AN/0555/2017
TOP 10.20 Luftreinhalteplanung Stadt Köln, 3786/2016
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rat 04.04.2017 zu TOP 10.20 Tischvorlage Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 04.04.2017 AN/0555/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 04.04.2017 TOP 10.20 Luftreinhalteplanung Stadt Köln, 3786/2016 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Zusatz- und Änderungsantrag in die Tagesordnung des Rates am 04.04.2017 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert: In Ziffer 2 soll der 3. und 4. Satz wie folgt ersetzt: Eine wesentliche Eingangsgröße für die lufthygienische Betrachtung bildet die Fahrzeugzu- sammensetzung der durchfahrenden Kraftfahrzeuge. Es ist eine quantitative und qualitative Erhebung der Fahrzeugzusammensetzung durchzuführen. Bei dieser Erhebung sind die Da- tenschutzbestimmungen einzuhalten. Da es sich um eine unabweisbare Sonderaufgabe handelt, werden die dafür notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro aus allgemeinen Haushaltsmitteln (TP 1601) bereitgestellt. Ziffer 3 soll wie folgt geändert werden: Der Rat begrüßt die Initiative der Verwaltung, ein Gesamtkonzept zur Luftschadstoffreduzie- rung zu erarbeiten. Der Rat beauftragt daher die Verwaltung, den „Runden Tisch zur Luft- reinhaltung“ zusammen mit der Bezirksregierung Köln mit dem Ziel fortzuführen, in Abstim- mung mit der Bezirksregierung Köln in 2017 ein Gesamtkonzept mit der Darstellung effekti- ver kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung mit Wirkungsab- schätzung und Kosten vorzulegen. Dieses Gesamtkonzept soll eine Kombination von Maß- nahmen beinhalten. Daher sind Vorschläge laut Anlage 1 und 3 sowie anderweitige Vor- schläge zu bewerten. Vor diesem Hintergrund stellt der Rat fest, dass die vom „Runden Tisch“ bewerteten Maß- nahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung in der für 2017 vorgesehenen 1. Fort- - 2 - schreibung des Luftreinhalteplans 2012 Berücksichtigung finden sollen. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Köln liegt in der Verantwortung der Bezirks- regierung Köln. Daher können z.B. temporäre Fahrverbote auf belasteten Straßenabschnit- ten oder z.B. eine City-Maut im Rahmen eines Luftreinhalteplans nur auf Basis einer ent- sprechenden Verfügung der Bezirksregierung Köln realisiert werden. Die Einführung einer City-Maut gehört aufgrund der Kosten-Nutzen-Relation zu den am wenigsten geeigneten Instrumenten. Auch deshalb soll davon abgesehen werden. Ziffer 4 wird wie folgt ergänzt: Die Verwaltung wird beauftragt, Sachstände und Ergebnisse des „Runden Tisches“ dem Ge- sundheitsausschuss, dem Verkehrsausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün und dem Wirtschaftsausschuss kontinuierlich mitzuteilen. Begründung: Aufgrund der dauerhaften Überschreitung der Grenzwerte der 39. Bundesimmis- sionsschutzverordnung für Stickstoffdioxid auf Kölner Stadtgebiet besteht dringender Hand- lungsbedarf, welcher sich einerseits aus der erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigung der Bevölkerung ergibt und weiterhin aus Klageverfahren, die sich gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegen das Land NRW richten. Als eine wesentliche Voraussetzung für die Erstellung eines Luftreinhalteplans ist daher eine Erhebung der Fahrzeugflottenzusammensetzung und des daraus ableitbaren Schadstoffaus- stoßes an allen Straßenabschnitten mit kritischen Stickstoffdioxid-Werten notwendig. Die Bezirksregierung Köln stellt bei einer Gefahr der Überschreitung der von der Europäi- schen Union (EU) vorgegebenen Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft Luftreinhaltepläne auf und überwacht die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Im Zuge der Vereinheitlichung europäischer Umweltstandards hat die EU zum Schutz der Menschen und ihrer Umwelt mit der im Juni 2008 in Kraft getretenen Luftqualitätsrichtlinie (2008/81/EG) in der Luftreinhaltepolitik Grenz- und Zielwerte festgelegt. Diese Richtlinie stellt u.a. hohe Anforderungen an Emissionsminderungen und an die Erreichung langfristiger Luft- qualitätsziele zur stetigen Verbesserung der Luftqualität in Europa. Bei Gefahr einer Überschreitung von Grenzwerten ist von der Bezirksregierung Köln nach dem Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG) ein Luftreinhalteplan (LRP) mit kurzfristig zu ergreifenden Maßnahmen zu erstellen. Die Maßnahmen müssen die Überschreitung verhin- dern oder die Dauer der Überschreitung so kurz wie möglich halten. Außerdem müssen sie eine dauerhafte und großflächige Verbesserung der Luftqualität herbeizuführen. Zu den Maßnahmen gehören z.B. die Förderung und die Erleichterung des Umstiegs auf umwelt- freundliche Verkehrsmittel und die Einrichtung von Umweltzonen mit Verkehrsverboten für Fahrzeuge sowie LKW-Fahrverbote. Ein LRP ist großflächig angelegt. Für den im Stadtgebiet Köln geltenden Luftreinhalteplan 2012 steht die erste Fortschreibung in 2017 bevor. Die vom „Runden Tisch“ aufgrund der dringenden Notwendigkeit der Schadstoffverringerung zu erarbeitenden Maßnahmen sollen in dieser Fortschreibung seitens der Bezirksregierung Köln Berücksichtigung finden. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0555/2017
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 04.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27