Mandari Insight

BV5/083/2025

Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung

Bezirksvertretung Informationsvorlage 14.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5, Sitzung am 27.05.2025, TOP 29

Informationsvorlage BV

· application/pdf

Ansehen

Informationsvorlage BV

18834 Zeichen

BV5/083/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 5 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 5 27.05.2025 Kenntnisnahme 
 
1. Laubsammelbehälter für den Düsseldorfer Norden –Angermund als Pilot-
projekt, Vorlage BV5/167/2024 
BV-Sitzung vom 3. Dezember 2024 
 
Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, das nachbarschaftliche Engagement 
bei der Pflege des Straßenbildes zu unterstützen und für die Herbst - und Winterzeit 
Laubbehälter analog der Konzepte anderer Städte aufzustellen. 
Konkret bittet die Bezirksvertretung 5 die Verwaltung entsprechende Behälter in 
einer ersten Pilotphase im Umfeld der Straßen Alte Gasse/Angeraue/Heltorfer Mark 
aufzustellen. In einem weiteren Schritt wird sie gebeten, mögliche weitere Standorte 
für Laubsammelbehälter im Stadtbezirk 5 zu eruieren und die Öffentlichkeit mit ein -
zubeziehen. Eine Vorstellung der Standorte und der Prozess der Öffentlichkeitsbe -
teiligung sollten der Bezirksvertretung vor Beginn des Herbstes 2025 vor gestellt 
werden. 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
Für die Entfernung von Herbstlaub bestehen in Düsseldorf folgende Möglichkeiten: 
- Entfernung durch die AWISTA Kommunal im Zuge der satzungsgemäßen 
Straßenreinigung: Im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage zur Straßenreini -
gungssatzung) ist festgelegt, in welchen Straßen diese Reinigung durch -
geführt wird. Dies betrifft die überwiegende Zahl der Straßen in Düsseldorf. 
Anwohnerinnen und Anwohner zahlen diese Leistung über die Straßenreini -
gungsgebühr. Soweit hingegen in der Straßenreinigungssatzung für eine 
Straße eine Anwohnerreinigung festgelegt ist, haben diese auch die Pflicht zur 
Reinigung und auch zur Entsorgung der erfassten Abfälle und zahlen dement -
sprechend keine Gebühr. Dies betrifft z um Beispiel die im Antrag genannten 
Straßen in Angermund. Sofern eine Mehrheit der Anwohnerinnen und 
Anwohner einer Straße dies wünscht, kann die Verwaltung eine Änderung der 
Straßenreinigungsklasse dieser Straße und damit eine regelmäßige Reinigung 
durch die AWISTA GmbH in die Wege leiten, verbunden dann natürlich mit der 
Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr. Damit sind auch gebührenrechtliche 
Anforderungen (Stichwort „Gebührengerechtigkeit“) erfüllt.

Seite 2 
- Entsorgung über die im Teilservice stadtweit gebühren freie Biotonne: 
Anwohnerinnen und Anwohner haben bei Bedarf die Möglichkeit, zum Beispiel 
eine größere Biotonne zu bestellen, um darüber „sauber separiertes“ Laub zu 
entsorgen. 
 
- Gebührenfreie Entsorgung über Recyclinghöfe und mobile Grünschnitt -
sammlung. 
 
In Düsseldorf gab es von 2002 bis 2006 ein Angebot zur Ausgabe und Einsammlung 
von Laubsäcken aus Papier gegen eine geringe Gebühr. Dieses Angebot wurde 
seinerzeit kaum nachgefragt und ist daher auch wieder eingestellt worden. 
 
Derzeit nutzt die Stadtverwa ltung einige entgeltpflichtige Müllgroßbehälter zur 
Erfassung von Laub von Innenflächen. Eine „saubere, separate“ Erfassung von Laub 
ist allerdings auch damit schwierig, häufig finden sich Störstoffe in den Behältern. 
 
Die Verwaltung verfolgt mit der AWIST A Kommunal GmbH das Ziel, ein solches 
Angebot – möglicherweise ab 2026 – auch für private Nutzer zu ermöglichen. Die 
gemeinsamen Prüfungen dazu sind allerdings noch nicht abgeschlossen: Zum einen 
wäre eine effiziente zusätzliche Logistik aufzubauen, zum an deren sind gebühren -
rechtliche Anforderungen zu klären und gegebenenfalls ein System für ein ent -
sprechendes Gebühreninkasso aufzubauen.  
 
Leider kann derzeit keine verbindliche Zusage gemacht werden, ob oder wann ein 
solches System eingerichtet wird. Vor diesem Hintergrund legt die Verwaltung der 
Öffentlichkeit nahe, für die Entsorgung von sauber separiertem Laub weiterhin die 
Biotonne zu nutzen und gegebenenfalls größere oder zusätzliche Behälter zu 
bestellen. 
 
2. Errichtung eines Pocketparks auf Flächen des Hannes-Esser-Platz. Platz 
attraktiver gestalten/Stadtklima verbessern/Aufenthaltsqualität steigern, 
Vorlage BV5/014/2025 
BV-Sitzung 28. Januar 2025 
 
Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, die Aufenthaltsqualität auf dem 
Hannes-Esser-Platz zu verbessern, die Fläche klimatechnisch deutlich aufzuwerten 
und zu prüfen, ob dort ein Pocketpark errichtet werden kann. Die Außengastronomie 
sollte ebenfalls wie die neuen, privaten Spielang ebote für Kinder mit einbezogen 
werden. Die Sitzgelegenheiten sollten auch so gewählt werden, dass die Bäume 
einen entsprechenden Sonnenschutz bieten. 
Außerdem sollte geprüft werden, ob Fördermittel des Landes oder des Bundes 
genutzt werden können. 
Sollten die Bedingungen eines Pocketparks nicht umsetzbar sein, bitten wir um ent -
sprechende Vorschläge der Verwaltung, wie eine klimaangepasste Bepflanzung 
erfolgen und die Aufenthaltsqualität deutlich gesteigert werden kann. 
Es wäre eine Win-Win Situation für das Klima und die Bürger. 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
Die Aufwertung des Hannes -Esser-Platzes durch eine stärkere Begrünung und 
bessere Verschattung bietet sich an. Es ist auffällig, dass sich die Bäume auf dem 
Platz im Vergleich zu den Bäumen im Straßenraum nicht gut entwickelt haben. Auch 
Nachpflanzungen von Bäumen haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Dies 
liegt offenbar in erster Linie an der schlechten Bodenqualität im Platzbereich. Bei den 
beiden dreieckigen Grünflächen komm t noch hinzu, dass sich Schrägneigung der 
Flächen ungünstig auf die Versickerungsmenge des Regenwassers auswirkt, da das 
Wasser zu schnell abfließt.

Seite 3 
Eine komplette Entsiegelung des Platzes wird von der Verwaltung nicht empfohlen, 
da hier erst vor 15 Jahre n ein sehr hochwertiges Natursteinpflaster verlegt wurde. 
Sinnvoll wäre ein Bodenaustausch im Bereich der bestehenden Bäume, ergänzende 
breitkronige Baumpflanzungen, eine Vergrößerung und hydrologische Optimierung 
der Baumbeete, die Absenkung der schrägen Grünflächen auf Platzniveau (Entfer -
nung der Gabionenwände) und die Einleitung eines Teils des auf den Pflasterflächen 
anfallenden Regenwassers in die Baumscheiben. 
 
Die Verwaltung wird den Hannes -Esser-Platz in die Projektliste für den vom Rat der 
der Sta dt beschlossenen Klimaanpassungsetat aufnehmen. Eine Umsetzung aus 
diesem Etat steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass diese Mittel auch über das 
Jahr 2026 hinaus vom Rat der Stadt wieder zur Verfügung gestellt werden, da die 
bisher beschlossenen Mittel bereits vollständig verplant sind. 
 
Sollte der Klimaanpassungsetat nicht wieder aufgelegt werden, wird auf die übliche 
Vorgehensweise verwiesen: Die vielen Wünsche aus dem gesamten Stadtgebiet, die 
seitens der Bezirke, der Bürgerschaft und den politischen  Gremien an das Amt für 
Verkehrsmanagement herangetragen werden, werden gesammelt und sukzessive 
bearbeitet. Die Bearbeitung der sich in stetiger Erweiterung befindlichen Liste erfolgt 
im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen. 
 
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt prüft, ob die hydrologische Optimierung der 
Baumstandorte über das Stadtbaumkonzept finanziert werden kann, dass von der 
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) zu 80 Prozent gefördert wird. 
 
3. Solarbetriebene Mü lleimer an der U -Bahn-Haltestelle Klemensplatz nicht 
mitten im Weg platzieren, Vorlage BV5/015/2025 
BV-Sitzung vom 28. Januar 2025 
 
Die Bezirksvertretung 5 fasste mehrheitlich folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, den solarbetriebenen Mülleimer an der 
U-Bahn-Haltestelle Klemensplatz so aufzustellen, wie das bei sämtlichen anderen 
Mülleimern rund um die U -Bahn-Haltestelle Klemensplatz und, bezüglich solarbetrie-
bener Mülleimer, auf der Homepage des Herstellers der solarb etriebenen Mülleimer 
der Fall ist: Nämlich am Rand der Örtlichkeit (an der Umwehrung der U -Bahnstrecke 
beziehungsweise an dort befindlichen Straßenlaternen) und nicht mitten im Weg) 
 
Sollte eine Positionierung des solarbetriebenen Mülleimers an der Umwehru ng 
beziehungsweise an den Straßenlaternen wider Erwarten nicht möglich sein, ist der 
solarbetriebene Mülleimer an der U -Bahnhaltestelle Klemensplatz leider fehl am 
Platz. 
 
Die Verwaltung wird für diesen Fall gebeten, der Bezirksvertretung 5 einen neuen 
Standort vorzuschlagen. 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
Wie bereits zur BV5 -Sitzung am 27. August 2024 (siehe Nummer 15 der Vorlage 
BV5/098/2024) erläutert, wurde der Standort des Solarpapierkorbs auf dem 
Klemensplatz so gewählt, weil er an dieser Stelle aus beiden Richtungen gut sichtbar 
ist und seinem vorrangigen Zweck dient, in diesem stark frequentierten Bereich ein 
hohes Entsorgungsvolumen anzubieten. 
 
Da auch bereits im vorherigen Antrag der Bezirksvertretung 5 die Kritik am Standort 
und Erscheinungsbild geäußert wurden, hat sich die Verwaltung nun entschieden, 
den Solarpressbehälter gänzlich vom Klemensplatz abzuziehen. 
Die Umsetzung wird zu einem besonders frequentierten Bereich in der Innenstadt 
erfolgen.

Seite 4 
Im Stadtbezirk 5 wird dann le diglich der Solarpressbehälter an der Stockumer 
Kirchstraße / Ecke Hortensienstraße vorhanden sein. 
 
Um am Klemensplatz auch weiterhin ein hohes Entsorgungsvolumen anzubieten und 
dies seitens der Bezirksvertretung 5 besonders im Bereich der „Umwehrung und an 
den Straßenlaternen“ gewünscht ist, beabsichtigt die Verwaltung, dort drei 100 Liter 
eckig grüne Standbehälter aufzustellen. Diese haben den Vorteil, dass sie nicht im 
Boden verankert werden und somit bei Bedarf flexibler umgesetzt werden können. 
Die vorgesehenen Standorte sind dem hier dargestellten Planauszug zu entnehmen: 
 
 
 
Die vorgenannten Änderungen sind für Ende Mai vorgesehen. 
 
4. Leerstandsentwicklung und Einzelhandelsförderung in Kaiserswerth, 
Vorlage BV5/009/2025 
BV-Sitzung vom 25. Februar 2025 
 
In der Sitzung am 25. Februar 2025 wurden folgende Zusatzfragen gestellt: 
1. Wird die Verwaltung die Bezirksvertretung 5 über das Ergebnis der Kontakt -
aufnahme zu den Eigentümern leerstehender Immobilien informieren? 
2. Hat die Verwaltung eine Befragung der Händlerinnen und Händler durch -
geführt? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
1. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung 5 informieren , sobald Ergebnisse 
vorliegen. 
2. Eine Befragung der Händlerinnen und Händler ist seitens der Verwaltung nicht 
vorgesehen. Der Austauschtermin am 25. Februar.2025 (siehe Antwort zu 
Frage 2 zur BV -Sitzung vom 25. Februar 2025) zwischen der Industrie - und 
Handelskammer (IHK) und dem neuen Vorstand der örtlichen Werbege -
meinschaft hat stattgefunden. Dort wurden die entsprechenden Kontaktdaten

Seite 5 
der Wirtschaftsförderung an den neuen Vorstand der Werbegemeinschaft 
weitergegeben. 
 
5. Warum werden die BV 5 Bezirksvertreter/innen nicht eingeladen zu den  
Sitzungen der Bürger Beteiligung der U80/81, Vorlage BV5/021/2025 
BV-Sitzung vom 25. Februar 2025 
 
In der Sitzung am 25. Februar 2025 wurde folgende Zusatzfrage gestellt: 
Wann ist mit dem Abschluss der vierten Werkstatt zu rechnen und zu welchem 
Zeitpunkt wird die Verwaltung die Mitglieder der Bezirksvertretung 5 über das 
Ergebnis informieren? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
Der nächste Werkstatttermin ist abhängig von den Ergebnissen der Untersuchungen 
zur Förderfähigkeit der verschiedenen Varianten, welche aktuell durch die über -
schlägige Ermittlung des sogenannten Nutzen -Kosten-Indikators erfolgt. Die Förde -
rung wurde immer als Restriktionskriterium für die Variantenbewertung benannt.  
Die laufenden Untersuchungen werden sich voraussichtlich noch bis einschließlich 
Mai erstrecken. Im Anschluss erfolgt zunächst eine verwaltung sinterne Abstimmung 
der Ergebnisse und die Festlegung der weiteren Schritte. Dazu gehört unter anderem 
auch eine gutachterliche Einschätzung der Auswirkungen auf die Schutzgüter. 
Gegebenenfalls sind auch noch weitere Varianten zu untersuchen, sofern der fü r die 
Förderung erforderliche Indikator nicht erreicht werden kann. 
 
Ein konkreter Termin für den Abschluss der vierten Werkstatt kann daher derzeit 
nicht genannt werden. Die Beteiligung der Bezirksvertretung erfolgt in jedem Fall im 
Anschluss an die vierte Werkstatt. 
 
6. Wann endlich erhält die Hochwasser Schutzmauer eine Entfernung aller 
Pflanzen und Bäume und ein Abkantblech? Vorlage BV5/039/2025 
BV-Sitzung vom 25. März 2025 
 
In der Sitzung am 25. März 2025 wurden folgende Zusatzfragen gestellt: 
1. Kann der  Bereich der avisierten Arbeiten an der Hochwasserschutzmauer 
konkretisiert werden? 
2. Wird die Verwaltung die auszuführenden Arbeiten in einer Sitzung der Bezirks-
vertretung 5 vorstellen? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
1. Zur weiteren Konkretisierung der avisierten Arbeiten an der Hochwasser -
schutzmauer (HWSM) wird auf den nachfolgenden Lageplan verwiesen, der 
zeigt, an welchem Abschnitt der HWSM Arbeiten verrichtet werden. An den 
grün markierten Punkten wird die durch Wurzeln zerstörte Mauerkrone 
abgetragen und neu aufgebaut. 
Grundsätzlich werden am gesamten Abschnitt alle Fugen überarbeitet sowie 
defekte Steine ausgetauscht. Entlang des gesamten (rot markierten) 
Abschnitts wird ein Betonabdeckstein auf die Mauer aufgesetzt.

Seite 6 
 
 
2. Das für 2026 angedachte Vor haben wurde mittels einer Informationsvorlage 
(BV5/122/2020) bereits in der Sitzung der BV5 am 27. Oktober 2020 
vorgestellt. Sofern die BV5 mehrheitlich den Wunsch einer Berichterstattung 
äußert, ist der Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD) gerne bereit über d as 
Vorhaben an der Hochwasserschutzmauer erneut in einer Sitzung der BV5 
frühestens ab Quartal 2/2026 zu informieren. 
 
7. Situation und Planung der Pflegeplätze im Stadtbezirk 5, Vorlage 
BV5/055/2025 
BV-Sitzung vom 25. März 2025 
 
In der Sitzung am 25. März 2025 wurden folgende Zusatzfragen gestellt: 
1. Wie hoch ist der Pflegeplatzbedarf im Stadtbezirk 5 sowie im gesamten Stadt-
gebiet Düsseldorfs? 
2. Gibt es einen Verteilungsschlüssel? 
 
Die Verwaltung antwortet zusammenhängend wie folgt: 
Das beauftragte Gutachten zur Pflegebedarfsermittlung sieht Zielwerte für die 
einzelnen Versorgungsbereiche vor. Zur Frage, ob qualitativ eine gute Versorgungs -
kapazität erreicht ist, existieren keine verbindlichen Standards. Die Zielwerte 
basieren auf Vergleichen mit der Versorgun gsdichte auf Landes - und Bundesebene 
sowie in anderen Gebietskörperschaften sowie auf den Erfahrungen und der 
Expertise des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG). Die 
Zielwerte sind so angesetzt, dass ihre Umsetzung trotz steigendem Pflegebedarf eine 
Verbesserung der Versorgungssituation und eine Entlastung des Pflegesystems 
bewirken kann. Die vom ISG für die Stadt Düsseldorf vorgeschlagenen Zielwerte 
benennen Quoten für das gesamte Stadtgebiet aber auch für die 10 Stadtbezirke. 
Angesichts der heterogenen Strukturen und Möglichkeiten in den Stadtbezirken sind 
die Zielwerte auch im Kontext der angrenzenden Stadtbezirke zu betrachten.

Seite 7 
Der Stadtbezirk 5 liegt mit 13,5 Plätzen je 100 Pflegebedürftige über der 
gesamtstädtischen Versorgungsdichte (11,9 Plätze je 100 Pflegebedürftige). Durch 
eine geplante Angebotsausweitung wird sich die Versorgungsdichte auf 16,9 Plätze je 
100 Pflegebedürftige im Jahr 2030 erhöhen. 
Die Versorgungsdichte von 8 Vollzeitkräften je 100 Pflegebedürftig en liegt im 
Stadtbezirk 5 über dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 7,9 Vollzeitäquivalent je 
100 Pflegebedürftigen. 
 
* Bei den ambulanten Pflegediensten bezieht sich die Quote auf die Vollzeit -
äquivalente je 100 Pflegebedürftige. 
 
Auch im Bereich des Servicewohnens mit insgesamt 165 Wohnungen befindet sich 
die Versorgungsdichte von 6,3 Wohnungen je 100 Pflegebedürftigen über dem 
gesamtstädtischen Durchschn itt von 5,6 Wohnungen je 100 Pflegebedürftige. Ein 
Angebot von ambulant betreuten Wohngemeinschaften gibt es im Stadtbezirk 5 
bislang nicht. 
 
Das Amt für Soziales und Jugend ist im Rahmen der Ämterbeteiligung eingebunden 
in die Verfahren der Bauleitplanung  des Stadtplanungsamtes. In diesen Verfahren 
bringt das Amt für Soziales und Jugend zur Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur 
die jeweiligen Bedarfe der Pflegeinfrastruktur ein. Für den Stadtbezirk 5 sind das 
insbesondere Bedarfe der solitären Kurzzeit pflege und ambulant betreuter Wohn -
gemeinschaften. 
 
Die Prognose des Gutachtens zum Bedarf an Pflegeinfrastruktur in den Versorgungs -
bereichen für das Jahr 2035 ist in der nachfolgenden Tabelle differenziert dargestellt. 
 
Bereich … je 100 
Pflegebedürftige 
Ist 2023 
Düsseldorf 
Ziel 2045 
Düsseldorf 
Ist 2023 
Stadtbezirk 5 
Wohnungen mit Service 5,6 7,0 6,3 
Wohngelegenheiten in Wohnge -
meinschaften 
0,5 1,0 0,0 
Mitarbeiter ambulanter Dienste* 7,9 8,7 8,0 
Tagespflegeplätze 1,3 1,3 0,7 
Solitäre Kurzzeitpflegeplätze 0,3 0,5 0,0 
stationäre Pflegeplätze  11,9 11,9 13,5

Seite 8 
 
* Bei den ambulanten Pflegediensten bezieht sich die Quote auf die Vollzeitäquiva-
lente je 100 Pflegebedürftige. 
 
8. Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Geschichtsschreiberweg, Vorla -
ge BV5/057/2025 
BV-Sitzung vom 25. März 2025 
 
In der Sitzung am 25. März 2025 wurde folgende Zusatzfrage gestellt: 
Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, die Geschwindigkeitsbeschilderung so zu 
ändern, dass jede Verkehrsteilnehmerin beziehungsweise jeder Verkehrsteilnehmer 
unabhängig der Fahrrichtung erkennen, welche Geschwindigkeit gestattet ist? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
Bei Änderung der Geschwindigkeitsbeschilderung ist es aus Sicht der Verwaltung 
immer notwendig, die neue Beschilderung so zu gestalten, dass alle Verkehrsteil -
nehmerinnen und –teilnehmer erkennen, welche Geschwindigke it gestattet ist – 
unabhängig davon, in welche Richtung man fährt. 
 
9. GAT zur Prüfung einer Ausweitung Tempo 30 auf dem Sandweg in 
Stockum, Vorlage BV5/053/2025 
BV-Sitzung vom 25. März 2025 
 
Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung mittels einer Geschwindig -
keitsanzeigetafel (GAT) die Notwendigkeit einer Ausweitung der abschnittweisen 
Tempo-30-Regelung auf dem Sandweg in Stockum auf die Länge der Straße 
zwischen „Am Heidhügel“ und „Am rote n Haus“ zu prüfen und die Bezirksvertretung 
über das Ergebnis zu informieren. 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
Die Anbringung einer GAT in der Straße „Sandweg“, im Abschnitt „Am Heidhügel“ 
und „Am roten Haus“ ist an den vorhandenen Lichtmasten mög lich und wird in der 
zweiten Jahreshälfte 2025 vorgenommen.

Beratungsverlauf (1)

27.05.2025 Bezirksvertretung 5
TOP 29 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV5/083/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
14.05.2025
Erstellt
29.04.2025 14:52