1584/2022
Fertigstellung und Umsetzungsbeginn Förderkonzept Kulturelle Teilhabe
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Anlage 1 Förderkonzept Kulturelle Teilhabe Alltagssprache
46875 Zeichen
Förderkonzept Kulturelle Teilhabe
Stand: 24.02.2022
2
Inhalt
1 Ausgangslage ................................ ................................ ................................ ................ 3
2 Vorgehensweise zur Erstellung des vorliegenden Konzeptes ................................ ......... 5
3 Situationsanalyse ................................ ................................ ................................ ........... 7
3.1 Barrierefreiheit ................................ ................................ ................................ ......... 7
3.2 Finanzielle Hürden ................................ ................................ ................................ .. 8
3.3 Räumliche Teilhabe und Mobilität ................................ ................................ ............ 9
3.4 Mangelnde Kenntnisse im Umgang mit Diversität ................................ ................... 9
3.5 Ausbildung und Einstieg ................................ ................................ .........................10
4 Förderschwerpunkte ................................ ................................ ................................ ......10
4.1 Physische und sensorische Barrierefreiheit ................................ ............................11
4.2 Qualifizierung und Einstieg ................................ ................................ .....................11
4.3 Beseitigung finanzieller Zugangsbarrieren. ................................ .............................12
4.4 Verbesserung der Ansprache und Information im Vorfeld von Kulturveranstaltungen
12
4.5 Stärkung eines gleichmäßig über die Stadt verteilten Kulturangebotes ..................13
4.6 Formate zur Stärkung der Interaktion mit bestehendem und neuem Publikum .......14
4.7 Inhaltliche Auseinandersetzung mit Teilhabe erschwerenden Themen...................14
5 Förderinstrumente ................................ ................................ ................................ .........15
5.1 Konzeptionsförderung ................................ ................................ ............................15
5.2 Mehrjährige Projektförderung ................................ ................................ .................16
5.3 Einjährige Projektförderung ................................ ................................ ....................18
5.4 KulturPlus ................................ ................................ ................................ ...............19
6 Beirat ................................ ................................ ................................ .............................20
7 Evaluation ................................ ................................ ................................ .....................21
3
1 Ausgangslage
Im September 2018 wurde im Kulturamt der Stadt Köln das neue Referat Kultur als
Akteur der Stadtgesellschaft – Kulturelle Teilhabe – im Folgenden Referat für Kulturelle
Teilhabe genannt - eingerichtet. Anlass hierfür war die Feststellung, dass das Angebot
der Kölner Kunst - und Kulturszene im bundesdeutschen Vergleich enorm ist, jedoch
die Diversität derer, die Kunst und Kultur produzieren als auch derer , welche sie
rezipieren, nicht die Vielfalt der Stadtgesellschaft abbilden. Die Schaffung des neuen
Referates ermöglicht es dem Kulturamt , eine Vielzahl gesellschaftlich relevanter
Themen aus einem neuen Blickwinkel zu beleuchten und mehr Kul turelle Teilhabe,
sowohl für Produzierende als auch für Rezipierende, zu ermöglichen.
Aber wer genau ist gemeint , wenn über das Ermögl ichen von mehr Teilhabe
gesprochen wird?
In Köln lebten 2018 1.089.9841 Menschen, davon
bezogen über 114.000 Kölner*innen die Grundsicherung nach SGB II2,
hatten über 425.000 Kölner*innen einen Migrationshintergrund3,
hatten über 90.000 Kölner*innen eine Schwerbehinderung, davon über 52.000
mit einem Grad der Behinderung von über 704,
bezeichneten sich 10,6 % zwischen 18 und 75 Jahren als lesbisch, schwul,
bisexuell, trans*, inter* oder queer, kurz: LSBTIQ. Das entspricht einer Anzahl
von über 87.000 Personen5
waren über 190.000 Kölner *innen älter als 65 Jahre 6 (deren Anteil an der
Gesamtbevölkerung wird perspektivisch weiter steigen).
Ein Großteil der hier nur exemplarisch aufgezählten Gruppen von Bürger*innen sieht
für sich gleich mehrere Hürden für die Teilhabe an Kunst und Kultur oder fühlt sich und
seine Themen in Kunst und Kultur nicht angemessen repräsentiert.
Bei der Betrachtung der Zielgruppen für eine mögliche Förderung im Bereich der
Kulturellen Teilhabe sollen gezielt auch die Erkenntnisse des 1. Kölner
Lebenslagenbericht einbezogen werden. Hierbei soll auch der Bereich Kinder - und
1 Statistisches Jahrbuch Köln, 2019 96. Jahrgang, siehe Tabelle 104,S.34, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Hg.).
2 Statistisches Jahrbuch Köln, 2019 96. Jahrgang, siehe Tabelle 201, S. 85, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Hg.).
3 Statistisches Jahrbuch Köln, 2019 96. Jahrgang, siehe Tabelle 112, S. 44, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Hg.).
4 Statistisches Jahrbuch Köln, 2019 96. Jahrgang, siehe Tabelle 231, S. 128, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Hg.).
5 Studie LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln, S.8, Stadt Köln, Amt für Integration und Vielfalt(Auftraggeberin).
6 Statistisches Jahrbuch Köln, 2019 96. Jahrgang, siehe Tabelle 104,S.34, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Hg.).
4
Jugendliche, vor dem Hintergrund kausaler Auswirkungen auf Lebensumstände im
Alter, besondere Aufmerksamkeit finden. Im Besonderen möchte das vorliegende
Förderkonzept die positiven Einflussmöglichkeiten von Kunst - und Kultur auf die
Übergangsphasen zwischen den Lebensphas en forcieren. Auch die im
Lebenslagenbericht herausgearbeiteten Spezifika der vier Phasen des Lebensalters
sowie die sozio -topographischen Besonderheiten des Stadtgebietes fließen in die
Ausrichtung der neuen Förderinstrumente ein. Die Zahlen für sich genommen zeigen
aber auch deutlich, dass es sich bei der Ermöglichung von mehr Kultureller Teilhabe
nicht um eine „Nischen-Aufgabe“ handelt, sondern um eine Querschnitt saufgabe, die
einen Großteil der Kölner *innen mehr oder mi nder stark tangiert. Wird Kulturelle
Teilhabe weitergedacht, kann der Blickwinkel auch durchaus noch erweiter t werden.
So zeigt beispielsweise die von der Stadt beauftragte „Fast-Besucherbefragung Freie
Szene Köln “ aus 2018, durchgeführt von Prof. Tibor Kliment von der Rheinischen
Fachhochschule Köln , dass auch weite Teile der Bevölkerung , welche sich
vermeintlich keiner der „klassischen“ Teilhabe -Barrieren gegenübergestellt sehen,
Kunst und Kultur nicht oder nur selten rezipieren 7. Dies zeigt, dass die mangelnde
Teilhabe an Kunst und Kult ur offensichtlich nicht nur an Hürden beziehungsweise
Barrieren scheitert, sondern häufig auch an Vermittlungsdefiziten.
Daher ist vordringliches Ziel der nächsten Jahre, allen Bürger*innen der Stadt Köln –
unabhängig von Herkunft, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität,
Bildungsstand, Alter oder Behinderung und Einkommen – die Teilhabe am kulturellen
Angebot der Stadt zu ermöglichen. Gleichsam soll auch ein allgemeiner Diskurs über
die gesamtstädtische Rezeption von Kunst und Kultur sowie d as Verhältnis zwischen
Kunstschaffenden und Kunstrezipient *innen stimuliert werden. Hierzu sollen
Kulturschaffende zukünftig gezielt bei ihrem Audience Development unterstützt
werden. Die Maßgaben hierfür gilt es im Folgenden zu definieren. Vor diesem
Hintergrund versteht sich das Referat für Kulturelle Teilhabe nicht a ls weitere
Fördereinheit, die sich neben den Spartenreferat en einordnet, sondern als Einheit
welche die anderen Referate gewissermaßen vertikal durchkreuzt und in allen Sparten
mehr Teilhabe ermöglichen soll (vergleiche Abbildung 1) . Das vormalige Referat für
Interkulturelle Kunstprojekte geht im neuen Referat auf. Gleiches gilt auch für das alte
Förderkonzept Interkultur. In diesem Bereich hat sich der Diskurs stark entwickelt. Das
7 Vgl. Prof. Dr. Kliment, Tibor, Studie über Besucher Potenzial der freien Theater- und Tanzszene, Stadt Köln, Kulturamt,
(Auftraggeberin), Köln, 2018.
5
vorliegende Förderkonzept wurde partizipativ erarbeitet. Dazu haben mehrere
Beteiligungsphasen stattgefunden, in denen die Kölner*innen an der Erstellung des
Förderkonzeptes mitwirken konnten. Das Beteiligungsverfahren hat gezeigt, dass viele
Künstler*innen die Förderung aus dem alten Förderbereich als Stigma oder gar als
Herabwürdigung erfahren haben. Dieser Wahrnehmung wird durch die strukturelle
Neuausrichtung entschieden entgegengetreten.
Abbildung 1 Verortung des Referats Kultur als Akteur für Stadtgesellschaft - Kulturelle Teilhabe
2 Vorgehensweise zur Erstellung des vorliegenden Konzeptes
Um d em Vorhaben eine solide Grundlage zu verleihen , wurde Ende 2018 mit der
Erstellung eines Förderkonzeptes für den Bereich Kulturelle Teilhabe begonnen. Damit
die Bedeutung des Vorhabens deutlich wird , wurde es mit dem Beschluss des
Ausschusses für Kunst und Kultur vom 25. Juni 2019 zum Pilotprojekt im Rahmen der
Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung festgelegt. Die damit verbundene
Mitwirkung des städtischen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezernat der
Oberbürgermeisterin und des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung der Kölner
Freiwilligen Agentur gaben dem Prozess breite Unterstützung.
Arbeitsgrundlage für das weitere Verfahren bildete ein Auftaktworkshop am 12.
September 2019, in welchem Vertreter*innen der Perspektiven (Kulturschaffende und
Rezipient*innen)
„Soziale Lage, prekäre finanzielle Situation & Bildung“,
6
„Persönliche Beeinträ chtigungen: körperlich / Mobilität, Sinne, psychisch,
kognitiv“ und
„Vielfalt hinsichtlich Kultur, Sprache, Religion und sexueller Orientierung“
Bedarfe hinsichtlich der Ermöglichung von mehr kultureller Teilhabe erarbeiteten. Ziel
dieser Veranstaltung war es , bereits bekannte Bedarfe abzugleichen und mit
Produzenten*innen und Rezipienten*innen in den Dialog zu gehen. Die Auswertung
der Veranstaltung hat ergeben, dass die erarbeiteten Bedarfe nicht nur Eingang in das
Förderkonzept erhalten, sondern zu großen Teil en auch die zukünftige strategische
Ausrichtung des Referates beeinflussen.
Der ergebnisoffen durchgeführte Workshop führte daher zu Resultaten, welche direkt
Eingang in das vorliegende Förderkonzept finden konnten, aber auch zu solchen, die
der gesamtstrategischen Ausrichtung des Referates, besonders hinsichtlich der
Schaffung neuer Netzwerke, dienen. Themen, welche über das Wirkungsspektrum des
Referats hinausreichten, wurden gesammelt, sodass sie in die Prozesse der gesamten
Kulturverwaltung integriert werden können . Teile der Ergebnisse des Workshops
mündeten in Forderungen, welche auf kommunaler Ebene nicht lösbar sind, wurden
aber dennoch in die Gesamt-Dokumentation aufgenommen, sodass sie an geeigneter
Stelle auch als städtische Forderung nochmals ein gebracht werden können. Um
sicherzustellen, dass alle relevanten Bedarf e Eingang in das Förderkonzept finden,
wurden bei der ersten Workshop -Veranstaltung pro Perspektive drei Delegierte
benannt, die der Verwaltung bei der Ermittlung der Bedarfe und deren Überführung in
das vorliegende Förderkonzept zur Seite standen.
In einem weiteren Schritt sollten die erarbeiteten Ergebnisse im Rahmen einer
halbtätigen offenen Veranstaltung im März 2020 interessierten Kölner *innen
präsentiert werden und gleichsam die Möglichkeit für Feedback und direkten
Austausch gegeben werden. Leider musste die geplante Veranstaltung aufgrund der
Auswirkungen der Corona-Pandemie abgesagt werden. Um dieses wichtige Vorhaben
dennoch weiter voranzutreiben, wurde die geplante Beteiligung digital umgesetzt.
Hierzu wurden die Ergebnisse des Workshops in Texten, Videoclips mit Untertiteln und
Texten in Leichter Sprache auf dem Beteiligungsportal der Stadt Köln
www.meinungfuer.koeln präsentiert. Interessierte Bürger *innen hatten dort die
Möglichkeit, die Ergebnisse direkt zu kommentieren, die Themen in
7
Videosprechstunden – teils unter Anwesenheit von Gebärdendolmetscher*innen – mit
anderen zu diskutieren, oder ein Feedback per E -Mail oder Telefon zu hinterlassen.
Die Seite wurde fast 700-mal aufgerufen und es wurden zahlreiche Kommentare und
Anregungen auf verschiedensten Wegen übermittelt. D ie Auswertung der
Kommentare hat Eingang in das vorliegende Förderkonzept erhalten. Dessen Entwurf
wurde durch die oben erwähnten Delegierten abermals hinsichtlich der Vollständigkeit
geprüft und teilweise ergänzt. Sie sind somit zusätzlicher Garant für ei ne möglichst
ganzheitliche Betrachtung des Themas Kulturelle Teilhabe. Zudem orientiert sich das
Papier an existierenden Leitlinien innerhalb der Kölner Stadtverwaltung. Hierzu zählt
beispielsweise das Diversity Konzept der Stadt Köln „Köln l(i)ebt Vielfal t“, welches
unter anderen Leitlinien für die Stadt als Dienstleisterin und Partnerin formuliert, die
auch in der besonderen Beratungstätigkeit des Referates für Kulturelle Teilhabe, aber
auch in allen anderen Referaten des Kulturamts besondere Beachtung finden.
Ebenso kann das neue Referat für Kulturelle Teilhabe sowie das hier vorliegende
Papier als Teil der Umsetzungsmaßnahmen des Zehn-Punkte-Aktionsplans der
Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus gesehen werden. Besondere Wirkung
entfaltet sich hierdurch im Bereich des Handlungsfeldes Neun „ Förderung der
kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen, im öffentlichen Raum und im städtischen
Leben.“
Obgleich die Bedarfe der einzelnen Zielgruppen teils sehr differenziert sind, lassen sie
sich unter den Oberbegriffen Zugang, Ansprache, Mobilität , Programm und Räume
zusammenfassen. Im weiteren Verlauf der Entwicklung des vorliegenden Konzeptes
zeigte sich auch , dass es oftmals desselben Förderinstrument es bedarf , um
verschiedene Anforderungen zu erfüllen.
3 Situationsanalyse
Im folgenden Teil wird näher auf die erarbeiteten Ergebnisse beziehungsweise die im
Auftaktworkshop analysierten Bedarfe eingegangen.
3.1 Barrierefreiheit
Die Betrachtung des Themas Barrierefreiheit hat erneut bestätigt, dass es aus Sicht
aller drei berücksichtigten Perspektiven eine Vielzahl an Barrieren gibt.
8
Oft liegen diese schon vor dem eigentlichen Kulturbesuch : Die Ansprache im Vorfeld
beziehungsweise das Kulturmarketing erreicht häufig bereits durch die Sprachwahl nur
eingeschränkte Zielgruppen. Fehlende Texte in Leichter Sprache oder zu
akademische Wortwahl sind hier nur einige Gründe. Dies gilt ebenso im Rahmen der
künstlerischen Produktion als solcher . Des Weiteren erhalten Kulturnutzer*innen im
Vorfeld keine oder nur sehr mühsam Informationen bezüglich der Barrierefre iheit am
Spielort. Dies bezieht sich sowohl auf bauliche Barrierefreiheit , als auch auf
barrierefreie Rezipierbarkeit, wie zum Beispiel Audio Deskription et cetera.
Mehr noch als an Information über das Vorhandensein technischer und menschlicher
Hilfsmittel zur Beseitigung von Barrieren – besonders sensorischer Natur – mangelt es
an deren faktischem Vorhandensein. Hier wird häufig der Wunsch nach einem
Technik- oder Fachkräftepool geäußert, auf welchen alle Akteure der freien Szene
zugreifen können und so unter Nutzung vielfältiger Synergieeffekte einer breiteren
Zielgruppe die Rezeption ihrer Kunst ermöglichen können.
Neben der Frage nach der Rezipierbarkeit im Rahmen der Aufführungs -
beziehungsweise Darstellungssituation wird ebenfalls der Wunsch nach
Berücksichtigung einer breiteren Zielgruppe bereits bei der Inszenierung
beziehungsweise der Konzeption formuliert. Dies bezieht sich neben einfachen
Dingen, wie beispielsweise der Dauer einer Aufführung oder der Setzung von Pausen,
auch auf neue innovative Ansätze , die Barrierefreiheit als Teil der äs thetischen
Gesamtproduktion ansehen.
Weiterhin bestehen auch vielfältige Barrieren im baulich -technischen Sinne, wie
fehlende Rampen oder nicht vorhandene barrierefrei e und geschlechterneutrale
Toiletten. Die Beseitigung dieser Mängel kann allerdings nicht Aufgabe des
vorliegenden Förderkonzeptes für Kulturelle Teilhabe sein, sondern soll weiterhin im
Rahmen der Zuschüsse zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene
erfolgen, im Rahmen derer eine weitere Priorisierung des Themas Barrierefreiheit
erfolgen soll.
3.2 Finanzielle Hürden
Vertreter*innen aller Perspektiven gaben an, dass finanzielle Hürden eine der großen
Hinderungsgründe für die Teilnahme an Kulturveranstaltungen darstellen. Neben den
Eintrittspreisen für die Kulturveranstaltungen wird häufig auch der Preis für Tickets im
9
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverk ehr) als Hindernis für den Kulturbesuch
angegeben. Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass hinsichtlich der Ticketpreise für
Veranstaltungen im Rahmen des vorliegenden Förderkonzeptes keine
Lösungsansätze entwickelt werden können. Die Frage zu Ticketpreisen im ÖPNV
müssen auf anderer Ebene verhandelt werden und können nicht im Rahmen d ieses
Förderkonzeptes gelöst werden. Hier gibt es Möglichkeiten über den KölnPass sowie
weitere Ermäßigung innerhalb des Tarifgefüges der Kölner Verkehrsbetriebe
Ermäßigung zu erhalten.
3.3 Räumliche Teilhabe und Mobilität
Auch eine , auf das Stadtgebiet betrachtet , ungleiche Verteilung von Spielstätten
beziehungsweise Bespielung von Stätten erschwert die Teilhabe am Kulturleben in der
Stadt Köln. Häufig haben gerade sozial s chwächere Stadtteile keine Spielstätten
beziehungsweise nur potentielle Spielorte, die aus verschiedensten Gründen aber
nicht bespielt werden . Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit nach der kulturellen
Stärkung dezentraler Stadtteile. Es wird gefordert, die vorhandenen Potenziale stärker
zu nutzen und die Zusammenarbeit mit lokalen Strukturen zu fördern. Künstler*innen
sollen animiert werden , ihre oftmals auf wenige Spiel - und Ausstellungsorte fixierte
Sichtweise zu erweitern und das Kölner Stadtgebiet so für und mit ihrer Kunst neu zu
entdecken und somit gleichsam mehr Menschen ihre Kunst erfahrbar zu machen.
Vielfach wird darüber hinaus der Aufbau neuer Netzwerk e, bestehend aus
Kulturschaffenden und lokal in den Veedeln ansässigen Akteuren, gewünscht.
3.4 Mangelnde Kenntnisse im Umgang mit Diversität
Erschwerte Teilhabe am Kulturellen Leben der Stadt basiert häufig auch auf dem
Umgang mit Menschen vor Ort in den Spielstätten und Ausstellungsorten .
Überforderung der Mitarbeitenden vor Ort hinsichtlich des Umgangs mit Vielfalt
resultiert sehr häufig aus einer mangelnden Kenntnis beziehungsweise Erfahrung im
Umgang mit selbigen . Dies beginnt schon beim Empfang im Vorf eld von
Kulturbesuchen und setzt sich weiter durch den gesamten Besuch einer
Kulturveranstaltung fort. Wie können Leute in Empfang genommen werden, dass sie
sich direkt wohlfühlen? Wie geht man mit Sprachbarrieren um, und was kann man tun,
damit ein diverses Publikum sich vor, während und nach der Veranstaltung wohl, aber
10
auch sicher und gut aufgehoben fühlt ? Aus diese n Fragen erwächst häufig der
Wunsch, dass gerade das Personal vor Ort in den Häusern hinsichtlich deren Umgang
mit Vielfalt geschult wird. Durch Begegnungen und Gespräche soll diesbezüglich
vorhandene Unsicherheit genommen werden und für mehr Verständnis gesorgt
werden.
3.5 Ausbildung und Einstieg
Für viele Künstler*innen mit Einschränkung, aber auch für solche, die neu in der Stadt
sind, gibt es vielfältige Hürden, die bereits den Einstieg in die
Produktionsmechanismen der Kölner Kunst- und Kulturlandschaft erschweren. Im
Hinblick auf Menschen mit Beeinträchtigungen bedeutet dies nicht, dass ihre
künstlerischen Ausdrucksweis en eingeschränkt wären, sondern, dass fehlende
Qualifikationen paradoxerweise als Verweigerungsgrund für den Zugang in
Produktionsstrukturen angeführt w erden. Künstler*innen mit Migrationshintergr und
haben jedoch im Gegensatz dazu in ihrer Heimat häufig eine professionelle Ausbildung
erhalten, können aber oft nicht den Zugang zu den Pro duktionszusammenhängen
finden. Es gibt sprachliche Barrieren bei der Beantragung von Fördergeldern, ebenso
wie häufig fehlende Vernetzungen in der Kunst - und Kulturszene vor Ort. Daher ist
eines der Ziele des Referates für Kulturelle Teilhabe , den Diskurs um das Thema
Ausbildung in der Stadt Köln weiter zu stimulieren.
4 Förderschwerpunkte
Kulturförderung, besonders im Bereich der Kulturellen Teilhabe, hat immer gleich
mehrere Schwerpunkte. Ziel der verschi edenen Förderinstrumente soll sein, mehr
Teilhabe für Rezipient *innen zu ermöglichen und gleichsam auch auf Seiten der
Kunstschaffenden mehr Vielfalt zu ermöglichen.
Überdies sollen auch weiterhin Projekte unterstützt werden, w elche die formulierten
Themen auch gesamtgesellschaftlich be handeln und somit für mehr Akzeptanz
werben sowie das Bewusstsein schärfen, aber vor allem auch den großen Ge winn
unterstreichen, den eine vielfältige Gesellschaft und vor allem auch eine vielfältige
Kulturlandschaft für die Stadt Köln bedeutet.
11
Im Folgenden sollen daher Schwerpunkte aufgeführt werden, welche die Leitlinien für
eine Förderung im Bereich Kultureller Teilhabe markieren. Projektanträge können
daher mehrere dieser Schwerpunkte beinhalten, jedoch muss mindestens einer der
formulierten Schwerpunkte zentraler Bestandteil des beantragten Projektes sein.
4.1 Physische und sensorische Barrierefreiheit
Spricht man über das Ermöglichen kultureller Teilhabe, so zeigt obige
Situationsanalyse, dass eine Vielzahl an Barrieren auch heute noch den Besuch von
Kulturveranstaltungen erschwert beziehungsweise verhindert. E s gilt daher
nachhaltige, aber vor allem auch effiziente L ösungen zur Umsetzung von Vorhaben
zur Verbesserung der sensorischen Barrierefreiheit zu entwickeln, welche möglichst
flächendeckend die Szene beeinflussen können. Mögliche Ansätze sollten
spartenübergreifend gedacht und unter Nutzung von Synergieeffekten geplant
werden. Ziel potenzieller Maßnahmen soll sein, mit verschiedenen Hilfsmitteln
Barrieren im Rahmen der Rezeptionssituation abzubauen, aber auch , hinsichtlich der
Berücksichtigung von Bedarfen verschiedenste r Gruppen, im Rahmen des
künstlerischen Produktionsprozesses zu sensibilisieren. Hierzu können beispielsweise
auch Projekte zählen, welche sich dem Aufbau einer technischen Infrastruktur oder
der Ko nzentration von Fachwissen, aber ebenso der Erstellung von
Beratungsangeboten widmen.
4.2 Qualifizierung und Einstieg
Auch hinsichtlich des Themas Ausbildung hat obige Situationsanalyse vielfältige
Problemfelder benannt. Bekannter maßen ist Ausbildung nicht originär Teil des
Aufgabenbereiches einer Kommune, womit das eigentlich e Problem auch nicht im
Rahmen eines städtischen Förderprogramms gelöst werden kann. Dennoch soll dieser
Bereich eine zentrale Position im vorliegenden Förderkonzept einnehmen.
Qualifizierung ist in diesem Zusammen hang als Vorstufe und Wegbereitung für die
Öffnung institutionalisierter Ausbildungsgänge zu sehen. Wichtig ist an dieser Stelle
noch einmal zu betonen, dass der Erkenntnisgewinn solcher Vorhaben bidirektional
sein soll te. Das bedeutet , dass nic ht nur die Lernenden etwas für i hre berufliche
Zukunft mitnehmen, sondern auch Lehrende aus Kunst und Kultur eine Bereicherung
für ihre eigene künstlerische Arbeit erfahren . Ziel soll es zudem sein, Vorhaben zu
12
fördern, welche sic h mit der Identifizierung von Talenten beschäftigen, eine
Vorbereitung für den Zugang zur eigentlichen Ausbildung leisten und die
Voraussetzungen für die Schaffung einer Etablierung eines institutionel len
Ausbildungsganges erfüllen.
Auch für Menschen mit M igrationshintergrund spielt das Thema Qualifikation eine
große Rolle. Zwar bringen die Künstler *innen häufig eine profunde Ausbildung aus
ihren Heimatländern mit, sind aber gänzlich unvertraut mit den Strukturen der hiesigen
Kulturlandschaft sowie der Kulturförderpraxis. Gestärkt werden sollen daher gezielt
Initiativen, die eben diesen Künstler*innen bei ihrem Start in der Kölner Kunst - und
Kulturszene Hilfestellung geben und/oder ihnen eine Plattform bieten. Gerade
Erstantragstellenden soll hier besond ere Unterstützung zu teilwerden, so dass sie
langfristig eine Förderung aus ihrer jeweiligen Sparte erhalten können.
4.3 Beseitigung finanzieller Zugangsbarrieren.
Es gibt teilweise bereits auf lokaler Ebene Strukturen, die es Menschen aus finanziell
prekären Situationen ermöglichen, dennoch am kulturellen Leben teilzunehmen. Es
soll daher Gegenstand kommunaler Förderung sein, die vorhandenen Strukturen zu
stärken und so gemeinsam mit den Kunstschaffenden der Freien Szene im Rahmen
ihrer Projekte finanzielle Teilhabebarrieren weiter abzubauen. Damit soll ein Anreiz
geschaffen werden, das kostenfreie Gesamtangebot von Karten, aber vor allem auch
die Vielfalt des Gesamtangebotes zu erweitern, ohne Kulturschaffende finanziell zu
belasten (siehe Kapitel 5.4 KulturPlus). Gleichsam muss hi er auch der
Bekanntheitsgrad der Angebote gesteigert werden.
4.4 Verbesserung der Ansprache und Information im Vorfeld von
Kulturveranstaltungen
Um die Rezipient*innen-Vielfalt bei Kunst- und Kulturveranstaltungen in der Stadt Köln
zu erhöhen , müssen schon im Vorfeld viele Dinge beachtet werden. Hierzu sollen
gezielt solche Vorhaben unterstützt werden , die sich mit neuen Formen der
Zielgruppenansprache befassen oder bereits aktive Ansätze zur Verbesserung
selbiger bieten. Diese Maßnahmen können sowohl auf die Stärkung neuer Netzwerke,
als auch auf die Verbe sserung des Marketings von Kulturakteuren abzielen.
Besonders wünschenswert ist die Etablier ung langfristiger Strukturen, welche die
13
Entwicklung ein es gezielten und nachhaltigen Audience Development für die
jeweiligen Sparten ermöglichen . Es sollen insbesondere solche Projekte gestärkt
werden, die neue Formen der Vermittlung beziehungsweise neue W ege der
Publikumsansprache aufzeigen . Neben der monetären Unterstützung solcher
Initiativen plant das Kulturamt zukünftig den bereits begonnen en Prozess von
Netzwerkveranstaltungen und -treffen zu intensivieren und so gezielt Impulse für neue
Zusammenschlüsse zu geben. B ereits etablierte Informationsportale sollen hier die
Möglichkeit bekommen , Anträge für den Ausbau der barrierefreien Rezipierbarkeit
ihres Informationsangebotes zu stellen. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine
Kooperation mit bereits existierenden Akteuren vor Ort in Köln. Die Maßnahme zielt
auf Zusammenschlüsse mehrerer Kulturakteure.
4.5 Stärkung eines gleichmäßig über die Stadt verteilten
Kulturangebotes
Um eine gleichmäßige Versorgung des Stadtgebietes mit einem vielfältigen Kunst- und
Kulturangebot zu gewährleisten, gilt es Kunst - und Kulturschaffende darin zu
bestärken neue Orte innerhalb des Stadtgebietes als Spielorte zu erobern. Auch hier
sollen gezielt neue Netzwerke gestärkt werden, aber auch Formate, welche sich durch
eine besondere Mobilität innerhalb des Stadtgebietes etablieren. Bereits jetzt zeichnen
sich vielversprechende Kollaboration en zwischen der Kölner Kulturszene und
zivilgesellschaftlichen Akteur*innen ab. Dieser Trend soll unterstützt werden und den
Akteur*innen die Möglichkeit gegeben werden, i hre Zusammenarbeit zu vertiefen.
Natürliche Partner*innen für diesen Prozess sind die Sozialräume der Stadt Köln und
ihre Koordinator*innen, die Bürgerhäuser und Interkulturellen Zentren. Begonnene
Netzwerke sollen hierzu ausgebaut und ein regelmäßiger Austausch etabliert werden.
Eine Unterstützung bei der Schaff ung bzw. Ertüchtigung neuer Örtlichkeiten kann im
Rahmen einer Förderung aus dem Bereich Kulturelle Teilhabe nicht geleistet werden.
Hierzu gibt es jedoch im Bereich der Bauunterhaltung des Kulturamtes verschiedene
Instrumente. Die Mitarbeiter*innen beraten Sie dazu gern.
Zuschüsse zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene
Kontakt: Claudia Rieck, 0221 – 221 23270, claudia.rieck@stadt-koeln.de
14
4.6 Formate zur Stärkung der Interaktion mit bestehendem und neuem
Publikum
Neben der Ansprache verschiedener Zielgruppen ist auch der Inhalt beziehungsweise
das Gezeigte von hoher Bedeutung für die Erreichung von Zielgruppen. Nicht alle
Kulturschaffenden haben gleic hermaßen die Erfahrung oder die Möglichkeit , die
Zielgruppe oder anders gesagt das potenzielle Publikum , während der Genese
einzelner Produktionen miteinzubeziehen, beziehungsweise deren Bedürfnisse zu
kennen. Dies hat zur Folge, dass vielfach ein hermetisch abgeschlossener ästhetisch-
akademischer Diskurs das Verständnis erschwert oder teilweise gänzlich verhindert.
Wenn Erzähltes oder Gezeigtes, nicht nur auf Grund verschiedener Barrieren, nicht
mehr verstanden werden kann oder aber wenig Verbindung zur Lebenswirklichkeit der
Zuschauenden hat, kann man beinahe von Kultureller Teilhabe im verkehrten Sinne
sprechen. Kultur nimmt in diesem Falle nicht mehr am Leben der Menschen teil. Daher
sollen gezielt auch solche Formate unterstützt werde n, die den Dialog zwischen
Künstler*innen und deren Werken mit dem Publikum zum Thema haben , respektive
Formate zur Erforschung der Kommunikation zwischen selbigen. Wichtig ist hierbei,
nicht lediglich das bereits existierende Publikum einzubeziehen, sondern gezielt auch
zu versuchen, mit den Nicht-Besucher*innen in den Dialog zu treten.
4.7 Inhaltliche Auseinandersetzung mit Teilhabe erschwerenden
Themen
Neben Projekten, die sich strukturell oder konzeptionell mit dem Thema Kulturelle
Teilhabe beschäftigen, sollen auch gezielt weiterhin künstlerische Projekte gefördert
werden, welche sich inhaltlich -ästhetisch dezidiert mit den zuvor lok alisierten
Themenbereichen beschäftigen. Es ist erstrebenswert, dass diese Projekte, nicht nur
auf Barrieren und Teilhabe-Hürden verweisen, sondern auch den Gewinn von Vielfalt
sichtbar machen. Diese Abgrenzung scheint an dieser Stelle explizit nötig, da auch im
Bereich Kulturelle Teilhabe weiterhin dezidiert künstlerische Projekte gefördert werden
sollen, jedoch beispie lsweise ein inklusiv gestaltetes Projekt, welches Inklusion als
solche nicht inhaltlich thematisiert , eben nicht zwangsläufig im Bereich Kulturelle
Teilhabe gefördert werden muss. Auch Produktionen, die sich durch einen hohen Grad
an Diversität auszeichnen, sollen in den Spartenref eraten ihre Heimat finden. Die
dortige Verortung ist erklärtes Ziel dieses Förderkonzeptes.
15
5 Förderinstrumente
Nach erfolgter Auswertung der Bedarfe im Bereich Kultureller Teilhabe und der daraus
resultierenden Schwerpunktsetzung zeigt sich, dass die im Folgenden dargestellten
Instrumente adäquat zur Verbesserung der Gesamtsituation in der Freien Szene sind.
Sie vermögen es, eine Vielzahl an Maßnahmen in deren Umsetzung zu unterstützen.
An dieser Ste lle sei erneut darauf hingewiesen, dass die aufgeführten
Förderinstrumente für Kulturschaffende aller Sparten unter Erfüllung mindestens einer
der oben genannten Schwerpunkte zur Verfügung gestellt werden können. Der Beginn
der mehrjährigen Förderinstrumente kann erst nach Zusetzung zusätzlicher Mittel für
den Bereich Kulturelle Teilhabe im städtischen Haushalt erfolgen.
5.1 Konzeptionsförderung
Im Zusammenhang mit Kultureller Teilhabe gibt es bereits jetzt mehrere Akteure, die
sich in den verschiedensten Bereichen für mehr Teilhabe einsetzen. Ebenso gibt es
Bereiche, in denen es dringend neuer spartenübergreifender Strukturen bedarf, um
mehr Menschen Zugang zu Kunst und Kultur zu ermöglichen. Um diese
Unternehmungen in der Stärkung beziehungsweise in deren sprichwörtlichen
Konzeptionalisierung zu begleiten, soll die Möglichkeit einer Konzeptionsförderung im
Bereich der Kulturellen Teilhabe eröffnet werden.
Der Fokus dieses Förderinstrumentes liegt daher ganz klar auf d em strukturellen
Aufbau beziehungsweise dem Ausbau bestehender Strukturen . Die Vergabe der
vierjährigen Förderung erfolgt auf der Basis eines Votums des Beirats (siehe Kapitel 6
Beirat), das von der Verwaltung umgesetzt wird.
Förderfähig sind unterschiedliche Organisationen, wie beispielsweise Künstler*innen-
Kollektive, Institutionen, aber auch Einzelkünstler*innen deren Haupttätigkeitsbereich
in Köln liegt. Die Konzeptionsförderung wird auf Grundlage eines vom
Antragstellenden ausgearbeiteten Konzeptes zur Erreichung von mehr Teilhabe im
Bereich Kunst und Kultur vergeben, welches den Zeitraum von vier Jahren umfasst.
Dieses beinhaltet eine Skizzierung der geplanten Projekt e im potenziellen
Förderungszeitraum hinsichtlich der inhaltlichen Zielse tzung, inklusive eines
ausgeglichenen Kosten - und Finanzierungsplanes für diesen Zeitraum und einer
langfristigen Entwicklungsperspektive, welche über den Förderzeitraum hinaus reicht.
16
Neben der Erfüllung mindestens eines der unter den Punkten 4.1 bis 4.6 definierten
inhaltlichen Schwerpunkte werden folgende Kriterien im Rahmen der Vergabe
berücksichtigt (die Gewichtung folgt der Reihenfolge der Aufzählung):
Zu erwartende Qualität des Vorhabens
Innovationspotenzial des Konzeptes
Zu erwartende Professionalität in der Durchführung sowie professionelle
Struktur der Antragssteller*innen
Grad der Nachhaltigkeit des Projektvorhabens
Tragfähiges Finanzierungskonzept inklusive eines ausgewogenen
Verhältnisses der Gesamtkosten zur erreichten Zielgruppe
Überregionale Strahlkraft und internationale Vernetzung
Eine angemessene Verwaltungsstruktur für eine adäquate Umsetzung des
Projektvorhabens der Antragsteller*in
Mit einem Vorlauf von mindestens sechs Monaten zum Beginn des Förderzeitraumes
muss der Antrag au f Konzeptionsförderung im Referat Kultur als Akteur der
Stadtgesellschaft – Kulturelle Teilhabe vorliegen. Vor der Antragstellung muss der
Antragstellende sich im obigen Referat persönlich beraten lassen. Die Förderhöhe
sowie die Zahl der zu fördernden Gru ppen orientieren sich an den Möglichkeiten des
städtischen Haushalts und können variieren. Sie werden den potenziellen
Antragsteller*innen mit der Ausschreibung bekanntgegeben.
Über die Konzeptionsförderung hinausgehende Projektkostenanträge sind für die
Laufzeit der Konzeptionsförderung nicht möglich. Nach ergangenem Votum durch den
Beirat (siehe Kapitel 6 Beirat) werden dem Ausschuss für Kunst und Kultur die
Konzeptionsförderungen zum Beschluss vorgelegt.
5.2 Mehrjährige Projektförderung
Im Ber eich der Projektkostenzuschüsse wird durch das vorliegende Förderkonzept
eine auf vier Jahre ausgeweitete Projektförderung ermöglicht. Der Fokus dieses
Förderinstrumentes ist eindeutig ein k ünstlerisch-ästhetischer. Ziel soll es sein,
herausragenden Künstler *innen mit und ohne eigene Spielstätte, deren
Tätigkeitsmittelpunkt in Köln ist, zur Realisierung ihrer Projektideen und zur
Unterstützung ihrer künstlerischen Weiterentwicklung eine deutl ich verbesserte
17
Planungssicherheit ein zuräumen. Förderfähig sind in diesem Zusammenhang
unterschiedliche Organisationen, wie beispielsweise Künstler*innen -Kollektive,
Institutionen, aber auch Einzelkünstler*innen deren Haupttätigkeitsbereich in Köln
liegt. Im Fokus der mehrjährigen Projektförderung im Bereich Kulturelle Teilhabe sollte
vor allem die Entwicklung neuer ästhetischer Formen stehen, die ein besonderes
Augenmerk auf mehr Teilhabe auf Rezipient *innen- und/oder Künstler *innen-Seite
legen. Überdies können auch solche Projekte Berücksichtigung finden, die sich, wie
bereits erwähnt, inhaltlich mit Teilhabe erschwerenden Faktoren beschäftigen.
Zum Erhalt der vierjährigen Projektförderung müssen vorherige künstlerische Erfolge
sowie ausreichende öffentl iche Präsenz durch einen regelmäßigen Spielbetrieb
nachgewiesen sein. Die Vergabe erfolgt auf der Basis eines Votums des Beirats (siehe
Kapitel 6 Beirat), das von der Verwaltung umgesetzt wird.
Grundlage der Förderung ist die überzeugende Darstellung der g eplanten
künstlerischen Projekte in den nächsten vier Jahren, inklusive eines ausgeglichenen
Kosten- und Finanzierungs planes für diesen Zeitraum. Im Rahmen dieses
Förderinstruments können auch Koproduktionsprojekte, Gastspielauftritte und
Wiederaufnahmen Berücksichtigung finden. Die Be antragung weiterer
Projektkostenzuschüsse ist grundsätzl ich nicht vorgesehen. In begründe ten
Ausnahmefällen können Träger neben der vierjährigen Projektplanung auch einjährige
Projektförderungen beantragen.
Betriebskosten sind im Rahmen dieser Förderart nicht förderfäh ig. Analog zu einer
einjährigen Projektförderung ist jedoch die Inanspruchnahme einer 15 -prozentigen
Organisationskostenpauschale möglich.
Auch im Rahmen der mehrjährigen Projektförderung gelten die gleichen
Vergabekriterien wie bei der Konzeptionsförderung.
Neben der Erfüllung mindestens eines der unter den Punkten 4.1 bis 4.6 zuvor
definierten inhaltlichen Schwerpunkte werden folgende Kriterien im Rahmen der
Vergabe berücksichtigt (die Gewichtung folgt der Reihenfolge der Aufzählung):
• Zu erwartende Qualität des Vorhabens
• Innovationspotenzial des Konzeptes
• Zu erwartende Professionalität in der Durchführung sowie professionelle
Struktur der Antragssteller*innen
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• Grad der Nachhaltigkeit des Projektvorhabens
• Tragfähiges Finanzierungskonzept inklusive eines ausgewogenen
Verhältnisses der Gesamtkosten zur erreichten Zielgruppe
• Überregionale Strahlkraft und internationale Vernetzung
• Grad der Nachhaltigkeit des Projektvorhabens
• eine angemessene Verwaltungsstruktur für eine adäquate Umsetzung des
Projektvorhabens der Antragsteller*in.
Die Förderhöhe sowie die Zahl der zu fördernden Gruppen orientieren sich an den
Möglichkeiten des städtischen Haushalts und können variieren. Sie werden den
potenziellen Antragsteller*innen mit der Ausschreibung bekanntgegeben. Die
maximale Förderhöhe wird begrenzt und liegt unter dem Niveau von
Konzeptionsförderungen für freie Gruppen.
Mit einem Vorlauf von mindestens sechs Monaten zum Beginn des Förderzeitraumes
muss der Antrag auf mehrjährige Projektförderung im Referat Kultur als Akteur der
Stadtgesellschaft – Kulturelle Teilhabe vorliegen. Vor der Antragstellung muss der
Antragstellende sich im obigen Referat persönlich beraten lassen.
Es sind auch mehrmalige Förderungen möglich – entscheidend ist allein die Qualität
der Anträge. Im Anschluss an einen mehrjährigen Förderzyklus ist die Bewerbung um
Konzeptionsförderung beziehungsweise um Einzelprojektförderung weiterhin möglich.
Die Förderzyklen wer den denen der Konzeptionsförderung angepasst, um einen
Wechsel der Förderform ohne Interim zu ermöglichen.
5.3 Einjährige Projektförderung
Weiterhin können auch einjährige Projekte be antragt werden, die mindestens einen
der oben genannten Förderschwerpunkt e als integrale n Bestandteil des Projektes
beinhalten. Betriebskosten sind im Rahmen dieser Förderart nicht förderfäh ig. D ie
Inanspruchnahme einer 15 -prozentigen Organisationskostenpauschale ist möglich.
Kriterien für die Vergabe eine Förderung sind:
die zu erwartende künstlerische Qualität
das Innovationspotenzial des Konzeptes
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die zu erwartende Professionalität in der Durchführung sowie professionelle
Struktur des Antragsstellers
ein t ragfähiges Finanzierungskonzept inklusive eines ausgewogenen
Verhältnisses der Gesamtkosten zur erreichten Zielgruppe
ein innovativer Ansatz zur Umsetzung und Erprobung der formulierten
Förderschwerpunkte
Anträge müssen fristgerecht zum 30. September des Vorjahres für Projekte im
Folgejahr, unter Einreichung eine r Projektbeschreibung sowie eines ausgeglichenen
Kosten- und Finanzierungsplans, eingereicht werden. Unterjährige Projektanträge sind
in bestimmten Fällen zur Schließung einer Deckungslücke bei Projekten, welche
bereits eine solide Grundfinanzierung haben, möglich. Die maximal e Antragshöhe für
unterjährige Projektanträge liegt bei 5.000 €.
5.4 KulturPlus
Als Pilotprojekt wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren ein Sonderbudget in Höhe
von 10.000 € aufgelegt. Kulturschaffende haben die Möglichkeit , bei ihrem
Projektantrag die O ption „KulturPlus“ zu wählen. Hierbei handelt es sich um eine
Kooperation mit der Kulturliste Köln.
Entscheidet sich der *die Antragstellende für die Option muss er *sie nach dem
Schlüssel
Vorstellungen x Gesamtsitzplätze = Ergebnis
10% der angebotenen Plätze der Kulturliste Köln zur Verfügung stellen.
(Beispielrechnung: 5 Vorstellungen x 100 Sitzplätze =500 Sitzplätze insgesamt, davon
10%, entsprechend 50 Sitzplätze, die der Kulturliste angeboten werden müssen)
Hierbei kann der*die Antragstellende selbst wählen, wie viele Plätze er*sie bei welcher
Vorstellung anbietet, um auf die Gesamtzahl von 10% zu kommen. Im Anschluss an
die Vorstellungsreihe kann der*die Antragstellende mit einem Nachweis über die von
der Kulturliste angebotene n Plätze 5, - € pro vermittelte Freikarte zusätzlich zu
seinem*ihrem Zuschuss ausgezahlt bekommen. Dies geschieht unabhängig vom
beantragten Zuschuss.
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6 Beirat
Ein wichtiger Garant für Vielfalt und die Gewährleistung selbiger im Rahmen der
Vergabe von Projektförderungen ist ein divers besetzter Beirat. Hinsichtlich der
Zusammensetzung eines solchen Beirates sollen Kriterien für die Auswahl der
Beiratsmitglieder sowie der Zusa mmensetzung des Beirates berücksichtigt werden.
Bei der Auswahl der Mitglieder für den Beirat im Bereich Kulturelle Teilhabe, wie
bestenfalls auch für alle anderen Beiräte, soll , neben der fachlichen Kenntnis der
Kulturlandschaft auch die Perspektive des klassischen „Fast -Besuchers“ vertreten
sein. Das bedeutet konkret, dass zu bewertende Anträge zukünftig nicht mehr
ausschließlich aus fachlicher Sicht beurteilt werden , sondern zusätzlich sichergestellt
wird, dass sie auch hinsichtlich ihrer Rezipierbarkei t und Themensetzung aus
Zuschauersicht bewertet werden. Hinsichtlich der Zusammensetzung des Beirats soll
auf eine Ausgewogenheit bezüglic h der Geschlechter, des Alters und der Herkunft
explizit geachtet werden. Überdies soll dafür Sorge getragen werden, d ass ebenso
mindestens ein Beiratsmitglied selbst zu einer der oben genannten Zielgruppen gehört,
so dass gerade bei der Beurteilung inklusiver Projekte der B lick von Innen
gewährleistet wird. Es ist ausgeschlossen , dass (potentielle) Antragstellende in den
Beirat für Kulturelle Teilhabe gewählt werden können.
Die Beiratsmitglieder sollen zunächst für einen Zeitraum von drei Jahre n gewählt
werden. Aufstellen lassen kann sich jede *r Bürger*in Kölns mit einer nachweisbaren
Expertise im Bereich Kunst - und Kult ur (Ausnahmen können Fachleute aus
überregionalen Bereichen sein, die Expertise muss über einzureichende Viten belegt
werden). Wahlberechtigt sind sowohl die Antragstelle nden im Bereich Kulturelle
Teilhabe der letzten Jahre sowie einmalig, bei der ersten B eiratswahl, die
eingeladenen Vertreter *innen des Auftaktworkshops zur Erstellung des
Förderkonzeptes Kulturelle Teilhabe.
Es wird davon ausgegangen, dass die Beiratsmitglieder ein generelles Interesse für
die Thematik Kulturelle Teilhabe haben. Sie besuchen im Rahmen ihrer Möglichkeiten
die geförderten Produktionen und Veranstaltungen und verschaffen sich so einen
Überblick über die Szene. Auf dieser Basis beurteilen sie die beantragten zukünftigen
Projektvorhaben.
Es wird daher vorgeschlagen, dass sich der Beirat aus acht Personen, unter Wahrung
der Geschlechterparität (mindestens 50 % der Mitglieder weiblich), zusammensetzt.
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Ausdrücklich werden auch Interessent*innen mit nicht-binären Geschlechtsidentitäten
eingeladen, sich zu bewerben.
Weitere Kriterien für die Zusammensetzung der Beiratsmitglieder lauten:
mindestens eine Person mit einer physischen oder psychischen
Einschränkung,
mindestens eine Person über 60 Jahre,
mindestens eine Person, die aus beruflicher oder persönlicher Erfahrung
die Belange einkommensschwacher Bürger*innen vertreten kann,
mindestens eine Person mit Migrationshintergrund und
mindestens eine Person aus der LSBTIQ-Community.
Sollte dieses Verhältnis nicht durch die regulären Wahlergebnisse erfüllt werden,
werden die Sitze nach Quote verteilt. Konkret heißt dies, dass der Intermediär des
jeweiligen Bereichs mit den meisten Stimmen den Platz im Beirat erhält.
An dieser Stelle wird noc h einmal darauf hingewiesen, dass der Beirat nicht die
proportionale Verteilung der Mittel auf einzelne Empfänger*innen -Gruppen umsetzen
soll (dies wird über verschiedenen Budgets gewährleistet), sondern eine notwendige
multiperspektivische Betrachtung all er Projektanträge im Bereich der Kulturellen
Teilhabe sicherstellen soll.
Für die Mitwirkung im Beirat zahlt die Stadt Köln eine Aufwandsentschädigung von
pauschal 250,- € pro Jahr.
7 Evaluation
Das Ermöglichen von mehr kultureller Teilhabe vollzieht sich als ein fluider Prozess.
Das vorliegende Förderkonzept ruft bewusst dazu auf, neue Ansätze auszuprobieren.
Dies beinhaltet natürlich auch die Tatsache, dass Projekte scheitern werden, Ansätze
nicht mehr weiterverfolgt wer den können oder generell andere Wege gegangen
werden müssen. Um sicherzustellen, dass auch negative Ergebnisse einen positiven
Einfluss auf die gesamtstädtische Entwicklung haben können, soll durch den Beirat im
Vorfeld der Beirat ssitzungen eine kurze Evaluation der zuvor geförderten Projekte
stattfinden. Was auf M ikroebene mit den einzelnen geförderten Projekten vollzogen
werden soll , muss durchaus auch auf der Makroebene umgesetzt werden. Die
22
Ergebnisse der Evaluation der einzeln en Projektvorhaben sollen daher in eine
Evaluation der gesamtstädtischen Förderstrategie im Bereich Kulturelle Teilhabe
jeweils am Ende einer Periode von drei vollständigen Förderjahren einfließen. Am
Ende dieser Periode soll jeweils ein Workshop -Format st ehen, in welchem die
Förderinstrumente und -schwerpunkte nochmals auf den Prüfstand gestellt werden
und deren Effizienz bewertet werden soll. Die Durchführung der Evaluation soll in
einem professionellen Rahmen durchgeführt werden. Sollte sich ergeben, das s in
essenziellen Bereichen des Konzeptes Nachbesserung en erfolgen müssen oder
veränderte Begebenheiten eine Aktualisierung erforder n, wird dem Ausschuss für
Kunst und Kultur eine Neuauflage zur Beschlussfassung vorgelegt. Dieses Vorgehen
gewährleistet die Überprüfung.
Mitteilung Ausschuss
5671 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/25 Vorlagen-Nummer 25.05.2022 1584/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 31.05.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 14.06.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.06.2022 Integrationsrat 16.08.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 Fertigstellung und Umsetzungsbeginn Förderkonzept Kulturelle Teilhabe Im September 2018 wurde im Kulturamt der Stadt Köln das neue Referat Kultur als Akteur der Stadt- gesellschaft – Kulturelle Teilhabe eingerichtet. Anlass hierfür war die Feststellung, dass das Angebot der Kölner Kunst - und Kulturszene im bundesdeutschen Vergleich enorm ist, jedoch die Diversität derer, die Kunst und Kultur produzieren , als auch derer, welche sie rezipieren, nicht die Vielfalt der Stadtgesellschaft abbildet. Die Schaffung de s neuen Referates ermöglicht es dem Kulturamt, eine Vielzahl gesellschaftlich relevanter Themen aus einem neuen Blickwinkel zu beleuchten und mehr Kulturelle Teilhabe sowohl für Produzierende als auch für Rezipierende zu ermöglichen. Daher ist vordringliches Ziel der nächsten Jahre, allen Bürger*innen der Stadt Köln – unabhängig von Herkunft, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität, Bildungsstand, Alter oder Behinderung und Einkommen – die Teilhabe am kulturellen Angebot der Stadt zu ermöglich en. Gleichsam soll auch ein allgemeiner Diskurs über die gesamtstädtische Rezeption von Kunst und Kultur sowie das Verhältnis zwischen Kunstschaffenden und Kunstrezipient*innen stimuliert werden. Hierzu sollen Kul- turschaffende zukünftig gezielt bei ihrem Audience Development unterstützt werden. Mit Beschluss vom 25. Juni 2019 (1425/2019) wurde die Verwaltung beauftragt, das Förderkonzept Kulturelle Teilhabe partizipativ zu entwickeln. Dazu w urde in Zusammenarbeit mit dem städtischen Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung ein Beteiligungskonzept erstellt, auf dessen Grundlage die Öffent- lichkeit beteiligt worden ist. So wurde das hier vorliegende Förderkonzept in einem mehrstufigen Ver- fahren erstellt und mit einigen Maßgaben am 15. Juni 2021 vom Ausschuss für Kunst und Kultur be- schlossen (0517/2021). Das im Anhang beigefügte Konzept liegt in einer Version in Leichter Sprache und einer Version in Alltagssprache vor und berücksichtigt die Maßgaben vorgenannten Beschlusses. Für einen barrierearmen Zugang zum Förderprogramm des Kulturamtes sollen neben Angeboten in Leichter Sprache auch weitere Assistenzleistungen begleitend zur Antragstellung zur Verfügung ge- stellt werden. Dazu zählt auch das Angebot einer mehrsprachigen Beratung. Das Kulturamt beleuchtet derzeit – übrigens mit Blick auf alle seine Fachreferate - die sogenannten „Serviceketten“ auf dem Weg zur Antragstellung mit dem Ziel, Barrieren für diverse Zielgruppen wei- ter abzusenken. Hierbei gilt es auch, das Förderangebot als solches , respektive das Förderkonzept, einer möglichst breiten Interessent*innengruppe zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck plant die Kulturverwaltung voraussichtlich für August eine Veranstaltung, auf welcher das neue Förderkonzept vorgestellt und das dazugehörige Beratungsangebot durch die Kulturverwaltung bekannter gemacht 2 wird. Schon mit Aufnahme der Tätigkeit des Referats für Kulturelle Teilhabe wurde gezielt der Aufbau neu- er Netzwerke – sowohl innerstädtisch als auch außerstädtisch – betrieben, um möglichst viele Men- schen zu einer Antragstellung zu ermutigen. Im Referat Kulturelle Teilhabe hat sich in den letzten Jahren ein mehrschichtiges Beratungsverfahren auf dem Weg zur Antragstellung etabliert, was von den Antragsteller*innen sehr begrüßt wird und bestmöglich auf die Antragstellung vorbereitet. Weitere erste Maßnahmen zur Umsetzung des Förderkonzeptes: Anfang des Jahres 2022 konnten der Szene mit Unterstützung des Kulturamtes bereits spartenübergreifende Beratungstermine zum Thema „Barrieren senken“ durch den mittendrin e.V. angeboten werden. Im Rahmen dieser Veran- staltungen wurde Kulturschaffenden ein erster Überblick über mögliche Maßnahmen zum Absenken von Barrieren gegeben. Eine weitere Informationsveranstaltung für die Szene folgt im Juni. Hier s oll ein Dialog begonnen werden, wie Institutionen und Akteure der Freien Kulturszene unterstützt und motiviert werden können, ihr Kulturangebot an Bürger*Innen noch barrierefreier zu gestalten. Dafür ist Beratung darüber wichtig, welche Barrieren überhaupt existieren. Ebenso wichtig ist es, Finanzmittel für diese Aufgabe bereitzustellen. Der städtischen Kulturförderung kann hierbei eine zentrale Rolle zukommen. Zusätzlich soll über weitere Fördertöpfe informiert werden. Mitte Mai hat der Prozess zur Wahl des neuen Fachbeirates Kulturelle Teilhabe begonnen. Überdies schreibt das Kulturamt im Juni dieses Jahres die mehrjährige sowie die Konzeptionsförderung im Be- reich Kulturelle Teilhabe aus. Parallel zum oben beschriebenen umfangreichen Beratungsangebot plant das Kulturamt zudem im Rahmen der digitalen Antragstellung für die reguläre Projektförderung eine Abfrage unter den Antrag- steller*innen zum Status Quo ihrer Maßnahmen zur Erreichung von mehr Kultureller Teilhabe. Bei den Anlagen zu dieser Mitteilung handelt es sich um die reinen Textversionen. Die fertig gesetz- ten Versionen können dem Ausschuss aller Voraussicht nach am Tag der Sitzung als Tischvorlage präsentiert werden. Anlagen: Anlage 1 Förderkonzept Kulturelle Teilhabe – Alltagssprache Anlage 2 Förderkonzept Kulturelle Teilhabe – Leichte Sprache Gez. Charles
Anlage 2 Förderkonzept Kulturelle Teilhabe Leichte Sprache
37849 Zeichen
1
Kultur in Köln
machen und erleben können
Informationen in Leichter Sprache zum Hilfe-Plan
Förder-Konzept Kulturelle Teilhabe
Stadt Köln
2
Was steht in diesem Heft?
Das Förder-Konzept Kulturelle Teilhabe
1. Warum machen wir einen Hilfe-Plan?
2. Wie machen wir den Hilfe-Plan?
3. Wie ist es gerade?
3.1. Barriere-Freiheit
3.2. Geld
3.3. Räume
3.4. Wenig Wissen und Erfahrung mit Vielfalt
3.5. Ausbildung im Bereich Kultur
4. Was wollen wir fördern?
4.1. Barriere-Freiheit
4.2. Ausbildung im Bereich Kultur
4.3. Hilfen für Menschen mit wenig Geld
4.4. Infos zu Kultur-Veranstaltungen verbessern
4.5. Kultur in allen Stadt-Teilen
4.6. Mehr Austausch mit den Gästen
4.7. Hindernisse zeigen
5. Wie machen wir das?
5.1. Konzepte fördern
5.2. Mehr-jährige Projekte
5.3. Ein-jährige Projekte
5.4. Kultur Plus
6. Beirat
7. Haben wir unsere Ziele erreicht?
8. Schwere Worte leicht erklärt
Text: Kultur-Amt Stadt Köln, Atelier Leichte Sprache.
Bilder: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
3
Das Förder-Konzept Kulturelle Teilhabe
Informationen in Leichter Sprache
Fördern heißt: Helfen.
Ein Förder-Konzept ist ein Hilfe-Plan.
In dem Hilfe-Plan steht,
wofür die Stadt Köln Geld ausgeben will.
Kultur ist alles von Menschen Gemachte.
Zum Beispiel:
Kleidung
Essen
Musik
Kunst
Teilhabe heißt: Mitmachen.
Kulturelle Teilhabe heißt:
Bei der Kultur mitmachen können.
Kultur selbst machen oder lernen.
Oder Kultur erleben können.
Zum Beispiel:
In einem Theater mitspielen
Oder auf eine Veranstaltung gehen.
Das kostet Geld.
Manche Menschen haben zu wenig Geld für Kultur.
Zum Beispiel:
Weil sie keine Arbeit haben.
Oder weil sie wenig Geld verdienen.
4
Manche Menschen können schlechter mitmachen.
Zum Beispiel: Weil sie wenig Deutsch können.
Oder weil sie eine Behinderung haben.
Wir wollen, dass ALLE mitmachen können:
Egal wie viel Geld sie haben.
Egal woher sie kommen.
Egal wie alt sie sind.
Ob sie eine Behinderung haben oder nicht.
Alle sollen an der Kultur in Köln teilhaben können.
Deshalb hat die Stadt Köln einen Plan gemacht.
Damit mehr Menschen mitmachen können.
Damit alle Menschen Kultur in Köln erleben können.
Zum Beispiel:
ins Theater oder Museum gehen.
Singen und Tanzen.
Sie sollen auch selbst auf der Bühne stehen.
Im Plan steht:
Was wir in Köln verändern wollen.
Wie wir das machen wollen.
Wer dafür zuständig ist.
Der Plan heißt: Förder-Konzept Kulturelle Teilhabe.
Das Referat für Kulturelle Teilhabe hat den Plan gemacht.
Ein Referat ist eine Abteilung im Amt.
Wir helfen Ihnen dort gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
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1. Warum machen wir einen Hilfe-Plan?
In Köln leben über 1 Million Menschen:
über 400 Tausend Menschen aus dem Ausland
fast 200 Tausend alte Menschen über 65 Jahren
über 100 Tausend Menschen mit wenig Geld
fast 100 Tausend Menschen mit Behinderung.
Sie sollen überall mitmachen können.
Sie brauchen dazu verschiedene Hilfen.
Es gibt noch viele Hindernisse.
Viele Menschen können nicht mitmachen.
Zum Beispiel:
Weil sie zu wenig Geld haben.
Weil sie die Sprache nicht verstehen.
Oder weil sie eine Behinderung haben.
Viele Menschen wissen nicht,
wo und wie sie mitmachen können.
Viele Menschen werden schlechter behandelt.
Zum Beispiel: Weil sie schwul oder lesbisch sind.
Wir wollen allen Menschen beim Mitmachen helfen.
Wir wollen verschiedene Menschen und Meinungen zeigen.
Wir haben dafür einen Plan gemacht:
Das Förder-Konzept Kulturelle Teilhabe.
Wir erklären den Plan in Leichter Sprache.
Damit alle den Plan verstehen können.
6
Früher gab es das Referat für inter-kulturelle Kunst-Projekte.
Ein Referat ist eine Abteilung im Amt.
Inter-kulturell heißt:
Menschen aus verschiedenen Ländern
machen zusammen Kunst-Projekte.
Zum Beispiel: Sie malen zusammen.
Und machen zusammen eine Ausstellung.
Viele Menschen fanden den Namen vom Referat schlecht.
Weil es egal ist, woher jemand kommt.
Seit 2018 gibt es eine neue Abteilung
im Kultur-Amt von der Stadt Köln.
Sie heißt: Referat für Kulturelle Teilhabe.
Die Aufgabe von der Abteilung ist Kulturelle Teilhabe.
Das heißt: Alle sollen Kultur in Köln machen können.
Zum Beispiel:
alte Menschen
Menschen aus dem Ausland
Menschen mit wenig Geld
Menschen mit Behinderungen
Frauen und Männer
und alle anderen Menschen.
Egal wie sie fühlen oder lieben.
Alle sollen Kultur in Köln erleben können.
Zum Beispiel:
Singen und Tanzen.
Ins Museum gehen.
Oder auf eine andere Veranstaltung.
7
Es gibt 4 Bereiche im Amt:
1. Tanz und Theater
2. Kunst und Literatur
Das sind zum Beispiel: Bücher
3. Musik
4. Film und Pop-Kultur
Pop steht für populär.
Das heißt: beliebt.
Zur Pop-Kultur gehört zum Beispiel:
Kleidung oder Musik.
Das Referat für Kulturelle Teilhabe arbeitet
mit allen 4 Bereichen zusammen.
Kulturelle Teilhabe ist in allen Bereichen wichtig.
Wir haben zusammen den Hilfe-Plan gemacht.
Wir haben mit verschiedenen Menschen geredet.
Wir haben im Jahr 2018 auch eine Befragung gemacht.
Sie heißt: Fast-Besucher-Befragung Freie Szene Köln.
Das Ergebnis war:
Viele Menschen machen und erleben wenig Kultur.
Auch wenn es für sie kein Hindernis gibt.
Viele Menschen wissen gar nicht,
wo und wie sie mitmachen können.
Oder sie wollen nicht mitmachen.
Weil sie das Thema nicht interessiert.
Weil ihr Leben und ihre Meinung nicht gezeigt wird.
Das wollen wir mit dem Hilfe-Plan ändern.
Wir wollen Kultur für alle Menschen in Köln.
8
Es gibt einen Bericht von der Stadt Köln.
Er heißt: 1. Kölner Lebens-lagen-Bericht.
Darin sind viele Infos aus den Stadt-Teilen.
Die Infos helfen uns den Plan zu machen.
Der Bericht zeigt zum Beispiel:
Kultur hilft Kindern und Jugendlichen.
Wir wollen auch junge Menschen erreichen.
Sie sollen von Anfang an mitmachen können.
Der Bericht zeigt auch:
Kulturelle Teilhabe ist für ALLE wichtig.
Es geht nicht nur um ein paar Menschen in Köln.
Viele Menschen brauchen Hilfe beim Mitmachen.
Wir überlegen, wie wir Menschen erreichen,
die sonst wenig Kultur erleben oder machen.
9
2. Wie machen wir den Hilfe-Plan?
Die Stadt Köln hat im Juni 2019 beschlossen:
Wir machen einen Plan für kulturelle Teilhabe.
Das Büro für Öffentlichkeits-Beteiligung hilft uns dabei.
Das Büro von der Stadt Köln kümmert sich darum,
dass alle Menschen mitmachen können.
Das nennen wir: Öffentlichkeits-Beteiligung.
Die Kölner Freiwilligen Agentur hilft uns auch.
Das 1. Treffen war am 12. September 2019.
Wir haben über verschiedene Fragen geredet:
Hindernisse in Köln
Zum Beispiel: zu wenig Geld und Bildung
Persönliche Behinderungen: körperlich und geistig
Vielfalt in Kultur, Sprache, Religion und Sexualität
Wir haben mit vielen verschiedenen Menschen geredet.
Die Ergebnisse sind wichtig für den Hilfe-Plan.
Sie zeigen uns, was die Menschen in Köln brauchen.
Die Ergebnisse sind wichtig für die Ämter.
Zum Beispiel: für die Stadt Köln.
Aber auch für viele andere Menschen.
Manche Probleme kann die Stadt nicht allein lösen.
Wir geben die Ergebnisse weiter
an das Land Nord-Rhein Westfalen.
Das 2. Treffen war für März 2020 geplant.
Wir wollten die Ergebnisse zeigen.
Und mit den Menschen darüber reden.
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Aber es gab kein 2. Treffen wegen Corona.
Wir zeigen die Ergebnisse deshalb im Internet:
auf dem Beteiligungs-Portal von der Stadt Köln.
Die Internet-Seite wurde 700 Mal gelesen.
Alle Menschen konnten die Ergebnisse lesen.
Alle konnten dazu Fragen stellen.
Und ihre Meinung dazu sagen.
Es gab dort Infos in Leichter Sprache.
Es gab Videos mit Unter-Titeln zum Mit-lesen.
Es gab auch Video-Sprech-Stunden.
Das heißt:
Sie konnten zu den Zeiten im Amt anrufen.
Sie konnten mit der Person im Amt reden.
Und die Person dabei am Bild-Schirm sehen.
Es gab auch Gebärden-Dolmetschen.
Das heißt: eine Person hilft tauben Menschen.
Wenn sie Gebärden-Sprache sprechen.
Das ist eine Sprache mit den Händen.
Sie konnten uns auch anrufen.
Oder uns eine Nachricht schreiben.
Sie konnten Fragen stellen.
Oder ihre Meinung sagen.
Zum Beispiel:
Welche Hindernisse sie kennen.
Die Infos waren wichtig für unseren Plan.
Damit wir allen Menschen helfen können.
11
Es gibt einen 10-Punkte-Plan von der
Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus.
Das ist eine Gruppe von Städten in Europa.
Sie setzen sich gegen Rassismus ein.
Rassismus heißt:
Menschen aus dem Ausland anders behandeln.
Das finden wir schlecht.
Die Stadt Köln macht bei der Gruppe mit.
Wir wollen keinen Rassismus in Köln.
Alle Menschen sind in Köln willkommen.
Egal woher sie kommen.
In dem 10-Punkte-Plan steht:
Es muss mehr kulturelle Teilhabe geben.
Deshalb haben wir den Plan für Köln gemacht.
Im Plan erklären wir,
Welche Hindernisse es in Köln gibt.
Wie wir den Menschen helfen wollen.
Und wie wir das machen wollen.
Die Menschen brauchen verschiedene Hilfen.
Damit sie überall mitmachen können.
Die Hilfen sind oft für verschiedene Menschen gut.
Zum Beispiel: Infos in Leichter Sprache.
Sie helfen Menschen aus dem Ausland.
Und auch Menschen mit Behinderungen.
Wir wollen allen Menschen helfen.
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Wir unterscheiden 5 Bereiche:
1. Zugang: Können alle die Infos bekommen?
Können alle alles verstehen?
2. Ansprache: Fühlen sich alle Menschen gemeint?
Zum Beispiel: Frauen und Männer.
Und alle anderen Menschen.
3. Programm: Werden alle im Programm gezeigt?
Zum Beispiel:
Menschen aus dem Ausland
junge und alte Menschen
arme und reiche Menschen
4. Räume: Gibt es genug gute Räume in Köln?
Zum Beispiel:
Gibt es Kultur in allen Stadt-Teilen?
Gibt es Hindernisse vor Ort?
5. Mobilität: Können alle dorthin kommen?
Zum Beispiel:
Mit einem Bus oder der Bahn?
Mobilität bedeutet: Sich bewegen können.
Oder von einem Ort zum anderen kommen.
Manche Menschen brauchen dabei Hilfe.
Zum Beispiel:
Wenn sie alt sind oder eine Behinderung haben.
Wir halten uns immer an die Regeln von der Stadt Köln.
Zum Beispiel den Plan: Köln liebt Vielfalt.
In dem Plan steht, wie die Stadt mit Vielfalt umgehen soll.
Zum Beispiel: Mit Menschen aus dem Ausland.
13
3. Wie ist es gerade?
Hier erklären wir die Ergebnisse von den Treffen
und den Kommentaren von der Internet-Seite.
Wir erklären, welche Hindernisse es gibt.
Und was die Menschen in Köln brauchen.
3.1. Barriere-Freiheit
Barriere-Freiheit heißt: ohne Hindernisse.
Zum Beispiel: für Menschen mit Behinderungen.
Beispiel:
Treppen können eine Barriere sein.
Für Menschen im Rollstuhl.
Für Menschen mit Geh-Behinderung.
Oder auch für alte Menschen.
Sie brauchen Rampen und Aufzüge.
Sprache kann auch eine Barriere sein.
Für Menschen, die wenig Deutsch können.
Oder schlecht lesen und schreiben können.
Viele Menschen verstehen schwere Infos nicht.
Alle sollen Infos zur Kultur bekommen.
Alle sollen die Infos verstehen können.
Es gibt leider noch viele Barrieren.
Die Menschen wissen oft nicht,
was sie machen und erleben können.
Sie haben oft zu wenig Infos.
Oder sie verstehen die Infos nicht.
Es ist schwer, alle Menschen zu erreichen.
Es gibt zu wenig Infos in Leichter Sprache.
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Wir müssen bei der Werbung an alle denken:
Wie können wir alle Menschen ansprechen?
Zum Beispiel:
Texte sind oft nur für Männer geschrieben.
Wir wollen immer alle Menschen ansprechen.
Zum Beispiel:
Männer und Frauen.
Junge und alte Menschen.
Menschen aus dem Ausland.
Wir müssen auch bei der Planung
an verschiedene Menschen denken.
Zum Beispiel:
Manche Menschen brauchen mehr Pausen.
Manche Menschen können nicht so lange sitzen.
Sie wollen kürzere Veranstaltungen.
Mit mehr Pausen.
Es muss verschiedene Hilfen vor Ort geben.
Zum Beispiel:
WC für alle Menschen
Rampen für Menschen im Rollstuhl
Infos über Hindernisse
Ansprech-Person bei Fragen und Problemen.
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Viele wünschen sich mehr Zusammen-Arbeit.
Zum Beispiel:
Wenn sie Technik für Veranstaltungen brauchen.
Zum Beispiel: eine Anlage für Schwer-hörige.
Oder wenn sie Fach-Leute brauchen.
Zum Beispiel: Übersetzer für Leichte Sprache.
Sie kennen vielleicht keine Fach-Leute.
Sie wissen nicht, welche Technik sie brauchen.
Sie wünschen sich eine Hilfe.
Zum Beispiel:
Es soll eine Sammel-Stelle für die Technik geben.
Alle sollen die Technik dort ausleihen können.
Zum Beispiel:
Wenn sie eine Anlage für Schwer-hörige brauchen.
Oder eine andere Hilfe für Menschen mit Behinderung.
Wir sollen Kontakte zu Fach-Leuten sammeln.
Damit alle mit den Fach-Leuten arbeiten können.
Wir können das nicht allein schaffen.
Wir arbeiten mit anderen Ämtern zusammen.
Wir wollen Barriere-Freiheit in allen Bereichen.
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3.2. Geld
Viele Menschen können nicht teilhaben,
weil sie nicht genug Geld haben.
Zum Beispiel: Für die Eintritts-Karten.
Oder für den Bus oder die Bahn.
Das kann ein Hindernis sein:
Warum jemand keine Kultur erleben kann.
Oder keine Kultur machen kann.
Das Kultur-Amt hat Ideen,
wie man den Menschen helfen kann.
Zum Beispiel:
Sie müssen weniger Eintritt bezahlen.
Zum Beispiel: Im Theater oder Museum.
Aber das Kultur-Amt kann nicht die Preise
für den Bus und die Bahn verändern.
Dafür ist die KVB Köln zuständig.
Aber es gibt Hilfen für Menschen mit wenig Geld.
Zum Beispiel:
Sie können einen Köln-Pass bekommen.
Damit können sie kostenlos Bus und Bahn fahren.
Wir müssen zusammen überlegen,
wie wir Menschen mit wenig Geld helfen können.
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3.3. Räume
Theater und Museen sind oft in der Innen-Stadt.
Besonders in armen Stadt-Teilen gibt es oft
weniger Räume für Kultur.
Das bedeutet zum Beispiel:
Manche Menschen müssen weit fahren.
Damit sie Kultur machen oder erleben können.
Sie müssen dann auch mehr Geld bezahlen.
Zum Beispiel: Für den Bus oder die Bahn.
Manche Menschen können nicht so weit fahren.
Zum Beispiel: Weil sie schlecht gehen können.
Sie können dann vielleicht weniger Kultur erleben.
Das soll sich ändern:
Es soll mehr Kultur in den Stadt-Teilen geben.
Die Stadt Köln will Künstlern und Künstler-innen helfen.
Sie sollen besser zusammen arbeiten können.
Sie sollen auch in den kleinen Stadt-Teilen auftreten.
Die Stadt Köln gibt Geld für neue Ideen in den Stadt-Teilen.
Damit die Menschen überall in Köln
Kultur erleben können.
Kultur machen können.
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3.4. Wenig Wissen und Erfahrung mit Vielfalt
Vielfalt heißt: Alle Menschen sind verschieden.
Manche Menschen haben eine Behinderung.
Manche Menschen sprechen eine andere Sprache.
Das ist oft schwer für die Mitarbeiter und Mitarbeiter-innen.
Sie müssen allen Menschen vor Ort helfen.
Zum Beispiel:
Eine Person im Rollstuhl will ins Museum.
Eine blinde Person sucht ihren Platz im Konzert.
Jemand braucht Infos in einer anderen Sprache.
Oft wissen die Mitarbeiter und Mitarbeiter-innen nicht,
was sie tun sollen.
Sie haben vielleicht wenig Erfahrungen damit.
Sie fühlen sich vielleicht überfordert.
Dann können die Menschen schlechter mitmachen.
Das muss sich ändern.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiter-innen im Kultur-Bereich
sollen eine Schulung machen.
Sie sollen verstehen, wie andere Menschen leben.
Zum Beispiel: Menschen aus dem Ausland.
Oder Menschen mit Behinderung.
Sie sollen lernen, wie sie anderen helfen können.
Damit sich alle Menschen vor Ort wohl fühlen.
Zum Beispiel:
Was tun, wenn jemand kein Deutsch spricht?
Welche Hilfe gibt es für Menschen mit Behinderung?
Sie sollen mehr über Vielfalt lernen.
Zum Beispiel: Wie sie mit anderen sprechen können.
Damit niemand ausgeschlossen wird.
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3.5. Ausbildung im Bereich Kultur
Es gibt viele Hindernisse für
Menschen mit Behinderungen
Menschen aus dem Ausland
Wenn sie Kultur machen wollen.
Zum Beispiel:
Sie können schlechter mitmachen.
Weil sie wenig Deutsch sprechen.
Sie verstehen die Infos vom Amt nicht.
Sie wissen nicht, wo sie Hilfe bekommen.
Menschen aus dem Ausland
haben oft eine gute Ausbildung.
Aber sie brauchen Hilfe beim Ankommen in Köln.
Damit sie mit anderen zusammen arbeiten können.
Menschen ohne Ausbildung haben es oft schwer.
Zum Beispiel: Wenn sie eine Arbeit finden wollen.
Menschen mit Behinderung
können oft keine Ausbildung machen.
Weil es viele Hindernisse beim Mitmachen gibt.
Zum Beispiel:
Es gibt keine Hilfen für Menschen im Rollstuhl.
Es gibt keine Hilfen für blinde oder taube Menschen.
Oder die Infos sind zu schwer.
Es gibt keine Infos in Leichter Sprache.
Die Menschen wissen oft nicht,
wie sie mitmachen können.
Und wie sie Hilfe bekommen.
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Das muss sich ändern.
Alle sollen die gleichen Möglichkeiten haben.
Alle Menschen sollen mitmachen können.
Alle Menschen sollen eine Ausbildung machen können.
Wir wollen den Menschen dabei helfen.
21
4. Was wollen wir fördern?
Fördern heißt: Helfen.
Wir wollen den Menschen helfen:
Alle Menschen sollen Kultur in Köln erleben.
Zum Beispiel: Menschen mit Behinderung.
Oder Menschen aus dem Ausland.
Alle Menschen sollen Kultur machen können.
Zum Beispiel: Musiker und Musiker-innen.
Oder andere Künstler und Künstler-innen.
Egal woher sie kommen.
Egal wie viel Geld sie haben.
Ob sie eine Behinderung haben oder nicht.
Wir wollen Vielfalt in Köln.
Alle Menschen sollen überall mitmachen können.
Wir wollen zeigen, dass die Vielfalt gut für uns ist.
Wir können viel voneinander lernen.
Es gibt Förder-Gelder von der Stadt Köln.
Das heißt: Sie können Geld vom Amt bekommen.
Wenn Sie eine Idee haben zu den folgenden Bereichen:
1. Barriere-Freiheit im Bereich Kultur
2. Ausbildung im Bereich Kultur
3. Hilfen für Menschen mit wenig Geld
4. Infos zu Kultur-Veranstaltungen verbessern
5. Kultur in allen Stadt-Teilen
6. Mehr Austausch mit den Gästen
7. Hindernisse zeigen
Sie müssen dazu einen Antrag im Amt abgeben.
Der Antrag muss wenigstens zu einem Bereich passen.
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4.1. Barriere-Freiheit
Barriere-Freiheit heißt: ohne Hindernisse.
Unsere Prüfung zeigt:
Es gibt immer noch viele Hindernisse.
Zum Beispiel:
für Menschen mit Behinderungen
für Menschen mit wenig Geld
für alte Menschen
für Menschen aus dem Ausland
Zum Beispiel:
Treppen sind eine Barriere für Menschen im Rollstuhl.
Sprache kann auch eine Barriere sein.
Für Menschen, die wenig Deutsch können.
Oder für Menschen mit Behinderungen.
Viele Menschen können noch nicht mitmachen.
Sie können keine Kultur in Köln erleben.
Sie können keine Kultur in Köln machen.
Wir wollen, dass alle Menschen mitmachen können.
Das nennen wir: Barriere-Freiheit.
Sie haben eine Idee, um den Menschen zu helfen.
Sie wollen die Barriere-Freiheit verbessern.
Damit alle Menschen mitmachen können.
Zum Beispiel: Sie wollen eine Beratung anbieten.
Sie wollen Menschen über Vielfalt informieren.
Dann können Sie Geld vom Amt bekommen.
Wir helfen Ihnen dabei.
Kommen Sie zur Beratung ins Amt.
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4.2 Ausbildung im Bereich Kultur
Für die Ausbildung ist die Stadt Köln nicht zuständig.
Wir können aber trotzdem etwas daran ändern.
Es gibt noch viele Hindernisse.
Eine gute Ausbildung ist wichtig.
Damit die Künstler und Künstler-innen Erfolg haben.
Alle sollen eine Ausbildung machen können:
Egal woher sie kommen.
Menschen mit und ohne Behinderungen
sollen zusammen lernen.
Wir können viel voneinander lernen.
Die Lehrer und Lehrer-innen lernen auch
von ihren Schülern und Schüler-innen.
Zum Beispiel: Sie lernen eine neue Sprache.
Oder verstehen, wie andere Menschen leben.
Sie können Geld vom Amt für Ihr Projekt bekommen.
Zum Beispiel:
Sie wollen Menschen auf die Ausbildung vorbereiten.
Sie helfen Menschen mit Behinderung beim Mitmachen.
Sie wollen neue Möglichkeiten und Talente entdecken.
Sie helfen Menschen aus dem Ausland beim Start in Köln.
Menschen aus dem Ausland haben oft eine gute Ausbildung.
Aber sie brauchen Hilfe beim Ankommen in Deutschland.
Damit sie mit Menschen in Köln zusammen arbeiten können.
Damit sie wissen, wie sie Hilfe bekommen können.
Sie können Geld vom Amt für Ihr Projekt bekommen.
Wir helfen Ihnen gerne.
Kommen Sie zur Beratung ins Amt.
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4.3. Hilfen für Menschen mit wenig Geld
Viele Menschen haben wenig Geld.
Sie können keine Kultur in Köln erleben.
Sie können keine Kultur in Köln machen.
Weil sie zu wenig Geld zum Mitmachen haben.
Es gibt schon Hilfen für Menschen mit wenig Geld.
Zum Beispiel: Kultur Plus.
Das ist eine Hilfe von der Stadt Köln.
Es gibt Frei-Karten für Menschen mit wenig Geld.
Auf den nächsten Seiten stehen mehr Infos dazu.
Wir wollen die Hilfen bekannter machen.
Wir wollen Menschen mit wenig Geld helfen.
Zum Beispiel:
Mehr kostenlose Angebote im Stadt-Teil machen.
Mehr Förder-Geld für Künstler und Künstler-innen.
Zum Beispiel: Geld für Jugend-Gruppen.
Unser Ziel ist:
Alle Menschen sollen Kultur machen können.
Alle Menschen sollen Kultur erleben können.
Egal wie viel Geld sie haben.
Sie können Geld vom Amt bekommen:
Wenn Sie eine neue Hilfe anbieten wollen
für Menschen mit wenig Geld.
Oder wenn Sie die Hilfen bekannt machen wollen.
Zum Beispiel: Durch mehr Werbung.
Oder Infos in Leichter Sprache.
Kommen Sie zur Beratung ins Amt.
Wir helfen Ihnen gerne.
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4.4. Infos zu Kultur-Veranstaltungen verbessern
Es gibt viele Kultur-Angebote in Köln.
Aber viele Menschen kennen die Angebote nicht.
Sie wissen nicht, wo sie Infos bekommen.
Oder sie verstehen die Infos nicht.
Wir wollen die Infos zu Kultur-Veranstaltungen verbessern.
Zum Beispiel: Die Internet-Seiten verbessern.
Damit alle die Seiten benutzen können.
Zum Beispiel:
Sie machen Filme mit Unter-Titeln.
Das ist eine Hilfe für taube Menschen.
Sie machen Infos in Leichter Sprache.
Wenn Menschen schlecht lesen können.
Oder wenig Deutsch verstehen.
Oder Sie können sich Infos vorlesen lassen.
Sie machen Infos in verschiedenen Sprachen.
Damit helfen Sie Menschen aus dem Ausland.
Sie können Netz-werke machen.
Das sind Gruppen von Fach-Leuten.
Sie arbeiten zusammen an einer Idee.
Sie können Ihre Werbung verändern.
Damit alle die Infos bekommen und verstehen.
Auch Menschen, die sonst wenig mitmachen.
Sie können Geld für Ihr Projekt bekommen.
Kommen Sie zur Beratung ins Amt.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wir wollen noch mehr Veranstaltungen machen.
So wollen wir die Menschen in Köln zusammen bringen.
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4.5. Kultur in allen Stadt-Teilen
Theater und Museen sind oft in der Innen-Stadt.
Die Menschen müssen dann weit fahren.
Das ist oft ein Problem für Menschen mit Behinderung.
Aber auch für alte Menschen oder Familien mit Kindern.
Es soll mehr Kultur in allen Stadt-Teilen geben.
Zum Beispiel: Gruppen oder Veranstaltungen.
Es gibt zum Beispiel schon:
Bürger-Häuser im Stadt-Teil.
Oder inter-kulturelle Zentren.
Das sind Orte für Menschen aus dem Ausland.
Sie können dort zum Beispiel Kochen oder Tanzen.
Es gibt Infos und verschiedene Veranstaltungen.
Wir wollen die Zusammen-Arbeit in Köln verbessern.
Wir wollen den Menschen im Stadt-Teil helfen.
Wir wollen die Menschen zusammen bringen.
Sie können Geld für Ihr Projekt bekommen.
Wenn Sie Kultur im Stadt-Teil machen wollen.
Kommen Sie zur Beratung ins Amt.
Wir helfen Ihnen gerne.
Ausnahme: Wir geben kein Geld zum Bauen.
Zum Beispiel: Wenn Sie ein Kultur-Haus bauen wollen.
Bei solchen Fragen hilft Ihnen das Kultur-Amt.
Sie finden dazu mehr Infos im Internet:
www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/
kulturfoerderung/spartenuebergreifend
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4.6. Mehr Austausch mit den Gästen
Kultur soll verschiedene Menschen und Meinungen zeigen.
Zum Beispiel:
Das Leben von Menschen mit Behinderungen.
Oder Menschen mit wenig Geld.
Junge und alte Menschen.
Kultur ist für alle Menschen.
Alle sollen sich wieder-finden in der Kunst.
Zum Beispiel:
Sie soll nicht nur das Leben von reichen Menschen zeigen.
Oder nur das Leben von Menschen aus Deutschland.
Kultur soll die Wirklichkeit zeigen.
Sie soll die Vielfalt in Köln zeigen.
Zum Beispiel: Schwule Menschen.
Oder Menschen aus dem Ausland.
Wir wollen voneinander lernen.
Wir wollen mit verschiedenen Menschen reden.
Wir wollen neue Ideen und Meinungen zeigen.
Sie können Geld für Ihr Projekt bekommen.
Wenn Sie damit neue Menschen erreichen.
Zum Beispiel:
Menschen, die sonst wenig Kultur erleben.
Also selten ins Theater oder Museum gehen.
Kommen Sie zur Beratung ins Amt.
Wir helfen Ihnen gerne.
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4.7. Hindernisse zeigen
Es gibt viele verschiedene Hindernisse.
Zum Beispiel: Für Menschen mit wenig Geld.
Oder Menschen mit Behinderungen.
Wir wollen mit den Menschen reden.
Damit alle besser mitmachen können.
Sie können Geld für Ihr Projekt bekommen.
Das sind die Voraussetzungen dafür:
Ihr Projekt zeigt das Thema Vielfalt.
Es zeigt verschiedene Menschen und Meinungen.
Oder Sie zeigen damit Hindernisse im Leben.
Sie machen die Menschen darauf aufmerksam.
Zum Beispiel:
Sie bekommen Geld vom Amt,
wenn Sie ein Theater machen wollen
über Armut oder Behinderungen.
Wenn Sie Hindernisse im Leben zeigen wollen.
Wichtig:
Alle Menschen sollen dabei mitmachen.
Zum Beispiel:
Menschen aus dem Ausland.
Junge und alte Menschen.
Menschen mit und ohne Behinderungen.
Kommen Sie zur Beratung ins Amt.
Wir helfen Ihnen gerne.
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5. Wie machen wir das?
Wir haben geprüft,
was die Menschen in Köln brauchen.
Damit alle Kultur erleben und machen können.
Wir haben einen Plan gemacht:
Wie wir den Menschen in Köln helfen können.
Wir sagen dazu auch: Fördern.
Das heißt: Sie bekommen Geld vom Amt.
Sie müssen dazu einen Antrag im Amt abgeben.
Künstler und Künstler-innen können mitmachen.
Aber auch Vereine oder andere Gruppen.
Wir fördern zum Beispiel:
Konzepte
Das sind Pläne.
Sie bekommen 4 Jahre Geld vom Amt.
Damit Sie Ihren Plan in Köln umsetzen.
mehr-jährige Projekte
Sie bekommen 4 Jahre Geld vom Amt.
Der Ausschuss für Kunst und Kultur muss zustimmen.
ein-jährige Projekte
Sie bekommen 1 Jahr Geld vom Amt.
Es gibt auch ein Projekt vom Kultur-Amt.
Es heißt: Kultur Plus.
Menschen mit wenig Geld bekommen Frei-Karten.
Damit Sie kostenlos Kultur in Köln erleben können.
Auf den nächsten Seiten stehen mehr Infos dazu.
Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen.
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5.1. Konzepte
Ein Konzept ist ein Plan.
Wir fördern Konzepte für Köln.
Zum Beispiel: Wenn Sie im Kultur-Bereich arbeiten.
Und Geld brauchen für den Aufbau von Ihrem Geschäft.
Oder damit sich Ihr Geschäft weiter entwickeln kann.
Zum Beispiel: Damit Ihr Theater nicht schließen muss.
Wir wollen den Menschen helfen,
die schon Kultur in Köln machen.
Wir wollen die Menschen zusammen bringen.
Sie sollen besser zusammen arbeiten können.
Sie können dafür Geld vom Amt bekommen.
Sie bekommen das Geld 4 Jahre lang.
Sie müssen dazu einen Antrag im Amt abgeben.
Wir sagen dazu auch:
Konzept zur Erreichung von mehr Teilhabe
im Bereich Kunst und Kultur.
Der Beirat muss zu dem Antrag JA sagen.
Und der Ausschuss für Kunst und Kultur.
Erst dann bekommen Sie das Geld.
Das müssen Sie in den Antrag schreiben:
Was wollen Sie machen?
Welche Ziele haben Sie?
Wie helfen Sie den Menschen in Köln?
Wie können Sie die Kosten bezahlen?
Wie geht es nach den 4 Jahren weiter?
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Wichtig ist auch:
Warum ist Ihre Idee gut?
Warum ist Ihre Idee neu?
Wie wirkt sich Ihre Idee auf andere aus?
Können alle Menschen mitmachen?
Was haben die Menschen am Ende davon?
Können andere von Ihrer Idee lernen?
Können wir damit langfristig etwas verbessern?
Wie können Sie Ihre Kosten bezahlen?
Wie können Sie Ihre Ziele erreichen?
Wichtig:
Sie müssen den Antrag 6 Monate vorher stellen.
Also 6 Monate bevor Sie das Geld brauchen.
Sie müssen den Antrag abgeben im
Referat Kultur als Akteur der Stadt-Gesellschaft
Kulturelle Teilhabe.
Sie müssen vorher zur Beratung ins Amt kommen.
Achtung:
Es ist unterschiedlich, wie viel Geld Sie bekommen.
Wenn Sie Geld für das Konzept bekommen,
bekommen Sie kein Geld mehr für andere Projekt-Kosten.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
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5.2. mehr-jährige Projekte
Sie können Geld für mehr-jährige Projekte bekommen.
Es gelten dafür die gleichen Regeln wie für Konzepte:
Sie müssen einen Plan für 4 Jahre machen.
Sie müssen Ihre Ziele und Ideen erklären.
Zum Beispiel:
Wie Sie mehr Teilhabe in der Kultur schaffen wollen.
Oder über Teilhabe informieren wollen.
Sie müssen das nicht allein machen.
Sie können mit anderen zusammen arbeiten.
Sie müssen zeigen, dass Sie schon erfolgreich sind.
Sie müssen einen Kosten-Plan machen.
Der Beirat muss zum Antrag JA sagen.
Das müssen Sie in den Antrag schreiben:
Was wollen Sie machen?
Welche Ziele haben Sie?
Wie helfen Sie den Menschen in Köln?
Wie können Sie die Kosten bezahlen?
Wie geht es nach den 4 Jahren weiter?
Wichtig ist auch:
Warum ist Ihre Idee gut?
Warum ist Ihre Idee neu?
Wie wirkt sich Ihre Idee auf andere aus?
Können alle Menschen mitmachen?
Was haben die Menschen am Ende davon?
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Können andere von Ihrer Idee lernen?
Können wir damit langfristig etwas verbessern?
Wie können Sie Ihre Kosten bezahlen?
Wie können Sie Ihre Ziele erreichen?
Wichtig:
Es gibt Termine, wann Sie den Antrag abgeben müssen.
Sie müssen ihn wenigstens 6 Monate vorher abgeben.
Sie müssen vorher zur Beratung ins Amt kommen.
Sie müssen den Antrag abgeben im
Referat Kultur als Akteur der Stadt-Gesellschaft
Kulturelle Teilhabe.
Achtung:
Es ist unterschiedlich, wie viel Geld Sie bekommen.
Sie können Geld bekommen für die Organisation.
Zum Beispiel: die Kosten für die Planung.
Das Amt bezahlt 15 Prozent von den Kosten.
Das sind höchstens 2 Tausend Euro.
Das nennen wir: Organisations-Kosten-Pauschale.
Sie bekommen kein Geld für Betriebs-Kosten.
Das sind zum Beispiel: Kosten für Strom.
Wichtig:
Sie können den Antrag immer wieder stellen.
Sie können danach auch einen Antrag stellen:
für Ihr Konzept
oder für ein anderes Einzel-Projekt.
Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen.
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5.3. ein-jährige Projekte
Wir fördern auch ein-jährige Projekte in Köln.
Sie müssen dazu einen Antrag im Amt abgeben.
Sie haben dafür Zeit bis zum 30. September.
Dann bekommen Sie das Geld ab 1. Januar.
Sie müssen dazu verschiedene Papiere abgeben:
1. eine Beschreibung von Ihrem Projekt:
Also: Was wollen Sie machen?
2. einen Kosten-Plan:
Also: Wie wollen Sie das bezahlen?
Wichtig:
Sie können auch Geld bekommen,
wenn Sie den Antrag zu spät abgeben.
Sie können dann nur bis zu 5 Tausend Euro bekommen.
Wenn Sie den Antrag pünktlich abgeben,
dann bekommen Sie mehr Geld.
Achtung:
Manchmal reicht das Geld nicht.
Dann können Sie noch einen Antrag abgeben.
Wenn Sie mehr Geld brauchen.
Damit das Projekt weiter gehen kann.
Das gilt nur, wenn Sie den Antrag zu spät abgeben.
Wichtig:
Sie bekommen kein Geld für Betriebs-Kosten.
Das sind zum Beispiel: Kosten für Strom.
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Das ist wichtig für den Antrag:
Ihre Idee ist neu.
Ihre Idee ist gut.
Sie machen gute Arbeit.
Sie sind verlässlich.
Sie kümmern sich gut um das Geld.
Sie erreichen Ihr Ziel:
Für mehr kulturelle Teilhabe in Köln.
Zum Beispiel:
Alle können bei Ihrer Idee mitmachen.
Es gibt keine Hindernisse.
Zum Beispiel für Menschen
aus dem Ausland
mit Behinderung
und andere Menschen.
Sie können Geld für Ihr Projekt bekommen.
Zum Beispiel: die Kosten für die Planung.
Das Amt bezahlt 15 Prozent von den Kosten.
Das nennen wir: Organisations-Kosten-Pauschale.
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5.4. Kultur Plus
Kultur Plus ist ein Projekt von der Stadt Köln.
Wir probieren das Projekt 2 Jahre aus.
Menschen mit wenig Geld bekommen Frei-Karten.
Damit sie kostenlos Kultur in Köln erleben können.
Es gibt insgesamt 10 Tausend Euro von der Stadt Köln.
Sie bekommen Geld, wenn Sie Frei-Karten anbieten.
Sie müssen dazu einen Antrag im Amt abgeben.
Sie müssen beim Antrag ankreuzen: Kultur Plus.
Wichtig:
Wir arbeiten zusammen mit der Kultur-Liste Köln.
Das heißt:
Sie bekommen Förder-Geld vom Amt.
Sie müssen dafür 10 Prozent der Karten
für die Kultur-Liste Köln reservieren.
Wir sagen dazu: Frei-Karten.
Die Karten sind für Personen von der Kultur-Liste Köln.
Beispiel für die Rechnung:
Eintritts-Karten x 10 Prozent = Frei-Karten
500 Eintritts-Karten x 10 Prozent = 50 Frei-Karten
Wichtig:
Sie können 5 Euro für jede Frei-Karte bekommen.
Sie bekommen das Geld zusätzlich zum Förder-Geld.
Sie müssen nachweisen, wie viele Frei-Karten Sie verteilen.
Kommen Sie zur Beratung ins Amt.
Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen.
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6. Beirat
Ein Beirat ist eine Gruppe von Menschen.
Sie haben eine Aufgabe und ein Ziel.
Das Ziel von dem Beirat ist:
Mehr kulturelle Teilhabe in Köln.
Das heißt:
Alle Menschen sollen Kultur in Köln erleben können.
Alle Menschen sollen Kultur in Köln machen können.
Alle Menschen können Anträge im Amt abgeben.
Damit sie Geld für kulturelle Teilhabe bekommen.
Der Beirat prüft alle Anträge.
Der Beirat sagt uns zum Beispiel:
Warum der Antrag gut oder schlecht ist.
Was die Menschen interessiert.
Was sie brauchen und wünschen.
Im Beirat sollen wenigstens 7 Personen sein.
Sie sollen sich für Kultur in Köln interessieren.
Zum Beispiel: Veranstaltungen in Köln besuchen.
Alle Menschen können sich bewerben:
Sie müssen in Köln wohnen.
Und sie sind Fach-Leute für Kultur.
Sie können dann 3 Jahre im Beirat mitmachen.
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Achtung:
Sie dürfen den Beirat wählen:
wenn Sie einen Antrag
im Kultur-Amt gestellt haben.
Oder bei unserem 1. Treffen waren
und beim Hilfe-Plan mitgemacht haben.
Das gilt nur für die 1. Wahl vom Beirat.
Alle dürfen im Beirat mitmachen:
Egal woher sie kommen.
Wie viel Geld sie haben.
Ob sie eine Behinderung haben.
Ausnahme:
Sie dürfen nicht im Beirat mitmachen,
wenn Sie selbst einen Antrag gestellt haben.
Oder einen Antrag stellen wollen.
Weil Sie Geld vom Amt bekommen wollen.
Der Beirat entscheidet un-abhängig über das Geld.
Niemand darf besser oder schlechter behandelt werden.
Niemand darf nur Geld für seine eigene Gruppe erlauben.
Das Geld muss immer gerecht verteilt werden.
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Wichtig:
Verschiedene Menschen sollen im Beirat sein.
Es sollen nicht nur Männer im Beirat sein.
Die Hälfte vom Beirat sollen Frauen sein.
Auch andere Menschen sollen sich bewerben.
Zum Beispiel:
Wenn sie sich nicht als Mann oder Frau fühlen.
Es sollen nicht nur Fach-Leute im Beirat sein.
Wir brauchen auch die Meinung von Gästen.
Sie sollen auch mitbestimmen.
Die Vielfalt im Beirat ist wichtig.
Damit wir alle Menschen und Meinungen verstehen.
Damit alle Kultur machen und erleben können.
Es soll wenigstens eine Person
mit einer Behinderung
über 60 Jahre
mit wenig Geld
aus dem Ausland
die eine andere Sexualität hat.
Zum Beispiel: schwule Menschen.
Oder sich nicht als Mann oder Frau fühlen.
Wenn so jemand nicht in den Beirat gewählt wird,
dann bestimmen wir jemand aus so einer Gruppe.
Die Person mit den meisten Stimmen darf mitmachen.
Die Personen bekommen dafür 250 Euro im Jahr.
Das nennen wir: Aufwands-Entschädigung.
Das ist Geld für ihre Kosten.
Zum Beispiel: für Bus und Bahn.
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7. Haben wir unsere Ziele erreicht?
Wir haben einen Hilfe-Plan gemacht.
Damit alle Menschen in Köln
Kultur erleben können
Kultur machen können.
Das nennen wir: Kulturelle Teilhabe.
Wir wollen neue Ideen ausprobieren.
Wir wissen:
Manche Ideen werden nicht klappen.
Manche Ideen brauchen viel Zeit.
Kulturelle Teilhabe bekommen wir nicht so schnell.
Es ist nicht so leicht, dass alle überall mitmachen.
Aber wir können auch viel aus Fehlern lernen.
Zum Beispiel: Warum hat es nicht geklappt?
Was müssen wir nächstes Mal besser machen?
Der Beirat prüft alle Projekte.
Er schreibt einen Bericht für die Stadt Köln.
Wir prüfen nach 3 Jahren:
Haben wir unsere Ziele erreicht?
Wir machen am Ende noch eine Veranstaltung.
Bei der Veranstaltung machen wir Gruppen.
Die Gruppen prüfen unseren Hilfe-Plan.
Sie überlegen, was wir verbessern können.
Dann müssen wir den Plan über-arbeiten.
Der Ausschuss für Kunst und Kultur muss das vorher erlauben.
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8. Schwere Worte leicht erklärt
Ausschuss für Kunst und Kultur
Ein Ausschuss ist eine Gruppe von der Stadt Köln.
Sie entscheidet über Fragen zur Kunst und Kultur.
Zum Beispiel: Wofür die Stadt Köln Geld ausgibt.
Barriere-Freiheit
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Barriere-frei heißt: ohne Hindernisse.
Beispiel:
Treppen können eine Barriere sein.
Für Menschen im Rollstuhl.
Sprache kann auch eine Barriere sein.
Für Menschen, die wenig Deutsch können.
Oder schlecht lesen und schreiben können.
Alle Menschen sollen mitmachen können.
Das nennen wir: Barriere-Freiheit.
Beirat
Ein Beirat ist eine Gruppe von Menschen.
Sie haben eine Aufgabe und ein Ziel.
Das Ziel von dem Beirat ist:
Mehr kulturelle Teilhabe in Köln.
Das heißt:
Alle Menschen sollen Kultur in Köln erleben können.
Alle Menschen sollen Kultur in Köln machen können.
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Förder-Konzept
Fördern heißt: Helfen.
Ein Konzept ist ein Plan.
Das Förder-Konzept ist ein Hilfe-Plan.
In dem Plan steht,
wofür die Stadt Köln Geld ausgeben will.
Kultur
Kultur ist alles von Menschen Gemachte.
Zum Beispiel:
Kleidung
Essen
Musik
Kunst
Kulturelle Teilhabe
Teilhabe heißt: Mitmachen.
Kulturelle Teilhabe heißt:
Bei der Kultur mitmachen können.
Kultur selbst machen oder lernen.
Oder Kultur erleben können.
Zum Beispiel:
Im Chor singen.
Oder auf eine Veranstaltung gehen.
Referat
Das ist eine Abteilung im Amt.
Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1584/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.05.2022
- Erstellt
- 09.05.2022 16:46