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3340/2024

Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2025/2026 hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 05.12.2024, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5591 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 3340/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2025/2026 
hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der 
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Chorweiler beschließt die Verwendung der bezirks-
bezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2025/2026 un-
ter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 27.06.2024 in Höhe von 119.200 €. 
 
Die Mittel werden wie folgt aufgeteilt: 
 
Produkt- 
gruppe 
Bezeichnung Produkt-
gruppe/Teilplan Finanzposition Sach-
konto 
Kosten-
stelle 
Kostenträger 
(Auftrag) 
Ansatz 
2025/2026  
0604 Kinder- und Jugendar-
beit 0265.573.1800.8 531800 S027060160 P02705605100 45.000,00  
0504 
Freiwillige Sozialleistun-
gen und interkulturelle 
Hilfen 
0265.573.1800.8 531800 S027060160 P02705605000 45.000,00  
0301 Schulträgeraufgaben 0265.573.1800.8 531800 S027060160 P02705604010 10.000,00  
0801 Sportförderung/Unter-
haltung von Sportstätten  0265.573.1800.8 531800 S027060160 P02705605200 10.000,00  
0416 Kulturförderung  0265.573.1800.8 531800 S027060160 P02705604110 9.200 
0507 
Betrieb, Unterhaltung 
und Förderung von Bür-
gerhäusern und -zentren 
0265.573.1800.8 531800 S027060160 P02705605002 0,00  
1301 
Öffentliches Grün, Wald - 
und Forstwirtschaft, Er-
holungsanlagen 
0265.573.1800.8 531800 S027060160 P02705606700 0,00  
     Gesamtsumme 119.200,00  
(Die Mittel sind deckungsfähig) 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  119.200 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, dass die Bezirks-
vertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten 
Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser 
Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 
27.06.2024 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für die Haushalts-
jahre 2025/2026 auf insgesamt jeweils 1.435.600 € festgesetzt. Bei der Aufteilung des o. a. 
Gesamtbetrages auf die Bezirke wurde  
• je Bezirk ein Sockelbetrag von 30.000 Euro und  
• je Einwohner*in ein Kopfbetrag von 1,07 Euro  
zugrunde gelegt. 
Auf dieser Basis ergibt sich folgende Mittelverteilung:

3 
Bezirk 
Einwoh-
ner*in-
nen 
Kopfbetrag 
je Einwoh-
ner*in 
Anteil der 
Einwoh-
ner*innen 
Sockelbe-
trag je Be-
zirk 
Gesamt-
betrag 
auf- 
gerundet 
1 Innenstadt 126.253 1,07 € 135.091 € 30.000 € 165.091 
€ 165.100 € 
2 Rodenkir-
chen 112.056 1,07 € 119.900 € 30.000 € 
149.900 
€ 149.900 € 
3 Lindenthal 152.214 1,07 € 162.869 € 30.000 € 192.869 
€ 192.900 € 
4 Ehrenfeld 110.589 1,07 € 118.330 € 30.000 € 148.330 
€ 148.400 € 
5 Nippes 117.339 1,07 € 125.553 € 30.000 € 
155.553 
€ 155.600 € 
6 Chorweiler 83.273 1,07 € 89.102 € 30.000 € 
119.102 
€ 119.200 € 
7 Porz 115.324 1,07 € 123.397 € 30.000 € 
153.397 
€ 153.400 € 
8 Kalk 121.718 1,07 € 130.238 € 30.000 € 
160.238 
€ 160.300 € 
9 Mülheim 150.198 1,07 € 160.712 € 30.000 € 190.712 
€ 190.800 € 
Summe 1.088.96
4  1.165.191 €  1.435.19
1 € 
1.435.600 
€ 
(Stichtag: Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2023): 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sach-
liche Verwendung der Mittel für den Bezirk Chorweiler unter Beachtung der haushaltsrechtli-
chen Bestimmungen zu entscheiden. Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Pro-
jekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanz-
plans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da nach derzeit geltendem Haushaltsrecht 
eine unterjährige Verschiebung vom konsumtiven Bereich in den investiven Bereich möglich 
ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. Haushalts-
rechtlich nicht zulässig ist eine Mittelverschiebung von investiven Ermächtigungen in die Er-
gebnisrechnung. Durch eine verstärkte Veranschlagung der Mittel in der Ergebnisrechnung 
wird somit größtmögliche Flexibilität bei der unterjährigen Mittelvergabe gewährleistet. 
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investi-
ven Bereich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Chorweiler über die einzelnen Projekte 
und Maßnahmen entschieden hat. 
Die von der Bezirksvertretung vorgeschlagene Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel wird im 
Rahmen der Beschlussfassung des Rates über den Haushaltsplan 2025/2026 am 13.02.2025 
in diesen übernommen. 
Es werden auch Umweltprojekte gefördert und Mittel bereitgestellt.

Beratungsverlauf (1)

05.12.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3340/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.10.2024
Erstellt
25.10.2024 08:28