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Koelncongress GmbH - Entsendung in den Aufsichtsrat
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2024/2020 vom 03.12.2020
Stand: Am 10.12.2020 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2024/2020 Freigabedatum 03.12.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Koelncongress GmbH hier: Entsendung in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat entsendet in den Aufsichtsrat der Koelncongress GmbH: 1) Dieter März, Fachreferent im Amt der Oberbürgermeisterin (Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder von ihr/ihm vorgeschlagene/r Bedienste- te/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) 2)……………………………………. 3)……………………………………. 4)……………………………………. 5)……………………………………. 6)……………………………………. 7)……………………………………. 8)……………………………………. 9)……………………………………. II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Or- gan vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürger- meister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeit- punkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien der Koelncongress GmbH an, den Public Corporate Governance Kodex für die Koelnmesse GmbH zu beachten und auf seine Einhal- tung hinzuwirken. Rat 19.11.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Koelncongress GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Koelnmesse GmbH. An der Koelnmesse GmbH ist die Stadt Köln mit 79,075% beteiligt. Die für die Entsendung von Personen in den Aufsichtsrat maßgebliche Bestimmung des Gesell- schaftsvertrages der Koelncongress GmbH lautet: § 9 Zusammensetzung des Aufsichtsrates 1) Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern. 2) Mitglied des Aufsichtsrats ist der/die Oberbürgermeister/in der Stadt Köln oder ein von ihm/ihr vorgeschlagener und vom Rat der Stadt Köln entsandter Beamter oder Angestellter der Stadt Köln. Darüber hinaus werden in den Aufsichtsrat entsandt: a. durch die Stadt Köln 8 Mitglieder, b. durch das Land Nordrhein-Westfalen 1 Mitglied, c. durch die Koelnmesse GmbH 2 Mitglieder, die zugleich der Geschäftsführung der Koelnmesse GmbH angehören. Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin bzw. des Ober- bürgermeisters oder der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare-Niemeyer- Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden Sitze Anwendung. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unter- nehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. Die Koelnmesse GmbH verfügt über einen eigenen PCGK, der aus den entsprechenden Kodices der beiden Hauptgesellschafter Stadt Köln und Land NRW entwickelt wurde. Für die Koelncongress 3 GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft findet daher der PCGK der Koelnmesse GmbH Anwendung. Demzufolge ist hinsichtlich der v.g. Weisung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter auf den PCGK der Koelnmesse GmbH abzustellen. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.
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