AN/0718/2024
Prüfung der Möglichkeiten zur Einführung autofreier Tage in Köln, insbesondere während des Karnevals
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Die FRAKTION Antrag nach § 3
3611 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.05.2024
AN/0718/2024
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Rat 16.05.2024
Prüfung der Möglichkeiten zur Einführung autofreier Tage in Köln, insbesondere während des
Karnevals
Sehr geehrte Frau Reker,
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung am 16.05.2024 zu
setzen:
Der Stadtrat von Köln möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Stadt Köln die Einführung von
autofreien Tagen festlegen kann, insbesondere anlässlich des alljährlichen Karnevalsfestes (11.11. sowie
Weiberfastnacht bis inklusive Veilchendienstag). Die Prüfung soll sich räumlich insbesondere auf großzü-
gig angelegte autofreie Zonen rund um Karneval-Feier-Hotspots beziehen. Die Prüfung soll insbesondere
die rechtlichen Rahmenbedingungen und mögliche Ausnahmeregelungen berücksichtigen.
Zusätzlich soll untersucht werden, welche Auswirkungen die Einführung von autofreien Tagen auf die
folgenden Bereiche haben könnte:
An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln
Frau Oberbürgermeisterin Reker,
Fraktion Die FRAKTION
Michael Hock
Birgit Dickas
Walter Wortmann
Unter Goldschmied 6
50667 Köln
Tel.:+49 (221) 221 – 35606
E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de
E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de
E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de
- 2 -
1. Wirtschaftliche Auswirkungen: Einfluss auf lokale Geschäfte, Dienstleistungssektor und die generelle
Wirtschaftsaktivität in der Stadt.
2. Touristische Auswirkungen: Auswirkungen auf den Tourismus, insbesondere hinsichtlich der Attrak-
tivität der Stadt während großer Veranstaltungen wie dem Karneval.
3. Verkehrspolitische Auswirkungen: Veränderungen in der Verkehrsstruktur und -dynamik, Auswirkun-
gen auf den öffentlichen Verkehr, mögliche Verringerung der Verkehrsbelastung und Verbesserung der
Luftqualität.
Die Verwaltung wird weiterhin gebeten, mögliche Alternativen und ergänzende Maßnahmen zu evaluieren,
um die negativen Auswirkungen zu minimieren und die Vorteile einer solchen Regelung zu maximieren.
Begründung:
Die Einführung von autofreien Tagen könnte zu einer Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt bei-
tragen, insbesondere durch Reduzierung der Lärm- und Abgasbelastung. Während des Karnevals, einem
der größten und beliebtesten Volksfeste in Deutschland, könnte dies zudem die Sicherheit erhöhen und
die städtische Infrastruktur entlasten. Die Untersuchung der wirtschaftlichen, touristischen und verkehrs-
politischen Auswirkungen soll dazu beitragen, eine informierte Entscheidung zu treffen, die sowohl die
Bedürfnisse der Kölner Bürger als auch der Besucher berücksichtigt.
Insbesondere wird für die Prüfung auf § 45 StVG hingewiesen:
Nach § 45 StVG können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßen-
abschnitte zeitweise oder dauerhaft beschränken oder verbieten, wenn es aus Gründen der Sicherheit
oder Ordnung des Verkehrs erforderlich ist. Diese Regelung könnte theoretisch genutzt werden, um au-
tofreie Tage einzuführen, insbesondere wenn damit Ziele wie die Gewährleistung der Verkehrssicherheit
während Großveranstaltungen verbunden sind.
Fristsetzung für die Prüfergebnisse: Die Ergebnisse der Prüfung sind bis spätestens zur Sitzung de s
Hauptausschusses am 03.06.2024 vorzulegen, um eine hieraus folgende Antragsstellung und Entschei-
dung in der darauffolgenden Stadtratssitzung ermöglichen zu können.
Michael Hock
(Geschäftsführer Die FRAKTION)
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Unter Goldschmied 6
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0718/2024
- Typ
- Die PARTEI Antrag nach § 3
- Datum
- 02.05.2024
- Erstellt
- 02.05.2024 10:35