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AN/0465/2018

Baulücke Richard-Wagner-Straße schließen

Antrag nach § 3 BV1 (Die Linke) 05.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 19.04.2018, TOP 5.2.7

Antrag nach § 3 (Linke BV1)

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Sachstandsbericht 2021

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Antrag nach § 3 (Linke BV1)

2464 Zeichen

Bezirksvertretung Innenstadt  
Ludwigstraße 8 50667 Köln  
Michael Scheffer  
Fraktionsvorsitzender 
 michael.scheffer@stadt-koeln.de  
Manfred Müller  
Stellv. Fraktionsvorsitzender  
manfred.mueller@stadt-koeln.de 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 05.04.2018 
 AN/0465/2018 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  
 
Baulücke Richard-Wagner-Straße schließen 
 
Sehr geehrte Dame, sehr geehrte Herren. 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Grundstück Richard-Wagner Str. 6 ein 
Enteignungsverfahren gemäß § 85 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) zu prüfen und einzuleiten.  
 
Der entsprechende Paragraph definiert den Enteignungszweck wie folgt: 
 
„Nach diesem Gesetzbuch kann nur enteignet werden, um 
1. entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans ein Grundstück zu nutzen oder 
eine solche Nutzung vorzubereiten, 
2. unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke, die nicht im Bereich eines 
Bebauungsplans, aber innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen, 
insbesondere zur Schließung von Baulücken, entsprechend den baurechtlichen 
Vorschriften zu nutzen oder einer baulichen Nutzung zuzuführen, 
[…]“ 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
Begründung: 
Seit mehr als 10 Jahren und etlichen Prozessterminen gibt es mit dem Eigentümer 
des Grundstücks kein Fortkommen im Bau eines zunächst geplanten Wohn- und 
Geschäftshauses auf der Liegenschaft. Angesichts der bestehenden Wohnungsnot 
und dem Mangel an Grundstücken besonders in der Innenstadt, wäre dies aber 
dringend geboten. Angesichts des unsozialen Verhaltens des Eigentümers und 
seiner Ankündigung, Strukturen zu schaffen, die die Auseinandersetzung über 
seinen Tod hinaus sicherstellen sollen, ist es Zeit zu handeln. 
Dazu stellt der Kölner Stadtanzeiger in seiner Ausgabe vom 13.10.2017 die Frage: 
„Könnte ihm die Stadt das Grundstück einfach wegnehmen? Eine Enteignung zum 
Wohle der Allgemeinheit, wie es im Grundgesetz heißt, wäre erlaubt, wenn zum 
Beispiel dort dann von der Stadt eine Schule oder ein städtisches Seniorenheim 
gebaut werden würde. Bislang schreckt die Stadt offensichtlich vor einem solchen 
Instrument zurück“ 
Dies soll nun umgehend geändert werden. 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
Michael Scheffer      Manfred Müller 
Fraktionsvorsitzender     Stellvertretender Vorsitzender

Sachstandsbericht 2021

1215 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0465/2018 
 Stand: 04.01.2022 
Sachstandsbericht  
Baulücke Richard-Wagner-Straße schließen, Antrag Linke 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Grundstück Richard-Wagner Str. 6 ein Enteignungsverfahren 
gemäß § 85 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) zu prüfen und einzuleiten.  
Der entsprechende Paragraph definiert den Enteignungszweck wie folgt: 
 „Nach diesem Gesetzbuch kann nur enteignet werden, um 
1. entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans ein Grundstück zu nutzen oder eine solche 
Nutzung vorzubereiten, 
2. unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke, die nicht im Bereich eines Bebauungsplans, 
aber innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen, insbesondere zur Schließung von Bau-
lücken, entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen oder einer baulichen Nutzung zuzu-
führen, 
[…]“ 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Vor 2021: Erledigt mit Mitteilung 3330/2019 - 10.10.2019  
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=738966&type=do&    https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0051.asp?__kvonr=91244

Beratungsverlauf (1)

19.04.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ludwigstraße 8
  • Richard-Wagner-Straße 6
  • Straße 6

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Details

Aktenzeichen
AN/0465/2018
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (Die Linke)
Datum
05.04.2018
Erstellt
04.04.2018 16:43