V/0746/2021
Antrag der CDU-Ratsfraktion A-R/0030/2021 „Biodiversität fördern – Vertrauen pflanzen – gemeinsam wachsen"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
5615 Zeichen
V/0746/2021 V/0746/2021 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Antrag der CDU-Ratsfraktion A-R/0030/2021 „Biodiversität fördern – Vertrauen pflanzen – gemeinsam wachsen" Beratungsfolge 26.10.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht Bericht Der o. g. Antrag fordert die Fachverwaltung auf zusammen mit der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft Projekte zur Steigerung der Biodiversität zu prüfen und darüber dem zuständigen Fachausschuss zu berichten. 1. Projektantrag der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft Die Stiftung hat ein Biodiversitätsprojekt entwickelt, um den Lebensraum für Wildtiere und Insekten sowie das Landschaftsbild in Münster über einen Zeitraum von 3 Jahren (2022-24) aufzuwerten. Dies soll in Kooperation mit dem landwirtschaftlichen Kreisverband Münster umgesetzt werden. Die benötigten Projektmittel (s. Anlage 2) stehen im Etat des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit nicht zur Verfügung. Das Biodiversitätsprojekt der Stiftung besteht im Wesentlichen aus den Bausteinen „Strukturbrücke im Wintergetreide“, „Kiebitzmagnet“ und „Wild Bee Banks“. Diese Bausteine wurden teilweise von der Stiftung entwickelt und werden zurzeit im Kreis Warendorf erprobt. Nähere Details sind dem beigefügten Projektantrag zu entnehmen. Darüber hinaus soll auch für den Vertragsnaturschutz (Bewilligungsbehörde ist hier die untere Naturschutzbehörde) geworben werden. Im Fokus der Bemühungen stehen neben dem Kiebitz, dem Insektenschutz auch andere Offenlandarten wie das Rebhuhn. Der Projektantrag wurde mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 19.10.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dreier T elefon:492-6727 DreierD@stadt-muenster.de - 2 - V/0746/2021 2. Ausgangslage Die Situation der Offenlandvögel ist in Münster wie auch landesweit seit Jahren stark rückläufig. Seit 2003 sind z. B. die Kiebitzbestände um mehr als 80 % von 346 Brutpaaren auf 60 Brutpaare in 2021 zurückgegangen. Neben Überbauung von wichtigen Kiebitzhabitaten (Loddenheide) liegen die wesentlichen Ursachen im landwirtschaftlich genutztem Offenland. Starke Rückgänge hat es z. B. auch bei der Feldlerche und beim Rebhuhn gegeben. Ebenso ist ein deutlicher Rückgang von Insekten festzustellen. Zum Kiebitzschutz gibt es seit 2014 ein von der Stadt Münster und vom Land NRW gefördertes Projekt der NABU-Naturschutzstation Münsterland. Neben der Kartierung der Brutbestände, der Markierung von Gelegen und der Information der Bewirtschafter konnten in den letzten Jahren Maßnahmen zum Schutz der brütenden Kiebitze wie „Feldvogelinseln“ erfolgreich beworben und mit Hilfe von Landesmitteln umgesetzt werden. Die Stadt Münster realisiert darüber hinaus im Rahmen des Handlungskonzeptes Kiebitz verschiedene Maßnahmen im Stadtgebiet von Münster, um die durch die Bebauung der Loddenheide verloren gegangenen Brutplätze zu ersetzen. Nach dem starken Rückgang der Brutzahlen insbesondere von 2018 auf 2019 auf nahezu die Hälfte scheint es in 2021 eine Stabilisierung der Kiebitz-Bestände auf niedrigem Niveau gegeben zu haben. Insbesondere war der Bruterfolg auf den „Feldvogelinseln“, die mit 26 Brutpaaren nahezu die Hälfte der Brutpaare in Münster beherbergen und mit 34 flüggen Küken deutlich mehr als die Hälfte der Küken produziert haben, bemerkenswert. Die Ergebnisse zeigen einen signifikanten Unterschied zwischen den Kiebitzvorkommen auf Ackerflächen mit oder ohne begleitenden Maßnahmen. Es wird deutlich, dass bei geeigneter Witterung (keine extreme Trockenheit im Frühjahr) und trotz negativer Einflüsse durch Prädation eine bestandserhaltende Reproduktion möglich ist. Im Oktober 2020 wurde bei der EU eine Beschwerde wegen des schlechten Erhaltungszustandes des Rebhuhns eingereicht, so dass möglicherweise ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zu erwarten ist. Daher bieten sich entsprechende Artenschutzprojekte an. 3. Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde Aufgrund der schwierigen Situation der Feldvögel und des Rückganges der Insekten sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, um den Bestand zu erhalten und zu entwickeln. Wesentlicher Akteur ist die Landwirtschaft. Durch die enge Verzahnung der Stiftung mit dem landwirtschaftlichen Kreisverband Münster besteht die Möglichkeit auch Landwirte zu erreichen, die bisher nicht an Maßnahmen teilgenommen haben. Es wird durch die Ergebnisse in 2021 (guter Bruterfolg auf den „Feldvogelinseln“) deutlich, dass bei Umsetzung von Maßnahmen die Stabilisierung und hoffentlich auch die Verbesserung der Kiebitz-Bestände möglich ist. Es handelt sich bei dem Projekt um eine sinnvolle Ergänzung der bisherigen Bemühungen der NABU-Naturschutzstation und der unteren Naturschutzbehörde zum Schutz des Kiebitzes. Die aufgeführten Bausteine sind ferner vielversprechende Ansätze auch für andere Tierarten, die in Münster noch nicht zur Anwendung kamen. Eine enge Zusammenarbeit aller Akteure (untere Naturschutzbehörde, NABU-Naturschutzstation, Stiftung, Landwirte, Jäger) ist notwendig. Darüber hinaus strebt die Stiftung eine qualitative Erfolgskontrolle der umgesetzten Maßnahmen, z. B. durch die WWU (Studienprojekte, Bachelor-, Masterarbeiten) an. - 2 - V/0746/2021 Die Ergebnisse des Projektes sind in jährlichen Projektberichten zu dokumentieren. Aus fachlicher Sicht befürwortet die Verwaltung die Durchführung des Projektes. Der Antrag der CDU-Ratsfraktion an den Rat A-R/0030/2021 ist damit erledigt. In Vertretung gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Ratsantrag der CDU-Fraktion A-R/0030/2021 Anlage 2: Projektantrag Stiftung Westfälische Kulturlandschaft
Anlage A
1456 Zeichen
Anlage A zur V/0746/2021 Kurzüberblick Der o. g. Antrag fordert die Fachverwaltung auf zusammen mit der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft Projekte zur Steigerung der Biodiversität zu prüfen und darüber dem zuständigen Fachausschuss zu berichten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Ziele aus dem Haushaltsplan PG 1303 1. Der Schutz der Pflanzen und Tiere und der Schutz und die Entwicklung dder Lebensräume soll fortgeführt und möglichst im Einvernehmen mit der münsteraner Bevölkerung (Grundstückseigentümer/innen, Erholungssuchende, etc.) erfolgen. Die Landschaftsplanung soll im münsteraner Stadtgebiet flächendeckend erfolgen. Finanzierung Produktgruppe: 1303 Bezeichnung der PG Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja X Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig EU-Richtlinien zum Artenschutz in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz
Anlage 1 V_0746_2021_Ratsantrag CDU_a-r-0030-2021
3600 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0030/2021 RATSANTRAG Biodiversität fördern – Vertrauen pflanzen – gemeinsam wachsen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Fachverwaltung prüft zusammen mit der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft Projekte zur Steigerung der Biodiversität in der Landwirtschaft. 2. Die Fachverwaltung berichtet über mögliche Projekte spätestens im September im zuständigen Fachausschuss. Begründung: Das Umweltbundesamt definiert: Die Biologische Vielfalt, der Schutz und die nachhaltige Nutzung der Natur sind für uns alle elementar. Daneben sind aber auch Umweltschutz- aspekte von Bedeutung: Stoffkreisläufe, klares Wasser und saubere Luft, die Produktion von Nahrungsmitteln, die Anpassungsfähigkeit an veränderte Umweltbedingungen, die menschliche Erholung in der Natur, all dies beruht auf der biologischen Vielfalt. Für unser Überleben müssen wir also die biologische Vielfalt nutzen und sie gleichzeitig schützen. Die biologische Vielfalt dauerhaft zu erhalten und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu nutzen, kann nur gelingen, wenn alle Akteure in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft dieses Thema zu ihrer eigenen Sache machen. Die Bundesregierung hat deshalb 2007 eine Strategie zur biologischen Vielfalt verabschiedet, die alle Sektoren in die Pflicht nimmt – so auch den Umweltschutz, denn viele Ursachen für den weltweiten Verlust der biologischen Vielfalt stehen im engen Zusammenhang mit den Arbeitsfeldern des klassischen Umweltschutzes. Eine besondere Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Landwirtschaft. Die der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft wurde von landwirtschaftlichen Organisationen gegründet, um gemeinsam mit Landwirten und Naturschützern neue Wege zur Bewahrung und Entwicklung der Kulturlandschaft in Westfalen-Lippe zu gehen. Partner der Initiative ist u.a. die Westfälische-Wilhelms-Universität. Die Stiftung Westf. Kulturlandschaft setzt sich intensiv für das Thema Biodiversität in der Landwirtschaft ein. Dazu stellt sie u.a. für die Anlage von Blühstreifen Saatgut zur Verfügung. Honigbienen, Hummeln, Wildbienen, Schmetterlinge und viele andere Insekten spielen für den Erhalt der Artenvielfalt von Wildpflanzen, aber auch bei der Bestäubung von Kulturpflanzen, wie Obst oder Raps, eine wichtige Rolle. Pollen und Nektar stehen im Blühstreifen auch nach der Obst- oder Rapstracht zur Verfügung. Mit Blühstreifen auf Ackerflächen werden für Insekten aber auch für Feldhase & Co. zusätzliche Nahrungs- und Rückzugsorte in der Landschaft geschaffen. Damit wird aktiver Artenschutz betrieben und das Landschaftsbild aufgewertet. Die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft hat durch die Projekte „Lepos“, „Hegebeauftrag- ter“ oder das „Weland Projekt“ im Kreis Warendorf, in dem Bereich Biodiversität bereits bedeutende Erfolge zu verzeichnen. Die CDU-Fraktion möchte diese Initiative aufgreifen und die zahlreichen weiteren Akteure zusammenführen, damit am Ende etwas zusammenwächst: Nur zusammen bekommen wir mehr Wildblumenparzellen im Ackerbau, Wild Bee Banks in Spargel- und Erdbeerfeldern oder Kiebitzprojekte erfolgreich für die Zukunft gepflanzt. Diese Initiative soll auch dazu beitragen, bisher weniger ökologisch engagierte Landwirte an den Naturschutz heranzuführen. Das Projekt soll sich als wichtige Ergänzung der Bemühungen des NABU zum Schutz der heimischen Flora und Fauna verstehen. Nur zusammen meistern wir die Herausforderungen des Klimawandels und setzten uns gegen das Artensterben ein. Münster, 26.03.2021 gez. Weber und Fraktion
Anlage 2 V_0746_2021_Projektantrag Stiftung Westf. Kulturlandschaft
23888 Zeichen
Antrag zur Bewilligung eines landwirtschaftlichen Biodiversitätsprojektes in Münster Anfang 2022 - Ende 2024 -Stand Juli 2021- Dipl.-Ing. Wolfgang Ganser M.Sc. Landschaftsökologie Hendrik Specht Stiftung Westfälische Kulturlandschaft Schorlemerstraße 11 48143 Münster Tel.: 0251/ 4175.147 Fax: 0251/ 4175.261 1. Projektdesign Das 3-jährige Projekt versteht sich als Umsetzungsprojekt auf verschiedenen Ebenen in Münster. Die Kulturlandschaft im Stadtgebiet rund um Münster soll mit Hilfe von Landwirten und Landwirtinnen sowie weiteren Landnutzern aufgewertet werden. Dies soll schwerpunktmäßig durch konzentriert hochwertige und vor allem ökologisch wirksame Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen erreicht werden. Eine Aufwertung vorhandener Landschaftselemente wie bspw. Hecken durch gezielte Pflegemaßnahmen soll ebenfalls im Rahmen des Projektes beraten werden. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, praxisnahe Möglichkeiten der Umsetzung aufzuzeigen und weiter zu entwickeln, sodass mögliche bisherige Hemmschwellen zur Umsetzung solcher Maßnahmen abgebaut werden. Landwirte und Landwirtinnen sowie weitere Interessensgruppen aus Gesellschaft und Naturschutz engagieren sich somit freiwillig unter fachlicher Anleitung auf ihren eigenen Flächen und leisten so ihren Beitrag zur Aufwertung der Kulturlandschaft und zum Erhalt der Biodiversität in Münster. Im Rahmen des Projektes ist ebenfalls angedacht in Abstimmung mit der Stadt Münster weitere Geldgeber für das Projekt zu akquirieren, um zusätzliche Mittel für die Maßnahmenumsetzung zur Verfügung zu haben. Im besonderen Fokus soll neben der Insektenvielfalt und allgemeinen Biodiversität das Rebhuhn stehen. Diesem einst sehr häufigen Charaktervogel der Münsterländer Agrarlandschaft soll durch angepasste Maßnahmen im Projekt geholfen werden und ein Fortbestehen der Population sichern. Da ein Großteil der Maßnahmen im Vorfeld der Flächenbestellung mit den Landwirten/innen geplant werden soll, ist der Start des Projektes für den 01. Januar 2022 vorgesehen. Abb. 1: Das Rebhuhn ist eine der Leitarten des Projektes und soll gefördert werden 2 Die Anwerbung von Teilnehmern und die Umsetzung der ersten Maßnahmen wird bis zum Spätsommer 2022 erfolgen, wodurch eine erste Wirkung der Maßnahmen für das Jahr 2023 erwartet werden kann. Um über mindestens zwei Vegetationsperioden Maßnahmen umsetzen zu können wird das Projekt mit einer Laufzeit von drei Jahren beantragt. Begleitet wird das Projekt von einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit vor Ort, aber auch mit einem Flyer zu Projektinhalten und sonstigem Informationsmaterial. Innerhalb der Projektzeit sind regelmäßige Infoveranstaltungen mit Landwirten, aber auch weiteren Interessierten vorgesehen. 2. Projektträger Die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft ist Träger des Projektes. Daneben wird eine enge Kooperation mit dem landwirtschaftlichen Kreisverband Münster sowie der Stadt Münster vorgesehen. Die Mitglieder des landwirtschaftlichen Kreisverbandes sind dabei eine wesentliche Zielgruppe des Projektes in der Umsetzung. Die Untere Naturschutzbehörde in Münster ist ein wichtiger Partner bei der fachlichen Ausgestaltung der Maßnahmen sowie der Einordnung naturschutzfachlicher, artenschutzrechtlicher und weiterer Belange. Eine enge Abstimmung mit der Stadt ist im Rahmen des Projektes von wichtiger Bedeutung. Ebenso wird eine Zusammenarbeit mit der NABU-Naturschutzstation insbesondere mit dem Projekt Kiebitzschutz angestrebt. Auch sollen bspw. die Kreisjägerschaft Münster oder einzelne Hegeringe in das Projekt eingebunden werden. Ausgeführt wird das Projekt durch die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft mit Sitz in Münster. Die Stiftung ist eine Naturschutzstiftung, die vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, der Interessensvertretung der Bauern und Bäuerinnen in Westfalen-Lippe, 2005 gestiftet wurde. Das Projekt steht grundsätzlich für alle relevanten Gruppen von Landnutzern offen. So sollen z.B. die Kreisjägerschaft Münster, Heimat- und Kulturvereine, Imker, Naturschützer oder auch die Landwirtschaftskammer angesprochen werden und für die Umsetzung ökologischer Maßnahmen gewonnen werden. Als Vorbild des Projektes dient das bereits im Kreis Warendorf angelaufene W-Land Projekt (Warendorfer Landnutzer arbeiten für Naturschutz und Biodiversität), welches bereits seit dem Jahr 2020 erfolgreich den Schulterschluss zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Jägerschaft in ökologische Maßnahmenumsetzungen münden lässt. Das W-Land Projekt wird ebenfalls durch die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft umgesetzt. Die Betreuung des Projektes wird durch einen/eine Landschaftsökologen/in oder Landschaftsplaner/in (oder vergleichbarer Abschluss) bei der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft durchgeführt. Das 3 Projektbüro wird bei der Stiftung in der Geschäftsstelle in Münster eingerichtet. Dies bedeutet kurze Wege für die Projektpartner und eine zentrale und bekannte Anlaufstelle, insbesondere für die Bauern und Bäuerinnen. Die notwendige Infrastruktur ist weitestgehend vorhanden. Der WLV, sowie die untere Naturschutzbehörde sind die wichtigsten Ansprechpartner der unterschiedlichen Gruppen, die ein berechtigtes Interesse am Verlauf oder Ergebnis des Projektes haben. Wichtigster Bestandteil ist die Einbindung der örtlichen Landwirtschaft bzw. deren Interessensvertretungen. 3. Hintergrund Münster und sein ländliches Umfeld spiegeln sich durch eine strukturierte und abwechslungsreiche Kulturlandschaft wieder, wie sie für das Münsterland in weiten Teilen repräsentativ und typisch ist. Eine überwiegend landwirtschaftliche Nutzung prägt das Landschaftsbild und wird durch Hecken, Feldgehölze oder Wälder durchzogen. Die Produktion auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen ist für die Ertragssteigerung im Laufe der letzten 70 Jahre beständig optimiert worden. Große Fortschritte in der Entwicklung von optimiertem Saatgut, der Düngung und dem Pflanzenschutz aber auch der Einsatz verbesserter Technik bei der Flächenbewirtschaftung sind hierfür von Bedeutung. Durch die verstärkte Förderung des Energiepflanzenanbaus hat der Produktionsdruck auf die Flächen weiter zugenommen. Hinzu kommen höhere Arbeitsgeschwindigkeiten und die zunehmende Arbeitsbreite bei der Flächenbestellung, die ein effizientes Bewirtschaften der Fläche ermöglicht. Die verbesserten Möglichkeiten in der Bewirtschaftung haben auch dazu geführt, dass ehemals wenig ertragreiche Flächen nun gewinnbringend bewirtschaftet werden können und die Rentabilität der Betriebe steigt. Extensiv genutzte Äcker oder Grünländer sind daher gerade in der Region des Münsterlandes und speziell nach dem Wegfall der obligatorischen Flächenstilllegung im Jahr 2007 eine Seltenheit geworden. Als weitere Besonderheit werden in Münster vermehrt landwirtschaftliche Sonderkulturen wie Spargel oder Erdbeeren angebaut. Dies führt durch die entsprechende Bewirtschaftung mit Arbeitsschwerpunkten in den ökologisch wichtigen Zeiträumen der Brut- und Setzzeit häufig zu vermehrter Störung von Wildtieren auf den Äckern, welche diese Kulturen in der Folge meiden. In der Forstwirtschaft ist die Intensivierung aufgrund der längeren Produktionszeiträume in der Regel nicht so offensichtlich, jedoch steht die Wirtschaftlichkeit des einzelnen Betriebs hier genauso im Fokus. 4 In der Münsterländer Kulturlandschaft finden sich eine Vielzahl typischer Offenlandarten wieder. Charakteristisch sind Arten wie der Steinkauz, Feldlerche, Wachtel, Kiebitz, Rohrweihe sowie verschiedene Niederwildarten. Auch das Rebhuhn war traditionell eine Charakterart der Agrarlandschaft um Münster. Diese Art ist in den letzten Jahrzehnten stark in Ihrem Vorkommen zurückgegangen. Die NABU-Naturschutzstation schätzt den Gesamtbestand für das Stadtgebiet Münster wahrscheinlich auf unter 10, max. 20 Paare. Systematische Erhebungen liegen jedoch nicht vor. Durch Nachfragen bei der der Jägerschaft und Landwirtschaft soll ermittelt werden, wo es noch Restvorkommen gibt. Speziell für das Rebhuhn wird daher die Maßnahme „Strukturbrücke“ in das Projekt aufgenommen, welche die artökologischen Bedürfnisse des Rebhuhnes nach einer reich strukturierten Landschaft mit Säumen und Brachstreifen zur Brut und Kükenaufzucht erfüllt und gleichzeitig viele andere Arten fördert Für viele der einst typischen Arten geht die Habitatqualität aufgrund eines komplexen, multifunktionalen Einflussgeschehens zahlreicher Faktoren zurück. Intensivierung der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung, steigende gesellschaftliche und politische Produktionsansprüche, Modernisierung der Bewirtschaftungstechniken, Flächenversiegelung durch Bautätigkeiten, erhöhte Freizeitaktivitäten und Besucherdruck, Eutrophierung, klimatische und gesellschaftliche Veränderungen usw. bewirken eine im langjährigen Trend negative Bestandsentwicklung. Früher häufig vorkommende Arten wie der Kiebitz, die Feldlerche oder die Turteltaube sind in Münster akut vom Aussterben bedroht. Ungenutzte Randbereiche bspw. sind flächendeckend zurückgegangen und fehlen als Rückzugsort für Tiere und Pflanzen. Gerade in der Zeit der Bodenbearbeitung und der Ernte bieten lediglich diese Bereiche in der intensiv genutzten Kulturlandschaft Nahrung, Deckung und Ausweichmöglichkeiten. Hinzu kommt der z. T. hohe Druck durch eine Vielzahl unterschiedlicher Prädatoren (Fressfeinde). Die intensive Landnutzung hat zu einer geringeren Dichte der ehemals häufigen Feldfauna und insgesamt zu einem dramatischen Verlust der Artenvielfalt geführt. Die extensive Nutzung von Teilbereichen in der überwiegend intensiv genutzten Kulturlandschaft ist einer von vielen Bausteinen zur Erhaltung der Biodiversität in der Kulturlandschaft. Der Bezug zu einer nachhaltigen Kulturlandschaftspflege und den darin enthaltenen ökologischen Zusammenhängen bietet für die Zukunft eine große Herausforderung. Viele Aspekte, Auswirkungen und Veränderungen in der Bewirtschaftung und Pflege der Landschaft sind bekannt und führen langfristig zu einer Abnahme der Strukturvielfalt und damit unweigerlich zu einem Verlust der Artenvielfalt. Dem Erhalt angepasster und wirksamer Pflegesysteme bspw. von wirksame gestalteten ökologischen Vorrangflächen, Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzprogrammen wie freiwillig extensiv bewirtschafteten Flächen kommt eine besondere Bedeutung zu. Diese zu vermitteln, zu beraten und 5 umzusetzen ist eine Aufgabe des Projektes, welches mithilfe des Engagements ehrenamtlicher Mithelfer, wie Landwirten vor Ort, konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität umsetzt. 4. Maßnahmenbeschreibung und -umsetzung Im Rahmen des Projektes werden Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen der Lebensraumaufwertung angeboten, beraten, beworben und umgesetzt. In Ergänzung zu vorhandenen Förderprogrammen aus dem Vertragsnaturschutz sollen projekteigene Maßnahmen das Angebot für mögliche Maßnahmenumsetzungen in der Fläche erweitern und für jeden Teilnehmer eine Auswahl an betriebsspezifischen und geeigneten Maßnahmen ermöglichen. Ziel ist es, ökologisch wirksame Maßnahmen in der Fläche umzusetzen und die beteiligten Akteure auch über das Projektende hinaus an qualitativ hochwertige Maßnahmen aus Vertragsnaturschutz oder anderen Angeboten heranzuführen. Zu den geplanten Projektmaßnahmen zählt bspw. die „Strukturbrücken im Wintergetreide“. Diese Maßnahme schafft kleinteilige Ackerstrukturen und hochwertige Säume, welche für Rebhuhn, Feldlerche oder Wachtel genutzt werden können. Als weitere Projektmaßnahme wird der sog. „Kiebitzmagnet“ erprobt. Mit dieser Maßnahme soll der Kiebitzschutz in Münster noch effektiver gestaltet werden. Kiebitze sollen dabei mit Hilfe einer spezifischen Flächeneinsaat gezielt auf geeignete Flächen für die Brut gelockt werden. Für diese Flächenbereiche wird im Vorfeld mit dem Bewirtschafter gesprochen und eine Bereitschaft für weitergehende Schutzmaßnahmen eingeholt. Ziel ist hierbei die Kooperative Zusammenarbeit mit den Landwirten zu intensivieren und auch in Zusammenarbeit mit der NABU-Naturschutzstation die Projektflächen so optimal wie möglich zu gestalten. Der dritte Schwerpunkt im Projekt ist die Anlage von „Wild Bee Banks“ zur Förderung von Wildbienen und Insekten allgemein. Auf freiwilliger Basis werden dabei Erdwälle auf Ackerflächen angehäuft und mit einer Einsaatmischung aus heimischen Kräutern ergänzt. Dies bietet Wildbienen sowohl Nahrung als auch Fortpflanzungsbereiche. Abb. 2: Die Förderung der Blütenvielfalt fördert gleichzeitig das Insektenvorkommen 6 Neben den im Anhang näher beschriebenen Maßnahmen können bei Bedarf auch weitere Maßnahmen alternativer Förderprogramme aktiv mitbeworben werden. Finanzierungsplan Tab. 1: Aufstellung der Projektkosten Alle über den Finanzplan hinausgehenden Kosten, wie bspw. erhöhter Stundenaufwand bei der Maßnahmenakquise, Umsetzung etc. oder allgemeine Overheadkosten, welche in einem Umfang von ca. 5 – 10 % auftreten können, werden durch die Stiftung als Eigenanteil übernommen. Für das erste Projektjahr 2022 werden Mittel in Höhe von 16.000,00 € beantragt. Für die Umsetzung sollen bspw. im Jahr 2022 drei bis fünf Hektar Strukturbrücken, zwei bis fünf Kiebitzmagnete und Wild Bee Banks angeregt werden. 7 Anlage 1 Maßnahmenkatalog Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität in Münster 1. „Strukturbrücke im Wintergetreide“ Der ländlich geprägte Teil der Stadt Münster zeichnet sich bei seinen landwirtschaftlichen Anbauverfahren zu einem Großteil durch Getreide- und Maisfruchtfolgen aus. Dies wird ergänzt durch den kleinteiligen Anbau von z.B. Spargel, Erdbeeren, Leguminosen oder Ackergras. Für den Anbau von Sommerungen (im speziellen von Mais) wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt, je nach fachlicher Eignung, die Anlage von Feldvogelinseln als Artenschutzmaßnahme herangezogen. Dieses Instrument wird seit einigen Jahren besonders für den Schutz von Kiebitzen umgesetzt und gilt zum aktuellen Zeitpunkt als wirksame Maßnahme. Der Einsatzbereich ist jedoch häufig aufgrund der sich jährlich ändernden Feldbestellungen limitiert, sodass immer wieder große Feldbereiche durch den Anbau von Wintergetreide aus der Betrachtung fallen. Viele Offenlandarten, die mit der Anlage von Feldvogelinseln im Mais gefördert werden, sind aufgrund ihrer artökologischen Lebensraumansprüche in der Lage, auch in Getreidefeldern zu leben. Einige Arten, wie Wiesenschafstelze oder Wachtel, nehmen diese bei der Habitatwahl sogar bevorzugt an. Auch aus diesem Grund soll analog im Rahmen des Projektes eine weitere hochwertige Naturschutzmaßnahme speziell für die Integration im Wintergetreideanbau erprobt werden. Diese wird als sog. „Strukturbrücke“ innerhalb von Getreideschlägen angelegt und verbleibt mindestens 16 Monate, in diesem Fall über zwei Winterperioden, auf derselben Fläche. Im Rahmen des Projektes soll in geeigneten Bereichen der Versuch unternommen werden im Nachgang zur „Strukturbrücke im Wintergetreide“ die Maßnahme Feldvogelinsel (Kiebitzinsel) umzusetzen. Die Maßnahme „Strukturbrücke im Wintergetreide“ wurde speziell entwickelt um die Strukturvielfalt größerer Ackerschläge zu erhöhen, einen Beitrag zum Biotopverbund zu leisten und insektenfressenden Arten die Versorgung der Jungtiere zu erleichtern. Darüber hinaus werden eine Reihe weiterer Arten durch diese Form der Strukturanreicherung gefördert, welche ebenfalls zum gefährdeten Artenspektrum zählen. Zielarten sind dabei Feldlerche, Rebhuhn, Wiesenschafstelze, Wachtel, Goldammer, Rauchschwalbe, Rohrweihe und Rotmilan. Auch weitere Arten, wie der Feldhase, Fledermäuse oder körnerfressende Wintergäste (Finkenarten etc.), profitieren in gleichem Maße von der Lebensraumaufwertung. Die Strukturbrücke lässt sich in konventionelle Getreide-Mais Fruchtfolgen integrieren und unterscheidet sich in der Form und Umsetzung von vorhandenen Fördermaßnahmen aus Vertragsnaturschutz sowie Agrarumweltmaßnahmen und stellt eine effektive Strukturanreicherung der freien Landschaft dar. Die Anlage erfolgt innerhalb von Wintergetreideschlägen (Gerste, Weizen, Roggen oder Triticale). Eine zweijährige Blühmischung mit Regio-Saatgutanteilen, welche für diesen Zweck eigens zusammengestellt wird und die Erkenntnisse zu Saatgutmischungen aus anderen Projekten der Stiftung berücksichtigt, wird unter Einbezug fachlicher Kriterien (z.B. Abstände zu Vertikalstrukturen) streifig oder flächig innerhalb der Getreideschläge eingesät. Die Mischung beinhaltet über 15 überwiegend zweijährige Komponenten, wie Rote Lichtnelke, Spitzwegerich, Kleine Braunelle oder 8 Wilde Möhre, welche einen sicheren Feldaufgang gewährleisten und für eine Herbstansaat geeignet sind. Daneben wird ein Teil an Kulturarten, wie Buchweizen oder Perserklee beigemischt, die im Jahr der Ansaat noch eine schnelle Begrünung und damit Futter und Deckung für Rebhuhn oder Feldhase in den Herbst und Wintermonaten sicherstellen soll. Die Kulturpflanzen verfrieren i.d.R. und treten im Hauptvegetationsjahr nicht oder nur sehr untergeordnet in den Flächen auf. Die Strukturbrücke bleibt nach der Ernte des Getreides bis zur nächsten Feldbestellung im übernächsten Jahr mit Mais oder einer anderen Sommerung auf der Fläche. Eine Bearbeitung bzw. Bestellung der Flächen findet während der Maßnahmenstandzeit lediglich außerhalb der Brutzeit (ca. Anfang März bis Anfang August) der oben aufgeführten am Boden brütenden Zielarten statt (Feldlerche, Rebhuhn, Wiesenschafstelze, Wachtel, Goldammer und Rohrweihe). Zur Strukturierung der Ackerschläge wird eine Umsetzung in mindestens zwei bis drei Teilmaßnahmen pro Ackerschlag angestrebt. Die Breite der einzelnen Streifen beträgt mindestens 6 m, es gilt aber: je breiter desto besser. Auf eine Düngung der Maßnahmenflächen sowie das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln wird verzichtet. Getreideschläge bieten sich für derartige Maßnahmen besonders an, da diese von den genannten Zielarten zur Brut und Kükenaufzucht bevorzugt aufgesucht werden. Vor diesem Hintergrund wird die Bewirtschaftungsweise an die Lebensphasen der Zielarten angepasst. Ein weiteres Ziel der Maßnahme ist es, die Getreideschläge auch für Insekten aufzuwerten, indem z.B. für Laufkäfer Bereiche für migrierende Wanderbewegungen im Sinne einer Habitatvernetzung entstehen oder für bestäubende Insekten bereits im Frühjahr Pollen und Nektar durch überjährige Wildkräuter zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck wird eine auf diesen Zweck angepasste Einsaatmischung (s.o.) ausgebracht, welche den artökologischen Ansprüchen dieser Arten bevorzugt entgegenkommt. Die Saatgutmischung wird so konzipiert und die Einsaatstärke so gewählt, dass der Aufwuchs nicht zu dicht schließt, sondern eine Durchgängigkeit für Tiere und Insekten ermöglicht. Zudem ist ein gewisser Offenbodenanteil für die Qualität und Wirksamkeit der Maßnahme von entscheidender Bedeutung. Im Rahmen des Projektes sollen als Richtwert ca. 0,5 bis 1 Hektar je Ackerschlag mit den oben aufgeführten Bewirtschaftungsbeschränkungen angelegt werden. Da es sich um eine projekteigene Maßnahme handelt, die in dieser Form nicht über vorhandene Programme des Vertragsnaturschutzes oder Agrarumweltmaßnahmen umgesetzt werden kann, soll eine Ertragsausfallentschädigung an die Bewirtschafter aus Projektmitteln in Höhe von voraussichtlich 1.000 €/ha/Jahr gezahlt werden. Die Höhe der Förderung wurde so gewählt, dass er unterhalb des regulären Ertragsausfalls liegt. Dies schließt einen finanziellen Eigenanteil der Landwirte mit ein und zeigt die erhöhte Bereitschaft der Landwirtschaft sich an hochwertigen Maßnahmen zu beteiligen. 9 Strukturbrücke im Jahresverlauf Frühjahr Sommer Herbst Winter Abb.3: Schematische Darstellung einer Strukturbrücke mit artenreicher Einsaat im Jahresverlauf. 10 Abb.4-5: Beispiele bereits umgesetzter Strukturbrücken im Projekt W-Land. Zu erkennen ist die Gliederung großer Ackerschläge durch hochwertige Säume mit Regio-Saatgut. Die Aufnahme entspricht in der schematischen Zeichnung (Abbildung 1) dem Zeitpunkt zwischen Sommer und Herbst. 11 2. Anlage von „Wild Bee Banks“ Um auf die besonderen Flächenbewirtschaftungen in Münster einzugehen, soll auch für den Bereich der Sonderkulturen ein Maßnahmenangebot bestehen, welches die ökologische Qualität von Spargel- oder Erdbeerflächen steigern soll. Auf diesen Flächen soll auf einer Länge von mind. 15 Metern ein Erdwall in Höhe von ca. 50 cm angelegt werden, welcher auf beiden Seiten von einem ca. 3 Meter breiten mehrjährigen Blühstreifen begleitet wird. Dies stellt eine effektive Förderung von Wildbienen und Laufkäfern im Jahresverlauf dar und bietet Schutz und Rückzugsraum für viele weitere Tierarten. Die dafür eingeplante Einsaatmischung enthält über 25 heimische Regio-Kräuter wie, z.B. Schwarze Königskerze, Gewöhnliche Schafgarbe, Wilde Möhre oder Echtes Johanneskraut. Abb. 6: Schematische Darstellung einer Wild Bee Bank Abb. 7: Exemplarische Darstellung einer Wild Bee Bank. Der Erdwall für die Wildbienen und Laufkäfer ist frisch angelegt und ohne Bewuchs. 12 3. Kiebitzmagnet Der Schutz des Kiebitzes in Münster ist ein von vielen Seiten bearbeitetes Themenfeld. Die aktuelle Situation des Kiebitzes in Münster lässt jedoch darauf schließen, dass eine weitere Abnahme der Bestände zu befürchten ist. Bei dem vorliegenden Projekt handelt es sich ausdrücklich nicht um ein klassisches Kiebitzprojekt, sondern zielt auf die Förderung der allgemeinen Artenvielfalt und der übrigen Offenlandarten in und um Münster ab. Da durch das Projekt jedoch der Zugang zu vielen Landwirten in Münster möglich ist, soll ebenfalls auf vorhandene Kiebitzförderprogramme des Landes NRW verwiesen, bzw. auf die untere Naturschutzbehörde oder die NABU-Naturschutzstation verwiesen werden. Um einen aktiven Beitrag zum Schutz des Kiebitzes zu liefern, soll in den ausgewiesenen Kiebitzkulissen in Münster frühzeitig mit entsprechenden Bewirtschaftern Kontakt aufgenommen werden, um einerseits das Interesse für ein mögliches Förderprogramm des Landes zu wecken und andererseits bereits zur Bestellung der Felder im Herbst mit einer dem Kiebitz angepassten Zwischenfruchtmischung zu beginnen. Diese wirkt sich bei entsprechender Artenauswahl im Frühjahr positiv auf die Habitatwahl der Kiebitze aus und sorgt somit für einen „Lockeffekt“ der gezielt dafür genutzt werden soll, den Kiebitz auf landwirtschaftliche Flächen zu locken, bei denen bereits beim Bewirtschafter ein Interesse an der Teilnahme an einem Schutzprogramm geweckt wurde. Dies entspannt die Situation im Frühjahr für alle Beteiligten, da beim Erscheinen der Kiebitze nicht erst mit der Akquise begonnen werden muss. Über das Projekt soll eine angepasste Zwischenfruchtmischung erstellt und dem Bewirtschafter kostenfrei als Anreiz zur Verfügung gestellt werden. Abb. 8: Exemplarische Darstellung für den Aufbau eines Kiebitzmagenten. 13 4. Anwerbung Vertragsnaturschutz Für die Umsetzung des Vertragsnaturschutzes sollen Landwirte gezielt für die Umsetzung von Maßnahmenkombinationen beraten und gewonnen werden. Diese Maßnahmen stellen für die eingangs erwähnten Zielarten und insbesondere für das Rebhuhn effektive Lebensraumverbesserungen dar und werden daher gezielt beworben. Die Vergütung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich über die Teilnahme am Vertragsnaturschutz, eine weitere Vergütung ist nicht vorgesehen. Abb. 9: Beispiel für Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes in Münster – Mehrjähriger Blühstreifen mit Regio- Saatgut und Extensives Getreide mit Ernteverzicht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Schorlemerstraße 11
- Loddenheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0746/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.09.2021
- Erstellt
- 30.09.2021 15:07