2024/2020
Koelncongress GmbH - Entsendung in den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
4889 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
II/II/2
Vorlagen-Nummer
2024/2020
Freigabedatum
03.12.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Koelncongress GmbH
hier: Entsendung in den Aufsichtsrat
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
I. Der Rat entsendet in den Aufsichtsrat der Koelncongress GmbH:
1) Dieter März, Fachreferent im Amt der Oberbürgermeisterin
(Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder von ihr/ihm vorgeschlagene/r Bedienste-
te/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW)
2)……………………………………. 3)…………………………………….
4)……………………………………. 5)…………………………………….
6)……………………………………. 7)…………………………………….
8)……………………………………. 9)…………………………………….
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung
nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie endet in
jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Or-
gan vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürger-
meister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das
Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies
die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeit-
punkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen
und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien der Koelncongress GmbH an, den Public
Corporate Governance Kodex für die Koelnmesse GmbH zu beachten und auf seine Einhal-
tung hinzuwirken.
Rat 19.11.2020
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
Die Koelncongress GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Koelnmesse GmbH. An der
Koelnmesse GmbH ist die Stadt Köln mit 79,075% beteiligt.
Die für die Entsendung von Personen in den Aufsichtsrat maßgebliche Bestimmung des Gesell-
schaftsvertrages der Koelncongress GmbH lautet:
§ 9
Zusammensetzung des Aufsichtsrates
1) Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern.
2) Mitglied des Aufsichtsrats ist der/die Oberbürgermeister/in der Stadt Köln oder ein von ihm/ihr
vorgeschlagener und vom Rat der Stadt Köln entsandter Beamter oder Angestellter der Stadt
Köln. Darüber hinaus werden in den Aufsichtsrat entsandt:
a. durch die Stadt Köln 8 Mitglieder,
b. durch das Land Nordrhein-Westfalen 1 Mitglied,
c. durch die Koelnmesse GmbH 2 Mitglieder,
die zugleich der Geschäftsführung der Koelnmesse GmbH angehören.
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die
Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern
weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin bzw. der
Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m.
§ 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin bzw. des Ober-
bürgermeisters oder der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Liste einer
Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare-Niemeyer-
Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden Sitze Anwendung.
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den
Public Corporate Governance Kodex (PCGK) zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken.
Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP
10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unter-
nehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk.
Die Koelnmesse GmbH verfügt über einen eigenen PCGK, der aus den entsprechenden Kodices der
beiden Hauptgesellschafter Stadt Köln und Land NRW entwickelt wurde. Für die Koelncongress
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GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft findet daher der PCGK der Koelnmesse GmbH Anwendung.
Demzufolge ist hinsichtlich der v.g. Weisung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter auf den
PCGK der Koelnmesse GmbH abzustellen.
Hinweis:
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12
Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch
besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2024/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.12.2020
- Erstellt
- 06.07.2020 16:30