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1940/2021

Gebetsruf an Kölner Moscheen zum Freitagsgebet

Mitteilung Ausschuss 08.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.11.2021, TOP 10.2.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4847 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161 
 
Vorlagen-Nummer 07.10.2021 
 1940/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.10.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.10.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.11.2021 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.11.2021 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.11.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.11.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.11.2021 
Integrationsrat 16.11.2021 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.11.2021 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.11.2021 
 
Gebetsruf an Kölner Moscheen zum Freitagsgebet 
 
Während der Corona-Pandemie konnten alle Religions- und Glaubensgemeinschaften aufgrund der 
einzuhaltenden Regelungen zum Infektionsschutz ihre gemeinsamen Gottesdienste, Gebete und 
Zusammenkünfte nur sehr eingeschränkt praktizieren. Im ersten bundesweiten Lockdown im Frühjahr 
2020 war dies gar nicht möglich. Auch zu den hohen Festen wie Ostern, Pessach und Ramadan 
mussten die Religions- und Glaubensgemeinschaften auf Gottesdienste, gemeinsame Gebete und 
Zusammenkünfte verzichten. 
Im Frühjahr 2020 haben die Religionsgemeinschaften bundesweit unterschiedliche Zeichen der Soli-
darität gesetzt. So haben auch die christlichen Kirchen in Köln zu festgelegten Zeiten gemeinsam ihre 
Glocken geläutet. Viele in Köln ansässige Moscheegemeinden haben sich in Abstimmung mit der 
Stadt Köln dieser Aktion angeschlossen und den Gebetsruf zum Freitagsgebet erklingen lassen. 
Köln ist eine Stadt der Vielfalt, so sind  unter anderem  120 Glaubens- und Religionsgemeinschaften 
in Köln ansässig. Rund 15% aller Einwohner*innen Kölns gehören dem muslimischen Glauben an. 
Damit ist die muslimische Gemeinde neben den christlichen Gemeinden mit rund 60% der Einwoh-
nenden die größte Glaubensgemeinschaft in Köln. In Moscheegemeinden in Köln können somit eine

2 
 
große Zahl von Kölner*innen sowie Besucher*innen ihren Glauben praktizieren. Insgesamt sind im 
Kölner Stadtgebiet 35 Moscheegemeinden bekannt, die zum Teil seit Jahrzehnten in den einzelnen 
Stadtteilen beheimatet sind. 
Die Freiheit des Glaubens und die ungestörte Religionsausübung sind durch das deutsche Grundge-
setz geschützt. Gesellschaftliche Teilhabe und ein respektvoller gesellschaftlicher Umgang machen 
sich aber auch daran fest, wie besonders bedeutende Religionspraktiken in der Gesellschaft aner-
kannt und ermöglicht werden. Das Freitagsgebet ist das wichtigste Gebet des Islams. Der Islam ist, 
wie viele andere Religionen auch, seit Jahrzehnten fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft, so 
dass auch die Frage der Erlaubnis der Gebetsrufe an den Moscheen bundesweit immer wieder disku-
tiert wird. 
Auch in Köln haben Moscheegemeinden Anfragen an die Verwaltung gestellt, ob und unter welchen 
Bedingungen die Kölner Moscheen zum Gebet rufen können. Im Sommer 2020 wurden dazu die ers-
ten Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und Moscheegemeinden geführt. 
Nach den Ergebnissen dieser Gespräche und nach rechtlicher Prüfung soll den Moscheegemeinden, 
die es wünschen, im Rahmen eines zunächst auf zwei Jahre befristeten Modellprojekts ermöglicht 
werden, zum mittäglichen Freitagsgebet in ihren Moscheen zu rufen. 
Vorgesehen ist, dass jede Moscheegemeinde, die sich an diesem Modellprojekt beteiligen möchte, 
einen Antrag an die Verwaltung stellt. Festgelegt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgt 
dann die Zustimmung, den Gebetsruf zum mittäglichen Freitagsgebet in der jeweiligen Moschee zu 
praktizieren. Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag enthält Auflagen, die von der jeweiligen Moscheege-
meinde zu erfüllen sind. So darf der Gebetsruf freitags nur in der Zeit zwischen 12 bis 15 Uhr (das 
mittägliche Freitagsgebet variiert je nach Kalender) und für die Dauer von maximal 5 Minuten erfol-
gen. Auch die Lautstärke des Rufes wird je nach Lage der Moschee mit einer unterschiedlichen 
Höchstgrenze festgelegt. Eine weitere Auflage ist zudem, dass die umliegende Nachbarschaft im Vor-
feld durch die Moscheegemeinde frühzeitig mittels eines Flyers über den Gebetsruf informiert wird. 
Ebenso muss durch die Moscheegemeinde eine Ansprechperson für die Nachbarschaft benannt wer-
den, an die Fragen oder Beschwerden gerichtet werden können. 
Das gesamte Projekt wird durch die Verwaltung eng betreut und begleitet. Ebenso wird die Politik in 
Form von Zwischenberichten durch die Verwaltung über den Verlauf des Projektes informiert. Zum 
Abschluss des Projektes wird die Verwaltung gemeinsam mit den beteiligten Moscheegemeinden die 
Erfahrungen auswerten, um eine Entscheidung hinsichtlich einer möglichen Beibehaltung der Rege-
lung treffen zu können. 
gez. Reker

Beratungsverlauf (12)

25.10.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.10.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.10.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.11.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.11.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.11.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.11.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.11.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.11.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.11.2021 Integrationsrat
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.11.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.11.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1940/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.10.2021
Erstellt
20.05.2021 14:09