Mandari Insight

2024/2020

Koelncongress GmbH - Entsendung in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.12.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.3.20

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

4889 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2024/2020 
Freigabedatum 
03.12.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Koelncongress GmbH 
hier: Entsendung in den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat entsendet in den Aufsichtsrat der Koelncongress GmbH: 
 
1) Dieter März, Fachreferent im Amt der Oberbürgermeisterin 
 
(Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder von ihr/ihm vorgeschlagene/r Bedienste-
te/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) 
 
2)…………………………………….  3)……………………………………. 
 
4)…………………………………….  5)……………………………………. 
 
6)…………………………………….  7)……………………………………. 
 
8)…………………………………….             9)……………………………………. 
 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung 
nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie endet in 
jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Or-
gan vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürger-
meister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das 
Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies 
die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeit-
punkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. 
 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen 
und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien der Koelncongress GmbH an, den Public 
Corporate Governance Kodex für die Koelnmesse GmbH zu beachten und auf seine Einhal-
tung hinzuwirken. 
 
Rat 19.11.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Die Koelncongress GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Koelnmesse GmbH. An der 
Koelnmesse GmbH ist die Stadt Köln mit 79,075% beteiligt.  
 
Die für die Entsendung von Personen in den Aufsichtsrat maßgebliche Bestimmung des Gesell-
schaftsvertrages der Koelncongress GmbH lautet: 
§ 9 
Zusammensetzung des Aufsichtsrates 
 
1) Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern. 
 
2) Mitglied des Aufsichtsrats ist der/die Oberbürgermeister/in der Stadt Köln oder ein von ihm/ihr 
vorgeschlagener und vom Rat der Stadt Köln entsandter Beamter oder Angestellter der Stadt 
Köln. Darüber hinaus werden in den Aufsichtsrat entsandt: 
 
a. durch die Stadt Köln       8 Mitglieder, 
b. durch das Land Nordrhein-Westfalen     1 Mitglied, 
c. durch die Koelnmesse GmbH      2 Mitglieder, 
    die zugleich der Geschäftsführung der Koelnmesse GmbH angehören. 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die 
Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern 
weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin bzw. der 
Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. 
 
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. 
§ 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin bzw. des Ober-
bürgermeisters oder der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Liste einer 
Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare-Niemeyer-
Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden Sitze Anwendung. 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex (PCGK) zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 
10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unter-
nehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. 
 
Die Koelnmesse GmbH verfügt über einen eigenen PCGK, der aus den entsprechenden Kodices der 
beiden Hauptgesellschafter Stadt Köln und Land NRW entwickelt wurde. Für die Koelncongress

3 
GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft findet daher der PCGK der Koelnmesse GmbH Anwendung. 
Demzufolge ist hinsichtlich der v.g. Weisung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter auf den 
PCGK der Koelnmesse GmbH abzustellen. 
 
Hinweis:  
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 
Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch 
besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.3.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2024/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.12.2020
Erstellt
06.07.2020 16:30