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AN/2224/2022

Bezahlbare Mieten in Köln sichern - GAG bleibt dem Anspruch auf Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen treu

SPD Antrag nach § 3 28.11.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2022, TOP 3.1.2

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

4616 Zeichen

An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.11.2022 
 
AN/2224/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 08.12.2022 
 
Bezahlbare Mieten in Köln sichern - GAG bleibt dem Anspruch auf Wohnraum zu 
sozial angemessenen Bedingungen treu 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die SPD -Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 08.12.2022 
aufzunehmen: 
 
 
Beschluss:  
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung:  
 
1. Das Sozialdezernat möge Gespräche mit der GAG AG aufnehmen, um in einem 
partnerschaftlichen Prozess die Notwendigkeit der Mietanpassung der Höhe nach 
zu hinterfragen sowie die soziale Abfeder ung der Mieterhöhungen individuell zu 
prüfen und ggf. bei staatlichen Unterstützungsmaßnahmen, wie z.B. dem Wohn-
geld, eine zügige Unterstützung der Mieterinnen und Mieter sicherzustellen.  
2. Darüber hinaus möge die Bitte an die GAG herangetragen werden, insb esondere 
die Mieterhöhungen in den noch nicht sanierten Siedlungen zu prüfen und vor 
dem Hintergrund einer langfristigen Vertrauensbildung und Mieterbindung ggf. 
anzupassen. 
 
Ziel aller Bemühungen muss es dabei sein:  
- Die Mieterinnen und Mieter finanziell nicht zu überfordern, 
- Kein Verlust der aktuell bewohnten Wohnung durch die erhöhte Mietforderung 
- Die Handlungsfähigkeit der GAG AG als Bereitsteller bezahlbaren Wohnraums in 
Köln langfristig zu sichern

- 2 - 
 
- Auch zukünftig die Bereitstellung von Wohnraum sowie d essen soziale Integrati-
on in die Wohnquartiere als Leistungseinheit im Sinne der satzungsgemäßen Auf-
gaben der GAG AG zu betrachten.  
 
  
 
Begründung:  
Die GAG AG ist in Köln als Vermieterin mit hoher sozialer Verantwortung bekannt und ge-
schätzt. Sie nimmt insbesondere ihre Aufgabe, die Bevölkerung unserer Stadt mit gutem und 
bezahlbarem Wohnraum zu versorgen, seit Jahrzehnten mit großem Engagement und Au-
genmaß war. Sie ist eine der größten Bauherrinnen im Neubausegment in Köln und die größ-
te Bestandshalterin an geförderten Wohnraum. Satzungsgemäß hat sie sich in § 2 ausdrück-
lich der „Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu sozial 
angemessenen Bedingungen“ verschrieben. 
 
Aber auch die GAG leidet, wie fast alle Betriebe, unter den gestiegenen Kosten, welche 
durch die derzeitige weltwirtschaftliche Lage verursacht sind. Diese Kosten, u.a. Energie- und 
Materialkosten und steigende Zinsen, drohen zu einem echten wirtschaftlichen Problem zu 
werden. Geriete die GAG AG in eine wirtschaftliche Schieflage, würde ihre Handlungsfähig-
keit am Immobilienmarkt eingeschränkt und die Erreichung ihrer (und natürlich auch die 
städtischen) wohnungs-, sozial - und energiepolitischen Ziele wären gefährdet. 
 
In  diesem Spannungsfeld gilt es, bei Mieterhöhungen dem satzungsgemäßen, sozialen An-
spruch und den gesellschaftsrechtlichen sowie wirtschaftlichen Notwendigkeiten gerecht zu 
werden. Die pauschale Ausrichtung der angekündigten Mieterhöhung an dem frei finanzier-
ten Wohnungsbestand erfüllt dies nicht, sondern es bedarf des genaueren Hinsehens auf die 
soziale Lage der betroffenen Mieterschaft sowie der betroffenen Wohnbausubstanz. 
Die GAG AG hat überzeugend ihre Bereitschaft erklärt, die durch Mieterhöhungen individuell 
entstehende Problemlagen zu prüfen und sozial angemessene Lösungen zu entwickeln. Die 
betroffene Mieterschaft ggfs. zunächst in wirtschaftliche Sorgen zu bringen, mit der Not-
wendigkeit, sich bei der GAG melden zu müssen, widerspricht dem satzungsgemäßen sozia-
len Anspruch.  
Ebenso, wenn Mieterhöhungen ohne Ansehen der konkreten Bausubstanz, die in den Quar-
tieren sehr unterschiedlich ist, ausgesprochen werden. Unter beiden Aspekten kann die 
Verwaltung erfolgreich mit der GAG zusammen wirken, beispielhaft unter Zugrundelegung 
der in den städtischen Quartierssteckbriefen dargestellten Sozialdaten. 
 
Insgesamt sachgerecht ist mithin, strukturell diese Aspekte auch im Mieterhöhungsverfah-
ren zu hinterlegen, um die bewährte Solidarpartnerschaft zwischen der Stadt Köln und der 
GAG AG gerade jetzt vor dem Hintergrund einer gemeinsamen sozialen Verantwortung für 
alle Menschen in dieser Stadt, aber vor allem für die wirtschaftlich schwächeren Teile der 
Bevölkerung, fortzuführen und zu stärken.  
Mit freundlichen Grüßen  
gez. Christian Joisten     
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

08.12.2022 Rat
TOP 3.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/2224/2022
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
28.11.2022
Erstellt
28.11.2022 12:18