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V/0746/2021

Antrag der CDU-Ratsfraktion A-R/0030/2021 „Biodiversität fördern – Vertrauen pflanzen – gemeinsam wachsen"

Vorlagen 30.09.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 26.10.2021, TOP 6.15

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 V_0746_2021_Ratsantrag CDU_a-r-0030-2021

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Ansehen

Anlage 2 V_0746_2021_Projektantrag Stiftung Westf. Kulturlandschaft

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Ansehen

Berichtsvorlage

5615 Zeichen

V/0746/2021
V/0746/2021
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Antrag der CDU-Ratsfraktion A-R/0030/2021 „Biodiversität fördern – Vertrauen pflanzen –
gemeinsam wachsen"
Beratungsfolge
26.10.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht
Bericht
Der o. g. Antrag fordert die Fachverwaltung auf zusammen mit der Stiftung Westfälische
Kulturlandschaft Projekte zur Steigerung der Biodiversität zu prüfen und darüber dem zuständigen
Fachausschuss zu berichten.
1. Projektantrag der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft
Die Stiftung hat ein Biodiversitätsprojekt entwickelt, um den Lebensraum für Wildtiere und
Insekten sowie das Landschaftsbild in Münster über einen Zeitraum von 3 Jahren (2022-24)
aufzuwerten. Dies soll in Kooperation mit dem landwirtschaftlichen Kreisverband Münster
umgesetzt werden.
Die benötigten Projektmittel (s. Anlage 2) stehen im Etat des Amtes für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit nicht zur Verfügung.
Das Biodiversitätsprojekt der Stiftung besteht im Wesentlichen aus den Bausteinen
„Strukturbrücke im Wintergetreide“, „Kiebitzmagnet“ und „Wild Bee Banks“. Diese Bausteine
wurden teilweise von der Stiftung entwickelt und werden zurzeit im Kreis Warendorf erprobt.
Nähere Details sind dem beigefügten Projektantrag zu entnehmen. Darüber hinaus soll auch für
den Vertragsnaturschutz (Bewilligungsbehörde ist hier die untere Naturschutzbehörde)
geworben werden. Im Fokus der Bemühungen stehen neben dem Kiebitz, dem Insektenschutz
auch andere Offenlandarten wie das Rebhuhn.
Der Projektantrag wurde mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit
19.10.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Dreier
T elefon:492-6727
DreierD@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0746/2021
2. Ausgangslage
Die Situation der Offenlandvögel ist in Münster wie auch landesweit seit Jahren stark rückläufig.
Seit 2003 sind z. B. die Kiebitzbestände um mehr als 80 % von 346 Brutpaaren auf 60
Brutpaare in 2021 zurückgegangen. Neben Überbauung von wichtigen Kiebitzhabitaten
(Loddenheide) liegen die wesentlichen Ursachen im landwirtschaftlich genutztem Offenland.
Starke Rückgänge hat es z. B. auch bei der Feldlerche und beim Rebhuhn gegeben. Ebenso ist
ein deutlicher Rückgang von Insekten festzustellen.
Zum Kiebitzschutz gibt es seit 2014 ein von der Stadt Münster und vom Land NRW gefördertes
Projekt der NABU-Naturschutzstation Münsterland. Neben der Kartierung der Brutbestände, der
Markierung von Gelegen und der Information der Bewirtschafter konnten in den letzten Jahren
Maßnahmen zum Schutz der brütenden Kiebitze wie „Feldvogelinseln“ erfolgreich beworben
und mit Hilfe von Landesmitteln umgesetzt werden.
Die Stadt Münster realisiert darüber hinaus im Rahmen des Handlungskonzeptes Kiebitz
verschiedene Maßnahmen im Stadtgebiet von Münster, um die durch die Bebauung der
Loddenheide verloren gegangenen Brutplätze zu ersetzen.
Nach dem starken Rückgang der Brutzahlen insbesondere von 2018 auf 2019 auf nahezu die
Hälfte scheint es in 2021 eine Stabilisierung der Kiebitz-Bestände auf niedrigem Niveau
gegeben zu haben. Insbesondere war der Bruterfolg auf den „Feldvogelinseln“, die mit 26
Brutpaaren nahezu die Hälfte der Brutpaare in Münster beherbergen und mit 34 flüggen Küken
deutlich mehr als die Hälfte der Küken produziert haben, bemerkenswert. Die Ergebnisse
zeigen einen signifikanten Unterschied zwischen den Kiebitzvorkommen auf Ackerflächen mit
oder ohne begleitenden Maßnahmen.
Es wird deutlich, dass bei geeigneter Witterung (keine extreme Trockenheit im Frühjahr) und
trotz negativer Einflüsse durch Prädation eine bestandserhaltende Reproduktion möglich ist.
Im Oktober 2020 wurde bei der EU eine Beschwerde wegen des schlechten Erhaltungszustandes
des Rebhuhns eingereicht, so dass möglicherweise ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zu
erwarten ist. Daher bieten sich entsprechende Artenschutzprojekte an.
3. Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde
Aufgrund der schwierigen Situation der Feldvögel und des Rückganges der Insekten sollten alle
Möglichkeiten genutzt werden, um den Bestand zu erhalten und zu entwickeln.
Wesentlicher Akteur ist die Landwirtschaft. Durch die enge Verzahnung der Stiftung mit dem
landwirtschaftlichen Kreisverband Münster besteht die Möglichkeit auch Landwirte zu erreichen,
die bisher nicht an Maßnahmen teilgenommen haben.
Es wird durch die Ergebnisse in 2021 (guter Bruterfolg auf den „Feldvogelinseln“) deutlich, dass
bei Umsetzung von Maßnahmen die Stabilisierung und hoffentlich auch die Verbesserung der
Kiebitz-Bestände möglich ist. Es handelt sich bei dem Projekt um eine sinnvolle Ergänzung der
bisherigen Bemühungen der NABU-Naturschutzstation und der unteren Naturschutzbehörde zum
Schutz des Kiebitzes.
Die aufgeführten Bausteine sind ferner vielversprechende Ansätze auch für andere Tierarten, die
in Münster noch nicht zur Anwendung kamen.
Eine enge Zusammenarbeit aller Akteure (untere Naturschutzbehörde, NABU-Naturschutzstation,
Stiftung, Landwirte, Jäger) ist notwendig. Darüber hinaus strebt die Stiftung eine qualitative
Erfolgskontrolle der umgesetzten Maßnahmen, z. B. durch die WWU (Studienprojekte, Bachelor-,
Masterarbeiten) an.

- 2 -
V/0746/2021
Die Ergebnisse des Projektes sind in jährlichen Projektberichten zu dokumentieren. Aus
fachlicher Sicht befürwortet die Verwaltung die Durchführung des Projektes.
Der Antrag der CDU-Ratsfraktion an den Rat A-R/0030/2021 ist damit erledigt.
In Vertretung
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Ratsantrag der CDU-Fraktion A-R/0030/2021
Anlage 2: Projektantrag Stiftung Westfälische Kulturlandschaft

Anlage A

1456 Zeichen

Anlage A zur V/0746/2021
Kurzüberblick
Der o. g. Antrag fordert die Fachverwaltung auf zusammen mit der Stiftung Westfälische
Kulturlandschaft Projekte zur Steigerung der Biodiversität zu prüfen und darüber dem zuständigen
Fachausschuss zu berichten.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess:
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität
weiterentwickeln:
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
Ziele aus dem Haushaltsplan
PG 1303
1. Der Schutz der Pflanzen und Tiere und der Schutz und die Entwicklung dder Lebensräume
soll fortgeführt und möglichst im Einvernehmen mit der münsteraner Bevölkerung
(Grundstückseigentümer/innen, Erholungssuchende, etc.) erfolgen. Die Landschaftsplanung
soll im münsteraner Stadtgebiet flächendeckend erfolgen.
Finanzierung
Produktgruppe: 1303 Bezeichnung der PG
Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja X Nein teilw.
Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja X Nein teilw.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
X überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
EU-Richtlinien zum Artenschutz in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz

Anlage 1 V_0746_2021_Ratsantrag CDU_a-r-0030-2021

3600 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0030/2021 
 
 
 
 
 
RATSANTRAG  
 
 
Biodiversität fördern – Vertrauen pflanzen – gemeinsam 
wachsen 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1.  Die Fachverwaltung prüft zusammen mit der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft 
Projekte zur Steigerung der Biodiversität in der Landwirtschaft. 
2. Die Fachverwaltung berichtet über mögliche Projekte spätestens im September im 
zuständigen Fachausschuss. 
 
 
Begründung: 
Das Umweltbundesamt definiert: Die Biologische Vielfalt, der Schutz und die nachhaltige 
Nutzung der Natur sind für uns alle elementar. Daneben sind aber auch Umweltschutz-
aspekte von Bedeutung: Stoffkreisläufe, klares Wasser und saubere Luft, die Produktion  
von Nahrungsmitteln, die Anpassungsfähigkeit an veränderte Umweltbedingungen, die 
menschliche Erholung in der Natur, all dies beruht auf der biologischen Vielfalt. Für unser 
Überleben müssen wir also die biologische Vielfalt nutzen und sie gleichzeitig schützen. 
Die biologische Vielfalt dauerhaft zu erhalten und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu 
nutzen, kann nur gelingen, wenn alle Akteure in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft dieses 
Thema zu ihrer eigenen Sache machen. Die Bundesregierung hat deshalb 2007 eine 
Strategie zur biologischen Vielfalt verabschiedet, die alle Sektoren in die Pflicht nimmt – so 
auch den Umweltschutz, denn viele Ursachen für den weltweiten Verlust der biologischen 
Vielfalt stehen im engen Zusammenhang mit den Arbeitsfeldern des klassischen 
Umweltschutzes. 
Eine besondere Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Landwirtschaft. Die der Stiftung 
Westfälische Kulturlandschaft wurde von landwirtschaftlichen Organisationen gegründet, um 
gemeinsam mit Landwirten und Naturschützern neue Wege zur Bewahrung und Entwicklung 
der Kulturlandschaft in Westfalen-Lippe zu gehen. Partner der Initiative ist u.a. die 
Westfälische-Wilhelms-Universität. 
Die Stiftung Westf. Kulturlandschaft setzt sich intensiv für das Thema Biodiversität in der 
Landwirtschaft ein. Dazu stellt sie u.a. für die Anlage von Blühstreifen Saatgut zur 
Verfügung. Honigbienen, Hummeln, Wildbienen, Schmetterlinge und viele andere Insekten 
spielen für den Erhalt der Artenvielfalt von Wildpflanzen, aber auch bei der Bestäubung von 
Kulturpflanzen, wie Obst oder Raps, eine wichtige Rolle. Pollen und Nektar stehen im 
Blühstreifen auch nach der Obst- oder Rapstracht zur Verfügung.

Mit Blühstreifen auf Ackerflächen werden für Insekten aber auch für Feldhase & Co. 
zusätzliche Nahrungs- und Rückzugsorte in der Landschaft geschaffen. Damit wird  
aktiver Artenschutz betrieben und das Landschaftsbild aufgewertet.  
Die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft hat durch die Projekte „Lepos“, „Hegebeauftrag-
ter“ oder das „Weland Projekt“ im Kreis Warendorf, in dem Bereich Biodiversität bereits 
bedeutende Erfolge zu verzeichnen.  
Die CDU-Fraktion möchte diese Initiative aufgreifen und die zahlreichen weiteren Akteure 
zusammenführen, damit am Ende etwas zusammenwächst: Nur zusammen bekommen wir 
mehr Wildblumenparzellen im Ackerbau, Wild Bee Banks in Spargel- und Erdbeerfeldern 
oder Kiebitzprojekte erfolgreich für die Zukunft gepflanzt.  
Diese Initiative soll auch dazu beitragen, bisher weniger ökologisch engagierte Landwirte an 
den Naturschutz heranzuführen. Das Projekt soll sich als wichtige Ergänzung der 
Bemühungen des NABU zum Schutz der heimischen Flora und Fauna verstehen. Nur 
zusammen meistern wir die Herausforderungen des Klimawandels und setzten uns gegen 
das Artensterben ein.  
 
Münster, 26.03.2021 
gez. Weber und Fraktion

Anlage 2 V_0746_2021_Projektantrag Stiftung Westf. Kulturlandschaft

23888 Zeichen

Antrag zur Bewilligung eines landwirtschaftlichen 
Biodiversitätsprojektes in Münster  
 
Anfang 2022 - Ende 2024 
 
-Stand Juli 2021- 
Dipl.-Ing. Wolfgang Ganser  
M.Sc. Landschaftsökologie Hendrik Specht 
Stiftung Westfälische Kulturlandschaft 
Schorlemerstraße 11 
48143 Münster 
Tel.:   0251/ 4175.147 
Fax:  0251/ 4175.261

1. Projektdesign 
 
Das 3-jährige Projekt versteht sich als Umsetzungsprojekt auf verschiedenen Ebenen in Münster. Die 
Kulturlandschaft im Stadtgebiet rund um Münster soll mit Hilfe von Landwirten und Landwirtinnen 
sowie weiteren Landnutzern aufgewertet werden. Dies soll schwerpunktmäßig durch konzentriert 
hochwertige und vor allem ökologisch wirksame Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen 
erreicht werden. Eine Aufwertung vorhandener Landschaftselemente wie bspw. Hecken durch gezielte 
Pflegemaßnahmen soll ebenfalls im Rahmen des Projektes beraten werden. Ein besonderes 
Augenmerk liegt darauf, praxisnahe Möglichkeiten der Umsetzung aufzuzeigen und weiter zu 
entwickeln, sodass mögliche bisherige Hemmschwellen zur Umsetzung solcher Maßnahmen abgebaut 
werden. Landwirte und Landwirtinnen sowie weitere Interessensgruppen aus Gesellschaft und 
Naturschutz engagieren sich somit freiwillig unter fachlicher Anleitung auf ihren eigenen Flächen und 
leisten so ihren Beitrag zur Aufwertung der Kulturlandschaft und zum Erhalt der Biodiversität in 
Münster.  
Im Rahmen des Projektes ist ebenfalls angedacht in Abstimmung mit der Stadt Münster weitere 
Geldgeber für das Projekt zu akquirieren, um zusätzliche Mittel für die Maßnahmenumsetzung zur 
Verfügung zu haben.  
 
Im besonderen Fokus soll neben der Insektenvielfalt und allgemeinen Biodiversität das Rebhuhn 
stehen. Diesem einst sehr häufigen Charaktervogel der Münsterländer Agrarlandschaft soll durch 
angepasste Maßnahmen im Projekt geholfen werden und ein Fortbestehen der Population sichern. 
Da ein Großteil der Maßnahmen im Vorfeld der Flächenbestellung mit den Landwirten/innen geplant 
werden soll, ist der Start des Projektes für den 01. Januar 2022 vorgesehen.  
 
 Abb. 1: Das Rebhuhn ist eine der Leitarten des Projektes und soll gefördert werden

2 
 
Die Anwerbung von Teilnehmern und die Umsetzung der ersten Maßnahmen wird bis zum 
Spätsommer 2022 erfolgen, wodurch eine erste Wirkung der Maßnahmen für das Jahr 2023 erwartet 
werden kann. Um über mindestens zwei Vegetationsperioden Maßnahmen umsetzen zu können wird 
das Projekt mit einer Laufzeit von drei Jahren beantragt.  
Begleitet wird das Projekt von einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit vor Ort, aber auch mit einem 
Flyer zu Projektinhalten und sonstigem Informationsmaterial. Innerhalb der Projektzeit sind 
regelmäßige Infoveranstaltungen mit Landwirten, aber auch weiteren Interessierten vorgesehen.  
 
2. Projektträger 
 
Die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft ist Träger des Projektes. Daneben wird eine enge 
Kooperation mit dem landwirtschaftlichen Kreisverband Münster sowie der Stadt Münster 
vorgesehen. Die Mitglieder des landwirtschaftlichen Kreisverbandes sind dabei eine wesentliche 
Zielgruppe des Projektes in der Umsetzung. Die Untere Naturschutzbehörde in Münster ist ein 
wichtiger Partner bei der fachlichen Ausgestaltung der Maßnahmen sowie der Einordnung 
naturschutzfachlicher, artenschutzrechtlicher und weiterer Belange. Eine enge Abstimmung mit der 
Stadt ist im Rahmen des Projektes von wichtiger Bedeutung. Ebenso wird eine Zusammenarbeit mit 
der NABU-Naturschutzstation insbesondere mit dem Projekt Kiebitzschutz angestrebt. Auch sollen 
bspw. die Kreisjägerschaft Münster oder einzelne Hegeringe in das Projekt eingebunden werden. 
 
Ausgeführt wird das Projekt durch die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft mit Sitz in Münster. Die 
Stiftung ist eine Naturschutzstiftung, die vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, der 
Interessensvertretung der Bauern und Bäuerinnen in Westfalen-Lippe, 2005 gestiftet wurde. Das 
Projekt steht grundsätzlich für alle relevanten Gruppen von Landnutzern offen. So sollen z.B. die 
Kreisjägerschaft Münster, Heimat- und Kulturvereine, Imker, Naturschützer oder auch die 
Landwirtschaftskammer angesprochen werden und für die Umsetzung ökologischer Maßnahmen 
gewonnen werden. 
 
Als Vorbild des Projektes dient das bereits im Kreis Warendorf angelaufene W-Land Projekt 
(Warendorfer Landnutzer arbeiten für Naturschutz und Biodiversität), welches bereits seit dem Jahr 
2020 erfolgreich den Schulterschluss zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Jägerschaft in 
ökologische Maßnahmenumsetzungen münden lässt. Das W-Land Projekt wird ebenfalls durch die 
Stiftung Westfälische Kulturlandschaft umgesetzt.  
 
Die Betreuung des Projektes wird durch einen/eine Landschaftsökologen/in oder Landschaftsplaner/in 
(oder vergleichbarer Abschluss) bei der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft durchgeführt. Das

3 
 
Projektbüro wird bei der Stiftung in der Geschäftsstelle in Münster eingerichtet. Dies bedeutet kurze 
Wege für die Projektpartner und eine zentrale und bekannte Anlaufstelle, insbesondere für die Bauern 
und Bäuerinnen. Die notwendige Infrastruktur ist weitestgehend vorhanden. 
 
Der WLV, sowie die untere Naturschutzbehörde sind die wichtigsten Ansprechpartner der 
unterschiedlichen Gruppen, die ein berechtigtes Interesse am Verlauf oder Ergebnis des Projektes 
haben. Wichtigster Bestandteil ist die Einbindung der örtlichen Landwirtschaft bzw. deren 
Interessensvertretungen.   
 
3. Hintergrund 
 
Münster und sein ländliches Umfeld spiegeln sich durch eine strukturierte und abwechslungsreiche 
Kulturlandschaft wieder, wie sie für das Münsterland in weiten Teilen repräsentativ und typisch ist. 
Eine überwiegend landwirtschaftliche Nutzung prägt das Landschaftsbild und wird durch Hecken, 
Feldgehölze oder Wälder durchzogen. Die Produktion auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen ist 
für die Ertragssteigerung im Laufe der letzten 70 Jahre beständig optimiert worden. Große Fortschritte 
in der Entwicklung von optimiertem Saatgut, der Düngung und dem Pflanzenschutz aber auch der 
Einsatz verbesserter Technik bei der Flächenbewirtschaftung sind hierfür von Bedeutung. Durch die 
verstärkte Förderung des Energiepflanzenanbaus hat der Produktionsdruck auf die Flächen weiter 
zugenommen. Hinzu kommen höhere Arbeitsgeschwindigkeiten und die zunehmende Arbeitsbreite 
bei der Flächenbestellung, die ein effizientes Bewirtschaften der Fläche ermöglicht. Die verbesserten 
Möglichkeiten in der Bewirtschaftung haben auch dazu geführt, dass ehemals wenig ertragreiche 
Flächen nun gewinnbringend bewirtschaftet werden können und die Rentabilität der Betriebe steigt. 
Extensiv genutzte Äcker oder Grünländer sind daher gerade in der Region des Münsterlandes und 
speziell nach dem Wegfall der obligatorischen Flächenstilllegung im Jahr 2007 eine Seltenheit 
geworden. 
 
Als weitere Besonderheit werden in Münster vermehrt landwirtschaftliche Sonderkulturen wie Spargel 
oder Erdbeeren angebaut. Dies führt durch die entsprechende Bewirtschaftung mit 
Arbeitsschwerpunkten in den ökologisch wichtigen Zeiträumen der Brut- und Setzzeit häufig zu 
vermehrter Störung von Wildtieren auf den Äckern, welche diese Kulturen in der Folge meiden.  
In der Forstwirtschaft ist die Intensivierung aufgrund der längeren Produktionszeiträume in der Regel 
nicht so offensichtlich, jedoch steht die Wirtschaftlichkeit des einzelnen Betriebs hier genauso im 
Fokus.

4 
 
In der Münsterländer Kulturlandschaft finden sich eine Vielzahl typischer Offenlandarten wieder. 
Charakteristisch sind Arten wie der Steinkauz, Feldlerche, Wachtel, Kiebitz, Rohrweihe sowie 
verschiedene Niederwildarten.  
Auch das Rebhuhn war traditionell eine Charakterart der Agrarlandschaft um Münster. Diese Art ist in 
den letzten Jahrzehnten stark in Ihrem Vorkommen zurückgegangen. Die NABU-Naturschutzstation 
schätzt den Gesamtbestand für das Stadtgebiet Münster wahrscheinlich auf unter 10, max. 20 Paare. 
Systematische Erhebungen liegen jedoch nicht vor. Durch Nachfragen bei der der Jägerschaft und 
Landwirtschaft soll ermittelt werden, wo es noch Restvorkommen gibt. Speziell für das Rebhuhn wird 
daher die Maßnahme „Strukturbrücke“ in das Projekt aufgenommen, welche die artökologischen 
Bedürfnisse des Rebhuhnes nach einer reich strukturierten Landschaft mit Säumen und Brachstreifen 
zur Brut und Kükenaufzucht erfüllt und  gleichzeitig viele andere Arten fördert 
Für viele der einst typischen Arten geht die Habitatqualität aufgrund eines komplexen, 
multifunktionalen Einflussgeschehens zahlreicher Faktoren zurück. Intensivierung der 
landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung, steigende gesellschaftliche und politische 
Produktionsansprüche, Modernisierung der Bewirtschaftungstechniken, Flächenversiegelung durch 
Bautätigkeiten, erhöhte Freizeitaktivitäten und Besucherdruck, Eutrophierung, klimatische und 
gesellschaftliche Veränderungen usw. bewirken eine im langjährigen Trend negative 
Bestandsentwicklung. Früher häufig vorkommende Arten wie der Kiebitz, die Feldlerche oder die 
Turteltaube sind in Münster akut vom Aussterben bedroht.  
Ungenutzte Randbereiche bspw. sind flächendeckend zurückgegangen und fehlen als Rückzugsort für 
Tiere und Pflanzen. Gerade in der Zeit der Bodenbearbeitung und der Ernte bieten lediglich diese 
Bereiche in der intensiv genutzten Kulturlandschaft Nahrung, Deckung und Ausweichmöglichkeiten. 
Hinzu kommt der z. T. hohe Druck durch eine Vielzahl unterschiedlicher Prädatoren (Fressfeinde). Die 
intensive Landnutzung hat zu einer geringeren Dichte der ehemals häufigen Feldfauna und insgesamt 
zu einem dramatischen Verlust der Artenvielfalt geführt. 
 
Die extensive Nutzung von Teilbereichen in der überwiegend intensiv genutzten Kulturlandschaft ist 
einer von vielen Bausteinen zur Erhaltung der Biodiversität in der Kulturlandschaft. Der Bezug zu einer 
nachhaltigen Kulturlandschaftspflege und den darin enthaltenen ökologischen Zusammenhängen 
bietet für die Zukunft eine große Herausforderung. Viele Aspekte, Auswirkungen und Veränderungen 
in der Bewirtschaftung und Pflege der Landschaft sind bekannt und führen langfristig zu einer 
Abnahme der Strukturvielfalt und damit unweigerlich zu einem Verlust der Artenvielfalt. Dem Erhalt 
angepasster und wirksamer Pflegesysteme bspw. von wirksame gestalteten ökologischen 
Vorrangflächen, Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzprogrammen wie freiwillig extensiv 
bewirtschafteten Flächen kommt eine besondere Bedeutung zu. Diese zu vermitteln, zu beraten und

5 
 
umzusetzen ist eine Aufgabe des Projektes, welches mithilfe des Engagements ehrenamtlicher 
Mithelfer, wie Landwirten vor Ort, konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität umsetzt. 
 
4. Maßnahmenbeschreibung und -umsetzung 
 
Im Rahmen des Projektes werden Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen der 
Lebensraumaufwertung angeboten, beraten, beworben und umgesetzt. In Ergänzung zu vorhandenen 
Förderprogrammen aus dem Vertragsnaturschutz sollen projekteigene Maßnahmen das Angebot für 
mögliche Maßnahmenumsetzungen in der Fläche erweitern und für jeden Teilnehmer eine Auswahl 
an betriebsspezifischen und geeigneten Maßnahmen ermöglichen. Ziel ist es, ökologisch wirksame 
Maßnahmen in der Fläche umzusetzen und die beteiligten Akteure auch über das Projektende hinaus 
an qualitativ hochwertige Maßnahmen aus Vertragsnaturschutz oder anderen Angeboten 
heranzuführen. 
Zu den geplanten Projektmaßnahmen zählt bspw. die „Strukturbrücken im Wintergetreide“. Diese 
Maßnahme schafft kleinteilige Ackerstrukturen und hochwertige Säume, welche für Rebhuhn, 
Feldlerche oder Wachtel genutzt werden können. 
Als weitere Projektmaßnahme wird der sog. „Kiebitzmagnet“ erprobt. Mit dieser Maßnahme soll der 
Kiebitzschutz in Münster noch effektiver gestaltet werden. Kiebitze sollen dabei mit Hilfe einer 
spezifischen Flächeneinsaat gezielt auf geeignete Flächen für die Brut gelockt werden. Für diese 
Flächenbereiche wird im Vorfeld mit dem Bewirtschafter gesprochen und eine Bereitschaft für 
weitergehende Schutzmaßnahmen eingeholt. Ziel ist hierbei die Kooperative Zusammenarbeit mit den 
Landwirten zu intensivieren und auch in 
Zusammenarbeit mit der NABU-Naturschutzstation 
die Projektflächen so optimal wie möglich zu 
gestalten.  
Der dritte Schwerpunkt im Projekt ist die Anlage von 
„Wild Bee Banks“ zur Förderung von Wildbienen und 
Insekten allgemein. Auf freiwilliger Basis werden 
dabei Erdwälle auf Ackerflächen angehäuft und mit 
einer Einsaatmischung aus heimischen Kräutern 
ergänzt. Dies bietet Wildbienen sowohl Nahrung als 
auch Fortpflanzungsbereiche.  
Abb. 2: Die Förderung der Blütenvielfalt fördert 
gleichzeitig das Insektenvorkommen

6 
 
Neben den im Anhang näher beschriebenen Maßnahmen können bei Bedarf auch weitere 
Maßnahmen alternativer Förderprogramme aktiv mitbeworben werden.  
 
Finanzierungsplan 
Tab. 1: Aufstellung der Projektkosten 
 
Alle über den Finanzplan hinausgehenden Kosten, wie bspw. erhöhter Stundenaufwand bei der 
Maßnahmenakquise, Umsetzung etc. oder allgemeine Overheadkosten, welche in einem Umfang von 
ca. 5 – 10 % auftreten können, werden durch die Stiftung als Eigenanteil übernommen.  
Für das erste Projektjahr 2022 werden Mittel in Höhe von 16.000,00 € beantragt. 
Für die Umsetzung sollen bspw. im Jahr 2022 drei bis fünf Hektar Strukturbrücken, zwei bis fünf 
Kiebitzmagnete und Wild Bee Banks angeregt werden.

7 
 
Anlage 1 
 
Maßnahmenkatalog 
 
 
Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität in Münster 
 
1. „Strukturbrücke im Wintergetreide“ 
 
Der ländlich geprägte Teil der Stadt Münster zeichnet sich bei seinen landwirtschaftlichen 
Anbauverfahren zu einem Großteil durch Getreide- und Maisfruchtfolgen aus. Dies wird ergänzt durch 
den kleinteiligen Anbau von z.B. Spargel, Erdbeeren, Leguminosen oder Ackergras. Für den Anbau von 
Sommerungen (im speziellen von Mais) wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt, je nach fachlicher Eignung, 
die Anlage von Feldvogelinseln als Artenschutzmaßnahme herangezogen. Dieses Instrument wird seit 
einigen Jahren besonders für den Schutz von Kiebitzen umgesetzt und gilt zum aktuellen Zeitpunkt als 
wirksame Maßnahme. Der Einsatzbereich ist jedoch häufig aufgrund der sich jährlich ändernden 
Feldbestellungen limitiert, sodass immer wieder große Feldbereiche durch den Anbau von 
Wintergetreide aus der Betrachtung fallen. Viele Offenlandarten, die mit der Anlage von 
Feldvogelinseln im Mais gefördert werden, sind aufgrund ihrer artökologischen Lebensraumansprüche 
in der Lage, auch in Getreidefeldern zu leben. Einige Arten, wie Wiesenschafstelze oder Wachtel, 
nehmen diese bei der Habitatwahl sogar bevorzugt an. 
Auch aus diesem Grund soll analog im Rahmen des Projektes eine weitere hochwertige 
Naturschutzmaßnahme speziell für die Integration im Wintergetreideanbau erprobt werden. Diese 
wird als sog. „Strukturbrücke“ innerhalb von Getreideschlägen angelegt und verbleibt mindestens 16 
Monate, in diesem Fall über zwei Winterperioden, auf derselben Fläche.  
Im Rahmen des Projektes soll in geeigneten Bereichen der Versuch unternommen werden im 
Nachgang zur „Strukturbrücke im Wintergetreide“ die Maßnahme Feldvogelinsel (Kiebitzinsel) 
umzusetzen.  
Die Maßnahme „Strukturbrücke im Wintergetreide“ wurde speziell entwickelt um die Strukturvielfalt 
größerer Ackerschläge zu erhöhen, einen Beitrag zum Biotopverbund zu leisten und 
insektenfressenden Arten die Versorgung der Jungtiere zu erleichtern. Darüber hinaus werden eine 
Reihe weiterer Arten durch diese Form der Strukturanreicherung gefördert, welche ebenfalls zum 
gefährdeten Artenspektrum zählen. Zielarten sind dabei Feldlerche, Rebhuhn, Wiesenschafstelze, 
Wachtel, Goldammer, Rauchschwalbe, Rohrweihe und Rotmilan. Auch weitere Arten, wie der 
Feldhase, Fledermäuse oder körnerfressende Wintergäste (Finkenarten etc.), profitieren in gleichem 
Maße von der Lebensraumaufwertung.  
Die Strukturbrücke lässt sich in konventionelle Getreide-Mais Fruchtfolgen integrieren und 
unterscheidet sich in der Form und Umsetzung von vorhandenen Fördermaßnahmen aus 
Vertragsnaturschutz sowie Agrarumweltmaßnahmen und stellt eine effektive Strukturanreicherung 
der freien Landschaft dar.  
Die Anlage erfolgt innerhalb von Wintergetreideschlägen (Gerste, Weizen, Roggen oder Triticale). Eine 
zweijährige Blühmischung mit Regio-Saatgutanteilen, welche für diesen Zweck eigens 
zusammengestellt wird und die Erkenntnisse zu Saatgutmischungen aus anderen Projekten der 
Stiftung berücksichtigt, wird unter Einbezug fachlicher Kriterien (z.B. Abstände zu Vertikalstrukturen) 
streifig oder flächig innerhalb der Getreideschläge eingesät. Die Mischung beinhaltet über 15 
überwiegend zweijährige Komponenten, wie Rote Lichtnelke, Spitzwegerich, Kleine Braunelle oder

8 
 
Wilde Möhre, welche einen sicheren Feldaufgang gewährleisten und für eine Herbstansaat geeignet 
sind. Daneben wird ein Teil an Kulturarten, wie Buchweizen oder Perserklee beigemischt, die im Jahr 
der Ansaat noch eine schnelle Begrünung und damit Futter und Deckung für Rebhuhn oder Feldhase 
in den Herbst und Wintermonaten sicherstellen soll. Die Kulturpflanzen verfrieren i.d.R. und treten im 
Hauptvegetationsjahr nicht oder nur sehr untergeordnet in den Flächen auf.  
Die Strukturbrücke bleibt nach der Ernte des Getreides bis zur nächsten Feldbestellung im 
übernächsten Jahr mit Mais oder einer anderen Sommerung auf der Fläche. Eine Bearbeitung bzw. 
Bestellung der Flächen findet während der Maßnahmenstandzeit lediglich außerhalb der Brutzeit (ca. 
Anfang März bis Anfang August) der oben aufgeführten am Boden brütenden Zielarten statt 
(Feldlerche, Rebhuhn, Wiesenschafstelze, Wachtel, Goldammer und Rohrweihe). Zur Strukturierung 
der Ackerschläge wird eine Umsetzung in mindestens zwei bis drei Teilmaßnahmen pro Ackerschlag 
angestrebt. Die Breite der einzelnen Streifen beträgt mindestens 6 m, es gilt aber: je breiter desto 
besser. Auf eine Düngung der Maßnahmenflächen sowie das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln 
wird verzichtet. Getreideschläge bieten sich für derartige Maßnahmen besonders an, da diese von den 
genannten Zielarten zur Brut und Kükenaufzucht bevorzugt aufgesucht werden. Vor diesem 
Hintergrund wird die Bewirtschaftungsweise an die Lebensphasen der Zielarten angepasst.  
Ein weiteres Ziel der Maßnahme ist es, die Getreideschläge auch für Insekten aufzuwerten, indem z.B. 
für Laufkäfer Bereiche für migrierende Wanderbewegungen im Sinne einer Habitatvernetzung 
entstehen oder für bestäubende Insekten bereits im Frühjahr Pollen und Nektar durch überjährige 
Wildkräuter zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck wird eine auf diesen Zweck angepasste 
Einsaatmischung (s.o.) ausgebracht, welche den artökologischen Ansprüchen dieser Arten bevorzugt 
entgegenkommt. Die Saatgutmischung wird so konzipiert und die Einsaatstärke so gewählt, dass der 
Aufwuchs nicht zu dicht schließt, sondern eine Durchgängigkeit für Tiere und Insekten ermöglicht. 
Zudem ist ein gewisser Offenbodenanteil für die Qualität und Wirksamkeit der Maßnahme von 
entscheidender Bedeutung.  
Im Rahmen des Projektes sollen als Richtwert ca. 0,5 bis 1 Hektar je Ackerschlag mit den oben 
aufgeführten Bewirtschaftungsbeschränkungen angelegt werden.  
Da es sich um eine projekteigene Maßnahme handelt, die in dieser Form nicht über vorhandene 
Programme des Vertragsnaturschutzes oder Agrarumweltmaßnahmen umgesetzt werden kann, soll 
eine Ertragsausfallentschädigung an die Bewirtschafter aus Projektmitteln in Höhe von voraussichtlich 
1.000 €/ha/Jahr gezahlt werden. Die Höhe der Förderung wurde so gewählt, dass er unterhalb des 
regulären Ertragsausfalls liegt. Dies schließt einen finanziellen Eigenanteil der Landwirte mit ein und 
zeigt die erhöhte Bereitschaft der Landwirtschaft sich an hochwertigen Maßnahmen zu beteiligen.

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Strukturbrücke im Jahresverlauf 
 
 
 
Frühjahr 
 
 
 
 
 
 
Sommer 
 
 
 
 
 
 
Herbst 
 
 
 
 
 
Winter 
 
 
 
Abb.3: Schematische Darstellung einer Strukturbrücke mit artenreicher Einsaat im Jahresverlauf.

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Abb.4-5: Beispiele bereits umgesetzter Strukturbrücken im Projekt W-Land. Zu erkennen ist die Gliederung 
großer Ackerschläge durch hochwertige Säume mit Regio-Saatgut. Die Aufnahme entspricht in der 
schematischen Zeichnung (Abbildung 1) dem Zeitpunkt zwischen Sommer und Herbst.

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2. Anlage von „Wild Bee Banks“ 
 
Um auf die besonderen Flächenbewirtschaftungen in Münster einzugehen, soll auch für den Bereich 
der Sonderkulturen ein Maßnahmenangebot bestehen, welches die ökologische Qualität von Spargel- 
oder Erdbeerflächen steigern soll. 
Auf diesen Flächen soll auf einer Länge von mind. 15 Metern ein Erdwall in Höhe von ca. 50 cm angelegt 
werden, welcher auf beiden Seiten von einem ca. 3 Meter breiten mehrjährigen Blühstreifen begleitet 
wird. Dies stellt eine effektive Förderung von Wildbienen und Laufkäfern im Jahresverlauf dar und 
bietet Schutz und Rückzugsraum für viele weitere Tierarten. Die dafür eingeplante Einsaatmischung 
enthält über 25 heimische Regio-Kräuter wie, z.B. Schwarze Königskerze, Gewöhnliche Schafgarbe, 
Wilde Möhre oder Echtes Johanneskraut. 
 
 Abb. 6: Schematische Darstellung einer Wild Bee Bank 
 
 
 Abb. 7: Exemplarische Darstellung einer Wild Bee Bank. Der Erdwall für die Wildbienen und Laufkäfer ist frisch 
angelegt und ohne Bewuchs.

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3. Kiebitzmagnet 
 
Der Schutz des Kiebitzes in Münster ist ein von vielen Seiten bearbeitetes Themenfeld. Die aktuelle 
Situation des Kiebitzes in Münster lässt jedoch darauf schließen, dass eine weitere Abnahme der 
Bestände zu befürchten ist. Bei dem vorliegenden Projekt handelt es sich ausdrücklich nicht um ein 
klassisches Kiebitzprojekt, sondern zielt auf die Förderung der allgemeinen Artenvielfalt und der 
übrigen Offenlandarten in und um Münster ab. Da durch das Projekt jedoch der Zugang zu vielen 
Landwirten in Münster möglich ist, soll ebenfalls auf vorhandene Kiebitzförderprogramme des Landes 
NRW verwiesen, bzw. auf die untere Naturschutzbehörde oder die NABU-Naturschutzstation 
verwiesen werden. 
Um einen aktiven Beitrag zum Schutz des Kiebitzes zu liefern, soll in den ausgewiesenen Kiebitzkulissen 
in Münster frühzeitig mit entsprechenden Bewirtschaftern Kontakt aufgenommen werden, um 
einerseits das Interesse für ein mögliches Förderprogramm des Landes zu wecken und andererseits 
bereits zur Bestellung der Felder im Herbst mit einer dem Kiebitz angepassten 
Zwischenfruchtmischung zu beginnen. Diese wirkt sich bei entsprechender Artenauswahl im Frühjahr 
positiv auf die Habitatwahl der Kiebitze aus und sorgt somit für einen „Lockeffekt“ der gezielt dafür 
genutzt werden soll, den Kiebitz auf landwirtschaftliche Flächen zu locken, bei denen bereits beim 
Bewirtschafter ein Interesse an der Teilnahme an einem Schutzprogramm geweckt wurde. Dies 
entspannt die Situation im Frühjahr für alle Beteiligten, da beim Erscheinen der Kiebitze nicht erst mit 
der Akquise begonnen werden muss. Über das Projekt soll eine angepasste Zwischenfruchtmischung 
erstellt und dem Bewirtschafter kostenfrei als Anreiz zur Verfügung gestellt werden. 
 
  
Abb. 8: Exemplarische Darstellung für den Aufbau eines Kiebitzmagenten.

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4. Anwerbung Vertragsnaturschutz  
 
Für die Umsetzung des Vertragsnaturschutzes sollen Landwirte gezielt für die Umsetzung von 
Maßnahmenkombinationen beraten und gewonnen werden. Diese Maßnahmen stellen für die 
eingangs erwähnten Zielarten und insbesondere für das Rebhuhn effektive 
Lebensraumverbesserungen dar und werden daher gezielt beworben. 
Die Vergütung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich über die Teilnahme am Vertragsnaturschutz, 
eine weitere Vergütung ist nicht vorgesehen.  
 
 
  
Abb. 9: Beispiel für Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes in Münster – Mehrjähriger Blühstreifen mit Regio-
Saatgut und Extensives Getreide mit Ernteverzicht.

Beratungsverlauf (1)

26.10.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.15 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Schorlemerstraße 11
  • Loddenheide

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Details

Aktenzeichen
V/0746/2021
Typ
Vorlagen
Datum
30.09.2021
Erstellt
30.09.2021 15:07