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V/0997/2014

Mobilfunksendeanlagen in Münster,

Vorlagen 07.01.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 12.03.2015, TOP 4.3

Berichtsvorlage

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Karte der Mobilfunkanlagen

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Berichtsvorlage

2854 Zeichen

V/0997/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunksendeanlagen in Münster; 
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Ost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.01.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Stadt Münster hat, nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sog enannten freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2, die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendea n-
lagen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der geplan-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob es im  Umfeld der geplanten Mobilfunksendean-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu erwartend e Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“, 
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet.  Unabhängig davon 
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung wird  mit der Stellungnahme der Stadt  an den 
Netzbetreiber weitergeleitet. 
 
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen 
Kommunikationstechnologien versteigert. Die vier Mobilfu nkbetreiber (Telekom, Vodafone, O2 
und E-Plus) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - unter 
anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE ermög-
licht schnellere Datenübertragungen, a ls es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Stellun g-
nahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und 
UMTS, unterscheidet. 
 
Die Firma Vodafone GmbH möchte im Stadtbezirk Münster -Ost an den Standorten Dyckburg-
straße 440, Petronillaplatz 10 und Hegerskamp 5 ihre vorhandenen Anlagen durch eine LTE -
Sendeanlage erweitern. In der näheren Umgebung dieser Anlagen befinden sich keine sensiblen 
Einrichtungen. Somit bestehen seitens der Stadt Münster keine Bedenken gegen die Errichtung 
der Sendeanlagen und diesen soll eine Zustimmung erteilt werden. 
                                                
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013)  
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0997/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Wißen 
Ruf: 
492-6850 
E-Mail: 
Wissen@stadt-muenster.de 
Datum: 
19.12.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0997/2014 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Karte der Mobilfunkanlagen

Beratungsverlauf (1)

12.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Petronillaplatz 10
  • Hegerskamp 5

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Details

Aktenzeichen
V/0997/2014
Typ
Vorlagen
Datum
07.01.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37