V/0557/2021
EU-weite Ausschreibung (UVgO/VgV) zur Vergabe von Winterdienstleistungen um und auf Schulgeländen im Stadtgebiet Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0557/2021 Kurzüberblick Die Winterdienstleistungen um und auf städtischen Schulgeländen im Stadtgebiet Münster sollen ab der Winterdienstperiode 2021/2022 bis zur Winterdienstperiode 2025/2026 ausgeschrieben werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schul- raum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die §§ 79 und 92 SchulG NW regeln die Pflicht des Schulträgers zur Bereitstellung und zum Un- terhalt der Schulgebäude und Schulgelände sowie des zum Betrieb erforderlichen Personals. Die Pflichtigkeit zum Winterdienst um die Schulgelände ergibt sich aus § 3 der Straßenreinigungssat- zung der Stadt Münster
Beschlussvorlage
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V/0557/2021
V/0557/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
EU-weite Ausschreibung (UVgO/VgV) zur Vergabe von Winterdienstleistungen um und auf
Schulgeländen im Stadtgebiet Münster
Beratungsfolge
31.08.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der beabsichtigten Ausschreibung von Winterdienstleistungen um und auf Schulgeländen im
Stadtgebiet Münster für die Winterdienstperiode 2021/2022 bis zur Winterdienstperiode 2025/2026 im
geschätzten Gesamtauftragswert von 400.000,00 € brutto wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für den gesamten Ausschreibungszeitraum 2021/2022 bis 2025/2026 entstehen Kosten in Höhe von
ca. 400.000,00 €; jährlich in Höhe von ca. 80.000,00 €. Dem stehen Einsparungen bei den Personal-
kosten in Höhe von 50.000,00 € jährlich gegenüber, da durch die exter ne Vergabe des Winterdiens-
tes die Rufbereitschaften bei den Schulhausmeistern und Abendhilfskräften reduziert werden können.
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haus.-
jahr Betrag € Bemerkungen
Produktgruppe 301 Leistungen für Schulen
Zeile 13 Aufwendungen für
Sach- und Dienstleis-
tungen
2021 80.000,00 €
2022
ff.
80.000,00 €
Die erforderlichen Ermächtigungen zur Finanzierung der externen Vergabe des Winterdienstes sind
im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt.
Amt für Schule und
Weiterbildung
06.08.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Aundrup
Telefon: 492-4057
AundrupB@stadt-
muenster.de
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Begründung:
Die Stadt Münster hat im Jahr 2019 entschieden, den Winterdienst um und auf den städtischen
Schulgeländen im Stadtgebiet Münster von einem privaten Unternehmen (nachfolgend Auftragneh-
mer genannt) durchführen zu lassen. Hierzu wurden diese Leistungen im Jahr 2019 auf der Basis
einer EU-weiten Ausschreibung ausgeschrieben.
Der Rat hat der Beschlussvorlage am 22.05.2019 (V/0392/2019) zur Vergabe dieser Leistungen im
offenen europaweiten Ausschreibungsverfahren zugestimmt. Im anschließenden Beschluss des
Vergabeausschusses am 02.10.2019 (V/0913/2019) wurde die Vergabe dieser Dienstleistung an ein
privates Unternehmen beschlossen.
Der aktuell laufende und auf der Basis einer EU-weiten Ausschreibung im Jahr 2019 abgeschlossene
Vertrag über den Winterdienst kann von der beauftragten Firma wegen Insolvenz nicht meh r erfüllt
werden. Der Vertrag wurde aus diesem Grunde gekündigt.
Die Stadt Münster beabsichtigt daher, für die kommenden Winterdienstperioden 2021/2022 bis
2025/2026 den Winterdienst um die Gelände und auf den Geländen der Schulen in der Trägerschaft
der Stadt Münster erneut in einem EU-weiten Verfahren auszuschreiben.
1. Leistungsgegenstand
Leistungsgegenstand ist die Organisation, Durchführung und Dokumentation der Winterdienst-
arbeiten um und auf städtischen Schulgrundstücken im Stadtgebiet Münster.
2. Ausschreibungsinhalte
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um das Räumen und Streuen um und auf
städtischen Schulgeländen.
Als Eigentümerin von Schulgeländen und Schulgebäuden ist die Stadt Münster verpflichtet,
nach kommunalem Satzungsrecht (Straßenreinigungssatzung) und Haftungsrecht den Winter-
dienst sicherzustellen.
Das Satzungsrecht verlangt eine Räum - und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen um die
Schulgelände an Werktagen bis 07.00 Uhr (an Sonn - und Feiertagen bis 09.00 Uhr) und bis
20.00 Uhr in den Abendstunden, sofern der Schneefall vor diesen Uhrzeiten endet. Ergänzend
zu dieser zeitlichen Vorgabe ist zur Absicherung der Haftung auf den Schulgeländen bis ca.
22.30 Uhr (erfahrungsgemäß Ende schulischer und nichtschulischer Veranstaltungen im Schul-
gebäude bzw. in den auf den Schulgeländen befindlichen Sporthallen) Winterdienst zu leisten.
Diese zeitliche Abdeckung der Winterdienstpflicht an Schnee - und Glatteistagen von ca. 05.00
Uhr morgens bis 22.30 Uhr an Werktagen bzw. 07.00 Uhr morgens bis 22.30 Uhr an Sonn- und
Feiertagen kann mit den tarif - und arbeitszeitrechtlichen Vorgaben für die städtischen Schul-
hausmeister und Abenddienstkräfte an 90 Schulstandorten nicht geleistet werden. Zur Abde-
ckung der Restzeiten des Winterdienstes müssen daher externe Dienstleister eingesetzt wer-
den.
Der private Dritte übernimmt für die von ihm verantworteten Zeiten und Flächen das Haftungsri-
siko für den Schadensfall. Mit dieser klaren Verantwortungsstruktur erhöht sich die Sicherheit,
ein städtisches Haftungsrisiko aus Organisationsverschulden weitgehend auszuschließen.
Die für die Ausschreibung festgelegte Winterdienstperiode dauert in Anlehnung an die von den
AWM kalkulierte Zeit jeweils vom 01.11. bis zum 15.04. des Folgejahres. Die Ausschreibung er-
folgt in 4 flächenmäßig etwa gleich großen Losen. Die Angebotsabgabe ist sowohl für einzelne
wie auch für mehrere oder alle Lose möglich.
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Aus den Angebotsunterlagen müssen neben dem Angebotspreis je Los auch die fachlichen
Qualifikationen zur Erfü llung der Dienstleistung sowie ein zur Erledigung der Dienstleistung
nachvollziehbarer und angemessener Einsatz von Geräten und Personal zu erkennen sein.
Diese Maßgabe ist vor allem deshalb von grundlegender Bedeutung, da sie die Leistungsfähig-
keit des Anbieters für den notwendigerweise parallel an den Schulstandorten zu leistenden Win-
terdienst erkennen lässt.
3. Kostenschätzung
Der schulspezifische Bedarf des Räum- und Streudienstes ist auf Basis der bisherigen Erkennt-
nisse aus den Angeboten auf die Auss chreibung aus dem Jahr 2018 sowie 2019 auf rd.
80.000,00 € jährlich kalkuliert worden. Dabei wurden Anpassungen, die sich im Ausschrei-
bungszeitraum durch Flächenerweiterungen ergeben werden, mit einkalkuliert. Der Ausschrei-
bungszeitraum erstreckt sich über 5 Jahre von der Winterdienstperiode 2021/2022 bis zur Win-
terdienstperiode 2025/2026.
Mit einem geschätzten Auftragswert von 400.000,00 € ist eine EU-weite Ausschreibung, wie sie
geplant ist, erforderlich.
4. Die Bewertungskriterien und ihre Gewichtung
Den Zuschlag für ein Los erhält das wirtschaftlichste Angebot auf Basis des besten Preis -
Leistungs-Verhältnisses. Zu dessen Ermittlung werden neben dem Preis auch Aspekte der Ka-
pazität mit folgender Gewichtung herangezogen:
Kriterien Wertungspunkte:
Nettoangebotssumme 60 Punkte
Kapazität 40 Punkte
Unterkriterien Kapazität:
Mitarbeiter pro Los
Fahrzeuge zur Personenbeförderung pro Los
Maschinelle Räumgeräte pro Los
20 Punkte
10 Punkte
10 Punkte
Maximal erreichbare Wertungspunkte 100 Punkte
5. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Die Angebote werden nach den Kriterien ausgewertet. Bei den angegebenen Punkten handelt
es sich jeweils um maximal erreichbare Punktzahl. Durch die Addition der erreichten Punkte je
Position ergibt sich die Wertungsrangfolge der Angebote.
Die einzelnen Positionen werden wie folgt bewertet:
Nettoangebotssumme:
Niedrigster Wert eines gewerteten Angebotes erhält Höchstpunktzahl, höherer Wert erhält ent-
sprechend dem Verhältnis weniger Punkte. Do ppelt so hohe und darüber hinaus gehende An-
gebote erhalten keine Punkte.
Kapazität:
Weitere Faktoren für eine ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes sind die Menge
des eingesetzten Personals, die Anzahl der Fahrzeuge zur Personenbeförderung sowie die An-
zahl der eingesetzten maschinellen Räumgeräte. Je höher die Anzahl der eingesetzten Mittel,
desto rascher kann der Winterdienst erledigt werden. Damit wird dem Umstand Rechnung ge-
tragen, dass der Winterdienst an vielen verschiedenen Schulstando rten möglichst parallel ge-
leistet werden muss.
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6- Gesamtbewertung
Das Angebot mit der höchsten Punktzahl stellt das wirtschaftlichste Angebot auf der Basis des
Preis-Leistungs-Verhältnisses dar und erhält den Zuschlag.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0557/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.07.2021
- Erstellt
- 21.07.2021 13:40