1940/2021
Gebetsruf an Kölner Moscheen zum Freitagsgebet
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
4847 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161 Vorlagen-Nummer 07.10.2021 1940/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.10.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.10.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.11.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.11.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.11.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.11.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.11.2021 Integrationsrat 16.11.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.11.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.11.2021 Gebetsruf an Kölner Moscheen zum Freitagsgebet Während der Corona-Pandemie konnten alle Religions- und Glaubensgemeinschaften aufgrund der einzuhaltenden Regelungen zum Infektionsschutz ihre gemeinsamen Gottesdienste, Gebete und Zusammenkünfte nur sehr eingeschränkt praktizieren. Im ersten bundesweiten Lockdown im Frühjahr 2020 war dies gar nicht möglich. Auch zu den hohen Festen wie Ostern, Pessach und Ramadan mussten die Religions- und Glaubensgemeinschaften auf Gottesdienste, gemeinsame Gebete und Zusammenkünfte verzichten. Im Frühjahr 2020 haben die Religionsgemeinschaften bundesweit unterschiedliche Zeichen der Soli- darität gesetzt. So haben auch die christlichen Kirchen in Köln zu festgelegten Zeiten gemeinsam ihre Glocken geläutet. Viele in Köln ansässige Moscheegemeinden haben sich in Abstimmung mit der Stadt Köln dieser Aktion angeschlossen und den Gebetsruf zum Freitagsgebet erklingen lassen. Köln ist eine Stadt der Vielfalt, so sind unter anderem 120 Glaubens- und Religionsgemeinschaften in Köln ansässig. Rund 15% aller Einwohner*innen Kölns gehören dem muslimischen Glauben an. Damit ist die muslimische Gemeinde neben den christlichen Gemeinden mit rund 60% der Einwoh- nenden die größte Glaubensgemeinschaft in Köln. In Moscheegemeinden in Köln können somit eine 2 große Zahl von Kölner*innen sowie Besucher*innen ihren Glauben praktizieren. Insgesamt sind im Kölner Stadtgebiet 35 Moscheegemeinden bekannt, die zum Teil seit Jahrzehnten in den einzelnen Stadtteilen beheimatet sind. Die Freiheit des Glaubens und die ungestörte Religionsausübung sind durch das deutsche Grundge- setz geschützt. Gesellschaftliche Teilhabe und ein respektvoller gesellschaftlicher Umgang machen sich aber auch daran fest, wie besonders bedeutende Religionspraktiken in der Gesellschaft aner- kannt und ermöglicht werden. Das Freitagsgebet ist das wichtigste Gebet des Islams. Der Islam ist, wie viele andere Religionen auch, seit Jahrzehnten fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft, so dass auch die Frage der Erlaubnis der Gebetsrufe an den Moscheen bundesweit immer wieder disku- tiert wird. Auch in Köln haben Moscheegemeinden Anfragen an die Verwaltung gestellt, ob und unter welchen Bedingungen die Kölner Moscheen zum Gebet rufen können. Im Sommer 2020 wurden dazu die ers- ten Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und Moscheegemeinden geführt. Nach den Ergebnissen dieser Gespräche und nach rechtlicher Prüfung soll den Moscheegemeinden, die es wünschen, im Rahmen eines zunächst auf zwei Jahre befristeten Modellprojekts ermöglicht werden, zum mittäglichen Freitagsgebet in ihren Moscheen zu rufen. Vorgesehen ist, dass jede Moscheegemeinde, die sich an diesem Modellprojekt beteiligen möchte, einen Antrag an die Verwaltung stellt. Festgelegt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgt dann die Zustimmung, den Gebetsruf zum mittäglichen Freitagsgebet in der jeweiligen Moschee zu praktizieren. Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag enthält Auflagen, die von der jeweiligen Moscheege- meinde zu erfüllen sind. So darf der Gebetsruf freitags nur in der Zeit zwischen 12 bis 15 Uhr (das mittägliche Freitagsgebet variiert je nach Kalender) und für die Dauer von maximal 5 Minuten erfol- gen. Auch die Lautstärke des Rufes wird je nach Lage der Moschee mit einer unterschiedlichen Höchstgrenze festgelegt. Eine weitere Auflage ist zudem, dass die umliegende Nachbarschaft im Vor- feld durch die Moscheegemeinde frühzeitig mittels eines Flyers über den Gebetsruf informiert wird. Ebenso muss durch die Moscheegemeinde eine Ansprechperson für die Nachbarschaft benannt wer- den, an die Fragen oder Beschwerden gerichtet werden können. Das gesamte Projekt wird durch die Verwaltung eng betreut und begleitet. Ebenso wird die Politik in Form von Zwischenberichten durch die Verwaltung über den Verlauf des Projektes informiert. Zum Abschluss des Projektes wird die Verwaltung gemeinsam mit den beteiligten Moscheegemeinden die Erfahrungen auswerten, um eine Entscheidung hinsichtlich einer möglichen Beibehaltung der Rege- lung treffen zu können. gez. Reker
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1940/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.10.2021
- Erstellt
- 20.05.2021 14:09