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Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE. betreffend "Pyrolyse" vom 18.04.2024 (AN/0621/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1490/2024 vom 07.05.2024

Stand: Am 13.06.2024 im Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 07.05.2024 1490/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 13.06.2024 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE. betreffend "Pyrolyse" vom 18.04.2024 (AN/0621/2024) Die Fraktion DIE LINKE. fragt in der Sitzung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln vom 25.04.2024: 1. Welche Mengen biologischen und potenziell verkohlbaren Materials werden durch die AVG der „normalen“ Müllverbrennung zugeführt und welche Menge CO2 wird hier- durch freigesetzt? 2. Wie beurteilen die AVG den Einsatz einer Pyrolyseanlage mit anschließender Verwer- tung der Pflanzenkohle zum Beispiel in der regionalen Landwirtschaft oder im eigenen Kompost? 3. Wie sehen die Planungen der AVG bezüglich der Einrichtung einer Pyrolyse-Anlage aus? 4. Sind hier eventuell bereits Kooperationen geplant? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Die AWB haben im Jahr 2022 rund 2.700 t sauberes Laub in die Kompostierungs- und Vergä- rungsanlage der AVG Kompostierung geliefert. Die AVG Kompostierung hat davon rund 1.600 t der eigenen Kompostierungsanlage zugeführt und – aus Kapazitätsgründen - rund 1.100 t in zwei externe Kompostierungsanlagen verbracht. Alle Laubmengen wurden kompostiert, je- doch aufgrund des sehr geringen spezifischen Biogaspotentials nicht der Vergärung zuge- führt. Eine Verbringung von Laub in die Kölner Müllverbrennung oder andere Verbrennungs- anlagen ist nicht erfolgt. Im Rahmen der Straßenreinigung erfasst die AWB im Herbst naturgemäß auch Laub, das je- doch aufgrund von schädlichen Verunreinigungen (Müll, Zigarettenkippen, Reifen- und Brems- abrieb etc.) nicht für eine Verwertung in der Landwirtschaft bzw. Rekultivierung geeignet ist. Dieses ist daher als Straßenkehricht zu deklarieren, welches in der Müllverbrennung angelie- fert und thermisch verwertet wird. Der in der AVG-Kompostierungsanlage angelieferte „Rasen-, Hecken- und Baumschnitt“ wird vollständig in der Anlage insbesondere zu Komposten verarbeitet, holzige Reste aus der Kom- post-Absiebung werden zur energetischen Nutzung in Biomasse-Kraftwerken geliefert. Eine Verbringung in die Restmüllverbrennung erfolgt nicht. 2 Das in der Anfrage beschriebene „Pyrolyseverfahren“ wurde vor einigen Jahren als „Hydro- thermale Karbonisierung (HTC)“ auf diversen Veranstaltungen der Kompostbranche vorge- stellt und intensiv diskutiert. Der Einsatz des Verfahrens im Bereich von kommunalen Bioab- fällen hat sich – unter anderem wegen des relativ hohen Energiebedarfs des Verfahrens – nicht durchgesetzt. Vor diesem Hintergrund werden die gestellten Fragen wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die bei der AVG Kompostierung angelieferten Bio- und Grünabfälle werden nicht der „normalen Müllverbrennung“ zugeführt. Das durch die Straßenreinigung der AWB erfasste Herbstlaub wird wegen der Schadstoffverunreinigung als Straßenkehricht in der Restmüllver- brennungsanlage thermisch verwertet. Zu Frage 2: Die AVG Kompostierung sieht derzeit keinen sinnvollen Einsatz des HTC-Verfah- rens im Bereich der Bio- und Grünabfälle. Durch die regionale Vermarktung der gütegesicher- ten Komposte erfolgt bereits eine kontinuierliche Bodenverbesserung z. B. durch Humusanrei- cherung, die zu höherer Klimaresilienz der Böden (z. B. verbesserte Wasserspeicherfähigkeit) und zur dauerhaften Einlagerung von CO2 im Boden führt. Zu Frage 3 und 4: Es gibt keine diesbezüglichen Planungen. Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf

  1. 13.06.2024

    Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

    TOP 1.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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