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4418/2021

Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.02.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2022, TOP 10.14

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Rat

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

6367 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/160/3 
 
 
Vorlagen-Nummer 
4418/2021
Stand: 09.02.2023 
Sachstandsbericht  
Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit„ 
hier: Projektverlängerung 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Zusammenfassung in einfacher Sprache:  
Das Angebot mit dem Namen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ hat bis jetzt 476 
Menschen, die sich Sorgen machen, ob sie in Deutschland weiter leben dürfen,  
geholfen: Bei der Suche nach Arbeit und Ausbildung und beim Lernen der deutschen  
Sprache.  
Bis zum 30.06.2023 können weitere Menschen nach dieser Hilfe fragen. Danach ist 
Programm beendet.  
Wer kann das nutzen? Alle Menschen, die vom Ausländeramt in Köln nur eine  
Bescheinigung mit den Namen „Duldung“ oder „Aufenthaltsgestattung“ bekommen 
haben. 
Die Stadt Köln möchte, dass es das Angebot aber auch ab dem 1.7.2023 weiterhin 
gibt. Deswegen hat die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln das Land Nordrhein-
Westfalen mit einem Brief angeschrieben.  
In diesem Brief hat sie darum gebeten, dass das Land der Stadt Köln weiterhin Geld 
für das Angebot gibt. Das Land möchte das Programm vielleicht anders weiter  
machen. Dazu gibt es aber noch keine Entscheidung.   
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Rat der Stadt Köln hat am 26.6.2020 in öffentlicher Sitzung (VO:0442/2020) be-
schlossen:  
Die Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit (DiAA)“ 
sowie die Durchführung von Maßnahmen entsprechend des Konzeptes zur kommuna-
len Umsetzung der Landesinitiative unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln 
des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration 
des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) und des Ministeriums für Arbeit, Ge-
sundheit und Soziales (MAGS). Der Durchführungszeitraum begann am 01.07.2020 
und endete ursprünglich zum 30.06.2022.

2 
 
Der Rat der Stadt Köln hatte jedoch am 17.3.2022 (VO: 4418/2021) die optionale Ver-
längerung bis 30.06.2023 beschlossen.  
Im Rahmen der Beschlusskontrolle zu VO: 4418/2021 wird nun ein Sachstandsbericht 
zur Umsetzung der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ in Köln angefor-
dert.  
Für die Umsetzung des Programms in Köln wurde die Verlängerungsmöglichkeit für 
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ nun bis 30.06.2023 in Anspruch genommen. 
Insbesondere durch die Kontaktbeschränkungen der Corona Pandemie waren die Ini-
tiierung neuer Kursformate, die Akquise potentieller neuer Teilnehmenden, aber auch 
die Zugangsmöglichkeiten der Teilnehmenden stark eingeschränkt. Parallel hat sich 
jedoch gezeigt, dass sich sogar trotz der Einschränkungen in der Bewilligungszeit, vor 
allem in den einschränkungsfreien Zeiten im Sommer/Herbst 2021 gute Erfolge mit 
den Menschen der Zielgruppe erreichen ließen. Auch im Jahr 2022 wurden die Ange-
bote vor allem im Baustein 1 (Jobcoaching) und Baustein 4 (Innovative Kurse sowie 
Jugendintegrationskurse) genutzt.  
Der Wegfall des Bausteins 6 (Teilhabemanagement) zum 30.06.2022 als eine der 
Hauptquelle für Zuweisungen in die obigen DiAA Bausteine konnte hierbei durch das 
am 1.10.2021 eingeführte Case Management im Rahmen des Kommunalen Integrati-
onsmanagement (KIM) gut kompensiert werden.  
Die Arbeit der eingebundenen Träger in den Bausteinen des Jobcoachings und diver-
ser Kursbausteine (Jugendintegrationskurse und Innovative Kurse) hat bisher (Stand 
09.02.2023) 476 Menschen aus der Zielgruppe der jungen Geflüchteten mit Duldung 
oder Aufenthaltsgestattung erreicht und diese in den vielen Handlungsfeldern wie 
Spracherwerb, psychosoziale Lagen, Verbesserung und Klärung Aufenthaltssituation, 
Anbindung und Vermittlung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie Schule etc. 
unterstützt.  
Ergänzend zu dieser Unterstützung konnten mit Stand 30.04.2022 51 junge Men-
schen, die teilweise von den Regelfördersystemen ausgeschlossen sind, im Rahmen 
von "Durchstarten" überwiegend in Ausbildungsverhältnisse, aber auch in sozialversi-
cherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt werden. 
Ebenso konnten zu diesem Berichtszeitpunkt 33 Menschen aus der Zielgruppe an 
Jugendintegrationskursen teilnehmen, von welchen diese aufgrund ihres Aufenthalts-
status im Regelsystem ausgeschlossen worden wären. 
Zudem konnten bis 30.09.2022 aufgrund der Unterstützung und Begleitung durch die 
DiAA Träger mehr als 66 Menschen das Regelsystem des Asylbewerberleistungsge-
setzes verlassen.  
Zu den beiden oben genannten Berichtszeitpunkten 30.04.2022 und 30.09.2022 muss 
am aktuellen Berichtszeitpunkt (9.2.20323) angemerkt werden, dass aufgrund der ge-
nutzten Datenbankstruktur des Landes NRW eine weitere differenzierte Erfassung von 
Ausbildungsaufnahme etc. nicht möglich war. Es ist jedoch davon auszugehen, dass 
sich diese erfolgreichen Fortschritte in den jeweiligen Fällen weiterhin ergeben haben. 
Eine händische Auswertung hierzu ist nochmals zum voraussichtlichen Projektende 
30.06.2023 vorgesehen.  
Zum Frühjahr 2022 wurde die Verteilung der Landesmittel per Beschluss der Len-
kungsgruppe/Bündniskerngruppe KIM/DiAA schwerpunktmäßig auf die besonders 
erfolgreichen Bausteine wie dem Jobcoaching umgeschichtet. Somit konnten 5 weite-
re Träger mit der Aufgabenwahrnehmung des Jobcoaching betraut werden. 
 
Nächste Schritte:

3 
 
Aus Sicht des Amtes für Integration und Vielfalt lohnt es sich, das Programm „Durch-
starten in Ausbildung und Arbeit auch über den 30.06.2023 hinaus fortzuführen, da 
sich die Bausteine 1 (Jobcoaching) und 4 (Jugendintegrationskurse und Innovative 
Kurse) als sinnvolle, ergänzende Angebote für die Case Manager*innen in KIM für die 
Zielgruppe erwiesen haben. Hierzu ergingen im November 2022 Empfehlungsschrei-
ben zur Weiterführung seitens Frau Oberbürgermeisterin sowie der durchführenden 
Träger an die zuständigen Landesministerien, dem Ministerium für Kinder, Jugend, 
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) und dem Ministerium für 
Arbeit, Gesundheit und Soziales.  
Beide Ministerien haben hierzu bereits geantwortet, dass eine anderweitige Fortfüh-
rung in interner Abstimmung sei.  
Sollte das Land eine Fortführung von DiAA in Erwägung ziehen, wird eine entspre-
chende Beschlussvorlage zur Umsetzung in Köln in die zuständigen Gremien einge-
bracht.  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 01.02.2024

Beschlussvorlage Rat

12235 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/160/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 4418/2021 
Freigabedatum 
07.02.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit„ 
hier: Projektverlängerung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
 
1. Die Verwaltung wird mit der Fortsetzung der Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in 
Ausbildung und Arbeit“ sowie der Durchführung von Maßnahmen entsprechend des Konzeptes 
zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln 
des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und des Ministeriums für 
Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) bis zum 30.06.2023 beauftragt. Die Fortsetzung des 
Projektes über den 30.06.2022 hinaus steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bescheidung 
durch die Bezirksregierung Arnsberg.  
 
2. Der Rat beschließt in Folge der fortgesetzten Teilnahme am Landesprogramm die Aufteilung des 
weitestgehend ungeänderten Gesamtprojektvolumens in Höhe von 2.956.360 € inklusive eines 
städtischen Eigenanteils von 591.272 € (20%) auf die Jahre 2022 und 2023 wie folgt:  
 
 Für das Haushaltsjahr 2022 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 
1.389.354,79 €. Im Haushaltsplan 2022 stehen Aufwandsermächtigungen im Teilplan 0504, 
Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe 
von 561.578 € für dieses Projekt zur Verfügung. Der verbleibende Bedarf wird im gleichen 
Teilplan per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, bedarfsgerecht bereitgestellt. 
 
 Für das Haushaltsjahr 2023 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 
742.377,39 €. Dezernat OB wird im Haushaltsplanaufstellungsprozess 2023ff innerhalb des 
Integrationsrat 08.02.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.02.2022 
Wirtschaftsausschuss 10.02.2022 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 14.02.2022 
Jugendhilfeausschuss 08.03.2022 
Finanzausschuss 14.03.2022 
Rat 17.03.2022

2 
dann zugewiesenen Budgets die entsprechenden Mittel im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale 
Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, ggf. durch Umschichtun-
gen oder bedarfsgerecht per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und 
allgemeine Umlagen, vorsehen. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ soll auf der Grundlage 
der geänderten Förderregularien durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW 
fortgesetzt werden. Ein entsprechender Förderantrag wurde bereits im Dezember 2021 bei der Be-
zirksregierung Arnsberg gestellt. Eine Entscheidung des Rates im März 2022 ist zwingend erforder-
lich, damit die Fortsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Initiative nahtlos erfolgen kann und die 
beteiligten Träger die notwendige Planungssicherheit für ihre Arbeit haben.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  (2022) 1.389.354,79 
 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja (2022) 1.111.483,83 €
  80 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    742.377,39 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Erträge    593.901,91 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Mit Ratsentscheid vom 26.03.2020 (0442/2020) wurde die Teilnahme an der Landesinitiative „Durch-
starten in Ausbildung und Arbeit“ des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration 
(MKFFI) und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie die Durchführung 
von Maßnahmen entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative für 
die Zeit vom 01.07.2020 – 30.06.2022 beschlossen. Der Beschluss beinhaltet zudem die Finanzie-
rung des Gesamtprojektvolumens von 2.956.360 € inklusive eines städtischen Eigenanteils von 
591.272 € (20%). 
Mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 11.08.2020 wurden Landesmittel in 
Höhe von insgesamt 2.365.088 € für den gesamten Durchführungszeitraum bewilligt. Davon wurden 
mit Stichtag 31.12.2021 659.618,74 € im Rahmen der Umsetzung der Initiative verausgabt, zuzüglich 
städtischer Eigenmittel in Höhe von 164.904,68 €.  
 
Mit der Richtlinienänderung vom 30.11.2021 hat das Land unter anderem die Möglichkeit eröffnet, die 
Projektlaufzeit von „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ (DiAA) bis zum 30.06.2023 zu verlängern.

4 
Sachstandsbericht zur Umsetzung und weitere Planung 
 
Für die Umsetzung des Programms in Köln soll die Verlängerungsmöglichkeit für „Durchstarten in 
Ausbildung und Arbeit“ in Anspruch genommen werden: Insbesondere durch die Kontaktbeschrän-
kungen der Corona Pandemie waren die Initiierung neuer Kursformate, die Akquise potentieller neuer 
Teilnehmenden, aber auch die Zugangsmöglichkeiten der Teilnehmenden stark eingeschränkt. Paral-
lel hat sich jedoch gezeigt, dass sich sogar trotz der Einschränkungen in der Bewilligungszeit, vor 
allem in den einschränkungsfreien Zeiten im Sommer/Herbst gute Erfolge mit den Menschen der 
Zielgruppe erreichen ließen. Es ist daher sehr zielführend, das Programm auch im kommenden Jahr 
über den 30.06.2022 hinaus fortzuführen.  
 
Die Arbeit der eingebundenen Träger in den unterschiedlichen Bausteinen wie Jobcoaching und di-
verse Kursbausteine (Jugendintegrationskurse und Innovative Kurse) hat bisher 199 Menschen aus 
der Zielgruppe der jungen Geflüchteten mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung erreicht und diese in 
den vielen Handlungsfeldern wie Spracherwerb, psychosoziale Lagen, Verbesserung und Klärung der 
Aufenthaltssituation, Anbindung und Vermittlung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie Schule 
unterstützt. Mit Stand 31.10.2021 wurden 46 junge Menschen, die teilweise von den Regelfördersys-
temen ausgeschlossen sind, im Rahmen von "Durchstarten" überwiegend in Ausbildungsverhältnisse, 
aber auch in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt. 
 
Auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse der Durchführung der Landesinitiative „Durchstarten 
in Ausbildung und Arbeit“ hat das Amt für Integration und Vielfalt zudem unter Beteiligung der soge-
nannten Bündnisforen (fach- und sachkundige Beteiligung der Träger sowie weiterer Akteure) mit 
einem einstimmigen Votum der Lenkungsgruppe eine Neuverteilung der Mittel geplant, die bis zum 
neuen Ende der Projektlaufzeit 30.06.2023 greifen soll. Unter Berücksichtigung der Bedarfslage der 
Zielgruppe ist eine Budgetumschichtung innerhalb des Projektes erforderlich, um die Angebote pass-
genauer zu platzieren.  
Die Auswertung des bisher genutzten Budgets in den einzelnen Bausteinen hat verdeutlicht, dass der 
tatsächliche Bedarf von der bisherigen Planung abweicht. 
 
Baustein 1 Jobcoaching  
 
 Das Jobcoaching ist in Köln gut angelaufen. Die Nachfrage nach dem Angebot ist hoch und 
die Maßnahme führt zu dem gewünschten Erfolg: die Teilnehmer*innen für die Arbeitswelt 
bestmöglich vorzubereiten, zu unterstützen und zu vermitteln. Es sind bis zum Stichtag 
31.10.2021 145 Teilnehmer*innen im Baustein 1 betreut worden. 
 
Baustein 3 Hauptschulabschluss 
 
 Das geplante Budget in diesem Baustein blieb vollständig ungenutzt, da das gut laufende Re-
gelangebot der beiden Träger ausreichend ist, so dass DiAA Teilnehmende auch regulär die 
Angebote außerhalb von DiAA nutzen können. Somit bedarf es keiner Ergänzung durch DiAA. 
 
Baustein 4.1 Jugendintegrationskurse  
 
 Die Abweichung vom geplanten Budget zum tatsächlich genutzten Budget ist in diesem Bau-
stein immens. Dies verdeutlicht, dass die Nachfrage für die Jugendintegrationskurse der in 
Köln erreichten möglichen Teilnehmer*innen der Zielgruppe von DiAA nicht hoch ist. Insge-
samt wurden bis zum Stichtag 31.10.2021 16 Teilnehmer*innen verzeichnet.  
 
Baustein 4.2 Innovative Kurse  
 
 Der Baustein 4.2 lief gut an. Die Nachfrage ist hoch und die Tendenz steigend. Insgesamt ver-
zeichnete dieser Baustein bis zu dem Stichtag 31.10.2021 38 Teilnehmer*innen. 
 
Auf der Grundlage dieser Ergebnisse hat die Projektkoordination folgenden Budgetumschichtungs-
plan erstellt:

5 
 Baustein 1: Budget wird erhöht. Die bisherigen 6 Vollzeitstellen im Jobcoaching laufen weiter 
und werden um weitere 5 Vollzeitstellen erweitert.  
 Baustein 3: Es wird kein Budget mehr berücksichtigt 
 Baustein 4.1: Die Zahl der geplanten Teilnehmer*innen für die neue Laufzeit wird auf 40 Per-
sonen heruntergesetzt, dies bedeutet eine Reduzierung um 78%.  
 Baustein 4.2: Budget wird erhöht. Die bisher geplanten und durchgeführten 5 Kurse laufen 
weiter und werden um 10 weitere, neue Kurse erweitert.  
 
Das Budget ist daher bedarfsgerecht innerhalb der Projektbausteine umzuschichten und an den ver-
längerten Projektzeitraum anzupassen. Das vom Rat am 26.03.2020 beschlossene Gesamtbudget 
bleibt dabei weitestgehend unverändert und wird lediglich neu auf die Haushaltsjahre verteilt. 
 
Die Projektverlängerung sowie die Neuverteilung des Projektvolumens erfolgt vorbehaltlich des erfor-
derlichen Änderungsbescheides der Bezirksregierung Arnsberg. Der entsprechende Änderungsantrag 
wurde mit Hinweis auf den Vorbehalt eines entsprechenden Ratsentscheids bereits gestellt. Die Ver-
waltung geht davon aus, dass in Kürze eine positive Bescheidung erfolgt. 
Die Verwaltung plant, künftig Umschichtungen im Rahmen des Gesamtprojekts und in Abstimmung 
mit dem Land ohne weitere Gremienbeschlüsse durchzuführen. 
 
Finanzierung  
Mit Ratsbeschluss vom 26.03.2020 (0442/2020) wurde bereits die Finanzierung des Gesamtprojekt-
volumens von 2.956.360 € inkl. eines städtischen Eigenanteils von 591.2720€ (20%) beschlossen.  
Nach der nun erfolgten Umschichtung innerhalb des Projektes reduziert sich das kalkulierte Projekt-
volumen geringfügig um 104,40 € auf 2.956.255,60 €. Die Landesförderung beträgt hiervon 
2.365.004,48 €, so dass entsprechend der Förderrichtlinien ein städtischer Eigenanteil von 20%, das 
heißt 591.251,12 € zu erbringen ist. Für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2021 wurden bereits För-
dermittel in Höhe von 659.618,74 € abgerufen und städtische Eigenmittel in Höhe von 164.904,68 € 
aufgewendet. 
Im jeweiligen Haushaltsjahr nicht verausgabte Fördermittel können jeweils bedarfsgerecht in Abstim-
mung mit der Bezirksregierung Arnsberg im folgenden Haushaltsjahr bis längstens 2023 abgerufen 
bzw. verwendet werden.  
Im Haushalt der Stadt Köln wird das Projekt wie folgt finanziert: 
 
2022: 
Für die Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.389.354,79 € stehen im Teilergebnisplan 0504 – 
Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Mittel in 
Höhe von 561.875 € für das Projekt „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ zur Verfügung. Der übri-
ge Finanzbedarf in Höhe von 827.479,79 € wird in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, im 
Rahmen der unechten Deckung durch entsprechende zweckgebundene Mehrerträge im gleichen 
Teilplan in der Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen, zur Verfügung gestellt.  
 
2023: 
Die Aufwendungen in Höhe von insgesamt 742.377,39 € sind im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale 
Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zu berücksichtigen. Dezernat OB 
wird im Haushaltsplanaufstellungsprozess 2023ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die 
erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, oder bedarfsgerecht per unechter Deckung aus der 
Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, vorsehen.

Beratungsverlauf (7)

08.02.2022 Integrationsrat
TOP 8.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.02.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.02.2022 Wirtschaftsausschuss
TOP 16.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
14.02.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.03.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2022 Finanzausschuss
TOP 10.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2022 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4418/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.02.2022
Erstellt
22.12.2021 08:24