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1856/2023

Bericht über die Zeitplanung der laufenden Regionalplanverfahren im Regierungsbezirk Köln

Mitteilung Ausschuss 07.06.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 31.08.2023, TOP 18.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6542 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/2 
 
Vorlagen-Nummer 07.06.2023 
 1856/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit 20.06.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 
 
Bericht über die Zeitplanung der laufenden Regionalplanverfahren im Regierungsbezirk 
Köln 
Die Regionalplanung ist ein Instrument zur Steuerung der räumlichen Entwicklung einer Pla-
nungsregion. Sie konkretisiert die Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die im Landesent-
wicklungsplan (LEP) für Nordrhein-Westfalen vorgegeben sind. Die Inhalte des Regionalplans 
sind von den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit sowie 
von den unterschiedlichen Trägern der Fachplanung wie der Wasserwirtschaft, der Verkehrs-
planung, des Naturschutzes oder der Landwirtschaft im Rahmen der nachfolgenden Planun-
gen zu beachten bzw. zu berücksichtigen und schaffen Planungssicherheit für diese. 
Für die inhaltliche Planerarbeitung ist die Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde 
zuständig, der Regionalrat Köln ist beschlussfassendes Gremium. Das Verfahren zur Aufstel-
lung bzw. Änderung von Regionalplänen richtet sich nach den maßgeblichen Bestimmungen 
des Raumordnungsgesetzes (§7 ff. ROG). Es besteht die Möglichkeit, einzelne Themen aus 
der Gesamtplanung auszuklammern und in begründeten Fällen in so genannten Sachlichen 
Teilplänen zu behandeln.  
Im Regierungsbezirk Köln befinden sich derzeit der Regionalplan in Neuaufstellung sowie 
zwei Sachliche Teilpläne im Aufstellungsverfahren.  
 
Neuaufstellung Regionalplan Köln 
Die heute bestehenden – zum Teil mehr als 20 Jahre alten – teilräumlichen Regionalpläne für 
den Regierungsbezirk Köln sind nicht geeignet, den anstehenden Herausforderungen und 
vielfältigen Raumansprüchen der Gegenwart und Zukunft gerecht zu werden (u.a. Mobilitäts- 
und Energiewende, Strukturwandel im Rheinischen Revier). Vor diesem Hintergrund ist eine 
gesamträumliche neue Rahmensetzung für die Region Köln als Grundlage ihrer Weiterent-
wicklung erforderlich und startete die Regionalplanungsbehörde 2017 die Vorbereitungen zur 
Neuaufstellung des Regionalplans.  
In seiner Sitzung am 10. Dezember 2021 fasste der Regionalrat Köln auf Basis eines Planent-
wurfs den Aufstellungsbeschluss für einen neuen Regionalplan Köln und seine Offenlage. Im 
Rahmen der Offenlage nutzte die Stadt Köln die Möglichkeit der Stellungnahme, welche vom 
Rat der Stadt am 20.06.2022 beschlossen wurde (vgl. Vorlage Nr. 1159/2022).  
Derzeit erfolgt die Auswertung der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen

2 
 
und die Überarbeitung des Planentwurfs durch die Regionalplanungsbehörde.  
 
Aufstellung Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe 
Es besteht ein dringendes Planerfordernis im Regierungsbezirk Köln, um nach Aberkennung 
der eignungsgebietlichen Wirkung der bestehenden Bereiche für die Sicherung und den Ab-
bau oberflächennaher Bodenschätze bzw. Abgrabungsbereiche (BSAB) durch die Verwal-
tungsgerichtsbarkeit NRW das Abgrabungsgeschehen zielgerichtet steuern zu können und 
den massiv ansteigenden Förderraten von Lockergestein zu begegnen.  
Am 13.03.2020 fasste der Regionalrat Köln den Erarbeitungsbeschluss. Die erste Offenlage 
fand im Jahr 2020 statt, während derer die Stadt Köln die Gelegenheit zur Stellungnahme 
wahrnahm. Derzeit erfolgt die Auswertung der, während der Offenlage eingegangenen Stel-
lungnahmen und die Überarbeitung des Planentwurfs durch die Regionalplanungsbehörde, 
wobei die von Abgrabungsunternehmen gemeldeten Abgrabungsinteressen wichtige Grund-
lage sind.  
 
Aufstellung Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien 
Vor dem Hintergrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landes-
ebene in Folge des Wind-an-Land-Gesetzes (WaLG) und der im Verfahren befindlichen Ände-
rung des LEP NRW zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bereitet die Regionalplanungs-
behörde in Abstimmung mit dem Regionalrat derzeit die Aufstellung eines Sachlichen Teil-
plans Erneuerbare Energien vor. Da vielfache inhaltliche Abhängigkeiten zu den vorgenann-
ten Plänen bestehen, ist es Absicht, diese zunächst abzuschließen, um anschließend im 
rechtlich gesicherten Rahmen den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zu erarbeiten.  
 
Zeitplanung Regionalplanverfahren 
Es ist ausdrücklicher politischer Wille des Regionalrats, den Regionalplan und den Sachlichen 
Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe bis Ende 2024 und damit vor den anstehenden Kommu-
nalwahlen im Herbst 2025 zu beschließen, um allen Akteur*innen im Raum zeitnah Hand-
lungsperspektive und Planungssicherheit zu geben.  
Um diese zeitliche Vorgabe realistisch umsetzen zu können, bedarf es gemäß Regionalpla-
nungsbehörde folgender Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung in den Verfahren zum Re-
gionalplan sowie zum Sachlichen Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe 
 V erzicht auf Erörterungen 
 Frist erneuter öffentlicher Auslegungen von zwei Monaten 
 Beschränkung der erneuten öffentlichen Auslegungen auf geänderte Planinhalte 
 nachrichtliche Übernahme der bestehenden Festlegungen zum Thema Festgestein in den 
Regionalplan und Aufstellung eines Sachlichen T eilplans Festgestein zu einem späteren 
Zeitpunkt  
Die Vornahme der vorgenannten Maßnahmen und der damit mögliche Verfahrensablauf wur-
den am 12.05.2023 vom Regionalrat Köln zur Durchführung beschlossen.  
 
Die beschriebenen Regionalplanverfahren werden durch die Stadt Köln aktiv und konstruktiv 
begleitet. Hierbei sind die maßgeblichen programmatischen Zielsetzungen, Konzepte und 
Planwerke der Stadt (bspw. Stadtstrategie, Köln klimaneutral 2035) sowie die in der Vergan-
genheit eingereichten Stellungnahmen zu den vorgenannten Regionalplanverfahren leitend. 
Zur Vorbereitung auf die Mitwirkung der Stadt an der Aufstellung des Sachlichen Teilplans Er-
neuerbare Energien erfolgt aktuell die verwaltungsinterne Erarbeitung programmatischer und

3 
 
inhaltlicher Grundlagen.  
Die politischen Gremien werden laufend über den Fortgang der Verfahren sowie die inhaltli-
chen Beiträge informiert.  
Weitergehende Informationen – insbesondere zur Erläuterung und Begründung der Planbe-
schleunigungsmaßnahmen – finden sich in der Vorlage RR 17/2023 zur Sitzung des Regional-
rats Köln am 12.05.2023 (Vorgang RR 17/2023 - SD.NET RIM | Bezirksregierung Köln (ratsin-
fomanagement.net) Eine schematische Verfahrensübersicht findet sich in der Anlage.  
 
 
Anlage 
Bezirksregierung Köln 2023: Verfahrensübersicht Regionalplanung (Stand 27.04.2023) 
 
 
Gez. Haack

Anlage_Regionalplanung_Verfahrensstände_Verfahrensuebersicht

27 Zeichen

Anlage zu Vorlage 1856/2023

Beratungsverlauf (2)

20.06.2023 Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1856/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.06.2023
Erstellt
01.06.2023 10:27