AN/1468/2018
Grundstückstausch „Madaus-Gartenland“
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Antrag Linke AN-1468-2018
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Kalker Hauptstraße 247- 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang beim Bezirksbürgermeister: 25.10.2018 AN/1468/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 08.11.2018, TOP 7.4 Grundstückstausch „Madaus-Gartenland“ Antrag der Fraktion DIE LINKE. vom 25.10.2018 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Kalk zu setzen: Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Kalk bittet die zuständigen Ratsausschüsse, die Verwaltung zu beauftragen, zusammen mit der GAG Immobilien AG für den Bereich des sog. Ma- daus-Gartenlandes östlich des Neubrücker Rings, nördlich des Hüttenwegs und west- lich des Rather Kirchwegs in Köln-Neubrück einen Grundstückstausch auszuhandeln, bei welchem das oben genannte Gebiet an die Stadt Köln fällt und ein baureifes Ge- biet an die GAG übertragen wird. 2. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt, eine Anwohnerbefragung durchzuführen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um dieses Gebiet als Natur- und Naherholungsgebiet unter der möglichen Einbeziehung von Klein-, Gemeinschafts-, KiTa- und Schulgärten und ähnlichem dauerhaft von Bebau- ung freizuhalten. DIE LINKE. Fraktion in der BV Kalk Kalker Hauptstraße 247- 273; 51103 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Marco Pagano Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Begründung: Die Bezirksvertretung Kalk hat zuletzt in ihrer Sitzung am 28.01.2016 festgestellt, dass sie sich in der Vergangenheit stets für den Erhalt des Freiraums zwischen Brück, Neubrück und Rath/Heumar, gelegen zwischen den Straßen Rösrather Straße, Neubrücker Ring, Hans-Schulten-Straße, Astrid-Lindgren-Allee, Oberer Bruchweg, Lehmbacher Weg und Lützerathstraße sowie Am Burgacker für künftige Generationen und gegen jedwede weite- re Bebauung eingesetzt hat. In diesem Bereich liegt auch das so genannte Madaus-Gartenland, welches sich im Eigen- tum der GAG Immobilien AG befindet. Für die GAG ist diese Fläche derzeit totes Kapital, da im Sommer 2016 auch der Stadt- entwicklungsausschuss eine Bebauung abgelehnt hat. Die GAG braucht aber nichts so dringend wie bebaubare Flächen, um ihre Wohnungsbauziele zu erreichen. Die Stadt Köln braucht dringend mehr bezahlbare Wohnungen, welche die GAG gerne bauen würde, wenn sie die entsprechenden Baugrundstücke hätte. Ein Grundstückstausch wäre also bereits an dieser Stelle eine so genannte Win-Win- Situation. Aber die Vorteile liegen ebenfalls in der Anpassung an den kommenden Klimawandel und unterstützen hier die städtischen Bemühungen. Freie, unversiegelte Flächen bilden „Kälteinseln“, die helfen, die Nachttemperaturen zu senken und im städtischen Besitz kann eine wichtige Kälteinsel dauerhaft gesichert und der Bevölkerung zugänglich gemacht werden. Auf dem Gelände könnten neben einem komplett geschützten Bereich für die Natur auch Spazierwege, parkähnliche Strukturen und eine moderne („Klein-„)Gartenlandschaft ange- siedelt werden. Für ganz Neubrück gibt es keine einzige Kleingartenanlage. Eine solche könnte hier nach modernen Gesichtspunkten entstehen. Hierbei könnten Modelle des „Ur- ban Gardening“ genauso übernommen werden, wie der klassische Kleingarten, der Ge- meinschaftsgarten und die Kleinparzelle zur reinen Bewirtschaftung mit Nutzpflanzen. Den in Neubrück ansässigen Einrichtungen von Kita über Schulen bis hin zum Bürgerverein, dem Elternbildungswerk und dem Seniorennetzwerk könnten auf deren Wunsch passge- naue Gartengrundstücke zur Verfügung gestellt werden. Weitere Begründung erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen HP Fischer Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1468/2018
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 25.10.2018
- Erstellt
- 25.10.2018 12:06