3835/2021
Planungsbeschluss zur Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße und Hauptstraße im Stadtbezirk Porz zwischen den Knotenpunkten Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr. und Hauptstr./Friedrich-Ebert-Ufer
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Anlage 5 - Verkehrsbelastung der Kölner Str. und Hauptstr. nach Richtungen
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← 14100 12300 11800 9500 ← 10000 9700 10600 10600 ← 13700 13000 9600 10300 ← 12800 11100 10100 8600 ← 9400 11100 6600 9400 ← 8000 5600 Anlage 5: Verkehrsbelastung der Kölner Str. und Hauptstraße nach Richtungen Legende: Lage des Knotens Verkehrsmenge n. Poll Östl. d. Knotens Verkehrsmenge n. Poll Westl. d. Knotens Verkehrsmenge n. Porz Östl. d. Knotens Verkehrsmenge n. Porz Westl. d. Knotens Jahr der Zählung 2020 2010 2019 2019 2020 2016
Anlage 9 - Auszug Verkehrsausschuss 17.05.2022
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Anlage 9 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 07.06.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 14. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.05.2022 öffentlich 3.2 Planungsbeschluss zur Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße und Hauptstraße im Stadtbezirk Porz zwischen den Knoten- punkten Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr. und Hauptstr./Friedrich- Ebert-Ufer 3835/2021 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 17.05.2022 AN/1058/2022 SE Vietzke bittet um Mitteilung, ob auch die Lichtsignalanlagen erneuert werden und/oder ggf. auch ein Kreisverkehr geprüft werde. Zudem schlägt er vor, die Be- schlussfassung zu vertagen, bis eine Stellungnahme des Runden Tisches Radver- kehr vorliege. SE Götz verweist auf die Mitteilung unter TOP 7.2.11, Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr, Vorlagen-Nr. 1490/2022. Wenn man die dort aufgeführten Verkehrsbelastungen zu Grunde lege, müssten auch die Siegburger Straße und die Kölner Straße in das Grundnetz für den MIV aufgenommen werden. Er bittet um Stellungnahme der Verwaltung und Erläuterung, welche Konsequenzen dies hätte. Zudem betont er, dass der Ausbau des Leinpfades von Langel bis in die Innenstadt absolute Priorität gegenüber allen anderen Maßnahmen habe und hierüber im nächsten Runden Tisch Radverkehr beraten werden soll. Er bittet die Verwaltung um Mitteilung, ob bereits ein Termin festgelegt wurde. Seitens der SPD-Fraktion hingegen möchte RM Lorenz eine Abstimmung im Sinne der BV Porz, außer dem Punkt „alternierende dritte Spur“, da dies nach Verwaltungs- auskunft nicht möglich sei. Eine Vertagung halte er für nicht erforderlich; das Mei- nungsbild des Runden Tisches sei eindeutig gewesen. Zudem sollte die Maßnahme nun ohne weitere Verzögerungen weiter angegangen werden. 2 Anschließend nimmt SE Wienke Stellung zum eingereichten Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. SB Dr. Beese verweist seitens der FDP-Fraktion auf seine Ausführungen aus dem ersten Beratungsgang. Seine Fraktion lehne die Verwaltungsvorlage daher nach wie vor ab. SB Pargmann räumt ein, dass auch er bauliche Maßnahmen bevorzugen würde. Al- lerdings möchte er dieser Vorlage nicht im Wege stehen und verstehe bauliche Maß- nahmen eher als langfristige Perspektive. Er bittet jedoch noch um Auskunft, ob die Möglichkeit bestehe, Continuous Sidewalks, durchgängige Bürgersteige, an den Ein- mündungen und Kreuzungen einzurichten. Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, führt aus, dass es sich hier zunächst um einen Planungsbeschluss handele. Die Verwaltung wolle zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine schnelle Umsetzung von geeigneten Maßnahmen. Von größeren zeitintensiven Umbaumaßnahmen sollte daher abgese- hen werden. Die hier geäußerten Wünsche könne er zwar nachvollziehen; weiterge- hende Optimierungen sollten jedoch erst im zweiten oder dritten Schritt erfolgen bzw. beplant werden. Eine Anpassung der Lichtsignalanlagen müsse auf jeden Fall erfolgen. Ob sogar eine Erneuerung erforderlich sei, würden die weiteren Planungen ergeben. Ange- sichts des Bestrebens nach einer schnellen Umsetzung sei die Einrichtung eines Kreisverkehrs zumindest in diesem ersten Schritt nicht in Erwägung gezogen wor- den. Man habe versucht eine Lösung zu finden, die einen guten Kompromiss zwischen Rad- und Autoverkehr darstelle. Derzeit gebe es noch keinen Beschluss zum MIV- Grundnetz; die geplanten Maßnahmen seien allerdings nach Ansicht der Verwaltung mit diesem kompatibel. Der Wunsch zum Umbau des Leinpfades sei nachvollziehbar; allerdings sei diese Planung nicht einfach und die Maßnahme nicht kurzfristig umsetzbar, da es sich um einen Eingriff in das Rheinbett, Natur und Landschaft handele. Hinsichtlich des Änderungsantrages der Fraktion Die Linke. betont Herr Harzendorf, dass das Thema freilaufende Rechtsabbieger bei jeder Planung beleuchtet werde und sich die Intention insofern mit der der Verwaltung decke. Continuous Sidewalks stellen einen größeren Aufwand dar, so dass er diese in die- sem ersten Schritt nicht empfehlen könne. Auf Nachfrage des SB Pargmann merkt Herr Harzendorf an, dass es durchaus hilf- reich für die Verwaltung wäre, wenn bereits frühzeitig konkrete Anregungen für die weitergehende, langfristige Planung beschlossen werden würden. Die Beschlussfassung wird zurückgestellt, bis ein Beratungsergebnis des Runden Tisches Radverkehr Porz vorliegt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion
Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 29.03.2022
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Anlage 6 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 01.04.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.03.2022 öffentlich 3.1 Planungsbeschluss zur Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße und Hauptstraße im Stadtbezirk Porz zwischen den Knoten- punkten Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr. und Hauptstr./Friedrich- Ebert-Ufer 3835/2021 RM Lorenz zeigt sich erfreut über die Verwaltungsvorlage. Die SPD-Fraktion favori- siere den Alternativvorschlag, ohne dass Radwege auf Nebenflächen angeordnet werden. Dies sollte gestrichen werden. In Fahrtrichtung Innenstadt werden durchaus zwei Spuren benötigt. Man wolle jedoch das Votum der BV Porz abwarten und heute zunächst nur einen Verweisungsbeschluss fassen. Auch RM Wahlen bedankt sich bei der Verwaltung für diesen Planungsbeschluss und den Hauptverwaltungsbeschluss. Es sei wichtig, dass der Leinpfad vom Radver- kehr entlastet werde, da hier viel Konfliktpotenzial herrsche. Seitens der FDP-Fraktion merkt SB Dr. Beese an, dass man sich im Ziel einig sei – den Leinpfad zu entlasten und auf der Kölner Straße und der Hauptstraße ein adä- quates Angebot für den Radverkehr zu schaffen. Allerdings schließe er sich den Aus- führungen von Herr Lorenz an und plädiere für die Beibehaltung der Fahrspuren. Der Wegfall aller Stellplätze gehe zudem nicht nur zu Lasten der Anwohnenden sondern auch der Friedhofsbesucher*innen. Aus seiner Sicht könne das Problem so nicht ge- löst werden; vielmehr müsse ein Umbau der Straße erfolgen. Abschließend betont SE Dr. Herrndorf, dass man in der Innenstadt an vielen Stellen mit der Reduzierung von Fahrspuren sehr gute Erfahrungen gemacht habe und es zu keinen nennenswerten Stauerscheinungen komme. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die BV Porz. 2 Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 8 - Stellungnahme zu Änderungsanträgen
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/ 2 Anlage 8 Stellungnahme zu zwei Änderungsanträgen zur Beschlussvorlage 3835/2021 „Pla- nungsbeschluss zur Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße und Haupt- straße im Stadtbezirk Porz zwischen den Knotenpunkten Kölner Str./Berliner Str./Hele- nenstr. und Hauptstr./Friedrich-Ebert-Ufer“ (AN3835/2021) In der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 07.04.2022 wurde der oben genannte Pla- nungsbeschluss im Rahmen der Tagesordnung behandelt. Ziel des Beschlusses ist die Erstellung einer Planung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße in der Hauptstraße im Stadtbezirk Porz. Hierbei wurden zwei Vorschläge ausgearbei- tet: Der Verwaltungsvorschlag sieht in jede Fahrtrichtung einen Radfahrstreifen (ca. 2,50 m) sowie einen Kfz-Fahrstreifen (ca. 3,25 m) vor. Der Alternativvorschlag sieht in Fahrtrichtung Porz einen Radfahrstreifen (ca. 1,85– 2,00 m) sowie ein Kfz-Fahrstreifen (ca. 3,25 m) vor. In Fahrtrichtung Poll führen im Alternativvorschlag ein Radfahrstreifen (ca. 1,85–2,00 m) sowie ein überbreiter Kfz- Fahrstreifen (ca. 5,30–5,50 m). In den Knotenpunkten wird die Breite der Radfahrstreifen reduziert oder der Radver- kehr auf der Nebenanlage geführt, wodurch eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlagen gewährleistet werden. Zum Planungsbeschluss (AN3835/2021) wurden zwei Änderungseinträge eingebracht, zu denen seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen wird: - 2 - / 3 Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Planungsbeschluss zur Einrichtung von Radfahr- streifen auf der Kölner Straße und Hauptstraße" AN0785/2022 Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Porz fordert einen Verzicht der Führung des Radverkehrs auf Nebenanlagen in den Knotenpunkten bei gleichzeitiger Um- setzung des Alternativvorschlags des Ausgangsbeschlusses. In einem ersten Entwurf der Planung wurde festgestellt, dass bei einer Umsetzung des Alter- nativvorschlags der Radverkehr einzig am Knotenpunkt Kölner Str./Gremberghovener Str./Hohe Str. auf der Nebenanlage geführt werden müsste. Würde nun, wie im Änderungs- antrag gefordert, an diesem Knoten der Radverkehr auf der Fahrbahn mit Radfahrstreifen geführt, wäre für die benötigten fünf Fahrstreifen (zwei Fahrstreifen pro Richtung + Linksab- bieger in die Gremberghovener Str.) nicht genügend Raum vorhanden. Die mangelnden Platzverhältnisse sind auf der folgenden Skizze veranschaulicht: Bei einer Mindestbreite der Radfahrstreifen von 1,85 m würde jeder Kfz-Fahrstreifen in einer Breite von ca. 2,45m untermaßig ausgeführt werden müssen. Abgesehen von der deutlich von den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen unterschrittenen Mindestfahrstreifenbreite, würde die in der Skizze beispielhaft dargestellte Markierung zu einem hohen Konfliktpotential zwischen allen Verkehrsteilnehmenden führen. Der Alternativvorschlag des Planungsbeschlusses bedingt aufgrund des eingeschränkten Platzangebots bei gleichzeitiger Mehrstreifigkeit des Kfz-Verkehrs eine Führung des Radver- kehrs auf der Nebenanlage. Die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn im gesamten Planungsgebiet kann somit nur im Verwaltungsvorschlag, der eine einstreifige Führung des Kfz-Verkehrs pro Richtung vorsieht, umgesetzt werden. Im Rahmen der Planung wird wie gefordert gemeinsam mit der zuständigen Fachdienststelle der Bedarf an Behindertenparkplätzen ermittelt und die Ergebnisse im Rahmen der Planung berücksichtigt. - 3 - / 4 Hinsichtlich der im Änderungsantrag geforderten Parkplätze auf Höhe des Friedhofs Ensen ist festzuhalten, dass für die Schaffung von Parkplätzen im Alternativvorschlag nicht genü- gend Raum zur Verfügung steht, wie folgende Skizze verdeutlicht (zu wenig Platz für einen überbreiten Fahrstreifen): Im Verwaltungsvorschlag wäre hingegen die Schaffung von Parkplätzen auf Höhe des Fried- hofs Ensen möglich, da diese Planungsvariante auf der Fahrbahn weniger Raum in An- spruch nimmt als der Alternativvorschlag: - 4 - / 5 Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Planungsbe- schluss zur Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße und Hauptstraße" AN0782/20222 Der Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis90/Die Grünen der Bezirksvertretung Porz sieht vor zu prüfen, ob in beiden Planbereichen in der Mitte der Fahrbahn ein alternie- render Fahrstreifen markiert werden kann, der morgens/vormittags vom Verkehr aus Rich- tung Porz genutzt werden kann und nachmittags/abends dem Verkehr aus Richtung Innen- stadt zur Verfügung steht. Folgende Gründe sprechen gegen die Realisierung des Vorschlags: Intention des ursprünglichen Planungsbeschlusses ist es, mit einfachen Mitteln (Markie- rungen + Deckensanierungen in Teilbereichen) Radverkehrsanalagen zu schaffen. Hier- durch kann eine schnellere Umsetzung gewährleistet werden. Die zu erwartenden langen Prüf- und Planungsprozesse bei der Planung eines alternierenden Fahrstreifens würden die Realisierung von komfortablen und Sicheren Radverkehrsanlagen deutlich verzögern. Die Verkehrsmengen sind in den Nachmittagsspitzen in beiden Fahrtrichtungen fast iden- tisch, womit ein Fahrtrichtungswechsel der Mittelspur überflüssig wird, wie folgende Zäh- lungen der Spitzenstunden aus 2019 verdeutlichen: Knotenpunkt Fahrtrichtung Verkehrsmengen der Spitzenstunde morgens/vormittags Verkehrsmengen der Spitzenstunde nach- mittags/abends Gilgaustr./Kölner Str. Porz 540 950 Innenstadt 1350 1080 Gremberghovener Str./Kölner Str. Porz 680 980 Innenstadt 1220 1040 Der mittlere, beidseitig benutzbare Fahrstreifen müsste mindestens eine Breite von 3 m aufweisen, die Kfz-Fahrstreifen der jeweiligen Richtung mindestens eine Breite von 3,25 m. Für die Radverkehrsanlagen würde nur noch eine Restbreite von weniger als 1,50 m pro Richtung verbleiben. Hierdurch wäre lediglich eine Markierung von untermaßi- gen Schutzstreifen (statt Radfahrstreifen) möglich, was aber aufgrund der Verkehrsstär- ken (insb. Schwerverkehrsmengen) nicht richtlinienkonform umsetzbar ist. Zudem würde die Markierung von schmalen Schutzstreifen dem Ziel einer angebotsorientierten Radver- kehrsförderung im Sinne der Verkehrswende widersprechen. Die für die Einrichtung benötigte Infrastruktur (z.B. große Schilderbrücken + weitere bau- liche Elemente) wirken sich negativ auf das Erscheinungsbild der Stadtteile Ensen und Westhoven aus und würden durch Einbauten auf dem Gehweg die Barrierefreiheit beein- trächtigen. Zusätzlich fordert der Änderungsantrag die vorgesehene Planung so anzupassen, dass der Raum der Radwege im Bestand auch in der Planung für Radverkehrsanlagen verwendet werden soll. Intention des ursprünglichen Planungsbeschluss ist es mit einfachen Mitteln (Markierungen + Deckensanierungen in Teilbereichen) Radverkehrsanalagen zu schaffen. Hierdurch soll eine schnelle Umsetzung gewährleistet werden. Würde die Planung die bauliche Anpassung der Radwege beinhalten, müsste zwangsläufig eine umfassende Planung des gesamten Stra- ßenraums vorgenommen werden. Die zu erwartende lange Planungszeit würde die Realisie- rung von komfortablen und Sicheren Radverkehrsanlagen deutlich verzögern. Zusätzlich - 5 - würden durch den erheblich größeren Aufwand von Planung und Bauleistungen die Kosten stark steigen. Der im Änderungsantrag geforderte Ausbau des Leinpfads stellt aufgrund von planungs- rechtlichen Auflagen (z.B. Landschaftsschutz, Hochwasserschutz) und bautechnischen Her- ausforderungen (z.B. schwierige Topographie, begrenzter Platz, erschwerte Baustellenan- dienung) einen hohen Planungs- und Arbeitsaufwand dar und kann somit nicht kurzfristig umgesetzt werden. Die Verwaltung plädiert aus den vorgenannten Gründen dafür, den Beschluss in der Fas- sung des Verwaltungsvorschlags zu fassen.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☑ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☑ Anhörung / Beratung Es wird ein Online-Dialog auf dem Beteiligungsportal durchgeführt. Die eingehenden Anregungen fließen in den Baubeschluss dieser Maßnahme mit ein. s. Anlage 2, S. 2 ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☑ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 3 - Vorgesehene Querschnitte
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1.50 2.00 12.50 2.00 1.50 Bestand M 1:100 Fahrtrichtung Innenstadt Querschnitt Kölner Straße (1. Planungsabschnitt) Fahrtrichtung Porz Planung Verwaltungsvorschlag M 1:100 Fahrtrichtung Innenstadt Fahrtrichtung Porz Anlage 3 3.50 2.50 3.25 3.25 2.50 3.50 0.50-0.75 0.50-0.75 Straße: Kölner Straße (Porz) zwischen Berliner Str. und Gremberghovener Str. Maßnahme: Planung von Radfahrstreifen Bearbeitet: Esselbrügge / Bunnick Datum: 05.01.2022 1.50 2.00 12.50 2.00 1.50 Bestand M 1:100 Fahrtrichtung Innenstadt Querschnitt Kölner Straße (1. Planungsabschnitt) Fahrtrichtung Porz Planung Alternativvorschlag M 1:100 Fahrtrichtung Innenstadt Fahrtrichtung Porz 3.50 2.00 3.25 5.30 2.00 3.50 Straße: Kölner Straße (Porz) zwischen Berliner Str. und Gremberghovener Str. Maßnahme: Planung von Radfahrstreifen Bearbeitet: Esselbrügge / Bunnick Datum: 05.01.2022 2.50 1.50 3.25 3.25 3.25 3.25 1.50 2.50 4.00 2.50 50 3.25 3.25 50 2.50 4.00 Bestand M 1:100 Straße: Kölner Straße (Porz) zwischen Gremberghovener Str. und Steinstraße Maßnahme: Planung von Radfahrstreifen Bearbeitet: Esselbrügge / Bunnick Datum: 05.01.2022 Fahrtrichtung Innenstadt Querschnitt Kölner Straße/Hauptstraße (2. Planungsabschnitt) Fahrtrichtung Porz Planung M 1:100 Fahrtrichtung Innenstadt Fahrtrichtung Porz
Anlage 10 - Auszug Verkehrsausschuss 23.08.2022
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Anlage 10 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 05.09.2022 Auszug aus der Niederschrift der 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.08.2022 öffentlich …vor Eintritt in die Tagesordnung… 3.1 Planungsbeschluss zur Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße und Hauptstraße im Stadtbezirk Porz zwischen den Knotenpunkten Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr. und Hauptstr./Friedrich-Ebert-Ufer 3835/2021 III. Durchgang Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 17.05.2022 AN/1058/2022 zu vertagen. Sie bittet, bis zur nächsten Sitzung die Vorabdaten zum Grundnetz wie auch zum Verkehrskonzept Deutzer Hafen zur Beratung beizufügen.
Anlage 4 - Radverkehrsanlagen an der Kölner Str. und Hauptstr.
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Anlage 7 - Auszug BV Porz 07.0.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 08.04.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 07.04.2022 öffentlich 7.3 Planungsbeschluss zur Einrichtung von Radfahrst reifen auf der Kölner Straße und Hauptstraße im Stadtbezirk Porz zwischen den Knoten- punkten Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr. und Hauptstr./Friedrich- Ebert-Ufer 3835/2021 I. Beschluss über den Änderungsantrag (CDU und Grün e) AN/0782/2022: Vor einer endgültigen Beschlussfassung ist eine weitere Alternative zu prüfen. Im Alternativvorschlag wird unter Planbereich 1 hinzugefügt: es ist weiterhin zu prüfen, ob im Planbereich1 eine alternierende dritte Spur (mor- gens Porz → Köln, abends Köln → Porz) eingerichtet werden kann Planbereich 2 ist entsprechend dem obigen Vorschlag anzupassen Planbereich 1 und 2 prüfen, ob die bisherigen Radwege mit in die Planung als Rad- wege einbezogen werden können und evtl. Radweg auf 2m wie im Planbereich 1 verändert werden können. Das Ergebnis ist den jeweils zuständigen Gremien vorzustellen. Im Zusammenhang mit dem Beschluss ist dem Ausbau des Leinpfades von Porz nach Köln oberste Priorität einzuräumen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme von Frau Bastian (FDP) und bei Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson (AfD) zugestimmt . II. Beschluss über den Änderungsantrag (SPD) AN/078 5/2022: Die Bezirksvertretung Porz beschließt wie die Beschlussalternative, mit folgender Änderung des vierten Aufzählungspunktes / Planbereich 1: - In den Knotenpunkten wird auf eine Führung des Radverkehrs auf die Nebenanlagen verzichtet. Stattdessen wird die Fahrbahnbreite für den Kraftverkehr in diesem Bereich reduziert, sofern erforderlich. Falls erforderlich, kann die Breite der Radfahrstreifen reduziert werden. Durch diese Gestaltung kann eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage gewährleistet werden. Folgende Punkte werden zusätzlich in einen zu treffenden Beschluss (unabhängig von Beschlussvorlage der Verwaltung oder Alternativbeschluss) aufgenommen: - Der Parkplatzbedarf für behinderte und gehbeschränkte Menschen ist zu ermitteln und in der Planung zu berücksichtigen. - Im Bereich des Friedhofs Ensen sind auf der Kölner Straße Sonderparkplätze mit zeitlich begrenzten Parken vorzusehen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme von Frau Bastian (FDP) und bei Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson (AfD) zugestimmt . III. Beschluss über den geänderte Alternativvorschl ag Beschlussvorlage 3835/2021: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Pla- nung, bei der die Kölner Straße und die Hauptstraße unter Berücksichtigung der fol- genden Aspekte neu aufzuteilen sind. Alternativvorschlag: Planbereich 1 zwischen den Knotenpunkten Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr. und Kölner Str./Gremberghovener Str./Hohe Str. Für den Planbereich 1 wird der Querschnitt asymmetrisch neu aufgeteilt (s. Anlage 3, S. 2): • In Fahrtrichtung Porz führen ein Radfahrstreifen ( ca. 1,85 – 2,00 m) sowie ein Kfz-Fahrstreifen (ca. 3,25 m). • In Fahrtrichtung Poll führen ein Radfahrstreifen ( ca. 1,85 – 2,00 m) sowie ein überbreiter Kfz-Fahrstreifen (ca. 5,30 – 5,50 m). • Im Rahmen der Planung wird geprüft, wo eine baulic he Trennung zwischen Radfahrstreifen und Fahrbahn möglich und sinnvoll ist. • In den Knotenpunkten wird auf eine Führung des Radverkehrs auf die Ne- benanlagen verzichtet. Stattdessen wird die Fahrbahnbreite für den Kraft- verkehr in diesem Bereich reduziert, sofern erforderlich. Falls erforderlich, kann die Breite der Radfahrstreifen reduziert werden. Durch diese Gestal- tung kann eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage ge- währleistet werden. • Die Anpassung der freilaufenden Rechtsabbieger (Gi lgaustr./Kölner Str. und Gremberghovener Str./Kölner Str.) wird im Rahmen der Planung geprüft. • Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von zu Fuß Geh enden und Radfahren- den wird das in Teilbereichen angeordnete Gehwegparken (Vz. 315) entfallen. • es ist weiterhin zu prüfen, ob im Planbereich1 eine alternierende dritte Spur (morgens Porz → Köln, abends Köln → Porz) eingerichtet werden kann • Planbereich 2 ist entsprechend dem obigen Vorschlag anzupassen • Planbereich 1 und 2 prüfen, ob die bisherigen Radwege mit in die Planung als Radwege einbezogen werden können und evtl. Radweg auf 2m wie im Planbereich 1 verändert werden können. • Das Ergebnis ist den jeweils zuständigen Gremien vorzustellen. • Im Zusammenhang mit dem Beschluss ist dem Ausbau des Leinpfades von Porz nach Köln oberste Priorität einzuräumen. • Der Parkplatzbedarf für behinderte und gehbeschränkte Menschen ist zu ermitteln und in der Planung zu berücksichtigen. • Im Bereich des Friedhofs Ensen sind auf der Kölner Straße Sonderparkplät- ze mit zeitlich begrenzten Parken vorzusehen. Planbereich 2 zwischen den Knotenpunkten Kölner Str./Gremberghovener Str./Hohe Str. und Hauptstr./Friedrich-Ebert-Ufer Für den Planbereich 2 wird der Querschnitt neu aufgeteilt (s. Anlage 3, S. 3): • Die Kfz-Fahrstreifen werden zugunsten von Radfahrs treifen (ca. 2,50 m) von zwei Fahrstreifen pro Richtung auf jeweils einen Fahrstreifen pro Richtung re- duziert. • Im Rahmen der Planung wird geprüft, wo eine baulic he Trennung zwischen Radfahrstreifen und Fahrbahn möglich und sinnvoll ist. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme von Frau Bastian (FDP) und der Stimme von Herrn Krasson (AfD) zugestimmt .
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661 Vorlagen-Nummer 3835/2021 Freigabedatum 08.03.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss zur Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße und Hauptstraße im Stadtbezirk Porz zwischen den Knotenpunkten Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr. und Hauptstr./Friedrich-Ebert-Ufer Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Planung, bei der die Köl- ner Straße und die Hauptstraße unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte neu aufzuteilen sind. In diesem Rahmen führt die Verwaltung einen begleitenden Beteiligungsprozess auf Grundlage des beigefügten Beteiligungskonzeptes durch. Planbereich 1 zwischen den Knotenpunkten Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr. und Kölner Str./Gremberghovener Str./Hohe Str. Für den Planbereich 1 wird der Querschnitt symmetrisch neu aufgeteilt (s. Anlage 3, S. 1): In jede Fahrtrichtung führen ein Radfahrstreifen (ca. 2,50 m) sowie ein Kfz-Fahrstreifen (ca. 3,25 m). Im Rahmen der Planung wird geprüft, wo eine bauliche Trennung zwischen Radfahrstreifen und Fahrbahn möglich und sinnvoll ist. Die Anpassung der freilaufenden Rechtsabbieger (Gilgaustr./Kölner Str. und Gremberghove- ner Str./Kölner Str.) wird im Rahmen der Planung geprüft. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden wird das in Teilbereichen angeordnete Gehwegparken (Vz. 315) entfallen. Planbereich 2 zwischen den Knotenpunkten Kölner Str./Gremberghovener Str./Hohe Str. und Hauptstr./Friedrich-Ebert-Ufer Für den Planbereich 2 wird der Querschnitt neu aufgeteilt (s. Anlage 3, S. 3): Die Kfz-Fahrstreifen werden zugunsten von Radfahrstreifen (ca. 2,50 m) von zwei Fahrstreifen pro Richtung auf jeweils einen Fahrstreifen pro Richtung reduziert. Im Rahmen der Planung wird geprüft, wo eine bauliche Trennung zwischen Radfahrstreifen und Fahrbahn möglich und sinnvoll ist. Verkehrsausschuss 29.03.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.04.2022 Verkehrsausschuss 17.05.2022 2 Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Alternativvorschlag: Planbereich 1 zwischen den Knotenpunkten Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr. und Kölner Str./Gremberghovener Str./Hohe Str. Für den Planbereich 1 wird der Querschnitt asymmetrisch neu aufgeteilt (s. Anlage 3, S. 2): In Fahrtrichtung Porz führen ein Radfahrstreifen (ca. 1,85 – 2,00 m) sowie ein Kfz-Fahrstreifen (ca. 3,25 m). In Fahrtrichtung Poll führen ein Radfahrstreifen (ca. 1,85 – 2,00 m) sowie ein überbreiter Kfz- Fahrstreifen (ca. 5,30 – 5,50 m). Im Rahmen der Planung wird geprüft, wo eine bauliche Trennung zwischen Radfahrstreifen und Fahrbahn möglich und sinnvoll ist. In den Knotenpunkten wird die Breite der Radfahrstreifen reduziert oder der Radverkehr auf der Nebenanlage geführt. Durch diese Gestaltung kann eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlagen gewährleistet werden. Die Anpassung der freilaufenden Rechtsabbieger (Gilgaustr./Kölner Str. und Gremberghove- ner Str./Kölner Str.) wird im Rahmen der Planung geprüft. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden wird das in Teilbereichen angeordnete Gehwegparken (Vz. 315) entfallen. Planbereich 2 zwischen den Knotenpunkten Kölner Str./Gremberghovener Str./Hohe Str. und Hauptstr./Friedrich-Ebert-Ufer Für den Planbereich 2 wird der Querschnitt neu aufgeteilt (s. Anlage 3, S. 3): Die Kfz-Fahrstreifen werden zugunsten von Radfahrstreifen (ca. 2,50 m) von zwei Fahrstreifen pro Richtung auf jeweils einen Fahrstreifen pro Richtung reduziert. Im Rahmen der Planung wird geprüft, wo eine bauliche Trennung zwischen Radfahrstreifen und Fahrbahn möglich und sinnvoll ist. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage: Die Kölner Straße und die Hauptstraße stellen innerhalb des Stadtbezirks Porz eine bedeutende und direkte 4-streifige Verkehrsverbindung zwischen den Bezirken Porz und Innenstadt dar. Die Radver- kehrsanlagen in diesem Abschnitt entsprechen dabei nicht dem aktuellen und gewünschten Stand der Technik. Durch die Verlagerung des Radverkehrs auf den Leinpfad kommt es dort zu Konflikten zwi- schen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Ein Ausbau des Leinpfades ist aufgrund landschafts- schutzrechtlicher Vorgaben nicht absehbar. Durch die Schaffung von komfortablen Radverkehrsanla- gen auf der Kölner Straße und Hauptstraße sollen die Konflikte auf dem Leinpfad entschärft werden. Zwischen den Knotenpunkten Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr. und Kölner Str./Gremberghovener Str./Hohe Str. gibt es auf einem Großteil der Strecke keine Radverkehrsanlagen. Zwischen den Kno- tenpunkten Kölner Str./Gremberghovener Str./Hohe Str. und Hauptstr./Friedrich-Ebert-Ufer wird der Radverkehr auf ca. 1,50 m breiten Radwegen geführt, die sanierungsbedürftig sind (s. Anlage 4). Die Verkehrsbelastung auf der Kölner Straße und der Hauptstraße weisen DTV-Werte (Durchschnitt- licher Tagesverkehr) von 16.000 bis 23.000 Kfz/Tag auf (s. Anlage 5). Die Verkehrszählungen bele- gen, dass sowohl die beiden Planbereiche, als auch die beiden Fahrtrichtungen unterschiedlich stark belastet sind. Im Planbereich 1 sind die Verkehrsströme in Richtung Innenstadt stärker ausgeprägt als die Richtung 4 Porz. Beispielhaft wurden in einer Verkehrszählung vom Knoten Kölner Str./Gilgaustr. vom November 2019 (vor den Einschränkungen durch das Corona-Virus) in Fahrtrichtung Innenstadt Tagesverkehrs- zahlen von ca. 13.000 Fahrzeugen/Tag und in Richtung Porz Tagesverkehrszahlen von ca. 10.000 Fahrzeugen/Tag ermittelt. Es wurden weitere Zählungen an verschiedenen Knotenpunkten im Plan- bereich 1 zu verschiedenen Zeitpunkten durchgeführt, um die Asymmetrie zu bestätigen. In jeder der nachfolgenden Zählungen wurde die Asymmetrie der Verkehrsmengen nachgewiesen. Im Planbereich 2 liegt der ermittelte DTV-Wert in etwa bei 17.000 bis 20.000 Kfz/Tag. Planungsziele: Die Verwaltung verfolgt mit der Maßnahme auf der Kölner Straße folgende Planungsziele Radverkehr Für Radfahrende sollen sichere, komfortable und durchgehende Radverkehrsanlagen entste- hen. Konflikte zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden auf den Nebenanlagen sollen reduziert und eine attraktive Alternative zum Leinpfad geschaffen werden. Fußverkehr und Ruhender Verkehr Durch die Neuordnung des ruhenden Verkehrs sollen Engstellen auf dem Gehweg beseitigt und die Aufenthaltsqualität für zu Fuß Gehende gesteigert werden. Gehwegparken soll nur an Stellen mit ausreichender Restgehwegbreite gestattet sein. Motorisierter Individualverkehr Für den motorisierten Individualverkehr sollen weiterhin bedarfsgerechte Verkehrsanlagen vorgesehen werden. Planbereich 1 Planbereich 1 erstreckt sich über eine Länge von ca. 1.000 m und beinhaltet drei signalisierte Kno- tenpunkte (Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr., Kölner Str./Gilgaustr. und Kölner Str./Gremberghovener Str./Hohe Str.) und eine Fußgänger-Lichtsignalanlage (auf Höhe der Kölner Str. 116). Für den Planbereich 1 hat die Verwaltung zwei Vorschläge erarbeitet, denen leicht unterschiedliche Planungsabsichten zugrunde liegen. Der Verwaltungsvorschlag verfolgt das Ziel den Radverkehr auf dieser Achse konsequent zu fördern und den hierfür benötigten Platz durch die Reduktion von zwei Fahrstreifen zu schaffen. Hierdurch kann es in Spitzenstunden zu Rückstau im Kfz-Verkehr kommen. Im Alternativvorschlag werden die Radfahrstreifen teilweise in Mindestmaßen ausgeführt, wodurch in Richtung Poll ein überbreiter Fahrstreifen angelegt werden kann und Rückstauerscheinungen im Kfz- Verkehr in Spitzenstunden voraussichtlich vermieden werden. Verwaltungsvorschlag: Für den Radverkehr wird jeweils ein Kfz-Fahrstreifen pro Richtung in einen breiten Radfahrstreifen umgewandelt. Auf Grundlage der aktuellen Verkehrsmengen wird deutlich, dass in Fahrtrichtung Porz ein Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr ausreicht. Durch ein stärkeres Verkehrsaufkommen in Richtung Poll kann es in dieser Richtung in den Knotenpunkten zu temporärem Rückstau des Kfz-Verkehrs in den Spitzenstunden kommen. Im Rahmen der Planung wird geprüft, wo eine bauliche Trennung zwischen Radfahrstreifen und Fahrbahn möglich und sinnvoll ist. Durch bauliche Elemente wird das Befahren der Radfahrstreifen verhindert und somit die subjektive Sicherheit und der Fahrkomfort für Radfahrende verbessert. Auf etwa 20 % der der Strecke des Planbereichs 1 ist zurzeit Gehwegparken (Vz. 315) angeordnet. Zur Verbesserung der Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende wird das bestehende Geh- wegparken ausschließlich in Bereichen erhalten, in denen die Gehwegbreite ausreichend ist. In Richtung Innenstadt schließt die Planung beidseitig an gemeinsame Geh- und Radwege an, die sich auf 500 m Länge in der Zuständigkeit der Stadt Köln befinden und anschließend am Ortsaus- gang von Köln-Westhoven in die Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen übergehen. In Richtung Porz schließt die Planung an den Planbereich 2 an. 5 Alternativvorschlag: Für den Radverkehr werden beidseitig Radfahrstreifen markiert. Der für die Radfahrstreifen benötigte Platz wird durch die Reduktion eines Fahrstreifens gewonnen. Auf Grundlage der aktuellen Ver- kehrsmengen wird deutlich, dass in Fahrtrichtung Porz ein Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr ausreicht. In Fahrtrichtung Innenstadt ist insbesondere in den Spitzenstunden mit einem erhöhten Verkehrsauf- kommen zu rechnen. Um den höheren Verkehrsmengen gerecht zu werden, wird in diese Fahrtrich- tung ein überbreiter Fahrstreifen (ca. 5,30 – 5,50 m) eingerichtet. Damit in den drei Knotenpunkten die Leistungsfähigkeit des Kfz- Verkehrs aufrecht erhalten bleibt, wird der Kfz-Verkehr im Bereich der Knotenpunkte zweistreifig geführt. Der zusätzlich für die Zwei- streifigkeit benötigte Straßenraum in den Knotenpunkten wird durch die Reduktion der geplanten Radfahrstreifen auf Mindestmaß oder eine Führung des Radverkehrs auf der Nebenanlage erreicht. Auf etwa 20 % der der Strecke des Planbereichs 1 ist zurzeit Gehwegparken (Vz. 315) angeordnet. Zur Verbesserung der Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende wird das bestehende Geh- wegparken ausschließlich in Bereichen erhalten, in denen die Gehwegbreite ausreichend ist. In Richtung Innenstadt schließt die Planung beidseitig an gemeinsame Geh- und Radwege an, die sich auf 500 m Länge in der Zuständigkeit der Stadt Köln befinden und anschließend am Ortsaus- gang von Köln-Westhoven in die Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen übergehen. In Richtung Porz schließt die Planung an den Planbereich 2 an. Vergleich zwischen dem Verwaltungsvorschlag und dem Alternativvorschlag Verwaltungsvorschlag Alternativvorschlag Breite der Radfahrstreifen Ca. 2,50 m Ca. 1,85 – 2,00 m Anzahl der Kfz- Fahrstreifen 1 Fahrstreifen Richtung Poll 1 überbreiter Fahrstreifen Richtung Poll 1 Fahrstreifen Richtung Porz 1 Fahrstreifen Richtung Porz Bauliche Trennung zw. Rad- und Kfz-Verkehr Flächendeckend möglich Abschnittweise möglich Angeordnete Parkplätze auf dem Gehweg Können in Teilbereichen erhalten bleiben Können in Teilbereichen erhalten bleiben Gestaltung der Knotenpunkte Durchgehende breite Radfahrstreifen Verringerung der Radfahrstreifenbreite Planbereich 2 Planbereich 2 erstreckt sich über eine Länge von ca. 1.300 m und beinhaltet drei signalisierte Kno- tenpunkte (Kölner Str./Gremberghovener Str./Hohe Str.; Kölner Str./Erkerstr. und Kölner Str./Urbacher Weg/Im Rheinfeld). Im Planbereich 2 wird jeweils ein Kfz-Fahrstreifen pro Richtung in einen Radfahrstreifen umgewandelt (s. Anlage 3). Aus den Verkehrsmengen der letzten Zählungen lässt sich entnehmen, dass ein Kfz- Fahrstreifen pro Richtung ausreichend ist. Zusätzlich wird die Verkehrsführung an den Knotenpunkten überprüft. Hierbei wird untersucht welche Fahrstreifenanzahl zu empfehlen ist. Im Rahmen der Planung wird geprüft, wo eine bauliche Trennung zwischen Radfahrstreifen und Fahrbahn möglich und sinnvoll ist. Durch bauliche Elemente wird das Befahren der Radfahrstreifen verhindert und somit die subjektive Sicherheit und der Fahrkomfort für Radfahrende verbessert. Da der Radverkehr durch die Planung auf einem Radfahrstreifen geführt wird, kann anschließend in einem weiteren Planungsschritt der bisherige Radweg dem Gehweg zugeschlagen werden und dem 6 Fußverkehr somit mehr Platz zur Verfügung stehen. In Richtung Innenstadt schließt die Planung an den Planbereich 1 an. In Richtung Porz schließt die Planung an eine andere Planung an, die zum Ziel hat, die Verkehrssituation der Straßen Hauptstraße und Steinstraße in Köln Porz zu verbessern. Auch hier soll der Radfahrende auf der Fahrbahn geführt werden Öffentlichkeitsbeteiligung Gemäß Ratsbeschluss (1056/2020) werden die Leitlinien für Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung seit 2021 verbindlich im Verkehrsausschuss umgesetzt. Alle Vorlagen für den Verkehrsausschuss werden im Vorfeld dahingehend geprüft, ob eine Öffentlichkeitsbeteiligung möglich und sinnvoll ist. In Ergänzung der rechtlichen Vorgaben wird im vorliegenden Fall die Durchführung einer Öffentlich- keitsbeteiligung empfohlen. Die Beteiligung kann wichtige Hinweise für die Konkretisierung der Pla- nung ergeben und soll die Akzeptanz und Unterstützung für das Vorhaben stärken. Hinweise der Stadtgesellschaft sowie Bedenken und Kritik zum Vorhaben werden durch die Beteiligung aufge- nommen und fließen in den Baubeschluss für diese Maßnahme mit ein (s. Anlage 1). Im Rahmen der Planung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Hierfür wird in dem städti- schen Portal meinungfuer.koeln ein Projekt erstellt, in dem die Planung vorgestellt wird und die Bür- gerinnen und Bürger sich anschießend mit ihren Anregungen beteiligen können. Das beiliegende Beteiligungskonzept (Anlage 2) definiert die Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteili- gung. Die finanziellen Ressourcen von 5.000 € für die Kommunikationsmittel stehen im Büro für Öffentlich- keitsbeteiligung zur Verfügung. Auswirkung auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen: Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Beteiligungskonzept Anlage 3: Vorgesehene Querschnitte Anlage 4: Radverkehrsanlagen an der Kölner Str. und Hauptstr. Anlage 5: Verkehrsbelastung der Kölner Str. und Hauptstr.
Anlage 2 - Beteiligungskonzept Kölner Str
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1 von 3 Anlage 2: Beteiligungskonzept Planung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße und Hauptstraße im Stadtbezirk Porz Stand: 11.10.2021 Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient als Entscheidungsgrundlage über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen Umsetzungsschritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. 1 Grundlagen Ausgangslage Die Radwege sind im betroffenen Bereich teilweise stark beschädigt und entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen an den Radverkehr. In Teilbereichen sind keine Radverkehrsanlagen vorhanden. In dem Planungsgebiet herrscht ein hohes Kfz-Verkehrsaufkommen, in Teilabschnitten mit hohem Schwerverkehrsanteil. Zudem gibt es vermehrte Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Markierung von Radfahrstreifen auf der Kölner Str. und Hauptstraße würden im Stadtbezirk Porz einen wichtigen Lückenschluss im Radverkehrsnetz darstellen. Die Verwaltung strebt den Planungsbeschluss des Verkehrsausschusses und der Bezirksvertretung Porz bis zum 2. Quartal 2022 an. Anschließend soll die Öffentlichkeit beteiligt werden. Nach den Anregungen der Beschlussfassung und den Anmerkungen der Öffentlichkeitsbeteiligung soll die Planung konkretisiert werden. Ein Baubeschluss für diese Maßnahme wird für 2022 angestrebt. Gestaltungsspielraum Kölner*innen können sich zur Planung äußern und Anregungen zur Ausgestaltung geben. Ebenso können Fragen gestellt werden. Die Eingaben werden in der Konkretisierung der Planung berücksichtigt. Hinweise der Stadtgesellschaft sowie Bedenken und Kritik zum Vorhaben werden durch die Beteiligung aufgenommen und der Bezirksvertretung Porz und dem Verkehrsausschuss als fundierte Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt. Die Planung umfasst lediglich die Fahrbahn. Eine Anpassung der Bordsteine und Gehwege ist nicht vorgesehen. Die ersten Entwürfe sehen folgende Maßnahmen vor: Planungsbereich 1 (von Berliner Straße bis Gremberhovener Straße): o Verwaltungsvorschlag: Umwandlung jeweils eines Fahrstreifens pro Richtung in einen breiten Radfahrstreifen. o Alternativvorschlag: Führung des Kfz-Verkehrs in Richtung Innenstadt auf einem überbreiten Fahrstreifen, in Richtung Porz einspurig. Markierung von beidseitigen Radfahrstreifen. Planungsbereich 2 (von Gremberghovener Straße bis Ortseingang Porz): 2 von 3 o Umwandlung jeweils eines Fahrstreifens pro Richtung in einen breiten Radfahrstreifen. Kleinräumige Anregungen und Ideen durch Ortskundige sind gerne willkommen. Erwartete Vorteile aus der Beteiligung Die Beteiligung kann wichtige Hinweise für die Konkretisierung der Planung ergeben und soll die Akzeptanz und Unterstützung für das Vorhaben stärken. Zudem soll in der Öffentlichkeit ein Verständnis für die besondere Verkehrsführung geweckt werden. Die Hinweise der Ortskundigen sollen aufgenommen werden. 2 Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen Beteiligungsthemen Beteiligungsthema ist die Umsetzung durchgängiger, breiter Radfahrstreifen. Sicherheit und Komfort für Radfahrende auf bedeutender, überbezirklicher Hauptverkehrsstraße durch den Stadtbezirk Porz. Beteiligungsziele Die Beteiligung dient vor allem dem Ziel, dass Bürger*innen über das Vorhaben informiert sind und die Planung akzeptieren und begrüßen. Beteiligungsstufe Die Beteiligungsstufe ist Anhörung/ Beratung: Die Öffentlichkeit wird eingeladen, sich über die Planungen zu informieren und sich zu dem Vorhaben zu äußern. Zielgruppen Zielgruppen sind vor allem die Anwohner*innen sowie alle potenziellen Nutzer*innen und daran interessierte Interessensgruppen. Die Interessenlage zum Thema Verkehr ist sehr heterogen. Hinzu kommt, dass ein öffentliches Interesse an der Thematik existiert. Zwischen den verschieden Interessensgruppen gibt es zu erwartende Konfliktlinien: Nutzer*innen: o Radfahrende Begrüßen die Planung. o Zu Fuß Gehende Begrüßen die Planung. Betroffene: o Kfz-Fahrende/Durchfahrende/Pendler*innen Befürchten Reisezeitverluste im geplanten Abschnitt o Anwohner*innen Befürworten eine Verkehrsberuhigung durch die Spurreduktion, fordern mehr Platz für Fuß- und Radwege. Teilweise wird der Verlust der Parkmöglichkeiten befürchtet. Interessierte: o ADFC und weitere Interessensgemeinschaften für Radfahrende Begrüßen die Planung. 3 von 3 3 Ablauf der Beteiligung, Methoden und Kommunikationsmaßnahmen Die Öffentlichkeit wird eingeladen sich innerhalb von zwei Wochen in Form eines Online-Dialoges zu beteiligen und ihre Anregungen und Fragen zu äußern. Darüber hinaus werden die direkten Anwohner*innen über Postwurfsendung über das Beteiligungsvorhaben informiert. Über die Möglichkeit der Online-Beteiligung soll auch über Plakate im Stadtteil informiert werden. Zusätzlich wird die Beteiligungsmöglichkeit rechtzeitig über diverse Multiplikator*innenverteiler des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung beworben. 4 Evaluation Alle Eingaben im Online-Dialog werden gesammelt, gezählt und dokumentiert. Um Transparenz für die Teilnehmenden herzustellen, wird eine kurze Dokumentation nach der Beteiligung auf dem Beteiligungsportal der Stadt Köln veröffentlicht. Auf eine darüber hinaus gehende Evaluation wird verzichtet.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Hauptstraße
- Kölner Straße 116
- Gremberghovener Straße
- Berliner Straße
- Steinstraße
- Gilgaustraße
- Friedrich-Ebert-Ufer 3835
- Siegburger Straße
- Helenenstraße
- Hohe Straße
- Urbacher Weg
- Im Rheinfeld
- Erkerstraße
- Straße 11
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3835/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.03.2022
- Erstellt
- 02.11.2021 14:42