Mandari Insight

1628/2018

Beantwortung einer SPD-Anfrage nach § 4; AN/0473/2018, Parkhaus Auf dem Hunnenrücken/Enggasse/Tunis-Straße;

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.05.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 21.06.2018, TOP 7.11.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2370 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
611 Zlon Az 
Vorlagen-Nummer 
 1628/2018 
Freigabedatum: 17.05.2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 
 
Beantwortung einer SPD-Anfrage nach § 4; AN/0473/2018, Parkhaus Auf dem 
Hunnenrücken/Enggasse/Tunis-Straße; 
Text der Anfrage 
 
1. Gibt es seit der letzten Anfrage der SPD -Fraktion konkretere Pläne der Eigentümer über die 
Nutzung dieses Grundstücks in zentralster Lage der Innenstadt? 
2. Wie ist der Sachstand der Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und dem Verwalter bzw. 
den Eigentümern? 
3. Gibt es einen konkreten Zeitplan für die Entwicklung dieses Grundstücks? 
4. Eignet sich aus Sicht der Verwaltung das Parkhaus f ür eine kombinierte Entwicklung als 
Quartiersgarage und Wohnbebauung, wie zuletzt auch im Rat der Stadt Köln diskutiert 
wurde? Sind diesbezügliche Gespräche mit den Eigentümern/Besitzern geplant? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Zu 1.: 
Es haben weitere Gespräche zwischen Verwaltung und einem möglichen Vorhabenträger, der das 
Grundstück erwerben möchte, stattgefunden, letztmalig im Januar 2018. Mittlerweile liegt ein Konzept 
zum Abriss und zum Neubau für ein Hotel unter Berücksichtigung der vorhandenen Stellplatzver-
pflichtungen vor. 
 
Zu 2.:  
Seitens des Vorhabenträgers sind weitere Rahmenbedingungen zu prüfen (Abstandflächen, Abstim-
mung Stadtkonservator u.a.). 
 
Zu 3.: 
Dieser liegt der Verwaltung nicht vor. Zur Umsetzung der zuletzt vorgestellten Planung ist jedoch von 
Erfordernis der Aufstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplanes auszugehen. 
 
Zu 4.: 
Die Vorstellungen des Vorhabenträgers richten sich derzeit auf eine Hotelnutzung. Die rechtlichen 
Rahmenbedingungen, die sich aus dem Grundstückszuschnitt und seiner Lage ergeben, bedeuten für 
eine Neubebauung des Grundstücks für Wohnnutzung einen erheblichen Aufwand. Dies setzt voraus, 
dass die Abstandflächen- und Immissionsproblematik, die für Wohnen deutlich diffiziler ist als für ge-
werbliche Nutzungen, überhaupt gelöst werden können. Da das Grundstück bereits mit einer Dienst-
barkeit für den Nachweis von Stellplätzen umgebender Grundstücke belastet ist, wäre die Anzahl der 
Stellplätze einer Quartiersgarage um die Anzahl der Stellplätze aus der Belastung zu erhöhen.

2

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 7.11.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Auf dem Hunnenrücken
  • Enggasse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1628/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.05.2018
Erstellt
16.05.2018 09:29