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Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe von der unterstromigen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz (Vorlagen-Nr. 3561/2017)
FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 AN/0564/2018 vom 14.05.2018
Stand: Am 15.05.2018 im Verkehrsausschuss endgültig abgelehnt.
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FDP Änderungsantrag nach § 13
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www.FDP-Koeln.de An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Bürgermeister Andreas Wolter Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 17.04.2018 AN/0564/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 17.04.2018 Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe von der unterstromigen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz (Vorlagen-Nr. 3561/2017) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion bittet, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.04.2018 zu setzen. Der Ausschuss möge folgende Ersetzung beschließen: Die Verwaltung wird mit der Errichtung eines dauerhaften gläsernen Aufzugs zur Rheinufer- promenade bzw. –straße an der unterstromigen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrü- cke beauftragt. Der Aufzug soll mit einer Videoüberwachung mit Anschluss an die städtische Verkehrsleitzentrale versehen werden. In enger Abstimmung mit der DB AG sollen im Zuge der Gleiserweiterung und unter Berück- sichtigung der städtebaulichen Entwicklung des Breslauer Platzes die erforderlichen Vorleis- tungen für das endgültige Rampenbauwerk vorgesehen werden, so dass nach Fertigstellung der Gleiserweiterung mit dem Bau des Rampenbauwerks begonnen werden kann. Begründung: Die von der Verwaltung geplante temporäre Fuß- und Radwegerampe auf der unterstromi- gen, linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke für eine barrierefreie Anbindung an den Breslauer Platz würde für die geschätzte Nutzungsdauer von vier Jahren Kosten in Höhe von über 2 Millionen Euro verursachen. Statt einer provisorischen Rampe soll ein gläserner Aufzug errichtet werden. Dieser kann FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de vom Breslauer Platz und von der Rheinuferpromenade sowohl von Radfahrerinnen und Rad- fahrern als auch Fußgängerinnen und Fußgängern mit und ohne Mobilitätseinschränkungen genutzt werden. Mit Videoüberwachung und Anschluss an die städtische Verkehrsleitzentra- le, die auch nachts besetzt ist, kann möglichen Sicherheitsbedenken Rechnung getragen und Vandalismus vorgebeugt werden. Für Investitionskosten in voraussichtlich gleicher Höhe wie für eine provisorische Rampe kann damit eine dauerhafte Lösung geschaffen werden. Die Errichtung einer dauerhaften Fuß- und Radwegerampe von der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz kann dann immer noch nach einer Fertigstellung der Gleiserweiterung der S- Bahngleise am Hauptbahnhof und der Realisierung der Bebauung des Breslauer Platzes realisiert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Ralph Sterck Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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