AN/2224/2022
Bezahlbare Mieten in Köln sichern - GAG bleibt dem Anspruch auf Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen treu
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SPD Antrag nach § 3
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An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.11.2022 AN/2224/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 08.12.2022 Bezahlbare Mieten in Köln sichern - GAG bleibt dem Anspruch auf Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen treu Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD -Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 08.12.2022 aufzunehmen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung: 1. Das Sozialdezernat möge Gespräche mit der GAG AG aufnehmen, um in einem partnerschaftlichen Prozess die Notwendigkeit der Mietanpassung der Höhe nach zu hinterfragen sowie die soziale Abfeder ung der Mieterhöhungen individuell zu prüfen und ggf. bei staatlichen Unterstützungsmaßnahmen, wie z.B. dem Wohn- geld, eine zügige Unterstützung der Mieterinnen und Mieter sicherzustellen. 2. Darüber hinaus möge die Bitte an die GAG herangetragen werden, insb esondere die Mieterhöhungen in den noch nicht sanierten Siedlungen zu prüfen und vor dem Hintergrund einer langfristigen Vertrauensbildung und Mieterbindung ggf. anzupassen. Ziel aller Bemühungen muss es dabei sein: - Die Mieterinnen und Mieter finanziell nicht zu überfordern, - Kein Verlust der aktuell bewohnten Wohnung durch die erhöhte Mietforderung - Die Handlungsfähigkeit der GAG AG als Bereitsteller bezahlbaren Wohnraums in Köln langfristig zu sichern - 2 - - Auch zukünftig die Bereitstellung von Wohnraum sowie d essen soziale Integrati- on in die Wohnquartiere als Leistungseinheit im Sinne der satzungsgemäßen Auf- gaben der GAG AG zu betrachten. Begründung: Die GAG AG ist in Köln als Vermieterin mit hoher sozialer Verantwortung bekannt und ge- schätzt. Sie nimmt insbesondere ihre Aufgabe, die Bevölkerung unserer Stadt mit gutem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen, seit Jahrzehnten mit großem Engagement und Au- genmaß war. Sie ist eine der größten Bauherrinnen im Neubausegment in Köln und die größ- te Bestandshalterin an geförderten Wohnraum. Satzungsgemäß hat sie sich in § 2 ausdrück- lich der „Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen“ verschrieben. Aber auch die GAG leidet, wie fast alle Betriebe, unter den gestiegenen Kosten, welche durch die derzeitige weltwirtschaftliche Lage verursacht sind. Diese Kosten, u.a. Energie- und Materialkosten und steigende Zinsen, drohen zu einem echten wirtschaftlichen Problem zu werden. Geriete die GAG AG in eine wirtschaftliche Schieflage, würde ihre Handlungsfähig- keit am Immobilienmarkt eingeschränkt und die Erreichung ihrer (und natürlich auch die städtischen) wohnungs-, sozial - und energiepolitischen Ziele wären gefährdet. In diesem Spannungsfeld gilt es, bei Mieterhöhungen dem satzungsgemäßen, sozialen An- spruch und den gesellschaftsrechtlichen sowie wirtschaftlichen Notwendigkeiten gerecht zu werden. Die pauschale Ausrichtung der angekündigten Mieterhöhung an dem frei finanzier- ten Wohnungsbestand erfüllt dies nicht, sondern es bedarf des genaueren Hinsehens auf die soziale Lage der betroffenen Mieterschaft sowie der betroffenen Wohnbausubstanz. Die GAG AG hat überzeugend ihre Bereitschaft erklärt, die durch Mieterhöhungen individuell entstehende Problemlagen zu prüfen und sozial angemessene Lösungen zu entwickeln. Die betroffene Mieterschaft ggfs. zunächst in wirtschaftliche Sorgen zu bringen, mit der Not- wendigkeit, sich bei der GAG melden zu müssen, widerspricht dem satzungsgemäßen sozia- len Anspruch. Ebenso, wenn Mieterhöhungen ohne Ansehen der konkreten Bausubstanz, die in den Quar- tieren sehr unterschiedlich ist, ausgesprochen werden. Unter beiden Aspekten kann die Verwaltung erfolgreich mit der GAG zusammen wirken, beispielhaft unter Zugrundelegung der in den städtischen Quartierssteckbriefen dargestellten Sozialdaten. Insgesamt sachgerecht ist mithin, strukturell diese Aspekte auch im Mieterhöhungsverfah- ren zu hinterlegen, um die bewährte Solidarpartnerschaft zwischen der Stadt Köln und der GAG AG gerade jetzt vor dem Hintergrund einer gemeinsamen sozialen Verantwortung für alle Menschen in dieser Stadt, aber vor allem für die wirtschaftlich schwächeren Teile der Bevölkerung, fortzuführen und zu stärken. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/2224/2022
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 28.11.2022
- Erstellt
- 28.11.2022 12:18