2893/2022
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion "Die Fraktion" betreffend "Leerschwimmbecken" (AN/1524/2022 )
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2453 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer 25.10.2022
2893/2022
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Sportausschuss 27.10.2022
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion "Die Fraktion" betreffend "Leerschwimmbecken"
(AN/1524/2022 )
Text der Anfrage
1. Wie viele genutzte und ungenutzte Lehrschwimmbecken in Schulliegenschaften gibt es derzeit?
2. In wessen Zuständigkeit liegen die Lehrbecken?
3. Stehen die genutzten derzeit auch Vereinen und privaten Schwimmlehrer:innen zu Lehrzwecken
zur Verfügung?
4.Gibt es Pläne und zeitliche Darstellungen zur Wiederinbetriebnahme der ungenutzten?
Antwort der Verwaltung
Zu 1)
Zur Zeit sind folgende 5 Lehrschwimmbecken in Nutzung:
- Bezirk 1: Kartäuserwall 40
- Bezirk 4: Erlenweg 16
- Bezirk 7: Konrad-Adenauer-Straße 20 und Sportplatzstraße 82, sowie
- Bezirk 8: Nürnberger Straße. 10
An 4 Standorten befinden sich Lehrschwimmbecken, die aktuell nicht genutzt werden können:
- Bezirk 3: Alter Militärring 96
- Bezirk 4: Rochusstraße 80
- Bezirk 7: Hohe Straße 77-79
- Bezirk 9 Tiefentalstraße 66
Zu 2.)
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist baulich zuständig zur Unterhaltung und Instandsetzung der
genannten Lehrschwimmbecken.
Zu 3.)
Im Ausschuss Schule und Weiterbildung wurde bereits in der Mitteilung 2696/2022 der aktuelle Sach-
stand zu den Objekten dargestellt.
Die defekte Pumpe am Standort Erlenweg 16 wurde mittlerweile ausgetauscht und das Lehr-
schwimmbecken ist wieder in Betrieb. Am Standort Nürnberger Straße sind die kurzfristigen Maß-
nahmen bereits umgesetzt. Das Lehrschwimmbecken war dort durchgängig in Betrieb.
In Absprache mit den Sportsachbearbeitungen bei den Bezirksämtern stehen die Lehrschwimmbe-
cken grundsätzlich auch Vereinen und privaten Schwimmlehrer*innen zur Verfügung, soweit der
Schulbetrieb dieses zulässt.
Zu 4)
Im 2. Sonderprogramm Maßnahmenpaket Schulbau - Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von
Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmen ("GU/TU-Maßnahmenpaket II") sind 2 Schul-
2
standorte vorhanden, an denen es Lehrschwimmbecken gibt. Diese sind derzeit nicht nutzbar, da
stark sanierungsbedürftig. Im Rahmen des Ratsbeschlusses zur Fortschreibung dieses Maßnahmen-
paketes (Vorlagen-Nummer 1356/2022) werden diese Standorte mitbetrachtet und sollen bis 2027
wieder hergestellt werden.
gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2893/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.10.2022
- Erstellt
- 01.09.2022 13:48