0514/2020
Aufstellung eines visuellen Geschwindigkeitsmessgerätes am Venloer Wall
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2439 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 0514/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.03.2020 Aufstellung eines visuellen Geschwindigkeitsmessgerätes am Venloer Wall Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 30.01.2020 unter TOP 5.2.4 einen Antrag (AN/0032/2020) auf Beschlussfassung gestellt: Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt: Im Venloer Wall wird in regelmäßigen kurzen Abständen das beim Ordnungs- und Verkehrsdienst vorhandene Geschwindigkeitsmessgerät, welches dem Fahrer die gefahrene Geschwindigkeit an- zeigt, installiert (vgl. Stellung der Verwaltung zu Vorlagennummer 1246/2015 vom 30.04.2015) Stellungnahme der Verwaltung: Das o.a. Geschwindigkeitsmessgerät des Ordnungs- und Verkehrsdienstes war defekt und wurde zwischenzeitlich ausgemustert. Aus diesem Grund ist es der Verwaltung nicht möglich, dem Be- schluss der BV 1 zu folgen. Eine Ersatzbeschaffung ist nicht vorgesehen, da die originäre Aufgabe des technischen Außendiens- tes die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Verwarnungen und Anzeigen bei Ge- schwindigkeitsüberschreitungen ist. Die Messgeräte, die den Fahrern die Geschwindigkeit anzeigen, haben keine verkehrsrechtlichen Folgen, dienen lediglich als Hinweis. Von vergleichbaren Anlagen z.B. „Smiley“ werden in Kooperation mit der Verkehrswacht in Köln 10 Anlagen an verschiedenen Standorten eingesetzt. Darüber hinaus können Bürgervereine, Interes- sengemeinschaften u.ä. einen Antrag stellen, dass sie eine entsprechende Anlage einsetzen, tragen hierfür die Verantwortung für Installation und ordnungsgemäßen Betrieb. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Reaktionen der Autofahrer auf derartige Anlagen kurzlebig sind, sie werden nur zu Beginn der Einsätze beachtet. Auf dem Venloer Wall wurde jedoch eine Messstelle eingerichtet, die mobile Geschwindigkeitskontrol- len mit dem Radarwagen ermöglicht. Die Messstelle wurde im 2. HJ 2019 zwei Mal berücksichtigt: Durchfahrten 187, Verstoßzahl 24 (12%) und 298 Durchfahrten mit 22 Verstößen (7%), dies entspricht einer geringen Verstoßquote. Die Messstelle wird jedoch nun erneut berücksichtigt, um feststellen zu können, ob sich die Verkehrs- lage unter Umständen deutlich verschlechtert hat. 2
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0514/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 19.02.2020
- Erstellt
- 13.02.2020 13:03