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V/0365/2026

Konzept für ein Stadtteilgesundheitszentrum als Bestandteil der Handlungsempfehlungen der Projektgruppe „Gesundheitskompetenz stärken“ der Kommunalen Gesundheitskonferenz Münster

Vorlagen 06.08.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 17.09.2026, TOP 7.8

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_Gesundheitskompetenz stärken - Handlungsempfehlungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz Münster

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Ansehen

Beschlussvorlage

6830 Zeichen

V/0365/2026 
V/0365/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Konzept für ein Stadtteilgesundheitszentrum als Bestandteil der Handlungsempfehlungen der 
Projektgruppe "Gesundheitskompetenz stärken" der Kommunalen Gesundheitskonferenz Münster 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   16.09.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Vorberatung 
   17.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Vorberatung 
   07.10.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   07.10.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die von der Kommunalen Gesundheitskonferenz erarbeiteten und am 
24.6.2026 von ihr einstimmig verabschiedeten Handlungsempfehlungen „Gesundheitskompe-
tenz stärken“ zur Kenntnis. 
2. Der Rat beschließt das als Anlage zu den o.g. Handlungsempfehlungen beigefügte Konzept 
für ein Stadtteilgesundheitszentrum und beauftragt die Verwaltung mit dessen Umsetzung.  
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat im Jahr 2028 über den Stand der Umsetzung des 
Stadtteilgesundheitszentrums sowie die bisherigen Erfahrungen zu berichten. 
4. Mit den vorstehenden Beschlüssen gelten 
• der Ratsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL, SPD-Fraktion und Ratsgruppe 
Volt „Gesundheit für Alle – der Gesundheitskiosk und die Gesundheitsleeze für Münster“ 
(A-R/0028/2022) sowie 
• die Anregung der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup „Gesundheit für alle – Sicherung der 
allgemeinmedizinischen Versorgung und Aufbau eines Gesundheitskiosks / Stadtteil-
gesundheitszentrums, insbesondere in Berg Fidel“ (AHI/0001/2026) 
als erledigt. 
 
 
 
 
 
Gesundheits - und 
Veterinäramt 
 
21.08.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Heitkötter  
Telefon: 492-5388 
Heitkoetter @stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0365/2026 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0701 Gesundheitsdienste     
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2027 
2028 
180.000 
180.000 
 
 
Für das Stadtteilgesundheitszentrum sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o. g. Produktgruppe 
jeweils 180.000 € in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
Gesundheitskompetenz ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Menschen Gesundheitsin-
formationen finden, verstehen, bewerten und für gesundheitsbezogene Entscheidungen nutzen kön-
nen. Sie trägt dazu bei, Präventionsangebote wahrzunehmen, sich im Gesundheitswesen zu orientie-
ren und gesundheitliche Entscheidungen selbstbestimmt zu treffen. Studien zeigen jedoch, dass na-
hezu die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen über eine geringe Gesund-
heitskompetenz verfügt. Besonders betroffen sind Menschen mit einem niedrigen sozioökonomischen 
Status, der sich beispielsweise in einem niedrigen Bildungsniveau, einer geringen beruflichen Stel-
lung, begrenzten finanziellen Ressourcen sowie benachteiligenden Lebens- und Wohnbedingungen 
ausdrückt. Gerade diese Bevölkerungsgruppen haben häufig Schwierigkeiten, sich im Gesundheits- 
und Sozialsystem zurechtzufinden und bestehende Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen. 
Vor diesem Hintergrund hat die Kommunale Gesundheitskonferenz Münster das Thema „Gesund-
heitskompetenz stärken“ als kommunales Schwerpunktthema aufgegriffen und eine interdisziplinär 
besetzte Projektgruppe eingerichtet. Die Projektgruppe hat die Ausgangslage analysiert, aktuelle wis-
senschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt und Handlungsempfehlungen für Münster entwickelt. Die-
se wurden am 24.6.2026 von der Kommunalen Gesundheitskonferenz einstimmig verabschiedet. 
Die Handlungsempfehlungen umfassen die Stärkung communitybasierter Ansätze zur Gesundheits-
förderung, den Ausbau digitaler Gesundheitskompetenz sowie die Weiterentwicklung niedrigschwelli-
ger, quartiersnaher Unterstützungsstrukturen. Ein besonderer Schwerpunkt der Projektgruppenarbeit 
lag auf der Entwicklung eines Konzepts für ein Stadtteilgesundheitszentrum. 
Ausgangspunkt hierfür waren neben den fachlichen Erkenntnissen der Projektgruppe auch der Rats-
antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD-Fraktion und Ratsgruppe Volt „Gesundheit 
für Alle – der Gesundheitskiosk und die Gesundheitsleeze für Münster“ (A-R/0028/2022) sowie die 
Anregung der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup „Gesundheit für alle – Sicherung der allgemeinmedi-
zinischen Versorgung und Aufbau eines Gesundheitskiosks / Stadtteilgesundheitszentrums, insbe-
sondere in Berg Fidel“ (AHI/0001/2026). Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Rat bereits 
Mittel in Höhe von jeweils 180.000 Euro für die Jahre 2027 und 2028 für den Aufbau eines Stadtteil-
gesundheitszentrums in Berg Fidel bereitgestellt. 
Das vorliegende Konzept wurde nicht ausschließlich innerhalb der Projektgruppe entwickelt. Vielmehr 
wurden bereits während der Konzeptentwicklung relevante Akteurinnen und Akteure aus dem Stadt-
teil beteiligt. Hierzu gehörten insbesondere der Arbeitskreis Berg Fidel sowie die Community-
Forscherinnen und Community-Forscher, die ihre Erfahrungen und Kenntnisse über die Bedarfe im 
Quartier eingebracht haben. Da der Community Health Survey in Berg Fidel geplant, aber noch nicht 
umgesetzt ist, versteht sich das Konzept bewusst als Rahmenkonzept. Es schafft einen verbindlichen 
organisatorischen und fachlichen Rahmen, lässt zugleich aber ausreichend Spielraum, um die Ergeb-
nisse der Bedarfserhebung gemeinsam mit den Community-Forscherinnen und Community-
Forschern in die konkrete Ausgestaltung einfließen zu lassen.

- 3 - 
V/0365/2026 
Das Stadtteilgesundheitszentrum soll als niedrigschwellige, quartiersnahe Anlaufstelle den Zugang zu 
Gesundheits- und Unterstützungsangeboten erleichtern und insbesondere Menschen mit sozialen, 
sprachlichen oder strukturellen Zugangsbarrieren erreichen. Es übernimmt eine Lotsenfunktion, stärkt 
die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung, vernetzt bestehende Angebote im Stadtteil und darüber 
hinaus und trägt dazu bei, Versorgungslücken zu vermeiden. Dabei ersetzt das Stadtteilgesundheits-
zentrum weder hausärztliche noch andere bestehende Angebote. Vielmehr ergänzt es die vorhande-
nen Strukturen und verbessert deren Erreichbarkeit und Zusammenarbeit. 
Mit der vorliegenden Vorlage werden die von der Kommunalen Gesundheitskonferenz erarbeiteten 
Handlungsempfehlungen dem Rat zur Kenntnis gegeben und das Konzept für das Stadtteilgesund-
heitszentrum zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit der Beschlussfassung erhält die Verwaltung den 
Auftrag, das als Anlage beigefügte Konzept umzusetzen. Über den Stand der Umsetzung und die 
gewonnenen Erfahrungen wird dem Rat im Jahr 2028 berichtet. 
 
 
 
In Vertretung 
  
  
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlage:  
Gesundheitskompetenz stärken - Handlungsempfehlungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz 
Münster

Anlage_Gesundheitskompetenz stärken - Handlungsempfehlungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz Münster

61980 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0365/2026 
 
 
Gesundheitskompetenz stärken  
Handlungsempfehlungen der kommunalen Gesundheits-
konferenz Münster 
verabschiedet am 24.06.2026

2 
Inhalt 
 
1 Mitglieder der Projektgruppe ........................................................................................... 3  
1.1 Permanente Mitglieder ............................................................................................. 3  
1.2 Gäste ....................................................................................................................... 3  
1.3 Koordination und Redaktion ..................................................................................... 3  
2 Einführung ...................................................................................................................... 4  
3 Ausgangslage ................................................................................................................. 4  
3.1 Definition von Gesundheitskompetenz ..................................................................... 5  
3.2 Evidenz und Bedeutung ........................................................................................... 5  
3.3 Politische und rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland ............................... 7 
4 Bedarfe und Handlungsempfehlungen ............................................................................ 8 
4.1 Stärkung communitybasierter Ansätze sowie Forschung zu verhältnispräventiven 
Ansätzen ................................................................................................................. 8  
4.1.1 Handlungsempfehlung: Projekt „Gesundheitskompetenz in der kommunalen 
Gesundheitsförderung“ .............................................................................. 8  
4.2 Weiterentwicklung niedrigschwelliger, quartiersnaher und integrierter 
Unterstützungsstrukturen ......................................................................................... 9  
4.2.1 Handlungsempfehlung: Aufbau eines Stadtteilgesundheitszentrums .......... 9 
4.3 Ausbau digitaler Gesundheitskompetenzen ............................................................10 
4.3.1 Handlungsempfehlung: Portal Münster4You..............................................10  
4.3.2 Handlungsempfehlung: Schulungen für Einwohnerinnen und Einwohner 
sowie Fachkräfte .......................................................................................11  
5 Fazit ..............................................................................................................................11  
6 Literaturverzeichnis .......................................................................................................12

3 
1 Mitglieder der Projektgruppe 
 
1.1 Permanente Mitglieder  
Name Institution 
Balke-Karrenbauer, Dr. Nicole St. Franziskus Stiftung (1. bis 3. Sitzung) 
Bohnenkamp, Lara St. Franziskus Stiftung (ab 4. Sitzung)  
Duesmann, Stefanie Starke Pflege in Münster 
Engelen, Kristina Pflegekammer NRW 
Halmagi, Laura Amt für Migration und Integration (ab 7. Sitzung)  
Heitkötter, Merle Gesundheits- und Veterinäramt 
Heller, Sören Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Henning, Dirk Stadtsportbund Münster e.V. 
Höring, Cornelia Kommunale Seniorenvertretung 
Hübner, Nurten Ausschuss für Chancengleichheit und Integration 
Kornblum, Dr. Tim Gesundheits- und Veterinäramt 
Meier Prati, Thomas Amt für Migration und Integration (1. bis 6. Sitzung) 
Ostendorf, Renate Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster (1. bis 4. Sitzung) 
Puteanus, Dr. Udo Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten 
Weinlich, Karin Sozialamt 
Vollmer, Christiane Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster (ab 6. Sitzung) 
Wölter, Harald Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
1.2 Gäste  
Name Institution 
Alapego, Zinar Community-Forscher Berg Fidel 
Badreddine, Fatima Community-Forscherin Berg Fidel 
Dücker, Lena Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 
Dzudzek, Prof. Dr. Iris Universität Münster, AG Kritische Stadtgeographie 
Filmar, Tobias Poliklinik Veddel 
Ginter, Nicole Gesundheitskioske Essen 
Gründing, Julia Münster Marketing 
Kamphaus, Lisa Universität Münster, AG Kritische Stadtgeographie 
Kernebeck, Prof. Dr. Sven FH Münster, Fachbereich Gesundheit 
Kuzevic, Sandra Community Forscherin Berg Fidel 
Pante, Thekla Gesundheitskiosk Unna  
Schmidt, Dr. Matthias Münster Marketing 
1.3 Koordination und Redaktion 
Ansprechpartnerin Kontaktdaten 
Heitkötter, Merle  
Gesundheits- und 
Veterinäramt 
 
Tel. 0251/ 492-5388  
E-Mail: Heitkoetter@stadt-muenster.de

4 
2 Einführung 
Die Förderung von Gesundheitskompetenz gewinnt angesichts eines zunehmend komplexen 
Gesundheitssystems sowie wachsender Anforderungen an Information, Orientierung und Ei-
genverantwortung zunehmend an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund hat die Landesgesund-
heitskonferenz Nordrhein-Westfalen im November 2023 die 31. Entschließung „Gesundheits-
kompetenz stärken“ (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-
Westfalen, 2023) verabschiedet. 
Eine geringe Gesundheitskompetenz geht mit erschwerter Orientierung im Gesundheitswe-
sen, geringerer Nutzung präventiver Angebote sowie ungünstigeren gesundheitlichen Verläu-
fen einher. Die Landesgesundheitskonferenz hebt hervor, dass Gesundheitskompetenz dabei 
nicht allein von individuellen Fähigkeiten und verhaltensbezogenen Faktoren abhängt, son-
dern wesentlich auch durch strukturelle und verhältnisbezogene Rahmenbedingungen geprägt 
wird. Sie ruft Akteurinnen und Akteure dazu auf, bedarfsorientierte Informations‑ und Kommu-
nikationsstrategien zu entwickeln, die an Lebenswelten und Zielgruppen ausgerichtet sind. Es 
wird implizit die Notwendigkeit niedrigschwelliger, lebensweltbezogener Ansätze und die Be-
deutung kommunaler Strukturen und Netzwerke zur Förderung von Gesundheitskompetenz 
hervorgehoben. 
Vor diesem Hintergrund hat die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) Münster am 
26.06.2024 beschlossen, das Thema „Gesundheitskompetenz stärken“ als kommunales 
Schwerpunktthema aufzugreifen und hierzu eine interdisziplinär besetzte Projektgruppe ein-
zurichten. 
Die Projektgruppe hat sich mit den Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Stärkung von Ge-
sundheitskompetenz auf kommunaler Ebene befasst. Im Mittelpunkt standen dabei insbeson-
dere Fragen der niedrigschwelligen und lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung, der Er-
reichbarkeit vulnerabler Zielgruppen, der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit sowie der 
Bedeutung digitaler Entwicklungen. Ein besonderer Schwerpunkt der Projektgruppenarbeit lag 
auf der Weiterentwicklung niedrigschwelliger, quartiersnaher und integrierter Unterstützungs-
strukturen. Hierzu gehörte die intensive fachliche Auseinandersetzung mit dem Ansatz eines 
Gesundheitskiosks bzw. eines Stadtteilgesundheitszentrums und damit die Bearbeitung des 
Ratsantrags der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL, SPD-Fraktion und Ratsgruppe Volt 
„Gesundheit für Alle – der Gesundheitskiosk und die Gesundheitsleeze für Münster“ (A-
R/0028/2022) und der Anregung der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup „Gesundheit für alle – 
Sicherung der allgemeinmedizinischen Versorgung und Aufbau eines Gesundheitskiosks / 
Stadtteilgesundheitszentrums, insbesondere in Berg Fidel“ (AHI/0001/2026). 
Der vorliegende Bericht fasst die Ausgangslage, die identifizierten Bedarfe sowie die daraus 
abgeleiteten Handlungsempfehlungen der Projektgruppe zusammen. Ziel ist es, Impulse für 
die strategische Weiterentwicklung gesundheitsfördernder Strukturen in Münster zu geben. 
Dabei darf kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden. Die Projektgruppe hat Schwer-
punkte gesetzt und sich bewusst auf einzelne besonders wichtige Empfehlungen fokussiert. 
Die Zielgruppen der Kinder und Jugendlichen wurden bewusst nicht explizit in den Blick ge-
nommen, da parallel eine weitere Projektgruppe der Kommunalen Gesundheitskonferenz zum 
Thema „Prävention und Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen“ arbeitet. 
3 Ausgangslage 
Im Folgenden werden die theoretischen Grundlagen, die aktuelle Evidenzlage sowie die poli-
tischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt, die für die Förderung von Gesund-
heitskompetenz relevant sind.

5 
3.1 Definition von Gesundheitskompetenz 
Gesundheitskompetenz (Health Literacy) beschreibt „Fähigkeiten, Gesundheitsinformationen 
zu finden, zu verstehen, zu bewerten und für gesundheitsbezogene Entscheidungen anzu-
wenden“ (Robert Koch Institut, 2025).  
Dabei muss zwischen individueller und organisationaler Gesundheitskompetenz unterschie-
den werden. Individuelle Gesundheitskompetenz bezieht sich auf die Fähigkeiten einzelner 
Personen, Informationen zu finden, zu verstehen, kritisch zu bewerten und auf die eigene Le-
benssituation anzuwenden. Zu den zentralen Dimensionen individueller Gesundheitskompe-
tenz zählen dabei neben der allgemeinen Gesundheitskompetenz auch die digitale Gesund-
heitskompetenz als die Fähigkeit, digitale Gesundheitsinformationen zu nutzen, sowie die na-
vigationale Gesundheitskompetenz als die Fähigkeit, sich im Gesundheitssystem zu orientie-
ren und die richtigen Angebote zu finden. Im Alltag und in verschiedenen Lebenswelten wer-
den Menschen regelmäßig mit Gesundheitsinformationen konfrontiert, verstärkt durch digitale 
Angebote, Apps oder soziale Medien. Die Vielzahl an Informationen, darunter auch Fehlinfor-
mationen oder gezielte Desinformationen, stellt hohe Anforderungen an die Fähigkeit, verläss-
liche Quellen zu erkennen und gesundheitsförderliche Entscheidungen zu treffen. In diesem 
Zusammenhang gewinnt die kritische Gesundheitskompetenz an Bedeutung. Kritische Ge-
sundheitskompetenz beschreibt die Fähigkeit, gesundheitsrelevante Informationen und Zu-
sammenhänge kritisch zu hinterfragen, Einflussfaktoren auf Gesundheit zu reflektieren sowie 
gesellschaftliche und strukturelle Bedingungen einzuordnen und daraus handlungsbezogene 
Schlussfolgerungen für die Mitgestaltung gesundheitsförderlicher Lebensbedingungen zu zie-
hen. (Jordan, 2023) 
Gesundheitskompetenz hängt jedoch nicht allein von den Fähigkeiten einzelner Personen ab. 
Auch die organisationale Gesundheitskompetenz ist entscheidend, die nicht nur Einrichtungen 
des Gesundheitssystems umfasst, sondern auch Organisationen in anderen Settings, wie Kita, 
Schule oder Kommune. „Organisationale Gesundheitskompetenz beschreibt das Maß, mit 
dem Organisationen es Menschen in gerechter Weise ermöglichen, Informationen und Ange-
bote zur Gesundheit zu finden, verstehen und zu nutzen, um gesundheitsbezogene Entschei-
dungen zu treffen und in ihrem Handeln für sich und andere anzuwenden“ (U.S. Department 
of Health and Human Services, 2020). Sie hat also zum Ziel, die personale Gesundheitskom-
petenz zu stärken, geringe personale Gesundheitskompetenz der Nutzenden auszugleichen 
und bestmögliche Ergebnisse für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen im 
Setting zu erzielen (Pelikan, Dietscher & Straßmayr, 2023). Dazu gehören z. B. verständliche 
Kommunikation, barrierefreie Zugänge, zielgruppengerechte Aufbereitung von Materialien und 
unterstützende Begleitung bei Entscheidungen.  
Auf dieser Grundlage wird deutlich, dass Gesundheitskompetenz nicht allein als individuelle 
Fähigkeit verstanden werden darf. Ob Menschen gesundheitskompetent handeln können, 
hängt vielmehr vom Zusammenspiel zwischen individuellen Kompetenzen und äußeren Um-
weltbedingungen ab. Demnach „lassen sich zwei Interventionspfade ableiten: Kompetenzen 
von Menschen fördern sowie Anforderungen, Komplexitäten und Barrieren innerhalb von Ein-
richtungen reduzieren“ (Okan, Rauschmayr & Krudewig, 2024). Diese Differenzierung bildet 
die Grundlage für die konzeptionellen Überlegungen der Projektgruppe. 
3.2 Evidenz und Bedeutung 
Die Studie HLS-GER zur Gesundheitskompetenz in Deutschland wurde inzwischen zum drit-
ten Mal durchgeführt. In der Studie HLS-GER 3 wurde eine Zusatzbefragung für Nordrhein-
Westfalen (NRW) realisiert. Im Folgenden werden in erster Linie die Ergebnisse für NRW dar-
gestellt, da sie für die kommunale Planung anschlussfähiger sind. Die zentralen Aussagen 
stimmen dabei weitgehend mit den bundesweiten Ergebnissen überein. 
Knapp die Hälfte der Erwachsenen in NRW (49,6 %) verfügt über eine geringe Gesundheits-
kompetenz und hat erhebliche Schwierigkeiten im Umgang mit Gesundheitsinformationen

6 
(Schaeffer et al., 2025b). Damit ergibt sich in NRW ein etwas besseres Ergebnis als auf Bun-
desebene (55,7 %) (Schaeffer et al., 2025a). Es zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen 
den Bevölkerungsgruppen. Bei den Menschen mit niedrigem Sozialstatus verfügen in NRW 
70,6 % über geringe Gesundheitskompetenz, bei Menschen mit geringen finanziellen Res-
sourcen 69,9 % und bei Menschen mit niedriger Bildung 67,0 %. Der Umgang mit Informatio-
nen im Bereich Gesundheitsförderung bereitet die größten Schwierigkeiten. Bei allen Schritten 
der Informationsverarbeitung (finden, verstehen, beurteilen, anwenden) fällt die Beurteilung 
von Gesundheitsinformationen am schwersten. (Schaeffer et al., 2025b) 
Die Ergebnisse auf Bundesebene zeigen, dass die Nutzung digitaler Informationsmöglichkei-
ten deutlich zugenommen hat. Rund 83 % der Bevölkerung nutzen Internetseiten, um sich über 
Gesundheitsthemen zu informieren, und etwa 44 % verwenden Gesundheits-Apps. Erstmals 
wurde die Nutzung KI-basierter Anwendungen zur Suche nach Gesundheitsinformationen er-
hoben. 17 % der Bevölkerung gaben an, entsprechende Anwendungen zu nutzen. (Schaeffer 
et al., 2025a) Obwohl digitale Informationsmöglichkeiten zunehmend häufiger genutzt werden, 
ist der Anteil an Menschen mit einer geringen digitalen Gesundheitskompetenz sehr hoch 
(Deutschland: 71,1 %, NRW: 65,1 %). In NRW gehören Menschen mit niedrigem Sozialstatus 
(79,8%), ab 65 Jahren (79,0 %) und geringen finanziellen Ressourcen (77,8 %) zu den Grup-
pen mit dem höchsten Anteil geringer digitaler Gesundheitskompetenz. Trotz vieler Chancen 
im Zuge der Digitalisierung bestehen auch Herausforderungen: 76,1 % haben Schwierigkeiten, 
zu beurteilen, wie vertrauenswürdig die gefundenen digitalen Informationen sind. (Schaeffer 
et al., 2025b) Eine Studie des Lundquist Institute for Biomedical Innovation in Kalifornien be-
legt, dass fast 50 % der von gängigen KI-Chatbots generierten Gesundheitsantworten „prob-
lematisch“ sind. 30 % wurden als „eher problematisch“ und 20 % sogar als „hochgradig prob-
lematisch“ eingestuft, was bei direkter Umsetzung zu Gesundheitsschäden führen kann (Tiller 
et al., 2026). Bei allen Chancen der KI, erhöhen Fehlinformationen und gezielte Desinformati-
onen die Risiken für Fehlentscheidungen und verstärken gesundheitliche Chancenungleich-
heiten.  
Besonders problematisch ist die navigationale Gesundheitskompetenz: 76,6 % der Bevölke-
rung in NRW fällt es schwer, sich im Gesundheitssystem zurechtzufinden, Informationen über 
eigene Rechte zu verstehen oder passende Angebote zu identifizieren. Auch hier zeigen sich 
deutliche Unterschiede zwischen den Bevölkerungsgruppen. Menschen mit niedrigem Sozial-
status (92,1 %), mit geringen finanziellen Ressourcen (92,1 %) und niedrigem Bildungsniveau 
(84,5 %) verfügen oft über eine besonders geringe navigationale Gesundheitskompetenz. 
(Schaeffer et al., 2025b) 
Als Folgen geringer Gesundheitskompetenz ergab die Studie häufigere Arztkontakte und 
Krankenhausaufenthalte sowie schlechtere Ernährungs- und Bewegungsgewohnheiten 
(Schaeffer et al., 2025b). 
Die Studie zeigt, dass gesamtgesellschaftlich großer Handlungsbedarf zur Stärkung der Ge-
sundheitskompetenz besteht, sowohl der allgemeinen als auch der digitalen und navigationa-
len Gesundheitskompetenz. Ein besonderes Augenmerk sollte jedoch auf vulnerable Gruppen 
gelegt werden, für die ein deutlich höheres Risiko für ungünstiges Gesundheitsverhalten auf-
grund einer geringen Gesundheitskompetenz besteht. 
Auch in Münster zeigt sich, dass trotz eines breiten Gesundheits- und Unterstützungsangebots 
einige Menschen nur schwer Informationen finden, verstehen, bewerten und anwenden kön-
nen und vor allem der Zugang zu gesundheitsförderlichen Angeboten zu hochschwellig ist. 
Strukturelle Barrieren wie Sprachprobleme, eingeschränkte Mobilität oder unzureichend ver-
netzte Angebote erschweren die Nutzung, insbesondere für vulnerable Gruppen. Die wissen-
schaftliche Begleitforschung zum Projekt „Gesundheit in der nachhaltigen Stadt“ zeigt deutlich, 
dass diese strukturellen Barrieren insbesondere sozial benachteiligte Menschen in Münster 
betreffen und es eine Klientel in Münster gibt, die diesbezüglich von Präventions- und Com-
munity-Expertinnen und -Experten sowie von der Stadtverwaltung als schwer erreichbar ein-
geschätzt wird (Dzudzek & Kamphaus, 2025).

7 
3.3 Politische und rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland 
Das Bundesministerium für Gesundheit hat bereits 2017 zusammen mit den Spitzenorganisa-
tionen des Gesundheitswesens die „Allianz für Gesundheitskompetenz“ gegründet, um die 
Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu stärken. Alle Mitglieder haben sich dazu ver-
pflichtet, neue Projekte für eine bessere Gesundheitskompetenz zu entwickeln. 
Im Zentrum der nationalen Initiativen zur Förderung von Gesundheitskompetenz steht der 
2018 fertiggestellte Nationale Aktionsplan Gesundheitskompetenz (Schaeffer et al., 2018). Er 
formuliert konkrete Ziele und Empfehlungen, um die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung 
systematisch zu stärken. Die 15 Empfehlungen lassen sich vier Handlungsfeldern zuordnen:  
 Die Gesundheitskompetenz in allen Lebenswelten fördern. 
 Das Gesundheitssystem nutzerfreundlich und gesundheitskompetent gestalten. 
 Gesundheitskompetent mit chronischer Erkrankung leben. 
 Gesundheitskompetenz systematisch erforschen. 
Als Leitprinzipien für die Umsetzung in gute Praxis wurden definiert:  
 Soziale und gesundheitliche Ungleichheit verringern. 
 Sowohl die individuellen als auch die strukturellen Bedingungen verändern. 
 Partizipation und Teilhabe ermöglichen. 
 Chancen der Digitalisierung nutzen. 
 Die Kooperation von Akteuren aus allen Bereichen der Gesellschaft herstellen. 
2019 wurde das Deutsche Netzwerk Gesundheitskompetenz e.V. (DNGK) gegründet. Gemäß 
Vereinssatzung fördert es das öffentliche Gesundheitswesen und die Wissenschaft durch Er-
forschen, Entwickeln, Anwenden und Verbreiten von Konzepten, Methoden und Maßnahmen 
zur Stärkung der Gesundheitskompetenz. 
Gesundheitskompetenz wird darüber hinaus im GKV-Leitfaden Prävention als ein zentrales 
Ziel genannt. Die Rolle der Krankenkassen wurde darüber hinaus im Jahr 2019 durch die Ein-
führung des §20k SGB V gestärkt, der die Krankenkassen dazu verpflichtet, Leistungen in ihre 
Satzungen aufzunehmen, die Versicherten den sicheren und selbstbestimmten Umgang mit 
digitalen Gesundheits- und Telemedizinanwendungen ermöglichen. 
Auf Landesebene hat sich wie in der Einführung dargelegt das Ministerium für Arbeit, Gesund-
heit und Soziales des Landes NRW dem Thema angenommen, was in die Verabschiedung 
der 31. Entschließung „Gesundheitskompetenz stärken“ der Landesgesundheitskonferenz 
NRW mündete. Hier werden neun Beschlusspunkte formuliert (eigene Zusammenfassung): 
 Orientierung und Navigation im Versorgungssystem verbessern. 
 Digitale Gesundheitsinformationen und Anwendungen verständlich vermitteln. 
 Verständliche und barrierearme Kommunikation sicherstellen. 
 Zielgruppenorientierte Kommunikation und Beteiligung stärken. 
 Patientenwillen und Selbstmanagement berücksichtigen. 
 Feedback und Beteiligung systematisch nutzen. 
 Gesundheitskompetenz in allen Lebenswelten stärken. 
 Kommunale Gesundheitsberichterstattung ausbauen und zur Maßnahmenentwicklung 
nutzen. 
 Gesundheitskompetenz sektorenübergreifend strukturell verankern. 
In Deutschland und auch in NRW wird insgesamt ein ganzheitlicher, settingbezogener Ansatz 
bevorzugt, der Gesundheitskompetenz nicht nur auf individueller Ebene stärkt, sondern auch 
die institutionellen und strukturellen Rahmenbedingungen einbezieht. Dieses Prinzip ist in den 
letzten Jahren zunehmend in den Fokus gerückt und leitet das Handeln auf allen Ebenen.  
Für die kommunale Ebene bedeutet das, dass Bundes- und Landesziele in konkrete kommu-
nale Angebote übersetzt werden müssen. Die Stärkung von Gesundheitskompetenz auf loka-

8 
ler Ebene erfordert insbesondere niedrigschwellige, lebensweltbezogene Angebote, die Men-
schen aktiv einbeziehen und gleichzeitig eine gezielte Vernetzung vorhandener Strukturen er-
möglichen. Dabei ist dem Ziel gesundheitlicher Chancengleichheit Rechnung zu tragen.  
4 Bedarfe und Handlungsempfehlungen 
In den folgenden Kapiteln werden die von der Projektgruppe herausgearbeiteten Bedarfe und 
entsprechend dazu entwickelten Handlungsempfehlungen dargestellt.  
4.1 Stärkung communitybasierter Ansätze sowie Forschung zu verhältnispräventiven 
Ansätzen  
Forschung und Praxis zeigen, dass die Stärkung individueller Gesundheitskompetenz allein 
nicht ausreicht, um gesundheitliche Ungleichheiten zu verringern. Insbesondere sozial be-
nachteiligte und als schwer erreichbar wahrgenommene Menschen sind mit strukturellen Bar-
rieren konfrontiert. Gleichzeitig besteht bislang nur begrenztes Wissen darüber, welche struk-
turellen Barrieren auf kommunaler Ebene wirken und wie kommunale Gesundheitsförderung 
sowie verhältnispräventive Ansätze zu deren Abbau beitragen können (von Rüden & Koch-
Gromus, 2025). Gleichzeitig wird deutlich, dass communitybasierte Ansätze benötigt werden, 
die insbesondere schwer erreichbare Zielgruppen aktiv einbeziehen, Vertrauen stärken und 
gesundheitsförderliche Strukturen auf kommunaler Ebene weiterentwickeln. 
4.1.1 Handlungsempfehlung: Projekt „Gesundheitskompetenz in der kommunalen Ge-
sundheitsförderung“  
Mit dem im Juli 2025 vom Rat einstimmig verabschiedeten Handlungsprogramm „Gesunde 
Stadt Münster“ hat die Stadt wichtige Rahmenbedingungen für die kommunale Gesundheits-
förderung geschaffen. Der Rat hat die Stadt u.a. damit beauftragt, communitybasierte Ansätze 
in der Gesundheitsförderung gezielt zu stärken. Die Projektpartner von o. g. Projekt haben 
hierzu einen Förderantrag auf den Weg gebracht. Auch durch das Hinwirken der Projektgruppe 
wurde dabei die Förderung von Gesundheitskompetenz als thematischer Schwerpunkt veran-
kert. Aufbauend auf den bestehenden Aktivitäten der kommunalen Gesundheitsförderung in 
Münster entwickelt das Projekt „Gesundheitskompetenz in der kommunalen Gesundheitsför-
derung“ innovative verhältnispräventive Ansätze zur Stärkung von Gesundheitskompetenz. 
Damit greift es ein bislang wenig erforschtes Handlungsfeld auf und setzt neue Impulse für die 
kommunale Gesundheitsförderung. 
Mit dem Projekt verfolgen Münster Marketing, das Gesundheits- und Veterinäramt Münster, 
die Universität Münster sowie die Beratungsstelle Südviertel e.V. gemeinsam das Ziel, über 
communitybasierte Ansätze die Gesundheit von sozial benachteiligten und als „schwer er-
reichbar“ wahrgenommenen Menschen in Münster nachhaltig zu stärken. Durch die enge Zu-
sammenarbeit von Wissenschaft und Praxis werden innerhalb der Projektlaufzeit von April 
2026 bis März 2029 wirksame und innovative Ansätze zur Stärkung von Gesundheitskompe-
tenz entwickelt sowie strukturelle Anwendungsbarrieren systematisch abgebaut. Dadurch wer-
den Voraussetzungen und Verhältnisse geschaffen, die Zielgruppen befähigen, Gesund-
heitsinformationen zu verstehen, anzuwenden und konkret für ihre eigene Gesundheit zu nut-
zen. 
Diese neu entwickelten Ansätze kommunaler Verhältnisprävention werden gemeinsam mit der 
Allianz für Wissenschaft, dem Universitätsklinikum Münster sowie der Hochschule Bochum als 
Kooperationspartnern aus der Praxis prototypisch in einem Stadtteil erprobt, gesamtstädtisch 
verankert und gemeinsam mit städtischen Partnern in zwei weiteren Stadtteilen umgesetzt.  
Gefördert wird das Projekt durch die Techniker Krankenkasse.

9 
An der Umsetzung Beteiligte: 
Allianz für Wissenschaft  
Beratungsstelle Südviertel e.V. 
Gesundheits- und Veterinäramt 
Hochschule Bochum  
Münster Marketing 
Techniker Krankenkasse  
Universität Münster, Institut für Geographie 
Universitätsklinikum Münster 
4.2 Weiterentwicklung niedrigschwelliger, quartiersnaher und integrierter Unterstüt-
zungsstrukturen 
Obwohl Münster über ein breites Gesundheits- und Unterstützungsangebot verfügt, erreichen 
viele Menschen bestimmte Leistungen nur schwer. Strukturelle Benachteiligungen, sozioöko-
nomische Faktoren, Sprachbarrieren, eingeschränkte Mobilität oder geringe Gesundheitskom-
petenz verhindern eine gleichberechtigte Teilhabe an gesundheitlichen Angeboten. Dies führt 
zu gesundheitlichen Ungleichheiten und verstärkt bestehende Risiken. 
Besonders in Stadtteilen wie Berg Fidel, Coerde, Kinderhaus-West und Angelmodde haben 
viele Menschen aufgrund ihrer besonderen Bedarfe einen erhöhten Unterstützungsbedarf. 
Hausärztinnen und Hausärzte in diesen Quartieren sind dadurch oft stark gefordert, da sie 
neben der medizinischen Behandlung auch Aufgaben wie die Beratung zu sozialen Fragen, 
Unterstützung bei bürokratischen Abläufen oder sprachliche Hilfestellungen leisten müssen. 
Diese Tätigkeiten können nicht adäquat abgerechnet werden und erhöhen die Arbeitsbelas-
tung erheblich, wodurch die Attraktivität der Stadtteile für eine dauerhafte Niederlassung ab-
nimmt. Ohne gezielte Unterstützung drohen Versorgungslücken und langfristige Risiken für 
die gesundheitliche Versorgung in diesen Quartieren. 
Vor diesem Hintergrund besteht ein dringender Bedarf an einer zentralen, niedrigschwelligen 
Anlaufstelle, die Orientierung bietet, Angebote vernetzt und die Hausärztinnen und Hausärzte 
entlastet. Die aktive Beteiligung der Menschen vor Ort ist dabei entscheidend, um die Ange-
bote passgenau auf die tatsächlichen Bedarfe abzustimmen und Vertrauen aufzubauen. 
4.2.1 Handlungsempfehlung: Aufbau eines Stadtteilgesundheitszentrums 
Unter Berücksichtigung des Ratsantrags der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL, SPD-Frak-
tion und Ratsgruppe Volt „Gesundheit für Alle – der Gesundheitskiosk und die Gesundheits-
leeze für Münster“ (A-R/0028/2022) und der Anregung der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 
„Gesundheit für alle – Sicherung der allgemeinmedizinischen Versorgung und Aufbau eines 
Gesundheitskiosks / Stadtteilgesundheitszentrums, insbesondere in Berg Fidel“ 
(AHI/0001/2026) empfiehlt die Projektgruppe die Einrichtung eines Stadtteilgesundheitszent-
rums in Berg Fidel als quartiersnahe und niedrigschwellige Anlaufstelle. Ziel ist es, gesund-
heitliche Ungleichheiten abzubauen.  
Auch vor dem Hintergrund der Schließung der einzigen hausärztlichen Praxis in Berg Fidel im 
März 2026 soll das Zentrum u.a. Gesundheitsinformationen niedrigschwellig vermitteln, ge-
sundheitsförderliche Angebote und Strukturen entwickeln, durch eine Lotsenfunktion den Zu-
gang zu gesundheitlichen Angeboten erleichtern und die vorhandenen Strukturen im Quartier 
gezielt vernetzen. Dabei stellt das Stadtteilgesundheitszentrum keinen Ersatz für die hausärzt-
liche Praxis dar – die Planung hierzu ist auch weit vor der Problemlage der Schließung der 
örtlichen Hausarztpraxis erfolgt. Sie soll vielmehr Ratsuchenden den Zugang zu bestehenden 
Gesundheitsangeboten erleichtern. Hierbei werden Bewohnerinnen und Bewohner über die 
Kooperation mit Community-Forscherinnen von Anfang an aktiv in die Entwicklung und Um-
setzung der Angebote einbezogen, sodass die Angebote passgenau auf die Bedarfe im Stadt-
teil zugeschnitten sind und ein vertrauensvoller Zugang gewährleistet wird.

10 
Perspektivisch soll das Modell nach erfolgreicher Etablierung durch einen mobilen Ansatz auf 
weitere Stadtteile mit erhöhtem Unterstützungsbedarf wie Coerde, Kinderhaus-West und An-
gelmodde ausgeweitet werden. 
Für die Umsetzung in Berg Fidel sind im städtischen Haushalt für die Jahre 2027 und 2028 
jeweils 180.000 Euro vorgesehen, sodass die Realisierung des Projekts für zwei Jahre gesi-
chert ist. Das Konzept zum Stadtteilgesundheitszentrum ist als Anlage 1 beigefügt. 
An der Umsetzung Beteiligte: 
Gesundheits- und Veterinäramt 
Projektgruppe „Gesundheitskompetenz stärken“ 
4.3 Ausbau digitaler Gesundheitskompetenzen 
Die digitale Transformation des Gesundheitswesens eröffnet viele Chancen und viele Men-
schen nutzen diese. Insbesondere KI-gestützte Anwendungen können den Zugang zu Ge-
sundheitsinformationen erleichtern, schnelle Orientierung bieten und unterschiedliche Inhalte 
in mehreren Sprachen verfügbar machen. Wie in Kapitel 3.2 erläutert, vertrauen viele Men-
schen den KI-generierten Informationen, obwohl Studien zeigen, dass fast die Hälfte der von 
gängigen KI-Chatbots generierten Gesundheitsantworten problematisch ist. Dieses Missver-
hältnis zwischen Nutzung und Verlässlichkeit birgt erhebliche Risiken für Fehlentscheidungen, 
Unsicherheit und gesundheitliche Nachteile. 
Demnach besteht ein dringender Bedarf, die digitale Gesundheitskompetenz der Bevölkerung 
zu stärken. Dazu gehört sowohl die Entwicklung eines möglichst verlässlichen digitalen Ange-
bots, das KI-gestützt bevorzugt geprüfte Quellen heranzieht, als auch begleitende Schulungs-
angebote, die die Nutzenden befähigen, KI-gestützte Informationen kritisch zu nutzen. 
4.3.1 Handlungsempfehlung: Portal Münster4You 
Unter Federführung des Kommunalen Integrationszentrums wird derzeit ein digitales Informa-
tionsportal entwickelt, das verschiedene Themenfelder abbildet, darunter auch Gesundheit. 
Ziel ist es, Menschen (mit Migrationsvorgeschichte) in Münster einen leicht zugänglichen, ver-
lässlichen und zielgruppenspezifischen Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Das Portal 
soll so gestaltet werden, dass die zugrunde liegende KI kontinuierlich trainiert wird, um bevor-
zugt auf geprüfte, qualitativ hochwertige und münsterspezifische Seiten zuzugreifen und 
dadurch die Sicherheit und Verlässlichkeit der bereitgestellten Informationen zu erhöhen. Zu-
dem bietet die KI viele Chancen wie die Möglichkeit, Informationen in unterschiedlichen Spra-
chen bereitzustellen, um verschiedene Bevölkerungsgruppen direkt zu erreichen. 
Das Portal befindet sich aktuell in der Entwicklung und liegt bislang als erste Demoversion vor. 
Die Projektgruppe unterstützt dieses Vorhaben und sieht darin einen wichtigen Baustein zur 
Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz. Sie begleitet das Themenfeld Gesundheit 
fachlich und gibt gezielt Rückmeldungen, um die Inhalte und die Nutzung der KI zu optimieren. 
An der Umsetzung Beteiligte: 
Arbeitsgruppe „Portal Münster4You“ 
 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 Citeq 
 Ehrenamtliche 
 Gesundheits- und Veterinäramt 
 Jobcenter 
 Kommunales Integrationszentrum 
 Stabsstelle Smart City 
 Verein Bürgernetz 
Projektgruppe „Gesundheitskompetenz stärken“

11 
4.3.2 Handlungsempfehlung: Schulungen für Einwohnerinnen und Einwohner sowie 
Fachkräfte 
Der sichere und reflektierte Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz im Gesundheits-
bereich erfordert zielgruppenspezifische Bildungs- und Schulungsangebote. Hierfür wird der 
Bedarf seitens der Projektgruppe stadtweit gesehen. Zugleich sollen aber auch spezifische 
Angebote in ausgewählten Quartieren gemacht werden, um gezielt vulnerable Personengrup-
pen ansprechen zu können.  
Für Einwohnerinnen und Einwohner liegt der Schwerpunkt darauf, den sicheren und kompe-
tenten Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz im Gesundheitsbereich zu erlernen. In 
den Schulungen lernen die Teilnehmenden alltagsnah, wie sie Fragen an die KI sinnvoll for-
mulieren können. Zudem erfahren sie, auf welche Quellen die KI zurückgreift, wie deren Ver-
trauenswürdigkeit eingeschätzt wird und wie die erhaltenen Informationen kritisch bewertet 
und eingeordnet werden können.  
Fachkräfte sollen ebenfalls in der Nutzung von KI-Anwendungen geschult werden. Dabei geht 
es nicht nur darum, die Systeme selbst bedienen zu können, sondern auch als Multiplikatorin-
nen und Multiplikatoren im Gespräch mit Ratsuchenden zu unterstützen. Dazu gehört sowohl 
Hinweise zur Nutzung weiterzugeben als auch Ratsuchende sachlich zu begleiten, wenn sie 
fehlerhafte oder irreführende KI-Antworten erhalten und für das Gespräch zugrunde legen.  
Zur Umsetzung dieser Zielsetzung wird die Entwicklung eines strukturierten Schulungskon-
zepts z. B. in Kooperation mit der FH Münster angestrebt. Dabei sollen bestehende Schulungs- 
und Informationsangebote, etwa von Krankenkassen oder weiteren Akteuren im Gesundheits-
wesen, systematisch einbezogen und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen 
weiterentwickelt und in eine kommunal abgestimmte Gesamtkonzeption integriert werden. 
An der Umsetzung Beteiligte 
Gesundheits- und Veterinäramt 
FH Münster, Fachbereich Gesundheit 
5 Fazit 
Die Handlungsempfehlungen der Projektgruppe „Gesundheitskompetenz stärken“ zeigen auf, 
wie die Gesundheitskompetenz in Münster systematisch gefördert werden kann. Dabei wird 
deutlich, dass eine erfolgreiche Förderung nicht allein von individuellen Fähigkeiten abhängt, 
sondern eng mit strukturellen Rahmenbedingungen, niedrigschwelligen Angeboten, digitaler 
Unterstützung und der aktiven Beteiligung der Zielgruppen verknüpft ist. 
Die vorgeschlagenen Projekte - die Stärkung communitybasierter Ansätze, der Aufbau eines 
Stadtteilgesundheitszentrums sowie der Ausbau digitaler Gesundheitskompetenzen - setzen 
gezielte Impulse zur Verbesserung gesundheitlicher Chancengleichheit und zur nachhaltigen 
Verankerung gesundheitsförderlicher Strukturen. Die Umsetzung dieser Empfehlungen kann 
dazu beitragen, Münster als gesunde Stadt weiterzuentwickeln. 
Um das Thema in Münster weiter voranzubringen, ist die Unterstützung und Mitwirkung der 
von der Umsetzung betroffenen Mitglieder der Gesundheitskonferenz erforderlich. Positiv her-
vorzuheben ist, dass über Präventionsmittel der Techniker Krankenkasse sowie über Mittel 
aus dem städtischen Haushalt die Umsetzung von zwei Projekten bereits finanziell abgesichert 
ist.

12 
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15.05.2026

Anlage zu den Handlungsempfehlungen  
„Gesundheitskompetenz stärken“  
der Kommunalen Gesundheitskonferenz Münster 
 
1 
 
 
Konzept Stadtteilgesundheitszentrum 
 
1. Präambel 
Auch in Münster, einer Stadt mit umfassender medizinischer Versorgung und zahlreichen An-
geboten zur Prävention und Gesundheitsförderung, gibt es Menschen, die trotz dieser Mög-
lichkeiten nur schwer Zugang zu passenden Gesundheitsleistungen finden. Die Gründe dafür 
sind vielfältig: Strukturelle und sozioökonomische Benachteiligungen, Sprachbarrieren, feh-
lende Gesundheitskompetenz, eingeschränkte Mobilität, Vereinsamung oder auch kulturelle 
Hürden erschweren den Zugang. Die Benachteiligungen und besonderen Hürden/Barrieren 
wirken sich unmittelbar auf die Gesundheit der Betroffenen aus und führen zu gesundheitli-
chen Ungleichheiten, die sich in unterschiedlichen Krankheitsrisiken und Lebenserwartungen 
widerspiegeln. 
Das Stadtteilgesundheitszentrum setzt an der strukturellen Benachteiligung an. Es zielt darauf 
ab, die Rahmenbedingungen in der Stadt so zu gestalten, dass niedrigschwellige Zugänge zu 
gesundheitsförderlichen Angeboten bestehen und gesunde Lebensweisen für alle Menschen 
möglich werden – unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Bildungsstand. Er trägt dazu 
bei, gesundheitliche Ungleichheiten langfristig zu verringern. 
Bei Betrachtung des Sozialmonitorings der Stadt Münster  und der Ergebnisse der Schulein-
gangsuntersuchungen zur Gesundheit und Entwicklung von Kindern zeigt sich ein besonderer 
Handlungsbedarf in den Stadtteilen Berg Fidel, Coerde, Kinderhaus-West (und Angelmodde). 
Damit sich das Stadtteilgesundheitszentrum etablieren und eine höchstmögliche Wirkung er-
zielt werden kann, wird zunächst ein fester Standort in Berg Fidel aufgebaut (Phase 1). Berg 
Fidel ist überschaubar bzgl. der räumlichen Abgrenzung, aber auch mit Blick auf die im Stadt-
teil tätigen Akteure. Zugleich gibt es gute Anknüpfungspunkte wie z.B. die im Stadtteil aktive 
Community-Forschung. Der Bedarf ist dort gegeben und der Stadtteil stand bisher weniger im 
Fokus von Projekten und Maßnahmen als z.B. Kinderhaus-West und Coerde. In Kinderhaus 
West erfolgte von 2007 bis 2010 das Programm „Soziale Stadt NRW“, das anschließend in 
das unbefristete überwiegend von der Stadt finanzierte „Maßnahmenprogramm Wohngebiet 
Kinderhaus-Brüningheide“ überging. In Coerde wurde im Jahr 2020 vom Rat ein Integriertes 
Stadtteilentwicklungskonzept beschlossen. Die dort aufgeführten Maßnahmen werden suk-
zessive umgesetzt und finanzielle Mittel für bauliche Maßnahmen wie ein multifunktionales 
Stadtteilhaus mit Beratungs-, Begegnungs-, Bildungs- und Gesundheitsangeboten für unter-
schiedliche Zielgruppen wurden bereits bewilligt. Neben baulichen Maßnahmen wurden auch 
Gelder eingeworben, um Maßnahmen zur Förderung des sozialen Miteinanders, der Gesund-
heit, der Bildung oder der Integration umsetzen zu können. Für Berg Fidel wurde im Juni 2025 
ein Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept beschlossen. Eine Zusage für Städtebauförder-
mittel konnte nicht erzielt werden. Allerdings wurden bei den diesjährigen Haushaltsberatun-
gen durch einen Ratsbeschluss bereits finanzielle Mittel für ein Stadtteilgesundheitszentrum 
Berg Fidel im kommunalen Haushalt verankert.

2 
 
Wenn der Standort in Berg Fidel fest etabliert ist, soll von dort aus gedacht sukzessive ein 
ergänzender mobiler Ansatz mit Blick auf Coerde, Kinderhaus-West und ggf. Angelmodde auf-
gebaut werden. Diese Phase 2 erfolgt voraussichtlich ab 2028. 
Da in Berg Fidel seitens der dort tätigen Community-Forscher*innen ein Community-Health-
Survey entwickelt und umgesetzt wird, ist das vorliegende Konzept als Rahmenkonzept zu 
verstehen, das noch nicht alle Aspekte festlegt. Es wird zwar ein Rahmen beschrieben, zu-
gleich aber auch Gestaltungsspielraum gelassen, um die durch den Community Health Survey 
aufgedeckten konkreten Bedarfe aufgreifen zu können. Das Konzept sollte demnach gemein-
sam mit den Community-Forscher*innen weiterentwickelt werden. Auch im weiteren Prozess 
nehmen die Community-Forscher*innen eine zentrale Rolle ein. Sie werden als Bindeglied 
zwischen Bewohner*innen und Stadtteilgesundheitszentrum agieren. Sie können die Bür-
ger*innen zum Stadtteilgesundheitszentrum als „Vertrauensstelle“ lotsen und zugleich bekom-
men sie die Bedarfe im Stadtteil mit, auf die das Stadtteilgesundheitszentrum mit Maßnahmen/ 
Angeboten reagieren kann. 
2. Zielgruppe 
Das Stadtteilgesundheitszentrum richtet sich grundsätzlich an alle Menschen, die bisher nicht 
durch Einrichtungen des Gesundheitswesens erreicht werden und aufgrund unterschiedlicher 
Faktoren wie dem sozioökonomischen Status von gesundheitlicher Chancenungleichheit be-
troffen sind. Diese Menschen leben insbesondere in den Stadtteilen Berg Fidel, Coerde, Kin-
derhaus-West (und Angelmodde). In Phase 1 werden insbesondere Personen aus Berg Fidel 
adressiert, das Stadtteilgesundheitszentrum steht aber grundsätzlich allen Bürgerinnen und 
Bürgern aus Münster offen. In Phase 2 werden ergänzend Bürgerinnen und Bürger aus Co-
erde, Kinderhaus-West (und Angelmodde) gezielt angesprochen. 
3. Grundverständnis  
Ein Stadtteilgesundheitszentrum versteht sich als niedrigschwellige und offene Anlaufstelle für 
alle Menschen im Quartier – unabhängig davon, mit welchem Anliegen sie kommen. Ziel ist 
es, einen vertrauensvollen und sicheren Raum zu schaffen, in dem Menschen in ihrer jeweili-
gen Lebenssituation wahrgenommen und ernst genommen werden. Der Ansatz orientiert sich 
an einem ganzheitlichen Verständnis von Gesundheit, das medizinische, soziale und präven-
tive Aspekte miteinander verbindet. Dabei steht der Mensch als Ganzes im Mittelpunkt. Durch 
Information, Beratung und gemeinschaftliche Aktivitäten sollen Menschen in ihrer Gesund-
heitskompetenz gestärkt und dazu befähigt werden, ihre Gesundheit selbstbestimmt mitzuge-
stalten. Gleichzeitig trägt das Stadtteilgesundheitszentrum dazu bei, Teilhabemöglichkeiten im 
Stadtteil zu erweitern und gesundheitsförderliche Strukturen zu stärken. 
Das Stadtteilgesundheitszentrum versteht sich als ergänzender Bestandteil der bestehenden 
Versorgungs- und Unterstützungsstrukturen im Stadtteil. Ziel ist nicht die Ersetzung bestehen-
der Angebote, sondern deren gezielte Ergänzung, Bündelung und Zugänglichmachung. Be-
stehende Angebote im Gesundheits-, Sozial- und Quartiersbereich – etwa in der Pflege, in 
Quartierstreffs oder in Beratungsstellen – bleiben eigenständig bestehen und werden aus-
drücklich in ihrer Arbeit gestärkt. 
Im Unterschied zu Angeboten wie Quartierstreffs liegt der Schwerpunkt des Stadtteilgesund-
heitszentrums auf der systematischen Schnittstellenfunktion zwischen sozialem Raum und

3 
 
Gesundheitsversorgung/-förderung sowie auf der strukturierten Lotsen- und Koordinationsar-
beit im Versorgungsgefüge. Dadurch übernimmt es insbesondere eine koordinierende, vermit-
telnde und orientierende Funktion und ergänzt bestehende Strukturen um eine gesundheits-
bezogene Zugangsperspektive. 
Das Stadtteilgesundheitszentrum verbessert damit die Verbindung zwischen bestehenden An-
geboten, erleichtert Zugänge und trägt dazu bei, Versorgungs- und Unterstützungsstrukturen 
im Sozialraum besser zu verzahnen. 
4. Ziele 
Das Stadtteilgesundheitszentrum verfolgt das übergeordnete Ziel, gesundheitliche Ungleich-
heiten zu reduzieren und den Zugang zu gesundheitlichen sowie sozialen Unterstützungs- und 
Versorgungsangeboten für bislang unterversorgte Bevölkerungsgruppen nachhaltig zu ver-
bessern. 
Aus diesem übergeordneten Ziel ergeben sich folgende Unterziele: 
 Verbesserung des Zugangs zu Gesundheits- und Unterstützungsangeboten für Men-
schen mit sozialen, sprachlichen, kulturellen oder strukturellen Zugangsbarrieren  
 Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung durch niedrigschwellige Infor-
mation, Beratung und Bildungsangebote  
 Verbesserung der Orientierung im Gesundheits- und Sozialsystem durch koordinie-
rende und vermittelnde Strukturen (Lotsenfunktion)  
 Förderung kontinuierlicher und bedarfsgerechter Versorgungspfade, insbesondere für 
Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen  
 Stärkung sozialer Teilhabe und Teilhabemöglichkeiten im Stadtteil durch partizipative, 
gemeinschaftsorientierte Ansätze  
 Förderung einer stärkeren sozialräumlichen Vernetzung relevanter Akteure aus Ge-
sundheit, Sozialem und Zivilgesellschaft  
 Bedarfsorientierte Weiterentwicklung von Angeboten auf Grundlage von Rückmeldun-
gen aus dem Stadtteil sowie des Community Health Surveys  
Das Stadtteilgesundheitszentrum versteht sich dabei als ergänzender Baustein im bestehen-
den Versorgungs- und Unterstützungssystem. 
5. Aufgaben 
5.1. Phase 1: Berg Fidel 
Folgende Aufgaben werden über das Stadtteilgesundheitszentrum abgedeckt:  
 Gesundheitsinformationen und -aufklärung (Vorträge, Kursangebote) hinsichtlich aller 
Lebensphasen; bei Bedarf auch in unterschiedlichen Settings wie Kitas und Schulen 
 Stärkung der digitalen Gesundheitskompetenz der Bürger*innen und Fachkräfte, ins-
besondere im sicheren und kritischen Umgang mit digitalen Gesundheitsinformationen 
und KI-basierten Anwendungen im Gesundheitsbereich 
 Überprüfung und Beratung bzgl. wichtiger Dokumente wie z.B. Impfausweis, Medika-
mentenplan, Patientenverfügung, Organspendeausweis 
 Lotsenfunktion / Case Management (Vermittlung an Hausärzte, Beratungsstellen, 
Fachärzt*innen, Apotheken und weitere Gesundheitsdienstleister)

4 
 
 Vor- und Nachbereitung von Arztterminen und ggf. anderen Konsultationen (z. B. Apo-
theke, Sanitätshaus, Psychotherapie etc.) 
 Unterstützung von Hilfesuchenden, die von Arztpraxen, Apotheken und anderen Ge-
sundheitsdienstleistern vermittelt werden  
 Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen (z. B. Pflege, Hilfsmittel, Krankenkasse, 
ggf. Überleitung an Beratungsstellen des Sozialwesens) 
 ggf. soziale Beratung, sofern damit keine Doppelstrukturen aufgebaut werden 
 quantitative und qualitative Bedarfsermittlung mit Blick auf den Stadtteil (Basis bildet 
der Community Health Survey der Community-Forscher*innen) 
 Angebote sollten von den Community-Forscher*innen aus der Gemeinschaft heraus 
entwickelt und im Schulterschluss mit dem Personal des Stadtteilgesundheitszentrums 
umgesetzt werden (z.B. Kochkurse für Kinder, Community-Dinner) 
 Partizipation  Bewohner*innen, Stadtteilakteure und Selbsthilfegruppen sollen das 
Stadtteilgesundheitszentrum als Anlaufstelle und als ihren Raum zur Mitgestaltung mit-
denken und wahrnehmen 
 Netzwerkarbeit  
Nicht übernommen werden sollen Aufgaben anderer Einrichtungen wie z.B. Gesundheit-
schecks (z. B. Blutdruck, Blutzucker). 
5.2. Phase 2: Mobiler Ansatz (voraussichtlich ab 2028) 
 Gesundheitsinformationen und -aufklärung (Informationsmaterial, Vorträge) hinsicht-
lich aller Lebensphasen; bei Bedarf auch in unterschiedlichen Settings wie Kitas und 
Schulen 
 Überprüfung und Beratung bzgl. wichtiger Dokumente wie z.B. Impfausweis, Medika-
mentenplan, Patientenverfügung, Organspendeausweis 
 Lotsenfunktion / Case Management (Vermittlung an Hausärzt*innen, Beratungsstellen, 
Fachärzt*innen, Apotheken und weitere Gesundheitsdienstleister) 
 Vor- und Nachbereitung von Arztterminen und ggf. anderen Konsultationen (z. B. Apo-
theke, Sanitätshaus, Psychotherapie etc.) 
 Unterstützung von Hilfesuchenden, die von Arztpraxen, Apotheken und anderen Ge-
sundheitsdienstleistern vermittelt werden  
 Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen (z. B. Pflege, Hilfsmittel, Krankenkasse, 
ggf. Überleitung an Beratungsstellen des Sozialwesens) 
 Netzwerkarbeit  
6. Organisationsform 
Das Stadtteilgesundheitszentrum könnte sowohl in Trägerschaft der Stadt Münster (Zustän-
digkeit: Gesundheitsamt) oder aber auch bei einem freien Träger liegen. Angestrebt wird die 
Übertragung an einen freien Träger. Diesbezüglich erfolgt seitens der Stadt eine Veröffentli-
chung, die über Netzwerke wie die AG Wohlfahrt oder die Starke Pflege Münster verbreitet 
wird. Im Falle einer freien Trägerschaft ist sicherzustellen, dass Beratung und Weitervermitt-
lung neutral, trägerunabhängig und ausschließlich bedarfsorientiert erfolgen.

5 
 
6.1. Phase 1: Berg Fidel 
Ziel ist es, das Stadtteilgesundheitszentrum möglichst zentral in Berg Fidel in der Nähe der 
Einkaufspassage zu verorten. Dort sind aktuell noch Leerstände zu verzeichnen, die genutzt 
werden könnten. Die Räumlichkeiten gehören der LEG. Im Stadtteilgesundheitszentrum soll-
ten Räume zur Verfügung stehen, die auch von anderen Akteuren wie den Community-For-
scher*innen für Stadtteilaktivitäten genutzt werden können. 
Angebote können nicht nur in den eigenen Räumlichkeiten angeboten werden, sondern auch 
in anderen Räumen und Settings wie z.B. Kita, Schule, Seniorenzentrum, Stadtteilhaus, Quar-
tierstreff. 
Die Öffnungszeiten des Stadtteilgesundheitszentrums sollen sowohl Kernzeiten als auch 
Randzeiten abdecken, also Vor- und Nachmittage, ggf. einen Abend und z.B. einmal im Monat 
samstags. Um einen Safer Space zu schaffen und diversitätssensibel zu arbeiten, sollte es 
z.B. Öffnungszeiten nur für Frauen und nur für Männer geben.  
6.2. Phase 2: Mobiler Ansatz (voraussichtlich ab 2028) 
Es finden regelmäßig Sprechstunden an festgelegten Orten wie Stadtteilhäusern, Begeg-
nungszentren etc. in den Stadtteilen Coerde, Kinderhaus-West und Angelmodde statt. Die 
Orte sollten nicht wechseln, sondern verlässliche Anlaufpunkte darstellen. Es finden keine 
Hausbesuche statt.  
Die Präsenzzeiten sollten mind. einen Tag pro Woche pro Stadtteil abdecken. Vorstellbar wäre 
jeweils zweimal pro Woche in Coerde und Kinderhaus-West und einmal pro Woche in Angel-
modde.   
7. Personalbedarf und Qualifikationen  
7.1. Phase 1: Berg Fidel 
Die Leitung (0,75 VZÄ) sollte möglichst einer Pflegefachkraft obliegen, perspektivisch einer 
Pflegefachkraft mit Heilkundekompetenz („Community Health Nurse“ DBfK). Die im Rahmen 
der Qualifizierung zur Heilkundekompetenz erworbenen Kenntnisse sollen dabei nicht primär 
der unmittelbaren heilkundlichen Tätigkeit dienen, sondern insbesondere zur qualifizierten Be-
ratung, Gesundheitsförderung und Koordination im Sozialraum beitragen. Ergänzend dazu 
sollten Sozialarbeiter*innen/-pädagog*innen mit einschlägiger Erfahrung im Gesundheitswe-
sen oder im Idealfall Pflegefachkräfte, die ergänzend Soziale Arbeit studiert haben, im Stadt-
teilgesundheitszentrum tätig sein (0,75 VZÄ). Für ein weiteres VZÄ wird derzeit noch kein 
Qualifikationsprofil festgelegt, um flexibel auf die im Rahmen des Community Health Survey 
ermittelten Bedarfe reagieren zu können.  
Im weiteren Prozess ist diesbezüglich auch zu prüfen, wie z.B. über berentete Ärzt*innen, Stu-
dierendeninitiativen oder die Gruppe der kritischen Mediziner*innen etc. Angebote ggf. ehren-
amtlich abgedeckt werden können. Auch Akteure, die bereits in Berg Fidel tätig sind, sollten 
eingebunden werden (s. Kapitel 6). Als Ergänzung sollten auch vorhandene Ressourcen aus 
der Bürgerschaft genutzt werden. Darüber hinaus sollten die Strukturen der Selbsthilfe einge-
bunden werden.

6 
 
Um dem Anspruch gerecht werden zu können, allen Menschen Beratung und Unterstützung 
anbieten zu können, sollen möglichst verschiedene Sprachen über das Team abgedeckt wer-
den. Darüber hinaus sollen Community-Ressourcen genutzt werden und eine technische Lö-
sung mitgedacht werden.  
Für Kursangebote, Veranstaltungen etc. können Honorarkräfte engagiert werden. Hono-
rarkräfte für Gesundheitskurse müssen über eine entsprechende fachliche Qualifikation verfü-
gen und idealerweise von Krankenkassen anerkannt sein, um Präventionsangebote gemäß 
§20 SGB V durchführen zu können. Auch bei den Honorarkräften soll dem Aspekt der Mehr-
sprachigkeit bestmöglich Rechnung getragen werden.   
7.2. Phase 2: Mobiler Ansatz (voraussichtlich ab 2028) 
Ergänzend zu den Ausführungen unter 5.1. sollte für den mobilen Ansatz eine Pflegefachkraft 
(1 VZÄ) eingestellt werden, die im Idealfall ergänzend Soziale Arbeit studiert hat. Bei der Per-
sonalauswahl sollte insbesondere die Berufserfahrung im Vordergrund stehen. 
Evtl. sollte eine Verwaltungskraft auf Basis geringfügiger Beschäftigung beschäftigt werden, 
um administrative Aufgaben übernehmen zu können. Dies hängt auch davon ab, wie viel Do-
kumentation erforderlich und z.B. für die Berichterstattung in politischen Gremien gefordert 
wird.   
8. Kooperationspartner und Netzwerk 
8.1. Phase 1: Berg Fidel 
Damit das Stadtteilgesundheitszentrum gut angenommen wird und an den Bedarfen orientiert 
zielgerichtet und effektiv wirken kann, ist eine intensive Vernetzung im Stadtteil unerlässlich. 
Eine Vernetzung in der Breite kann im Wesentlichen über die verschiedenen Stadtteilarbeits-
kreise erfolgen (AK Berg Fidel; AK Älter werden in Hiltrup, Berg Fidel, Amelsbüren; AK Sport 
und Bewegung in Berg Fidel).  
In der alltäglichen Arbeit sind enge Kooperationen und eine niedrigschwellige Zusammenarbeit 
mit ausgewählten Akteuren wichtig, die besonders relevant erscheinen. Hierzu zählt z.B. der 
Quartierstreff Berg Fidel. Diesbezüglich müssen auch über die bestehenden Arbeitskreise hin-
aus weitere Akteure insbesondere aus dem Gesundheitssektor in den Blick genommen wer-
den (Ärzte, Therapeuten, Apotheken, etc.). Bestehende Angebote wie das ASB-Hebammen-
mobil und die Gesundheitsberatung im Familienzentrum in Berg Fidel werden aufgegriffen und 
gestärkt, um Parallelstrukturen zu vermeiden und Synergien zu nutzen.  
Eine besondere Bedeutung hat für das Stadtteilgesundheitszentrum der bereits bestehende 
Ansatz der Community-Forschung in Berg Fidel. Die Community-Forscher*innen erfassen die 
Bedarfe der Communitys und können dieses Wissen als Handlungsgrundlage an das Stadt-
teilgesundheitszentrum weitergeben. Das Stadtteilgesundheitszentrum kann selbst entspre-
chende Angebote auf den Weg bringen oder die Community dabei unterstützen, ihre selbst 
entwickelten Maßnahmen umzusetzen. Die Community-Forscher*innen können dabei unter-
stützen, den Zugang zu den Stadtteilbewohnenden zu erleichtern. Insbesondere in der An-
fangszeit werden für Bürger*innen Hemmungen bestehen, das Stadtteilgesundheitszentrum 
aufzusuchen. Hier sind die Community-Forscher*innen Schlüsselpersonen, die bei Erstge-
sprächen begleiten und auch bei Sprachbarrieren unterstützen können. Die Community-For-
scher*innen werden als Ansprechpersonen für die Bürger*innen zu allgemeinen Fragen zum

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Stadtteilgesundheitszentrum sichtbar sein (z.B. über Aushänge am Stadtteilgesundheitszent-
rum mit Fotos der Community-Forscher*innen). 
Weitere Akteure, die nicht nur in Berg Fidel, sondern stadtweit tätig sind, müssen in einem 
Akteursmapping identifiziert und als Kooperationspartner*innen eingebunden werden. Hierzu 
zählen z.B. die Clearingstelle „Klar für Gesundheit“ für Menschen ohne Krankenversicherungs-
schutz, weitere Hilfsorganisationen, das Sozialamt, die Selbsthilfe-Kontaktstelle oder der or-
ganisierte Sport.  
8.2. Phase 2: Mobiler Ansatz (voraussichtlich ab 2028) 
Wie in Berg Fidel sollte auch beim mobilen Ansatz mit den Akteuren in den jeweiligen Stadt-
teilen kooperiert werden. Die Stadtteilarbeitskreise stellen hier einen wichtigen, aber nicht al-
leinigen Ansatzpunkt dar. Darüber hinaus sollten die bereits beim Ansatz in Berg Fidel etab-
lierten Kooperationen mit stadtweit tätigen Akteuren auch für den mobilen Ansatz genutzt und 
weiter ausgebaut werden.  
9. Evaluation & Qualitätssicherung 
9.1. Phase 1: Berg Fidel 
Die Qualitätssicherung des Stadtteilgesundheitszentrums basiert auf einer laufenden, forma-
tiven Evaluation, bei der regelmäßige interne Reflexionen im Team und im Beirat sowie fort-
laufendes Nutzenden-Feedback eine zeitnahe Identifikation von Optimierungsbedarfen er-
möglichen. Im Beirat sollen u.a. Vertreter*innen der Kommunalen Gesundheitskonferenz, 
Stadtteilakteure, Bezirksvertretung vertreten sein. Ergänzend dazu findet jährlich eine summa-
tive Evaluation statt, bei der quantitative und qualitative Daten ausgewertet werden. Dabei 
konzentriert sich die Evaluation auf zentrale Indikatoren, die in einem kurzen Statistikbogen 
erfasst werden, wie Nutzenden-Zahlen, personenbezogene Angaben zu den Ratsuchenden 
(u.a. Alter, Geschlecht, Migrationsvorgeschichte), Einzugsgebiet, Dauer des Beratungspro-
zesses sowie Akteure, durch die und an die vermittelt wurde.  Zu den qualitativen Daten ge-
hören Aspekte wie Zufriedenheit, Zugangsbarrieren sowie die Qualität von Kooperationen auf 
Stadtteilebene. Auch Gespräche mit Ärztinnen und Ärzten in den Stadtteilen oder mit den Not-
aufnahmen könnten Aufschluss über die Wirkungen des Stadtteilgesundheitszentrums brin-
gen. Die möglichst mit Unterstützung durch eine wissenschaftliche Begleitung z.B. durch Stu-
dierende der FH Münster – Fachbereich Gesundheit gewonnenen Erkenntnisse werden trans-
parent im Beirat, in Stadtteilarbeitskreisen und ggf. in politischen Gremien kommuniziert und 
fließen kontinuierlich in die Weiterentwicklung des Stadtteilgesundheitszentrums ein. 
9.2. Phase 2: Mobiler Ansatz (voraussichtlich ab 2028) 
Hinsichtlich des mobilen Ansatzes wird eine fokussierte ressourcenschonende Evaluation be-
vorzugt. Ziel sollte es sein, kostensparend zu evaluieren, ob das Stadtteilgesundheitszentrum 
von der Bevölkerung angenommen wird und demnach die Bedarfe in den Stadtteilen deckt. 
Eine detaillierte Evaluation wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden, so dass Kosten und Nut-
zen kritisch abgewogen werden sollten.

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10. Finanzierung 
10.1. Phase 1: Berg Fidel 
Die im Folgenden dargestellte Finanzkalkulation dient zunächst als Orientierungsrahmen, da 
mehrere zentrale Variablen derzeit noch nicht abschließend festgelegt werden können. So 
hängen die Personalkosten unter anderem von den tariflichen Regelungen des zukünftigen 
Trägers des Stadtteilgesundheitszentrums ab. Auch die Kosten für Instandsetzung und Miete 
der Räumlichkeiten lassen sich erst nach Abschluss der Standortsuche konkret beziffern. 
 
Personalkosten Kosten pro Jahr 
0,75 VZÄ für Leitung (Pflegefachkraft, möglichst Community 
Health Nurse, ggf. alternativ Gesundheitswissenschaften oder 
Soziale Arbeit) – TvöD EG 11 
69.000€  
(Arbeitgeberbrutto) 
0,75 VZÄ (Sozialarbeiter*in möglichst mit Kombination mit Pfle-
gefachkraft) – TvöD SuE 12 
63.000€  
(Arbeitgeberbrutto) 
[1 VZÄ (Qualifikation nach Sichtung der Ergebnisse aus dem 
Community Health Survey zu definieren)] 
[65.000€] 
aktuell nicht abbildbar 
  
Sachkosten  
Instandsetzung der Immobilie, Möblierung ? 
Miete (2 Büroräume, 1 Seminarraum, Empfangs-/ Wartebereich 
mit Spielecke; barrierefrei) 
max. 20.000€  
Honorarmittel, Aufwandsentschädigungen, Übungsleiterpau-
schalen o.ä. (z.B. für Kursangebote, Unterstützung durch Com-
munity-Forscher*innen) 
20.000€ 
Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Grafiker, Druckkosten etc.) 3.000€  
Budget für Maßnahmenumsetzung, kleine Aktionen im Stadtteil 5.000€  
 
Die Finanzierung erfolgt in den Jahren 2027 und 2028 mit jeweils 180.000€ über die Stadt 
Münster. Zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Angebots werden fortlaufend zusätzliche 
Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten akquiriert. Derzeit befindet sich noch eine Förderan-
frage bei einer Stiftung in Prüfung. 
Sofern keine weiteren Mittel akquiriert werden können, können durch einen gegebenenfalls 
etwas verzögerten Projektstart Mittel aus dem regulären Betriebsetat in der Startphase zu-
nächst eingespart und für die Instandsetzung der Immobilie sowie die Erstausstattung verwen-
det werden. 
10.2. Phase 2: Mobiler Ansatz (voraussichtlich ab 2028) 
Die nachfolgend dargestellten Kosten für den mobilen Ansatz verstehen sich ergänzend zu 
den zuvor aufgeführten Aufwendungen für den festen Standort des Stadtteilgesundheitszent-
rums.

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Personalkosten Kosten pro Jahr  
1 Mitarbeitende (Pflegefachkraft, möglichst in Kombination mit 
Sozialer Arbeit) – TVöD P 8/9 
70.000€  
(Arbeitgeberbrutto) 
ggf. Verwaltungskraft auf Minijob-Basis 10.000€ 
  
Sachkosten  
Miete für Stadtteilräume (über Kooperationen möglichst kosten-
freie oder vergünstigte Nutzung) 
5.000€ 
Lastenrad  5.000€ 
Honorarmittel (z.B. für Kursangebote) 30.000€ 
Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Grafiker, Druckkosten etc.) 5.000€  
Budget für Maßnahmenumsetzung, kleine Aktionen im Stadtteil 15.000€  
 
Da die Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich nach zwei Jahren vorge-
sehen ist, bestehen hierfür derzeit noch keine gesicherten Finanzierungszusagen. Entspre-
chende Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten sollen im weiteren Projektverlauf geprüft und 
erschlossen werden.

Beratungsverlauf (4)

16.09.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration
TOP 8 Vorberatung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
17.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.8 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Orte (2)

  • Brüningheide
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0365/2026
Typ
Vorlagen
Datum
06.08.2026
Erstellt
05.06.2026 16:59