Mandari Insight

V/1029/2008

Bebauungsplan Nr. 416, 1. Änderung - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Vorlagen 01.12.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2009, TOP 17.3.2

V-1029-2008-Anlage-1-Stellungnahmen

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-1029-2008-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

· application/pdf

Ansehen

V-1029-2008-Anlage-2-Begründung

· application/pdf

Ansehen

V-1029-2008-Anlage-4-Planverkleinerung

· application/pdf

Ansehen

V-1029-2008-Anlage-1-Stellungnahmen

3716 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/1029/2008 
Stellungnahmen / Seite 1 von 2 
 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 416 
Amelsbüren – Davertstraße / Zur Windmühle / Am Dornbusch / Böckenhorst 
 
 
Zur Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs wurden folgende Stellungnahmen vorgetragen: 
 
1. Eine Eingeberin wendet sich gegen die Änderung d es Bebauungsplanes und übergibt hierzu 
eine Unterschriftenliste mit 62 Mitunterzeichnern. 
 
Die Eingeberin befürchtet infolge der Planänderung erhöhte Emissionen und sonstige Beläs-
tigungen durch den geplanten Einzelhandelsbetrieb. Des Weiteren wird angezweifelt, dass 
die örtliche Kaufkraft einen dauerhaften Betrieb vo n 2 Lebensmittelmärkten im Ort trägt. Da 
der Einzelhandel „nachträglich“ in das Plangebiet h ineingeplant werde, sei der Vertrauens-
schutz der Bürger beeinträchtigt. 
 
Vor diesem Hintergrund wird angeregt, die Standortfrage noch einmal zu überdenken. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Das Thema „Immissionsschutz“ wird in der Stellungnahme zur Eingabe mit der laufenden Nr. 
2 ausführlich behandelt. Insoweit wird hierauf verwiesen. 
 
Die erwarteten absatzwirtschaftlichen Auswirkungen wurden unter Punkt 5 der Begründung 
zum Bebauungsplan ausführlich beschrieben. Hieraus wird ersichtlich, dass durch die Be-
schränkung der Größenordnung des anzusiedelnden Bet riebes (Nachbarschaftsladen) die 
Chance gesehen wird, die Versorgungssituation in Am elsbüren zu verbessern, ohne belas-
tende Auswirkungen auf das Ortszentrum zu erzeugen. 
 
Der Vertrauensschutz wird im rechtlichen Sinn nicht  verletzt, da die geänderten Planungs-
ziele durch ein vom Gesetzgeber für diese Zwecke vo rgesehenes, geordnetes, mit umfang-
reichen Beteiligungsrechten der Bürger ausgestattetes Verfahren, umgesetzt werden. 
 
Der Anregung sollte nicht gefolgt werden, da kurz- bis mittelfristig die Planung nur auf dem 
zurzeit dafür vorgesehenen Standort realisiert werden kann (Beschlussvorschlag 1.1.1). 
 
 
2. Die Eingeber einer weiteren Stellungnahme befürc hten erhöhte Lärmbelastungen in Folge 
von Anlieferung und Kundenverkehr. Zur Sicherung de r Wohnruhe wird angeregt, in den, 
den Änderungsbereich umgebenden Grünstreifen einen Lärmschutzwall einzuplanen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Zu Recht weisen die Eingeber darauf hin, dass ein a usreichender Lärmschutz einen sehr 
gewichtigen, in der Planung zu berücksichtigenden Belang darstellt. 
 
Als vorsorgende Maßnahme sieht die Planung bereits vor, dass die verkehrliche Erschlie-
ßung ausschließlich von der Davertstraße aus erfolg t, um betriebsbezogene Verkehre aus 
dem Wohngebiet heraus zu halten. Auf Grundlage eine r dem Planentwurf zugrunde liegen-
den Immissionsprognose ist davon auszugehen, dass d er rechtlich erforderliche Immissions-
schutz ohne gesonderte Schutzvorkehrungen (wie beis pielsweise Wall/Wand) sichergestellt 
werden kann. 
 
Abschließend kann dies jedoch erst im Baugenehmigun gsverfahren entschieden werden, 
wenn die konkrete Bauplanung des Vorhabens bekannt ist und auf dieser Grundlage ein im-

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 416 
Amelsbüren – Davertstraße / Zur Windmühle / 
Am Dornbusch / Böckenhorst 
Stellungnahmen / Seite 2 von 2 
missionsschutzrechtlicher Nachweis (Gutachten) durc h den Antragsteller geführt wurde. Die 
Baugenehmigung wird voraussichtlich an bestimmte Au flagen zum Immissionsschutz (Aus-
schluss der Anlieferung während der Nachtzeit) gekn üpft werden. Planerische Vorkehrungen 
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind daher nicht geboten.  
 
Der Anregung sollte daher nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.1.2).

Beschlussvorlage

3039 Zeichen

V/1029/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 416: Amelsbüren - Davertstraße / Zur Windmühle / Am 
Dornbusch / Böckenhorst 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
05.02.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
11.02.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
11.02.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes 
Nr. 416: Amelsbüren – Davertstraße / Zur Windmühle / Am Dornbusch / Böckenhorst wird 
wie folgt Beschluss gefasst: 
 
1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinan-
der wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Be-
bauungsplanes Nr. 416 nicht gefolgt: 
 
1.1.1 Der Anregung, den Bebauungsplan nicht zu ändern und die Standortfrage für 
den geplanten Einzelhandelsbetrieb noch einmal zu überdenken (Anlage 1, 
Punkt 1). 
 
1.1.2 Der Anregung, in den den Änderungsbereich umgebenden Grünstreifen einen 
Lärmschutzwall einzuplanen (Anlage 1, Punkt 2). 
 
2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 416: Amelsbüren – Davertstraße / 
Zur Windmühle / Am Dornbusch / Böckenhorst wird gemäß §§ 2 und 10 i. V. m. § 13 a 
BauGB und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW als Satzung beschlossen. 
 
Die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die vorstehenden Beschlussvorschläge keine zusätz-
lichen Kosten und keine weiteren Folgekosten entstehen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/1029/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.12.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1029/2008 
 
 
Begründung: 
1. Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 416: Amelsbüren – Davertstraße / 
Zur Windmühle / Am Dornbusch / Böckenhorst wurde vom Rat der Stadt Münster am 
18.06.2008 gefasst. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung hat vom 10.11. bis zum 
24.11.2008 öffentlich ausgelegen. Zur Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten 
Stellungnahmen vorgetragen, über die entsprechend den obenstehenden Beschlussvor-
schlägen Beschluss gefasst werden soll. 
 
2. Da der Entwurf der Bebauungsplanänderung gemäß den obenstehenden Beschlussvor-
schlägen nicht geändert wird, kann somit auch der Satzungsbeschluss zur Bebauungsplan-
änderung gefasst werden (Beschlussvorschlag Nr. 2). 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen sowie den Vorlagen zur Ände-
rung des Bebauungsplanes (V/0265/2008) und zur Kenntnisnahme des Entwurfes (V/0803/2008) 
entnommen werden. 
 
 
i. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Stellungnahmen 
2. Begründung 
3. Textliche Festsetzungen 
4. Planverkleinerung

V-1029-2008-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

2227 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/1029/2008 
Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 1 
 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 416 
Amelsbüren – Davertstraße / Zur Windmühle / Am Dornbusch / Böckenhorst 
 
 
1. Textliche Festsetzungen  
gemäß § 9 BauGB 
 
1.1 Die festgesetzten Flächen zur An- 
pflanzung von Bäumen, Sträuchern 
und sonstigen Bepflanzungen sind ent- 
lang der Grenze zum Tengenkamp 
vollflächig, in Reihen (mit einem Ab- 
stand von 1,25 m in und zwischen den 
Reihen) mit standortgerechten, heimi- 
schen Flurgehölzen zu bepflanzen. 
Entlang der Grenze zur Davertstraße 
und zum Wildenkamp sind sie zu 50 % 
als Rasenfläche anzulegen und zu 50 
% mit standortgerechten, heimischen 
Gehölzen in Gehölzgruppen, die 
gleichmäßig über die Fläche verteilt 
sind, zu bepflanzen. Die Bepflanzung 
ist dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind 
zu ersetzen (§ 9 (1) 25 a BauGB). 
 
1.2 Die festgesetzten Baumpflanzungen 
innerhalb der mit einem Pflanzgebot 
belegten Flächen und die Baumstand- 
orte innerhalb der Stellplatzfläche sind 
als hochstämmige Laubbäume (z.B. 
Feldahorn „Elsrijk“), fachgerecht zu 
pflanzen. Die Bäume sind dauerhaft zu 
erhalten; Ausfälle sind zu ersetzen. (§ 
9 (1) 25 a BauGB). 
 
1.3 Die Dachflächen sind vollflächig exten- 
siv mit einer Substratschicht von mind. 
6 cm zu begrünen. (§ 9 (1) 25 a 
BauGB). 
 
 
2. Textliche Festsetzungen  
gemäß § 86 BauO NRW 
 
2.1 Die Außenwandflächen des Gebäudes 
mit Ausrichtung nach Norden und 
Westen sind in Putz- und / oder Stein- 
material (z.B. Mauerwerk) auszufüh- 
ren. 
 
2.2 Werbeanlagen sind nur an den Ge- 
bäudeaußenseiten zur Davertstraße 
nach Osten hin zulässig. Sie dürfen die 
Traufen des Gebäudes nicht über- 
schreiten. Im Bereich der Zu- und Ab- 
fahrt ist zusätzlich eine Werbeanlage 
(Pylon, Tafel, etc.) zulässig, die eine 
Höhe von 7 m und eine Fläche von 10 
qm nicht überschreitet. 
 
 
3. Hinweis 
 
3.1 Die der Planung zugrundeliegenden 
Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, 
Erlasse und DIN-Vorschriften) können 
bei der Stadt Münster im Kundenzent- 
rum „Planen-Bauen-Umwelt“ im Erd- 
geschoss des Stadthauses 3, Albers- 
loher Weg 33, eingesehen werden.

V-1029-2008-Anlage-2-Begründung

20777 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
 
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/1029/2008 
Begründung / Seite 1 von 6 
B e g r ü n d u n g 
 
zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 416 
Amelsbüren – Davertstraße / Zur Windmühle / Am Dornbusch / Böckenhorst 
 
Inhalt Seite 
 
 
1.  Planungsanlass ............................................................................................................................... 1 
2.  Räumlicher Geltungsbereich ........................................................................................................... 1 
3.  Planungsrechtliche Situation ........................................................................................................... 2 
4.  Planungsziel .................................................................................................................................... 2 
5.  Städtebauliche und absatzwirtschaftliche Rahmenbedingungen.................................................... 2 
6.  Planinhalte....................................................................................................................................... 3 
6.1  Baugebiete .................................................................................................................................... 3 
6.2  Maß der baulichen Nutzung.......................................................................................................... 3 
6.3  Baugestaltung ............................................................................................................................... 3 
6.4  Erschließung ................................................................................................................................. 4 
6.5  Grüngestaltung.............................................................................................................................. 4 
7.  Altlasten........................................................................................................................................... 4 
8.  Auswirkungen auf die Umwelt ......................................................................................................... 4 
8.1  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung..................................................................................... 4 
8.1.1  Menschen ............................................................................................................................... 5 
8.1.2  Naturhaushalt.......................................................................................................................... 5 
8.2  Wechselwirkungen der Schutzgüter / Zusammenfassung............................................................ 6 
9.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen................................................................. 6 
 
 
1. Planungsanlass 
 
Die Stadt Münster beabsichtigt, im Bereich des Baug ebietes Amelsbüren-Süd / Davertstraße 
einen Einzelhandelsbetrieb zu etablieren. Diese Pla nungsabsicht geht zurück auf einen ge-
meinsamen Antrag der CDU/FDP Ratsfraktionen „ Für eine zukunftsgerechte Einzelhandelsver-
sorgung in Amelsbüren“, der im Ausschuss für Stadtp lanung, Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft am 31.05.2007 zustimmend beraten wurde. 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.06.2008 einen e ntsprechenden Aufstellungsbeschluss ge-
mäß § 2 (1) BauGB gefasst. 
 
 
2. Räumlicher Geltungsbereich 
 
Der Änderungsbereich befindet sich nordöstlich des Kreisverkehrs, im zentralen Bereich des 
Baugebietes „Davertstraße“. Er liegt im 3. Bauabschnitt des Wohngebietes, zwischen den Stra-
ßen Davertstraße, Tengenkamp und Wildenkamp und ist  ca. 6100 qm groß. Er ist vollständig in 
städtischem Eigentum. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Amelsbüren, Flur 21, 
Flurstücke 656-662, 671-677, 688, Teil des Flurstücks 690. 
 
Die Grenzen des Änderungsbereiches sind im Plan dur ch einen grauen Farbstreifen bezeich-
net.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 416 
Amelsbüren – Davertstraße / Zur Windmühle / 
Am Dornbusch / Böckenhorst 
Begründung / Seite 2 von 6 
3. Planungsrechtliche Situation 
 
Der Änderungsbereich ist Bestandteil des seit dem 0 8.11.2002 rechtsverbindlichen Bebau-
ungsplanes Nr. 416, der hier ein Allgemeines Wohnge biet für Einzel-, Doppel- und Mehrfamili-
enhäuser in bis zu zweigeschossiger Bauweise festse tzt. Er ist zurzeit unbebaut. Jenseits der 
Verkehrsflächen grenzen im Norden, Westen und Süden  Grundstücke für 1 1/2 geschossige 
Einfamilienhausbebauung (Einzel- und Doppelhäuser) an. 
 
Der Bebauungsplan ist aus dem wirksamen Flächennutz ungsplan entwickelt, der hier ein 
Wohngebiet darstellt. 
 
 
4. Planungsziel 
 
Mit der Planänderung soll die Ansiedlung eines Lebe nsmitteleinzelhandelsbetriebes einschließ-
lich der erforderlichen Stellplatzanlage nordwestli ch des Kreisverkehrs im Baugebiet Da-
vertstraße planungsrechtlich ermöglicht werden. 
 
Andere, im Rahmen einer Standortprüfung für die bea bsichtigte Marktansiedlung untersuchte 
Standorte im Stadtteil Amelsbüren sind entweder str ukturell und/oder unter Marktgesichts-
punkten weniger geeignet oder es sind erhebliche, a ls nicht lösbar eingestufte Zielkonflikte vor-
handen (Festplatz und Wochenmarktnutzung des Parkpl atzes am nördlichen Ortseingang / Kir-
che). Die Verwaltung hatte mit der Vorlage V/0238/2 007 über das Ergebnis der Standortpla-
nung berichtet und hinsichtlich des beabsichtigten Standortes am Kreisverkehr auf Chancen 
und Risiken hingewiesen. 
 
 
5. Städtebauliche und absatzwirtschaftliche Rahmenb edingungen 
 
Im Einzelhandelskonzept der Stadt Münster (bestehen des Konzept 2004 und aktuelle Fort-
schreibung, Stand Juni 2008) ist Amelsbüren als Sta dtteil mit Grundversorgungsfunktionen ein-
geordnet. Der zentrale Versorgungsbereich, in dem d ie privaten und öffentlichen Versorgungs- 
und Dienstleistungseinrichtungen räumlich und funkt ional konzentriert sind, befindet sich in der 
Stadtteilmitte in einem Bereich entlang der Daverts traße zwischen Kirche und Kreuzung Da-
vertstraße / Ottmarsbocholter Straße. Dieser zentra le Versorgungsbereich, so die Zielsetzung 
des Einzelhandelskonzeptes in Übereinstimmung mit d en relevanten rechtlichen Grundlagen 
(Baugesetzbuch und Landesentwicklungsprogramm NRW),  soll in Bezug auf die unterschiedli-
chen Aspekte seiner Funktionsfähigkeit (Versorgung,  Kommunikation, Identifikation etc.) gesi-
chert und weiterentwickelt werden. Die heutigen Ver sorgungsangebote und das lockere Funkti-
onsgefüge des Stadtteilzentrums sind jedoch eher sc hwach ausgeprägt und gegen äußere Ein-
flüsse anfällig. 
 
Amelsbüren liegt mit heute gut 5.800 Einwohnern und  trotz erwartetem anhaltenden Wachs-
tums auf über 6.200 Einwohner im Jahr 2015 (gemäß k leinräumiger Bevölkerungsprognose) an 
der unteren Grenze des erforderlichen Einwohnerpote nzials im Einzugsbereich, ab der sich 
Betreiber marktgängiger Lebensmittelbetriebe für ei ne Ansiedlung interessieren. Das für die ge-
plante Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zugrund e zu legende lokale Kaufkraftpotenzial im 
Segment der Nahversorgung ist begrenzt und wird ber eits zu einem großen Teil durch die vor-
handenen Geschäfte im Stadtteilzentrum (K&K, Geträn kemarkt, Bäckerei, etc.) gebunden. Das 
noch ungebundene Kaufkraftpotenzial steht darüber h inaus nur theoretisch bis zu einer max. 
Bindungsquote von 100 % zur Verfügung, da die Einwo hner Amelsbürens auch trotz verbes-
serter Angebote im eigenen Stadtteil einen Teil ihr er (Lebensmittel-)Einkäufe außerhalb tätigen 
werden (z. B. auf dem Weg von und zur Arbeit). 
 
Die zu berücksichtigenden städtebaulichen und absat zwirtschaftlichen Rahmenbedingungen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 416 
Amelsbüren – Davertstraße / Zur Windmühle / 
Am Dornbusch / Böckenhorst 
Begründung / Seite 3 von 6 
machen deutlich, dass eine überdimensionierte Markt ansiedlung (Verkaufsfläche, Stellplatzan-
lage) sich ungünstig zu Lasten der Funktionsfähigke it und der zukünftigen Entwicklungsmög-
lichkeiten des gewachsenen Stadtteilzentrums auswir ken könnte. Um entsprechende städte-
baulich negative Auswirkungen im Sinne von § 11 (3) Baunutzungsverordnung auf das als zent-
raler Versorgungsbereich im Einzelhandelskonzept (E ntwurf, Stand Juni 2008) festgelegte 
Stadtteilzentrum zu verhindern, wird für den Ansied lungs- bzw. Änderungsbereich die beste-
hende Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (W A) beibehalten. Diese planungsrechtli-
che Festsetzung stellt sicher, dass die Dimension d es Ansiedlungsvorhabens auf einen „der 
Versorgung des Gebietes dienenden Laden“ gemäß § 4 (2) BauNVO begrenzt wird. Unter Wür-
digung dieser Vorgabe besteht mit der beabsichtigte n Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhan-
delsbetriebes im Wohngebiet am Kreisverkehr die Cha nce, die Versorgungssituation in Amels-
büren zu verbessern ohne belastende Auswirkungen auf das Stadtteilzentrum zu erzeugen. 
 
 
6. Planinhalte 
 
6.1 Baugebiete 
 
Der Änderungsbereich ist unverändert als Allgemeine s Wohngebiet festgesetzt. Damit ist si-
chergestellt, dass baurechtlich nur ein der Versorg ung des Gebietes dienender Nachbar-
schaftsladen unterhalb der Großflächigkeitsschwelle  des §11 (3) BauNVO zugelassen werden 
kann. 
 
6.2 Maß der baulichen Nutzung 
 
Es ist eine eingeschossige Bebauung mit einer Gebäudehöhe von max. 7,00m festgesetzt. 
 
Die geplante Baukörperstellung wird durch die Anord nung einer überbaubaren Grundstücksflä-
che im nordwestlichen Planbereich definiert. Die si ch südlich anschließende Fläche bleibt der 
Aufnahme einer Stellplatzanlage mit einer Kapazität von ca. 75 Plätzen vorbehalten. 
 
Es wurde kein Maß der baulichen Nutzung (Grundfläch enzahl, Geschossflächenzahl) festge-
setzt, da dies aufgrund der festgesetzten Geschossi gkeit und der maximalen Gebäudehöhe 
nicht erforderlich ist. 
 
6.3 Baugestaltung 
 
Als Dachform ist zwingend ein Flach- oder Pultdach vorgesehen. Damit soll in Kombination mit 
der festgesetzten max. Gebäudehöhe sichergestellt w erden, dass sich der Baukörper verträg-
lich in sein städtebauliches Umfeld einfügt. 
 
Um das, gemäß seiner Nutzung typische Erscheinungsb ild eines gewerblichen Gebäudes, im 
engen, räumlichen Zusammenhang mit der umgebenden W ohnbebauung, wohngebietsverträg-
lich wirken zu lassen, werden die typischen Außenwa ndmaterialien der umliegenden Wohnbe-
bauung für die nördliche und westliche Fassade aufg enommen und festgesetzt (siehe textliche 
Festsetzung 2.1). 
 
Des Weiteren enthalten die textlichen Festsetzungen  Bestimmungen zu Standort, Anzahl und 
Dimensionierung von Werbeanlagen. Diese Bestimmunge n dienen ebenfalls dem Ziel, die Ein-
zelhandelsnutzung verträglich in das städtebauliche  Umfeld einzufügen, ohne das Bedürfnis 
nach werblicher Darstellung über Gebühr einzuschränken (siehe textliche Festsetzung 2.2). 
 
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr . 416 gelten nicht für den Bereich der 1. 
Änderung.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 416 
Amelsbüren – Davertstraße / Zur Windmühle / 
Am Dornbusch / Böckenhorst 
Begründung / Seite 4 von 6 
6.4 Erschließung 
 
Der Änderungsbereich wird für den motorisierten Ver kehr ausschließlich über eine Zufahrt un-
mittelbar von der Davertstraße aus erschlossen. Dam it wird sichergestellt, dass die umliegen-
den Wohnbereiche nicht von einzelhandelsbezogenem V erkehr tangiert werden. Die Lage der 
geplanten Zu- und Abfahrt ist so gewählt, dass eine  zentrale Erschließung für Kunden und An-
lieferer die geringsten Konfliktpotenziale und die größte Übersicht gewährleistet. Außerdem ist 
die Zu- und Abfahrt weit genug vom Kreisverkehr gep lant, um so ausreichend Abstand zu mög-
lichen Staubereichen zu erhalten. Um eine verkehrst echnisch einwandfreie Zu- und Abfahrt si-
cher zu stellen, bedarf es hinsichtlich der erforde rlichen Schleppkurven, insbesondere für den 
LKW-Verkehr, eines Eingriffs in den Baumbestand auß erhalb des Plangebietes. Entsprechende 
Ersatzpflanzungen sind vorgesehen. Ansonsten ist fü r den motorisierten Verkehr ein allseitiges 
Zu- und Abfahrtsverbot festgesetzt. Der das Grundst ück einfassende Begrünungsstreifen ist an 
drei Stellen für schmale Durchgänge unterbrochen, u m so eine fußläufige Erreichbarkeit der 
Einzelhandelsnutzung ohne Umwege zu gewährleisten. 
 
6.5 Grüngestaltung 
 
Zur optischen Einfassung und Abschirmung ist allsei tig ein 5,00m breiter Pflanzgebotsstreifen 
festgesetzt, der mit heimischen Sträuchern und Gehö lzen zu bepflanzen ist. Nur an drei Stellen 
wird er für schmale Durchgänge unterbrochen. Aus Gr ünden der Verkehrssicherheit und zur 
verbesserten Einsehbarkeit soll die Bepflanzung zur  Davertstraße und zum Wildenkamp hin 
weniger dicht ausgeführt werden (vgl. textliche Festsetzung 1.1.). 
 
In einem westlichen Teilbereich des Grundstücks ist  eine Fläche mit Leitungsrechten belastet. 
Unterhalb dieser Fläche befinden sich Strom-, Wasse r- und Fernwärmeleitungen. Diese Fläche 
ist von jeglicher Bebauung freizuhalten und nur eingeschränkt zu begrünen. 
 
Um die Fläche der Stellplatzanlage grüngestalterisc h zu gliedern, sind im mittleren Bereich, un- 
ter Berücksichtigung der nachrichtlichen Darstellun g der Stellplatzanordnung, drei Baum-
standorte mit ausreichenden Baumscheibengrößen fest gesetzt. Die exakten Standorte sind in 
Abhängigkeit von der gewählten Stellplatzanordnung zu bestimmen (siehe textliche Festset-
zung 1.2). 
 
Zur Optimierung der gestalterischen Wirkung sowie z ur Verbesserung der ökologischen Ge-
samtbilanz des Bauvorhabens wird eine Vorschrift zu r Begrünung der Dachflächen eingeführt. 
Die vorgesehene extensive Begrünung führt baukonstr uktiv nur zu geringfügigem Mehrauf-
wand, so dass die wirtschaftlichen Belange gewahrt bleiben (siehe textliche Festsetzung 1.3). 
 
Die von der Maßnahme des verkehrstechnisch notwendi gen Ausbaus der Zu- und Abfahrt be-
troffenen zwei Bäume an der Davertstraße, außerhalb  des Plangebietes, müssen versetzt bzw. 
ersetzt werden. 
 
 
7. Altlasten 
 
Nach aktuellem Kenntnisstand sind keine Altlast-/ Verdachtsflächen bekannt. 
 
 
8. Auswirkungen auf die Umwelt 
 
8.1 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung 
 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, da es 
sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung (Ä nderung des bestehenden Bebauungs-

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 416 
Amelsbüren – Davertstraße / Zur Windmühle / 
Am Dornbusch / Böckenhorst 
Begründung / Seite 5 von 6 
planes Nr. 416) handelt, dessen Grundfläche weniger  als 20.000 m² aufweist. Eine für die An-
wendung des beschleunigten Verfahrens unzulässige B eeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 
Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH-Gebiet e bzw. Vogelschutzgebiete) ist aus-
geschlossen. Ebenso wird durch den Plan kein UVP- pflichtiges Vorhaben vorbereitet. 
 
Der Bebauungsplan Nr. 416 wurde bei seiner Aufstell ung bereits einer Umweltprüfung unterzo-
gen. Die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswi rkungen beschränkt sich daher auf zu-
sätzliche oder veränderte Auswirkungen. 
 
8.1.1 Menschen 
 
Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ei ne im bestehenden Bebauungsplan für 
Wohnbebauung (WA als Einzel- und Doppelhausbebauung , z. T. Mehrfamilienhausbebauung) 
vorgesehene Fläche von 0,61 ha Größe. Die Fläche so ll durch die Planänderung die Ansied-
lung von der Versorgung des Gebietes dienenden Läde n im Sinne von § 4 BauNVO ermögli-
chen. Bei den angrenzenden Bauflächen handelt es si ch allseitig ebenfalls um allgemeine 
Wohngebiete. Westlich grenzt unmittelbar die Kreiss traße 39 (Davertstraße) an den Ände-
rungsbereich an. Für die Davertstraße wird für das Jahr 2020 ein durchschnittlicher täglicher 
Verkehr (DTV) von 3.200 Kfz/Tag prognostiziert. 
 
Lärmimmissionen: 
Mit der beabsichtigen Ansiedlung eines Lebensmittel einzelhandelsbetriebes kann es in Verbin-
dung mit den im Plan vorgesehenen Stellplatzeinrich tungen zu gewerblichen Lärmimmissionen 
kommen, die sich auf das Umfeld auswirken können. E s ist daher eine Abschätzung der Lärm- 
immissionen unter Berücksichtigung der vorgesehenen Stellplatzanlage vorgenommen worden. 
 
Die Abschätzung hat ergeben, dass durch den zu erwa rtenden Kunden- und Anlieferungsver-
kehr des geplanten Lebensmittelmarktes an allen unt ersuchten Immissionsorten (nächstgele-
gene Wohnbebauung) die schalltechnischen Orientieru ngswerte für den Tag von 55 dB(A) ge-
mäß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 unterschritten werden . Voraussetzung dafür ist ein Betrieb des 
Marktes ausschließlich im Tageszeitraum. 
 
Im Baugenehmigungsverfahren ist die Einhaltung der Richtwerte der TA-Lärm, die vom Wert 
her den o. g. Orientierungswerten entsprechen, zu g ewährleisten. Hierbei sind insbesondere 
Aspekte der Anlieferung, der Lüftungsanlage, der Ei nkaufswagenboxen sowie der Betriebszei-
ten zu berücksichtigen. 
 
8.1.2 Naturhaushalt 
 
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 416 sin d gegenüber dem bislang geltenden Plan 
keine wesentlichen Veränderungen für den Naturhaushalt im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB 
verbunden, da die Art der Nutzung unverändert bleib t. Insbesondere mit Blick auf das rund 90 
m südlich gelegene FFH-Gebiet Davert ist eine relevante Beeinträchtigung auszuschließen. 
 
Gegenüber dem bisherigen Plan mit einer Grundfläche nzahl von 0,4 ist allerdings mit einer 
deutlich höheren Versiegelung von rd. 75 % zu rechn en. Grundsätzlich erfüllt die Planung durch 
ihre Lage im Innenbereich, d.h. durch den Verzicht auf Neuausweisung im Außenbereich, je-
doch das Gebot, mit Grund und Boden sparsam und sch onend umzugehen (§ 1a Abs. 2 
BauGB). 
 
Durch die vorgesehenen Flächen für Anpflanzungen, d ie den geplanten Einzelhandelsbetrieb 
und die Stellplätze auf einer Breite von 5 m nahezu  vollständig eingrünen, lassen sich die Be-
einträchtigungen des Naturhaushaltes teilweise komp ensieren. Durch die Pflanzgebote erfolgt 
eine optische Abschirmung und gestalterische Aufwer tung gegenüber der angrenzenden 
Wohnbebauung.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 416 
Amelsbüren – Davertstraße / Zur Windmühle / 
Am Dornbusch / Böckenhorst 
Begründung / Seite 6 von 6 
 
Ein Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft  ist bei Bebauungsplänen der Innenentwick-
lung nicht erforderlich (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 
 
8.2 Wechselwirkungen der Schutzgüter / Zusammenfass ung 
 
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 416 ermögli cht den Bau eines örtlichen Lebensmit-
teleinzelhandelsbetriebes. Eine wesentliche Beeintr ächtigung der Nachbarschaft durch Lärm-
immissionen ist nach einer Vorabschätzung nicht zu erwarten. Detailprüfungen sind dem Bau-
genehmigungsverfahren vorbehalten. 
 
Im Vergleich zur bisherigen Planung ist von einer h öheren Versiegelung auszugehen. Durch 
Bepflanzungsmaßnahmen erfolgt eine gestalterische A bschirmung des Betriebes gegenüber 
dem umgebenden Wohngebiet. Ein Ausgleich für Eingri ffe in Natur und Landschaft ist bei dem 
im beschleunigten Verfahren durchgeführten Bebauungsplan nicht erforderlich. 
 
Weitere Umweltaspekte sind von der Planung nicht erheblich betroffen. 
 
 
9. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahme n 
 
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf di e unterschiedlichen Bedürfnisse der Be-
völkerung, -insbesondere auf die sozialen, wirtscha ftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Be-
lange der Familien, der jungen, alten und behindert en Menschen sowie die unterschiedliche 
Auswirkungen auf Frauen und Männer- wurden die zust ändigen Ämter, Behörden und sonsti-
gen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während dieser Behördenbeteiligungen sowie wäh-
rend der Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürgern im Planverfahren wurden keine weiteren 
Anhaltspunkte ersichtlich die eine nicht berücksich tigte Betroffenheit der verschiedenen Bevöl-
kerungsgruppen erkennen lassen. 
 
Die Realisierung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im 
Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen auswir ken. Nachteilige Auswirkungen in sozi-
aler und wirtschaftlicher Sicht sind jedoch nicht e rkennbar. Ein Sozialplan ist daher nicht erfor-
derlich. 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) BauGB als Anla ge zu der durch 
den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung  beschlossenen 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 416: Amelsbüren  – Davertstraße 
/ Zur Windmühle / Am Dornbusch / Böckenhorst 
 
Münster, __________ 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

V-1029-2008-Anlage-4-Planverkleinerung

706 Zeichen

Anlieferung 
GH:max. 7 m 
FD/PD 
WA    I
Standorte nachrichtlich 
(Baumscheiben mind. 6 qm) 
St 
St 
St 
E
L
3
I
I
1
II 
2
310 
309 
739 
II 
650 
649 
648 
647 
616 
I
12 
I
12a 
614 613 
662 
657 
Weg 
688 
661 
660 
659 
658 
656 
I
1
320 
674 
K 39   Davertstraße 
677 
673 
672 
671 
690 
676 
675 
605 
670 
687 
679 
685 
Grünanlage 
686 
684 
683 682 
681 
678 
I
680 
551 
110 596 
I
I
23 
249 
248 
247 
646 
645 
Tengenkam
p 
655 
652 
651 
666 
665 
664 
654 
653 
669 
668 667 
663 
716 
720 
586 
715 
719 
Anlage 4 
zur Vorlage Nr. V/1029/2008 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 416 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Planverkleinerung Maßstab 1:1000 ST ADT M TÜNS ER

Beratungsverlauf (4)

22.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
05.02.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2009 Hauptausschuss
TOP 13.3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2009 Rat
TOP 17.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Bebauungsplan Nr. 416, 1. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
  • Davertstraße 677
  • Ottmarsbocholter Straße
  • Böckenhorst 1
  • Tengenkamp
  • Wildenkamp
  • Zur Windmühle
  • Am Dornbusch

Bebauungsplan Nr. 416, 1. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Amelsbüren - Davertstraße / Zur Windmühle / Am Dornbusch / Böckenhorst

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/1029/2008
Typ
Vorlagen
Datum
01.12.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37