Mandari Insight

V/0339/2018

Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2017

Vorlagen 18.04.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 05.09.2018, TOP 10

Anlage A

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GB_2017_Session

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Berichtsvorlage

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Anlage A

2257 Zeichen

Anlage A zur V/0339/2018 
Kurzüberblick 
Die Vorlage weist in groben Zügen (quasi einleitend) auf die Inhalte des als Anlage beigefügten 
Kinder- und Jugendhilfereports des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2017 
hin. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Berichtsvorlage - insbesondere der als Anlage beigefügte Kinder- und Jugendhilfereport - 
informiert umfassend über die vielfältigen Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe 
für die Familien in der Stadt Münster im Berichtsjahr und verdeutlicht die wichtigsten Entwicklun-
gen in diesem Zeitraum. Grundlage hierfür sind die zu den jeweiligen Produktgruppen und Pro-
dukten des Produktbereichs 06 festgelegten Ziele. 
 
Des Weiteren werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: 
 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: PG 0601 bis 0605 Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Mit der Berichtsvorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Die dargestellten Leistungen und Angebote des Produktbereichs 06 verteilen sich auf sämtliche 
Pflichtigkeitsgrade. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit den beschriebenen Leistungen und Angeboten des Produktbereichs 06 werden Beiträge zu 
den stadtweiten Querschnittsthemen Demographie, Gender, Migration, Inklusion sowie zu fach-
spezifischen Querschnittsthemen Kinderschutz und Prävention geleistet.

GB_2017_Session

350170 Zeichen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
 Zahlen · Daten · Fakten   
   Kinder- und 
Jugendhilfereport 2017

Präventionsmaxime
der Stadt Münster
In unserer familienfreundlichen Stadt sorgen wir alle dafür,
dass Kinder sich wohlfühlen. Hierfür fördern wir die Vernetzung,
die Strukturen und die verbindliche Kooperation der
unterschiedlichen Institutionen und Personen.
Unser Handeln ist vom Kind her gedacht und
ist geprägt von diesen Grundsätzen:
> Jedes Kind ist willkommen.
> Wir sind für jedes Kind mitverantwortlich.
> Wir möchten, dass jedes Kind eine frühzeitige
und gezielte Unterstützung erhält.
> Wir stärken die Erziehungskompetenz der Eltern und
nehmen sie in die Verantwortung.
> Wir schauen auf die Bedürfnisse und Stärken jedes Kindes.
> Wir nehmen den Bedarf jedes Kindes wahr und
begleiten eine passgenaue Unterstützung.
> Wir fördern ein gesundes Aufwachsen für jedes Kind.
> Wir garantieren jedem Kind die Möglichkeit zur Teilhabe
am münsteraner Leben und dieses aktiv mitzugestalten.
> Wir ermöglichen alltagsbegleitendes Lernen für jedes Kind.
Als Verantwortliche der Ressorts Jugend, Schule,
Gesundheit, Soziales und Politik etablieren wir
dieses einheitliche gesamtstädtische Präventions-
verständnis als stadtstrategische Ausrichtung.
Wir werden die Maxime als Basis aller Handlungs-
programme in der Stadt Münster ausrichten.
Publication name: Präventionsmaxime 2017 - KOPIE generated:
2017-06-06T13:31:31+02:00

Inhalt 
1. Vorwort 5 
2. Amtszielreport 6 
3. Sozialraumreport 17 
Stadt Münster insgesamt 17 
Bezirk Mitte 18 
Bezirk West 19 
Bezirk Nord 20 
Bezirk Ost und Südost 21 
Bezirk Hiltrup 23 
4. Produktüberblicke 25 
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 27 
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege 35 
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 40 
060202 – Jugendverbandsarbeit 45 
060301 – Jugendsozialarbeit 47 
060302 – Jugendhilfe an Schulen 50 
060303 – Drogenhilfe 54 
060401 – Angebote für Familien 59 
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen 66 
060501 – Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigener Wohnung 69 
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 75 
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG 81 
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 85 
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 89 
060506 – Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe 93 
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung 98 
5. Jugendhilfeetat 100 
6. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 115 
7. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 122 
8. Jugendrat 130 
9. Stellenplan 133 
10. Organisation 143 
11. Organigramme 145 
12. Generaldatenblatt 147 
13. Detailübersicht HzE-Jahresdaten 149

Vorwort 
 
5 
1. Vorwort 
Sehr geehrte Damen und Herren!  
In Ihren Händen halten Sie den Kinder- und Ju-
gendhilfereport 2017. Unser Report stellt auch in 
diesem Jahr die Leistungen der Kinder- und Ju-
gendhilfe in Münster für das jeweilige Berichtsjahr 
übersichtlich dar und verdeutlicht die wichtigsten 
fachlichen Entwicklungen in diesem Zeitraum. Sie 
sind herzlich eingeladen, im vorliegenden Bericht 
zu blättern und sich aus der großen Anzahl unter-
schiedlicher Leistungen und Angebote das her-
auszusuchen, was Sie interessiert. Auf einige the-
matische Schwerpunkte und fachliche Entwicklun-
gen möchten wir besonders eingehen. 
Das Thema „Schutz von Kindern und Jugendlichen 
im Kontext der Digitalisierung“ ist uns ein besonde-
res Anliegen. Die Ausgrenzung einzelner Kinder 
und Jugendlicher war schon im analogen Zeitalter 
eine große fachliche Herausforderung. Die Mög-
lichkeiten, andere zu beleidigen und auszugren-
zen, sind im Zeitalter der Digitalisierung deutlich 
größer und vielseitiger geworden, Kinder und Ju-
gendliche zu schützen hingegen sehr viel schwie-
riger. Wir stellen uns seit Jahren dem Thema Cy-
bermobbing auf unterschiedlichen Ebenen und 
sehen gerade in der Schnittstelle zwischen Schule 
und Jugendhilfe die Aufgabe, uns noch stärker zu 
vernetzten und Beratungs- und Informationsange-
bote passgenau auszurichten. 
Bestimmte Themen und Aufgaben begleiten uns 
dauerhaft und fordern uns im Besonderen heraus. 
Münster ist ein Spiegel gesellschaftlicher Verände-
rungen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
stellt uns im Hinblick auf die Versorgung mit Kita-
Plätzen und Betreuungsangeboten in der Grund-
schule sowie in den Schulferien vor erhebliche 
Anforderungen. Dabei sind vor allem auch umfäng-
liche, bauliche Maßnahmen zu realisieren. Zum 
Kindergartenjahr 2017/2018 wurde das bedarfsge-
rechte Angebot zur Kindertagesbetreuung mit dem 
weiteren Ausbau/Umbau von Plätzen in mehreren 
Kindertageseinrichtungen sowie in der Kinderta-
gespflege weiterentwickelt. Die Ausbauquote für 
u3-Plätze liegt damit bei 43,1 % und die Quote für 
ü3-Kinder bei 104,4 %. 
 
Die Bedeutung von Sozialindizes für eine ange-
messene Ressourcenverteilung ist eine zeitgemä-
ße Antwort auf eine bedarfsorientierte Steuerung 
im Bereich der integrierten Jugendhilfe- und 
Schulentwicklungsplanung. Beispielhaft dafür kann 
die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit und das  
bedarfsorientierte Steuerungs- und Förderkonzept 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der auf-
suchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozia-
len Gruppenarbeit in Münster benannt werden. 
Eine indikatorengestützte Berechnung liefert fach-
lich begründete Ergebnisse und ermöglicht dabei 
allen Beteiligten, eine passgenaue Ressourcenver-
teilung umzusetzen. 
Der Kinder- und Jugendhilfereport 2017 informiert 
umfassend über die vielfältigen Leistungen und 
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für alle Fa-
milien in unserer Stadt und streift auch die vor uns 
liegenden Aufgaben auf. Möglich sind alle diese 
Maßnahmen nur durch das tägliche Engagement 
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, die 
tätigen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, 
sowie die Unterstützung des Ausschusses für Kin-
der, Jugendliche und Familien. Nur dank Ihres 
Einsatzes gelingt es, die hier dargestellte Vielzahl 
von Aufgaben wahrzunehmen, die unterschied-
lichsten Angebote vorzuhalten und durchzuführen 
und die zukünftigen Herausforderungen anzuneh-
men. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich. 
 
 
 
 
 
 
 
Thomas Paal Anna Pohl
  
Stadtdirektor Leiterin des Amtes für Kinder, 
 Jugendliche und Familien

Amtszielreport 
 
6 
2. Amtszielreport 
Unsere Amtsziele sind eine strategische und fachliche Orientierung für die Kinder- und Jugendhilfe in Münster; 
zum einen für die eigene praktische Arbeit der Fachstellen und Einrichtungen des Amtes und zum anderen als 
Orientierung und gemeinsames Anliegen für die Förderung und Kooperation mit den freien Trägern. 
Amtsziel 1 – Familien sollen sich in Münster wohl fühlen 
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in unserer Stadt kinder- und familienfreundlich gestaltet werden. 
Dafür übernehmen wir eine Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“ 
Amtsziel 2 – Vernetzung als Erfolgsfaktor 
„Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch verstärkte Kooperation und verbindliche Absprachen mit unseren 
Partnern. Dabei sind die freien Träger und die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII von besonderer 
Bedeutung.“ 
Amtsziel 3 – Prävention 
„Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche und Familien zu, um ihnen unsere Unterstützung anzubieten. 
Wir wollen Prävention statt Reaktion.“ 
Amtsziel 4 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 
„Wir wollen den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten und sie künftig noch stärker vor schädli-
chen Einwirkungen bewahren.“ 
Amtsziel 5 – Partizipation 
„Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege beschreiten, um sie stärker mit ihren Wünschen und Interessen 
in die Ausgestaltung von Hilfeprogrammen oder Projekten einzubinden.“ 
Amtsziel 6 – Chancengleichheit 
„Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien gleiche Chancen haben. Wir wollen die Integration von benach-
teiligten Kindern und Jugendlichen fördern.“  
Amtsziel 7 – Geschlechterdifferenzierung/Gender 
„Wir stärken Mädchen und Jungen in ihren unterschiedlichen Interessen und gehen durch differenzierte Ange-
bote in unserer Arbeit auf sie ein.“ 
Amtsziel 8 – Individuelle Hilfen 
„Wir bieten qualifizierte Beratung, Information und Hilfe an und schaffen individuelle und passgenaue Angebo-
te. Dabei greifen wir gesellschaftliche Trends und Herausforderungen auf.“ 
Amtsziel 9 – Bildung ermöglichen - Leben lernen 
„Durch Erziehung, Bildung und Betreuung fördern wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir begleiten sie 
frühzeitig und kontinuierlich in ihren Bildungsbiografien – in der Familie, in der Kindertagesbetreuung, in der 
Schule sowie in Ausbildung und Beruf. Durch vielfältige Angebote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung 
sichern wir gleiche Bildungschancen von Geburt an.“ 
Amtsziel 10 – Ressourcenoptimierung/Qualitätsmanagement 
„Wir stellen uns der Herausforderung, den Mittel- und Personaleinsatz zu optimieren und unsere Arbeit einer 
ständigen Qualitätskontrolle zu unterziehen.“

Amtszielreport 
 
7 
Der Report 
Im Amtszielreport werden konkrete, praktische 
Beispiele benannt, die deutlich machen, wie die 
Leitziele des Amtes im Berichtsjahr in der prakti-
schen Arbeit umgesetzt wurden. 
Amtsziel 1 - Familien sollen sich in 
Münster wohl fühlen 
Qualitätsoffensive „Offene Ganztagsschule“  
Die Offene Ganztagsschule (OGS) hat sich in 
Münster als fester Bestandteil zur Vereinbarkeit 
von Familie und Beruf etabliert. Auch zur Verbes-
serung der Bildungschancen für alle Kinder, zu-
sätzlich durch individuelle Förderungen, leistet die 
OGS einen wichtigen Beitrag. An allen Offenen 
Ganztagsschulen in Münster müssen daher nach-
vollziehbare und verbindliche Qualitätsstandards 
festgelegt und umgesetzt werden. Die festgelegten 
Qualitätsstandards der Münsteraner Ganztags-
schulen sichern 
• verlässliche pädagogische Betreuung, 
• individuelle Förderung,  
• Hausaufgabenbetreuung, 
• gemeinsames Mittagessen, 
• Freizeitangebote, 
• soziales Lernen und 
• Teilhabe an kulturellen, musischen, sportiven 
und gemeinwohlorientierten Angeboten. 
Aktuell wird ein Rahmenkonzept „Qualitätsstan-
dards für alle Offenen Ganztagsschulen in Müns-
ter“ entwickelt. Die Standards bilden den verbindli-
chen Qualitätsrahmen für alle Grundschulen, El-
tern und ihre Kinder, die Jugendhilfe und alle Ko-
operationspartner. Innerhalb der OGS haben sie 
unter anderem das Ziel, eine verbindliche Orientie-
rungshilfe bei der Erstellung von Konzepten der 
offenen Ganztagsschulen zu geben. Beteiligt an 
diesem Qualitätsentwicklungsprozess sind das 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Abtei-
lungsleitung, Fachstelle Offene Ganztagsschulen, 
Fachliches Controlling sowie die OGS-Koordinato-
rinnen), das Amt für Schule und Weiterbildung, die 
Schulaufsicht wie auch die Schulen und das Bil-
dungsmonitoring. Die Qualitätsstandards sind An-
fang 2018 fertiggestellt und sollen ab dem Schul-
jahr 2018/2019 verbindlich umgesetzt werden. 
Betreuung von Flüchtlingskindern in der Kin-
dertagespflege 
In der Kindertagespflege in Münster werden auch 
Kinder mit Fluchthintergrund betreut. Die Tages-
pflegepersonen leisten eine höchstpersönlich zu 
erbringende Betreuungsleistung, in der sie eine 
enge Bindung mit dem Kind aufbauen und alleine 
die Bezugsperson in der Betreuung sind. Dadurch 
werden sichere Bindungserfahrungen gemacht, die 
als Grundstein frühkindlicher Bildung belegt sind. 
Die Eltern nutzen die Zeit i. d. R. für Besuche von 
Sprach- und Integrationskursen. Aktuell belegen 
nur einzelne Kinder aus geflüchteten Familien in 
Münster einen Platz in Kindertagespflege. Per-
spektivisch sollen konzeptionelle Bausteine in der 
Kindertagespflege für die Zielgruppe der Kinder mit 
Fluchthintergrund erarbeitet werden, die anhand 
eines Eckpunktepapiers auch ausgewertet werden 
sollen. Für alle Fachberatungen steht aktuell ein 
Literatur- und Infokatalog zu diesem Thema bereit.  
Aufnahme der Kindertagespflege in den Kita-
Navigator 
Nach einer mehrwöchigen Planungs-, Program-
mierungs- und Umsetzungszeit wurde die Kinder-
tagespflege 2017 in den Kita-Navigator integriert.  
Ziel war die Installierung eines einheitlichen Onli-
ne-Suchsystems sowohl für die Kitas als auch für 
eine Betreuung durch eine Tagespflegeperson. 
Eltern in Münster haben seit Mai 2017 die Möglich-
keit, sich für Bezirke, in denen sie einen Platz in 
der Kindertagespflege suchen, vorzumerken. Die 
Vormerkung ist für einen Bezirk möglich, jedoch 
nicht für eine einzelne Tagespflegeperson oder 
Großtagespflegestelle. Kommt ein Betreuungsver-
hältnis zu Stande, schließen die Eltern mit der 
selbstständigen Tagespflegeperson einen Betreu-
ungsvertrag. Dieser Vertragsabschluss wird vom 
Team Fachberatung Kindertagespflege im Kita-
Navigator dokumentiert. 
Amtsziel 2 - Vernetzung als Erfolgsfak-
tor 
Weiterentwicklung der Kooperation zwischen 
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen 
Der Übergang von der Kita in die Grundschule ist 
für Kinder eine entscheidende Phase in ihrer Bil-
dungsbiografie. Gut begleitete Übergänge sind

Amtszielreport 
 
8 
prägend für die weitere Lernfreude des Kindes und 
wirken sich positiv auf die Weiterentwicklung der 
Persönlichkeit aus. Eine hohe Anschlussfähigkeit 
der Bildungs- und Erziehungsprozesse kann dazu 
beitragen, dass Übergänge gut gelingen.  
Ziel kommunaler Bildungspolitik ist es deshalb, 
allen Kindern eine Bildungsbiographie ohne Brü-
che zu ermöglichen. In Münster existieren vielfälti-
ge Kooperationsbeziehungen zwischen den 183 
Kindertageseinrichtungen und 45 städtischen 
Grundschulen.  
Die Ausgestaltungen der Kooperationen orientie-
ren sich dabei immer an den unterschiedlichen 
sozialräumlichen Ausgangslagen und Strukturen. 
Ergänzt werden die Kooperationen vor Ort durch 
zielgruppenspezifische, thematisch ausgerichtete 
und sozialraumorientierte Unterstützungsprojekte. 
Stadtweit unterstützt die AG Kooperation Kita-
Grundschule mit Vertretern/-innen der Schulauf-
sicht, des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien und des Amtes für Schule und Weiterbildung 
sowie aus Kindertageseinrichtungen und Grund-
schulen die Kooperation. In einem dialogischen 
Prozess hat diese Arbeitsgruppe eine umfangrei-
che Arbeitshilfe zur Gestaltung des Übergangs von 
der Kita in die Schule erstellt.  
Für eine konzeptionelle und strukturelle Weiter-
entwicklung der Verzahnung von Elementar- und 
Primarbereich wird zudem derzeit auf der Grundla-
ge eines Ratsbeschlusses das Konzept „Bildungs-
häuser“ entwickelt. Dies soll - verstanden nicht im 
Sinne einer durchgehenden und einheitlichen Pä-
dagogik, sondern verstanden als ideelles Dach, 
unter dem Kindertageseinrichtung und Grundschu-
le zusammenarbeiten –  als Teilprojekt einer inte-
grierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungspla-
nung die bisherigen Erkenntnisse aus Bildungs-
monitoring und Bildungsmanagement mit einbe-
ziehen.  
Die Verwaltung prüft darüber hinaus die Einbezie-
hung wissenschaftlicher Projekte. Für die Erarbei-
tung des Bildungshauskonzeptes hat sich eine 
Projektgruppe bestehend aus Vertretern/-innen 
des Amtes für Schule und Weiterbildung, des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien, des Bil-
dungsmanagements sowie des Bildungsmonito-
rings gebildet. 
Integriertes Kooperationsverfahren zwischen 
Jugendhilfe und Schule im Bezirk West 
Die Anforderungen an die Jugendhilfe und an die 
Grundschulen haben sich in den vergangenen 
Jahren deutlich erhöht. Gesellschaftliche Verände-
rungen und die belasteten Lebenssituationen vieler 
Familien haben zu neuen Angebotsformen geführt 
und neue Unterstützungsleistungen wurden entwi-
ckelt.  
Um diese Situation zu verbessern und die adäqua-
te Unterstützung der Kinder ressourcenorientiert zu 
gewährleisten, tauschten sich in den vergangenen 
drei Jahren Fachkräfte der Jugendhilfe und der 
Schulen im Bezirk West im Rahmen eines Koope-
rationsverfahrens strukturierter und regelmäßiger 
aus. 
Ziele und Inhalte waren: 
• Regelmäßigen, strukturierten Austausch sichern 
• Kennenlernen der unterschiedlichen Arbeitsfel-
der 
• Gemeinsames Erkennen von Entwicklungen 
und Bedarfen bezüglich der Kinder und der Ak-
teure 
• Darstellung von Verfahrensabläufen in den ver-
schiedenen Bereichen 
Bereits während dieser ersten Phase berichteten 
die Fachkräfte von positiven Effekten des Aus-
tausches im Arbeitsalltag. Stichpunkte waren ein 
besseres gegenseitiges Verständnis, eine verbes-
serte Handlungssicherheit und veränderte Arbeits-
beziehungen. Insgesamt lässt sich feststellen, 
dass sich die Zusammenarbeit durch das struktu-
rell implementierte Kooperationsverfahren deutlich 
verbessert hat. 
Stärkung der Netzwerkarbeit in den Stadtteilar-
beitskreisen 
Im Rahmen eines Jahrestreffens der Arbeitsge-
meinschaften gem. § 78 SGB VIII wurde das über-
greifende Thema „Netzwerkarbeit“ ausgewählt. 
Fachlicher Schwerpunkt war die Vernetzung der 
Sozialraumarbeit mit den Arbeitsgemeinschaften 
nach § 78 SGB VIII. Vor diesem Hintergrund orga-
nisierte eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertre-
tern/-innen der freien und öffentlichen Jugendhilfe 
ein erstes Netzwerktreffen der Stadtteilarbeitskrei-
se und der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB

Amtszielreport 
 
9 
VIII. Dieses Fachtreffen mit dem Titel „Stadtteilar-
beitskreise der Jugendhilfe - Zentrale Orte guter 
Netzwerkarbeit“ implizierte eine Bestandserhebung 
und die Überprüfung der Mindeststandards. 
In Münster gibt es aktuell 22 pädagogische Ar-
beitskreise, die sich regelmäßig in den Stadtteilen 
treffen. Die Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und 
Familien stehen hierbei im Vordergrund. Die Ar-
beitskreise stimmen ihre pädagogischen Angebote 
ab, ermitteln Bedarfe und sorgen für die Weiter-
entwicklung der Angebote im Sozialraum. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der 
Stadt Münster hat gemeinsam mit den Sprechern/-
innen der Stadtteilarbeitskreise die Netzwerkstruk-
turen in den Fokus genommen. Herausgekommen 
sind „Leitlinien für eine gute und zukunftsweisende 
Netzwerkarbeit“. Anfang 2017 wurden in einer 
Fachveranstaltung unter der Moderation von Pro-
fessor Dr. phil. Wieland die Leitlinien mit den Ver-
tretern/-innen der Stadtteilarbeitskreise und der 
Stadt Münster verabschiedet. 
Amtsziel 3 - Prävention 
Verstetigung des Maßnahmenprogrammes 
einer kind- und jugendbezogenen Armutsprä-
vention in Münster  
Im Jahr 2017 erstellte die Netzwerkkoordination 
Frühe Hilfen eine umfangreiche Vorlage zum Maß-
nahmenprogramm einer kind- und jugendbezoge-
nen Armutsprävention, da die präventiven Maß-
nahmen und Projekte bis Ende 2017 befristet wa-
ren. Im Dezember 2017 folgte der Rat der Stadt 
Münster der Empfehlung der Verwaltung und ver-
stetigte die bisherigen acht Stadtteilkoordinatoren/-
innen der Frühen Hilfen und beschloss zudem den 
vorgeschlagenen Ausbau. Hiermit wurde ein be-
wusster Schwerpunkt auf die strukturellen Maß-
nahmen mit dem Ziel gelegt, sowohl das Lotsen-
angebot als auch die Verbesserung der Zugänge 
zu den vielfältigen Angeboten für Familien dauer-
haft vorzuhalten. Zusätzlich konnten einige Ein-
zelmaßnahmen weitergeführt werden und ein jähr-
licher, präventiver Innovationstopf wurde beschlos-
sen. Vor diesem Hintergrund werden strukturell 
Maßnahmen zur Förderung, Unterstützung und 
Begleitung von Kindern und Familien ausgebaut 
und den Bedarfen von älteren Kindern und Ju-
gendlichen entsprechend flexibel weiter entwickelt. 
Die präventive Ausrichtung der Maßnahmen steht 
im Vordergrund, so dass die Münsteraner Präven-
tionskette für Kinder, Jugendliche und Familien 
stetig fortgeschrieben wird, um frühzeitig benach-
teiligter Lebensbedingungen entgegen zu wirken. 
SCHULDEN? NEIN DANKE! 
Was kostet die Welt? Viele Jugendliche und junge  
Erwachsene haben keine wirklichkeitsnahe Vor-
stellung von den finanziellen Aufwendungen und 
Verpflichtungen, die auf sie zukommen. Spätes-
tens wenn sie ihr Leben in die eigene Hand neh-
men, Verträge abschließen, Anschaffungen und 
Investitionen tätigen etc., droht die Gefahr der 
Überschuldung. Jugendliche und junge Erwachse-
ne verschulden sich mittlerweile deutlich häufiger 
als noch vor einigen Jahren. Daher kommt der 
Präventionsarbeit an Schulen und in der Jugend-
hilfe (und auch im Elternhaus) eine zunehmende 
Bedeutung zu. Die Kampagne "SCHULDEN? 
NEIN DANKE!" hat unter anderem das Ziel der 
Sensibilisierung junger Menschen für diese Prob-
lematik in einer für sie kritischen Lebensphase.  
"SCHULDEN? NEIN DANKE!" richtet sich an un-
terschiedliche Zielgruppen.  
Jugendliche und junge Erwachsene: Hier finden 
Jugendliche zahlreiche Tipps und Informationen zu 
allen Themen rund ums Geld und zur finanziellen 
Eigenständigkeit.  
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte: Es werden  
z. B. Fragen und Informationen über Taschengeld, 
Unterhalt und Kindergeld angeboten.  
Multiplikatoren: Für Lehrkräfte oder Mitarbeitende 
in einer Bildungs- oder Jugendeinrichtung werden 
individuell auf die Zielgruppe abgestimmte Bera-
tungs- und Informationsangebote vorgehalten.  
Das Präventionsprojekt richtet sich außerdem an 
alle, die an diesem und anderen Schuldenpräven-
tionsprojekten und dem Problemfeld "Geld, Kon-
sum, Schulden" Interesse haben und ihr Wissen 
vertiefen wollen.  
Am Anfang des Schuldenpräventionsprojektes 
wurden zwei Filme erstellt, ein sog. Erklärvideo 
„Meine erste Wohnung“ wurde inklusiv (mit Unterti-
teloption) 2017 zuletzt online gestellt. Mit über 
3.200 Klicks ist dies das meistgefragte und ge-
schaute Video im Youtubechannel des Jib (Stand 
Januar 2018).

Amtszielreport 
 
10 
Amtsziel 4 - Schutz von Kindern und 
Jugendlichen 
„STOP CYBERMOBBING - Wir sind da“ 
Diese Kampagne entstand in Kooperation mit der 
AG Medien Münster und dem Fachbereich Design 
der FH Münster und wurde der Öffentlichkeit erst-
mals im Rahmen des Safer Internet Days (SID) im 
Februar 2016 vorgestellt.  
Die AG Medien ist ein Zusammenschluss von zur-
zeit 15 Medienpädagogen/-innen, Sozialarbeitern/-
innen, Psychologen/-innen und Lehrenden von 
Fachhochschule und Universität. Koordiniert wird 
die AG Medien vom Jugendinformations- und -
bildungszentrum (Jib). Die Zielsetzung der Kam-
pagne „STOP CYBERMOBBING – Wir sind da“ ist 
eine langfristige Sensibilisierung und Schutz von 
Kindern, Jugendlichen, Lehrenden und Eltern für 
die Gefahren im Internet. Das Phänomen „Cyber-
mobbing“ soll ins Bewusstsein der Zielgruppe ge-
rückt werden und gleichzeitig wird auf die Unter-
stützung durch Mitglieder der AG Medien aufmerk-
sam gemacht. Dies geschah vorrangig durch Pla-
kate, einen Kinospot und eine speziell entwickelte 
Spiegelfolie, die in verschiedenen Schulen zum 
Einsatz gekommen ist.  
Um eine nachhaltige Sensibilisierung der Öffent-
lichkeitsarbeit zu erreichen, wurde die Kampagne 
2017 nochmals wiederholt. Der Kinospot lief wie-
derholt über einen Zeitraum von 14 Tagen im Ci-
neplex. Zusätzlich wurden die Kampagnenplakate 
im Dezember 2017 an 220 Litfaßsäulen im gesam-
ten Stadtgebiet Münster ausgehangen. 
„Kinder im Blick“ (KiB) - ein Angebot für ge-
trennt lebende Eltern 
Kinder im Blick ist ein strukturiertes Programm für 
getrennt lebende Eltern, das sich aus Vorträgen, 
Selbsterfahrung und praktischen Übungen zu-
sammensetzt. Die Eltern nehmen getrennt an die-
sen Kursen teil, da die Erfahrung der Beratungs-
stellen, unterstützt von wissenschaftlichen Studien, 
gezeigt hat, dass eine gemeinsame Beratung von 
hochstrittigen Eltern oft nicht den gewünschten 
Effekt hat. Entwickelt wurde dieses Programm von 
der Ludwig-Maximilians-Universität München. Vo-
raussetzung für eine Teilnahme ist es, dass beide 
Eltern den Kontakt zum Kind und Interesse an 
einer gemeinsamen Ausübung des Sorge- und 
Umgangsrechts haben. Die Akquise der teilneh-
menden Eltern erfolgt durch die Beratungsstellen, 
den Kommunalen Sozialdienst oder über das Fa-
miliengericht.  
Die vier Beratungsstellen Beratungsstelle Südvier-
tel, Caritasverband, Diakonie Münster und Trialog 
haben sich zu einer Kooperation entschlossen und 
Fachkräfte ihrer Einrichtungen als KiB-Trainer 
zertifizieren lassen. Seitdem ist diese Kooperation 
ein erfolgreiches Modell, um Folgen einer Tren-
nung abzufedern und alternative Wege in konflikt-
belasteten Beziehungen zu finden. 
Die Stadt Münster hat dieses Projekt seit 2016 
verstetigt finanziert. Die Evaluationen haben ge-
zeigt, dass die Struktur des Kurses sehr gut ange-
nommen wird und die Folgen der Trennung für die 
Kinder besser verarbeitet werden können, wenn 
die Eltern sich für diesen „psychoedukativen“ An-
satz entscheiden.  
Durch die unterschiedlichen Standorte der Einrich-
tungen können die Eltern wohnortnah unterstützt 
werden. Der Kurs wird an sechs Abenden durchge-
führt und dauert jeweils drei Stunden. Die Eltern 
beschäftigen sich u. a. mit Bedürfnissen von Kin-
dern, Deeskalationsmöglichkeiten, Gesprächs-
techniken und Selbstreflektion. Nach Abschluss 
des Kurses bleiben die Teilnehmer im Kontakt, um 
sich weiter auszutauschen und Gelerntes zu etab-
lieren. 
Amtsziel 5 - Partizipation 
„Junge Zukunftswerkstatt Hiltrup“, jugendge-
rechte Weiterentwicklung des Stadtteils aus 
der Perspektive von Schülern/-innen und dem 
Jugendrat der Stadt Münster 
„Was muss für Kinder und Jugendliche in Hiltrup 
besser werden?“, diese Frage wurde bereits zum 
zweiten Mal im Zuge der „Jungen Zukunftswerk-
statt Hiltrup“ von Klassensprechern/-innen, Schü-
lervertretungen und Vertretern/-innen des Jugend-
rates diskutiert. Entstanden ist diese Form der 
Jugendbeteiligung auf Initiative des Begegnungs-
hauses 37 Grad in Kooperation mit dem Jugendrat 
der Stadt Münster. Der Schwerpunkt dieser Me-
thode und ihrer bezirklichen Verortung basiert auf 
der Partizipation bei der Entwicklung und Visuali-
sierung von Zukunftsszenarien für den Bezirk aus 
der Perspektive von Jugendlichen. Innerhalb der

Amtszielreport 
 
11 
Zukunftswerkstatt arbeiteten die Adressaten/-innen 
im März 2017 unter der Begleitung des Begeg-
nungshauses 37 Grad und dem Jugendrat der 
Stadt Münster aufgeteilt in zwei Altersgruppen zu 
den Themenkomplexen W-LAN, Busverbindungen, 
öffentliche Toiletten, Räumlichkeiten und Aufent-
haltsorte für Jugendliche, Freizeitaktivitäten und 
Partys. Diese Form der Gruppenarbeit bot den 
Jugendlichen die Gelegenheit, innerhalb ihrer 
Peergroup ihre Ideen und Visionen für den Bezirk 
zu benennen und parallel Lösungsvorschläge zu 
erarbeiten. Vertreter/-innen der Schülerschaft und 
des Jugendrates haben ihre Anliegen und zentra-
len Ergebnisse der Zukunftswerkstatt in einem 
Treffen im Juli 2017 mit dem Bezirksbürgermeister 
besprochen und arbeiten derzeit an der Umset-
zung der Ergebnisse. 
Partizipationskonzept in Atlantis  
Das Sommerferienprojekt Atlantis bietet Kindern 
aus Münster drei Wochen lang eine spannende 
Bühne, sich selbst auszuprobieren. Das Outdoor-
Programm besuchen täglich rund 450 Kinder im 
Alter von 5 bis 13 Jahren. Es ist einerseits für die 
Eltern ein qualifiziertes Betreuungsangebot für ihre 
Kinder. Andererseits ist es für die Mädchen und 
Jungen eine gute Möglichkeit, im gemeinsamen 
Spiel in großer Gemeinschaft erste Erfahrungen im 
demokratischen Handeln zu erproben und ein ge-
wisses Demokratieverständnis zu erlangen.  
Das Mitbestimmungskonzept sieht vor, dass sich 
Kinder als Bürgermeister/-innen aufstellen lassen 
können. Die potentiellen Kandidaten/-innen wer-
den von pädagogischen Kräften für die Kandidatur 
und die Wahl vorbereitet und über die Grundlagen 
demokratischen Handelns informiert. Im Kontext 
der Abenteuerstadt Atlantis entwickeln die Mäd-
chen und Jungen dann Wahlprogramme, mit de-
nen sie die Mehrheit der Kinder erreichen wollen. 
Jedem der vier Altersbereiche steht zusätzlich ein 
finanzielles Budget zur Verfügung, das von den 
vier Bürgermeistern/-innen und vier Stellvertre-
tern/-innen verwaltet wird. 
Sind die Wahlen, an denen sich alle Kinder beteili-
gen, entschieden, stellen sich die Bürgermeister/-
innen und Stellvertreter/-innen dem Atlantis-Volk 
vor und informieren, wie sie im Sinne aller Kinder 
die Atlantis-Stadt mitgestalten wollen. Während 
ihrer „Amtszeit“ werden sie von einer pädagogi-
schen Kraft begleitet. Mit Engagement und Freude 
organisierten die Kinder so z. B. kleine Partys und 
Gesangsfestivals. Weiterhin nahmen sie Einfluss 
auf das Programm und setzten z. B. durch, dass 
die attraktiven Powerpaddler eine Woche länger in 
der Atlantis-Stadt blieben. Weiterhin wurde ent-
schieden, neue Spiele, gemütliche Sitzsäcke und 
weitere Müllzangen zur Reinigung der Veranstal-
tungsfläche zu kaufen. 
Amtsziel 6 - Chancengleichheit 
Junge Flüchtlinge (umA) in der HzE: Bedarfs-
orientierte Gestaltung der stationären Hilfesys-
teme in Münster  
Unabhängig von Herkunft und individueller Ge-
schichte der jungen Menschen und ihrer Gründe 
für die Inanspruchnahme von öffentlichen Jugend-
hilfeleistungen setzt sich das Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien in Kooperation mit den 
freien Trägern dafür ein, dass Jugendhilfeangebo-
te bedarfsgerecht vorgehalten, geschaffen oder 
ausgebaut werden. Junge Flüchtlinge (umA) sind 
insbesondere im Übergang von der Schule ins 
Berufsleben auf begleitende sozialpädagogische 
Unterstützung angewiesen. Daher wurden statio-
näre Angebote der Jugendberufshilfe nach § 13 
Abs. 3 SGB VIII weiter ausgebaut. Die sozialpäda-
gogisch betreuten Wohnangebote werden mit den 
Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundes-
agentur für Arbeit und den Trägern der betriebli-
chen und außerbetrieblichen Ausbildung vernetzt. 
Ziel ist die Förderung der Selbstsorgekompetenz 
und insbesondere die Integration in das Berufsle-
ben, damit sozial benachteiligten jungen Men-
schen Chancen auf Teilhabe an der Gesellschaft 
durch berufliche Qualifizierung ermöglicht werden. 
Chancengleichheit ermöglichen: Frühe Bildung 
geflüchteter Kinder fördern 
Für die Entwicklung und Integration von geflüchte-
ten Kindern ist es bedeutsam, dass diese frühzeitig 
Zugang zu Kitas erhalten, denn auch sie haben 
wie alle Kinder in Deutschland mit Vollendung des 
ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf 
einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder 
der Kindertagespflege.  
Die Versorgung mit Kitaplätzen oder Kindertages-
pflege ist für Flüchtlingskinder und deren Eltern ein 
entscheidender Baustein für eine möglichst gute

Amtszielreport 
 
12 
Bildungs- und Integrationsperspektive, insbeson-
dere für anschlussfähige Bildungsprozesse beim 
Übergang in die Schule.  
Von den zugezogenen Flüchtlingskindern werden 
deshalb zunächst vordringlich die älteren Kitajahr-
gänge versorgt, damit möglichst kein Flüchtlings-
kind eingeschult wird, ohne vorab eine Kita be-
sucht zu haben.  
Zusätzlich zur Kitaversorgung wurden in Münster 
für das laufende Kita-Jahr 11 sog. Brückenprojekte 
als Eltern-Kind-Gruppen zur Vorbereitung eines 
Kitabesuches mit Plätzen für insgesamt 89 Kinder 
beantragt und bewilligt. 
Bei der Ausgestaltung der einzelnen Projekte wur-
de Wert auf eine möglichst intensive Beteiligung 
von Eltern gelegt. So können kitaspezifische An-
forderungen durch eine gute Kooperation mit den 
Eltern transportiert und ihre Umsetzung eingeübt 
werden. Der Kitaeinstieg wird somit deutlich er-
leichtert.  
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
unterstützt seit Jahren auch Sprachförder- und 
Integrationsmaßnahmen für Eltern von Kitakindern. 
Im Kita-Jahr 2017/2018 wurden 25 Maßnahmen in 
19 Kindertageseinrichtungen umgesetzt. Kinder, 
die zwei Jahre vor der Einschulung stehen und die 
keine Kindertageseinrichtung besuchen und Kin-
der, deren Eltern der Bildungsdokumentation in der 
Kindertageseinrichtung nicht zugestimmt haben, 
werden mit dem Verfahren „Delfin 4“ überprüft. 
Diese Überprüfung wird im Auftrag der Schulauf-
sicht in Münster vom Amt für Schule und Weiterbil-
dung organisiert und koordiniert. Wird auf der 
Grundlage dieses Sprachstandtestes bei einem 
Kind, das keine Kindertageseinrichtung besucht, 
ein Bedarf an Sprachförderung festgestellt, wird 
den Eltern empfohlen, ihr Kind in einer Kinderta-
geseinrichtung anzumelden. Kommen die Eltern 
dieser Empfehlung nicht nach, werden sie vom 
Schulamt verpflichtet, ihr Kind an einer vorschuli-
schen Sprachfördermaßnahme in einer Kinderta-
geseinrichtung oder in einem Familienzentrum 
teilnehmen zu lassen.  
Zusätzlich wurden im Rahmen eines Kooperati-
onsprojektes mit dem Haus der Familie 15 bil-
dungsgewohnte Frauen mit Migrationshintergrund 
als Sprach- und Kulturmittlerinnen qualifiziert, die 
in Kitas vor allem in der Elternarbeit eingesetzt 
werden. 
Amtsziel 7 - Geschlechterdifferenzie-
rung/Gender 
Interkulturelle Mädchenarbeit in Kinderhaus  
Das Angebot einer interkulturellen Mädchenarbeit 
wird bereits seit einigen Jahren durch den Verein 
Begegnungszentrum Kinderhaus e. V. im Jugend-
salon durchgeführt. Im Jahr 2017 gab es drei Mäd-
chengruppen mit insgesamt 23 Teilnehmerinnen 
aus verschiedenen Kulturkreisen im Alter von 13 
bis 20 Jahren. Der Großteil der Teilnehmerinnen 
stammt aus konservativ muslimischen Familien, 
die ihnen in der Regel die Teilnahme an gemischt-
geschlechtlichen Jugendangeboten untersagen. 
Das geschlechtsspezifische Angebot hat das Ziel, 
die teilnehmenden Mädchen im geschützten Rah-
men an außerschulische Aktivitäten heran zu füh-
ren, einen interkulturellen Austausch zu ermögli-
chen und zu fördern sowie Selbstkompetenzen, 
wie z. B. Selbstbewusstsein und Selbstständigkeit, 
zu stärken. Das Angebot soll nachhaltig wirken und 
die Mädchen darin unterstützen, aktiv an demokra-
tischen Prozessen teilzunehmen und ein gelingen-
des Leben zu führen. Alle Treffen der Mädchen-
gruppen werden partizipativ gestaltet und entspre-
chen demnach passgenau den aktuellen Bedarfen 
der Mädchen. Ein Schwerpunkt in 2017 war das 
Thema der eigenen beruflichen Perspektive. Es 
fanden mehrere Sitzungen zu diesem Thema statt. 
Unter anderem haben die Mädchen an der Gestal-
tung von Bewerbungsunterlagen gearbeitet, sich in 
Rollenspielen auf Vorstellungsgespräche vorberei-
tet und Ausbildungs- und Jobmessen sowie das 
Berufsinformationszentrum der Arbeitsagentur in 
Münster besucht. 
AG 1 - „Gender“ kann doch jeder/jede!? 
Die AG 1 hat im vergangenen Jahr einen fachli-
chen Diskurs rund um den Begriff Gender und die 
damit häufig einhergehende negative Konnotation 
der Gesamtthematik intensiv weitergeführt. Ziel 
des aktuellen Diskurses ist, den Begriff im Kontext 
der Kinder- und Jugendarbeit zu entmystifizieren 
und die zwingende Notwendigkeit und wesentliche 
Bedeutung einer pädagogisch fachlichen Haltung 
zu Gender hervor zu heben. Ausgangspunkt war 
die vorangegangene Beschäftigung mit Sprache 
im Kontext von Gender. Dabei wurde von den 
Fachkräften immer wieder berichtet, welche zum

Amtszielreport 
 
13 
Teil negativen und emotionalen Reaktionen sie mit 
dem Begriff Gender im professionellen Kontext 
erwirken. In diesem Zusammenhang wird deutlich, 
dass das Thema Gender ein tief verinnerlichtes 
Wertesystem berührt und jeder Mensch persönli-
che Sozialisations- und Alltagserfahrungen dazu 
gemacht hat. Das bedeutet jedoch nicht gleichzei-
tig, dass alle Menschen schon allein dadurch Ex-
perten/-innen zum Thema Gender in der Kinder- 
und Jugendarbeit sind. Durch den privaten Bezug 
wird schnell übersehen, dass sich hinter Gender 
eine eigene Fachdisziplin („Gender Studies“) mit 
eigenem Fachwissen und eigenem Fachdiskurs 
verbirgt und dementsprechend private und profes-
sionelle Haltung unterschiedlich ausfallen können. 
Der pädagogische Auftrag und die pädagogische 
Kompetenz ist es, auf der Grundlage von theoreti-
schem Wissen und praktischen Erfahrungen An-
gebote für Kinder und Jugendliche zu schaffen, in 
denen sie sich mit geschlechtsspezifischen The-
men auseinander setzen, sich entfalten und weiter 
entwickeln können. Die Fachkraft dient in diesem 
Zusammenhang selbst als positives Geschlechter-
vorbild.  
Die aktuellen Debatten in Bezug auf sexualisierte 
Gewalt zeigen deutlich, wie wichtig es ist, junge 
Menschen besonders im Rahmen dieser Angebote 
stark zu machen, um eine eigene Geschlechts-
identität möglichst unabhängig von gesellschaftli-
che Erwartungen zu entwickeln. Jungen Menschen 
muss die Möglichkeit geboten werden, sich und 
das eigene Umfeld bezogen auf Geschlecht zu 
reflektieren und zu lernen, akzeptierend gegenüber 
anderen Geschlechtsidentitäten und Lebensent-
würfen zu sein, die vom binären Geschlechtersys-
tem abweichen. Fachkräfte müssen zu gegenläufi-
gen gesellschaftlichen Trends, wie z. B. der ge-
schlechtstypischen Zuordnung von omnipräsenten 
Konsumgütern (Stichwort: pink vs. blau), ein Ge-
gengewicht bilden, damit jungen Menschen gemäß 
dem gesetzlichen Auftrag der Kinder- und Jugend-
arbeit auch in Bezug auf ihr Geschlecht zu einem 
selbstbestimmten Leben verholfen wird. 
Aus dem Diskurs der AG 1 soll eine konkrete Me-
thode für die Kinder- und Jugendarbeit entwickelt 
werden, die darauf abzielt, die eigene fachliche 
Haltung des pädagogischen Personals weiter zu 
entwickeln und Gender als professionelles Thema 
weiter zu etablieren. 
Amtsziel 8 - Individuelle Hilfen 
Modellbausteine für schulische Inklusion - 
Schule an der Beckstraße 
Mit dem Aufbau der Schule an der Beckstraße 
wurde eine Unterstützungsmaßnahme für Schüler/-
innen der Jahrgänge eins bis zehn aufgebaut, die 
massive und langanhaltende Verhaltensauffällig-
keiten aufweisen, für die schulaufsichtlich ein Sta-
tus gemäß § 15 AO-SF verfügt wurde und die im 
allgemeinen Schulsystem trotz individueller För-
derpläne und Unterstützungsmaßnahmen nicht 
beschult werden können. Zentrale Grundidee ist, 
dass für dieses Schülerklientel ein multiprofessio-
nell ausgestatteter schulischer Lernort in Koopera-
tion von Schule mit der kommunalen Jugendhilfe, 
der Schulpsychologischen Beratungsstelle und der 
Bezirksregierung geschaffen wird, der eine intensi-
ve Förderung gewährleistet. Dabei versteht sich 
dieser Lernort als Institution, dessen grundlegende 
Aufgabe und Ziel es ist, für Schüler/-innen Mög-
lichkeiten der individuellen Rückführung an die 
jeweilige Stammschule zu erschließen und diese 
umzusetzen. Zur Durchführung eines möglichst 
erfolgreichen Rückführungsprozesses bedarf es 
der kontinuierlichen Begleitung durch die Fachkräf-
te, die während des Aufenthaltes wesentlich an der 
stattgefundenen Entwicklung beteiligt waren. Das 
multiprofessionelle Team bietet den Schülern/-
innen verlässliche Beziehungen und Tagestruktu-
ren, die von einer positiven und wertschätzenden 
Haltung geprägt sind. Die Förderung ist individuali-
sierbar und differenziert. Zentraler Punkt aller pä-
dagogisch-psychologischen Maßnahmen ist der 
individuelle Förderplan, der in Abstimmung mit 
allen Beteiligten sowie mit der Stammschule der 
Schüler/-innen erstellt wird. 
Inklusive Hilfeplanung: Eingliederungshilfen in 
der Schnittmenge Sozialhilfe/Jugendhilfe  
In einem Projekt wurde die Hilfeplanung (Case-
Management / Soziale Einzelfallhilfe) von Leistun-
gen für Kinder und Jugendliche mit geistiger oder 
körperlicher Behinderung mit Blick auf die Reform 
des SGB VIII - im Auftrag des Sozialamtes - einge-
führt und beispielhaft erprobt. Entsprechend der 
nun aktuellen Vorgaben des Bundesteilhabegeset-
zes (BTHG) wurden „Verfahren der Teilhabeprü-
fung“ und „Ermittlung entsprechender Hilfeleistun-

Amtszielreport 
 
14 
gen“ überdacht. Da die Jugendhilfe bislang schon 
über weitgehend beteiligungsorientierte Verfahren 
verfügte, stellen die neuen Anforderungen grund-
sätzlich kein neues Erfordernis dar. Ziel der aufga-
benkritischen Prüfung ist es, ein beteiligungsorien-
tiertes Verfahren weiter auszubauen bzw. zu stan-
dardisieren. Neu ist, dass Leistungen der Einglie-
derungshilfe „aus einer Hand“ heraus zu organisie-
ren sind, um Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden. 
Das BTHG stärkt auch die Position der jungen 
Menschen mit Behinderungen und berücksichtigt 
stärker als bisher, dass Leistungen zur Teilhabe in 
den jeweiligen Sozialräumen zu erbringen sind und 
insbesondere Leistungen zur selbstbestimmten 
Lebensführung gestärkt werden sollen. 
Amtsziel 9 - Bildung ermöglichen -  
Leben lernen 
Alltagsintegrierte Sprachbildung in Kinderta-
geseinrichtungen / Weiterentwicklung von 
Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen 
Im Januar 2016 startete das Bundesprogramm 
„Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur 
Welt ist“, mit dem das Bundesministerium für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend die alltagsinte-
grierte sprachliche Bildung, die inklusive Pädago-
gik sowie die Zusammenarbeit mit Familien in den 
Kindertageseinrichtungen stärken möchte. Ziel des 
Programms ist es, dass alle Kinder von Anfang an 
von guten Bildungsangeboten profitieren. 
Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ richtet sich 
an Kitas, die von einem überdurchschnittlich hohen 
Anteil von Kindern mit besonderem sprachlichem 
Förderbedarf besucht werden. Die teilnehmenden 
Einrichtungen werden durch zusätzliche Fachkräfte 
mit Expertise im Bereich sprachliche Bildung ver-
stärkt, die direkt in der Kita tätig sind. Diese bera-
ten, begleiten und unterstützen die Kita-Teams bei 
der Weiterentwicklung der alltagsintegrierten 
sprachlichen Bildung. Durch eine zusätzliche 
Fachberatung werden die Kindertageseinrichtun-
gen kontinuierlich und prozessbegleitend qualifi-
ziert und bei der Qualitätsentwicklung unterstützt. 
Zu Beginn des Jahres 2017 erhielten 15 weitere 
Kindertageseinrichtungen aus Münster im Rahmen 
einer 2. Förderwelle die Möglichkeit am Bundes-
programm teilzunehmen. Bereits in 2016 hatten 16 
Kindertageseinrichtungen im Rahmen der 1. För-
derwelle des Programms die Qualitätsweiterent-
wicklung im Bereich der sprachlichen Bildung auf-
genommen. Insgesamt nehmen inzwischen 32 
Kindertageseinrichtungen aus Münster und an-
grenzender Umgebung am Programm teil. Der 
Bund stellt im Zeitraum zwischen 2016 und 2020 
Mittel im Umfang von bis zu einer Milliarde Euro 
zur Verfügung. 
Projekt „Bildung Integriert“ 
Im Rahmen des Projektes „Bildung Integriert“ er-
folgen unter anderem der Aufbau eines systemati-
schen Bildungsmonitorings und die Einführung der 
Bildungsberichterstattung. Hintergrund für diese 
Bemühungen ist das Ziel, Kinder, Jugendliche und 
Familien in ihren Bildungsbiografien frühzeitig und 
kontinuierlich zu unterstützen. Dabei setzt das 
Projekt maßgeblich auf die enge Kooperation zwi-
schen Jugendhilfe und Schule.  
Bildung ist ein lebenslanger Prozess und die Vo-
raussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und 
Integration. Der individuelle, lebenslange Bil-
dungsweg ist gekennzeichnet durch vielfältige 
Übergänge und bedarf der wohlwollenden und 
strukturierten Kooperation aller an Bildung, Erzie-
hung und Betreuung beteiligten Institutionen, Ein-
richtungen und Akteure.  
Das Thema „Bildungsübergänge in Münster“ wurde 
in 2017 im Rahmen der Integrierten Jugendhilfe- 
und Schulentwicklungsplanung in zwei weiteren 
Teilprojekten aufgegriffen. Sowohl die „Weiter-
entwicklung der Kooperation zwischen Kinderta-
geseinrichtungen und Grundschulen“ 
(V/0888/2017) als auch der „Übergang von der Kita 
in die Grundschule am Beispiel der Sozialräume 
Coerde und Südviertel“ (V/0902/2017) wurden im 
Rahmen von Beschlussvorlagen in den politischen 
Gremien diskutiert. 
Im Jahr 2018 werden die Teilprojekte in entspre-
chenden Steuerungs- und Arbeitsgremien fortge-
führt. Für das Projekt „Weiterentwicklung der Ko-
operation zwischen Kindertageseinrichtungen und 
Grundschulen“ sind Schwerpunkte die Erstellung 
einer stadtweiten Bestandsaufnahme, eine Analy-
se und Bedarfsermittlung, die Entwicklung eines  
Modellprojektes und die Kooperation mit Wissen-
schaft. Im Rahmen der Vorlage „Übergang von der 
Kita in die Grundschule am Beispiel der Sozial-
räume Coerde und Südviertel“ stehen (sozialraum-

Amtszielreport 
 
15 
bezogene) Qualitätsaussagen, der Aufbau von 
Kooperationsstrukturen mit der Zivilgesellschaft, 
der Einbezug kleinräumiger Netzwerke sowie die 
vertiefte, qualitative Betrachtung des Übergangs-
managements im Vordergrund. Dabei ist die Ko-
operation mit den freien Trägern der Jugendhilfe, 
den Kindertageseinrichtungen und der Grundschu-
len in den Stadtteilen ein besonderes Anliegen. Sie 
sind als Experten vor Ort und als Brückenpersonen 
zentrale Akteure um das Thema „Übergangsma-
nagement“ weiterhin positiv voranzubringen. 
Amtsziel 10 - Ressourcenoptimierung/  
Qualitätsmanagement 
Gesamtkonzept „Qualitätsentwicklung in der 
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ für die 
Stadt Münster  
Am 11. Mai 2017 hat das Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien zusammen mit dem Ausschuss 
für Kinder, Jugendliche und Familien einen ge-
meinsamen Workshop unter Moderation und Betei-
ligung des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe 
zum Thema „Qualitätsentwicklung in der Kinder- 
und Jugendhilfe nach § 79a SGB VIII“ durchge-
führt. 
Der Workshop markiert den Auftakt für einen struk-
turierten Gesamtprozess der unterschiedlichen 
Handlungsfelder in der Kinder- und Jugendhilfe auf 
der Grundlage eines vom Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien beschlossenen gemein-
samen Verfahrens.  
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
verfügt bereits seit Jahren über vielfältige und dif-
ferenzierte Qualitätsbausteine in den unterschied-
lichsten Handlungsfeldern, die mit dialogisch ent-
wickelten Zielperspektiven unterlegt sind. In dem 
Workshop wurde deutlich, dass es sich vor dem 
Hintergrund der Expertise im Wesentlichen um 
eine Anpassung und Weiterentwicklung der bereits 
vorhandenen Strukturen handelt. Ein komplett neu 
zu implementierendes Verfahren ist daher für 
Münster nicht notwendig. 
Als Verfahrensgrundsätze für ein Rahmenkonzept 
Qualitätsentwicklung (QE) sind folgende Punkte 
elementar wichtig: 
• Schrittweises Verfahren: Die Handlungsfelder 
werden sukzessive benannt und zur Bearbei-
tung priorisiert im Sinne einer „Reduzierung der 
Komplexität durch Teilprozesse“. 
• Kennzahlenbasiertes Verfahren: Die Zielerrei-
chung und das Aufzeigen der Entwicklung sollen 
überwiegend an Hand von Kennzahlen erfolgen 
und im Rahmen eines gut strukturierten und 
übersichtlichen Berichtswesens dargestellt wer-
den. 
• Dialogisches Verfahren: QE wird als kontinu-
ierlicher und systematisierter dialogischer Pro-
zess verstanden. Die Bewertungsmaßstäbe 
werden im Kontext der Wirkungszielbeschrei-
bungen gemeinsam von den Akteuren im Feld 
der Kinder- und Jugendhilfe Münster ausgehan-
delt und beschrieben. 
• Partnerschaftliches Verfahren: Der Gelin-
gungsfaktor zur Umsetzung des Rahmenkon-
zeptes ist die partnerschaftliche Zusammenar-
beit zwischen den freien Trägern und dem öf-
fentlichen Träger der Jugendhilfe und dem Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien. 
Auf Basis dieser Grundsätze wurde im vergange-
nen Jahr die Vorlage V/0906/2017 verfasst, in der 
das Rahmenkonzept mit den entsprechenden Akt-
euren, Gremien und Verfahrensschritten darge-
stellt wird. So führt Qualitätsentwicklung zu einer 
noch stärkeren Dialoganforderung mit den Akteu-
ren der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort. Zeitgleich 
sind, wie auch der gemeinsame Workshop unter 
Moderation des Landesjugendamtes gezeigt hat, 
Sonderstrukturen nach Möglichkeit zu vermeiden. 
Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förder-
konzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in-
klusive der sozialen Gruppenarbeit 
Das Team der Kinder- und Jugendförderung hat 
gemeinsam mit der Verwaltung, dem Fachcontrol-
ling und in einem dialogischen Beteiligungsverfah-
ren mit einer Arbeitsgruppe von freien Trägern der 
Kinder- und Jugendhilfe ein bedarfsorientiertes 
Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Ju-
gendsozialarbeit einschließlich der sozialen Grup-
penarbeit entwickelt.

Amtszielreport 
 
16 
Handlungsleitend für die Neuausrichtung ist eine 
an den aktuellen Bedürfnissen und Lebenslagen 
der Kinder und Jugendlichen orientierte offene 
Kinder- und Jugendarbeit und aufsuchende Ju-
gendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenar-
beit in Münster. Ziel ist es, die vorhandene Perso-
nalressource bedarfsorientiert einzusetzen und die 
Angebote stetig den fachlichen Standards anzu-
passen. 
Die fachliche Neuausrichtung des Steuerungs- und 
Förderkonzeptes dieser Leistungsfelder verfolgt 
diesbezüglich folgende Ziele: 
• Indikatorengestützte und sozialraumorientierte 
Verteilung von Angebotsressourcen der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit 
• Erstmalig auch eine indikatorengestützte und 
sozialraumorientierte Verteilung speziell für die 
aufsuchende Jugendsozialarbeit inklusive der 
sozialen Gruppenarbeit 
• Eine aufeinander abgestimmte Verteilung der 
Angebotsressourcen der unterschiedlichen Leis-
tungsfelder 
Auf der Grundlage einer umfassenden Bestands-
aufnahme der drei Leistungsfelder nach Angebots-
stunden und statistischen Bezirken sowie der Be-
stimmung und Gewichtung von Indikatoren zur 
Verteilung der Angebotsressourcen folgte die be-
darfsgerechte Umsteuerung zum Ausgleich von 
Differenzen in einzelnen statistischen Bezirken. 
Die Beschlussvorlage V/0886/2017 „Bedarfsorien-
tiertes Steuerungs- und Förderkonzept der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Grup-
penarbeit in Münster“ wird ab dem 01.01.2018 
umgesetzt. In einem nächsten Schritt wird die 
Verwaltung im Jahr 2018 ein Verfahren einleiten, 
um zukünftig eine neue Berechnungsgrundlage für 
die Verteilung der Programmmittel herbeizuführen. 
Umsetzung der Neuausrichtung Schulsozialar-
beit - Ergebnisse des Qualitätsentwicklungs-
prozesses 
Die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit in Müns-
ter ab dem Schuljahr 2017/2018 verfolgt die Ent-
wicklung eines städtischen Gesamtkonzeptes, in 
dem grundlegende einvernehmliche Ziele und 
Qualitätsstandards von Schulsozialarbeit, eine 
Klärung gemeinsamer und/oder differierender Auf-
gabenfelder, einvernehmliche quantitative und 
qualitative Bedarfskriterien, nachvollziehbare ge-
meinsame Steuerung von Personalressourcen und 
ein entsprechendes Controlling festgelegt werden.   
Im ersten Schritt wurde ein Indikatorentableau zur 
quantitativen Verteilung entwickelt, das im letzten 
Schuljahr erstmalig Anwendung fand.  
Im dialogischen Verfahren wurde gemeinsam u. a. 
mit dem Amt für Schule und Weiterbildung, dem 
Dezernat IV, dem Schulamt für die Stadt Münster 
und freien Trägern der Jugendhilfe eine Kooperati-
onsvereinbarung entwickelt, die allen Partnern als 
Arbeitsgrundlage dient. Darin enthalten sind u. a. 
Ziele, Qualitätsstandards und die Leistungsprofile 
der Schulsozialarbeit. In jährlich stattfindenden 
Gesprächen mit den Kooperationspartnern wird die 
Zusammenarbeit reflektiert und werden Schwer-
punkte festgelegt. Weiterhin werden aktuell die 
Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern 
entwickelt.

Sozialraumreport 
 
17 
3. Sozialraumreport 
Stadt Münster insgesamt 
Für die Bedarfsfeststellungen und Maßnahmen-
planungen in den Leistungsbereichen der Kinder- 
und Jugendhilfe bilden kleinräumige Sozialraumda-
ten sowie gesellschaftliche Entwicklungen wichtige 
Grundlagen und dienen als unverzichtbare Pla-
nungsinstrumente. 
Die kleinräumige Bevölkerungsprognose 2025 wird 
u. a. auf Grundlage des Baulandprogramms bis 
2025 und unter Einbeziehung der Entwicklung 
durch die Zuzüge der Flüchtlinge in 2017 fortge-
schrieben. Sie dient als feste Orientierungsgröße  
für die mittelfristigen sozialen Infrastrukturplanun-
gen in der Stadt Münster.   
Auf den folgenden Seiten werden ausgewählte 
Bevölkerungsdaten, Infrastrukturmaßnahmen so-
wie die Inanspruchnahme von Kinder- und Ju-
gendhilfeleistungen in Münster sowohl auf ge-
samtstädtischer Ebene als auch auf Stadtbezirks-
ebene abgebildet. Dabei sind jeweils die Zeiträume 
von zwei Jahren dargestellt, um entsprechende 
Entwicklungen und Veränderungen nachvollzieh-
barer zu machen. 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2016 2017 
Gesamtbevölkerung 307.842 309.429 
davon unter 18 Jahren 46.718 46.882 
Haushalte mit Kindern 27.175 27.173 
Ausländeranteil   31.198   
(10,1 %) 
        32.422 
(10,5 %) 
Migranten       70. 608 
     (22,9 %) 
71.665 
(23,2 %) 
Geburten 3.193 3.125 
Die Stadt Münster ist auf Wachstumskurs. Die 
wohnberechtigte Bevölkerung am 31.12.2017 ist 
im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 1.587 
Einwohner gestiegen.  
 
Die deutlichsten Einwohnergewinne in absoluten 
Zahlen entfallen auf die Stadtbezirke Südost mit 
einem Zugewinn von 1.051 Einwohnern und Mitte  
mit einem Plus von 679 Einwohnern. Diese Bevöl-
kerungsentwicklung ist unter anderem - wie in der 
kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2015 - 2025 
ausgewiesen - auf die Erhöhung der Geburtenzah-
len, die erhöhte Zuwanderung Zuflucht suchender 
Menschen, den Anstieg der Studierenden und den 
Anstieg der Beschäftigungszahlen zurückzuführen.  
Die Altersgruppe der 0- bis 18-Jährigen verzeich-
net eine Zunahme von insgesamt 164 Kindern und 
Jugendlichen in der Stadt Münster. Bezogen auf 
die Gesamtbevölkerung leben 15,2 % Kinder und 
Jugendliche im Alter von 0-18 Jahren im Jahr 2017 
in Münster. 
Im Verglich zum Vorjahr sind in Münster im Jahr 
2017 weniger Kinder geboren worden. Im Jahres-
vergleich ist die Geburtenrate um 2,1 % gesunken. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2016 2017 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 11.560 11.868 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 42,4 % 43,1 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 103,4 % 104,4 % 
Anzahl Familienzentren 31 33 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  5.322 
(53,1 %) 
    5.561 
(58,9 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  40 40 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 1.547 1.550 
 davon ambulant 804 802 
 davon stationär 743 748 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 2.970 2.972

Sozialraumreport 
 
18 
Die Altersgruppe der 0- bis 10-Jährigen ist im Ver-
gleich zum Vorjahr stadtweit um 305 Kinder ge-
stiegen. Das hat im Besonderen Auswirkungen auf 
die Kitabedarfsplanung und den Ausbau der offe-
nen Ganztagsschulen nach sich gezogen.   
Im Berichtszeitraum liegt die Versorgungsquote für 
u3-Kinder insgesamt bei 43,1 %. Davon werden 
29,8 % der Kinder in Kindertageseinrichtungen und 
13,4 % in der Kindertagespflege betreut. Die Ver-
sorgungsquote für ü3-Kinder beträgt 104,4 %. 
Trotz Erhöhung der u3-Platzzahlen konnte im Be-
richtszeitraum nur ein Teil der neu entstandenen 
Bedarfe gedeckt werden. Bereits von Ende 2015 
bis Ende 2016 ist die Zahl der u3-Kinder um 208 
Kinder und die Zahl der ü3-Kinder um 68 Kinder 
angestiegen. Damit wurde die prognostizierte Kin-
derzahl für 2016 um insgesamt 166 Kinder über-
troffen. 
Die Zahl der Plätze im u3-Bereich konnte um ins-
gesamt 157 Plätze erhöht werden. Diese Verände-
rung ergibt sich aus dem Ausbau der Kitaplätze um 
95 Plätze und der Erhöhung der Platzzahl in der 
Kindertagespflege um 62 Plätze. Die Versor-
gungsquote konnte dadurch trotz der starken Er-
höhung der Kinderzahl von 42,4 % auf 43,1 % 
erhöht werden. 
Die Zahl der ü3-Plätze wurde durch Schaffen neu-
er Plätze und erforderliche Umstrukturierungen in 
den Einrichtungen zum Verbleib der hoch wach-
senden u3-Kinder um insgesamt 151 Plätze er-
höht. Damit konnte trotz Steigerung der Kinderzah-
len im ü3-Bereich eine Erhöhung der Versor-
gungsquote von 103,4 % auf 104,4 % erreicht 
werden. 
Zum Schuljahr 2017/2018 lag die Inanspruchnah-
me der offenen Ganztagsangebote im Primarbe-
reich bei rund 58,9 %. Das bedeutet, dass insge-
samt 5.561 Schüler/-innen das Angebot der offe-
nen Ganztagsschule besuchten. Um die stetig 
wachsenden Bedarfe zu decken, wurden stadtweit 
insgesamt 13 zusätzliche OGS-Gruppen eingerich-
tet. 
Bezirk Mitte 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2016 2017 
Gesamtbevölkerung 125.978 126.657 
davon unter 18 Jahren 13.581 13.538 
Haushalte mit Kindern 8.596 8.578 
Ausländeranteil         10.218 
       (8,1 %) 
       10.357 
(8,2 %) 
Migranten 21.175 
(16,8 %) 
21.280 
(16,8 %) 
Geburten 1.353 1.251 
Mit einer Zunahme von 679 Einwohnern verzeich-
net der Stadtbezirk Mitte den zweithöchsten Zu-
wachs im gesamten Stadtbezirk. 
Die gesamte Stadt Münster ist um 1.587 Einwoh-
ner angewachsen. Im Berichtsjahr lebten 40,9 % 
der Gesamtbevölkerung im Bezirk Mitte. Nicht 
zuletzt auch vor dem Hintergrund der Fertigstel-
lung von neuem Wohnraum und der Entwicklung 
des Fortzugsverhaltens von Familien im vergange-
nen Jahr ist dieser Bevölkerungszuwachs zu be-
gründen.   
Die Bevölkerungsentwicklung in Teilgebieten der 
Innenstadt bestätigt diesen Wachstumstrend. So 
entfallen die höchsten Einwohnergewinne mit einer 
Zunahme von insgesamt 691 Einwohnern auf die 
Stadtteile Mitte-Innenstadtring und Mitte-Süd. Das 
bedeutet, dass 43,5 % des gesamtstädtischen 
Bevölkerungswachstums in diesen beiden Stadttei-
len zu verzeichnen sind.  
Aus fachplanerischer Sicht lag auf der Altersgrup-
pe der 6- bis 13-Jährigen ein besonderes Augen-
merk. In dieser Altersgruppe verzeichnete der Be-
zirk Mitte eine Steigerung.  
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Geburtenrate im 
Bezirk Mitte um 7,5 % gesunken.

Sozialraumreport 
 
19 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2016 2017 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 3.537 3.620 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 40,1 % 39,1 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 101,1 % 103,2  % 
Anzahl Familienzentren 5 6 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  2.214  
(69,2%) 
2.261 
(70,6 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  11 11 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 290 313 
 davon ambulant 134 153 
 davon stationär 156 160 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 2.085 2.033 
Der Bezirk Mitte hat große planerische Herausfor-
derungen sowohl aktuell als auch in Zukunft prog-
nostiziert zu bewältigen. Die Versorgungsquote im 
u3-Bereich liegt mit 39,1 % unter dem gesamtstäd-
tischen Durchschnitt von 43,1 %. Trotz weiterer 
Ausbauplanungen (Kita Klaras Kinderhaus, Erwei-
terung der Kita Kleine Wiese) konnte ein leichtes 
Sinken der Versorgungsquote bei den u3-Kindern 
nicht verhindert werden. Für die 3- bis 6-jährigen 
Kinder liegt die Versorgungsquote bei 103,2 %.  
Die weiteren bedarfsgerechten Ausbauplanungen 
für den Kitabereich im Stadtbezirk Mitte stehen in 
enger Abhängigkeit zu geeigneten Flächen und 
Immobilien. Insbesondere im Bereich der Innen-
stadt fehlen realistische Flächen oder Gebäude, 
die zu KiBiz-konformen Mieten als Kita hergerichtet 
werden können, um dem prognostizierten, stei-
genden Bedarf an Kindertagesbetreuungseinrich-
tungen gerecht zu werden. 
Erste Ansätze sind hier die geplante, dauerhafte 
Realisierung der Kita an der ehemaligen Wart-
burghauptschule und an der Sonnenstraße. 
Zum Schuljahr 2017/2018 lag die Inanspruchnah-
me der offenen Ganztagsangebote im Primarbe-
reich im Stadtbezirk Mitte bei rund 70,6 %. 
Um diesem steigenden Bedarf gerecht zu werden, 
wurden im letzten Schuljahr insgesamt drei weitere 
OGS-Gruppen eingerichtet. 
Bezirk West 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2016 2017 
Gesamtbevölkerung 61.476 61.222 
davon unter 18 Jahren 10.610 10.523 
Haushalte mit Kindern 5.958 5.913 
Ausländeranteil 6.801 
(11,1 %) 
6.669 
(10,9 %) 
Migranten 15.603 
(25,4 %) 
15.430 
(25,2 %) 
Geburten 570 597 
Die Zahl der wohnberechtigten Bevölkerung im 
Bezirk West ist im vergangenen Jahr um insge-
samt 254 Einwohner gesunken. Im Berichtsjahr 
lebten 19,8 % der Gesamtbevölkerung im Bezirk 
West. Während im gesamten Bezirk ein Rückgang 
der Bevölkerung zu verzeichnen war, sieht es auf 
Stadtteilebene unterschiedlich aus. Der Stadtteile 
Mecklenbeck, Albachten und Roxel verzeichnen 
18,5 % des gesamtstädtischen Bevölkerungszu-
wachses.  
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter 
von 0-18 Jahren liegt bei 17,2 % der im Bezirk 
West lebenden Bevölkerung und hat sich demnach 
im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.  
Im Vergleich zu 2016 ist die Geburtenrate im Be-
zirk West um 4,7 % gestiegen.

Sozialraumreport 
 
20 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2016 2017 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 2.699 2.753 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 47,3 % 52,8 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 106,5 % 107,5 % 
Anzahl Familienzentren 6 6 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen     831 
(44,3 %) 
856 
(45,2 %)         
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  8 8 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 295 314 
 davon ambulant 170 172 
 davon stationär 125 142 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 276 279 
Im Jahr 2017 liegt die Versorgungsquote für unter 
3-jährige Kinder bei 52,8 % und für 3- bis 6-jährige 
Kinder bei 107,5 %. Durch den Ersatzbau der Kita 
Hensenstraße, den Neubau der Kita Gronowski-
straße und die Umwandlung der Kita Wurzelkinder 
wurde die Platzzahl für die Kindertagesbetreu-
ungsangebote im u3- und ü3- Bereich erhöht.  
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Primarbereich ist im Bezirk West zum 
Schuljahr 2017/2018 auf insgesamt 45,2 % gestie-
gen. Im Ergebnis wurden zwei weitere OGS-
Gruppen eingerichtet. 
Im Stadtteil Häger wurde in Verbindung mit dem 
Neubau der städtischen Kita auch der Gemein-
schaftsraum der Schützenbruderschaft St. Aloysius 
neu errichtet und 2017 fertig gestellt. In diesem 
finden neben unterschiedlichen Veranstaltungen 
auch regelmäßig Angebote vom Kinder- und Ju-
gendzentrum St. Sebastian statt. 
Bezirk Nord 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2016 2017 
Gesamtbevölkerung 29.945 30.171 
davon unter 18 Jahren 6.021 6.146 
Haushalte mit Kindern 3.222 3.282 
Ausländeranteil 4.976 
(16,6 %) 
     5.326 
(17,7 %) 
Migranten 12.025 
(40,2 %) 
12.252 
(40,6 %) 
Geburten 338 373 
Der Bezirk Nord verzeichnet auch im Jahr 2017 
steigende Bevölkerungszahlen. 14,2 % des ge-
samtstädtischen Bevölkerungsgewinns entfallen 
auf den Bezirk Nord. Alle vier Stadtteile im Bezirk 
Nord weisen steigende Bevölkerungszahlen auf. 
Die deutlichsten Einwohnergewinne entfallen dabei 
auf den Stadtteil Sprakel. 
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen von 0-18 
Jahren im Bezirk Nord ist im Jahresvergleich von 
20,1 % auf 20,4 % gestiegen. 
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Geburtenrate im 
Bezirk Nord um 10,4 % gestiegen.

Sozialraumreport 
 
21 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2016 2017 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.613 1.578 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 43,9 % 41,4 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 115,8 % 111,3 % 
Anzahl Familienzentren 8 9 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  613 
(60,7 %) 
653 
(61,5 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  7 7 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 383 378 
 davon ambulant 183 184 
 davon stationär 200 194 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 260 320 
Sowohl die Versorgungsquote für unter 3-jährige 
Kinder wie auch für 3- bis 6-jährige Kinder ist im 
Jahresvergleich im Bezirk Nord gesunken. Im Jahr 
2017 liegt sie für unter 3-jährige Kinder bei 41,4 % 
und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 111,3 %. Dieses 
ist durch den nicht prognostizierten Anstieg der 
Kinderzahl in Coerde begründet. Der interimsweise 
errichtete Pavillon an der Kita Edelbach verblieb 
daher am Standort. 
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote ist von 60,7 % auf 61,5 % gestiegen. Im Er-
gebnis wurden zwei weitere OGS-Gruppen einge-
richtet. 
Im Sommer 2017 konnte das Kinder- und Jugend-
zentrum „Wuddi“ nach längerer Sanierung an sei-
nem alten Standort am Idenbrockplatz wieder er-
öffnet werden. 
Bezirk Ost und Südost 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Bezirk Ost 
Demografie 2016 2017 
Gesamtbevölkerung 22.772 22.759 
davon unter 18 Jahren 4.218 4.183 
Haushalte mit Kindern 2.331 2.311 
Ausländeranteil 1.786 
(7,8 %) 
      1.798 
(7,9 %) 
Migranten         4.038 
     (17,7 %) 
4.068 
(17,9 %) 
Geburten 234 204 
Die wohnberechtigte Bevölkerung im Stadtbezirk 
Ost hat im Berichtszeitraum abgenommen. Im 
Bezirk Ost wohnten im Jahr 2017 insgesamt 7,4 % 
der gesamtstädtischen Bevölkerung. 
Auf Stadtteilebene gibt es unterschiedliche Ent-
wicklungen. Die Stadtteile Mauritz-Ost und Gel-
mer-Dyckburg sind beide gewachsen, während der 
Stadtteil Handorf an Bevölkerung verloren hat. 
Die Bevölkerungsentwicklung hat dazu geführt, 
dass der Anteil der Kinder und Jugendlichen von 
0-18 Jahren im Bezirk Ost im Jahresvergleich von 
18,5 % auf 18,4 % gesunken ist. Im Vergleich zum 
Vorjahr ist die Geburtenrate im Bezirk Ost um  
12,8 % gesunken.

Sozialraumreport 
 
22 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Bezirk Ost 
Daten und Fakten 2016 2017 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 983 994 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 43,0 % 44,3 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 101,5 % 94,9 % 
Anzahl Familienzentren 2 2 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  442 
(51,9 %) 
511 
(57,8 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  5 5 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 119 103 
 davon ambulant 68 52 
 davon stationär 51 51 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 111 95 
Im Jahr 2017 liegt die Versorgungsquote der Ta-
gesbetreuung für unter 3-jährige Kinder bei 44,3 % 
und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 94,9 %. Insbe-
sondere in Mauritz-Ost fehlen auch perspektivisch 
geeignete Grundstücke zur Errichtung weiterer 
Kitas. 
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Bezirk Ost ist auf insgesamt 57,8 % ge-
stiegen und erforderte zum neuen Schuljahr 
2017/2018 die Einrichtung drei weiterer OGS-
Gruppen. 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Bezirk Südost 
Demografie 2016 2017 
Gesamtbevölkerung 29.375 30.426 
davon unter 18 Jahren 5.492 5.797 
Haushalte mit Kindern 3.121 3.200 
Ausländeranteil 3.373 
(11,5 %) 
       4.160 
 (13,7 %) 
Migranten 7.297 
(24,8 %) 
8.156 
(26,8 %) 
Geburten 333 331 
Die wohnberechtigte Bevölkerung ist im Stadtteil 
Südost im Berichtsjahr stark gestiegen. Der Stadt-
teil hat ein Plus von 1.051 Einwohnern zu ver-
zeichnen. Das bedeutet, dass 66,2 % des gesamt-
städtischen Bevölkerungswachstums auf den Be-
zirk Südost entfallen. 
Auch auf Stadtteilebene sind für alle vier Stadtteile 
Bevölkerungszuwächse zu verzeichnen. Der Stadt-
teil Gremmendorf-West hat das größte Wachstum 
zu verzeichnen. Er ist insgesamt um 636 Einwoh-
ner gewachsen. Das sind 40,1 % des gesamtstäd-
tischen Bevölkerungswachstums. 
Entsprechend der allgemeinen Bevölkerungsent-
wicklung ist im Stadtbezirk Südost auch die Anzahl 
der Kinder und Jugendlichen im Alter von 0-18 
Jahren um 305 gestiegen. Das entspricht einem 
prozentualen Anteil von Kindern und Jugendlichen 
von 0-18 Jahren, bezogen auf die gesamte Bevöl-
kerung im Bezirk Südost, von 19,1 %.

Sozialraumreport 
 
23 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Bezirk Südost 
Daten und Fakten 2016 2017 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.171 1.249 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 36,8 % 39,8 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 92,0 % 97,5 % 
Anzahl Familienzentren 5 5 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen     641 
(57,1 %) 
  662 
(58,0 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  4 4 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 171 194 
 davon ambulant 79 82 
 davon stationär 92 112 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 91 101 
Im Jahr 2017 liegt die Versorgungsquote der Ta-
gesbetreuung für unter 3-jährige Kinder bei 39,8 % 
und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 97,5 %. Mit der 
Inbetriebnahme des Pavillons am Normannenweg 
und der zusätzlichen Gruppe in der Kita Schatzkis-
te konnten die Versorgungsquoten der Tagesbe-
treuung für Kinder im Vergleich zum Vorjahr erhöht 
werden. 
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsbe-
treuung im Primarbereich ist im Bezirk Südost auf 
insgesamt 58,0 % gestiegen. Im gesamten Bezirk 
Südost sind, um den Bedarf zu decken, 25 OGS-
Gruppen vorhanden.  
Der Abenteuerspielplatz „BauSpielTreff Holtrode“ 
hat seit 2017 1,25 Personalstellen für die offene 
Kinder- und Jugendarbeit an dem Standort in Wol-
beck verstetigt. 
Bezirk Hiltrup 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur  
Demografie 2016 2017 
Gesamtbevölkerung 38.296 38.194 
davon unter 18 Jahren 6.796 6.695 
Haushalte mit Kindern 3.947 3.889 
Ausländeranteil 4.044 
(10,6 %) 
     4.112 
(10,8 %) 
Migranten 10.470 
(27,3 %) 
10.479 
(27,4 %) 
Geburten 365 369 
Der Bezirk Hiltrup verzeichnet im Jahresvergleich 
einen Bevölkerungsverlust von 102 Einwohnern. 
Die deutlichsten Einwohnerverluste entfallen auf 
die Stadtteile Hiltrup-Ost und Amelsbüren.  
Analog zu der allgemeinen Bevölkerungsentwick-
lung im Bezirk Hiltrup ist die Anzahl der Kinder und 
Jugendlichen in diesem Bezirk im vergangenen 
Jahr gesunken. Der Anteil von Kindern und Ju-
gendlichen bezogen auf die Gesamtbevölkerung 
im Bezirk Hiltrup beträgt im Berichtsjahr 17,5 %.  
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Geburtenrate im 
Bezirk Hiltrup leicht um 1,1 % gestiegen.

Sozialraumreport 
 
24 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2016 2017 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.557 1.674 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 44,0 % 44,1 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 102,3 % 107,8 % 
Anzahl Familienzentren 5 5 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer/-innen  581 
(44,7 %) 
618 
(48,9 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  5 5 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 289 248 
 davon ambulant 170 159 
 davon stationär 119 89 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 147 144 
Im Jahr 2017 liegt die Versorgungsquote der Ta-
gesbetreuung für unter 3-jährige Kinder bei  
44,1 % und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 107,8 %.  
Hierin sind die Outlaw-Kita-Marie-Curie-Straße, 
welche zum Beginn des Kitajahres ihren Betrieb 
aufnahm, und die Kita an der Hansestraße, deren  
geplante Inbetriebnahme sich verzögert, enthalten. 
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Primarbereich ist im Bezirk Hiltrup auf  
48,9 % gestiegen. Um dem gewachsenen Bedarf 
zu entsprechen, wurden zwei weitere OGS-
Gruppen eingerichtet.

Produktüberblicke 
 
25 
4. Produktüberblicke 
Produktplan des Amtes für Kinder,  
Jugendliche und Familien 
Die so genannten Produktüberblicke (früher: Leis-
tungsüberblicke) stellen den Schwerpunkt der Be-
richterstattung dar. Damit wird der Systematik des 
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) 
gefolgt. Dadurch, dass wesentliche Inhalte der 
früheren Berichte, insbesondere die Darstellung 
von fachlichen Zielen, aufgegriffen werden, bietet 
der Report jedoch einen deutlichen „Mehrwert“ 
gegenüber dem Haushaltsplan mit seinen Pro-
duktgruppen- und Produktbeschreibungen. 
Insbesondere die Rubrik „Arbeitsbericht“ bietet 
qualitative Informationen zu den Produkten, wäh-
rend der Haushaltsplan lediglich quantitative Er-
gebnisse zu Finanz- und Produktzielen liefert. 
Hier folgt die Übersicht über den Produktplan des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien: 
Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe 
(auch Budgetebene) Nr. Produkt 
06 Kinder-, Jugend-  
und Familienhilfe 
0601 Förderung von Kindern  
in Tagesbetreuung 
060101 Förderung von Kindern in Tagesein-
richtungen und weiteren Gruppen 
        060102 Förderung von Kindern in  
Tagespflege  
    0602 Kinder- und  
Jugendarbeit 
060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit 
und Durchführung von  
OGS-Aufgaben 
       060202 Jugendverbandsarbeit 
    0603 Förderung von  
benachteiligten  
jungen Menschen 
060301 Jugendsozialarbeit 
   060302 Jugendhilfe an Schulen 
      060303 Drogenhilfe 
    0604 Familienförderung 060401 Angebote für Familien 
        060402 Besondere familienpolitische  
Maßnahmen 
    0605 Erzieherische und  
wirtschaftliche Hilfen  
für Familien 
060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie 
und eigenen Wohnung 
      060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtun-
gen und Pflegefamilien/Adoptionen 
        060503 Beistandschaften, Vormundschaf-
ten, UVG 
        060504 Schutz von Kindern und  
Jugendlichen 
        060505 Mitwirkung bei Familien- und  
Jugendgericht 
        060506 Bezirkliche Sozialarbeit und  
Eingliederungshilfe

Produktüberblicke 
 
26 
Auf den folgenden Seiten werden die Produkt-
überblicke dargestellt, in denen die wesentlichen 
Arbeitsergebnisse und -daten des abgelaufenen 
Jahres zusammengefasst sind. Darin sind die In-
halte des NKF-Haushalts wie Ziele, Zielkennzahlen 
und Leistungsdaten (Output-Seite) abgebildet. 
Bei den dargestellten Erträgen und Aufwen-
dungen des Jahres 2017 handelt es sich jeweils 
um vorläufige Rechnungsergebnisse. 
In seiner Sitzung am 06.03.2013 wurde durch den 
AKJF der Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, 
die Verwaltung möge um Prüfung gebeten werden, 
inwieweit die bisher im Geschäftsbericht des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien enthalte-
nen Informationen den Mitgliedern des Ausschus-
ses auch nach 2013 weiterhin in übersichtlicher 
Form zur Verfügung gestellt werden können, um 
• den Bericht als ganz wesentliche Arbeitsgrund-
lage für die Ausschussmitglieder, um eine sach-
gerechte Einschätzung insbesondere für die je-
weiligen Haushaltsberatungen und die entspre-
chenden Vorlagen im laufenden Sitzungsjahr 
leisten zu können, auch in Zukunft zu erhalten, 
enthält er doch systematisch detaillierte Informa-
tionen über zahlreiche Leistungen, Ziele, Res-
sourcenverbrauche und Kennzahlen des Amtes, 
• zumindest in finanzieller Hinsicht den Konsoli-
dierungserfordernissen aus der Einzelmaßnah-
me 3 (Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - 
Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik; 
V/0702/2012/1. Erg.; Anlage 1) Rechnung zu 
tragen.  
Ein wesentlicher Punkt der auf dieser Basis ange-
stellten amtsinternen Überlegungen stellte dabei 
die strukturelle Überarbeitung und Straffung der 
Produktüberblicke dar. Die dargestellten Zahlen, 
Daten, Fakten, Grafiken sowie die bereitgestellten 
Informationen sollen sich zukünftig noch mehr in 
die gesamte, für das Amt relevante Berichtsstruk-
tur, d. h. Haushaltsplan (verwaltungsweiter An-
satz), Kinder- und Jugendhilfereport (amtsbezoge-
ner Ansatz) und Fachberichte (fachbezogener 
Ansatz), einbetten. 
Im Ergebnis orientieren sich die Produktüberblicke  
seit 2013 an folgenden Punkten: 
• Die Kurzdarstellungen sind identisch mit den 
Produktgruppen- bzw. Produktbeschreibungen 
aus dem Haushalt und knüpfen damit an diesen 
an. 
• Der Datenteil wird gebündelt dargestellt. Somit 
werden Doppelungen vermieden. Über die ein-
gefügte „thematische“ Bündelung von Daten 
sind Übergänge für den Leser besser erkenn-
bar.  
• Der Unterschied zwischen Haushaltsplandaten 
und „weiteren Daten“ wird optisch unterstützt. 
Haushaltsplandaten sind weiß hinterlegt, die 
„weiteren Daten“ verfügen über eine graue Hin-
terlegung. Darüber hinaus verfügen lediglich die 
Haushaltsplandaten über Ansatzwerte. 
• Der Arbeitsbericht zu den Schwerpunkten des 
Jahres sowie der Bericht zu den Zielen aus dem 
NKF-Haushalt sind zusammengefasst und be-
stehen aus zwei Elementen. 
Fachlich-inhaltlicher Schwerpunkt: 
Er knüpft an den Ausblick des vorherigen Re-
ports an und gibt nähere Einblicke in die thema-
tischen Schwerpunkte des Jahres. 
Analytischer Schwerpunkt: 
Hier wird auf wichtige und/oder auffällige und 
damit erläuterungsbedürftige Entwicklungen im 
Zahlen- und Datenmaterial eingegangen (Analy-
se und Bewertung). 
• Der Ausblick auf das Folgejahr orientiert sich im 
Wesentlichen an den Arbeits- und Beratungs-
schwerpunkten (siehe Vorlage „Ergänzungen 
zum Geschäftsbericht“). 
Weiterhin wird für die Jugendhilfeplanung ein „Pro-
duktüberblick“ angeboten. Zwar ist sie nicht in der 
Produktstruktur abgebildet, jedoch als so genann-
tes Teilprodukt in vielen anderen Produkten des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien be-
rücksichtigt und trägt damit wesentlich zur fachli-
chen Aufgabenerfüllung bei.

Produktüberblicke  
 
27 
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 
Kurzdarstellung 
Die Kindertageseinrichtungen, die über das SGB VIII/Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG, u3-Ausbaupro-
gramm) sowie über das jeweilig gültige Landesrecht gefördert werden, dienen der Bildung, Erziehung, Förde-
rung und Betreuung von Kindern. Sie sollen die Familien entlasten und in ihrer Erziehungsaufgabe unterstüt-
zen. Ganztägige und flexible Angebote helfen Eltern dabei besonders, Familie und Beruf zu vereinbaren. 
Das Produkt wird von der Stadt Münster selbst und von zahlreichen freien Trägern (Kirchen, Verbänden, Ver-
einen usw.) angeboten. Die Einrichtungen gehören zum gesamtgesellschaftlichen Bildungssystem und stellen 
die erste institutionelle Bildungsinstanz für Kinder dar. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 24, 25, 26, 45 SGB VIII 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2017: 
• Erneut ist die Zahl der u3- und ü3-Kinder im Berichtszeitraum angestiegen. So erhöhte sich die Zahl der u3-
Kinder um 208 und die Zahl der ü3-Kinder um 68. Damit wurde die in der kleinräumigen Bevölkerungsprog-
nose dargestellte Kinderzahl um insgesamt 166 Kinder übertroffen. 
• Die Zahl der Plätze im u3-Bereich konnte um insgesamt 157 Plätze erhöht werden (in Kindertageseinrich-
tungen: + 95 Plätze; in Kindertagespflege: + 62 Plätze). Trotz stark steigender Kinderzahlen konnte dadurch 
die Versorgungsquote von 42,4 % auf 43,1 % erhöht werden. 
Die Zahl der ü3-Plätze wurde durch Schaffung neuer Plätze sowie erforderliche Umstrukturierungen in den 
Einrichtungen zum Verbleib der aus dem u3-Bereich herauswachsenden Kinder um insgesamt 151 Plätze 
erhöht. Damit konnte trotz Anstiegs der Kinderzahlen im ü3-Bereich eine Erhöhung der Versorgungsquote 
von 103,4 % auf 104,4 % erreicht werden. 
• Die kontinuierlich steigenden Kinderzahlen in Münster machten weiterhin einen Platzausbau erforderlich. 
Hierzu wurden insbesondere in der Innenstadt Flächen und Gebäude gesucht und auf ihre Machbarkeit hin 
geprüft, um erforderliche neue Plätze zu schaffen.  
• Bei allen neuen Wohngebieten wurden maßnahmenbedingt Infrastrukturbedarfe entsprechend der neu ent-
stehenden Wohneinheiten angemeldet. Sofern erforderlich und möglich wurden dort weitere neue Gruppen 
verortet, um die angestrebten Ausbauziele langfristig in allen Wohnbereichen zu erreichen. 
• Zum Kitajahr 2017/2018 konnten die neuen Kitas Klaras Kinderhaus, die Outlaw Kita Gronowskistraße, die 
Outlaw Kita Marie-Curie-Straße, die Elterninitiative Die Wurzelkinder und der Pavillon an der Kita Norman-
nenweg in Betrieb gehen. Zusätzlich wurden der Ersatzbau der Outlaw Kita Hensenstraße und der Elternini-
tiative Kleine Wiese inklusive Erweiterung in Betrieb genommen. Die Kita Schatzkiste konnte um eine 
Gruppe erweitert werden. Die geplante Inbetriebnahme der Kita an der Hansestraße verzögerte sich und 
wird zum Sommer 2018 erfolgen. 
• In 2017 wurde das Konzept für Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen weiterentwickelt und 
bereits für acht neue Kindertageseinrichtungen erfolgreich angewandt. In Münster ansässige Träger konn-
ten ihr Angebot erweitern und neue Träger hinzugewonnen werden, so dass für alle neuen Kitas geeignete 
Träger gefunden wurden. Dadurch ist weiterhin eine große Trägerpluralität sichergestellt. 
• Der Ausbau betrieblicher Kindertagesbetreuungsplätze sowie die Beratung der in Münster ansässigen Un-
ternehmen zur betrieblichen Kindertagesbetreuung wurde als ein weiterer wichtiger Baustein zur Vereinbar-
keit von Familie und Beruf in der Stadt Münster weiterhin verfolgt.

Produktüberblicke 
 
28 
Um den Unternehmen und Betrieben, die bereits betriebliche Kindertagesbetreuung anbieten, ein Forum 
zum Austausch und zur Vernetzung im Hinblick auf die spezifischen Themen und Anliegen der Betriebskitas 
zu bieten, hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Berichtsjahr 2017 die „Arbeitsgruppe Be-
triebskitas“ ins Leben gerufen (siehe hierzu auch Produkt 060402 - Besondere familienpolitische Maßnah-
men). 
• Im Zusammenhang mit einer juristischen Überprüfung des Aufnahmeverfahrens bzw. der Platzvergabe in 
Kindertagesbetreuung sind die Aufnahmekriterien der städtischen Kindertageseinrichtungen überarbeitet 
worden, so dass eine ordnungsgemäße und einheitliche Aufnahme sichergestellt werden kann. 
• Mit den beiden städtischen Betreuungsmodellen „ExtraZeit“ (individuelle Erweiterung von Betreuungszeiten) 
und „FlexiZeit“ (verlängerte Öffnungszeit) konnten Eltern die Betreuungszeit ihrer Kinder auch in 2017 flexi-
bel und sicher gestalten. Das Angebot „ExtraZeit“ wurde an 13 Kitastandorten im Stadtgebiet verstetigt. Der 
Baustein „FlexiZeit“ wird in vier Stadtbezirken (Mitte, West, Südost und Hiltrup) angeboten.  
• Niedrigschwellige Betreuungsangebote für geflüchtete Eltern und ihre noch nicht sechsjährigen Kinder bil-
den einen wichtigen Baustein für die Integration geflüchteter Familien. In Münster werden diese sogenann-
ten Brückenprojekte, die mit Mitteln des Landes finanziert werden, in Form von Eltern-Kind-Gruppen umge-
setzt. Im Jahr 2017 wurden in Münster 11 Brückenprojekte mit Plätzen für 89 i. d. R. unter dreijährige Kinder 
bewilligt. 
• Die Quote der in Flüchtlingseinrichtungen lebenden ü3-Kinder, die mit Kitaplätzen versorgt wurden, konnte 
im Laufe des Jahres 2017 auf 96,6 % gesteigert werden. Kein derzeit hier bekanntes Kind, das in einer 
kommunalen Flüchtlingseinrichtung lebt, wird in diesem und im kommenden Jahr eingeschult werden, ohne 
vorab eine Kindertageseinrichtung besucht zu haben. 
• In Kooperation mit dem Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge, dem Sozialamt der Stadt Münster, 
dem Jobcenter und Trägern von Integrationskursen wurde die Umsetzung integrationskursbegleitender Kin-
derbetreuung in Münster für das Jahr 2018 konzeptionell vorbereitet. 
• Die Fachveranstaltung „Migration und Flucht - Chancen und Bedarfe in der frühen Bildung“, die in Koopera-
tion mit dem Kommunalen Integrationszentrum durchgeführt wurde, fand mit ca. 300 teilnehmenden Fach-
kräften aus Kitas und weiteren frühpädagogischen Institutionen eine große Resonanz. 
• Die Sprach- und Kulturmittlerinnen hatten im Berichtsjahr 60 Einsätze in 23 Kitas mit steigender Tendenz.  
Das Angebot, das in Kooperation mit dem Haus der Familie vorgehalten wird, erfährt eine hohe Wertschät-
zung und wird im Rahmen der Armutsprävention auch im kommenden Jahr fortgesetzt. 
• Um den Auswirkungen eines drohenden Fachkräftemangels entgegenzuwirken wurden in drei Unter-
Arbeitsgruppen der AG 78/5 „Tagesbetreuung für Kinder“ entsprechende Strategien und Handlungsoptio-
nen erarbeitet. Einige Aspekte wurden für eine weitere Abklärung mit dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe vorbereitet, andere befinden sich in einem weiteren Abstimmungsprozess mit den Fachschulen.  
• In Münster existieren vielfältige Kooperationsbeziehungen zwischen den 183 Kindertageseinrichtungen und 
45 städtischen Grundschulen. Die Ausgestaltung der Kooperationen ist historisch gewachsen und orientiert 
sich immer auch an der jeweiligen sozialräumlichen Ausgangslage. Nachdem die Verwaltung den Kitaträ-
gern und Grundschulen im Jahr 2016 eine umfangreiche Arbeitshilfe zur Gestaltung des Übergangs und der 
Kooperation zur Verfügung gestellt hat, wurde nun im Rahmen der integrierten Jugendhilfe- und Schulent-
wicklungsplanung auch in den Bausteinen Bildungsmonitoring und Bildungsmanagement jeweils der Über-
gang Kita-Schule fokussiert. Mit dem Bildungsmonitoring wurde eine stadtweite Datenerhebung zum Über-
gang Kita-Schule vorbereitet, mit dem Bildungsmanagement wurden Möglichkeiten der Kooperation entwi-
ckelt. Mit dem Kommunalen Integrationszentrum, das ebenfalls im Zuge der Erziehungs- und Bildungspart-
nerschaften den Übergang Kita-Schule in den Blick nimmt, wurde eine Projektweiterentwicklung abge-
stimmt.

Produktüberblicke  
 
29 
• In Zusammenarbeit mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen wurden die Eckpunkte der Bildungsdo-
kumentation überarbeitet und in einer aktualisierten Arbeitshilfe der AG 78/5 zusammengefasst. 
• In Kooperation mit dem Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten wurden Hinweise 
zu gesetzlichen Neuregelungen bei der Nachweiserbringung über die erfolgte ärztliche Impfberatung erar-
beitet und den Einrichtungen zur Verfügung gestellt.  
Ausblick auf das Jahr 2018: 
• Die Ende 2016 vorgelegte Bevölkerungsprognose der Stadt Münster weist bis 2020 einen kontinuierlichen 
Anstieg der u3- und ü3-Kinder aus. Zur Versorgung dieser neu entstehenden Bedarfe und zur stadtweiten 
Versorgung mit Plätzen in allen Wohnbereichen entsprechend der gesetzten Ausbauziele sind weitere Aus-
bauplanungen notwendig. Die Planungen hierzu werden auf der Grundlage der aktualisierten Prognosen 
unter Berücksichtigung der Entwicklung demographischer Faktoren angepasst und bedarfsorientiert fortge-
setzt. Derzeit sind bereits über 3.000 Plätze in der Planung. 
• Sobald die Planungen für neue Kitas entscheidungsreif sind, werden sie den politischen Gremien zur Be-
schlussfassung vorgelegt. 
• Zur langfristigen bedarfsorientierten Versorgung mit Betreuungsplätzen werden die kommunalen Ausbau-
strategien weiter verfolgt:  
- Bei allen neuen Wohngebieten werden maßnahmenbedingt Infrastrukturbedarfe entsprechend der neu 
entstehenden Wohneinheiten angemeldet. Sofern im Wohnbereich erforderlich und möglich werden dort 
weitere neue Gruppen verortet, um die angestrebten Ausbauziele langfristig in allen Wohnbereichen zu 
erreichen. 
-  Geeignete Flächen und Gebäude werden gesucht und zu Kitazwecken umgenutzt. 
- Zur kurzfristigen Bedarfsdeckung wird die Nutzung von Pavillons, die nicht mehr für die Flüchtlingsunter-
bringung benötigt werden, zu Kitazwecken an verschiedenen Standorten geprüft und, sofern machbar, 
auch realisiert.  
- Der Ausbau der betrieblichen Kindertagesbetreuung wird weiter verfolgt. 
- In der Innenstadt fehlen weiterhin geeignete Flächen und Gebäude für einen bedarfsgerechten Ausbau. 
Perspektivisch werden die Errichtungen der Kitas an der ehemaligen Wartburghauptschule und an der 
Sonnenstraße die Versorgungssituation der Innenstadt verbessern, jedoch werden weitere Planungen er-
forderlich sein.  
• Um die Kindertagesbetreuung zukunftsorientiert weiterzuentwickeln, werden die dafür notwendigen Anpas-
sungen auch bei den bereits vorhandenen Kindertageseinrichtungen bedarfsgerecht umgesetzt. 
• Die Leistungsbeschreibung für Investoren im Kitabau wird weiterentwickelt und neu aufgelegt. 
• Das in 2017 weiterentwickelte Konzept für Trägerauswahlverfahren für Kindertageseinrichtungen in Münster 
wird in 2018 evaluiert und dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien erneut vorgelegt. Im An-
schluss daran werden weitere Trägerauswahlverfahren für neue Kindertageseinrichtungen angestoßen. 
• Die im Berichtsjahr 2017 neu gegründete „AG Betriebskitas“ wird zukünftig halbjährlich unter Beteiligung 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien tagen. 
• Das Aufnahmeverfahren bzw. die Platzvergabe in Kindertagesbetreuung wird insbesondere hinsichtlich der 
veränderten Aufnahmekriterien bei den städtischen Kitas überprüft und gegebenenfalls angepasst.   
• Die städtischen Projekte „ExtraZeit“ und „FlexiZeit“ werden in Abstimmung mit den Anbietern bedarfsge-
recht ausgebaut, so dass weiterhin Standorte in allen Stadtbezirken vorgehalten werden können. 
• Für das Jahr 2018 wurden sechs Eltern-Kind-Gruppen als niedrigschwellige Brückenangebote mit Plätzen 
für 54 Kinder bewilligt. Der quantitative Rückgang der Angebote entspricht der derzeitigen Entwicklung

Produktüberblicke 
 
30 
(z. B. Schließung von Flüchtlingseinrichtungen). Es ist aber damit zu rechnen, dass unterjährig weitere An-
träge gestellt werden. Über die Bewilligung entscheidet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. 
• Die konzeptionellen Eckpunkte und organisatorischen Voraussetzungen für eine integrationskursbegleiten-
de Kinderbetreuung werden abschließend geprüft, so dass den Integrationskursträgern die Umsetzung ent-
sprechender Projekte in Münster ermöglicht wird. 
• Der Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen in Kitas wird entsprechend der steigenden Nachfrage inten-
siviert. Um eine möglichst hohe Qualität des Angebotes zu sichern, werden in den regelmäßigen Coaching-
terminen für die Kulturmittlerinnen Fallberatungen angeboten. 
• Im Rahmen der „AG Inklusive Erziehung“ (Unter-AG der AG 78/5 „Tagesbetreuung für Kinder“) findet ein 
fachlicher Austausch zur Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Schule für Kinder mit Förderbedar-
fen zwischen Trägern von Kindertageseinrichtungen und der Schulamtsdirektorin für Grund- und Förder-
schulen statt. 
• Die Entwicklung eines Konzeptes für Bildungshäuser soll im Rahmen der eingerichteten ämterübergreifen-
den Arbeitsgruppe in den Schritten Bestandsaufnahme, Datenaufbereitung und Entwicklung eines Modell-
projektes erfolgen. Die Weiterentwicklung der Kooperation zwischen Kita und Schule soll als Teilprojekt ei-
ner integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung die bisherigen Erkenntnisse aus Bildungsmoni-
toring und Bildungsmanagement mit einbeziehen sowie insbesondere bei der Entwicklung von Modellpro-
jekten Prozesse aufeinander abstimmen. Auch die Einbeziehung wissenschaftlicher Projekte wird geprüft. 
• Im Qualitätszirkel der Familienzentren wird das Thema „Armutssensibles Handeln“ einen Schwerpunkt bil-
den. Hierzu hat das Institut für Soziale Arbeit e. V. (ISA) seine Unterstützung zugesagt. 
• Zur Konkretisierung von Rolle und Aufgaben der zusätzlichen Fachkräfte in der inklusiven Förderung in 
Regeleinrichtungen wird in der „AG Inklusive Erziehung“ eine Arbeitshilfe entwickelt. 
• Zur Weiterentwicklung von Strategien und Handlungsoptionen gegen einen drohenden Fachkräftemangel 
werden die vielfältigen Ergebnisse der Arbeitsgruppen und der Abstimmungsgespräche zusammengetragen 
und ausgewertet. Die sich daraus ableitenden weiteren Handlungsschritte werden in der AG 78/5 „Tagesbe-
treuung für Kinder“ abgestimmt. 
Ressourcen 
• Stellen: 448,11 
• Aufwendungen:  114.485.358 € 
• Erträge:  83.617.759 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren ist sichergestellt. 
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bis zum Jahr 2020 
mit einer Versorgungsquote von bis zu 34,5 % in Kindertageseinrichtungen ausgebaut. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs auf einen Kinderta-
geseinrichtungsplatz für Kinder von 3 - 6 Jahren (in %) 
104,5 103,4 100 104,4 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von 
Kindern unter drei Jahren (in %) 
30,3 29,4 32,4 29,8

Produktüberblicke  
 
31 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von 
Kindern unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung insge-
samt (Tageseinrichtungen und Tagespflege; in %) 
(nachrichtlich: aus PG 0601) 
44,5 42,4 47,0 43,1 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Einrichtungsstruktur     
Anzahl der Familienzentren 30 31 32 33 
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 177 179 180 183 
davon:     
 Einrichtungen katholischer Träger 47 49 48 47 
 Einrichtungen evangelischer Träger 16 16 15 16 
 Einrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen 50 50 50 51 
 Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 29 29 29 29 
 Einrichtungen sonstiger Träger 35 35 38 35 
Gruppenstruktur     
Anzahl der Gruppen 547 547,5 526 580 
davon:     
 Gruppen in Einrichtungen katholischer Träger 157 158 151 158 
 Gruppen in Einrichtungen evangelischer Träger 59 57,5 49 56 
 Gruppen in Einrichtungen in Trägerschaft von  
 Elterninitiativen 
70 70,5 65 72 
 Gruppen in Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 121 125 113 126 
Gruppen in Einrichtungen sonstiger Träger 141 136,5 149 149 
Verhältnis „Plätze“ zu „Kinderzahl“     
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächli-
che/prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet) 
7.944 8.555 8.740 8.763 
Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (tatsächli-
che/prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet) 
7.502 7.676 7.583 7.744 
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für unter 
dreijährige Kinder 
2.409 2.515 2.832 2.610 
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder 
im Alter von 3 bis unter 6 Jahren 
7.841 7.936 7.583 8.087

Produktüberblicke 
 
32 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt 
(0 bis unter 6 Jahren) 
10.250 10.451 10.415 10.697 
davon:     
 Plätze in Gruppen für Kinder von 2 - 6 Jahren (G I) 
  25 Stunden (G I a) 
  35 Stunden (G I b) 
  45 Stunden (G I c) 
3.685 
21 
1.122 
2.542 
3.659 
18 
1.080 
2.561 
2.200 
10 
700 
1.490 
3.782 
11 
1.106 
2.665 
 Plätze in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren (G II) 
  25 Stunden (G II a) 
  35 Stunden (G II b) 
  45 Stunden (G II c) 
1.411 
13 
251 
1.147 
1.547 
17 
276 
1.254 
2.166 
10 
1.018 
1.138 
1.628 
12 
278 
1.338 
 Plätze in Gruppen für Kinder ab 3 Jahren (G III) 
  25 Stunden (G III a) 
  35 Stunden (G III b) 
  45 Stunden (G III c) 
5.154 
101 
2.382 
2.671 
5.245 
91 
2.247 
2.907 
6.049 
110 
3.221 
2.718 
5.287 
105 
2.068 
3.114 
Betriebliche Kindertagesbetreuung: 
 Anzahl der betriebseigenen Plätze 
 Anzahl der Belegplätze 
 
240 
61 
 
255 
70 
  
270 
71 
Anzahl von Plätzen zur Förderung der Integration behin-
derter Kinder (Einzelintegration)  
355 349  375 
Weitere Daten     
Anzahl der Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für 
Eltern, deren Kinder Kindertageseinrichtungen besuchen 
22 24  23 
Anzahl der Kinder in Spielgruppen 320 296  178

Produktüberblicke  
 
33

Produktüberblicke 
 
34

Produktüberblicke  
 
35 
 
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege 
Kurzdarstellung 
Kindertagespflege ist eine familiäre und flexible, auf die Betreuungsbedarfe der Eltern abgestimmte Betreu-
ungsform für insbesondere unter 3-jährige Kinder. Auch ältere Kinder können bei Bedarf ergänzend zu ande-
ren Einrichtungen in Kindertagespflege betreut werden. Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der 
Betreuungsperson (Tagesmutter), im Haushalt der Eltern (Kinderfrau) oder in anderen geeigneten Räumen 
statt. In der Betreuung in Familien werden Kinder alleine, mit Geschwistern, mit den Kindern der Tagesmutter 
oder mit bis zu vier weiteren Tageskindern betreut. 
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege der Stadt Münster berät, vermittelt und begleitet stadtteilorientiert 
Eltern und Tagespflegepersonen. Des Weiteren plant und organisiert sie das Leistungsfeld „Kindertagespfle-
ge“. Der Verein Münsteraner Tageseltern e. V. ist als Interessensvertretung der Tagespflegepersonen in 
Münster tätig. Eine zentrale Aufgabe ist die Stärkung und Weiterentwicklung des Berufsbildes Kindertages-
pflege. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 23, 24, 43 SGB VIII 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2017: 
Neue Wege in der Öffentlichkeitsarbeit: 
In 2017 hat die Beratungsstelle für Kindertagespflege neue Wege in der Öffentlichkeitsarbeit eingeschlagen. 
Zusammen mit Radio Antenne Münster wurde ein Radiospot für die Werbung potentieller Interessenten/-innen 
entwickelt. Dieser wird nun regelmäßig vor den Vorbereitungskursen ausgestrahlt. Auch werden nun alle vier 
Wochen Suchanzeigen in den Westfälischen Nachrichten geschaltet. Die Suchanzeigen werden zusätzlich 
durch die üblichen Plakate und Wurfzettel zu den Vorbereitungskursen unterstützt. Der Internetauftritt ist noch 
einmal weiterentwickelt worden und für den Gesamtüberblick wurde ein Flyer erstellt. Dieser und andere in-
formierende Broschüren rund um die Kindertagespflege sind Teil des internen Corporate Designs, der die 
Wiedererkennung der Kindertagespflege in allen Bereichen (Qualifizierung, Werbung, Infomaterial und Bil-
dungsdokumentationsordner) ermöglicht.  
Im Jahr 2017 sind fünf Vorbereitungskurse für potentielle Neueinsteiger/-innen in Kindertagespflege durchge-
führt worden. Ziel der Beratungsstelle ist es, viele Teilnehmer/-innen sowohl für die Großtagespflege als auch 
für die Tätigkeit im eigenen Haushalt zu begeistern. An den Vorbereitungskursen in 2017 haben 114 Personen 
teilgenommen. Davon haben 66 den Kurs abgeschlossen, d. h. bis zum Ende besucht. 
Großtagespflegestellen: 
Die Anzahl der Großtagespflegestellen hat sich in 2017 um zwei auf 45 erhöht. Diese Zahl gibt nicht die tat-
sächlichen Aktivitäten der Beratungsstelle für Kindertagespflege wieder. Tatsächlich wurden vier neue Groß-
tagespflegestellen aufgebaut. Eine Großtagespflegestelle hat sich in eine Kindertageseinrichtung umgewan-
delt und ein Umzug in neue Räume wurde durch die Fachstelle begleitet. Jedoch wurde auch eine betriebliche 
Großtagespflegestelle geschlossen. Ende 2017 gab es insgesamt 15 Großtagespflegestellen im betrieblichen 
Kontext. 
Gemäß der Landesstatistik NRW 2016 belegt die Stadt Münster den Spitzenplatz bezogen auf die Anzahl der 
Großtagespflegestellen im Vergleich zur Einwohnerzahl, gefolgt von Düsseldorf (83/630.000), Essen 
(68/585.000) und Duisburg (59/494.445).

Produktüberblicke 
 
36 
Der Ausbau von Großtagespflegestellen hat deutlich an Fahrt zugelegt. In 2018 werden voraussichtlich 14 
Großtagespflegestellen neu eröffnet. Aufgrund der notwendigen Vorlaufzeit (Immobiliensuche, Suche nach 
geeigneten Tagespflegepersonen, Um- und Aufbau der neuen Großtagespflegestelle) liegt der Beginn eines 
großen Teils der Projekte schon in 2017.  
Mit der Vorlage V/0454/2017 hat der Rat beschlossen, die erfolgreiche Ausbaustrategie von Großtagespflege-
stellen mit selbstständigen Tagespflegepersonen fortzusetzen. Unter Berücksichtigung der Prämissen unter 
Punkt 4 in der Vorlage wurde der Erweiterung der Ausbaustrategie über die Möglichkeit, Großtagespflegestel-
len mit angestellten Tagespflegepersonen zu betreiben, zugestimmt. Auch hier sind erste Projekte für 2018 zu 
erwarten.  
Ausblick auf das Jahr 2018: 
• Die Kooperation zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung wird ausgebaut (u. a. Modelle 
direkter Kooperation im Bereich der Betreuungsplätze). 
• Das strukturelle Zusammenspiel zwischen den Leistungsbereichen Kindertageseinrichtung und Kinderta-
gespflege (Stichworte: Aufnahmeverfahren, Versorgung mit u3-Plätzen) wird abgestimmt. 
• Das Modul des Kita-Navigator für den Bereich Kindertagespflege wird weiter optimiert. 
• Im Netzwerk für die Qualifizierung von Kindertagespflege wird das Qualifizierungssystem geplant, organi-
siert und weiterentwickelt. 
• Das Verfahren zur Erteilung der Pflegeerlaubnis (Stichwort: Kompetenzorientierung) wird weiterentwickelt. 
• Die Entwicklung eines Konzepts zur Neustrukturierung des Vorbereitungskurses ist vorgesehen. 
• Eine Auseinandersetzung mit dem Thema Sprachförderung, insbesondere mit den Beobachtungsverfahren, 
steht auf der Agenda.  
• Es erfolgt eine Auseinandersetzung mit Qualitätssicherungssystemen im Rahmen der Strategie des qualita-
tiven Umbaus und der Weiterentwicklung des Leistungsfeldes. 
• Die Einführung der neuen Bildungsdokumentationen in das Leistungsfeld Kindertagespflege (runder Tisch 
mit Tagespflegepersonen) wird ausgewertet. 
• Der Aufbau neuer Großtagespflegestellen mit selbständigen Tagespflegepersonen ist vorgesehen. 
• Auch neue Großtagespflegestellen mit angestellten Tagespflegepersonen sollen in Zusammenarbeit mit 
Trägern von Kindertageseinrichtungen aufgebaut werden. 
• Die Betriebliche Kindertagespflege wird weiter ausgebaut.  
Ressourcen 
• Stellen: 19,11 
• Aufwendungen:  9.755.329 € 
• Erträge:  3.230.635 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege sind bis zum Jahr 2020 mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 15,5 % ausgebaut. 
Ausbau des qualifizierten Angebots: Der Anteil der Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qualifizierungsstu-
fe mit 160/190 Unterrichtsstunden ab 2010 in Münster oder Ausbildung als Erzieherin/Sozialpädagogin) soll, 
gemessen an den Gesamtbetreuungsstunden in der Kindertagespflege, auf dem bisherigen Niveau beibehal-
ten werden.

Produktüberblicke  
 
37 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v. 
Kindern unter drei Jahren in Kindertagespflege (in %) 
14,2 13,0 14,6 13,4 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von 
Kindern unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ins-
gesamt (Tageseinrichtungen und Tagespflege; in %) 
(nachrichtlich: aus PG 0601) 
44,5 42,4 47,0 43,1 
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 3 
(höchste Qualifikationsstufe mit 160/190 USt.) an den 
Gesamtbetreuungsstunden (in %) 
92 95,5 86 98 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Verhältnis „Plätze“ zu „Kinderzahl“     
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächliche/ 
prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet) 
7.944 8.555 8.740 8.763 
Kinder in Tagespflege insgesamt 1.217 1.196 1.386 1.258 
davon:     
 Kinder von 0 - 3 Jahren 1.130 1.109 1.276 1.171 
 Kinder von 3 - 6 Jahren 33 33 50 33 
 Kinder von 6 - 10 Jahren 54 54 60 54 
Großtagespflege / Betriebliche Kindertagespflege     
Großtagespflegestellen (inklusive betrieblicher GTP) – 
Anzahl 
42 43  45 
Großtagespflegestellen (inklusive betrieblicher GTP) - 
Plätze 
372 383  397 
davon:     
Großtagespflegestellen im Sozialraum - Anzahl 25 27  30 
Großtagespflegestellen im Sozialraum - Plätze 220 240  266 
 Betriebliche Großtagespflege - Anzahl 17 16  15 
 Betriebliche Großtagespflege - Plätze 152 143  135 
Weitere Daten     
Neuvermittlungen 841 741  670 
Anzahl Tagespflegepersonen 310 290  277 
Begleitete Tagesmütter-Treffen 206 207  189 
Kooperationen mit Familienzentren 30 31  33

Produktüberblicke 
 
38 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Teilnehmer/-innen an Qualifizierungsmaßnahmen 471 485  565 
Angebotene Unterrichtsstunden, Grundqualifizierung 337 346  372 
Angebotene Unterrichtsstunden, weitergehende Qualifi-
zierung 
634 595  447 
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 2 
(mittlere Qualifikationsstufe mit 42 USt.) an den Ge-
samtbetreuungsstunden (in %) 
7 4 14 2 
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 1 an 
den Gesamtbetreuungsstunden (in %) 
1 0,5 2 0

Produktüberblicke  
 
39

Produktüberblicke 
 
40 
 
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 
Kurzdarstellung 
Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit umfassen neben den offenen Treffangeboten die Jugendbil-
dung, Freizeitangebote, die Jugendberatung und die Durchführung von Ferienmaßnahmen und Ganztagsbe-
treuungsmaßnahmen in den Ferien. Die Angebote finden in den Einrichtungen und als aufsuchende Arbeit 
statt und richten sich insbesondere an alle jungen Menschen im Alter von 6 bis 21 Jahren. Der Offene Ganz-
tag einschließlich der Ferienbetreuung wird an 45 Grund- und Förderschulen durchgeführt. 
Gesetzliche Grundlage: § 11 SGB VIII, § 9 SchulG (BASS 12 - 63 Nr. 2) 
Hinweis: Hinsichtlich des Offenen Ganztags wird auch auf die Produktgruppe 0301 - Produkte 030101 und 
030105 - verwiesen. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2017: 
Offene Kinder- und Jugendarbeit: 
• Die Umsetzung der Handlungsempfehlung „Weiterentwicklung des Wirksamkeitsdialogs“ war in 2017 fest in 
einer Unterarbeitsgruppe der AG 78/2 „Kinder- und Jugendarbeit“ verankert. Die Unter-AG hat gemeinsam 
mit dem fachlichen Controlling der Kinder- und Jugendförderung die einzelnen Bausteine des Wirksam-
keitsdialogs betrachtet, evaluiert und zudem weitere Instrumente entwickelt. 
• Erstmalig haben die Träger der aufsuchenden Jugendsozialarbeit (AJSA) in Kooperation mit der Jugendför-
derung und dem fachlichen Controlling in 2017 ihr eigenes auf die AJSA ausgerichtetes Berichtswesen er-
arbeitet und angewandt. Auch die offene Kinder- und Jugendarbeit hat in 2017 mit einem neuen Berichts-
wesen für ihr pädagogisches Arbeitsfeld gearbeitet. Ein gemeinsamer Qualitätszirkel zum jeweiligen Be-
richtswesen hat in 2017 stattgefunden. 
• Die Angebotsstunden in Form von Mindeststandards der aufsuchenden Jugendsozialarbeit wurden in den 
Leistungsbeschreibungen festgeschrieben. 
• Das Ergebnis der Umsetzung der Handlungsempfehlung „Optimierung der Netzwerkarbeit“ sind erstmalig 
dialogisch erstellte Leitlinien, welche in Zusammenarbeit mit den freien Trägern aus den Stadtteilarbeits-
kreisen erarbeitet und verabschiedet wurden. Sie dienen als Handreichung und Orientierung für alle 22 
Münsteraner Stadtteilarbeitskreise. 
• Das Thema „Sucht“ als ein Schwerpunktthema 2017 wurde in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Drogen-
hilfe in allen Bezirkstreffen aufgegriffen und bearbeitet. 
• Der bedarfsgerechte Ausbau der pädagogischen Angebote für Flüchtlingskinder und -jugendliche in Koope-
ration der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit Flüchtlingseinrichtungen ist auch 2017 
weitergeführt und verstetigt worden. Es gab Angebote an ca. 60 Standorten. 
• Der Jugendrat wurde im November 2017 in einer Urnenwahl neu gewählt. Die 30 Kinder und Jugendlichen 
aus sechs Bezirken sind erstmalig für eine Amtsperiode von drei Jahren gewählt. Dies ist ein Ergebnis der 
Beschlussvorlage V/0071/2017/2 „Änderung der Satzung, der Wahlordnung und Aufstockung der pädagogi-
schen Begleitung des Jugendrates“. 
• In Münster werden flächendeckend und sozialraumbezogen ganztägige Ferienbetreuungsmaßnahmen für 
Grundschulkinder angeboten. Dort, wo Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht für eine 
Ferienbetreuung zur Verfügung stehen, werden die Angebote in den Offenen Ganztagsschulen durch zwei

Produktüberblicke  
 
41 
freie Träger durchgeführt. Die Angebote erfüllen nach den Richtlinien der außerschulischen Kinder- und Ju-
gendarbeit vorgegebene Qualitätsstandards. 
• Die Beschlussvorlage V/0886/2017 „Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit in Müns-
ter“ wurde in einem dialogischen Prozess mit den freien Trägern über einen längeren Zeitraum in 2017 er-
arbeitet und Ende 2017 politisch beschlossen. 
• In 2017 haben die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit ihre Angebote am Wochenende 
weiter ausgebaut. Aktuell bieten 91 % der Einrichtungen verbindliche Wochenendöffnungszeiten an (Ver-
gleich 2016: 85 %). 
Offene Ganztagsschule (OGS): 
• Die Weiterentwicklung von Raum- und Verpflegungskonzepten und -standards in der OGS sowie der be-
darfsgerechte weitere Ausbau unter Berücksichtigung des Raum- und Personalangebotes sind weiterge-
führt worden. 
• Die personellen Rahmenbedingungen im offenen Ganztag werden kontinuierlich ausgebaut. Mit dem Be-
schluss über den Haushalts-/Stellenplan 2017 hat der Rat entschieden, an acht Schulen ab der sechsten 
bzw. siebten Gruppe die Stellen für freigestellte Koordinationsfachkräfte zu erhöhen. Es sind nun insgesamt 
13 Koordinatorinnen freigestellt. 
• Zum 01.04.2017 wurde die bisherige Fachstelle „Kinder- und Jugendförderung, Offene Ganztagsschulen“ 
geteilt und aus den beiden Kernbereichen a) ein neues Team „Kinder- und Jugendförderung“ sowie b) eine 
Fachstelle „Offene Ganztagsschulen“ gebildet. (siehe hierzu auch unter Punkt 10. Organisation). 
Ausblick auf das Jahr 2018: 
Offene Kinder- und Jugendarbeit: 
• Das neue Berichtswesen wird evaluiert und im Dialog mit den freien Trägern weiterentwickelt. 
• Die Datenbank bzgl. der Themenschwerpunkte wird im Team Kinder- und Jugendförderung überarbeitet. 
• Der Wirksamkeitsdialog wird auch in 2018 unter der Beteiligung von freien Trägern bearbeitet. 
• Die freizeitpädagogischen Maßnahmen für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsunterkünften sind ab 
2018 Bestandteil des Teams Kinder- und Jugendförderung und werden dort bzgl. der Trägerbegleitung, des 
Berichtswesens etc. neu verortet. 
• Die soziale Gruppenarbeit und die aufsuchende Jugendsozialarbeit werden ab 2018 bzgl. der Trägerbeglei-
tung, des Berichtswesens etc. fest in der Trägerförderung des Teams Kinder- und Jugendförderung veran-
kert. 
• Ein Qualitätszirkel in Kooperation mit dem Jobcenter zur Beschlussvorlage V/0597/2017 „Umsetzung des 
§16h SGB II im Jobcenter der Stadt Münster“ und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit wird durchgeführt. 
• Im Zuge der Beschlussvorlage V/0886/2017 „Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der offe-
nen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenar-
beit in Münster“ werden Einrichtungsbündelungen vorgenommen, neue Leistungsbeschreibungen und  
-vereinbarungen abgeschlossen, Planungssicherheiten für freie Träger gewährleistet und neue Standorte 
eröffnet.  
• „Partizipation“ wird auch im Jahr 2018 ein Themenschwerpunkt im Team Kinder- und Jugendförderung sein. 
• Die Ferienbetreuungsangebote für Grundschulkinder werden bedarfsgerecht weiter ausgebaut. 
Offene Ganztagsschule (OGS): 
• Im Jahr 2018 wird ein verbindliches Rahmenkonzept für Qualitätsstandards mit verbindlichen Standards für 
alle Offenen Ganztagsschulen in Münster eingeführt. Sie bilden den Rahmen für alle Grundschulen, für die 
Eltern und ihre Kinder, die Jugendhilfe und alle Kooperationspartner innerhalb der OGS und sollen als Ori-

Produktüberblicke 
 
42 
entierungshilfe bei der Erarbeitung von Konzepten und Schulprogrammen der Offenen Ganztagsschulen 
dienen. 
• Die Weiterentwicklung von Verpflegungskonzepten und -standards in der OGS sowie der bedarfsgerechte 
weitere Ausbau unter Berücksichtigung des Raumangebotes (Amt 40) und des Personalangebotes sind 
vorgesehen. 
• Weitere Verbesserungen der personellen Rahmenbedingungen im offenen Ganztag werden kontinuierlich 
angestrebt. 
Ressourcen 
• Stellen: 297,09 
• Aufwendungen:  23.925.389 € 
• Erträge:  11.067.946 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Mindestens 75 % der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit haben regelmäßige Öffnungszeiten 
am Wochenende. 
Der Umfang der Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ wird erhalten (= 20 % 
der Angebotsstunden der Einrichtungen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach Leistungsvereinba-
rung). 
Der Anteil der Stammbesucher/-innen in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit soll auf dem 
Niveau von mindestens 13 % gehalten werden. 
Der Offene Ganztag wird bedarfsgerecht ausgebaut. Als Bedarf wird eine jährliche Zunahme der Teilnehmen-
denzahl von 4 % angenommen. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Anteil der Einrichtungen mit hauptamtlichem Personal 
mit regelmäßiger Wochenendöffnung (in %) 
68 85 75 91 
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und 
Kommunikation“ (nach Leistungsvereinbarung) 
9.096 9.210 9.936 9.210 
Anteil der Stammbesucher/-innen in Einrichtungen an 
Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 - 20 Jahren 
des Stadtgebietes 
15 10,01 13 13,70 
Anteil der Teilnehmenden am Offenen Ganztag an der 
Gesamtschülerzahl der Grund- und Förderschulen (in 
%) 
  52 54,20 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Strukturdaten der Kinder- und Jugendarbeit     
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 40 40 34 34 
 in Trägerschaft der Stadt Münster 9 9 9 9 
 von freien Trägern 31 31 25 25

Produktüberblicke  
 
43 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
 davon:      
 katholisch 11 11 8 8 
 evangelisch 6 6 5 5 
  sonstige 14 14 12 12 
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit  
Wochenendöffnungszeit 
27 34 26 31 
Anzahl der Einrichtungen, die mindestens 20 % der 
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und 
Kommunikation“ erreichen 
40 40 34 34 
Einrichtungen der aufsuchenden Arbeit 7 10 10 10 
Offene Ganztagsschulen     
Anzahl der Grund- und Förderschulen mit Offenem 
Ganztag 
44 45 44 45 
davon:      
 Anzahl der Grundschulen mit Offenem Ganztag 42 42 42 42 
 Anzahl der Förderschulen mit Offenem Ganztag 2 3 2 3 
Anzahl der Schüler/-innen an Grund- und Förderschulen 10.053 10.227 10.667 10.269 
Anzahl der Teilnehmenden am Offenen Ganztag 4.783 5.322 5.547 5.561 
davon:     
 Anzahl der Teilnehmenden an Grundschulen 4.722 5.255 5.383 5.497 
 Anzahl der Teilnehmenden an Förderschulen 61 67 164 64 
Teilnehmende an Grund- und Förderschulen für die Bis-
Mittag-Betreuung 
2.228 2.189 2.389 2.158 
Anzahl der OGS-Gruppen an Grund- und Förderschulen 180 202  214 
FINANZfairTEILUNG     
Angebotsstunden in den Einrichtungen der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit insgesamt 
45.480 46.050 43.320 46.050 
Angebotsstunden im Angebotsfeld „geschlechterspezifi-
sche Angebote“ 
2.274 2.303 2.166 2.303 
Anzahl der Stammbesucher im Alter von 6 - 20 Jahren 
insgesamt 
4.739 5.114 5.588 5.973 
Anteil der weiblichen Stammbesucher im Alter von  
6 - 20 Jahren (in %) 
42 42,3 50 42,4 
Anteil der männlichen Stammbesucher im Alter von  
6 - 20 Jahren (in %) 
58 57,7 50 57,6

Produktüberblicke 
 
44

Produktüberblicke  
 
45 
 
060202 – Jugendverbandsarbeit 
Kurzdarstellung 
Jugendverbände engagieren sich u. a. in den Bereichen Religion, Sport, Kultur, Umwelt und Bildung. Die Ar-
beit wird freiwillig, ehrenamtlich und gemeinschaftlich gestaltet und verantwortet. Damit trägt Jugendver-
bandsarbeit wesentlich zur Identitätsbildung junger Menschen bei. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe un-
terstützt die Jugendverbandsarbeit beratend und durch Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen und 
Aktionen. 
Gesetzliche Grundlage: § 12 SGB VIII 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2017: 
• Im Jahresgespräch der Jugendverbandsarbeit wurde insbesondere das Thema „Partizipation“ diskutiert. 
Vereinbart wurde, dass die aktive Beteiligung von Jugendlichen in den Jugendverbänden auch im nächsten 
Jahr ein Schwerpunkt der Arbeit sein soll.  
• 2017 konnten in 58 Qualifizierungsmaßnahmen 418 Jugendliche für die ehrenamtliche Kinder- und Jugend-
arbeit als Gruppenleiter/-innen qualifiziert werden. Die Zahl ist damit um 80 Jugendliche im Vergleich zum 
Vorjahr gestiegen. Ebenfalls sind die Qualifizierungsmaßnahmen im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 
neun Veranstaltungen gestiegen. Auch die Anzahl der ausgegebenen Juleica-Cards hat deutlich zugenom-
men.  
• Die Abfrage zur Jugendverbandsarbeit war aufgrund der geringen Rücklaufquote nicht genügend aussage-
kräftig. Hier müssen andere Formen der Evaluation gefunden werden. 
Ausblick auf das Jahr 2018: 
• In Zusammenarbeit mit dem Team Verwaltung der Kinder- und Jugendförderung sollen zukünftig die Ange-
bote der Jugendverbandsarbeit mit Hilfe eines neuen Berichtswesens dargestellt werden. 
• Die THX-Party, die Dankesparty für die in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich Tätigen, wird auch in 
2018 gemeinsam mit den Jugendverbänden, den freien Trägern sowie dem Jugendrat durchgeführt. 
• Die Handlungsempfehlungen des 3. Kinder- und Jugendförderplans für die Jugendverbandsarbeit werden 
mit den Jugendverbänden weiter vertieft, konkretisiert und umgesetzt. 
Ressourcen 
• Stellen: 0,58 
• Aufwendungen:  333.124 € 
• Erträge:  264 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Es werden mindestens 45 Qualifizierungsmaßnahmen (Tages-, Wochenend- und Wochenmaßnahmen) für 
Gruppenleiter/-innen mit mindestens 400 Teilnehmenden durchgeführt. 
Die Zahl der Firmenvergünstigungen für Jugendleiterkarteninhaber/-innen soll mindestens 70 erreichen.

Produktüberblicke 
 
46 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen für Gruppenlei-
tungen 
44 39 45 58 
Anzahl der Teilnehmenden an Qualifizierungsmaßnah-
men für Gruppenleitungen 
374 338 400 418 
Anzahl der Firmenvergünstigungen 74 74 70 71 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Strukturdaten der Jugendverbandsarbeit     
Jugendverbände in Münster 24 23 24 23 
davon:      
 Katholische Jugendverbände 7 7 7 7 
 Evangelische Jugendverbände 3 3 3 3 
 Sonstige Jugendverbände 14 13 14 13 
Angebotsdaten der Jugendverbandsarbeit     
Ausgegebene Jugendleiterkarten (Gültigkeit 3 Jahre) 44 59 35 83 
Anzahl der Tagesqualifizierungsmaßnahmen  10 9 10 22 
Teilnehmende an Tagesqualifizierungsmaßnahmen 61 50 65 97 
Anzahl der Wochenendqualifizierungsmaßnahmen 25 22 25 24 
Teilnehmende an Wochenendqualifizierungsmaßnahmen 279 244 300 278 
Anzahl der Wochenqualifizierungsmaßnahmen 9 8 10 12 
Teilnehmende an Wochenqualifizierungsmaßnahmen 34 44 35 43

Produktüberblicke  
 
47 
 
060301 – Jugendsozialarbeit 
Kurzdarstellung 
Die Angebote der Jugendsozialarbeit umfassen u. a. Hilfen bei Schul- und Lernschwierigkeiten, unzureichen-
der Ausbildungsfähigkeit, Arbeitslosigkeit, schwieriger familiärer Situation, Migrationserfahrung oder Woh-
nungslosigkeit. Junge Menschen werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt und befähigt, eigenstän-
dig und eigenverantwortlich ihr Leben zu organisieren. 
Gesetzliche Grundlage: § 13 SGB VIII 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2017: 
• Die Auslastungsquote im Bereich der pädagogischen Lernhilfen, Mototherapie, des heilpädagogischen Rei-
tens und der Teilhabeleistungen war, wie auch in den Vorjahren, hoch. In 2017 wurde ein Wert von 98 % er-
reicht. Dieser Wert zeigt deutlich, dass die Hilfen von Kindern, Jugendlichen und Eltern angenommen wer-
den und erforderlich sind. In den Auswertungsgesprächen mit den freien Trägern zeigte sich auch die Wirk-
samkeit der Hilfen (u. a. durch ein fachliches Controlling für Mototherapie und pädagogische Lernhilfen). 
• Die Beschlussvorlage V/0886/2017 „Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit in Müns-
ter“ wurde in einem dialogischen Prozess mit den freien Trägern über einen längeren Zeitraum in 2017 er-
arbeitet und Ende 2017 politisch beschlossen. Hierbei wurde unter anderem die soziale Gruppenarbeit an 
verschiedenen Standorten weiter ausgebaut, um die Synergieeffekte mit der aufsuchenden Jugendsozialar-
beit zu nutzen. 
• Im Einklang mit der gesamtstädtischen Weiterentwicklung der Flüchtlingshilfe sind die kinder- und jugend-
pädagogischen Angebote leicht gesunken. 
• Wohnungslosigkeit und zunehmende psychische Auffälligkeiten waren auch in 2017 bestimmendes Thema 
in der Arbeit der Streetwork. Infolge der Umbaumaßnahmen des Bahnhofsumfelds kam es insbesondere 
zum Jahresbeginn zu Verlagerungen der Aufenthaltsorte junger Wohnungsloser (u. a. Hamburger Tunnel, 
Windthorststraße, Bahnhofsstraße, Engelenschanze), die zu Konflikten mit Anwohnern und Gewerbetrei-
benden führten. Die Streetwork konnte in abgestimmter Kooperation mit Ordnungsamt und Polizei deeska-
lierend tätig werden. 
• Im Jahr 2017 hat sich das gesamte Team der Streetwork personell erneuert. In der Folge blieben die Kon-
taktzahlen mit 185 namentlich bekannten Personen deutlich unter denen der Vorjahre (280 - 300 Perso-
nen). Dennoch war die Zahl der intensiven Kontakte in der Beratung und Begleitung im Vergleich zum Vor-
jahr nicht signifikant rückläufig, weil überwiegend lockere, sporadische Kontakte verloren gegangen sind.  
• Die tagesstrukturierenden Angebote in der Anlaufstelle an der Hafenstraße wurden mit 10 bis 20 Besu-
chern/-innen pro Angebot weiterhin gut angenommen wie auch das wöchentliche Frauenfrühstück mit vier 
bis sieben Teilnehmerinnen, das durch die regelmäßigen Besuche einer Ärztin des Gesundheitsamts the-
matisch ergänzt wurde. 
• Die Soziale Gruppenarbeit, ein Nachtsportangebot im Rahmen der Jugendgerichtshilfe in Mitte-Nord, war 
bis zum Sommer mit bis zu 15 Teilnehmern/-innen gut frequentiert. Nach den Sommerferien reduzierte sich 
die Teilnehmer/-innengruppe. 
• Im neu aufgebauten Projekt „aufsuchende Cliquenarbeit mit jungen geflüchteten Menschen rund um das 
Paul-Gerhardt-Haus“ stand die Kontaktaufnahme und Betreuung der jungen Menschen im Vordergrund, die

Produktüberblicke 
 
48 
durch die Angebote des Paul-Gerhardt-Hauses (PG) nicht bzw. nicht mehr erreicht werden, aber große Tei-
le ihrer „Freizeit“ im Umfeld dieser Einrichtung verbringen und dort für Unruhe sorgten. Hier konnte die 
Streetwork zusammen mit einem Kollegen aus dem Wuddi zu einigen jungen Menschen Kontakte knüpfen 
und besonders in „Stoßzeiten“ zur Entlastung der Mitarbeiter/-innen des PG beitragen. Highlights waren zu-
sammen mit dem PG organisierte „Soccer-Cage“-Turniere, an denen sowohl Besucher/-innen des Hauses 
wie auch solche mit Hausverbot oder ohne Anbindung an das Haus teilnehmen durften. 
Ausblick auf das Jahr 2018: 
• Die Trägerförderung für die soziale Gruppenarbeit und die aufsuchende Jugendsozialarbeit befindet sich ab 
2018 in der Zuständigkeit des Teams Kinder- und Jugendförderung.  
• Im Zuge der Beschlussvorlage V/0886/2017 „Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der offe-
nen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenar-
beit in Münster“ werden neue Leistungsbeschreibungen und -vereinbarungen abgeschlossen, Planungssi-
cherheiten für freie Träger gewährleistet und neue Standorte eröffnet. 
• Die Bedarfsermittlung und Neukonzipierung der Aufsuchenden Cliquenarbeit wie auch der Sozialen Grup-
penarbeit im Stadtbezirk Mitte in Abstimmung mit den Akteuren der Jugendhilfe vor Ort steht im Fokus. 
• Es sind Maßnahmen zur Teamentwicklung und Konzeptfortschreibung an der Schnittstelle Streetwork / 
aufsuchende Jugendsozialarbeit / soziale Gruppenarbeit vorgesehen. 
• Die Kooperation mit dem Jobcenter (u. a. vor dem Hintergrund des § 16h SGB II) wird intensiviert. 
• Geschlechtsspezifische Gruppenangebote für Mädchen und junge Frauen zur Stärkung des Selbstbewusst-
seins/Selbstwertgefühls werden entwickelt. 
Ressourcen 
• Stellen: 4,63 
• Aufwendungen:  2.113.407 € 
• Erträge:  72.709 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Die Angebote in den Bereichen pädagogische Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches Reiten, Teilhabe-
leistungen sind zu mindestens 90 % ausgelastet. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Auslastungsgrad der Angebote der Jugendsozialarbeit  
(in %) 
94 98 90 98 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Strukturdaten der Jugendsozialarbeit     
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der Jugendsozi-
alarbeit 
21 30 21 35 
davon:     
 Anzahl der freien Träger der Lernhilfen 5 5  5

Produktüberblicke  
 
49 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Anzahl der freien Träger der Migrationshilfen 11 19  19 
Anzahl der öffentlichen Träger der Migrationshilfen 1 1  1 
Anzahl der freien Träger der Jugendberufshilfe 1 1  1 
 Anzahl der freien Träger der Wohnhilfen 2 3  3 
 Anzahl der öffentlichen Träger der aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit 
1 1  1 
 Anzahl der weiteren freien Träger der Jugendsozial-
arbeit 
0 0  5 
Anzahl der stationären Plätze für Leistungen nach § 13 III 
SGB VIII bei den freien Trägern der Wohnhilfen 
26 46 26 48 
Angebotsdaten der Jugendsozialarbeit     
Anzahl der Angebotsstunden in den Bereichen pädagogi-
sche Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches Reiten, 
Teilhabeleistungen  
6.880 7.080 6.880 7.080 
Anzahl der Auslastungsstunden in den Bereichen päda-
gogische Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches 
Reiten, Teilhabeleistungen 
6.480 6.938 6.190 6.930 
Anzahl der geförderten Kinder in den pädagogischen 
Lernhilfen 
45 46 50 52 
Anzahl der geförderten Kinder im Angebot der Motothe-
rapie 
54 56 50 42 
Anzahl der geförderten Kinder im Angebot des heilpäda-
gogischen Reitens 
55 71 65 90 
Anzahl der geförderten Kinder in den Angeboten der 
Teilhabeleistungen 
147 148 130 135 
Jährliche Angebotsstunden für Kinder u. Jugendliche mit 
Flüchtlingsstatus bei Trägern (öffentliche und freie) der 
Jugendsozialarbeit 
7.473 12.803 17.615 10.780 
Anzahl der von der Jugendförderung/Jugendsozialarbeit 
betreuten Kinder und Jugendlichen in Flüchtlingseinrich-
tungen 
496 1.125 1.300 827 
Anzahl der durch die Streetwork erreichten Jugendlichen 
und jungen Erwachsenen 
294 279  185

Produktüberblicke 
 
50 
 
060302 – Jugendhilfe an Schulen 
Kurzdarstellung 
Die Jugendhilfe engagiert sich mit einem eigenständigen Profil an Schulen mit Angeboten zur Beratung, Be-
treuung und Förderung von Schülern/-innen. Dazu gehören Jugendhilfeangebote an Grund-, Haupt-, Real-, 
Sekundar- und an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, an Förderschulen sowie Angebote für 
Schulverweigerung an allen Schulen.  
Grundsätzliche Zielrichtung ist die frühzeitige Unterstützung im Vorfeld erzieherischer Hilfen sowie die Früher-
kennung von schulvermeidenden Tendenzen. Die Angebote der Jugendhilfe sind kein direkter Bestandteil des 
Schulbetriebs, somit kann der gesetzliche Auftrag der Jugendhilfe gezielt umgesetzt werden. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2017: 
• Die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018 als ein Teilprojekt der integrierten Ju-
gendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ist umgesetzt worden. Dazu ist das kommunal steuerbare Perso-
nal der Schulsozialarbeit anhand der festgelegten Indikatoren bedarfsgerecht verteilt worden. Aufgrund der 
Sensibilität und Komplexität des Themas war dies arbeitsintensiv. Daneben wurde eine einheitliche Koope-
rationsvereinbarung als Grundlage für die Schulsozialarbeit entwickelt und mit den Schulen abgeschlossen.  
• Die Förderinseln an Grundschulen wurden in diesem Prozess anhand der festgelegten Indikatoren neu 
verteilt. 
• „Mobiles Team Münster“ (MTM): Das Kooperationsprojekt von Jugendhilfe, Schulamt für die Stadt Münster 
und der städtischen Schulpsychologie für die Primarstufe hat sich im Berichtsjahr etabliert. Lehrkräfte der 
Grundschulen und Eltern werden multiprofessionell beraten und Lösungsvorschläge begleitet. Mit diesem 
multiprofessionellen Ansatz wird die Beschulung von Kindern mit emotionalem und sozialem Förderbedarf 
sichergestellt.   
• Analog zur Neukonzeptionierung der Primarstufe der Schule an der Beckstraße wird der Sekundarbereich 
(siebte bis zehnte Klasse) neu konzeptioniert. Die Einbindung eines freien Trägers mit einem Leistungsprofil 
im Übergang Schule/Beruf war integraler Bestandteil. 
• Das Angebot schulischer Lernort Pro-B-Klasse - Sek I wurde bedarfsgerecht weiterentwickelt. Neu installiert 
wurde ein zentrales multiprofessionelles Gremium, dass die Aufnahme und Rückführung steuert und beglei-
tet. 
Ausblick auf das Jahr 2018: 
• Zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 wird das kommunal steuerbare Personal der Schulsozialarbeit an-
hand der festgelegten Indikatoren erneut umverteilt. Gleiches gilt ebenfalls für das Personal der Förderin-
seln an Grundschulen.  
• Vorgesehen ist, ein ämterübergreifendes Qualitätsmanagement inklusive Kooperationsvereinbarungen mit 
den Schulen und ein Fachcontrolling aufzubauen. Dazu gehören u. a. Leistungsvereinbarungen, Anpassung 
der Arbeitskreisstrukturen und Mitarbeiterqualifizierung. 
• In Kooperation mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle wird eine Fortbildungsveranstaltung zu dem 
Thema „Schulverweigerung - wenn Schülerinnen und Schüler nicht mehr in die Schule kommen…“ konz i-
piert, geplant und angeboten. Außerdem werden Münsteraner Schulen Workshops zu diesem Thema an-
geboten.

Produktüberblicke  
 
51 
• Zum Ausgleich von Benachteiligung werden interimsweise „besondere Projekte“ installiert z. B. zum Um-
gang mit erhöhter Schulverweigerung in der T-Straße. 
• Aufgrund der positiven Erfahrung in der Primarstufe soll auch in der Sekundarstufe ein Kooperationsprojekt 
von Jugendhilfe, Schulamt für die Stadt Münster und der städtischen Schulpsychologie (mobiles Team - 
MTM) aufgebaut werden, das multiprofessionell Unterstützung anbietet. 
• In Kooperation mit dem Netzwerk Schulverweigerung soll ein einheitlicher Ablaufplan für die Grund-, Real-, 
Sekundarschulen und die Gymnasien erstellt werden, der Hilfe und Struktur zum Umgang mit Schulabsen-
tismus bietet. 
Ressourcen 
• Stellen: 25,16 
• Aufwendungen:  3.100.938 € 
• Erträge:  3.708 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Mindestens 20 % der Schüler/-innen aller Kooperationsschulen (Hauptschulen: Coerde, Waldschule, Roxel, 
Hiltrup, Wolbeck, Geistschule; Sekundarschule Roxel, Realschule Hiltrup, Förderschulen mit dem Förder-
schwerpunkt Lernen) werden durch die Fachkräfte "Jugendhilfe an Grundschulen und weiterführenden Schu-
len" betreut. 
Mindestens 15 % der Schüler/-innen der Jugendhilfe an der Richard-von-Weizsäcker-Schule werden in Ko-
operation mit der Schule in das Regelschulsystem rückgeführt. 
Mindestens 90 % der durch die Fachberatung Schulverweigerung betreuten Schüler/-innen werden in das 
Schul- und Bildungssystem reintegriert bzw. in passgenaue Hilfen vermittelt. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Anteil der betreuten Schüler/-innen an der Gesamtschü-
lerzahl in Kooperationsschulen (in %) 
18 20 20 15 
Anteil der rückgeführten Schüler/-innen an der Gesamt-
zahl (in %) 
28 11 15 17 
Anteil der reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen ver-
mittelten Schulverweigerer (in %) 
85 83 90 92 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Strukturdaten der Jugendsozialarbeit     
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der schulbezo-
genen Jugendhilfeleistungen 
4 6 4 7 
Anzahl der öffentlichen Träger für Schulverweigerung 1 1  1 
Anzahl der freien Träger für Schulverweigerung 1 1  1 
Schüler/-innen an allen Grundschulen 9.547 9.822 10.352 9.918 
Schüler/-innen an allen Hauptschulen 1.510 1.431 1.745 1.217

Produktüberblicke 
 
52 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Schüler/-innen an Gymnasien 9.451 9.442 9.393 9.214 
Schüler/-innen an Realschulen 3.698 3.548 3.492 3.355 
Schüler/-innen an städt. Förderschulen 506 405 315 336 
Schüler/-innen an der PRIMUS Schule (GS und Sek. I)  361 400 434 
Schüler/-innen an der Sekundarschule  406 461 476 
Hauptschulen     
Betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 275 267 349 214 
Realschule Hiltrup     
Schüler/-innen der Realschule Hiltrup  579 591 561 
Betreute Schüler/-innen der Realschule Hiltrup  28 118 46 
Sekundarschule Roxel     
Schüler/-innen der Sekundarschule Roxel  406 461 476 
Betreute Schüler/-innen der Sekundarschule Roxel  42 92 84 
PRIMUS Schule     
Schüler/-innen der PRIMUS Schule - ab 5. Jahrgang  195  235 
Betreute Schüler/-innen der PRIMUS Schule - ab 5. 
Jahrgang 
 22  16 
Fürstin-von-Gallitzin Realschule     
Schüler/-innen der Fürstin-von-Gallitzin Realschule  206  142 
Betreute Schüler/-innen der Fürstin-von-Gallitzin Real-
schule 
 30  8 
Förderinseln     
Anzahl der Förderinseln in freier und öffentlicher Träger-
schaft 
 19 19 24 
Anzahl der im Bereich der Sprachförderung geförderten 
Kinder in den Förderinseln 
77 156 75 0 
Fachberatung Schulverweigerung     
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung 
beratenen Schüler/-innen 
58 52 45 48 
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung 
reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen vermittelten 
Schulverweigerer 
49 43 40 44 
Anteil der beratenen Schüler/-innen, die zu Beratungs-
beginn keinen Kontakt zum KSD haben (in %) 
76 88 75 71

Produktüberblicke  
 
53 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Förderschulen     
Anzahl der Schüler/-innen an den Förderschulen mit 
dem Förderschwerpunkt Lernen  
353 271 270 161 
Betreute Schüler/-innen an den Förderschulen mit dem 
Förderschwerpunkt Lernen 
238 218 68 68 
Villa Interim     
Anzahl der Plätze in der Villa Interim  12 12  12 
 durchschnittliche Belegung übers Jahr 9 6  8

Produktüberblicke 
 
54 
 
060303 – Drogenhilfe 
Kurzdarstellung 
Zu den Aufgaben der Drogenhilfe zählen die Suchtvorbeugung, niedrigschwellige und suchtbegleitende Hilfen 
für Drogengebraucher/-innen, das Angebot einer Drogentherapeutischen Ambulanz (DTA) und eines Konsum-
raums, ausstiegsorientierte Hilfen und Nachsorge in der Beratung wie auch die Begleitung und Unterstützung 
von Selbsthilfe für Einzelne und Gruppen. Zielgruppe sind suchtgefährdete, drogenkonsumierende und -ab-
hängige Menschen, deren Angehörige und Bezugspersonen und Multiplikatoren/-innen in Münster. 
Besonderer Handlungsschwerpunkt der Drogenhilfe in Münster ist die Hilfe für Jugendliche und junge Erwach-
sene. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 1, 8, 13, 14 SGB VIII; § 14 Landesprogramm gegen Sucht NRW; § 16 SGB II 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2017: 
• Die Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ hat mit dem thematischen Schwerpunkt „Schulabschlussfei-
ern“ den Aktionsradius nochmals erweitert und einen weiteren stadtweiten „Feieranlass“ in den Fokus ge-
rückt. Mit der Botschaft „Schöne Ereignisse gehören ins Gedächtnis - nicht ins Klo" wurde dafür geworben, 
diese wegweisende Zeit gerne in vollen Zügen zu genießen, sich diese aber auch als positive Erinnerung zu 
bewahren.  
• Das Anfang 2015 gestartete Präventionsprojekt HaLT (Hart am Limit), ein Angebot für junge Menschen, die 
mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wurden und deren Eltern, hat sich in den Münster-
aner Krankenhäusern etabliert. Ungefähr die Hälfte aller Fälle werden gemeldet, von denen wiederum gut 
die Hälfte das Gesprächsangebot der Suchtprävention annehmen. Mit 18 Eltern und deren Kindern wurden 
im vergangenen Jahr intensive Informations- und Reflexionsgespräche geführt, zwei Familien wurden in 
angrenzende Kreise vermittelt.  
• In der Jugendberatung zahlte sich die intensive Bewerbung der Angebote in Gremien und bei Kooperati-
onspartnern wie Kommunaler Sozialdienst und Einrichtungen der ambulanten und stationären Jugendhilfe 
spürbar aus. 117 junge Menschen unter 21 Jahren suchten 2017 erstmals die Drogenhilfe auf, oft in Beglei-
tung ihrer Eltern oder Betreuer. 90 % suchten wegen ihres Cannabiskonsums die Beratung, die restlichen 
10 % wegen des Konsums sogenannter Partydrogen oder Alkohol.  
• Die Zahl der Stammklienten/-innen in der Drogenberatung lag mit 583 Personen wieder auf dem hohen 
Level der Vorjahre; davon waren 113 Angehörige, was eine Steigerung zum Vorjahr um 33 % bedeutet und 
im systemischen Beratungsansatz in der Jugendberatung begründet ist. Die Anzahl der Beratungsgesprä-
che war mit 3.359 nur unwesentlich höher als 2016 und ist damit seit sieben Jahren stabil. Die Zahl der ge-
führten Erstgespräche in der Drogenberatung lag in 2017 mit 564 knapp 8 % über dem Niveau des Vorjah-
res. Erstmalig seit Bestehen der Drogenhilfe suchten die Hälfte der Klienten/-innen wegen ihres Can-
nabiskonsums die Beratung (49 %), während die Opioidkonsumenten/-innen nur noch ein gutes Viertel der 
Stammklientel ausmachten (28 %). Fast jeder Fünfte ist inzwischen wegen des Konsums von Kokain und 
chemischen Stimulanzien, also aufputschenden Drogen, in der Beratung (17 %).      
• 93 % aller geführten Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mündeten in einen kontinuierlichen Hilfeprozess, 
was die hohe Qualität der Jugendberatung widerspiegelt (Ansatz: 75 %). 70 % aller Beratungsprozesse 
wurden planmäßig beendet (Ansatz 66 %). Bei 71 % aller beendeten Beratungsprozesse hatte sich in deren 
Verlauf der Konsumstatus verbessert (Ansatz 66 %). Die NKF-Ansätze wurden damit sämtlich erreicht bzw. 
übertroffen.

Produktüberblicke  
 
55 
Ausblick auf das Jahr 2018: 
• Die Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ wird mit dem Schwerpunkt „Alkohol und soziale Netzwerke“ 
und der Erprobung neuer Zugangswege fortgeführt. 
• Die Weiterentwicklung der Jugendberatung (Intensivierung der Kooperation mit dem KSD, der aufsuchen-
den Jugendsozialarbeit und Jugendhilfe; Coaching-Angebot für Fachkräfte der ambulanten und stationären 
Jugendhilfe“ zum Umgang mit suchtmittelkonsumierenden Jugendlichen) ist vorgesehen. 
• Ein Gruppenangebot „Elterncoaching zum Umgang mit dem Suchtmittelkonsum ihrer Kinder“ soll installiert 
werden. 
• Schulungen zur Suchtprävention bei neu zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden 
durchgeführt; Angebote der Drogenberatung sollen beworben werden. 
Ressourcen 
• Stellen: 9,12 
• Aufwendungen:  1.135.424 € 
• Erträge:  246.677 € 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Mindestens 75 % aller geführten Erstgespräche bei jungen Menschen unter 21 Jahren mit einem vorher ver-
einbarten Folgetermin münden in einen Hilfeprozess. 
Bei mindestens zwei Drittel (66 %) der beendeten Beratungsprozesse der unter 27-jährigen hat sich der Kon-
sumstatus verbessert. 
Mindestens zwei Drittel (66 %) aller Beratungsprozesse werden planmäßig beendet. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Anteil aller geführten Erstgespräche unter 21-Jähriger, 
die in kontinuierlichen Hilfeprozess münden (in %) 
94 85 75 93 
Anteil beendeter Beratungsprozesse unter 27-Jähriger, 
bei denen sich der Konsumstatus verbessert hat (in %) 
68 67 66 70 
Anteil aller Beratungsprozesse, die planmäßig beendet 
werden (in %) 
72 64 66 71 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Stammklienten     
Anzahl der Stammklienten in der Drogenberatung 623 579 500 583 
davon:     
 männlich 452 406  389 
 weiblich 91 88  81 
 Angehörige 80 85  113

Produktüberblicke 
 
56 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Klientenkontakte     
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.775 5.370  4.890 
Klientenkontakte in der Beratung 3.275 3.283  3.359 
davon:     
 männlich 2.524 2.361  2.438 
 weiblich 751 922  921 
Klientenkontakte insgesamt 9.050 8.653  8.249 
Erstgespräche     
Anzahl der Erstgespräche insgesamt 546 524 500 564 
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen 111 130 110 117 
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mit 
vereinbartem Folgetermin 
79 87 70 82 
Anzahl Neufälle bei unter 21-Jährigen mit vorher verein-
bartem Folgetermin  
74 74 53 76 
Beratungen     
Anzahl der beendeten Beratungsprozesse bei unter 27-
Jährigen mit verbessertem Konsumstatus 
59 89 66 68 
Anzahl der beendeten Beratungsprozesse bei unter 27-
Jährigen 
87 133 100 97 
Anzahl aller planmäßig beendeten Beratungsprozesse 207 191 200 181 
Anzahl aller beendeten Beratungsprozesse 288 298 300 254 
Gruppenangebote     
Gruppenangebotstage 120 120  120 
davon:     
 „Cleangruppe“ 48 48  48 
 „ECKI-Gruppe“ (Ex-Cannabis-Konsumenten-Gruppe) 41 41  40 
 „Elternkreis“ (drogengefährdeter und -abhängiger 
 Kinder) 
15 19  16 
 FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogen-
konsumenten 
12 12  12 
 FreAk - Frühintervention bei erstauffälligen Alkohol-
konsumenten 
4 0  4 
Kontakte in den ausstiegsorientierten Gruppenangebo-
ten 
663 643  554

Produktüberblicke  
 
57 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Offene Angebote     
Offene Sprechstunden 245 245  245 
davon:     
 Offene Sprechstunde 151 151  151 
 Frauensprechstunde 47 47  47 
 Jugendsprechstunde 47 47  47 
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich 100 100  88 
Weitere Daten     
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen 79 66  63 
Präventionsberatungen 59 52  49 
Schülerseminare und Informationsveranstaltungen 52 57  56 
Durchgeführte Fortbildungstage 53 43  51

Produktüberblicke 
 
58

Produktüberblicke  
 
59 
 
060401 – Angebote für Familien 
Kurzdarstellung 
Das Elterngeld ist zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen des Bundes. 
Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung, die an das Erwerbseinkommen anknüpft. Das 
Elterngeld soll verhindern helfen, dass die persönliche Verantwortungsübernahme für ein Kind zum Verlust der 
ökonomischen Selbständigkeit führt. 
Die Beratung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien in besonderen Problemlagen dient der 
Schaffung bzw. Erhaltung von positiven Lebensbedingungen. 
In den Aufgabenbereichen "Familienbildung", "Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Perso-
nensorge" und "Schwangerschaftsberatung" sind bei den Angeboten für Familien sowohl der öffentliche Trä-
ger als auch freie Träger beteiligt. 
Die Kommunale Schwangerschaftsberatung arbeitet mit den vier freien Trägern in einem regelmäßig stattfin-
denden Arbeitskreis eng zusammen. 
Die Frühen Hilfen zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern frühzeitig und nachhaltig zu ver-
bessern und leisten einen präventiven Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von 
(werdenden) Müttern und Vätern. 
Mit dem präventiven Angebot "Familienbesuche" können junge Familien frühzeitige Unterstützung und Bera-
tung erhalten. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 16 - 18 SGB VIII, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Gesetz zur 
Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2017: 
Elterngeld: 
• Es wurden die Vorteile des neuen Elterngeld-Plus bei den Beratungen herausgearbeitet. Dabei sollen die 
familiären Verhältnisse der Eltern Berücksichtigung finden. Gleichzeitig wurde auf die Besonderheiten der 
Partnerschaftsbonusmonate deutlich hingewiesen.  
• Die angestrebten Vorgaben zum Anteil der Anträge, die innerhalb einer Frist von zwei Wochen abschlie-
ßend bearbeitet werden sollten, konnten aufgrund der wieder gestiegenen Antragszahlen und den im Zu-
sammenhang mit der Elterngeld-Plus-Regelung stehenden „Neuberechnungen“ nicht erreicht werden.   
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Prävention: 
• Im Rahmen des Maßnahmenprogramms einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster 
erstellte die Netzwerkkoordination einen umfangreichen Bericht und Finanzierungsvorschlag. Auf der 
Grundlage des Berichtes hat die Politik Ende 2017 einheitlich sowohl die Verstetigung als auch den Ausbau 
der Stadtteilkoordination Frühe Hilfen sowie die Implementierung weiterer Maßnahmen beschlossen.  
• Die Bundesinitiative Frühe Hilfen, auf deren Grundlage und unter der Vorgabe bestimmter Förderkriterien 
der Einsatz der kommunalen Netzwerkkoordinatoren erfolgt, wurde in eine entfristete Bundesstiftung geän-
dert.

Produktüberblicke 
 
60 
• Durch den Wechsel der Landesregierung erfolgte eine Änderung des Modellprojekts „Kein Kind zurücklas-
sen!“ (Kekiz) in den Titel „Kommunale Präventionsketten“. Derzeit wird durch ein externes Institut im Auftrag 
der Landesregierung geprüft, auf welcher Ebene innerhalb des bisherigen Modellzeitraumes von sechs Jah-
ren präventive Strategien umgesetzt werden konnten. Auf dieser Grundlage wird über die weitere Handha-
bung des Modellprojektes entschieden. 
Schwangerschafts(konflikt)beratung: 
• Turnusmäßig wurde der Erfahrungsbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen und der Bericht zur Ent-
wicklung des Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Le-
bens“ für die Jahre 2015/2016 erstellt. 
• Das Land NRW hat für das Haushaltsjahr 2017 eine Zusatzförderung für Familien- und Schwangerschafts-
beratungsstellen für Angebote für Flüchtlinge bereitgestellt. Die kommunale Schwangerschaftsberatungs-
stelle hat Mittel für den Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen sowie Sachkosten für Hilfen zur Famili-
enplanung beantragt. 
• Insgesamt 11 Frauen wurden in Kooperation mit dem Haus der Familie für den Einsatz als Sprach- und 
Kulturmittlerin in der Schwangerschaftsberatung qualifiziert und in der zweiten Jahreshälfte in der Schwan-
gerschaftsberatung in insgesamt sieben Fällen eingesetzt. Die Sprach- und Kulturmittlerinnen begleiteten 
einzelne Frauen auch zu Behördengängen und Arztbesuchen. 
• Anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Schwangerschaftsberatungsstelle wurde für die Kooperations-
partner im Herbst 2017 ein Vortrag mit dem erfahrenen Paartherapeuten Martin Koschorke mit dem Titel 
„Wie können Sie mit Ihrem Partner glücklich werden, ohne ihn zu verändern“ angeboten. Die Veranstaltung 
wurde von rund 100 Fachkräften aus der Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe besucht. 
• Die Fallzahlen liegen auf konstant hohem Niveau (360 Fälle im Bereich der allgemeinen Schwanger-
schaftsberatung und 63 Konfliktberatungen). Die Entwicklung der Fallzahlen korreliert mit der Einwohner-
zahl sowie Geburtenrate in Münster, die seit 2010 kontinuierlich gestiegen sind.  
• Im Bereich des Sonderfonds, auf den alle fünf Schwangerschaftsberatungsstellen Zugriff haben, sind die 
Fall- und Antragszahlen im Jahr 2017 erneut um rund 200 angestiegen. Insgesamt wurden 1.328 Anträge 
aufgenommen. 
• Annähernd 50 % der Antragstellerinnen, die Leistungen aus der Bundesstiftung beantragen, und rund 70 % 
der Schwangeren, die Hilfen aus dem Sonderfonds beantragen, erhielten Leistungen nach SGB II/III/XII und 
AsylbLG. 
• Der Anteil der Ratsuchenden mit Migrationshintergrund bzw. Zuwanderungsgeschichte ist unverändert hoch 
und macht etwa 2/3 der Fälle aus. 
• Durch die genannten Faktoren, aber auch dadurch, dass viele Gespräche mit Begleitpersonen geführt wer-
den, wie Sprach- und Kulturmittlerinnen, Dolmetschern bzw. Übersetzungshelfern, d. h.  Freunde und Be-
kannte der Familien, steigt der Zeitaufwand pro Fall. In der Regel werden während der Schwangerschaft 
bzw. im Rahmen der Begleitung nach der Geburt zwei Gespräche pro Jahr geführt. In 37 Fällen erfolgten in 
2017 sogar bis zu fünf Beratungen. 
Familienbesuche: 
• Das Präventionsteam Familienbesuche organisierte in Kooperation mit den Mitarbeiterinnen und Hebam-
men der aufsuchenden Gesundheitshilfe im Herbst 2017 im Stadtteilhaus „Fachwerk Gievenbeck“ eine in-
terne Fortbildung zum Thema „Flucht und Migration“. Dabei setzten sich die Teilnehmerinnen intensiv mit 
Fluchtursachen, der Rolle der afrikanischen Frau und Mutter sowie mit dem Thema der Genitalverstümme-
lung auseinander.  
• Das Präventionsteam hat im Jahr 2017 zu insgesamt 2.584 Familien Kontakt aufgenommen und 2.041 Be-
suche durchgeführt. Vom Sozialdienst für Flüchtlinge wurden in den Einrichtungen zusätzlich 51 Familien

Produktüberblicke  
 
61 
beraten und informiert. Im Berichtsjahr waren im Präventionsteam Stellenvakanzen bis Ende April im Um-
fang von einer Stelle und ab September 2017 im Umfang von zwei Stellen zu verzeichnen. Im Vergleich 
zum Vorjahr konnten deshalb bei etwa gleichbleibenden hohen Geburtenzahlen 300 Familien weniger be-
sucht werden. Die Neugeboren ab Oktober 2017 erhalten erst im Jahr 2018 den Familienbesuch. 
Ausblick auf das Jahr 2018: 
Elterngeld: 
• Die Beratung zum Elterngeld soll weiterhin auf hohem Niveau stattfinden. Längere Einzelberatungen sollen 
weiterhin möglich sein. Durch den Einsatz von zusätzlichem Personal soll die Bearbeitungszeit verkürzt 
werden. 
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Prävention: 
• Für den weiteren Ausbau im Rahmen der Kinder- und Jugendarmutsprävention wurde ein Innovationstopf 
für präventive Projekte für die Zielgruppe „ältere Kinder und Jugendliche“ eingerichtet. Die entsprechende 
Bedarfserhebung und die Kriterien der Mittelvergabe werden konzeptionell in 2018 erarbeitet. 
• Im November 2018 wird die vierte Präventionskonferenz unter der Federführung der Netzwerkkoordination 
Frühe Hilfen durchgeführt. Analog zu den bisherigen Konferenzen wird auch in diesem Jahr das Ziel der 
Vernetzung zur Optimierung der Lebensbedingungen, in diesem Jahr insbesondere der Übergangs- und 
Zugangssituationen für Kinder und Eltern, in den Fokus gerückt. 
Schwangerschafts(konflikt)beratung: 
• Mit der Intention, Schwangere, Frauen und Paare frühzeitig über das Angebot der Schwangerschaftsbera-
tung zu informieren und damit den Zugang zu umfassender Beratung und Information zu fördern, wird von 
den Beratungsstellen ein gemeinsames Plakat entwickelt, das in den gynäkologischen Praxen verteilt und 
ausgehängt werden soll. 
• Des Weiteren ist vom Arbeitskreis der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster im Rahmen der Ver-
anstaltungen rund um den Frauentag eine Filmvorführung zum Thema “Nicht Mutter“ (Schwangerschafts-
konfliktberatung) mit anschließender Diskussion in Planung und Vorbereitung. 
Familienbesuche: 
• Zwei unbesetzte Stellen werden zum 01.01.2018 neu besetzt. Der bereits entstandene Rückstand bei den 
Besuchen der Neugeborenen wird dann sukzessive abgebaut.  
• Die Fortbildung der Kooperationspartner aus dem Bereich der Jugend- und Gesundheitshilfe soll zum The-
ma Sucht und Kindeswohl erfolgen. 
Ressourcen 
• Stellen: 16,97 
• Aufwendungen:  3.359.298 €  (ohne Elterngeld) 
• Erträge:  184.171 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der Anteil von Anträgen auf Elterngeld, die in einer Frist von in der Regel 2 Wochen abschließend bearbeitet 
werden, wird gehalten. 
Der Anteil der Väter, die Elterngeld-Leistungen erhalten, soll durch intensive Beratung auf 40 % gesteigert und 
anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden.

Produktüberblicke 
 
62 
Eltern sollen die Leistungsvoraussetzungen nach dem BEEG kennenlernen. Zu diesem Zweck sollen jährlich 
mindestens zwei Informationsveranstaltungen für Eltern stattfinden. 
Die Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der Familienbildung beträgt mindestens 30,5 %. 
Der Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment der Erziehungsberatungsstellen wird gesichert 
(§§ 16 - 18 SGB VIII; in %). 
Weitergehende Beratungs- und Informationswünsche, die sich bei den Familienbesuchen ergeben, werden 
innerhalb von 3 Tagen erfüllt. 
Frauen und Paare werden im Rahmen der Schwangerschaftsberatung umfassend beraten und aus der Bun-
desstiftung "Mutter und Kind" sowie dem Sonderfonds der Stadt Münster unterstützt, wenn sie unter erschwer-
ten wirtschaftlichen Bedingungen leben.  
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Anteil der Anträge, die innerhalb einer Frist von 2 Wo-
chen abschließend bearbeitet werden (in %) 
21 20 25 14 
Anteil der Väter als Elterngeldempfänger (in %) 32 46 40 51 
Informationsveranstaltungen für Eltern 0 2 2 2 
Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der 
Familienbildung (in %) 
31,3 30,5 30,5 31,6 
Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment 
der Erziehungsberatungsstellen (in %) 
35 33 35 33 
Anteil der Beratungs-/Informationswünsche aus Familien-
besuchen, die innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden (in %) 
100 100 100 100 
Anzahl der Fälle, die von der kommunalen Schwanger-
schaftsberatung unterstützt wurden und Mittel aus dem 
Sonderfonds der Stadt Münster erhielten 
115 98 115 100 
Anzahl der Anträge, die von der kommunalen Schwan-
gerschaftsberatung aufgenommen wurden und Mittel aus 
der Bundesstiftung erhielten 
89 95 90 105 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Familienbildung     
Einrichtungen der Familienbildung 4 4 4 4 
Hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter/-innen der Fami-
lienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten) 
15,73 15,73  15,73 
Hauptamtliche nicht pädagogische Mitarbeiter/-innen der 
Familienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten) 
11,43 10,73  10,73 
Honorarkräfte der Familienbildungsstätten 730 740  740 
Gesamtumsatz der Familienbildungsstätten (in Mio. €) 3,12 3,25  3,35

Produktüberblicke  
 
63 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Angebote der Familienbildungsstätten insgesamt 3.045 2.970 3.100 2.972 
 im Stadtteil Mitte 2.093 2.085 2.135 2.033 
in den Außenbezirken 952 885 965 939 
davon:     
 im Stadtteil West 312 276  279 
 im Stadtteil Nord 283 260  320 
 im Stadtteil Ost 110 111  95 
 im Stadtteil Südost 109 91  101 
 im Stadtteil Hiltrup 138 147  144 
Förderung der Erziehung     
Einrichtungen der Familienberatung (einschließlich  
Erziehungsberatung) 
7 7 7 7 
Anzahl der Fachkraftstellen für Erziehungsberatung 18 18  18 
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen ins-
gesamt (abzüglich Leitungsanteil) 
23.324 24.705 23.500 24.726 
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen im 
präventiven Leistungssegment (§§ 16-18 SGB VIII) 
8.070 7.983 8.200 9.071 
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und 
Personensorge durch den Kommunalen Sozialdienst 
380 399  354 
davon:     
gem. § 17 SGB VIII (Partnerschaft, Trennung und 
Scheidung) 
101 171  138 
 gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII (Umgangsrecht) 279 228  216 
Anzahl Fälle, in denen Hinweisen des Landesinstituts für  
Gesundheit und Arbeit des Landes (LIGA.NRW) auf ver-
säumte Früherkennungsuntersuchungen nachgegangen 
wurde 
1.065 1.311  1.353 
Kommunale Schwangerschafts(konkflikt)beratung     
Anzahl der kommunalen allgemeinen Schwangerschafts-
beratungen (§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz) 
367 367 370 360 
Anzahl der kommunalen Schwangerschaftsberatungen  
(§§ 5/6 Schwangerschaftskonfliktgesetz) 
83 70 80 63 
Kommunale Auszahlungen aus Mitteln der Bundesstif-
tung (Anzahl) 
129 142  159 
Leistungsfälle aus dem Sonderfonds insgesamt 883 1.124  1.328

Produktüberblicke 
 
64 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
davon:     
Leistungsfälle der kommunalen Schwangerschaftsbe-
ratung 
115 98  100 
Elterngeld     
Anzahl der Anträge in der Elterngeldstelle 4.338 4.472 4.350 4.609 
Anzahl der Anträge, die innerhalb von 2 Wochen ab-
schließend bearbeitet werden 
829 720 850 642 
Anzahl der Familien, die Elterngeld beziehen 2.779 2.640 2.900 3.168 
 davon Anzahl der Väter, die Elterngeld beziehen 1.286 1.223 1.300 1.626 
Anzahl der Teilnehmer/-innen pro Informationsveranstal-
tung für Eltern 
18 25 20 22 
Präventionsteam Familienbesuche     
Anteil der Familien, die auf Wunsch einen „Familienbe-
such“ erhalten (in %) 
100 100  100 
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche insgesamt 2.485 2.423 2.500 2.041 
davon:     
Besuche von Neugeborenen in Flüchtlingseinrichtun-
gen 
60 134  51 
 Familienbesuche mit Hebammen (Tandem) 174 176  300 
Anzahl der vermittelten Beratungsangebote (Hebamme, 
Erziehungsberatung, Familienbildung etc.) 
449 369 450 539 
davon:     
 Vermittlung von Hebammenberatung 97 114  185 
 Kontaktherstellung zur Bezirkssozialarbeit 16 2  7 
 Vermittlung zu Angeboten der Familienbildung oder  
 Beratungsstellen 
187 253  330 
Anzahl der vermittelten Informationen (Broschüren, Flyer, 
Adresslisten) 
149 140 150 89 
Anzahl der Beratungs- und Informationswünsche aus Fa-
milienbesuchen, die innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden 
449 509 450 628

Produktüberblicke  
 
65

Produktüberblicke 
 
66 
 
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen 
Kurzdarstellung 
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der veränderten Familienstrukturen erhält das Leitbild 
einer familien- und kinderfreundlichen Stadtentwicklung für Kommunen und Unternehmen besondere Bedeu-
tung. Wie Kinder heute aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, sind 
Qualitätsmerkmale und zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt.  
Münster hat dies mit dem stadtstrategischen Leitziel einer familienfreundlichen und generationsgerechten 
Stadtentwicklung unterstrichen (Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept; Beschluss des 
Rates vom 26.05.2004) und hiermit einen wesentlichen Orientierungspunkt geschaffen. Das im Juni 2004 
gegründete "Netzwerk für Familien in Münster" hat in diesem Zusammenhang bereits zahlreiche Maßnahmen 
und Projekte in unterschiedlichen Handlungsfeldern initiiert bzw. umgesetzt. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2017: 
Maßgeblich dafür, dass Familien sich in unserer Stadt wohlfühlen, ist es, dass sie ein familienfreundliches 
Klima und die Rahmenbedingungen vorfinden, die ihren Bedürfnissen, Interessen und Erfordernissen entspre-
chen. Hierzu gehören insbesondere das Vorhalten und der Ausbau einer an den Bedürfnissen der Familien 
orientierten Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, die es nicht nur Eltern ermöglicht, ihr Familienleben und 
ihre Berufstätigkeit miteinander zu vereinbaren, sondern den Kindern und Jugendlichen in ihren unterschiedli-
chen Lebensphasen verlässliche Begleitung und Förderung zuteil werden lässt. 
• Vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung und der anhaltend hohen Nachfrage wurden auch im 
vergangenen Berichtsjahr die Betreuungsangebote innerhalb der Kindertageseinrichtungen, der Kinderta-
gespflege und des Offenen Ganztags im Primarbereich weiter ausgebaut. Der Jahresbericht „Tagesbetreu-
ung für Kinder in Münster“ zeigt auf, dass im vergangenen Berichtsjahr insgesamt weitere 157 Betreuungs-
plätze für Kinder unter drei Jahren und 151 Plätze für Kinder über drei Jahren geschaffen wurden. Im glei-
chen Zeitraum hat die Anzahl der in Münster lebenden Kinder unter drei Jahren zugenommen. Die Versor-
gungsquote für unter dreijährige Kinder ist von 42,4 % auf 43,1 % gestiegen. Im Vergleich dazu ist die Be-
treuungsquote der unter Dreijährigen in NRW laut „Information und Technik Nordrhein-Westfalen“ Anfang 
März 2017 auf 26,3 % gestiegen (IT NRW; Pressemitteilung vom 14.02.2018).  
• Im vergangenen Jahr wurden zwei weitere Kitas im Bezirk Mitte und Nord zu Familienzentren umgewandelt. 
Münster verfügt damit insgesamt über 33 Familienzentren, die für Familien wohnortnah niedrigschwellige In-
formations-, Beratungs- und Bildungsangebote vorhalten. 
• Mit dem Ausbau betrieblicher Kindertagesbetreuungsplätze wird ein weiterer wichtiger Baustein zur Verein-
barkeitsfrage von Familie und Beruf in der Stadt Münster verfolgt. Der Informations- und Beratungsservice 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zur betrieblichen Kindertagesbetreuung wird jährlich im 
Durchschnitt von sechs bis zehn Betrieben oder Unternehmen in Anspruch genommen. Mit stadtweit insge-
samt 484 Plätzen verfügt Münster inzwischen über ein gutes Angebot der betrieblichen Betreuungsplätze, 
die mit Blick auf die unterschiedlichen Wünsche der Betriebe in Form von Kita-eigenen Einrichtungen, Be-
legplätzen in Kitas oder im Rahmen der betrieblichen Kindertagespflege vorgehalten werden. Um den Un-
ternehmen und Betrieben ein Forum zum Austausch und zur Vernetzung im Hinblick auf die spezifischen 
Themen und Anliegen der Betriebskitas zu bieten, hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Be-
richtsjahr 2017 die „Arbeitsgruppe Betriebskitas“ ins Leben gerufen.

Produktüberblicke  
 
67 
• Die stetig zunehmende Nachfrage nach Betreuungsangeboten im Offenen Ganztag (OGS) hat zum Schul-
jahr 2017/2018 dazu geführt, dass 12 weitere Gruppen an den Grund- und Förderschulen eingerichtet wur-
den, so dass stadtweit inzwischen insgesamt 214 OGS-Gruppenangebote an den Grund- und Förderschu-
len zu verzeichnen sind.  
• Die Vortragsreihe für Eltern "Was Kinder heute brauchen" wurde vor acht Jahren initiiert, um Eltern in ihrem 
Erziehungsalltag zu unterstützen und sie darin zu stärken, die Lebenswelten ihrer Kinder besser zu begrei-
fen. Die Vortragsreihe hat sich inzwischen zu einer festen Institution in Münster herausgebildet und wird 
jährlich in Abhängigkeit von der Anzahl der Vorträge und deren Größenordnung von knapp 400 bis 600 Be-
sucher/-innen in Anspruch genommen. 
• Das Familienbüro bildet eine zentrale Informations- und Servicestelle für Familien in allen Fragen rund um 
die Erziehung und ist aus einer familien- und serviceorientierten Jugendhilfelandschaft nicht mehr wegzu-
denken. Die jährliche Zunahme der Ratsuchenden im Familienbüro belegt den Stellenwert und Bekannt-
heitsgrad dieser Einrichtung.  
• Die Angebote „Maxi-Sand“ und „Maxi-Turm“ bilden für Eltern wichtige Anlaufstellen in einer kinder- und 
familienfreundlichen Innenstadt. Der überdimensionale Sandkasten „Maxi-Sand“ wurde 2017 aufgrund der 
Sanierung des Stadthauses 1 an einen anderen Standort verlegt und dort ebenfalls sehr gut in Anspruch 
genommen. Das Angebot von „Maxi-Turm“, die Kurzzeitbetreuung für Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren, 
hatte im vergangenen Jahr mit über 3.100 betreuten Kindern eine gute Inanspruchnahme, die jedoch ein 
wenig hinter den Erwartungen zurückblieb. Eine Erklärung hierfür mag in dem Rückgang der immer stark 
frequentierten verkaufsoffenen Sonntage begründet sein.  
• Mit monatlichen Beiträgen in den Sonderbeilagen der örtlichen Tagespresse erhielten Eltern regelmäßig 
Informationen über Angebote, Leistungen oder besondere Veranstaltungen der öffentlichen Kinder- und Ju-
gendhilfe.  
• Mit einem gut ausgebauten Geflecht an Anlaufstellen für Kinder in Notsituationen, sind die sogenannten 
„Notinseln“ seit Jahren auf einem stabilen Niveau. 
Ausblick auf das Jahr 2018: 
• Der Ausbau der Kindertagesbetreuung insgesamt sowie gezielte Beratungs- und Informationsangebote zu 
betrieblichen Formen der Kindertagesbetreuung werden auch 2018 Arbeitsschwerpunkte bilden. Aktuell ist 
die Schaffung von zusätzlichen 3.000 Plätzen innerhalb der Kindertagesbetreuung, der Kindertagespflege 
und betrieblichen Kindertagesbetreuung in Planung.  
• Die im Berichtsjahr 2017 neu gegründete „AG Betriebskitas“ wird zukünftig halbjährlich unter Beteiligung 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien tagen. 
• Bis Mitte Juni 2018 sind die von den örtlichen Jugendämtern ausgewählten neuen Familienzentren zu be-
schließen und zu beantragen. Münster wird voraussichtlich ein Kontingent für den Ausbau von drei weiteren 
Familienzentren erhalten. 
• Im Zuge der kontinuierlich steigenden Inanspruchnahme der Betreuungsangebote innerhalb der offenen 
Ganztagsschule werden voraussichtlich für das kommende Schuljahr 2018/2019 weitere acht Gruppen ge-
schaffen. Der Ausbau von Randzeitenbetreuungsangeboten im Rahmen der offenen Ganztagsschule steht 
in Abhängigkeit zu den Finanzierungsmöglichkeiten. 
• Die Vortragsreihe für Eltern mit dem Titel "Was Kinder heute brauchen" wird mit insgesamt neun verschie-
denen Vorträgen zu aktuellen Erziehungsthemen von Februar bis November 2018 durchgeführt. 
• Der Standort für das familienfreundliche Angebot „Maxi-Sand“ wird aufgrund der Sanierung des Stadthau-
ses 1 auch in 2018 am Harsewinkelplatz angesiedelt bleiben.   
• Im „Maxi-Turm“ werden während der Ferien und Adventszeit besondere Themenwochen angeboten, die 
frühzeitig in der Presse und den Sonderbeilagen öffentlich beworben werden.

Produktüberblicke 
 
68 
• Aufgrund der hohen Inanspruchnahme der Leistungen wird das Familienbüro seine Service- und Bera-
tungspalette bei verschiedenen öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen nicht intensivieren.  
• Damit Eltern mit Kindern den Rosenmontagszug unbeschwert genießen können, wird das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien unter dem Kampagnendach von „Voll ist out“ und mit Unterstützung des Bürger-
ausschusses münsterscher Karneval 2018 erstmals eine rund 100 Meter lange familienfreundliche Zone 
einrichten, die einen rauchfreien, E-Zigaretten-freien und alkoholfreien Straßenabschnitt ausweisen wird. 
Ressourcen 
• Stellen: 2,84 
• Aufwendungen:  597.413 € 
• Erträge:  161.917 € 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung sollen verstetigt 
werden durch: 
a.) Vortragsreihen für Mütter und Väter unter dem Motto "Was Kinder heute brauchen" 
b.) das Familienbüro 
c.) regelmäßige Beiträge in den Sonderbeilagen der örtlichen Presse 
Unternehmen und Institutionen sollen zu betrieblichen Formen der Kindertagesbetreuung beraten werden. Die 
Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kindertagesbetreuungsplätze soll gesteigert werden. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Anzahl der Teilnehmer/-innen bei der Vortragsreihe für 
Mütter und Väter „Was Kinder heute brauchen“ 
590 386 600 383 
Anzahl öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen des Famili-
enbüros 
2 4 4 2 
Anzahl der Unternehmen und Institutionen, die zu be-
trieblichen Formen der Kindertagesbetreuung beraten 
werden 
9 7 10 7 
Anzahl der Beiträge in den Sonderbeilagen der örtlichen 
Presse 
  12 12 
Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kinder-
tagesbetreuungsplätze 
0 24 25 6 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Anzahl der betrieblichen Plätze der Kindertagesbetreu-
ung insgesamt 
444 468 478 484 
Anzahl der Ratsuchenden bzw. Besucher/-innen im Fa-
milienbüro pro Jahr 
12.343 12.922 9.000 16.268 
Anzahl der Notinseln 284 279 290 279 
Anzahl der betreuten Kinder im Maxi-Turm 3.313 3.298 3.450 3.116

Produktüberblicke  
 
69 
 
060501 – Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigener Wohnung 
Kurzdarstellung 
Hilfen zur Erziehung (HzE) sichern das Recht junger Menschen bis 18 Jahren auf Erziehung in ihrer Familie, 
wenn Eltern bzw. Personensorgeberechtigte (nachfolgend Eltern genannt) diese Aufgabe nicht aus eigener 
Kraft ganz oder teilweise leisten können. Sie unterstützen Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsauf-
gaben und dienen der Förderung und Stabilisierung der psycho-sozialen und schulischen Entwicklung des 
Kindes oder Jugendlichen. Vorrangiges Ziel der sozialpädagogischen Beratung und Unterstützung ist die Hilfe 
zur Selbsthilfe. Ambulante und teilstationäre Hilfen tragen dazu bei, die Situation in den Familien oder bei den 
einzelnen jungen Menschen so zu verändern, dass die Betroffenen ihr Leben trotz schwieriger Bedingungen 
wieder selbständig führen können. Der Erhalt des familiären Zusammenlebens und die weitgehende Vermei-
dung stationärer Erziehungshilfe sind grundlegende Zielrichtungen der Hilfen. Die Hilfen sind grundsätzlich 
zeitlich befristet. Dies gilt auch für Hilfen für junge Volljährige. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 27 - 32, 35, 41 SGB VIII 
Folgende ambulante Hilfen zur Erziehung werden bewilligt und begleitet: 
• Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII), 
• Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII), 
• Fälle aufsuchender Familientherapie (§ 27 Abs. 2 SGB VIII), 
• Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII), 
• Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII), 
• Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII), 
• Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII), 
• Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII), 
• Erziehung in einer Tagesgruppe / HTG (§ 32 SGB VIII), 
• Heilpädagogischer Hort (§ 27 Abs. 2 SGB VIII), 
• Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und 
• Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII). 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2017:  
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat im September 2017 den HzE-Bericht Münster für die Jahre 
2014 bis 2016 vorgelegt. Der Bericht stellt die Budgetdaten und Entwicklungen vor und gibt einen umfassen-
den Überblick zu den Falldaten der ambulanten Erziehungshilfe. 
Die Trends und Entwicklungen, die für die Jahre 2014 bis 2016 beschrieben sind, haben sich auch in 2017 
fortgesetzt. Hier sind insbesondere zu benennen: 
• Die Fallzahl in der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) ist mit 374 in 2017 beendeten oder am 
31.12.2017 laufenden Fällen fast unverändert gegenüber dem Vorjahr (2016 = 380 Fälle). Im Bereich Er-
ziehungsbeistandschaften gilt bei 184 beendeten bzw. am 31.12.2017 laufenden Fällen ähnliches (Fallzahl 
2016 = 191 Fälle).

Produktüberblicke 
 
70 
• Nimmt man die Summe der Fallzahlen aus SPFH und Erziehungsbeistandschaft, so ergibt sich langjährig 
zwar eine Schwankung in den beiden Hilfearten, aber in der Gesamtsumme liegen die Fallzahlen zwischen 
522 (im Jahr 2014) und 571 (im Jahr 2016). 
• Das Ziel, dass der Anteil der ambulanten Leistungen an allen HzE-Leistungen dauerhaft mindestens 56 % 
beträgt, wird seit 2014 nicht mehr erreicht. Er liegt nach dem Tiefstand von 49 % im Jahr 2016, in 2017 wie-
der bei 50 %. Auf den Anstieg stationärer Erziehungshilfen im Rahmen der Flüchtlingswelle von unbegleite-
ten minderjährigen Flüchtlingen, die i. d. R. stationärer Hilfen bedürfen, ist schon hingewiesen worden. 
• Die Zielkennzahl, dass zumindest 80 % der laufenden ambulanten Erziehungshilfen nach spätestens 18 
Monaten beendet sind, wird auch im Jahr 2017 deutlich übertroffen (SPFH 92 %, Erziehungsbeistandschaft 
98 %). Die fachliche Erwartung, dass Familien nach einer Phase ambulanter Unterstützung ihre Fragen 
wieder eigenständig lösen, erfüllt sich damit zu einem sehr hohen Anteil. 
• Budgetrelevant ist letztlich der Gesamtverbrauch an Fachleistungsstunden in der ambulanten Erziehungs-
hilfe. Die geplante maximale Verbrauchszahl von 75.000 Stunden für 2017 wird bei einer Ist-Zahl von 
74.882 Fachleistungsstunden fast erreicht (SPFH 50.031 Stunden, Erziehungsbeistandschaft 20.348 Stun-
den, familienunterstützende Nachsorge 4.503 Stunden). Im Vergleich zum Vorjahr sind damit ca. 1.700 
Fachleistungsstunden mehr verbraucht worden, schwerpunktmäßig im Bereich der Nachsorge. 
• Im Jahr 2012 konnte erstmals ein Training für Eltern, die ambulante Hilfe zur Erziehung beantragt oder er-
halten haben, durchgeführt werden. Das Training war zwischen den Trägern der ambulanten Erziehungshil-
fe und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien abgestimmt und wurde durch den VSE Münster in 
Kooperation mit den KSD-Bezirken durchgeführt. Auch im Jahr 2017 wurde eine solche Maßnahme durch-
geführt.  
Ausblick auf das Jahr 2018: 
• Im Qualitätszirkel „Ambulante Erziehungshilfe“ arbeitet das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit 
den Leistungserbringern in der ambulanten Hilfe zur Erziehung weiter eng zusammen. 
Er setzt sich im Jahr 2018 mit zentralen Schlüsselprozessen der ambulanten Leistungserbringung ausei-
nander. Das Thema „Passgenaue ambulante Hilfen für Familien“ soll aufgegriffen werden. 
• Der Anteil der heilpädagogischen Tagesgruppenplätze gem. § 32 SGB VIII hat sich im Jahr 2017 geringfü-
gig reduziert. Aufgrund der höchsten festgestellten Wirksamkeit im Bereich der Hilfen zur Erziehung (gem. 
WIMES-Auswertung des ELS-Instituts) wird jedoch angestrebt, den Anteil dieser teilstationären Hilfeform - 
insbesondere auch im Bereich des Hortes (gem. § 27 Abs. 2) - zur Abwendung intensiverer Hilfen wieder zu 
erhöhen und zu festigen. 
Ressourcen 
• Stellen: 22,98 
• Aufwendungen:  11.597.825 € 
• Erträge:  1.018.100 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der Anteil der ambulanten Leistungen an allen HzE-Leistungen soll dauerhaft mindestens 56 % betragen. 
Innerhalb von 18 Monaten sollen 80 % (Standard) der Familien in der Lage sein, ihren Alltag ohne weitere 
ambulante Hilfe (Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistand) wieder selbst zu bewälti-
gen. 
Die festgelegten Leistungskontingente für Erziehungsbeistandschaften und SPFH (Jahresstunden) in Höhe 
von 75.000 Stunden (Umstellung von Brutto- auf Netto-Fachleistungsstunden) werden als Standardvolumen 
eingehalten, sofern der Rechtsanspruch keine Abweichung erfordert.

Produktüberblicke  
 
71 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Anteil der SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden 
sind (in %) 
88 93 80 92 
Anteil der Erziehungsbeistandschaften, die nach 18 
Monaten beendet worden sind (in %) 
93 90 80 93 
Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-Leistungen 
(in %) 
50 49 56 50 
Anzahl max. verbrauchter Stunden 69.230 73.188 75.000 74.882 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Hilfen zur Erziehung     
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27 Abs. 2; 41 SGB 
VIII) gesamt 
1.633 1.744 1.615 1.802 
Ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung - 
Anzahl HzE-Fälle (§§ 29 - 32, 27 Abs. 2, 41 SGB VIII) 
ambulant 
816 863 900 902 
Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 
SGB VIII) - Anzahl der Fälle 
3 2  3 
Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII):   
Anzahl der Fälle 27 20  21 
 davon junge Volljährige 27 19  19 
Aufsuchende Familientherapie § 27 Abs. 2 SGB VIII -  
Anzahl der Fälle  
2 10  17 
Heilpädagogische Horte (§ 27 Abs. 2 SGB VIII) -  
Anzahl der Fälle 
39 36  31 
Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII)     
Anzahl der Fälle (am 31.12.) - laufende und beendete 
Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 
71 84  95 
Anzahl der Fälle am 31.12. (Stichtag) 34 39  46 
Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) -  
Anzahl der Fälle 
1.173 1.228  1.191 
Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) -  
Anzahl der Fälle 
48 38  78 
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)     
Anzahl der Fälle (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 190 191 220 184 
davon:

Produktüberblicke 
 
72 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
 junge Volljährige 19 15  23 
Anzahl der beendeten Fälle 107 92 110 105 
davon Anzahl der Fälle, die nach 18 Monaten been-
det worden sind 
100 83 88 98 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 88 84  88 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 83 99  79 
 davon junge Volljährige 5 4  8 
Jahresstundenkontingent (max.) 20.712 20.079 24.000 20.348 
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)     
Anzahl der Fälle (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 347 380 350 374 
davon:     
 Anzahl der beendeten Fälle 161 176 180 190 
davon Anzahl der Fälle, die nach max. 18 Monaten 
beendet worden sind 
142 164 144 174 
davon Anzahl beendeter Fälle mit über 18 Monaten 
Dauer 
19 12  16 
davon Anteil beendeter Fälle, die nach max. 18 
Monaten beendet worden sind (in %) 
88 93  92 
davon Anteil beendeter Fälle mit über 18 Monaten 
Dauer (in %) 
12 7  8 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 159 180  173 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 186 204  184 
Jahresstundenkontingent (max.) 48.518 53.109 51.000 54.534 
Heilpädagogische Tagesgruppe (HTG) (§ 32 SGB 
VIII) - Anzahl der Fälle am 31.12. (lfd. u. beendete Fälle) 
90 90 90 82 
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII):    
Anzahl der Fälle § 35 SGB VIII 0 3  7 
 davon junge Volljährige 0 3  4 
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der 
ambulanten und teilstationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten 
(Basis: Transferzahlungen, Personal- und Sachkosten):

Produktüberblicke  
 
73

Produktüberblicke 
 
74 
 *Berechnungsgrundlage: Kosten / Durchschnittliche Monatsfallzahl

Produktüberblicke  
 
75 
 
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 
Kurzdarstellung 
Hilfen zur Erziehung (HzE) in Einrichtungen und Pflegefamilien umfassen die Unterbringung und Erziehung 
von jungen Menschen bis 18 Jahren sowie von Vätern/Müttern mit ihren Kindern in einer Einrichtung der Ju-
gendhilfe. Voraussetzung ist, dass das Wohl und/oder die Erziehung in der Herkunftsfamilie allein oder durch 
ambulante und teilstationäre Hilfen nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Hilfen sollen gewährleisten, 
dass junge Menschen, die in ihren Familien nicht angemessen gefördert werden können, zeitlich befristet oder 
dauerhaft einen neuen Lebensmittelpunkt finden, in dem ihr Recht auf Erziehung und Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben eingelöst wird. Bei stationären Erziehungshilfen bleibt die Stärkung der Erziehungsfähigkeit 
der Eltern ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung.  
Kinder unter 18 Jahren, die zur Adoption vermittelt werden sollen, werden mit Adoptionsbewerbern/-innen mit 
dem Ziel der Kindesannahme zusammengeführt. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 19, 21, 27, 33-35 und 41 SGB VIII 
Diesem Produkt sind folgende intensive Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses zugeordnet: 
• Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII) 
• Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 
• Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII) 
• Krisenklärung/Abklärung (§ 34 SGB VIII) 
• Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) 
• Adoptionen (§ 51 SGB VIII) 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2017: 
• Mit der Vorlage V/0691/2017 hat das Jugendamt ausführlich zur Situation der jungen geflüchteten Men-
schen, die ohne Eltern oder Verwandte nach Münster kamen, berichtet. Zentrale Themen der Hilfeplanung 
sind Selbstsorgekompetenz, schulische und/oder berufliche Entwicklung/Qualifizierung sowie die Integration 
in die Gesellschaft.  
Die Anzahl der jungen Menschen, die am 31.12.2017 in einer Heimeinrichtung gemäß § 34 SGB VIII lebten, 
ist erstmalig rückläufig. Damit hat sich auch die qualifizierte Vermittlung von bedarfsgerechten Jugendhilfe-
angeboten entspannt. Allen jungen Menschen konnte ein geeignetes Betreuungsangebot zur Verfügung 
gestellt werden. Da sozialpädagogisch betreute Wohnangebote der Jugendsozialarbeit nun zunehmend an 
Bedeutung gewinnen, wurde das Platzangebot in den Einrichtungen der Jugendberufshilfe nach § 13 Abs. 3 
SGB VIII erweitert.  
Junge Menschen ohne (gesicherte) Bleibeperspektive brechen teilweise die ihnen gewährte Hilfen ab und 
„tauchen wieder unter“. Die Jugendhilfe bemüht sich hier, über (internationale) Netzwerke (u. a. der Interna-
tionale Sozialdienst Berlin) Kontakte zu Eltern oder Verwandten aufzubauen und auch eine individuelle 
Rückkehrberatung anzubieten.  
• Die Beteiligungs- und Selbstwirksamkeitserfahrung junger Menschen ist u. a. ein wesentlicher Erfolgsfaktor 
der stationären Jugendhilfe. Im Qualitätsdialog mit den stationären Jugendhilfeeinrichtungen wurden Ver-
fahren des Beteiligungs- und Beschwerdemanagement erprobt und standardisiert.

Produktüberblicke 
 
76 
• Insgesamt ist seit 2013 eine deutliche Steigerung der Inanspruchnahme von Hilfen durch junge Menschen, 
die im Rahmen einer „Hilfe zur Erziehung“ in einer Heimeinrichtung oder in einem betreuten Wohnen leben, 
zu verzeichnen. Rechnet man 25 (Durchschnittswert für 2017) junge Flüchtlinge in den Einrichtungen der 
Jugendberufshilfe hinzu, waren insgesamt 464 junge Menschen - ggf. zeitweise - in stationärer Betreuung 
der Jugendhilfe. 
• Anhand der Auswertungsdaten (LogoData) konnte festgestellt werden, dass in Münster die „Abbruchquote“ 
der stationären Erziehungshilfe lediglich bei 29 % liegt. Im Gegensatz zu bundesweiten Erhebungen ist dies 
ein sehr guter Wert. Der Bundesdurchschnitt liegt hier bei knapp 50 %.  
• Die Begleitung von Jugendlichen mit riskantem (Sozial- und Gesundheits-)Verhalten stellt die Jugendhilfe 
weiterhin vor große (Beratungs- und Hilfeleistungs-)Schwierigkeiten. Die Jugendlichen verweigern sich an-
gebotenen Hilfen, sie zeigen keine ausreichende Motivation zur Zusammenarbeit und fordern Eltern, Lehrer 
und  Fachkräfte der Jugendhilfe - ohne Bereitschaft zur Reflexion und Mitwirkung - extrem heraus. Betreu-
ungskonzepte, die Motivation und Veränderungswille als Voraussetzung zur Kooperation beinhalten, schei-
tern, alternative Angebote auch zur niederschwelligen Begleitung bestehen derzeit nicht vor Ort.  
Die Fachkräfte der „Inobhutnahmestellen“ für Jugendliche und des „Sleep-in“ sind hier derzeit über alle Ma-
ßen gefordert. Sie halten Kontakt zu den jungen Menschen, die sonst vollständig ins soziale Abseits gera-
ten und sich extrem gesundheitlich gefährden. Die Fachkräfte stellen sich immer wieder der Betreuungsauf-
gabe und sind in jeden Einzelfall um Kontakt bemüht. Sie geben einen jungen Menschen oder Jugendlichen 
nicht auf. Ihr persönliches Engagement ging weit über die Aufgabe der Betreuung und Versorgung von jun-
gen Menschen in „Übergangsangeboten“ (Krisenintervention) hinaus. 
• Seit 2013 ist die Vermittlung von Kindern und Jugendlichen in Vollzeitfamilien weiter gestiegen. Der prozen-
tuale Anteil der „Vollzeitpflege“ gemäß § 33 SGB VIII an den stationären Jugendhilfeleistungen ist von 38 % 
auf 46 % gestiegen. Zwar gab es im letzten Jahr nur noch eine kleine Steigerung um ca. 1 %, dies lässt sich 
aber durch den rasanten Anstieg der Fallzahlen, durch die Übernahme der Betreuung der umA, im Bereich 
der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII erklären. Besonders hervorzuheben ist, dass auch für Kinder mit 
geistiger und/oder körperlichen Behinderungen, die in Familienpflege nach § 54 Abs. 3 SGB XII leben, 
durch eine individuelle Hilfeplanung begleitet werden. Für die Sozialhilfe insgesamt werden Hilfe- und Teil-
habeplanungen erst mit dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) verbindlich durch Gesetz geregelt. 
• Insgesamt ist der Prozentanteil der Hilfeleistungen an junge Volljährige (Heranwachsende) gestiegen. Nicht 
nur junge Flüchtlinge sind auf weitergehende Jugendhilfeleistungen mit Erreichen der Volljährigkeit ange-
wiesen.  
• Forschungsergebnisse beauftragter Jugendhilfeinstitute belegen, dass sich die weitere Unterstützung soge-
nannter „Care Leaver“ gesellschaftlich auszahlt. Den Daten der „akjstat.tu–dortmund“ von November 2017 
ist zu entnehmen, dass der Anteil weiter steigend ist. In Münster stieg der Anteil von jungen Volljährigen in 
den „Hilfen zur Erziehung“ von 24 % auf 34 %. Hier sind es vor allem die unbegleiteten minderjährigen Aus-
länder, die aufgrund ihrer individuellen Biographie und ihrer bisherigen schulischen Ausbildung im deut-
schen Schul- und Ausbildungssystem allein völlig überfordert wären. 
Ausblick auf das Jahr 2018: 
• Die örtlichen Träger der stationären Jugendhilfe und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien streben 
ein „lokales Bündnis“ für sog. „Systemsprenger“ an. Hier gilt es, im Jahr 2018 neue Konzepte, insbesondere 
auch im Rahmen einer Verantwortungsgemeinschaft von freien Trägern, öffentlicher Jugendhilfe, Justiz und 
Gesundheitswesen, zu entwickeln. Ziel ist es, Jugendliche und junge Menschen zur Hilfeannahme zu moti-
vieren und neue kreative Entwicklungschancen zu entwickeln und zu ermöglichen. 
• Um die guten Jahresergebnisse halten und ausbauen zu können, werden weitere Anstrengungen zur Quali-
tätsverbesserung notwendig sein. Dies setzt voraus, dass die freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe 
ihre Qualitätsdialoge fortführen und sog. „Schlüsselprozesse“ der Hilfeplangestaltung und Ausgestaltung 
der Hilfen weiter optimieren und standardisieren.

Produktüberblicke  
 
77 
Ressourcen 
• Stellen: 27,73 
• Aufwendungen:  29.564.096 € 
• Erträge:  4.366.239 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen soll auf 44 % reduziert und anschließend auf diesem 
Niveau beibehalten werden. 
Eine Rückkehr der/des Minderjährigen wird in 45 % der Fälle erreicht. 
Mindestens 75 % aller neu in Heimerziehung aufgenommenen Minderjährigen sollen innerhalb von Münster 
untergebracht werden. 
Mindestens 40 % aller Empfänger/-innen von stationären HzE sollen in Vollzeitpflege betreut werden. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in ihre 
Herkunftsfamilie zurückgeführt werden (in %) 
46 56 45 32 
Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen  
(in %) 
50 51 44 50 
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Müns-
ter untergebracht werden (in %) 
78 96 75  85 
Anteil der Vollzeitpflegefälle (§ 33 SGB VIII) an allen sta-
tionären Hilfen mit Ausnahme der Kostenerstattungsfälle 
(§§ 33,34 SGB VIII) (in %) 
45 46 40 45 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Hilfen zur Erziehung     
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 27 Abs. 2; 29 bis 35; 41 SGB 
VIII) gesamt 
1.633 1.744 1.615 1.802 
Stationäre Hilfen zur Erziehung     
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär 817 881 715 900 
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär  
(ohne Kostenerstattungsfälle) 
703 765 615 793 
Gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder 
(§ 19 SGB VIII) - Anzahl der Fälle 
14 14  19 
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)     
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 315 350 245 354 
davon:

Produktüberblicke 
 
78 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
 unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) 4 30  29 
 junge Volljährige 35 26  39 
 im Berichtsjahr beendete Fälle 64 66  51 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 241 264  291 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 251 284  303 
  davon junge Volljährige 12 15  25 
Dauerpflege § 33 Abs. 1 SGB VIII 173 189  186 
Sonderpflege in Dauerpflege § 33 Abs. 2 SGB VIII 142 161  168 
 davon junge Volljährige 24 13  39 
Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)     
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen § 34 SGB VIII 44 61  52 
Anzahl Fälle Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) 388 415 370 439 
davon:     
 unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) 53 129  157 
 junge Volljährige 119 105  150 
 im Berichtsjahr beendete Fälle 190 177  154 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 190 223  261 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 198 238  285 
  davon junge Volljährige 39 54  79 
 Neufälle* in eigener Zuständigkeit 95 109  82 
 davon in Münster untergebracht 74 105  70 
 entspricht an Neufällen in % 78 96  85 
Anzahl Fälle von Minderjährigen mit Rückkehr in Her-
kunftsfamilie 
44 58 55 49 
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII 95 109 130 82 
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII in 
Münster 
74 105 98 70 
* In der LDS-Statistik gibt es keine generelle Definition von Neufällen, deshalb wird für Münster in analoger Anwendung der statistischen Zählweise der Leistungen 
der Erziehungsberatungsstellen festgelegt: Jede Hilfe wird als Neufall gezählt, für die in den letzten 6 Monaten keine HzE-Leistung (§§ 19, 20, 27, 30, 31, 32, 
33, 34, 35 SGB VIII) durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster bewilligt worden ist. 
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der 
stationären Hilfen zur Erziehung und über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten (Basis: Transferzah-
lungen, Personal- und Sachkosten) sowie über die Fallzahlentwicklung im Bereich umA:

Produktüberblicke  
 
79

Produktüberblicke 
 
80 
 
*Berechnungsgrundlage: Kosten / Durchschnittliche Monatsfallzahl

Produktüberblicke  
 
81 
 
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG 
Kurzdarstellung 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird Beistand, Pfleger oder Vormund in den durch das Bürgerli-
che Gesetzbuch (BGB) vorgesehenen Fällen. Die Aufgabenübertragung erfolgt auf Antrag, per Gesetz oder 
durch Bestellung des zuständigen Amtsgerichts. Je nach Aufgabenfeld sind alle Teile der elterlichen Sorge 
oder Teilbereiche hieraus durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wahrzunehmen. Die wesentli-
chen Aufgabenfelder des Beistandes beziehen sich auf die Vaterschaftsfeststellung, die Verfolgung der Unter-
haltsansprüche und die Beurkundungen. Alleinstehende Elternteile (Mütter oder Väter) können Unterhaltsvor-
schussleistungen für ein Kind unter 12 Jahren erhalten, um ihnen übergangsweise finanzielle Hilfe in einer 
schwierigen Lebens- und Erziehungssituation zu bieten. Wenn ein unterhaltsberechtigter Elternteil Unterhalts-
vorschussleistungen bezieht, wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zeitgleich der Unterhalt 
vom unterhaltsverpflichteten Elternteil nachdrücklich eingefordert. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 18, 52a, 55, 58a, 59, 60 SGB VIII, §§ 1712 BGB, Unterhaltsvorschussgesetz 
(UVG) 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2017: 
• Insbesondere die Amts- und Vereinsvormünder waren in 2017 so stark wie bisher nie gefordert. Mit 604 (lfd. 
und beendeten) Vormundschaften gab es in Münster eine bisher nie dagewesene Anzahl von Mündeln. Der 
Bestand an Vormundschaften zum 31.12.2017 mit 379 zeigt darüber hinaus, dass es in 2017 sehr viele 
kurzzeitige Vormundschaften gab.   
• Die Umsetzung der im AKJF beschlossenen neuen Kennzahl 1:40 trug erheblich zur Entlastung der Amts- 
und Vereinsvormundschaften bei. Zu berücksichtigen ist, dass alle Vormundschaften über die o. g. Kenn-
zahl hinaus zu Ende geführt wurden, so dass die Qualitätsverbesserung erst in 2018 spürbar wird. 
• Zunehmend müssen Vormundschaften auch von sog. „begleiteten“ Kindern und Jugendlichen übernommen 
werden, die aus Flüchtlings- und/oder Migrationsfamilien kommen. Eltern mit traditionellen Erziehungs- und 
Wertvorstellungen geraten mit ihren Kindern in schwere Konflikte. Auslöser ist u. a., dass ihre Kinder in ei-
nem liberalen Umfeld aufwachsen und gegen strenge Regeln und Verbote aufbegehren. Teilweise sind 
Schutzmaßnahmen der Jugendhilfe notwendig geworden. Insbesondere nahm auch die Anzahl der gesetz-
lichen Amtsvormundschaften für minderjährige Mütter zu. Diese können i. d. R. die Rolle der Amtsvormün-
der nur schwer nachvollziehen, da sie innerhalb ihrer traditionellen Familienverbünde leben und eine frühe 
Elternschaft für sie nichts Ungewöhnliches ist.  
• Der Anteil an ehrenamtlich geführten Vormundschaften ist von 11 % auf 7 % gesunken. Ein Grund für die 
Abnahme ist die hohe Anzahl der kurzfristigen Vormundschaften, es zeichnet sich jedoch auch ab, dass die 
ehrenamtlichen Vormünder ihre bisherigen Mündel in der Rolle eines „Paten“ weiter begleiten und für neue 
Vormundschaften nicht zu gewinnen sind. 
• Das Unterhaltsvorschussgesetz wurde zum 01.07.2017 dahingehend geändert, dass auch Kinder über 12 
Jahren grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen haben, sofern die Voraussetzun-
gen der neu eingefügten Vorschrift des § 1 Abs. 1a UVG erfüllt sind. Zudem wurde die Befristung der ma-
ximalen Bezugsdauer für Unterhaltsvorschussleistungen von 72 Monaten aufgehoben. Dadurch hat sich die 
Zahl der laufenden Fälle nahezu verdoppelt.  
• Die Unterhaltsbeträge für minderjährige Kinder und Unterhaltsvorschusssätze wurden auf Grund einer Än-
derung des gesetzlichen Mindestunterhaltes zum 01.01.2017 erneut angehoben. Dies hatte jedoch keinen

Produktüberblicke 
 
82 
entscheidenden Einfluss auf die Höhe der vereinnahmten Unterhaltsgelder. Allerdings führte dies - auch 
bedingt durch die kurzfristig deutlich gestiegenen Fallzahlen im Bereich Unterhaltsvorschuss - zu erhebli-
chen Mehrausgaben bei den bewilligten Unterhaltsvorschussleistungen.  
• Die Anzahl der im Fachbereich Beistandschaften vorgenommenen Beurkundungen stieg das achte Jahr in 
Folge. Erstmals wurde die Anzahl von 2.000 Beurkundungen erreicht. In rund 18 % der Beurkundungsvor-
gänge musste ein Dolmetscher bzw. Übersetzer hinzugezogen werden, da mindestens ein Beteiligter der 
deutschen Sprache nicht mächtig war. 
• Das hohe Niveau der Rückholquote der Unterhaltsvorschussstelle in eigenen Fällen (kein Bezug von SGB 
II-Leistungen bzw. keine Beistandschaft) von bisher rund 50 % konnte nicht gehalten werden. Sie sank 
deutlich auf 27,4 %. Grund hierfür waren zum einen langfristige, krankheitsbedingte personelle Ausfälle. 
Zum anderen sind seit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017 die Ausgaben auf-
grund des kurzfristigen deutlichen Anstiegs der Fallzahlen sprunghaft gestiegen. 
Ausblick auf das Jahr 2018: 
• Die Reform des Vormundschaftsrecht steht weiter aus, inwieweit diese ebenso verschoben wird wie das 
Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), ist noch nicht überschaubar. Generelle Zielsetzung der Geset-
zesreform ist, dass die Rolle der „Pflegeeltern“ weiter gestärkt werden soll und das ehrenamtliche Engage-
ment (Einzelvormund) als zukunftsweisendes Projekt weiter entwickelt wird. 
• Die Unterhaltsbeträge und die Unterhaltsvorschusssätze werden zum 01.01.2018 erneut angehoben. 
• Es ist bezüglich der laufenden Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen mit weiter steigenden Fall-
zahlen und damit auch mit weiteren Mehrausgaben zu rechnen, da nicht nur weiterhin neue Anträge einge-
hen, sondern auch bisherige Einstellungsgründe (Erreichen des 12. Lebensjahres oder Ablauf der maxima-
len Bezugsdauer von 72 Monaten) auf Grund der 2017 eingetretenen Gesetzesänderung wegfallen. 
Ressourcen 
• Stellen: 17,56 
• Aufwendungen:  6.412.740 € 
• Erträge:  3.407.350 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Beurkundungen werden innerhalb von drei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen gefertigt. 
Es werden jährlich laufend 75 Vormundschaften/Pflegschaften durch den freien Träger geführt. 
Rechtzeitige und mindestens 25-prozentige Realisierung von Unterhaltsansprüchen (UVG). 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der Drei-
Wochen-Frist erledigt wurden (in %) 
90 90 90 90 
Anzahl der laufenden Vormundschaften/Pflegschaften 
der freien Träger (Stichtag: 31.12.) 
91 100 75  75 
Höhe der realisierten Unterhaltsansprüche im Verhältnis 
zur Höhe der bewilligten Leistung (in %) 
20 20 25 17

Produktüberblicke  
 
83 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Beistandschaften     
Anzahl der Beistandschaften 1.027 994 1.100 1.000 
Anzahl der Beurkundungen 1.827 1.948 1.800 2.041 
Anzahl der Beratungen nach § 52 a SGB VIII 1.017 1.085  936 
Anzahl der beurkundeten Vaterschaftsanerkennungen 787 851  885 
Anzahl der beurkundeten Sorgeerklärungen 794 868  903 
Anzahl der schriftlichen Beratungen gem. § 18 Abs. 4 
SGB VIII (Beratungen junger Volljähriger) 
 44  52 
Vaterschaftsklagen 18 14  16 
Unterhaltsklagen 13 13  6 
Höhe der vereinnahmten Mündelgelder (in Mio. €) 1,07 1,12  1,10 
Höhe der direkt zwischen den Eltern gezahlten Unter-
haltsleistungen (in Mio. €) 
0,70 0,90  0,90 
Amtsvormundschaften und -pflegschaften     
Jahresgesamtzahlen (lfd. und beendet) 460 538  604 
davon:     
Anzahl der Amtsvormundschaften und  
Amtspflegschaften 
286 238 180 151 
auf freie Träger übertragen 91 114  128 
durch Berufsvormünder geführt 57 142  181 
 Einzelvormundschaften (Ehrenamt) 41 44  41 
Bestandszahlen am Stichtag 31.12. 363 440  379 
davon:     
Anzahl der Amtsvormundschaften und  
Amtspflegschaften 
172 178  151 
 auf freie Träger übertragen 91 100  74 
 durch Berufsvormünder geführt 48 122  121 
 Einzelvormundschaften (Ehrenamt) 38 40  25 
 
Anzahl der vermittelten Vormundschaften/Pflegschaften 
an ehrenamtliche Vormünder und freie Träger 
129 140 125 99

Produktüberblicke 
 
84 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Unterhaltsvorschussgesetz     
Laufende UVG-Fälle 1.608 1.608 1.700 2.180 
Bewilligte Leistungen Unterhaltsvorschuss (in Mio. €) 3,19 3,26  4,21 
Realisierte Unterhaltsansprüche (in Mio. €) 0,64 0,66  0,69 
Antragseingänge Unterhaltsvorschuss 721 730  1.905 
Bewilligungen Unterhaltsvorschuss 693 658  1.222 
Klagen Unterhaltsvorschuss 0 0  1 
Widerspruchsverfahren Unterhaltsvorschuss 2 3  4

Produktüberblicke  
 
85 
 
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 
Kurzdarstellung 
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen auf ihre Entwick-
lung zu schützen. Dies gilt sowohl für äußere Einflüsse, wie z. B. durch Medien oder Peer-Groups, als auch für 
sich direkt auf den/die Minderjährige/n beziehende Handlungen wie Vernachlässigung, Misshandlung und 
Missbrauch. Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung der Entstehung gefährdender Situationen über 
die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das erneute Entstehen gefährdender 
Situationen verhindern sollen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag ge-
mäß § 8a SGB VIII aktiv war und richtet seine Hilfeangebote danach aus. Reichen Hilfen im Einzelfall nicht 
aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten abgelehnt, wird das Familiengericht angerufen. 
Minderjährige werden entweder als Selbstmelder oder vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Obhut 
genommen bzw. von anderen Stellen zugeführt, wenn andere Maßnahmen nicht zur Gefahrenabwendung 
ausreichen. Gefährdungsfälle des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) mit komplexem Beratungsbedarf wer-
den im multiprofessionellen Team der Clearingstelle (ärztliche Kinderschutzambulanz) beraten. 
Rechtliche Grundlagen: §§ 8a, 14 und 42 SGB VIII 
Das Produkt gliedert sich in 3 Teilprodukte: „Maßnahmen des Kinderschutzes“, „Inobhutnahmen“ und „Erzie-
herischer Kinder- und Jugendschutz“. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2017: 
• In der Reihe der wissenschaftlichen Weiterbildungen für Sozialberufe wurde vom Fachdienst Kinder-
schutz auf der Fortbildung der Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen, „Jenseits von Fern-
sehkrimis der Beitrag der Rechtsmedizin in Fällen von Kindeswohlgefährdung“ die Kooperation zwischen 
dem Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster und dem Kommunalen Sozialdienst des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien vorgestellt 
• In Kooperation mit der Ärztlichen Kinderschutzambulanz Münster schulte der Fachdienst Kinderschutz in 
drei Veranstaltungen die Mitarbeiter/-innen des Pflege- und Ärztlichen Dienstes der Klinik für Kinder- und 
Jugendmedizin des Clemenshospitals Münster zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefährdung. 
• Der Fachdienst Kinderschutz nahm an einer vom Institut für soziale Arbeit Münster organisierten Experten-
runde in Dortmund zum Kinderschutz in Flüchtlingsunterkünften teil. 
• Die in § 8a Abs. 4 SGB VIII genannten „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ (Kinderschutzfachkräfte) freier 
Träger trafen sich in zwei Arbeitssitzungen zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch im Rahmen der 
Qualitätssicherung. In einer Arbeitssitzung wurde das Thema des migrationssensiblen Kinderschutzes mit 
einer eingeladenen Expertin näher beleuchtet. 
• Fallakten von Kindeswohlgefährdung wurden auch 2017 stichprobenartig evaluiert, um aus (problemati-
schen) Kinderschutzverläufen zu lernen und durch Risiko- und Fehlermanagement den Kinderschutz zu 
verbessern. 
• Die vorjährigen Anrufungen des Kommunalen Sozialdienstes an das Familiengericht gem. § 8a Abs. 2 SGB 
VIII wurden als Beitrag zum fachlichen Controlling ausgewertet. Ihre Zahl ist in 2017 im Vergleich zum Vor-
jahr von 41 auf 56 gestiegen.

Produktüberblicke 
 
86 
• Der Fachdienst Kinderschutz des Kommunalen Sozialdienstes führte insgesamt 17 Veranstaltungen inner-
halb und im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit außerhalb der Verwaltung als Information/Schulung/Fortbil-
dung zum gesetzlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefährdung und zur Clearingstelle Müns-
ter durch. Aufgrund des gestiegenen Interesses der Fachöffentlichkeit sind dies sieben Veranstaltungen 
mehr als im Vorjahr. 
• Die Rufbereitschaftseinsätze des KSD befassen sich überwiegend mit akuten Krisen und kindesgefähr-
denden Situationen außerhalb der üblichen Dienstzeit. Eine kontinuierliche Zunahme der Rufbereitschafts-
einsätze des KSD wird über die Jahre hinweg beobachtet. Zwar hat sich der höchste Anstieg von 2015 auf 
2016 (+ 18 %) nicht in dem Maße fortgesetzt. Dennoch ist festzustellen, dass sich seit 2010 die Einsätze 
nahezu jährlich erhöht haben. Mit 331 Einsätzen der Rufbereitschaft im Jahr 2017 (zum Vergleich 2010: 
187) wurde der bislang höchste Wert verzeichnet.  
• Die Steigerung der Inobhutnahmen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Jugendliche in 2017 mehr-
fach um eine Unterbringung ersuchten. Des Weiteren wurden wiederholt Geschwisterkinder in Obhut ge-
nommen. 
• Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz (KJS) im Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib) 
ist Gründungsmitglied (1999) und weiterhin aktives Mitglied des Netzwerks Gewaltprävention und Konflikt-
regelung Münster und nahm an vier Sitzungen im Jahr 2017 teil. Die geplante, alle zwei Jahre stattfindende 
Tagung musste in 2017 mangels finanzieller und personeller Ressourcen vom Netzwerk erstmalig abgesagt 
werden.  
• Neben der Mitgliedschaft im Beirat des Kommunalen Integrationszentrums (KI) der Stadt Münster seit Mitte 
2016 ist der erzieherische Kinder- und Jugendschutz seit 2017 auch Mitglied im Fachbeirat „Wegweiser“, 
lokale Beratungsstelle zum Thema extremistischer Salafismus, ein Programm des Landes NRW.  
• Im September 2017 wurde ein Netzwerk Rassismuskritik von der Koordinierungsstelle für Migration und 
Interkulturelle Angelegenheiten gegründet. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz vertritt hier das Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien. 
• Aufgrund der weiterhin starken Nachfrage wurden auch in 2017 zwei sogenannte „Argumentationstrainings 
gegen Stammtischparolen“ in Kooperation mit mobin - mobile Beratung im Regierungsbezirk Münster - Villa 
ten Hompel angeboten.  
• In 2017 wurden zwei offene NOTEINGANG-Schulungen durchgeführt. Des Weiteren wurden die entspre-
chenden Seminarunterlagen überarbeitet. Ein digitaler Stadtplan mit den verzeichneten Noteingängen in 
Münster wird vorbereitet. Zudem beteiligte sich die Aktion NOTEINGANG an der Woche gegen Rassismus. 
Das Schulungsteam umfasst jeweils eine Person von sechs Institutionen des „Netzwerk Gewaltprävention 
Münster“, die zur Unterweisung und Schulung im Rahmen der Aktion NOTEINGANG geschult sind. Zudem 
wurde in 2017 eine Inhouse-Schulung durchgeführt. Die Koordinierungsstelle befindet sich im Jib. 
• Beim jährlichen „Internationalen Fest“ Ende September im Rathausinnenhof präsentierte sich erneut der 
erzieherische Kinder- und Jugendschutz mit Informationsmaterialien und der Vortragsreihe „Was Kinder 
heute brauchen?!“. 
• Im Rahmen des neuen Schuldenpräventionsprojekts „Schulden - Nein Danke!“ konnte 2017 mit 359 Mäd-
chen und jungen Frauen und 632 Jungen und jungen Männern Kontakt aufgenommen werden. Insgesamt 
gab es 204 Angebotsstunden in 51 Doppelstunden in überwiegend berufsbildenden Schulen. Das Durch-
schnittsalter betrug 19,5 Jahre. Die Evaluation zeigte eine Zufriedenheit von 88,6 %. Lediglich 1,1 % der 
Schüler/-innen fanden die Unterrichtseinheit zu schwer, 10,3 % für zu leicht. Zudem wurden am Anfang des 
Schuldenpräventionsprojektes zwei Filme erstellt, ein sog. Erklärvideo „Meine erste Wohnung“ wurde inklu-
siv (mit Untertiteloption) online gestellt. Die Links zu den Filmen und weitere ausführliche Informationen sind 
auf der Jib-Homepage zu finden. 
• Das Jib entwickelte 2016 die Kampagne „STOP CYBERMOBBING - Wir sind da“. Sie entstand in Koopera-
tion mit der AG Medien Münster und dem Fachbereich Design der FH Münster und wurde der Öffentlichkeit

Produktüberblicke  
 
87 
erstmals im Rahmen des Safer Internet Days (SID) im Februar 2016 vorgestellt. 
Das Internet scheint die Hemmschwelle für Mobbingaktivitäten zu senken. Viele Kinder und Jugendliche 
trauen sich in der scheinbar anonymen virtuellen Welt eher, eigene Angriffe gegen andere, Beleidigungen 
oder Bloßstellungen von Menschen zu vollziehen.  
Dabei gibt es einen fließenden Übergang von „Spaß“ oder „Neckereien“ zur Gewaltausübung im Sinne von 
Mobbing. Mit Aussagen wie „Das war doch nicht ernst gemeint, das war nur Spaß“ verdeutlichen junge 
Menschen, dass ihnen häufig das notwendige Unrechtsbewusstsein, die erforderliche Sensibilität für ihr ei-
genes Handeln fehlt. Andererseits erleben sie in Schule, sozialem Umfeld, Medien und Politik Erscheinun-
gen und Personen, die durch vergleichbares Handeln den Eindruck entstehen lassen, dass es „in Ordnung“ 
sei, andere bloßzustellen oder zu beleidigen. Genau hier setzt die Kampagne an! 
Ihre Zielsetzung ist eine langfristige Sensibilisierung von Kindern, Jugendlichen, Lehrenden und Eltern für 
die Gefahren im Internet. Das Phänomen „Cybermobbing“ soll ins Bewusstsein der Zielgruppe gerückt wer-
den und gleichzeitig wird auf die Unterstützung durch Mitglieder der AG Medien aufmerksam gemacht. Dies 
geschah vorrangig durch Plakate, einen Kinospot und eine speziell entwickelte Spiegelfolie, die in verschie-
denen Schulen zum Einsatz gekommen ist.  
Um eine nachhaltige Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu erreichen, wurde die Kampagne 2017 nochmals 
wiederholt. Der Kinospot lief 14 Tage lang im Cineplex. Zusätzlich wurden die Kampagnenplakate im De-
zember 2017 an 220 Litfaßsäulen im gesamten Stadtgebiet Münster ausgehangen. 
• In 2017 wurde die dritte Fortbildungsreihe „Social-Media“ für die Mitarbeitenden der Jugendhilfe Münster 
angeboten. Nachgefragt sind vor allem die Kanäle YouTube und WhatsApp. Deshalb wurde auch ein weite-
rer zweitägiger Webvideokurs wie auch ein Fachtag zur WhatsApp-Nutzung in der Jugendarbeit durchge-
führt. Die Fahrt zur Gamescom musste leider mangels Teilnehmerzahl ausfallen. 
• Mit 11 Vorträgen rund um die Themen Erziehung und Medienerziehung wurden im Rahmen der Vortrags-
reihe „Was Kinder heute brauchen!?“ im Berichtszeitraum 383 Besucher/-innen erreicht. 
Ausblick auf das Jahr 2018: 
• Im zurückliegenden Jahr 2017 gab es mehrere Fälle von stark delinquenten, gewaltbereiten und/oder ver-
haltenskreativen Kindern und Jugendlichen - sogenannten Systemsprengern -, die durch die klassischen 
Angebote der Hilfen zur Erziehung nicht mehr erreicht werden konnten. Zum Teil konnten diese Kinder und 
Jugendlichen trotz richterlich angeordneter freiheitsentziehender Maßnahmen weder in der Kinder- und Ju-
gendpsychiatrie noch in Spezialeinrichtungen untergebracht/aufgenommen werden.  
Um noch regelmäßigen minimalen Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen aufrecht zu erhalten, wurden 
diese i. d. R. mit hohem Betreuungsaufwand und niedrigschwelligen pädagogischen Angeboten im „Sleep-
in“ und den Inobhutnahme-Einrichtungen der Stadt untergebracht . 
Hier gilt es, im Jahr 2018 neue Konzepte, insbesondere auch im Rahmen einer Verantwortungsgemein-
schaft von freien Trägern, öffentlicher Jugendhilfe, Justiz und Gesundheitswesen, zu entwickeln. 
• NOTEINGANG -Schulungen und das Argumentationstraining sind aktuell feste Schulungsmodule. Das 
Trainer/-innen-Team entwickelt in 2018 ein Curriculum, um weitere Schulungsteammitglieder generations-
übergreifend zu qualifizieren.  
• Das Schuldenpräventionsprojekt soll aufgrund der großen Nachfrage ab 2018 verstetigt werden. 
• „Alles klar“ - In welchem Alter darf ich in die Disco gehen, und wie lange? Welche Fotos darf ich wo veröf-
fentlichen und was gibt es für Regeln bei Youtube? Was sagt das Gesetz zu Shishas und was kommt in 
mein Führungszeugnis? Diese und viele weitere Themen finden sich in der dritten, vollständig überarbeite-
ten Auflage der „Alles klar?“-Broschüre (Paragraphen-Infos für Jugendliche und junge Erwachsene), die An-
fang 2018 sowohl online als auch als Printversion veröffentlicht wird. 
• Das Thema „Nutzung von Messenger Diensten“, hier vor allem die Nutzung von WhatsApp, wird in 2018 ein 
Thema. Laut der JIM-Studie 2017 nutzen mittlerweile 96 % der Jugendlichen von 12 bis 19 Jahren diesen

Produktüberblicke 
 
88 
Messenger-Dienst. Was gibt es für rechtliche Neuerungen und wie ist trotz der Nutzung die „informationelle 
Selbstbestimmung“ zu wahren? Fragen, die auf einem halbtägigen Fachtag 2018 vertieft werden sollen. 
• 2018 soll es zudem eine weitere Qualifizierungsphase innerhalb des Projektes Medienscouts NRW in 
Münster geben. Bereits heute haben sich 15 Münsteraner Schulen diesem Projekt angeschlossen und ar-
beiten sehr erfolgreich mit diesem Peer-to-Peer-Projekt. Des Weiteren wird es wieder einen Workshop ge-
ben, in dem sich diese Schulen über ihre Medienscout-Arbeit austauschen können. 
• Im Rahmen der Vortragsreihe „Was Kinder heute brauchen!?“ wird im ersten Quartal 2018 der 5.000ste 
Besucher erwartet. 
Ressourcen 
• Stellen: 10,01 
• Aufwendungen:  4.940.242 € 
• Erträge:  10.008.847 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in mindestens 75 % der Fälle längstens 14 Tage. 
In allen Fällen mit der höchsten Gefährdungsstufe gemäß § 8a SGB VIII (unmittelbare und gegenwärtige Ge-
fahr), in denen sich das Kind im Haushalt der Eltern aufhält, findet noch am Tag der Meldung eine persönliche 
Kontaktaufnahme statt. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 14 Tage dauer-
ten (in %)* 
70 93 75 79 
Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe (bei Auf-
enthalt des Kindes im elterlichen Haushalt), mit Hausbe-
such / direktem Kontakt am Tag der Meldung (in %) 
100 100 100  100 
* für 2016 ohne umA, da diese konzeptionell bis zu 3 Monaten in der Inobhutnahme inkl. Clearingphase verbleiben 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8a Abs. 2 
SGB VIII  
37 41  56 
Anzahl der Inobhutnahmen 292 345 200 362 
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 251 296  331 
Elternbriefversand 35.472 36.810  36.458

Produktüberblicke  
 
89 
 
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 
Kurzdarstellung 
An gerichtlichen Verfahren, die Minderjährige und Heranwachsende betreffen, ist das Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien zur Unterstützung der Gerichte beteiligt. Ferner hat es die Aufgabe, die Interessen und 
erzieherischen Belange von Minderjährigen und Heranwachsenden aufzuzeigen und in das Verfahren einzu-
bringen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien richtet seine Mitwirkung zeitnah und beteiligungsorien-
tiert aus. Hierdurch sollen die elterliche Verantwortung gefördert und kindzentrierte Regelungen ermöglicht 
werden. Soweit sinnvoll, macht das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Verlauf des Verfahrens auch 
Hilfeangebote. Es ruft seinerseits das Gericht an, wenn das Kindeswohl erheblich gefährdet, aber eine erzie-
herische Hilfe nicht oder nur unzureichend möglich ist. Die Grundsätze des Hilfevorrangs und des geringst-
möglichen Sorgerechtseingriffs sind zu beachten. Durch die Jugendgerichtshilfe ist die Beratung und Be-
treuung von straffälligen und gefährdeten Jugendlichen/ Heranwachsenden im Kontext des Verfahrens vor 
dem Jugendgericht gesichert. In regelmäßigen Absprachen mit den Familiengerichten wird die Berichterstat-
tung in mündlicher bzw. schriftlicher Form erörtert. Wesentliches Ziel ist die Vermeidung von Verfahrenseska-
lationen. In Umgangsangelegenheiten sind in wesentlichen Anteilen freie Träger beteiligt. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 50 und 52 SGB VIII, §§ 155 ff. FamFG 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2017: 
• Im Jahr 2017 fanden zwei Arbeitstreffen „Runder Tisch“ statt. Das Thema „Verfahrensfragen zum begleite-
ten Umgang im gerichtlichen Kontext“ aus dem Jahr 2016 wurde weiterführend erörtert. Absprachen wurden 
erneuert und optimiert. Die Vereinbarung zur Durchführung eines begleiteten Umgangs als Grundlage für 
ein Kontraktgespräch zwischen Eltern, Beratungsstelle und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  
wurde von den Beratungsstellen überarbeitet und allgemein verständlicher formuliert. Ein weiterer Schwer-
punkt war die Vorstellung des Kinderschutzkonzeptes des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien  
durch den Fachdienst Kinderschutz. Aspekte wie „was geschieht im Vorfeld einer familiengerichtlichen An-
hörung“, „was ist eine Kindeswohlgefährdung“ oder „welche Zugänge gibt es, dem Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien eine Kindeswohlgefährdung zu melden“ wurden erörtert. In der sich anschließenden Dis-
kussion nahm auch das Thema Schulabsentismus einen größeren Raum ein. Über die diesbezüglich ent-
standene Fragestellung „welche zielgerichteten Hilfen und Maßnahmen gibt es, um den Schulbesuch von 
Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu fördern und sicher zu stellen“ wurde in einem weiterem Arbeitstref-
fen durch die Fachberatung Schulverweigerung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien ausführlich 
informiert. Neben den aufgeführten Schwerpunktthemen werden von allen Teilnehmern des „Runden Ti-
sches“ die Treffen genutzt, um sich über Fragen zu Arbeitsweisen und Arbeitsgrundsätzen der beteiligten 
Professionen auszutauschen. 
• Wie bereits in den vergangenen Jahren ist und bleibt es den Fachkräften des Kommunalen Sozialdienstes 
ein besonderes Anliegen, die Belange der Kinder als Träger eigener Rechte zu achten und zu würdigen, 
ihnen über den persönlichen Kontakt Gehör zu verschaffen und sie am gerichtlichen Verfahren zu beteili-
gen. 
• Mit allen beteiligten Institutionen, mit Justiz, Polizei und den Trägern der Jugendhilfe, die ambulante Maß-
nahmen für straffällige und gefährdete Jugendliche und Heranwachsende durchführen, werden regelmäßige 
Gespräche über die Entwicklung der Jugendkriminalität und die sich daraus entwickelnden Bedarfe geführt. 
Die vielfältigen ambulanten Maßnahmen und Präventionsangebote und die fachliche Vernetzung aller betei-

Produktüberblicke 
 
90 
ligten Akteure und Institutionen unterstützen die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren in der Arbeit mit 
straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden.  
• Die Anzahl der Intensivtäter ist gering, jedoch im Vergleich zu den Vorjahren zunehmend. Bei Intensivtätern 
besteht eine enge Kooperation mit dem Kommunalen Sozialdienst, den Trägern, die ambulante Maßnah-
men vorhalten, und der Drogenhilfe. Einige jugendliche Intensivtäter sind erheblich suchtgefährdet, zeigen 
vielfältige Symptome wie z. B. Schulabstinenz und haben in vielen Fällen ambulante oder stationäre thera-
peutische Hilfen in Anspruch genommen. Ganzheitliche, systemische Ansätze und der Aufbau tragfähiger 
Beziehungen sowie eine intensive begleitende Elternarbeit sind notwendig.  
• Unbegleitete minderjährige Ausländer sind in der Regel strafrechtlich nicht stärker belastet als Jugendliche 
und Heranwachsende, die hier geboren und aufgewachsen sind. Sie fallen durch Straftaten im Bagatellbe-
reich auf, u. a. durch die illegale Einreise, Beförderungserschleichung und kleinere Diebstähle. Als minder-
jährige Intensivtäter sind sie der Jugendhilfe im Strafverfahren bisher nicht bekannt. Einige Jugendliche 
bzw. Heranwachsende wurden wegen Drogenhandel strafrechtlich verfolgt und in Einzelfällen in Untersu-
chungshaft genommen. Bei einigen Fällen erfolgte keine weitere Sanktion durch das Jugendgericht d. h. die 
Verhängung des Arrestes wurde mit der vollzogenen Untersuchungshaft als erledigt gewertet.  
• Die Nutzung gruppenpädagogischer ambulanter Maßnahmen ist in Münster, aber auch bundesweit, rück-
läufig. Für die Jugendhilfe bedeutet dies, dass Präventionsprogramme und sozial-integrative Angebote für 
gefährdete und straffällige Jugendliche und insbesondere Heranwachsende weiter fortgeschrieben und an 
die Lebenslagen der Jugendlichen und Familien angepasst werden sollten. Auch ist die Vernetzung der be-
teiligten Institutionen fortzuschreiben. Je früher abweichendes Verhalten erkannt wird, desto erfolgreicher 
kann dieses Verhalten mit den Angeboten der Jugendhilfe und der Justiz mit dem Ziel der Legalbewährung 
und Förderung der Entwicklung bearbeitet werden.   
• Der Täter-Opfer-Ausgleich als ausgleichende und friedenstiftende Maßnahme wurde im Berichtsjahr ver-
stärkt in Anspruch genommen. Auch die Betreuungsweisung als niederschwellige Begleitung und Unterstüt-
zung gefährdeter Jugendlicher hat zugenommen.   
• Die Arbeit mit sogenannten „Spätstartern“ und Heranwachsenden, sowie die Wiedereingliederung Inhaftier-
ter und die Begleitung von Untersuchungshäftlingen bzw. Personen, die als Alternative zur Untersuchungs-
haft vorübergehend in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht waren, bildeten wesentliche Schwerpunkte 
der Arbeit im zurückliegenden Jahr. Diese Zielgruppen erfordern eine gute Kooperation mit der Bezirkssozi-
alarbeit, den Justizvollzugsanstalten und anderen beteiligten Institutionen. 
• Das Präventionsprojekt „Kurve kriegen“ in Trägerschaft des Vereins sozial-integrativer Projekte e. V. nahm 
12 Kinder im Alter von 11-14 Jahren auf. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 20 Kinder und Jugendliche im 
Alter von 9-14 Jahren betreut. Der Anteil der Mädchen lag bei 25 %. Das Projekt arbeitet eng mit der Poli-
zei, der Bezirkssozialarbeit, dem Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren im Kommunalen Sozialdienst 
und dem Caritasverband Münster zusammen. 
• Straftaten mit rechts- bzw. linksradikalen Hintergründen wurden im Berichtsjahr nicht bekannt.  
• In Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt und der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und 
Jugendgerichtshilfen wurde im November eine Fachveranstaltung mit dem Thema “Umgang mit jungen 
Rechten - Praxis, Profession, Perspektiven“ durchgeführt, die auf sehr gute Resonanz stieß.  
• Die Anzahl der Verfahren vor dem Jugendgericht ist um 5,0 % gestiegen, die Anzahl der Diversionsverfah-
ren ist um 7,2 % zurückgegangen. Die Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende sind insgesamt 
um 14 % gestiegen.  
Die Veränderungen sind auf eine gestiegene Anzahl von Verfahren im Bagatellbereich zurück zu führen. 
Darüber hinaus ist die Anzahl der Inhaftierten leicht gestiegen. Das deutet auf eine höhere Bereitschaft hin, 
Straftaten zur Anzeige zu bringen. Ein leichter Anstieg der Anzahl der Intensivtäter ist zu verzeichnen. Die 
Veränderungen bleiben dennoch in der üblichen jährlichen Schwankungsbreite und lassen keinen Schluss 
auf bedeutsame Veränderungen im Bereich der Jugendkriminalität in Münster zu.

Produktüberblicke  
 
91 
Ausblick auf das Jahr 2018: 
• Geplant ist, dem Thema „Kindeswohl“ in Sorgerechts- und Umgangsverfahren unter dem Aspekt „Hoches-
kalierende Elternkonflikte“ Raum zu geben.  
• Es ist ein Qualitätsdialog mit den Familienrichtern/-innen geplant, um die Zusammenarbeit zwischen Ju-
gendhilfe und Familiengericht zu optimieren. 
• 2018 wird die Weiterentwicklung der ambulanten Maßnahmen, die Zusammenarbeit mit den Justizvollzugs-
anstalten und den inhaftierten Jugendlichen fortgeschrieben. Ebenso wird die Zusammenarbeit der an den 
Verfahren beteiligten Institutionen wie Polizei, Justiz und der vielfältigen Einrichtungen der Jugendhilfe ins-
besondere bei Intensivtätern weiterentwickelt. 
• In Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt und der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und 
Jugendgerichtshilfen wird eine Fachveranstaltung mit dem Thema: “Gemeinnützige Arbeitsleistungen“ ge-
plant. 
Ressourcen 
• Stellen: 12,64 
• Aufwendungen:  1.538.044 € 
• Erträge:  -3.467 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
In mindestens 75 % der Fälle wird einmal im laufenden familiengerichtlichen Verfahren der/die Minderjährige 
im Beratungsprozess persönlich beteiligt. 
In mindestens 85 % der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Anklageerhebung durch die Staatsan-
waltschaft eine Stellungnahme an das Jugendgericht. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Anteil der Minderjährigen, zu denen mindestens einmal 
ein Kontakt hergestellt wurde (in %) 
74 74 75 76 
Anteil der Stellungnahmen an das Jugendgericht, die in 
max. 3 Monaten nach Anklagerhebung erfolgten (in %) 
85 90 85 90 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Familiengericht     
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII 
i.V.m. § 1666 BGB 
37 41  56 
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen 
Verfahren) 
374 495 450 476 
Jugendgericht     
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversions-
verfahren) 
1.227 1.329 1.300 1.398 
davon:

Produktüberblicke 
 
92 
Verfahren vor dem Jugendgericht (ab 2010 Anklage-
schriften) 
765 751  862 
 Diversionsverfahren 462 578  536 
Sozialpädagogische Maßnahmen     
Anzahl von Angeboten im Rahmen der sozialen Grup-
penarbeit  
6 6  6 
 mit Teilnehmern/-innen insgesamt 176 211  163 
Sozialpädagogische Wochenenden mit Teilnehmern/-
innen 
21 16  28 
Anzahl bearbeiteter Betreuungsweisungen (ViP) 74 56  88

Produktüberblicke  
 
93 
 
060506 – Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe 
Kurzdarstellung 
Bezirkssozialarbeit ist ein ortsnahes Beratungs- und Begegnungsangebot mit folgenden Schwerpunkten: 
• Informieren und zur Selbsthilfe anregen und befähigen, 
• Gemeinwesenbezogene Anliegen und Ressourcen fördern, 
• Bürgerinnen und Bürger in stadtteilbezogenen Sozialangelegenheiten beteiligen. 
Durch die Bezirkssozialarbeit bietet der Kommunale Sozialdienst (KSD) eine ganzheitliche, familienbezogene 
und problemgerechte Hilfestellung in Verbindung von Sozialarbeit und wirtschaftlicher Hilfegewährung. 
Eingliederungshilfen sind Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu gewähren, wenn ihre seelische 
Gesundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt ist. Mit Eingliederungshilfen soll die Selbstbestimmung 
und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen am gesellschaft-
lichen Leben gefördert, Benachteiligungen vermieden oder entgegengewirkt werden. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2017: 
In der Regel geht jeder Hilfe ein Beratungsprozess voraus, da zu Beginn nicht immer feststeht, ob und welche 
Hilfe (auch Hilfe zur Erziehung) im weiteren Verlauf erforderlich und geeignet ist. Diese „allgemeine Bera-
tungsleistung“ ist in der sogenannten Falleingangsphase zu leisten und entscheidet auch wesentlich darüber, 
ob ein Fall als Leistungsfall gemäß § 27 ff. SGB VIII bewilligt wird oder ob es bei einer Beratungsleistung im 
Sinne des § 16 SGB VIII verbleibt.  
Das Wesen der bezirklichen Sozialarbeit in den ASD, wie auch im KSD Münster, ist die Grundzuständigkeit als 
niedrigschwelliger Ansprechpartner in den Sozialräumen/Bezirken. Damit unterscheidet sich die Bezirkssozial-
arbeit wesentlich von der sonstigen Jugendhilfelandschaft im Bereich der erzieherischen Hilfen, die durch 
spezielle Träger für unterschiedliche Zielgruppen und Angebotsformen gekennzeichnet ist. 
Der Schwerpunkt des Kommunalen Sozialdienstes liegt inzwischen eindeutig im Bereich der Jugendhilfe und 
wird nur durch wenige Teilleistungen im Gebiet des Sozialen und die Kooperation mit dem Gesundheitswesen 
ergänzt. 
Beratung ist integraler Bestandteil jeder Leistung, d. h. auch eine Hilfe zur Erziehung hat sowohl im Vorgang 
als auch im weiteren Verlauf einen gewichtigen Beratungsanteil, da sich ohne eine stabile helfende Beziehung 
zwischen dem professionellen Berater und den Kindern, Jugendlichen und Familien keine sinnvollen Hilfear-
rangements finden lassen. Dies berührt auch den Steuerungsanteil der Hilfen zur Erziehung, der im Einzelfall 
in Koordination mit den unterschiedlichsten Beteiligten (z. B. Heimeinrichtungen) zu bewältigen ist. Über die 
Hilfeplanung entscheidet sich die Auswahl spezieller Dienste und Einrichtungen, die detaillierte Ausgestaltung 
der Hilfe, die Definition von Hilfeplanzielen usw. 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kooperationsaufwand angesichts einer vielfältigen Trägerlandschaft 
enorm gestiegen ist und auch die Ansprüche der Adressaten der Hilfen mit den Jahren erheblich gewachsen 
sind. Betroffene wollen mehr verstehen, was das Jugendamt leistet, wie eine Beteiligung aussieht, was erwar-
tet wird und mit welchen Perspektiven die weitere Hilfeplanung ablaufen soll. 
Ein stabiles Netzwerk in den fünf Sozialbezirken des Kommunalen Sozialdienstes Münster ist die Vorausset-
zung für ein geeignetes und sinnvolles Hilfekonzept in jedem Einzelfall, weil die verfügbaren Ressourcen sei-
tens freier Träger, der Familien und der Regeleinrichtung im Sozialraum in die Hilfeplangestaltung einfließen.

Produktüberblicke 
 
94 
Die Pflege und Aktualisierung dieser Netzwerke ist die Vorableistung, die ein Kommunaler Sozialdienst erbrin-
gen muss, damit für den Einzelfall entsprechende Möglichkeiten bereitstehen. 
Im Rahmen des o. g. Anforderungsspektrums verteilt sich die Fallarbeit in den jeweiligen Bezirken. Aus der 
Fülle der Aktivitäten können nur ausschnittweise exemplarische Hinweise darauf gegeben werden, was die 
Bezirkssozialarbeit praktisch ausmacht.  
• In allen Bezirken haben die bezirksübergreifenden Fachdienste (Heimfachdienst, Eingliederungshilfen, 
Pflegekinderdienst und die Kinderschutzfachkraft) intensive fallbezogene Fachberatung geleistet, die den 
Wirkungsgrad geplanter Hilfen verbessern soll.  
Bezirk Mitte: 
• Im Rahmen der Vernetzung zwischen Grundschulen, offenem Ganztag und Bezirkssozialarbeit im Bezirk 
Mitte wurden die Bemühungen um eine Kooperation vertieft, um aktiv im Sinne einer „Verantwortungsge-
meinschaft“ die Kinder und Jugendlichen in schwierigen Lern- und Lebenssituationen zu unterstützen und 
zu fördern. 
Bezirk West: 
• Die Ergebnisse des Vernetzungskreises zwischen den Gievenbecker Grundschulen, der OGS, BuT, Cari-
tas-Beratungsstelle, dem Fachwerk Gievenbeck und dem KSD West wurden umgesetzt und damit die Ko-
operation zwischen Schulen und Jugendhilfe verstärkt und verbessert.  
• Das in Gievenbeck erarbeitete Kooperationsmodell wurde den Grundschulen in Roxel, Nienberge, Meck-
lenbeck und Albachten vorgestellt mit dem Ziel, auch in diesen Stadtteilen verbesserte Strukturen für die 
Kooperation von Schule und Jugendhilfe zu erarbeiten. 
Bezirk Nord: 
• An der Melanchthon-Grundschule in Coerde hat der KSD Nord eine regelmäßige Sprechstunde für Lehrer 
und Eltern durchgeführt, um frühzeitig Hilfestellungen bei schulischen und familiären Problemen anzubieten. 
Inzwischen beteiligt sich auch der zuständige Schularzt an dem Projekt im Sinne einer Systemsprechstun-
de. 
• Die Vernetzung der präventiven Arbeit im Stadtbezirk Nord mit der bezirklichen Sozialarbeit des KSD war 
ein Schwerpunktthema der Stadtteilarbeit. Mit allen Akteuren der Stadt Münster und der beteiligten freien 
Träger wurde der Stand der Kooperation diskutiert und weitere Entwicklungen verabredet. 
Bezirk Ost: 
• In 2017 spielte die Arbeit mit Flüchtlingsfamilien weiterhin eine besondere Rolle. Es konnte jedoch innerhalb 
der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) eine Schwerpunktverlagerung weg von Krisenintervention hin zur Ver-
sorgung in medizinischen Notsituationen wahrgenommen werden. Hier musste häufig interveniert werden, 
wenn die Versorgung von Kindern alleinerziehender Mütter aufgrund Erkrankung oder weiterer Geburten 
nicht sichergestellt war.  
• Die Vernetzung von unterschiedlichen Institutionen und Akteuren im Stadtteil wurde ausgebaut, um begin-
nende Cliquenbildung im Raum der Waldsiedlung und in Wolbeck frühzeitig zu identifizieren, negative Cli-
quenbildung einzugrenzen und rechtzeitig intervenieren zu können. Die Kooperation mit der Streetwork 
spielt dabei eine besondere Rolle. 
Bezirk Hiltrup: 
• Als Kooperationspartner der PRIMUS Schule Münster, Modellschule des Landes NRW mit gemeinsamem 
Lernen von Klasse 1 bis 10, sind erste Schritte zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zur Unterstützung 
der Schüler/-innen und deren Familien unternommen worden.

Produktüberblicke  
 
95 
• Im Herbst 2017 ist im Wohnquartier Vennheide eine neue Flüchtlingsunterkunft für die Unterbringung von 
100 Flüchtlingen, die zuvor in Münster untergebracht waren, eröffnet worden. In erster Linie fanden Fami-
lien ein neues Quartier in der Einrichtung, was vermehrt familien- und kinderschutzbezogene Hilfs- und Un-
terstützungsangebote nach sich zog. 
• Die Obdachloseneinrichtung in der Trauttmansdorffstraße sorgte weiterhin für ein hohes Konfliktpotential 
unter den 200 offiziellen Bewohnern, deren Perspektive angesichts der geplanten Aufgabe der Einrichtung 
ungeklärt ist. Dies hat zu einem zusätzlichen Fallaufkommen (u. a. Kinderschutz, Hilfen zur Erziehung) in 
der bezirklichen sozialen Arbeit geführt. 
• Mit der Vorlage V/1046/2017 wurde ein neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen 
Obdachloseneinrichtungen vorgelegt und damit einhergehend die Schließung des Standortes Trautmanns-
dorffstraße zum 31.12.2018 angeregt. Die angekündigte Schließung würde langfristige positive Auswirkun-
gen auf die Bezirkssozialarbeit im Bereich Berg Fidel haben. 
Eingliederungshilfe: 
• Der Trend zu erheblichen Steigerungsraten in den ambulanten Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII  
setzt sich fort. Dies ist in erster Linie dem Umstand geschuldet, dass die Jugendhilfe als Ausfallbürge für die 
schulische Inklusion genutzt wird. Hierbei werden die strukturellen Defizite in der personellen Ausstattung 
der Schulen, an denen sowohl Lehrpersonal aber vorrangig Sonderpädagogen fehlen, mit über die Jugend-
hilfe finanzierten Schulbegleitern aufgefangen. Um sich dieses Mittels der Jugendhilfe gem. § 35a SGBVIII 
bedienen zu können, wird bei einer Vielzahl von Kindern (vorrangig) in der Grundschule eine seelische Stö-
rung diagnostiziert und sozialrechtlich in der Folge eine Behinderung festgestellt; ein Stigma was unter Um-
ständen den gesamten weiteren Entwicklungsprozess der Kinder bis ins Erwachsenalter begleiten könnte, 
z. B. auch im Hinblick auf mögliche Einschränkungen bei zukünftigen privaten Krankenversicherungen oder 
Erwerbsunfähigkeitsversicherungen etc. 
• Der im Jahr 2016 mit der Gesamtschule Mitte begonnene Weg des schulweiten, schulbezogenen Poolens 
von Eingliederungshilfen konnte leider entgegen den Zielsetzungen in 2017 nicht wie vorgesehen mit weite-
ren Schulen begangen werden. Dieses eigentliche Erfolgsmodell sieht vor, dass mit dem Träger auf Grund-
lage der Einzelbedarfe ein prospektiver Kostenrahmen vereinbart und für ein Jahr festgelegt wird und in Ab-
sprache mit allen Beteiligten die tätigen Schulbegleitungen flexibel eingesetzt werden können. Damit hätte 
sowohl die Schule eine gewisse Sicherheit der kontinuierlichen Unterstützung als auch das Jugendamt eine 
erhebliche Erleichterung, da in der individuellen Hilfeplanung eine Konzentration auf die Zielerreichung ge-
legt werden kann und nicht von Verhandlungen über den zeitlichen Rahmen der Hilfe überlagert wird. Auf-
grund der festen Finanzierungsmodalitäten und weiteren Zuschüssen für die eigenverantwortliche Koordina-
tion der Schulbegleiter vor Ort kam dieses Modell nur für Schulen infrage, die bereits eine höhere Anzahl 
von Schulbegleitern an ihrer Schule hatten. Trotz intensiven Werbens seitens des Jugendamts für dieses 
Poolmodell kam es leider zu keiner weiteren Vereinbarung. 
Ausblick auf das Jahr 2018: 
Bezirk Mitte: 
• Die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Grundschulen durch vereinbarte Treffen zwischen dem Arbeits-
bereich OGS, der Jugendhilfe an Schulen und dem Kommunalen Sozialdienst Mitte wird weiterentwickelt. 
• Ein Kooperationsgespräch mit dem Frauenhaus des SKF ist vereinbart, um mit der neuen Leitung die be-
stehenden Arbeitsabsprachen an der Schnittstelle Bezirk Mitte / Frauenhaus zu erörtern. 
Bezirk West: 
• Der in 2017 begonnene Prozess zur Weiterentwicklung der Kooperation zwischen den Grundschulen in 
Nienberge, Mecklenbeck, Roxel und Albachten, OGS, BuT, der Caritas-Beratungsstelle und dem KSD wird 
fortgesetzt.

Produktüberblicke 
 
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Bezirk Nord: 
• Die Planung der Stadtteilarbeit in Coerde wird durch die im AK beteiligten Instititutionen und Einrichtungen 
in einer Zukunftswerkstatt im Mai 2018 weitergeplant und verabredet. Hier ist der Kommunale Sozialdienst 
intensiv beteiligt. 
• Die erweiterte Kita- und Grundschulleitungsrunde koordiniert die präventive Arbeit im Stadtteil Coerde. Hier 
ist unter Federführung der Stadtteilkoordination Frühe Hilfen auch die bezirkliche Sozialarbeit des KSD 
Nord eng eingebunden. 
Bezirk Ost: 
• Die Kooperation mit unterschiedlichen Akteuren im Stadtteil wird auch in 2018 Hauptschwerpunkt der Be-
zirksarbeit werden. Hier gilt es, negativer Cliquenbildung durch enge Vernetzung im Stadtteil entgegenzu-
wirken. 
Bezirk Hiltrup: 
• Die angekündigte Schließung der Obdachloseneinrichtung Trautmannsdorffstraße und die damit einherge-
hende ungeklärte Unterbringungsperspektive der Bewohner und Bewohnerinnen bedarf eines guten Über-
gangsmanagements im Bereich der Bezirkssozialarbeit, sowie enger Kooperation mit den Sozialakteuren im 
Stadtteil. 
• Die Fortschreibung und Pflege der Kooperationspartnerschaft mit der PRIMUS Schule Münster, Modell-
schule des Landes NRW mit gemeinsamem Lernen von Klasse 1 bis 10, steht auf der Agenda. 
Eingliederungshilfen: 
• Zu Beginn 2018 trat das novellierte SGB IX (Bundesteilhabegesetz) in Kraft. Vor dem Hintergrund dieses 
Gesetzes, welches umfangreiche Novellierungen im Leistungsanspruch, in der Bedarfsfeststellung, in der 
Koordinierung zwischen den Rehabilitationsträgern und im Verfahren vorsieht, gilt es die internen Bearbei-
tungsverfahren der Eingliederungshilfe anzupassen und Abstimmungen zwischen den lokalen Rehabilitati-
onsträgern herbeizuführen.  
• In der Schulbegleitung soll das klassenbezogene Poolen zu einem Standard der Hilfegewährung werden, 
soweit es vor dem Hintergrund der Einzelfallbedarfe leistungsgerecht und umsetzbar ist. Bereits entwickelte 
Verfahren sollen verstetigt werden. 
Ressourcen 
• Stellen: 17,29 
• Aufwendungen:  8.703.857 € 
• Erträge:  203.167 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der KSD führt sein bezirkliches Sprechstundenangebot (insbesondere an Grund- und Förderschulen) im be-
stehenden Umfang fort. 
Vorrangiger Einsatz ambulanter Angebote (mindestens 2/3) zur Integration in Schule, Arbeit und Beruf.

Produktüberblicke  
 
97 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Umfang der Sprechstunden in den Bezirken (einschließ-
lich Schulen) 
750 500 750 500 
Anteil der ambulanten Fälle an allen Eingliederungshilfen 
(in %) 
86 89 86 89 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2015 
Ist 
2016 
Ist 
2017 
Ansatz 
2017 
Ist 
Bezirkliche Sozialarbeit     
Anzahl der kooperierenden Schulen 53 53 53 53 
Anzahl der Stadtteilarbeitskreise mit Beteiligung des KSD 22 22 22 22 
Eingliederungshilfen     
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII  322 372 278 437 
davon:     
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII 
ambulant 
283 332 238 385 
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII 
stationär 
39 40 40 52 
 für junge Volljährige 85 94  103

Produktüberblicke 
 
98 
 
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung 
Kurzdarstellung 
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet unter anderem die Kommunen, alles Notwendige zu planen 
und vorzuhalten, das dazu beiträgt, den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien 
Rechnung zu tragen. Im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung trägt Jugendhilfeplanung dazu bei, 
geeignete Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen zu initiieren, zu planen und 
bereitzustellen mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen. 
Die Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers als verpflichtendes Instrument 
ist in §§ 79, 79 a, 80, 81 SGB VIII festgelegt.  
Jugendhilfeplanung bezieht sich als Querschnittsaufgabe grundsätzlich auf alle Handlungsfelder der Jugend-
hilfe, so dass sich verschiedene Maßnahmen, Projekte und Konzepte auch in den entsprechenden Produkten 
der jeweiligen Fachabteilungen widerspiegeln. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2017: 
• Auf Grundlage der im Dezember 2016 vom Rat der Stadt Münster beschlossenen „Neuausrichtung der 
Schulsozialarbeit für das Schuljahr 2017/2018“ wurden in gemeinsamer Verantwortung von Jugendhilfe und 
Schule die fachliche Ausrichtung und Arbeitsweise sowie die gemeinsamen Qualitätsstandards der 
Schulsozialarbeit weiterentwickelt und mit der Vorlage "Umsetzung der Neuausrichtung Schulsozialarbeit - 
Ergebnisse des Qualitätsentwicklungsprozesses“ (V/0580/2017) vom Rat der Stadt Münster beschlossen.  
Zudem wurden in Vorbereitung für die indikatorengestützte Bedarfsbemessung der Schulsozialarbeit für die 
Schuljahre 2018/2019 bis 2020/2021 weitere Planungsschritte und Datenerhebungen in Kooperation von 
Jugendhilfe und Schulverwaltung vorgenommen. 
• Mit der Vorlage V/0929/2016 - „Anträge zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. Durchfüh-
rung von Stadtteilentwicklungswerkstätten“ - wurde die Verwaltung beauftragt, für den Stadtteil Coerde im 
Jahr 2017 ein integriertes Handlungskonzept als handlungsleitenden Orientierungsrahmen für die zukünfti-
ge Entwicklung von Coerde zu erstellen und Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung zu 
prüfen. In einem ersten Handlungsschritt und als Grundlage für die weitere Bearbeitung hat das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien dazu eine umfassende Bestandsaufnahme bzgl. der Infrastrukturangebo-
te, Maßnahmen und Projekte der Kinder- und Jugendhilfe vorgenommen und eingebracht. 
• Mit der Vorlage „Jugendhilfeplanung den demografischen Veränderungen anpassen“ (V/0637/2017) hat die 
Verwaltung ihre Planungsgrundlagen dargelegt und darauf hingewiesen, dass in der Fortschreibung und 
zukünftigen Ausrichtung aller Teilfachpläne die mit einer wachsenden Stadt einhergehenden fachspezifi-
schen Herausforderungen stärker aufgegriffen und herausgearbeitet werden.   
• In einem dialogischen Prozess mit den freien Trägern der Jugendhilfe wurde ein „Bedarfsorientiertes Steue-
rungs- und Förderkonzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit 
inklusive der sozialen Gruppenarbeit in Münster“ erarbeitet. Das neue Konzept hat unter anderem zum Ziel, 
„eine indikatorengestützte und sozialraumorientierte Verteilung von Angebotsressourcen der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit zu 
sichern“. Mit der Beschlussvorlage V/0866/2017 wurde das neue Steuerungs- und Förderkonzept am 
13.12.2017 vom Rat der Stadt Münster beschlossen.

Produktüberblicke  
 
99 
• Mit der Beschlussvorlage „Qualitätsoffensive Offene Ganztagsschulen“ (V/0366/2017) veröffentlichte die 
Verwaltung einen Zwischenbericht u. a. zu den Themen Personalentwicklung, Vertretungspool, freie Träger 
der Jugendhilfe, Verpflegung, Räume und Reduzierung der Gruppengröße. Gleichwohl wurde mit der Vor-
lage der aktuell integrierte Qualitätsprozess zur Entwicklung verlässlicher Qualitätsstandards in allen Offe-
nen Ganztagsschulen in Münster beschrieben. In einem ersten Schritt erarbeiteten die Vertretungen der 
Schulleitungen und Erzieher/-innen, die untere Schulaufsicht und die Stadt Münster im Rahmen eines 
Fachdiskurses umfassende Qualitätsbausteine.  
• Zur Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie für Münster 2030 im Rahmen des Modellprojektes „Global 
Nachhaltige Kommune in NRW“ wurden in den hinterlegten strategischen Entwicklungszielen und Themen-
feldern die operativen Ziele und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe eingebracht. 
• Mit der Vorlage V/0612/2017 „Chancengleichheit ermöglichen: Frühe Bildung geflüchteter Kinder fördern“ 
wurde den politischen Gremien ein Überblick über die jugendhilfeplanerischen Angebote und deren Inan-
spruchnahme durch geflüchtete Menschen in der Stadt Münster von der frühkindlichen Bildung bis zum Ein-
stieg in die Schule vorgelegt. 
• In 2016 wurde die Ausrichtung für das Integrationsmonitoring zum Migrationsleitbild der Stadt Münster fest-
gelegt. Die Daten und Berichte für die Handlungsfelder „Bildung und Sprache“, „Kinder- und Jugendhilfe, 
soziale Leistungen und Dienste“ wurden in 2017 erhoben und erstellt. 
Ausblick auf das Jahr 2018: 
• Mit der Vorlage „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung – Teilprojekt: Neuausrichtung 
Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018“ (V/0741/2016 und V/0741/2016/1.Erg.) wurde erstmalig und 
zunächst für ein Schuljahr eine indikatorengestützte Verteilung der kommunalen Schulsozialarbeiterstellen 
vom Rat der Stadt Münster beschlossen und umgesetzt. Ab dem Schuljahr 2018/2019 soll die Ressourcen-
verteilung auf der Grundlage aktueller Daten in einem zweijährigen Turnus erfolgen. Hierzu wird die Verwal-
tung im 2. Quartal 2018 eine Vorlage erstellen. 
• Auf Grundlage der Beschlussvorlage V/0866/2017 „Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Grup-
penarbeit in Münster“ ist die Verwaltung beauftragt, im Jahr 2018 ein Verfahren einzuleiten, um zukünftig 
eine neue Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Programmmittel herbeizuführen. Unter Einbezie-
hung der freien Träger soll eine Formel für die zukünftige Programmmittelförderung entwickelt werden. 
• Die bedarfsbezogenen Infrastrukturmaßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk Südost auf 
dem Gelände der York-Kaserne in Gremmendorf werden im Jahr 2018 planerisch konkretisiert und in Ab-
hängigkeit zu der städtebaulichen Entwicklung und den politischen Beschlüssen umgesetzt.   
• Nach Abschluss eines ersten integrierten Qualitätsprozesses zu den stadtweiten Standards der Offenen 
Ganztagsschulen in Münster werden die verlässlichen Qualitätsstandards verschriftlicht und den politischen 
Gremien zur Entscheidung vorgelegt.    
• Zur Erarbeitung und Prüfung der Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung wird sich das 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien weiterhin aktiv in den Prozess des Integrierten Entwicklungskon-
zeptes Coerde einbringen und sich an der im März 2018 geplanten Auftaktveranstaltung beteiligen. 
• Mit der Vorlage „Chancengleichheit ermöglichen: Frühe Bildung geflüchteter Kinder fördern“ wurde 2017 
eine jährliche Berichterstattung durch den Rat der Stadt beschlossen. Die zweite Berichterstattung erfolgt 
voraussichtlich im 3. Quartal 2018. 
• Unter Beteiligung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien wird eine Neuauflage des Integrations-
monitorings veröffentlicht werden. Hierfür wird in 2018 eine Geburtscodierung zur Identifizierung aller Kita-
kinder mit Migrationshintergrund durchgeführt.

Jugendhilfeetat 
 
100 
5. Jugendhilfeetat 
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)  
Die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung erfolgt 
im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien seit 
2008 auf der Grundlage des Neuen Kommunalen 
Finanzmanagements (NKF), welches die kamerale 
Haushaltssystematik abgelöst hat. Seither werden 
nicht mehr nur die reinen Finanzströme dargestellt. 
Vielmehr beinhalten Ansätze und Rechnungser-
gebnisse das vollständige Ressourcenaufkommen 
und den -verbrauch. Die Stadt Münster verwendet 
dazu ein SAP-basiertes Verfahren. 
In diesem Kapitel soll es nun um den „Finanzteil“ 
des Haushalts, d. h. um die Finanzdaten (Teiler-
gebnisplanung/-rechnung und Teilfinanzplanung/  
-rechnung) für den Produktbereich 06 - Kinder-, 
Jugend- und Familienhilfe gehen. Die Planung 
enthält die Ansätze in der Vorausschau, das 
Rechnungsergebnis stellt die tatsächliche Verwen-
dung dar. 
Darüber hinaus ist eine Steuerung anhand von 
transparenten Zielsetzungen möglich. Dazu sei auf 
das Kapitel „Produktüberblicke“ verwiesen, in dem 
auf den Produktplan des Produktbereichs 06 - 
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, die darin ent-
haltenen Ziele und Zielkennzahlen und die dazu-
gehörigen Ergebnisse eingegangen wird. 
 
Teilergebnisplan 
Die Haushaltsplanung sah folgende Ansätze für den Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 
vor: 
 Ansatz 2016 Ansatz 2017 
 Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge 
Kindertagesbetreuung 114.024.930 € 65.820.040 € 117.950.330 € 68.736.760 €  
Kinder- und Jugendarbeit 23.134.870 € 8.836.170 € 24.849.990 € 10.170.230 € 
Förderung von benachteiligten 
jungen Menschen 
5.561.610 € 363.990 € 6.007.590 € 363.990 €  
Familienförderung 4.285.920 € 299.230 € 4.613.190 € 327.200 €  
Erzieherische und wirtschaftliche 
Hilfen für Familien 
53.521.760 € 13.374.530 € 49.570.230 € 8.874.530 € 
Gesamt 200.529.090 € 88.693.960 € 202.991.330 € 88.472.710 € 
Bei den dargestellten Ansätzen handelt es sich um die Werte aus der vom Rat in seiner Sitzung am 
28.09.2016 beschlossenen Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016 sowie um die in 
der Sitzung am 14.12.2016 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017.

Jugendhilfeetat 
 
101 
Teilergebnisrechnung 
Die Aufteilung des Jahresergebnisses (Zuschuss) sowie der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen auf die 
einzelnen Produktgruppen ist den folgenden Abbildungen zu entnehmen (Rechnungsergebnis 2017 jeweils 
vorläufig):

Jugendhilfeetat 
 
102 
Besonders auffällig ist die erhebliche Steigerung der Erträge im Bereich der Kindertagesbetreuung, die 
zugleich zu einer deutlichen Verringerung des Gesamtzuschusses führt. 
Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass die Stadt Münster aufgrund des Gesetzes zur Rettung der Träger-
vielfalt in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen und des Erlasses des Ministeriums für Kinder, 
Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW im Dezember 2017 weitere Landesmittel in Höhe von 
rund 9,8 Mio. EUR erhalten hat. Es handelte sich um einen einmaligen pauschalierten Zuschuss zu den 
Betriebskosten zum Erhalt von vorhandenen Kindertageseinrichtungen, so dass sich daraus keine Tendenz 
für die Folgejahre ergibt, sondern lediglich ein Einmaleffekt erzielt wurde. Der Betrag ist vollständig an die 
Träger der Kindertageseinrichtungen weiterzugeben und wird im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung des 
Jahres 2018 bei den Aufwendungen erkennbar sein. Planbar war die Entwicklung für die Stadt Münster nicht, 
da das Gesetz nach der Landtagswahl 2017 in NRW und nach Bildung der neuen Landesregierung im 
November 2017 verabschiedet worden ist. 
Schwerpunkte 2017 
Der Bereich der Kindertagesbetreuung bindet nach wie vor aufgrund der notwendigen Rechtsanspruchserfül-
lung und des großen finanziellen Volumens erhebliche Ressourcen. 
Besonders im Fokus steht zudem die Entwicklung und Steuerung des Bereichs „Erzieherische und wirtschaft-
liche Hilfen“. 
Bei den genannten Daten handelt es sich jeweils um vorläufige Ergebnisse.

Jugendhilfeetat 
 
103 
Kindertagesbetreuung 
Die gesetzliche Verpflichtung, sowohl den Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz für Kinder 
über 3 Jahre als auch den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsplatz/Kinder-
tagespflege) für Kinder ab dem ersten Lebensjahr (seit 01.08.2013) zu gewährleisten, macht weiterhin erhebli-
che Anstrengungen erforderlich. Dies zeigt sich im Teilergebnisplan sowohl bei den steigenden Aufwendun-
gen (u. a. Betriebskostenzuschüsse) als auch bei den steigenden Erträgen (u. a. Landeszuweisungen, Eltern-
beiträge) in der Produktgruppe 0601 „Kindertagesbetreuung“. 
So stiegen die Aufwendungen um 13,8 Mio. EUR (Vorjahr: + 13,4 Mio. EUR) von 110,4 Mio. EUR auf 124,2 
Mio. EUR. Gleichzeitig erhöhten sich die Erträge um 20,9 Mio. EUR (Vorjahr: + 4,5 Mio. EUR) von 65,9 Mio. 
EUR auf 86,8 Mio. EUR, so dass der städtische Zuschuss sich insgesamt um 7,1 Mio. EUR gegenüber dem 
Vorjahr verringerte. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass - wie bereits dargestellt - aufgrund des Ge-
setzes zur Rettung der Trägervielfalt in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen und des Erlasses 
des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW im Dezember 2017 zusätz-
liche Landesmittel in Höhe von rund 9,8 Mio. EUR eingegangen sind, die vollständig an die Träger der Kinder-
tageseinrichtungen weiterzugeben sind. Ohne Berücksichtigung dieses Betrags errechnet sich eine Ertrags-
steigerung um 11,1 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr, die bei der oben bezifferten Steigerung der Aufwen-
dungen um 13,8 Mio. EUR zu einer Erhöhung des Zuschussbedarfs um 2,7 Mio. EUR führt. 
Vor diesem Hintergrund ergab sich im Verlauf des Jahres 2017 die Notwendigkeit, zur Sicherstellung der Be-
triebskosten und ähnlicher Zahlungen in diesem Bereich 5,64 Mio. EUR überplanmäßig bereitzustellen. Zum 
Zeitpunkt der Beschlussfassung des Rates am 20.09.2017 standen dazu die konkreten, in der aktuellen Fas-
sung des KiBiz enthaltenen Steigerungen der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse zur Verfügung. Die An-
passungen enthielten insbesondere alle Änderungen, die aus dem Abgleich zwischen der Planungsgarantie 
(= garantiertes Budget auf Basis der Belegung aus dem vorherigen Kitajahr) und der tatsächlichen Belegung 
der einzelnen Kitas resultieren. Aufgrund der Finanzierungsregelungen mit dem letzten KiBiz-Änderungsge-
setz kommt es bei der Kalkulation der Zuschüsse nicht ausschließlich auf die tatsächlichen Platzzahlen an. 
Neben dem erheblichen Zeitablauf zwischen der Kalkulation der Ansätze bis zur Beschlussfassung der Haus-
haltssatzung ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren, in denen zum Jahres-
ende noch in erheblichem Umfang nicht benötigte Mittel vorhanden waren, 2017 eine sehr enge Ansatzkalku-
lation vorgenommen wurde. 
Die Vielzahl der im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien behandelten Vorlagen, die Maßnahmen 
zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung enthalten, verdeutlicht die Bedarfssituation 
(vgl. Kapitel „Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“ / Beratungsprogramm 2017). 
In Anbetracht dieser Bedarfssituation werden weiterhin - wie bereits seit Jahren - vielfältige Maßnahmen ge-
plant und umgesetzt, die den forcierten Ausbau der bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung verfolgen. 
Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien 
Die erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien werden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des 
Sozialgesetzbuchs - Achtes Buch - Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) gewährt.  
Schon im Haushaltsjahr 2016 war insbesondere aufgrund der Aufwendungen für unbegleitete minderjährige 
Ausländer (umA) die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in erheblichem Umfang erforderlich. Diese 
Entwicklung setzte sich auch im Haushaltsjahr 2017 fort. Darüber hinaus stiegen auch die notwendigen Hilfen 
für die Hilfen zur Erziehung für Personen, die nicht dem Personenkreis der umA zuzurechnen waren. 
Da es sich bei der Gewährung der Hilfen um Leistungen handelt, die auf der Basis von gesetzlichen Vorgaben 
bestehen (Rechtsanspruch), hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 20.09.2017 auch im Haus-
haltsjahr 2017 wiederum der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zugestimmt. Der Mehrbedarf in Höhe von

Jugendhilfeetat 
 
104 
15,2 Mio. EUR wurde einerseits durch zusätzliche Kostenerstattungen des Landes (+ 9,7 Mio. EUR) und an-
dererseits durch Gewerbesteuermehrerträge (+ 5,5 Mio. EUR) finanziert. 
Die im Rahmen der Nachhaltigen Haushaltssanierung (NaSa) durchgeführte Untersuchung durch eine Bera-
terfirma hat in diesem Bereich aufgrund des im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien vorhandenen guten 
Fach- und Finanzcontrollings keine Handlungsempfehlungen ergeben, die zu einer Reduzierung der Aufwen-
dungen in diesem Bereich führen könnten. 
Über die Entwicklung wurde dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen des regelmäßi-
gen Finanzcontrolling-Berichts transparent berichtet. 
Weitere Ausführungen und Grafiken zu diesem Bereich folgen unter „Abweichungen von Plan- und Ist-
Ansätzen“; darauf sei an dieser Stelle verwiesen. 
Auf der Ertragsseite konnten die entsprechenden Kostenerstattungen durch das Land weiterhin nicht vollstän-
dig innerhalb des Haushaltsjahres vereinnahmt werden, da die Abarbeitung der Kostenerstattungsfälle sowohl 
bei der Stadt Münster als auch beim LWL-Jugendamt längere Zeiträume in Anspruch nimmt. Die personellen 
Kapazitäten lassen eine schnellere Bearbeitung nicht zu. 
Gerade auch in diesem Bereich sind deshalb die genannten Daten als vorläufig anzusehen. 
Auch in finanzieller Hinsicht war im Jahr 2017 zudem die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 
01.07.2017 von Bedeutung. Seitdem wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt 
und die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollen-
dung des 12. Lebensjahres gilt dies, sofern sie nicht selbst auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialge-
setzbuch (SGB II) angewiesen sind oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 EUR 
brutto monatlich verdient. Erste Steigerungen bei den Aufwendungen für den Unterhaltsvorschuss zeigten sich 
bereits; belastbare Erkenntnisse über die weitere Entwicklung der zu erwartenden Aufwandssteigerungen sind 
danach jedoch noch nicht möglich. Diesbezüglich bleibt die weitere Entwicklung im Jahr 2018 abzuwarten. 
Produktbereich 06 - insgesamt 
Auch wenn sich die prozentuale Verteilung der Aufwendungen für die einzelnen Produkte nicht oder nur un-
wesentlich verändert hat, so sind die nominalen Beträge doch erheblich gestiegen. Wie im Vorjahr ist im Er-
gebnis der größte Teil der notwendigen Aufwendungen der Kindertagesbetreuung zuzurechnen (56,0 %, wie 
Vorjahr), gefolgt vom Bereich der erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien (28,3 %, Vorjahr: 
27,7 %). Der Anteil der Kinder- und Jugendarbeit beläuft sich auf 11,0 % (Vorjahr: 11,6 %). Des Weiteren be-
trägt der Aufwendungsanteil der Förderung benachteiligter junger Menschen 2,8 % (Vorjahr: 2,9 %) und der 
Anteil der Familienförderung 1,8 % (wie Vorjahr), jeweils gemessen am Gesamtvolumen des Produktbereichs. 
Zu den Produktgruppen mit dem größten Finanzvolumen wird auch auf die vom Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien erstellten, vertiefenden Berichte hingewiesen. So erscheint jährlich der Kindertagesbetreuungs-
bericht, dem detaillierte Erläuterungen und Darstellungen zu entnehmen sind. Darüber hinaus gibt es weitere 
Berichte in regelmäßigen Zeitabständen, u. a. den Bericht zu den Hilfen zur Erziehung in Münster. 
Die Verteilung der Aufwendungen für die Jugendhilfe auf die einzelnen Aufwendungsarten stellt sich innerhalb 
der Teilergebnisrechnung wie folgt dar:

Jugendhilfeetat 
 
105 
Die Transferaufwendungen (Zuschüsse, Geldleistungen) stellen wie in den Vorjahren auch 2017 die dominie-
rende Ausgabeposition dar. Daneben sind weiterhin die Personalaufwendungen die zweite wesentliche Kos-
tenart. 
Die Erträge für die Jugendhilfe verteilten sich 2017 in den einzelnen Bereichen folgendermaßen:

Jugendhilfeetat 
 
106 
Wie in den vergangenen Jahren wurden die wesentlichen Erträge durch die Zuwendungen und allgemeinen 
Umlagen sowie öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte erzielt. Als bedeutsame Position hinzugekommen sind 
die Kostenerstattungen und Kostenumlagen, deren prozentualer Anteil sich mehr als verdoppelt hat (2017: 
13,9 % im Vergleich zum Vorjahr mit 6,3 %). Ursache sind die Kostenerstattungen des Landes NRW für die 
Unterbringung, Betreuung und Begleitung der hohen Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA). 
Die folgende Grafik stellt dar, wie sich die Zuschussbeträge innerhalb der Produktgruppen auf die einzelnen 
Produkte aufteilen. 
Legende: 
Produkt 060101  Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 
Produkt 060102  Förderung von Kindern in Tagespflege 
Produkt 060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 
Produkt 060202 Jugendverbandsarbeit 
Produkt 060301 Jugendsozialarbeit 
Produkt 060302 Jugendhilfe an den Schulen 
Produkt 060303 Drogenhilfe 
Produkt 060401 Angebote für Familien 
Produkt 060402 Besondere familienpolitische Maßnahmen 
Produkt 060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 
Produkt 060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien / Adoptionen 
Produkt 060503 Beistandschaften, Vormundschaften, UVG 
Produkt 060504 Schutz von Kindern und Jugendlichen 
Produkt 060505 Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 
Produkt 060506 Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe 
Besonders auffällig ist, dass der ausgewiesene Zuschussbetrag beim Produkt 060504 - Schutz von Kindern 
und Jugendlichen - erstmals einen negativen Wert aufweist, so dass vermeintlich davon auszugehen ist, es 
sei ein finanzieller Überschuss in diesem Produkt erzielt worden. Tatsächlich ist festzuhalten, dass die Kosten-
erstattungen des Landes NRW für unbegleitete minderjährige Ausländer (= Erträge) aus unterschiedlichen 
Überlegungen heraus (buchungs- und verwaltungstechnische Gründe) insgesamt diesem Produkt zugeordnet 
sind. Die dementsprechenden Aufwendungen können und werden maßnahmenspezifisch zugeordnet (z.B. 
ambulante Hilfen = i. d. R. Produkt 060501, stationäre Hilfen = i. d. R. Produkt 060502 usw.). Daraus erklärt 
sich weitgehend auch der im Vergleich zum Vorjahr in den anderen Produkten entstandene höhere Zuschuss-
bedarf. Bei den weiteren Darstellungen und Grafiken ergeben sich hieraus keine Auswirkungen auf den Vor-
jahresvergleich.

Jugendhilfeetat 
 
107

Jugendhilfeetat 
 
108 
Abweichungen von Plan- und Ist-Ansätzen im Teilergebnisplan 
Die Haushaltsplanung und -steuerung war auch im Jahr 2017 sehr stark geprägt durch die Entwicklung der 
Zahl der Zuflucht suchenden Menschen, die seit dem II. Quartal des Jahres 2015 erheblich angestiegen ist. 
Für den Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - waren dabei die ankommenden unbegleite-
ten minderjährigen Ausländer (umA) bedeutsam, deren Inobhutnahme, Versorgung und Betreuung den Ju-
gendämtern obliegt. Die finanziellen Auswirkungen zeigten sich mit zeitlicher Verzögerung erstmals im Jahr 
2016 besonders deutlich und verstärkten sich im Jahr 2017 nochmals wesentlich. 
Zur Verdeutlichung dieser Entwicklung wurden im Kinder- und Jugendhilfereport des Jahres 2016 ein Ver-
gleich der Original-Ansätze des beschlossenen Haushaltsplans 2016 mit den Ansätzen des 1. Nachtrags-
haushaltsplans 2016 sowie des Rechnungsergebnisses bei Aufwendungen und Erträgen dargestellt.  
Ein gesamtstädtischer Nachtragshaushaltsplan wurde für das Jahr 2017 nicht aufgestellt. Für den Produktbe-
reich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - war jedoch die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforder-
lich (vgl. Vorlage V/0742/2017 - Haushaltsplan 2017 - Finanzstatusbericht Q2/2017 - Überplanmäßige Mittel-
bereitstellungen durch den Rat der Stadt Münster / Sitzung des Rates der Stadt Münster am 20.09.2017). 
Auf Basis dieser Daten kann die Entwicklung des Jahres 2017 in vergleichbarer Weise veranschaulicht wer-
den. Danach stellen sich die Plan-/Ist-Abweichungen für das Jahr 2017 wie folgt dar:

Jugendhilfeetat 
 
109 
 
Wie bereits unter „Teilergebnisrechnung“ bei der Darstellung der Rechnungsergebnisse (Erträge) im 
Jahresvergleich 2015/2016/2017 beschrieben, ist die erhebliche Steigerung der Erträge im Bereich der 
Kindertagesbetreuung besonders auffällig. Dazu sei nochmals auf die einmalige pauschalierte Zusatzzahlung 
des Landes NRW in Höhe von rund 9,8 Mio. EUR an die Stadt Münster verwiesen, die aufgrund des Gesetzes 
zur Rettung der Trägervielfalt in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen Ende des Jahres 2017 
eingegangen ist. 
Besondere Entwicklung im Jahresverlauf und deren finanzielle Auswirkungen 
Im Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2016 wurde 
eingehend die finanzielle Entwicklung der Produktgruppe 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für 
Familien“ dargestellt, die sich durch die notwendige Unterstützung der Zuflucht suchenden Menschen wesent-
lich verändert hatte. Im Haushaltsjahr 2017 haben sich die seinerzeit beschriebenen finanziellen Auswirkun-
gen noch einmal deutlich verstärkt. 
Darüber hinaus stiegen aber auch die Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung für Personen, die nicht dem 
Kreis der umA zuzurechnen sind. 
LogoData-Zahlungen (HzE) 
Die folgenden Grafiken zeigen die Entwicklung der mittels der jugendamtsspezifischen Software „LogoData“ 
monatlich für Hilfen zur Erziehung ausgezahlten Beträge (in EUR) im Jahresvergleich, die als aussagekräftiger 
Indikator zu sehen waren:

Jugendhilfeetat 
 
110 
Die Aufwendungen des Jahres 2017 lagen insgesamt deutlich über den Beträgen des Vorjahres. 
Die Verteilung der einzelfallbezogenen Aufwendungen für umA im Jahr 2017 stellte sich wie folgt dar:

Jugendhilfeetat 
 
111 
Nicht enthalten sind Aufwendungen, die nicht einzelfallbezogen zugeordnet werden können. 
Dass sich der Anstieg der Aufwendungen nicht nur durch die Hilfen zur Erziehung für umA ergeben hat, zeigt 
die folgende Grafik:

Jugendhilfeetat 
 
112 
Verursacht wurde diese Entwicklung insbesondere durch Aufwandssteigerungen bei 
• Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII, 
• Hilfen nach § 34 Variante 1 SGB VIII – Reguläre Heimerziehung, 
• Hilfen nach § 33 Satz 2 SGB VIII – Vollzeitpflege und 
• Hilfen nach § 33 Satz 1 SGB VIII - Vollzeitpflege. 
Die Steigerung bei den Eingliederungshilfen begründet sich vorrangig durch die Installation neuer Integrati-
onshelfer an Schulen. Diese Entwicklung wird landesweit beobachtet und steht im Zusammenhang mit der 
fortschreitenden Inklusion im Schulbereich. 
Bei den Hilfen nach § 34 Variante 1 SGB VIII - Reguläre Heimerziehung - ist eine Zunahme der kostenintensi-
ven Fälle (> 7.000 EUR/Monat) zu verzeichnen. Auch wenn das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im 
Rahmen des Finanz- und Fachcontrollings intensiv bemüht ist, gegensteuernde Maßnahmen durchzuführen 
und das Kostenvolumen zu reduzieren, sind die Kostensteigerungen aufgrund der notwendigen Hilfen unver-
meidbar. 
Bei den Hilfen nach § 33 (Satz 1 bzw. Satz 2) SGB VIII - Vollzeitpflege - nahm die notwendige Einrichtung der 
wesentlich beratungs- und kostenintensiveren Pflegeverhältnisse nach Satz 2 zu.  
Den Aufwendungen in den Hilfen zur Erziehung für Personen, die nicht umA sind, stehen in der Regel keine 
Erträge gegenüber. 
Unterhaltsvorschuss 
Zum 01.07.2017 wurde das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) geändert. Seitdem wird der Unterhaltsvor-
schuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wurde für 
alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist nun zusätzlich Voraussetzung, 
dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder 
dass der alleinerziehende Elternteil im SGB-II-Bezug mindestens 600 EUR brutto monatlich verdient. In einer 
ersten Einschätzung rechnete die Verwaltung in einem „worst-case-Szenario“ in etwa mit einer Verdoppelung 
der notwendigen Aufwendungen, denen anteilige Kostenerstattungen des Landes als Erträge gegenüberste-
hen (anteilige Finanzierung aktuell: Bund 40% / Land 30 % / Kommune 30 %). 
Nach Inkrafttreten der Gesetzesänderungen im Juli 2017 wurden die finanziellen Auswirkungen jedoch erst 
zeitverzögert mit stetigem Anstieg wirksam. Eine realistische Einschätzung zu den tatsächlichen Auswirkun-
gen wird daher erst Bestandteil des Kinder- und Jugendhilfereports 2018 sein können.

Jugendhilfeetat 
 
113 
Einnahmeentwicklung 
Hinsichtlich der Einnahmen, insbesondere bezogen auf die Kostenerstattungen des Landes für umA, sei 
nochmals darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Rechnungsergebnisse vorläufig sind. Aufgrund der perso-
nellen Situation sowohl bei den antragstellenden Kommunen als auch beim Land sind für die Kostenerstat-
tungsanträge Bearbeitungszeiten zu verzeichnen, die zu erheblichen Verzögerungen beim tatsächlichen Zah-
lungseingang führen und sich deutlich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken. Dies tangiert jedoch nicht 
den grundsätzlichen Anspruch der Kommune auf Kostenerstattung.

Jugendhilfeetat 
 
114 
Teilfinanzplan 
Der Teilfinanzplan enthält alle Einzahlungen und 
Auszahlungen, die - in der Regel als Beschaffung 
oder Baumaßnahme - das Vermögen der Kommu-
ne verändern. Ebenso werden hier die Einzahlun-
gen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 
sowie die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwen-
dungen dargestellt. 
Im Teilfinanzplan für den Produktbereich 06 - Kin-
der-, Jugend- und Familienhilfe - waren 2017 ins-
gesamt keine Einzahlungen sowie Auszahlungen 
in Höhe von 8.768.620 € veranschlagt. 
8.649.680 € der Auszahlungen waren allein der 
Produktgruppe 0601 - Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung - zuzuordnen. 
Teilfinanzrechnung 
Im Ergebnis wurden in der Teilfinanzrechnung 
Auszahlungen in Höhe von 5.943.580 € getätigt. 
Gleichzeitig konnten Einzahlungen in Höhe von 
677.500 € erzielt werden. Wesentliche Schwer-
punkte waren wie im Vorjahr der Ausbau der Be-
treuungsplätze sowohl für Kinder unter 3 Jahren 
als auch für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren in 
Kindertageseinrichtungen. 
Bürgerhaushalt 
Der Rat hat sich in seiner Sitzung am 22.03.2017 
mit der Zukunft des Bürgerhaushalts befasst 
(V/0208/2017/1 - Gesamtrechenschaftsbericht der 
Bürgerhaushalte 2011, 2012, 2014 und 2016). Es 
wurde einstimmig beschlossen, dass die Bürgerbe-
teiligung am städtischen Haushalt in den Prozess 
MünsterZukünfte 20/30/50 integriert und in diesem 
Rahmen grundlegend überprüft wird. Das bisherige 
Verfahren des Bürgerhaushalts ist bis zu einer 
neuen Beschlussfassung ausgesetzt. Werden in 
diesem Zeitraum Vorschläge zum Bürgerhaushalt 
eingereicht, werden diese als Anregung nach 
§ 24 GO NRW weiterbehandelt. 
Finanzberichterstattung im Ausschuss für Kin-
der, Jugendliche und Familien 
Um die finanziellen Entwicklungen im Bereich der 
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe auch unterjährig 
zu veranschaulichen, legt die Verwaltung dem 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
seit 2015 regelmäßig einen Finanzbericht auf 
Grundlage des Neuen Kommunalen Finanzmana-
gements vor. So wurde für den Ausschuss sowohl 
nach dem II. als auch nach dem III. Quartal ein 
Finanzcontrolling-Bericht erstellt. Er beinhaltete 
den jeweils zum Ende des Quartals aktuellen 
Stand der 
• Gesamtsummen der Erträge (Zeile 10) 
• Gesamtsummen der Aufwendungen für 
- Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) 
- Transferaufwendungen (Zeile 15) 
- Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. 
Hierbei handelt es sich um die vom Fachamt be-
wirtschafteten Zeilen im Teilergebnisplan des städ-
tischen Haushalts. 
Der Bericht enthält des Weiteren eine Prognose 
über die Entwicklung bis zum Ende des Haushalts-
jahres. Grundlage für die Prognosedaten ist jeweils 
eine lineare Hochrechnung, die zum Teil unter 
Berücksichtigung von fachlich relevanten Einfluss- 
und Entwicklungsgrößen angepasst ist. 
Ausblick 
Wegen des enormen Finanz- und Ressourcenvo-
lumens werden auch im Jahr 2018 die Themen-
schwerpunkte „Kindertagesbetreuung“ und „Erzie-
herische und wirtschaftliche Hilfen“ im Rahmen 
des Finanz- und Fachcontrollings im Fokus blei-
ben. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Bedar-
fe weiter steigen werden. Alle beteiligten Akteure 
stehen gemeinsam mit dem Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien vor großen Herausforde-
rungen und Aufgaben, die sach- und fachgerecht 
zu erfüllen sind. Zu forcieren ist die weitere Opti-
mierung vieler Prozesse – dazu wird das Finanz- 
und Fachcontrolling des Amtes für Kinder, Jugend-
liche und Familien weiterhin seinen Beitrag leisten. 
Eine strenge Ausgabendisziplin bleibt geboten.

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
115 
6. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
Zusammensetzung und Aufgaben 
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch 
- Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) sowie dem Landesausführungsgesetz dazu (1. AG KJHG NW) geregelt. 
In Münster führt er die Bezeichnung „Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“. 
Der Ausschuss befasst sich gemäß § 71 Abs. 2 und 3 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, 
insbesondere mit 
• der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vor-
schlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, 
• der Jugendhilfeplanung und 
• der Förderung der freien Jugendhilfe. 
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel und 
hat das Recht, Anträge direkt an den Rat zu stellen. Weitere Regelungen und Aufgaben ergeben sich aus der 
Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster. 
Am 31.12.2017 gehörten dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien folgende Personen an: 
Stimmberechtigte Mitglieder 
(RF = Ratsfrau / RH = Ratsherr) 
von der CDU 
1. RH Jens Christian Heinemann 
Vertreter: RH Richard Michael Halberstadt 
2. Teresa Küppers 
Vertreter: RH Bruno Kleine Borgmann 
3. Jolanta Vogelberg 
Vertreter: RH Stefan Leschniok 
von der SPD 
4. RF Anne Schulze Wintzler (stv. Vorsitzende) 
Vertreter: RH Robert von Olberg 
5. RF Katharina Köhnke 
Vertreterin: RF Doris Feldmann 
von Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
6. RF Jutta Möllers (Ausschussvorsitzende) 
Vertreter: RH Raimund Köhn 
7. Jörg Nathaus 
Vertreter: Karl-Heinz Neubert 
 
 
von der FDP 
8. Dietmar Uhlenbrock 
Vertreter: Maximilian Kemler 
von DIE LINKE. 
9. RF Fatma Kirgil 
Vertreterin: Birgit Schmiedeshoff 
Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe 
10. Pfarrer Ulrich Messing 
Vertreter: Jan-Christoph Horn 
11. Stephan Degen 
Vertreter: Andreas Czarske 
12. Ernst Cluse 
Vertreter: Felix Braun 
13. Gerhard Dworok 
Vertreterin: Marion Kahn 
14. Wilfried Stein 
Vertreter: Friedhelm Gerhard 
15. Johannes Schmanck 
Vertreter: Heiko Philippski

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
116 
Beratende Mitglieder 
Stadt Münster 
1. Stadtdirektor Thomas Paal 
(Dezernent für Bildung, Jugend und Familie) 
2. Anna Pohl 
(Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien) 
Präsident des Landgerichts Münster 
3. Richterin am Amtsgericht Astrid Schulte im Busch 
Vertr.: Richterin am Amtsgericht Dr. Petra Pheiler-Cox 
Direktor der Agentur für Arbeit 
4. Theo Wübbels 
Vertreterin: Simone Düsterhus 
Bezirksregierung Münster als obere 
Schulaufsichtsbehörde 
5. Norbert Hartmann 
Vertreter: Thomas Terhaer 
Polizeipräsident Münster 
6. Ute Stehr 
Vertreter: Thomas Götze 
Stadtdechant von Münster 
7. Sebastian Reimann 
Vertreterin: Petra Kreuter 
Superintendent des Kirchenkreises Müns-
ter 
8. Rolf Grieskamp 
Vertretung: N.N. 
Jüdische Gemeinde Münster 
9. David Torres Kaatz 
Vertreterin: Ruth Frankenthal 
Integrationsrat der Stadt Münster 
10. Natalie Eichner 
Vertreterin: Beata Arabasz 
Sachkundige Einwohner/innen 
auf Vorschlag der Kommission zur Förderung der 
Inklusion von Menschen mit Behinderungen 
11. Maria Pinke 
Vertreter: Michael Geuckler 
Deutscher Paritätischer Wohlfahrts-
verband - Kreisgruppe Münster 
12. Beate Heeg 
Vertreterin: Gabriele Markerth 
 
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband 
Münster 
13. Gudrun Sturm 
Vertreter: Anne Westendorf 
Caritasverband für die Stadt Münster e. V. 
14. Dr. Ralf Kaisen 
Vertreterin: Sarah Biermann 
Diakonie Münster 
15. Uwe Wellmann 
Vertreterin: Heike Liebrecht 
Stadtsportbund Münster e. V./ Sportjugend 
16. Thomas Lammers 
Vertreter: Vanessa Prange 
Jugendrat der Stadt Münster 
17. Sibylla Heckmann 
Vertreter: Noah Börnhorst 
Jugendamtselternbeirat der Stadt Münster 
18. Thomas Pelster 
Vertretung: N.N. 
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
AG 1 – Mädchen und Jungen/ Gender 
19. Martin Helmer 
Vertreterin: Susanne Decker 
AG 2 – Kinder- und Jugendarbeit 
20. Dieter Schönfelder 
Vertreter: Stefan Bommes 
AG 3 - Jugendsozialarbeit 
21. Klaus Fröse 
Vertreterin: Lisa Leifheit 
AG 4 - Familienförderung 
22. Astrid-Maria Kreyerhoff 
Vertreterin: Anne Becker 
AG 5 – Tagesbetreuung für Kinder 
23. Sabine Busch 
Vertreterin: Felizitas Schulte 
AG 6 – Hilfen zur Erziehung 
24. Michael Kaiser 
Vertreter: Dr. Friedhelm Höfener

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
117 
Beratungsprogramm 2017 
Im Jahr 2017 tagte der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in sieben öffentlichen Sitzungen und 
in einer nichtöffentlichen Sitzung. Darüber hinaus fand eine gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für 
Schule und Weiterbildung statt. In der folgenden Liste sind die einzelnen öffentlichen Beratungsvorlagen des 
Berichtsjahres zusammengestellt: 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0979/2016 Fortschreibung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) für den Zeitraum 2015 - 
2025: Zentrale Ergebnisse 
15.02.2017 
V/1139/2016 
Errichtung der 2. Städtischen Gesamtschule  
- Ergebnis des Wettbewerbes für Architekten und Landschaftsarchitekten  
- Durchführung einer Zertifizierung nach den Kriterien des „Bewertungs-systems Nach-
haltiges Bauen (BNB)“ des Bundesbauministeriums 
15.02.2017 
V/0011/2017 Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - 
Errichtungs- und Baubeschluss Kita Normannenweg, Gremmendorf 15.02.2017 
V/0025/2017 "was geht!" 
Modellprojekt mit der Walter-Blüchert-Stiftung 15.02.2017 
V/0067/2017 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung :  
Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung Maria Aparecida 15.02.2017 
V/0090/2017 Anregung Nr. 2016-00156 Förderung der Sportjugend im  
SSB Münster e. V. - Aufhebung des Sperrvermerkes 15.02.2017 
V/0116/2017 Klassenbildung an der Melanchthonschule 15.02.2017 
V/1002/2016 Sozialmonitoring, Konzept und Umsetzung 01.03.2017 
V/1052/2016 Handlungskonzept "Geflüchtete Menschen in Münster" 01.03.2017 
V/1138/2016 
Neubau einer Drei-Gruppen-Kita in der Scheibenstraße auf dem Schulgrundstück der 
Hermannschule 
- Zustimmung zur Planung + Baubeschluss - 
01.03.2017 
V/0010/2017 Genehmigung der Pauschalmeldung gem. § 19 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) für 
das Kindergartenjahr 2017/2018 01.03.2017 
V/0032/2017 Neubau einer Kindertageseinrichtung in Alt-Angelmodde im Bezirk Südost  
- Errichtungs- und Baubeschluss - 01.03.2017 
V/0060/2017 Trägerausschreibung für die Kindertageseinrichtung an der  
Regina-Protmann-Straße 01.03.2017 
V/0065/2017 
Satzung zur Änderung der "Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für 
die Förderung von Kindern in Kindertages-einrichtungen, Kindertagespflege und die 
Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und 
Offenen Ganztagsschulen 
01.03.2017 
V/0071/2017 Änderung der Satzung, der Wahlordnung und Aufstockung der pädagogischen Begle i-
tung des Jugendrates 01.03.2017

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
118 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0080/2017 Schulentwicklungsplanung Berufskollegs 01.03.2017 
V/0098/2017 Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger  
Ausländer (umA) in Münster 01.03.2017 
V/0114/2017 
Aktualisierungen zum Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes  
für Kinder, Jugendliche und Familien zu Beginn des Jahres 2017 (Beratungsschwer-
punkte, Organisation, Personalsituation) 
01.03.2017 
V/0131/2017 Uppenbergschule - Auflösung der Förderschule und Beschreibung der weiteren Vorge-
hensweise 01.03.2017 
V/0166/2017 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Meyerbeerstraße in 
Mecklenbeck 03.05.2017 
V/0190/2017 
Entwicklungen in  der Schwangerschafts- und Schwangerschafts-konfliktberatung und 
Bericht zum Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des 
ungeborenen Lebens" der Stadt Münster für die Jahre 2015 und 2016 
03.05.2017 
V/0196/2017 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Middelerstraße in 
Wolbeck 03.05.2017 
V/0219/2017 Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2017/2018 03.05.2017 
V/0260/2017 Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger  
Ausländer (umA) in Münster 03.05.2017 
V/0284/2017 Konzept Schüler/-innenhaushalt für städtische Schulen in Münster 03.05.2017 
V/0295/2017 Errichtung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung an der Hansestraße in Hiltrup  03.05.2017 
V/0328/2017 
Fortschreibung der Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden aufgrund der 
demografischen Entwicklung bis zum Schuljahr 2025/2026 auf Basis der Vorlage 
V/0420/2016/1 
03.05.2017 
V/0333/2017 Schulentwicklungsplanung - Elternumfrage 2017 03.05.2017 
V/0257/2017 
Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - 
Errichtungs- und Baubeschluss für einen  
2-Gruppen-Pavillon - Hohe Geist in Albachten, Bezirk West 
20.06.2017 
V/0268/2017 Kindertagesbetreuungsbericht 2017/2018 20.06.2017 
V/0320/2017 Zwischenbericht zum Modellprojekt "Global Nachhaltige Kommune  
in NRW (GNK)" 20.06.2017 
V/0328/2017 
Fortschreibung der Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden aufgrund der 
demografischen Entwicklung bis zum Schuljahr 2025/2026 auf Basis der Vorlage 
V/0420/2016/1 
20.06.2017 
V/0366/2017 Qualitätsoffensive "Offenen Ganztagsschulen" - Zwischenbericht und weiteres Verfahren 20.06.2017 
V/0370/2017 Neubau einer Kindertageseinrichtung in der Eichendorffstraße in Angelmodde, Bezirk 
Südost - Errichtungs- und Baubeschluss - 20.06.2017

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
119 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0376/2017 Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfahrens für Kindertageseinrichtungen in der 
Stadt Münster 20.06.2017 
V/0389/2017 Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung- 
Errichtungsbeschluss - Ehemalige Wartburghauptschule, Sentrup, Bezirk West 20.06.2017 
V/0416/2017 Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Anna in Mecklenbeck 20.06.2017 
V/0434/2017 Förderung des MuM- Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum e. V. 20.06.2017 
V/0436/2017 
Verlagerung und Weiterentwicklung der Jugendwerkstatt des Jugendausbildungszen t-
rum / JAZ gGmbH als Schülerwerkstatt zum schulischen Lernort Schule an der Bec k-
straße, Standort SEK I - Laerer Landweg zum Schuljahr 2017/2018 
20.06.2017 
V/0438/2017 Weiterentwicklung des schulischen Lernortes Pro-B-Klasse – Sek I 20.06.2017 
V/0445/2017 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Markweg, Münster -Mitte 20.06.2017 
V/0454/2017 
Großtagespflege in der Stadt Münster - Erweiterung der erfolgreichen Ausbaustrategie 
mit selbstständigen Tagespflegepersonen durch die Möglichkeit, Großtagespflegestellen 
mit angestellten Tagespflege-personen zu betreiben 
20.06.2017 
V/0456/2017 Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das 
Jahr 2016 06.09.2017 
V/0570/2017 Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen des Ausschusses für 
Kinder, Jugendliche und Familien 06.09.2017 
V/0587/2017 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Petersheide in Wol-
beck, Stadtbezirk Südost 06.09.2017 
V/0597/2017 Umsetzung des § 16h SGB II im Jobcenter der Stadt Münster 06.09.2017 
V/0616/2017 Dauerhafte Erweiterung des Evangelischen Claudius-Kindergartens, Wierling 31, Müns-
ter-Albachten, Bezirk West 06.09.2017 
V/0637/2017 Jugendhilfeplanung den demografischen Veränderungen anpassen 
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster am 01.03.2017 im AKJF - 06.09.2017 
V/0691/2017 Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger  
Ausländer (umA) in Münster 06.09.2017 
V/0612/2017 "Chancengleichheit ermöglichen: Frühe Bildung geflüchteter Kinder fördern", Antrag der 
SPD-Ratsfraktion A-R/0016/2017 
06.09.2017/ 
04.10.2017 
V/0580/2017 "Umsetzung der Neuausrichtung Schulsozialarbeit - Ergebnisse des Qualitätsentwick-
lungsprozesses" 04.10.2017 
V/0603/2017 
Effektiver Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer und Kindern vor sexualisierter 
Gewalt - auch in Unterkünften für geflüchtete Menschen, gemeinsamer Antrag der Rat s-
fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL und CDU an den Rat (Nr. A-R/0031/2016) 
04.10.2017 
V/0648/2017 "Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)" – Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 
- Teil 1: "Thematische Leitlinien und strategische Entwicklungsziele" 04.10.2017

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
120 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0667/2017 Erweiterung des kath. Emilien-Kindergartens, Geiststr 60, in Mitte-Süd  
um eine vierte Gruppe 04.10.2017 
V/0747/2017 
Kinderbetreuung während der Gremiensitzungen  
Antrag der FDP-Fraktion A-R/0034/2017 "Umfrage: Interesse an Kinderbetreuung wäh-
rend der Gremiensitzungen" 
04.10.2017 
V/0751/2017 Neubau und Erweiterung der Evangelischen Kita Fliednerhaus, Fehrbellinweg 6 -8, in 
Mitte-Süd 04.10.2017 
V/0784/2017 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung in Hiltrup an der Hansestraße 04.10.2017 
V/0785/2017 Trägervergabe für die Interimsmaßnahme in der ehemaligen Wartburghauptschule und 
die dauerhafte Kindertageseinrichtung in der Hüfferstraße in Münster 04.10.2017 
V/0786/2017 Trägervergabe für die Interimsmaßnahme in Albachten (Pavillon) und die dauerhafte 
Kindertageseinrichtung in Albachten 04.10.2017 
V/0787/2017 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung in Mecklenbeck an der Meyerbeerstraße  04.10.2017 
V/0809/2017 
Ehemalige Wartburg Hauptschule - von-Esmarch-Straße 15  
- Herrichtung einer Interims-Kita  
- Baubeschluss - 
04.10.2017 
V/0818/2017 HzE-Bericht 2014 - 2016 Hilfen zur Erziehung in Münster 04.10.2017 
V/0825/2017 
Errichtung der 2. Städtischen Gesamtschule 
Neubau Schule und Sporthalle, Freianlagen 
- Zustimmung zur Planung - 
17.10.2017 
V/0638/2017 Bericht und Finanzierungsvorschlag zu dem Maßnahmenprogramm  
einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster 
06.09.2017/ 
22.11.2017 
V/0811/2017 Transidentität und Gesundheit 22.11.2017 
V/0819/2017 Neubau einer 6-Gruppen-Kindertageseinrichtung in Münster-Wolbeck, Middelerstraße, 
Baubeschluss 22.11.2017 
V/0845/2017 
Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen 
V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 
hier: Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (1. Tranche) und Errichtungsbeschlüsse zur 
Erweiterung von Schulgebäuden 
22.11.2017 
V/0846/2017 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenters der Stadt Münster 22.11.2017 
V/0848/2017 Existenzsicherung durch leistungsträgerübergreifende Kooperation gewährleisten 22.11.2017 
V/0880/2017 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung Alt Angelmodde in Angelmodde  22.11.2017 
V/0881/2017 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung an der Eichendorffstraße in Angelmodde  22.11.2017 
V/0882/2017 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung am Markweg in Münster-Mitte 22.11.2017 
V/0883/2017 Trägervergabe für die Kindertageseinrichtung an der Middelerstraße in Wolbeck  22.11.2017

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
121 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0886/2017 
"Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder- und Jugendar-
beit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit in 
Münster" 
22.11.2017 
V/0888/2017 
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung –  
Teilprojekt: Weiterentwicklung der Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und 
Grundschulen 
22.11.2017 
V/0889/2017 Bildung, Integration – Zielperspektive Chancengleichheit 22.11.2017 
V/0900/2017 Antrag A-R/0040/2017 der SPD-Fraktion vom 21.06.2017 „Ein selbstverwaltetes Ju-
gendzentrum für Münster“ 22.11.2017 
V/0902/2017 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung – Übergang von der Kita in die 
Grundschule am Beispiel der Sozialräume Coerde und Südviertel 22.11.2017 
V/0906/2017 
Ein Gesamtkonzept „Qualitätsentwicklung in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ für 
die Stadt Münster  
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/ Die 
Grünen/ GAL, der FDP-Fraktion, der DIE LINKE. Ratsfraktion 
22.11.2017 
V/0942/2017 Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger  
Flüchtlinge (umA) in Münster 22.11.2017 
Alle genannten Vorlagen sowie die Tagesordnungen und Niederschriften zu den jeweiligen Sitzungen sind im 
Internet abrufbar unter: 
www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/si0041.php?__ctopic=gr&__kgrnr=22

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
122 
7. Arbeitsgemeinschaften nach 
§ 78 SGB VIII 
Aufgaben und Bildung 
§ 78 SGB VIII stellt die rechtliche Grundlage für die 
Bildung von Arbeitsgemeinschaften dar. Darin 
heißt es: 
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die 
Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in 
denen neben ihnen die anerkannten Träger der 
freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter 
Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemein-
schaften soll darauf hingewirkt werden, dass die 
geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt 
werden und sich gegenseitig ergänzen.“ 
Bereits seit 1995 gibt es in Münster sechs Arbeits-
gemeinschaften. Wesentliche Besonderheit in 
Münster ist seither, dass der Rat der Stadt Münster 
beschlossen hat, die Sprecher/-innen zu beraten-
den Mitgliedern in den Ausschuss für Kinder, Ju-
gendliche und Familien zu bestellen. Darüber hin-
aus zeichnen sich die Aufgabenfelder der Arbeits-
gemeinschaften durch ihre hohe Differenzierung 
aus. 
In der Historie der Arbeitsgemeinschaften gab es 
einige Veränderungen. Aktuell gibt es in der Stadt 
Münster folgende Arbeitsgemeinschaften nach  
§ 78 SGB VIII (Stand: 31.12.2017): 
• AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender 
• AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit 
• AG 3 - Jugendsozialarbeit 
• AG 4 - Familienförderung 
• AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder 
• AG 6 - Hilfen zur Erziehung 
Kurzdarstellung der Arbeitsgemeinschaften 
Die Arbeitsgemeinschaften stellen seit einigen 
Jahren im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfere-
ports des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien ihre Arbeit vor. An dieser Stelle sind zunächst 
einige Daten zu jeder Arbeitsgemeinschaft aufge-
listet (Stand: 31.12.2017). Es folgt eine kurze Ei-
gendarstellung, in der die Themen des abgelaufe-
nen Jahres dargestellt und ein Ausblick auf das 
Folgejahr gegeben werden.

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
123 
 
Arbeitsgemeinschaft 1 nach § 78 SGB VIII  
Mädchen und Jungen / Gender 
Sprecher Martin Helmer 
Stellvertretung Susanne Decker 
Geschäftsführung Karin Weinlich 
 02 51/ 4 92 – 5157 
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien 
Jugendhilfe und des öffent-
lichen Trägers 
Anzahl der  
Sitzungen 2017 
4 
Die Förderung gleicher Chancen ist eine Forde-
rung, die sich aus dem Grundgesetz, Artikel 3, 
ableitet und im SGB VIII zum Grundsatz der 
Kinder- und Jugendhilfe erhoben wurde. Ziel der 
AG 1 ist es, darauf hinzuwirken, dass Mädchen 
und Jungen unter Berücksichtigung ihres biolo-
gischen, kulturellen und sozialen Geschlechts 
sowie ihrer sexuellen Identität individuell gefördert 
und in ihren unterschiedlichen Interessen gestärkt 
werden. 
Die Teilnehmer/-innen der AG 1 haben sich 2017 
vier Mal getroffen darüber hinaus fanden weitere 
Sitzungen in der Unter-AG Mädchen und der 
Unter-AG Jungen statt, die sich mit geschlechts-
spezifischen Themen und Angeboten ausein-
andersetzen. 
Die AG 1 beschäftigte sich an den vier vorgesehe-
nen Terminen im Jahr 2017 mit einer Standortbe-
stimmung in den Einrichtungen sowie der Erarbei-
tung von Reflexionsfragen zum Doing-Gender. Der 
Fokus bei dem Themenfeld der unbegleiteten min-
derjährigen Ausländer/-innen lag auf den spezifi-
schen Mädchen- und Jungenaspekten in der prak-
tischen Arbeit der Einrichtungen vor Ort. Für den 
Bereich der Mädchenarbeit wurde im Rahmen des 
internationalen Mädchentages ein Fortbildungstag 
„Rassismuskritische Mädchenarbeit“ angeboten. 
Die Arbeit an der Mädchen- und Jungenwebsite 
wurde von zwei Trägern sehr engagiert und erfolg-
versprechend übernommen und fortgeführt. 
Im Jahr 2018 sind vier Termine und folgende 
Themenschwerpunkte vorgesehen: 
• Doing-Gender, Weiterentwicklung der Fragestel-
lungen unter Einbezug des Themenfeldes „Ge-
schlechtliche Vielfalt“ - Transidentitäten. 
• Konzeptionelle Überlegungen zur Stärkung von 
Mädchen und Jungen gegen sexualisierte Ge-
walt 
• Internationaler Mädchentag 
• Klausurtagung Jungenarbeit 
• Sensibilisierung der Wahrnehmung auf  
kind- und jugendbezogene Armutsrisiken im Zu-
sammenhang mit der Ausgestaltung der Ange-
botsstruktur der Einrichtungen.

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
124 
 
Arbeitsgemeinschaft 2 nach § 78 SGB VIII 
Kinder- und Jugendarbeit 
Sprecher Dieter Schönfelder 
Stellvertretung Stefan Bommes 
Geschäftsführung Bernhard Paschert 
 02 51/ 4 92 – 58 90 
Zusammensetzung Hauptamtliche Fachkräfte 
aus der Kinder- und Ju-
gendarbeit und der Jugend-
verbandsarbeit, Fachkräfte 
der freien Träger und des 
kommunalen Jugendhilfe-
trägers 
Anzahl der  
Sitzungen 2017 
7 
Im Jahr 2017 fanden insgesamt sieben Sitzungen 
statt. Die Sitzungen wurden überwiegend von 
Fachkräften aus der Kinder- und Jugendarbeit, die 
als Trägervertreter benannt sind, genutzt. Die Mit-
arbeit in der AG 2 ist von großem Interesse durch 
die teilnehmenden Trägervertreter/-innen gekenn-
zeichnet. So beteiligten sich im Jahr 2017 ca. 25 - 
30 Fachkräfte der freien Träger und des kommuna-
len Jugendhilfeträgers an der Arbeit in der AG 2. 
Die inhaltliche Struktur der AG 2 besteht im We-
sentlichen aus der Bearbeitung eines Schwer-
punktthemas, gegenseitigem Informationsaus-
tausch und Berichten aus den Sozialräumen. Des 
Weiteren dient die AG 2 als Vernetzungsgremium 
der Fachkräfte und der jugendrelevanten Fach-
dienste. 
Zur Vor- und Aufbereitung von Themen und Pro-
jekten wurden Unter-Arbeitsgruppen gebildet, die 
ihre jeweiligen Ergebnisse in die AG einbrachten. 
Im Jahr 2017 tagten Unterarbeitsgruppen zu fol-
genden Themen: 
• Weiterarbeit Unter-AG Inklusion  
• AG Ferienbetreuung 
• Unter-AG Controlling/Wirksamkeitsdialog 
• Unter-AG Jugendpartys in Münster 
Im Jahr 2017 beschäftigte sich die AG 2 mit fol-
genden Themen: 
• Vorstellung der AG 2 im Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien am 03.05.2017 
• Umsetzung der Handlungsempfehlungen des 
Münsteraner Kinder- und Jugendförderplans 
• Beteiligung der Jugendhilfe an öffentlichen 
Großveranstaltungen 
• Jugendrat / Auswertung der Zusammenarbeit / 
Wahl / Neuorganisation 
• Jugendhilfeplanung / Fachliches Controlling in 
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 
• Inklusive Arbeit in der Offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit - Konzepte und Finanzen 
• Problematischer Medienkonsum 
• Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Sozial-
dienst 
• Auswirkungen der aktuellen Flüchtlingssituation 
auf die Offene Kinder- und Jugendarbeit 
• Vorstellung einzelner Jugendhilfeträger (inklusi-
ve: wechselnde Sitzungsorte, „Vor-Ort-
Präsentation“) 
Für das Jahr 2018 sind folgende Themen in Pla-
nung: 
• Umsetzung der Handlungsempfehlungen des 
dritten Münsteraner Kinder- und Jugendförder-
plans und Vorbereitung des vierten Münsteraner 
Kinder- und Jugendförderplans 
• Wahl des Sprechers / der Sprecherin der  
AG 78/2 
• Jugendrat 
• Ergebnisse/Auswertung der Fortbildung: Bera-
tung in der Offenen Jugendarbeit 
• Inklusive Arbeit und Begleitung in der Offenen 
Jugendarbeit 
• Weitere Entwicklung des fachlichen Controllings 
• Partizipation: Entwicklung von Standards und 
Leitlinien

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
125 
• Social Media und Richtlinienergänzung 
• Ehrenamt in der Kinder- und Jugendarbeit 
• Best Practice der OKJA - Vorstellung gelunge-
ner Projekt aus der OKJA 
• Offene Kinder- und Jugendarbeit und Schule 
und Schulsozialarbeit 
• Arbeit mit jugendlichen Geflüchteten. Wie geht´s 
weiter in der Flüchtlingsarbeit?! Sachstand und 
Perspektiven. 
 
Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII 
Jugendsozialarbeit 
Sprecher Klaus Fröse 
Stellvertretung Lisa Leifheit 
Geschäftsführung Bernhard Paschert 
 02 51/ 4 92 – 58 90 
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien 
Jugendhilfe, der Träger von 
geförderten Maßnahmen, 
dem öffentlichen Träger 
und der Arbeitsverwaltung 
Anzahl der 
Sitzungen 2017 
4 
Die AG hat sich vier Mal im vergangenen Jahr 
getroffen. Insgesamt fanden in den vergangenen 
Jahren 98 Treffen statt. An den Sitzungen nahmen 
in der Regel zwischen 20 und 25 Personen teil. 
Inhalt jeder Sitzung ist ein Bericht aus dem Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien. Die 
Treffen finden immer abwechselnd bei den Mitglie-
dern der AG statt. 
Themen des Jahres 2017 waren: 
• Vorstellung des Netzwerks Schulabsentismus 
• Vorstellung des Projekts „Mach Dein Ding“ des 
Kolping Bildungswerks 
• Präsentation des Präventionsprojektes „Weg-
weiser“ (ViP) 
• § 16h SGB II (9. Änderungsgesetz) 
• Jährliches Treffen mit der Agentur für Arbeit: 
Zahlen, Daten, Informationen über die Jugend-
arbeitslosigkeit, den Ausbildungsmarkt, berufs-
vorbereitende Bildungsmaßnahmen und außer-
schulische Berufsausbildungen 
• Jugendratswahl 2017 
• Vorstellung des Projekts „Was geht!“ durch die 
Walter-Blüchert-Stiftung / Start des Modell-
projektes „Was geht! - Rein in die Zukunft“ für 
Schüler/-innen der Berufsfachschulen Typ I und 
Typ II (Kooperationspartner: Stadt Münster, 
Walter-Blüchert-Stiftung, Agentur für Arbeit, 
sechs Berufskollegs in städtischer Trägerschaft)

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
126 
• Neuausrichtung der kommunalen Schulsozialar-
beit - Vorstellung des ersten Teilprojektes einer 
Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwick-
lungsplanung 
Hingewiesen sei auf die sehr gute und vertrauens-
volle Zusammenarbeit untereinander, mit der Ver-
waltung und der Geschäftsführung. 
Diese harmonische und konstruktive Zusammen-
arbeit aller in der AG soll im Jahr 2018 zu den 
folgenden Themen weiter fortgeführt werden: 
• Umsetzung des dritten Kinder- und Jugendför-
derplans der Stadt Münster 
• Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungs-
planung, Schulsozialarbeit, Schwerpunkt: För-
derschulen 
• Jahresabstimmung mit der Agentur für Arbeit 
und dem Jobcenter Münster; Schwerpunkt 
Flüchtlinge 
• Entwicklung der Jugendkriminalität 
• Umsetzung des Konzeptes Aufsuchende Ju-
gendsozialarbeit / Soziale Gruppenarbeit 
• Schulabsentismus 
• Inklusion in der Jugendsozialarbeit - Standort-
bestimmung  
• Maßnahmenprogramm „Armutsprävention“ 
(Vorstellung von Projekten aus der AG 3) 
• Umsetzung des § 16 SGB II 
• Psychische Erkrankungen 
• Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe 
 
Arbeitsgemeinschaft 4 nach § 78 SGB VIII  
Familienförderung 
Sprecherin Astrid-Maria Kreyerhoff 
Stellvertretung Anna Becker 
Geschäftsführung Heiner Vogt 
 02 51/ 4 92 – 51 75 
Zusammensetzung 16 Vertreter/-innen freier 
Träger aus den Bereichen 
„ambulante Beratung“ und 
„Familienbildung“,  
4 Mitarbeiter/-innen des 
Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien 
Anzahl der 
Sitzungen 2017 
4 
Im Einzelnen nehmen Vertreter/-innen folgender 
Träger an den Terminen teil: 
• Haus der Familie Münster e. V. 
• Familienverband Junge Gemeinschaft 
• Ev. Familienbildungsstätte Münster e. V. 
• Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung e. V. 
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münster Reck-
linghausen 
• Beratungs- und Bildungszentrum der Diakonie 
• Anna-Krückmann-Haus e. V. 
• Beratungsstelle Südviertel e. V. 
• Ehe-, Familien- & Lebensberatung im Bistum 
Münster 
• Zartbitter Münster e. V. 
• Trialog e. V. 
• Caritasverband Münster e. V. 
• Verband allein erziehender Mütter und Väter 
e. V. 
• Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband 
Münster e. V. 
• Pro Familia 
Die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte des Jahres 
2017 waren:

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
127 
• Umgang mit der aktuellen Situation der Flücht-
linge / unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-
innen 
Hierbei ging es vor allem um die langfristigen 
Fragestellungen in Bezug auf Versorgung derje-
nigen, die in der Stadt bleiben werden. 
• Kampagne „Handyeltern – sprechen Sie lieber 
mit Ihrem Kind“ 
Es stellte sich die Frage nach der Umsetzung 
der Inhalte der Kampagne im Rahmen von Be-
ratung oder in Form von Bildungsangeboten, da 
die Kampagne selbst dazu nichts hergibt. 
• Vorstellung der Projekte JuMP, Auryn und Auf-
wind der Beratungsstelle Südviertel e. V. 
• Handlungsempfehlungen für Kinder psychisch 
kranker Eltern 
• Ombudschaften 
• Präsentation der AG 4 im Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien 
Die geplanten Themen für das Jahr 2018 sind: 
• Häusliche und sexuelle Gewalt 
Hier scheint es einen Anstieg an Fällen in der 
Beratung zu geben. Auch sollen die Handlungs-
richtlinien der Polizei und des Jugendamtes vor-
gestellt und überprüft werden. 
• Veränderung der Rolle der Männer/Väter  
(z. B. in Fragen der Umgangsregelung oder 
Kampagnen wie Doppelpass oder der Väter-
kampagne) 
• Kultursensibles Arbeiten 
Dabei soll verschiedenen Fragen nachgegangen 
werden: 
- Welche Beratungserwartungen haben die 
Klienten/-innen, welche die Fachkräfte? 
- Welche Bildungsziele werden verfolgt? 
- Welche Werte sollen vermittelt werden? 
- Was kann Beratung leisten, wo sind die 
Grenzen? 
• Veränderungen im SGB VIII 
 
Arbeitsgemeinschaft 5 nach § 78 SGB VIII 
Tagesbetreuung für Kinder 
Sprecherin Sabine Busch 
Stellvertretung Felizitas Schulte 
Geschäftsführung Sibylle Kratz-Trutti 
 02 51/ 4 92 – 51 30 
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien 
Jugendhilfe und des öffent-
lichen Trägers 
Anzahl der 
Sitzungen 2017 
7 
„Wo bekommen wir nur das Personal für die vielen 
neuen Kitas in Münster her?“ 
Diese Frage beschäftigt die freien und kommuna-
len Träger seit langem und wurde von der AG 5 
Kindertagesbetreuung unter der Überschrift „Ent-
wicklung des Fachkräftebedarfs“ als Schwerpunkt-
thema 2017 bearbeitet. Die Erweiterung der Aus-
bildungskapazitäten, die Anwendung der Perso-
nalvereinbarung NRW sowie das betriebliche Per-
sonalmanagement waren Themen der Unterar-
beitsgruppen, mit denen in verschiedenen Ge-
sprächskreisen die Diskussion angeregt wurde. 
Die Planung konkreter Umsetzungsmaßnahmen zu 
ausgewählten Handlungsansätzen folgt in einem 
nächsten Schritt. 
Die AG 5 Kindertagesbetreuung tagt regelmäßig 
eine Woche vor den Sitzungen des Ausschusses 
für Kinder, Jugendliche und Familien. Im Jahr 2017 
fanden insgesamt sieben Sitzungen statt. Neben 
den für den Arbeitsbereich Kindertagesbetreuung 
relevanten Inhalten der Sitzungen des Ausschus-
ses werden aktuelle fachliche und politische 
Schwerpunktthemen bearbeitet. Die AG 5 bildet 
Unterarbeitsgruppen (im zurückliegenden Jahr 
auch zu den Arbeitsthemen: Inklusive Erziehung, 
Anmelde- und Aufnahmeverfahren) und pflegt 
Kooperationen mit weiteren Qualitätszirkeln und 
Arbeitskreisen. Durch diese Vernetzung leistet sie 
einen Beitrag zur Abstimmung zwischen Trägern 
und Verwaltung und setzt sich für eine bedarfsge-
rechte und fachlich verantwortete Kindertagesbe-
treuung in Münster ein.

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
128 
Themen der Beratungen im Jahr 2017 waren: 
• „Bildungsdokumentation - Grundlagen, Eck-
punkte und Umsetzung“  
Erarbeitung und Verabschiedung eines gemein-
samen Positionspapieres 
• Vorstellung des Forschungsprojektes WEGE in 
die Grundschule  
Herr Henrik Streffer / Frau Dr. Hein, Institut für 
Erziehungswissenschaft der WWU, Münster 
• Vorstellung der Fortbildung für Fachkräfte in 
Kitas: Alltagsintegrierte Stärkung sozial-
emotionaler Kompetenzen 
Herr Prof. Dr. Joscha Kärtner, WWU Münster 
• Platzvergabe - Zusammenspiel zwischen Kin-
dertageseinrichtung und Kindertagespflege 
• Versorgung von Flüchtlingskindern in der Kin-
dertagesbetreuung 
• Weiterentwicklung des Trägerauswahlverfah-
rens für Kindertageseinrichtungen in der Stadt 
Münster 
• Großtagespflege auch mit angestellten Tages-
pflegepersonen - Erweiterung der erfolgreichen 
Ausbaustrategie mit selbständigen Tagespfle-
gepflegepersonen 
• Netzwerkgründung Haus der kleinen Forscher - 
Sachstandbericht 
Frau Sybille Benning, MdB / Frau Teresa Küp-
pers 
• Impfberatungspflicht 
Herr Dr. Iseke, Amt für Gesundheit, Veterinär- 
und Lebensmittelangelegenheiten 
• Sachstandsberichte zur aktuellen Kindertages-
betreuungsplanung und zum Ausbauprogramm 
• Kindertagesbetreuungsbericht 2017 
• Aktuelle Entwicklungen in der Fachpolitik 
• Kita-Platzvergabe und Ausnahmeverfahren 
Im Jahr 2018 sollen folgende Arbeitsschwerpunkte 
gesetzt bzw. fortgeführt werden: 
• Novellierung des Kinderbildungsgesetzes 
(KiBiz) 
• Trägervergabeverfahren (erneute Behandlung 
im AKJF nach Evaluation) 
• Anmelde- und Aufnahmeverfahren / For-
schungsprojekt der ZEW 
• Entwicklung des Fachkräftebedarfs / Strategien 
zur Abfederung des Fachkräftemangels 
• Qualität der Kindertagesbetreuung / Qualitäts-
entwicklung in der Jugendhilfe nach § 79 SGB 
VIII 
• Flexible Kindertagesbetreuung / Übermittagsbe-
treuung und Blockplätze 
• Weiterentwicklung der Kooperation zwischen 
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen / 
Übergang Kita und Schule 
• Zwischenergebnispräsentation des WEGE Pro-
jektes 
• Weiterentwicklung der Kooperation Kinderta-
geseinrichtung und Kindertagespflege 
• Tagesbetreuung von Kindern aus Flüchtlings- 
und Migrationsfamilien 
• Forschungsprojekte im Bereich frühkindliche 
Bildung 
• „Frühe Hilfen“, Prävention / Zusammenarbeit mit 
den Kinderärzten 
• Inklusion

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
129 
 
Arbeitsgemeinschaft 6 nach § 78 SGB VIII 
Hilfen zur Erziehung 
Sprecher Michael Kaiser 
Stellvertretung Dr. Friedhelm Höfener 
Geschäftsführung Heiner Vogt 
 02 51/ 4 92 – 51 75 
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien 
Jugendhilfe und des öffentli-
chen Trägers 
Anzahl der  
Sitzungen 2017 
4 
Die Arbeitsgemeinschaft 6 - Hilfen zur Erziehung 
nach § 78 SGB VIII hat auch im Jahr 2017 die 
kooperative Zusammenarbeit zwischen dem öffent-
lichen Träger und den freien Trägern der Jugend-
hilfe fortgesetzt. Das gemeinsame Ziel, die Qualität 
der erzieherischen Hilfen zu sichern und weiter zu 
entwickeln, stand in insgesamt vier Arbeitstreffen - 
bei aller Unterschiedlichkeit der Träger und The-
men - im Mittelpunkt. 
Die inhaltlichen Schwerpunkte waren im Einzelnen: 
• Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) / 
Anschlussmaßnahmen 
• Ombudschaften 
• Inklusion 
• Veränderung der Schullandschaft und Einfluss 
auf die Jugendhilfe / Jugendhilfe- und Schulent-
wicklungsplanung 
• Änderung des SGB VIII / Kinder- und Jugend-
stärkungsgesetz 
• Fachtagung „Kultursensibilität / Migrationsantei-
le in den HzE“ 
• Kinder- und Jugendhilfereport 2016 / HzE-
Bericht 
• Care-Leaver 
Das Arbeitsprogramm für 2018 umfasst folgende 
Themen: 
• Hilfebedarfe für Care-Leaver und junge Men-
schen in der Kinder- und Jugendhilfe (Excerpt 
AGJ zum 15. Kinder- und Jugendbericht) 
• Vernetzung der Kinder- und Jugendhilfe Müns-
ter mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie Müns-
ter (Einladung von Prof. Dr. Romer in eine Sit-
zung 2018) 
• Gemeinsamer Umgang mit grenzverletzenden 
Kindern- und Jugendlichen unter dem Stichwort 
„Entgrenzung der gesellschaftlichen Entwick-
lung“ 
• Schnittstelle Jugendhilfe-Schule - Umgang mit 
systemherausfordernden Kindern und  
Jugendlichen und deren Beschulung (Einladung 
von Frau Lennartz) 
• Hilfebedarfe von Flüchtlingsfamilien mit Kindern 
- wie kann sich die Jugendhilfe dabei gut auf-
stellen? 
• Digitalisierung der Kinder- und Jugendhilfe - ein 
Prozess der nächsten Jahre 
• Umgang mit dem Datenschutz? 
• Rahmenvertrag  
• Reform des SGB VIII und Ombudschaft

Jugendrat 
 
130 
8. Jugendrat 
Mit dem Ratsbeschluss der Stadt Münster vom  
18. Juni 2008, den Jugendrat als dauerhaftes An-
gebot in Münster einzurichten, bietet die Stadt 
Münster den Kindern und Jugendlichen in ihrer 
Stadt die Chance der institutionalisierten Beteili-
gung und der aktiven Mitwirkung an kommunalpoli-
tischen Prozessen. 
Ziele für die Einrichtung des Jugendrates 
Die Einrichtung des Jugendrates basiert auf dem 
Handlungsprinzip, Kinder und Jugendliche an allen 
sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen 
Jugendhilfe zu beteiligen, welches aus den §§ 8 
und 11 SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonven-
tion resultiert. Das Kinder- und Jugendfördergesetz 
NRW vom 01. Januar 2005 konkretisiert diese 
Forderung. 
Der Jugendrat der Stadt Münster bildet eine ver-
bindliche und institutionalisierte Beteiligungsform 
der Interessensvertretung von Kindern und Ju-
gendlichen in Münster: 
• Der Jugendrat der Stadt Münster sichert die 
Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendli-
chen in Münster. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster fördert die 
Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen 
auf kommunalpolitische Prozesse. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster kann die Le-
benswelt von Kindern und Jugendlichen aktiv 
mitgestalten. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet Frei-
räume der Mitverantwortung. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet die Ge-
legenheit, demokratische Lernprozesse einzu-
üben. 
Verstetigung der neuen Struktur des Jugendra-
tes der Stadt Münster 
Die am 22.03.2017 durch den Rat der Stadt Müns-
ter beschlossenen Änderungen (Vorlage 
V/0071/2017 „Änderung der Satzung, der Wahl-
ordnung und Aufstockung der pädagogischen Be-
gleitung des Jugendrates“) führten im Wahljahr 
2017 zu einer Wiedereinführung der stadtweiten 
Urnenwahl an allen weiterführenden Schulen. 
Ebenfalls wurde durch den Rat der Stadt Münster 
beschlossen, die Amtszeit des sechsten Jugendra-
tes auf drei Jahre auszuweiten, ein Sitzungsgeld 
auszuzahlen sowie Informationen, Termine und 
Niederschriften im Ratsinformationssystem der 
Stadt zu veröffentlichen. Auch dem Wunsch des 
Jugendrates, den Oberbürgermeister der Stadt 
Münster als Wahlleiter einzusetzen, wurde von 
Seiten des Rates entsprochen. 
Im November 2017 wurde somit der Jugendrat der 
Stadt Münster in einer stadtweiten Urnenwahl an 
allen weiterführenden Schulen Münsters gewählt. 
Bis zur Urnenwahl im November 2017 war der 
zuvor amtierende Jugendrat mit seinen 30 Mitglie-
dern im Amt. 
Struktur des Jugendrates 
Der Jugendrat unterliegt entsprechend der sich 
stetig im Wandel befindenden Jugendkultur einem 
permanenten Wandlungs- und Weiterentwick-
lungsprozess. Die Umsetzung dieser Prozesse 
sichert langfristig die erfolgreiche und jugendge-
rechte Beteiligung des Jugendrates auf kommuna-
ler Ebene. 
Der aus 30 Mitgliedern bestehende stadtweite 
Jugendrat setzt sich im Zuge dessen aus jeweils 
fünf Vertretern/-innen aus den sechs Stadtbezirken 
zusammen, welche sich in diversen Arbeitsge-
meinschaften unterschiedlichsten Themen widme-
ten. 
Weiterhin besetzte der Jugendrat folgende Ämter: 
• Vorstand des Jugendrates (bestehend aus drei 
gewählten Mitgliedern) 
• Vertreter/-innen und Stellvertreter/-innen für den 
Rat, den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien, den Sportausschuss sowie den Aus-
schuss für Schule und Weiterbildung

Jugendrat 
 
131 
• Bezirksvertretungsvertreter/-innen und ihre 
Stellvertreter/-innen für alle sechs Bezirke 
Unterstützung des Jugendrates 
Seit März 2015 wird der Jugendrat mit einer 0,5 
Stelle durch das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien, Team Jugendförderung, in seiner Arbeit 
begleitet und unterstützt. Mit dem Ratsbeschluss 
zur Vorlage V/0071/2017 vom 22.03.2017 wurde 
der Sperrvermerk zur Aufstockung der pädagogi-
schen Begleitung aufgehoben, so dass der Ju-
gendrat seit April 2017 mit einem Stundenkontin-
gent von 30 Stunden begleitet wird. 
Der Jugendrat wird von der Jugendförderung in 
seiner Arbeit folgendermaßen begleitet und unter-
stützt: 
• Erster Ansprechpartner in allen Belangen des 
Jugendrates 
• Anfertigung und Versand von Einladung, Ta-
gesordnung, Niederschriften 
• Organisation von Sitzungsräumen 
• Koordination und Organisation von Terminen 
• Kontaktaufnahme zu städtischen Ämtern und 
Einrichtungen im Bedarfsfall 
• Bearbeitung von Anfragen der Delegierten des 
Jugendrates 
• Unterstützung der Jugendrat-Kontaktstellen im 
Bedarfsfall 
• Organisation von Vernetzungstreffen 
• Verwaltungstechnische Unterstützung von Pro-
jekten 
• Betreuung der Social-Media Accounts des Ju-
gendrates 
• Verwaltung des Budgets des Jugendrates 
Themen/Projekte des Jugendrates 2017 
Der amtierende Jugendrat der Stadt Münster tagte 
im Jahr 2017 an insgesamt 11 Sitzungsterminen 
(bis November 2017). Darüber hinaus gab es Sit-
zungen der verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. 
Der Jugendrat hat sich dabei vorrangig mit folgen-
den Themen beschäftigt: 
• Die Mitglieder des Jugendrates haben am 
„Workshop unter Palmen“ (Landestreffen der 
NRW-Jugendräte in Herne) sowie an der Fach-
tagung „Jugend Macht Politik“ zur erfolgreichen 
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der 
Kommune teilgenommen. 
• 2017 arbeitete der Jugendrat thematisch in den 
Arbeitsgemeinschaften AG Kinderschutzbund, 
AG Jipa, AG Flüchtlinge, AG Jugendratswahl, 
AG Bildungsfahrt und AG Öffentlichkeitsarbeit. 
• Das Projekt Jipa (Jugendliche inklusiv politisch 
aktiv) wurde in Zusammenarbeit mit SeHT 
Münster e. V. - einer gemeinsamen Arbeits-
gruppe für Kinder und Jugendliche mit und ohne 
Behinderung - weitergeführt. 
• Es wurde an der Plakatkampagne des Kinder- 
und Jugendrates NRW gegen Fremden-
feindlichkeit und für Toleranz mitgewirkt. 
• Die Arbeit des Jugendrates der Stadt Münster 
wurde in verschiedenen Kontexten vorgestellt. 
Es erfolgte ein Austausch mit aktiven Jugendrä-
ten aus anderen Städten. 
• Der Jugendrat engagierte sich bei verschiede-
nen Projekten wie „MünsterZukünfte - städtische 
Zukunftsprozesse gestalten“ und den Münstera-
ner Wochen gegen Rassismus. 
• Der Jugendrat beteiligte sich an der Zukunfts-
werkstatt Hiltrup zur kinder- und jugendgerech-
ten Gestaltung des Stadtbezirks. 
• Der Jugendrat wirkte beim Projekt Schülerhaus-
halt zur aktiven Mitgestaltung des Lernortes 
Schule und der Weiterentwicklung des Schulle-
bens mit. 
• Die Mitglieder der AG Bildungsfahrt planten die 
im Juni durchgeführte Bildungsfahrt zum Bun-
destag nach Berlin. 
• Es wurden Anregungen gemäß § 24 GO NRW 
(Busverbindung in die Rieselfelder, Beleuchtung  
Canisiusweg, Zebrastreifen Mecklenbeckerstra-
ße, Umgestaltung Skatepark Mecklenbeck, W-
LAN an Schulen) verfasst. 
• Es wurden Stellungnahmen zu unterschiedli-
chen Themen (Initiative Bewegungspark Hiltrup, 
Bäderlandschaft, Schulmedien, W-LAN an 
Schulen, Preußenstadion) erstellt. 
• Es wurden Kommentierungen zu aktuellen Ge-
schehnissen in Münster verfasst. 
• Es wurde sowohl ein Austausch-Meeting mit 
den jugend- und schulpolitischen Sprechern der 
Fraktionen zum Thema W-LAN und Schul-

Jugendrat 
 
132 
medien an Münsters Schulen als auch mit den 
sportpolitischen Sprechern der Fraktionen zum 
Thema Bäderlandschaft initiiert. 
• Der Jugendrat wirkte bei der Erstellung der 
Imagefilmsequenzen zur Jugendratswahl 2017 
von der AG Medien des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien mit. 
• Es wurde in der Lenkungsgruppe Medienent-
wicklungsplan für die Schulen der Stadt Münster 
(MEP) mitgearbeitet. 
• An der Podiumsdiskussion der Informationsver-
anstaltung „Kandidaten-Meet&Greet“ zur Ju-
gendratswahl 2017 wurde teilgenommen. 
• Die stadtweite Jugendratswahl an allen weiter-
führenden Schulen Münsters im Jahr 2017 wur-
de durchgeführt. 
• Es erfolgte eine Projektkooperation zur Veran-
staltung „Haben wir uns noch etwas zu sagen? 
Wie die digitale Kommunikation unser Miteinan-
der verändert“ mit der kommunalen Senioren-
vertretung und dem Verein Bürgernetz. 
In jedem Stadtbezirk gibt es eine Jugendrat-
Kontaktstelle in einer bestehenden Einrichtung der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Jugendrat- 
Kontaktstellen dienen als Anlaufstellen für Jugend-
liche in den Stadtbezirken und unterstützen Ju-
gendratsmitglieder bei der Durchführung von Pro-
jekten in den Bezirken bzw. Stadtteilen. 
Kontaktstellen des Jugendrates: 
• Mitte: Paul-Gerhardt-Haus 
• West: Stadtteilhaus Fachwerk Gievenbeck   
• Nord: Jugendzentrum Sprakel 
• Ost: Jugendzentrum Drei Eichen 
• Südost: Bahnhof Wolbeck   
• Hiltrup: Stadtteilhaus 37°

Stellenplan 
 
133 
9. Stellenplan 
Im Stellenplan werden alle Stellen für die Beschäf-
tigten unabhängig von ihrer tatsächlichen Beset-
zung und untergliedert nach Beschäftigungsver-
hältnissen ausgewiesen. Er enthält die Stellen der 
Beamten/-innen und der nicht nur vorübergehend 
tariflich Beschäftigten. 
Seit 2011 werden in Bezug auf den Vergleich der 
gesamtstädtischen Stellenplanentwicklung mit der 
Entwicklung der Anzahl der Stellen im Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien die Zahlen be-
rücksichtigt, die vom Personal- und Organisations-
amt im Verwaltungsentwurf zum Stellenplan in der 
Rubrik „Stellenentwicklung“ veröffentlicht werden. 
Hierdurch ist sichergestellt, dass sämtliche im ge-
samten Stellenplanverfahren getroffenen Ent-
scheidungen (Vermehrungen, Einsparungen) auch 
tatsächlich in die Betrachtung mit einfließen und 
damit als Bezugsgröße zur Verfügung stehen. 
Die Zahl der Stellen im gesamten Stellenplan der 
Stadt Münster ist im Jahr 2017 um 3,25 % auf 
nunmehr 4.719,20 gestiegen. Damit hat sich der 
seit 2010 bestehende Trend fortgesetzt. Die Ent-
wicklung der Anzahl der Stellen des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien hat diesen An-
stieg im Betrachtungszeitraum dabei mit beein-
flusst. So entfielen in 2017 35,36 % aller Stellen-
vermehrungen auf den Bereich der Kinder-, Ju-
gend- und Familienhilfe. Die Anzahl der Stellen im 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Pro-
duktbereich 06) ist in 2017 insgesamt auf nunmehr 
931,80 angestiegen. Dieses entspricht einem Zu-
wachs von 5,97 % gegenüber 2016. Der Anteil der 
Stellen im Bereich der Kinder, Jugend- und Famili-
enhilfe an den Gesamtstellen der Stadt beträgt 
insgesamt 19,74 %. 
Auf der Basis der einschlägigen Beschlüsse des 
Rates und seiner Gremien haben sich neben zeit-
lich befristeten Ressourcenausweitungen die dau-
erhaften Stellenzuwächse im Wesentlichen wie 
folgt ergeben: 
• Zum Kindergartenjahr 2017/2018 wurde das 
bedarfsgerechte Angebot zur Kindertagesbe-
treuung mit dem weiteren Ausbau/Umbau von 
157 u3-Plätzen und 151 ü3-Plätzen in mehreren 
Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertages-
pflege weiterentwickelt. Im Rahmen des Stel-
lenplans 2017 wurden insgesamt 29,13 Stellen 
für Erzieher/-innen und hauswirtschaftliche Ge-
hilfen/-innen in verschiedenen städtischen Kin-
dertageseinrichtungen eingerichtet. 
Aufgrund des weiterhin starken Anstiegs von in 
Münster lebenden Kindern unter drei Jahren 
stieg im u3-Bereich die Versorgungsquote nur 
leicht auf aktuell 43,1 % nach 42,4 % im Vorjahr. 
Im ü3-Bereich beträgt sie nunmehr 104,4 %. Der 
weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung wird 
auch in den kommenden Jahren ein bestim-
mendes Thema bleiben. Dem entsprechend ha-
ben Verwaltung und Politik auch in 2017 weitere 
wichtige Beschlüsse zur bedarfsgerechten Si-
cherung und Umsetzung der Rechtsansprüche 
für u3- und ü3-Kinder gefasst. 
• Um dem stetigen Ausbau der Kindertagesbe-
treuung und damit dem auch im Bereich „Be-
triebskostenabrechnung“ gestiegenen Ar-
beitsaufwand Rechnung zu tragen, wurde dieser 
um 1,21 Stellen verstärkt. 
• Die Betreuungsangebote an offenen Ganz-
tagsschulen wurden im Rahmen eines bedarfs-
gerechten Ausbaus zum 01.08.2017 durch Ein-
richtung von 12 weiteren Gruppen ausgeweitet. 
Damit hat sich die Gesamtgruppenzahl von 202 
auf jetzt 214 Gruppen erhöht, in denen derzeit 
5.561 OGS-Kinder betreut werden (Offizielle Ok-
toberstatistik). Für das Schuljahr 2017/2018 wird 
somit eine Versorgungsquote von 58,9 % an 
Grund- und Förderschulen (Primarstufe) er-
reicht. Im Rahmen des Stellenplans 2017 wur-
den hierfür insgesamt 19,80 Stellen für Erzie-
her/-innen und Unterstützungskräfte neu einge-
richtet. Entsprechend dem Vorschlag der Ver-
waltung sind die Stellen bis zur konkreten Ein-
richtung der Gruppen gesperrt und werden 
durch Beschluss des Ausschusses für Personal, 
Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-
Government freigegeben. Mit der Vorlage 
V/0393/2017 wurden die Stellen zum Schuljahr 
2017/2018 zur Besetzung frei gegeben, die zur 
Deckung der sich aus der Einrichtung der weite-

Stellenplan 
 
134 
ren Gruppen ergebenden Personalbedarfe er-
forderlich sind. 
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014 
wurde vom Rat beschlossen, den Anteil der 
freien Träger im Bereich OGS bis zum Jahr 
2017 auf 25 % zu erhöhen. Die Umsetzung setzt 
voraus, dass es an vorhandenen OGS-
Standorten zu Trägerwechseln kommt. Hier-
durch würden sich auch Auswirkungen auf das 
vorzuhaltende städtische Personal ergeben. 
Zum Schuljahr 2017/2018 ist die Trägerschaft 
des offenen Ganztags der Paul-Schneider-
Schule in Kinderhaus und der Matthias-
Claudius-Schule in Handorf zum Caritasverband 
Münster gewechselt. In der Schulkonferenz der 
Matthias-Claudius-Schule Handorf vom 
30.11.2016 und der Schulkonferenz der Paul-
Schneider-Schule vom 27.03.2017 ist jeweils die 
Übernahme der Trägerschaft des Offenen 
Ganztags durch den Caritasverband Münster als 
freien Träger zum 01.08.2017 beschlossen wor-
den. Damit hat sich der Anteil der freien Träger 
auf 9 von 45 Grundschulen (20 %) erhöht. 
• Die Zahl der hilfeplanpflichtigen Fälle im Bereich 
der Bezirkssozialarbeit ist angestiegen. Dieses 
ist unter anderem auf eine erhöhte Zahl von un-
begleiteten minderjährigen Ausländern (umA) in 
Anschlussmaßnahmen zurück zu führen. Auf-
grund der damit einhergehenden steigenden Ar-
beitsbelastung und unter Berücksichtigung eines 
Fallzahlrichtwerts von 30 je Vollzeitstelle laut 
Empfehlung der GPA NRW wurden zum Stel-
lenplan 2017 weitere 2,0 Stellen eingerichtet. 
• Zur Sitzung am 03.05.2017 wurde dem Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien der 
Bericht des Familienbüros 2012-2016 vorgelegt. 
Dass in der wachsenden Stadt Münster ein be-
sonderer Bedarf an einer offenen Anlaufstelle, 
die Infos bündelt und berät, besteht, belegen die 
stetig steigenden Kontaktzahlen des Familien-
büros, die in diesem Bericht veröffentlicht wur-
den. So nahmen knapp 13.000 Bürger/-innen in 
2016 Kontakt zum Familienbüro auf. Seit 2012 
haben sich die Kontaktzahlen damit fast ver-
doppelt. 
Im Januar 2014 wurde der Kita-Navigator als 
zentrales Vormerksystem für Betreuungsplätze 
in Münster eingeführt. In den Räumen des Fami-
lienbüros finden Eltern einen Terminal mit dem 
Kita-Navigator, an dem sie ihr Kind in Kinderta-
geseinrichtungen in Münster vormerken können. 
Das Familienbüro steht den Eltern diesbezüglich 
telefonisch und vor Ort beratend und unterstüt-
zend zur Seite. 
Die hierfür zunächst bis zum 31.12.2016 befris-
tet eingerichtete 0,25 Stelle wurde nunmehr 
über den Stellenplan 2017 dauerhaft abgesi-
chert. 
• Das Präventionsteam Familienbesuche wurde 
zum Stellenplan aufgrund gestiegener Gebur-
tenzahlen um eine weitere 0,22 Stelle verstärkt, 
um auch in Zukunft dem Anspruch, Familienbe-
suche zeitnah durchzuführen, gerecht werden 
zu können.

Stellenplan 
 
135 
Die Beschäftigten 
Die Zahl der im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien tätigen hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen 
sowie Niedrig-Teilzeitbeschäftigten ist weiter ge-
stiegen. So arbeiteten zum Jahresende 2017 
(Stand: 17.11.2017) insgesamt 1.831 Personen im 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Das 
entspricht insgesamt einer Steigerung in Höhe von 
1,61 %. Hiervon entfielen 1.134 auf den Bereich 
der hauptamtlich Beschäftigten sowie 697 auf den 
Bereich der niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbei-
ter/-innen. 
Hauptamtlich Beschäftigte 
Folgende grundsätzliche Aussagen lassen sich 
festhalten: 
• Der Anteil der weiblichen hauptamtlichen Be-
schäftigten liegt aktuell bei 85,98 % (Vorjahr:  
86,34 %). 
• Der Anteil der männlichen hauptamtlichen Be-
schäftigten in den Bereichen ohne Kindertages-
einrichtungen und OGS liegt aktuell bei 25,82 % 
nach 25,35 % im Vorjahr. Damit hat sich die seit 
2014 bestehende Konstanz dieses Wertes im 
Bereich um 25 % weiter bestätigt. 
• In den städtischen Kindertageseinrichtungen 
und im Bereich „OGS“ zusammen hat sich der 
Trend des Anstiegs weiter verfestigt. Hier be-
trägt der Anteil aktuell 8,36 % nach 7,84 % im 
Vorjahr, bewegt sich insgesamt aber nach wie 
vor auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Da-
bei trägt der OGS-Bereich mit einem Anteil an 
männlichen hauptamtlichen Beschäftigten in 
Höhe von 12,36 % überproportional bei. In städ-
tischen Kindertageseinrichtungen liegt er ledig-
lich bei 6,11 %. 
• Der Anteil aller hauptamtlich Beschäftigten, die 
teilzeitbeschäftigt sind, hat sich mit 55,91 % 
nahezu auf dem Stand des Vorjahres (56,13 %) 
stabilisiert.  
• Der Anteil der teilzeitbeschäftigten Kräfte in den 
Bereichen ohne Kindertageseinrichtungen und 
OGS ist im Vergleich zum Vorjahr (46,48 %) 
wieder leicht gesunken und liegt aktuell bei 
45,11 %.  
In den städtischen Kindertageseinrichtungen 
und in der OGS zusammen beträgt er aktuell 
61,10 % (Vorjahr: 60,92 %). Damit wird hier ein 
neuer Höchststand seit Beginn der Auswertun-
gen 2011 markiert. Wesentlichen Einfluss hie-
rauf hat - neben dem weiteren bedarfsgerechten

Stellenplan 
 
136 
Ausbau - die Einrichtung der sog. Unterstüt-
zungskräfte im OGS-Bereich, die ebenfalls alle-
samt in Teilzeit arbeiten. Das verstärkt noch 
einmal die Tatsache, dass im Bereich „OGS“ 
ausschließlich Teilzeitstellen zur Verfügung ste-
hen. Dem gegenüber beträgt der Anteil der teil-
zeitbeschäftigten Kräfte in den städtischen Kin-
dertageseinrichtungen 39,92 % nach 41,11 % 
im Vorjahr und ist damit wieder unter die Marke 
von 40 % gefallen. 
• 91,48 % der teilzeitbeschäftigten Kräfte sind 
Frauen (Vorjahr: 91,83 %). 
• 67,55 % der hauptamtlich beschäftigten Kräfte 
sind entweder in städtischen Kindertageseinrich-
tungen oder in der OGS tätig (43,30 % Kita; 
24,25 % OGS), was im Vergleich zum Vorjahr 
(66,79 %) eine nochmalige Steigerung bedeutet. 
Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung der 
hauptamtlich Beschäftigten nach Geschlecht und 
Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung als Übersicht dar: 
Jugendamt 
ohne Kinder-
tagesein-
richtungen  
und OGS 
Beschäftigte  
368 
Männlich 
95 
Vollzeit 
81 
Teilzeit 
14 
Weiblich 
273 
Vollzeit 
121 
Teilzeit 
152 
Nur Kinder-
tageseinrich-
tungen und 
OGS 
Beschäftigte 
766 
Männlich 
64 
Vollzeit 
24 
Teilzeit 
40 
Weiblich 
702 
Vollzeit 
274 
Teilzeit 
428 
Summen Beschäftigte 
1.134 
Männlich 
159 
(14,02 %) 
Vollzeit 
500 
(44,09 %) 
Weiblich 
975 
(85,98 %) 
Teilzeit 
634 
(55,91 %) 
Nach wie vor bietet sich im Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien aufgrund der Vielzahl an 
Aufgaben ein vielfältiges Beschäftigungsspektrum, 
was sich in den unterschiedlichsten Professionen 
widerspiegelt, die im Amt vorzufinden sind. Den 
größten Anteil macht dabei weiterhin die Gruppe 
der Erzieher/-innen mit insgesamt 48,59 % (Vor-
jahr: 48,83 %) aus, die in den Bereichen „Kinderta-
gesbetreuung“ und „OGS“ tätig sind. Dieser Trend 
ist damit nach wie vor ungebrochen und wird sich 
aufgrund des weiterhin notwendigen Ausbaus der 
Betreuung für Kinder unter drei Jahren sowie des 
weiteren Ausbaus der offenen Ganztagsschulen in 
den kommenden Jahren fortsetzen. An dem drin-
genden Erfordernis, im Bereich der Personalge-
winnung erhebliche Anstrengungen über unter-
schiedliche Wege (z. B. Rückkehrkonzept, Erhö-
hung von Ausbildungskapazitäten, attraktivere 
Gestaltung der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsitua-
tion) zu unternehmen, um dem bestehenden Fach-
kräftemangel entgegen zu wirken, hat sich damit 
nichts geändert. 
Darüber hinaus hat die Gruppe der „Kinderpfleger/-
innen“ seit Ende 2015 deutlich an Gewicht gewon-
nen. Wesentlicher Grund hierfür ist die mit der 
Vorlage V/0569/2015 beschlossene Reduzierung 
der Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhält-
nisse (Niedrigteilzeitkräfte – NTK) im OGS-Bereich 
bei gleichzeitiger Umwandlung in sozialversiche-
rungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (siehe 
hierzu auch S. 141). Abhängig von der jeweiligen 
Qualifikation erhalten die Unterstützungskräfte hier 
eine Vergütung in der Tätigkeit von Kinderpfle-
gern/-innen bzw. als Kinderpfleger/-in / sonstige 
Beschäftigte mit entsprechenden Tätigkeiten.  
Die Gesamtübersicht über die im Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien vertretenen Professio-
nen kann der nachfolgenden Grafik entnommen 
werden.

Stellenplan 
 
137 
Ende 2016 waren 47,71 % aller im Amt beschäftig-
ten Personen älter als 45 Jahre. Damit ist dieser 
Wert im Vergleich zum Vorjahr (47,24 %) weiter 
angestiegen und stellt einen neuen Höchstwert seit 
Beginn der Auswertungen dar. Dem gegenüber 
bewegt sich das Durchschnittsalter aller hauptamt-
lich Beschäftigten mit 43,26 Jahren exakt auf dem 
Wert des Vorjahres. Betrachtet man einzelne Be-
reiche, so sind nach wie vor deutliche Schwan-
kungsbreiten festzustellen.  
So beträgt der Anteil der Personen, die älter als 45 
Jahre sind, im Amt 51 ohne Kitas und OGS, 
57,07 %, und liegt damit deutlich über dem Durch-
schnitt des Amtes. Auch das Durchschnittsalter 
weist hier mit 46,56 Jahren die gleiche Tendenz 
auf, wobei festzuhalten ist, dass es seit 2013 nur 
geringen Schwankungen unterliegt und sich viel-
mehr stetig im Bereich von 46 Jahren bewegt. 
Der Anteil der Personen, die älter als 45 Jahre 
sind, ist im Bereich „OGS“ erneut auf 49,09 % 
(Vorjahr: 47,77 %) gestiegen und bewegt sich da-
mit über dem amtsweiten Durchschnitt. Eine ähnli-
che Entwicklung ist auch beim Durchschnittsalter 
festzustellen. Es liegt im Bereich „OGS“ bei 42,75 
Jahren (Vorjahr: 42,44 Jahre), bewegt sich hier 
jedoch unter dem Amtsdurchschnitt. Beide Werte 
stellen neue Höchstwerte seit Beginn der Auswer-
tungen dar. 
Weiterhin wesentlich beeinflusst wird diese 
Entwicklung durch die Gruppe der Unterstützungs-
kräfte. Über 71 % sind hier älter als 45 Jahre. Mit 
Stand 17.11.2017 waren 66 Unterstützungskräfte 
tätig. Damit waren gut 35 % der vorhandenen 
Stellen besetzt. 
Besonders auffällig ist ferner, dass im Bereich 
„OGS“ einzig die Gruppe der 41-45-Jährigen nicht 
nur nicht am Personalwachstum partizipiert, 
sondern sogar einen deutlichen Rückgang zu 
verzeichnen hat. Dieses lässt sich jedoch nicht 
allein durch das Älterwerden vorhandener Kräfte 
und einen damit verbundenen Altersgruppen-
wechsel erklären. So sind die Zahlen bei den 41-, 
43- und 45-Jährigen zurückgegangen.  
Im Gegensatz zum für das gesamte Amt auszu-
machenden Trend weisen die städtischen 
Kindertageseinrichtungen nach wie vor eine 
ausgewogene Altersstruktur auf. Auffällig sind hier 
insbesondere die folgenden Punkte: 
• Machte sich in der Vergangenheit insbesondere 
bei der Gruppe der 31-35-Jährigen persönliche 
Familienplanung in Verbindung mit der

Stellenplan 
 
138 
Inanspruchnahme von Elternzeit bemerkbar, so 
hat sich diese Tatsache in 2017 zusätzlich auf 
die Gruppe der 36-40-Jährigen ausgeweitet. Im 
Ergebnis hat sich hier eine Art „Delle“ ausge-
bildet.  
• Der weiterhin signifikante Zuwachs bei der 
Altersgruppe „56 bis 60 Jahre“ sticht ferner 
heraus. Er ist im Wesentlichen auf Altersgrup-
penverschiebungen zurück zu führen. Somit hat 
sich die bereits im letzten Jahr festzustellende 
Annäherung an die amtsweite Struktur weiter 
verfestigt. Sank die Beschäftigtenzahl im 
Bereich Kita bisher bereits ab einem Alter von 
56 Jahren deutlich ab, ist ein derartiger 
Rückgang nunmehr auch hier erst in der 
darauffolgenden Altersgruppe (über 60) 
festzustellen. 
• Die Altersgruppe „26 bis 30 Jahre“ hat die 
alleinige Spitzenposition als zahlenmäßig 
stärkste „verteidigt“, die Gruppe der 41-45-
Jährigen hat jedoch nahezu aufgeschlossen. 
• Nach stetigen Anstiegen seit Beginn der Aus-
wertungen hat die Zahl der über 60-Jährigen 
erstmals einen - wenn auch nur minimalen - 
Rückgang zu verzeichnen. Hier war die Zahl der 
regulär Ausgeschiedenen erstmals größer als 
die Zugewinne aus Altersgruppenverschie-
bungen. 
• Der Anteil der Personen, die älter als 45 Jahre 
sind, bewegt sich in städtischen Kindertagesein-
richtungen mit aktuell 39,92 % nach 40,47 % in 
2016 weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt 
für das gesamte Amt und hat erstmals seit 2014 
wieder die 40 %-Marke unterschritten. Das 
Durchschnittsalter in städtischen Kindertages-
einrichtungen weist mit 41,36 Jahren (Vorjahr: 
41,45 Jahre) weiterhin den niedrigsten Wert 
aller Bereiche des Amtes auf. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
befindet sich weiterhin mitten in einem „Konkur-
renzkampf“ mit anderen Anstellungsträgern bei der 
Gewinnung von Fachpersonal. Dieses zeigt sich 
daran, dass es immer schwieriger wird, Stellen mit 
geeignetem Personal und auch zeitnah zu 
besetzen. Der allgemein steigende Bedarf an 
pädagogischem/erzieherischen Fachpersonal 
verstärkt diese Situation. 
Sie wird sich - bezogen auf alle Professionen - in 
den kommenden Jahren durch eine stetig 
steigende Zahl an regulär ausscheidenden Kräften 
(Rente, Pensionierung) noch verschärfen. Dabei 
trifft diese Problematik den Bereich „Kindertages-
betreuung“ aufgrund seiner aktuellen Altersstruktur 
im Moment nach wie vor weitaus weniger. Hierfür 
sind die bereits vorhandenen Maßnahmen zur 
Personalgewinnung weiterhin ein wesentlicher 
Faktor. 
Erfreulich ist, dass die Entwicklung aus 2015, als 
erstmals eine deutliche Reduzierung der befriste-
ten Beschäftigungen erreicht wurde, nicht nur 
bestätigt werden konnte, sondern sich sogar im 
Vergleich zum Vorjahr (13,63 %) wieder leicht auf 
13,02 % verringert hat. Der Anteil befristeter 
Beschäftigung im Kommunalen Sozialdienst hat 
sich zwar über die 10 %-Marke auf 11,43 % 
(Vorjahr: 9,71 %) erhöht. Trotzdem lässt sich im 
Ergebnis festhalten, dass die hier gemeinsam mit 
dem Personal- und Organisationsamt vereinbarten 
Schritte weiterhin die angestrebte Wirkung 
erzielen. 
Die nachfolgenden Grafiken belegen die Aussagen 
für die 
a) insgesamt im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien,  
b) im Bereich des Amtes exklusive städtische 
Kindertageseinrichtungen und OGS,  
c) im Bereich „städtische Kindertageseinrichtun-
gen“ sowie  
d) im OGS-Bereich  
tätigen hauptamtlich Beschäftigten auf anschau-
liche Weise.

Stellenplan 
 
139

Stellenplan 
 
140

Stellenplan 
 
141 
Niedrig-teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/-
innen 
Auch im Jahr 2017 spielte der Einsatz von niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen in sozialver-
sicherungsrechtlich geringfügigen Beschäftigungs-
verhältnissen (früher: geringfügig Beschäftigte) in 
den Bereichen „OGS“ sowie „Kinder- und Jugend-
arbeit“ eine wichtige Rolle bei der Aufgabenerledi-
gung. Während der Einsatz in den städtischen 
Stadtteileinrichtungen ein wichtiger Personalbe-
standteil bei der pädagogischen Arbeit sowie bei 
der Aufgabenerledigung der Cafébetriebe ist, ist 
der Einsatz in offenen Ganztagsschulen fest in der 
für die Personalausstattung gültigen Finanzformel 
verankert.  
Die Beschäftigten leisten in ihren Teilzeitarbeits-
verhältnissen i. d. R. bis zu 12 Stunden/Woche. 
Folgende grundsätzliche Aussagen lassen sich 
festhalten: 
• Mit der Vorlage V/0569/2015 wurde die Verwal-
tung vom Rat beauftragt,  
die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsver-
hältnisse (Niedrigteilzeitkräfte – NTK) – soweit 
organisatorisch umsetzbar – zu reduzieren und 
in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs-
verhältnisse umzuwandeln. Die erforderlichen 
Vollzeitäquivalente werden im Stellenplan 2016 
ausgewiesen, mit der Umwandlung wird zum 
1.8.2016 begonnen.  
Um das für den OGS-Bereich erarbeitete Kon-
zept umsetzen zu können, wurden die dafür 
notwendigen Planstellen (93,81) über den Stel-
lenplan 2016 eingerichtet. Zum Stellenplan 2017 
kamen 5,30 Planstellen im Rahmen des be-
darfsgerechten Ausbaus hinzu. 
Hierdurch wird die Intention des SPD-Antrages 
Nr. A-R/0051/2014 „Abbau geringfügiger Be-
schäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster“ 
entsprechend aufgegriffen. 
Tatsächlich hat sich die Zahl der niedrig-teilzeit-
beschäftigten Mitarbeiter/-innen in der OGS zum 
zweiten Mal in Folge auf nunmehr 513 verrin-
gert. Das entspricht einem Rückgang seit No-
vember 2015 in Höhe von 13,78 %. Ursächlich 
für die nach wie vor recht hohe Anzahl ist einer-
seits, dass aktuell nur rund 35 % der Unterstüt-
zungskraftstellen besetzt werden konnten. Des 
Weiteren ist die Zahl der eingesetzten niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen abhängig 
von den konkreten Anmeldezahlen. So erhält 
jede Schule für jedes Kind bis zum Erreichen 
der nächsten Gruppe (26.-49. Kind; 51.-74. 
Kind; 76.-99. Kind; usw.) ein Budget von 2 Wo-
chenstunden für den Einsatz von niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen. 
Um nachhaltig die angestrebte Verringerung ge-
ringfügiger Beschäftigungen erreichen zu kön-
nen, ist es unerlässlich, die Bemühungen bei 
der Besetzung weiterer Unterstützungskraftstel-
len fortzusetzen. 
• Der Anteil der weiblichen Beschäftigten ist leicht 
von 73,12 % in 2016 auf nunmehr 71,74 % zu-
rückgegangen. 
• Im Bereich „OGS“ hat der Anteil der weiblichen 
Beschäftigten mit 76,80 % weiter abgenommen 
(Vorjahr: 77,61 %), liegt aber nach wie vor über 
dem amtsweiten Anteil.  
• 73,60 % der Beschäftigten sind in der OGS tätig 
(Vorjahr: 74,35 %). 
• 38,88 % aller Beschäftigten arbeiten mehr als 
acht Wochenstunden. Im Bereich „OGS“ liegt 
der Anteil bei überdurchschnittlichen 48,92 %. 
Beide Werte sind rückläufig. 
• Nach wie vor stellen die 21- bis 25-Jährigen mit 
34,43 % die mit deutlichem Abstand stärkste 
Gruppe.  
• 49,35 % aller Beschäftigten sind im Alter zwi-
schen 21 und 30 Jahren, nach 47,89 % im Vor-
jahr. Während dieser Anteil im Bereich „OGS“ 
bei 44,64 % liegt, beträgt er im Bereich „Kinder- 
und Jugendarbeit“ sogar 62,57 %. Sämtliche 
Werte stellen Höchstwerte seit Beginn der Aus-
wertungen im Jahr 2011 dar. 
• Nach wie vor scheint ein Arbeitseinsatz im 
OGS-Bereich mit einer eher überschaubaren 
wöchentlichen Arbeitszeit (max. 12 Wochen-
stunden) und mit der Gewissheit, in den Ferien 
arbeitsfrei zu haben, gerade für Mütter beson-
ders attraktiv. Der Anteil der weiblichen Be-
schäftigten im Bereich der 41- bis 60-Jährigen 
beträgt hier überdurchschnittliche 96,79 %. 
Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick 
über die tatsächlichen Beschäftigungsumfänge 
sowie über die Altersstrukturen.

Stellenplan 
 
142

Organisation 
 
143 
10. Organisation 
Die Strukturen des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien sind in der als Anlage beigefügten 
Übersicht dargestellt. Dieses Organigramm zeigt, 
welche Organisationseinheiten mit welchen Funk-
tionen an der Bereitstellung der Leistungen des 
Amtes mitwirkten (Aufbauorganisation). 
Folgende wesentliche inhaltliche und strukturelle 
Veränderungen haben sich im abgelaufenen Jahr 
2017 ergeben: 
• Zum 01.04.2017 wurde die bisherige Fachstelle 
„Kinder- und Jugendförderung, Offene Ganz-
tagsschulen“ geteilt und aus den beiden Kernbe-
reichen  
a) ein neues Team „Kinder- und Jugendförde-
rung“ sowie  
b) eine Fachstelle „Offene Ganztagsschulen“ 
gebildet.  
Hiermit wurde insbesondere der Tatsache Rech-
nung getragen, dass die Betreuungsangebote 
an Offenen Ganztagsschulen in den vergange-
nen Jahren stetig ausgebaut wurden und damit 
einhergehend die Leitungsspanne erheblich an-
gestiegen ist. Auf der anderen Seite hat sich in 
der Kinder- und Jugendförderung die offene 
Kinder- und Jugendarbeit durch zusätzliche kin-
derpädagogische Angebote in den Flüchtlings-
einrichtungen erweitert. Hier stand generell die 
konzeptionelle Weiterentwicklung der Angebote 
auch unter Berücksichtigung der aktuellen 
Flüchtlingszahlen an. In diesem Zusammenhang 
sei auf die in der AKJF-Sitzung am 22.11.2017 
beratene Vorlage V/0886/2017 verwiesen.  
• Nach wie vor besteht für die Stadt Münster eine 
Aufnahmeverpflichtung von rund 200 unbeglei-
teten minderjährigen Ausländern (umA). Hierbei 
zeigt sich die Zahl der zu betreuenden bzw. mit 
Hilfen zu versorgenden Personen seit geraumer 
Zeit auf einem stabilen Niveau. Mit einem deutli-
chen Absenken der Quote ist nicht zu rechnen. 
Nachdem jedoch noch zu Beginn des Jahres 
2016 sich die überwiegende Zahl der umA in der 
Inobhutnahme befand, hat sich die Zahl der 
Personen, für die Anschlussmaßnahmen umge-
setzt wurden, bis zum heutigen Zeitpunkt 
schrittweise erhöht. 
Aus diesem Grund konnte die Zahl der befristet 
eingerichteten, zusätzlichen Stellen zum Ende 
des Jahres 2017 reduziert werden. Der Einsatz 
der weiterhin erforderlichen Personalressourcen 
wurde befristet zunächst bis zum 31.12.2018 
verlängert.  
Zur Situation unbegleiteter minderjähriger Aus-
länder (umA) in Münster wird der Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien durch die 
Verwaltung weiterhin regelmäßig informiert. 
• Zum 01.07.2017 wurde das Unterhaltsvor-
schussgesetz (UVG) reformiert. Wesentliche 
Änderungen sind 
- die Verlängerung der Bezugsberechtigung 
(nunmehr bis zur Vollendung des 18. Le-
bensjahres anstatt bis zum 12. Lebensjahr) 
sowie  
- der Wegfall der Höchstbezugsdauer von 72 
Monaten. 
Aufgrund der damit verbundenen, erheblichen 
Fallzahlsteigerungen wurde der betroffene Be-
reich zunächst überplanmäßig um 2,0 Stellen in 
der Sachbearbeitung und um eine 1,0 Stelle im 
Bereich „Rückforderungen“ verstärkt. Im Rah-
men der stattgefundenen Beratungen zum 
Haushaltsplan 2018 wurden die Stellen mittler-
weile dauerhaft im Stellenplan abgesichert.

Organisation des Jugendamtes 
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil) 
wahrgenommen (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die 
Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien". 
15 Mitglieder 
(mit Stimmrecht)
24 beratende Mitglieder 
(ohne Stimmrecht)
Amtsleiterin 
5 Abteilungen 
29 Kindertageseinrichtungen 
9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
(§ 71 SGB VIII)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG)
AG 1: Mädchen und Jungen / Gender 
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit 
AG 3: Jugendsozialarbeit 
AG 4: Familienförderung 
AG 5: Kindertagesbetreuung 
AG 6: Erziehungshilfen 
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen

Amtsleiterin 
Anna Pohl 
(Stellvertretung: Bernhard Paschert, Heiner Vogt)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
Sekretariat 
Petra Karger   
Abteilung 51.2
Kinder- und 
Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit 
Leitung: Bernhard Paschert 
(Georg Piepel)
Abteilung 51.1
Tagesbetreuung für 
Kinder 
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti 
(Monika Reuter-Humpohl,
Oliver Heintze)
Fachstelle 
Städtische Tages-
einrichtungen für Kinder 
Leitung: Monika Reuter-Humpohl 
Fachstelle 
Finanzierung und 
Förderung von 
Kindertageseinrichtungen 
Leitung: Oliver Braun 
Fachstelle 
Elternbeiträge und 
wirtschaftliche Hilfen 
Leitung: Silvia Siewert 
Fachstelle 
Beratungsstelle 
für Kindertagespflege 
Leitung: Oliver Heintze 
Fachstelle 
Jugendhilfe an 
weiterführenden 
Schulen 
Leitung: Heike Nees 
Fachstelle 
OGS 
Leitung: Sven Kentrup 
Fachstelle 
Kinderpädagogik 
Leitung: Andreas Garske 
Telefon 0251 / 492 5101        
Telefax 0251 / 492 7730 
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de 
internet: www.stadt-muenster.de/jugendamt 
29 Städtische Kinder-
tageseinrichtungen 
Fachstelle 
Jugendinformations-
und -bildungs-
zentrum - Jib 
Leitung: Michael Geringhoff 
Jugendhilfeplanung  
Birgit Herdes, 
Nadja Rengshausen, 
Simon Westarp 
Finanzmanagement 
und -controlling,
Ausschuss-
angelegenheiten 
Heike Dierks 
Team Verwaltung 
1. SB: Jochen Detering 
Fachstelle 
Kinder- und 
Jugendeinrichtung 
WUDDI 
Leitung: Dieter Schmitz 
Fachstelle 
Stadtteilhaus 
Fachwerk 
Gievenbeck / La Vie 
Leitung: Alfons Egbert 
Fachstelle 
Drogenhilfe 
Leitung: Georg Piepel 
Abteilung 51.4
Familien- und 
Erziehungshilfen 
Leitung: Heiner Vogt 
(Karin Weinlich)
Fachstelle 
Wirtschaftl. Jugendhilfe,
Elterngeld 
Leitung: Manfred Julitz 
Fachstelle 
Beistandschaften,
Unterhaltsvorschussstelle 
Leitung: Ralf Neuhaus 
Geschäftsstelle Örtliche 
Kommission nach 
§§ 78a ff. SGB VIII, 
Heimaufsicht 
Karin Weinlich, 
Sigrid Schmeddes 
Stabstelle 
Planung von 
Kindertageseinrichtungen 
und konzeptionelle Grund-
satzangelegenheiten 
1. SB: Manuela Eschert 
Abteilung 51.5
Controlling und 
zentraler Service 
Leitung: Chris Hagel 
(Heike Dierks) 
IuK- und 
Gebäudemanagement, 
zentrale Verwaltung, 
Beschaffungen 
Informations- und 
Bürgerservice, 
Familienbüro 
Fachstelle 
Stadtteilhaus  
Lorenz-Süd / 37°
Leitung: Berthold Götte 
Fachstelle 
Jugendhilfe in der 
Primarstufe 
Leitung: Edgar Brey 
Fachcontrolling 
Nadja Rengshausen 
Sven Werk 
Zentrale Trägerförderung 
Anke Landenberger 
Abteilung 51.3
Kommunaler 
Sozialdienst (KSD)
Leitung: Benedikt Lütke Glanemann 
(Heike Fernholz)
KSD-Bezirk 
West 
Leitung:
Heike Fernholz 
KSD-Bezirk 
Nord 
Leitung:
Hans Tillack 
KSD-Bezirk 
Ost/Südost 
Leitung:
Matthias Gehlmann 
KSD-Bezirk 
Hiltrup 
Leitung:
Ralf Geller 
Fachstelle 
Prävention, Netzwerk-
koordination Frühe Hilfen, 
Schwangerschaftsberatung 
Leitung:
Brigitte Berghoff 
Bezirksüber-
greifende 
Fachdienste 
Leitung:
Hermann Sandknop 
Adoptiv- und 
Pflegekinder 
Annette Tenhumberg 
Heimfachdienst 
Felizitas Gola 
Vormund-
schaften / 
Pflegschaften 
Frank Museler 
Koordination 
JGH 
Bernhard Gleitz 
Eingliederungs-
hilfen 
Reinhold Kauling 
KSD-Bezirk 
Mitte 
Leitung: 
Jutta Echelmeyer 
Kinderschutz 
Udo Hartmann 
Betreuung des 
Offenen Ganztags 
an 45 Schulen 
Stand: 01.01.2018 
„Bundesstiftung Frühe 
Hilfen“ 
Netzwerkkoordination*
Britta Bülter 
Britta Paarmann 
Modellvorhaben 
„Kommunale 
Präventionsketten“*
Britta Bülter 
Koordination 
Arbeits- und 
Gesundheitsschutz 
Personalverwaltung 
Bildungsmonitoring  
Silke Thesing 
Team 
Kinder- und 
Jugendförderung 
1. SB: Maike Talhoff 
Betreuung 
unbegleitete 
minderjährige 
Flüchtlinge*
Alexander Milic 
*Projektstellen/ üp-Stellen

Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Demografie
Bevölkerungsentwicklung
Gesamt 
männlich
weiblich
Ausländer
mit Migrationsvorgeschichte 
0 bis unter 3 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
3 bis unter 6 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
6 bis unter 10 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
10 bis unter 14 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
14 bis unter 18 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
18 bis unter 21 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
21 Jahre und älter
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
Familien 
Haushalte mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Ehepaare bzw. Paare mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Alleinerziehende mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
% - Anteil Alleinerziehender
% - Anteil Kinder von Alleinerziehenden
5.661
8.321
20,8 %
17,8 %
1.831
247.686
117.365
130.321
50.828
27.165
46.718
21.504
4.732
3.759
10.353
5.349
5.004
3.535
13.438
6.005
7.433
69.098 71.655
148.424
161.005
307.842
147.511
160.331
31.198
70.608
3.404
5.096
13.011
246.021
1.808
116.474
129.547
8.435 8.246
21,4 % 20,5 %
118.089
5.788
18,3 % 17,6 %
2015 2016 2017
304.235
4.946
8.555
309.429
4.633
8.875
146.140
158.095
29.551 32.422
5.046
4.435
4.120
5.272
4.569
4.306
4.034
3.787
7.8217.744
3.979
3.765
3.123
10.092
5.210
4.882
8.763
4.569
4.194
3.432
130.794
248.883
5.570
4.753
3.931
7.676
10.495
3.892
3.784
5.145
5.399
2.022
6.184
7.480
5.849
7.162
49.935 51.293
3.594
27.090 27.173
46.203 46.882
37.768 38.636
21.302 21.603
38.397
3.343 3.512
4.708
5.228
4.996
3.838
10.224
9.898
9.579
3.097
3.580
9.754
10.208
4.936
3.201
4.2054.100
9.766
5.034
13.664

Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Statistik - Zahlen, Daten, Fakten
2015 2016 2017
Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 44,5 42,4 43,1
Tageseinrichtungen für Kinder
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 30,3 29,4 29,8
Versorgungsquote für drei- bis sechsjährige Kinder in % 104,5 103,4 104,4
Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt 10.250 10.451 10.697
für unter dreijährige Kinder 2.409 2.515 2.610
für drei- bis sechsjährige Kinder  7.841 7.936 8.087
Anzahl der Familienzentren 30 31 33
Tagespflege für Kinder
Betreute Kinder in Tagesfamilien insgesamt 1.217 1.196 1.258
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 14,2 13,0 13,4
für unter dreijährige Kinder 1.130 1.109 1.171
für drei- bis sechsjährigen Kinder 33 33 33
für sechs- bis zehnjährige Kinder 54 54 54
Angebotene Unterrichtsstunden, Grundqualifizierung 337 346 372
Angebotene Unterrichtsstunden, weitergehende Qualifizierung 634 595 447
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ 9.096 9.210 9.210
Einrichtungen mit Wochenendöffnung 27 34 31
Jugendsozialarbeit
Rückgeführte Schüler der Richard-von-Weizsäcker-Schule 21 7 17
Durch Fachkräfte betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 275 267 214
Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus 496 1.125 827
Drogenhilfe 
Klientenkontakte in der Beratung 3.275 3.238 3.359
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.775 5.370 4.890
Stamklientel im ausstiegsorientierten Bereich 623 579 583
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen 79 66 63
Angebote für Familien
Elternbesuche durch das Präventionsteam 2.485 2.423 2.041
Anträge auf Elterngeld (seit 2008 kommunal) 4.338 4.472 4.609
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 367 367 360
Beratung zur Erziehung, Partnerschaft, Personensorge 380 399 354
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 12.343 12.922 16.268
Hilfen zur Erziehung (Stichtag 31.12.)
Anzahl der Hilfen zur Erziehung insgesamt (laufend und beendet) 1.633 1.744 1.802
Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen 19 30 39
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter 5 5 6
Erziehungsbeistandschaft 83 99 105
Sozialpädagogische Familienhilfe 161 204 190
Erziehung in einer Tagesgruppe 57 58 51
Heilpädagogische Horte 24 23 17
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 1 SGB VIII 150 153 170
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII 101 131 133
Heimerziehung und sonstige Wohnformen 198 238 285
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 0 1 3
Leistungen der Eingliederungshilfe 207 252 331
Weitere Leistungen (Anzahl pro Jahr)
Versorgung in Notsituationen 3 2 3
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 44 61 52
Inobhutnahme 292 345 362
Gesetzliche Amtsvormundschaft  30 23 12
Bestellte Amtsvormundschaft 129 136 76
Bestellte Amtspflegschaften 70 72 96
Beistandschaften 1.027 994 1.000
Sorgerechtsentzüge  37 41 56
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Familiengericht 374 495 476
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Jugendgericht 1.227 1.329 1.398
Anmerkung: 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung beinhalten die Hilfen für junge Volljährige

HzE Jahresdaten 2017
Bestand Ende Bestand Ende Summe Summe
Mj. jg. Vj.
§ 13 Abs 3 4 2 35 19 6 54 39 21 60 30 21 51
§19 6 13 0 0 19 0 6 13 19 5 9 14
§20 1 2 0 0 3 0 1 2 3 0 2 2
150%
§27 VAR.1 0 2 11 8 2 19 11 10 21 9 11 20
§27 VAR.2 6 11 0 0 17 0 6 11 17 8 2 10
§27 VAR.3 17 14 0 0 31 0 17 14 31 23 13 36
§27 VAR.4 1 3 0 1 4 1 1 4 5 1 0 1
§27 VAR.5 46 48 0 1 94 1 46 49 95 39 45 84
§27 VAR.7 0 5 0 0 5 0 0 5 5
§27 VAR.9 1 1 0 1 2 1 1 2 3
71 84 11 11 155 22 82 95 177 17,2% 80 71 151
117%
§ 29 8 70 0 0 78 0 8 70 78 0 38 38
§ 30 71 90 8 15 161 23 79 105 184 99 92 191
§ 31 184 188 0 2 372 2 184 190 374 204 176 380
§ 32 51 31 0 0 82 0 51 31 82 58 32 90
§ 35 2 1 2 2 3 4 4 3 7 1 2 3
316 380 10 19 696 29 326 399 725 3,3% 362 340 702
103%
§33 SATZ 1 162 13 8 3 175 11 170 16 186 153 36 189
§33 SATZ 2 116 24 17 11 140 28 133 35 168 131 30 161
278 37 25 14 315 39 303 51 354 1,1% 284 66 350
101%
§34 VAR.1 188 37 76 66 225 142 264 103 367 216 123 339
§34 VAR.2 6 44 0 2 50 2 6 46 52 8 53 61
§34 VAR.4 12 2 3 3 14 6 15 5 20 14 1 15
206 83 79 71 289 150 285 154 439 5,8% 238 177 415
106%
Summe amb. 851 51 408 494 902 5,7% 442 411 853
106%
Summe stat. 604 189 588 205 793 3,7% 522 243 765
104%
Summe amb. + stat. 1.455 240 996 699 1.695 4,8% 964 654 1.618
105%
§ 33 S 1 59 9 5 11 68 16 64 20 84 74 17 91
§ 33 S 2 17 0 0 6 17 6 17 6 23 21 4 25
76 9 5 17 85 22 81 26 107 -7,8% 95 21 116
92%
669 231 900 2,2% 617 264 881
102%
Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
1.077 725 1.802 3,9% 1.059 675 1.734
pro 10.000 U21 298 104% 288
Gesamt für Finanzen
Daten für HZE-QuoteDaten für HZE-Quote
stationär Gesamt
Detaildaten Summen Summen 2016
Minderjährige (Mj.) junge Volljährige (jg. Vj.) Bestand Ende Gesamt
Veränderung 
zum Vorjahr
Kostenerstattung § 33 (KE-Fälle)
2017 Bestand Ende Gesamt
stationär Gesamt

HzE Jahresdaten 2017
Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
ambulant 21 30 51 13 27 40
stationär 109 102 211 46,5% 70 74 144
147%
2016 2016 2015 2014
362 345 292 211
219 215 204 93
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 331 296 251 258
300 354 268 240
29 10% 5% 9% 14%
115 38% 33% 45% 34% 60.546 57.352
95 32% 39% 20% 34%
61 20% 23% 27% 18%
Quote §§ 30/31 in 18 Mon.: § 30/93%; § 31/92%
Bestand Ende Bestand Ende Summe Summe
Mj. jg. Vj.
§35a amb. / 89 % 262 61 34 28 323 62 296 89 385 225 107 332
§35a stat. /  11 % 8 3 27 14 11 41 35 17 52 12% 27 13 40
270 64 61 42 334 103 331 106 437 17,5% 252 120 372
117%
HzE- Quote in % incl KE-Fälle ohne KE-
Fälle
amb. HzE 50,06 50% 53% 50% 49%
stat. HzE 49,94 50% 47% 50% 51%
in % Fälle
18 Monate §30 93% 98 93% 90%
18 Monate §31 92% 174 92% 93%
amb. HzE 
stat. HzE 
18 Monate §30
18 Monate §31
amb. HzE 
stat. HzE 
18 Monate §30
18 Monate §31
Gefährdungseinschätzungen §8a:
KWG
Latent KWG
Keine KWG/Unterstützung
davon UMA
Inobhutnahmen § 42: 
Hilfen für junge Volljährige (§ 41)
Minderjährige (Mj.) junge Volljährige (jg. Vj.) Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
Keine KWG
Veränderung 
zum Vorjahr
Summen 2017 Summen 2016Veränderung 
zum Vorjahr
Leistungen § 35a

Impressum 
Herausgeberin 
Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Zusammenstellung 
Iris Bäumker 
Heike Dierks 
Chris Hagel 
Anna Pohl 
Nadja Rengshausen 
Helmut Schnermann 
Sven Werk 
Fotos 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Ralf Emmerich 
Mai 2018, 450

Info unter:  www.stadt-muenster.de/jugendamt
begleiten
fördern
schützen
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
48153 Münster · Hafenstraße 30
Tel. 4 92-51 00 · Fax 4 92-77 30
E-Mail: jugendamt@stadt-muenster.de

Berichtsvorlage

2469 Zeichen

V/0339/2018 
V/0339/2018 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.06.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Einbringung 
   05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
 
 
Bericht: 
 
 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage seinen jährlichen Kinder- und 
Jugendhilfereport vor. Der Bericht erfüllt mehrere Funktionen: 
 Er ist als Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien nicht nur 
eine Vorlage für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, sondern enthält Informatio-
nen über die auf gesetzlichen Vorgaben sowie Vorgaben des Rates beruhenden wesentlichen 
Aufgaben und Leistungen der städtischen Kinder- und Jugendhilfe für eine breite Öffentlichkeit und 
interessierte Fachleute. 
 Viele Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Münster werden von freien Trä-
gern vorgehalten. Hierdurch ergibt sich eine enge Verzahnung und eine intensive Zusammenarbeit 
zwischen ihnen und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Auch dieses zeigt der Bericht 
auf. 
 Als ein Ergebnis des Fach- und Finanzcontrollings stellt der Kinder- und Jugendhilfereport diffe-
renzierte Analysen und Bewertungen der im Berichtsjahr erbrachten Leistungen anhand von 
Grundinformationen, Zielsetzungen und Kennzahlen dar und enthält damit über den Haushalt hin-
aus steuerungsrelevante Informationen über aktuelle Entwicklungen und Veränderungen. Diese 
können Anregungen und Hinweise für zukünftige Entwicklungsprozesse geben. 
Insgesamt bietet der Kinder- und Jugendhilfereport somit Orientierungs- und Überblicksperspektiven. 
Er ersetzt jedoch nicht die Arbeitsberichte und Sonderpublikationen einzelner Einrichtungen und 
Fachdienste des Amtes, sondern wird durch diese ergänzt und vertieft. Weiterhin kommen die teilwei-
se auf gesetzlichen Vorgaben basierenden Vorlagen und Berichte an den Ausschuss für Kinder, Ju-
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
18.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Hagel 
Telefon: 492-5102 
HagelC@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0339/2018 
gendliche und Familien und weitere Gremien hinzu, die zu aktuellen Fragestellungen für die Gremi-
enarbeit erstellt werden. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage: Kinder- und Jugendhilfereport 2017

Beratungsverlauf (2)

13.06.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Einbringung Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung
05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (33)

  • Beckstraße
  • Sonnenstraße
  • Hensenstraße
  • Hansestraße 04
  • Windthorststraße
  • Hafenstraße 30
  • Trauttmansdorffstraße
  • Scheibenstraße
  • Regina-Protmann-Straße 01
  • Meyerbeerstraße 04
  • Middelerstraße
  • Eichendorffstraße
  • Hüfferstraße
  • Idenbrockplatz
  • Normannenweg
  • Harsewinkelplatz
  • Laerer Landweg
  • Markweg
  • Fehrbellinweg 6
  • Canisiusweg
  • Marie-Curie-Straße
  • Von-Esmarch-Straße 15
  • Gronowskistraße
  • Engelenschanze
  • Alt Angelmodde
  • Preußenstadion
  • Kinderhaus
  • Edelbach
  • Hohe Geist
  • Petersheide
  • Drei Eichen
  • Holtrode
  • Wierling 31

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Details

Aktenzeichen
V/0339/2018
Typ
Vorlagen
Datum
18.04.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37