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AN/0564/2018

Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe von der unterstromigen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz (Vorlagen-Nr. 3561/2017)

FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 14.05.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 17.04.2018, TOP 3.3.1

FDP Änderungsantrag nach § 13

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FDP Änderungsantrag nach § 13

2924 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An den  
Vorsitzenden des 
Verkehrsausschusses 
Herrn Bürgermeister  
Andreas Wolter 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rathaus · 50667 Köln 
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 17.04.2018 
AN/0564/2018 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 17.04.2018 
 
Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe von der unterstromigen 
linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz (Vorlagen-Nr. 
3561/2017) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
  
die FDP-Fraktion bittet, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des 
Verkehrsausschusses am 17.04.2018 zu setzen. 
 
Der Ausschuss möge folgende Ersetzung beschließen: 
 
Die Verwaltung wird mit der Errichtung eines dauerhaften gläsernen Aufzugs zur Rheinufer-
promenade bzw. –straße an der unterstromigen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrü-
cke beauftragt. Der Aufzug soll mit einer Videoüberwachung mit Anschluss an die städtische 
Verkehrsleitzentrale versehen werden. 
 
In enger Abstimmung mit der DB AG sollen im Zuge der Gleiserweiterung und unter Berück-
sichtigung der städtebaulichen Entwicklung des Breslauer Platzes die erforderlichen Vorleis-
tungen für das endgültige Rampenbauwerk vorgesehen werden, so dass nach Fertigstellung 
der Gleiserweiterung mit dem Bau des Rampenbauwerks begonnen werden kann. 
 
Begründung: 
 
Die von der Verwaltung geplante temporäre Fuß- und Radwegerampe auf der unterstromi-
gen, linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke für eine barrierefreie Anbindung an den 
Breslauer Platz würde für die geschätzte Nutzungsdauer von vier Jahren Kosten in Höhe von 
über 2 Millionen Euro verursachen.  
 
Statt einer provisorischen Rampe soll ein gläserner Aufzug errichtet werden. Dieser kann 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
vom Breslauer Platz und von der Rheinuferpromenade sowohl von Radfahrerinnen und Rad-
fahrern als auch Fußgängerinnen und Fußgängern mit und ohne Mobilitätseinschränkungen 
genutzt werden. Mit Videoüberwachung und Anschluss an die städtische Verkehrsleitzentra-
le, die auch nachts besetzt ist, kann möglichen Sicherheitsbedenken Rechnung getragen 
und Vandalismus vorgebeugt werden. 
 
Für Investitionskosten in voraussichtlich gleicher Höhe wie für eine provisorische Rampe 
kann damit eine dauerhafte Lösung geschaffen werden.  
 
Die Errichtung einer dauerhaften Fuß- und Radwegerampe von der Hohenzollernbrücke zum 
Breslauer Platz kann dann immer noch nach einer Fertigstellung der Gleiserweiterung der S-
Bahngleise am Hauptbahnhof und der Realisierung der Bebauung des Breslauer Platzes 
realisiert werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Ralph Sterck 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

17.04.2018 Verkehrsausschuss
TOP 3.3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0564/2018
Typ
FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
Datum
14.05.2018
Erstellt
13.04.2018 14:03