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2893/2022

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion "Die Fraktion" betreffend "Leerschwimmbecken" (AN/1524/2022 )

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.10.2022

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 27.10.2022, TOP 7.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2453 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  25.10.2022 
 2893/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 27.10.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion "Die Fraktion" betreffend "Leerschwimmbecken" 
(AN/1524/2022 ) 
Text der Anfrage 
 
1. Wie viele genutzte und ungenutzte Lehrschwimmbecken in Schulliegenschaften gibt es derzeit? 
2. In wessen Zuständigkeit liegen die Lehrbecken? 
3. Stehen die genutzten derzeit auch Vereinen und privaten Schwimmlehrer:innen zu Lehrzwecken 
zur Verfügung? 
4.Gibt es Pläne und zeitliche Darstellungen zur Wiederinbetriebnahme der ungenutzten? 
 
Antwort der Verwaltung  
 
Zu 1) 
Zur Zeit sind folgende 5 Lehrschwimmbecken in Nutzung:  
- Bezirk 1: Kartäuserwall 40 
- Bezirk 4: Erlenweg 16 
- Bezirk 7: Konrad-Adenauer-Straße 20 und Sportplatzstraße 82, sowie 
- Bezirk 8: Nürnberger Straße. 10 
An 4 Standorten befinden sich Lehrschwimmbecken, die aktuell nicht genutzt werden können: 
- Bezirk 3: Alter Militärring 96 
- Bezirk 4: Rochusstraße 80 
- Bezirk 7: Hohe Straße 77-79 
- Bezirk 9 Tiefentalstraße 66 
 
Zu 2.)  
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist baulich zuständig zur Unterhaltung und Instandsetzung der 
genannten Lehrschwimmbecken. 
 
Zu 3.)  
Im Ausschuss Schule und Weiterbildung wurde bereits in der Mitteilung 2696/2022 der aktuelle Sach-
stand zu den Objekten dargestellt. 
Die defekte Pumpe am Standort Erlenweg 16 wurde mittlerweile ausgetauscht und das Lehr-
schwimmbecken ist wieder in Betrieb. Am Standort Nürnberger Straße sind die kurzfristigen Maß-
nahmen bereits umgesetzt. Das Lehrschwimmbecken war dort durchgängig in Betrieb. 
In Absprache mit den Sportsachbearbeitungen bei den Bezirksämtern stehen die Lehrschwimmbe-
cken grundsätzlich auch Vereinen und privaten Schwimmlehrer*innen zur Verfügung, soweit der 
Schulbetrieb dieses zulässt. 
 
Zu 4) 
Im 2. Sonderprogramm Maßnahmenpaket Schulbau - Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von 
Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmen ("GU/TU-Maßnahmenpaket II") sind 2 Schul-

2 
 
standorte vorhanden, an denen es Lehrschwimmbecken gibt. Diese sind derzeit nicht nutzbar, da 
stark sanierungsbedürftig. Im Rahmen des Ratsbeschlusses zur Fortschreibung dieses Maßnahmen-
paketes (Vorlagen-Nummer 1356/2022) werden diese Standorte mitbetrachtet und sollen bis 2027 
wieder hergestellt werden. 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

27.10.2022 Sportausschuss
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2893/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.10.2022
Erstellt
01.09.2022 13:48