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V/0557/2021

EU-weite Ausschreibung (UVgO/VgV) zur Vergabe von Winterdienstleistungen um und auf Schulgeländen im Stadtgebiet Münster

Vorlagen 21.07.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 31.08.2021, TOP 6

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1244 Zeichen

Anlage A zur V/0557/2021 
Kurzüberblick 
 
Die Winterdienstleistungen um und auf städtischen Schulgeländen im Stadtgebiet Münster sollen 
ab der Winterdienstperiode 2021/2022 bis zur Winterdienstperiode 2025/2026 ausgeschrieben 
werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schul-
raum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur 
Verfügung.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die §§ 79 und 92 SchulG NW regeln die Pflicht des Schulträgers zur Bereitstellung und zum Un-
terhalt der Schulgebäude und Schulgelände sowie des zum Betrieb erforderlichen Personals. Die 
Pflichtigkeit zum Winterdienst um die Schulgelände ergibt sich aus § 3 der Straßenreinigungssat-
zung der Stadt Münster

Beschlussvorlage

8092 Zeichen

V/0557/2021 
V/0557/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
EU-weite Ausschreibung (UVgO/VgV) zur Vergabe von Winterdienstleistungen um und auf 
Schulgeländen im Stadtgebiet Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   31.08.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der beabsichtigten Ausschreibung von Winterdienstleistungen um und auf Schulgeländen im 
Stadtgebiet Münster für die Winterdienstperiode 2021/2022 bis zur Winterdienstperiode 2025/2026 im 
geschätzten Gesamtauftragswert von 400.000,00 € brutto wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für den gesamten Ausschreibungszeitraum 2021/2022 bis 2025/2026 entstehen Kosten in Höhe von 
ca. 400.000,00 €; jährlich in Höhe von ca. 80.000,00 €. Dem stehen Einsparungen bei den Personal-
kosten in Höhe von 50.000,00 € jährlich gegenüber, da durch die exter ne Vergabe des Winterdiens-
tes die Rufbereitschaften bei den Schulhausmeistern und Abendhilfskräften reduziert werden können. 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Teilergebnisplan 
  Nr. Bezeichnung 
Haus.-
jahr Betrag € Bemerkungen 
Produktgruppe 301 Leistungen für Schulen       
Zeile 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleis-
tungen 
2021     80.000,00 €    
      2022 
ff. 
    80.000,00 €    
 
Die erforderlichen Ermächtigungen zur Finanzierung der externen Vergabe des Winterdienstes sind 
im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt.  
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
06.08.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Aundrup 
Telefon: 492-4057 
AundrupB@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0557/2021 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster hat im Jahr 2019 entschieden, den  Winterdienst um und auf den städtischen 
Schulgeländen im Stadtgebiet Münster von einem privaten Unternehmen (nachfolgend Auftragneh-
mer genannt) durchführen zu lassen. Hierzu wurden diese Leistungen im Jahr 2019 auf der Basis 
einer EU-weiten Ausschreibung ausgeschrieben. 
Der Rat hat der Beschlussvorlage am 22.05.2019 (V/0392/2019) zur Vergabe dieser Leistungen im 
offenen europaweiten Ausschreibungsverfahren zugestimmt. Im anschließenden Beschluss des 
Vergabeausschusses am 02.10.2019 (V/0913/2019) wurde die Vergabe dieser Dienstleistung an ein 
privates Unternehmen beschlossen. 
 
Der aktuell laufende und auf der Basis einer EU-weiten Ausschreibung im Jahr 2019 abgeschlossene 
Vertrag über den Winterdienst kann von der beauftragten Firma wegen Insolvenz nicht meh r erfüllt 
werden. Der Vertrag wurde aus diesem Grunde gekündigt. 
 
Die Stadt Münster beabsichtigt daher, für die kommenden Winterdienstperioden 2021/2022 bis 
2025/2026 den Winterdienst um die Gelände und auf den Geländen der Schulen in der Trägerschaft 
der Stadt Münster erneut in einem EU-weiten Verfahren auszuschreiben.  
 
1. Leistungsgegenstand 
 
 Leistungsgegenstand ist die Organisation, Durchführung und Dokumentation der Winterdienst-
arbeiten um und auf städtischen Schulgrundstücken im Stadtgebiet Münster. 
 
2. Ausschreibungsinhalte  
 
 Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um das Räumen und Streuen um und auf 
städtischen Schulgeländen. 
 
 Als Eigentümerin von Schulgeländen und Schulgebäuden ist die Stadt Münster verpflichtet, 
nach kommunalem Satzungsrecht (Straßenreinigungssatzung) und Haftungsrecht den Winter-
dienst sicherzustellen. 
 
 Das Satzungsrecht verlangt eine Räum - und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen um die 
Schulgelände an Werktagen bis 07.00 Uhr (an Sonn - und Feiertagen bis 09.00 Uhr) und bis  
20.00 Uhr in den Abendstunden, sofern der Schneefall vor diesen Uhrzeiten endet. Ergänzend 
zu dieser zeitlichen Vorgabe ist zur Absicherung der Haftung auf den Schulgeländen bis ca. 
22.30 Uhr (erfahrungsgemäß Ende schulischer und nichtschulischer Veranstaltungen im Schul-
gebäude bzw. in den auf den Schulgeländen befindlichen Sporthallen) Winterdienst zu leisten. 
 
 Diese zeitliche Abdeckung der Winterdienstpflicht an Schnee - und Glatteistagen von ca. 05.00 
Uhr morgens bis 22.30 Uhr an Werktagen bzw. 07.00 Uhr morgens bis 22.30 Uhr an Sonn- und 
Feiertagen kann mit den tarif - und arbeitszeitrechtlichen Vorgaben für die städtischen Schul-
hausmeister und Abenddienstkräfte an 90 Schulstandorten nicht geleistet werden. Zur Abde-
ckung der Restzeiten des Winterdienstes  müssen daher externe Dienstleister eingesetzt wer-
den. 
 
 Der private Dritte übernimmt für die von ihm verantworteten Zeiten und Flächen das Haftungsri-
siko für den Schadensfall. Mit dieser klaren Verantwortungsstruktur erhöht sich die Sicherheit, 
ein städtisches Haftungsrisiko aus Organisationsverschulden weitgehend auszuschließen. 
 
 Die für die Ausschreibung festgelegte Winterdienstperiode dauert in Anlehnung an die von den 
AWM kalkulierte Zeit jeweils vom 01.11. bis zum 15.04. des Folgejahres. Die Ausschreibung er-
folgt in 4 flächenmäßig etwa gleich großen Losen. Die Angebotsabgabe ist sowohl für einzelne 
wie auch für mehrere oder alle Lose möglich.

- 3 - 
V/0557/2021 
 Aus den Angebotsunterlagen müssen neben dem Angebotspreis je Los auch die fachlichen 
Qualifikationen zur Erfü llung der Dienstleistung sowie ein zur Erledigung der Dienstleistung 
nachvollziehbarer und angemessener Einsatz von Geräten und Personal zu erkennen sein. 
Diese Maßgabe ist vor allem deshalb von grundlegender Bedeutung, da sie die Leistungsfähig-
keit des Anbieters für den notwendigerweise parallel an den Schulstandorten zu leistenden Win-
terdienst erkennen lässt.  
 
3. Kostenschätzung 
 
 Der schulspezifische Bedarf des Räum- und Streudienstes ist auf Basis der bisherigen Erkennt-
nisse aus den Angeboten auf die Auss chreibung aus dem Jahr 2018 sowie 2019 auf rd. 
80.000,00 € jährlich kalkuliert worden. Dabei wurden Anpassungen, die sich im Ausschrei-
bungszeitraum durch Flächenerweiterungen ergeben werden, mit einkalkuliert. Der Ausschrei-
bungszeitraum erstreckt sich über 5 Jahre von der Winterdienstperiode 2021/2022 bis zur Win-
terdienstperiode 2025/2026. 
 
 Mit einem geschätzten Auftragswert von 400.000,00 € ist eine EU-weite Ausschreibung, wie sie 
geplant ist, erforderlich.   
 
4. Die Bewertungskriterien und ihre Gewichtung 
 
 Den Zuschlag für ein Los erhält das wirtschaftlichste Angebot auf Basis des besten Preis -
Leistungs-Verhältnisses. Zu dessen Ermittlung werden neben dem Preis auch Aspekte der Ka-
pazität mit folgender Gewichtung herangezogen: 
 
Kriterien Wertungspunkte: 
Nettoangebotssumme 60 Punkte 
Kapazität 40 Punkte 
Unterkriterien Kapazität: 
Mitarbeiter pro Los 
Fahrzeuge zur Personenbeförderung pro Los 
Maschinelle Räumgeräte pro Los 
 
20 Punkte 
10 Punkte 
10 Punkte 
 Maximal erreichbare Wertungspunkte          100 Punkte 
 
5. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes  
 
 Die Angebote werden nach den Kriterien ausgewertet. Bei den angegebenen Punkten handelt 
es sich jeweils um maximal erreichbare Punktzahl. Durch die Addition der erreichten Punkte je 
Position ergibt sich die Wertungsrangfolge der Angebote. 
 
  Die einzelnen Positionen werden wie folgt bewertet: 
 
  Nettoangebotssumme: 
 
  Niedrigster Wert eines gewerteten Angebotes erhält Höchstpunktzahl, höherer Wert erhält ent-
sprechend dem Verhältnis weniger Punkte. Do ppelt so hohe und darüber hinaus gehende An-
gebote erhalten keine Punkte. 
 
  Kapazität: 
 
 Weitere Faktoren für eine ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes sind die Menge 
des eingesetzten Personals, die Anzahl der Fahrzeuge zur Personenbeförderung sowie die An-
zahl der eingesetzten maschinellen Räumgeräte. Je höher die Anzahl der eingesetzten Mittel, 
desto rascher kann der Winterdienst erledigt werden. Damit wird dem Umstand Rechnung ge-
tragen, dass der Winterdienst an vielen verschiedenen Schulstando rten möglichst parallel ge-
leistet werden muss.

- 4 - 
V/0557/2021 
 
6- Gesamtbewertung 
 
 Das Angebot mit der höchsten Punktzahl stellt das wirtschaftlichste Angebot auf der Basis des 
Preis-Leistungs-Verhältnisses dar und erhält den Zuschlag. 
 
 
I. V.  
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

31.08.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0557/2021
Typ
Vorlagen
Datum
21.07.2021
Erstellt
21.07.2021 13:40