2276/2022
Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 Punkt 2 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
5170 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/69/691/3 Vorlagen-Nummer 15.02.2023 2276/2022 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 07.03.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023 Finanzausschuss 20.03.2023 Rat 23.03.2023 Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 Punkt 2 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 hier: Abbruch und Ersatzneubau Kragplatte am Altstadtufer Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 mit der Vorlagen Nr. 2695/2020 den Abbruch und Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von rd. 13,2 Mio. € brutto (Planung- und Baukosten) beschlossen. Nach Abschluss der weiteren Planung und Ausschreibung der Baumaßnahme ergeben sich Mehrkosten der Maßnahme in Höhe von rd. 5,4 Mio. €. Die Summe der Mehrkosten verteilt sich wie folgt: Gewerk aus Baube- schluss aktuell Differenz 1. Bauleistung 11,90 Mio. € 16,9 Mio. € + 5,0 Mio. € 2. Objekt- u. Tragwerksplanung 500.000 € 550.000 € + 50.000 € 3 Technische Bearbeitung LPH 5 231.500 € 396.000 € + 164.500 € 4. Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordination 11.900 € 18.000 € + 6.100 € 5. Bauüberwachung 384.000 € 450.000 € + 66.000 € 6. Prüfstatik 67.850 € 90.000 € + 22.150 € 7 Baugrundgutachten 72.000 € 72.000 € 0 € 8. Sonstiges 21.000 € 84.000 € + 63.000 € Summe gerundet 13,2 Mio. € 18,6 Mio. € + 5,40 Mio. € Allgemeines Die Kostenermittlung für den Baubeschluss zum Abbruch und Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer erfolgte vor Beginn des Krieges in der Ukraine und den damit verbundenen Lieferengpässen und Kostensteigerungen. 2 Erläuterungen zu den einzelnen Gewerken der Tabelle 1. Bauleistung: Die Bauleistung wurde EU-weit ausgeschrieben. Drei Angebote wurden eingereicht. Die erhöhte Angebotssumme muss der aktuell insgesamt sehr schwierigen Situation im Baugewerbe zugeschrieben werden. Zum einen sind die Materialpreise durch den Ukraine-Krieg im vergangenen Jahr er- heblich gestiegen. Das statistische Bundesamt verzeichnet im Mai 2022 eine Preisstei- gerung gegenüber Mai 2021 beim Betonstahl um ca. 70 %, Aluminium wurde ca. 45 % und Natursteine rund 16 % teurer. Weiterhin sind die hohen Energiepreise, hier der stark gestiegene Ölpreis (Kostenerhö- hung +55 % gegenüber dem Vorjahr), kostentreibend, da die Arbeiten an der Krag- platte hauptsächlich maschinenunterstützt ausgeführt werden. Die Kosten für die Ge- stellung der Schiffe sind in der Folge ebenfalls deutlich gegenüber der Kostenannahme gestiegen. 2. Objekt und Tragwerksplanung Die Honorarermittlung auf Basis der HOAI steht in unmittelbarer Beziehung zu den an- rechenbaren Kosten der Bauleistung. 3. Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) Die Honorarkosten für den SiGeKo stehen in direkter Beziehung zu den anrechenba- ren Baukosten. 4. Bauüberwachung Die Honorarkosten für die Bauüberwachung stehen in direkter Beziehung zu den anre- chenbaren Baukosten. 5. Prüfstatik Die Honorierung des Prüfstatikers ergibt sich aus der Richtlinie zur Ermittlung der Ver- gütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Ver- kehrsanlagen, die im direkten Zusammenhang mit den gestiegenen anrechenbaren Kosten steht. 6. Sonstiges Es sind sonstige Kosten in Form von Bauzaunbannergestaltungen und den Druck durch einen Grafiker sowie Kosten für das Abtrennen und Wiederinbetriebnahme von Leitungen der RheinEnergie (Wasser, Strom) entstanden. Budget und neue Gesamtkosten Die neuen Gesamtkosten für den Abbruch und Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer betragen rund 18,6 Mio. € brutto. Sie setzen sich zusammen aus den Baukosten in Höhe von rund 16,9 Mio. € brutto, den Bau- nebenkosten in Höhe von rund 974.000 € brutto sowie den Planungskosten in Höhe von rund 726.000 € brutto. Gegenüber dem Baubeschluss (prognostizierte Gesamtkosten: 13,2 Mio. € brutto) ermitteln sich die Mehrkosten auf rund 5,4 Mio. € brutto. 3 Finanzierung der neuen Gesamtkosten Im Haushaltsjahr 2022 sind bereits Mittel in Höhe von rund 4,8 Mio. € abgeflossen, so dass künftig noch verbleibende Kosten von 13,8 Mio. € zu finanzieren sind. Die entsprechenden investiven Auszahlungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 in Höhe von 11,9 Mio. € in 2023 und 1,9 Mio. € in 2024 im Teilfinanzplan des Am- tes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1302 – Wasser und Wasser- bau in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6904- 1302-1-0100 Ersatzneubau Kragplatte Rheinufer zur Verfügung. Die mit der Maßnahme verbundenen Abschreibungen in Höhe von nunmehr 265.800 € jähr- lich wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produkt- gruppe 1302 – Wasser und Wasserbau, Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, inner- halb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2276/2022
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 15.02.2023
- Erstellt
- 18.07.2022 09:50