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0514/2020

Aufstellung eines visuellen Geschwindigkeitsmessgerätes am Venloer Wall

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 05.03.2020, TOP 9.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2439 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 
 0514/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.03.2020 
 
Aufstellung eines visuellen Geschwindigkeitsmessgerätes am Venloer Wall 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 
30.01.2020 unter TOP 5.2.4 einen Antrag (AN/0032/2020) auf Beschlussfassung gestellt: 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt:  
 
Im Venloer Wall wird in regelmäßigen kurzen Abständen das beim Ordnungs- und Verkehrsdienst 
vorhandene Geschwindigkeitsmessgerät, welches dem Fahrer die gefahrene Geschwindigkeit an-
zeigt, installiert (vgl. Stellung der Verwaltung zu Vorlagennummer 1246/2015 vom 30.04.2015)  
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Das o.a. Geschwindigkeitsmessgerät des Ordnungs- und Verkehrsdienstes war defekt und wurde 
zwischenzeitlich ausgemustert. Aus diesem Grund ist es der Verwaltung nicht möglich, dem Be-
schluss der BV 1 zu folgen. 
 
Eine Ersatzbeschaffung ist nicht vorgesehen, da die originäre Aufgabe des technischen Außendiens-
tes die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Verwarnungen und Anzeigen bei Ge-
schwindigkeitsüberschreitungen ist. 
Die Messgeräte, die den Fahrern die Geschwindigkeit anzeigen, haben keine verkehrsrechtlichen 
Folgen, dienen lediglich als Hinweis. 
 
Von vergleichbaren Anlagen z.B. „Smiley“ werden in Kooperation mit der Verkehrswacht in Köln 10 
Anlagen an verschiedenen Standorten eingesetzt. Darüber hinaus können Bürgervereine, Interes-
sengemeinschaften u.ä. einen Antrag stellen, dass sie eine entsprechende Anlage einsetzen, tragen 
hierfür die Verantwortung für Installation und ordnungsgemäßen Betrieb. 
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Reaktionen der Autofahrer auf derartige Anlagen kurzlebig sind, 
sie werden nur zu Beginn der Einsätze beachtet. 
 
Auf dem Venloer Wall wurde jedoch eine Messstelle eingerichtet, die mobile Geschwindigkeitskontrol-
len mit dem Radarwagen ermöglicht. 
 
Die Messstelle wurde im 2. HJ 2019 zwei Mal berücksichtigt: Durchfahrten 187, Verstoßzahl 24 (12%) 
und 298 Durchfahrten mit 22 Verstößen (7%), dies entspricht einer geringen Verstoßquote. 
 
Die Messstelle wird jedoch nun erneut berücksichtigt, um feststellen zu können, ob sich die Verkehrs-
lage unter Umständen deutlich verschlechtert hat.

2

Beratungsverlauf (1)

05.03.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.2 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0514/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.02.2020
Erstellt
13.02.2020 13:03