020 intensiv in den Gremien des Autonomen Zentrums diskutiert und waren Thema der Verhandlungen zwischen Verwaltung und Au- tonomen Zentrum. Aktuelle Planungen Am 03.10.2020 wurde der Stadtverwaltung von der Verhandlungsgruppe des Autonomen Zentrums im Rahmen eines Gesprächstermins offiziell übermittelt, dass die Nutzungsalternative in der Herku- lesstraße vom Autonomen Zentrum abgelehnt wird und über diese Alternative keine weiteren Ver- handlungen geführt werden sollen. Ein Hauptgrund für die Ablehnung ist in den fehlenden Bestand- gebäuden begründet. Dies wurde am Abend des 03.10.2020 nach mehrmonatigen Verhandlungen vom Autonomen Zentrum veröffentlicht. Die Verwaltung hat das Ergebnis der internen Beratungen des Autonomen Zentrums zur Kenntnis genommen und noch im Rahmen des Termins Folgetermine für weitere Verhandlungen vereinbart, die teilweise bereits stattgefunden haben. 3 Derzeit prüft die Verwaltung konkret verschiedene Nutzungsmöglichkeiten einer weiteren Standortal- ternative, die auch die Nutzung von Bestandsgebäuden beinhaltet. Sobald die verwaltungsinternen Prüfungen über eine generelle Nutzungsmöglichkeit dieser Alternativen abgeschlossen sind, wird die Verwaltung den Gremien darüber berichten. Die Arbeiten für die Parkstadt-Süd schreiten planmäßig voran. Im Jahr 2021 finden am derzeitigen Standort Luxemburger Straße vor allem planerische, aber noch keine sichtbaren Arbeiten zur Reali- sierung des Grünzugs am Eifelwall statt. Daher beabsichtigt die Verwaltung die bestehende Nut- zungsvereinbarung mit dem Autonomen Zentrum entsprechend zu verlängern. Dies gibt den Ver- handlungspartnern die Zeit, eine entsprechende Nutzungsalternative zu realisieren, ohne dabei die Planungen für die Parkstadt-Süd zu beeinträchtigen. Das Autonome Zentrum teilte der Verwaltung mit, dass es an lösungsorientierten und konstruktiven Verhandlungen mit der Stadt um den Fortbestand des Autonomen Zentrums interessiert ist. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0053/2021
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 11.01.2021
- Erstellt
- 08.01.2021 09:49