Mandari Insight

V/0352/2026

Stadtnetze Münster GmbH: Jahresabschluss 2025

Vorlagen 04.06.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung, Sitzung am 23.06.2026, TOP 9.10

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V_0352_2026 - Anlage 1 - AR-Vorlage 18_2026 JA 2025 SNMS

· application/pdf

Ansehen

V_0352_2026 - Anlage 2 - Jahresabschluss und Lagebericht 2025 der SNMS für den AWFLD

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

5031 Zeichen

V/0352/2026 
V/0352/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Stadtnetze Münster GmbH: Jahresabschluss 2025 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   23.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung  der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster 
GmbH wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen:  
 
1. Der Jahresabschluss 2025 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) der Stadtnetze 
Münster GmbH (Anlage 2) wird festgestellt. 
 
2. Der Lagebericht der Stadtnetze Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2025 wird zur Kennt-
nis genommen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Jahresüberschuss der Stadtnetze Münster GmbH wird im Rahmen eines Beherrschungs- und 
Ergebnisabführungsvertrages von der alleinigen Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH in 
das Finanzergebnis übernommen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadtnetze Münster GmbH  ist eine 100  %-ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Münster 
GmbH (SWMS). Gemäß §  9.4 lit. f  des Gesellschaftsvertrages der SWMS ist die Gesellschafter-
versammlung der SWMS u. a. für die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtnetze Münster 
GmbH zuständig. 
 
Die Stadtnetze Münster GmbH schließt das Geschäftsjahr 2025 mit einer Bilanzsumme von 
571.025 T€ (VJ:  484.017 T€) bei einem Jahresergebnis vor Gewinnabführung von 14.124  T€ 
(VJ: 16.143 T€) ab und liegt damit mit 21,8  % deutlich unter dem geplanten Überschuss von 
18.064 T€.  
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen  
 
11.06.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rothermundt  
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0352/2026 
Die Durchleitungsmengen in den Strom- und Gasnetzen der Stadtnetze und die Wassergewinnung 
in den münsterschen Wasserwerken stellten sich in 2025 gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar: 
 
Strom  1.147 GWh (VJ: 1.156 GWh)  
Gas1  1.878 GWh  (VJ: 1.829 GWh) 
Wasser  13,4 Mio. m³  (VJ: 13,6 Mio. m³) 
 
Die Umsatzerlöse stiegen auf dieser Basis um 6,3 % auf 317,3 Mio. € (VJ: 298,6 Mio. €), der Mate-
rialaufwand um 5,6 % auf 211,7 Mio. € (VJ: 200,5 Mio. €). Netzentgelte und die von den Verbrau-
cher:innen vereinnahmten gesetzlichen Umlagen trugen mit 191.548 T€ (VJ: 197.083 T€) maßgeb-
lich zu den Umsatzerlösen bei. Weitere Erlöse ergaben sich u.a. aus Erträgen aus dem Belas-
tungsausgleich nach EEG2 bzw. KWKG 3 (22.058 T€; VJ: 20.192 T€), Bau- und Betriebsleistungen 
sowie Wasserlieferungen an die Gesellschafterin SWMS (28.520 T€; VJ: 38.635 T€) sowie Bau- 
und Betriebsleistungen für den Ausbau des Glasfasernetzes (31.698  T€; VJ:  21.805 T€). Beim 
Materialaufwand wirkten sich insbesondere Aufwendungen für Instandsetzung/Reparaturen 
(69.201 T€; VJ: 66.002 T€), die Nutzung vorgelagerter Netze (50.466 T€; VJ: 43.906 T€), Umlagen 
des vorgelagerten Netzbetreibers  Amprion (25.954 T€; VJ:  16.195 T€), Netzeinspeisung 
(23.464 T€; VJ:  22.470 T€) sowie für Verlustenergien (11.064  T€; VJ:  17.927 T€) aus. Der 
Personalaufwand betrug im Berichtsjahr 38.715  T€ (VJ:  35.084 T€), wobei durchschnittlich 407 
(VJ: 390) Mitarbeitende beschäftigt waren. Als sonstige betriebliche Aufwendungen wurden an die 
Städte Münster und Drensteinfurt Konzessionsabgaben i.H.v. 17.945 T€ (VJ: 17.739 T€) abge-
führt.  
 
Trotz eines gegenüber dem Vorjahr um 7,9  % verbesserten Betriebsergebnisses (EBIT) i.H.v. 
25.419 T€ fällt der abzuführende Jahresüberschuss i.H.v. 14.124 T€ aufgrund des Finanzergeb-
nisses (-10.845 T€; VJ: -7.228 T€) insgesamt um knapp 2 Mio. € niedriger aus als im Jahr 2024.  
 
Ausführliche Informationen sind dem Jahresabschluss 2025 (Anlage 2) und der Aufsichtsratsvorla-
ge 18/2026 (Anlage 1) zu entnehmen, über die der Aufsichtsrat der SWMS in seiner Sitzung am 
11.06.2026 beraten wird.  
 
Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss 
Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner 
GmbH & Co. KG, Dortmund, haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwen-
dungen gegen oder zusätzliche Hinweise zum Jahresabschluss der Stadtnetze Münster GmbH 
ergeben. Nach Durchsicht des vorgelegten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungs-
vermerk versehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der Jahresabschluss als plausibel und 
vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der 
Stadtnetze Münster GmbH zum Bilanzstichtag 31.12.2025. 
 
i.V. 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtdirektorin und Kämmerin 
 
Anlagen: 
Anlage 1:  Vorlage an den Aufsichtsrat der SWMS Nr. 18/2025: Jahresabschluss 2025 der 
 Stadtnetze Münster GmbH 
Anlage 2:  Jahresabschluss und Lagebericht 2025 der Stadtnetze Münster GmbH 
 
  
 
1 ohne Gasverbrauch der GuD -Anlage der SWMS  
2 Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare -Energien-Gesetz - EEG 2023) 
3 Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft -Wärme-Kopplung  
 (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2025)

V_0352_2026 - Anlage 1 - AR-Vorlage 18_2026 JA 2025 SNMS

2401 Zeichen

((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 18/2026 
 
 
Betreff 
Jahresabschluss 2025 der Stadtnetze Münster GmbH 
 
 
Berichterstatter 
Sebastian Jurczyk 
 
 
Anlage 
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers mit Bestätigungsvermerk 
darin als Anlagen enthalten: 
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025, bestehend aus: 
- Bilanz  
- Gewinn- und Verlustrechnung  
- Anhang  
- Lagebericht 
 
 
Antrag 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) wolle beschließen: 
 
Der Gesellschafterversammlung der SWMS werden folgende Beschlüsse zur Annahme 
empfohlen: 
 
Die Geschäftsführung der SWMS wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der 
Stadtnetze Münster GmbH folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
1. Der Jahresabschluss 202 5 (Bilanz, Gewinn - und Verlustrechnung, Anhang) wird 
festgestellt. 
 
2. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 wird zur Kenntnis genommen. 
Münster, 19.05.2026   
 
Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0352/2026

Seite 2 von 2 
 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) 
3. Das Ergebnis in Höhe von 14.124.446,33 EUR wird entsprechend dem 
Ergebnisabführungsvertrag von der alleinigen Gesellschafterin, der Stadtwerke 
Münster GmbH, übernommen. 
 
4. Der Geschäftsführung der Stadtnetze Münster GmbH wird für das Geschäftsjahr 
2025 Entlastung erteilt. 
 
 
Begründung 
Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn - und Verlustrechnung, Anhang) sowie der 
Lagebericht für das Geschäftsjahr 202 5 wurden von BKP Dr. Bergmann Kauffmann und 
Partner GmbH & Co. KG, Dortmund, geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. 
Erläuterungen sind aus den beiliegenden Anlagen ersichtlich. 
 
Die kaufmännischen Aufgaben der Stadtnetze Münster GmbH werden im Rahmen der 
Geschäftsbesorgung von der Stadtwerke Münster GmbH wahrgenommen. Um die 
Synergieeffekte auch bei der Prüfung des Jahresabschlusses 202 6 zu nutzen ist es 
sinnvoll, dass die Stadtnetze Münster GmbH dieselbe Abschlussprüfungsgesellschaft 
beauftragt, die den Einzel - und Konzernabschluss der Gesellschafterin Stadtwerke 
Münster GmbH prüft. 
 
Es ist vorgesehen, dass für den Jahresabschluss 202 6 der Stadtwerke Münster GmbH 
die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt wird. Hierzu wird auf die Vorlage 
an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH Nr. 20/2026 verwiesen. 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Sebastian Jurczyk   gez. Frank Gäfgen

V_0352_2026 - Anlage 2 - Jahresabschluss und Lagebericht 2025 der SNMS für den AWFLD

164750 Zeichen

Jahresabschluss und Lagebericht 
 
zum 31. Dezember 2025 
 
Bestätigungsvermerk 
 
 
Stadtnetze Münster GmbH 
Münster 
 
 
 
 
 
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG 
Wirtschaft sprüfungsgesellschaft  
Steuerberatungsges ellschaft 
Partnerschaftsregister: AG Essen PR 2988  
UStIdNr.: DE 294 190 990 
Sitz der Gesellschaft: 
  44263 Dortmund
        Phoenixseestraße 21
Internet: www.breidenbach-wp.de
Telefon +49 231 628566-0 
 Telefax  +49 231 628566-9
Rechtsanwälte  
WIRTSCHAFTSPRÜFUNG I STEUERBERATUNG I RECHTSBERATUNG
Anlage 2 zur Beschlussvorlage V/0352/2026

Anlage 1
31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024
A k t i v a € € P a s s i v a € €
A. Anlagevermögen A.  Eigenkapital
I.   Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnete s Kapital 102.000,00 102.000,00
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie II. Kapitalrücklage 163.489.757,74 163.489.757,74
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.471.504,33 5.291.809,99 163.591.757,74 163.591.757,74
II.  Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 38.529.110,96 21.159.231,28 B. Rückstellungen
2. Verteilungsanlagen 370.591.525,00 308.037.925,27 1. R ückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 15.859.230,00 15.125.424,00
3. Technische Anlagen und Maschinen 15.931.250,00 14.0 15.886,00 2. Steuerrückstellungen 269.274,43 0,00
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.391.094,00 5.677.037,00 3. Sonstige Rückstellungen 8.732.398,08 11.409.385,93
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 79.346.012,92 83.606.199,46 24.860.902,51 26.534.809,93
510.788.992,88 432.496.279,01
III. Finanzanlagen
C. Verbindlichkeiten
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.030.000,00 1.5 30.000,00 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstit uten 1.841,21 2.482,40
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.394.700,0 0 2.000.000,00 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellung en 1.761.443,67 2.099.539,77
3. Sonstige Ausleihungen 27.095,36 39.549,90 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32.110.551,04 25.847.823,79
4.451.795,36 3.569.549,90 4. Verbindlichkeiten gegenüb er verbundenen Unternehmen 305.434.213,12 228.517.553 ,55
davon gegenüber Gesellschafter  305.415.501,38 €
520.712.292,57 441.357.638,90                                                        (VJ: 228.516.754,57 € )
5. Sonstige Verbindlichkeiten 4.472.872,29 3.530.553,1 6
B. Umlaufvermögen davon aus Steuern 3.800.361,38 €
                                                       (VJ: 2.976.633,91 € )
I.   Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 8.106.628,52 8.035. 979,39 343.780.921,33 259.997.952,67
2. Unfertige Leistungen 13.824.296,84 6.742.976,86
3. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 184.257,00 0,00
22.115.182,36 14.778.956,25 D. Rechnungsabgrenzungsposten 38.791.235,13 33.892.966,46
II.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.265. 512,00 14.421.001,44
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.726.253 ,65 7.766.089,34
davon gegen Gesellschafter € 0,00
(Vorjahr: € 0,00)
3. Sonstige Vermögensgegenstände 5.171.032,58 3.725.869,65
 27.162.798,23 25.912.960,43
III.  Guthaben bei Kreditinstituten 573.463,77  1.469.046,77
49.851.444,36 42.160.963,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 461.079,78 498.884,45
571.024.816,71 484.017.486,80 571.024.816,71 484.017.486,80
Münster, den 29. April 2026
Stadtnetze Münster GmbH
Bilanz der Stadtnetze Münster GmbH, Münster
zum 31.12.2025

Anlage 2
2025 2024
€ €
1.   Umsatzerlöse 317.276.568,83 298.583.676,12
2.   Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unf ertigen Leistungen 7.081.319,98 2.833.590,88
3.   Andere aktivierte Eigenleistungen 20.442.497,21 17.985.109,78
4.   Sonstige betriebliche Erträge 1.297.773,10 3.500 .031,90
5.   Materialaufwand
      a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs -
63.014.943,20 71.002.433,97
      b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 148.69 6.054,21 129.494.645,21
211.710.997,41 200.497.079,18
6.   Personalaufwand
      a) Löhne und Gehälter 30.024.412,86 27.281.868, 70
      b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
          Altersversorgung und für Unterstützung 8.6 91.004,69 7.801.795,34
          davon für Altersversorgung € 2.525.306,88 38.715.417,55 35.083.664,04
          (Vorjahr: € 2.451.031,87)
7.   Abschreibungen 
      a) auf immaterielle Vermögensgegenstände
          des Anlagevermögens und Sachanlagen 20.388 .257,01 18.461.601,18
      b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermöge ns, soweit diese 
          die in der Kapitalgesellschaft üblichen A bschreibungen überschreiten 1.485.509,12 0,00
21.873.766,13 18.461.601,18
8.   Sonstige betriebliche Aufwendungen
     a) Konzessionsabgabe 17.945.331,53 17.739.180,72
     b) Andere übrige sonstige betriebliche Aufwend ungen 30.433.948,63 27.574.026,49
48.379.280,16 45.313.207,21
9.   Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermö gens 102.624,52 49.971,34
      Davon aus verbundenen Unternehmen € 101.790,3 4 (Vorjahr: € 48.800,00)
10.  Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 74.560,86 8 2.322,71
      Davon aus Abzinsung € 13,00 (Vorjahr: € 0,00)
11.  Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertp apiere des Umlaufvermögens 500.000,00 0,00
12.  Zinsen und ähnliche Aufwendungen 10.522.433,75 7 .360.549,64
      Davon an verbundene Unternehmen € 10.186.222, 87 (Vorjahr: € 7.069.141,89)
      Davon aus Aufzinsung € 323.894,27 (Vorjahr: €  286.046,86)
13. Ergebnis nach Steuern 14.573.449,50 16.318.601,48
14.  Sonstige Steuern 449.003,17 175.613,33
15.  Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgef ührter Gewinn -14.124.446,33 -16.142.988,15
16. Jahresergebnis 0,00 0,00
Münster, den 29. April 2026
Stadtnetze Münster GmbH
Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtnetze Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2025 (01.01.-31.12.)
          stoffe und für bezogene Waren

Anlage 3
 
Seite 1  
 
 
 
 
 
Stadtnetze Münster GmbH 
 
Anhang  
für das Geschäftsjahr 2025 (1. Januar – 31. Dezember) 
 
Die Stadtnetze Münster GmbH, Münster, (Gesellschaft ) wurde mit notarieller Urkunde vom 
24. September 2005 gegründet und am 26. Oktober 200 5 unter HRB 10209 in das Handels-
register des Amtsgerichts Münster eingetragen.  
 
Mit Vertrag vom 26. Juni 2020 wurde der Teilbetrieb  Versorgungsnetze von der Stadtwerke 
Münster GmbH auf die Stadtnetze Münster GmbH ausgeg liedert. Die Ausgliederung wurde 
am 19. August 2020 im Handelsregister eingetragen und erfolgte mit wirtschaftlicher Rückwir-
kung auf den 1. Januar 2020. 
 
 
I.
 Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 
 
Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden ents prechend dem Gesellschaftsvertrag 
nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblich en Rechnungslegungsvorschriften des 
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes sowie des  EnWG aufgestellt. Unter Berück-
sichtigung der aus der Art des Betriebs folgenden B esonderheiten wurde die Darstellung der 
Sachanlagen in der Bilanz (§ 265 Abs. 5 HGB) um den Posten „Verteilungsanlagen” erweitert.  
 
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Sie ist verpflichtet, den 
Jahresabschluss und den Lagebericht nach § 316 ff. HGB sowie die Ordnungsmäßigkeit der 
Geschäftsführung nach § 53 HGrG prüfen zu lassen. 
 
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren an-
gewandt. 
 
 
II. Erläuterungen zu Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 
 
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wur-
den beibehalten. 
 
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenst ände sowie Sachanlagen werden zu 
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. 
 
Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten die direkt zurechenbaren Einzel-
kosten sowie Lagergemeinkosten. Für Vermögensgegens tände der Energie- und Wasser-
netze werden darüber hinaus Regiegemeinkosten berüc ksichtigt. Die Zuschlagssätze für die 
Regiegemeinkosten betragen in Abhängigkeit von den maßnahmenbeteiligten technischen 
Funktionsbereichen zwischen 1,3 und 6,6 Prozent. Sie bemessen sich nach den Herstellungs-
kosten vor Regiegemeinkosten. Der Zuschlagssatz für Lagergemeinkosten beträgt zehn Pro-
zent auf Lagermaterialentnahmen. Fremdkapitalzinsen  sind nicht in die Herstellungskosten 
eingegangen. Erhaltene Zuschüsse wurden, soweit es sich nicht um von Anschlussnehmern 
erhaltene Baukostenzuschüsse für das vorgelagerte Netz (BKZ) und Netzanschlusskostenbei-
träge (NAK) handelte, von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt.

Anlage 3
 
Seite 2  
 
 
 
 
 
Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Liegt der 
beizulegende Wert zum Abschlussstichtag dauerhaft u nter dem Buchwert, wird bzw. wurde 
dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen.  
 
Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Liegt der bei-
zulegende Wert zum Abschlussstichtag (dauerhaft) unter dem Buchwert, wird bzw. wurde dem 
durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen.  
 
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern 
zu Grunde.  
 
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagevermögen betragen bei:  
Immateriellen Vermögensgegenständen     3 –    7 Jahre 
Grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich 
der Bauten auf fremden Grundstücken     7 –  50 Jahre 
Verteilungsanlagen                 20 – 55 Jahre 
Technischen Anlagen und Maschinen     5 –  22 Jahre 
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung   5 –  14 Jahre 
 
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250 € w erden unmittelbar als Aufwand erfasst. 
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 251 € und 800 € werden im 
Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben und inventarisiert. 
 
Die Finanzanlagen betreffen die zum 31.01.2024 erwo rbenen Anteile (51 %) an der Seck 
GmbH, Münster, in Höhe von 1.030 T€ sowie Ausleihun gen an selbiges Unternehmen 
(3.395 T€; VJ: 2.000 T€). Die Ausleihungen haben ei ne Laufzeit bis zum 30.06.2039 
(2.000 T€) bzw. 30.11.2035 (1.500 T€ ) und sind erstmalig zum 30.06.2025 (2.000 T€) bzw. 
30.03.2029 (1.500 T€) zu tilgen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen w urden aufgrund 
der sich laut Wirtschaftsplanung der Seck GmbH nur langsam erholenden Jahresergebnisse 
und einem negativen Eigenkapital der Seck GmbH zum 31.12.2024 von – 2.220 T€ in Höhe 
von 500 T€ außerplanmäßig abgeschrieben. Weiter sind Ausleihungen an Mitarbeiter in Höhe 
von 27 T€ enthalten, diese werden in Höhe des Nennw erts abzüglich erhaltener Tilgungen 
ausgewiesen. 
 
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind unter Berü cksichtigung von Abschreibungen gem. 
§ 253 Abs. 4 HGB zu fortgeschriebenen, durchschnitt lichen Anschaffungskosten oder zum 
niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlusssti chtag bewertet. Die Vorräte beinhalten 
noch nicht abgerechnete Aufträge an Dritte (unfertige Leistungen) in Höhe von 13.824 T€ (Vor-
jahr 6.743 T€) sowie geleistete Anzahlungen für Vorräte in Höhe von 184 T€. 
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten unter Berücksichti-
gung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Zur A bdeckung des allgemeinen Kreditrisikos 
wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Seit d em Geschäftsjahr 2015 werden Erstat-
tungsansprüche gegen den Übertragungsnetzbetreiber, welche sich aus dem Belastungsaus-
gleich für Einspeisevergütungen bzw. der Abrechnung  der gesetzlichen Umlagen ergeben, 
periodengleich aktiviert. Für das Jahr 2025 wurden 1.650 T€ innerhalb der sonstigen Vermö-
gensgegenstände berücksichtigt.  
 
Liquide Mittel werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Anlage 3
 
Seite 3  
 
 
 
 
 
Die unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnl iche Verpflichtungen ausgewiesenen 
Rückstellungen für Deputatverpflichtungen werden na ch dem versicherungsmathematischen 
Verfahren der "Projected Unit Credit Method" (Methode der laufenden Einmalprämie) ermittelt. 
Gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB wurden die Rückstellungen mit dem ihrer Restlaufzeit entspre-
chenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich aus den vergangenen zehn Ge-
schäftsjahren ergibt. Dementsprechend wurde in Verb indung mit der Rückstellungsabzin-
sungsverordnung der für Ende Dezember 2025 veröffentlichte Wert der Bundesbank in Höhe 
von 2,06 % bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren ein bezogen. Weiterhin wurden eine Kosten-
steigerung von 2,5 % p. a. und eine Fluktuationsrate von bis zu 2 % p. a. in die versicherungs-
mathematischen Berechnungen einbezogen. Als Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln 
2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.  
 
Die Gesellschaft ist Mitglied der Kommunalen Versor gungskasse Westfalen-Lippe (KVW), 
Münster. Zweck der Anstalt ist es, den Arbeitnehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung 
eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorg ung zu gewähren. Die Gesellschaft hat 
sich bei Begründung der Mitgliedschaft verpflichtet, alle Arbeitnehmer zu versichern, die nach 
dem Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehm er kommunaler Verwaltungen und Be-
triebe (VNS TV-G) zu versichern sind. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 betrug der Umlage-
satz 4,5 % zuzüglich eines Sanierungsgeldes in Höhe  von 3,25 % (Abrechnungsverband I) 
bzw. 6,9 % (Abrechnungsverband II). Die Umlage im A brechnungsverband I und das Sanie-
rungsgeld werden von der Gesellschaft allein getrag en. Im Abrechnungsverband II trägt die 
Gesellschaft 6,5 %, auf die Arbeitnehmer entfallen 0,4 %. Die Summe der beitragspflichtigen 
Entgelte für das Jahr 2025 beträgt 27.647 T€ (Vorjahr 24.998 T€). Für den auf die Gesellschaft 
entfallenden Teilbetrag der Unterdeckung der Versorgungsverpflichtungen in der KVW wurde 
für den Stichtag 31. Dezember 2025 ein Wert in Höhe von 27.762 T€ ermittelt. Die Ermittlung 
des Unterdeckungsbetrags erfolgte nach versicherung smathematischen Grundsätzen der 
“Projected Unit Credit Method". Als Rechnungsgrundl agen wurden dabei die Richttafeln 
2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, der Rechnungszins auf Basis eines 10-jährigen Betrach-
tungszeitraums und einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß Rückstellungs-
abzinsungsverordnung in Höhe von 2,06 %, künftige Gehaltssteigerungen von 1,5 % p. a. und 
eine Rentendynamik in Höhe von 1,0 % p. a. berücksichtigt. Für die Unterdeckung wurden bis 
zum 31. Dezember 2025 13.698 T€ unter den Pensionsr ückstellungen bilanziert, so dass die 
verbleibende Deckungslücke 14.064 T€ beträgt. Die H öhe der Zuführung im Berichtsjahr be-
trug 703 T€.  
 
Jubiläumsrückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem durchschnittlichen 
Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenom menen Restlaufzeit von 15 Jahren 
(2,22 %) unter Berücksichtigung eines Gehaltstrends von 2,0 % p. a. sowie einer Fluktuations-
rate von bis zu 2,0 % p. a. versicherungsmathematisch ergibt. 
 
Die Altersteilzeitrückstellung ist gemäß IDW RS HFA 3 gebildet; die Abzinsung erfolgt gemäß 
§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz unter Berücksichtigung 
eines Gehaltstrends von 2 % p. a. Der vertraglichen  Ausgestaltung der Altersteilzeitverpflich-
tung liegt ausschließlich das Blockmodell zu Grunde. 
 
Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.  
 
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünft iger kaufmännischer Beurteilung not-
wendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei werden alle Risiken und ungewissen Verbind-
lichkeiten ausreichend berücksichtigt.

Anlage 3
 
Seite 4  
 
 
 
 
 
Latente Steuern werden für zeitliche, sich in Zukunft voraussichtlich umkehrende Differenzen 
zwischen den handels- und steuerrechtlichen Bilanza nsätzen gebildet, soweit dies nach 
§ 274 HGB zulässig ist. Im Rahmen des Organschaftsverhältnisses mit der Stadtwerke Müns-
ter (Organträger) werden diese dort ermittelt und angegeben.  
 
2. Angaben zu Posten der Bilanz 
 
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.  
 
Die Finanzanlagen werden mit einem Zinssatz von 4,88 % (2.000 T€) bzw. 4,38 % (1.500 T€) 
(Ausleihungen an verbundene Unternehmen) bzw. 2,5 %  p. a. (sonstige Ausleihungen) ver-
zinst.  
 
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betr effen Abrechnungen aus Netznutzung 
gegen dritte Lieferanten im Netz Münster, verminder t um die darauf bereits erhaltenen Ab-
schlagszahlungen. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist auch die anteilige 
Verbrauchsabgrenzung des Lieferjahres zum Bilanzstichtag enthalten. Wie im Vorjahr wurden 
Forderungen gegen den Übertragungsnetzbetreiber Amp rion GmbH, Dortmund, mit Verbind-
lichkeiten gegenüber selbigem verrechnet, da hierdurch eine klarere und übersichtlichere Dar-
stellung der Vermögenslage erreicht wird. 
 
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegenüber der Glasfaser Müns-
ter GmbH & Co. KG und resultieren aus der Abrechnun g des Glasfaserausbaus Dezember 
2025.  
 
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wes entlichen Steuererstattungsansprü-
che, debitorische Kreditoren sowie Ansprüche gegenü ber dem vorgelagerten Netzbetreiber.  
Von den sonstigen Vermögensgegenständen entstehen 1.801 T€ (Vorjahr 2.095 T€) rechtlich 
erst nach dem Stichtag. Es handelt sich hierbei um noch nicht abziehbare Vorsteuerbeträge.  
 
Alle Forderungen haben eine Laufzeit unter einem Jahr.  
 
Das Stammkapital (102 T€) sowie die Kapitalrücklage (163.490 T€) sind unverändert. Alleinige 
Gesellschafterin ist die Stadtwerke Münster GmbH. 
 
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beinhalten eine Rückstellung 
für Deputatverpflichtungen (2.162 T€) sowie eine Rü ckstellung zur Abdeckung der Verpflich-
tungen aus einer möglichen Unterdeckung KVW (13.698  T€). Der Unterschiedsbetrag nach 
§ 253 Abs. 6 HGB beträgt bezüglich der Deputatrücks tellung -74 T€ und der Sanierungs-
geldrückstellung -1.087 T€.  
 
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 8.732 T€ b etreffen im Wesentlichen das Regulie-
rungskonto Strom (2.157 T€), ausstehende Eingangsre chnungen (1.489 T€), drohende Ver-
luste aus dem Glasfaserausbau (1.485 T€) sowie Prüf ungskosten (112 T€). Daneben beste-
hen Rückstellungen für noch auszugleichende Persona laufwendungen (Mehrarbeit, Leis-
tungszulage, Altersteilzeit, Jubiläum etc.) in Höhe von 2.715 T€. 
 
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden für noch nicht fertiggestellte Hausan-
schlussarbeiten vereinnahmt.  
 
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistu ngen ist auch die Abgrenzung der Ein-
speiseaufwendungen zum Bilanzstichtag enthalten.

Anlage 3
 
Seite 5  
 
 
 
 
 
Die gegenüber verbundenen Unternehmen bilanzierten Verbindlichkeiten entfallen im Wesent-
lichen mit 209.196 T€ auf langfristige Gesellschafterdarlehen, mit 82.095 auf kurzfristige Liqui-
ditätshilfen sowie mit 14.124 T€ auf das noch abzuführende Jahresergebnis 2025. Sofern zu-
lässig, werden Forderungen gegen die Gesellschafterin mit den Verbindlichkeiten gegenüber 
der Gesellschafterin verrechnet. Hinsichtlich der A ngaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen 
Posten gemäß § 265 Abs. 3 HGB wird ergänzend auf den Tätigkeitsabschluss verwiesen. 
 
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten (3.800 T€), 
kreditorische Debitoren (662 T€) sowie erhaltene Sicherheitsleistungen (6 T€).  
 
 
 
 
 
Für die von den Anschlussnehmern empfangenen BKZ un d NAK wurde ein passiver Rech-
nungsabgrenzungsposten (38.786 T€) gebildet, der ratierlich mit 5 % p. a. aufgelöst wird.  
 
 
3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 
 
Die Umsatzerlöse in Höhe von 317.277 T€ beinhalten im Wesentlichen die Netzentgelte und 
die von den Letztverbrauchern vereinnahmten gesetzl ichen Umlagen (191.548 T€), Erträge 
aus dem Belastungsausgleich nach EEG bzw. KWKG (22. 058 T€), Bau- und Betriebsleistun-
gen sowie Wasserlieferungen an die Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH (28.520 T€), 
Bau- und Betriebsleistungen für den Ausbau des Glasfasernetzes (31.698 T€) und Erträge aus 
der Abrechnung von Mehrmindermengen Strom und Gas (8.305 T€). Sie wurden im Einzugs-
gebiet von Münster erzielt.

Anlage 3
 
Seite 6  
 
 
 
 
 
Die aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 20.442 T€ resultieren überwiegend aus Leistun-
gen im Bereich der Versorgungsnetze.  
 
Die sonstigen betrieblichen Erträge (1.298 T€) enthalten im Wesentlichen Aufwandserstattun-
gen für die Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtsc haft Münster (441 T€), Erträge aus dem 
Abgang von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens (226 T€), Schadenersatz-
ansprüche (204 T€) sowie Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen (141 T€).  
 
Der Materialaufwand (211.711 T€) weist im Wesentlic hen Aufwendungen für Instandset-
zung/Reparaturen (69.201 T€), die Nutzung vorgelage rter Netze (50.466) T€, Umlagen des 
vorgelagerten Netzbetreibers (25.954 T€), Netzeinspeisung (23.464 T€) sowie für Verlustener-
gien (11.064 T€) auf.  
 
Der Personalaufwand (38.715 T€) ist im Berichtsjahr in Folge der Personalentwicklung gestie-
gen. Im Jahr 2025 wurden durchschnittlich 407 (Vorj ahr 390) Mitarbeiter beschäftigt. Die Be-
legschaft bestand durchschnittlich aus 355 (Vorjahr 341) vollzeitbeschäftigten und 52 (Vorjahr 
49) teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern.  
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (48.379 T€) beinhalten hauptsächlich Aufwendun-
gen im Zusammenhang mit den Servicevereinbarungen der Stadtwerke Münster (22.444 T€), 
die Konzessionsabgaben an die Städte Münster und Drensteinfurt (17.945 T€), IT-Dienstleis-
tungen (2.231 T€), Mieten und Pachten (450 T€) sowie Beratungsleistungen (440 T€). 
 
Das Finanzergebnis resultiert im Wesentlichen aus d er Verzinsung des Gesellschafterdarle-
hens (8.750 T€), Zinsen für kurzfristige Liquiditätshilfen der Gesellschafterin Stadtwerke Müns-
ter GmbH (1.436 T€), aus der Wertberichtigung der Anteile an der Seck GmbH, Münster (500 
T€) sowie durch Aufzinsungen von Rückstellungen (324 T€). Davon entfallen 313 T€ auf Pen-
sionsrückstellungen.  
 
Das Ergebnis der Gesellschaft wird durch sonstige Steuern in Höhe von 449 T€ (Grundsteuern 
378 T€, Kraftfahrzeugsteuer 24 T€, Energiesteuer 8 T€, sonstige 39 T€) belastet. 
 
III. Angaben zum Jahresergebnis 
 
Gemäß des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages wird das Ergebnis vor Gewinn-
abführung in Höhe von 14.124 T€ an die Gesellschafterin Stadtwerke Münster abgeführt. 
 
 
IV. Ergänzende Angaben 
 
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 
 
Aus den Pacht- und Betriebsführungsverträgen mit de r Stadtwerke Münster GmbH und der 
smartOPTIMO GmbH & Co. KG ergibt sich für das Jahr 2026 eine Zahlungsverpflichtung in 
Höhe von 49.269 T€.  
 
Aus Leasingverträgen mit einer Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren resultieren Verpflich-
tungen in Höhe von insgesamt 91 T€.  
 
Die Verpflichtungen aus Bestellungen für Investitionen beliefen sich zum 31. Dezember 2025 
auf 69,1 Mio. €.

Anlage 3
 
Seite 7  
 
 
 
 
 
2. Zusammensetzung der Organe, Aufwendungen für Organe 
 
2.1 Geschäftsführung 
 
Geschäftsführer der Gesellschaft sind  
Herr Franz Süberkrüb, Laer, Vorsitzender der Geschäftsführung  
Frau Alexandra Rösing, Coesfeld  
 
2.2 Gesamtbezüge für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans 
 
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen im Jahr 2025 490 T€ und setzten sich wie 
folgt zusammen: 
 
 
 
 
 
3. Angaben gemäß § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 
 
Von der Gesellschafterin Stadtwerke Münster wurden folgende wesentliche Leistungen bezo-
gen: 
  
Dienstleistungen im Rahmen der Servicevereinbarungen 18.208 T€, Netzverluste 11.064 T€, 
Mehr-/Mindermengen Strom/Gas 6.249 T€, Miete Betrie bsgrundstücke 4.236 T€, Energiebe-
zug der Netze 4.010 T€, Entgelt für dezentrale Eins peisung 2.240 T€, Stromeinspeisung und 
KWK-Vergütung dezentraler Anlagen 1.622 T€, Bau- und Betriebsleistungen 803 T€. 
 
An die Gesellschafterin wurden im Wesentlichen folgende Leistungen abgerechnet: 
 
Netzentgelte 145.147 T€, Bau- und Betriebsleistunge n 17.575 T€, Wasserlieferungen 
10.945 T€, Mehr-/Mindermengen Strom/Gas 5.057 T€. 
 
4. Abschlussprüferhonorar 
 
Auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars nach § 2 85 Nr. 17 HGB wird verzichtet, weil 
diese im Konzernabschluss des einbeziehenden Mutterunternehmens enthalten ist.

Anlage 3
 
Seite 8  
 
 
 
 
 
5. Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen 
zustande gekommen sind 
 
Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine Geschäfte mit nahestehenden Personen abgeschlossen, 
die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. 
 
6. Einbeziehung in Konzernabschluss 
 
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Ko nzernabschluss der Gesellschafterin, 
Stadtwerke Münster GmbH, Münster (Stadtwerke Münster), einbezogen (kleinster und größter 
Konsolidierungskreis), welcher wiederum in den Gesamtabschluss der Stadt Münster eingeht. 
Der Konzernabschluss ist am Sitz des Mutterunternehmens erhältlich und wird im Bundesan-
zeiger elektronisch veröffentlicht. 
 
7. Nachtragsbericht 
 
Nach dem Bilanzstichtag haben sich die Konflikte im Nahen Osten durch die militärische In-
vasion der Vereinigten Staaten und Israels im Iran erheblich verschärft. Dadurch nimmt die 
Volatilität der Energiemärkte derzeit zu, was zu Chancen und Risiken führen kann. Die aktu-
ellen Entwicklungen werden im Hinblick auf ihre Auswirkungen kontinuierlich analysiert und 
bewertet. Eine Quantifizierung der potenziellen finanziellen Auswirkungen ist derzeit noch 
nicht möglich.  
 
 
 
Münster, den 29. April 2026 
 
 
Stadtnetze Münster GmbH 
 
 
 
Franz Süberkrüb   Alexandra Rösing

Anlage 3
   Seite    9
Stand am Abgänge Umbuchungen erh. Zuschüsse Stand am Sta nd am Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am Stand am Stand  am
01.01.2025 31.12.2025 01.01.2025 31.12.2025 31.12.2025 3 1.12.2024
€ € € € € € € € € € € € €
I.
Entgeltlich erworbene Konzessionen, 11.776.491,20                               974.049 ,41                            44.265,00                           -                                       12.794.805,61                               6.4 84.681,21                           pA 838.620,07                          7.323.301,28                            5.471.504,33                           5.291.809,99                                 
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Summe I. 11.776.491,20                              974.049,41                           -                                         44.265,00                           -                                       12.794.805,61                               6.484.6 81,21                           838.620,07                          -                                                -                             7.323.30 1,28                            5.471.504,33                           5.291.809,99                                
II.
1. Grundstücke und Bauten 55.516.438,55                               1.495.996,70                        119.100,88                          16.596.179,40                   73.48 9.513,77                               34.357.207,2 7                         pA 716.014,31                          112.818,77                                34.960.402,81                          38.529.1 10,96                         21.159.231,28                              
2. Verteilungsanlagen 919.372.326,70                            41.695.79 0,20                      405.374,67                          39.805.694,35                   2.197.31 8,60                    998.271.117,98                             611.334.401,43                       pA 15.761.339,22                     340.187,67                                627.679.592,98                        370.591.525,00                      308.037.925,27                            
apA 924.040,00                          
3. Technische Anlagen und Maschinen 46.492.418,64                               73.165, 06                              3.063.230,94                      49.628.814,64                               32.476.532,64                         pA 1.2 21.032,00                       33.697.564,64                          15.931.250,00                         14.015.886,00                              
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 25.569.918,75                               1.827.761,21                        1.491.689,68                      737.547,20                         26.6 43.537,48                               19.892.881, 75                         pA 1.745.072,72                       1.491.689,68                             20.252.443,48                          6.391.094 ,00                           5.677.037,00                                 
gA 106.178,69                          
5. Geleistete Anzahlungen und 83.606.199,46                               56.548.199,47                      60.246.916,89 -                  -                                       79 .907.482,04                               -                                              apA 561.469,12                          561.469,12                                79.346.012,92                         83.606.199,46                              
Anlagen im Bau
Summe II. 1.130.557.302,10                         1 01.640.912,64                   2.016.165,23                      44.265,00 -                          2.197.318,60                    1.227.940.465,91                         698.061.023,09                       21.035.146,06                     1.944.69 6,12                             -                             717.151.473,03                        51 0.788.992,88                      432.496.279,01                            
Summe I. und II. 1.142.333.793,30                         102.614.962,05                   2.016.165,23                       -                                         2.197.318,60                    1.240.7 35.271,52                         704.545.704,30                       21.873.766,13                     1.944.696,12                             -                             724.474.774,31                        516.260.497,21                      437.78 8.089,00                            
III.
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.530.000,00                                 1.530. 000,00                                 apA 500.000,0 0                          500.000,00                                1.030.000,00                           1.530.000,00                                 
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 2.000.000,00                                 1.500.000,00                        105.300,00                          3.394.700,00                                 3.394.700,00                           2.0 00.000,00                                 
3. Sonstige Ausleihungen 39.549,90                                       -                                           12.454,54                            27.095,36                                       27.095,36                                 39.549,90                                      
Summe Finanzanlage 3.569.549,90                                 1.500.000,00                        117 .754,54                          -                                         -                                       4.951.795,36                                 -                                              -     500.000,00                          -                                                -                             500.000,00                                4.451.795,36                           3.569 .549,90                                
G e s a m t 1.145.903.343,20                         104.114.962,05                   2.133.919,77                      -                                         2.197.318,60                    1.245.687.06 6,88                         704.545.704,30                       22.373.766,13                     1. 944.696,12                             -                             724.974.774,31                        520.712.292,57                      441.357.638 ,90                            
Erläuterung der Abkürzungen: pA 20.282.078,32                     
apA 1.985.509,12                       
pA        =     planmäßige Abschreibungen                                                                       gA 106.178,69                          
gA        =     geringwertige Anlagegüter/Vollabsch reibung gemäß § 6 Abs. 2 EStG
apA     =    außerplanmäßige Abschreibungen
Stadtnetze Münster GmbH
Entwicklung des Anlagevermögens 2025
Abschreibungen / Wertberichtigungen Buchwerte
Finanzanlagen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Zugänge
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Anlage 4
 
Seite 1  
 
 
 
 
Lagebericht der Stadtnetze Münster GmbH  
für das Geschäftsjahr 2025 
 
 
1. Grundlagen des Unternehmens 
 
1.1. Geschäftsmodell 
 
Die Stadtnetze Münster GmbH, Münster (Stadtnetze Münster) ist eine 100 %ige Toch-
tergesellschaft der Stadtwerke Münster GmbH, Münster ( Stadtwerke Münster). Die 
Stadtnetze Münster betreibt Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgungsnetze in 
ihren Konzessionsgebieten sowie die Wasserwerke in Münster. 
 
Das Kerngeschäft der Stadtnetze Münster ist die Planung, der Betrieb, die Instandhal-
tung sowie der bedarfsgerechte Ausbau der Versorgungsnetze und Wasserwerke. Die 
Stadtnetze Münster übernimmt in ihren Konzessionsgebieten die Marktrolle des grund-
zuständigen Messstellenbetreibers. Zudem werden Bau- und Betriebsführungsleistun-
gen insbesondere für die Geschäftsfelder Straßenbeleu chtung und Glasfaser der 
Stadtwerke Münster sowie der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG erbracht. 
 
Der Lagebericht stellt die Geschäftsfelder entsprechend den betrieblichen Strukturen 
dar. Die Tätigkeiten der Stadtnetze Münster als Verteilungsnetzbetreiber im Sinne des 
§ 6b Abs. 7 Satz 4 EnWG werden im Abschnitt „Wirtschaftsbericht" erläutert. 
 
Die Stadtnetze Münster sind mit einem Anteil von 51 % an dem Tief- und Rohrleitungs-
bauunternehmen Seck GmbH, Münster beteiligt. Die Bete iligung dient der nachhalti-
gen Kapazitätssicherung für den Ausbau, die Erneuerung sowie Störungsbereitschaf-
ten der von den Stadtnetzen Münster betriebenen Versorgungsnetze. 
 
Die Stadtnetze Münster hat mit der smartOPTIMO GmbH &  Co. KG, Osnabrück  
(smartOPTIMO), einen Vertrag über Dienstleistungen für den Betrieb von Messstellen 
und Messung abgeschlossen. Von der smartOPTIMO werden di e dafür notwendigen 
Betriebsmittel gepachtet. 
 
Zur Durchführung unterstützender Tätigkeiten wurde eine Servicevereinbarung mit der 
Stadtwerke Münster abgeschlossen. Leistungsumfang und Prei se werden jährlich an 
die benötigte Leistungsmenge und die hierfür entstehenden Kosten angepasst. 
 
Zwischen der Stadtnetze Münster und der Stadtwerke Mün ster besteht ein Ergeb-
nisabführungsvertrag. Das Jahresergebnis 2025 wird an di e Stadtwerke Münster ab-
geführt.

Anlage 4
 
Seite 2  
 
 
 
 
1.2. Ziele und Strategien  
 
Die aus den Zielen der Stadtnetze Münster abgeleitet e Unternehmensstrategie, die 
eine Perspektive bis 2030 aufzeigt, umfasst insbesondere d ie Kernelemente „Trans-
formation der Energienetze“, „Zukunftsfähige Wasserverso rgung“, „Kundenorientie-
rung“ sowie „Energieeffizienz, Klimaneutralität und Umweltschutz“. Die „Transforma-
tion der Energienetze“ zielt dabei auf die erfolgreic he Umsetzung der Energiewende 
ab und soll eine erneuerbare Energieversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtnetze 
Münster ermöglichen. Der Fokus auf eine „Zukunftsfähige Wasserversorgung“ ist auch 
aufgrund des Münsteraner Bevölkerungswachstums unabdi ngbar. Die „Kundenorien-
tierung“ nimmt die gestiegenen Informationsbedarfe und die stärkere Einbindung der 
Netzkunden, der Bürgerinnen und Bürger und der Kommun e in die Aktivitäten der 
Stadtnetze Münster in den Blick. Bei jeglichen Zukunft sbetrachtungen spielen Nach-
haltigkeit und Effizienz eine bedeutende Rolle und gehören zum Kern der Strategie. 
 
Ziel der Stadtnetze Münster ist es, alle Letztentscheidu ngsprozesse zu beherrschen. 
Hierzu gehören die Geschäftsprozesse mit allen Netzkunden, alle diskriminierungs-
sensiblen Prozesse wie auch die selbständige Ausführung de s Betriebs der Versor-
gungsnetze und der Wasserwerke. Bei unterstützenden Tätig keiten wird ein Auftrag-
geber-Auftragnehmer-Prinzip umgesetzt. 
 
Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt netze Münster werden alle Netz-
kunden betreut. Dies gilt für Lieferanten, Endkunden, Einspeiser sowie Messstellen-
betreiber und Messdienstleister. Dabei ist die angemessene Gleichbehandlung Hand-
lungsmaxime für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.  
  
Die bestehenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards, zur Gewährleistung einer siche-
ren und zuverlässigen Versorgung, werden auch durch unabhängige Experten geprüft. 
Das Qualitätsmanagement in den technischen Bereichen ist nach ISO 9001 zertifiziert. 
In diesem Rahmen erfolgte auch eine Zertifizierung des technischen Sicherheitsma-
nagements (TSM) für die Gas-, Wasser-, Wärme- und Stromversorgungsanlagen. Zu-
sätzlich sind die Stadtnetze Münster nach ISO 50001 Energiemanagement zertifiziert. 
Das Informations-Managementsystem ist im Zusammenhang mi t den Anforderungen 
des IT-Sicherheitskataloges gem. § 11 EnWG zertifiziert. 
 
 
2. Wirtschaftsbericht 
 
2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 
 
Das Geschäftsjahr 2025 ist gekennzeichnet durch ein leicht es Wachstum der deut-
schen Wirtschaft. Der Anstieg der Verbraucherpreise lieg t mit einer Inflationsrate von 
2,2 % nur geringfügig über dem von der europäischen Zentralbank angestrebten Ziel-
niveau. Die Energiepreise sind im Vergleich zum Vorjahr tendenziell etwas gesunken. 
Der Strom- und Erdgasverbrauch ist weiterhin von Verbrauchseinsparungen und einer 
wachsenden dezentralen Stromerzeugung geprägt und im Vergleich zum Vorjahr trotz 
einer kühleren Witterung nur geringfügig angestiegen.

Anlage 4
 
Seite 3  
 
 
 
 
Der gesetzliche Rahmen für die Transformation der Versorgungsinfrastrukturen hin zur 
Klimaneutralität entwickelt sich stetig weiter. Die von der Bundesregierung angekün-
digte Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung  der EU-Gas Richtlinie 
soll notwendige Voraussetzungen für ein Gelingen der Ga snetztransformation schaf-
fen. Zudem wird die kommunale Wärmeplanung einen Rah men für die lokale Trans-
formation der Versorgungsinfrastruktur vorgeben. Die  von der Bundesregierung ge-
plante Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes kann jedoch zu neuen Unsicherhei-
ten führen. Die Energiewende macht große Anstrengun gen aller Beteiligten und er-
hebliche Investitionen in die Versorgungsinfrastruktur erforderlich.  
 
Der notwendige Ausbau und die Erneuerung der Versor gungsinfrastruktur führen zu 
einer erheblichen Ausweitung von Baumaßnahmen. Dies führt insbesondere im städ-
tischen Raum zu Belastungen unter anderem für Anwohneri nnen und Anwohner und 
den Verkehr. Gleichzeitig wird die Durchführung von Bau maßnahmen aufgrund von 
höheren Ansprüchen in den Bereichen Kampfmittelüberp rüfung, Verkehrssicherung, 
Schutz von Grünflächen/Baumbeständen, Bodenmanagement und spartenübergrei-
fender Synchronisation immer komplexer und aufwändiger. Hinzu kommen eine hohe 
Auslastung der Kapazitäten von Tief- und Leitungsbau unternehmen sowie unverän-
dert hohe Preissteigerungen bei Bauleistungen und Material.   
 
Strom- und Gasnetz: 
 
Für den wirtschaftlichen Betrieb von Strom- und Gasnet zen sind die rechtlichen Vor-
gaben und deren regulatorische Umsetzung prägend. Neben dem Energiewirtschafts-
gesetz (EnWG) und der Vielzahl der damit im Zusammenhang stehenden Gesetze und 
Verordnungen sind auch die Auswirkungen des Erneuerb are-Energien-Gesetzes 
(EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Energiefinanzierungs-
gesetzes (EnFG) von Bedeutung. Die Umsetzung der Energ iewende und der hierfür 
von Gesetzgeber und Regulierungsbehörden geschaffene Rahmen haben großen Ein-
fluss auf die Geschäftstätigkeit der Stadtnetze Münster. 
 
Die derzeit noch gültige Anreizregulierungsverordnung ( ARegV) sieht die Festlegung 
von Erlösobergrenzen und Effizienzvorgaben für das St rom- und Gasnetz jeweils für 
eine fünfjährige Regulierungsperiode durch die Bundesnetzagentur bzw. eine Landes-
regulierungsbehörde vor. Die laufende vierte Regulierungsperiode endet für Gasnetz-
betreiber im Jahr 2027 und für Stromnetzbetreiber im Jahr 2028.  
 
Die gesetzlich vorgeschriebene Umstellung der Gasqualitä t von L-Gas auf H-Gas er-
folgt in Münster entsprechend des überregionalen Net zentwicklungsplans Gas der 
Fernleitungsnetzbetreiber für ein erstes Umstellungs gebiet im Jahr 2026 und für ein 
zweites Umstellungsgebiet im Jahr 2029. Vor der Umstell ung müssen sämtliche mit 
Erdgas betriebenen Geräte im betroffenen Netzgebiet erhoben und auf die Umstellung 
der Gasqualität vorbereitet werden. Die Erhebung der  Erdgas-Geräte wurde für das 
erste Umstellungsgebiet im Geschäftsjahr 2025 abgeschlossen.

Anlage 4
 
Seite 4  
 
 
 
 
Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen: 
 
Die Stadtnetze Münster setzen in der Rolle des grundz uständigen Messstellenbetrei-
bers den im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelten Rollout von intelligenten 
Messsystemen und modernen Messeinrichtungen um. 
 
Sonstige Sparten: 
 
Die Energiewende hat das Ziel, die Wärmeversorgung auf erneuerbare und klimascho-
nende Energien umzustellen. Dies wird einen Ausbau un d eine Nachverdichtung der 
Fern- und Nahwärmenetze bedingen. Eine hohe Anschlussquo te und Auslastung der 
Fern- und Nahwärmenetze sind dabei entscheidend für de n preiswerten und wirt-
schaftlichen Betrieb. Gleichzeitig steht die Wärmeversorgung über Fern- und Nahwär-
menetze in Konkurrenz zu anderen Energieträgern. Insbesondere besteht eine Wech-
selwirkung zu der zunehmenden Wärmeerzeugung mit strombetriebenen Wärmepum-
pen und den regulierten Gasnetzen. 
 
Über die kommunale Wärmeplanung werden wichtige Eckpfe iler für den zukünftigen 
Ausbau und die Nutzung von Fern- und Nahwärmenetzen ge setzt. Die Verabschie-
dung der kommunalen Wärmeplanung für Münster ist im J ahr 2026 vorgesehen. Um 
die notwendige Dekarbonisierung der bestehenden Wärm enetze voranzubringen, 
wurde zudem ein Transformationsplan im Sinne der Bun desförderung für effiziente 
Wärmenetze (BEW) erstellt. Der BEW-Transformationsplan ist die Basis für die Bean-
tragung von Fördermitteln. 
 
Für die Wasserversorgung findet regelmäßig ein Benchmark zwischen Wasserversor-
gungsunternehmen statt. Dieser Benchmark unterstützt di e Landesregierung und die 
im Wirtschaftsministerium angesiedelte Landeskartellbehörde bei der Beurteilung der 
Angemessenheit der Wasserpreise. Die Stadtnetze Münster s ind als Betreiber des 
Wasserversorgungsnetzes und der Wasserwerke für die Stadtwerke Münster Teil die-
ses Benchmarks.  
 
2.2. Geschäftsverlauf 
 
Im Geschäftsjahr 2025 wurde mit einem Jahresergebnis vor  Ergebnisabführung von 
14,1 Mio. € das Ziel des Wirtschaftsplans von 18,1 Mio. € nicht erreicht. Neben Mehr-
kosten im Glasfaserausbau und im Betrieb der Wärmenetze haben außerplanmäßige 
Abschreibungen sowie die Zuführung zu einer Rückstellung für Stilllegungskosten und 
unvermeidbaren Rückbau im Gasnetz zu einer ungeplant en Belastung des Jahreser-
gebnisses geführt. Die Mehrkosten im Glasfaserausbau resultieren insbesondere aus 
höheren Verlegekosten in einzelnen Ausbaugebieten, in denen ein großflächiger Be-
tonunterbau unter der Oberfläche die Erschließung erheblich erschwert hat. Die Mehr-
kosten im Betrieb der Wärmenetze sind durch höhere Netz verluste sowie eine Groß-
störung und die hierdurch notwendige Ersatzversorgung de r Kunden entstanden. Die 
außerplanmäßigen Abschreibungen betreffen insbesonder e ein Teilgebiet des Wär-
menetzes, in dem keine wirtschaftlich tragfähige Anschlussqu ote erreicht werden 
konnte. Eine Rückstellung für Stilllegungskosten und unver meidbaren Rückbau im 
Gasnetz musste aufgrund einer Neubewertung durch das Institut der Wirtschaftsprüfer

Anlage 4
 
Seite 5  
 
 
 
 
(IDW) erstmalig gebildet werden. Höhere Erlöse im Strom- und Gasnetz sowie niedri-
gere planmäßige Abschreibungen aufgrund späterer Inbetriebnahmen haben sich da-
gegen positiv auf das Jahresergebnis ausgewirkt. 
Leistungsindikatoren 
 
Zur internen Steuerung des Unternehmens werden die folgenden bedeutsamsten 
finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatore n, die für das Verständnis des 
Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft von Bedeutung sind, herangezogen: 
 
Finanzielle Indikatoren Ist 
2025 
Plan 
2025 
Relative  
Veränderung 
Jahresergebnis vor  
Ergebnisabführung 14,1 Mio. € 18,1 Mio. € - 22,1 % 
Umsatzerlöse 317,3 Mio. €   304,7 Mio. €  + 4,1 % 
Investitionen* 100,4 Mio. €   97,4 Mio. €  + 3,1 % 
* Investitionen in Sachanlagevermögen inkl. immaterieller Vermögensgegenstände abzgl. Zuschüsse 
 
Nicht-finanzielle Indikatoren Ist 
2025 
Plan 
2025 
Relative  
Veränderung 
Durchleitungsmenge  
Stromnetz  1.147 Mio. kWh  1.135 Mio. kWh  + 1,1 %  
Durchleitungsmenge  
Gasnetz* 1.878 Mio. kWh  1.904 Mio. kWh   - 1,4 %  
Wassergewinnung der  
eigenen Wasserwerke 13,4 Mio. m³  14,1 Mio. m³  - 5,0% 
* Durchleitungsmenge für Kunden mit einer mengenbasierten Abrechnung, ohne Gasverbrauch der GuD-Anlage 
der Stadtwerke Münster 
 
Die Umsatzerlöse liegen um 4,1 % über dem Planansatz. Der Anstieg ist im Wesentli-
chen auf höhere Erlöse im Stromnetz sowie aus Bauleistu ngen für das Geschäftsfeld 
Glasfaser der Stadtwerke Münster GmbH und der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG 
zurückzuführen. 
Strom- und Gasnetz: 
 
Die erzielten Umsatzerlöse im Stromnetz liegen im Geschä ftsjahr 2025 mit 
157,6 Mio. € über den geplanten Umsatzerlösen von 150, 1 Mio. €. Die Umsatzerlöse 
im Stromnetz entfallen insbesondere auf Erlöse aus N etzentgelten in Höhe von 
104,2 Mio. € (Planwert: 103,5 Mio. €). Die geringfügig höheren Erlöse resultieren aus

Anlage 4
 
Seite 6  
 
 
 
 
der gegenüber dem Plan um 1,1 % auf 1.147 Mio. kWh a ngestiegene Durchleitungs-
menge und einem leicht angestiegenen Leistungsbezug von Industrie- und Gewerbe-
kunden.  
 
Neben den Erlösen aus Netzentgelten sind die Erlöse aus Einspeisung EEG/KWKG 
und gesetzlichen Umlagen gegenüber dem Plan deutlich  angestiegen. Der Anstieg 
resultiert insbesondere aus dem stark angestiegenen A ufschlag für besondere Netz-
nutzung (ehemals §19 StromNEV-Umlage). Diesen Erlösen stehen jedoch zum Plan 
gestiegene Materialaufwendungen gegenüber. 
 
Die Umsatzerlöse im Gasnetz liegen mit 42,9 Mio. € rund 2,6 Mio. € über dem Plan-
wert. Die Umsatzerlöse entfallen in Höhe von 37,3 Mio.  € (Planwert: 35,1 Mio. €) auf 
Erlöse aus Netzentgelten. Eine im Planwert umsatzminde rnd berücksichtigte Risiko-
vorsorge im Zusammenhang mit der Umstellung der kalkulatorischen Nutzungsdauern 
aufgrund der Festlegung „KANU 2.0“ der Bundesnetzagentur wurde aufgrund von han-
delsrechtlichen Vorgaben nicht gebildet. Die Durchleit ungsmenge liegt mit 
1.878 Mio. kWh aufgrund von geringeren Verbräuchen d er Industrie- und Gewerbe-
kunden geringfügig unter der geplanten Menge.  
 
Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen: 
 
Die im Geschäftsjahr 2025 erzielten Erlöse in Höhe von 1,9 Mio. € liegen insbesondere 
aufgrund einer Erhöhung der Messstellenentgelte über d en geplanten Erlösen (Plan-
wert: 1,7 Mio. €). Die Stadtnetze Münster haben die Erhöhung der Preisobergrenzen 
im Messstellenbetriebsgesetz zum 1. Juli 2025 umgesetzt. 
 
Sonstige Sparten: 
 
Die geplanten Umsatzerlöse in den sonstigen Sparten in  Höhe von 112,6 Mio. € wur-
den mit 114,8 Mio. € geringfügig übertroffen. Die Umsatzerlöse in den sonstigen Spar-
ten entfallen in Höhe von 51,9 Mio. € auf Bau-, Betriebsführungs- und sonstige techni-
sche Leistungen, wobei der Großteil hiervon aus Bauleistungen für das Geschäftsfeld 
Glasfaser der Stadtwerke Münster GmbH und Glasfaser Mü nster GmbH & Co. KG 
resultiert. Die ebenfalls in den sonstigen Sparten enthaltenen Umsatzerlöse aus Netz-
entgelten für das Wasser- und Wärmenetz liegen auf dem  Niveau der geplanten Er-
löse. Die Erlöse aus der Wassergewinnung der eigenen W asserwerke sind mit 
10,9 Mio. € rund 6,0 % niedriger als geplant. Aufgru nd von Verzögerungen bei der 
Inbetriebnahme neuer Anlagen wurde die geplante Eig enproduktionsmenge nicht er-
reicht. 
 
Spartenübergreifend: 
 
Im Geschäftsjahr 2025 wurden 100,4 Mio. € in das Sachanlagevermögen abzgl. Inves-
titionszuschüssen sowie immaterielle Vermögensgegenstände investiert. Die Investiti-
onen erfolgen insbesondere in die Versorgungsnetze un d Wasserwerke. Neben dem 
kontinuierlichen Ausbau und der Erneuerung der Vertei lernetze war ein wesentlicher 
Schwerpunkt der Neubau und der Netzanschluss eines Ums pannwerkes im Strom-
netz. Zusätzlich sind weiterhin hohe Investitionen zur Erneuerung der Wasserwerke

Anlage 4
 
Seite 7  
 
 
 
 
getätigt worden. Das geplante Investitionsvolumen von 97,4 Mio. € wurde leicht über-
troffen. 
 
Die Stadtnetze Münster haben im Geschäftsjahr 2025 durchschnittlich 407 Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 390 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) beschäftigt. Der 
Personalanstieg um 4,4 % spiegelt insbesondere die Herausforderungen der Energie- 
und Wärmewende und zusätzliche Personalbedarfe für die Instandhaltung der Versor-
gungsnetze wider. Die Stadtnetze Münster verfügt über  keine eigene Personalabtei-
lung. Alle Belange des Personalwesens werden dienstle istend von der Stadtwerke 
Münster erbracht. Die Personalstrategie der Stadtnetze Münster entspricht der bei der 
Stadtwerke Münster verfolgten Strategie. Mit Blick auf die strategische Ausrichtung der 
Stadtnetze Münster und die Gestaltung effizienter Str ukturen wird die Organisation 
stetig weiterentwickelt. 
 
Die Entwicklung und die wirtschaftliche Lage der Stadtnetze Münster sind für das Ge-
schäftsjahr 2025 insgesamt als zufriedenstellend zu beurteilen.  
 
2.3. Ertragslage 
 
Die Umsatzerlöse wurden mit 200,6 Mio. € (Vorjahr: 184 ,6 Mio. €) in den regulierten 
Sparten Strom- und Gasnetz erzielt. In der Sparte Messs tellenbetrieb für intelligente 
Messsysteme und moderne Messeinrichtungen betragen die Umsatzerlöse 1,9 Mio. €  
(Vorjahr: 1,4 Mio. €). In den sonstigen Sparten wurden Umsatzerlöse von 114,8 Mio. €  
(Vorjahr: 112,6 Mio. €) erzielt. 
 
Strom- und Gasnetz: 
 
Die Umsatzerlöse in der Sparte Stromnetz liegen mit 15 7,6 Mio. € deutlich über dem 
Niveau des Vorjahres und gliedern sich wie folgt: 
in Mio. € 2025 2024 Veränderung
 
Netzentgelte 104,2     99,4 4,8 
Einspeisung EEG/KWKG 22,0  20,2 1,8 
Gesetzliche Umlagen 26,1 16,1 10,0 
Sonstige Umsatzerlöse 5,3  10,4 - 5,1 
Spartenumsatz Stromnetz 157,6 146,1 11,5 
 
Die Umsatzerlöse aus Netzentgelten basieren auf den von der Bundesnetzagentur ge-
nehmigten Erlösobergrenzen. Die Erlösobergrenze wurd e entsprechend den Vorga-
ben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zum 1. Janu ar 2025 angepasst. Ne-
ben den Effizienzvorgaben der Bundesnetzagentur wurde d er beantragte Kapitalkos-
tenaufschlag für das Jahr 2025 und der Verbraucherprei sindex des Jahres 2023 be-
rücksichtigt. Die Umsatzerlöse aus Netzentgelten beinhalten auch die Erlöse aus dem 
Messstellenbetrieb für konventionelle Messeinrichtungen sowie Konzessionsabgaben.  
 
Der Umsatz aus Netzentgelten liegt mit 4,8 % über dem Vorjahr. Der Anstieg ist ins-
besondere bedingt durch gestiegene Netznutzungsentgelt e, welche sich für einen 
durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 3.500 kWh/Jahr um

Anlage 4
 
Seite 8  
 
 
 
 
3,8 % im Vergleich zum Preisblatt 2024 erhöht haben. Der Anstieg der Netznutzungs-
entgelte resultiert im Wesentlichen aus preisbeding ten Kostensteigerungen für das 
vorgelagerte Netz und hohen Investitionen in das Str omnetz. Gegenläufig haben ver-
ringerte Preise für die Beschaffung von Netzverlusten den Anstieg der Netznutzungs-
entgelte etwas gedämpft. Die Durchleitungsmenge von 1.147 Mio. kWh liegt dagegen 
rund 0,8 % unter dem Vorjahr. 
 
Die Umsatzerlöse aus Einspeisung EEG/KWKG umfassen den B elastungsausgleich 
für geleistete Vergütungen an Anlagenbetreiber aus d em Erneuerbare-Energien-Ge-
setz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).  Die Umsatzerlöse aus 
gesetzlichen Umlagen entfallen insbesondere auf die v on den Netzkunden zu verein-
nahmende Offshore-Netzumlage und den Aufschlag für besondere Netznutzung (ehe-
mals §19 StromNEV-Umlage). Insbesondere der Aufschlag für besondere Netznut-
zung hat sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Die Umsatzerlöse aus Ein-
speisung EEG/KWKG und gesetzlichen Umlagen stellen für  Stromnetzbetreiber, mit 
Ausnahme von Periodenverschiebungen, durchlaufende Post en dar. Erstattungsan-
sprüche gegen den Übertragungsnetzbetreiber aus dem Belastungsausgleich für Ein-
speisevergütungen und aus der Abrechnung der gesetzlichen Umlagen werden perio-
dengleich aktiviert, sofern der Erstattungsanspruch bereits im laufenden Geschäftsjahr 
entstanden ist.  
 
Die sonstigen Umsatzerlöse enthalten überwiegend Erlöse aus Baukostenzuschüssen 
und Netzanschlusskostenbeiträgen sowie Mindermengenabrechn ungen. Die Verrin-
gerung der sonstigen Umsatzerlöse resultiert aus niedrigeren Strompreisen für die Ab-
rechnung von Mindermengen an Lieferanten. Den verringerten Umsatzerlösen aus der 
Abrechnung von Mindermengen stehen gesunkene Material aufwendungen aus der 
Abrechnung von Mehrmengen gegenüber. 
 
Die Umsatzerlöse in der Sparte Gasnetz haben sich um 11,4 % auf 42,9 Mio. € erhöht 
und gliedern sich wie folgt: 
 
in Mio. € 2025 2024 Veränderung
 
Netzentgelte 37,3 31,9 5,4 
Sonstige Umsatzerlöse 5,6  6,6 - 1,0 
Spartenumsatz Gasnetz 42,9 38,5 4,4 
 
Die Umsatzerlöse aus Netzentgelten basieren im Gasnetz a uf den von der Regulie-
rungskammer NRW genehmigten Erlösobergrenzen. Die Erlösobergrenze wurde ent-
sprechend den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung  (ARegV) zum 1. Januar 
2025 angepasst. Neben den Effizienzvorgaben wurde der be antragte Kapitalkosten-
aufschlag für das Jahr 2025 und der Verbraucherpreisindex des Jahres 2023 berück-
sichtigt. Ebenso wurde ab dem Jahr 2025 von den neuen M öglichkeiten der Festle-
gung „KANU 2.0“ der Bundesnetzagentur Gebrauch gemacht und die kalkulatorischen 
Nutzungsdauern unter Beibehaltung der linearen Abschreibungsmethode auf das Jahr 
2045 verkürzt. Die Umsatzerlöse aus Netzentgelten beinhal ten auch die Erlöse aus 
dem Messstellenbetrieb für konventionelle Messeinrichtung en sowie Konzessionsab-
gaben.

Anlage 4
 
Seite 9  
 
 
 
 
Der erhebliche Anstieg der Umsatzerlöse aus Netzentgelten um 16,9 % resultiert aus 
höheren Netznutzungsentgelten. Die Netznutzungsentgelt e haben sich für einen 
durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Verbrauch v on 35.000 kWh/Jahr um 
17,7 % im Vergleich zum Preisblatt 2024 deutlich erhöht . Der Anstieg resultiert aus 
höheren Preisen für die Inanspruchnahme des vorgelage rten Gasnetzes, der Verkür-
zung der kalkulatorischen Nutzungsdauern gemäß der Festlegung KANU 2.0 und dem 
deutlichen gestiegenen Verbraucherpreisindex im Jahr 2023. Die Durchleitungsmenge 
bei Netzkunden mit einer mengenbezogenen Abrechnung li egt mit 1.878 Mio. kWh 
leicht über dem Vorjahresverbrauch von 1.829 Mio. kWh. Der Anstieg resultiert im We-
sentlichen aus höheren Verbräuchen von Gewerbe- und Industriekunden. 
 
Die sonstigen Umsatzerlöse enthalten überwiegend Erlö se aus der Erstattung von 
Kosten der Marktraumumstellung von L-Gas auf H-Gas, aus Baukostenzuschüssen 
und Netzanschlusskostenbeiträgen sowie aus Mindermengenabr echnungen. Der 
Rückgang der sonstigen Umsatzerlöse resultiert insbesondere aus geringeren Kosten-
erstattungen für die Marktraumumstellung von L-Gas auf H-Gas. 
 
Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen: 
 
Im Geschäftsjahr 2025 wurde der Einbau von modernen Messeinrichtungen weiter vo-
rangetrieben. Ebenso hat der Einbau von intelligente n Messsystemen deutlich an 
Fahrt aufgenommen. Die Pflichteinbauquote für intel ligente Messsysteme zum 
31.12.2025 von 20 % der Pflichteinbaufälle wurde übe rtroffen. Die erzielbaren Erlöse 
sind durch die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen  begrenzt. Die Erhöhung der 
Umsatzerlöse um 35,7 % auf 1,9 Mio.  € (Vorjahr: 1,4 Mio. €) ist neben dem weiter 
fortschreitenden Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsys-
temen auf die Anpassung der Messstellenentgelte an die a ngehobenen gesetzlichen 
Preisobergrenzen zum 1. Juli 2025 zurückzuführen. Der Aus tausch alter Stromzähler 
durch intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen wird sich noch über 
einen Zeitraum von mehreren Jahren erstrecken. 
 
Sonstige Sparten: 
 
Die Umsatzerlöse in den sonstigen Sparten von 114,8 Mio . € (Vorjahr: 112,6 Mio. €) 
setzen sich wie folgt zusammen: 
 
in Mio. € 2025 2024 Veränderung
 
Netzentgelte Wassernetz 27,9  26,5 1,4 
Netzentgelte Wärmenetz 22,2 21,7 0,5 
Wassergewinnung 10,9  10,6 0,3 
Bau-, Betriebsführungs- und sons-
tige technische Leistungen 51,9 52,4 - 0,5 
Sonstige 1,9  1,4 0,5 
Spartenumsatz Sonstige Sparten 114,8 112,6 2,2 
 
Die Umsatzerlöse in den sonstigen Sparten resultieren insbesondere aus der Nutzung 
des Wasser- und Wärmenetzes, der Wassergewinnung und aus  Bau- und Betriebs-
führungsleistungen für die Geschäftsbereiche Straßenbeleuchtung und Glasfaser der

Anlage 4
 
Seite 10  
 
 
 
 
Stadtwerke Münster. Ebenso werden Erlöse aus Bau- und Betriebsführungsleistungen 
für die Glasfaser Münster GmbH & Co. KG und aus wei teren technischen Leistungen 
erzielt. 
 
Die Sparten Wasser- und Wärmenetz unterliegen nicht dem EnWG. Die erzielten Um-
satzerlöse resultieren im Wesentlichen aus Netznutzungs entgelten, die der Stadt-
werke Münster in Rechnung gestellt werden. Es handelt  sich zu großen Teilen um 
Pauschalentgelte, welche zu Beginn des Jahres auf Basis d er erwarteten Mengen- 
und Preisentwicklung in den Sparten Wasser- und Wärmenetz vereinbart werden. Die 
Wasserlieferungen der Wasserwerke werden mit einem Refer enzpreis an die Stadt-
werke Münster abgerechnet. Der Anstieg der Umsatzerlöse aus der Wassergewinnung 
resultiert aus einem höheren Referenzpreis. 
 
Die Umsatzerlöse aus Bau-, Betriebsführungs- und sonstigen technischen Leistungen 
basieren auf den entstandenen Kosten bzw. mit den je weiligen Kunden vereinbarten 
Leistungsverzeichnissen. Die auf dem hohen Niveau des Vorjahres liegenden Umsatz-
erlöse resultieren insbesondere aus der Bautätigkei t für das Geschäftsfeld Glasfaser 
der Stadtwerke Münster und für die Glasfaser Münster GmbH & Co. KG. 
 
Spartenübergreifend: 
 
Die aktivierten Eigenleistungen von 20,4 Mio. € (Vorja hr: 18,0 Mio. €) entfallen vor 
allem auf die Aktivierung von Netzbaumaßnahmen.  
 
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im G eschäftsjahr 2025 insbesondere 
aus Erstattungen von Wasserentnahmeentgelten, Schadenersat zzahlungen für Lei-
tungsbeschädigungen durch Dritte, Erträgen aus Anlagenabgängen sowie Mitarbeiter-
anteilen für geleaste Firmenfahrzeuge. 
  
Der Materialaufwand erhöhte sich um 11,2 Mio. € auf 211,7 Mio. € und umfasst insbe-
sondere Material- und Fremdleistungsaufwendungen für die Erbringung von Bau- und 
Betriebsführungsleistungen sowie die Instandhaltung un d den Betrieb der Versor-
gungsnetze und Wasserwerke, Aufwendungen für die Nutzu ng vorgelagerter Netze, 
Einspeisevergütungen nach EEG und KWKG, die Weiterleitung der von den Netzkun-
den vereinnahmten gesetzlichen Umlagen an den Übertr agungsnetzbetreiber sowie 
Energie- und Wasserverbräuche. Der Anstieg des Materia laufwandes ergibt sich ins-
besondere aus preisbedingt deutlich gestiegenen Aufwe ndungen für die Inanspruch-
nahme des vorgelagerten Strom- und Gasnetzes sowie die Weiterleitung des verein-
nahmten Aufschlages für besondere Netznutzung und der Offshore-Umlage an den 
Übertragungsnetzbetreiber. Dagegen sind die Aufwendungen für die Beschaffung von 
Netzverlusten im Strom- und Wärmenetz aufgrund niedrigerer Beschaffungspreise ge-
sunken. Ebenso verringerten sich die Aufwendungen aus d er Abrechnung von Mehr-
mengen an Lieferanten aufgrund stabilisierter Strom-  und Gaspreise im Bezugszeit-
raum. Die Entwicklung dieser Aufwendungen korrespondier t mit gleichfalls gesunke-
nen Umsatzerlösen aus der Abrechnung von Mindermengen an Lieferanten. 
 
Der Personalaufwand von 38,7 Mio. € (Vorjahr: 35,1 Mi o. €) spiegelt die personelle 
Entwicklung der Stadtnetze Münster im Zusammenhang mit  dem Ausbau und der 
Transformation der Versorgungsinfrastruktur hin zur K limaneutralität wider. Ebenso

Anlage 4
 
Seite 11  
 
 
 
 
führen eine Tariferhöhung zum 01.06.2025 und der Ans tieg der Sozialabgaben zu 
deutlich gestiegenen Personalaufwendungen. 
 
Die planmäßigen Abschreibungen entfallen insbesondere auf das Sachanlagevermö-
gen der Versorgungsnetze und Wasserwerke. Für ein Teil gebiet des Wärmenetzes 
wurde aufgrund einer zu geringen Anschlussquote eine au ßerplanmäßige Abschrei-
bung in Höhe von 0,9 Mio. € vorgenommen. Ebenso wurde eine entgeltlich erworbene 
Software in Höhe von 0,6 Mio. € außerplanmäßig abgesch rieben, weil die Software 
aufgrund anhaltender Funktionseinschränkungen nicht in den Regelbetrieb übergehen 
wird. 
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 48,4 Mio . € (Vorjahr: 45,3 Mio. €) be-
inhalten insbesondere Konzessionsabgaben, Aufwendungen für Shared-Service-Leis-
tungen und Gebäudenutzung der Stadtwerke Münster sowie IT- und Beratungsleistun-
gen. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwend ungen ist insbesondere durch 
höhere Aufwendungen für Shared-Service-Leistungen begründet. 
 
Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens resultieren insbesondere 
aus einem Gesellschafterdarlehen an die Seck GmbH. Die Anteile an verbundenen 
Unternehmen wurden aufgrund der sich laut Wirtschaftspl anung der Seck GmbH nur 
langsam erholenden Jahresergebnisse und einem negativen  Eigenkapital der Seck 
GmbH zum 31.12.2024 von - 2,2 Mio. € in Höhe von 0,5 M io. € außerplanmäßig ab-
geschrieben. Die Jahresfehlbeträge der Seck GmbH sind unter anderem auf eine un-
erwartet hohe Personalfluktuation durch die vorzeitig notwendige Schließung des 
Standortes Herne zurückzuführen. Der Anstieg der Zinsen und ähnlichen Aufwendun-
gen um 3,1 Mio. € auf 10,5 Mio. € spiegelt die umfan greiche Investitionstätigkeit der 
Stadtnetze Münster wider.  
 
Das trotz der Planunterschreitung insbesondere aufgru nd des erhöhten Materialauf-
wandes durch Mehrkosten im Glasfaserausbau insgesamt zufriedenstellende Jahres-
ergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von 14,1 Mio. € (Vorjahr: 16,1 Mio. €) wurde 
aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisab führungsvertrages an die 
Stadtwerke Münster abgeführt. 
 
2.4. Vermögenslage 
 
Im Geschäftsjahr 2025 erfolgten Investitionen in Höhe  von 100,4 Mio. € (Vorjahr: 
85,2 Mio. €) in immaterielle Vermögensgegenstände u nd Sachanlagevermögen. Die 
Umsetzung der strategischen Ziele der Stadtnetze Münster und das Gelingen der 
Energiewende machen erhebliche Investitionen in die Versorgungsnetze und Wasser-
werke erforderlich. 
 
Die Finanzanlagen umfassen insbesondere Anteile sowie Ausleihungen an die Seck 
GmbH. 
 
Das Umlaufvermögen der Stadtnetze Münster setzt sich unter  anderem aus 
22,1 Mio. € Vorräten (Vorjahr: 14,8 Mio. €), 17,3 M io. € (Vorjahr: 14,4 Mio. €) 
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, 4,7 Mio. € (Vorjahr: 7,8 Mio. €) Forde-

Anlage 4
 
Seite 12  
 
 
 
 
rungen gegen verbundene Unternehmen sowie 5,2 Mio. € (Vorjahr: 3,7 Mio. €) sonsti-
gen Vermögensgegenständen zusammen. Der Anstieg der Vorräte resultiert aus ei-
nem höheren Bestand an unfertigen Leistungen für die  Glasfaser Münster GmbH & 
Co. KG. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistung en resultieren insbesondere 
aus der Abrechnung von Netzentgelten sowie gesetzlichen Umlagen. Die Forderungen 
gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlich en den Leistungsaustausch 
mit der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG. Die sonstig en Vermögensgegenstände 
betreffen insbesondere Erstattungsansprüche gegen de n Übertragungsnetzbetreiber 
aus dem Belastungsausgleich für Einspeisevergütungen und aus der Abrechnung der 
gesetzlichen Umlagen sowie die Umsatzsteuer. 
  
Der Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von 0,6 Mio . € (Vorjahr: 1,5 Mio. €)  hat sich 
im Vergleich zum Vorjahr verringert. Die Gesellschaft wa r jederzeit in der Lage ihre 
finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. 
 
2.5. Finanzlage 
 
Dem Vermögen steht an Eigenmitteln ein gezeichnetes Kapital von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 
0,1 Mio. €) und eine Kapitalrücklage von 163,5 Mio. € (Vorjahr: 163,5 Mio. €) gegen-
über. Die Eigenkapitalquote ist mit 28,6 % (Vorjahr:  33,8 %) bezogen auf die Bilanz-
summe als angemessen einzustufen. Der Rückgang der Eige nkapitalquote ist insbe-
sondere auf die hohen Investitionen in Verbindung mi t der vollständigen Abführung 
des Jahresergebnisses an die Stadtwerke Münster zurückzuführen. 
 
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflic htungen bilden die Verpflich-
tungen gegenüber aktiven und ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter Be-
rücksichtigung der langjährigen Zinsentwicklung ab und en twickelten sich planmäßig. 
Insbesondere dem Risiko einer möglichen Unterdeckung d er Kommunale Versor-
gungskassen Westfalen-Lippe, Münster, wurde durch die ra tierliche Bildung einer 
Rückstellung entgegengewirkt. 
 
Die sonstigen Rückstellungen haben sich um 2,7 Mio. € red uziert. Der Rückgang 
resultiert insbesondere aus der vollständigen Inanspruchnahme einer Rückstellung für 
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, die infolge der Preisentwicklung im 
Glasfaserbau gebildet wurde. Vor dem Hintergrund laufender Vertragsverhandlungen 
mit der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG wurde für im Jahr 2026 drohende Verluste 
aus schwebenden Geschäften eine geringere Rückstellungszuführung vorgenommen. 
Aufgrund des sich weiter konkretisierenden Ausstiegs aus der Wärmeversorgung mit 
fossilem Erdgas wurde im Geschäftsjahr 2025 mit der rat ierlichen Bildung einer 
Rückstellung für Stilllegungskosten und unvermeidbaren R ückbau im Gasnetz 
begonnen. Im Geschäftsjahr 2025 sind keine Instandhaltu ngsmaßnahmen in den 
Anwendungsbereich einer Rückstellung für unterlassene N etzinstandhaltungen 
gefallen. Sofern für erhaltene Lieferungen und Leis tungen noch keine 
Eingangsrechnungen vorlagen, wurden die zugehörigen Au fwendungen über die 
Bildung einer Rückstellung für ausstehende Rechnungen pe riodengerecht 
abgegrenzt.

Anlage 4
 
Seite 13  
 
 
 
 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 32,1 Mio. € (Vor-
jahr: 25,8 Mio. €) liegen über dem Niveau des Vorjah res und betreffen insbesondere 
Tief- und Leitungsbauleistungen sowie Einspeisevergütungen. 
 
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 305,4 Mio. € 
(Vorjahr: 228,5 Mio. €) bestehen fast ausschließlich ge genüber dem Gesellschafter. 
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter werden wie im 
Vorjahr miteinander verrechnet, sofern die Voraussetzung en hierfür erfüllt sind. Die 
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen e ntfallen in Höhe von 
209,2 Mio. € (Vorjahr: 211,2 Mio. €) auf längerfristige Gesellschafterdarlehen. Mit dem 
Gesellschafter ist eine laufzeitadäquate und marktüblich e Verzinsung der Darlehen 
vereinbart. 
 
Die von den Anschlussnehmern erhaltenen Baukostenzuschüsse und Netzanschluss-
kostenbeiträge werden entsprechend der Regelungen des Energiewirtschaftsrechts in 
passive Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und über 20 Jahre aufgelöst. 
 
Die Bilanzsumme (571,0 Mio. €; Vorjahr: 484,0 Mio. €) hat sich um 87,0 Mio. € erhöht. 
Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der verstä rkten Investitionstätigkeit und 
dem damit verbundenen Wachstum des Sachanlagevermögens. Der Anteil des Anla-
gevermögens an der Bilanzsumme ist mit 91,2 % sehr hoch und spiegelt die Anlagen-
intensität des Netzbetriebes und der Wassergewinnung wider. Der Anteil der kurzfristig 
zur Verfügung stehenden liquiden Mittel ist mit 0,1 % unverändert niedrig.  
 
Die Liquidität der Stadtnetze Münster ist durch die Z ugehörigkeit zum Stadtwerke-
Münster-Konzern gesichert. Der Finanzmittelfonds be steht zum Stichtag ausschließ-
lich aus Bankguthaben.

Anlage 4
 
Seite 14  
 
 
 
 
3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 
 
3.1. Prognosebericht 
 
Für das Geschäftsjahr 2026 wird mit einem im Vergleich zum Geschäftsjahr 2025 hö-
heren Jahresergebnis vor Ergebnisabführung von 20,3 Mio . € gerechnet. Die Ergeb-
nisverbesserung spiegelt insbesondere höhere Erlöse aus Gas- und Wärmenetzent-
gelten sowie eine erwartete Verbesserung des Deckungsbeitrages von Bauleistungen 
für das Geschäftsfeld Glasfaser wider.  
 
Leistungsindikatoren 
 
Finanzielle Indikatoren Ist 
2025 
Plan 
2026 
Relative  
Veränderung 
Jahresergebnis vor  
Ergebnisabführung 14,1 Mio. € 20,3 Mio. € + 44,0 % 
Umsatzerlöse 317,3 Mio. €   332,2 Mio. €  + 4,7 % 
Investitionen* 100,4 Mio. €   97,4 Mio. €  - 3,0 % 
* Investitionen in Sachanlagevermögen inkl. immaterieller Vermögensgegenstände abzgl. Zuschüsse 
 
Nicht-finanzielle Indikatoren Ist 
2025 
Plan 
2026 
Relative  
Veränderung 
Durchleitungsmenge  
Stromnetz  1.147 Mio. kWh  1.156 Mio. kWh  + 0,8 %  
Durchleitungsmenge  
Gasnetz* 1.878 Mio. kWh  1.876 Mio. kWh   - 0,1 %  
Wassergewinnung der  
eigenen Wasserwerke 13,4 Mio. m³ 14,3 Mio. m³ + 6,7 % 
* Durchleitungsmenge für Kunden mit einer mengenbasierten Abrechnung, ohne Gasverbrauch der GuD-Anlage 
der Stadtwerke Münster 
 
Die Umsatzerlöse werden im Vergleich zum Geschäftsjahr 2025 voraussichtlich um 
4,7 % ansteigen. Der Anstieg ist insbesondere auf höhere Erlöse aus Bauleistungen 
für das Geschäftsfeld Glasfaser und aus der Wasserlieferung zurückzuführen. 
 
Strom- und Gasnetz: 
 
Die Stadtnetze Münster erwartet in der Sparte Stromn etz eine Verringerung der Um-
satzerlöse um -4,5 % auf 150,6 Mio. €. Der Rückgang der  Umsatzerlöse ergibt sich

Anlage 4
 
Seite 15  
 
 
 
 
insbesondere aus geringeren Erlösen aus Netzentgelten. Die Erlösobergrenze ist auf-
grund niedrigerer Preise für das vorgelagerte Stromnetz deutlich gesunken. Die Preis-
senkung ist vor allem auf den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten zu-
rückzuführen. Gegenläufig wirken sich die verstärkte Investitionstätigkeit sowie die im 
Regulierungsrahmen vorgesehene zeitversetzte Berücksichtigun g der Verbraucher-
preissteigerungen erhöhend auf die Erlösobergrenze aus . Die Netznutzungsentgelte 
für einen durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem  Verbrauch von 3.500 
kWh/Jahr verringern sich um -7,3 % im Vergleich zum Preisb latt 2025. Für das Ge-
schäftsjahr 2026 erwarten die Stadtnetze Münster mit 1 .156 Mio. kWh eine Durchlei-
tungsmenge, die leicht über dem Niveau des Jahres 2025 liegt.  
 
In der Sparte Gasnetz erwartet die Stadtnetze Münster einen Umsatzanstieg um 3,0 % 
auf 44,2 Mio. €. Der Anstieg ist durch höhere Erlöse  aus Netzentgelten bedingt. Die 
Erlösobergrenze für das Jahr 2026 ist insbesondere aufgrund von notwendigen Inves-
titionen im Zuge der Marktraumumstellung von L-Gas au f H-Gas in Verbindung mit 
verkürzten kalkulatorischen Nutzungsdauern angestiegen. Ebe nso tragen höhere 
Preise für das vorgelagerte Netz zu dem Anstieg der E rlösobergrenze bei. Die Netz-
entgelte für einen durchschnittlichen Haushaltskunden  mit einem Verbrauch von 
35.000 kWh/Jahr haben sich im Vergleich zum Jahr 2025 um 7,8 % erhöht. Für das 
Geschäftsjahr 2026 erwarten die Stadtnetze Münster mit 1.876 Mio. kWh eine Durch-
leitungsmenge für Kunden mit einer mengenbezogenen Abrechnung auf dem Niveau 
des Vorjahres. 
 
Die Stadtnetze Münster nutzen die von der Bundesnetzage ntur mit der Festlegung 
„KANU 2.0“ geschaffene Möglichkeit einer Verkürzung der kalkulatorischen Nutzungs-
dauern für das Gasnetz. Dies wirkt sich erhöhend auf d ie heutigen Netzentgelte aus, 
wird aber in der Zukunft die Kostensteigerung für die Netzkunden abmildern. Eine An-
passung der handelsrechtlichen Nutzungsdauern erfolgt, sobald sich der Transforma-
tionspfad für das Gasnetz weiter konkretisiert hat. Für das Geschäftsjahr 2026 ist noch 
keine Anpassung vorgesehen.   
 
Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen: 
 
Der sukzessive Einbau von modernen Messeinrichtungen und inte lligenten Messsys-
temen führt zu einer stetigen Erhöhung der Umsatzerlöse. Für das Geschäftsjahr 2026 
werden Umsatzerlöse in Höhe von 2,7 Mio. € (Geschäftsjahr 2025: 1,9 Mio. €) erwar-
tet. Der Einbau von intelligenten Messsystemen schreitet w eiter voran und die Stadt-
netze Münster haben alle notwendigen Maßnahmen ergri ffen, um die Erfüllung der 
gesetzlichen Pflichteinbauquoten für grundzuständige Messstellenbetreiber sicherzu-
stellen. 
 
Sonstige Sparten: 
 
In den sonstigen Sparten sind Umsatzerlöse in Höhe von 134,6 Mio. € (Geschäftsjahr 
2025: 114,8 Mio. €) geplant. Diese beinhalten im Wes entlichen Umsatzerlöse aus 
Wassernetzentgelten von 28,4 Mio. € (Geschäftsjahr 2025: 27,9 Mio. €), aus Wärme-
netzentgelten von 23,4 Mio. € (Geschäftsjahr 2025: 22,2 Mio. €), aus der Wasserliefe-
rung von 15,5 Mio. € (Geschäftsjahr 2025: 10,9 Mio. € ) sowie aus Betriebsführungs-,

Anlage 4
 
Seite 16  
 
 
 
 
Bau- und sonstigen technischen Leistungen von 63,8 Mio. € (Geschäftsjahr 2025: 
51,9 Mio. €). 
 
Die Netzentgelte für das Wasser- und Wärmenetz wurden auf Basis der erwarteten 
Kostenentwicklung für das Jahr 2026 vereinbart. Insbeso ndere die Berücksichtigung 
der hohen Investitionen in die Wärmenetze und von höheren Netzverlustkosten führte 
zu einem Anstieg der Wärmenetzentgelte. Die höheren Erlöse aus Wasserlieferungen 
resultieren insbesondere aus einer Neuzuordnung von  Kosten für den Fremdwasser-
bezug von Gelsenwasser und der korrespondierenden Erlöse  ab dem Jahr 2026 von 
der Stadtwerke Münster GmbH zu den Stadtnetzen Münster . Die geplanten Umsatz-
erlöse aus Betriebsführungs-, Bau- und sonstigen tech nischen Leistungen basieren 
auf den voraussichtlich entstehenden Kosten bzw. vereinbarten Leistungsverzeichnis-
sen. Diese Erlöse entfallen im Wesentlichen auf Baulei stungen für das Geschäftsfeld 
Glasfaser der Stadtwerke Münster und der  Glasfaser Münster GmbH & Co. KG und 
steigen aufgrund des weiter forcierten Ausbaus des Gl asfasernetzes sowie einer er-
warteten Preisanpassung. 
 
Spartenübergreifend: 
 
Für das Geschäftsjahr 2026 ist ein Investitionsvolumen von 97,4 Mio. € vorgesehen. 
Neben der kontinuierlichen Erneuerung und Erweiterung der Versorgungsnetze liegen 
wesentliche Schwerpunkte auf dem Kapazitätsausbau im S tromnetz und dem klima-
neutralen Umbau der Wärmenetze. 
 
3.2. Chancen und Risiken 
 
Die Umsetzung der bestehenden Rechtslage und die weite re Marktentwicklung bein-
halten Chancen und Risiken für die Stadtnetze Münster. 
 
Die Stadtnetze Münster ist in das Risikomanagementsystem  der Stadtwerke Münster 
eingebunden. In diesem Rahmen erfolgt eine regelmäßige Risikobetrachtung ergänzt 
durch planmäßige Gespräche zwischen den Geschäftsführungen der Gesellschaften. 
Das Risikomanagementsystem sieht die kontinuierliche Risi koidentifikation,  
-klassifizierung und -bewertung durch die Risikoverantwor tlichen, aktive Risikosteue-
rungsmaßnahmen, die Einrichtung eines Frühwarnsystems sow ie die Überwachung 
und Überprüfung der Angemessenheit und Funktionsfähig keit des Risikomanage-
mentsystems vor. 
 
Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2024 unter dem Stic hwort „NEST - Netze.Effi-
zient.Sicher.Transformiert.“ einen mehrjährigen Kons ultationsprozess gestartet, um 
den Regulierungsrahmen für Strom- und Gasnetzbetreiber an die Herausforderungen 
der Energie- und Wärmewende anzupassen. Die Ergebnisse sollen mit Beginn der 
5. Regulierungsperiode 2028 im Gasnetz bzw. 2029 im Stromnetz umgesetzt werden. 
Wesentliche Bestandteile von „NEST“ sollen neue Regel n zur Bestimmung einer 
marktgerechten Kapitalverzinsung sowie zur schnelleren Berücksichtigung von Mehr-
kosten aus einer wachsenden Versorgungsaufgabe sein. E benso soll das Regulie-
rungssystem vereinfacht und unnötige Bürokratie abgebaut werden. Die im Dezember 
2025 von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Rahme n- und Methodenfestlegun-
gen zeichnen jedoch ein ernüchterndes Bild vom neuen R egulierungsrahmen. Einer

Anlage 4
 
Seite 17  
 
 
 
 
notwendigen Verbesserung der Kapitalverzinsung und einem Betriebskostenzuschlag 
für Stromnetzbetreiber sollen erhebliche, methodische V erschärfungen der Effizienz-
vorgaben und pauschale Kostenkürzungen gegenüberstehen . Ob der neue Regulie-
rungsrahmen insgesamt zu einer Verbesserung oder ein er Verschlechterung der Er-
lössituation führen wird, hängt maßgeblich von den noch ausstehenden Festlegungen 
zu Kapitalverzinsung und Effizienzvorgaben ab.  
 
Das Mengenrisiko aufgrund von Änderungen im Verbrauchsverhalten oder witterungs-
bedingten Schwankungen der Durchleitungsmengen in den Sparten Strom- und Gas-
netz wird über das Regulierungskonto ausgeglichen, so dass mittelfristig die Umsatz-
erlöse den genehmigten Erlösobergrenzen entsprechen. Jedoch können die Umsatz-
erlöse aus Netzentgelten in einzelnen Jahren aufgrund von ungeplanten Mengenrück-
gängen unterhalb der Erlösobergrenze liegen und das Jahresergebnis belasten. Über 
das Regulierungskonto findet ebenfalls ein Kostenabgleich für die Nutzung des vorge-
lagerten Strom- und Gasnetzes statt. Insbesondere im  Stromnetz besteht das Risiko 
ungeplanter Kostensteigerungen, wenn z.B. in einer D unkelflaute die dezentrale Ein-
speisung aus Wind- und PV-Anlagen in Münster wegbricht und es dadurch zu außer-
gewöhnlichen Bezugsspitzen aus dem vorgelagerten Netz kommt. Ein Ausgleich die-
ser Mehrkosten über das Regulierungskonto erfolgt ebenf alls erst in den nachfolgen-
den Jahren.  
 
Die Stadtnetze Münster ist gesetzlich verpflichtet, fremden Lieferanten Netzzugang zu 
gewähren. Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmend volatilen Beschaffungs-
preisentwicklung an den Strom- und Gasbörsen steigt das Risiko von Forderungsaus-
fällen. Um das Risiko von Zahlungsausfällen aufgrund von Insolvenzen zu reduzieren, 
wird ein bedarfsgerechtes Forderungsmanagement durc hgeführt, welches neben ei-
nem Bonitätsmonitoring und zeitnahem Mahnwesen auch  die Anforderung von Vo-
rauszahlungen und in letzter Konsequenz den Entzug der  Netznutzung im gesetzlich 
zulässigen Rahmen vorsieht.  
 
Der Zuwachs von dezentralen Strom-Erzeugern, E-Ladesä ulen und Wärmepumpen 
erhöht die Volatilität und Leistungsbedarfsspitzen im S tromnetz. Mit dem Rollout von 
intelligenten Messsystemen, den neuen Vorgaben des §14a EnWG zu steuerbaren 
Verbrauchseinrichtungen und der Umsetzung des sogenannt en Redispatch 2.0 (Ab-
schaltregelungen für große Einspeiser) werden Möglichkeiten geschaffen, der zuneh-
menden Volatilität zu begegnen. Die Umsetzung dieser Vorgaben erfordert umfangrei-
che Prozess- und Systemanpassungen und führt zu erheblich en Aufwänden. Insbe-
sondere in der Einführungsphase besteht das Risiko in stabiler Prozesse. Fehler bei 
der Abbildung der Marktprozesse können das Jahresergebnis belasten. 
 
Die Konzession für das Gasnetz der Gemeinde Drensteinf urt wurde von der Stadt 
Drensteinfurt an einen neuen Konzessionär vergeben. De r Neukonzessionär hat je-
doch bisher die Übernahme des Netzeigentums von den Stadtnetzen Münster verwei-
gert. Mit dem Ziel einer gerichtlichen Klärung der unterschiedlichen Auffassungen zum 
Netzeigentum läuft derzeit ein Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Dortmund. Vor 
diesem Hintergrund ist im Geschäftsjahr 2026 nicht mi t einer Übertragung des Gas-
netzbetriebes auf den neuen Konzessionsnehmer zu rechnen.

Anlage 4
 
Seite 18  
 
 
 
 
Die angestrebte Netto-Treibhausgasneutralität der Wärmeversorgung nach dem Bun-
des-Klimaschutzgesetz kann zu einer Stilllegung und zum Rü ckbau von Teilen des 
Gasnetzes führen. Die bisherigen Veröffentlichungen zur kommunalen Wärmeplanung 
der Stadt Münster zeigen keine weitreichenden Pläne der Weiternutzung oder Umwid-
mung des Gasnetzes. Nach einer Neubewertung sieht das Institut der Wirtschaftsprü-
fer (IDW) nunmehr die grundsätzliche Pflicht, für Stilllegungskosten und unvermeidba-
ren Rückbau Anspar-Rückstellungen zu bilden, auch wenn die Kosten hierfür teilweise 
erst im Verlauf der nächsten Jahrzehnte anfallen. Die  Höhe der zukünftig entstehen-
den Kosten und damit die Bewertung der Rückstellung unterliegt großen Unsicherhei-
ten, weil wesentliche Rahmenbedingungen der Gasnetztransformation noch ungewiss 
sind. 
 
Chancen und Risiken mit Blick auf das Jahresergebnis bestehen auch bei der Durch-
führung und der Preisentwicklung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen. Störun-
gen der Lieferketten können, insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender globa-
ler Handelskonflikte, zu eingeschränkter Materialverfüg barkeit führen. Dadurch kön-
nen sich Maßnahmen verzögern und höhere Kosten entstehen. Die Stadtnetze Müns-
ter können sich den hohen Preissteigerungen, trotz europa weiter Ausschreibungen, 
nicht entziehen. Einsparmaßnahmen dürfen jedoch nicht zu Lasten der Versorgungs-
qualität gehen.  
 
Im Fern- und Nahwärmenetz werden auch in den kommende n Jahren umfangreiche 
Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt, welche aufgrund de s fortschreitenden Alters 
des Wärmenetzes notwendig sind. Durch das Alter diese r Leitungen erhöht sich das 
Risiko einer Materialermüdung und der damit verbunde nen Rissbildung. Die Instand-
setzung solcher Mängel ist aufgrund der technischen Eigenschaften des Wärmenetzes 
kostenintensiv und kann zu einer Überschreitung der für die Instandsetzung eingeplan-
ten Aufwendungen führen. Ebenso können störungsbedingt e Versorgungsausfälle 
oder bauliche Verzögerungen bei Instandsetzungsmaßnah men im schlimmsten Fall 
zu einer Einschränkung der Wärmeversorgung führen und Mehrkosten für eine Ersatz-
versorgung der Kunden zur Folge haben. 
 
Die in den Wärmenetzen entstehenden Netzverluste unter liegen Mengenschwankun-
gen, welche unter anderem durch die Witterung, das Verbrauchsverhalten der Kunden, 
Bauaktivitäten in den Wärmenetzen oder die Fahrweise d er Wärmeerzeuger bedingt 
sind. Im Zusammenhang mit dem höheren Preisniveau für die Beschaffung von Wär-
menetzverlusten können diese Mengenschwankungen zu signifik anten Kostenverän-
derungen führen. 
 
Die Stadtnetze Münster erschließt im Auftrag der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG 
das Stadtgebiet Münster mit Glasfaser. Die erbrachte n Leistungen werden unter an-
derem auf Basis vereinbarter Leistungsverzeichnisse mit mengenbasierten Stückprei-
sen an die Glasfaser Münster GmbH & Co. KG abgerechnet. Mehr- oder Minderkosten 
bei der Erschließung wirken sich unmittelbar auf das Ergebnis der Stadtnetze Münster 
aus. Höhere Erschließungskosten können sich unter anderem  durch unerwartet 
schwierige Bodenverhältnisse oder Kostensteigerungen f ür fremdbezogene Tiefbau- 
und Verlege-Leistungen ergeben. Derzeit laufen Verha ndlungen mit der Glasfaser 
Münster GmbH & Co. KG, um Kostensteigerungen im Glasfaserbau in den Leistungs-
verzeichnissen zu berücksichtigen. Für drohende Verluste wurde eine Rückstellung in

Anlage 4
 
Seite 19  
 
 
 
 
Höhe von 1,5 Mio. € gebildet. Die Verträge mit der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG 
sehen zudem Vertragsstrafen vor, sollten vereinbarte Ausba uziele nicht zeitgerecht 
erreicht werden.  
 
Die Durchführung von Baumaßnahmen wird aufgrund von höheren Ansprüchen in den 
Bereichen Kampfmittelüberprüfung, Verkehrssicherung, Schu tz von Grünflächen/ 
Baumbeständen, Bodenmanagement und spartenübergreifender Synchronisation im-
mer anspruchsvoller und aufwändiger. Im Zusammenhang mit der umfangreichen 
Bautätigkeit steigt das Risiko von Verzögerungen und von höheren Kosten. 
 
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 wurde noch vor de r erheblichen Verschärfung 
der Konflikte im Nahen Osten durch die militärischen Angriffe der Vereinigten Staaten 
und Israels auf den Iran erstellt. Die Volatilität de r Energiemärkte hat seitdem zuge-
nommen, was zu Chancen und Risiken führen kann. Die aktuellen Entwicklungen wer-
den im Hinblick auf ihre Auswirkungen kontinuierlich an alysiert und bewertet.  Erlös-
rückgängen und Kostensteigerungen wird dabei im Rahme n der bestehenden Mög-
lichkeiten entgegengewirkt. 
 
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren geht die Stadtnetze Münster von einer zufrie-
denstellenden Geschäftsentwicklung und einem positiven J ahresergebnis vor Ergeb-
nisabführung in Höhe von 20,3 Mio. € im Geschäftsjahr 2026 aus.

Anlage 4
 
Seite 20  
 
 
 
 
 
 
4. Erklärung zur Unternehmensführung 1 
 
Entsprechenserklärung der Stadtnetze Münster GmbH zum Geschäftsjahr 2025 
 
Gemäß Ziffer 1.4.1 des Münsteraner Kodex für gute U nternehmensführung - Public 
Corporate Governance Kodex (im Folgenden: Kodex) sol len Geschäftsführung und 
Aufsichtsrat jeweils jährlich über die Corporate Gover nance des Unternehmens be-
richten. 
 
Der Bericht enthält eine grundsätzliche Aussage zur A nwendung des Kodex (Nr. 1) 
und erläutert die Abweichungen von der Empfehlung dieses Kodexes (Nr. 2). 
 
Die Stadtnetze Münster GmbH verfügt über kein Aufsichtsorgan im Sinne des Kodex. 
 
1. Die Geschäftsführung erklärt hiermit, dass der Kode x im Geschäftsjahr 2025 
grundsätzlich in allen Punkten mit den unter 2. genannten Ausnahmen beachtet 
wurde. 
2. Abweichungen vom Kodex lagen nicht vor. 
 
 
Münster, den 29. April 2026 
 
 
 
 
Franz Süberkrüb  Alexandra Rösing  
 
   
Beschreibung der Arbeitsweise von Geschäftsführung und Auf sichtsorgan sowie der 
Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen 
 
Die Mitglieder der Geschäftsführung sind im Anhang benannt. Die Gesellschaft verfügt 
über kein Aufsichtsorgan im Sinne des Kodex. Die Arbeitsweise der Geschäftsführung 
wird im Fragebogen nach § 53 HGrG beschrieben. 
 
Dauer der Zugehörigkeit der Mitglieder des Aufsichtsorgans zum Aufsichtsorgan 
 
Die Gesellschaft verfügt über kein Aufsichtsorgan im Sinne des Kodex. 
 
Wesentliche Veränderungen in der Corporate Governance 
 
Wesentliche Änderungen in der Corporate Governance gab es im Geschäftsjahr nicht. 
  
 
1 Bei der Erklärung zur Unternehmensführung handelt es sich um sonstige Informationen, für welche die 
gesetzlichen Vertreter verantwortlich sind. Sie unterlagen im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vor-
schriften sowie dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Münster keiner inhaltlichen Prüfung 
durch den Abschlussprüfer.

Anlage 4
 
Seite 21  
 
 
 
 
Angabe, ob Zielgrößen für Diversität (insbesondere z um Frauenanteil) in den Füh-
rungsebenen und dem Aufsichtsorgan festgelegt wurden und erreicht worden sind 
 
Auf Ebene der Stadtnetze Münster beträgt die über di e erste und zweite Führungs-
ebene aggregierte Frauenquote 8,6 % zum Ende des Jahres 2025. Somit ist diese im 
Vergleich zu 2024 um 0,5 % gestiegen. 
  
Grundsätzlich haben die Stadtnetze Münster folgende Rahmenbedingungen, analog 
zur Stadtwerke Münster, für die Erfüllung zukünftiger Zielquoten festgelegt: 
 
· bisher entsprechende mit Männern besetzte Führungspo sitionen werden frei, 
· die Verfügbarkeit und Kompetenzen der Bewerberinnen  sind männlichen Be-
werbern gegenüber gleichwertig und 
· es stehen keine geeigneten internen Bewerber für di e jeweils zu besetzende 
Position zur Verfügung. 
 
Ebenso haben sich die Stadtnetze Münster entschieden, sof ern sich sowohl Frauen 
als auch Männer auf freie Stellen beworben haben, be i gleicher Qualifikation immer 
mindestens eine Frau in die Endrunde des Bewerbungsve rfahrens einzuladen, um 
Frauen auf diese Weise gezielter Optionen für Führungspositionen bieten zu können. 
 
Die Gesellschaft verfügt über kein Aufsichtsorgan im Sinne des Kodex. 
 
 
5. Öffentliche Zwecksetzung nach der Gemeindeordnung  NRW 
 
Über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Z weckerreichung der 
Stadtnetze Münster im Geschäftsjahr 2025 gemäß § 108 Abs. 2 Nr. 2 der Gemeinde-
ordnung Nordrhein-Westfalen wird gleichzeitig mit dem Jahresabschluss und dem La-
gebericht an den Gesellschafter getrennt berichtet. Die öffentliche Zwecksetzung und 
Zweckerreichung wurden eingehalten. 
 
 
Münster, den 29. April 2026 
 
 
Stadtnetze Münster GmbH 
 
 
 
 
Franz Süberkrüb    Alexandra Rösing

Anlage 5/1
31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024
€ € € € € € € € € € € € € €
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten 3.065.299,52 3.081.190,06 6 16.846,03 554.165,85 31.804,61 28.364,15 1.757.554,17 1. 628.089,93 5.471.504,33 5.291.809,99 -                  -                 5.471.504,33 5.291.809,99
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 11.469.515,59 8.804.211,84 1. 296.961,09 1.249.588,10 249,57 239,02 25.762.384,71 11.1 05.192,32 38.529.110,96 21.159.231,28 -                  -                 38.529.110,96 21.159.231,28
2. Verteilungsanlagen 163.871.565,69 129.265.046,28 51. 723.105,51 47.407.786,08 602,39 643,84 154.996.251,41 13 1.364.449,07 370.591.525,00 308.037.925,27 -                  -                 370.591.525,00 308.037.925,2 7
3. Technische Anlagen und Maschinen 26.418,67 29.280,4 3 490.304,04 217.724,78 466,53 502,89 15.414.060,76 13.76 8.377,90 15.931.250,00 14.015.886,00 -                  -                 15.931.250,00 14.015.886,00
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.448.023,26 2.201.302,07 717.300,92 651.824,93 34.101,70 31.854,57 3 .191.668,12 2.792.055,43 6.391.094,00 5.677.037,00 -                  -                 6.391.094,00 5.677.03 7,00
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 38.554.6 94,60 31.803.817,34 3.739.848,52 2.769.358,96 3.410,44 2 .729,30 37.048.059,36 49.030.293,86 79.346.012,92 83.60 6.199,46 -                  -                 79.346.0 12,92 83.606.199,46
216.370.217,81 172.103.657,96 57.967.520,08 52.296.282 ,85 38.830,63 35.969,62 236.412.424,36 208.060.368,58 51 0.788.992,88 432.496.279,01 -                  -                 510.788.992,88 432.496.279,01
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen -                      -                       -                   -                       -                -              1.030.000,00 1.530.000,00 1.030.000,00 1.530.000,00 -                  -                 1.030.000,00 1.530.0 00,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen -                      -                       -                   -                       -                -              3.394.700,00 2.000.000,00 3.394.700,00 2.000.000,0 0 -                  -                 3.394.700,00 2.0 00.000,00
3. Sonstige Ausleihungen 11.862,35 17.314,94 4.102,23 5. 987,86 214,05 312,45 10.916,73 15.934,65 27.095,36 39.549 ,90 -                  -                 27.095,36 39.5 49,90
11.862,35 17.314,94 4.102,23 5.987,86 214,05 312,45 4.435 .616,73 3.545.934,65 4.451.795,36 3.569.549,90 -                  -                 4.451.795,36 3.569.549,90
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.490.767,97 3.075.061,28 670.419,12 741.867,57 432,99 -              3.945.008,44 4.219.050,54 8.106.628,52 8.035.979,39 -                  -                 8.106.628,52 8.035. 979,39
2. Unfertige Leistungen -                      -                       -                   -                       -                -              13.824.296,84 6.742.976,86 13.824.296,8 4 6.742.976,86 -                  -                 13. 824.296,84 6.742.976,86
3. Geleistete Anzahlungen für Vorräte 184.257,00 -                       -                   -                       -                -              -                    -                    184.257,00 -                   -                  -                 184.2 57,00 -                       
3.675.024,97 3.075.061,28 670.419,12 741.867,57 432,99 -              17.769.305,28 10.962.027,40 22.115.182, 36 14.778.956,25 -                  -                 22.115.182,36 14.778.956,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.722. 961,71 11.724.979,33 1.337.583,82 1.077.498,63 918.236, 04 288.386,08 1.286.730,43 1.330.137,40 17.265.512,00 14 .421.001,44 -                  -                 17.26 5.512,00 14.421.001,44
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen -                      2.312.408,13 -                   -                       1.523.617,19 921.927,92 4.726.253,65 7 .828.242,54 6.249.870,84 11.062.578,59 -1.523.617,19 -3 .296.489,25 4.726.253,65 7.766.089,34
davon gegen Gesellschafter -                     2.31 2.408,13 -                  -                      1.5 23.617,19 921.927,92 -                   -                   1.523.617,19 3.234.336,05 -1.523.617,19 -3.234.3 36,05 -                       -                       
3. Sonstige Vermögensgegenstände 3.552.254,01 1.186.34 0,40 327.297,45 725.570,43 5.532,57 4.451,57 1.285.948,5 5 1.809.507,25 5.171.032,58 3.725.869,65 -                  -                 5.171.032,58 3.725.869,65
17.275.215,72 15.223.727,86 1.664.881,27 1.803.069,06 2 .447.385,80 1.214.765,57 7.298.932,63 10.967.887,19 28. 686.415,42 29.209.449,68 -1.523.617,19 -3.296.489,25 27 .162.798,23 25.912.960,43
III. Guthaben bei Kreditinstituten 269.747,42 691.014, 11 38.948,49 99.774,64 368,59 944,17 264.399,27 677.313,8 5 573.463,77 1.469.046,77 -                  -                 573.463,77 1.469.046,77
C. Rechnungsabgrenzungsposten 335.541,68 388.544,75 21.196,64 22.737,03 755,24 810,16 103.586,22 86.792,51 461.079,78 4 98.884,45 -                  -                 461.079 ,78 498.884,45
241.002.909,47 194.580.510,96 60.983.913,86 55.523.884 ,86 2.519.791,91 1.281.166,12 268.041.818,66 235.928.41 4,11 572.548.433,90 487.313.976,05 -1.523.617,19 -3.296 .489,25 571.024.816,71 484.017.486,80
Münster,  29. April 2026
Franz Süberkrüb                      Alexandra Rösing
Aktivseite
Gasverteilungsnetz Elektrizitätsverteilungsnetz
Umgliederung 
aufgrund von 
Konsolidierungen
Gesamt
andere Tätigkeiten
außerhalb Elektrizitäts- und 
Erdgassektor
Zwischensumme
Tätigkeitsabschluss der Stadtnetze Münster 
GmbH
Bilanz nach Tätigkeiten per 31.12.2025
Tätigkeiten aus modernem + 
intelligentem Mess-
stellenbetrieb

Anlage 5/2
Passivseite 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 3 1.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024
€ € € € € € € € € € € € € €
A. Zugeordnetes Eigenkapital 64.215.830,55 59.672.937,38 17.438.247,14 12.570.511,3 9 2.335.303,59 1.093.125,87 79.602.376,46 90.255.183,10 163.591.757,74 163.591.757,74 -                   -                   163.591.757,74 163.591.757,74
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen 6.943.170,90 6.621.910,63 2 .401.087,43 2.289.989,20 125.287,92 119.490,85 6.389.68 3,75 6.094.033,32 15.859.230,00 15.125.424,00 -                   -                   15.859.230,00 15.125.42 4,00
2. Steuerrückstellungen 32.291,61                           -     4.778,63 -                        21,55 -                  232.182,64 -                         269.274,43 -                          -                   -                   269.274,43 -                          
3. Sonstige Rückstellungen 3.663.479,35 2.658.999,52 1. 031.623,12 691.960,67 24.926,45 24.298,06 4.012.369,16 8 .034.127,68 8.732.398,08 11.409.385,93 -                   -                   8.732.398,08 11.409.385,93
10.638.941,86 9.280.910,15 3.437.489,18 2.981.949,87 15 0.235,92 143.788,91 10.634.235,55 14.128.161,00 24.860. 902,51 26.534.809,93 -                   -                   24.860.902,51 26.534.809,93
C. Verbindlichkeiten 0,00
0,00
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 901,6 4 1.215,63 237,70 320,48 8,47 11,42 693,40 934,87 1.841,21 2 .482,40 -                   -                   1.841, 21 2.482,40
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 682.158,37 1 .028.598,39 594.881,89 503.329,26 -                     -                  484.403,41 567.612,12 1.761.443,67 2.099.539,77 -                   -                   1 .761.443,67 2.099.539,77
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1 9.777.068,37 12.311.321,45 1.069.053,86 1.606.517,97 12 .465,79 27.340,54 11.251.963,02 11.902.643,83 32.110.55 1,04 25.847.823,79 -                   -                   32.110.551,04 25.847.823,79
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehm en 121.389.971,10 92.330.207,72 31.933.809,63 30.922.76 4,86 -                     -                  153.634. 049,58 108.561.070,22 306.957.830,31 231.814.042,80 -1. 523.617,19 -3.296.489,25 305.434.213,12 228.517.553, 55
davon gegenüber Gesellschaftern 121.385.801,55 92.280 .442,88 31.920.295,70 30.909.577,51 -                     -                  153.633.021,32 108.561.070,23 306.939.118,57 231.751.0 90,62 -1.523.617,19 -3.234.336,05 305.415.501,38 228. 516.754,57
5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.174.334,64 1.683.360,9 1 584.897,91 452.449,58 21.768,17 16.897,44 1.691.871,57 1.377.845,23 4.472.872,29 3.530.553,16 -                   -                   4.472.872,29 3.530.553,16
davon aus Steuern 1.842.060,52 1.443.209,25 498.780,31 390.778,35 18.688,31 14.699,79 1.440.832,24 1.127.946,5 2 3.800.361,38 2.976.633,91 -                   -                   3.800.361,38 2.976.633,91
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit -                        40,41 -                       13,98 -                    0,73 -                          37,19 -                            92,31 -                   -                   -                            92,31
144.024.434,12 107.354.704,10 34.182.880,99 33.485.382 ,15 34.242,43 44.249,40 167.062.980,98 122.410.106,27 34 5.304.538,52 263.294.441,92 -1.523.617,19 -3.296.489, 25 343.780.921,33 259.997.952,67
D. Rechnungsabgrenzungsposten 22.123.702,94 18.271.959,33 5.925.296,55 6.486.041,45 9 ,97 1,94 10.742.225,67 9.134.963,74 38.791.235,13 33.892 .966,46 -                   -                   38.791 .235,13 33.892.966,46
241.002.909,47 194.580.510,96 60.983.913,86 55.523.884 ,86 2.519.791,91 1.281.166,12 268.041.818,66 235.928.41 4,11 572.548.433,90 487.313.976,05 -1.523.617,19 -3.29 6.489,25 571.024.816,71 484.017.486,80
Münster,  29. April 2026
Franz Süberkrüb                        Alexandra Rö sing
Umgliederung 
aufgrund von 
Konsolidierungen +
Zuordnung Eigenkapital
Gesamt Zwischensumme
Tätigkeitsabschluss der Stadtnetze Münster GmbH
Bilanz nach Tätigkeiten per 31.12.2025
Gasverteilungsnetz andere Tätigkeiten
außerhalb Elektrizitäts- und ErdgassektorElektrizitätsverteilungsnetz
Tätigkeiten aus modernem + 
intelligentem Mess-
stellenbetrieb

Anlage 5/3
2025 2024 2025 2024 2025 2024 2025 2024 2025 2024
€ € € € € € € € € €
1. Umsatzerlöse, extern 157.642.166,80     146.116.28 4,20     42.932.170,41       38.534.741,98       1.851.871,4 2   1.361.030,68   114.850.360,20           112.571 .619,26     317.276.568,83     298.583.676,12     
2. Umsatzerlöse, intern 95.911,90              87.377 ,19              -                          -                          129.531,04      10.419,05        30.465.164,44             28.874.102,26       30.690.607,38       28 .971.898,50       
3. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen -                          -                          -                          -                          -                    -                    7.081.319, 98               2.833.590,88         7.081.319,98         2.833.590,88         
4. Andere aktivierte Eigenleistungen 12.236.267,14       11.195.942,91       2.050.899,35         1.318.179,28         -                    -                    6.155.330,72               5.470.987,59         20.442.497,21       17. 985.109,78       
5. Sonstige betriebliche Erträge, extern 72.317,81              399.379,34            13.374,19              388.956,72            -                    -                    1.212.081,10               2.711.695,84         1.297.773,10         3.500.031,90         
6. Sonstige betriebliche Erträge, intern -                          -                          -                          -                          -                    -                    1.628.893, 93               931.435,28            1.628.893,93          931.435,28            
7. Materialaufwand, extern
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3 7.771.487,03       44.133.094,19       5.587.461,16         5.505.693,60         -                    -                    19.655.995,01             21.363.646,18       63.014.943,20       71.00 2.433,97       
und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 71.996.077,41        57.301.446,20       14.663.615,28       12.410.746,08       1.561.092,2 7   998.789,13      60.475.269,25             58.78 3.663,80       148.696.054,21     129.494.645,21     
109.767.564,44     101.434.540,39     20.251.076,44       17.916.439,68       1.561.092,2 7   998.789,13      80.131.264,26             80.14 7.309,98       211.710.997,41     200.497.079,18     
8. Materialaufwand, intern
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren, intern -                          -                          -                          -                          -                    -                    -                                -                          -                          -                          
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen, intern 22.40 0.648,52       21.117.126,75       7.991.444,19         7.487.089,45         281.106,6 7      351.823,34      17.408,00                    15.858,96              30.690.607,38       28.971. 898,50       
22.400.648,52       21.117.126,75       7.991.444,1 9         7.487.089,45         281.106,67      351. 823,34      17.408,00                    15.858,96              30.690.607,38       28.971.898,50       
9. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -                          -                          -                          -                          -                    -                    30.024.412 ,86             27.281.868,70       30.024.412,86       27.281.868,70       
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversor gung -                          -                          -                          -                          -                    -                    8.691.004, 69               7.801.795,34         8.691.004,69         7.801.795,34         
und für Unterstützung
davon für Altersversorgung -                          -                          -                          -                          -                   -                    2.525.306,88              2.451.031,87         2.525.306,88         2.451.031,87         
-                          -                          -                          -                          -                    -                    38.715.417 ,55             35.083.664,04       38.715.417,55       35.083.664,04       
10. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen 6.460.459,25         5.890.880,46         1.748.311,63         1.801.133,42         -                    -                    12.179.486,13             10.769.587,30       20.388.257,01       18.46 1.601,18       
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, sow eit diese die in
der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 561.469,12            -                          -                          -                          -                    -                    924.040,00                  -                          1.485.509,12         -                          
7.021.928,37         5.890.880,46         1.748.311,63         1.801.133,42         -                    -                    13.103.526,13             10.769.587,30       21.873.766,13       18.46 1.601,18       
11. Sonstige betriebliche Aufwendungen, extern
a) Konzessionsabgaben 10.209.681,02       10.241.031, 59       1.006.928,18         1.137.780,31         -                    -                    6.728.722,33               6.360.368,82         17.945.331,53       17. 739.180,72       
b) Übrige betriebliche Aufwendungen 7.264.154,79         6.496.806,03         5.732.936,07         5.199.532,49         -                    -                    17.436.857,77             15.877.687,97       30.433.948,63       27.57 4.026,49       
17.473.835,81       16.737.837,62       6.739.864,25         6.337.312,80         -                    -                    24.165.580,10             22.238.056,79       48.379.280,16       45.31 3.207,21       
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen, intern 1.223. 630,04         750.574,53            327.012,31            139.734,64            78.251, 58        41.126,11        -                                -                          1.628.893,93         931.435,28            
13. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 102.624,52                  49.971,34              102.624,52            49.971,34              
Davon aus verbundenen Unternehmen -                          -                          -                          -                          -                   -                    101.790,34                 48.800,00              1 01.790,34           48.800,00              
14. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge -                          -                          -                          -                          -                    -                    74.560,86                    82.322,71              74.560,86               82.322,71              
Davon aus Abzinsung -                          -                          -                          -                          -                    -                    13,00                          -                          13,00                    -                          
15. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des
Umlaufvermögens -                          -                          -                          -                          -                    -                    500.000,00                   -                          500.000 ,00            -                          
16. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.323.855,38         2.796.247,25         1.126.619,58         838.406,66            -                    -                    5.071.958,79               3.725.895,73         10.522.433,75       7. 360.549,64         
Davon an verbundene Unternehmen 4.323.855,38         2.795.138,70         1.126.538,66         838.400, 23            -                   -                   4.735.828,83              3.435.602,95         10. 186.222,87      7.069.141,88        
Davon aus Aufzinsung -                          -                          -                          -                          -                   -                   323.894,27                 286.046,86            323.894,27           286.046,86           
17. Gewinn vor Steuern 7.835.201,09         9.071.776 ,64         6.812.115,55         5.721.761,33         60.951,94        20.288,85 -       134.819,08 -                 1.545.352,36         14.573.449,50       16.318.601,48       
18. Sonstige Steuern 301.766,09            68.954,13              3.098,43                3.771,67                -                    -                    144.138,65                  102.887,53            449.003,17            175.613,33            
19. Aufwendungen/ Erträge aus Ergebnisabführung 7.533 .435,00 -        9.002.822,51 -        6.809.017,12 -        5.717.989,66 -        60.951, 94 -       20.288,85        278.957,73                  1.442.464,83 -        14.124.446,33 -      16. 142.988,15 -      
20. Jahresüberschuss -                          -                          -                          -                          -                    -                    -                                -                          -                          -                          
Münster,  29. April 2026
Franz Süberkrüb                        Alexandra Rösing
Tätigkeitsabschluss der Stadtnetze Münster GmbH
Gewinn- und Verlustrechnung nach Tätigkeiten
für das Geschäftsjahr 2025 (01.01. - 31.12.)
Elektrizitätsverteilungsnetz Gasverteilungsnetz
andere Tätigkeiten
außerhalb Elektrizitäts-  
und Erdgassektor
Gesamt
Tätigkeiten aus modernem + 
intelligentem Mess-
stellenbetrieb

E n t w i c k l u n g   d e s   A n l a g e v e r m  ö g e n s     -   E l e k t r i z i t ä t s v e r t e i l u n g s n e t z Anlage 5/4
Wertentwicklung Buchwerte
Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen erh. Zuschüsse Stand Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand Stand Stand Stand Stand
Posten des 01.01.2025 2025 2025 2025 2025 31.12.2025 01.01 .2025 2025 2025 2025 31.12.2025 31.12.2025 31.12.2024 31.1 2.2025 31.12.2024
Anlagevermögens € € € € € € € € € € € € € € €
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an 1.773.785,04             -191.934,84 0,00 0,00 0,00 1.581.850,20             264.472,83             14.619,00                 0,00 0,00 279.091,83             1.762.541,15       1.571 .877,85       3.065.299,52         3.081.190,06         
solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 19.457.717,17           1.166.719,22            93.55 9,96             1.698.710,05               0,00 22.229 .586,48           13.394.732,87       196.302,48               87.277,85 0,00 13.503.757,50       2.743.686, 61       2.741.227,54       11.469.515,59       8.804. 211,84         
2. Verteilungsanlagen 369.022.348,22        20.224.364,27          404.490, 98          20.610.071,70            0,00 409.452.293,2 1        239.794.721,22     6.160.232,97            33 9.303,98          0,00 245.615.650,21     34.922,69             37.419,28             163.871.565,69     129. 265.046,28     
3. Technische Anlagen und Maschinen 637.962,95                0,00 0,00 0,00 0,00 637.962,95                636.551,95             847,00                       0,00 0,00 637.398,95             25.854,67             27.869,43             26.418,67               29.280,43               
4.  Betriebs- und Geschäftsausstattung 843.428,25                84.058,88                 0 ,00 82.161,97                    0,00 1.009.649,10             513.318,25             88.457,80                 0,00 0,00 601.776,05             2.040.150,21       1.8 71.192,07       2.448.023,26         2.201.302,07         
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 31.470.246,72           29.618.186,25          0,00 (22 .390.943,72)           0,00 38.697.489,25           0,00 561.469,12 0,00 0,00 561.469,12 418.674,47          333. 570,62          38.554.694,60       31.803.817,34       
421.431.703,31        51.093.328,62          498.050, 94          0,00 0,00 472.026.980,99        254.339.324,2 9     7.007.309,37            426.581,83          0,00 2 60.920.051,83     5.263.288,65       5.011.278,94       216.370.217,81     172.103.657,96     
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11.862, 35             17.314,94             11.862,35               17.314,94               
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11.862,35             17.314,94             11.862,35               17.3 14,94               
Gesamt 423.205.488,35        50.901.393,78          498.050, 94          0,00 0,00 473.608.831,19        254.603.797,1 2     7.021.928,37            426.581,83          0,00 2 61.199.143,66     7.037.692,15       6.600.471,73       219.447.379,68     175.202.162,96     
Abschreibungen/Wertberichtigungen Mittelbare Zuordnu ngen Anschaffungs- und Herstellungskosten

E n t w i c k l u n g   d e s   A n l a g e v e r m  ö g e n s     -   G a s v e r t e i l u n g s n e t z Anlage 5/5
Wertentwicklung Buchwerte
Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen erh. Zuschüsse Stand Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Zuschreibungen Stand Stand Stand Stand Stand
Posten des 01.01.2025 2025 2025 2025 2025 31.12.2025 01.01 .2025 2025 2025 2025 2025 31.12.2025 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024
Anlagevermögens € € € € € € € € € € € € € € € €
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an 348.611,59              0,00 0,00 0,00 0,00 348.611,59              338.03 2,59             3.255,00                    0,00 0,00 0,00 341.287,59               609.522,03          543. 586,85          616.846,03          554.165,85               
solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 1.587.550,95          281,70 25.540,92 55.016,86 0,00 1. 617.308,59           1.302.741,05         8.787,56 25. 540,92 0,00 0,00 1.285.987,69            965.640,19          964.778,20          1.296.961,09       1.249.588 ,10            
2. Verteilungsanlagen 191.531.208,14      4.529.042,52 0,00 1.475.513,18 0,00 197.535.763,84       144.136.373,14     1.688.371,70 0 ,00 0,00 0,00 145.824.744,84        12.086,51             12.951,08             51.723.105,51     47.407.786, 08          
3. Technische Anlagen und Maschinen 2.777.352,07          -73.315,26 0,00 393.632,80 0,00 3 .097.669,61           2.569.265,07         47.041,54 0 ,00 0,00 0,00 2.616.306,61            8.941,04               9.637,78               490.304,04          217.7 24,78               
4.  Betriebs- und Geschäftsausstattung 473.861,71              7.628,83 426.094,58 0,00 0,00 55 .395,96                469.784,71             855,83 4 26.094,58 0,00 0,00 44.545,96                 706.450,9 2          647.747,93          717.300,92          651 .824,93               
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 2.652.880,30          2.864.930,07 0,00 -1.924.162,84 0,00 3.593.647,53           0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 46.200,99          116.478,66          3.739.848,52       2.769.358,96            
199.022.853,17      7.328.567,86            451.635,5 0 -                          -                           205.899.785,53       148.478.163,97     1.745.056, 63            451.635,50 0,00 0,00 149.771.585,10        1.839.319,65       1.751.593,65       57.967.520,08     52.296.282,85          
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.1 02,23               5.987,86               4.102,23               5.987,86                    
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.1 02,23               5.987,86               4.102,23               5.987,86                    
Gesamt 199.371.464,76      7.328.567,86            451.635,5 0 -                          -                           206.248.397,12       148.816.196,56     1.748.311, 63            451.635,50 0,00 0,00 150.112.872,69        2.452.943,91       2.301.168,36       58.588.468,34     52.856.436,56          
Abschreibungen/Wertberichtigungen Mittelbare Zuordnu ngen Anschaffungs- und Herstellungskosten

E n t w i c k l u n g   d e s   A n l a g e v e r m ö g e n s     -   T ä t i g k e i t e n   a u s   m o d e r n e m   +   i n t e l l i g e n t e m   M e s s s t e l l e n b e t r i e b Anlage 5/6
            Wertentwicklung Buchwerte
Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen erh. Zuschüsse Stand Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Zuschreibungen Stand Stand Stand Stand Stand
Posten des 01.01.2025 2025 2025 2025 2025 31.12.2025 01.01 .2025 2025 2025 2025 2025 31.12.2025 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024
Anlagevermögens € € € € € € € € € € € € € € € €
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an 0,00 0,00 0,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 31.804,61 28.364,15 31 .804,61 28.364,15
solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1.
Grundstücke und Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 249 ,57 239,02 249,57 239,02
2. Verteilungsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 602 ,39 643,84 602,39 643,84
3. Technische Anlagen und Maschinen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 466 ,53 502,89 466,53 502,89
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 34. 101,70 31.854,57 34.101,70 31.854,57
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.410,44 2.729,30 3.410,44 2.729,30
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 38. 830,63 35.969,62 38.830,63 35.969,62
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 214,05 312,45 214,05 312,45
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 214 ,05 312,45 214,05 312,45
Gesamt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 70. 849,29 64.646,22 70.849,29 64.646,22
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen/ Wertberichtigungen Mittelbare Zuordnungen

E n t w i c k l u n g   d e s   A n l a g e v e r m  ö g e n s     -   a n d e r e   T ä t i g k e i t e n   a u ß e r h a l b   E l e k t r i z i t ä t s  -   u n d   E r d g a s s e k t o r Anlage 5/7
            Wertentwicklung Buchwerte
Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen erh. Zuschüsse Stand Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Zuschreibungen Stand Stand Stand Stand Stand
Posten des 01.01.2025 2025 2025 2025 2025 31.12.2025 01.01 .2025 2025 2025 2025 2025 31.12.2025 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024
Anlagevermögens € € € € € € € € € € € € € € € €
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an 9.654.094,57          1.165.984,25 0,00 44.265,00 0,00 10.864.343,82       5.882.175,79         820.746,07 0,00 0,00 0,00 6.702.92 1,86          (2.403.867,79)            (2.143.828,85)      1.757.554,17              1.628.089,93              
solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 34.471.170,43        328.995,78 0,00 14.842.452,49 0,00 49.642.618,70       19.659.733,35       510.924,27 0,0 0 0,00 0,00 20.170.657,62        (3.709.576,37)            (3.706.244,76)      25.762.384,71            11.10 5.192,32            
2. Verteilungsanlagen 358.818.770,34      16.942.383,41 883,69 17.720.109,47 2.197.318,60 391.283.060,93     227.403.307,07     8.8 36.774,55 883,69 0,00 0,00 236.239.197,93     (47.611,59 )                 (51.014,20)           154.996.251,41          131.364.449,07          
3. Technische Anlagen und Maschinen 43.077.103,62        146.480,32 0,00 2.669.598,14 0,00 4 5.893.182,08       29.270.715,62       1.173.143,46 0, 00 0,00 0,00 30.443.859,08        (35.262,24)                 (38.010,10)           15.414.060,76            13.768.377,90            
,
4.  Betriebs- und Geschäftsausstattung 24.252.628,79        1.736.073,50 1.065.595,10 655.385 ,23 0,00 25.578.492,42       18.909.778,79       1.761. 937,78 1.065.595,10 0,00 0,00 19.606.121,47        (2.78 0.702,83)            (2.550.794,57)      3.191.668,12             2.792.055,43              
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 49.483.072,44        24.065.083,15 0,00 -35.931.810,33  0,00 37.616.345,26       0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 (56 8.285,90)               (452.778,58)         37.048.059,36            49.030.293,86            
510.102.745,62      43.219.016,16          1.066.478, 79       (44.265,00)                 2.197.318,60             550.013.699,39     295.243.534,83     12.282. 780,06        1.066.478,79       0,00 0,00 306.459.836, 10     (7.141.438,93)            (6.798.842,21)      2 36.412.424,36          208.060.368,58          
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen 1.530.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.530.000,00         0,0 0 500.000,00              0,00 0,00 0,00 500.000,00             0,00 0,00 1.030.000,00              1.530.000,0 0              
2.
Ausleihungen an verbundene
Unternehmen 2.000.000,00 1.500.000,00 105.300,00 0,00 0,00 3.394.700 ,00         0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -                              -                        3.394.700,00              2.000.000,00              
3.
Sonstige Ausleihungen 39.549,90                0,00 12.454,54 0,00 0,00 27.095 ,36               0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 (16.178,63 )                 (23.615,25)           10.916,73                   15.934,65                    
3.569.549,90          1.500.000,00 117.754,54 0,00 0,00 4.951.795,36         0,00 500.000,00              0,00 0,00 0,00 500.000,00             (16.178,63)                 (23.615,25)           4.435.616,73              3.545.934,65              
Gesamt 523.326.390,09      45.885.000,41          1.184.233, 33       -                              2.197.318,60             565.829.838,57     301.125.710,62     13.6 03.526,13        1.066.478,79       0,00 0,00 313.662.7 57,96     (9.561.485,35)            (8.966.286,31)      242.605.595,26          213.234.393,16          
Abschreibungen/Wertberichtigungen Mittelbare Zuordnu ngen Anschaffungs- und Herstellungskosten

Anlage 5
 
Seite 8  
 
 
 
 
Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen (einschli eßlich Angaben nach  
§ 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG) der Stadtnetze Münster GmbH,  Münster, für das Ge-
schäftsjahr 2025 
 
 
Die Stadtnetze Münster GmbH, Münster (Stadtnetze), be treibt und unterhält Vertei-
lungsnetze für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme im Stadtgebiet Münster sowie für 
Gas im Stadtgebiet Drensteinfurt. Sie hat ihre opera tive Tätigkeit am 01.01.2005 auf-
genommen.  
 
Bis zum 31.12.2019 hat die Stadtnetze die Netze von der  Muttergesellschaft Stadt-
werke Münster GmbH gepachtet; durch Ausgliederung des Teilbetriebs Versorgungs-
netze hat die Stadtwerke Münster GmbH das Eigentum an den Versorgungsnetzen 
und Wasserwerken mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 01.01 .2020 auf die Stadt-
netze übertragen. Die nach § 7a Energiewirtschaftsgese tz (EnWG) wesentlichen Tä-
tigkeiten werden von der Stadtnetze Münster GmbH ausgeführt. Die weiteren Leistun-
gen werden über Dienstleistungsverträge von der Muttergesellschaft wahrgenommen.  
 
Nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG ist die Stadtnetze zur Au fstellung eines Tätigkeitsab-
schlusses nach § 6b Abs. 3 EnWG verpflichtet, da dieser die Führung getrennter Kon-
ten für ein im Elektrizitäts- und Gasbereich tätiges  Unternehmen bei wirtschaftlicher 
Nutzung von Eigentum verlangt.  
 
In der Rechnungslegung sind jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten 
 
§ Elektrizitätsverteilungsnetz 
§ Gasverteilungsnetz 
§ moderner und intelligenter Messstellenbetrieb 
 
eingerichtet. Die ebenfalls in der Rechnungslegung kontenweise getrennt geführten 
Tätigkeiten außerhalb von Elektrizitäts- und Gassektor sowie Messstellenbetrieb sind 
als 
 
· andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und  Gassektors 
 
zusammengefasst. Mit der Erstellung des Jahresabschlusses wurde für jeden dieser 
abgegrenzten Tätigkeitsbereiche jeweils eine dem § 6b Abs. 3 EnWG entsprechende 
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt. 
 
Buchhaltungssystematik 
 
Die Stadtnetze wickelt ihr Rechnungswesen mit den Modul en des SAP-Systems ab. 
Mit den zur Finanzbuchhaltung (SAP-FI) vollständig integrierten Instrumenten der Kos-
tenrechnung (SAP-CO) und Profit-Center-Rechnung (SA P-EC-PCA) wird das Unter-
nehmen in managementorientierte Organisationseinheiten (Profit-Center) hierarchisch 
aufgeteilt. Diese Profit-Center-Struktur bildet die  Grundlage für die Abbildung der Tä-
tigkeitsbereiche nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Anlage 5
 
Seite 9  
 
 
 
 
Der überwiegende Teil, der in der Kostenrechnung und Profit-Center-Rechnung verar-
beiteten GuV-relevanten Vorgänge, wurde in der Finanzbuchhaltung bereits tätigkeits-
genau erfasst.  
 
Nicht direkt zuordenbare Vorgänge wurden zunächst auf Profit-Center der kaufmänni-
schen und technischen Querschnittsfunktionen kontiert und in der Folge nach ver-
schiedenen Schlüsseln auf die Bereiche verrechnet bzw. umgelegt.  
 
Die Bilanzkonten der Finanzbuchhaltung wurden in die Profit-Center-Rechnung über-
nommen. Soweit eine unmittelbare Profit-Center-Zuor dnung zu den Bilanzkonten da-
bei nicht sinnvoll möglich war, wurden die Konten zunächst auf Bilanzverteilungs-Pro-
fit-Centern gesammelt und im nächsten Schritt nach Maßgabe definierter Verteilungs-
schlüssel auf die Profit-Center verteilt.  
 
Zugrunde gelegter Jahresabschluss 
 
Die Ermittlung der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3  EnWG erfolgte auf der 
Grundlage des handelsrechtlichen Jahresabschlusses der Sta dtnetze zum 31. De-
zember 2025.  
 
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einze lnen Tätigkeiten entsprechen 
den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im handelsrechtlichen Jahresabschluss 
der Stadtnetze. Insofern verweisen wir auf den Anhang des Jahresabschlusses der 
Stadtnetze. 
 
Abschreibungssystematik 
 
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagever mögen betragen tätigkeits-
übergreifend bei 
 
Immateriellen Vermögensgegenständen 3   -   7   Jah re 
Grundstücken (Außenanlagen) und Bauten  7   - 50   Ja hre 
Verteilungsanlagen 20   - 55   Jahre 
Technischen Anlagen und Maschinen 5   - 22   Jahre 
Anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5   - 14   Jahre 
 
Zuweisung der Aktiva und Passiva, der Aufwendungen und Erträge zu den  
Tätigkeiten 
 
Den in den Tätigkeits-Bilanzen und Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnungen ausge-
wiesenen Abschlussposten wurden die Werte vorrangig direkt zugeordnet. Soweit ein 
nur mittelbarer Tätigkeitsbezug vorlag oder die dire kte Zuordnung auf dem Weg der 
Kontierung mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden gewesen wäre, wurde die Zu-
ordnung auf der Grundlage sachlich begründeter Schlüsselgrößen vorgenommen. An-
gewandt wurden dabei im Wesentlichen

Anlage 5
 
Seite 10  
 
 
 
 
· Die Restbuchwerte des Anlagevermögens der Endbereiche  auf das Gesell-
schafterdarlehen sowie auf das Eigenkapital 
 
· Die Leistungsabgabe der Funktionsbereiche auf die Pe rsonalrückstellungen 
und die Lohnsteuerverbindlichkeit, auf die den Funktionsbereichen zugeordne-
ten Verbindlichkeiten und die nicht direkt zuordenbaren Teile des Anlagevermö-
gens 
 
· Der Personalschlüssel der Verbundleitstelle auf die der Verbundleitstelle zuge-
ordneten Betriebsimmobilien 
 
· Die Umsatzerlöse der Endbereiche auf nicht direkt zuorde nbare Teile der For-
derungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sowie auf die Umsatzsteuer-
verbindlichkeiten 
 
· Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus direkter Zuordn ung auf den Bestand der 
liquiden Mittel 
 
In Höhe der nach diesen Zuordnungen verbliebenen Dif ferenz wurde ein Kapitalver-
rechnungsposten gebildet.  
 
Die nur mittelbar zuordenbaren Aufwendungen und Erträge des Verwaltungsbereichs 
wurden nach Maßgabe innerbetrieblicher Leistungsverrechnungen und Umlagen den 
Tätigkeitsbereichen zugewiesen. Die Verrechnung intern er Ressourcen erfolgte ent-
sprechend gemessener Leistungsinanspruchnahme. Sofern e ine Messung der Leis-
tungsinanspruchnahme nicht möglich oder nicht wirtschaf tlich vertretbar war, wurde 
die Inanspruchnahme interner Ressourcen aufgrund einer  prozentualen Verteilung 
vorgenommen. Basis der prozentualen Verteilung war ein e Erhebung der aufgaben-
bezogenen Kapazitätsbeanspruchung in den betroffenen Unternehmensbereichen. 
 
Das Gliederungsschema der Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnungen wurde um die 
aus der Entkonsolidierung der Tätigkeitsbereiche resu ltierenden Posten interne Um-
satzerlöse, interne betriebliche Erträge, interne Mate rialaufwendungen und interne 
sonstige betriebliche Aufwendungen erweitert. 
 
Eigenkapitaldarstellung im Tätigkeitsabschluss 
 
Die Darstellung der Eigenkapitalpositionen 
 
· Gezeichnetes Kapital 
· Kapitalrücklage 
· Kapitalverrechnung 
 
erfolgt in den Tätigkeitsbilanzen zusammengefasst unte r der Position "Zugeordnetes 
Eigenkapital". Der Ausweis erfolgt in Einklang mit d er Textziffer 70 der IDW-Stellung-
nahme zur Rechnungslegung IDW RS EFA 1.

Anlage 5
 
Seite 11  
 
 
 
 
Zusätzliche Angaben 
 
Folgende Angaben, wie sie im Anhang zum Jahresabsch luss aufgeführt wurden, wer-
den für die einzelnen Tätigkeiten gemacht. 
 
Anlagevermögen 
Die tätigkeitsbezogene Entwicklung des Anlagevermög ens im Geschäftsjahr kann 
dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel nach Täti gkeiten entnommen werden. 
 
Die sonstigen Rückstellungen umfassen insbesondere ausstehende Eingangsrech-
nungen (Elektrizitätsverteilungsnetz 143 T€, Gasver teilungsnetz 73 T€, andere Tätig-
keiten außerhalb des Elektrizitäts- und Erdgassekto rs 1.273 T€), das Regulierungs-
konto Strom (2.157 T€, Elektrizitätsverteilungsnetz), drohende Verluste (1.485 T€, an-
dere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- u. Erdgassektors), Aufwendungen für An-
sprüche der Mitarbeiter für geleistete Mehrarbeit, noch nicht genommenen Urlaub und 
Leistungszulagen (Elektrizitätsverteilungsnetz 819 T€, Gasverteilungsnetz 283 T€, 
moderner und intelligenter Messstellenbetrieb 15 T€ , andere Tätigkeiten außerhalb 
des Elektrizitäts- und Gassektors 754 T€) sowie Rüc kstellungen für Jubiläums- bzw. 
Altersteilzeitansprüche (Elektrizitätsverteilungsne tz 370 T€, Gasverteilungsnetz 128 
T€, moderner und intelligenter Messstellenbetrieb 7  T€, andere Tätigkeiten außerhalb 
des Elektrizitäts- u. Gassektors 340 T€).  
 
Übersicht der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeit b is zu einem Jahr und mehr als ei-
nem Jahr per 31.12.2025: 
 
Alle Angaben vor Konsolidierung in T€: 
 
 
 
 
 
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im We sentlichen Aufwandserstattungen 
für die Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft  (441 T€, betrifft andere Tätigkei-
ten außerhalb des Elektrizitäts- u. Gassektors), Erträge aus dem Abgang von immate-
riellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens u nd Sachanlagen (226 T€, 
davon Elektrizitätsverteilungsnetz 53 T€, andere Tä tigkeiten außerhalb des Elektrizi-
täts- u. Gassektors 173 T€), Schadensersatzleistungen (204 T€, vollständig entfallend 
auf andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors) sowie Erträge aus 
der Auflösung von sonstigen Rückstellungen (141 T€,  davon 6 T€ Elektrizitätsvertei-
lungsnetz, 11 T€ Gasverteilungsnetz und 124 T€ ande re Tätigkeiten außerhalb des 
Elektrizitäts- und Gassektors).

Anlage 5
 
Seite 12  
 
 
 
 
Der Personalaufwand wird im Rahmen der internen Leistungsverrechnung in die Auf-
wendungen für bezogene Leistungen vorrangig direkt z ugeordnet und in einem zwei-
ten Schritt geschlüsselt. 
 
Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von 10.522 T € belasten das Finanzer-
gebnis; sie resultieren zum überwiegenden Teil aus der  Verzinsung von Gesellschaf-
terdarlehen zur Finanzierung des durch den Übergang des Teilbetriebs Versorgungs-
netze und Wasserwerke übertragenen Anlagevermögens und kurzfristigen Liquiditäts-
hilfen durch den Gesellschafter (Elektrizitätsverteilungsnetz 4.324 T€, Gasverteilungs-
netz 1.126 T€, andere Tätigkeiten außerhalb des Elektr izitäts- und Gassektors 4.736 
T€) sowie aus der Aufzinsung von Rückstellungen nach Bil MoG. Diese entfallen mit 
324 T€ vollständig auf andere Aktivitäten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. 
 
 
Angaben gemäß § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über Geschäfte 
größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen 
 
Aus den wechselseitigen Geschäftsbeziehungen mit der St adtwerke Münster GmbH 
stehen wesentlichen Erträgen in Höhe von 178.724 T€ wesentliche Aufwendungen in 
Höhe von 48.432 T€ gegenüber. Die Aufteilung auf die Tätigkeiten stellt sich wie folgt 
dar: 
 
 
       Erlöse      Aufwendungen 
         T€     T€ 
 
Elektrizitätsverteilungsnetz  70.695   18.495   
Gasverteilungsnetz    29.465     8.763 
Andere Aktivitäten außer- 
halb des Elektrizitäts- und  
Gassektors     78.564   21.174 
      
 
Münster, den 29. April 2026 
 
 
Stadtnetze Münster GmbH 
 
 
 
 
Franz Süberkrüb   Alexandra Rösing

Anlage 6/1 
 
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS  
 
An die Stadtnetze Münster GmbH 
 
Prüfungsurteile 
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtnetze Münste r GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäf tsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025  sowie 
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bila nzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darübe r hinaus 
haben wir den Lagebericht der Stadtnetze Münster Gm bH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum  
31. Dezember 2025 geprüft . Den im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres B estätigungsvermerks genannten 
Bestandteil des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse  
· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen  wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften 
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermi ttelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordn ungsmä-
ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältniss en entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlag e der 
Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 sowie ihrer Ertr agslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bi s zum 
31. Dezember 2025 und 
· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ei n zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen we-
sentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deuts chen ge-
setzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.  Unser Prü-
fungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt des im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten 
Bestandteils des Lageberichts. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass un sere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnu ngs-
mäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 
  
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB u nter 
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (I DW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäß iger Ab-
schlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung n ach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Absc hnitt „Ver-
antwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des  Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Be stäti-
gungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vo n dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit  den 
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen B erufspflich-
ten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erf üllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erl angten Prü-
fungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um al s Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresab schluss 
und zum Lagebericht zu dienen. 
 
Sonstige Informationen 
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen I nformationen verantwortlich. Die sonstigen Informat ionen umfassen 
die als nicht geprüft gekennzeichnete Erklärung zur Unternehmensführung im Lagebericht. 
 
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen  In-
formationen, und dementsprechend geben wir weder ei n Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Pr üfungs-
schlussfolgerung hierzu ab.

Anlage 6/2 
 
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die V erantwortung, die oben genannten sonstigen Informat ionen zu 
lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen 
· wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, L agebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten K enntnis-
sen aufweisen oder 
· anderweitig wesentlich falsch dargestellt erschein en. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Ja hresabschluss und den Lagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deut schen, für Kapi-
talgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht,  und dafür, dass 
der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen 
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, F inanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.  Ferner sind 
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die i nternen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen 
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlus-
ses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falsc hen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen ( d.h. Manipu-
lationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. 
 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fä higkeit der Ge-
sellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkei t zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantw ortung, Sach-
verhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Un ternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.  Darüber 
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grund lage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutref-
fendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittel t sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahr esabschluss in 
Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschri ften entspricht und die Chancen und Risiken der zuk ünftigen Ent-
wicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gese tzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrun gen und Maßnah-
men (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben , um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereins timmung mit 
den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise 
für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit dar über zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes  frei von we-
sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolo sen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lageb ericht insge-
samt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesells chaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belang en mit dem 
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewon nenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutsche n gesetzli-
chen Vorschriften entspricht und die Chancen und Ri siken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darste llt, sowie ei-
nen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prü fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lageberich t beinhal-
tet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicher heit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übere instimmung mit 
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grunds ätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung  eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeck t. Falsche 
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Ir rtümern resultieren und werden als wesentlich anges ehen,

Anlage 6/3 
 
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass  sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage d ieses Jah-
resabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermesse n aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar über 
hinaus 
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wese ntlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lage-
bericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtüm ern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reakt ion auf 
diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweis e, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundl age für 
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentlic he fal-
sche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher a ls das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierend e wesentliche 
falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolos e Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel lungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrolle n beinhalten 
können. 
· erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfu ng des Jahresabschlusses relevanten internen Kontro llen und 
den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vor kehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu p la-
nen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoc h nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksa mkeit der 
internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. 
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gese tzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden 
sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen V ertretern dargestellten geschätzten Werte und damit  zusam-
menhängenden Angaben. 
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenh eit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten  Rech-
nungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterne hmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangt en Prü-
fungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im  Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten be -
steht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer-
fen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im 
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben i m Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, u nser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir  ziehen 
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis  zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten P rü-
fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre 
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Anga ben sowie 
ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Gesch äftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresab-
schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze or dnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver hält-
nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. 
· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit d em Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von 
ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. 
· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den geset zlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben 
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbes ondere 
die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen 
nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. E in ei-
genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientie rten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahm en 
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den 
zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwort lichen unter anderem den geplanten Umfang und die Z eitplanung 
der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen , einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in int ernen Kon-
trollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Anlage 6/4 
 
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDER UNGEN 
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnun gslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG 
und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG 
 
Prüfungsurteile 
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflicht en nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs.  4 Satz 2 
MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 eingehal-
ten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabs chlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung , Gasverteilung 
und Grundzuständiger Messstellenbetrieb nach § 6b A bs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG – be stehend 
jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und de r Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr  vom 1. 
Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 sowie die als  Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungs me-
thoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse – geprüft.  
 
· Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach  § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz  2 MsbG 
zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. 
· Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüf ung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefü gten 
Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen  den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5  bis 7 
EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. 
 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflicht en zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in 
Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtun g des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Ener gie-
wirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2022)) durch geführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschrif ten und 
Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abs chlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Re chnungsle-
gungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4  Satz 2 MsbG“ weitergehend beschrieben. Wir sind vo n dem 
Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den d eutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen V orschrif-
ten und haben unsere sonstigen deutschen Berufspfli chten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen e rfüllt. Wir 
wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anfo rderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anf orderun-
gen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftspr üferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der A uffassung, 
dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausrei chend und geeignet sind, um als Grundlage für unser e Prü-
fungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspfl ichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu 
dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Ei nhaltung der Rechnungslegungspflichten nach 
§ 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze  1 bis 5 EnWG 
und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die 
Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deuts chen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnW G und des 
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. 
 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwort lich für die internen Kontrollen, die sie als notwe ndig erachtet 
haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. 
 
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für di e Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung 
der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschrie-

Anlage 6/5 
 
benen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jewe ilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen 
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächl ichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermöge ns-, 
Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflich-
ten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 Msb G 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, 
· ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur 
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und 
· ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3  Sätze 5 
bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. 
 
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in  den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Pr üfungsur-
teile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. 
 
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 Msb G zur Füh-
rung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 
Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 Msb G sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und d er Grund-
satz der Stetigkeit beachtet wurde. 
 
Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeits abschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortu ng des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusse s und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabsc hlusses be-
schriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wi r für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beur teilung der 
sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können. 
 
Dortmund, den 21. Mai 2026 
 
 
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner 
GmbH & Co. KG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft 
Rechtsanwälte 
 
 
 
 
 (Börner) (Black) 
 Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer 
 
 
y - Elektronische Kopie - electronic copy - Elektronische Kopie - electronic copy - Elektronische Kopie - electronic copy - Elektronische Kopie - electronic copy - Elektronische Kopie - elec

1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwis chen Wirtschafts-
prüferinnen, Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsg esellschaften
(im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ gen annt) und
ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirt-
schaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, s oweit nicht etwas
anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetz lich zwingend
vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag  zwischen Wirt-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ve reinbart ist oder
sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt.  Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber. Einreden und Einwendungen aus dem Vertra gsverhältnis mit
dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten
zu.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leis tung, nicht ein
bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsät-
zen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer 
übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen kei ne Aufgaben
der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nu tzung oder
Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht veran twortlich. Der
Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sach-
verständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – auß er bei
betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen  Vereinbarung in
Textform.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgab e der abschlie-
-
tet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folge-
rungen hinzuweisen.
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wir tschaftsprüfer
alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unte rlagen und weite-
ren Informationen rechtzeitig übermittelt werden un d ihm von allen Vor-
gängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für  die Ausführung
des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt a uch für die Unterla-
gen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstän de, die erst wäh-
rend der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftragge-
ber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftr aggeber die Voll-
ständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weit eren Informationen
sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in ein er vom Wirt-
schaftsprüfer formulierten Erklärung in gesetzlicher Schriftform oder einer 
sonstigen vom Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestä tigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was d ie Unabhängigkeit
der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer
des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder 
Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Auf träge auf eigene
Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhän gigkeit des Wirt-
schaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen , seiner Netz-
werkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unte rnehmen, auf
wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhäl tnissen beein-
trächtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des 
Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des 
Auftrags in gesetzlicher Schriftform oder Textform darzustellen hat, ist al-
lein diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher Da rstellungen sind
unverbindlich. Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen oder vertraglich 
vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschafts-
prüfers nur dann verbindlich, wenn sie in Textform b estätigt werden. Er-
klärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb d es erteilten 
Auftrags sind stets unverbindlich.
 
(Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Ent-
wurf oder in der Endfassung) oder die Information übe r das Tätigwerden 
des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an eine n Dritten bedarf der 
in Textform erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der 
Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information au fgrund eines Geset-
die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsp rüfers für den Auf-
traggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspru ch auf Nacherfül-
lung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. 
unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Un möglichkeit der
Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vo m Vertrag zurück-
treten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann 
der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom V ertrag zurücktre-
ten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens,  Unterlassung,
Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung  für ihn ohne Inte- 
resse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt 
Nr. 9.
(2) Ein Nacherfüllungsanspruch aus Abs. 1 muss vom Auft raggeber un-
verzüglich in Textform geltend gemacht werden. Nach erfüllungsansprü-
che nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, ver-
jähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können  jederzeit vom
Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt we rden. Unrichtigkei-
enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen  diesen, die Äuße-
rung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fäl-
len ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze  (§ 323 Abs. 1
-
de, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut o der bekannt werden,
Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftr aggeber ihn von
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von  personenbezo-
genen Daten die nationalen und europarechtlichen Re gelungen zum Da-
tenschutz beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirt schaftsprüfers,
insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen 
Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbesch ränkung des
§ 323 Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung  Anwendung
Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Wirtschafts-
prüfer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz ei nes fahrlässig verur-
sachten Schadens, mit Ausnahme von Schäden aus der Ve rletzung von
des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, gemäß  § 54a Abs. 1
Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche, die Dritte 
aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis g egenüber dem
Wirtschaftsprüfer geltend machen.
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2024
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verla ges ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder  teilweise 
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektr onischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbre iten. © 
IDW Verlag GmbH · 50341/1
50341
01/2024

(3) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirt schaftsprüfer be-
-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag 
(4) Der Höchstbetrag nach Abs. 2 bezieht sich auf einen ein zelnen Scha-
densfall. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich ein es aus mehreren
-
Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren a ufeinanderfol-
genden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf  gleicher oder
gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche 
rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. I n diesem Fall
kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € i n Anspruch ge-
nommen werden.
(5) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb  von sechs
Monaten nach der in Textform erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage 
erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies 
gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliche s Verhalten zu-
rückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Kör-
 
nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung gel-
tend zu machen, bleibt unberührt.
(6) § 323 HGB bleibt von den Regelungen in Abs. 2 bis 5  unberührt.
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht wei terverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht  erteilt, so ist
ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgefü hrte Prüfung im
in gesetzlicher Schriftform erteilter Einwilligung des  Wirtschaftsprüfers und
mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermer k, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der  Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf V erlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsaus fertigungen. Weite-
re Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der  Beratung in steuer-
lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung  die vom Auftrag-
geber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und
vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführ ungsaufträge. Er
hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche Unrichtig-
keiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wah rung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtscha ftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftrag-
geber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fr isten wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass 
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen Vereinbarung in Tex tform umfasst die lau-
fende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der Jahre ssteuererklärun-
gen, einschließlich E-Bilanzen, für die Einkommensteuer, Körperschaft-
steuer und Gewerbesteuer, und zwar auf Grund der vom Au ftraggeber
vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuer ung
erforderlichen Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) gen annten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhan g mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten S teuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsic htlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten  Aufgaben die  
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steu erberatung ein
Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger Vereinbar ungen in Text-
form die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Täti gkeiten gesondert
zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist u nd die Steuer- 
beratervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergü tung anzuwen-
den ist, kann eine höhere oder niedrigere als die ges etzliche Vergütung in
Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkomm ensteuer, Kör-
perschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einheitsbewertung sow ie aller Fragen
der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abga ben erfolgt auf
Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangele genheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den  Gerichten der
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenh ang mit
Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sani erung,
Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsverä ußerung,
Liquidation und dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations-
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreser klärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht  die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die  Frage, ob
alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergün stigungen
wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollstä ndige Erfassung
der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wir d nicht über-
nommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem  Auftraggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggebe r eine Kommunika-
tion per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheits anforderungen
stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird de r Auftraggeber den
Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- od er Honorarforde-
rung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzst euer wird zu-
sätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergüt ung und
Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vol-
len Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber 
haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine A ufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Aus lagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ford erungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbra ucherstreitbei-
legungsgesetzes teilzunehmen.
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hierau s ergebenden  
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

Beratungsverlauf (1)

23.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
TOP 9.10 Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0352/2026
Typ
Vorlagen
Datum
04.06.2026
Erstellt
28.05.2026 15:38