V/0339/2018
Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2017
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Anlage A
2257 Zeichen
Anlage A zur V/0339/2018 Kurzüberblick Die Vorlage weist in groben Zügen (quasi einleitend) auf die Inhalte des als Anlage beigefügten Kinder- und Jugendhilfereports des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2017 hin. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Berichtsvorlage - insbesondere der als Anlage beigefügte Kinder- und Jugendhilfereport - informiert umfassend über die vielfältigen Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für die Familien in der Stadt Münster im Berichtsjahr und verdeutlicht die wichtigsten Entwicklun- gen in diesem Zeitraum. Grundlage hierfür sind die zu den jeweiligen Produktgruppen und Pro- dukten des Produktbereichs 06 festgelegten Ziele. Des Weiteren werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: PG 0601 bis 0605 Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Mit der Berichtsvorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Die dargestellten Leistungen und Angebote des Produktbereichs 06 verteilen sich auf sämtliche Pflichtigkeitsgrade. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit den beschriebenen Leistungen und Angeboten des Produktbereichs 06 werden Beiträge zu den stadtweiten Querschnittsthemen Demographie, Gender, Migration, Inklusion sowie zu fach- spezifischen Querschnittsthemen Kinderschutz und Prävention geleistet.
GB_2017_Session
350170 Zeichen
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Zahlen · Daten · Fakten
Kinder- und
Jugendhilfereport 2017
Präventionsmaxime
der Stadt Münster
In unserer familienfreundlichen Stadt sorgen wir alle dafür,
dass Kinder sich wohlfühlen. Hierfür fördern wir die Vernetzung,
die Strukturen und die verbindliche Kooperation der
unterschiedlichen Institutionen und Personen.
Unser Handeln ist vom Kind her gedacht und
ist geprägt von diesen Grundsätzen:
> Jedes Kind ist willkommen.
> Wir sind für jedes Kind mitverantwortlich.
> Wir möchten, dass jedes Kind eine frühzeitige
und gezielte Unterstützung erhält.
> Wir stärken die Erziehungskompetenz der Eltern und
nehmen sie in die Verantwortung.
> Wir schauen auf die Bedürfnisse und Stärken jedes Kindes.
> Wir nehmen den Bedarf jedes Kindes wahr und
begleiten eine passgenaue Unterstützung.
> Wir fördern ein gesundes Aufwachsen für jedes Kind.
> Wir garantieren jedem Kind die Möglichkeit zur Teilhabe
am münsteraner Leben und dieses aktiv mitzugestalten.
> Wir ermöglichen alltagsbegleitendes Lernen für jedes Kind.
Als Verantwortliche der Ressorts Jugend, Schule,
Gesundheit, Soziales und Politik etablieren wir
dieses einheitliche gesamtstädtische Präventions-
verständnis als stadtstrategische Ausrichtung.
Wir werden die Maxime als Basis aller Handlungs-
programme in der Stadt Münster ausrichten.
Publication name: Präventionsmaxime 2017 - KOPIE generated:
2017-06-06T13:31:31+02:00
Inhalt
1. Vorwort 5
2. Amtszielreport 6
3. Sozialraumreport 17
Stadt Münster insgesamt 17
Bezirk Mitte 18
Bezirk West 19
Bezirk Nord 20
Bezirk Ost und Südost 21
Bezirk Hiltrup 23
4. Produktüberblicke 25
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 27
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege 35
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 40
060202 – Jugendverbandsarbeit 45
060301 – Jugendsozialarbeit 47
060302 – Jugendhilfe an Schulen 50
060303 – Drogenhilfe 54
060401 – Angebote für Familien 59
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen 66
060501 – Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigener Wohnung 69
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 75
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG 81
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 85
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 89
060506 – Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe 93
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung 98
5. Jugendhilfeetat 100
6. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 115
7. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 122
8. Jugendrat 130
9. Stellenplan 133
10. Organisation 143
11. Organigramme 145
12. Generaldatenblatt 147
13. Detailübersicht HzE-Jahresdaten 149
Vorwort
5
1. Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren!
In Ihren Händen halten Sie den Kinder- und Ju-
gendhilfereport 2017. Unser Report stellt auch in
diesem Jahr die Leistungen der Kinder- und Ju-
gendhilfe in Münster für das jeweilige Berichtsjahr
übersichtlich dar und verdeutlicht die wichtigsten
fachlichen Entwicklungen in diesem Zeitraum. Sie
sind herzlich eingeladen, im vorliegenden Bericht
zu blättern und sich aus der großen Anzahl unter-
schiedlicher Leistungen und Angebote das her-
auszusuchen, was Sie interessiert. Auf einige the-
matische Schwerpunkte und fachliche Entwicklun-
gen möchten wir besonders eingehen.
Das Thema „Schutz von Kindern und Jugendlichen
im Kontext der Digitalisierung“ ist uns ein besonde-
res Anliegen. Die Ausgrenzung einzelner Kinder
und Jugendlicher war schon im analogen Zeitalter
eine große fachliche Herausforderung. Die Mög-
lichkeiten, andere zu beleidigen und auszugren-
zen, sind im Zeitalter der Digitalisierung deutlich
größer und vielseitiger geworden, Kinder und Ju-
gendliche zu schützen hingegen sehr viel schwie-
riger. Wir stellen uns seit Jahren dem Thema Cy-
bermobbing auf unterschiedlichen Ebenen und
sehen gerade in der Schnittstelle zwischen Schule
und Jugendhilfe die Aufgabe, uns noch stärker zu
vernetzten und Beratungs- und Informationsange-
bote passgenau auszurichten.
Bestimmte Themen und Aufgaben begleiten uns
dauerhaft und fordern uns im Besonderen heraus.
Münster ist ein Spiegel gesellschaftlicher Verände-
rungen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
stellt uns im Hinblick auf die Versorgung mit Kita-
Plätzen und Betreuungsangeboten in der Grund-
schule sowie in den Schulferien vor erhebliche
Anforderungen. Dabei sind vor allem auch umfäng-
liche, bauliche Maßnahmen zu realisieren. Zum
Kindergartenjahr 2017/2018 wurde das bedarfsge-
rechte Angebot zur Kindertagesbetreuung mit dem
weiteren Ausbau/Umbau von Plätzen in mehreren
Kindertageseinrichtungen sowie in der Kinderta-
gespflege weiterentwickelt. Die Ausbauquote für
u3-Plätze liegt damit bei 43,1 % und die Quote für
ü3-Kinder bei 104,4 %.
Die Bedeutung von Sozialindizes für eine ange-
messene Ressourcenverteilung ist eine zeitgemä-
ße Antwort auf eine bedarfsorientierte Steuerung
im Bereich der integrierten Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanung. Beispielhaft dafür kann
die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit und das
bedarfsorientierte Steuerungs- und Förderkonzept
der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der auf-
suchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozia-
len Gruppenarbeit in Münster benannt werden.
Eine indikatorengestützte Berechnung liefert fach-
lich begründete Ergebnisse und ermöglicht dabei
allen Beteiligten, eine passgenaue Ressourcenver-
teilung umzusetzen.
Der Kinder- und Jugendhilfereport 2017 informiert
umfassend über die vielfältigen Leistungen und
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für alle Fa-
milien in unserer Stadt und streift auch die vor uns
liegenden Aufgaben auf. Möglich sind alle diese
Maßnahmen nur durch das tägliche Engagement
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, die
tätigen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe,
sowie die Unterstützung des Ausschusses für Kin-
der, Jugendliche und Familien. Nur dank Ihres
Einsatzes gelingt es, die hier dargestellte Vielzahl
von Aufgaben wahrzunehmen, die unterschied-
lichsten Angebote vorzuhalten und durchzuführen
und die zukünftigen Herausforderungen anzuneh-
men. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich.
Thomas Paal Anna Pohl
Stadtdirektor Leiterin des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien
Amtszielreport
6
2. Amtszielreport
Unsere Amtsziele sind eine strategische und fachliche Orientierung für die Kinder- und Jugendhilfe in Münster;
zum einen für die eigene praktische Arbeit der Fachstellen und Einrichtungen des Amtes und zum anderen als
Orientierung und gemeinsames Anliegen für die Förderung und Kooperation mit den freien Trägern.
Amtsziel 1 – Familien sollen sich in Münster wohl fühlen
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in unserer Stadt kinder- und familienfreundlich gestaltet werden.
Dafür übernehmen wir eine Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“
Amtsziel 2 – Vernetzung als Erfolgsfaktor
„Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch verstärkte Kooperation und verbindliche Absprachen mit unseren
Partnern. Dabei sind die freien Träger und die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII von besonderer
Bedeutung.“
Amtsziel 3 – Prävention
„Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche und Familien zu, um ihnen unsere Unterstützung anzubieten.
Wir wollen Prävention statt Reaktion.“
Amtsziel 4 – Schutz von Kindern und Jugendlichen
„Wir wollen den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten und sie künftig noch stärker vor schädli-
chen Einwirkungen bewahren.“
Amtsziel 5 – Partizipation
„Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege beschreiten, um sie stärker mit ihren Wünschen und Interessen
in die Ausgestaltung von Hilfeprogrammen oder Projekten einzubinden.“
Amtsziel 6 – Chancengleichheit
„Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien gleiche Chancen haben. Wir wollen die Integration von benach-
teiligten Kindern und Jugendlichen fördern.“
Amtsziel 7 – Geschlechterdifferenzierung/Gender
„Wir stärken Mädchen und Jungen in ihren unterschiedlichen Interessen und gehen durch differenzierte Ange-
bote in unserer Arbeit auf sie ein.“
Amtsziel 8 – Individuelle Hilfen
„Wir bieten qualifizierte Beratung, Information und Hilfe an und schaffen individuelle und passgenaue Angebo-
te. Dabei greifen wir gesellschaftliche Trends und Herausforderungen auf.“
Amtsziel 9 – Bildung ermöglichen - Leben lernen
„Durch Erziehung, Bildung und Betreuung fördern wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir begleiten sie
frühzeitig und kontinuierlich in ihren Bildungsbiografien – in der Familie, in der Kindertagesbetreuung, in der
Schule sowie in Ausbildung und Beruf. Durch vielfältige Angebote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung
sichern wir gleiche Bildungschancen von Geburt an.“
Amtsziel 10 – Ressourcenoptimierung/Qualitätsmanagement
„Wir stellen uns der Herausforderung, den Mittel- und Personaleinsatz zu optimieren und unsere Arbeit einer
ständigen Qualitätskontrolle zu unterziehen.“
Amtszielreport
7
Der Report
Im Amtszielreport werden konkrete, praktische
Beispiele benannt, die deutlich machen, wie die
Leitziele des Amtes im Berichtsjahr in der prakti-
schen Arbeit umgesetzt wurden.
Amtsziel 1 - Familien sollen sich in
Münster wohl fühlen
Qualitätsoffensive „Offene Ganztagsschule“
Die Offene Ganztagsschule (OGS) hat sich in
Münster als fester Bestandteil zur Vereinbarkeit
von Familie und Beruf etabliert. Auch zur Verbes-
serung der Bildungschancen für alle Kinder, zu-
sätzlich durch individuelle Förderungen, leistet die
OGS einen wichtigen Beitrag. An allen Offenen
Ganztagsschulen in Münster müssen daher nach-
vollziehbare und verbindliche Qualitätsstandards
festgelegt und umgesetzt werden. Die festgelegten
Qualitätsstandards der Münsteraner Ganztags-
schulen sichern
• verlässliche pädagogische Betreuung,
• individuelle Förderung,
• Hausaufgabenbetreuung,
• gemeinsames Mittagessen,
• Freizeitangebote,
• soziales Lernen und
• Teilhabe an kulturellen, musischen, sportiven
und gemeinwohlorientierten Angeboten.
Aktuell wird ein Rahmenkonzept „Qualitätsstan-
dards für alle Offenen Ganztagsschulen in Müns-
ter“ entwickelt. Die Standards bilden den verbindli-
chen Qualitätsrahmen für alle Grundschulen, El-
tern und ihre Kinder, die Jugendhilfe und alle Ko-
operationspartner. Innerhalb der OGS haben sie
unter anderem das Ziel, eine verbindliche Orientie-
rungshilfe bei der Erstellung von Konzepten der
offenen Ganztagsschulen zu geben. Beteiligt an
diesem Qualitätsentwicklungsprozess sind das
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Abtei-
lungsleitung, Fachstelle Offene Ganztagsschulen,
Fachliches Controlling sowie die OGS-Koordinato-
rinnen), das Amt für Schule und Weiterbildung, die
Schulaufsicht wie auch die Schulen und das Bil-
dungsmonitoring. Die Qualitätsstandards sind An-
fang 2018 fertiggestellt und sollen ab dem Schul-
jahr 2018/2019 verbindlich umgesetzt werden.
Betreuung von Flüchtlingskindern in der Kin-
dertagespflege
In der Kindertagespflege in Münster werden auch
Kinder mit Fluchthintergrund betreut. Die Tages-
pflegepersonen leisten eine höchstpersönlich zu
erbringende Betreuungsleistung, in der sie eine
enge Bindung mit dem Kind aufbauen und alleine
die Bezugsperson in der Betreuung sind. Dadurch
werden sichere Bindungserfahrungen gemacht, die
als Grundstein frühkindlicher Bildung belegt sind.
Die Eltern nutzen die Zeit i. d. R. für Besuche von
Sprach- und Integrationskursen. Aktuell belegen
nur einzelne Kinder aus geflüchteten Familien in
Münster einen Platz in Kindertagespflege. Per-
spektivisch sollen konzeptionelle Bausteine in der
Kindertagespflege für die Zielgruppe der Kinder mit
Fluchthintergrund erarbeitet werden, die anhand
eines Eckpunktepapiers auch ausgewertet werden
sollen. Für alle Fachberatungen steht aktuell ein
Literatur- und Infokatalog zu diesem Thema bereit.
Aufnahme der Kindertagespflege in den Kita-
Navigator
Nach einer mehrwöchigen Planungs-, Program-
mierungs- und Umsetzungszeit wurde die Kinder-
tagespflege 2017 in den Kita-Navigator integriert.
Ziel war die Installierung eines einheitlichen Onli-
ne-Suchsystems sowohl für die Kitas als auch für
eine Betreuung durch eine Tagespflegeperson.
Eltern in Münster haben seit Mai 2017 die Möglich-
keit, sich für Bezirke, in denen sie einen Platz in
der Kindertagespflege suchen, vorzumerken. Die
Vormerkung ist für einen Bezirk möglich, jedoch
nicht für eine einzelne Tagespflegeperson oder
Großtagespflegestelle. Kommt ein Betreuungsver-
hältnis zu Stande, schließen die Eltern mit der
selbstständigen Tagespflegeperson einen Betreu-
ungsvertrag. Dieser Vertragsabschluss wird vom
Team Fachberatung Kindertagespflege im Kita-
Navigator dokumentiert.
Amtsziel 2 - Vernetzung als Erfolgsfak-
tor
Weiterentwicklung der Kooperation zwischen
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen
Der Übergang von der Kita in die Grundschule ist
für Kinder eine entscheidende Phase in ihrer Bil-
dungsbiografie. Gut begleitete Übergänge sind
Amtszielreport
8
prägend für die weitere Lernfreude des Kindes und
wirken sich positiv auf die Weiterentwicklung der
Persönlichkeit aus. Eine hohe Anschlussfähigkeit
der Bildungs- und Erziehungsprozesse kann dazu
beitragen, dass Übergänge gut gelingen.
Ziel kommunaler Bildungspolitik ist es deshalb,
allen Kindern eine Bildungsbiographie ohne Brü-
che zu ermöglichen. In Münster existieren vielfälti-
ge Kooperationsbeziehungen zwischen den 183
Kindertageseinrichtungen und 45 städtischen
Grundschulen.
Die Ausgestaltungen der Kooperationen orientie-
ren sich dabei immer an den unterschiedlichen
sozialräumlichen Ausgangslagen und Strukturen.
Ergänzt werden die Kooperationen vor Ort durch
zielgruppenspezifische, thematisch ausgerichtete
und sozialraumorientierte Unterstützungsprojekte.
Stadtweit unterstützt die AG Kooperation Kita-
Grundschule mit Vertretern/-innen der Schulauf-
sicht, des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien und des Amtes für Schule und Weiterbildung
sowie aus Kindertageseinrichtungen und Grund-
schulen die Kooperation. In einem dialogischen
Prozess hat diese Arbeitsgruppe eine umfangrei-
che Arbeitshilfe zur Gestaltung des Übergangs von
der Kita in die Schule erstellt.
Für eine konzeptionelle und strukturelle Weiter-
entwicklung der Verzahnung von Elementar- und
Primarbereich wird zudem derzeit auf der Grundla-
ge eines Ratsbeschlusses das Konzept „Bildungs-
häuser“ entwickelt. Dies soll - verstanden nicht im
Sinne einer durchgehenden und einheitlichen Pä-
dagogik, sondern verstanden als ideelles Dach,
unter dem Kindertageseinrichtung und Grundschu-
le zusammenarbeiten – als Teilprojekt einer inte-
grierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungspla-
nung die bisherigen Erkenntnisse aus Bildungs-
monitoring und Bildungsmanagement mit einbe-
ziehen.
Die Verwaltung prüft darüber hinaus die Einbezie-
hung wissenschaftlicher Projekte. Für die Erarbei-
tung des Bildungshauskonzeptes hat sich eine
Projektgruppe bestehend aus Vertretern/-innen
des Amtes für Schule und Weiterbildung, des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien, des Bil-
dungsmanagements sowie des Bildungsmonito-
rings gebildet.
Integriertes Kooperationsverfahren zwischen
Jugendhilfe und Schule im Bezirk West
Die Anforderungen an die Jugendhilfe und an die
Grundschulen haben sich in den vergangenen
Jahren deutlich erhöht. Gesellschaftliche Verände-
rungen und die belasteten Lebenssituationen vieler
Familien haben zu neuen Angebotsformen geführt
und neue Unterstützungsleistungen wurden entwi-
ckelt.
Um diese Situation zu verbessern und die adäqua-
te Unterstützung der Kinder ressourcenorientiert zu
gewährleisten, tauschten sich in den vergangenen
drei Jahren Fachkräfte der Jugendhilfe und der
Schulen im Bezirk West im Rahmen eines Koope-
rationsverfahrens strukturierter und regelmäßiger
aus.
Ziele und Inhalte waren:
• Regelmäßigen, strukturierten Austausch sichern
• Kennenlernen der unterschiedlichen Arbeitsfel-
der
• Gemeinsames Erkennen von Entwicklungen
und Bedarfen bezüglich der Kinder und der Ak-
teure
• Darstellung von Verfahrensabläufen in den ver-
schiedenen Bereichen
Bereits während dieser ersten Phase berichteten
die Fachkräfte von positiven Effekten des Aus-
tausches im Arbeitsalltag. Stichpunkte waren ein
besseres gegenseitiges Verständnis, eine verbes-
serte Handlungssicherheit und veränderte Arbeits-
beziehungen. Insgesamt lässt sich feststellen,
dass sich die Zusammenarbeit durch das struktu-
rell implementierte Kooperationsverfahren deutlich
verbessert hat.
Stärkung der Netzwerkarbeit in den Stadtteilar-
beitskreisen
Im Rahmen eines Jahrestreffens der Arbeitsge-
meinschaften gem. § 78 SGB VIII wurde das über-
greifende Thema „Netzwerkarbeit“ ausgewählt.
Fachlicher Schwerpunkt war die Vernetzung der
Sozialraumarbeit mit den Arbeitsgemeinschaften
nach § 78 SGB VIII. Vor diesem Hintergrund orga-
nisierte eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertre-
tern/-innen der freien und öffentlichen Jugendhilfe
ein erstes Netzwerktreffen der Stadtteilarbeitskrei-
se und der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB
Amtszielreport
9
VIII. Dieses Fachtreffen mit dem Titel „Stadtteilar-
beitskreise der Jugendhilfe - Zentrale Orte guter
Netzwerkarbeit“ implizierte eine Bestandserhebung
und die Überprüfung der Mindeststandards.
In Münster gibt es aktuell 22 pädagogische Ar-
beitskreise, die sich regelmäßig in den Stadtteilen
treffen. Die Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und
Familien stehen hierbei im Vordergrund. Die Ar-
beitskreise stimmen ihre pädagogischen Angebote
ab, ermitteln Bedarfe und sorgen für die Weiter-
entwicklung der Angebote im Sozialraum.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der
Stadt Münster hat gemeinsam mit den Sprechern/-
innen der Stadtteilarbeitskreise die Netzwerkstruk-
turen in den Fokus genommen. Herausgekommen
sind „Leitlinien für eine gute und zukunftsweisende
Netzwerkarbeit“. Anfang 2017 wurden in einer
Fachveranstaltung unter der Moderation von Pro-
fessor Dr. phil. Wieland die Leitlinien mit den Ver-
tretern/-innen der Stadtteilarbeitskreise und der
Stadt Münster verabschiedet.
Amtsziel 3 - Prävention
Verstetigung des Maßnahmenprogrammes
einer kind- und jugendbezogenen Armutsprä-
vention in Münster
Im Jahr 2017 erstellte die Netzwerkkoordination
Frühe Hilfen eine umfangreiche Vorlage zum Maß-
nahmenprogramm einer kind- und jugendbezoge-
nen Armutsprävention, da die präventiven Maß-
nahmen und Projekte bis Ende 2017 befristet wa-
ren. Im Dezember 2017 folgte der Rat der Stadt
Münster der Empfehlung der Verwaltung und ver-
stetigte die bisherigen acht Stadtteilkoordinatoren/-
innen der Frühen Hilfen und beschloss zudem den
vorgeschlagenen Ausbau. Hiermit wurde ein be-
wusster Schwerpunkt auf die strukturellen Maß-
nahmen mit dem Ziel gelegt, sowohl das Lotsen-
angebot als auch die Verbesserung der Zugänge
zu den vielfältigen Angeboten für Familien dauer-
haft vorzuhalten. Zusätzlich konnten einige Ein-
zelmaßnahmen weitergeführt werden und ein jähr-
licher, präventiver Innovationstopf wurde beschlos-
sen. Vor diesem Hintergrund werden strukturell
Maßnahmen zur Förderung, Unterstützung und
Begleitung von Kindern und Familien ausgebaut
und den Bedarfen von älteren Kindern und Ju-
gendlichen entsprechend flexibel weiter entwickelt.
Die präventive Ausrichtung der Maßnahmen steht
im Vordergrund, so dass die Münsteraner Präven-
tionskette für Kinder, Jugendliche und Familien
stetig fortgeschrieben wird, um frühzeitig benach-
teiligter Lebensbedingungen entgegen zu wirken.
SCHULDEN? NEIN DANKE!
Was kostet die Welt? Viele Jugendliche und junge
Erwachsene haben keine wirklichkeitsnahe Vor-
stellung von den finanziellen Aufwendungen und
Verpflichtungen, die auf sie zukommen. Spätes-
tens wenn sie ihr Leben in die eigene Hand neh-
men, Verträge abschließen, Anschaffungen und
Investitionen tätigen etc., droht die Gefahr der
Überschuldung. Jugendliche und junge Erwachse-
ne verschulden sich mittlerweile deutlich häufiger
als noch vor einigen Jahren. Daher kommt der
Präventionsarbeit an Schulen und in der Jugend-
hilfe (und auch im Elternhaus) eine zunehmende
Bedeutung zu. Die Kampagne "SCHULDEN?
NEIN DANKE!" hat unter anderem das Ziel der
Sensibilisierung junger Menschen für diese Prob-
lematik in einer für sie kritischen Lebensphase.
"SCHULDEN? NEIN DANKE!" richtet sich an un-
terschiedliche Zielgruppen.
Jugendliche und junge Erwachsene: Hier finden
Jugendliche zahlreiche Tipps und Informationen zu
allen Themen rund ums Geld und zur finanziellen
Eigenständigkeit.
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte: Es werden
z. B. Fragen und Informationen über Taschengeld,
Unterhalt und Kindergeld angeboten.
Multiplikatoren: Für Lehrkräfte oder Mitarbeitende
in einer Bildungs- oder Jugendeinrichtung werden
individuell auf die Zielgruppe abgestimmte Bera-
tungs- und Informationsangebote vorgehalten.
Das Präventionsprojekt richtet sich außerdem an
alle, die an diesem und anderen Schuldenpräven-
tionsprojekten und dem Problemfeld "Geld, Kon-
sum, Schulden" Interesse haben und ihr Wissen
vertiefen wollen.
Am Anfang des Schuldenpräventionsprojektes
wurden zwei Filme erstellt, ein sog. Erklärvideo
„Meine erste Wohnung“ wurde inklusiv (mit Unterti-
teloption) 2017 zuletzt online gestellt. Mit über
3.200 Klicks ist dies das meistgefragte und ge-
schaute Video im Youtubechannel des Jib (Stand
Januar 2018).
Amtszielreport
10
Amtsziel 4 - Schutz von Kindern und
Jugendlichen
„STOP CYBERMOBBING - Wir sind da“
Diese Kampagne entstand in Kooperation mit der
AG Medien Münster und dem Fachbereich Design
der FH Münster und wurde der Öffentlichkeit erst-
mals im Rahmen des Safer Internet Days (SID) im
Februar 2016 vorgestellt.
Die AG Medien ist ein Zusammenschluss von zur-
zeit 15 Medienpädagogen/-innen, Sozialarbeitern/-
innen, Psychologen/-innen und Lehrenden von
Fachhochschule und Universität. Koordiniert wird
die AG Medien vom Jugendinformations- und -
bildungszentrum (Jib). Die Zielsetzung der Kam-
pagne „STOP CYBERMOBBING – Wir sind da“ ist
eine langfristige Sensibilisierung und Schutz von
Kindern, Jugendlichen, Lehrenden und Eltern für
die Gefahren im Internet. Das Phänomen „Cyber-
mobbing“ soll ins Bewusstsein der Zielgruppe ge-
rückt werden und gleichzeitig wird auf die Unter-
stützung durch Mitglieder der AG Medien aufmerk-
sam gemacht. Dies geschah vorrangig durch Pla-
kate, einen Kinospot und eine speziell entwickelte
Spiegelfolie, die in verschiedenen Schulen zum
Einsatz gekommen ist.
Um eine nachhaltige Sensibilisierung der Öffent-
lichkeitsarbeit zu erreichen, wurde die Kampagne
2017 nochmals wiederholt. Der Kinospot lief wie-
derholt über einen Zeitraum von 14 Tagen im Ci-
neplex. Zusätzlich wurden die Kampagnenplakate
im Dezember 2017 an 220 Litfaßsäulen im gesam-
ten Stadtgebiet Münster ausgehangen.
„Kinder im Blick“ (KiB) - ein Angebot für ge-
trennt lebende Eltern
Kinder im Blick ist ein strukturiertes Programm für
getrennt lebende Eltern, das sich aus Vorträgen,
Selbsterfahrung und praktischen Übungen zu-
sammensetzt. Die Eltern nehmen getrennt an die-
sen Kursen teil, da die Erfahrung der Beratungs-
stellen, unterstützt von wissenschaftlichen Studien,
gezeigt hat, dass eine gemeinsame Beratung von
hochstrittigen Eltern oft nicht den gewünschten
Effekt hat. Entwickelt wurde dieses Programm von
der Ludwig-Maximilians-Universität München. Vo-
raussetzung für eine Teilnahme ist es, dass beide
Eltern den Kontakt zum Kind und Interesse an
einer gemeinsamen Ausübung des Sorge- und
Umgangsrechts haben. Die Akquise der teilneh-
menden Eltern erfolgt durch die Beratungsstellen,
den Kommunalen Sozialdienst oder über das Fa-
miliengericht.
Die vier Beratungsstellen Beratungsstelle Südvier-
tel, Caritasverband, Diakonie Münster und Trialog
haben sich zu einer Kooperation entschlossen und
Fachkräfte ihrer Einrichtungen als KiB-Trainer
zertifizieren lassen. Seitdem ist diese Kooperation
ein erfolgreiches Modell, um Folgen einer Tren-
nung abzufedern und alternative Wege in konflikt-
belasteten Beziehungen zu finden.
Die Stadt Münster hat dieses Projekt seit 2016
verstetigt finanziert. Die Evaluationen haben ge-
zeigt, dass die Struktur des Kurses sehr gut ange-
nommen wird und die Folgen der Trennung für die
Kinder besser verarbeitet werden können, wenn
die Eltern sich für diesen „psychoedukativen“ An-
satz entscheiden.
Durch die unterschiedlichen Standorte der Einrich-
tungen können die Eltern wohnortnah unterstützt
werden. Der Kurs wird an sechs Abenden durchge-
führt und dauert jeweils drei Stunden. Die Eltern
beschäftigen sich u. a. mit Bedürfnissen von Kin-
dern, Deeskalationsmöglichkeiten, Gesprächs-
techniken und Selbstreflektion. Nach Abschluss
des Kurses bleiben die Teilnehmer im Kontakt, um
sich weiter auszutauschen und Gelerntes zu etab-
lieren.
Amtsziel 5 - Partizipation
„Junge Zukunftswerkstatt Hiltrup“, jugendge-
rechte Weiterentwicklung des Stadtteils aus
der Perspektive von Schülern/-innen und dem
Jugendrat der Stadt Münster
„Was muss für Kinder und Jugendliche in Hiltrup
besser werden?“, diese Frage wurde bereits zum
zweiten Mal im Zuge der „Jungen Zukunftswerk-
statt Hiltrup“ von Klassensprechern/-innen, Schü-
lervertretungen und Vertretern/-innen des Jugend-
rates diskutiert. Entstanden ist diese Form der
Jugendbeteiligung auf Initiative des Begegnungs-
hauses 37 Grad in Kooperation mit dem Jugendrat
der Stadt Münster. Der Schwerpunkt dieser Me-
thode und ihrer bezirklichen Verortung basiert auf
der Partizipation bei der Entwicklung und Visuali-
sierung von Zukunftsszenarien für den Bezirk aus
der Perspektive von Jugendlichen. Innerhalb der
Amtszielreport
11
Zukunftswerkstatt arbeiteten die Adressaten/-innen
im März 2017 unter der Begleitung des Begeg-
nungshauses 37 Grad und dem Jugendrat der
Stadt Münster aufgeteilt in zwei Altersgruppen zu
den Themenkomplexen W-LAN, Busverbindungen,
öffentliche Toiletten, Räumlichkeiten und Aufent-
haltsorte für Jugendliche, Freizeitaktivitäten und
Partys. Diese Form der Gruppenarbeit bot den
Jugendlichen die Gelegenheit, innerhalb ihrer
Peergroup ihre Ideen und Visionen für den Bezirk
zu benennen und parallel Lösungsvorschläge zu
erarbeiten. Vertreter/-innen der Schülerschaft und
des Jugendrates haben ihre Anliegen und zentra-
len Ergebnisse der Zukunftswerkstatt in einem
Treffen im Juli 2017 mit dem Bezirksbürgermeister
besprochen und arbeiten derzeit an der Umset-
zung der Ergebnisse.
Partizipationskonzept in Atlantis
Das Sommerferienprojekt Atlantis bietet Kindern
aus Münster drei Wochen lang eine spannende
Bühne, sich selbst auszuprobieren. Das Outdoor-
Programm besuchen täglich rund 450 Kinder im
Alter von 5 bis 13 Jahren. Es ist einerseits für die
Eltern ein qualifiziertes Betreuungsangebot für ihre
Kinder. Andererseits ist es für die Mädchen und
Jungen eine gute Möglichkeit, im gemeinsamen
Spiel in großer Gemeinschaft erste Erfahrungen im
demokratischen Handeln zu erproben und ein ge-
wisses Demokratieverständnis zu erlangen.
Das Mitbestimmungskonzept sieht vor, dass sich
Kinder als Bürgermeister/-innen aufstellen lassen
können. Die potentiellen Kandidaten/-innen wer-
den von pädagogischen Kräften für die Kandidatur
und die Wahl vorbereitet und über die Grundlagen
demokratischen Handelns informiert. Im Kontext
der Abenteuerstadt Atlantis entwickeln die Mäd-
chen und Jungen dann Wahlprogramme, mit de-
nen sie die Mehrheit der Kinder erreichen wollen.
Jedem der vier Altersbereiche steht zusätzlich ein
finanzielles Budget zur Verfügung, das von den
vier Bürgermeistern/-innen und vier Stellvertre-
tern/-innen verwaltet wird.
Sind die Wahlen, an denen sich alle Kinder beteili-
gen, entschieden, stellen sich die Bürgermeister/-
innen und Stellvertreter/-innen dem Atlantis-Volk
vor und informieren, wie sie im Sinne aller Kinder
die Atlantis-Stadt mitgestalten wollen. Während
ihrer „Amtszeit“ werden sie von einer pädagogi-
schen Kraft begleitet. Mit Engagement und Freude
organisierten die Kinder so z. B. kleine Partys und
Gesangsfestivals. Weiterhin nahmen sie Einfluss
auf das Programm und setzten z. B. durch, dass
die attraktiven Powerpaddler eine Woche länger in
der Atlantis-Stadt blieben. Weiterhin wurde ent-
schieden, neue Spiele, gemütliche Sitzsäcke und
weitere Müllzangen zur Reinigung der Veranstal-
tungsfläche zu kaufen.
Amtsziel 6 - Chancengleichheit
Junge Flüchtlinge (umA) in der HzE: Bedarfs-
orientierte Gestaltung der stationären Hilfesys-
teme in Münster
Unabhängig von Herkunft und individueller Ge-
schichte der jungen Menschen und ihrer Gründe
für die Inanspruchnahme von öffentlichen Jugend-
hilfeleistungen setzt sich das Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien in Kooperation mit den
freien Trägern dafür ein, dass Jugendhilfeangebo-
te bedarfsgerecht vorgehalten, geschaffen oder
ausgebaut werden. Junge Flüchtlinge (umA) sind
insbesondere im Übergang von der Schule ins
Berufsleben auf begleitende sozialpädagogische
Unterstützung angewiesen. Daher wurden statio-
näre Angebote der Jugendberufshilfe nach § 13
Abs. 3 SGB VIII weiter ausgebaut. Die sozialpäda-
gogisch betreuten Wohnangebote werden mit den
Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundes-
agentur für Arbeit und den Trägern der betriebli-
chen und außerbetrieblichen Ausbildung vernetzt.
Ziel ist die Förderung der Selbstsorgekompetenz
und insbesondere die Integration in das Berufsle-
ben, damit sozial benachteiligten jungen Men-
schen Chancen auf Teilhabe an der Gesellschaft
durch berufliche Qualifizierung ermöglicht werden.
Chancengleichheit ermöglichen: Frühe Bildung
geflüchteter Kinder fördern
Für die Entwicklung und Integration von geflüchte-
ten Kindern ist es bedeutsam, dass diese frühzeitig
Zugang zu Kitas erhalten, denn auch sie haben
wie alle Kinder in Deutschland mit Vollendung des
ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf
einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder
der Kindertagespflege.
Die Versorgung mit Kitaplätzen oder Kindertages-
pflege ist für Flüchtlingskinder und deren Eltern ein
entscheidender Baustein für eine möglichst gute
Amtszielreport
12
Bildungs- und Integrationsperspektive, insbeson-
dere für anschlussfähige Bildungsprozesse beim
Übergang in die Schule.
Von den zugezogenen Flüchtlingskindern werden
deshalb zunächst vordringlich die älteren Kitajahr-
gänge versorgt, damit möglichst kein Flüchtlings-
kind eingeschult wird, ohne vorab eine Kita be-
sucht zu haben.
Zusätzlich zur Kitaversorgung wurden in Münster
für das laufende Kita-Jahr 11 sog. Brückenprojekte
als Eltern-Kind-Gruppen zur Vorbereitung eines
Kitabesuches mit Plätzen für insgesamt 89 Kinder
beantragt und bewilligt.
Bei der Ausgestaltung der einzelnen Projekte wur-
de Wert auf eine möglichst intensive Beteiligung
von Eltern gelegt. So können kitaspezifische An-
forderungen durch eine gute Kooperation mit den
Eltern transportiert und ihre Umsetzung eingeübt
werden. Der Kitaeinstieg wird somit deutlich er-
leichtert.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
unterstützt seit Jahren auch Sprachförder- und
Integrationsmaßnahmen für Eltern von Kitakindern.
Im Kita-Jahr 2017/2018 wurden 25 Maßnahmen in
19 Kindertageseinrichtungen umgesetzt. Kinder,
die zwei Jahre vor der Einschulung stehen und die
keine Kindertageseinrichtung besuchen und Kin-
der, deren Eltern der Bildungsdokumentation in der
Kindertageseinrichtung nicht zugestimmt haben,
werden mit dem Verfahren „Delfin 4“ überprüft.
Diese Überprüfung wird im Auftrag der Schulauf-
sicht in Münster vom Amt für Schule und Weiterbil-
dung organisiert und koordiniert. Wird auf der
Grundlage dieses Sprachstandtestes bei einem
Kind, das keine Kindertageseinrichtung besucht,
ein Bedarf an Sprachförderung festgestellt, wird
den Eltern empfohlen, ihr Kind in einer Kinderta-
geseinrichtung anzumelden. Kommen die Eltern
dieser Empfehlung nicht nach, werden sie vom
Schulamt verpflichtet, ihr Kind an einer vorschuli-
schen Sprachfördermaßnahme in einer Kinderta-
geseinrichtung oder in einem Familienzentrum
teilnehmen zu lassen.
Zusätzlich wurden im Rahmen eines Kooperati-
onsprojektes mit dem Haus der Familie 15 bil-
dungsgewohnte Frauen mit Migrationshintergrund
als Sprach- und Kulturmittlerinnen qualifiziert, die
in Kitas vor allem in der Elternarbeit eingesetzt
werden.
Amtsziel 7 - Geschlechterdifferenzie-
rung/Gender
Interkulturelle Mädchenarbeit in Kinderhaus
Das Angebot einer interkulturellen Mädchenarbeit
wird bereits seit einigen Jahren durch den Verein
Begegnungszentrum Kinderhaus e. V. im Jugend-
salon durchgeführt. Im Jahr 2017 gab es drei Mäd-
chengruppen mit insgesamt 23 Teilnehmerinnen
aus verschiedenen Kulturkreisen im Alter von 13
bis 20 Jahren. Der Großteil der Teilnehmerinnen
stammt aus konservativ muslimischen Familien,
die ihnen in der Regel die Teilnahme an gemischt-
geschlechtlichen Jugendangeboten untersagen.
Das geschlechtsspezifische Angebot hat das Ziel,
die teilnehmenden Mädchen im geschützten Rah-
men an außerschulische Aktivitäten heran zu füh-
ren, einen interkulturellen Austausch zu ermögli-
chen und zu fördern sowie Selbstkompetenzen,
wie z. B. Selbstbewusstsein und Selbstständigkeit,
zu stärken. Das Angebot soll nachhaltig wirken und
die Mädchen darin unterstützen, aktiv an demokra-
tischen Prozessen teilzunehmen und ein gelingen-
des Leben zu führen. Alle Treffen der Mädchen-
gruppen werden partizipativ gestaltet und entspre-
chen demnach passgenau den aktuellen Bedarfen
der Mädchen. Ein Schwerpunkt in 2017 war das
Thema der eigenen beruflichen Perspektive. Es
fanden mehrere Sitzungen zu diesem Thema statt.
Unter anderem haben die Mädchen an der Gestal-
tung von Bewerbungsunterlagen gearbeitet, sich in
Rollenspielen auf Vorstellungsgespräche vorberei-
tet und Ausbildungs- und Jobmessen sowie das
Berufsinformationszentrum der Arbeitsagentur in
Münster besucht.
AG 1 - „Gender“ kann doch jeder/jede!?
Die AG 1 hat im vergangenen Jahr einen fachli-
chen Diskurs rund um den Begriff Gender und die
damit häufig einhergehende negative Konnotation
der Gesamtthematik intensiv weitergeführt. Ziel
des aktuellen Diskurses ist, den Begriff im Kontext
der Kinder- und Jugendarbeit zu entmystifizieren
und die zwingende Notwendigkeit und wesentliche
Bedeutung einer pädagogisch fachlichen Haltung
zu Gender hervor zu heben. Ausgangspunkt war
die vorangegangene Beschäftigung mit Sprache
im Kontext von Gender. Dabei wurde von den
Fachkräften immer wieder berichtet, welche zum
Amtszielreport
13
Teil negativen und emotionalen Reaktionen sie mit
dem Begriff Gender im professionellen Kontext
erwirken. In diesem Zusammenhang wird deutlich,
dass das Thema Gender ein tief verinnerlichtes
Wertesystem berührt und jeder Mensch persönli-
che Sozialisations- und Alltagserfahrungen dazu
gemacht hat. Das bedeutet jedoch nicht gleichzei-
tig, dass alle Menschen schon allein dadurch Ex-
perten/-innen zum Thema Gender in der Kinder-
und Jugendarbeit sind. Durch den privaten Bezug
wird schnell übersehen, dass sich hinter Gender
eine eigene Fachdisziplin („Gender Studies“) mit
eigenem Fachwissen und eigenem Fachdiskurs
verbirgt und dementsprechend private und profes-
sionelle Haltung unterschiedlich ausfallen können.
Der pädagogische Auftrag und die pädagogische
Kompetenz ist es, auf der Grundlage von theoreti-
schem Wissen und praktischen Erfahrungen An-
gebote für Kinder und Jugendliche zu schaffen, in
denen sie sich mit geschlechtsspezifischen The-
men auseinander setzen, sich entfalten und weiter
entwickeln können. Die Fachkraft dient in diesem
Zusammenhang selbst als positives Geschlechter-
vorbild.
Die aktuellen Debatten in Bezug auf sexualisierte
Gewalt zeigen deutlich, wie wichtig es ist, junge
Menschen besonders im Rahmen dieser Angebote
stark zu machen, um eine eigene Geschlechts-
identität möglichst unabhängig von gesellschaftli-
che Erwartungen zu entwickeln. Jungen Menschen
muss die Möglichkeit geboten werden, sich und
das eigene Umfeld bezogen auf Geschlecht zu
reflektieren und zu lernen, akzeptierend gegenüber
anderen Geschlechtsidentitäten und Lebensent-
würfen zu sein, die vom binären Geschlechtersys-
tem abweichen. Fachkräfte müssen zu gegenläufi-
gen gesellschaftlichen Trends, wie z. B. der ge-
schlechtstypischen Zuordnung von omnipräsenten
Konsumgütern (Stichwort: pink vs. blau), ein Ge-
gengewicht bilden, damit jungen Menschen gemäß
dem gesetzlichen Auftrag der Kinder- und Jugend-
arbeit auch in Bezug auf ihr Geschlecht zu einem
selbstbestimmten Leben verholfen wird.
Aus dem Diskurs der AG 1 soll eine konkrete Me-
thode für die Kinder- und Jugendarbeit entwickelt
werden, die darauf abzielt, die eigene fachliche
Haltung des pädagogischen Personals weiter zu
entwickeln und Gender als professionelles Thema
weiter zu etablieren.
Amtsziel 8 - Individuelle Hilfen
Modellbausteine für schulische Inklusion -
Schule an der Beckstraße
Mit dem Aufbau der Schule an der Beckstraße
wurde eine Unterstützungsmaßnahme für Schüler/-
innen der Jahrgänge eins bis zehn aufgebaut, die
massive und langanhaltende Verhaltensauffällig-
keiten aufweisen, für die schulaufsichtlich ein Sta-
tus gemäß § 15 AO-SF verfügt wurde und die im
allgemeinen Schulsystem trotz individueller För-
derpläne und Unterstützungsmaßnahmen nicht
beschult werden können. Zentrale Grundidee ist,
dass für dieses Schülerklientel ein multiprofessio-
nell ausgestatteter schulischer Lernort in Koopera-
tion von Schule mit der kommunalen Jugendhilfe,
der Schulpsychologischen Beratungsstelle und der
Bezirksregierung geschaffen wird, der eine intensi-
ve Förderung gewährleistet. Dabei versteht sich
dieser Lernort als Institution, dessen grundlegende
Aufgabe und Ziel es ist, für Schüler/-innen Mög-
lichkeiten der individuellen Rückführung an die
jeweilige Stammschule zu erschließen und diese
umzusetzen. Zur Durchführung eines möglichst
erfolgreichen Rückführungsprozesses bedarf es
der kontinuierlichen Begleitung durch die Fachkräf-
te, die während des Aufenthaltes wesentlich an der
stattgefundenen Entwicklung beteiligt waren. Das
multiprofessionelle Team bietet den Schülern/-
innen verlässliche Beziehungen und Tagestruktu-
ren, die von einer positiven und wertschätzenden
Haltung geprägt sind. Die Förderung ist individuali-
sierbar und differenziert. Zentraler Punkt aller pä-
dagogisch-psychologischen Maßnahmen ist der
individuelle Förderplan, der in Abstimmung mit
allen Beteiligten sowie mit der Stammschule der
Schüler/-innen erstellt wird.
Inklusive Hilfeplanung: Eingliederungshilfen in
der Schnittmenge Sozialhilfe/Jugendhilfe
In einem Projekt wurde die Hilfeplanung (Case-
Management / Soziale Einzelfallhilfe) von Leistun-
gen für Kinder und Jugendliche mit geistiger oder
körperlicher Behinderung mit Blick auf die Reform
des SGB VIII - im Auftrag des Sozialamtes - einge-
führt und beispielhaft erprobt. Entsprechend der
nun aktuellen Vorgaben des Bundesteilhabegeset-
zes (BTHG) wurden „Verfahren der Teilhabeprü-
fung“ und „Ermittlung entsprechender Hilfeleistun-
Amtszielreport
14
gen“ überdacht. Da die Jugendhilfe bislang schon
über weitgehend beteiligungsorientierte Verfahren
verfügte, stellen die neuen Anforderungen grund-
sätzlich kein neues Erfordernis dar. Ziel der aufga-
benkritischen Prüfung ist es, ein beteiligungsorien-
tiertes Verfahren weiter auszubauen bzw. zu stan-
dardisieren. Neu ist, dass Leistungen der Einglie-
derungshilfe „aus einer Hand“ heraus zu organisie-
ren sind, um Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden.
Das BTHG stärkt auch die Position der jungen
Menschen mit Behinderungen und berücksichtigt
stärker als bisher, dass Leistungen zur Teilhabe in
den jeweiligen Sozialräumen zu erbringen sind und
insbesondere Leistungen zur selbstbestimmten
Lebensführung gestärkt werden sollen.
Amtsziel 9 - Bildung ermöglichen -
Leben lernen
Alltagsintegrierte Sprachbildung in Kinderta-
geseinrichtungen / Weiterentwicklung von
Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen
Im Januar 2016 startete das Bundesprogramm
„Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur
Welt ist“, mit dem das Bundesministerium für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend die alltagsinte-
grierte sprachliche Bildung, die inklusive Pädago-
gik sowie die Zusammenarbeit mit Familien in den
Kindertageseinrichtungen stärken möchte. Ziel des
Programms ist es, dass alle Kinder von Anfang an
von guten Bildungsangeboten profitieren.
Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ richtet sich
an Kitas, die von einem überdurchschnittlich hohen
Anteil von Kindern mit besonderem sprachlichem
Förderbedarf besucht werden. Die teilnehmenden
Einrichtungen werden durch zusätzliche Fachkräfte
mit Expertise im Bereich sprachliche Bildung ver-
stärkt, die direkt in der Kita tätig sind. Diese bera-
ten, begleiten und unterstützen die Kita-Teams bei
der Weiterentwicklung der alltagsintegrierten
sprachlichen Bildung. Durch eine zusätzliche
Fachberatung werden die Kindertageseinrichtun-
gen kontinuierlich und prozessbegleitend qualifi-
ziert und bei der Qualitätsentwicklung unterstützt.
Zu Beginn des Jahres 2017 erhielten 15 weitere
Kindertageseinrichtungen aus Münster im Rahmen
einer 2. Förderwelle die Möglichkeit am Bundes-
programm teilzunehmen. Bereits in 2016 hatten 16
Kindertageseinrichtungen im Rahmen der 1. För-
derwelle des Programms die Qualitätsweiterent-
wicklung im Bereich der sprachlichen Bildung auf-
genommen. Insgesamt nehmen inzwischen 32
Kindertageseinrichtungen aus Münster und an-
grenzender Umgebung am Programm teil. Der
Bund stellt im Zeitraum zwischen 2016 und 2020
Mittel im Umfang von bis zu einer Milliarde Euro
zur Verfügung.
Projekt „Bildung Integriert“
Im Rahmen des Projektes „Bildung Integriert“ er-
folgen unter anderem der Aufbau eines systemati-
schen Bildungsmonitorings und die Einführung der
Bildungsberichterstattung. Hintergrund für diese
Bemühungen ist das Ziel, Kinder, Jugendliche und
Familien in ihren Bildungsbiografien frühzeitig und
kontinuierlich zu unterstützen. Dabei setzt das
Projekt maßgeblich auf die enge Kooperation zwi-
schen Jugendhilfe und Schule.
Bildung ist ein lebenslanger Prozess und die Vo-
raussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und
Integration. Der individuelle, lebenslange Bil-
dungsweg ist gekennzeichnet durch vielfältige
Übergänge und bedarf der wohlwollenden und
strukturierten Kooperation aller an Bildung, Erzie-
hung und Betreuung beteiligten Institutionen, Ein-
richtungen und Akteure.
Das Thema „Bildungsübergänge in Münster“ wurde
in 2017 im Rahmen der Integrierten Jugendhilfe-
und Schulentwicklungsplanung in zwei weiteren
Teilprojekten aufgegriffen. Sowohl die „Weiter-
entwicklung der Kooperation zwischen Kinderta-
geseinrichtungen und Grundschulen“
(V/0888/2017) als auch der „Übergang von der Kita
in die Grundschule am Beispiel der Sozialräume
Coerde und Südviertel“ (V/0902/2017) wurden im
Rahmen von Beschlussvorlagen in den politischen
Gremien diskutiert.
Im Jahr 2018 werden die Teilprojekte in entspre-
chenden Steuerungs- und Arbeitsgremien fortge-
führt. Für das Projekt „Weiterentwicklung der Ko-
operation zwischen Kindertageseinrichtungen und
Grundschulen“ sind Schwerpunkte die Erstellung
einer stadtweiten Bestandsaufnahme, eine Analy-
se und Bedarfsermittlung, die Entwicklung eines
Modellprojektes und die Kooperation mit Wissen-
schaft. Im Rahmen der Vorlage „Übergang von der
Kita in die Grundschule am Beispiel der Sozial-
räume Coerde und Südviertel“ stehen (sozialraum-
Amtszielreport
15
bezogene) Qualitätsaussagen, der Aufbau von
Kooperationsstrukturen mit der Zivilgesellschaft,
der Einbezug kleinräumiger Netzwerke sowie die
vertiefte, qualitative Betrachtung des Übergangs-
managements im Vordergrund. Dabei ist die Ko-
operation mit den freien Trägern der Jugendhilfe,
den Kindertageseinrichtungen und der Grundschu-
len in den Stadtteilen ein besonderes Anliegen. Sie
sind als Experten vor Ort und als Brückenpersonen
zentrale Akteure um das Thema „Übergangsma-
nagement“ weiterhin positiv voranzubringen.
Amtsziel 10 - Ressourcenoptimierung/
Qualitätsmanagement
Gesamtkonzept „Qualitätsentwicklung in der
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ für die
Stadt Münster
Am 11. Mai 2017 hat das Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien zusammen mit dem Ausschuss
für Kinder, Jugendliche und Familien einen ge-
meinsamen Workshop unter Moderation und Betei-
ligung des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe
zum Thema „Qualitätsentwicklung in der Kinder-
und Jugendhilfe nach § 79a SGB VIII“ durchge-
führt.
Der Workshop markiert den Auftakt für einen struk-
turierten Gesamtprozess der unterschiedlichen
Handlungsfelder in der Kinder- und Jugendhilfe auf
der Grundlage eines vom Ausschuss für Kinder,
Jugendliche und Familien beschlossenen gemein-
samen Verfahrens.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
verfügt bereits seit Jahren über vielfältige und dif-
ferenzierte Qualitätsbausteine in den unterschied-
lichsten Handlungsfeldern, die mit dialogisch ent-
wickelten Zielperspektiven unterlegt sind. In dem
Workshop wurde deutlich, dass es sich vor dem
Hintergrund der Expertise im Wesentlichen um
eine Anpassung und Weiterentwicklung der bereits
vorhandenen Strukturen handelt. Ein komplett neu
zu implementierendes Verfahren ist daher für
Münster nicht notwendig.
Als Verfahrensgrundsätze für ein Rahmenkonzept
Qualitätsentwicklung (QE) sind folgende Punkte
elementar wichtig:
• Schrittweises Verfahren: Die Handlungsfelder
werden sukzessive benannt und zur Bearbei-
tung priorisiert im Sinne einer „Reduzierung der
Komplexität durch Teilprozesse“.
• Kennzahlenbasiertes Verfahren: Die Zielerrei-
chung und das Aufzeigen der Entwicklung sollen
überwiegend an Hand von Kennzahlen erfolgen
und im Rahmen eines gut strukturierten und
übersichtlichen Berichtswesens dargestellt wer-
den.
• Dialogisches Verfahren: QE wird als kontinu-
ierlicher und systematisierter dialogischer Pro-
zess verstanden. Die Bewertungsmaßstäbe
werden im Kontext der Wirkungszielbeschrei-
bungen gemeinsam von den Akteuren im Feld
der Kinder- und Jugendhilfe Münster ausgehan-
delt und beschrieben.
• Partnerschaftliches Verfahren: Der Gelin-
gungsfaktor zur Umsetzung des Rahmenkon-
zeptes ist die partnerschaftliche Zusammenar-
beit zwischen den freien Trägern und dem öf-
fentlichen Träger der Jugendhilfe und dem Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien.
Auf Basis dieser Grundsätze wurde im vergange-
nen Jahr die Vorlage V/0906/2017 verfasst, in der
das Rahmenkonzept mit den entsprechenden Akt-
euren, Gremien und Verfahrensschritten darge-
stellt wird. So führt Qualitätsentwicklung zu einer
noch stärkeren Dialoganforderung mit den Akteu-
ren der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort. Zeitgleich
sind, wie auch der gemeinsame Workshop unter
Moderation des Landesjugendamtes gezeigt hat,
Sonderstrukturen nach Möglichkeit zu vermeiden.
Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förder-
konzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit
und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in-
klusive der sozialen Gruppenarbeit
Das Team der Kinder- und Jugendförderung hat
gemeinsam mit der Verwaltung, dem Fachcontrol-
ling und in einem dialogischen Beteiligungsverfah-
ren mit einer Arbeitsgruppe von freien Trägern der
Kinder- und Jugendhilfe ein bedarfsorientiertes
Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Ju-
gendsozialarbeit einschließlich der sozialen Grup-
penarbeit entwickelt.
Amtszielreport
16
Handlungsleitend für die Neuausrichtung ist eine
an den aktuellen Bedürfnissen und Lebenslagen
der Kinder und Jugendlichen orientierte offene
Kinder- und Jugendarbeit und aufsuchende Ju-
gendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenar-
beit in Münster. Ziel ist es, die vorhandene Perso-
nalressource bedarfsorientiert einzusetzen und die
Angebote stetig den fachlichen Standards anzu-
passen.
Die fachliche Neuausrichtung des Steuerungs- und
Förderkonzeptes dieser Leistungsfelder verfolgt
diesbezüglich folgende Ziele:
• Indikatorengestützte und sozialraumorientierte
Verteilung von Angebotsressourcen der offenen
Kinder- und Jugendarbeit
• Erstmalig auch eine indikatorengestützte und
sozialraumorientierte Verteilung speziell für die
aufsuchende Jugendsozialarbeit inklusive der
sozialen Gruppenarbeit
• Eine aufeinander abgestimmte Verteilung der
Angebotsressourcen der unterschiedlichen Leis-
tungsfelder
Auf der Grundlage einer umfassenden Bestands-
aufnahme der drei Leistungsfelder nach Angebots-
stunden und statistischen Bezirken sowie der Be-
stimmung und Gewichtung von Indikatoren zur
Verteilung der Angebotsressourcen folgte die be-
darfsgerechte Umsteuerung zum Ausgleich von
Differenzen in einzelnen statistischen Bezirken.
Die Beschlussvorlage V/0886/2017 „Bedarfsorien-
tiertes Steuerungs- und Förderkonzept der offenen
Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden
Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Grup-
penarbeit in Münster“ wird ab dem 01.01.2018
umgesetzt. In einem nächsten Schritt wird die
Verwaltung im Jahr 2018 ein Verfahren einleiten,
um zukünftig eine neue Berechnungsgrundlage für
die Verteilung der Programmmittel herbeizuführen.
Umsetzung der Neuausrichtung Schulsozialar-
beit - Ergebnisse des Qualitätsentwicklungs-
prozesses
Die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit in Müns-
ter ab dem Schuljahr 2017/2018 verfolgt die Ent-
wicklung eines städtischen Gesamtkonzeptes, in
dem grundlegende einvernehmliche Ziele und
Qualitätsstandards von Schulsozialarbeit, eine
Klärung gemeinsamer und/oder differierender Auf-
gabenfelder, einvernehmliche quantitative und
qualitative Bedarfskriterien, nachvollziehbare ge-
meinsame Steuerung von Personalressourcen und
ein entsprechendes Controlling festgelegt werden.
Im ersten Schritt wurde ein Indikatorentableau zur
quantitativen Verteilung entwickelt, das im letzten
Schuljahr erstmalig Anwendung fand.
Im dialogischen Verfahren wurde gemeinsam u. a.
mit dem Amt für Schule und Weiterbildung, dem
Dezernat IV, dem Schulamt für die Stadt Münster
und freien Trägern der Jugendhilfe eine Kooperati-
onsvereinbarung entwickelt, die allen Partnern als
Arbeitsgrundlage dient. Darin enthalten sind u. a.
Ziele, Qualitätsstandards und die Leistungsprofile
der Schulsozialarbeit. In jährlich stattfindenden
Gesprächen mit den Kooperationspartnern wird die
Zusammenarbeit reflektiert und werden Schwer-
punkte festgelegt. Weiterhin werden aktuell die
Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern
entwickelt.
Sozialraumreport
17
3. Sozialraumreport
Stadt Münster insgesamt
Für die Bedarfsfeststellungen und Maßnahmen-
planungen in den Leistungsbereichen der Kinder-
und Jugendhilfe bilden kleinräumige Sozialraumda-
ten sowie gesellschaftliche Entwicklungen wichtige
Grundlagen und dienen als unverzichtbare Pla-
nungsinstrumente.
Die kleinräumige Bevölkerungsprognose 2025 wird
u. a. auf Grundlage des Baulandprogramms bis
2025 und unter Einbeziehung der Entwicklung
durch die Zuzüge der Flüchtlinge in 2017 fortge-
schrieben. Sie dient als feste Orientierungsgröße
für die mittelfristigen sozialen Infrastrukturplanun-
gen in der Stadt Münster.
Auf den folgenden Seiten werden ausgewählte
Bevölkerungsdaten, Infrastrukturmaßnahmen so-
wie die Inanspruchnahme von Kinder- und Ju-
gendhilfeleistungen in Münster sowohl auf ge-
samtstädtischer Ebene als auch auf Stadtbezirks-
ebene abgebildet. Dabei sind jeweils die Zeiträume
von zwei Jahren dargestellt, um entsprechende
Entwicklungen und Veränderungen nachvollzieh-
barer zu machen.
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2016 2017
Gesamtbevölkerung 307.842 309.429
davon unter 18 Jahren 46.718 46.882
Haushalte mit Kindern 27.175 27.173
Ausländeranteil 31.198
(10,1 %)
32.422
(10,5 %)
Migranten 70. 608
(22,9 %)
71.665
(23,2 %)
Geburten 3.193 3.125
Die Stadt Münster ist auf Wachstumskurs. Die
wohnberechtigte Bevölkerung am 31.12.2017 ist
im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 1.587
Einwohner gestiegen.
Die deutlichsten Einwohnergewinne in absoluten
Zahlen entfallen auf die Stadtbezirke Südost mit
einem Zugewinn von 1.051 Einwohnern und Mitte
mit einem Plus von 679 Einwohnern. Diese Bevöl-
kerungsentwicklung ist unter anderem - wie in der
kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2015 - 2025
ausgewiesen - auf die Erhöhung der Geburtenzah-
len, die erhöhte Zuwanderung Zuflucht suchender
Menschen, den Anstieg der Studierenden und den
Anstieg der Beschäftigungszahlen zurückzuführen.
Die Altersgruppe der 0- bis 18-Jährigen verzeich-
net eine Zunahme von insgesamt 164 Kindern und
Jugendlichen in der Stadt Münster. Bezogen auf
die Gesamtbevölkerung leben 15,2 % Kinder und
Jugendliche im Alter von 0-18 Jahren im Jahr 2017
in Münster.
Im Verglich zum Vorjahr sind in Münster im Jahr
2017 weniger Kinder geboren worden. Im Jahres-
vergleich ist die Geburtenrate um 2,1 % gesunken.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2016 2017
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 11.560 11.868
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 42,4 % 43,1 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 103,4 % 104,4 %
Anzahl Familienzentren 31 33
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 5.322
(53,1 %)
5.561
(58,9 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 40 40
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 1.547 1.550
davon ambulant 804 802
davon stationär 743 748
Angebote der Familienbildung
Anzahl 2.970 2.972
Sozialraumreport
18
Die Altersgruppe der 0- bis 10-Jährigen ist im Ver-
gleich zum Vorjahr stadtweit um 305 Kinder ge-
stiegen. Das hat im Besonderen Auswirkungen auf
die Kitabedarfsplanung und den Ausbau der offe-
nen Ganztagsschulen nach sich gezogen.
Im Berichtszeitraum liegt die Versorgungsquote für
u3-Kinder insgesamt bei 43,1 %. Davon werden
29,8 % der Kinder in Kindertageseinrichtungen und
13,4 % in der Kindertagespflege betreut. Die Ver-
sorgungsquote für ü3-Kinder beträgt 104,4 %.
Trotz Erhöhung der u3-Platzzahlen konnte im Be-
richtszeitraum nur ein Teil der neu entstandenen
Bedarfe gedeckt werden. Bereits von Ende 2015
bis Ende 2016 ist die Zahl der u3-Kinder um 208
Kinder und die Zahl der ü3-Kinder um 68 Kinder
angestiegen. Damit wurde die prognostizierte Kin-
derzahl für 2016 um insgesamt 166 Kinder über-
troffen.
Die Zahl der Plätze im u3-Bereich konnte um ins-
gesamt 157 Plätze erhöht werden. Diese Verände-
rung ergibt sich aus dem Ausbau der Kitaplätze um
95 Plätze und der Erhöhung der Platzzahl in der
Kindertagespflege um 62 Plätze. Die Versor-
gungsquote konnte dadurch trotz der starken Er-
höhung der Kinderzahl von 42,4 % auf 43,1 %
erhöht werden.
Die Zahl der ü3-Plätze wurde durch Schaffen neu-
er Plätze und erforderliche Umstrukturierungen in
den Einrichtungen zum Verbleib der hoch wach-
senden u3-Kinder um insgesamt 151 Plätze er-
höht. Damit konnte trotz Steigerung der Kinderzah-
len im ü3-Bereich eine Erhöhung der Versor-
gungsquote von 103,4 % auf 104,4 % erreicht
werden.
Zum Schuljahr 2017/2018 lag die Inanspruchnah-
me der offenen Ganztagsangebote im Primarbe-
reich bei rund 58,9 %. Das bedeutet, dass insge-
samt 5.561 Schüler/-innen das Angebot der offe-
nen Ganztagsschule besuchten. Um die stetig
wachsenden Bedarfe zu decken, wurden stadtweit
insgesamt 13 zusätzliche OGS-Gruppen eingerich-
tet.
Bezirk Mitte
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2016 2017
Gesamtbevölkerung 125.978 126.657
davon unter 18 Jahren 13.581 13.538
Haushalte mit Kindern 8.596 8.578
Ausländeranteil 10.218
(8,1 %)
10.357
(8,2 %)
Migranten 21.175
(16,8 %)
21.280
(16,8 %)
Geburten 1.353 1.251
Mit einer Zunahme von 679 Einwohnern verzeich-
net der Stadtbezirk Mitte den zweithöchsten Zu-
wachs im gesamten Stadtbezirk.
Die gesamte Stadt Münster ist um 1.587 Einwoh-
ner angewachsen. Im Berichtsjahr lebten 40,9 %
der Gesamtbevölkerung im Bezirk Mitte. Nicht
zuletzt auch vor dem Hintergrund der Fertigstel-
lung von neuem Wohnraum und der Entwicklung
des Fortzugsverhaltens von Familien im vergange-
nen Jahr ist dieser Bevölkerungszuwachs zu be-
gründen.
Die Bevölkerungsentwicklung in Teilgebieten der
Innenstadt bestätigt diesen Wachstumstrend. So
entfallen die höchsten Einwohnergewinne mit einer
Zunahme von insgesamt 691 Einwohnern auf die
Stadtteile Mitte-Innenstadtring und Mitte-Süd. Das
bedeutet, dass 43,5 % des gesamtstädtischen
Bevölkerungswachstums in diesen beiden Stadttei-
len zu verzeichnen sind.
Aus fachplanerischer Sicht lag auf der Altersgrup-
pe der 6- bis 13-Jährigen ein besonderes Augen-
merk. In dieser Altersgruppe verzeichnete der Be-
zirk Mitte eine Steigerung.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Geburtenrate im
Bezirk Mitte um 7,5 % gesunken.
Sozialraumreport
19
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2016 2017
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 3.537 3.620
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 40,1 % 39,1 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 101,1 % 103,2 %
Anzahl Familienzentren 5 6
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 2.214
(69,2%)
2.261
(70,6 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 11 11
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 290 313
davon ambulant 134 153
davon stationär 156 160
Angebote der Familienbildung
Anzahl 2.085 2.033
Der Bezirk Mitte hat große planerische Herausfor-
derungen sowohl aktuell als auch in Zukunft prog-
nostiziert zu bewältigen. Die Versorgungsquote im
u3-Bereich liegt mit 39,1 % unter dem gesamtstäd-
tischen Durchschnitt von 43,1 %. Trotz weiterer
Ausbauplanungen (Kita Klaras Kinderhaus, Erwei-
terung der Kita Kleine Wiese) konnte ein leichtes
Sinken der Versorgungsquote bei den u3-Kindern
nicht verhindert werden. Für die 3- bis 6-jährigen
Kinder liegt die Versorgungsquote bei 103,2 %.
Die weiteren bedarfsgerechten Ausbauplanungen
für den Kitabereich im Stadtbezirk Mitte stehen in
enger Abhängigkeit zu geeigneten Flächen und
Immobilien. Insbesondere im Bereich der Innen-
stadt fehlen realistische Flächen oder Gebäude,
die zu KiBiz-konformen Mieten als Kita hergerichtet
werden können, um dem prognostizierten, stei-
genden Bedarf an Kindertagesbetreuungseinrich-
tungen gerecht zu werden.
Erste Ansätze sind hier die geplante, dauerhafte
Realisierung der Kita an der ehemaligen Wart-
burghauptschule und an der Sonnenstraße.
Zum Schuljahr 2017/2018 lag die Inanspruchnah-
me der offenen Ganztagsangebote im Primarbe-
reich im Stadtbezirk Mitte bei rund 70,6 %.
Um diesem steigenden Bedarf gerecht zu werden,
wurden im letzten Schuljahr insgesamt drei weitere
OGS-Gruppen eingerichtet.
Bezirk West
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2016 2017
Gesamtbevölkerung 61.476 61.222
davon unter 18 Jahren 10.610 10.523
Haushalte mit Kindern 5.958 5.913
Ausländeranteil 6.801
(11,1 %)
6.669
(10,9 %)
Migranten 15.603
(25,4 %)
15.430
(25,2 %)
Geburten 570 597
Die Zahl der wohnberechtigten Bevölkerung im
Bezirk West ist im vergangenen Jahr um insge-
samt 254 Einwohner gesunken. Im Berichtsjahr
lebten 19,8 % der Gesamtbevölkerung im Bezirk
West. Während im gesamten Bezirk ein Rückgang
der Bevölkerung zu verzeichnen war, sieht es auf
Stadtteilebene unterschiedlich aus. Der Stadtteile
Mecklenbeck, Albachten und Roxel verzeichnen
18,5 % des gesamtstädtischen Bevölkerungszu-
wachses.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter
von 0-18 Jahren liegt bei 17,2 % der im Bezirk
West lebenden Bevölkerung und hat sich demnach
im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.
Im Vergleich zu 2016 ist die Geburtenrate im Be-
zirk West um 4,7 % gestiegen.
Sozialraumreport
20
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2016 2017
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 2.699 2.753
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 47,3 % 52,8 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 106,5 % 107,5 %
Anzahl Familienzentren 6 6
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 831
(44,3 %)
856
(45,2 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 8 8
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 295 314
davon ambulant 170 172
davon stationär 125 142
Angebote der Familienbildung
Anzahl 276 279
Im Jahr 2017 liegt die Versorgungsquote für unter
3-jährige Kinder bei 52,8 % und für 3- bis 6-jährige
Kinder bei 107,5 %. Durch den Ersatzbau der Kita
Hensenstraße, den Neubau der Kita Gronowski-
straße und die Umwandlung der Kita Wurzelkinder
wurde die Platzzahl für die Kindertagesbetreu-
ungsangebote im u3- und ü3- Bereich erhöht.
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Primarbereich ist im Bezirk West zum
Schuljahr 2017/2018 auf insgesamt 45,2 % gestie-
gen. Im Ergebnis wurden zwei weitere OGS-
Gruppen eingerichtet.
Im Stadtteil Häger wurde in Verbindung mit dem
Neubau der städtischen Kita auch der Gemein-
schaftsraum der Schützenbruderschaft St. Aloysius
neu errichtet und 2017 fertig gestellt. In diesem
finden neben unterschiedlichen Veranstaltungen
auch regelmäßig Angebote vom Kinder- und Ju-
gendzentrum St. Sebastian statt.
Bezirk Nord
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2016 2017
Gesamtbevölkerung 29.945 30.171
davon unter 18 Jahren 6.021 6.146
Haushalte mit Kindern 3.222 3.282
Ausländeranteil 4.976
(16,6 %)
5.326
(17,7 %)
Migranten 12.025
(40,2 %)
12.252
(40,6 %)
Geburten 338 373
Der Bezirk Nord verzeichnet auch im Jahr 2017
steigende Bevölkerungszahlen. 14,2 % des ge-
samtstädtischen Bevölkerungsgewinns entfallen
auf den Bezirk Nord. Alle vier Stadtteile im Bezirk
Nord weisen steigende Bevölkerungszahlen auf.
Die deutlichsten Einwohnergewinne entfallen dabei
auf den Stadtteil Sprakel.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen von 0-18
Jahren im Bezirk Nord ist im Jahresvergleich von
20,1 % auf 20,4 % gestiegen.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Geburtenrate im
Bezirk Nord um 10,4 % gestiegen.
Sozialraumreport
21
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2016 2017
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.613 1.578
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 43,9 % 41,4 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 115,8 % 111,3 %
Anzahl Familienzentren 8 9
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 613
(60,7 %)
653
(61,5 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 7 7
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 383 378
davon ambulant 183 184
davon stationär 200 194
Angebote der Familienbildung
Anzahl 260 320
Sowohl die Versorgungsquote für unter 3-jährige
Kinder wie auch für 3- bis 6-jährige Kinder ist im
Jahresvergleich im Bezirk Nord gesunken. Im Jahr
2017 liegt sie für unter 3-jährige Kinder bei 41,4 %
und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 111,3 %. Dieses
ist durch den nicht prognostizierten Anstieg der
Kinderzahl in Coerde begründet. Der interimsweise
errichtete Pavillon an der Kita Edelbach verblieb
daher am Standort.
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote ist von 60,7 % auf 61,5 % gestiegen. Im Er-
gebnis wurden zwei weitere OGS-Gruppen einge-
richtet.
Im Sommer 2017 konnte das Kinder- und Jugend-
zentrum „Wuddi“ nach längerer Sanierung an sei-
nem alten Standort am Idenbrockplatz wieder er-
öffnet werden.
Bezirk Ost und Südost
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Bezirk Ost
Demografie 2016 2017
Gesamtbevölkerung 22.772 22.759
davon unter 18 Jahren 4.218 4.183
Haushalte mit Kindern 2.331 2.311
Ausländeranteil 1.786
(7,8 %)
1.798
(7,9 %)
Migranten 4.038
(17,7 %)
4.068
(17,9 %)
Geburten 234 204
Die wohnberechtigte Bevölkerung im Stadtbezirk
Ost hat im Berichtszeitraum abgenommen. Im
Bezirk Ost wohnten im Jahr 2017 insgesamt 7,4 %
der gesamtstädtischen Bevölkerung.
Auf Stadtteilebene gibt es unterschiedliche Ent-
wicklungen. Die Stadtteile Mauritz-Ost und Gel-
mer-Dyckburg sind beide gewachsen, während der
Stadtteil Handorf an Bevölkerung verloren hat.
Die Bevölkerungsentwicklung hat dazu geführt,
dass der Anteil der Kinder und Jugendlichen von
0-18 Jahren im Bezirk Ost im Jahresvergleich von
18,5 % auf 18,4 % gesunken ist. Im Vergleich zum
Vorjahr ist die Geburtenrate im Bezirk Ost um
12,8 % gesunken.
Sozialraumreport
22
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Bezirk Ost
Daten und Fakten 2016 2017
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 983 994
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 43,0 % 44,3 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 101,5 % 94,9 %
Anzahl Familienzentren 2 2
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 442
(51,9 %)
511
(57,8 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 5 5
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 119 103
davon ambulant 68 52
davon stationär 51 51
Angebote der Familienbildung
Anzahl 111 95
Im Jahr 2017 liegt die Versorgungsquote der Ta-
gesbetreuung für unter 3-jährige Kinder bei 44,3 %
und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 94,9 %. Insbe-
sondere in Mauritz-Ost fehlen auch perspektivisch
geeignete Grundstücke zur Errichtung weiterer
Kitas.
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Bezirk Ost ist auf insgesamt 57,8 % ge-
stiegen und erforderte zum neuen Schuljahr
2017/2018 die Einrichtung drei weiterer OGS-
Gruppen.
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Bezirk Südost
Demografie 2016 2017
Gesamtbevölkerung 29.375 30.426
davon unter 18 Jahren 5.492 5.797
Haushalte mit Kindern 3.121 3.200
Ausländeranteil 3.373
(11,5 %)
4.160
(13,7 %)
Migranten 7.297
(24,8 %)
8.156
(26,8 %)
Geburten 333 331
Die wohnberechtigte Bevölkerung ist im Stadtteil
Südost im Berichtsjahr stark gestiegen. Der Stadt-
teil hat ein Plus von 1.051 Einwohnern zu ver-
zeichnen. Das bedeutet, dass 66,2 % des gesamt-
städtischen Bevölkerungswachstums auf den Be-
zirk Südost entfallen.
Auch auf Stadtteilebene sind für alle vier Stadtteile
Bevölkerungszuwächse zu verzeichnen. Der Stadt-
teil Gremmendorf-West hat das größte Wachstum
zu verzeichnen. Er ist insgesamt um 636 Einwoh-
ner gewachsen. Das sind 40,1 % des gesamtstäd-
tischen Bevölkerungswachstums.
Entsprechend der allgemeinen Bevölkerungsent-
wicklung ist im Stadtbezirk Südost auch die Anzahl
der Kinder und Jugendlichen im Alter von 0-18
Jahren um 305 gestiegen. Das entspricht einem
prozentualen Anteil von Kindern und Jugendlichen
von 0-18 Jahren, bezogen auf die gesamte Bevöl-
kerung im Bezirk Südost, von 19,1 %.
Sozialraumreport
23
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Bezirk Südost
Daten und Fakten 2016 2017
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.171 1.249
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 36,8 % 39,8 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 92,0 % 97,5 %
Anzahl Familienzentren 5 5
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 641
(57,1 %)
662
(58,0 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 4 4
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 171 194
davon ambulant 79 82
davon stationär 92 112
Angebote der Familienbildung
Anzahl 91 101
Im Jahr 2017 liegt die Versorgungsquote der Ta-
gesbetreuung für unter 3-jährige Kinder bei 39,8 %
und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 97,5 %. Mit der
Inbetriebnahme des Pavillons am Normannenweg
und der zusätzlichen Gruppe in der Kita Schatzkis-
te konnten die Versorgungsquoten der Tagesbe-
treuung für Kinder im Vergleich zum Vorjahr erhöht
werden.
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsbe-
treuung im Primarbereich ist im Bezirk Südost auf
insgesamt 58,0 % gestiegen. Im gesamten Bezirk
Südost sind, um den Bedarf zu decken, 25 OGS-
Gruppen vorhanden.
Der Abenteuerspielplatz „BauSpielTreff Holtrode“
hat seit 2017 1,25 Personalstellen für die offene
Kinder- und Jugendarbeit an dem Standort in Wol-
beck verstetigt.
Bezirk Hiltrup
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2016 2017
Gesamtbevölkerung 38.296 38.194
davon unter 18 Jahren 6.796 6.695
Haushalte mit Kindern 3.947 3.889
Ausländeranteil 4.044
(10,6 %)
4.112
(10,8 %)
Migranten 10.470
(27,3 %)
10.479
(27,4 %)
Geburten 365 369
Der Bezirk Hiltrup verzeichnet im Jahresvergleich
einen Bevölkerungsverlust von 102 Einwohnern.
Die deutlichsten Einwohnerverluste entfallen auf
die Stadtteile Hiltrup-Ost und Amelsbüren.
Analog zu der allgemeinen Bevölkerungsentwick-
lung im Bezirk Hiltrup ist die Anzahl der Kinder und
Jugendlichen in diesem Bezirk im vergangenen
Jahr gesunken. Der Anteil von Kindern und Ju-
gendlichen bezogen auf die Gesamtbevölkerung
im Bezirk Hiltrup beträgt im Berichtsjahr 17,5 %.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Geburtenrate im
Bezirk Hiltrup leicht um 1,1 % gestiegen.
Sozialraumreport
24
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2016 2017
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.557 1.674
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 44,0 % 44,1 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 102,3 % 107,8 %
Anzahl Familienzentren 5 5
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen)
Teilnehmer/-innen 581
(44,7 %)
618
(48,9 %)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 5 5
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 289 248
davon ambulant 170 159
davon stationär 119 89
Angebote der Familienbildung
Anzahl 147 144
Im Jahr 2017 liegt die Versorgungsquote der Ta-
gesbetreuung für unter 3-jährige Kinder bei
44,1 % und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 107,8 %.
Hierin sind die Outlaw-Kita-Marie-Curie-Straße,
welche zum Beginn des Kitajahres ihren Betrieb
aufnahm, und die Kita an der Hansestraße, deren
geplante Inbetriebnahme sich verzögert, enthalten.
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Primarbereich ist im Bezirk Hiltrup auf
48,9 % gestiegen. Um dem gewachsenen Bedarf
zu entsprechen, wurden zwei weitere OGS-
Gruppen eingerichtet.
Produktüberblicke
25
4. Produktüberblicke
Produktplan des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien
Die so genannten Produktüberblicke (früher: Leis-
tungsüberblicke) stellen den Schwerpunkt der Be-
richterstattung dar. Damit wird der Systematik des
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)
gefolgt. Dadurch, dass wesentliche Inhalte der
früheren Berichte, insbesondere die Darstellung
von fachlichen Zielen, aufgegriffen werden, bietet
der Report jedoch einen deutlichen „Mehrwert“
gegenüber dem Haushaltsplan mit seinen Pro-
duktgruppen- und Produktbeschreibungen.
Insbesondere die Rubrik „Arbeitsbericht“ bietet
qualitative Informationen zu den Produkten, wäh-
rend der Haushaltsplan lediglich quantitative Er-
gebnisse zu Finanz- und Produktzielen liefert.
Hier folgt die Übersicht über den Produktplan des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien:
Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe
(auch Budgetebene) Nr. Produkt
06 Kinder-, Jugend-
und Familienhilfe
0601 Förderung von Kindern
in Tagesbetreuung
060101 Förderung von Kindern in Tagesein-
richtungen und weiteren Gruppen
060102 Förderung von Kindern in
Tagespflege
0602 Kinder- und
Jugendarbeit
060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit
und Durchführung von
OGS-Aufgaben
060202 Jugendverbandsarbeit
0603 Förderung von
benachteiligten
jungen Menschen
060301 Jugendsozialarbeit
060302 Jugendhilfe an Schulen
060303 Drogenhilfe
0604 Familienförderung 060401 Angebote für Familien
060402 Besondere familienpolitische
Maßnahmen
0605 Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen
für Familien
060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie
und eigenen Wohnung
060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtun-
gen und Pflegefamilien/Adoptionen
060503 Beistandschaften, Vormundschaf-
ten, UVG
060504 Schutz von Kindern und
Jugendlichen
060505 Mitwirkung bei Familien- und
Jugendgericht
060506 Bezirkliche Sozialarbeit und
Eingliederungshilfe
Produktüberblicke
26
Auf den folgenden Seiten werden die Produkt-
überblicke dargestellt, in denen die wesentlichen
Arbeitsergebnisse und -daten des abgelaufenen
Jahres zusammengefasst sind. Darin sind die In-
halte des NKF-Haushalts wie Ziele, Zielkennzahlen
und Leistungsdaten (Output-Seite) abgebildet.
Bei den dargestellten Erträgen und Aufwen-
dungen des Jahres 2017 handelt es sich jeweils
um vorläufige Rechnungsergebnisse.
In seiner Sitzung am 06.03.2013 wurde durch den
AKJF der Antrag der SPD-Fraktion beschlossen,
die Verwaltung möge um Prüfung gebeten werden,
inwieweit die bisher im Geschäftsbericht des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien enthalte-
nen Informationen den Mitgliedern des Ausschus-
ses auch nach 2013 weiterhin in übersichtlicher
Form zur Verfügung gestellt werden können, um
• den Bericht als ganz wesentliche Arbeitsgrund-
lage für die Ausschussmitglieder, um eine sach-
gerechte Einschätzung insbesondere für die je-
weiligen Haushaltsberatungen und die entspre-
chenden Vorlagen im laufenden Sitzungsjahr
leisten zu können, auch in Zukunft zu erhalten,
enthält er doch systematisch detaillierte Informa-
tionen über zahlreiche Leistungen, Ziele, Res-
sourcenverbrauche und Kennzahlen des Amtes,
• zumindest in finanzieller Hinsicht den Konsoli-
dierungserfordernissen aus der Einzelmaßnah-
me 3 (Handlungsprogramm 2012 bis 2017 -
Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik;
V/0702/2012/1. Erg.; Anlage 1) Rechnung zu
tragen.
Ein wesentlicher Punkt der auf dieser Basis ange-
stellten amtsinternen Überlegungen stellte dabei
die strukturelle Überarbeitung und Straffung der
Produktüberblicke dar. Die dargestellten Zahlen,
Daten, Fakten, Grafiken sowie die bereitgestellten
Informationen sollen sich zukünftig noch mehr in
die gesamte, für das Amt relevante Berichtsstruk-
tur, d. h. Haushaltsplan (verwaltungsweiter An-
satz), Kinder- und Jugendhilfereport (amtsbezoge-
ner Ansatz) und Fachberichte (fachbezogener
Ansatz), einbetten.
Im Ergebnis orientieren sich die Produktüberblicke
seit 2013 an folgenden Punkten:
• Die Kurzdarstellungen sind identisch mit den
Produktgruppen- bzw. Produktbeschreibungen
aus dem Haushalt und knüpfen damit an diesen
an.
• Der Datenteil wird gebündelt dargestellt. Somit
werden Doppelungen vermieden. Über die ein-
gefügte „thematische“ Bündelung von Daten
sind Übergänge für den Leser besser erkenn-
bar.
• Der Unterschied zwischen Haushaltsplandaten
und „weiteren Daten“ wird optisch unterstützt.
Haushaltsplandaten sind weiß hinterlegt, die
„weiteren Daten“ verfügen über eine graue Hin-
terlegung. Darüber hinaus verfügen lediglich die
Haushaltsplandaten über Ansatzwerte.
• Der Arbeitsbericht zu den Schwerpunkten des
Jahres sowie der Bericht zu den Zielen aus dem
NKF-Haushalt sind zusammengefasst und be-
stehen aus zwei Elementen.
Fachlich-inhaltlicher Schwerpunkt:
Er knüpft an den Ausblick des vorherigen Re-
ports an und gibt nähere Einblicke in die thema-
tischen Schwerpunkte des Jahres.
Analytischer Schwerpunkt:
Hier wird auf wichtige und/oder auffällige und
damit erläuterungsbedürftige Entwicklungen im
Zahlen- und Datenmaterial eingegangen (Analy-
se und Bewertung).
• Der Ausblick auf das Folgejahr orientiert sich im
Wesentlichen an den Arbeits- und Beratungs-
schwerpunkten (siehe Vorlage „Ergänzungen
zum Geschäftsbericht“).
Weiterhin wird für die Jugendhilfeplanung ein „Pro-
duktüberblick“ angeboten. Zwar ist sie nicht in der
Produktstruktur abgebildet, jedoch als so genann-
tes Teilprodukt in vielen anderen Produkten des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien be-
rücksichtigt und trägt damit wesentlich zur fachli-
chen Aufgabenerfüllung bei.
Produktüberblicke
27
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen
Kurzdarstellung
Die Kindertageseinrichtungen, die über das SGB VIII/Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG, u3-Ausbaupro-
gramm) sowie über das jeweilig gültige Landesrecht gefördert werden, dienen der Bildung, Erziehung, Förde-
rung und Betreuung von Kindern. Sie sollen die Familien entlasten und in ihrer Erziehungsaufgabe unterstüt-
zen. Ganztägige und flexible Angebote helfen Eltern dabei besonders, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Das Produkt wird von der Stadt Münster selbst und von zahlreichen freien Trägern (Kirchen, Verbänden, Ver-
einen usw.) angeboten. Die Einrichtungen gehören zum gesamtgesellschaftlichen Bildungssystem und stellen
die erste institutionelle Bildungsinstanz für Kinder dar.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 24, 25, 26, 45 SGB VIII
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2017:
• Erneut ist die Zahl der u3- und ü3-Kinder im Berichtszeitraum angestiegen. So erhöhte sich die Zahl der u3-
Kinder um 208 und die Zahl der ü3-Kinder um 68. Damit wurde die in der kleinräumigen Bevölkerungsprog-
nose dargestellte Kinderzahl um insgesamt 166 Kinder übertroffen.
• Die Zahl der Plätze im u3-Bereich konnte um insgesamt 157 Plätze erhöht werden (in Kindertageseinrich-
tungen: + 95 Plätze; in Kindertagespflege: + 62 Plätze). Trotz stark steigender Kinderzahlen konnte dadurch
die Versorgungsquote von 42,4 % auf 43,1 % erhöht werden.
Die Zahl der ü3-Plätze wurde durch Schaffung neuer Plätze sowie erforderliche Umstrukturierungen in den
Einrichtungen zum Verbleib der aus dem u3-Bereich herauswachsenden Kinder um insgesamt 151 Plätze
erhöht. Damit konnte trotz Anstiegs der Kinderzahlen im ü3-Bereich eine Erhöhung der Versorgungsquote
von 103,4 % auf 104,4 % erreicht werden.
• Die kontinuierlich steigenden Kinderzahlen in Münster machten weiterhin einen Platzausbau erforderlich.
Hierzu wurden insbesondere in der Innenstadt Flächen und Gebäude gesucht und auf ihre Machbarkeit hin
geprüft, um erforderliche neue Plätze zu schaffen.
• Bei allen neuen Wohngebieten wurden maßnahmenbedingt Infrastrukturbedarfe entsprechend der neu ent-
stehenden Wohneinheiten angemeldet. Sofern erforderlich und möglich wurden dort weitere neue Gruppen
verortet, um die angestrebten Ausbauziele langfristig in allen Wohnbereichen zu erreichen.
• Zum Kitajahr 2017/2018 konnten die neuen Kitas Klaras Kinderhaus, die Outlaw Kita Gronowskistraße, die
Outlaw Kita Marie-Curie-Straße, die Elterninitiative Die Wurzelkinder und der Pavillon an der Kita Norman-
nenweg in Betrieb gehen. Zusätzlich wurden der Ersatzbau der Outlaw Kita Hensenstraße und der Elternini-
tiative Kleine Wiese inklusive Erweiterung in Betrieb genommen. Die Kita Schatzkiste konnte um eine
Gruppe erweitert werden. Die geplante Inbetriebnahme der Kita an der Hansestraße verzögerte sich und
wird zum Sommer 2018 erfolgen.
• In 2017 wurde das Konzept für Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen weiterentwickelt und
bereits für acht neue Kindertageseinrichtungen erfolgreich angewandt. In Münster ansässige Träger konn-
ten ihr Angebot erweitern und neue Träger hinzugewonnen werden, so dass für alle neuen Kitas geeignete
Träger gefunden wurden. Dadurch ist weiterhin eine große Trägerpluralität sichergestellt.
• Der Ausbau betrieblicher Kindertagesbetreuungsplätze sowie die Beratung der in Münster ansässigen Un-
ternehmen zur betrieblichen Kindertagesbetreuung wurde als ein weiterer wichtiger Baustein zur Vereinbar-
keit von Familie und Beruf in der Stadt Münster weiterhin verfolgt.
Produktüberblicke
28
Um den Unternehmen und Betrieben, die bereits betriebliche Kindertagesbetreuung anbieten, ein Forum
zum Austausch und zur Vernetzung im Hinblick auf die spezifischen Themen und Anliegen der Betriebskitas
zu bieten, hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Berichtsjahr 2017 die „Arbeitsgruppe Be-
triebskitas“ ins Leben gerufen (siehe hierzu auch Produkt 060402 - Besondere familienpolitische Maßnah-
men).
• Im Zusammenhang mit einer juristischen Überprüfung des Aufnahmeverfahrens bzw. der Platzvergabe in
Kindertagesbetreuung sind die Aufnahmekriterien der städtischen Kindertageseinrichtungen überarbeitet
worden, so dass eine ordnungsgemäße und einheitliche Aufnahme sichergestellt werden kann.
• Mit den beiden städtischen Betreuungsmodellen „ExtraZeit“ (individuelle Erweiterung von Betreuungszeiten)
und „FlexiZeit“ (verlängerte Öffnungszeit) konnten Eltern die Betreuungszeit ihrer Kinder auch in 2017 flexi-
bel und sicher gestalten. Das Angebot „ExtraZeit“ wurde an 13 Kitastandorten im Stadtgebiet verstetigt. Der
Baustein „FlexiZeit“ wird in vier Stadtbezirken (Mitte, West, Südost und Hiltrup) angeboten.
• Niedrigschwellige Betreuungsangebote für geflüchtete Eltern und ihre noch nicht sechsjährigen Kinder bil-
den einen wichtigen Baustein für die Integration geflüchteter Familien. In Münster werden diese sogenann-
ten Brückenprojekte, die mit Mitteln des Landes finanziert werden, in Form von Eltern-Kind-Gruppen umge-
setzt. Im Jahr 2017 wurden in Münster 11 Brückenprojekte mit Plätzen für 89 i. d. R. unter dreijährige Kinder
bewilligt.
• Die Quote der in Flüchtlingseinrichtungen lebenden ü3-Kinder, die mit Kitaplätzen versorgt wurden, konnte
im Laufe des Jahres 2017 auf 96,6 % gesteigert werden. Kein derzeit hier bekanntes Kind, das in einer
kommunalen Flüchtlingseinrichtung lebt, wird in diesem und im kommenden Jahr eingeschult werden, ohne
vorab eine Kindertageseinrichtung besucht zu haben.
• In Kooperation mit dem Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge, dem Sozialamt der Stadt Münster,
dem Jobcenter und Trägern von Integrationskursen wurde die Umsetzung integrationskursbegleitender Kin-
derbetreuung in Münster für das Jahr 2018 konzeptionell vorbereitet.
• Die Fachveranstaltung „Migration und Flucht - Chancen und Bedarfe in der frühen Bildung“, die in Koopera-
tion mit dem Kommunalen Integrationszentrum durchgeführt wurde, fand mit ca. 300 teilnehmenden Fach-
kräften aus Kitas und weiteren frühpädagogischen Institutionen eine große Resonanz.
• Die Sprach- und Kulturmittlerinnen hatten im Berichtsjahr 60 Einsätze in 23 Kitas mit steigender Tendenz.
Das Angebot, das in Kooperation mit dem Haus der Familie vorgehalten wird, erfährt eine hohe Wertschät-
zung und wird im Rahmen der Armutsprävention auch im kommenden Jahr fortgesetzt.
• Um den Auswirkungen eines drohenden Fachkräftemangels entgegenzuwirken wurden in drei Unter-
Arbeitsgruppen der AG 78/5 „Tagesbetreuung für Kinder“ entsprechende Strategien und Handlungsoptio-
nen erarbeitet. Einige Aspekte wurden für eine weitere Abklärung mit dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe vorbereitet, andere befinden sich in einem weiteren Abstimmungsprozess mit den Fachschulen.
• In Münster existieren vielfältige Kooperationsbeziehungen zwischen den 183 Kindertageseinrichtungen und
45 städtischen Grundschulen. Die Ausgestaltung der Kooperationen ist historisch gewachsen und orientiert
sich immer auch an der jeweiligen sozialräumlichen Ausgangslage. Nachdem die Verwaltung den Kitaträ-
gern und Grundschulen im Jahr 2016 eine umfangreiche Arbeitshilfe zur Gestaltung des Übergangs und der
Kooperation zur Verfügung gestellt hat, wurde nun im Rahmen der integrierten Jugendhilfe- und Schulent-
wicklungsplanung auch in den Bausteinen Bildungsmonitoring und Bildungsmanagement jeweils der Über-
gang Kita-Schule fokussiert. Mit dem Bildungsmonitoring wurde eine stadtweite Datenerhebung zum Über-
gang Kita-Schule vorbereitet, mit dem Bildungsmanagement wurden Möglichkeiten der Kooperation entwi-
ckelt. Mit dem Kommunalen Integrationszentrum, das ebenfalls im Zuge der Erziehungs- und Bildungspart-
nerschaften den Übergang Kita-Schule in den Blick nimmt, wurde eine Projektweiterentwicklung abge-
stimmt.
Produktüberblicke
29
• In Zusammenarbeit mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen wurden die Eckpunkte der Bildungsdo-
kumentation überarbeitet und in einer aktualisierten Arbeitshilfe der AG 78/5 zusammengefasst.
• In Kooperation mit dem Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten wurden Hinweise
zu gesetzlichen Neuregelungen bei der Nachweiserbringung über die erfolgte ärztliche Impfberatung erar-
beitet und den Einrichtungen zur Verfügung gestellt.
Ausblick auf das Jahr 2018:
• Die Ende 2016 vorgelegte Bevölkerungsprognose der Stadt Münster weist bis 2020 einen kontinuierlichen
Anstieg der u3- und ü3-Kinder aus. Zur Versorgung dieser neu entstehenden Bedarfe und zur stadtweiten
Versorgung mit Plätzen in allen Wohnbereichen entsprechend der gesetzten Ausbauziele sind weitere Aus-
bauplanungen notwendig. Die Planungen hierzu werden auf der Grundlage der aktualisierten Prognosen
unter Berücksichtigung der Entwicklung demographischer Faktoren angepasst und bedarfsorientiert fortge-
setzt. Derzeit sind bereits über 3.000 Plätze in der Planung.
• Sobald die Planungen für neue Kitas entscheidungsreif sind, werden sie den politischen Gremien zur Be-
schlussfassung vorgelegt.
• Zur langfristigen bedarfsorientierten Versorgung mit Betreuungsplätzen werden die kommunalen Ausbau-
strategien weiter verfolgt:
- Bei allen neuen Wohngebieten werden maßnahmenbedingt Infrastrukturbedarfe entsprechend der neu
entstehenden Wohneinheiten angemeldet. Sofern im Wohnbereich erforderlich und möglich werden dort
weitere neue Gruppen verortet, um die angestrebten Ausbauziele langfristig in allen Wohnbereichen zu
erreichen.
- Geeignete Flächen und Gebäude werden gesucht und zu Kitazwecken umgenutzt.
- Zur kurzfristigen Bedarfsdeckung wird die Nutzung von Pavillons, die nicht mehr für die Flüchtlingsunter-
bringung benötigt werden, zu Kitazwecken an verschiedenen Standorten geprüft und, sofern machbar,
auch realisiert.
- Der Ausbau der betrieblichen Kindertagesbetreuung wird weiter verfolgt.
- In der Innenstadt fehlen weiterhin geeignete Flächen und Gebäude für einen bedarfsgerechten Ausbau.
Perspektivisch werden die Errichtungen der Kitas an der ehemaligen Wartburghauptschule und an der
Sonnenstraße die Versorgungssituation der Innenstadt verbessern, jedoch werden weitere Planungen er-
forderlich sein.
• Um die Kindertagesbetreuung zukunftsorientiert weiterzuentwickeln, werden die dafür notwendigen Anpas-
sungen auch bei den bereits vorhandenen Kindertageseinrichtungen bedarfsgerecht umgesetzt.
• Die Leistungsbeschreibung für Investoren im Kitabau wird weiterentwickelt und neu aufgelegt.
• Das in 2017 weiterentwickelte Konzept für Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in Münster
wird in 2018 evaluiert und dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien erneut vorgelegt. Im An-
schluss daran werden weitere Trägerauswahlverfahren für neue Kindertageseinrichtungen angestoßen.
• Die im Berichtsjahr 2017 neu gegründete „AG Betriebskitas“ wird zukünftig halbjährlich unter Beteiligung
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien tagen.
• Das Aufnahmeverfahren bzw. die Platzvergabe in Kindertagesbetreuung wird insbesondere hinsichtlich der
veränderten Aufnahmekriterien bei den städtischen Kitas überprüft und gegebenenfalls angepasst.
• Die städtischen Projekte „ExtraZeit“ und „FlexiZeit“ werden in Abstimmung mit den Anbietern bedarfsge-
recht ausgebaut, so dass weiterhin Standorte in allen Stadtbezirken vorgehalten werden können.
• Für das Jahr 2018 wurden sechs Eltern-Kind-Gruppen als niedrigschwellige Brückenangebote mit Plätzen
für 54 Kinder bewilligt. Der quantitative Rückgang der Angebote entspricht der derzeitigen Entwicklung
Produktüberblicke
30
(z. B. Schließung von Flüchtlingseinrichtungen). Es ist aber damit zu rechnen, dass unterjährig weitere An-
träge gestellt werden. Über die Bewilligung entscheidet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
• Die konzeptionellen Eckpunkte und organisatorischen Voraussetzungen für eine integrationskursbegleiten-
de Kinderbetreuung werden abschließend geprüft, so dass den Integrationskursträgern die Umsetzung ent-
sprechender Projekte in Münster ermöglicht wird.
• Der Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen in Kitas wird entsprechend der steigenden Nachfrage inten-
siviert. Um eine möglichst hohe Qualität des Angebotes zu sichern, werden in den regelmäßigen Coaching-
terminen für die Kulturmittlerinnen Fallberatungen angeboten.
• Im Rahmen der „AG Inklusive Erziehung“ (Unter-AG der AG 78/5 „Tagesbetreuung für Kinder“) findet ein
fachlicher Austausch zur Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Schule für Kinder mit Förderbedar-
fen zwischen Trägern von Kindertageseinrichtungen und der Schulamtsdirektorin für Grund- und Förder-
schulen statt.
• Die Entwicklung eines Konzeptes für Bildungshäuser soll im Rahmen der eingerichteten ämterübergreifen-
den Arbeitsgruppe in den Schritten Bestandsaufnahme, Datenaufbereitung und Entwicklung eines Modell-
projektes erfolgen. Die Weiterentwicklung der Kooperation zwischen Kita und Schule soll als Teilprojekt ei-
ner integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung die bisherigen Erkenntnisse aus Bildungsmoni-
toring und Bildungsmanagement mit einbeziehen sowie insbesondere bei der Entwicklung von Modellpro-
jekten Prozesse aufeinander abstimmen. Auch die Einbeziehung wissenschaftlicher Projekte wird geprüft.
• Im Qualitätszirkel der Familienzentren wird das Thema „Armutssensibles Handeln“ einen Schwerpunkt bil-
den. Hierzu hat das Institut für Soziale Arbeit e. V. (ISA) seine Unterstützung zugesagt.
• Zur Konkretisierung von Rolle und Aufgaben der zusätzlichen Fachkräfte in der inklusiven Förderung in
Regeleinrichtungen wird in der „AG Inklusive Erziehung“ eine Arbeitshilfe entwickelt.
• Zur Weiterentwicklung von Strategien und Handlungsoptionen gegen einen drohenden Fachkräftemangel
werden die vielfältigen Ergebnisse der Arbeitsgruppen und der Abstimmungsgespräche zusammengetragen
und ausgewertet. Die sich daraus ableitenden weiteren Handlungsschritte werden in der AG 78/5 „Tagesbe-
treuung für Kinder“ abgestimmt.
Ressourcen
• Stellen: 448,11
• Aufwendungen: 114.485.358 €
• Erträge: 83.617.759 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren ist sichergestellt.
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bis zum Jahr 2020
mit einer Versorgungsquote von bis zu 34,5 % in Kindertageseinrichtungen ausgebaut.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs auf einen Kinderta-
geseinrichtungsplatz für Kinder von 3 - 6 Jahren (in %)
104,5 103,4 100 104,4
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von
Kindern unter drei Jahren (in %)
30,3 29,4 32,4 29,8
Produktüberblicke
31
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von
Kindern unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung insge-
samt (Tageseinrichtungen und Tagespflege; in %)
(nachrichtlich: aus PG 0601)
44,5 42,4 47,0 43,1
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Einrichtungsstruktur
Anzahl der Familienzentren 30 31 32 33
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 177 179 180 183
davon:
Einrichtungen katholischer Träger 47 49 48 47
Einrichtungen evangelischer Träger 16 16 15 16
Einrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen 50 50 50 51
Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 29 29 29 29
Einrichtungen sonstiger Träger 35 35 38 35
Gruppenstruktur
Anzahl der Gruppen 547 547,5 526 580
davon:
Gruppen in Einrichtungen katholischer Träger 157 158 151 158
Gruppen in Einrichtungen evangelischer Träger 59 57,5 49 56
Gruppen in Einrichtungen in Trägerschaft von
Elterninitiativen
70 70,5 65 72
Gruppen in Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 121 125 113 126
Gruppen in Einrichtungen sonstiger Träger 141 136,5 149 149
Verhältnis „Plätze“ zu „Kinderzahl“
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächli-
che/prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet)
7.944 8.555 8.740 8.763
Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (tatsächli-
che/prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet)
7.502 7.676 7.583 7.744
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für unter
dreijährige Kinder
2.409 2.515 2.832 2.610
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder
im Alter von 3 bis unter 6 Jahren
7.841 7.936 7.583 8.087
Produktüberblicke
32
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt
(0 bis unter 6 Jahren)
10.250 10.451 10.415 10.697
davon:
Plätze in Gruppen für Kinder von 2 - 6 Jahren (G I)
25 Stunden (G I a)
35 Stunden (G I b)
45 Stunden (G I c)
3.685
21
1.122
2.542
3.659
18
1.080
2.561
2.200
10
700
1.490
3.782
11
1.106
2.665
Plätze in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren (G II)
25 Stunden (G II a)
35 Stunden (G II b)
45 Stunden (G II c)
1.411
13
251
1.147
1.547
17
276
1.254
2.166
10
1.018
1.138
1.628
12
278
1.338
Plätze in Gruppen für Kinder ab 3 Jahren (G III)
25 Stunden (G III a)
35 Stunden (G III b)
45 Stunden (G III c)
5.154
101
2.382
2.671
5.245
91
2.247
2.907
6.049
110
3.221
2.718
5.287
105
2.068
3.114
Betriebliche Kindertagesbetreuung:
Anzahl der betriebseigenen Plätze
Anzahl der Belegplätze
240
61
255
70
270
71
Anzahl von Plätzen zur Förderung der Integration behin-
derter Kinder (Einzelintegration)
355 349 375
Weitere Daten
Anzahl der Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für
Eltern, deren Kinder Kindertageseinrichtungen besuchen
22 24 23
Anzahl der Kinder in Spielgruppen 320 296 178
Produktüberblicke
33
Produktüberblicke
34
Produktüberblicke
35
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege
Kurzdarstellung
Kindertagespflege ist eine familiäre und flexible, auf die Betreuungsbedarfe der Eltern abgestimmte Betreu-
ungsform für insbesondere unter 3-jährige Kinder. Auch ältere Kinder können bei Bedarf ergänzend zu ande-
ren Einrichtungen in Kindertagespflege betreut werden. Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der
Betreuungsperson (Tagesmutter), im Haushalt der Eltern (Kinderfrau) oder in anderen geeigneten Räumen
statt. In der Betreuung in Familien werden Kinder alleine, mit Geschwistern, mit den Kindern der Tagesmutter
oder mit bis zu vier weiteren Tageskindern betreut.
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege der Stadt Münster berät, vermittelt und begleitet stadtteilorientiert
Eltern und Tagespflegepersonen. Des Weiteren plant und organisiert sie das Leistungsfeld „Kindertagespfle-
ge“. Der Verein Münsteraner Tageseltern e. V. ist als Interessensvertretung der Tagespflegepersonen in
Münster tätig. Eine zentrale Aufgabe ist die Stärkung und Weiterentwicklung des Berufsbildes Kindertages-
pflege.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 23, 24, 43 SGB VIII
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2017:
Neue Wege in der Öffentlichkeitsarbeit:
In 2017 hat die Beratungsstelle für Kindertagespflege neue Wege in der Öffentlichkeitsarbeit eingeschlagen.
Zusammen mit Radio Antenne Münster wurde ein Radiospot für die Werbung potentieller Interessenten/-innen
entwickelt. Dieser wird nun regelmäßig vor den Vorbereitungskursen ausgestrahlt. Auch werden nun alle vier
Wochen Suchanzeigen in den Westfälischen Nachrichten geschaltet. Die Suchanzeigen werden zusätzlich
durch die üblichen Plakate und Wurfzettel zu den Vorbereitungskursen unterstützt. Der Internetauftritt ist noch
einmal weiterentwickelt worden und für den Gesamtüberblick wurde ein Flyer erstellt. Dieser und andere in-
formierende Broschüren rund um die Kindertagespflege sind Teil des internen Corporate Designs, der die
Wiedererkennung der Kindertagespflege in allen Bereichen (Qualifizierung, Werbung, Infomaterial und Bil-
dungsdokumentationsordner) ermöglicht.
Im Jahr 2017 sind fünf Vorbereitungskurse für potentielle Neueinsteiger/-innen in Kindertagespflege durchge-
führt worden. Ziel der Beratungsstelle ist es, viele Teilnehmer/-innen sowohl für die Großtagespflege als auch
für die Tätigkeit im eigenen Haushalt zu begeistern. An den Vorbereitungskursen in 2017 haben 114 Personen
teilgenommen. Davon haben 66 den Kurs abgeschlossen, d. h. bis zum Ende besucht.
Großtagespflegestellen:
Die Anzahl der Großtagespflegestellen hat sich in 2017 um zwei auf 45 erhöht. Diese Zahl gibt nicht die tat-
sächlichen Aktivitäten der Beratungsstelle für Kindertagespflege wieder. Tatsächlich wurden vier neue Groß-
tagespflegestellen aufgebaut. Eine Großtagespflegestelle hat sich in eine Kindertageseinrichtung umgewan-
delt und ein Umzug in neue Räume wurde durch die Fachstelle begleitet. Jedoch wurde auch eine betriebliche
Großtagespflegestelle geschlossen. Ende 2017 gab es insgesamt 15 Großtagespflegestellen im betrieblichen
Kontext.
Gemäß der Landesstatistik NRW 2016 belegt die Stadt Münster den Spitzenplatz bezogen auf die Anzahl der
Großtagespflegestellen im Vergleich zur Einwohnerzahl, gefolgt von Düsseldorf (83/630.000), Essen
(68/585.000) und Duisburg (59/494.445).
Produktüberblicke
36
Der Ausbau von Großtagespflegestellen hat deutlich an Fahrt zugelegt. In 2018 werden voraussichtlich 14
Großtagespflegestellen neu eröffnet. Aufgrund der notwendigen Vorlaufzeit (Immobiliensuche, Suche nach
geeigneten Tagespflegepersonen, Um- und Aufbau der neuen Großtagespflegestelle) liegt der Beginn eines
großen Teils der Projekte schon in 2017.
Mit der Vorlage V/0454/2017 hat der Rat beschlossen, die erfolgreiche Ausbaustrategie von Großtagespflege-
stellen mit selbstständigen Tagespflegepersonen fortzusetzen. Unter Berücksichtigung der Prämissen unter
Punkt 4 in der Vorlage wurde der Erweiterung der Ausbaustrategie über die Möglichkeit, Großtagespflegestel-
len mit angestellten Tagespflegepersonen zu betreiben, zugestimmt. Auch hier sind erste Projekte für 2018 zu
erwarten.
Ausblick auf das Jahr 2018:
• Die Kooperation zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung wird ausgebaut (u. a. Modelle
direkter Kooperation im Bereich der Betreuungsplätze).
• Das strukturelle Zusammenspiel zwischen den Leistungsbereichen Kindertageseinrichtung und Kinderta-
gespflege (Stichworte: Aufnahmeverfahren, Versorgung mit u3-Plätzen) wird abgestimmt.
• Das Modul des Kita-Navigator für den Bereich Kindertagespflege wird weiter optimiert.
• Im Netzwerk für die Qualifizierung von Kindertagespflege wird das Qualifizierungssystem geplant, organi-
siert und weiterentwickelt.
• Das Verfahren zur Erteilung der Pflegeerlaubnis (Stichwort: Kompetenzorientierung) wird weiterentwickelt.
• Die Entwicklung eines Konzepts zur Neustrukturierung des Vorbereitungskurses ist vorgesehen.
• Eine Auseinandersetzung mit dem Thema Sprachförderung, insbesondere mit den Beobachtungsverfahren,
steht auf der Agenda.
• Es erfolgt eine Auseinandersetzung mit Qualitätssicherungssystemen im Rahmen der Strategie des qualita-
tiven Umbaus und der Weiterentwicklung des Leistungsfeldes.
• Die Einführung der neuen Bildungsdokumentationen in das Leistungsfeld Kindertagespflege (runder Tisch
mit Tagespflegepersonen) wird ausgewertet.
• Der Aufbau neuer Großtagespflegestellen mit selbständigen Tagespflegepersonen ist vorgesehen.
• Auch neue Großtagespflegestellen mit angestellten Tagespflegepersonen sollen in Zusammenarbeit mit
Trägern von Kindertageseinrichtungen aufgebaut werden.
• Die Betriebliche Kindertagespflege wird weiter ausgebaut.
Ressourcen
• Stellen: 19,11
• Aufwendungen: 9.755.329 €
• Erträge: 3.230.635 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege sind bis zum Jahr 2020 mit
einer Versorgungsquote von bis zu 15,5 % ausgebaut.
Ausbau des qualifizierten Angebots: Der Anteil der Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qualifizierungsstu-
fe mit 160/190 Unterrichtsstunden ab 2010 in Münster oder Ausbildung als Erzieherin/Sozialpädagogin) soll,
gemessen an den Gesamtbetreuungsstunden in der Kindertagespflege, auf dem bisherigen Niveau beibehal-
ten werden.
Produktüberblicke
37
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v.
Kindern unter drei Jahren in Kindertagespflege (in %)
14,2 13,0 14,6 13,4
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von
Kindern unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ins-
gesamt (Tageseinrichtungen und Tagespflege; in %)
(nachrichtlich: aus PG 0601)
44,5 42,4 47,0 43,1
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 3
(höchste Qualifikationsstufe mit 160/190 USt.) an den
Gesamtbetreuungsstunden (in %)
92 95,5 86 98
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Verhältnis „Plätze“ zu „Kinderzahl“
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächliche/
prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet)
7.944 8.555 8.740 8.763
Kinder in Tagespflege insgesamt 1.217 1.196 1.386 1.258
davon:
Kinder von 0 - 3 Jahren 1.130 1.109 1.276 1.171
Kinder von 3 - 6 Jahren 33 33 50 33
Kinder von 6 - 10 Jahren 54 54 60 54
Großtagespflege / Betriebliche Kindertagespflege
Großtagespflegestellen (inklusive betrieblicher GTP) –
Anzahl
42 43 45
Großtagespflegestellen (inklusive betrieblicher GTP) -
Plätze
372 383 397
davon:
Großtagespflegestellen im Sozialraum - Anzahl 25 27 30
Großtagespflegestellen im Sozialraum - Plätze 220 240 266
Betriebliche Großtagespflege - Anzahl 17 16 15
Betriebliche Großtagespflege - Plätze 152 143 135
Weitere Daten
Neuvermittlungen 841 741 670
Anzahl Tagespflegepersonen 310 290 277
Begleitete Tagesmütter-Treffen 206 207 189
Kooperationen mit Familienzentren 30 31 33
Produktüberblicke
38
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Teilnehmer/-innen an Qualifizierungsmaßnahmen 471 485 565
Angebotene Unterrichtsstunden, Grundqualifizierung 337 346 372
Angebotene Unterrichtsstunden, weitergehende Qualifi-
zierung
634 595 447
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 2
(mittlere Qualifikationsstufe mit 42 USt.) an den Ge-
samtbetreuungsstunden (in %)
7 4 14 2
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 1 an
den Gesamtbetreuungsstunden (in %)
1 0,5 2 0
Produktüberblicke
39
Produktüberblicke
40
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben
Kurzdarstellung
Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit umfassen neben den offenen Treffangeboten die Jugendbil-
dung, Freizeitangebote, die Jugendberatung und die Durchführung von Ferienmaßnahmen und Ganztagsbe-
treuungsmaßnahmen in den Ferien. Die Angebote finden in den Einrichtungen und als aufsuchende Arbeit
statt und richten sich insbesondere an alle jungen Menschen im Alter von 6 bis 21 Jahren. Der Offene Ganz-
tag einschließlich der Ferienbetreuung wird an 45 Grund- und Förderschulen durchgeführt.
Gesetzliche Grundlage: § 11 SGB VIII, § 9 SchulG (BASS 12 - 63 Nr. 2)
Hinweis: Hinsichtlich des Offenen Ganztags wird auch auf die Produktgruppe 0301 - Produkte 030101 und
030105 - verwiesen.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2017:
Offene Kinder- und Jugendarbeit:
• Die Umsetzung der Handlungsempfehlung „Weiterentwicklung des Wirksamkeitsdialogs“ war in 2017 fest in
einer Unterarbeitsgruppe der AG 78/2 „Kinder- und Jugendarbeit“ verankert. Die Unter-AG hat gemeinsam
mit dem fachlichen Controlling der Kinder- und Jugendförderung die einzelnen Bausteine des Wirksam-
keitsdialogs betrachtet, evaluiert und zudem weitere Instrumente entwickelt.
• Erstmalig haben die Träger der aufsuchenden Jugendsozialarbeit (AJSA) in Kooperation mit der Jugendför-
derung und dem fachlichen Controlling in 2017 ihr eigenes auf die AJSA ausgerichtetes Berichtswesen er-
arbeitet und angewandt. Auch die offene Kinder- und Jugendarbeit hat in 2017 mit einem neuen Berichts-
wesen für ihr pädagogisches Arbeitsfeld gearbeitet. Ein gemeinsamer Qualitätszirkel zum jeweiligen Be-
richtswesen hat in 2017 stattgefunden.
• Die Angebotsstunden in Form von Mindeststandards der aufsuchenden Jugendsozialarbeit wurden in den
Leistungsbeschreibungen festgeschrieben.
• Das Ergebnis der Umsetzung der Handlungsempfehlung „Optimierung der Netzwerkarbeit“ sind erstmalig
dialogisch erstellte Leitlinien, welche in Zusammenarbeit mit den freien Trägern aus den Stadtteilarbeits-
kreisen erarbeitet und verabschiedet wurden. Sie dienen als Handreichung und Orientierung für alle 22
Münsteraner Stadtteilarbeitskreise.
• Das Thema „Sucht“ als ein Schwerpunktthema 2017 wurde in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Drogen-
hilfe in allen Bezirkstreffen aufgegriffen und bearbeitet.
• Der bedarfsgerechte Ausbau der pädagogischen Angebote für Flüchtlingskinder und -jugendliche in Koope-
ration der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit Flüchtlingseinrichtungen ist auch 2017
weitergeführt und verstetigt worden. Es gab Angebote an ca. 60 Standorten.
• Der Jugendrat wurde im November 2017 in einer Urnenwahl neu gewählt. Die 30 Kinder und Jugendlichen
aus sechs Bezirken sind erstmalig für eine Amtsperiode von drei Jahren gewählt. Dies ist ein Ergebnis der
Beschlussvorlage V/0071/2017/2 „Änderung der Satzung, der Wahlordnung und Aufstockung der pädagogi-
schen Begleitung des Jugendrates“.
• In Münster werden flächendeckend und sozialraumbezogen ganztägige Ferienbetreuungsmaßnahmen für
Grundschulkinder angeboten. Dort, wo Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht für eine
Ferienbetreuung zur Verfügung stehen, werden die Angebote in den Offenen Ganztagsschulen durch zwei
Produktüberblicke
41
freie Träger durchgeführt. Die Angebote erfüllen nach den Richtlinien der außerschulischen Kinder- und Ju-
gendarbeit vorgegebene Qualitätsstandards.
• Die Beschlussvorlage V/0886/2017 „Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder-
und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit in Müns-
ter“ wurde in einem dialogischen Prozess mit den freien Trägern über einen längeren Zeitraum in 2017 er-
arbeitet und Ende 2017 politisch beschlossen.
• In 2017 haben die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit ihre Angebote am Wochenende
weiter ausgebaut. Aktuell bieten 91 % der Einrichtungen verbindliche Wochenendöffnungszeiten an (Ver-
gleich 2016: 85 %).
Offene Ganztagsschule (OGS):
• Die Weiterentwicklung von Raum- und Verpflegungskonzepten und -standards in der OGS sowie der be-
darfsgerechte weitere Ausbau unter Berücksichtigung des Raum- und Personalangebotes sind weiterge-
führt worden.
• Die personellen Rahmenbedingungen im offenen Ganztag werden kontinuierlich ausgebaut. Mit dem Be-
schluss über den Haushalts-/Stellenplan 2017 hat der Rat entschieden, an acht Schulen ab der sechsten
bzw. siebten Gruppe die Stellen für freigestellte Koordinationsfachkräfte zu erhöhen. Es sind nun insgesamt
13 Koordinatorinnen freigestellt.
• Zum 01.04.2017 wurde die bisherige Fachstelle „Kinder- und Jugendförderung, Offene Ganztagsschulen“
geteilt und aus den beiden Kernbereichen a) ein neues Team „Kinder- und Jugendförderung“ sowie b) eine
Fachstelle „Offene Ganztagsschulen“ gebildet. (siehe hierzu auch unter Punkt 10. Organisation).
Ausblick auf das Jahr 2018:
Offene Kinder- und Jugendarbeit:
• Das neue Berichtswesen wird evaluiert und im Dialog mit den freien Trägern weiterentwickelt.
• Die Datenbank bzgl. der Themenschwerpunkte wird im Team Kinder- und Jugendförderung überarbeitet.
• Der Wirksamkeitsdialog wird auch in 2018 unter der Beteiligung von freien Trägern bearbeitet.
• Die freizeitpädagogischen Maßnahmen für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsunterkünften sind ab
2018 Bestandteil des Teams Kinder- und Jugendförderung und werden dort bzgl. der Trägerbegleitung, des
Berichtswesens etc. neu verortet.
• Die soziale Gruppenarbeit und die aufsuchende Jugendsozialarbeit werden ab 2018 bzgl. der Trägerbeglei-
tung, des Berichtswesens etc. fest in der Trägerförderung des Teams Kinder- und Jugendförderung veran-
kert.
• Ein Qualitätszirkel in Kooperation mit dem Jobcenter zur Beschlussvorlage V/0597/2017 „Umsetzung des
§16h SGB II im Jobcenter der Stadt Münster“ und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit wird durchgeführt.
• Im Zuge der Beschlussvorlage V/0886/2017 „Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der offe-
nen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenar-
beit in Münster“ werden Einrichtungsbündelungen vorgenommen, neue Leistungsbeschreibungen und
-vereinbarungen abgeschlossen, Planungssicherheiten für freie Träger gewährleistet und neue Standorte
eröffnet.
• „Partizipation“ wird auch im Jahr 2018 ein Themenschwerpunkt im Team Kinder- und Jugendförderung sein.
• Die Ferienbetreuungsangebote für Grundschulkinder werden bedarfsgerecht weiter ausgebaut.
Offene Ganztagsschule (OGS):
• Im Jahr 2018 wird ein verbindliches Rahmenkonzept für Qualitätsstandards mit verbindlichen Standards für
alle Offenen Ganztagsschulen in Münster eingeführt. Sie bilden den Rahmen für alle Grundschulen, für die
Eltern und ihre Kinder, die Jugendhilfe und alle Kooperationspartner innerhalb der OGS und sollen als Ori-
Produktüberblicke
42
entierungshilfe bei der Erarbeitung von Konzepten und Schulprogrammen der Offenen Ganztagsschulen
dienen.
• Die Weiterentwicklung von Verpflegungskonzepten und -standards in der OGS sowie der bedarfsgerechte
weitere Ausbau unter Berücksichtigung des Raumangebotes (Amt 40) und des Personalangebotes sind
vorgesehen.
• Weitere Verbesserungen der personellen Rahmenbedingungen im offenen Ganztag werden kontinuierlich
angestrebt.
Ressourcen
• Stellen: 297,09
• Aufwendungen: 23.925.389 €
• Erträge: 11.067.946 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Mindestens 75 % der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit haben regelmäßige Öffnungszeiten
am Wochenende.
Der Umfang der Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ wird erhalten (= 20 %
der Angebotsstunden der Einrichtungen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach Leistungsvereinba-
rung).
Der Anteil der Stammbesucher/-innen in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit soll auf dem
Niveau von mindestens 13 % gehalten werden.
Der Offene Ganztag wird bedarfsgerecht ausgebaut. Als Bedarf wird eine jährliche Zunahme der Teilnehmen-
denzahl von 4 % angenommen.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Anteil der Einrichtungen mit hauptamtlichem Personal
mit regelmäßiger Wochenendöffnung (in %)
68 85 75 91
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und
Kommunikation“ (nach Leistungsvereinbarung)
9.096 9.210 9.936 9.210
Anteil der Stammbesucher/-innen in Einrichtungen an
Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 - 20 Jahren
des Stadtgebietes
15 10,01 13 13,70
Anteil der Teilnehmenden am Offenen Ganztag an der
Gesamtschülerzahl der Grund- und Förderschulen (in
%)
52 54,20
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Strukturdaten der Kinder- und Jugendarbeit
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 40 40 34 34
in Trägerschaft der Stadt Münster 9 9 9 9
von freien Trägern 31 31 25 25
Produktüberblicke
43
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
davon:
katholisch 11 11 8 8
evangelisch 6 6 5 5
sonstige 14 14 12 12
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit
Wochenendöffnungszeit
27 34 26 31
Anzahl der Einrichtungen, die mindestens 20 % der
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und
Kommunikation“ erreichen
40 40 34 34
Einrichtungen der aufsuchenden Arbeit 7 10 10 10
Offene Ganztagsschulen
Anzahl der Grund- und Förderschulen mit Offenem
Ganztag
44 45 44 45
davon:
Anzahl der Grundschulen mit Offenem Ganztag 42 42 42 42
Anzahl der Förderschulen mit Offenem Ganztag 2 3 2 3
Anzahl der Schüler/-innen an Grund- und Förderschulen 10.053 10.227 10.667 10.269
Anzahl der Teilnehmenden am Offenen Ganztag 4.783 5.322 5.547 5.561
davon:
Anzahl der Teilnehmenden an Grundschulen 4.722 5.255 5.383 5.497
Anzahl der Teilnehmenden an Förderschulen 61 67 164 64
Teilnehmende an Grund- und Förderschulen für die Bis-
Mittag-Betreuung
2.228 2.189 2.389 2.158
Anzahl der OGS-Gruppen an Grund- und Förderschulen 180 202 214
FINANZfairTEILUNG
Angebotsstunden in den Einrichtungen der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit insgesamt
45.480 46.050 43.320 46.050
Angebotsstunden im Angebotsfeld „geschlechterspezifi-
sche Angebote“
2.274 2.303 2.166 2.303
Anzahl der Stammbesucher im Alter von 6 - 20 Jahren
insgesamt
4.739 5.114 5.588 5.973
Anteil der weiblichen Stammbesucher im Alter von
6 - 20 Jahren (in %)
42 42,3 50 42,4
Anteil der männlichen Stammbesucher im Alter von
6 - 20 Jahren (in %)
58 57,7 50 57,6
Produktüberblicke
44
Produktüberblicke
45
060202 – Jugendverbandsarbeit
Kurzdarstellung
Jugendverbände engagieren sich u. a. in den Bereichen Religion, Sport, Kultur, Umwelt und Bildung. Die Ar-
beit wird freiwillig, ehrenamtlich und gemeinschaftlich gestaltet und verantwortet. Damit trägt Jugendver-
bandsarbeit wesentlich zur Identitätsbildung junger Menschen bei. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe un-
terstützt die Jugendverbandsarbeit beratend und durch Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen und
Aktionen.
Gesetzliche Grundlage: § 12 SGB VIII
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2017:
• Im Jahresgespräch der Jugendverbandsarbeit wurde insbesondere das Thema „Partizipation“ diskutiert.
Vereinbart wurde, dass die aktive Beteiligung von Jugendlichen in den Jugendverbänden auch im nächsten
Jahr ein Schwerpunkt der Arbeit sein soll.
• 2017 konnten in 58 Qualifizierungsmaßnahmen 418 Jugendliche für die ehrenamtliche Kinder- und Jugend-
arbeit als Gruppenleiter/-innen qualifiziert werden. Die Zahl ist damit um 80 Jugendliche im Vergleich zum
Vorjahr gestiegen. Ebenfalls sind die Qualifizierungsmaßnahmen im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt
neun Veranstaltungen gestiegen. Auch die Anzahl der ausgegebenen Juleica-Cards hat deutlich zugenom-
men.
• Die Abfrage zur Jugendverbandsarbeit war aufgrund der geringen Rücklaufquote nicht genügend aussage-
kräftig. Hier müssen andere Formen der Evaluation gefunden werden.
Ausblick auf das Jahr 2018:
• In Zusammenarbeit mit dem Team Verwaltung der Kinder- und Jugendförderung sollen zukünftig die Ange-
bote der Jugendverbandsarbeit mit Hilfe eines neuen Berichtswesens dargestellt werden.
• Die THX-Party, die Dankesparty für die in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich Tätigen, wird auch in
2018 gemeinsam mit den Jugendverbänden, den freien Trägern sowie dem Jugendrat durchgeführt.
• Die Handlungsempfehlungen des 3. Kinder- und Jugendförderplans für die Jugendverbandsarbeit werden
mit den Jugendverbänden weiter vertieft, konkretisiert und umgesetzt.
Ressourcen
• Stellen: 0,58
• Aufwendungen: 333.124 €
• Erträge: 264 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Es werden mindestens 45 Qualifizierungsmaßnahmen (Tages-, Wochenend- und Wochenmaßnahmen) für
Gruppenleiter/-innen mit mindestens 400 Teilnehmenden durchgeführt.
Die Zahl der Firmenvergünstigungen für Jugendleiterkarteninhaber/-innen soll mindestens 70 erreichen.
Produktüberblicke
46
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen für Gruppenlei-
tungen
44 39 45 58
Anzahl der Teilnehmenden an Qualifizierungsmaßnah-
men für Gruppenleitungen
374 338 400 418
Anzahl der Firmenvergünstigungen 74 74 70 71
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Strukturdaten der Jugendverbandsarbeit
Jugendverbände in Münster 24 23 24 23
davon:
Katholische Jugendverbände 7 7 7 7
Evangelische Jugendverbände 3 3 3 3
Sonstige Jugendverbände 14 13 14 13
Angebotsdaten der Jugendverbandsarbeit
Ausgegebene Jugendleiterkarten (Gültigkeit 3 Jahre) 44 59 35 83
Anzahl der Tagesqualifizierungsmaßnahmen 10 9 10 22
Teilnehmende an Tagesqualifizierungsmaßnahmen 61 50 65 97
Anzahl der Wochenendqualifizierungsmaßnahmen 25 22 25 24
Teilnehmende an Wochenendqualifizierungsmaßnahmen 279 244 300 278
Anzahl der Wochenqualifizierungsmaßnahmen 9 8 10 12
Teilnehmende an Wochenqualifizierungsmaßnahmen 34 44 35 43
Produktüberblicke
47
060301 – Jugendsozialarbeit
Kurzdarstellung
Die Angebote der Jugendsozialarbeit umfassen u. a. Hilfen bei Schul- und Lernschwierigkeiten, unzureichen-
der Ausbildungsfähigkeit, Arbeitslosigkeit, schwieriger familiärer Situation, Migrationserfahrung oder Woh-
nungslosigkeit. Junge Menschen werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt und befähigt, eigenstän-
dig und eigenverantwortlich ihr Leben zu organisieren.
Gesetzliche Grundlage: § 13 SGB VIII
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2017:
• Die Auslastungsquote im Bereich der pädagogischen Lernhilfen, Mototherapie, des heilpädagogischen Rei-
tens und der Teilhabeleistungen war, wie auch in den Vorjahren, hoch. In 2017 wurde ein Wert von 98 % er-
reicht. Dieser Wert zeigt deutlich, dass die Hilfen von Kindern, Jugendlichen und Eltern angenommen wer-
den und erforderlich sind. In den Auswertungsgesprächen mit den freien Trägern zeigte sich auch die Wirk-
samkeit der Hilfen (u. a. durch ein fachliches Controlling für Mototherapie und pädagogische Lernhilfen).
• Die Beschlussvorlage V/0886/2017 „Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder-
und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit in Müns-
ter“ wurde in einem dialogischen Prozess mit den freien Trägern über einen längeren Zeitraum in 2017 er-
arbeitet und Ende 2017 politisch beschlossen. Hierbei wurde unter anderem die soziale Gruppenarbeit an
verschiedenen Standorten weiter ausgebaut, um die Synergieeffekte mit der aufsuchenden Jugendsozialar-
beit zu nutzen.
• Im Einklang mit der gesamtstädtischen Weiterentwicklung der Flüchtlingshilfe sind die kinder- und jugend-
pädagogischen Angebote leicht gesunken.
• Wohnungslosigkeit und zunehmende psychische Auffälligkeiten waren auch in 2017 bestimmendes Thema
in der Arbeit der Streetwork. Infolge der Umbaumaßnahmen des Bahnhofsumfelds kam es insbesondere
zum Jahresbeginn zu Verlagerungen der Aufenthaltsorte junger Wohnungsloser (u. a. Hamburger Tunnel,
Windthorststraße, Bahnhofsstraße, Engelenschanze), die zu Konflikten mit Anwohnern und Gewerbetrei-
benden führten. Die Streetwork konnte in abgestimmter Kooperation mit Ordnungsamt und Polizei deeska-
lierend tätig werden.
• Im Jahr 2017 hat sich das gesamte Team der Streetwork personell erneuert. In der Folge blieben die Kon-
taktzahlen mit 185 namentlich bekannten Personen deutlich unter denen der Vorjahre (280 - 300 Perso-
nen). Dennoch war die Zahl der intensiven Kontakte in der Beratung und Begleitung im Vergleich zum Vor-
jahr nicht signifikant rückläufig, weil überwiegend lockere, sporadische Kontakte verloren gegangen sind.
• Die tagesstrukturierenden Angebote in der Anlaufstelle an der Hafenstraße wurden mit 10 bis 20 Besu-
chern/-innen pro Angebot weiterhin gut angenommen wie auch das wöchentliche Frauenfrühstück mit vier
bis sieben Teilnehmerinnen, das durch die regelmäßigen Besuche einer Ärztin des Gesundheitsamts the-
matisch ergänzt wurde.
• Die Soziale Gruppenarbeit, ein Nachtsportangebot im Rahmen der Jugendgerichtshilfe in Mitte-Nord, war
bis zum Sommer mit bis zu 15 Teilnehmern/-innen gut frequentiert. Nach den Sommerferien reduzierte sich
die Teilnehmer/-innengruppe.
• Im neu aufgebauten Projekt „aufsuchende Cliquenarbeit mit jungen geflüchteten Menschen rund um das
Paul-Gerhardt-Haus“ stand die Kontaktaufnahme und Betreuung der jungen Menschen im Vordergrund, die
Produktüberblicke
48
durch die Angebote des Paul-Gerhardt-Hauses (PG) nicht bzw. nicht mehr erreicht werden, aber große Tei-
le ihrer „Freizeit“ im Umfeld dieser Einrichtung verbringen und dort für Unruhe sorgten. Hier konnte die
Streetwork zusammen mit einem Kollegen aus dem Wuddi zu einigen jungen Menschen Kontakte knüpfen
und besonders in „Stoßzeiten“ zur Entlastung der Mitarbeiter/-innen des PG beitragen. Highlights waren zu-
sammen mit dem PG organisierte „Soccer-Cage“-Turniere, an denen sowohl Besucher/-innen des Hauses
wie auch solche mit Hausverbot oder ohne Anbindung an das Haus teilnehmen durften.
Ausblick auf das Jahr 2018:
• Die Trägerförderung für die soziale Gruppenarbeit und die aufsuchende Jugendsozialarbeit befindet sich ab
2018 in der Zuständigkeit des Teams Kinder- und Jugendförderung.
• Im Zuge der Beschlussvorlage V/0886/2017 „Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der offe-
nen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenar-
beit in Münster“ werden neue Leistungsbeschreibungen und -vereinbarungen abgeschlossen, Planungssi-
cherheiten für freie Träger gewährleistet und neue Standorte eröffnet.
• Die Bedarfsermittlung und Neukonzipierung der Aufsuchenden Cliquenarbeit wie auch der Sozialen Grup-
penarbeit im Stadtbezirk Mitte in Abstimmung mit den Akteuren der Jugendhilfe vor Ort steht im Fokus.
• Es sind Maßnahmen zur Teamentwicklung und Konzeptfortschreibung an der Schnittstelle Streetwork /
aufsuchende Jugendsozialarbeit / soziale Gruppenarbeit vorgesehen.
• Die Kooperation mit dem Jobcenter (u. a. vor dem Hintergrund des § 16h SGB II) wird intensiviert.
• Geschlechtsspezifische Gruppenangebote für Mädchen und junge Frauen zur Stärkung des Selbstbewusst-
seins/Selbstwertgefühls werden entwickelt.
Ressourcen
• Stellen: 4,63
• Aufwendungen: 2.113.407 €
• Erträge: 72.709 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Die Angebote in den Bereichen pädagogische Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches Reiten, Teilhabe-
leistungen sind zu mindestens 90 % ausgelastet.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Auslastungsgrad der Angebote der Jugendsozialarbeit
(in %)
94 98 90 98
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Strukturdaten der Jugendsozialarbeit
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der Jugendsozi-
alarbeit
21 30 21 35
davon:
Anzahl der freien Träger der Lernhilfen 5 5 5
Produktüberblicke
49
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Anzahl der freien Träger der Migrationshilfen 11 19 19
Anzahl der öffentlichen Träger der Migrationshilfen 1 1 1
Anzahl der freien Träger der Jugendberufshilfe 1 1 1
Anzahl der freien Träger der Wohnhilfen 2 3 3
Anzahl der öffentlichen Träger der aufsuchenden
Jugendsozialarbeit
1 1 1
Anzahl der weiteren freien Träger der Jugendsozial-
arbeit
0 0 5
Anzahl der stationären Plätze für Leistungen nach § 13 III
SGB VIII bei den freien Trägern der Wohnhilfen
26 46 26 48
Angebotsdaten der Jugendsozialarbeit
Anzahl der Angebotsstunden in den Bereichen pädagogi-
sche Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches Reiten,
Teilhabeleistungen
6.880 7.080 6.880 7.080
Anzahl der Auslastungsstunden in den Bereichen päda-
gogische Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches
Reiten, Teilhabeleistungen
6.480 6.938 6.190 6.930
Anzahl der geförderten Kinder in den pädagogischen
Lernhilfen
45 46 50 52
Anzahl der geförderten Kinder im Angebot der Motothe-
rapie
54 56 50 42
Anzahl der geförderten Kinder im Angebot des heilpäda-
gogischen Reitens
55 71 65 90
Anzahl der geförderten Kinder in den Angeboten der
Teilhabeleistungen
147 148 130 135
Jährliche Angebotsstunden für Kinder u. Jugendliche mit
Flüchtlingsstatus bei Trägern (öffentliche und freie) der
Jugendsozialarbeit
7.473 12.803 17.615 10.780
Anzahl der von der Jugendförderung/Jugendsozialarbeit
betreuten Kinder und Jugendlichen in Flüchtlingseinrich-
tungen
496 1.125 1.300 827
Anzahl der durch die Streetwork erreichten Jugendlichen
und jungen Erwachsenen
294 279 185
Produktüberblicke
50
060302 – Jugendhilfe an Schulen
Kurzdarstellung
Die Jugendhilfe engagiert sich mit einem eigenständigen Profil an Schulen mit Angeboten zur Beratung, Be-
treuung und Förderung von Schülern/-innen. Dazu gehören Jugendhilfeangebote an Grund-, Haupt-, Real-,
Sekundar- und an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, an Förderschulen sowie Angebote für
Schulverweigerung an allen Schulen.
Grundsätzliche Zielrichtung ist die frühzeitige Unterstützung im Vorfeld erzieherischer Hilfen sowie die Früher-
kennung von schulvermeidenden Tendenzen. Die Angebote der Jugendhilfe sind kein direkter Bestandteil des
Schulbetriebs, somit kann der gesetzliche Auftrag der Jugendhilfe gezielt umgesetzt werden.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2017:
• Die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018 als ein Teilprojekt der integrierten Ju-
gendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ist umgesetzt worden. Dazu ist das kommunal steuerbare Perso-
nal der Schulsozialarbeit anhand der festgelegten Indikatoren bedarfsgerecht verteilt worden. Aufgrund der
Sensibilität und Komplexität des Themas war dies arbeitsintensiv. Daneben wurde eine einheitliche Koope-
rationsvereinbarung als Grundlage für die Schulsozialarbeit entwickelt und mit den Schulen abgeschlossen.
• Die Förderinseln an Grundschulen wurden in diesem Prozess anhand der festgelegten Indikatoren neu
verteilt.
• „Mobiles Team Münster“ (MTM): Das Kooperationsprojekt von Jugendhilfe, Schulamt für die Stadt Münster
und der städtischen Schulpsychologie für die Primarstufe hat sich im Berichtsjahr etabliert. Lehrkräfte der
Grundschulen und Eltern werden multiprofessionell beraten und Lösungsvorschläge begleitet. Mit diesem
multiprofessionellen Ansatz wird die Beschulung von Kindern mit emotionalem und sozialem Förderbedarf
sichergestellt.
• Analog zur Neukonzeptionierung der Primarstufe der Schule an der Beckstraße wird der Sekundarbereich
(siebte bis zehnte Klasse) neu konzeptioniert. Die Einbindung eines freien Trägers mit einem Leistungsprofil
im Übergang Schule/Beruf war integraler Bestandteil.
• Das Angebot schulischer Lernort Pro-B-Klasse - Sek I wurde bedarfsgerecht weiterentwickelt. Neu installiert
wurde ein zentrales multiprofessionelles Gremium, dass die Aufnahme und Rückführung steuert und beglei-
tet.
Ausblick auf das Jahr 2018:
• Zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 wird das kommunal steuerbare Personal der Schulsozialarbeit an-
hand der festgelegten Indikatoren erneut umverteilt. Gleiches gilt ebenfalls für das Personal der Förderin-
seln an Grundschulen.
• Vorgesehen ist, ein ämterübergreifendes Qualitätsmanagement inklusive Kooperationsvereinbarungen mit
den Schulen und ein Fachcontrolling aufzubauen. Dazu gehören u. a. Leistungsvereinbarungen, Anpassung
der Arbeitskreisstrukturen und Mitarbeiterqualifizierung.
• In Kooperation mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle wird eine Fortbildungsveranstaltung zu dem
Thema „Schulverweigerung - wenn Schülerinnen und Schüler nicht mehr in die Schule kommen…“ konz i-
piert, geplant und angeboten. Außerdem werden Münsteraner Schulen Workshops zu diesem Thema an-
geboten.
Produktüberblicke
51
• Zum Ausgleich von Benachteiligung werden interimsweise „besondere Projekte“ installiert z. B. zum Um-
gang mit erhöhter Schulverweigerung in der T-Straße.
• Aufgrund der positiven Erfahrung in der Primarstufe soll auch in der Sekundarstufe ein Kooperationsprojekt
von Jugendhilfe, Schulamt für die Stadt Münster und der städtischen Schulpsychologie (mobiles Team -
MTM) aufgebaut werden, das multiprofessionell Unterstützung anbietet.
• In Kooperation mit dem Netzwerk Schulverweigerung soll ein einheitlicher Ablaufplan für die Grund-, Real-,
Sekundarschulen und die Gymnasien erstellt werden, der Hilfe und Struktur zum Umgang mit Schulabsen-
tismus bietet.
Ressourcen
• Stellen: 25,16
• Aufwendungen: 3.100.938 €
• Erträge: 3.708 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Mindestens 20 % der Schüler/-innen aller Kooperationsschulen (Hauptschulen: Coerde, Waldschule, Roxel,
Hiltrup, Wolbeck, Geistschule; Sekundarschule Roxel, Realschule Hiltrup, Förderschulen mit dem Förder-
schwerpunkt Lernen) werden durch die Fachkräfte "Jugendhilfe an Grundschulen und weiterführenden Schu-
len" betreut.
Mindestens 15 % der Schüler/-innen der Jugendhilfe an der Richard-von-Weizsäcker-Schule werden in Ko-
operation mit der Schule in das Regelschulsystem rückgeführt.
Mindestens 90 % der durch die Fachberatung Schulverweigerung betreuten Schüler/-innen werden in das
Schul- und Bildungssystem reintegriert bzw. in passgenaue Hilfen vermittelt.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Anteil der betreuten Schüler/-innen an der Gesamtschü-
lerzahl in Kooperationsschulen (in %)
18 20 20 15
Anteil der rückgeführten Schüler/-innen an der Gesamt-
zahl (in %)
28 11 15 17
Anteil der reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen ver-
mittelten Schulverweigerer (in %)
85 83 90 92
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Strukturdaten der Jugendsozialarbeit
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der schulbezo-
genen Jugendhilfeleistungen
4 6 4 7
Anzahl der öffentlichen Träger für Schulverweigerung 1 1 1
Anzahl der freien Träger für Schulverweigerung 1 1 1
Schüler/-innen an allen Grundschulen 9.547 9.822 10.352 9.918
Schüler/-innen an allen Hauptschulen 1.510 1.431 1.745 1.217
Produktüberblicke
52
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Schüler/-innen an Gymnasien 9.451 9.442 9.393 9.214
Schüler/-innen an Realschulen 3.698 3.548 3.492 3.355
Schüler/-innen an städt. Förderschulen 506 405 315 336
Schüler/-innen an der PRIMUS Schule (GS und Sek. I) 361 400 434
Schüler/-innen an der Sekundarschule 406 461 476
Hauptschulen
Betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 275 267 349 214
Realschule Hiltrup
Schüler/-innen der Realschule Hiltrup 579 591 561
Betreute Schüler/-innen der Realschule Hiltrup 28 118 46
Sekundarschule Roxel
Schüler/-innen der Sekundarschule Roxel 406 461 476
Betreute Schüler/-innen der Sekundarschule Roxel 42 92 84
PRIMUS Schule
Schüler/-innen der PRIMUS Schule - ab 5. Jahrgang 195 235
Betreute Schüler/-innen der PRIMUS Schule - ab 5.
Jahrgang
22 16
Fürstin-von-Gallitzin Realschule
Schüler/-innen der Fürstin-von-Gallitzin Realschule 206 142
Betreute Schüler/-innen der Fürstin-von-Gallitzin Real-
schule
30 8
Förderinseln
Anzahl der Förderinseln in freier und öffentlicher Träger-
schaft
19 19 24
Anzahl der im Bereich der Sprachförderung geförderten
Kinder in den Förderinseln
77 156 75 0
Fachberatung Schulverweigerung
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung
beratenen Schüler/-innen
58 52 45 48
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung
reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen vermittelten
Schulverweigerer
49 43 40 44
Anteil der beratenen Schüler/-innen, die zu Beratungs-
beginn keinen Kontakt zum KSD haben (in %)
76 88 75 71
Produktüberblicke
53
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Förderschulen
Anzahl der Schüler/-innen an den Förderschulen mit
dem Förderschwerpunkt Lernen
353 271 270 161
Betreute Schüler/-innen an den Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen
238 218 68 68
Villa Interim
Anzahl der Plätze in der Villa Interim 12 12 12
durchschnittliche Belegung übers Jahr 9 6 8
Produktüberblicke
54
060303 – Drogenhilfe
Kurzdarstellung
Zu den Aufgaben der Drogenhilfe zählen die Suchtvorbeugung, niedrigschwellige und suchtbegleitende Hilfen
für Drogengebraucher/-innen, das Angebot einer Drogentherapeutischen Ambulanz (DTA) und eines Konsum-
raums, ausstiegsorientierte Hilfen und Nachsorge in der Beratung wie auch die Begleitung und Unterstützung
von Selbsthilfe für Einzelne und Gruppen. Zielgruppe sind suchtgefährdete, drogenkonsumierende und -ab-
hängige Menschen, deren Angehörige und Bezugspersonen und Multiplikatoren/-innen in Münster.
Besonderer Handlungsschwerpunkt der Drogenhilfe in Münster ist die Hilfe für Jugendliche und junge Erwach-
sene.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 1, 8, 13, 14 SGB VIII; § 14 Landesprogramm gegen Sucht NRW; § 16 SGB II
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2017:
• Die Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ hat mit dem thematischen Schwerpunkt „Schulabschlussfei-
ern“ den Aktionsradius nochmals erweitert und einen weiteren stadtweiten „Feieranlass“ in den Fokus ge-
rückt. Mit der Botschaft „Schöne Ereignisse gehören ins Gedächtnis - nicht ins Klo" wurde dafür geworben,
diese wegweisende Zeit gerne in vollen Zügen zu genießen, sich diese aber auch als positive Erinnerung zu
bewahren.
• Das Anfang 2015 gestartete Präventionsprojekt HaLT (Hart am Limit), ein Angebot für junge Menschen, die
mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wurden und deren Eltern, hat sich in den Münster-
aner Krankenhäusern etabliert. Ungefähr die Hälfte aller Fälle werden gemeldet, von denen wiederum gut
die Hälfte das Gesprächsangebot der Suchtprävention annehmen. Mit 18 Eltern und deren Kindern wurden
im vergangenen Jahr intensive Informations- und Reflexionsgespräche geführt, zwei Familien wurden in
angrenzende Kreise vermittelt.
• In der Jugendberatung zahlte sich die intensive Bewerbung der Angebote in Gremien und bei Kooperati-
onspartnern wie Kommunaler Sozialdienst und Einrichtungen der ambulanten und stationären Jugendhilfe
spürbar aus. 117 junge Menschen unter 21 Jahren suchten 2017 erstmals die Drogenhilfe auf, oft in Beglei-
tung ihrer Eltern oder Betreuer. 90 % suchten wegen ihres Cannabiskonsums die Beratung, die restlichen
10 % wegen des Konsums sogenannter Partydrogen oder Alkohol.
• Die Zahl der Stammklienten/-innen in der Drogenberatung lag mit 583 Personen wieder auf dem hohen
Level der Vorjahre; davon waren 113 Angehörige, was eine Steigerung zum Vorjahr um 33 % bedeutet und
im systemischen Beratungsansatz in der Jugendberatung begründet ist. Die Anzahl der Beratungsgesprä-
che war mit 3.359 nur unwesentlich höher als 2016 und ist damit seit sieben Jahren stabil. Die Zahl der ge-
führten Erstgespräche in der Drogenberatung lag in 2017 mit 564 knapp 8 % über dem Niveau des Vorjah-
res. Erstmalig seit Bestehen der Drogenhilfe suchten die Hälfte der Klienten/-innen wegen ihres Can-
nabiskonsums die Beratung (49 %), während die Opioidkonsumenten/-innen nur noch ein gutes Viertel der
Stammklientel ausmachten (28 %). Fast jeder Fünfte ist inzwischen wegen des Konsums von Kokain und
chemischen Stimulanzien, also aufputschenden Drogen, in der Beratung (17 %).
• 93 % aller geführten Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mündeten in einen kontinuierlichen Hilfeprozess,
was die hohe Qualität der Jugendberatung widerspiegelt (Ansatz: 75 %). 70 % aller Beratungsprozesse
wurden planmäßig beendet (Ansatz 66 %). Bei 71 % aller beendeten Beratungsprozesse hatte sich in deren
Verlauf der Konsumstatus verbessert (Ansatz 66 %). Die NKF-Ansätze wurden damit sämtlich erreicht bzw.
übertroffen.
Produktüberblicke
55
Ausblick auf das Jahr 2018:
• Die Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ wird mit dem Schwerpunkt „Alkohol und soziale Netzwerke“
und der Erprobung neuer Zugangswege fortgeführt.
• Die Weiterentwicklung der Jugendberatung (Intensivierung der Kooperation mit dem KSD, der aufsuchen-
den Jugendsozialarbeit und Jugendhilfe; Coaching-Angebot für Fachkräfte der ambulanten und stationären
Jugendhilfe“ zum Umgang mit suchtmittelkonsumierenden Jugendlichen) ist vorgesehen.
• Ein Gruppenangebot „Elterncoaching zum Umgang mit dem Suchtmittelkonsum ihrer Kinder“ soll installiert
werden.
• Schulungen zur Suchtprävention bei neu zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden
durchgeführt; Angebote der Drogenberatung sollen beworben werden.
Ressourcen
• Stellen: 9,12
• Aufwendungen: 1.135.424 €
• Erträge: 246.677 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Mindestens 75 % aller geführten Erstgespräche bei jungen Menschen unter 21 Jahren mit einem vorher ver-
einbarten Folgetermin münden in einen Hilfeprozess.
Bei mindestens zwei Drittel (66 %) der beendeten Beratungsprozesse der unter 27-jährigen hat sich der Kon-
sumstatus verbessert.
Mindestens zwei Drittel (66 %) aller Beratungsprozesse werden planmäßig beendet.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Anteil aller geführten Erstgespräche unter 21-Jähriger,
die in kontinuierlichen Hilfeprozess münden (in %)
94 85 75 93
Anteil beendeter Beratungsprozesse unter 27-Jähriger,
bei denen sich der Konsumstatus verbessert hat (in %)
68 67 66 70
Anteil aller Beratungsprozesse, die planmäßig beendet
werden (in %)
72 64 66 71
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Stammklienten
Anzahl der Stammklienten in der Drogenberatung 623 579 500 583
davon:
männlich 452 406 389
weiblich 91 88 81
Angehörige 80 85 113
Produktüberblicke
56
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Klientenkontakte
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.775 5.370 4.890
Klientenkontakte in der Beratung 3.275 3.283 3.359
davon:
männlich 2.524 2.361 2.438
weiblich 751 922 921
Klientenkontakte insgesamt 9.050 8.653 8.249
Erstgespräche
Anzahl der Erstgespräche insgesamt 546 524 500 564
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen 111 130 110 117
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mit
vereinbartem Folgetermin
79 87 70 82
Anzahl Neufälle bei unter 21-Jährigen mit vorher verein-
bartem Folgetermin
74 74 53 76
Beratungen
Anzahl der beendeten Beratungsprozesse bei unter 27-
Jährigen mit verbessertem Konsumstatus
59 89 66 68
Anzahl der beendeten Beratungsprozesse bei unter 27-
Jährigen
87 133 100 97
Anzahl aller planmäßig beendeten Beratungsprozesse 207 191 200 181
Anzahl aller beendeten Beratungsprozesse 288 298 300 254
Gruppenangebote
Gruppenangebotstage 120 120 120
davon:
„Cleangruppe“ 48 48 48
„ECKI-Gruppe“ (Ex-Cannabis-Konsumenten-Gruppe) 41 41 40
„Elternkreis“ (drogengefährdeter und -abhängiger
Kinder)
15 19 16
FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogen-
konsumenten
12 12 12
FreAk - Frühintervention bei erstauffälligen Alkohol-
konsumenten
4 0 4
Kontakte in den ausstiegsorientierten Gruppenangebo-
ten
663 643 554
Produktüberblicke
57
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Offene Angebote
Offene Sprechstunden 245 245 245
davon:
Offene Sprechstunde 151 151 151
Frauensprechstunde 47 47 47
Jugendsprechstunde 47 47 47
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich 100 100 88
Weitere Daten
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen 79 66 63
Präventionsberatungen 59 52 49
Schülerseminare und Informationsveranstaltungen 52 57 56
Durchgeführte Fortbildungstage 53 43 51
Produktüberblicke
58
Produktüberblicke
59
060401 – Angebote für Familien
Kurzdarstellung
Das Elterngeld ist zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen des Bundes.
Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung, die an das Erwerbseinkommen anknüpft. Das
Elterngeld soll verhindern helfen, dass die persönliche Verantwortungsübernahme für ein Kind zum Verlust der
ökonomischen Selbständigkeit führt.
Die Beratung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien in besonderen Problemlagen dient der
Schaffung bzw. Erhaltung von positiven Lebensbedingungen.
In den Aufgabenbereichen "Familienbildung", "Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Perso-
nensorge" und "Schwangerschaftsberatung" sind bei den Angeboten für Familien sowohl der öffentliche Trä-
ger als auch freie Träger beteiligt.
Die Kommunale Schwangerschaftsberatung arbeitet mit den vier freien Trägern in einem regelmäßig stattfin-
denden Arbeitskreis eng zusammen.
Die Frühen Hilfen zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern frühzeitig und nachhaltig zu ver-
bessern und leisten einen präventiven Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von
(werdenden) Müttern und Vätern.
Mit dem präventiven Angebot "Familienbesuche" können junge Familien frühzeitige Unterstützung und Bera-
tung erhalten.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 16 - 18 SGB VIII, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Gesetz zur
Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2017:
Elterngeld:
• Es wurden die Vorteile des neuen Elterngeld-Plus bei den Beratungen herausgearbeitet. Dabei sollen die
familiären Verhältnisse der Eltern Berücksichtigung finden. Gleichzeitig wurde auf die Besonderheiten der
Partnerschaftsbonusmonate deutlich hingewiesen.
• Die angestrebten Vorgaben zum Anteil der Anträge, die innerhalb einer Frist von zwei Wochen abschlie-
ßend bearbeitet werden sollten, konnten aufgrund der wieder gestiegenen Antragszahlen und den im Zu-
sammenhang mit der Elterngeld-Plus-Regelung stehenden „Neuberechnungen“ nicht erreicht werden.
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Prävention:
• Im Rahmen des Maßnahmenprogramms einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster
erstellte die Netzwerkkoordination einen umfangreichen Bericht und Finanzierungsvorschlag. Auf der
Grundlage des Berichtes hat die Politik Ende 2017 einheitlich sowohl die Verstetigung als auch den Ausbau
der Stadtteilkoordination Frühe Hilfen sowie die Implementierung weiterer Maßnahmen beschlossen.
• Die Bundesinitiative Frühe Hilfen, auf deren Grundlage und unter der Vorgabe bestimmter Förderkriterien
der Einsatz der kommunalen Netzwerkkoordinatoren erfolgt, wurde in eine entfristete Bundesstiftung geän-
dert.
Produktüberblicke
60
• Durch den Wechsel der Landesregierung erfolgte eine Änderung des Modellprojekts „Kein Kind zurücklas-
sen!“ (Kekiz) in den Titel „Kommunale Präventionsketten“. Derzeit wird durch ein externes Institut im Auftrag
der Landesregierung geprüft, auf welcher Ebene innerhalb des bisherigen Modellzeitraumes von sechs Jah-
ren präventive Strategien umgesetzt werden konnten. Auf dieser Grundlage wird über die weitere Handha-
bung des Modellprojektes entschieden.
Schwangerschafts(konflikt)beratung:
• Turnusmäßig wurde der Erfahrungsbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen und der Bericht zur Ent-
wicklung des Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Le-
bens“ für die Jahre 2015/2016 erstellt.
• Das Land NRW hat für das Haushaltsjahr 2017 eine Zusatzförderung für Familien- und Schwangerschafts-
beratungsstellen für Angebote für Flüchtlinge bereitgestellt. Die kommunale Schwangerschaftsberatungs-
stelle hat Mittel für den Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen sowie Sachkosten für Hilfen zur Famili-
enplanung beantragt.
• Insgesamt 11 Frauen wurden in Kooperation mit dem Haus der Familie für den Einsatz als Sprach- und
Kulturmittlerin in der Schwangerschaftsberatung qualifiziert und in der zweiten Jahreshälfte in der Schwan-
gerschaftsberatung in insgesamt sieben Fällen eingesetzt. Die Sprach- und Kulturmittlerinnen begleiteten
einzelne Frauen auch zu Behördengängen und Arztbesuchen.
• Anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Schwangerschaftsberatungsstelle wurde für die Kooperations-
partner im Herbst 2017 ein Vortrag mit dem erfahrenen Paartherapeuten Martin Koschorke mit dem Titel
„Wie können Sie mit Ihrem Partner glücklich werden, ohne ihn zu verändern“ angeboten. Die Veranstaltung
wurde von rund 100 Fachkräften aus der Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe besucht.
• Die Fallzahlen liegen auf konstant hohem Niveau (360 Fälle im Bereich der allgemeinen Schwanger-
schaftsberatung und 63 Konfliktberatungen). Die Entwicklung der Fallzahlen korreliert mit der Einwohner-
zahl sowie Geburtenrate in Münster, die seit 2010 kontinuierlich gestiegen sind.
• Im Bereich des Sonderfonds, auf den alle fünf Schwangerschaftsberatungsstellen Zugriff haben, sind die
Fall- und Antragszahlen im Jahr 2017 erneut um rund 200 angestiegen. Insgesamt wurden 1.328 Anträge
aufgenommen.
• Annähernd 50 % der Antragstellerinnen, die Leistungen aus der Bundesstiftung beantragen, und rund 70 %
der Schwangeren, die Hilfen aus dem Sonderfonds beantragen, erhielten Leistungen nach SGB II/III/XII und
AsylbLG.
• Der Anteil der Ratsuchenden mit Migrationshintergrund bzw. Zuwanderungsgeschichte ist unverändert hoch
und macht etwa 2/3 der Fälle aus.
• Durch die genannten Faktoren, aber auch dadurch, dass viele Gespräche mit Begleitpersonen geführt wer-
den, wie Sprach- und Kulturmittlerinnen, Dolmetschern bzw. Übersetzungshelfern, d. h. Freunde und Be-
kannte der Familien, steigt der Zeitaufwand pro Fall. In der Regel werden während der Schwangerschaft
bzw. im Rahmen der Begleitung nach der Geburt zwei Gespräche pro Jahr geführt. In 37 Fällen erfolgten in
2017 sogar bis zu fünf Beratungen.
Familienbesuche:
• Das Präventionsteam Familienbesuche organisierte in Kooperation mit den Mitarbeiterinnen und Hebam-
men der aufsuchenden Gesundheitshilfe im Herbst 2017 im Stadtteilhaus „Fachwerk Gievenbeck“ eine in-
terne Fortbildung zum Thema „Flucht und Migration“. Dabei setzten sich die Teilnehmerinnen intensiv mit
Fluchtursachen, der Rolle der afrikanischen Frau und Mutter sowie mit dem Thema der Genitalverstümme-
lung auseinander.
• Das Präventionsteam hat im Jahr 2017 zu insgesamt 2.584 Familien Kontakt aufgenommen und 2.041 Be-
suche durchgeführt. Vom Sozialdienst für Flüchtlinge wurden in den Einrichtungen zusätzlich 51 Familien
Produktüberblicke
61
beraten und informiert. Im Berichtsjahr waren im Präventionsteam Stellenvakanzen bis Ende April im Um-
fang von einer Stelle und ab September 2017 im Umfang von zwei Stellen zu verzeichnen. Im Vergleich
zum Vorjahr konnten deshalb bei etwa gleichbleibenden hohen Geburtenzahlen 300 Familien weniger be-
sucht werden. Die Neugeboren ab Oktober 2017 erhalten erst im Jahr 2018 den Familienbesuch.
Ausblick auf das Jahr 2018:
Elterngeld:
• Die Beratung zum Elterngeld soll weiterhin auf hohem Niveau stattfinden. Längere Einzelberatungen sollen
weiterhin möglich sein. Durch den Einsatz von zusätzlichem Personal soll die Bearbeitungszeit verkürzt
werden.
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Prävention:
• Für den weiteren Ausbau im Rahmen der Kinder- und Jugendarmutsprävention wurde ein Innovationstopf
für präventive Projekte für die Zielgruppe „ältere Kinder und Jugendliche“ eingerichtet. Die entsprechende
Bedarfserhebung und die Kriterien der Mittelvergabe werden konzeptionell in 2018 erarbeitet.
• Im November 2018 wird die vierte Präventionskonferenz unter der Federführung der Netzwerkkoordination
Frühe Hilfen durchgeführt. Analog zu den bisherigen Konferenzen wird auch in diesem Jahr das Ziel der
Vernetzung zur Optimierung der Lebensbedingungen, in diesem Jahr insbesondere der Übergangs- und
Zugangssituationen für Kinder und Eltern, in den Fokus gerückt.
Schwangerschafts(konflikt)beratung:
• Mit der Intention, Schwangere, Frauen und Paare frühzeitig über das Angebot der Schwangerschaftsbera-
tung zu informieren und damit den Zugang zu umfassender Beratung und Information zu fördern, wird von
den Beratungsstellen ein gemeinsames Plakat entwickelt, das in den gynäkologischen Praxen verteilt und
ausgehängt werden soll.
• Des Weiteren ist vom Arbeitskreis der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster im Rahmen der Ver-
anstaltungen rund um den Frauentag eine Filmvorführung zum Thema “Nicht Mutter“ (Schwangerschafts-
konfliktberatung) mit anschließender Diskussion in Planung und Vorbereitung.
Familienbesuche:
• Zwei unbesetzte Stellen werden zum 01.01.2018 neu besetzt. Der bereits entstandene Rückstand bei den
Besuchen der Neugeborenen wird dann sukzessive abgebaut.
• Die Fortbildung der Kooperationspartner aus dem Bereich der Jugend- und Gesundheitshilfe soll zum The-
ma Sucht und Kindeswohl erfolgen.
Ressourcen
• Stellen: 16,97
• Aufwendungen: 3.359.298 € (ohne Elterngeld)
• Erträge: 184.171 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der Anteil von Anträgen auf Elterngeld, die in einer Frist von in der Regel 2 Wochen abschließend bearbeitet
werden, wird gehalten.
Der Anteil der Väter, die Elterngeld-Leistungen erhalten, soll durch intensive Beratung auf 40 % gesteigert und
anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden.
Produktüberblicke
62
Eltern sollen die Leistungsvoraussetzungen nach dem BEEG kennenlernen. Zu diesem Zweck sollen jährlich
mindestens zwei Informationsveranstaltungen für Eltern stattfinden.
Die Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der Familienbildung beträgt mindestens 30,5 %.
Der Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment der Erziehungsberatungsstellen wird gesichert
(§§ 16 - 18 SGB VIII; in %).
Weitergehende Beratungs- und Informationswünsche, die sich bei den Familienbesuchen ergeben, werden
innerhalb von 3 Tagen erfüllt.
Frauen und Paare werden im Rahmen der Schwangerschaftsberatung umfassend beraten und aus der Bun-
desstiftung "Mutter und Kind" sowie dem Sonderfonds der Stadt Münster unterstützt, wenn sie unter erschwer-
ten wirtschaftlichen Bedingungen leben.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Anteil der Anträge, die innerhalb einer Frist von 2 Wo-
chen abschließend bearbeitet werden (in %)
21 20 25 14
Anteil der Väter als Elterngeldempfänger (in %) 32 46 40 51
Informationsveranstaltungen für Eltern 0 2 2 2
Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der
Familienbildung (in %)
31,3 30,5 30,5 31,6
Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment
der Erziehungsberatungsstellen (in %)
35 33 35 33
Anteil der Beratungs-/Informationswünsche aus Familien-
besuchen, die innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden (in %)
100 100 100 100
Anzahl der Fälle, die von der kommunalen Schwanger-
schaftsberatung unterstützt wurden und Mittel aus dem
Sonderfonds der Stadt Münster erhielten
115 98 115 100
Anzahl der Anträge, die von der kommunalen Schwan-
gerschaftsberatung aufgenommen wurden und Mittel aus
der Bundesstiftung erhielten
89 95 90 105
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Familienbildung
Einrichtungen der Familienbildung 4 4 4 4
Hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter/-innen der Fami-
lienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten)
15,73 15,73 15,73
Hauptamtliche nicht pädagogische Mitarbeiter/-innen der
Familienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten)
11,43 10,73 10,73
Honorarkräfte der Familienbildungsstätten 730 740 740
Gesamtumsatz der Familienbildungsstätten (in Mio. €) 3,12 3,25 3,35
Produktüberblicke
63
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Angebote der Familienbildungsstätten insgesamt 3.045 2.970 3.100 2.972
im Stadtteil Mitte 2.093 2.085 2.135 2.033
in den Außenbezirken 952 885 965 939
davon:
im Stadtteil West 312 276 279
im Stadtteil Nord 283 260 320
im Stadtteil Ost 110 111 95
im Stadtteil Südost 109 91 101
im Stadtteil Hiltrup 138 147 144
Förderung der Erziehung
Einrichtungen der Familienberatung (einschließlich
Erziehungsberatung)
7 7 7 7
Anzahl der Fachkraftstellen für Erziehungsberatung 18 18 18
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen ins-
gesamt (abzüglich Leitungsanteil)
23.324 24.705 23.500 24.726
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen im
präventiven Leistungssegment (§§ 16-18 SGB VIII)
8.070 7.983 8.200 9.071
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und
Personensorge durch den Kommunalen Sozialdienst
380 399 354
davon:
gem. § 17 SGB VIII (Partnerschaft, Trennung und
Scheidung)
101 171 138
gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII (Umgangsrecht) 279 228 216
Anzahl Fälle, in denen Hinweisen des Landesinstituts für
Gesundheit und Arbeit des Landes (LIGA.NRW) auf ver-
säumte Früherkennungsuntersuchungen nachgegangen
wurde
1.065 1.311 1.353
Kommunale Schwangerschafts(konkflikt)beratung
Anzahl der kommunalen allgemeinen Schwangerschafts-
beratungen (§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz)
367 367 370 360
Anzahl der kommunalen Schwangerschaftsberatungen
(§§ 5/6 Schwangerschaftskonfliktgesetz)
83 70 80 63
Kommunale Auszahlungen aus Mitteln der Bundesstif-
tung (Anzahl)
129 142 159
Leistungsfälle aus dem Sonderfonds insgesamt 883 1.124 1.328
Produktüberblicke
64
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
davon:
Leistungsfälle der kommunalen Schwangerschaftsbe-
ratung
115 98 100
Elterngeld
Anzahl der Anträge in der Elterngeldstelle 4.338 4.472 4.350 4.609
Anzahl der Anträge, die innerhalb von 2 Wochen ab-
schließend bearbeitet werden
829 720 850 642
Anzahl der Familien, die Elterngeld beziehen 2.779 2.640 2.900 3.168
davon Anzahl der Väter, die Elterngeld beziehen 1.286 1.223 1.300 1.626
Anzahl der Teilnehmer/-innen pro Informationsveranstal-
tung für Eltern
18 25 20 22
Präventionsteam Familienbesuche
Anteil der Familien, die auf Wunsch einen „Familienbe-
such“ erhalten (in %)
100 100 100
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche insgesamt 2.485 2.423 2.500 2.041
davon:
Besuche von Neugeborenen in Flüchtlingseinrichtun-
gen
60 134 51
Familienbesuche mit Hebammen (Tandem) 174 176 300
Anzahl der vermittelten Beratungsangebote (Hebamme,
Erziehungsberatung, Familienbildung etc.)
449 369 450 539
davon:
Vermittlung von Hebammenberatung 97 114 185
Kontaktherstellung zur Bezirkssozialarbeit 16 2 7
Vermittlung zu Angeboten der Familienbildung oder
Beratungsstellen
187 253 330
Anzahl der vermittelten Informationen (Broschüren, Flyer,
Adresslisten)
149 140 150 89
Anzahl der Beratungs- und Informationswünsche aus Fa-
milienbesuchen, die innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden
449 509 450 628
Produktüberblicke
65
Produktüberblicke
66
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen
Kurzdarstellung
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der veränderten Familienstrukturen erhält das Leitbild
einer familien- und kinderfreundlichen Stadtentwicklung für Kommunen und Unternehmen besondere Bedeu-
tung. Wie Kinder heute aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, sind
Qualitätsmerkmale und zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt.
Münster hat dies mit dem stadtstrategischen Leitziel einer familienfreundlichen und generationsgerechten
Stadtentwicklung unterstrichen (Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept; Beschluss des
Rates vom 26.05.2004) und hiermit einen wesentlichen Orientierungspunkt geschaffen. Das im Juni 2004
gegründete "Netzwerk für Familien in Münster" hat in diesem Zusammenhang bereits zahlreiche Maßnahmen
und Projekte in unterschiedlichen Handlungsfeldern initiiert bzw. umgesetzt.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2017:
Maßgeblich dafür, dass Familien sich in unserer Stadt wohlfühlen, ist es, dass sie ein familienfreundliches
Klima und die Rahmenbedingungen vorfinden, die ihren Bedürfnissen, Interessen und Erfordernissen entspre-
chen. Hierzu gehören insbesondere das Vorhalten und der Ausbau einer an den Bedürfnissen der Familien
orientierten Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, die es nicht nur Eltern ermöglicht, ihr Familienleben und
ihre Berufstätigkeit miteinander zu vereinbaren, sondern den Kindern und Jugendlichen in ihren unterschiedli-
chen Lebensphasen verlässliche Begleitung und Förderung zuteil werden lässt.
• Vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung und der anhaltend hohen Nachfrage wurden auch im
vergangenen Berichtsjahr die Betreuungsangebote innerhalb der Kindertageseinrichtungen, der Kinderta-
gespflege und des Offenen Ganztags im Primarbereich weiter ausgebaut. Der Jahresbericht „Tagesbetreu-
ung für Kinder in Münster“ zeigt auf, dass im vergangenen Berichtsjahr insgesamt weitere 157 Betreuungs-
plätze für Kinder unter drei Jahren und 151 Plätze für Kinder über drei Jahren geschaffen wurden. Im glei-
chen Zeitraum hat die Anzahl der in Münster lebenden Kinder unter drei Jahren zugenommen. Die Versor-
gungsquote für unter dreijährige Kinder ist von 42,4 % auf 43,1 % gestiegen. Im Vergleich dazu ist die Be-
treuungsquote der unter Dreijährigen in NRW laut „Information und Technik Nordrhein-Westfalen“ Anfang
März 2017 auf 26,3 % gestiegen (IT NRW; Pressemitteilung vom 14.02.2018).
• Im vergangenen Jahr wurden zwei weitere Kitas im Bezirk Mitte und Nord zu Familienzentren umgewandelt.
Münster verfügt damit insgesamt über 33 Familienzentren, die für Familien wohnortnah niedrigschwellige In-
formations-, Beratungs- und Bildungsangebote vorhalten.
• Mit dem Ausbau betrieblicher Kindertagesbetreuungsplätze wird ein weiterer wichtiger Baustein zur Verein-
barkeitsfrage von Familie und Beruf in der Stadt Münster verfolgt. Der Informations- und Beratungsservice
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zur betrieblichen Kindertagesbetreuung wird jährlich im
Durchschnitt von sechs bis zehn Betrieben oder Unternehmen in Anspruch genommen. Mit stadtweit insge-
samt 484 Plätzen verfügt Münster inzwischen über ein gutes Angebot der betrieblichen Betreuungsplätze,
die mit Blick auf die unterschiedlichen Wünsche der Betriebe in Form von Kita-eigenen Einrichtungen, Be-
legplätzen in Kitas oder im Rahmen der betrieblichen Kindertagespflege vorgehalten werden. Um den Un-
ternehmen und Betrieben ein Forum zum Austausch und zur Vernetzung im Hinblick auf die spezifischen
Themen und Anliegen der Betriebskitas zu bieten, hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Be-
richtsjahr 2017 die „Arbeitsgruppe Betriebskitas“ ins Leben gerufen.
Produktüberblicke
67
• Die stetig zunehmende Nachfrage nach Betreuungsangeboten im Offenen Ganztag (OGS) hat zum Schul-
jahr 2017/2018 dazu geführt, dass 12 weitere Gruppen an den Grund- und Förderschulen eingerichtet wur-
den, so dass stadtweit inzwischen insgesamt 214 OGS-Gruppenangebote an den Grund- und Förderschu-
len zu verzeichnen sind.
• Die Vortragsreihe für Eltern "Was Kinder heute brauchen" wurde vor acht Jahren initiiert, um Eltern in ihrem
Erziehungsalltag zu unterstützen und sie darin zu stärken, die Lebenswelten ihrer Kinder besser zu begrei-
fen. Die Vortragsreihe hat sich inzwischen zu einer festen Institution in Münster herausgebildet und wird
jährlich in Abhängigkeit von der Anzahl der Vorträge und deren Größenordnung von knapp 400 bis 600 Be-
sucher/-innen in Anspruch genommen.
• Das Familienbüro bildet eine zentrale Informations- und Servicestelle für Familien in allen Fragen rund um
die Erziehung und ist aus einer familien- und serviceorientierten Jugendhilfelandschaft nicht mehr wegzu-
denken. Die jährliche Zunahme der Ratsuchenden im Familienbüro belegt den Stellenwert und Bekannt-
heitsgrad dieser Einrichtung.
• Die Angebote „Maxi-Sand“ und „Maxi-Turm“ bilden für Eltern wichtige Anlaufstellen in einer kinder- und
familienfreundlichen Innenstadt. Der überdimensionale Sandkasten „Maxi-Sand“ wurde 2017 aufgrund der
Sanierung des Stadthauses 1 an einen anderen Standort verlegt und dort ebenfalls sehr gut in Anspruch
genommen. Das Angebot von „Maxi-Turm“, die Kurzzeitbetreuung für Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren,
hatte im vergangenen Jahr mit über 3.100 betreuten Kindern eine gute Inanspruchnahme, die jedoch ein
wenig hinter den Erwartungen zurückblieb. Eine Erklärung hierfür mag in dem Rückgang der immer stark
frequentierten verkaufsoffenen Sonntage begründet sein.
• Mit monatlichen Beiträgen in den Sonderbeilagen der örtlichen Tagespresse erhielten Eltern regelmäßig
Informationen über Angebote, Leistungen oder besondere Veranstaltungen der öffentlichen Kinder- und Ju-
gendhilfe.
• Mit einem gut ausgebauten Geflecht an Anlaufstellen für Kinder in Notsituationen, sind die sogenannten
„Notinseln“ seit Jahren auf einem stabilen Niveau.
Ausblick auf das Jahr 2018:
• Der Ausbau der Kindertagesbetreuung insgesamt sowie gezielte Beratungs- und Informationsangebote zu
betrieblichen Formen der Kindertagesbetreuung werden auch 2018 Arbeitsschwerpunkte bilden. Aktuell ist
die Schaffung von zusätzlichen 3.000 Plätzen innerhalb der Kindertagesbetreuung, der Kindertagespflege
und betrieblichen Kindertagesbetreuung in Planung.
• Die im Berichtsjahr 2017 neu gegründete „AG Betriebskitas“ wird zukünftig halbjährlich unter Beteiligung
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien tagen.
• Bis Mitte Juni 2018 sind die von den örtlichen Jugendämtern ausgewählten neuen Familienzentren zu be-
schließen und zu beantragen. Münster wird voraussichtlich ein Kontingent für den Ausbau von drei weiteren
Familienzentren erhalten.
• Im Zuge der kontinuierlich steigenden Inanspruchnahme der Betreuungsangebote innerhalb der offenen
Ganztagsschule werden voraussichtlich für das kommende Schuljahr 2018/2019 weitere acht Gruppen ge-
schaffen. Der Ausbau von Randzeitenbetreuungsangeboten im Rahmen der offenen Ganztagsschule steht
in Abhängigkeit zu den Finanzierungsmöglichkeiten.
• Die Vortragsreihe für Eltern mit dem Titel "Was Kinder heute brauchen" wird mit insgesamt neun verschie-
denen Vorträgen zu aktuellen Erziehungsthemen von Februar bis November 2018 durchgeführt.
• Der Standort für das familienfreundliche Angebot „Maxi-Sand“ wird aufgrund der Sanierung des Stadthau-
ses 1 auch in 2018 am Harsewinkelplatz angesiedelt bleiben.
• Im „Maxi-Turm“ werden während der Ferien und Adventszeit besondere Themenwochen angeboten, die
frühzeitig in der Presse und den Sonderbeilagen öffentlich beworben werden.
Produktüberblicke
68
• Aufgrund der hohen Inanspruchnahme der Leistungen wird das Familienbüro seine Service- und Bera-
tungspalette bei verschiedenen öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen nicht intensivieren.
• Damit Eltern mit Kindern den Rosenmontagszug unbeschwert genießen können, wird das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien unter dem Kampagnendach von „Voll ist out“ und mit Unterstützung des Bürger-
ausschusses münsterscher Karneval 2018 erstmals eine rund 100 Meter lange familienfreundliche Zone
einrichten, die einen rauchfreien, E-Zigaretten-freien und alkoholfreien Straßenabschnitt ausweisen wird.
Ressourcen
• Stellen: 2,84
• Aufwendungen: 597.413 €
• Erträge: 161.917 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung sollen verstetigt
werden durch:
a.) Vortragsreihen für Mütter und Väter unter dem Motto "Was Kinder heute brauchen"
b.) das Familienbüro
c.) regelmäßige Beiträge in den Sonderbeilagen der örtlichen Presse
Unternehmen und Institutionen sollen zu betrieblichen Formen der Kindertagesbetreuung beraten werden. Die
Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kindertagesbetreuungsplätze soll gesteigert werden.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Anzahl der Teilnehmer/-innen bei der Vortragsreihe für
Mütter und Väter „Was Kinder heute brauchen“
590 386 600 383
Anzahl öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen des Famili-
enbüros
2 4 4 2
Anzahl der Unternehmen und Institutionen, die zu be-
trieblichen Formen der Kindertagesbetreuung beraten
werden
9 7 10 7
Anzahl der Beiträge in den Sonderbeilagen der örtlichen
Presse
12 12
Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kinder-
tagesbetreuungsplätze
0 24 25 6
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Anzahl der betrieblichen Plätze der Kindertagesbetreu-
ung insgesamt
444 468 478 484
Anzahl der Ratsuchenden bzw. Besucher/-innen im Fa-
milienbüro pro Jahr
12.343 12.922 9.000 16.268
Anzahl der Notinseln 284 279 290 279
Anzahl der betreuten Kinder im Maxi-Turm 3.313 3.298 3.450 3.116
Produktüberblicke
69
060501 – Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigener Wohnung
Kurzdarstellung
Hilfen zur Erziehung (HzE) sichern das Recht junger Menschen bis 18 Jahren auf Erziehung in ihrer Familie,
wenn Eltern bzw. Personensorgeberechtigte (nachfolgend Eltern genannt) diese Aufgabe nicht aus eigener
Kraft ganz oder teilweise leisten können. Sie unterstützen Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsauf-
gaben und dienen der Förderung und Stabilisierung der psycho-sozialen und schulischen Entwicklung des
Kindes oder Jugendlichen. Vorrangiges Ziel der sozialpädagogischen Beratung und Unterstützung ist die Hilfe
zur Selbsthilfe. Ambulante und teilstationäre Hilfen tragen dazu bei, die Situation in den Familien oder bei den
einzelnen jungen Menschen so zu verändern, dass die Betroffenen ihr Leben trotz schwieriger Bedingungen
wieder selbständig führen können. Der Erhalt des familiären Zusammenlebens und die weitgehende Vermei-
dung stationärer Erziehungshilfe sind grundlegende Zielrichtungen der Hilfen. Die Hilfen sind grundsätzlich
zeitlich befristet. Dies gilt auch für Hilfen für junge Volljährige.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 27 - 32, 35, 41 SGB VIII
Folgende ambulante Hilfen zur Erziehung werden bewilligt und begleitet:
• Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII),
• Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
• Fälle aufsuchender Familientherapie (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
• Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII),
• Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII),
• Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII),
• Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII),
• Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII),
• Erziehung in einer Tagesgruppe / HTG (§ 32 SGB VIII),
• Heilpädagogischer Hort (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
• Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und
• Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII).
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2017:
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat im September 2017 den HzE-Bericht Münster für die Jahre
2014 bis 2016 vorgelegt. Der Bericht stellt die Budgetdaten und Entwicklungen vor und gibt einen umfassen-
den Überblick zu den Falldaten der ambulanten Erziehungshilfe.
Die Trends und Entwicklungen, die für die Jahre 2014 bis 2016 beschrieben sind, haben sich auch in 2017
fortgesetzt. Hier sind insbesondere zu benennen:
• Die Fallzahl in der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) ist mit 374 in 2017 beendeten oder am
31.12.2017 laufenden Fällen fast unverändert gegenüber dem Vorjahr (2016 = 380 Fälle). Im Bereich Er-
ziehungsbeistandschaften gilt bei 184 beendeten bzw. am 31.12.2017 laufenden Fällen ähnliches (Fallzahl
2016 = 191 Fälle).
Produktüberblicke
70
• Nimmt man die Summe der Fallzahlen aus SPFH und Erziehungsbeistandschaft, so ergibt sich langjährig
zwar eine Schwankung in den beiden Hilfearten, aber in der Gesamtsumme liegen die Fallzahlen zwischen
522 (im Jahr 2014) und 571 (im Jahr 2016).
• Das Ziel, dass der Anteil der ambulanten Leistungen an allen HzE-Leistungen dauerhaft mindestens 56 %
beträgt, wird seit 2014 nicht mehr erreicht. Er liegt nach dem Tiefstand von 49 % im Jahr 2016, in 2017 wie-
der bei 50 %. Auf den Anstieg stationärer Erziehungshilfen im Rahmen der Flüchtlingswelle von unbegleite-
ten minderjährigen Flüchtlingen, die i. d. R. stationärer Hilfen bedürfen, ist schon hingewiesen worden.
• Die Zielkennzahl, dass zumindest 80 % der laufenden ambulanten Erziehungshilfen nach spätestens 18
Monaten beendet sind, wird auch im Jahr 2017 deutlich übertroffen (SPFH 92 %, Erziehungsbeistandschaft
98 %). Die fachliche Erwartung, dass Familien nach einer Phase ambulanter Unterstützung ihre Fragen
wieder eigenständig lösen, erfüllt sich damit zu einem sehr hohen Anteil.
• Budgetrelevant ist letztlich der Gesamtverbrauch an Fachleistungsstunden in der ambulanten Erziehungs-
hilfe. Die geplante maximale Verbrauchszahl von 75.000 Stunden für 2017 wird bei einer Ist-Zahl von
74.882 Fachleistungsstunden fast erreicht (SPFH 50.031 Stunden, Erziehungsbeistandschaft 20.348 Stun-
den, familienunterstützende Nachsorge 4.503 Stunden). Im Vergleich zum Vorjahr sind damit ca. 1.700
Fachleistungsstunden mehr verbraucht worden, schwerpunktmäßig im Bereich der Nachsorge.
• Im Jahr 2012 konnte erstmals ein Training für Eltern, die ambulante Hilfe zur Erziehung beantragt oder er-
halten haben, durchgeführt werden. Das Training war zwischen den Trägern der ambulanten Erziehungshil-
fe und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien abgestimmt und wurde durch den VSE Münster in
Kooperation mit den KSD-Bezirken durchgeführt. Auch im Jahr 2017 wurde eine solche Maßnahme durch-
geführt.
Ausblick auf das Jahr 2018:
• Im Qualitätszirkel „Ambulante Erziehungshilfe“ arbeitet das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit
den Leistungserbringern in der ambulanten Hilfe zur Erziehung weiter eng zusammen.
Er setzt sich im Jahr 2018 mit zentralen Schlüsselprozessen der ambulanten Leistungserbringung ausei-
nander. Das Thema „Passgenaue ambulante Hilfen für Familien“ soll aufgegriffen werden.
• Der Anteil der heilpädagogischen Tagesgruppenplätze gem. § 32 SGB VIII hat sich im Jahr 2017 geringfü-
gig reduziert. Aufgrund der höchsten festgestellten Wirksamkeit im Bereich der Hilfen zur Erziehung (gem.
WIMES-Auswertung des ELS-Instituts) wird jedoch angestrebt, den Anteil dieser teilstationären Hilfeform -
insbesondere auch im Bereich des Hortes (gem. § 27 Abs. 2) - zur Abwendung intensiverer Hilfen wieder zu
erhöhen und zu festigen.
Ressourcen
• Stellen: 22,98
• Aufwendungen: 11.597.825 €
• Erträge: 1.018.100 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der Anteil der ambulanten Leistungen an allen HzE-Leistungen soll dauerhaft mindestens 56 % betragen.
Innerhalb von 18 Monaten sollen 80 % (Standard) der Familien in der Lage sein, ihren Alltag ohne weitere
ambulante Hilfe (Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistand) wieder selbst zu bewälti-
gen.
Die festgelegten Leistungskontingente für Erziehungsbeistandschaften und SPFH (Jahresstunden) in Höhe
von 75.000 Stunden (Umstellung von Brutto- auf Netto-Fachleistungsstunden) werden als Standardvolumen
eingehalten, sofern der Rechtsanspruch keine Abweichung erfordert.
Produktüberblicke
71
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Anteil der SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden
sind (in %)
88 93 80 92
Anteil der Erziehungsbeistandschaften, die nach 18
Monaten beendet worden sind (in %)
93 90 80 93
Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-Leistungen
(in %)
50 49 56 50
Anzahl max. verbrauchter Stunden 69.230 73.188 75.000 74.882
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Hilfen zur Erziehung
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27 Abs. 2; 41 SGB
VIII) gesamt
1.633 1.744 1.615 1.802
Ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung -
Anzahl HzE-Fälle (§§ 29 - 32, 27 Abs. 2, 41 SGB VIII)
ambulant
816 863 900 902
Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20
SGB VIII) - Anzahl der Fälle
3 2 3
Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII):
Anzahl der Fälle 27 20 21
davon junge Volljährige 27 19 19
Aufsuchende Familientherapie § 27 Abs. 2 SGB VIII -
Anzahl der Fälle
2 10 17
Heilpädagogische Horte (§ 27 Abs. 2 SGB VIII) -
Anzahl der Fälle
39 36 31
Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII)
Anzahl der Fälle (am 31.12.) - laufende und beendete
Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO)
71 84 95
Anzahl der Fälle am 31.12. (Stichtag) 34 39 46
Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) -
Anzahl der Fälle
1.173 1.228 1.191
Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) -
Anzahl der Fälle
48 38 78
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
Anzahl der Fälle (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 190 191 220 184
davon:
Produktüberblicke
72
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
junge Volljährige 19 15 23
Anzahl der beendeten Fälle 107 92 110 105
davon Anzahl der Fälle, die nach 18 Monaten been-
det worden sind
100 83 88 98
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 88 84 88
Fälle am 31.12. (Stichtag) 83 99 79
davon junge Volljährige 5 4 8
Jahresstundenkontingent (max.) 20.712 20.079 24.000 20.348
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
Anzahl der Fälle (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 347 380 350 374
davon:
Anzahl der beendeten Fälle 161 176 180 190
davon Anzahl der Fälle, die nach max. 18 Monaten
beendet worden sind
142 164 144 174
davon Anzahl beendeter Fälle mit über 18 Monaten
Dauer
19 12 16
davon Anteil beendeter Fälle, die nach max. 18
Monaten beendet worden sind (in %)
88 93 92
davon Anteil beendeter Fälle mit über 18 Monaten
Dauer (in %)
12 7 8
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 159 180 173
Fälle am 31.12. (Stichtag) 186 204 184
Jahresstundenkontingent (max.) 48.518 53.109 51.000 54.534
Heilpädagogische Tagesgruppe (HTG) (§ 32 SGB
VIII) - Anzahl der Fälle am 31.12. (lfd. u. beendete Fälle)
90 90 90 82
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII):
Anzahl der Fälle § 35 SGB VIII 0 3 7
davon junge Volljährige 0 3 4
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der
ambulanten und teilstationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten
(Basis: Transferzahlungen, Personal- und Sachkosten):
Produktüberblicke
73
Produktüberblicke
74
*Berechnungsgrundlage: Kosten / Durchschnittliche Monatsfallzahl
Produktüberblicke
75
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen
Kurzdarstellung
Hilfen zur Erziehung (HzE) in Einrichtungen und Pflegefamilien umfassen die Unterbringung und Erziehung
von jungen Menschen bis 18 Jahren sowie von Vätern/Müttern mit ihren Kindern in einer Einrichtung der Ju-
gendhilfe. Voraussetzung ist, dass das Wohl und/oder die Erziehung in der Herkunftsfamilie allein oder durch
ambulante und teilstationäre Hilfen nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Hilfen sollen gewährleisten,
dass junge Menschen, die in ihren Familien nicht angemessen gefördert werden können, zeitlich befristet oder
dauerhaft einen neuen Lebensmittelpunkt finden, in dem ihr Recht auf Erziehung und Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben eingelöst wird. Bei stationären Erziehungshilfen bleibt die Stärkung der Erziehungsfähigkeit
der Eltern ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung.
Kinder unter 18 Jahren, die zur Adoption vermittelt werden sollen, werden mit Adoptionsbewerbern/-innen mit
dem Ziel der Kindesannahme zusammengeführt.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 19, 21, 27, 33-35 und 41 SGB VIII
Diesem Produkt sind folgende intensive Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses zugeordnet:
• Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII)
• Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
• Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII)
• Krisenklärung/Abklärung (§ 34 SGB VIII)
• Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
• Adoptionen (§ 51 SGB VIII)
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2017:
• Mit der Vorlage V/0691/2017 hat das Jugendamt ausführlich zur Situation der jungen geflüchteten Men-
schen, die ohne Eltern oder Verwandte nach Münster kamen, berichtet. Zentrale Themen der Hilfeplanung
sind Selbstsorgekompetenz, schulische und/oder berufliche Entwicklung/Qualifizierung sowie die Integration
in die Gesellschaft.
Die Anzahl der jungen Menschen, die am 31.12.2017 in einer Heimeinrichtung gemäß § 34 SGB VIII lebten,
ist erstmalig rückläufig. Damit hat sich auch die qualifizierte Vermittlung von bedarfsgerechten Jugendhilfe-
angeboten entspannt. Allen jungen Menschen konnte ein geeignetes Betreuungsangebot zur Verfügung
gestellt werden. Da sozialpädagogisch betreute Wohnangebote der Jugendsozialarbeit nun zunehmend an
Bedeutung gewinnen, wurde das Platzangebot in den Einrichtungen der Jugendberufshilfe nach § 13 Abs. 3
SGB VIII erweitert.
Junge Menschen ohne (gesicherte) Bleibeperspektive brechen teilweise die ihnen gewährte Hilfen ab und
„tauchen wieder unter“. Die Jugendhilfe bemüht sich hier, über (internationale) Netzwerke (u. a. der Interna-
tionale Sozialdienst Berlin) Kontakte zu Eltern oder Verwandten aufzubauen und auch eine individuelle
Rückkehrberatung anzubieten.
• Die Beteiligungs- und Selbstwirksamkeitserfahrung junger Menschen ist u. a. ein wesentlicher Erfolgsfaktor
der stationären Jugendhilfe. Im Qualitätsdialog mit den stationären Jugendhilfeeinrichtungen wurden Ver-
fahren des Beteiligungs- und Beschwerdemanagement erprobt und standardisiert.
Produktüberblicke
76
• Insgesamt ist seit 2013 eine deutliche Steigerung der Inanspruchnahme von Hilfen durch junge Menschen,
die im Rahmen einer „Hilfe zur Erziehung“ in einer Heimeinrichtung oder in einem betreuten Wohnen leben,
zu verzeichnen. Rechnet man 25 (Durchschnittswert für 2017) junge Flüchtlinge in den Einrichtungen der
Jugendberufshilfe hinzu, waren insgesamt 464 junge Menschen - ggf. zeitweise - in stationärer Betreuung
der Jugendhilfe.
• Anhand der Auswertungsdaten (LogoData) konnte festgestellt werden, dass in Münster die „Abbruchquote“
der stationären Erziehungshilfe lediglich bei 29 % liegt. Im Gegensatz zu bundesweiten Erhebungen ist dies
ein sehr guter Wert. Der Bundesdurchschnitt liegt hier bei knapp 50 %.
• Die Begleitung von Jugendlichen mit riskantem (Sozial- und Gesundheits-)Verhalten stellt die Jugendhilfe
weiterhin vor große (Beratungs- und Hilfeleistungs-)Schwierigkeiten. Die Jugendlichen verweigern sich an-
gebotenen Hilfen, sie zeigen keine ausreichende Motivation zur Zusammenarbeit und fordern Eltern, Lehrer
und Fachkräfte der Jugendhilfe - ohne Bereitschaft zur Reflexion und Mitwirkung - extrem heraus. Betreu-
ungskonzepte, die Motivation und Veränderungswille als Voraussetzung zur Kooperation beinhalten, schei-
tern, alternative Angebote auch zur niederschwelligen Begleitung bestehen derzeit nicht vor Ort.
Die Fachkräfte der „Inobhutnahmestellen“ für Jugendliche und des „Sleep-in“ sind hier derzeit über alle Ma-
ßen gefordert. Sie halten Kontakt zu den jungen Menschen, die sonst vollständig ins soziale Abseits gera-
ten und sich extrem gesundheitlich gefährden. Die Fachkräfte stellen sich immer wieder der Betreuungsauf-
gabe und sind in jeden Einzelfall um Kontakt bemüht. Sie geben einen jungen Menschen oder Jugendlichen
nicht auf. Ihr persönliches Engagement ging weit über die Aufgabe der Betreuung und Versorgung von jun-
gen Menschen in „Übergangsangeboten“ (Krisenintervention) hinaus.
• Seit 2013 ist die Vermittlung von Kindern und Jugendlichen in Vollzeitfamilien weiter gestiegen. Der prozen-
tuale Anteil der „Vollzeitpflege“ gemäß § 33 SGB VIII an den stationären Jugendhilfeleistungen ist von 38 %
auf 46 % gestiegen. Zwar gab es im letzten Jahr nur noch eine kleine Steigerung um ca. 1 %, dies lässt sich
aber durch den rasanten Anstieg der Fallzahlen, durch die Übernahme der Betreuung der umA, im Bereich
der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII erklären. Besonders hervorzuheben ist, dass auch für Kinder mit
geistiger und/oder körperlichen Behinderungen, die in Familienpflege nach § 54 Abs. 3 SGB XII leben,
durch eine individuelle Hilfeplanung begleitet werden. Für die Sozialhilfe insgesamt werden Hilfe- und Teil-
habeplanungen erst mit dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) verbindlich durch Gesetz geregelt.
• Insgesamt ist der Prozentanteil der Hilfeleistungen an junge Volljährige (Heranwachsende) gestiegen. Nicht
nur junge Flüchtlinge sind auf weitergehende Jugendhilfeleistungen mit Erreichen der Volljährigkeit ange-
wiesen.
• Forschungsergebnisse beauftragter Jugendhilfeinstitute belegen, dass sich die weitere Unterstützung soge-
nannter „Care Leaver“ gesellschaftlich auszahlt. Den Daten der „akjstat.tu–dortmund“ von November 2017
ist zu entnehmen, dass der Anteil weiter steigend ist. In Münster stieg der Anteil von jungen Volljährigen in
den „Hilfen zur Erziehung“ von 24 % auf 34 %. Hier sind es vor allem die unbegleiteten minderjährigen Aus-
länder, die aufgrund ihrer individuellen Biographie und ihrer bisherigen schulischen Ausbildung im deut-
schen Schul- und Ausbildungssystem allein völlig überfordert wären.
Ausblick auf das Jahr 2018:
• Die örtlichen Träger der stationären Jugendhilfe und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien streben
ein „lokales Bündnis“ für sog. „Systemsprenger“ an. Hier gilt es, im Jahr 2018 neue Konzepte, insbesondere
auch im Rahmen einer Verantwortungsgemeinschaft von freien Trägern, öffentlicher Jugendhilfe, Justiz und
Gesundheitswesen, zu entwickeln. Ziel ist es, Jugendliche und junge Menschen zur Hilfeannahme zu moti-
vieren und neue kreative Entwicklungschancen zu entwickeln und zu ermöglichen.
• Um die guten Jahresergebnisse halten und ausbauen zu können, werden weitere Anstrengungen zur Quali-
tätsverbesserung notwendig sein. Dies setzt voraus, dass die freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe
ihre Qualitätsdialoge fortführen und sog. „Schlüsselprozesse“ der Hilfeplangestaltung und Ausgestaltung
der Hilfen weiter optimieren und standardisieren.
Produktüberblicke
77
Ressourcen
• Stellen: 27,73
• Aufwendungen: 29.564.096 €
• Erträge: 4.366.239 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen soll auf 44 % reduziert und anschließend auf diesem
Niveau beibehalten werden.
Eine Rückkehr der/des Minderjährigen wird in 45 % der Fälle erreicht.
Mindestens 75 % aller neu in Heimerziehung aufgenommenen Minderjährigen sollen innerhalb von Münster
untergebracht werden.
Mindestens 40 % aller Empfänger/-innen von stationären HzE sollen in Vollzeitpflege betreut werden.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in ihre
Herkunftsfamilie zurückgeführt werden (in %)
46 56 45 32
Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen
(in %)
50 51 44 50
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Müns-
ter untergebracht werden (in %)
78 96 75 85
Anteil der Vollzeitpflegefälle (§ 33 SGB VIII) an allen sta-
tionären Hilfen mit Ausnahme der Kostenerstattungsfälle
(§§ 33,34 SGB VIII) (in %)
45 46 40 45
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Hilfen zur Erziehung
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 27 Abs. 2; 29 bis 35; 41 SGB
VIII) gesamt
1.633 1.744 1.615 1.802
Stationäre Hilfen zur Erziehung
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär 817 881 715 900
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär
(ohne Kostenerstattungsfälle)
703 765 615 793
Gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder
(§ 19 SGB VIII) - Anzahl der Fälle
14 14 19
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 315 350 245 354
davon:
Produktüberblicke
78
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) 4 30 29
junge Volljährige 35 26 39
im Berichtsjahr beendete Fälle 64 66 51
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 241 264 291
Fälle am 31.12. (Stichtag) 251 284 303
davon junge Volljährige 12 15 25
Dauerpflege § 33 Abs. 1 SGB VIII 173 189 186
Sonderpflege in Dauerpflege § 33 Abs. 2 SGB VIII 142 161 168
davon junge Volljährige 24 13 39
Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen § 34 SGB VIII 44 61 52
Anzahl Fälle Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) 388 415 370 439
davon:
unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) 53 129 157
junge Volljährige 119 105 150
im Berichtsjahr beendete Fälle 190 177 154
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 190 223 261
Fälle am 31.12. (Stichtag) 198 238 285
davon junge Volljährige 39 54 79
Neufälle* in eigener Zuständigkeit 95 109 82
davon in Münster untergebracht 74 105 70
entspricht an Neufällen in % 78 96 85
Anzahl Fälle von Minderjährigen mit Rückkehr in Her-
kunftsfamilie
44 58 55 49
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII 95 109 130 82
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII in
Münster
74 105 98 70
* In der LDS-Statistik gibt es keine generelle Definition von Neufällen, deshalb wird für Münster in analoger Anwendung der statistischen Zählweise der Leistungen
der Erziehungsberatungsstellen festgelegt: Jede Hilfe wird als Neufall gezählt, für die in den letzten 6 Monaten keine HzE-Leistung (§§ 19, 20, 27, 30, 31, 32,
33, 34, 35 SGB VIII) durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster bewilligt worden ist.
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der
stationären Hilfen zur Erziehung und über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten (Basis: Transferzah-
lungen, Personal- und Sachkosten) sowie über die Fallzahlentwicklung im Bereich umA:
Produktüberblicke
79
Produktüberblicke
80
*Berechnungsgrundlage: Kosten / Durchschnittliche Monatsfallzahl
Produktüberblicke
81
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG
Kurzdarstellung
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird Beistand, Pfleger oder Vormund in den durch das Bürgerli-
che Gesetzbuch (BGB) vorgesehenen Fällen. Die Aufgabenübertragung erfolgt auf Antrag, per Gesetz oder
durch Bestellung des zuständigen Amtsgerichts. Je nach Aufgabenfeld sind alle Teile der elterlichen Sorge
oder Teilbereiche hieraus durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wahrzunehmen. Die wesentli-
chen Aufgabenfelder des Beistandes beziehen sich auf die Vaterschaftsfeststellung, die Verfolgung der Unter-
haltsansprüche und die Beurkundungen. Alleinstehende Elternteile (Mütter oder Väter) können Unterhaltsvor-
schussleistungen für ein Kind unter 12 Jahren erhalten, um ihnen übergangsweise finanzielle Hilfe in einer
schwierigen Lebens- und Erziehungssituation zu bieten. Wenn ein unterhaltsberechtigter Elternteil Unterhalts-
vorschussleistungen bezieht, wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zeitgleich der Unterhalt
vom unterhaltsverpflichteten Elternteil nachdrücklich eingefordert.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 18, 52a, 55, 58a, 59, 60 SGB VIII, §§ 1712 BGB, Unterhaltsvorschussgesetz
(UVG)
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2017:
• Insbesondere die Amts- und Vereinsvormünder waren in 2017 so stark wie bisher nie gefordert. Mit 604 (lfd.
und beendeten) Vormundschaften gab es in Münster eine bisher nie dagewesene Anzahl von Mündeln. Der
Bestand an Vormundschaften zum 31.12.2017 mit 379 zeigt darüber hinaus, dass es in 2017 sehr viele
kurzzeitige Vormundschaften gab.
• Die Umsetzung der im AKJF beschlossenen neuen Kennzahl 1:40 trug erheblich zur Entlastung der Amts-
und Vereinsvormundschaften bei. Zu berücksichtigen ist, dass alle Vormundschaften über die o. g. Kenn-
zahl hinaus zu Ende geführt wurden, so dass die Qualitätsverbesserung erst in 2018 spürbar wird.
• Zunehmend müssen Vormundschaften auch von sog. „begleiteten“ Kindern und Jugendlichen übernommen
werden, die aus Flüchtlings- und/oder Migrationsfamilien kommen. Eltern mit traditionellen Erziehungs- und
Wertvorstellungen geraten mit ihren Kindern in schwere Konflikte. Auslöser ist u. a., dass ihre Kinder in ei-
nem liberalen Umfeld aufwachsen und gegen strenge Regeln und Verbote aufbegehren. Teilweise sind
Schutzmaßnahmen der Jugendhilfe notwendig geworden. Insbesondere nahm auch die Anzahl der gesetz-
lichen Amtsvormundschaften für minderjährige Mütter zu. Diese können i. d. R. die Rolle der Amtsvormün-
der nur schwer nachvollziehen, da sie innerhalb ihrer traditionellen Familienverbünde leben und eine frühe
Elternschaft für sie nichts Ungewöhnliches ist.
• Der Anteil an ehrenamtlich geführten Vormundschaften ist von 11 % auf 7 % gesunken. Ein Grund für die
Abnahme ist die hohe Anzahl der kurzfristigen Vormundschaften, es zeichnet sich jedoch auch ab, dass die
ehrenamtlichen Vormünder ihre bisherigen Mündel in der Rolle eines „Paten“ weiter begleiten und für neue
Vormundschaften nicht zu gewinnen sind.
• Das Unterhaltsvorschussgesetz wurde zum 01.07.2017 dahingehend geändert, dass auch Kinder über 12
Jahren grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen haben, sofern die Voraussetzun-
gen der neu eingefügten Vorschrift des § 1 Abs. 1a UVG erfüllt sind. Zudem wurde die Befristung der ma-
ximalen Bezugsdauer für Unterhaltsvorschussleistungen von 72 Monaten aufgehoben. Dadurch hat sich die
Zahl der laufenden Fälle nahezu verdoppelt.
• Die Unterhaltsbeträge für minderjährige Kinder und Unterhaltsvorschusssätze wurden auf Grund einer Än-
derung des gesetzlichen Mindestunterhaltes zum 01.01.2017 erneut angehoben. Dies hatte jedoch keinen
Produktüberblicke
82
entscheidenden Einfluss auf die Höhe der vereinnahmten Unterhaltsgelder. Allerdings führte dies - auch
bedingt durch die kurzfristig deutlich gestiegenen Fallzahlen im Bereich Unterhaltsvorschuss - zu erhebli-
chen Mehrausgaben bei den bewilligten Unterhaltsvorschussleistungen.
• Die Anzahl der im Fachbereich Beistandschaften vorgenommenen Beurkundungen stieg das achte Jahr in
Folge. Erstmals wurde die Anzahl von 2.000 Beurkundungen erreicht. In rund 18 % der Beurkundungsvor-
gänge musste ein Dolmetscher bzw. Übersetzer hinzugezogen werden, da mindestens ein Beteiligter der
deutschen Sprache nicht mächtig war.
• Das hohe Niveau der Rückholquote der Unterhaltsvorschussstelle in eigenen Fällen (kein Bezug von SGB
II-Leistungen bzw. keine Beistandschaft) von bisher rund 50 % konnte nicht gehalten werden. Sie sank
deutlich auf 27,4 %. Grund hierfür waren zum einen langfristige, krankheitsbedingte personelle Ausfälle.
Zum anderen sind seit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017 die Ausgaben auf-
grund des kurzfristigen deutlichen Anstiegs der Fallzahlen sprunghaft gestiegen.
Ausblick auf das Jahr 2018:
• Die Reform des Vormundschaftsrecht steht weiter aus, inwieweit diese ebenso verschoben wird wie das
Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), ist noch nicht überschaubar. Generelle Zielsetzung der Geset-
zesreform ist, dass die Rolle der „Pflegeeltern“ weiter gestärkt werden soll und das ehrenamtliche Engage-
ment (Einzelvormund) als zukunftsweisendes Projekt weiter entwickelt wird.
• Die Unterhaltsbeträge und die Unterhaltsvorschusssätze werden zum 01.01.2018 erneut angehoben.
• Es ist bezüglich der laufenden Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen mit weiter steigenden Fall-
zahlen und damit auch mit weiteren Mehrausgaben zu rechnen, da nicht nur weiterhin neue Anträge einge-
hen, sondern auch bisherige Einstellungsgründe (Erreichen des 12. Lebensjahres oder Ablauf der maxima-
len Bezugsdauer von 72 Monaten) auf Grund der 2017 eingetretenen Gesetzesänderung wegfallen.
Ressourcen
• Stellen: 17,56
• Aufwendungen: 6.412.740 €
• Erträge: 3.407.350 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Beurkundungen werden innerhalb von drei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen gefertigt.
Es werden jährlich laufend 75 Vormundschaften/Pflegschaften durch den freien Träger geführt.
Rechtzeitige und mindestens 25-prozentige Realisierung von Unterhaltsansprüchen (UVG).
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der Drei-
Wochen-Frist erledigt wurden (in %)
90 90 90 90
Anzahl der laufenden Vormundschaften/Pflegschaften
der freien Träger (Stichtag: 31.12.)
91 100 75 75
Höhe der realisierten Unterhaltsansprüche im Verhältnis
zur Höhe der bewilligten Leistung (in %)
20 20 25 17
Produktüberblicke
83
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Beistandschaften
Anzahl der Beistandschaften 1.027 994 1.100 1.000
Anzahl der Beurkundungen 1.827 1.948 1.800 2.041
Anzahl der Beratungen nach § 52 a SGB VIII 1.017 1.085 936
Anzahl der beurkundeten Vaterschaftsanerkennungen 787 851 885
Anzahl der beurkundeten Sorgeerklärungen 794 868 903
Anzahl der schriftlichen Beratungen gem. § 18 Abs. 4
SGB VIII (Beratungen junger Volljähriger)
44 52
Vaterschaftsklagen 18 14 16
Unterhaltsklagen 13 13 6
Höhe der vereinnahmten Mündelgelder (in Mio. €) 1,07 1,12 1,10
Höhe der direkt zwischen den Eltern gezahlten Unter-
haltsleistungen (in Mio. €)
0,70 0,90 0,90
Amtsvormundschaften und -pflegschaften
Jahresgesamtzahlen (lfd. und beendet) 460 538 604
davon:
Anzahl der Amtsvormundschaften und
Amtspflegschaften
286 238 180 151
auf freie Träger übertragen 91 114 128
durch Berufsvormünder geführt 57 142 181
Einzelvormundschaften (Ehrenamt) 41 44 41
Bestandszahlen am Stichtag 31.12. 363 440 379
davon:
Anzahl der Amtsvormundschaften und
Amtspflegschaften
172 178 151
auf freie Träger übertragen 91 100 74
durch Berufsvormünder geführt 48 122 121
Einzelvormundschaften (Ehrenamt) 38 40 25
Anzahl der vermittelten Vormundschaften/Pflegschaften
an ehrenamtliche Vormünder und freie Träger
129 140 125 99
Produktüberblicke
84
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Unterhaltsvorschussgesetz
Laufende UVG-Fälle 1.608 1.608 1.700 2.180
Bewilligte Leistungen Unterhaltsvorschuss (in Mio. €) 3,19 3,26 4,21
Realisierte Unterhaltsansprüche (in Mio. €) 0,64 0,66 0,69
Antragseingänge Unterhaltsvorschuss 721 730 1.905
Bewilligungen Unterhaltsvorschuss 693 658 1.222
Klagen Unterhaltsvorschuss 0 0 1
Widerspruchsverfahren Unterhaltsvorschuss 2 3 4
Produktüberblicke
85
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen
Kurzdarstellung
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen auf ihre Entwick-
lung zu schützen. Dies gilt sowohl für äußere Einflüsse, wie z. B. durch Medien oder Peer-Groups, als auch für
sich direkt auf den/die Minderjährige/n beziehende Handlungen wie Vernachlässigung, Misshandlung und
Missbrauch. Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung der Entstehung gefährdender Situationen über
die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das erneute Entstehen gefährdender
Situationen verhindern sollen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag ge-
mäß § 8a SGB VIII aktiv war und richtet seine Hilfeangebote danach aus. Reichen Hilfen im Einzelfall nicht
aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten abgelehnt, wird das Familiengericht angerufen.
Minderjährige werden entweder als Selbstmelder oder vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Obhut
genommen bzw. von anderen Stellen zugeführt, wenn andere Maßnahmen nicht zur Gefahrenabwendung
ausreichen. Gefährdungsfälle des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) mit komplexem Beratungsbedarf wer-
den im multiprofessionellen Team der Clearingstelle (ärztliche Kinderschutzambulanz) beraten.
Rechtliche Grundlagen: §§ 8a, 14 und 42 SGB VIII
Das Produkt gliedert sich in 3 Teilprodukte: „Maßnahmen des Kinderschutzes“, „Inobhutnahmen“ und „Erzie-
herischer Kinder- und Jugendschutz“.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2017:
• In der Reihe der wissenschaftlichen Weiterbildungen für Sozialberufe wurde vom Fachdienst Kinder-
schutz auf der Fortbildung der Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen, „Jenseits von Fern-
sehkrimis der Beitrag der Rechtsmedizin in Fällen von Kindeswohlgefährdung“ die Kooperation zwischen
dem Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster und dem Kommunalen Sozialdienst des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien vorgestellt
• In Kooperation mit der Ärztlichen Kinderschutzambulanz Münster schulte der Fachdienst Kinderschutz in
drei Veranstaltungen die Mitarbeiter/-innen des Pflege- und Ärztlichen Dienstes der Klinik für Kinder- und
Jugendmedizin des Clemenshospitals Münster zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefährdung.
• Der Fachdienst Kinderschutz nahm an einer vom Institut für soziale Arbeit Münster organisierten Experten-
runde in Dortmund zum Kinderschutz in Flüchtlingsunterkünften teil.
• Die in § 8a Abs. 4 SGB VIII genannten „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ (Kinderschutzfachkräfte) freier
Träger trafen sich in zwei Arbeitssitzungen zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch im Rahmen der
Qualitätssicherung. In einer Arbeitssitzung wurde das Thema des migrationssensiblen Kinderschutzes mit
einer eingeladenen Expertin näher beleuchtet.
• Fallakten von Kindeswohlgefährdung wurden auch 2017 stichprobenartig evaluiert, um aus (problemati-
schen) Kinderschutzverläufen zu lernen und durch Risiko- und Fehlermanagement den Kinderschutz zu
verbessern.
• Die vorjährigen Anrufungen des Kommunalen Sozialdienstes an das Familiengericht gem. § 8a Abs. 2 SGB
VIII wurden als Beitrag zum fachlichen Controlling ausgewertet. Ihre Zahl ist in 2017 im Vergleich zum Vor-
jahr von 41 auf 56 gestiegen.
Produktüberblicke
86
• Der Fachdienst Kinderschutz des Kommunalen Sozialdienstes führte insgesamt 17 Veranstaltungen inner-
halb und im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit außerhalb der Verwaltung als Information/Schulung/Fortbil-
dung zum gesetzlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefährdung und zur Clearingstelle Müns-
ter durch. Aufgrund des gestiegenen Interesses der Fachöffentlichkeit sind dies sieben Veranstaltungen
mehr als im Vorjahr.
• Die Rufbereitschaftseinsätze des KSD befassen sich überwiegend mit akuten Krisen und kindesgefähr-
denden Situationen außerhalb der üblichen Dienstzeit. Eine kontinuierliche Zunahme der Rufbereitschafts-
einsätze des KSD wird über die Jahre hinweg beobachtet. Zwar hat sich der höchste Anstieg von 2015 auf
2016 (+ 18 %) nicht in dem Maße fortgesetzt. Dennoch ist festzustellen, dass sich seit 2010 die Einsätze
nahezu jährlich erhöht haben. Mit 331 Einsätzen der Rufbereitschaft im Jahr 2017 (zum Vergleich 2010:
187) wurde der bislang höchste Wert verzeichnet.
• Die Steigerung der Inobhutnahmen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Jugendliche in 2017 mehr-
fach um eine Unterbringung ersuchten. Des Weiteren wurden wiederholt Geschwisterkinder in Obhut ge-
nommen.
• Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz (KJS) im Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib)
ist Gründungsmitglied (1999) und weiterhin aktives Mitglied des Netzwerks Gewaltprävention und Konflikt-
regelung Münster und nahm an vier Sitzungen im Jahr 2017 teil. Die geplante, alle zwei Jahre stattfindende
Tagung musste in 2017 mangels finanzieller und personeller Ressourcen vom Netzwerk erstmalig abgesagt
werden.
• Neben der Mitgliedschaft im Beirat des Kommunalen Integrationszentrums (KI) der Stadt Münster seit Mitte
2016 ist der erzieherische Kinder- und Jugendschutz seit 2017 auch Mitglied im Fachbeirat „Wegweiser“,
lokale Beratungsstelle zum Thema extremistischer Salafismus, ein Programm des Landes NRW.
• Im September 2017 wurde ein Netzwerk Rassismuskritik von der Koordinierungsstelle für Migration und
Interkulturelle Angelegenheiten gegründet. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz vertritt hier das Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien.
• Aufgrund der weiterhin starken Nachfrage wurden auch in 2017 zwei sogenannte „Argumentationstrainings
gegen Stammtischparolen“ in Kooperation mit mobin - mobile Beratung im Regierungsbezirk Münster - Villa
ten Hompel angeboten.
• In 2017 wurden zwei offene NOTEINGANG-Schulungen durchgeführt. Des Weiteren wurden die entspre-
chenden Seminarunterlagen überarbeitet. Ein digitaler Stadtplan mit den verzeichneten Noteingängen in
Münster wird vorbereitet. Zudem beteiligte sich die Aktion NOTEINGANG an der Woche gegen Rassismus.
Das Schulungsteam umfasst jeweils eine Person von sechs Institutionen des „Netzwerk Gewaltprävention
Münster“, die zur Unterweisung und Schulung im Rahmen der Aktion NOTEINGANG geschult sind. Zudem
wurde in 2017 eine Inhouse-Schulung durchgeführt. Die Koordinierungsstelle befindet sich im Jib.
• Beim jährlichen „Internationalen Fest“ Ende September im Rathausinnenhof präsentierte sich erneut der
erzieherische Kinder- und Jugendschutz mit Informationsmaterialien und der Vortragsreihe „Was Kinder
heute brauchen?!“.
• Im Rahmen des neuen Schuldenpräventionsprojekts „Schulden - Nein Danke!“ konnte 2017 mit 359 Mäd-
chen und jungen Frauen und 632 Jungen und jungen Männern Kontakt aufgenommen werden. Insgesamt
gab es 204 Angebotsstunden in 51 Doppelstunden in überwiegend berufsbildenden Schulen. Das Durch-
schnittsalter betrug 19,5 Jahre. Die Evaluation zeigte eine Zufriedenheit von 88,6 %. Lediglich 1,1 % der
Schüler/-innen fanden die Unterrichtseinheit zu schwer, 10,3 % für zu leicht. Zudem wurden am Anfang des
Schuldenpräventionsprojektes zwei Filme erstellt, ein sog. Erklärvideo „Meine erste Wohnung“ wurde inklu-
siv (mit Untertiteloption) online gestellt. Die Links zu den Filmen und weitere ausführliche Informationen sind
auf der Jib-Homepage zu finden.
• Das Jib entwickelte 2016 die Kampagne „STOP CYBERMOBBING - Wir sind da“. Sie entstand in Koopera-
tion mit der AG Medien Münster und dem Fachbereich Design der FH Münster und wurde der Öffentlichkeit
Produktüberblicke
87
erstmals im Rahmen des Safer Internet Days (SID) im Februar 2016 vorgestellt.
Das Internet scheint die Hemmschwelle für Mobbingaktivitäten zu senken. Viele Kinder und Jugendliche
trauen sich in der scheinbar anonymen virtuellen Welt eher, eigene Angriffe gegen andere, Beleidigungen
oder Bloßstellungen von Menschen zu vollziehen.
Dabei gibt es einen fließenden Übergang von „Spaß“ oder „Neckereien“ zur Gewaltausübung im Sinne von
Mobbing. Mit Aussagen wie „Das war doch nicht ernst gemeint, das war nur Spaß“ verdeutlichen junge
Menschen, dass ihnen häufig das notwendige Unrechtsbewusstsein, die erforderliche Sensibilität für ihr ei-
genes Handeln fehlt. Andererseits erleben sie in Schule, sozialem Umfeld, Medien und Politik Erscheinun-
gen und Personen, die durch vergleichbares Handeln den Eindruck entstehen lassen, dass es „in Ordnung“
sei, andere bloßzustellen oder zu beleidigen. Genau hier setzt die Kampagne an!
Ihre Zielsetzung ist eine langfristige Sensibilisierung von Kindern, Jugendlichen, Lehrenden und Eltern für
die Gefahren im Internet. Das Phänomen „Cybermobbing“ soll ins Bewusstsein der Zielgruppe gerückt wer-
den und gleichzeitig wird auf die Unterstützung durch Mitglieder der AG Medien aufmerksam gemacht. Dies
geschah vorrangig durch Plakate, einen Kinospot und eine speziell entwickelte Spiegelfolie, die in verschie-
denen Schulen zum Einsatz gekommen ist.
Um eine nachhaltige Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu erreichen, wurde die Kampagne 2017 nochmals
wiederholt. Der Kinospot lief 14 Tage lang im Cineplex. Zusätzlich wurden die Kampagnenplakate im De-
zember 2017 an 220 Litfaßsäulen im gesamten Stadtgebiet Münster ausgehangen.
• In 2017 wurde die dritte Fortbildungsreihe „Social-Media“ für die Mitarbeitenden der Jugendhilfe Münster
angeboten. Nachgefragt sind vor allem die Kanäle YouTube und WhatsApp. Deshalb wurde auch ein weite-
rer zweitägiger Webvideokurs wie auch ein Fachtag zur WhatsApp-Nutzung in der Jugendarbeit durchge-
führt. Die Fahrt zur Gamescom musste leider mangels Teilnehmerzahl ausfallen.
• Mit 11 Vorträgen rund um die Themen Erziehung und Medienerziehung wurden im Rahmen der Vortrags-
reihe „Was Kinder heute brauchen!?“ im Berichtszeitraum 383 Besucher/-innen erreicht.
Ausblick auf das Jahr 2018:
• Im zurückliegenden Jahr 2017 gab es mehrere Fälle von stark delinquenten, gewaltbereiten und/oder ver-
haltenskreativen Kindern und Jugendlichen - sogenannten Systemsprengern -, die durch die klassischen
Angebote der Hilfen zur Erziehung nicht mehr erreicht werden konnten. Zum Teil konnten diese Kinder und
Jugendlichen trotz richterlich angeordneter freiheitsentziehender Maßnahmen weder in der Kinder- und Ju-
gendpsychiatrie noch in Spezialeinrichtungen untergebracht/aufgenommen werden.
Um noch regelmäßigen minimalen Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen aufrecht zu erhalten, wurden
diese i. d. R. mit hohem Betreuungsaufwand und niedrigschwelligen pädagogischen Angeboten im „Sleep-
in“ und den Inobhutnahme-Einrichtungen der Stadt untergebracht .
Hier gilt es, im Jahr 2018 neue Konzepte, insbesondere auch im Rahmen einer Verantwortungsgemein-
schaft von freien Trägern, öffentlicher Jugendhilfe, Justiz und Gesundheitswesen, zu entwickeln.
• NOTEINGANG -Schulungen und das Argumentationstraining sind aktuell feste Schulungsmodule. Das
Trainer/-innen-Team entwickelt in 2018 ein Curriculum, um weitere Schulungsteammitglieder generations-
übergreifend zu qualifizieren.
• Das Schuldenpräventionsprojekt soll aufgrund der großen Nachfrage ab 2018 verstetigt werden.
• „Alles klar“ - In welchem Alter darf ich in die Disco gehen, und wie lange? Welche Fotos darf ich wo veröf-
fentlichen und was gibt es für Regeln bei Youtube? Was sagt das Gesetz zu Shishas und was kommt in
mein Führungszeugnis? Diese und viele weitere Themen finden sich in der dritten, vollständig überarbeite-
ten Auflage der „Alles klar?“-Broschüre (Paragraphen-Infos für Jugendliche und junge Erwachsene), die An-
fang 2018 sowohl online als auch als Printversion veröffentlicht wird.
• Das Thema „Nutzung von Messenger Diensten“, hier vor allem die Nutzung von WhatsApp, wird in 2018 ein
Thema. Laut der JIM-Studie 2017 nutzen mittlerweile 96 % der Jugendlichen von 12 bis 19 Jahren diesen
Produktüberblicke
88
Messenger-Dienst. Was gibt es für rechtliche Neuerungen und wie ist trotz der Nutzung die „informationelle
Selbstbestimmung“ zu wahren? Fragen, die auf einem halbtägigen Fachtag 2018 vertieft werden sollen.
• 2018 soll es zudem eine weitere Qualifizierungsphase innerhalb des Projektes Medienscouts NRW in
Münster geben. Bereits heute haben sich 15 Münsteraner Schulen diesem Projekt angeschlossen und ar-
beiten sehr erfolgreich mit diesem Peer-to-Peer-Projekt. Des Weiteren wird es wieder einen Workshop ge-
ben, in dem sich diese Schulen über ihre Medienscout-Arbeit austauschen können.
• Im Rahmen der Vortragsreihe „Was Kinder heute brauchen!?“ wird im ersten Quartal 2018 der 5.000ste
Besucher erwartet.
Ressourcen
• Stellen: 10,01
• Aufwendungen: 4.940.242 €
• Erträge: 10.008.847 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in mindestens 75 % der Fälle längstens 14 Tage.
In allen Fällen mit der höchsten Gefährdungsstufe gemäß § 8a SGB VIII (unmittelbare und gegenwärtige Ge-
fahr), in denen sich das Kind im Haushalt der Eltern aufhält, findet noch am Tag der Meldung eine persönliche
Kontaktaufnahme statt.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 14 Tage dauer-
ten (in %)*
70 93 75 79
Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe (bei Auf-
enthalt des Kindes im elterlichen Haushalt), mit Hausbe-
such / direktem Kontakt am Tag der Meldung (in %)
100 100 100 100
* für 2016 ohne umA, da diese konzeptionell bis zu 3 Monaten in der Inobhutnahme inkl. Clearingphase verbleiben
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8a Abs. 2
SGB VIII
37 41 56
Anzahl der Inobhutnahmen 292 345 200 362
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 251 296 331
Elternbriefversand 35.472 36.810 36.458
Produktüberblicke
89
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht
Kurzdarstellung
An gerichtlichen Verfahren, die Minderjährige und Heranwachsende betreffen, ist das Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien zur Unterstützung der Gerichte beteiligt. Ferner hat es die Aufgabe, die Interessen und
erzieherischen Belange von Minderjährigen und Heranwachsenden aufzuzeigen und in das Verfahren einzu-
bringen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien richtet seine Mitwirkung zeitnah und beteiligungsorien-
tiert aus. Hierdurch sollen die elterliche Verantwortung gefördert und kindzentrierte Regelungen ermöglicht
werden. Soweit sinnvoll, macht das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Verlauf des Verfahrens auch
Hilfeangebote. Es ruft seinerseits das Gericht an, wenn das Kindeswohl erheblich gefährdet, aber eine erzie-
herische Hilfe nicht oder nur unzureichend möglich ist. Die Grundsätze des Hilfevorrangs und des geringst-
möglichen Sorgerechtseingriffs sind zu beachten. Durch die Jugendgerichtshilfe ist die Beratung und Be-
treuung von straffälligen und gefährdeten Jugendlichen/ Heranwachsenden im Kontext des Verfahrens vor
dem Jugendgericht gesichert. In regelmäßigen Absprachen mit den Familiengerichten wird die Berichterstat-
tung in mündlicher bzw. schriftlicher Form erörtert. Wesentliches Ziel ist die Vermeidung von Verfahrenseska-
lationen. In Umgangsangelegenheiten sind in wesentlichen Anteilen freie Träger beteiligt.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 50 und 52 SGB VIII, §§ 155 ff. FamFG
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2017:
• Im Jahr 2017 fanden zwei Arbeitstreffen „Runder Tisch“ statt. Das Thema „Verfahrensfragen zum begleite-
ten Umgang im gerichtlichen Kontext“ aus dem Jahr 2016 wurde weiterführend erörtert. Absprachen wurden
erneuert und optimiert. Die Vereinbarung zur Durchführung eines begleiteten Umgangs als Grundlage für
ein Kontraktgespräch zwischen Eltern, Beratungsstelle und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
wurde von den Beratungsstellen überarbeitet und allgemein verständlicher formuliert. Ein weiterer Schwer-
punkt war die Vorstellung des Kinderschutzkonzeptes des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
durch den Fachdienst Kinderschutz. Aspekte wie „was geschieht im Vorfeld einer familiengerichtlichen An-
hörung“, „was ist eine Kindeswohlgefährdung“ oder „welche Zugänge gibt es, dem Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien eine Kindeswohlgefährdung zu melden“ wurden erörtert. In der sich anschließenden Dis-
kussion nahm auch das Thema Schulabsentismus einen größeren Raum ein. Über die diesbezüglich ent-
standene Fragestellung „welche zielgerichteten Hilfen und Maßnahmen gibt es, um den Schulbesuch von
Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu fördern und sicher zu stellen“ wurde in einem weiterem Arbeitstref-
fen durch die Fachberatung Schulverweigerung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien ausführlich
informiert. Neben den aufgeführten Schwerpunktthemen werden von allen Teilnehmern des „Runden Ti-
sches“ die Treffen genutzt, um sich über Fragen zu Arbeitsweisen und Arbeitsgrundsätzen der beteiligten
Professionen auszutauschen.
• Wie bereits in den vergangenen Jahren ist und bleibt es den Fachkräften des Kommunalen Sozialdienstes
ein besonderes Anliegen, die Belange der Kinder als Träger eigener Rechte zu achten und zu würdigen,
ihnen über den persönlichen Kontakt Gehör zu verschaffen und sie am gerichtlichen Verfahren zu beteili-
gen.
• Mit allen beteiligten Institutionen, mit Justiz, Polizei und den Trägern der Jugendhilfe, die ambulante Maß-
nahmen für straffällige und gefährdete Jugendliche und Heranwachsende durchführen, werden regelmäßige
Gespräche über die Entwicklung der Jugendkriminalität und die sich daraus entwickelnden Bedarfe geführt.
Die vielfältigen ambulanten Maßnahmen und Präventionsangebote und die fachliche Vernetzung aller betei-
Produktüberblicke
90
ligten Akteure und Institutionen unterstützen die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren in der Arbeit mit
straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden.
• Die Anzahl der Intensivtäter ist gering, jedoch im Vergleich zu den Vorjahren zunehmend. Bei Intensivtätern
besteht eine enge Kooperation mit dem Kommunalen Sozialdienst, den Trägern, die ambulante Maßnah-
men vorhalten, und der Drogenhilfe. Einige jugendliche Intensivtäter sind erheblich suchtgefährdet, zeigen
vielfältige Symptome wie z. B. Schulabstinenz und haben in vielen Fällen ambulante oder stationäre thera-
peutische Hilfen in Anspruch genommen. Ganzheitliche, systemische Ansätze und der Aufbau tragfähiger
Beziehungen sowie eine intensive begleitende Elternarbeit sind notwendig.
• Unbegleitete minderjährige Ausländer sind in der Regel strafrechtlich nicht stärker belastet als Jugendliche
und Heranwachsende, die hier geboren und aufgewachsen sind. Sie fallen durch Straftaten im Bagatellbe-
reich auf, u. a. durch die illegale Einreise, Beförderungserschleichung und kleinere Diebstähle. Als minder-
jährige Intensivtäter sind sie der Jugendhilfe im Strafverfahren bisher nicht bekannt. Einige Jugendliche
bzw. Heranwachsende wurden wegen Drogenhandel strafrechtlich verfolgt und in Einzelfällen in Untersu-
chungshaft genommen. Bei einigen Fällen erfolgte keine weitere Sanktion durch das Jugendgericht d. h. die
Verhängung des Arrestes wurde mit der vollzogenen Untersuchungshaft als erledigt gewertet.
• Die Nutzung gruppenpädagogischer ambulanter Maßnahmen ist in Münster, aber auch bundesweit, rück-
läufig. Für die Jugendhilfe bedeutet dies, dass Präventionsprogramme und sozial-integrative Angebote für
gefährdete und straffällige Jugendliche und insbesondere Heranwachsende weiter fortgeschrieben und an
die Lebenslagen der Jugendlichen und Familien angepasst werden sollten. Auch ist die Vernetzung der be-
teiligten Institutionen fortzuschreiben. Je früher abweichendes Verhalten erkannt wird, desto erfolgreicher
kann dieses Verhalten mit den Angeboten der Jugendhilfe und der Justiz mit dem Ziel der Legalbewährung
und Förderung der Entwicklung bearbeitet werden.
• Der Täter-Opfer-Ausgleich als ausgleichende und friedenstiftende Maßnahme wurde im Berichtsjahr ver-
stärkt in Anspruch genommen. Auch die Betreuungsweisung als niederschwellige Begleitung und Unterstüt-
zung gefährdeter Jugendlicher hat zugenommen.
• Die Arbeit mit sogenannten „Spätstartern“ und Heranwachsenden, sowie die Wiedereingliederung Inhaftier-
ter und die Begleitung von Untersuchungshäftlingen bzw. Personen, die als Alternative zur Untersuchungs-
haft vorübergehend in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht waren, bildeten wesentliche Schwerpunkte
der Arbeit im zurückliegenden Jahr. Diese Zielgruppen erfordern eine gute Kooperation mit der Bezirkssozi-
alarbeit, den Justizvollzugsanstalten und anderen beteiligten Institutionen.
• Das Präventionsprojekt „Kurve kriegen“ in Trägerschaft des Vereins sozial-integrativer Projekte e. V. nahm
12 Kinder im Alter von 11-14 Jahren auf. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 20 Kinder und Jugendliche im
Alter von 9-14 Jahren betreut. Der Anteil der Mädchen lag bei 25 %. Das Projekt arbeitet eng mit der Poli-
zei, der Bezirkssozialarbeit, dem Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren im Kommunalen Sozialdienst
und dem Caritasverband Münster zusammen.
• Straftaten mit rechts- bzw. linksradikalen Hintergründen wurden im Berichtsjahr nicht bekannt.
• In Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt und der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und
Jugendgerichtshilfen wurde im November eine Fachveranstaltung mit dem Thema “Umgang mit jungen
Rechten - Praxis, Profession, Perspektiven“ durchgeführt, die auf sehr gute Resonanz stieß.
• Die Anzahl der Verfahren vor dem Jugendgericht ist um 5,0 % gestiegen, die Anzahl der Diversionsverfah-
ren ist um 7,2 % zurückgegangen. Die Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende sind insgesamt
um 14 % gestiegen.
Die Veränderungen sind auf eine gestiegene Anzahl von Verfahren im Bagatellbereich zurück zu führen.
Darüber hinaus ist die Anzahl der Inhaftierten leicht gestiegen. Das deutet auf eine höhere Bereitschaft hin,
Straftaten zur Anzeige zu bringen. Ein leichter Anstieg der Anzahl der Intensivtäter ist zu verzeichnen. Die
Veränderungen bleiben dennoch in der üblichen jährlichen Schwankungsbreite und lassen keinen Schluss
auf bedeutsame Veränderungen im Bereich der Jugendkriminalität in Münster zu.
Produktüberblicke
91
Ausblick auf das Jahr 2018:
• Geplant ist, dem Thema „Kindeswohl“ in Sorgerechts- und Umgangsverfahren unter dem Aspekt „Hoches-
kalierende Elternkonflikte“ Raum zu geben.
• Es ist ein Qualitätsdialog mit den Familienrichtern/-innen geplant, um die Zusammenarbeit zwischen Ju-
gendhilfe und Familiengericht zu optimieren.
• 2018 wird die Weiterentwicklung der ambulanten Maßnahmen, die Zusammenarbeit mit den Justizvollzugs-
anstalten und den inhaftierten Jugendlichen fortgeschrieben. Ebenso wird die Zusammenarbeit der an den
Verfahren beteiligten Institutionen wie Polizei, Justiz und der vielfältigen Einrichtungen der Jugendhilfe ins-
besondere bei Intensivtätern weiterentwickelt.
• In Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt und der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und
Jugendgerichtshilfen wird eine Fachveranstaltung mit dem Thema: “Gemeinnützige Arbeitsleistungen“ ge-
plant.
Ressourcen
• Stellen: 12,64
• Aufwendungen: 1.538.044 €
• Erträge: -3.467 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
In mindestens 75 % der Fälle wird einmal im laufenden familiengerichtlichen Verfahren der/die Minderjährige
im Beratungsprozess persönlich beteiligt.
In mindestens 85 % der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Anklageerhebung durch die Staatsan-
waltschaft eine Stellungnahme an das Jugendgericht.
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Anteil der Minderjährigen, zu denen mindestens einmal
ein Kontakt hergestellt wurde (in %)
74 74 75 76
Anteil der Stellungnahmen an das Jugendgericht, die in
max. 3 Monaten nach Anklagerhebung erfolgten (in %)
85 90 85 90
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Familiengericht
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII
i.V.m. § 1666 BGB
37 41 56
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen
Verfahren)
374 495 450 476
Jugendgericht
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversions-
verfahren)
1.227 1.329 1.300 1.398
davon:
Produktüberblicke
92
Verfahren vor dem Jugendgericht (ab 2010 Anklage-
schriften)
765 751 862
Diversionsverfahren 462 578 536
Sozialpädagogische Maßnahmen
Anzahl von Angeboten im Rahmen der sozialen Grup-
penarbeit
6 6 6
mit Teilnehmern/-innen insgesamt 176 211 163
Sozialpädagogische Wochenenden mit Teilnehmern/-
innen
21 16 28
Anzahl bearbeiteter Betreuungsweisungen (ViP) 74 56 88
Produktüberblicke
93
060506 – Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe
Kurzdarstellung
Bezirkssozialarbeit ist ein ortsnahes Beratungs- und Begegnungsangebot mit folgenden Schwerpunkten:
• Informieren und zur Selbsthilfe anregen und befähigen,
• Gemeinwesenbezogene Anliegen und Ressourcen fördern,
• Bürgerinnen und Bürger in stadtteilbezogenen Sozialangelegenheiten beteiligen.
Durch die Bezirkssozialarbeit bietet der Kommunale Sozialdienst (KSD) eine ganzheitliche, familienbezogene
und problemgerechte Hilfestellung in Verbindung von Sozialarbeit und wirtschaftlicher Hilfegewährung.
Eingliederungshilfen sind Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu gewähren, wenn ihre seelische
Gesundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt ist. Mit Eingliederungshilfen soll die Selbstbestimmung
und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen am gesellschaft-
lichen Leben gefördert, Benachteiligungen vermieden oder entgegengewirkt werden.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2017:
In der Regel geht jeder Hilfe ein Beratungsprozess voraus, da zu Beginn nicht immer feststeht, ob und welche
Hilfe (auch Hilfe zur Erziehung) im weiteren Verlauf erforderlich und geeignet ist. Diese „allgemeine Bera-
tungsleistung“ ist in der sogenannten Falleingangsphase zu leisten und entscheidet auch wesentlich darüber,
ob ein Fall als Leistungsfall gemäß § 27 ff. SGB VIII bewilligt wird oder ob es bei einer Beratungsleistung im
Sinne des § 16 SGB VIII verbleibt.
Das Wesen der bezirklichen Sozialarbeit in den ASD, wie auch im KSD Münster, ist die Grundzuständigkeit als
niedrigschwelliger Ansprechpartner in den Sozialräumen/Bezirken. Damit unterscheidet sich die Bezirkssozial-
arbeit wesentlich von der sonstigen Jugendhilfelandschaft im Bereich der erzieherischen Hilfen, die durch
spezielle Träger für unterschiedliche Zielgruppen und Angebotsformen gekennzeichnet ist.
Der Schwerpunkt des Kommunalen Sozialdienstes liegt inzwischen eindeutig im Bereich der Jugendhilfe und
wird nur durch wenige Teilleistungen im Gebiet des Sozialen und die Kooperation mit dem Gesundheitswesen
ergänzt.
Beratung ist integraler Bestandteil jeder Leistung, d. h. auch eine Hilfe zur Erziehung hat sowohl im Vorgang
als auch im weiteren Verlauf einen gewichtigen Beratungsanteil, da sich ohne eine stabile helfende Beziehung
zwischen dem professionellen Berater und den Kindern, Jugendlichen und Familien keine sinnvollen Hilfear-
rangements finden lassen. Dies berührt auch den Steuerungsanteil der Hilfen zur Erziehung, der im Einzelfall
in Koordination mit den unterschiedlichsten Beteiligten (z. B. Heimeinrichtungen) zu bewältigen ist. Über die
Hilfeplanung entscheidet sich die Auswahl spezieller Dienste und Einrichtungen, die detaillierte Ausgestaltung
der Hilfe, die Definition von Hilfeplanzielen usw.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kooperationsaufwand angesichts einer vielfältigen Trägerlandschaft
enorm gestiegen ist und auch die Ansprüche der Adressaten der Hilfen mit den Jahren erheblich gewachsen
sind. Betroffene wollen mehr verstehen, was das Jugendamt leistet, wie eine Beteiligung aussieht, was erwar-
tet wird und mit welchen Perspektiven die weitere Hilfeplanung ablaufen soll.
Ein stabiles Netzwerk in den fünf Sozialbezirken des Kommunalen Sozialdienstes Münster ist die Vorausset-
zung für ein geeignetes und sinnvolles Hilfekonzept in jedem Einzelfall, weil die verfügbaren Ressourcen sei-
tens freier Träger, der Familien und der Regeleinrichtung im Sozialraum in die Hilfeplangestaltung einfließen.
Produktüberblicke
94
Die Pflege und Aktualisierung dieser Netzwerke ist die Vorableistung, die ein Kommunaler Sozialdienst erbrin-
gen muss, damit für den Einzelfall entsprechende Möglichkeiten bereitstehen.
Im Rahmen des o. g. Anforderungsspektrums verteilt sich die Fallarbeit in den jeweiligen Bezirken. Aus der
Fülle der Aktivitäten können nur ausschnittweise exemplarische Hinweise darauf gegeben werden, was die
Bezirkssozialarbeit praktisch ausmacht.
• In allen Bezirken haben die bezirksübergreifenden Fachdienste (Heimfachdienst, Eingliederungshilfen,
Pflegekinderdienst und die Kinderschutzfachkraft) intensive fallbezogene Fachberatung geleistet, die den
Wirkungsgrad geplanter Hilfen verbessern soll.
Bezirk Mitte:
• Im Rahmen der Vernetzung zwischen Grundschulen, offenem Ganztag und Bezirkssozialarbeit im Bezirk
Mitte wurden die Bemühungen um eine Kooperation vertieft, um aktiv im Sinne einer „Verantwortungsge-
meinschaft“ die Kinder und Jugendlichen in schwierigen Lern- und Lebenssituationen zu unterstützen und
zu fördern.
Bezirk West:
• Die Ergebnisse des Vernetzungskreises zwischen den Gievenbecker Grundschulen, der OGS, BuT, Cari-
tas-Beratungsstelle, dem Fachwerk Gievenbeck und dem KSD West wurden umgesetzt und damit die Ko-
operation zwischen Schulen und Jugendhilfe verstärkt und verbessert.
• Das in Gievenbeck erarbeitete Kooperationsmodell wurde den Grundschulen in Roxel, Nienberge, Meck-
lenbeck und Albachten vorgestellt mit dem Ziel, auch in diesen Stadtteilen verbesserte Strukturen für die
Kooperation von Schule und Jugendhilfe zu erarbeiten.
Bezirk Nord:
• An der Melanchthon-Grundschule in Coerde hat der KSD Nord eine regelmäßige Sprechstunde für Lehrer
und Eltern durchgeführt, um frühzeitig Hilfestellungen bei schulischen und familiären Problemen anzubieten.
Inzwischen beteiligt sich auch der zuständige Schularzt an dem Projekt im Sinne einer Systemsprechstun-
de.
• Die Vernetzung der präventiven Arbeit im Stadtbezirk Nord mit der bezirklichen Sozialarbeit des KSD war
ein Schwerpunktthema der Stadtteilarbeit. Mit allen Akteuren der Stadt Münster und der beteiligten freien
Träger wurde der Stand der Kooperation diskutiert und weitere Entwicklungen verabredet.
Bezirk Ost:
• In 2017 spielte die Arbeit mit Flüchtlingsfamilien weiterhin eine besondere Rolle. Es konnte jedoch innerhalb
der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) eine Schwerpunktverlagerung weg von Krisenintervention hin zur Ver-
sorgung in medizinischen Notsituationen wahrgenommen werden. Hier musste häufig interveniert werden,
wenn die Versorgung von Kindern alleinerziehender Mütter aufgrund Erkrankung oder weiterer Geburten
nicht sichergestellt war.
• Die Vernetzung von unterschiedlichen Institutionen und Akteuren im Stadtteil wurde ausgebaut, um begin-
nende Cliquenbildung im Raum der Waldsiedlung und in Wolbeck frühzeitig zu identifizieren, negative Cli-
quenbildung einzugrenzen und rechtzeitig intervenieren zu können. Die Kooperation mit der Streetwork
spielt dabei eine besondere Rolle.
Bezirk Hiltrup:
• Als Kooperationspartner der PRIMUS Schule Münster, Modellschule des Landes NRW mit gemeinsamem
Lernen von Klasse 1 bis 10, sind erste Schritte zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zur Unterstützung
der Schüler/-innen und deren Familien unternommen worden.
Produktüberblicke
95
• Im Herbst 2017 ist im Wohnquartier Vennheide eine neue Flüchtlingsunterkunft für die Unterbringung von
100 Flüchtlingen, die zuvor in Münster untergebracht waren, eröffnet worden. In erster Linie fanden Fami-
lien ein neues Quartier in der Einrichtung, was vermehrt familien- und kinderschutzbezogene Hilfs- und Un-
terstützungsangebote nach sich zog.
• Die Obdachloseneinrichtung in der Trauttmansdorffstraße sorgte weiterhin für ein hohes Konfliktpotential
unter den 200 offiziellen Bewohnern, deren Perspektive angesichts der geplanten Aufgabe der Einrichtung
ungeklärt ist. Dies hat zu einem zusätzlichen Fallaufkommen (u. a. Kinderschutz, Hilfen zur Erziehung) in
der bezirklichen sozialen Arbeit geführt.
• Mit der Vorlage V/1046/2017 wurde ein neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen
Obdachloseneinrichtungen vorgelegt und damit einhergehend die Schließung des Standortes Trautmanns-
dorffstraße zum 31.12.2018 angeregt. Die angekündigte Schließung würde langfristige positive Auswirkun-
gen auf die Bezirkssozialarbeit im Bereich Berg Fidel haben.
Eingliederungshilfe:
• Der Trend zu erheblichen Steigerungsraten in den ambulanten Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII
setzt sich fort. Dies ist in erster Linie dem Umstand geschuldet, dass die Jugendhilfe als Ausfallbürge für die
schulische Inklusion genutzt wird. Hierbei werden die strukturellen Defizite in der personellen Ausstattung
der Schulen, an denen sowohl Lehrpersonal aber vorrangig Sonderpädagogen fehlen, mit über die Jugend-
hilfe finanzierten Schulbegleitern aufgefangen. Um sich dieses Mittels der Jugendhilfe gem. § 35a SGBVIII
bedienen zu können, wird bei einer Vielzahl von Kindern (vorrangig) in der Grundschule eine seelische Stö-
rung diagnostiziert und sozialrechtlich in der Folge eine Behinderung festgestellt; ein Stigma was unter Um-
ständen den gesamten weiteren Entwicklungsprozess der Kinder bis ins Erwachsenalter begleiten könnte,
z. B. auch im Hinblick auf mögliche Einschränkungen bei zukünftigen privaten Krankenversicherungen oder
Erwerbsunfähigkeitsversicherungen etc.
• Der im Jahr 2016 mit der Gesamtschule Mitte begonnene Weg des schulweiten, schulbezogenen Poolens
von Eingliederungshilfen konnte leider entgegen den Zielsetzungen in 2017 nicht wie vorgesehen mit weite-
ren Schulen begangen werden. Dieses eigentliche Erfolgsmodell sieht vor, dass mit dem Träger auf Grund-
lage der Einzelbedarfe ein prospektiver Kostenrahmen vereinbart und für ein Jahr festgelegt wird und in Ab-
sprache mit allen Beteiligten die tätigen Schulbegleitungen flexibel eingesetzt werden können. Damit hätte
sowohl die Schule eine gewisse Sicherheit der kontinuierlichen Unterstützung als auch das Jugendamt eine
erhebliche Erleichterung, da in der individuellen Hilfeplanung eine Konzentration auf die Zielerreichung ge-
legt werden kann und nicht von Verhandlungen über den zeitlichen Rahmen der Hilfe überlagert wird. Auf-
grund der festen Finanzierungsmodalitäten und weiteren Zuschüssen für die eigenverantwortliche Koordina-
tion der Schulbegleiter vor Ort kam dieses Modell nur für Schulen infrage, die bereits eine höhere Anzahl
von Schulbegleitern an ihrer Schule hatten. Trotz intensiven Werbens seitens des Jugendamts für dieses
Poolmodell kam es leider zu keiner weiteren Vereinbarung.
Ausblick auf das Jahr 2018:
Bezirk Mitte:
• Die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Grundschulen durch vereinbarte Treffen zwischen dem Arbeits-
bereich OGS, der Jugendhilfe an Schulen und dem Kommunalen Sozialdienst Mitte wird weiterentwickelt.
• Ein Kooperationsgespräch mit dem Frauenhaus des SKF ist vereinbart, um mit der neuen Leitung die be-
stehenden Arbeitsabsprachen an der Schnittstelle Bezirk Mitte / Frauenhaus zu erörtern.
Bezirk West:
• Der in 2017 begonnene Prozess zur Weiterentwicklung der Kooperation zwischen den Grundschulen in
Nienberge, Mecklenbeck, Roxel und Albachten, OGS, BuT, der Caritas-Beratungsstelle und dem KSD wird
fortgesetzt.
Produktüberblicke
96
Bezirk Nord:
• Die Planung der Stadtteilarbeit in Coerde wird durch die im AK beteiligten Instititutionen und Einrichtungen
in einer Zukunftswerkstatt im Mai 2018 weitergeplant und verabredet. Hier ist der Kommunale Sozialdienst
intensiv beteiligt.
• Die erweiterte Kita- und Grundschulleitungsrunde koordiniert die präventive Arbeit im Stadtteil Coerde. Hier
ist unter Federführung der Stadtteilkoordination Frühe Hilfen auch die bezirkliche Sozialarbeit des KSD
Nord eng eingebunden.
Bezirk Ost:
• Die Kooperation mit unterschiedlichen Akteuren im Stadtteil wird auch in 2018 Hauptschwerpunkt der Be-
zirksarbeit werden. Hier gilt es, negativer Cliquenbildung durch enge Vernetzung im Stadtteil entgegenzu-
wirken.
Bezirk Hiltrup:
• Die angekündigte Schließung der Obdachloseneinrichtung Trautmannsdorffstraße und die damit einherge-
hende ungeklärte Unterbringungsperspektive der Bewohner und Bewohnerinnen bedarf eines guten Über-
gangsmanagements im Bereich der Bezirkssozialarbeit, sowie enger Kooperation mit den Sozialakteuren im
Stadtteil.
• Die Fortschreibung und Pflege der Kooperationspartnerschaft mit der PRIMUS Schule Münster, Modell-
schule des Landes NRW mit gemeinsamem Lernen von Klasse 1 bis 10, steht auf der Agenda.
Eingliederungshilfen:
• Zu Beginn 2018 trat das novellierte SGB IX (Bundesteilhabegesetz) in Kraft. Vor dem Hintergrund dieses
Gesetzes, welches umfangreiche Novellierungen im Leistungsanspruch, in der Bedarfsfeststellung, in der
Koordinierung zwischen den Rehabilitationsträgern und im Verfahren vorsieht, gilt es die internen Bearbei-
tungsverfahren der Eingliederungshilfe anzupassen und Abstimmungen zwischen den lokalen Rehabilitati-
onsträgern herbeizuführen.
• In der Schulbegleitung soll das klassenbezogene Poolen zu einem Standard der Hilfegewährung werden,
soweit es vor dem Hintergrund der Einzelfallbedarfe leistungsgerecht und umsetzbar ist. Bereits entwickelte
Verfahren sollen verstetigt werden.
Ressourcen
• Stellen: 17,29
• Aufwendungen: 8.703.857 €
• Erträge: 203.167 €
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Der KSD führt sein bezirkliches Sprechstundenangebot (insbesondere an Grund- und Förderschulen) im be-
stehenden Umfang fort.
Vorrangiger Einsatz ambulanter Angebote (mindestens 2/3) zur Integration in Schule, Arbeit und Beruf.
Produktüberblicke
97
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Umfang der Sprechstunden in den Bezirken (einschließ-
lich Schulen)
750 500 750 500
Anteil der ambulanten Fälle an allen Eingliederungshilfen
(in %)
86 89 86 89
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ansatz
2017
Ist
Bezirkliche Sozialarbeit
Anzahl der kooperierenden Schulen 53 53 53 53
Anzahl der Stadtteilarbeitskreise mit Beteiligung des KSD 22 22 22 22
Eingliederungshilfen
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII 322 372 278 437
davon:
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII
ambulant
283 332 238 385
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII
stationär
39 40 40 52
für junge Volljährige 85 94 103
Produktüberblicke
98
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung
Kurzdarstellung
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet unter anderem die Kommunen, alles Notwendige zu planen
und vorzuhalten, das dazu beiträgt, den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien
Rechnung zu tragen. Im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung trägt Jugendhilfeplanung dazu bei,
geeignete Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen zu initiieren, zu planen und
bereitzustellen mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen.
Die Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers als verpflichtendes Instrument
ist in §§ 79, 79 a, 80, 81 SGB VIII festgelegt.
Jugendhilfeplanung bezieht sich als Querschnittsaufgabe grundsätzlich auf alle Handlungsfelder der Jugend-
hilfe, so dass sich verschiedene Maßnahmen, Projekte und Konzepte auch in den entsprechenden Produkten
der jeweiligen Fachabteilungen widerspiegeln.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2017:
• Auf Grundlage der im Dezember 2016 vom Rat der Stadt Münster beschlossenen „Neuausrichtung der
Schulsozialarbeit für das Schuljahr 2017/2018“ wurden in gemeinsamer Verantwortung von Jugendhilfe und
Schule die fachliche Ausrichtung und Arbeitsweise sowie die gemeinsamen Qualitätsstandards der
Schulsozialarbeit weiterentwickelt und mit der Vorlage "Umsetzung der Neuausrichtung Schulsozialarbeit -
Ergebnisse des Qualitätsentwicklungsprozesses“ (V/0580/2017) vom Rat der Stadt Münster beschlossen.
Zudem wurden in Vorbereitung für die indikatorengestützte Bedarfsbemessung der Schulsozialarbeit für die
Schuljahre 2018/2019 bis 2020/2021 weitere Planungsschritte und Datenerhebungen in Kooperation von
Jugendhilfe und Schulverwaltung vorgenommen.
• Mit der Vorlage V/0929/2016 - „Anträge zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. Durchfüh-
rung von Stadtteilentwicklungswerkstätten“ - wurde die Verwaltung beauftragt, für den Stadtteil Coerde im
Jahr 2017 ein integriertes Handlungskonzept als handlungsleitenden Orientierungsrahmen für die zukünfti-
ge Entwicklung von Coerde zu erstellen und Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung zu
prüfen. In einem ersten Handlungsschritt und als Grundlage für die weitere Bearbeitung hat das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien dazu eine umfassende Bestandsaufnahme bzgl. der Infrastrukturangebo-
te, Maßnahmen und Projekte der Kinder- und Jugendhilfe vorgenommen und eingebracht.
• Mit der Vorlage „Jugendhilfeplanung den demografischen Veränderungen anpassen“ (V/0637/2017) hat die
Verwaltung ihre Planungsgrundlagen dargelegt und darauf hingewiesen, dass in der Fortschreibung und
zukünftigen Ausrichtung aller Teilfachpläne die mit einer wachsenden Stadt einhergehenden fachspezifi-
schen Herausforderungen stärker aufgegriffen und herausgearbeitet werden.
• In einem dialogischen Prozess mit den freien Trägern der Jugendhilfe wurde ein „Bedarfsorientiertes Steue-
rungs- und Förderkonzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit
inklusive der sozialen Gruppenarbeit in Münster“ erarbeitet. Das neue Konzept hat unter anderem zum Ziel,
„eine indikatorengestützte und sozialraumorientierte Verteilung von Angebotsressourcen der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit zu
sichern“. Mit der Beschlussvorlage V/0866/2017 wurde das neue Steuerungs- und Förderkonzept am
13.12.2017 vom Rat der Stadt Münster beschlossen.
Produktüberblicke
99
• Mit der Beschlussvorlage „Qualitätsoffensive Offene Ganztagsschulen“ (V/0366/2017) veröffentlichte die
Verwaltung einen Zwischenbericht u. a. zu den Themen Personalentwicklung, Vertretungspool, freie Träger
der Jugendhilfe, Verpflegung, Räume und Reduzierung der Gruppengröße. Gleichwohl wurde mit der Vor-
lage der aktuell integrierte Qualitätsprozess zur Entwicklung verlässlicher Qualitätsstandards in allen Offe-
nen Ganztagsschulen in Münster beschrieben. In einem ersten Schritt erarbeiteten die Vertretungen der
Schulleitungen und Erzieher/-innen, die untere Schulaufsicht und die Stadt Münster im Rahmen eines
Fachdiskurses umfassende Qualitätsbausteine.
• Zur Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie für Münster 2030 im Rahmen des Modellprojektes „Global
Nachhaltige Kommune in NRW“ wurden in den hinterlegten strategischen Entwicklungszielen und Themen-
feldern die operativen Ziele und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe eingebracht.
• Mit der Vorlage V/0612/2017 „Chancengleichheit ermöglichen: Frühe Bildung geflüchteter Kinder fördern“
wurde den politischen Gremien ein Überblick über die jugendhilfeplanerischen Angebote und deren Inan-
spruchnahme durch geflüchtete Menschen in der Stadt Münster von der frühkindlichen Bildung bis zum Ein-
stieg in die Schule vorgelegt.
• In 2016 wurde die Ausrichtung für das Integrationsmonitoring zum Migrationsleitbild der Stadt Münster fest-
gelegt. Die Daten und Berichte für die Handlungsfelder „Bildung und Sprache“, „Kinder- und Jugendhilfe,
soziale Leistungen und Dienste“ wurden in 2017 erhoben und erstellt.
Ausblick auf das Jahr 2018:
• Mit der Vorlage „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung – Teilprojekt: Neuausrichtung
Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018“ (V/0741/2016 und V/0741/2016/1.Erg.) wurde erstmalig und
zunächst für ein Schuljahr eine indikatorengestützte Verteilung der kommunalen Schulsozialarbeiterstellen
vom Rat der Stadt Münster beschlossen und umgesetzt. Ab dem Schuljahr 2018/2019 soll die Ressourcen-
verteilung auf der Grundlage aktueller Daten in einem zweijährigen Turnus erfolgen. Hierzu wird die Verwal-
tung im 2. Quartal 2018 eine Vorlage erstellen.
• Auf Grundlage der Beschlussvorlage V/0866/2017 „Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der
offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Grup-
penarbeit in Münster“ ist die Verwaltung beauftragt, im Jahr 2018 ein Verfahren einzuleiten, um zukünftig
eine neue Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Programmmittel herbeizuführen. Unter Einbezie-
hung der freien Träger soll eine Formel für die zukünftige Programmmittelförderung entwickelt werden.
• Die bedarfsbezogenen Infrastrukturmaßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk Südost auf
dem Gelände der York-Kaserne in Gremmendorf werden im Jahr 2018 planerisch konkretisiert und in Ab-
hängigkeit zu der städtebaulichen Entwicklung und den politischen Beschlüssen umgesetzt.
• Nach Abschluss eines ersten integrierten Qualitätsprozesses zu den stadtweiten Standards der Offenen
Ganztagsschulen in Münster werden die verlässlichen Qualitätsstandards verschriftlicht und den politischen
Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
• Zur Erarbeitung und Prüfung der Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung wird sich das
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien weiterhin aktiv in den Prozess des Integrierten Entwicklungskon-
zeptes Coerde einbringen und sich an der im März 2018 geplanten Auftaktveranstaltung beteiligen.
• Mit der Vorlage „Chancengleichheit ermöglichen: Frühe Bildung geflüchteter Kinder fördern“ wurde 2017
eine jährliche Berichterstattung durch den Rat der Stadt beschlossen. Die zweite Berichterstattung erfolgt
voraussichtlich im 3. Quartal 2018.
• Unter Beteiligung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien wird eine Neuauflage des Integrations-
monitorings veröffentlicht werden. Hierfür wird in 2018 eine Geburtscodierung zur Identifizierung aller Kita-
kinder mit Migrationshintergrund durchgeführt.
Jugendhilfeetat
100
5. Jugendhilfeetat
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
Die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung erfolgt
im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien seit
2008 auf der Grundlage des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF), welches die kamerale
Haushaltssystematik abgelöst hat. Seither werden
nicht mehr nur die reinen Finanzströme dargestellt.
Vielmehr beinhalten Ansätze und Rechnungser-
gebnisse das vollständige Ressourcenaufkommen
und den -verbrauch. Die Stadt Münster verwendet
dazu ein SAP-basiertes Verfahren.
In diesem Kapitel soll es nun um den „Finanzteil“
des Haushalts, d. h. um die Finanzdaten (Teiler-
gebnisplanung/-rechnung und Teilfinanzplanung/
-rechnung) für den Produktbereich 06 - Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe gehen. Die Planung
enthält die Ansätze in der Vorausschau, das
Rechnungsergebnis stellt die tatsächliche Verwen-
dung dar.
Darüber hinaus ist eine Steuerung anhand von
transparenten Zielsetzungen möglich. Dazu sei auf
das Kapitel „Produktüberblicke“ verwiesen, in dem
auf den Produktplan des Produktbereichs 06 -
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, die darin ent-
haltenen Ziele und Zielkennzahlen und die dazu-
gehörigen Ergebnisse eingegangen wird.
Teilergebnisplan
Die Haushaltsplanung sah folgende Ansätze für den Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
vor:
Ansatz 2016 Ansatz 2017
Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge
Kindertagesbetreuung 114.024.930 € 65.820.040 € 117.950.330 € 68.736.760 €
Kinder- und Jugendarbeit 23.134.870 € 8.836.170 € 24.849.990 € 10.170.230 €
Förderung von benachteiligten
jungen Menschen
5.561.610 € 363.990 € 6.007.590 € 363.990 €
Familienförderung 4.285.920 € 299.230 € 4.613.190 € 327.200 €
Erzieherische und wirtschaftliche
Hilfen für Familien
53.521.760 € 13.374.530 € 49.570.230 € 8.874.530 €
Gesamt 200.529.090 € 88.693.960 € 202.991.330 € 88.472.710 €
Bei den dargestellten Ansätzen handelt es sich um die Werte aus der vom Rat in seiner Sitzung am
28.09.2016 beschlossenen Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016 sowie um die in
der Sitzung am 14.12.2016 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017.
Jugendhilfeetat
101
Teilergebnisrechnung
Die Aufteilung des Jahresergebnisses (Zuschuss) sowie der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen auf die
einzelnen Produktgruppen ist den folgenden Abbildungen zu entnehmen (Rechnungsergebnis 2017 jeweils
vorläufig):
Jugendhilfeetat
102
Besonders auffällig ist die erhebliche Steigerung der Erträge im Bereich der Kindertagesbetreuung, die
zugleich zu einer deutlichen Verringerung des Gesamtzuschusses führt.
Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass die Stadt Münster aufgrund des Gesetzes zur Rettung der Träger-
vielfalt in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen und des Erlasses des Ministeriums für Kinder,
Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW im Dezember 2017 weitere Landesmittel in Höhe von
rund 9,8 Mio. EUR erhalten hat. Es handelte sich um einen einmaligen pauschalierten Zuschuss zu den
Betriebskosten zum Erhalt von vorhandenen Kindertageseinrichtungen, so dass sich daraus keine Tendenz
für die Folgejahre ergibt, sondern lediglich ein Einmaleffekt erzielt wurde. Der Betrag ist vollständig an die
Träger der Kindertageseinrichtungen weiterzugeben und wird im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung des
Jahres 2018 bei den Aufwendungen erkennbar sein. Planbar war die Entwicklung für die Stadt Münster nicht,
da das Gesetz nach der Landtagswahl 2017 in NRW und nach Bildung der neuen Landesregierung im
November 2017 verabschiedet worden ist.
Schwerpunkte 2017
Der Bereich der Kindertagesbetreuung bindet nach wie vor aufgrund der notwendigen Rechtsanspruchserfül-
lung und des großen finanziellen Volumens erhebliche Ressourcen.
Besonders im Fokus steht zudem die Entwicklung und Steuerung des Bereichs „Erzieherische und wirtschaft-
liche Hilfen“.
Bei den genannten Daten handelt es sich jeweils um vorläufige Ergebnisse.
Jugendhilfeetat
103
Kindertagesbetreuung
Die gesetzliche Verpflichtung, sowohl den Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz für Kinder
über 3 Jahre als auch den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsplatz/Kinder-
tagespflege) für Kinder ab dem ersten Lebensjahr (seit 01.08.2013) zu gewährleisten, macht weiterhin erhebli-
che Anstrengungen erforderlich. Dies zeigt sich im Teilergebnisplan sowohl bei den steigenden Aufwendun-
gen (u. a. Betriebskostenzuschüsse) als auch bei den steigenden Erträgen (u. a. Landeszuweisungen, Eltern-
beiträge) in der Produktgruppe 0601 „Kindertagesbetreuung“.
So stiegen die Aufwendungen um 13,8 Mio. EUR (Vorjahr: + 13,4 Mio. EUR) von 110,4 Mio. EUR auf 124,2
Mio. EUR. Gleichzeitig erhöhten sich die Erträge um 20,9 Mio. EUR (Vorjahr: + 4,5 Mio. EUR) von 65,9 Mio.
EUR auf 86,8 Mio. EUR, so dass der städtische Zuschuss sich insgesamt um 7,1 Mio. EUR gegenüber dem
Vorjahr verringerte. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass - wie bereits dargestellt - aufgrund des Ge-
setzes zur Rettung der Trägervielfalt in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen und des Erlasses
des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW im Dezember 2017 zusätz-
liche Landesmittel in Höhe von rund 9,8 Mio. EUR eingegangen sind, die vollständig an die Träger der Kinder-
tageseinrichtungen weiterzugeben sind. Ohne Berücksichtigung dieses Betrags errechnet sich eine Ertrags-
steigerung um 11,1 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr, die bei der oben bezifferten Steigerung der Aufwen-
dungen um 13,8 Mio. EUR zu einer Erhöhung des Zuschussbedarfs um 2,7 Mio. EUR führt.
Vor diesem Hintergrund ergab sich im Verlauf des Jahres 2017 die Notwendigkeit, zur Sicherstellung der Be-
triebskosten und ähnlicher Zahlungen in diesem Bereich 5,64 Mio. EUR überplanmäßig bereitzustellen. Zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung des Rates am 20.09.2017 standen dazu die konkreten, in der aktuellen Fas-
sung des KiBiz enthaltenen Steigerungen der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse zur Verfügung. Die An-
passungen enthielten insbesondere alle Änderungen, die aus dem Abgleich zwischen der Planungsgarantie
(= garantiertes Budget auf Basis der Belegung aus dem vorherigen Kitajahr) und der tatsächlichen Belegung
der einzelnen Kitas resultieren. Aufgrund der Finanzierungsregelungen mit dem letzten KiBiz-Änderungsge-
setz kommt es bei der Kalkulation der Zuschüsse nicht ausschließlich auf die tatsächlichen Platzzahlen an.
Neben dem erheblichen Zeitablauf zwischen der Kalkulation der Ansätze bis zur Beschlussfassung der Haus-
haltssatzung ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren, in denen zum Jahres-
ende noch in erheblichem Umfang nicht benötigte Mittel vorhanden waren, 2017 eine sehr enge Ansatzkalku-
lation vorgenommen wurde.
Die Vielzahl der im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien behandelten Vorlagen, die Maßnahmen
zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung enthalten, verdeutlicht die Bedarfssituation
(vgl. Kapitel „Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“ / Beratungsprogramm 2017).
In Anbetracht dieser Bedarfssituation werden weiterhin - wie bereits seit Jahren - vielfältige Maßnahmen ge-
plant und umgesetzt, die den forcierten Ausbau der bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung verfolgen.
Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien
Die erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien werden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des
Sozialgesetzbuchs - Achtes Buch - Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) gewährt.
Schon im Haushaltsjahr 2016 war insbesondere aufgrund der Aufwendungen für unbegleitete minderjährige
Ausländer (umA) die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in erheblichem Umfang erforderlich. Diese
Entwicklung setzte sich auch im Haushaltsjahr 2017 fort. Darüber hinaus stiegen auch die notwendigen Hilfen
für die Hilfen zur Erziehung für Personen, die nicht dem Personenkreis der umA zuzurechnen waren.
Da es sich bei der Gewährung der Hilfen um Leistungen handelt, die auf der Basis von gesetzlichen Vorgaben
bestehen (Rechtsanspruch), hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 20.09.2017 auch im Haus-
haltsjahr 2017 wiederum der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zugestimmt. Der Mehrbedarf in Höhe von
Jugendhilfeetat
104
15,2 Mio. EUR wurde einerseits durch zusätzliche Kostenerstattungen des Landes (+ 9,7 Mio. EUR) und an-
dererseits durch Gewerbesteuermehrerträge (+ 5,5 Mio. EUR) finanziert.
Die im Rahmen der Nachhaltigen Haushaltssanierung (NaSa) durchgeführte Untersuchung durch eine Bera-
terfirma hat in diesem Bereich aufgrund des im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien vorhandenen guten
Fach- und Finanzcontrollings keine Handlungsempfehlungen ergeben, die zu einer Reduzierung der Aufwen-
dungen in diesem Bereich führen könnten.
Über die Entwicklung wurde dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen des regelmäßi-
gen Finanzcontrolling-Berichts transparent berichtet.
Weitere Ausführungen und Grafiken zu diesem Bereich folgen unter „Abweichungen von Plan- und Ist-
Ansätzen“; darauf sei an dieser Stelle verwiesen.
Auf der Ertragsseite konnten die entsprechenden Kostenerstattungen durch das Land weiterhin nicht vollstän-
dig innerhalb des Haushaltsjahres vereinnahmt werden, da die Abarbeitung der Kostenerstattungsfälle sowohl
bei der Stadt Münster als auch beim LWL-Jugendamt längere Zeiträume in Anspruch nimmt. Die personellen
Kapazitäten lassen eine schnellere Bearbeitung nicht zu.
Gerade auch in diesem Bereich sind deshalb die genannten Daten als vorläufig anzusehen.
Auch in finanzieller Hinsicht war im Jahr 2017 zudem die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum
01.07.2017 von Bedeutung. Seitdem wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt
und die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollen-
dung des 12. Lebensjahres gilt dies, sofern sie nicht selbst auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialge-
setzbuch (SGB II) angewiesen sind oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 EUR
brutto monatlich verdient. Erste Steigerungen bei den Aufwendungen für den Unterhaltsvorschuss zeigten sich
bereits; belastbare Erkenntnisse über die weitere Entwicklung der zu erwartenden Aufwandssteigerungen sind
danach jedoch noch nicht möglich. Diesbezüglich bleibt die weitere Entwicklung im Jahr 2018 abzuwarten.
Produktbereich 06 - insgesamt
Auch wenn sich die prozentuale Verteilung der Aufwendungen für die einzelnen Produkte nicht oder nur un-
wesentlich verändert hat, so sind die nominalen Beträge doch erheblich gestiegen. Wie im Vorjahr ist im Er-
gebnis der größte Teil der notwendigen Aufwendungen der Kindertagesbetreuung zuzurechnen (56,0 %, wie
Vorjahr), gefolgt vom Bereich der erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien (28,3 %, Vorjahr:
27,7 %). Der Anteil der Kinder- und Jugendarbeit beläuft sich auf 11,0 % (Vorjahr: 11,6 %). Des Weiteren be-
trägt der Aufwendungsanteil der Förderung benachteiligter junger Menschen 2,8 % (Vorjahr: 2,9 %) und der
Anteil der Familienförderung 1,8 % (wie Vorjahr), jeweils gemessen am Gesamtvolumen des Produktbereichs.
Zu den Produktgruppen mit dem größten Finanzvolumen wird auch auf die vom Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien erstellten, vertiefenden Berichte hingewiesen. So erscheint jährlich der Kindertagesbetreuungs-
bericht, dem detaillierte Erläuterungen und Darstellungen zu entnehmen sind. Darüber hinaus gibt es weitere
Berichte in regelmäßigen Zeitabständen, u. a. den Bericht zu den Hilfen zur Erziehung in Münster.
Die Verteilung der Aufwendungen für die Jugendhilfe auf die einzelnen Aufwendungsarten stellt sich innerhalb
der Teilergebnisrechnung wie folgt dar:
Jugendhilfeetat
105
Die Transferaufwendungen (Zuschüsse, Geldleistungen) stellen wie in den Vorjahren auch 2017 die dominie-
rende Ausgabeposition dar. Daneben sind weiterhin die Personalaufwendungen die zweite wesentliche Kos-
tenart.
Die Erträge für die Jugendhilfe verteilten sich 2017 in den einzelnen Bereichen folgendermaßen:
Jugendhilfeetat
106
Wie in den vergangenen Jahren wurden die wesentlichen Erträge durch die Zuwendungen und allgemeinen
Umlagen sowie öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte erzielt. Als bedeutsame Position hinzugekommen sind
die Kostenerstattungen und Kostenumlagen, deren prozentualer Anteil sich mehr als verdoppelt hat (2017:
13,9 % im Vergleich zum Vorjahr mit 6,3 %). Ursache sind die Kostenerstattungen des Landes NRW für die
Unterbringung, Betreuung und Begleitung der hohen Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA).
Die folgende Grafik stellt dar, wie sich die Zuschussbeträge innerhalb der Produktgruppen auf die einzelnen
Produkte aufteilen.
Legende:
Produkt 060101 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen
Produkt 060102 Förderung von Kindern in Tagespflege
Produkt 060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben
Produkt 060202 Jugendverbandsarbeit
Produkt 060301 Jugendsozialarbeit
Produkt 060302 Jugendhilfe an den Schulen
Produkt 060303 Drogenhilfe
Produkt 060401 Angebote für Familien
Produkt 060402 Besondere familienpolitische Maßnahmen
Produkt 060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung
Produkt 060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien / Adoptionen
Produkt 060503 Beistandschaften, Vormundschaften, UVG
Produkt 060504 Schutz von Kindern und Jugendlichen
Produkt 060505 Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht
Produkt 060506 Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe
Besonders auffällig ist, dass der ausgewiesene Zuschussbetrag beim Produkt 060504 - Schutz von Kindern
und Jugendlichen - erstmals einen negativen Wert aufweist, so dass vermeintlich davon auszugehen ist, es
sei ein finanzieller Überschuss in diesem Produkt erzielt worden. Tatsächlich ist festzuhalten, dass die Kosten-
erstattungen des Landes NRW für unbegleitete minderjährige Ausländer (= Erträge) aus unterschiedlichen
Überlegungen heraus (buchungs- und verwaltungstechnische Gründe) insgesamt diesem Produkt zugeordnet
sind. Die dementsprechenden Aufwendungen können und werden maßnahmenspezifisch zugeordnet (z.B.
ambulante Hilfen = i. d. R. Produkt 060501, stationäre Hilfen = i. d. R. Produkt 060502 usw.). Daraus erklärt
sich weitgehend auch der im Vergleich zum Vorjahr in den anderen Produkten entstandene höhere Zuschuss-
bedarf. Bei den weiteren Darstellungen und Grafiken ergeben sich hieraus keine Auswirkungen auf den Vor-
jahresvergleich.
Jugendhilfeetat
107
Jugendhilfeetat
108
Abweichungen von Plan- und Ist-Ansätzen im Teilergebnisplan
Die Haushaltsplanung und -steuerung war auch im Jahr 2017 sehr stark geprägt durch die Entwicklung der
Zahl der Zuflucht suchenden Menschen, die seit dem II. Quartal des Jahres 2015 erheblich angestiegen ist.
Für den Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - waren dabei die ankommenden unbegleite-
ten minderjährigen Ausländer (umA) bedeutsam, deren Inobhutnahme, Versorgung und Betreuung den Ju-
gendämtern obliegt. Die finanziellen Auswirkungen zeigten sich mit zeitlicher Verzögerung erstmals im Jahr
2016 besonders deutlich und verstärkten sich im Jahr 2017 nochmals wesentlich.
Zur Verdeutlichung dieser Entwicklung wurden im Kinder- und Jugendhilfereport des Jahres 2016 ein Ver-
gleich der Original-Ansätze des beschlossenen Haushaltsplans 2016 mit den Ansätzen des 1. Nachtrags-
haushaltsplans 2016 sowie des Rechnungsergebnisses bei Aufwendungen und Erträgen dargestellt.
Ein gesamtstädtischer Nachtragshaushaltsplan wurde für das Jahr 2017 nicht aufgestellt. Für den Produktbe-
reich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - war jedoch die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforder-
lich (vgl. Vorlage V/0742/2017 - Haushaltsplan 2017 - Finanzstatusbericht Q2/2017 - Überplanmäßige Mittel-
bereitstellungen durch den Rat der Stadt Münster / Sitzung des Rates der Stadt Münster am 20.09.2017).
Auf Basis dieser Daten kann die Entwicklung des Jahres 2017 in vergleichbarer Weise veranschaulicht wer-
den. Danach stellen sich die Plan-/Ist-Abweichungen für das Jahr 2017 wie folgt dar:
Jugendhilfeetat
109
Wie bereits unter „Teilergebnisrechnung“ bei der Darstellung der Rechnungsergebnisse (Erträge) im
Jahresvergleich 2015/2016/2017 beschrieben, ist die erhebliche Steigerung der Erträge im Bereich der
Kindertagesbetreuung besonders auffällig. Dazu sei nochmals auf die einmalige pauschalierte Zusatzzahlung
des Landes NRW in Höhe von rund 9,8 Mio. EUR an die Stadt Münster verwiesen, die aufgrund des Gesetzes
zur Rettung der Trägervielfalt in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen Ende des Jahres 2017
eingegangen ist.
Besondere Entwicklung im Jahresverlauf und deren finanzielle Auswirkungen
Im Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2016 wurde
eingehend die finanzielle Entwicklung der Produktgruppe 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für
Familien“ dargestellt, die sich durch die notwendige Unterstützung der Zuflucht suchenden Menschen wesent-
lich verändert hatte. Im Haushaltsjahr 2017 haben sich die seinerzeit beschriebenen finanziellen Auswirkun-
gen noch einmal deutlich verstärkt.
Darüber hinaus stiegen aber auch die Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung für Personen, die nicht dem
Kreis der umA zuzurechnen sind.
LogoData-Zahlungen (HzE)
Die folgenden Grafiken zeigen die Entwicklung der mittels der jugendamtsspezifischen Software „LogoData“
monatlich für Hilfen zur Erziehung ausgezahlten Beträge (in EUR) im Jahresvergleich, die als aussagekräftiger
Indikator zu sehen waren:
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110
Die Aufwendungen des Jahres 2017 lagen insgesamt deutlich über den Beträgen des Vorjahres.
Die Verteilung der einzelfallbezogenen Aufwendungen für umA im Jahr 2017 stellte sich wie folgt dar:
Jugendhilfeetat
111
Nicht enthalten sind Aufwendungen, die nicht einzelfallbezogen zugeordnet werden können.
Dass sich der Anstieg der Aufwendungen nicht nur durch die Hilfen zur Erziehung für umA ergeben hat, zeigt
die folgende Grafik:
Jugendhilfeetat
112
Verursacht wurde diese Entwicklung insbesondere durch Aufwandssteigerungen bei
• Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII,
• Hilfen nach § 34 Variante 1 SGB VIII – Reguläre Heimerziehung,
• Hilfen nach § 33 Satz 2 SGB VIII – Vollzeitpflege und
• Hilfen nach § 33 Satz 1 SGB VIII - Vollzeitpflege.
Die Steigerung bei den Eingliederungshilfen begründet sich vorrangig durch die Installation neuer Integrati-
onshelfer an Schulen. Diese Entwicklung wird landesweit beobachtet und steht im Zusammenhang mit der
fortschreitenden Inklusion im Schulbereich.
Bei den Hilfen nach § 34 Variante 1 SGB VIII - Reguläre Heimerziehung - ist eine Zunahme der kostenintensi-
ven Fälle (> 7.000 EUR/Monat) zu verzeichnen. Auch wenn das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im
Rahmen des Finanz- und Fachcontrollings intensiv bemüht ist, gegensteuernde Maßnahmen durchzuführen
und das Kostenvolumen zu reduzieren, sind die Kostensteigerungen aufgrund der notwendigen Hilfen unver-
meidbar.
Bei den Hilfen nach § 33 (Satz 1 bzw. Satz 2) SGB VIII - Vollzeitpflege - nahm die notwendige Einrichtung der
wesentlich beratungs- und kostenintensiveren Pflegeverhältnisse nach Satz 2 zu.
Den Aufwendungen in den Hilfen zur Erziehung für Personen, die nicht umA sind, stehen in der Regel keine
Erträge gegenüber.
Unterhaltsvorschuss
Zum 01.07.2017 wurde das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) geändert. Seitdem wird der Unterhaltsvor-
schuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wurde für
alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist nun zusätzlich Voraussetzung,
dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder
dass der alleinerziehende Elternteil im SGB-II-Bezug mindestens 600 EUR brutto monatlich verdient. In einer
ersten Einschätzung rechnete die Verwaltung in einem „worst-case-Szenario“ in etwa mit einer Verdoppelung
der notwendigen Aufwendungen, denen anteilige Kostenerstattungen des Landes als Erträge gegenüberste-
hen (anteilige Finanzierung aktuell: Bund 40% / Land 30 % / Kommune 30 %).
Nach Inkrafttreten der Gesetzesänderungen im Juli 2017 wurden die finanziellen Auswirkungen jedoch erst
zeitverzögert mit stetigem Anstieg wirksam. Eine realistische Einschätzung zu den tatsächlichen Auswirkun-
gen wird daher erst Bestandteil des Kinder- und Jugendhilfereports 2018 sein können.
Jugendhilfeetat
113
Einnahmeentwicklung
Hinsichtlich der Einnahmen, insbesondere bezogen auf die Kostenerstattungen des Landes für umA, sei
nochmals darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Rechnungsergebnisse vorläufig sind. Aufgrund der perso-
nellen Situation sowohl bei den antragstellenden Kommunen als auch beim Land sind für die Kostenerstat-
tungsanträge Bearbeitungszeiten zu verzeichnen, die zu erheblichen Verzögerungen beim tatsächlichen Zah-
lungseingang führen und sich deutlich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken. Dies tangiert jedoch nicht
den grundsätzlichen Anspruch der Kommune auf Kostenerstattung.
Jugendhilfeetat
114
Teilfinanzplan
Der Teilfinanzplan enthält alle Einzahlungen und
Auszahlungen, die - in der Regel als Beschaffung
oder Baumaßnahme - das Vermögen der Kommu-
ne verändern. Ebenso werden hier die Einzahlun-
gen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
sowie die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwen-
dungen dargestellt.
Im Teilfinanzplan für den Produktbereich 06 - Kin-
der-, Jugend- und Familienhilfe - waren 2017 ins-
gesamt keine Einzahlungen sowie Auszahlungen
in Höhe von 8.768.620 € veranschlagt.
8.649.680 € der Auszahlungen waren allein der
Produktgruppe 0601 - Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung - zuzuordnen.
Teilfinanzrechnung
Im Ergebnis wurden in der Teilfinanzrechnung
Auszahlungen in Höhe von 5.943.580 € getätigt.
Gleichzeitig konnten Einzahlungen in Höhe von
677.500 € erzielt werden. Wesentliche Schwer-
punkte waren wie im Vorjahr der Ausbau der Be-
treuungsplätze sowohl für Kinder unter 3 Jahren
als auch für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren in
Kindertageseinrichtungen.
Bürgerhaushalt
Der Rat hat sich in seiner Sitzung am 22.03.2017
mit der Zukunft des Bürgerhaushalts befasst
(V/0208/2017/1 - Gesamtrechenschaftsbericht der
Bürgerhaushalte 2011, 2012, 2014 und 2016). Es
wurde einstimmig beschlossen, dass die Bürgerbe-
teiligung am städtischen Haushalt in den Prozess
MünsterZukünfte 20/30/50 integriert und in diesem
Rahmen grundlegend überprüft wird. Das bisherige
Verfahren des Bürgerhaushalts ist bis zu einer
neuen Beschlussfassung ausgesetzt. Werden in
diesem Zeitraum Vorschläge zum Bürgerhaushalt
eingereicht, werden diese als Anregung nach
§ 24 GO NRW weiterbehandelt.
Finanzberichterstattung im Ausschuss für Kin-
der, Jugendliche und Familien
Um die finanziellen Entwicklungen im Bereich der
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe auch unterjährig
zu veranschaulichen, legt die Verwaltung dem
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
seit 2015 regelmäßig einen Finanzbericht auf
Grundlage des Neuen Kommunalen Finanzmana-
gements vor. So wurde für den Ausschuss sowohl
nach dem II. als auch nach dem III. Quartal ein
Finanzcontrolling-Bericht erstellt. Er beinhaltete
den jeweils zum Ende des Quartals aktuellen
Stand der
• Gesamtsummen der Erträge (Zeile 10)
• Gesamtsummen der Aufwendungen für
- Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13)
- Transferaufwendungen (Zeile 15)
- Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16)
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Hierbei handelt es sich um die vom Fachamt be-
wirtschafteten Zeilen im Teilergebnisplan des städ-
tischen Haushalts.
Der Bericht enthält des Weiteren eine Prognose
über die Entwicklung bis zum Ende des Haushalts-
jahres. Grundlage für die Prognosedaten ist jeweils
eine lineare Hochrechnung, die zum Teil unter
Berücksichtigung von fachlich relevanten Einfluss-
und Entwicklungsgrößen angepasst ist.
Ausblick
Wegen des enormen Finanz- und Ressourcenvo-
lumens werden auch im Jahr 2018 die Themen-
schwerpunkte „Kindertagesbetreuung“ und „Erzie-
herische und wirtschaftliche Hilfen“ im Rahmen
des Finanz- und Fachcontrollings im Fokus blei-
ben. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Bedar-
fe weiter steigen werden. Alle beteiligten Akteure
stehen gemeinsam mit dem Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien vor großen Herausforde-
rungen und Aufgaben, die sach- und fachgerecht
zu erfüllen sind. Zu forcieren ist die weitere Opti-
mierung vieler Prozesse – dazu wird das Finanz-
und Fachcontrolling des Amtes für Kinder, Jugend-
liche und Familien weiterhin seinen Beitrag leisten.
Eine strenge Ausgabendisziplin bleibt geboten.
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
115
6. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Zusammensetzung und Aufgaben
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) sowie dem Landesausführungsgesetz dazu (1. AG KJHG NW) geregelt.
In Münster führt er die Bezeichnung „Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“.
Der Ausschuss befasst sich gemäß § 71 Abs. 2 und 3 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe,
insbesondere mit
• der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vor-
schlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
• der Jugendhilfeplanung und
• der Förderung der freien Jugendhilfe.
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel und
hat das Recht, Anträge direkt an den Rat zu stellen. Weitere Regelungen und Aufgaben ergeben sich aus der
Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster.
Am 31.12.2017 gehörten dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien folgende Personen an:
Stimmberechtigte Mitglieder
(RF = Ratsfrau / RH = Ratsherr)
von der CDU
1. RH Jens Christian Heinemann
Vertreter: RH Richard Michael Halberstadt
2. Teresa Küppers
Vertreter: RH Bruno Kleine Borgmann
3. Jolanta Vogelberg
Vertreter: RH Stefan Leschniok
von der SPD
4. RF Anne Schulze Wintzler (stv. Vorsitzende)
Vertreter: RH Robert von Olberg
5. RF Katharina Köhnke
Vertreterin: RF Doris Feldmann
von Bündnis 90/Die Grünen/GAL
6. RF Jutta Möllers (Ausschussvorsitzende)
Vertreter: RH Raimund Köhn
7. Jörg Nathaus
Vertreter: Karl-Heinz Neubert
von der FDP
8. Dietmar Uhlenbrock
Vertreter: Maximilian Kemler
von DIE LINKE.
9. RF Fatma Kirgil
Vertreterin: Birgit Schmiedeshoff
Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe
10. Pfarrer Ulrich Messing
Vertreter: Jan-Christoph Horn
11. Stephan Degen
Vertreter: Andreas Czarske
12. Ernst Cluse
Vertreter: Felix Braun
13. Gerhard Dworok
Vertreterin: Marion Kahn
14. Wilfried Stein
Vertreter: Friedhelm Gerhard
15. Johannes Schmanck
Vertreter: Heiko Philippski
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
116
Beratende Mitglieder
Stadt Münster
1. Stadtdirektor Thomas Paal
(Dezernent für Bildung, Jugend und Familie)
2. Anna Pohl
(Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien)
Präsident des Landgerichts Münster
3. Richterin am Amtsgericht Astrid Schulte im Busch
Vertr.: Richterin am Amtsgericht Dr. Petra Pheiler-Cox
Direktor der Agentur für Arbeit
4. Theo Wübbels
Vertreterin: Simone Düsterhus
Bezirksregierung Münster als obere
Schulaufsichtsbehörde
5. Norbert Hartmann
Vertreter: Thomas Terhaer
Polizeipräsident Münster
6. Ute Stehr
Vertreter: Thomas Götze
Stadtdechant von Münster
7. Sebastian Reimann
Vertreterin: Petra Kreuter
Superintendent des Kirchenkreises Müns-
ter
8. Rolf Grieskamp
Vertretung: N.N.
Jüdische Gemeinde Münster
9. David Torres Kaatz
Vertreterin: Ruth Frankenthal
Integrationsrat der Stadt Münster
10. Natalie Eichner
Vertreterin: Beata Arabasz
Sachkundige Einwohner/innen
auf Vorschlag der Kommission zur Förderung der
Inklusion von Menschen mit Behinderungen
11. Maria Pinke
Vertreter: Michael Geuckler
Deutscher Paritätischer Wohlfahrts-
verband - Kreisgruppe Münster
12. Beate Heeg
Vertreterin: Gabriele Markerth
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband
Münster
13. Gudrun Sturm
Vertreter: Anne Westendorf
Caritasverband für die Stadt Münster e. V.
14. Dr. Ralf Kaisen
Vertreterin: Sarah Biermann
Diakonie Münster
15. Uwe Wellmann
Vertreterin: Heike Liebrecht
Stadtsportbund Münster e. V./ Sportjugend
16. Thomas Lammers
Vertreter: Vanessa Prange
Jugendrat der Stadt Münster
17. Sibylla Heckmann
Vertreter: Noah Börnhorst
Jugendamtselternbeirat der Stadt Münster
18. Thomas Pelster
Vertretung: N.N.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
AG 1 – Mädchen und Jungen/ Gender
19. Martin Helmer
Vertreterin: Susanne Decker
AG 2 – Kinder- und Jugendarbeit
20. Dieter Schönfelder
Vertreter: Stefan Bommes
AG 3 - Jugendsozialarbeit
21. Klaus Fröse
Vertreterin: Lisa Leifheit
AG 4 - Familienförderung
22. Astrid-Maria Kreyerhoff
Vertreterin: Anne Becker
AG 5 – Tagesbetreuung für Kinder
23. Sabine Busch
Vertreterin: Felizitas Schulte
AG 6 – Hilfen zur Erziehung
24. Michael Kaiser
Vertreter: Dr. Friedhelm Höfener
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
117
Beratungsprogramm 2017
Im Jahr 2017 tagte der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in sieben öffentlichen Sitzungen und
in einer nichtöffentlichen Sitzung. Darüber hinaus fand eine gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für
Schule und Weiterbildung statt. In der folgenden Liste sind die einzelnen öffentlichen Beratungsvorlagen des
Berichtsjahres zusammengestellt:
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0979/2016 Fortschreibung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) für den Zeitraum 2015 -
2025: Zentrale Ergebnisse
15.02.2017
V/1139/2016
Errichtung der 2. Städtischen Gesamtschule
- Ergebnis des Wettbewerbes für Architekten und Landschaftsarchitekten
- Durchführung einer Zertifizierung nach den Kriterien des „Bewertungs-systems Nach-
haltiges Bauen (BNB)“ des Bundesbauministeriums
15.02.2017
V/0011/2017 Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung -
Errichtungs- und Baubeschluss Kita Normannenweg, Gremmendorf 15.02.2017
V/0025/2017 "was geht!"
Modellprojekt mit der Walter-Blüchert-Stiftung 15.02.2017
V/0067/2017 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung :
Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung Maria Aparecida 15.02.2017
V/0090/2017 Anregung Nr. 2016-00156 Förderung der Sportjugend im
SSB Münster e. V. - Aufhebung des Sperrvermerkes 15.02.2017
V/0116/2017 Klassenbildung an der Melanchthonschule 15.02.2017
V/1002/2016 Sozialmonitoring, Konzept und Umsetzung 01.03.2017
V/1052/2016 Handlungskonzept "Geflüchtete Menschen in Münster" 01.03.2017
V/1138/2016
Neubau einer Drei-Gruppen-Kita in der Scheibenstraße auf dem Schulgrundstück der
Hermannschule
- Zustimmung zur Planung + Baubeschluss -
01.03.2017
V/0010/2017 Genehmigung der Pauschalmeldung gem. § 19 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) für
das Kindergartenjahr 2017/2018 01.03.2017
V/0032/2017 Neubau einer Kindertageseinrichtung in Alt-Angelmodde im Bezirk Südost
- Errichtungs- und Baubeschluss - 01.03.2017
V/0060/2017 Trägerausschreibung für die Kindertageseinrichtung an der
Regina-Protmann-Straße 01.03.2017
V/0065/2017
Satzung zur Änderung der "Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für
die Förderung von Kindern in Kindertages-einrichtungen, Kindertagespflege und die
Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und
Offenen Ganztagsschulen
01.03.2017
V/0071/2017 Änderung der Satzung, der Wahlordnung und Aufstockung der pädagogischen Begle i-
tung des Jugendrates 01.03.2017
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
118
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0080/2017 Schulentwicklungsplanung Berufskollegs 01.03.2017
V/0098/2017 Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger
Ausländer (umA) in Münster 01.03.2017
V/0114/2017
Aktualisierungen zum Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien zu Beginn des Jahres 2017 (Beratungsschwer-
punkte, Organisation, Personalsituation)
01.03.2017
V/0131/2017 Uppenbergschule - Auflösung der Förderschule und Beschreibung der weiteren Vorge-
hensweise 01.03.2017
V/0166/2017 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Meyerbeerstraße in
Mecklenbeck 03.05.2017
V/0190/2017
Entwicklungen in der Schwangerschafts- und Schwangerschafts-konfliktberatung und
Bericht zum Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des
ungeborenen Lebens" der Stadt Münster für die Jahre 2015 und 2016
03.05.2017
V/0196/2017 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Middelerstraße in
Wolbeck 03.05.2017
V/0219/2017 Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2017/2018 03.05.2017
V/0260/2017 Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger
Ausländer (umA) in Münster 03.05.2017
V/0284/2017 Konzept Schüler/-innenhaushalt für städtische Schulen in Münster 03.05.2017
V/0295/2017 Errichtung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung an der Hansestraße in Hiltrup 03.05.2017
V/0328/2017
Fortschreibung der Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden aufgrund der
demografischen Entwicklung bis zum Schuljahr 2025/2026 auf Basis der Vorlage
V/0420/2016/1
03.05.2017
V/0333/2017 Schulentwicklungsplanung - Elternumfrage 2017 03.05.2017
V/0257/2017
Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung -
Errichtungs- und Baubeschluss für einen
2-Gruppen-Pavillon - Hohe Geist in Albachten, Bezirk West
20.06.2017
V/0268/2017 Kindertagesbetreuungsbericht 2017/2018 20.06.2017
V/0320/2017 Zwischenbericht zum Modellprojekt "Global Nachhaltige Kommune
in NRW (GNK)" 20.06.2017
V/0328/2017
Fortschreibung der Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden aufgrund der
demografischen Entwicklung bis zum Schuljahr 2025/2026 auf Basis der Vorlage
V/0420/2016/1
20.06.2017
V/0366/2017 Qualitätsoffensive "Offenen Ganztagsschulen" - Zwischenbericht und weiteres Verfahren 20.06.2017
V/0370/2017 Neubau einer Kindertageseinrichtung in der Eichendorffstraße in Angelmodde, Bezirk
Südost - Errichtungs- und Baubeschluss - 20.06.2017
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
119
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0376/2017 Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfahrens für Kindertageseinrichtungen in der
Stadt Münster 20.06.2017
V/0389/2017 Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung-
Errichtungsbeschluss - Ehemalige Wartburghauptschule, Sentrup, Bezirk West 20.06.2017
V/0416/2017 Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Anna in Mecklenbeck 20.06.2017
V/0434/2017 Förderung des MuM- Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum e. V. 20.06.2017
V/0436/2017
Verlagerung und Weiterentwicklung der Jugendwerkstatt des Jugendausbildungszen t-
rum / JAZ gGmbH als Schülerwerkstatt zum schulischen Lernort Schule an der Bec k-
straße, Standort SEK I - Laerer Landweg zum Schuljahr 2017/2018
20.06.2017
V/0438/2017 Weiterentwicklung des schulischen Lernortes Pro-B-Klasse – Sek I 20.06.2017
V/0445/2017 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Markweg, Münster -Mitte 20.06.2017
V/0454/2017
Großtagespflege in der Stadt Münster - Erweiterung der erfolgreichen Ausbaustrategie
mit selbstständigen Tagespflegepersonen durch die Möglichkeit, Großtagespflegestellen
mit angestellten Tagespflege-personen zu betreiben
20.06.2017
V/0456/2017 Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das
Jahr 2016 06.09.2017
V/0570/2017 Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen des Ausschusses für
Kinder, Jugendliche und Familien 06.09.2017
V/0587/2017 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Petersheide in Wol-
beck, Stadtbezirk Südost 06.09.2017
V/0597/2017 Umsetzung des § 16h SGB II im Jobcenter der Stadt Münster 06.09.2017
V/0616/2017 Dauerhafte Erweiterung des Evangelischen Claudius-Kindergartens, Wierling 31, Müns-
ter-Albachten, Bezirk West 06.09.2017
V/0637/2017 Jugendhilfeplanung den demografischen Veränderungen anpassen
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster am 01.03.2017 im AKJF - 06.09.2017
V/0691/2017 Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger
Ausländer (umA) in Münster 06.09.2017
V/0612/2017 "Chancengleichheit ermöglichen: Frühe Bildung geflüchteter Kinder fördern", Antrag der
SPD-Ratsfraktion A-R/0016/2017
06.09.2017/
04.10.2017
V/0580/2017 "Umsetzung der Neuausrichtung Schulsozialarbeit - Ergebnisse des Qualitätsentwick-
lungsprozesses" 04.10.2017
V/0603/2017
Effektiver Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer und Kindern vor sexualisierter
Gewalt - auch in Unterkünften für geflüchtete Menschen, gemeinsamer Antrag der Rat s-
fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL und CDU an den Rat (Nr. A-R/0031/2016)
04.10.2017
V/0648/2017 "Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)" – Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030
- Teil 1: "Thematische Leitlinien und strategische Entwicklungsziele" 04.10.2017
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
120
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0667/2017 Erweiterung des kath. Emilien-Kindergartens, Geiststr 60, in Mitte-Süd
um eine vierte Gruppe 04.10.2017
V/0747/2017
Kinderbetreuung während der Gremiensitzungen
Antrag der FDP-Fraktion A-R/0034/2017 "Umfrage: Interesse an Kinderbetreuung wäh-
rend der Gremiensitzungen"
04.10.2017
V/0751/2017 Neubau und Erweiterung der Evangelischen Kita Fliednerhaus, Fehrbellinweg 6 -8, in
Mitte-Süd 04.10.2017
V/0784/2017 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung in Hiltrup an der Hansestraße 04.10.2017
V/0785/2017 Trägervergabe für die Interimsmaßnahme in der ehemaligen Wartburghauptschule und
die dauerhafte Kindertageseinrichtung in der Hüfferstraße in Münster 04.10.2017
V/0786/2017 Trägervergabe für die Interimsmaßnahme in Albachten (Pavillon) und die dauerhafte
Kindertageseinrichtung in Albachten 04.10.2017
V/0787/2017 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung in Mecklenbeck an der Meyerbeerstraße 04.10.2017
V/0809/2017
Ehemalige Wartburg Hauptschule - von-Esmarch-Straße 15
- Herrichtung einer Interims-Kita
- Baubeschluss -
04.10.2017
V/0818/2017 HzE-Bericht 2014 - 2016 Hilfen zur Erziehung in Münster 04.10.2017
V/0825/2017
Errichtung der 2. Städtischen Gesamtschule
Neubau Schule und Sporthalle, Freianlagen
- Zustimmung zur Planung -
17.10.2017
V/0638/2017 Bericht und Finanzierungsvorschlag zu dem Maßnahmenprogramm
einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster
06.09.2017/
22.11.2017
V/0811/2017 Transidentität und Gesundheit 22.11.2017
V/0819/2017 Neubau einer 6-Gruppen-Kindertageseinrichtung in Münster-Wolbeck, Middelerstraße,
Baubeschluss 22.11.2017
V/0845/2017
Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen
V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1
hier: Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (1. Tranche) und Errichtungsbeschlüsse zur
Erweiterung von Schulgebäuden
22.11.2017
V/0846/2017 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenters der Stadt Münster 22.11.2017
V/0848/2017 Existenzsicherung durch leistungsträgerübergreifende Kooperation gewährleisten 22.11.2017
V/0880/2017 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung Alt Angelmodde in Angelmodde 22.11.2017
V/0881/2017 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung an der Eichendorffstraße in Angelmodde 22.11.2017
V/0882/2017 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung am Markweg in Münster-Mitte 22.11.2017
V/0883/2017 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung an der Middelerstraße in Wolbeck 22.11.2017
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
121
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0886/2017
"Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder- und Jugendar-
beit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit in
Münster"
22.11.2017
V/0888/2017
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung –
Teilprojekt: Weiterentwicklung der Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und
Grundschulen
22.11.2017
V/0889/2017 Bildung, Integration – Zielperspektive Chancengleichheit 22.11.2017
V/0900/2017 Antrag A-R/0040/2017 der SPD-Fraktion vom 21.06.2017 „Ein selbstverwaltetes Ju-
gendzentrum für Münster“ 22.11.2017
V/0902/2017 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung – Übergang von der Kita in die
Grundschule am Beispiel der Sozialräume Coerde und Südviertel 22.11.2017
V/0906/2017
Ein Gesamtkonzept „Qualitätsentwicklung in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ für
die Stadt Münster
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen/ GAL, der FDP-Fraktion, der DIE LINKE. Ratsfraktion
22.11.2017
V/0942/2017 Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger
Flüchtlinge (umA) in Münster 22.11.2017
Alle genannten Vorlagen sowie die Tagesordnungen und Niederschriften zu den jeweiligen Sitzungen sind im
Internet abrufbar unter:
www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/si0041.php?__ctopic=gr&__kgrnr=22
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
122
7. Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 SGB VIII
Aufgaben und Bildung
§ 78 SGB VIII stellt die rechtliche Grundlage für die
Bildung von Arbeitsgemeinschaften dar. Darin
heißt es:
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die
Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in
denen neben ihnen die anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter
Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemein-
schaften soll darauf hingewirkt werden, dass die
geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt
werden und sich gegenseitig ergänzen.“
Bereits seit 1995 gibt es in Münster sechs Arbeits-
gemeinschaften. Wesentliche Besonderheit in
Münster ist seither, dass der Rat der Stadt Münster
beschlossen hat, die Sprecher/-innen zu beraten-
den Mitgliedern in den Ausschuss für Kinder, Ju-
gendliche und Familien zu bestellen. Darüber hin-
aus zeichnen sich die Aufgabenfelder der Arbeits-
gemeinschaften durch ihre hohe Differenzierung
aus.
In der Historie der Arbeitsgemeinschaften gab es
einige Veränderungen. Aktuell gibt es in der Stadt
Münster folgende Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 SGB VIII (Stand: 31.12.2017):
• AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender
• AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit
• AG 3 - Jugendsozialarbeit
• AG 4 - Familienförderung
• AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder
• AG 6 - Hilfen zur Erziehung
Kurzdarstellung der Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaften stellen seit einigen
Jahren im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfere-
ports des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien ihre Arbeit vor. An dieser Stelle sind zunächst
einige Daten zu jeder Arbeitsgemeinschaft aufge-
listet (Stand: 31.12.2017). Es folgt eine kurze Ei-
gendarstellung, in der die Themen des abgelaufe-
nen Jahres dargestellt und ein Ausblick auf das
Folgejahr gegeben werden.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
123
Arbeitsgemeinschaft 1 nach § 78 SGB VIII
Mädchen und Jungen / Gender
Sprecher Martin Helmer
Stellvertretung Susanne Decker
Geschäftsführung Karin Weinlich
02 51/ 4 92 – 5157
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien
Jugendhilfe und des öffent-
lichen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2017
4
Die Förderung gleicher Chancen ist eine Forde-
rung, die sich aus dem Grundgesetz, Artikel 3,
ableitet und im SGB VIII zum Grundsatz der
Kinder- und Jugendhilfe erhoben wurde. Ziel der
AG 1 ist es, darauf hinzuwirken, dass Mädchen
und Jungen unter Berücksichtigung ihres biolo-
gischen, kulturellen und sozialen Geschlechts
sowie ihrer sexuellen Identität individuell gefördert
und in ihren unterschiedlichen Interessen gestärkt
werden.
Die Teilnehmer/-innen der AG 1 haben sich 2017
vier Mal getroffen darüber hinaus fanden weitere
Sitzungen in der Unter-AG Mädchen und der
Unter-AG Jungen statt, die sich mit geschlechts-
spezifischen Themen und Angeboten ausein-
andersetzen.
Die AG 1 beschäftigte sich an den vier vorgesehe-
nen Terminen im Jahr 2017 mit einer Standortbe-
stimmung in den Einrichtungen sowie der Erarbei-
tung von Reflexionsfragen zum Doing-Gender. Der
Fokus bei dem Themenfeld der unbegleiteten min-
derjährigen Ausländer/-innen lag auf den spezifi-
schen Mädchen- und Jungenaspekten in der prak-
tischen Arbeit der Einrichtungen vor Ort. Für den
Bereich der Mädchenarbeit wurde im Rahmen des
internationalen Mädchentages ein Fortbildungstag
„Rassismuskritische Mädchenarbeit“ angeboten.
Die Arbeit an der Mädchen- und Jungenwebsite
wurde von zwei Trägern sehr engagiert und erfolg-
versprechend übernommen und fortgeführt.
Im Jahr 2018 sind vier Termine und folgende
Themenschwerpunkte vorgesehen:
• Doing-Gender, Weiterentwicklung der Fragestel-
lungen unter Einbezug des Themenfeldes „Ge-
schlechtliche Vielfalt“ - Transidentitäten.
• Konzeptionelle Überlegungen zur Stärkung von
Mädchen und Jungen gegen sexualisierte Ge-
walt
• Internationaler Mädchentag
• Klausurtagung Jungenarbeit
• Sensibilisierung der Wahrnehmung auf
kind- und jugendbezogene Armutsrisiken im Zu-
sammenhang mit der Ausgestaltung der Ange-
botsstruktur der Einrichtungen.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
124
Arbeitsgemeinschaft 2 nach § 78 SGB VIII
Kinder- und Jugendarbeit
Sprecher Dieter Schönfelder
Stellvertretung Stefan Bommes
Geschäftsführung Bernhard Paschert
02 51/ 4 92 – 58 90
Zusammensetzung Hauptamtliche Fachkräfte
aus der Kinder- und Ju-
gendarbeit und der Jugend-
verbandsarbeit, Fachkräfte
der freien Träger und des
kommunalen Jugendhilfe-
trägers
Anzahl der
Sitzungen 2017
7
Im Jahr 2017 fanden insgesamt sieben Sitzungen
statt. Die Sitzungen wurden überwiegend von
Fachkräften aus der Kinder- und Jugendarbeit, die
als Trägervertreter benannt sind, genutzt. Die Mit-
arbeit in der AG 2 ist von großem Interesse durch
die teilnehmenden Trägervertreter/-innen gekenn-
zeichnet. So beteiligten sich im Jahr 2017 ca. 25 -
30 Fachkräfte der freien Träger und des kommuna-
len Jugendhilfeträgers an der Arbeit in der AG 2.
Die inhaltliche Struktur der AG 2 besteht im We-
sentlichen aus der Bearbeitung eines Schwer-
punktthemas, gegenseitigem Informationsaus-
tausch und Berichten aus den Sozialräumen. Des
Weiteren dient die AG 2 als Vernetzungsgremium
der Fachkräfte und der jugendrelevanten Fach-
dienste.
Zur Vor- und Aufbereitung von Themen und Pro-
jekten wurden Unter-Arbeitsgruppen gebildet, die
ihre jeweiligen Ergebnisse in die AG einbrachten.
Im Jahr 2017 tagten Unterarbeitsgruppen zu fol-
genden Themen:
• Weiterarbeit Unter-AG Inklusion
• AG Ferienbetreuung
• Unter-AG Controlling/Wirksamkeitsdialog
• Unter-AG Jugendpartys in Münster
Im Jahr 2017 beschäftigte sich die AG 2 mit fol-
genden Themen:
• Vorstellung der AG 2 im Ausschuss für Kinder,
Jugendliche und Familien am 03.05.2017
• Umsetzung der Handlungsempfehlungen des
Münsteraner Kinder- und Jugendförderplans
• Beteiligung der Jugendhilfe an öffentlichen
Großveranstaltungen
• Jugendrat / Auswertung der Zusammenarbeit /
Wahl / Neuorganisation
• Jugendhilfeplanung / Fachliches Controlling in
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
• Inklusive Arbeit in der Offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit - Konzepte und Finanzen
• Problematischer Medienkonsum
• Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Sozial-
dienst
• Auswirkungen der aktuellen Flüchtlingssituation
auf die Offene Kinder- und Jugendarbeit
• Vorstellung einzelner Jugendhilfeträger (inklusi-
ve: wechselnde Sitzungsorte, „Vor-Ort-
Präsentation“)
Für das Jahr 2018 sind folgende Themen in Pla-
nung:
• Umsetzung der Handlungsempfehlungen des
dritten Münsteraner Kinder- und Jugendförder-
plans und Vorbereitung des vierten Münsteraner
Kinder- und Jugendförderplans
• Wahl des Sprechers / der Sprecherin der
AG 78/2
• Jugendrat
• Ergebnisse/Auswertung der Fortbildung: Bera-
tung in der Offenen Jugendarbeit
• Inklusive Arbeit und Begleitung in der Offenen
Jugendarbeit
• Weitere Entwicklung des fachlichen Controllings
• Partizipation: Entwicklung von Standards und
Leitlinien
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
125
• Social Media und Richtlinienergänzung
• Ehrenamt in der Kinder- und Jugendarbeit
• Best Practice der OKJA - Vorstellung gelunge-
ner Projekt aus der OKJA
• Offene Kinder- und Jugendarbeit und Schule
und Schulsozialarbeit
• Arbeit mit jugendlichen Geflüchteten. Wie geht´s
weiter in der Flüchtlingsarbeit?! Sachstand und
Perspektiven.
Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII
Jugendsozialarbeit
Sprecher Klaus Fröse
Stellvertretung Lisa Leifheit
Geschäftsführung Bernhard Paschert
02 51/ 4 92 – 58 90
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien
Jugendhilfe, der Träger von
geförderten Maßnahmen,
dem öffentlichen Träger
und der Arbeitsverwaltung
Anzahl der
Sitzungen 2017
4
Die AG hat sich vier Mal im vergangenen Jahr
getroffen. Insgesamt fanden in den vergangenen
Jahren 98 Treffen statt. An den Sitzungen nahmen
in der Regel zwischen 20 und 25 Personen teil.
Inhalt jeder Sitzung ist ein Bericht aus dem Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien. Die
Treffen finden immer abwechselnd bei den Mitglie-
dern der AG statt.
Themen des Jahres 2017 waren:
• Vorstellung des Netzwerks Schulabsentismus
• Vorstellung des Projekts „Mach Dein Ding“ des
Kolping Bildungswerks
• Präsentation des Präventionsprojektes „Weg-
weiser“ (ViP)
• § 16h SGB II (9. Änderungsgesetz)
• Jährliches Treffen mit der Agentur für Arbeit:
Zahlen, Daten, Informationen über die Jugend-
arbeitslosigkeit, den Ausbildungsmarkt, berufs-
vorbereitende Bildungsmaßnahmen und außer-
schulische Berufsausbildungen
• Jugendratswahl 2017
• Vorstellung des Projekts „Was geht!“ durch die
Walter-Blüchert-Stiftung / Start des Modell-
projektes „Was geht! - Rein in die Zukunft“ für
Schüler/-innen der Berufsfachschulen Typ I und
Typ II (Kooperationspartner: Stadt Münster,
Walter-Blüchert-Stiftung, Agentur für Arbeit,
sechs Berufskollegs in städtischer Trägerschaft)
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
126
• Neuausrichtung der kommunalen Schulsozialar-
beit - Vorstellung des ersten Teilprojektes einer
Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwick-
lungsplanung
Hingewiesen sei auf die sehr gute und vertrauens-
volle Zusammenarbeit untereinander, mit der Ver-
waltung und der Geschäftsführung.
Diese harmonische und konstruktive Zusammen-
arbeit aller in der AG soll im Jahr 2018 zu den
folgenden Themen weiter fortgeführt werden:
• Umsetzung des dritten Kinder- und Jugendför-
derplans der Stadt Münster
• Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungs-
planung, Schulsozialarbeit, Schwerpunkt: För-
derschulen
• Jahresabstimmung mit der Agentur für Arbeit
und dem Jobcenter Münster; Schwerpunkt
Flüchtlinge
• Entwicklung der Jugendkriminalität
• Umsetzung des Konzeptes Aufsuchende Ju-
gendsozialarbeit / Soziale Gruppenarbeit
• Schulabsentismus
• Inklusion in der Jugendsozialarbeit - Standort-
bestimmung
• Maßnahmenprogramm „Armutsprävention“
(Vorstellung von Projekten aus der AG 3)
• Umsetzung des § 16 SGB II
• Psychische Erkrankungen
• Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe
Arbeitsgemeinschaft 4 nach § 78 SGB VIII
Familienförderung
Sprecherin Astrid-Maria Kreyerhoff
Stellvertretung Anna Becker
Geschäftsführung Heiner Vogt
02 51/ 4 92 – 51 75
Zusammensetzung 16 Vertreter/-innen freier
Träger aus den Bereichen
„ambulante Beratung“ und
„Familienbildung“,
4 Mitarbeiter/-innen des
Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien
Anzahl der
Sitzungen 2017
4
Im Einzelnen nehmen Vertreter/-innen folgender
Träger an den Terminen teil:
• Haus der Familie Münster e. V.
• Familienverband Junge Gemeinschaft
• Ev. Familienbildungsstätte Münster e. V.
• Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung e. V.
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münster Reck-
linghausen
• Beratungs- und Bildungszentrum der Diakonie
• Anna-Krückmann-Haus e. V.
• Beratungsstelle Südviertel e. V.
• Ehe-, Familien- & Lebensberatung im Bistum
Münster
• Zartbitter Münster e. V.
• Trialog e. V.
• Caritasverband Münster e. V.
• Verband allein erziehender Mütter und Väter
e. V.
• Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband
Münster e. V.
• Pro Familia
Die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte des Jahres
2017 waren:
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
127
• Umgang mit der aktuellen Situation der Flücht-
linge / unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-
innen
Hierbei ging es vor allem um die langfristigen
Fragestellungen in Bezug auf Versorgung derje-
nigen, die in der Stadt bleiben werden.
• Kampagne „Handyeltern – sprechen Sie lieber
mit Ihrem Kind“
Es stellte sich die Frage nach der Umsetzung
der Inhalte der Kampagne im Rahmen von Be-
ratung oder in Form von Bildungsangeboten, da
die Kampagne selbst dazu nichts hergibt.
• Vorstellung der Projekte JuMP, Auryn und Auf-
wind der Beratungsstelle Südviertel e. V.
• Handlungsempfehlungen für Kinder psychisch
kranker Eltern
• Ombudschaften
• Präsentation der AG 4 im Ausschuss für Kinder,
Jugendliche und Familien
Die geplanten Themen für das Jahr 2018 sind:
• Häusliche und sexuelle Gewalt
Hier scheint es einen Anstieg an Fällen in der
Beratung zu geben. Auch sollen die Handlungs-
richtlinien der Polizei und des Jugendamtes vor-
gestellt und überprüft werden.
• Veränderung der Rolle der Männer/Väter
(z. B. in Fragen der Umgangsregelung oder
Kampagnen wie Doppelpass oder der Väter-
kampagne)
• Kultursensibles Arbeiten
Dabei soll verschiedenen Fragen nachgegangen
werden:
- Welche Beratungserwartungen haben die
Klienten/-innen, welche die Fachkräfte?
- Welche Bildungsziele werden verfolgt?
- Welche Werte sollen vermittelt werden?
- Was kann Beratung leisten, wo sind die
Grenzen?
• Veränderungen im SGB VIII
Arbeitsgemeinschaft 5 nach § 78 SGB VIII
Tagesbetreuung für Kinder
Sprecherin Sabine Busch
Stellvertretung Felizitas Schulte
Geschäftsführung Sibylle Kratz-Trutti
02 51/ 4 92 – 51 30
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien
Jugendhilfe und des öffent-
lichen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2017
7
„Wo bekommen wir nur das Personal für die vielen
neuen Kitas in Münster her?“
Diese Frage beschäftigt die freien und kommuna-
len Träger seit langem und wurde von der AG 5
Kindertagesbetreuung unter der Überschrift „Ent-
wicklung des Fachkräftebedarfs“ als Schwerpunkt-
thema 2017 bearbeitet. Die Erweiterung der Aus-
bildungskapazitäten, die Anwendung der Perso-
nalvereinbarung NRW sowie das betriebliche Per-
sonalmanagement waren Themen der Unterar-
beitsgruppen, mit denen in verschiedenen Ge-
sprächskreisen die Diskussion angeregt wurde.
Die Planung konkreter Umsetzungsmaßnahmen zu
ausgewählten Handlungsansätzen folgt in einem
nächsten Schritt.
Die AG 5 Kindertagesbetreuung tagt regelmäßig
eine Woche vor den Sitzungen des Ausschusses
für Kinder, Jugendliche und Familien. Im Jahr 2017
fanden insgesamt sieben Sitzungen statt. Neben
den für den Arbeitsbereich Kindertagesbetreuung
relevanten Inhalten der Sitzungen des Ausschus-
ses werden aktuelle fachliche und politische
Schwerpunktthemen bearbeitet. Die AG 5 bildet
Unterarbeitsgruppen (im zurückliegenden Jahr
auch zu den Arbeitsthemen: Inklusive Erziehung,
Anmelde- und Aufnahmeverfahren) und pflegt
Kooperationen mit weiteren Qualitätszirkeln und
Arbeitskreisen. Durch diese Vernetzung leistet sie
einen Beitrag zur Abstimmung zwischen Trägern
und Verwaltung und setzt sich für eine bedarfsge-
rechte und fachlich verantwortete Kindertagesbe-
treuung in Münster ein.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
128
Themen der Beratungen im Jahr 2017 waren:
• „Bildungsdokumentation - Grundlagen, Eck-
punkte und Umsetzung“
Erarbeitung und Verabschiedung eines gemein-
samen Positionspapieres
• Vorstellung des Forschungsprojektes WEGE in
die Grundschule
Herr Henrik Streffer / Frau Dr. Hein, Institut für
Erziehungswissenschaft der WWU, Münster
• Vorstellung der Fortbildung für Fachkräfte in
Kitas: Alltagsintegrierte Stärkung sozial-
emotionaler Kompetenzen
Herr Prof. Dr. Joscha Kärtner, WWU Münster
• Platzvergabe - Zusammenspiel zwischen Kin-
dertageseinrichtung und Kindertagespflege
• Versorgung von Flüchtlingskindern in der Kin-
dertagesbetreuung
• Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfah-
rens für Kindertageseinrichtungen in der Stadt
Münster
• Großtagespflege auch mit angestellten Tages-
pflegepersonen - Erweiterung der erfolgreichen
Ausbaustrategie mit selbständigen Tagespfle-
gepflegepersonen
• Netzwerkgründung Haus der kleinen Forscher -
Sachstandbericht
Frau Sybille Benning, MdB / Frau Teresa Küp-
pers
• Impfberatungspflicht
Herr Dr. Iseke, Amt für Gesundheit, Veterinär-
und Lebensmittelangelegenheiten
• Sachstandsberichte zur aktuellen Kindertages-
betreuungsplanung und zum Ausbauprogramm
• Kindertagesbetreuungsbericht 2017
• Aktuelle Entwicklungen in der Fachpolitik
• Kita-Platzvergabe und Ausnahmeverfahren
Im Jahr 2018 sollen folgende Arbeitsschwerpunkte
gesetzt bzw. fortgeführt werden:
• Novellierung des Kinderbildungsgesetzes
(KiBiz)
• Trägervergabeverfahren (erneute Behandlung
im AKJF nach Evaluation)
• Anmelde- und Aufnahmeverfahren / For-
schungsprojekt der ZEW
• Entwicklung des Fachkräftebedarfs / Strategien
zur Abfederung des Fachkräftemangels
• Qualität der Kindertagesbetreuung / Qualitäts-
entwicklung in der Jugendhilfe nach § 79 SGB
VIII
• Flexible Kindertagesbetreuung / Übermittagsbe-
treuung und Blockplätze
• Weiterentwicklung der Kooperation zwischen
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen /
Übergang Kita und Schule
• Zwischenergebnispräsentation des WEGE Pro-
jektes
• Weiterentwicklung der Kooperation Kinderta-
geseinrichtung und Kindertagespflege
• Tagesbetreuung von Kindern aus Flüchtlings-
und Migrationsfamilien
• Forschungsprojekte im Bereich frühkindliche
Bildung
• „Frühe Hilfen“, Prävention / Zusammenarbeit mit
den Kinderärzten
• Inklusion
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
129
Arbeitsgemeinschaft 6 nach § 78 SGB VIII
Hilfen zur Erziehung
Sprecher Michael Kaiser
Stellvertretung Dr. Friedhelm Höfener
Geschäftsführung Heiner Vogt
02 51/ 4 92 – 51 75
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien
Jugendhilfe und des öffentli-
chen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2017
4
Die Arbeitsgemeinschaft 6 - Hilfen zur Erziehung
nach § 78 SGB VIII hat auch im Jahr 2017 die
kooperative Zusammenarbeit zwischen dem öffent-
lichen Träger und den freien Trägern der Jugend-
hilfe fortgesetzt. Das gemeinsame Ziel, die Qualität
der erzieherischen Hilfen zu sichern und weiter zu
entwickeln, stand in insgesamt vier Arbeitstreffen -
bei aller Unterschiedlichkeit der Träger und The-
men - im Mittelpunkt.
Die inhaltlichen Schwerpunkte waren im Einzelnen:
• Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) /
Anschlussmaßnahmen
• Ombudschaften
• Inklusion
• Veränderung der Schullandschaft und Einfluss
auf die Jugendhilfe / Jugendhilfe- und Schulent-
wicklungsplanung
• Änderung des SGB VIII / Kinder- und Jugend-
stärkungsgesetz
• Fachtagung „Kultursensibilität / Migrationsantei-
le in den HzE“
• Kinder- und Jugendhilfereport 2016 / HzE-
Bericht
• Care-Leaver
Das Arbeitsprogramm für 2018 umfasst folgende
Themen:
• Hilfebedarfe für Care-Leaver und junge Men-
schen in der Kinder- und Jugendhilfe (Excerpt
AGJ zum 15. Kinder- und Jugendbericht)
• Vernetzung der Kinder- und Jugendhilfe Müns-
ter mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie Müns-
ter (Einladung von Prof. Dr. Romer in eine Sit-
zung 2018)
• Gemeinsamer Umgang mit grenzverletzenden
Kindern- und Jugendlichen unter dem Stichwort
„Entgrenzung der gesellschaftlichen Entwick-
lung“
• Schnittstelle Jugendhilfe-Schule - Umgang mit
systemherausfordernden Kindern und
Jugendlichen und deren Beschulung (Einladung
von Frau Lennartz)
• Hilfebedarfe von Flüchtlingsfamilien mit Kindern
- wie kann sich die Jugendhilfe dabei gut auf-
stellen?
• Digitalisierung der Kinder- und Jugendhilfe - ein
Prozess der nächsten Jahre
• Umgang mit dem Datenschutz?
• Rahmenvertrag
• Reform des SGB VIII und Ombudschaft
Jugendrat
130
8. Jugendrat
Mit dem Ratsbeschluss der Stadt Münster vom
18. Juni 2008, den Jugendrat als dauerhaftes An-
gebot in Münster einzurichten, bietet die Stadt
Münster den Kindern und Jugendlichen in ihrer
Stadt die Chance der institutionalisierten Beteili-
gung und der aktiven Mitwirkung an kommunalpoli-
tischen Prozessen.
Ziele für die Einrichtung des Jugendrates
Die Einrichtung des Jugendrates basiert auf dem
Handlungsprinzip, Kinder und Jugendliche an allen
sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen
Jugendhilfe zu beteiligen, welches aus den §§ 8
und 11 SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonven-
tion resultiert. Das Kinder- und Jugendfördergesetz
NRW vom 01. Januar 2005 konkretisiert diese
Forderung.
Der Jugendrat der Stadt Münster bildet eine ver-
bindliche und institutionalisierte Beteiligungsform
der Interessensvertretung von Kindern und Ju-
gendlichen in Münster:
• Der Jugendrat der Stadt Münster sichert die
Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendli-
chen in Münster.
• Der Jugendrat der Stadt Münster fördert die
Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen
auf kommunalpolitische Prozesse.
• Der Jugendrat der Stadt Münster kann die Le-
benswelt von Kindern und Jugendlichen aktiv
mitgestalten.
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet Frei-
räume der Mitverantwortung.
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet die Ge-
legenheit, demokratische Lernprozesse einzu-
üben.
Verstetigung der neuen Struktur des Jugendra-
tes der Stadt Münster
Die am 22.03.2017 durch den Rat der Stadt Müns-
ter beschlossenen Änderungen (Vorlage
V/0071/2017 „Änderung der Satzung, der Wahl-
ordnung und Aufstockung der pädagogischen Be-
gleitung des Jugendrates“) führten im Wahljahr
2017 zu einer Wiedereinführung der stadtweiten
Urnenwahl an allen weiterführenden Schulen.
Ebenfalls wurde durch den Rat der Stadt Münster
beschlossen, die Amtszeit des sechsten Jugendra-
tes auf drei Jahre auszuweiten, ein Sitzungsgeld
auszuzahlen sowie Informationen, Termine und
Niederschriften im Ratsinformationssystem der
Stadt zu veröffentlichen. Auch dem Wunsch des
Jugendrates, den Oberbürgermeister der Stadt
Münster als Wahlleiter einzusetzen, wurde von
Seiten des Rates entsprochen.
Im November 2017 wurde somit der Jugendrat der
Stadt Münster in einer stadtweiten Urnenwahl an
allen weiterführenden Schulen Münsters gewählt.
Bis zur Urnenwahl im November 2017 war der
zuvor amtierende Jugendrat mit seinen 30 Mitglie-
dern im Amt.
Struktur des Jugendrates
Der Jugendrat unterliegt entsprechend der sich
stetig im Wandel befindenden Jugendkultur einem
permanenten Wandlungs- und Weiterentwick-
lungsprozess. Die Umsetzung dieser Prozesse
sichert langfristig die erfolgreiche und jugendge-
rechte Beteiligung des Jugendrates auf kommuna-
ler Ebene.
Der aus 30 Mitgliedern bestehende stadtweite
Jugendrat setzt sich im Zuge dessen aus jeweils
fünf Vertretern/-innen aus den sechs Stadtbezirken
zusammen, welche sich in diversen Arbeitsge-
meinschaften unterschiedlichsten Themen widme-
ten.
Weiterhin besetzte der Jugendrat folgende Ämter:
• Vorstand des Jugendrates (bestehend aus drei
gewählten Mitgliedern)
• Vertreter/-innen und Stellvertreter/-innen für den
Rat, den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien, den Sportausschuss sowie den Aus-
schuss für Schule und Weiterbildung
Jugendrat
131
• Bezirksvertretungsvertreter/-innen und ihre
Stellvertreter/-innen für alle sechs Bezirke
Unterstützung des Jugendrates
Seit März 2015 wird der Jugendrat mit einer 0,5
Stelle durch das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien, Team Jugendförderung, in seiner Arbeit
begleitet und unterstützt. Mit dem Ratsbeschluss
zur Vorlage V/0071/2017 vom 22.03.2017 wurde
der Sperrvermerk zur Aufstockung der pädagogi-
schen Begleitung aufgehoben, so dass der Ju-
gendrat seit April 2017 mit einem Stundenkontin-
gent von 30 Stunden begleitet wird.
Der Jugendrat wird von der Jugendförderung in
seiner Arbeit folgendermaßen begleitet und unter-
stützt:
• Erster Ansprechpartner in allen Belangen des
Jugendrates
• Anfertigung und Versand von Einladung, Ta-
gesordnung, Niederschriften
• Organisation von Sitzungsräumen
• Koordination und Organisation von Terminen
• Kontaktaufnahme zu städtischen Ämtern und
Einrichtungen im Bedarfsfall
• Bearbeitung von Anfragen der Delegierten des
Jugendrates
• Unterstützung der Jugendrat-Kontaktstellen im
Bedarfsfall
• Organisation von Vernetzungstreffen
• Verwaltungstechnische Unterstützung von Pro-
jekten
• Betreuung der Social-Media Accounts des Ju-
gendrates
• Verwaltung des Budgets des Jugendrates
Themen/Projekte des Jugendrates 2017
Der amtierende Jugendrat der Stadt Münster tagte
im Jahr 2017 an insgesamt 11 Sitzungsterminen
(bis November 2017). Darüber hinaus gab es Sit-
zungen der verschiedenen Arbeitsgemeinschaften.
Der Jugendrat hat sich dabei vorrangig mit folgen-
den Themen beschäftigt:
• Die Mitglieder des Jugendrates haben am
„Workshop unter Palmen“ (Landestreffen der
NRW-Jugendräte in Herne) sowie an der Fach-
tagung „Jugend Macht Politik“ zur erfolgreichen
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der
Kommune teilgenommen.
• 2017 arbeitete der Jugendrat thematisch in den
Arbeitsgemeinschaften AG Kinderschutzbund,
AG Jipa, AG Flüchtlinge, AG Jugendratswahl,
AG Bildungsfahrt und AG Öffentlichkeitsarbeit.
• Das Projekt Jipa (Jugendliche inklusiv politisch
aktiv) wurde in Zusammenarbeit mit SeHT
Münster e. V. - einer gemeinsamen Arbeits-
gruppe für Kinder und Jugendliche mit und ohne
Behinderung - weitergeführt.
• Es wurde an der Plakatkampagne des Kinder-
und Jugendrates NRW gegen Fremden-
feindlichkeit und für Toleranz mitgewirkt.
• Die Arbeit des Jugendrates der Stadt Münster
wurde in verschiedenen Kontexten vorgestellt.
Es erfolgte ein Austausch mit aktiven Jugendrä-
ten aus anderen Städten.
• Der Jugendrat engagierte sich bei verschiede-
nen Projekten wie „MünsterZukünfte - städtische
Zukunftsprozesse gestalten“ und den Münstera-
ner Wochen gegen Rassismus.
• Der Jugendrat beteiligte sich an der Zukunfts-
werkstatt Hiltrup zur kinder- und jugendgerech-
ten Gestaltung des Stadtbezirks.
• Der Jugendrat wirkte beim Projekt Schülerhaus-
halt zur aktiven Mitgestaltung des Lernortes
Schule und der Weiterentwicklung des Schulle-
bens mit.
• Die Mitglieder der AG Bildungsfahrt planten die
im Juni durchgeführte Bildungsfahrt zum Bun-
destag nach Berlin.
• Es wurden Anregungen gemäß § 24 GO NRW
(Busverbindung in die Rieselfelder, Beleuchtung
Canisiusweg, Zebrastreifen Mecklenbeckerstra-
ße, Umgestaltung Skatepark Mecklenbeck, W-
LAN an Schulen) verfasst.
• Es wurden Stellungnahmen zu unterschiedli-
chen Themen (Initiative Bewegungspark Hiltrup,
Bäderlandschaft, Schulmedien, W-LAN an
Schulen, Preußenstadion) erstellt.
• Es wurden Kommentierungen zu aktuellen Ge-
schehnissen in Münster verfasst.
• Es wurde sowohl ein Austausch-Meeting mit
den jugend- und schulpolitischen Sprechern der
Fraktionen zum Thema W-LAN und Schul-
Jugendrat
132
medien an Münsters Schulen als auch mit den
sportpolitischen Sprechern der Fraktionen zum
Thema Bäderlandschaft initiiert.
• Der Jugendrat wirkte bei der Erstellung der
Imagefilmsequenzen zur Jugendratswahl 2017
von der AG Medien des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien mit.
• Es wurde in der Lenkungsgruppe Medienent-
wicklungsplan für die Schulen der Stadt Münster
(MEP) mitgearbeitet.
• An der Podiumsdiskussion der Informationsver-
anstaltung „Kandidaten-Meet&Greet“ zur Ju-
gendratswahl 2017 wurde teilgenommen.
• Die stadtweite Jugendratswahl an allen weiter-
führenden Schulen Münsters im Jahr 2017 wur-
de durchgeführt.
• Es erfolgte eine Projektkooperation zur Veran-
staltung „Haben wir uns noch etwas zu sagen?
Wie die digitale Kommunikation unser Miteinan-
der verändert“ mit der kommunalen Senioren-
vertretung und dem Verein Bürgernetz.
In jedem Stadtbezirk gibt es eine Jugendrat-
Kontaktstelle in einer bestehenden Einrichtung der
offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Jugendrat-
Kontaktstellen dienen als Anlaufstellen für Jugend-
liche in den Stadtbezirken und unterstützen Ju-
gendratsmitglieder bei der Durchführung von Pro-
jekten in den Bezirken bzw. Stadtteilen.
Kontaktstellen des Jugendrates:
• Mitte: Paul-Gerhardt-Haus
• West: Stadtteilhaus Fachwerk Gievenbeck
• Nord: Jugendzentrum Sprakel
• Ost: Jugendzentrum Drei Eichen
• Südost: Bahnhof Wolbeck
• Hiltrup: Stadtteilhaus 37°
Stellenplan
133
9. Stellenplan
Im Stellenplan werden alle Stellen für die Beschäf-
tigten unabhängig von ihrer tatsächlichen Beset-
zung und untergliedert nach Beschäftigungsver-
hältnissen ausgewiesen. Er enthält die Stellen der
Beamten/-innen und der nicht nur vorübergehend
tariflich Beschäftigten.
Seit 2011 werden in Bezug auf den Vergleich der
gesamtstädtischen Stellenplanentwicklung mit der
Entwicklung der Anzahl der Stellen im Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien die Zahlen be-
rücksichtigt, die vom Personal- und Organisations-
amt im Verwaltungsentwurf zum Stellenplan in der
Rubrik „Stellenentwicklung“ veröffentlicht werden.
Hierdurch ist sichergestellt, dass sämtliche im ge-
samten Stellenplanverfahren getroffenen Ent-
scheidungen (Vermehrungen, Einsparungen) auch
tatsächlich in die Betrachtung mit einfließen und
damit als Bezugsgröße zur Verfügung stehen.
Die Zahl der Stellen im gesamten Stellenplan der
Stadt Münster ist im Jahr 2017 um 3,25 % auf
nunmehr 4.719,20 gestiegen. Damit hat sich der
seit 2010 bestehende Trend fortgesetzt. Die Ent-
wicklung der Anzahl der Stellen des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien hat diesen An-
stieg im Betrachtungszeitraum dabei mit beein-
flusst. So entfielen in 2017 35,36 % aller Stellen-
vermehrungen auf den Bereich der Kinder-, Ju-
gend- und Familienhilfe. Die Anzahl der Stellen im
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Pro-
duktbereich 06) ist in 2017 insgesamt auf nunmehr
931,80 angestiegen. Dieses entspricht einem Zu-
wachs von 5,97 % gegenüber 2016. Der Anteil der
Stellen im Bereich der Kinder, Jugend- und Famili-
enhilfe an den Gesamtstellen der Stadt beträgt
insgesamt 19,74 %.
Auf der Basis der einschlägigen Beschlüsse des
Rates und seiner Gremien haben sich neben zeit-
lich befristeten Ressourcenausweitungen die dau-
erhaften Stellenzuwächse im Wesentlichen wie
folgt ergeben:
• Zum Kindergartenjahr 2017/2018 wurde das
bedarfsgerechte Angebot zur Kindertagesbe-
treuung mit dem weiteren Ausbau/Umbau von
157 u3-Plätzen und 151 ü3-Plätzen in mehreren
Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertages-
pflege weiterentwickelt. Im Rahmen des Stel-
lenplans 2017 wurden insgesamt 29,13 Stellen
für Erzieher/-innen und hauswirtschaftliche Ge-
hilfen/-innen in verschiedenen städtischen Kin-
dertageseinrichtungen eingerichtet.
Aufgrund des weiterhin starken Anstiegs von in
Münster lebenden Kindern unter drei Jahren
stieg im u3-Bereich die Versorgungsquote nur
leicht auf aktuell 43,1 % nach 42,4 % im Vorjahr.
Im ü3-Bereich beträgt sie nunmehr 104,4 %. Der
weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung wird
auch in den kommenden Jahren ein bestim-
mendes Thema bleiben. Dem entsprechend ha-
ben Verwaltung und Politik auch in 2017 weitere
wichtige Beschlüsse zur bedarfsgerechten Si-
cherung und Umsetzung der Rechtsansprüche
für u3- und ü3-Kinder gefasst.
• Um dem stetigen Ausbau der Kindertagesbe-
treuung und damit dem auch im Bereich „Be-
triebskostenabrechnung“ gestiegenen Ar-
beitsaufwand Rechnung zu tragen, wurde dieser
um 1,21 Stellen verstärkt.
• Die Betreuungsangebote an offenen Ganz-
tagsschulen wurden im Rahmen eines bedarfs-
gerechten Ausbaus zum 01.08.2017 durch Ein-
richtung von 12 weiteren Gruppen ausgeweitet.
Damit hat sich die Gesamtgruppenzahl von 202
auf jetzt 214 Gruppen erhöht, in denen derzeit
5.561 OGS-Kinder betreut werden (Offizielle Ok-
toberstatistik). Für das Schuljahr 2017/2018 wird
somit eine Versorgungsquote von 58,9 % an
Grund- und Förderschulen (Primarstufe) er-
reicht. Im Rahmen des Stellenplans 2017 wur-
den hierfür insgesamt 19,80 Stellen für Erzie-
her/-innen und Unterstützungskräfte neu einge-
richtet. Entsprechend dem Vorschlag der Ver-
waltung sind die Stellen bis zur konkreten Ein-
richtung der Gruppen gesperrt und werden
durch Beschluss des Ausschusses für Personal,
Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-
Government freigegeben. Mit der Vorlage
V/0393/2017 wurden die Stellen zum Schuljahr
2017/2018 zur Besetzung frei gegeben, die zur
Deckung der sich aus der Einrichtung der weite-
Stellenplan
134
ren Gruppen ergebenden Personalbedarfe er-
forderlich sind.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014
wurde vom Rat beschlossen, den Anteil der
freien Träger im Bereich OGS bis zum Jahr
2017 auf 25 % zu erhöhen. Die Umsetzung setzt
voraus, dass es an vorhandenen OGS-
Standorten zu Trägerwechseln kommt. Hier-
durch würden sich auch Auswirkungen auf das
vorzuhaltende städtische Personal ergeben.
Zum Schuljahr 2017/2018 ist die Trägerschaft
des offenen Ganztags der Paul-Schneider-
Schule in Kinderhaus und der Matthias-
Claudius-Schule in Handorf zum Caritasverband
Münster gewechselt. In der Schulkonferenz der
Matthias-Claudius-Schule Handorf vom
30.11.2016 und der Schulkonferenz der Paul-
Schneider-Schule vom 27.03.2017 ist jeweils die
Übernahme der Trägerschaft des Offenen
Ganztags durch den Caritasverband Münster als
freien Träger zum 01.08.2017 beschlossen wor-
den. Damit hat sich der Anteil der freien Träger
auf 9 von 45 Grundschulen (20 %) erhöht.
• Die Zahl der hilfeplanpflichtigen Fälle im Bereich
der Bezirkssozialarbeit ist angestiegen. Dieses
ist unter anderem auf eine erhöhte Zahl von un-
begleiteten minderjährigen Ausländern (umA) in
Anschlussmaßnahmen zurück zu führen. Auf-
grund der damit einhergehenden steigenden Ar-
beitsbelastung und unter Berücksichtigung eines
Fallzahlrichtwerts von 30 je Vollzeitstelle laut
Empfehlung der GPA NRW wurden zum Stel-
lenplan 2017 weitere 2,0 Stellen eingerichtet.
• Zur Sitzung am 03.05.2017 wurde dem Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien der
Bericht des Familienbüros 2012-2016 vorgelegt.
Dass in der wachsenden Stadt Münster ein be-
sonderer Bedarf an einer offenen Anlaufstelle,
die Infos bündelt und berät, besteht, belegen die
stetig steigenden Kontaktzahlen des Familien-
büros, die in diesem Bericht veröffentlicht wur-
den. So nahmen knapp 13.000 Bürger/-innen in
2016 Kontakt zum Familienbüro auf. Seit 2012
haben sich die Kontaktzahlen damit fast ver-
doppelt.
Im Januar 2014 wurde der Kita-Navigator als
zentrales Vormerksystem für Betreuungsplätze
in Münster eingeführt. In den Räumen des Fami-
lienbüros finden Eltern einen Terminal mit dem
Kita-Navigator, an dem sie ihr Kind in Kinderta-
geseinrichtungen in Münster vormerken können.
Das Familienbüro steht den Eltern diesbezüglich
telefonisch und vor Ort beratend und unterstüt-
zend zur Seite.
Die hierfür zunächst bis zum 31.12.2016 befris-
tet eingerichtete 0,25 Stelle wurde nunmehr
über den Stellenplan 2017 dauerhaft abgesi-
chert.
• Das Präventionsteam Familienbesuche wurde
zum Stellenplan aufgrund gestiegener Gebur-
tenzahlen um eine weitere 0,22 Stelle verstärkt,
um auch in Zukunft dem Anspruch, Familienbe-
suche zeitnah durchzuführen, gerecht werden
zu können.
Stellenplan
135
Die Beschäftigten
Die Zahl der im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien tätigen hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen
sowie Niedrig-Teilzeitbeschäftigten ist weiter ge-
stiegen. So arbeiteten zum Jahresende 2017
(Stand: 17.11.2017) insgesamt 1.831 Personen im
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Das
entspricht insgesamt einer Steigerung in Höhe von
1,61 %. Hiervon entfielen 1.134 auf den Bereich
der hauptamtlich Beschäftigten sowie 697 auf den
Bereich der niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbei-
ter/-innen.
Hauptamtlich Beschäftigte
Folgende grundsätzliche Aussagen lassen sich
festhalten:
• Der Anteil der weiblichen hauptamtlichen Be-
schäftigten liegt aktuell bei 85,98 % (Vorjahr:
86,34 %).
• Der Anteil der männlichen hauptamtlichen Be-
schäftigten in den Bereichen ohne Kindertages-
einrichtungen und OGS liegt aktuell bei 25,82 %
nach 25,35 % im Vorjahr. Damit hat sich die seit
2014 bestehende Konstanz dieses Wertes im
Bereich um 25 % weiter bestätigt.
• In den städtischen Kindertageseinrichtungen
und im Bereich „OGS“ zusammen hat sich der
Trend des Anstiegs weiter verfestigt. Hier be-
trägt der Anteil aktuell 8,36 % nach 7,84 % im
Vorjahr, bewegt sich insgesamt aber nach wie
vor auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Da-
bei trägt der OGS-Bereich mit einem Anteil an
männlichen hauptamtlichen Beschäftigten in
Höhe von 12,36 % überproportional bei. In städ-
tischen Kindertageseinrichtungen liegt er ledig-
lich bei 6,11 %.
• Der Anteil aller hauptamtlich Beschäftigten, die
teilzeitbeschäftigt sind, hat sich mit 55,91 %
nahezu auf dem Stand des Vorjahres (56,13 %)
stabilisiert.
• Der Anteil der teilzeitbeschäftigten Kräfte in den
Bereichen ohne Kindertageseinrichtungen und
OGS ist im Vergleich zum Vorjahr (46,48 %)
wieder leicht gesunken und liegt aktuell bei
45,11 %.
In den städtischen Kindertageseinrichtungen
und in der OGS zusammen beträgt er aktuell
61,10 % (Vorjahr: 60,92 %). Damit wird hier ein
neuer Höchststand seit Beginn der Auswertun-
gen 2011 markiert. Wesentlichen Einfluss hie-
rauf hat - neben dem weiteren bedarfsgerechten
Stellenplan
136
Ausbau - die Einrichtung der sog. Unterstüt-
zungskräfte im OGS-Bereich, die ebenfalls alle-
samt in Teilzeit arbeiten. Das verstärkt noch
einmal die Tatsache, dass im Bereich „OGS“
ausschließlich Teilzeitstellen zur Verfügung ste-
hen. Dem gegenüber beträgt der Anteil der teil-
zeitbeschäftigten Kräfte in den städtischen Kin-
dertageseinrichtungen 39,92 % nach 41,11 %
im Vorjahr und ist damit wieder unter die Marke
von 40 % gefallen.
• 91,48 % der teilzeitbeschäftigten Kräfte sind
Frauen (Vorjahr: 91,83 %).
• 67,55 % der hauptamtlich beschäftigten Kräfte
sind entweder in städtischen Kindertageseinrich-
tungen oder in der OGS tätig (43,30 % Kita;
24,25 % OGS), was im Vergleich zum Vorjahr
(66,79 %) eine nochmalige Steigerung bedeutet.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung der
hauptamtlich Beschäftigten nach Geschlecht und
Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung als Übersicht dar:
Jugendamt
ohne Kinder-
tagesein-
richtungen
und OGS
Beschäftigte
368
Männlich
95
Vollzeit
81
Teilzeit
14
Weiblich
273
Vollzeit
121
Teilzeit
152
Nur Kinder-
tageseinrich-
tungen und
OGS
Beschäftigte
766
Männlich
64
Vollzeit
24
Teilzeit
40
Weiblich
702
Vollzeit
274
Teilzeit
428
Summen Beschäftigte
1.134
Männlich
159
(14,02 %)
Vollzeit
500
(44,09 %)
Weiblich
975
(85,98 %)
Teilzeit
634
(55,91 %)
Nach wie vor bietet sich im Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien aufgrund der Vielzahl an
Aufgaben ein vielfältiges Beschäftigungsspektrum,
was sich in den unterschiedlichsten Professionen
widerspiegelt, die im Amt vorzufinden sind. Den
größten Anteil macht dabei weiterhin die Gruppe
der Erzieher/-innen mit insgesamt 48,59 % (Vor-
jahr: 48,83 %) aus, die in den Bereichen „Kinderta-
gesbetreuung“ und „OGS“ tätig sind. Dieser Trend
ist damit nach wie vor ungebrochen und wird sich
aufgrund des weiterhin notwendigen Ausbaus der
Betreuung für Kinder unter drei Jahren sowie des
weiteren Ausbaus der offenen Ganztagsschulen in
den kommenden Jahren fortsetzen. An dem drin-
genden Erfordernis, im Bereich der Personalge-
winnung erhebliche Anstrengungen über unter-
schiedliche Wege (z. B. Rückkehrkonzept, Erhö-
hung von Ausbildungskapazitäten, attraktivere
Gestaltung der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsitua-
tion) zu unternehmen, um dem bestehenden Fach-
kräftemangel entgegen zu wirken, hat sich damit
nichts geändert.
Darüber hinaus hat die Gruppe der „Kinderpfleger/-
innen“ seit Ende 2015 deutlich an Gewicht gewon-
nen. Wesentlicher Grund hierfür ist die mit der
Vorlage V/0569/2015 beschlossene Reduzierung
der Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhält-
nisse (Niedrigteilzeitkräfte – NTK) im OGS-Bereich
bei gleichzeitiger Umwandlung in sozialversiche-
rungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (siehe
hierzu auch S. 141). Abhängig von der jeweiligen
Qualifikation erhalten die Unterstützungskräfte hier
eine Vergütung in der Tätigkeit von Kinderpfle-
gern/-innen bzw. als Kinderpfleger/-in / sonstige
Beschäftigte mit entsprechenden Tätigkeiten.
Die Gesamtübersicht über die im Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien vertretenen Professio-
nen kann der nachfolgenden Grafik entnommen
werden.
Stellenplan
137
Ende 2016 waren 47,71 % aller im Amt beschäftig-
ten Personen älter als 45 Jahre. Damit ist dieser
Wert im Vergleich zum Vorjahr (47,24 %) weiter
angestiegen und stellt einen neuen Höchstwert seit
Beginn der Auswertungen dar. Dem gegenüber
bewegt sich das Durchschnittsalter aller hauptamt-
lich Beschäftigten mit 43,26 Jahren exakt auf dem
Wert des Vorjahres. Betrachtet man einzelne Be-
reiche, so sind nach wie vor deutliche Schwan-
kungsbreiten festzustellen.
So beträgt der Anteil der Personen, die älter als 45
Jahre sind, im Amt 51 ohne Kitas und OGS,
57,07 %, und liegt damit deutlich über dem Durch-
schnitt des Amtes. Auch das Durchschnittsalter
weist hier mit 46,56 Jahren die gleiche Tendenz
auf, wobei festzuhalten ist, dass es seit 2013 nur
geringen Schwankungen unterliegt und sich viel-
mehr stetig im Bereich von 46 Jahren bewegt.
Der Anteil der Personen, die älter als 45 Jahre
sind, ist im Bereich „OGS“ erneut auf 49,09 %
(Vorjahr: 47,77 %) gestiegen und bewegt sich da-
mit über dem amtsweiten Durchschnitt. Eine ähnli-
che Entwicklung ist auch beim Durchschnittsalter
festzustellen. Es liegt im Bereich „OGS“ bei 42,75
Jahren (Vorjahr: 42,44 Jahre), bewegt sich hier
jedoch unter dem Amtsdurchschnitt. Beide Werte
stellen neue Höchstwerte seit Beginn der Auswer-
tungen dar.
Weiterhin wesentlich beeinflusst wird diese
Entwicklung durch die Gruppe der Unterstützungs-
kräfte. Über 71 % sind hier älter als 45 Jahre. Mit
Stand 17.11.2017 waren 66 Unterstützungskräfte
tätig. Damit waren gut 35 % der vorhandenen
Stellen besetzt.
Besonders auffällig ist ferner, dass im Bereich
„OGS“ einzig die Gruppe der 41-45-Jährigen nicht
nur nicht am Personalwachstum partizipiert,
sondern sogar einen deutlichen Rückgang zu
verzeichnen hat. Dieses lässt sich jedoch nicht
allein durch das Älterwerden vorhandener Kräfte
und einen damit verbundenen Altersgruppen-
wechsel erklären. So sind die Zahlen bei den 41-,
43- und 45-Jährigen zurückgegangen.
Im Gegensatz zum für das gesamte Amt auszu-
machenden Trend weisen die städtischen
Kindertageseinrichtungen nach wie vor eine
ausgewogene Altersstruktur auf. Auffällig sind hier
insbesondere die folgenden Punkte:
• Machte sich in der Vergangenheit insbesondere
bei der Gruppe der 31-35-Jährigen persönliche
Familienplanung in Verbindung mit der
Stellenplan
138
Inanspruchnahme von Elternzeit bemerkbar, so
hat sich diese Tatsache in 2017 zusätzlich auf
die Gruppe der 36-40-Jährigen ausgeweitet. Im
Ergebnis hat sich hier eine Art „Delle“ ausge-
bildet.
• Der weiterhin signifikante Zuwachs bei der
Altersgruppe „56 bis 60 Jahre“ sticht ferner
heraus. Er ist im Wesentlichen auf Altersgrup-
penverschiebungen zurück zu führen. Somit hat
sich die bereits im letzten Jahr festzustellende
Annäherung an die amtsweite Struktur weiter
verfestigt. Sank die Beschäftigtenzahl im
Bereich Kita bisher bereits ab einem Alter von
56 Jahren deutlich ab, ist ein derartiger
Rückgang nunmehr auch hier erst in der
darauffolgenden Altersgruppe (über 60)
festzustellen.
• Die Altersgruppe „26 bis 30 Jahre“ hat die
alleinige Spitzenposition als zahlenmäßig
stärkste „verteidigt“, die Gruppe der 41-45-
Jährigen hat jedoch nahezu aufgeschlossen.
• Nach stetigen Anstiegen seit Beginn der Aus-
wertungen hat die Zahl der über 60-Jährigen
erstmals einen - wenn auch nur minimalen -
Rückgang zu verzeichnen. Hier war die Zahl der
regulär Ausgeschiedenen erstmals größer als
die Zugewinne aus Altersgruppenverschie-
bungen.
• Der Anteil der Personen, die älter als 45 Jahre
sind, bewegt sich in städtischen Kindertagesein-
richtungen mit aktuell 39,92 % nach 40,47 % in
2016 weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt
für das gesamte Amt und hat erstmals seit 2014
wieder die 40 %-Marke unterschritten. Das
Durchschnittsalter in städtischen Kindertages-
einrichtungen weist mit 41,36 Jahren (Vorjahr:
41,45 Jahre) weiterhin den niedrigsten Wert
aller Bereiche des Amtes auf.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
befindet sich weiterhin mitten in einem „Konkur-
renzkampf“ mit anderen Anstellungsträgern bei der
Gewinnung von Fachpersonal. Dieses zeigt sich
daran, dass es immer schwieriger wird, Stellen mit
geeignetem Personal und auch zeitnah zu
besetzen. Der allgemein steigende Bedarf an
pädagogischem/erzieherischen Fachpersonal
verstärkt diese Situation.
Sie wird sich - bezogen auf alle Professionen - in
den kommenden Jahren durch eine stetig
steigende Zahl an regulär ausscheidenden Kräften
(Rente, Pensionierung) noch verschärfen. Dabei
trifft diese Problematik den Bereich „Kindertages-
betreuung“ aufgrund seiner aktuellen Altersstruktur
im Moment nach wie vor weitaus weniger. Hierfür
sind die bereits vorhandenen Maßnahmen zur
Personalgewinnung weiterhin ein wesentlicher
Faktor.
Erfreulich ist, dass die Entwicklung aus 2015, als
erstmals eine deutliche Reduzierung der befriste-
ten Beschäftigungen erreicht wurde, nicht nur
bestätigt werden konnte, sondern sich sogar im
Vergleich zum Vorjahr (13,63 %) wieder leicht auf
13,02 % verringert hat. Der Anteil befristeter
Beschäftigung im Kommunalen Sozialdienst hat
sich zwar über die 10 %-Marke auf 11,43 %
(Vorjahr: 9,71 %) erhöht. Trotzdem lässt sich im
Ergebnis festhalten, dass die hier gemeinsam mit
dem Personal- und Organisationsamt vereinbarten
Schritte weiterhin die angestrebte Wirkung
erzielen.
Die nachfolgenden Grafiken belegen die Aussagen
für die
a) insgesamt im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien,
b) im Bereich des Amtes exklusive städtische
Kindertageseinrichtungen und OGS,
c) im Bereich „städtische Kindertageseinrichtun-
gen“ sowie
d) im OGS-Bereich
tätigen hauptamtlich Beschäftigten auf anschau-
liche Weise.
Stellenplan
139
Stellenplan
140
Stellenplan
141
Niedrig-teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/-
innen
Auch im Jahr 2017 spielte der Einsatz von niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen in sozialver-
sicherungsrechtlich geringfügigen Beschäftigungs-
verhältnissen (früher: geringfügig Beschäftigte) in
den Bereichen „OGS“ sowie „Kinder- und Jugend-
arbeit“ eine wichtige Rolle bei der Aufgabenerledi-
gung. Während der Einsatz in den städtischen
Stadtteileinrichtungen ein wichtiger Personalbe-
standteil bei der pädagogischen Arbeit sowie bei
der Aufgabenerledigung der Cafébetriebe ist, ist
der Einsatz in offenen Ganztagsschulen fest in der
für die Personalausstattung gültigen Finanzformel
verankert.
Die Beschäftigten leisten in ihren Teilzeitarbeits-
verhältnissen i. d. R. bis zu 12 Stunden/Woche.
Folgende grundsätzliche Aussagen lassen sich
festhalten:
• Mit der Vorlage V/0569/2015 wurde die Verwal-
tung vom Rat beauftragt,
die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsver-
hältnisse (Niedrigteilzeitkräfte – NTK) – soweit
organisatorisch umsetzbar – zu reduzieren und
in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs-
verhältnisse umzuwandeln. Die erforderlichen
Vollzeitäquivalente werden im Stellenplan 2016
ausgewiesen, mit der Umwandlung wird zum
1.8.2016 begonnen.
Um das für den OGS-Bereich erarbeitete Kon-
zept umsetzen zu können, wurden die dafür
notwendigen Planstellen (93,81) über den Stel-
lenplan 2016 eingerichtet. Zum Stellenplan 2017
kamen 5,30 Planstellen im Rahmen des be-
darfsgerechten Ausbaus hinzu.
Hierdurch wird die Intention des SPD-Antrages
Nr. A-R/0051/2014 „Abbau geringfügiger Be-
schäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster“
entsprechend aufgegriffen.
Tatsächlich hat sich die Zahl der niedrig-teilzeit-
beschäftigten Mitarbeiter/-innen in der OGS zum
zweiten Mal in Folge auf nunmehr 513 verrin-
gert. Das entspricht einem Rückgang seit No-
vember 2015 in Höhe von 13,78 %. Ursächlich
für die nach wie vor recht hohe Anzahl ist einer-
seits, dass aktuell nur rund 35 % der Unterstüt-
zungskraftstellen besetzt werden konnten. Des
Weiteren ist die Zahl der eingesetzten niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen abhängig
von den konkreten Anmeldezahlen. So erhält
jede Schule für jedes Kind bis zum Erreichen
der nächsten Gruppe (26.-49. Kind; 51.-74.
Kind; 76.-99. Kind; usw.) ein Budget von 2 Wo-
chenstunden für den Einsatz von niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen.
Um nachhaltig die angestrebte Verringerung ge-
ringfügiger Beschäftigungen erreichen zu kön-
nen, ist es unerlässlich, die Bemühungen bei
der Besetzung weiterer Unterstützungskraftstel-
len fortzusetzen.
• Der Anteil der weiblichen Beschäftigten ist leicht
von 73,12 % in 2016 auf nunmehr 71,74 % zu-
rückgegangen.
• Im Bereich „OGS“ hat der Anteil der weiblichen
Beschäftigten mit 76,80 % weiter abgenommen
(Vorjahr: 77,61 %), liegt aber nach wie vor über
dem amtsweiten Anteil.
• 73,60 % der Beschäftigten sind in der OGS tätig
(Vorjahr: 74,35 %).
• 38,88 % aller Beschäftigten arbeiten mehr als
acht Wochenstunden. Im Bereich „OGS“ liegt
der Anteil bei überdurchschnittlichen 48,92 %.
Beide Werte sind rückläufig.
• Nach wie vor stellen die 21- bis 25-Jährigen mit
34,43 % die mit deutlichem Abstand stärkste
Gruppe.
• 49,35 % aller Beschäftigten sind im Alter zwi-
schen 21 und 30 Jahren, nach 47,89 % im Vor-
jahr. Während dieser Anteil im Bereich „OGS“
bei 44,64 % liegt, beträgt er im Bereich „Kinder-
und Jugendarbeit“ sogar 62,57 %. Sämtliche
Werte stellen Höchstwerte seit Beginn der Aus-
wertungen im Jahr 2011 dar.
• Nach wie vor scheint ein Arbeitseinsatz im
OGS-Bereich mit einer eher überschaubaren
wöchentlichen Arbeitszeit (max. 12 Wochen-
stunden) und mit der Gewissheit, in den Ferien
arbeitsfrei zu haben, gerade für Mütter beson-
ders attraktiv. Der Anteil der weiblichen Be-
schäftigten im Bereich der 41- bis 60-Jährigen
beträgt hier überdurchschnittliche 96,79 %.
Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick
über die tatsächlichen Beschäftigungsumfänge
sowie über die Altersstrukturen.
Stellenplan
142
Organisation
143
10. Organisation
Die Strukturen des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien sind in der als Anlage beigefügten
Übersicht dargestellt. Dieses Organigramm zeigt,
welche Organisationseinheiten mit welchen Funk-
tionen an der Bereitstellung der Leistungen des
Amtes mitwirkten (Aufbauorganisation).
Folgende wesentliche inhaltliche und strukturelle
Veränderungen haben sich im abgelaufenen Jahr
2017 ergeben:
• Zum 01.04.2017 wurde die bisherige Fachstelle
„Kinder- und Jugendförderung, Offene Ganz-
tagsschulen“ geteilt und aus den beiden Kernbe-
reichen
a) ein neues Team „Kinder- und Jugendförde-
rung“ sowie
b) eine Fachstelle „Offene Ganztagsschulen“
gebildet.
Hiermit wurde insbesondere der Tatsache Rech-
nung getragen, dass die Betreuungsangebote
an Offenen Ganztagsschulen in den vergange-
nen Jahren stetig ausgebaut wurden und damit
einhergehend die Leitungsspanne erheblich an-
gestiegen ist. Auf der anderen Seite hat sich in
der Kinder- und Jugendförderung die offene
Kinder- und Jugendarbeit durch zusätzliche kin-
derpädagogische Angebote in den Flüchtlings-
einrichtungen erweitert. Hier stand generell die
konzeptionelle Weiterentwicklung der Angebote
auch unter Berücksichtigung der aktuellen
Flüchtlingszahlen an. In diesem Zusammenhang
sei auf die in der AKJF-Sitzung am 22.11.2017
beratene Vorlage V/0886/2017 verwiesen.
• Nach wie vor besteht für die Stadt Münster eine
Aufnahmeverpflichtung von rund 200 unbeglei-
teten minderjährigen Ausländern (umA). Hierbei
zeigt sich die Zahl der zu betreuenden bzw. mit
Hilfen zu versorgenden Personen seit geraumer
Zeit auf einem stabilen Niveau. Mit einem deutli-
chen Absenken der Quote ist nicht zu rechnen.
Nachdem jedoch noch zu Beginn des Jahres
2016 sich die überwiegende Zahl der umA in der
Inobhutnahme befand, hat sich die Zahl der
Personen, für die Anschlussmaßnahmen umge-
setzt wurden, bis zum heutigen Zeitpunkt
schrittweise erhöht.
Aus diesem Grund konnte die Zahl der befristet
eingerichteten, zusätzlichen Stellen zum Ende
des Jahres 2017 reduziert werden. Der Einsatz
der weiterhin erforderlichen Personalressourcen
wurde befristet zunächst bis zum 31.12.2018
verlängert.
Zur Situation unbegleiteter minderjähriger Aus-
länder (umA) in Münster wird der Ausschuss für
Kinder, Jugendliche und Familien durch die
Verwaltung weiterhin regelmäßig informiert.
• Zum 01.07.2017 wurde das Unterhaltsvor-
schussgesetz (UVG) reformiert. Wesentliche
Änderungen sind
- die Verlängerung der Bezugsberechtigung
(nunmehr bis zur Vollendung des 18. Le-
bensjahres anstatt bis zum 12. Lebensjahr)
sowie
- der Wegfall der Höchstbezugsdauer von 72
Monaten.
Aufgrund der damit verbundenen, erheblichen
Fallzahlsteigerungen wurde der betroffene Be-
reich zunächst überplanmäßig um 2,0 Stellen in
der Sachbearbeitung und um eine 1,0 Stelle im
Bereich „Rückforderungen“ verstärkt. Im Rah-
men der stattgefundenen Beratungen zum
Haushaltsplan 2018 wurden die Stellen mittler-
weile dauerhaft im Stellenplan abgesichert.
Organisation des Jugendamtes
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil)
wahrgenommen (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die
Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien".
15 Mitglieder
(mit Stimmrecht)
24 beratende Mitglieder
(ohne Stimmrecht)
Amtsleiterin
5 Abteilungen
29 Kindertageseinrichtungen
9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit /
Jugendsozialarbeit
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 71 SGB VIII)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG)
AG 1: Mädchen und Jungen / Gender
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit
AG 3: Jugendsozialarbeit
AG 4: Familienförderung
AG 5: Kindertagesbetreuung
AG 6: Erziehungshilfen
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen
Amtsleiterin
Anna Pohl
(Stellvertretung: Bernhard Paschert, Heiner Vogt)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
Sekretariat
Petra Karger
Abteilung 51.2
Kinder- und
Jugendarbeit /
Jugendsozialarbeit
Leitung: Bernhard Paschert
(Georg Piepel)
Abteilung 51.1
Tagesbetreuung für
Kinder
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti
(Monika Reuter-Humpohl,
Oliver Heintze)
Fachstelle
Städtische Tages-
einrichtungen für Kinder
Leitung: Monika Reuter-Humpohl
Fachstelle
Finanzierung und
Förderung von
Kindertageseinrichtungen
Leitung: Oliver Braun
Fachstelle
Elternbeiträge und
wirtschaftliche Hilfen
Leitung: Silvia Siewert
Fachstelle
Beratungsstelle
für Kindertagespflege
Leitung: Oliver Heintze
Fachstelle
Jugendhilfe an
weiterführenden
Schulen
Leitung: Heike Nees
Fachstelle
OGS
Leitung: Sven Kentrup
Fachstelle
Kinderpädagogik
Leitung: Andreas Garske
Telefon 0251 / 492 5101
Telefax 0251 / 492 7730
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de
internet: www.stadt-muenster.de/jugendamt
29 Städtische Kinder-
tageseinrichtungen
Fachstelle
Jugendinformations-
und -bildungs-
zentrum - Jib
Leitung: Michael Geringhoff
Jugendhilfeplanung
Birgit Herdes,
Nadja Rengshausen,
Simon Westarp
Finanzmanagement
und -controlling,
Ausschuss-
angelegenheiten
Heike Dierks
Team Verwaltung
1. SB: Jochen Detering
Fachstelle
Kinder- und
Jugendeinrichtung
WUDDI
Leitung: Dieter Schmitz
Fachstelle
Stadtteilhaus
Fachwerk
Gievenbeck / La Vie
Leitung: Alfons Egbert
Fachstelle
Drogenhilfe
Leitung: Georg Piepel
Abteilung 51.4
Familien- und
Erziehungshilfen
Leitung: Heiner Vogt
(Karin Weinlich)
Fachstelle
Wirtschaftl. Jugendhilfe,
Elterngeld
Leitung: Manfred Julitz
Fachstelle
Beistandschaften,
Unterhaltsvorschussstelle
Leitung: Ralf Neuhaus
Geschäftsstelle Örtliche
Kommission nach
§§ 78a ff. SGB VIII,
Heimaufsicht
Karin Weinlich,
Sigrid Schmeddes
Stabstelle
Planung von
Kindertageseinrichtungen
und konzeptionelle Grund-
satzangelegenheiten
1. SB: Manuela Eschert
Abteilung 51.5
Controlling und
zentraler Service
Leitung: Chris Hagel
(Heike Dierks)
IuK- und
Gebäudemanagement,
zentrale Verwaltung,
Beschaffungen
Informations- und
Bürgerservice,
Familienbüro
Fachstelle
Stadtteilhaus
Lorenz-Süd / 37°
Leitung: Berthold Götte
Fachstelle
Jugendhilfe in der
Primarstufe
Leitung: Edgar Brey
Fachcontrolling
Nadja Rengshausen
Sven Werk
Zentrale Trägerförderung
Anke Landenberger
Abteilung 51.3
Kommunaler
Sozialdienst (KSD)
Leitung: Benedikt Lütke Glanemann
(Heike Fernholz)
KSD-Bezirk
West
Leitung:
Heike Fernholz
KSD-Bezirk
Nord
Leitung:
Hans Tillack
KSD-Bezirk
Ost/Südost
Leitung:
Matthias Gehlmann
KSD-Bezirk
Hiltrup
Leitung:
Ralf Geller
Fachstelle
Prävention, Netzwerk-
koordination Frühe Hilfen,
Schwangerschaftsberatung
Leitung:
Brigitte Berghoff
Bezirksüber-
greifende
Fachdienste
Leitung:
Hermann Sandknop
Adoptiv- und
Pflegekinder
Annette Tenhumberg
Heimfachdienst
Felizitas Gola
Vormund-
schaften /
Pflegschaften
Frank Museler
Koordination
JGH
Bernhard Gleitz
Eingliederungs-
hilfen
Reinhold Kauling
KSD-Bezirk
Mitte
Leitung:
Jutta Echelmeyer
Kinderschutz
Udo Hartmann
Betreuung des
Offenen Ganztags
an 45 Schulen
Stand: 01.01.2018
„Bundesstiftung Frühe
Hilfen“
Netzwerkkoordination*
Britta Bülter
Britta Paarmann
Modellvorhaben
„Kommunale
Präventionsketten“*
Britta Bülter
Koordination
Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Personalverwaltung
Bildungsmonitoring
Silke Thesing
Team
Kinder- und
Jugendförderung
1. SB: Maike Talhoff
Betreuung
unbegleitete
minderjährige
Flüchtlinge*
Alexander Milic
*Projektstellen/ üp-Stellen
Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Demografie
Bevölkerungsentwicklung
Gesamt
männlich
weiblich
Ausländer
mit Migrationsvorgeschichte
0 bis unter 3 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
3 bis unter 6 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
6 bis unter 10 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
10 bis unter 14 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
14 bis unter 18 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
18 bis unter 21 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
21 Jahre und älter
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte
Familien
Haushalte mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Ehepaare bzw. Paare mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Alleinerziehende mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
% - Anteil Alleinerziehender
% - Anteil Kinder von Alleinerziehenden
5.661
8.321
20,8 %
17,8 %
1.831
247.686
117.365
130.321
50.828
27.165
46.718
21.504
4.732
3.759
10.353
5.349
5.004
3.535
13.438
6.005
7.433
69.098 71.655
148.424
161.005
307.842
147.511
160.331
31.198
70.608
3.404
5.096
13.011
246.021
1.808
116.474
129.547
8.435 8.246
21,4 % 20,5 %
118.089
5.788
18,3 % 17,6 %
2015 2016 2017
304.235
4.946
8.555
309.429
4.633
8.875
146.140
158.095
29.551 32.422
5.046
4.435
4.120
5.272
4.569
4.306
4.034
3.787
7.8217.744
3.979
3.765
3.123
10.092
5.210
4.882
8.763
4.569
4.194
3.432
130.794
248.883
5.570
4.753
3.931
7.676
10.495
3.892
3.784
5.145
5.399
2.022
6.184
7.480
5.849
7.162
49.935 51.293
3.594
27.090 27.173
46.203 46.882
37.768 38.636
21.302 21.603
38.397
3.343 3.512
4.708
5.228
4.996
3.838
10.224
9.898
9.579
3.097
3.580
9.754
10.208
4.936
3.201
4.2054.100
9.766
5.034
13.664
Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Statistik - Zahlen, Daten, Fakten
2015 2016 2017
Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 44,5 42,4 43,1
Tageseinrichtungen für Kinder
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 30,3 29,4 29,8
Versorgungsquote für drei- bis sechsjährige Kinder in % 104,5 103,4 104,4
Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt 10.250 10.451 10.697
für unter dreijährige Kinder 2.409 2.515 2.610
für drei- bis sechsjährige Kinder 7.841 7.936 8.087
Anzahl der Familienzentren 30 31 33
Tagespflege für Kinder
Betreute Kinder in Tagesfamilien insgesamt 1.217 1.196 1.258
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 14,2 13,0 13,4
für unter dreijährige Kinder 1.130 1.109 1.171
für drei- bis sechsjährigen Kinder 33 33 33
für sechs- bis zehnjährige Kinder 54 54 54
Angebotene Unterrichtsstunden, Grundqualifizierung 337 346 372
Angebotene Unterrichtsstunden, weitergehende Qualifizierung 634 595 447
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ 9.096 9.210 9.210
Einrichtungen mit Wochenendöffnung 27 34 31
Jugendsozialarbeit
Rückgeführte Schüler der Richard-von-Weizsäcker-Schule 21 7 17
Durch Fachkräfte betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 275 267 214
Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus 496 1.125 827
Drogenhilfe
Klientenkontakte in der Beratung 3.275 3.238 3.359
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.775 5.370 4.890
Stamklientel im ausstiegsorientierten Bereich 623 579 583
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen 79 66 63
Angebote für Familien
Elternbesuche durch das Präventionsteam 2.485 2.423 2.041
Anträge auf Elterngeld (seit 2008 kommunal) 4.338 4.472 4.609
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 367 367 360
Beratung zur Erziehung, Partnerschaft, Personensorge 380 399 354
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 12.343 12.922 16.268
Hilfen zur Erziehung (Stichtag 31.12.)
Anzahl der Hilfen zur Erziehung insgesamt (laufend und beendet) 1.633 1.744 1.802
Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen 19 30 39
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter 5 5 6
Erziehungsbeistandschaft 83 99 105
Sozialpädagogische Familienhilfe 161 204 190
Erziehung in einer Tagesgruppe 57 58 51
Heilpädagogische Horte 24 23 17
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 1 SGB VIII 150 153 170
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII 101 131 133
Heimerziehung und sonstige Wohnformen 198 238 285
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 0 1 3
Leistungen der Eingliederungshilfe 207 252 331
Weitere Leistungen (Anzahl pro Jahr)
Versorgung in Notsituationen 3 2 3
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 44 61 52
Inobhutnahme 292 345 362
Gesetzliche Amtsvormundschaft 30 23 12
Bestellte Amtsvormundschaft 129 136 76
Bestellte Amtspflegschaften 70 72 96
Beistandschaften 1.027 994 1.000
Sorgerechtsentzüge 37 41 56
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Familiengericht 374 495 476
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Jugendgericht 1.227 1.329 1.398
Anmerkung:
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung beinhalten die Hilfen für junge Volljährige
HzE Jahresdaten 2017
Bestand Ende Bestand Ende Summe Summe
Mj. jg. Vj.
§ 13 Abs 3 4 2 35 19 6 54 39 21 60 30 21 51
§19 6 13 0 0 19 0 6 13 19 5 9 14
§20 1 2 0 0 3 0 1 2 3 0 2 2
150%
§27 VAR.1 0 2 11 8 2 19 11 10 21 9 11 20
§27 VAR.2 6 11 0 0 17 0 6 11 17 8 2 10
§27 VAR.3 17 14 0 0 31 0 17 14 31 23 13 36
§27 VAR.4 1 3 0 1 4 1 1 4 5 1 0 1
§27 VAR.5 46 48 0 1 94 1 46 49 95 39 45 84
§27 VAR.7 0 5 0 0 5 0 0 5 5
§27 VAR.9 1 1 0 1 2 1 1 2 3
71 84 11 11 155 22 82 95 177 17,2% 80 71 151
117%
§ 29 8 70 0 0 78 0 8 70 78 0 38 38
§ 30 71 90 8 15 161 23 79 105 184 99 92 191
§ 31 184 188 0 2 372 2 184 190 374 204 176 380
§ 32 51 31 0 0 82 0 51 31 82 58 32 90
§ 35 2 1 2 2 3 4 4 3 7 1 2 3
316 380 10 19 696 29 326 399 725 3,3% 362 340 702
103%
§33 SATZ 1 162 13 8 3 175 11 170 16 186 153 36 189
§33 SATZ 2 116 24 17 11 140 28 133 35 168 131 30 161
278 37 25 14 315 39 303 51 354 1,1% 284 66 350
101%
§34 VAR.1 188 37 76 66 225 142 264 103 367 216 123 339
§34 VAR.2 6 44 0 2 50 2 6 46 52 8 53 61
§34 VAR.4 12 2 3 3 14 6 15 5 20 14 1 15
206 83 79 71 289 150 285 154 439 5,8% 238 177 415
106%
Summe amb. 851 51 408 494 902 5,7% 442 411 853
106%
Summe stat. 604 189 588 205 793 3,7% 522 243 765
104%
Summe amb. + stat. 1.455 240 996 699 1.695 4,8% 964 654 1.618
105%
§ 33 S 1 59 9 5 11 68 16 64 20 84 74 17 91
§ 33 S 2 17 0 0 6 17 6 17 6 23 21 4 25
76 9 5 17 85 22 81 26 107 -7,8% 95 21 116
92%
669 231 900 2,2% 617 264 881
102%
Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
1.077 725 1.802 3,9% 1.059 675 1.734
pro 10.000 U21 298 104% 288
Gesamt für Finanzen
Daten für HZE-QuoteDaten für HZE-Quote
stationär Gesamt
Detaildaten Summen Summen 2016
Minderjährige (Mj.) junge Volljährige (jg. Vj.) Bestand Ende Gesamt
Veränderung
zum Vorjahr
Kostenerstattung § 33 (KE-Fälle)
2017 Bestand Ende Gesamt
stationär Gesamt
HzE Jahresdaten 2017
Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
ambulant 21 30 51 13 27 40
stationär 109 102 211 46,5% 70 74 144
147%
2016 2016 2015 2014
362 345 292 211
219 215 204 93
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 331 296 251 258
300 354 268 240
29 10% 5% 9% 14%
115 38% 33% 45% 34% 60.546 57.352
95 32% 39% 20% 34%
61 20% 23% 27% 18%
Quote §§ 30/31 in 18 Mon.: § 30/93%; § 31/92%
Bestand Ende Bestand Ende Summe Summe
Mj. jg. Vj.
§35a amb. / 89 % 262 61 34 28 323 62 296 89 385 225 107 332
§35a stat. / 11 % 8 3 27 14 11 41 35 17 52 12% 27 13 40
270 64 61 42 334 103 331 106 437 17,5% 252 120 372
117%
HzE- Quote in % incl KE-Fälle ohne KE-
Fälle
amb. HzE 50,06 50% 53% 50% 49%
stat. HzE 49,94 50% 47% 50% 51%
in % Fälle
18 Monate §30 93% 98 93% 90%
18 Monate §31 92% 174 92% 93%
amb. HzE
stat. HzE
18 Monate §30
18 Monate §31
amb. HzE
stat. HzE
18 Monate §30
18 Monate §31
Gefährdungseinschätzungen §8a:
KWG
Latent KWG
Keine KWG/Unterstützung
davon UMA
Inobhutnahmen § 42:
Hilfen für junge Volljährige (§ 41)
Minderjährige (Mj.) junge Volljährige (jg. Vj.) Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
Keine KWG
Veränderung
zum Vorjahr
Summen 2017 Summen 2016Veränderung
zum Vorjahr
Leistungen § 35a
Impressum
Herausgeberin
Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Zusammenstellung
Iris Bäumker
Heike Dierks
Chris Hagel
Anna Pohl
Nadja Rengshausen
Helmut Schnermann
Sven Werk
Fotos
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Ralf Emmerich
Mai 2018, 450
Info unter: www.stadt-muenster.de/jugendamt
begleiten
fördern
schützen
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
48153 Münster · Hafenstraße 30
Tel. 4 92-51 00 · Fax 4 92-77 30
E-Mail: jugendamt@stadt-muenster.de
Berichtsvorlage
2469 Zeichen
V/0339/2018 V/0339/2018 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2017 Beratungsfolge 13.06.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Einbringung 05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage seinen jährlichen Kinder- und Jugendhilfereport vor. Der Bericht erfüllt mehrere Funktionen: Er ist als Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien nicht nur eine Vorlage für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, sondern enthält Informatio- nen über die auf gesetzlichen Vorgaben sowie Vorgaben des Rates beruhenden wesentlichen Aufgaben und Leistungen der städtischen Kinder- und Jugendhilfe für eine breite Öffentlichkeit und interessierte Fachleute. Viele Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Münster werden von freien Trä- gern vorgehalten. Hierdurch ergibt sich eine enge Verzahnung und eine intensive Zusammenarbeit zwischen ihnen und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Auch dieses zeigt der Bericht auf. Als ein Ergebnis des Fach- und Finanzcontrollings stellt der Kinder- und Jugendhilfereport diffe- renzierte Analysen und Bewertungen der im Berichtsjahr erbrachten Leistungen anhand von Grundinformationen, Zielsetzungen und Kennzahlen dar und enthält damit über den Haushalt hin- aus steuerungsrelevante Informationen über aktuelle Entwicklungen und Veränderungen. Diese können Anregungen und Hinweise für zukünftige Entwicklungsprozesse geben. Insgesamt bietet der Kinder- und Jugendhilfereport somit Orientierungs- und Überblicksperspektiven. Er ersetzt jedoch nicht die Arbeitsberichte und Sonderpublikationen einzelner Einrichtungen und Fachdienste des Amtes, sondern wird durch diese ergänzt und vertieft. Weiterhin kommen die teilwei- se auf gesetzlichen Vorgaben basierenden Vorlagen und Berichte an den Ausschuss für Kinder, Ju- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 18.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hagel Telefon: 492-5102 HagelC@stadt-muenster.de - 2 - V/0339/2018 gendliche und Familien und weitere Gremien hinzu, die zu aktuellen Fragestellungen für die Gremi- enarbeit erstellt werden. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage: Kinder- und Jugendhilfereport 2017
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (33)
- Beckstraße
- Sonnenstraße
- Hensenstraße
- Hansestraße 04
- Windthorststraße
- Hafenstraße 30
- Trauttmansdorffstraße
- Scheibenstraße
- Regina-Protmann-Straße 01
- Meyerbeerstraße 04
- Middelerstraße
- Eichendorffstraße
- Hüfferstraße
- Idenbrockplatz
- Normannenweg
- Harsewinkelplatz
- Laerer Landweg
- Markweg
- Fehrbellinweg 6
- Canisiusweg
- Marie-Curie-Straße
- Von-Esmarch-Straße 15
- Gronowskistraße
- Engelenschanze
- Alt Angelmodde
- Preußenstadion
- Kinderhaus
- Edelbach
- Hohe Geist
- Petersheide
- Drei Eichen
- Holtrode
- Wierling 31
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Details
- Aktenzeichen
- V/0339/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37