3340/2024
Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2025/2026 hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
5591 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/02/02-6
Vorlagen-Nummer
3340/2024
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2025/2026
hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Chorweiler beschließt die Verwendung der bezirks-
bezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2025/2026 un-
ter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 27.06.2024 in Höhe von 119.200 €.
Die Mittel werden wie folgt aufgeteilt:
Produkt-
gruppe
Bezeichnung Produkt-
gruppe/Teilplan Finanzposition Sach-
konto
Kosten-
stelle
Kostenträger
(Auftrag)
Ansatz
2025/2026
0604 Kinder- und Jugendar-
beit 0265.573.1800.8 531800 S027060160 P02705605100 45.000,00
0504
Freiwillige Sozialleistun-
gen und interkulturelle
Hilfen
0265.573.1800.8 531800 S027060160 P02705605000 45.000,00
0301 Schulträgeraufgaben 0265.573.1800.8 531800 S027060160 P02705604010 10.000,00
0801 Sportförderung/Unter-
haltung von Sportstätten 0265.573.1800.8 531800 S027060160 P02705605200 10.000,00
0416 Kulturförderung 0265.573.1800.8 531800 S027060160 P02705604110 9.200
0507
Betrieb, Unterhaltung
und Förderung von Bür-
gerhäusern und -zentren
0265.573.1800.8 531800 S027060160 P02705605002 0,00
1301
Öffentliches Grün, Wald -
und Forstwirtschaft, Er-
holungsanlagen
0265.573.1800.8 531800 S027060160 P02705606700 0,00
Gesamtsumme 119.200,00
(Die Mittel sind deckungsfähig)
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.12.2024
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 119.200 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
In der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, dass die Bezirks-
vertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten
Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser
Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am
27.06.2024 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für die Haushalts-
jahre 2025/2026 auf insgesamt jeweils 1.435.600 € festgesetzt. Bei der Aufteilung des o. a.
Gesamtbetrages auf die Bezirke wurde
• je Bezirk ein Sockelbetrag von 30.000 Euro und
• je Einwohner*in ein Kopfbetrag von 1,07 Euro
zugrunde gelegt.
Auf dieser Basis ergibt sich folgende Mittelverteilung:
3
Bezirk
Einwoh-
ner*in-
nen
Kopfbetrag
je Einwoh-
ner*in
Anteil der
Einwoh-
ner*innen
Sockelbe-
trag je Be-
zirk
Gesamt-
betrag
auf-
gerundet
1 Innenstadt 126.253 1,07 € 135.091 € 30.000 € 165.091
€ 165.100 €
2 Rodenkir-
chen 112.056 1,07 € 119.900 € 30.000 €
149.900
€ 149.900 €
3 Lindenthal 152.214 1,07 € 162.869 € 30.000 € 192.869
€ 192.900 €
4 Ehrenfeld 110.589 1,07 € 118.330 € 30.000 € 148.330
€ 148.400 €
5 Nippes 117.339 1,07 € 125.553 € 30.000 €
155.553
€ 155.600 €
6 Chorweiler 83.273 1,07 € 89.102 € 30.000 €
119.102
€ 119.200 €
7 Porz 115.324 1,07 € 123.397 € 30.000 €
153.397
€ 153.400 €
8 Kalk 121.718 1,07 € 130.238 € 30.000 €
160.238
€ 160.300 €
9 Mülheim 150.198 1,07 € 160.712 € 30.000 € 190.712
€ 190.800 €
Summe 1.088.96
4 1.165.191 € 1.435.19
1 €
1.435.600
€
(Stichtag: Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2023):
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sach-
liche Verwendung der Mittel für den Bezirk Chorweiler unter Beachtung der haushaltsrechtli-
chen Bestimmungen zu entscheiden. Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Pro-
jekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanz-
plans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da nach derzeit geltendem Haushaltsrecht
eine unterjährige Verschiebung vom konsumtiven Bereich in den investiven Bereich möglich
ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. Haushalts-
rechtlich nicht zulässig ist eine Mittelverschiebung von investiven Ermächtigungen in die Er-
gebnisrechnung. Durch eine verstärkte Veranschlagung der Mittel in der Ergebnisrechnung
wird somit größtmögliche Flexibilität bei der unterjährigen Mittelvergabe gewährleistet.
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investi-
ven Bereich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Chorweiler über die einzelnen Projekte
und Maßnahmen entschieden hat.
Die von der Bezirksvertretung vorgeschlagene Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel wird im
Rahmen der Beschlussfassung des Rates über den Haushaltsplan 2025/2026 am 13.02.2025
in diesen übernommen.
Es werden auch Umweltprojekte gefördert und Mittel bereitgestellt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3340/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 25.10.2024
- Erstellt
- 25.10.2024 08:28