Beantwortung einer SPD-Anfrage nach § 4; AN/0473/2018, Parkhaus Auf dem Hunnenrücken/Enggasse/Tunis-Straße;
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1628/2018 vom 22.05.2018
Stand: Am 21.06.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beantwortung einer Anfrage (BV)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611 Zlon Az Vorlagen-Nummer 1628/2018 Freigabedatum: 17.05.2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 Beantwortung einer SPD-Anfrage nach § 4; AN/0473/2018, Parkhaus Auf dem Hunnenrücken/Enggasse/Tunis-Straße; Text der Anfrage 1. Gibt es seit der letzten Anfrage der SPD -Fraktion konkretere Pläne der Eigentümer über die Nutzung dieses Grundstücks in zentralster Lage der Innenstadt? 2. Wie ist der Sachstand der Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und dem Verwalter bzw. den Eigentümern? 3. Gibt es einen konkreten Zeitplan für die Entwicklung dieses Grundstücks? 4. Eignet sich aus Sicht der Verwaltung das Parkhaus f ür eine kombinierte Entwicklung als Quartiersgarage und Wohnbebauung, wie zuletzt auch im Rat der Stadt Köln diskutiert wurde? Sind diesbezügliche Gespräche mit den Eigentümern/Besitzern geplant? Stellungnahme der Verwaltung Zu 1.: Es haben weitere Gespräche zwischen Verwaltung und einem möglichen Vorhabenträger, der das Grundstück erwerben möchte, stattgefunden, letztmalig im Januar 2018. Mittlerweile liegt ein Konzept zum Abriss und zum Neubau für ein Hotel unter Berücksichtigung der vorhandenen Stellplatzver- pflichtungen vor. Zu 2.: Seitens des Vorhabenträgers sind weitere Rahmenbedingungen zu prüfen (Abstandflächen, Abstim- mung Stadtkonservator u.a.). Zu 3.: Dieser liegt der Verwaltung nicht vor. Zur Umsetzung der zuletzt vorgestellten Planung ist jedoch von Erfordernis der Aufstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplanes auszugehen. Zu 4.: Die Vorstellungen des Vorhabenträgers richten sich derzeit auf eine Hotelnutzung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus dem Grundstückszuschnitt und seiner Lage ergeben, bedeuten für eine Neubebauung des Grundstücks für Wohnnutzung einen erheblichen Aufwand. Dies setzt voraus, dass die Abstandflächen- und Immissionsproblematik, die für Wohnen deutlich diffiziler ist als für ge- werbliche Nutzungen, überhaupt gelöst werden können. Da das Grundstück bereits mit einer Dienst- barkeit für den Nachweis von Stellplätzen umgebender Grundstücke belastet ist, wäre die Anzahl der Stellplätze einer Quartiersgarage um die Anzahl der Stellplätze aus der Belastung zu erhöhen. 2
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz