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1490/2024

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE. betreffend "Pyrolyse" vom 18.04.2024 (AN/0621/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.05.2024

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 13.06.2024, TOP 1.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3611 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 07.05.2024 
 1490/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 13.06.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE. betreffend "Pyrolyse" vom 
18.04.2024 (AN/0621/2024) 
Die Fraktion DIE LINKE. fragt in der Sitzung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln vom 25.04.2024: 
 
1. Welche Mengen biologischen und potenziell verkohlbaren Materials werden durch die 
AVG der „normalen“ Müllverbrennung zugeführt und welche Menge CO2 wird hier-
durch freigesetzt? 
 
2. Wie beurteilen die AVG den Einsatz einer Pyrolyseanlage mit anschließender Verwer-
tung der Pflanzenkohle zum Beispiel in der regionalen Landwirtschaft oder im eigenen 
Kompost? 
 
3. Wie sehen die Planungen der AVG bezüglich der Einrichtung einer Pyrolyse-Anlage 
aus? 
 
4. Sind hier eventuell bereits Kooperationen geplant? 
 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Die AWB haben im Jahr 2022 rund 2.700 t sauberes Laub in die Kompostierungs- und Vergä-
rungsanlage der AVG Kompostierung geliefert. Die AVG Kompostierung hat davon rund 1.600 
t der eigenen Kompostierungsanlage zugeführt und – aus Kapazitätsgründen - rund 1.100 t in 
zwei externe Kompostierungsanlagen verbracht. Alle Laubmengen wurden kompostiert, je-
doch aufgrund des sehr geringen spezifischen Biogaspotentials nicht der Vergärung zuge-
führt. Eine Verbringung von Laub in die Kölner Müllverbrennung oder andere Verbrennungs-
anlagen ist nicht erfolgt.  
 
Im Rahmen der Straßenreinigung erfasst die AWB im Herbst naturgemäß auch Laub, das je-
doch aufgrund von schädlichen Verunreinigungen (Müll, Zigarettenkippen, Reifen- und Brems-
abrieb etc.) nicht für eine Verwertung in der Landwirtschaft bzw. Rekultivierung geeignet ist. 
Dieses ist daher als Straßenkehricht zu deklarieren, welches in der Müllverbrennung angelie-
fert und thermisch verwertet wird. 
 
Der in der AVG-Kompostierungsanlage angelieferte „Rasen-, Hecken- und Baumschnitt“ wird 
vollständig in der Anlage insbesondere zu Komposten verarbeitet, holzige Reste aus der Kom-
post-Absiebung werden zur energetischen Nutzung in Biomasse-Kraftwerken geliefert. Eine 
Verbringung in die Restmüllverbrennung erfolgt nicht.

2 
 
 
Das in der Anfrage beschriebene „Pyrolyseverfahren“ wurde vor einigen Jahren als „Hydro-
thermale Karbonisierung (HTC)“ auf diversen Veranstaltungen der Kompostbranche vorge-
stellt und intensiv diskutiert. Der Einsatz des Verfahrens im Bereich von kommunalen Bioab-
fällen hat sich – unter anderem wegen des relativ hohen Energiebedarfs des Verfahrens – 
nicht durchgesetzt. 
 
Vor diesem Hintergrund werden die gestellten Fragen wie folgt beantwortet: 
 
Zu Frage 1: Die bei der AVG Kompostierung angelieferten Bio- und Grünabfälle werden nicht 
der „normalen Müllverbrennung“ zugeführt. Das durch die Straßenreinigung der AWB erfasste 
Herbstlaub wird wegen der Schadstoffverunreinigung als Straßenkehricht in der Restmüllver-
brennungsanlage thermisch verwertet. 
 
Zu Frage 2: Die AVG Kompostierung sieht derzeit keinen sinnvollen Einsatz des HTC-Verfah-
rens im Bereich der Bio- und Grünabfälle. Durch die regionale Vermarktung der gütegesicher-
ten Komposte erfolgt bereits eine kontinuierliche Bodenverbesserung z. B. durch Humusanrei-
cherung, die zu höherer Klimaresilienz der Böden (z. B. verbesserte Wasserspeicherfähigkeit) 
und zur dauerhaften Einlagerung von CO2 im Boden führt. 
 
Zu Frage 3 und 4: Es gibt keine diesbezüglichen Planungen. 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

13.06.2024 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1490/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.05.2024
Erstellt
03.05.2024 08:19