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ANORD/0007/2025

Sport- und Freizeitbereich an der Grundschule Sprakel nachmittags öffnen (A-N/0010/2025)

Anregung BV Nord an die Verwaltung 30.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 24.02.2026, TOP 8.2

Originalstellungsnahme

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Originalstellungsnahme

4942 Zeichen

40.11.0013 
Frau Dr. Wendholt 
STADT MÜNSTER 
1 1. FEB. 2026 
Amt für Bürger- u. Ratsservice 
Bezirksverwaltung Nord 
29.01.2026 
40 19 
Bezirksverwaltung Münster-Nord 
über Herrn Stadtdirektor Thomas Paal 
Stellungnahme zum Antrag 
A-N/0010/2025- Sport- und Freizeitbereich der Grundschule Sprakel nachmittags öff­ 
nen 
Das Amt für Schule und Weiterbildung bittet, die Bezirksvertretung Münster-Nord in ihrer Sit­ 
zung am 24.02.2026 zu dem oben aufgeführten Antrag wie folgt zu informieren. 
Auf dem Schulhof der Grundschule Sprakel befindet sich ein Kleinspielfeld, das von einem 
hohen Ballfanq- und Sicherheitszaun umgeben ist. In dem Zaun befindet sich ein abschließ­ 
bares Tor, sodass der Bereich grundsätzlich verschließbar ist. 
Seitens der Grundschule Sprakel wurde bei der Planung der Außenanlagen der Wun,sch ge­ 
äußert, zusätzlich zu den beiden großen Toren an den Längsseiten des Spielfeldes vier fest 
installierte Mini-Bolzplatztore anzubringen, um die Fläche des Kleinspielfeldes optimal nut­ 
zen zu können. 
Bereits in der Planungsphase wurde seitens des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nach­ 
haltigkeit darauf hingewiesen, dass eine feste Montage dieser Tore nicht möglich ist, da sie 
im Sicherheitsbereich des Spielfeldes stünden. Eine solche Installation wäre bei der ab­ 
schließenden Sicherheitsprüfung beanstandet worden und hätte einen Rückbau zur Folge 
gehabt. Die auf einem Kleinspielfeld festgelegten hindernisfreien Zonen sind zwingend ein­ 
zuhalten. 
Ein weiteres Argument gegen eine feste Installation war die deutlich erschwerte Reinigung 
der Kunststofffläche unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. 
Als praktikable Lösung wurde daher vorgeschlagen, vier mobile Mini-Bolzplatztore (ca. 
1 ;20 m x 0,80 m) anzuschaffen, die bei Quernutzung des Spielfeldes flexibel eingesetzt wer­ 
den können. Dabei wurde festgelegt und kommuniziert, dass diese Tore nach Nutzung des 
gesamten Hauptfeldes (also beim Spiel über die großen Tore) sowie nach Schulschluss aus 
dem Spielfeld zu entfernen und mit einer Kette außerhalb des eingezäunten Spielfeldes zu 
sichern sind. 
Diese Maßnahme dient sowohl der Diebstahlsicherung als auch dem Schutz, die mobilen 
Tore nicht in Fallschutzbereiche andere Spielgeräte zu tragen. 
Fakt ist: die vier kleinen Tore dürfen nicht dauerhaft - auch nicht temporär - innerhalb des 
Spielfeldes befestigt werden. 
Der Schulleiter der Grundschule Sprakel betont den hohen Stellenwert im Hinblick auf das 
Ballspielen mit vier Toren sowie den Schutz der Tore vor Diebstahl. Als Maßnahme wurde 
seitens der Schule entschieden, das Kleinspielfeld nach Ende des OGS-Betriebs abzuschlie­ 
ßen und die Tore nicht wie vorgesehen aus dem Spielfeld zu entfernen und außerhalb des 
Spielfeldes zu sichern. 
Diese Entscheidung der Schule widerspricht jedoch der geltenden Schulhofsatzung, die vor­ 
sieht, dass Schulhöfe und Spielflächen grundsätzlich öffentlich zugänglich sind. 
Im gemeinsamen Termin mit Vertretern des Amtes für Schule und Weiterbildung, der Schule 
und der Bezirksvertretung Nord vor Ort am 28.05.2025 wurde erörtert, ob eine Lösung durch 
Auf- und Zuschließen, ggf. verbunden mit Präsenzzeiten einer autorisierten Aufsicht,

- 2 - 
umsetzbar wäre. 
Das Amt für Schule und Weiterbildung sowie das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
haben in mehreren Gesprächen versucht, Kooperationspartner aus dem Sozialraum Nord für 
eine Betreuung des Spielfeldes zu gewinnen. 
Die Gespräche mit der outlaw gGmbH sowie dem Sportclub Sprakel 1930 e.V. ergaben je­ 
doch, dass derzeit keine personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 
Auch Anfragen beim Personal- und Organisationsamt zu alternativen Beschäftigungsmög­ 
lichkeiten (z. B. nach § 16i SGB II) führten zu keinem Ergebnis. 
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage stehen zudem keine freien Mittel zur Verfügung, um 
einen externen Dienstleister zu beauftragen. · 
Bei allen Überlegungen ist zu berücksichtigen, dass an vielen Schulstandorten die Dynamik 
auf den Schulhöfen zugenommen hat. Vandalismus, Verschmutzungen und Lärmbelästigun­ 
gen - und damit einhergehende Beschwerden aus der Nachbarschaft - haben deutlich zuge­ 
nommen. 
Eine Sonderlösung in Sprakel würde daher voraussichtlich auch an anderen Standorten ent­ 
sprechende Erwartungen und Unterstützungsbedarfe wecken. 
Im Ergebnis bleiben folgende Alternativen 
Das Klejnspielfeld wird geöffnet und die Grundschule Sprakel wird, wie im Vorfeld ab­ 
gesprochen, verpflichtet, die Tore nach dem Ende der Betreuung zu verbringen und · 
zu sichern. Dabei wird ein mögliches Vandalismusrisiko bei der Entscheidung berück­ 
sichtigt, oder 
die momentan aktuelle Lösung wird beibehalten und das Tor zum Kleinspielfeld wird 
nach Beendigung der Ganztagsbetreuung verschlossen. Bis zu einer anderslauten­ 
den Entscheidung wird zunächst weiterhin so verfahren. 
gez. Ehling 
C:\Users\Wendholt\AppData\Local\Temp\SWA698c40a40\A-N0110Antwort an BV-Nord.docx

Beratungsverlauf (1)

24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 8.2 Anregung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
ANORD/0007/2025
Typ
Anregung BV Nord an die Verwaltung
Datum
30.05.2025
Erstellt
30.05.2025 14:00