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Widmung eines Teilstücks der Johanniterstraße in Köln-Godorf

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 4145/2018 vom 14.12.2018

Stand: Am 28.01.2019 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/620/2 620/2 Vorlagen-Nummer 4145/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung eines Teilstücks der Johanniterstraße in Köln-Godorf Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, den Wendebereich in der Johanniterstraße (Gemar- kung Rondorf-Land, Flur 42, Flurstücke 1003, 1087) neben dem Grundstück Johanniterstr. 11 in Köln- Godorf als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) zu widmen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 28.01.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Johanniterstraße wurde bereits am 23.07.2001 gewidmet. Der Wendebereich in der Johanniter- straße neben dem Grundstück Johanniterstr. 11 wurde bisher nicht gewidmet. Die Fläche ist endgültig ausgebaut. Mit der Widmung wird die Fläche zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt Köln als Straßenbaubehörde und Straßen- baulastträger gestellt. Anlage: Widmungsplan
  • Widmungsplan Johanniterstraße

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    20m151050 Mittelpunkt: [357350,5635353] 1:500 Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 21.11.2018

Beratungsverlauf

  1. 28.01.2019

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.1.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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