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2276/2022

Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 Punkt 2 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 15.02.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2023, TOP 7.2.2

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

5170 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/691/3 
 
Vorlagen-Nummer          15.02.2023 
 2276/2022 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 07.03.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023 
Finanzausschuss 20.03.2023 
Rat 23.03.2023 
 
Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 
Punkt 2 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 
hier: Abbruch und Ersatzneubau Kragplatte am Altstadtufer 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 mit der Vorlagen Nr. 2695/2020 den Abbruch 
und Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von rd. 
13,2 Mio. € brutto (Planung- und Baukosten) beschlossen.  
 
Nach Abschluss der weiteren Planung und Ausschreibung der Baumaßnahme ergeben sich 
Mehrkosten der Maßnahme in Höhe von rd. 5,4 Mio. €. 
 
Die Summe der Mehrkosten verteilt sich wie folgt: 
 
 Gewerk aus Baube-
schluss 
aktuell Differenz 
1. Bauleistung 11,90 Mio. € 16,9 Mio. € + 5,0 Mio. € 
2. Objekt- u. Tragwerksplanung 500.000 € 550.000 € + 50.000 € 
3 Technische Bearbeitung LPH 5 231.500 € 396.000 € + 164.500 € 
4. Sicherheits- und Gesundheits-
schutzkoordination 
11.900 € 18.000 € + 6.100 € 
5. Bauüberwachung  384.000 € 450.000 € + 66.000 € 
6. Prüfstatik 67.850 € 90.000 € + 22.150 € 
7 Baugrundgutachten 72.000 € 72.000 € 0 € 
8. Sonstiges 21.000 € 84.000 € + 63.000 € 
 Summe gerundet 13,2 Mio. € 18,6 Mio. € + 5,40 Mio. € 
 
 
Allgemeines 
 
Die Kostenermittlung für den Baubeschluss zum Abbruch und Ersatzneubau der Kragplatte 
am Altstadtufer erfolgte vor Beginn des Krieges in der Ukraine und den damit verbundenen 
Lieferengpässen und Kostensteigerungen.

2 
 
Erläuterungen zu den einzelnen Gewerken der Tabelle 
 
1. Bauleistung:  
 
Die Bauleistung wurde EU-weit ausgeschrieben. Drei Angebote wurden eingereicht. 
Die erhöhte Angebotssumme muss der aktuell insgesamt sehr schwierigen Situation 
im Baugewerbe zugeschrieben werden.  
Zum einen sind die Materialpreise durch den Ukraine-Krieg im vergangenen Jahr er-
heblich gestiegen. Das statistische Bundesamt verzeichnet im Mai 2022 eine Preisstei-
gerung gegenüber Mai 2021 beim Betonstahl um ca. 70 %, Aluminium wurde ca. 45 % 
und Natursteine rund 16 % teurer. 
Weiterhin sind die hohen Energiepreise, hier der stark gestiegene Ölpreis (Kostenerhö-
hung +55 % gegenüber dem Vorjahr), kostentreibend, da die Arbeiten an der Krag-
platte hauptsächlich maschinenunterstützt ausgeführt werden. Die Kosten für die Ge-
stellung der Schiffe sind in der Folge ebenfalls deutlich gegenüber der Kostenannahme 
gestiegen. 
 
2. Objekt und Tragwerksplanung 
 
Die Honorarermittlung auf Basis der HOAI steht in unmittelbarer Beziehung zu den an-
rechenbaren Kosten der Bauleistung. 
 
3. Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) 
 
Die Honorarkosten für den SiGeKo stehen in direkter Beziehung zu den anrechenba-
ren Baukosten.  
 
4. Bauüberwachung 
 
Die Honorarkosten für die Bauüberwachung stehen in direkter Beziehung zu den anre-
chenbaren Baukosten.  
 
5. Prüfstatik 
 
Die Honorierung des Prüfstatikers ergibt sich aus der Richtlinie zur Ermittlung der Ver-
gütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Ver-
kehrsanlagen, die im direkten Zusammenhang mit den gestiegenen anrechenbaren 
Kosten steht. 
 
6. Sonstiges 
 
Es sind sonstige Kosten in Form von Bauzaunbannergestaltungen und den Druck 
durch einen Grafiker sowie Kosten für das Abtrennen und Wiederinbetriebnahme von 
Leitungen der RheinEnergie (Wasser, Strom) entstanden.  
 
 
Budget und neue Gesamtkosten 
 
Die neuen Gesamtkosten für den Abbruch und Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer 
betragen rund 18,6 Mio. € brutto.  
Sie setzen sich zusammen aus den Baukosten in Höhe von rund 16,9 Mio. € brutto, den Bau-
nebenkosten in Höhe von rund 974.000 € brutto sowie den Planungskosten in Höhe von rund 
726.000 € brutto. 
 
Gegenüber dem Baubeschluss (prognostizierte Gesamtkosten: 13,2 Mio. € brutto) ermitteln 
sich die Mehrkosten auf rund 5,4 Mio. € brutto.

3 
 
 
Finanzierung der neuen Gesamtkosten    
 
Im Haushaltsjahr 2022 sind bereits Mittel in Höhe von rund 4,8 Mio. € abgeflossen, so dass 
künftig noch verbleibende Kosten von 13,8 Mio. € zu finanzieren sind. 
 
Die entsprechenden investiven Auszahlungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 
2023/2024 in Höhe von 11,9 Mio. € in 2023 und 1,9 Mio. € in 2024 im Teilfinanzplan des Am-
tes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1302 – Wasser und Wasser-
bau in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6904-
1302-1-0100 Ersatzneubau Kragplatte Rheinufer zur Verfügung. 
 
Die mit der Maßnahme verbundenen Abschreibungen in Höhe von nunmehr 265.800 € jähr-
lich wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 
ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produkt-
gruppe 1302 – Wasser und Wasserbau, Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, inner-
halb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

07.03.2023 Verkehrsausschuss
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.03.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.03.2023 Finanzausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.03.2023 Rat
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2276/2022
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
15.02.2023
Erstellt
18.07.2022 09:50