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AN/0718/2024

Prüfung der Möglichkeiten zur Einführung autofreier Tage in Köln, insbesondere während des Karnevals

Die PARTEI Antrag nach § 3 02.05.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2024, TOP 3.1.6

Die FRAKTION Antrag nach § 3

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Die FRAKTION Antrag nach § 3

3611 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.05.2024 
 
AN/0718/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 16.05.2024 
 
Prüfung der Möglichkeiten zur Einführung autofreier Tage in Köln, insbesondere während des 
Karnevals 
Sehr geehrte Frau Reker, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung am 16.05.2024 zu 
setzen: 
 
 
 
Der Stadtrat von Köln möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Stadt Köln die Einführung von 
autofreien Tagen festlegen kann, insbesondere anlässlich des alljährlichen Karnevalsfestes (11.11. sowie 
Weiberfastnacht bis inklusive Veilchendienstag). Die Prüfung soll sich räumlich insbesondere auf großzü-
gig angelegte autofreie Zonen rund um Karneval-Feier-Hotspots beziehen. Die Prüfung soll insbesondere 
die rechtlichen Rahmenbedingungen und mögliche Ausnahmeregelungen berücksichtigen. 
 
Zusätzlich soll untersucht werden, welche Auswirkungen die Einführung von autofreien Tagen auf die 
folgenden Bereiche haben könnte: 
 
An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln 
Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
 
 
Fraktion Die FRAKTION 
Michael Hock 
Birgit Dickas  
Walter Wortmann  
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln 
Tel.:+49 (221) 221 – 35606  
E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de 
E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de 
E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de

- 2 - 
 
 
1. Wirtschaftliche Auswirkungen: Einfluss auf lokale Geschäfte, Dienstleistungssektor und die generelle 
Wirtschaftsaktivität in der Stadt. 
    
2. Touristische Auswirkungen: Auswirkungen auf den Tourismus, insbesondere hinsichtlich der Attrak-
tivität der Stadt während großer Veranstaltungen wie dem Karneval. 
    
3. Verkehrspolitische Auswirkungen: Veränderungen in der Verkehrsstruktur und -dynamik, Auswirkun-
gen auf den öffentlichen Verkehr, mögliche Verringerung der Verkehrsbelastung und Verbesserung der 
Luftqualität. 
 
Die Verwaltung wird weiterhin gebeten, mögliche Alternativen und ergänzende Maßnahmen zu evaluieren, 
um die negativen Auswirkungen zu minimieren und die Vorteile einer solchen Regelung zu maximieren. 
 
Begründung: 
 
Die Einführung von autofreien Tagen könnte zu einer Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt bei-
tragen, insbesondere durch Reduzierung der Lärm- und Abgasbelastung. Während des Karnevals, einem 
der größten und beliebtesten Volksfeste in Deutschland, könnte dies zudem die Sicherheit erhöhen und 
die städtische Infrastruktur entlasten. Die Untersuchung der wirtschaftlichen, touristischen und verkehrs-
politischen Auswirkungen soll dazu beitragen, eine informierte Entscheidung zu treffen, die sowohl die 
Bedürfnisse der Kölner Bürger als auch der Besucher berücksichtigt. 
 
Insbesondere wird für die Prüfung auf § 45 StVG hingewiesen:  
 
Nach § 45 StVG können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßen-
abschnitte zeitweise oder dauerhaft beschränken oder verbieten, wenn es aus Gründen der Sicherheit 
oder Ordnung des Verkehrs erforderlich ist. Diese Regelung könnte theoretisch genutzt werden, um au-
tofreie Tage einzuführen, insbesondere wenn damit Ziele wie die Gewährleistung der Verkehrssicherheit 
während Großveranstaltungen verbunden sind. 
 
Fristsetzung für die Prüfergebnisse: Die Ergebnisse der Prüfung sind bis spätestens zur Sitzung de s 
Hauptausschusses am 03.06.2024 vorzulegen, um eine hieraus folgende Antragsstellung und Entschei-
dung in der darauffolgenden Stadtratssitzung ermöglichen zu können. 
 
 
Michael Hock 
(Geschäftsführer Die FRAKTION)

Beratungsverlauf (1)

16.05.2024 Rat
TOP 3.1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Unter Goldschmied 6

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Details

Aktenzeichen
AN/0718/2024
Typ
Die PARTEI Antrag nach § 3
Datum
02.05.2024
Erstellt
02.05.2024 10:35