V/0352/2026
Stadtnetze Münster GmbH: Jahresabschluss 2025
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Beschlussvorlage
5031 Zeichen
V/0352/2026 V/0352/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Stadtnetze Münster GmbH: Jahresabschluss 2025 Beratungsfolge 23.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali- sierung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: 1. Der Jahresabschluss 2025 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) der Stadtnetze Münster GmbH (Anlage 2) wird festgestellt. 2. Der Lagebericht der Stadtnetze Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2025 wird zur Kennt- nis genommen. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Jahresüberschuss der Stadtnetze Münster GmbH wird im Rahmen eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages von der alleinigen Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH in das Finanzergebnis übernommen. Begründung: Die Stadtnetze Münster GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Münster GmbH (SWMS). Gemäß § 9.4 lit. f des Gesellschaftsvertrages der SWMS ist die Gesellschafter- versammlung der SWMS u. a. für die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtnetze Münster GmbH zuständig. Die Stadtnetze Münster GmbH schließt das Geschäftsjahr 2025 mit einer Bilanzsumme von 571.025 T€ (VJ: 484.017 T€) bei einem Jahresergebnis vor Gewinnabführung von 14.124 T€ (VJ: 16.143 T€) ab und liegt damit mit 21,8 % deutlich unter dem geplanten Überschuss von 18.064 T€. Amt für Finanzen und Beteiligungen 11.06.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt Telefon: 492-2006 Rothermundt@stadt - muenster.de - 2 - V/0352/2026 Die Durchleitungsmengen in den Strom- und Gasnetzen der Stadtnetze und die Wassergewinnung in den münsterschen Wasserwerken stellten sich in 2025 gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar: Strom 1.147 GWh (VJ: 1.156 GWh) Gas1 1.878 GWh (VJ: 1.829 GWh) Wasser 13,4 Mio. m³ (VJ: 13,6 Mio. m³) Die Umsatzerlöse stiegen auf dieser Basis um 6,3 % auf 317,3 Mio. € (VJ: 298,6 Mio. €), der Mate- rialaufwand um 5,6 % auf 211,7 Mio. € (VJ: 200,5 Mio. €). Netzentgelte und die von den Verbrau- cher:innen vereinnahmten gesetzlichen Umlagen trugen mit 191.548 T€ (VJ: 197.083 T€) maßgeb- lich zu den Umsatzerlösen bei. Weitere Erlöse ergaben sich u.a. aus Erträgen aus dem Belas- tungsausgleich nach EEG2 bzw. KWKG 3 (22.058 T€; VJ: 20.192 T€), Bau- und Betriebsleistungen sowie Wasserlieferungen an die Gesellschafterin SWMS (28.520 T€; VJ: 38.635 T€) sowie Bau- und Betriebsleistungen für den Ausbau des Glasfasernetzes (31.698 T€; VJ: 21.805 T€). Beim Materialaufwand wirkten sich insbesondere Aufwendungen für Instandsetzung/Reparaturen (69.201 T€; VJ: 66.002 T€), die Nutzung vorgelagerter Netze (50.466 T€; VJ: 43.906 T€), Umlagen des vorgelagerten Netzbetreibers Amprion (25.954 T€; VJ: 16.195 T€), Netzeinspeisung (23.464 T€; VJ: 22.470 T€) sowie für Verlustenergien (11.064 T€; VJ: 17.927 T€) aus. Der Personalaufwand betrug im Berichtsjahr 38.715 T€ (VJ: 35.084 T€), wobei durchschnittlich 407 (VJ: 390) Mitarbeitende beschäftigt waren. Als sonstige betriebliche Aufwendungen wurden an die Städte Münster und Drensteinfurt Konzessionsabgaben i.H.v. 17.945 T€ (VJ: 17.739 T€) abge- führt. Trotz eines gegenüber dem Vorjahr um 7,9 % verbesserten Betriebsergebnisses (EBIT) i.H.v. 25.419 T€ fällt der abzuführende Jahresüberschuss i.H.v. 14.124 T€ aufgrund des Finanzergeb- nisses (-10.845 T€; VJ: -7.228 T€) insgesamt um knapp 2 Mio. € niedriger aus als im Jahr 2024. Ausführliche Informationen sind dem Jahresabschluss 2025 (Anlage 2) und der Aufsichtsratsvorla- ge 18/2026 (Anlage 1) zu entnehmen, über die der Aufsichtsrat der SWMS in seiner Sitzung am 11.06.2026 beraten wird. Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund, haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwen- dungen gegen oder zusätzliche Hinweise zum Jahresabschluss der Stadtnetze Münster GmbH ergeben. Nach Durchsicht des vorgelegten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungs- vermerk versehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Stadtnetze Münster GmbH zum Bilanzstichtag 31.12.2025. i.V. gez. Christine Zeller Stadtdirektorin und Kämmerin Anlagen: Anlage 1: Vorlage an den Aufsichtsrat der SWMS Nr. 18/2025: Jahresabschluss 2025 der Stadtnetze Münster GmbH Anlage 2: Jahresabschluss und Lagebericht 2025 der Stadtnetze Münster GmbH 1 ohne Gasverbrauch der GuD -Anlage der SWMS 2 Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare -Energien-Gesetz - EEG 2023) 3 Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft -Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2025)
V_0352_2026 - Anlage 1 - AR-Vorlage 18_2026 JA 2025 SNMS
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((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 18/2026 Betreff Jahresabschluss 2025 der Stadtnetze Münster GmbH Berichterstatter Sebastian Jurczyk Anlage Prüfungsbericht des Abschlussprüfers mit Bestätigungsvermerk darin als Anlagen enthalten: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025, bestehend aus: - Bilanz - Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang - Lagebericht Antrag Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung der SWMS werden folgende Beschlüsse zur Annahme empfohlen: Die Geschäftsführung der SWMS wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtnetze Münster GmbH folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Jahresabschluss 202 5 (Bilanz, Gewinn - und Verlustrechnung, Anhang) wird festgestellt. 2. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 wird zur Kenntnis genommen. Münster, 19.05.2026 Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0352/2026 Seite 2 von 2 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) 3. Das Ergebnis in Höhe von 14.124.446,33 EUR wird entsprechend dem Ergebnisabführungsvertrag von der alleinigen Gesellschafterin, der Stadtwerke Münster GmbH, übernommen. 4. Der Geschäftsführung der Stadtnetze Münster GmbH wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt. Begründung Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn - und Verlustrechnung, Anhang) sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 202 5 wurden von BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund, geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Erläuterungen sind aus den beiliegenden Anlagen ersichtlich. Die kaufmännischen Aufgaben der Stadtnetze Münster GmbH werden im Rahmen der Geschäftsbesorgung von der Stadtwerke Münster GmbH wahrgenommen. Um die Synergieeffekte auch bei der Prüfung des Jahresabschlusses 202 6 zu nutzen ist es sinnvoll, dass die Stadtnetze Münster GmbH dieselbe Abschlussprüfungsgesellschaft beauftragt, die den Einzel - und Konzernabschluss der Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH prüft. Es ist vorgesehen, dass für den Jahresabschluss 202 6 der Stadtwerke Münster GmbH die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt wird. Hierzu wird auf die Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH Nr. 20/2026 verwiesen. Stadtwerke Münster GmbH gez. Sebastian Jurczyk gez. Frank Gäfgen
V_0352_2026 - Anlage 2 - Jahresabschluss und Lagebericht 2025 der SNMS für den AWFLD
164750 Zeichen
Jahresabschluss und Lagebericht
zum 31. Dezember 2025
Bestätigungsvermerk
Stadtnetze Münster GmbH
Münster
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG
Wirtschaft sprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsges ellschaft
Partnerschaftsregister: AG Essen PR 2988
UStIdNr.: DE 294 190 990
Sitz der Gesellschaft:
44263 Dortmund
Phoenixseestraße 21
Internet: www.breidenbach-wp.de
Telefon +49 231 628566-0
Telefax +49 231 628566-9
Rechtsanwälte
WIRTSCHAFTSPRÜFUNG I STEUERBERATUNG I RECHTSBERATUNG
Anlage 2 zur Beschlussvorlage V/0352/2026
Anlage 1
31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024
A k t i v a P a s s i v a
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnete s Kapital 102.000,00 102.000,00
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie II. Kapitalrücklage 163.489.757,74 163.489.757,74
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.471.504,33 5.291.809,99 163.591.757,74 163.591.757,74
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 38.529.110,96 21.159.231,28 B. Rückstellungen
2. Verteilungsanlagen 370.591.525,00 308.037.925,27 1. R ückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 15.859.230,00 15.125.424,00
3. Technische Anlagen und Maschinen 15.931.250,00 14.0 15.886,00 2. Steuerrückstellungen 269.274,43 0,00
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.391.094,00 5.677.037,00 3. Sonstige Rückstellungen 8.732.398,08 11.409.385,93
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 79.346.012,92 83.606.199,46 24.860.902,51 26.534.809,93
510.788.992,88 432.496.279,01
III. Finanzanlagen
C. Verbindlichkeiten
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.030.000,00 1.5 30.000,00 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstit uten 1.841,21 2.482,40
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.394.700,0 0 2.000.000,00 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellung en 1.761.443,67 2.099.539,77
3. Sonstige Ausleihungen 27.095,36 39.549,90 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32.110.551,04 25.847.823,79
4.451.795,36 3.569.549,90 4. Verbindlichkeiten gegenüb er verbundenen Unternehmen 305.434.213,12 228.517.553 ,55
davon gegenüber Gesellschafter 305.415.501,38
520.712.292,57 441.357.638,90 (VJ: 228.516.754,57 )
5. Sonstige Verbindlichkeiten 4.472.872,29 3.530.553,1 6
B. Umlaufvermögen davon aus Steuern 3.800.361,38
(VJ: 2.976.633,91 )
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 8.106.628,52 8.035. 979,39 343.780.921,33 259.997.952,67
2. Unfertige Leistungen 13.824.296,84 6.742.976,86
3. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 184.257,00 0,00
22.115.182,36 14.778.956,25 D. Rechnungsabgrenzungsposten 38.791.235,13 33.892.966,46
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.265. 512,00 14.421.001,44
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.726.253 ,65 7.766.089,34
davon gegen Gesellschafter 0,00
(Vorjahr: 0,00)
3. Sonstige Vermögensgegenstände 5.171.032,58 3.725.869,65
27.162.798,23 25.912.960,43
III. Guthaben bei Kreditinstituten 573.463,77 1.469.046,77
49.851.444,36 42.160.963,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 461.079,78 498.884,45
571.024.816,71 484.017.486,80 571.024.816,71 484.017.486,80
Münster, den 29. April 2026
Stadtnetze Münster GmbH
Bilanz der Stadtnetze Münster GmbH, Münster
zum 31.12.2025
Anlage 2
2025 2024
1. Umsatzerlöse 317.276.568,83 298.583.676,12
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unf ertigen Leistungen 7.081.319,98 2.833.590,88
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 20.442.497,21 17.985.109,78
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.297.773,10 3.500 .031,90
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs -
63.014.943,20 71.002.433,97
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 148.69 6.054,21 129.494.645,21
211.710.997,41 200.497.079,18
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 30.024.412,86 27.281.868, 70
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 8.6 91.004,69 7.801.795,34
davon für Altersversorgung 2.525.306,88 38.715.417,55 35.083.664,04
(Vorjahr: 2.451.031,87)
7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen 20.388 .257,01 18.461.601,18
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermöge ns, soweit diese
die in der Kapitalgesellschaft üblichen A bschreibungen überschreiten 1.485.509,12 0,00
21.873.766,13 18.461.601,18
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Konzessionsabgabe 17.945.331,53 17.739.180,72
b) Andere übrige sonstige betriebliche Aufwend ungen 30.433.948,63 27.574.026,49
48.379.280,16 45.313.207,21
9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermö gens 102.624,52 49.971,34
Davon aus verbundenen Unternehmen 101.790,3 4 (Vorjahr: 48.800,00)
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 74.560,86 8 2.322,71
Davon aus Abzinsung 13,00 (Vorjahr: 0,00)
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertp apiere des Umlaufvermögens 500.000,00 0,00
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 10.522.433,75 7 .360.549,64
Davon an verbundene Unternehmen 10.186.222, 87 (Vorjahr: 7.069.141,89)
Davon aus Aufzinsung 323.894,27 (Vorjahr: 286.046,86)
13. Ergebnis nach Steuern 14.573.449,50 16.318.601,48
14. Sonstige Steuern 449.003,17 175.613,33
15. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgef ührter Gewinn -14.124.446,33 -16.142.988,15
16. Jahresergebnis 0,00 0,00
Münster, den 29. April 2026
Stadtnetze Münster GmbH
Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtnetze Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2025 (01.01.-31.12.)
stoffe und für bezogene Waren
Anlage 3
Seite 1
Stadtnetze Münster GmbH
Anhang
für das Geschäftsjahr 2025 (1. Januar 31. Dezember)
Die Stadtnetze Münster GmbH, Münster, (Gesellschaft ) wurde mit notarieller Urkunde vom
24. September 2005 gegründet und am 26. Oktober 200 5 unter HRB 10209 in das Handels-
register des Amtsgerichts Münster eingetragen.
Mit Vertrag vom 26. Juni 2020 wurde der Teilbetrieb Versorgungsnetze von der Stadtwerke
Münster GmbH auf die Stadtnetze Münster GmbH ausgeg liedert. Die Ausgliederung wurde
am 19. August 2020 im Handelsregister eingetragen und erfolgte mit wirtschaftlicher Rückwir-
kung auf den 1. Januar 2020.
I.
Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden ents prechend dem Gesellschaftsvertrag
nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblich en Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes sowie des EnWG aufgestellt. Unter Berück-
sichtigung der aus der Art des Betriebs folgenden B esonderheiten wurde die Darstellung der
Sachanlagen in der Bilanz (§ 265 Abs. 5 HGB) um den Posten Verteilungsanlagen erweitert.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Sie ist verpflichtet, den
Jahresabschluss und den Lagebericht nach § 316 ff. HGB sowie die Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung nach § 53 HGrG prüfen zu lassen.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren an-
gewandt.
II. Erläuterungen zu Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wur-
den beibehalten.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenst ände sowie Sachanlagen werden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten die direkt zurechenbaren Einzel-
kosten sowie Lagergemeinkosten. Für Vermögensgegens tände der Energie- und Wasser-
netze werden darüber hinaus Regiegemeinkosten berüc ksichtigt. Die Zuschlagssätze für die
Regiegemeinkosten betragen in Abhängigkeit von den maßnahmenbeteiligten technischen
Funktionsbereichen zwischen 1,3 und 6,6 Prozent. Sie bemessen sich nach den Herstellungs-
kosten vor Regiegemeinkosten. Der Zuschlagssatz für Lagergemeinkosten beträgt zehn Pro-
zent auf Lagermaterialentnahmen. Fremdkapitalzinsen sind nicht in die Herstellungskosten
eingegangen. Erhaltene Zuschüsse wurden, soweit es sich nicht um von Anschlussnehmern
erhaltene Baukostenzuschüsse für das vorgelagerte Netz (BKZ) und Netzanschlusskostenbei-
träge (NAK) handelte, von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt.
Anlage 3
Seite 2
Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Liegt der
beizulegende Wert zum Abschlussstichtag dauerhaft u nter dem Buchwert, wird bzw. wurde
dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen.
Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Liegt der bei-
zulegende Wert zum Abschlussstichtag (dauerhaft) unter dem Buchwert, wird bzw. wurde dem
durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern
zu Grunde.
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagevermögen betragen bei:
Immateriellen Vermögensgegenständen 3 7 Jahre
Grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken 7 50 Jahre
Verteilungsanlagen 20 55 Jahre
Technischen Anlagen und Maschinen 5 22 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 14 Jahre
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250 w erden unmittelbar als Aufwand erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 251 und 800 werden im
Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben und inventarisiert.
Die Finanzanlagen betreffen die zum 31.01.2024 erwo rbenen Anteile (51 %) an der Seck
GmbH, Münster, in Höhe von 1.030 T sowie Ausleihun gen an selbiges Unternehmen
(3.395 T; VJ: 2.000 T). Die Ausleihungen haben ei ne Laufzeit bis zum 30.06.2039
(2.000 T) bzw. 30.11.2035 (1.500 T ) und sind erstmalig zum 30.06.2025 (2.000 T) bzw.
30.03.2029 (1.500 T) zu tilgen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen w urden aufgrund
der sich laut Wirtschaftsplanung der Seck GmbH nur langsam erholenden Jahresergebnisse
und einem negativen Eigenkapital der Seck GmbH zum 31.12.2024 von 2.220 T in Höhe
von 500 T außerplanmäßig abgeschrieben. Weiter sind Ausleihungen an Mitarbeiter in Höhe
von 27 T enthalten, diese werden in Höhe des Nennw erts abzüglich erhaltener Tilgungen
ausgewiesen.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind unter Berü cksichtigung von Abschreibungen gem.
§ 253 Abs. 4 HGB zu fortgeschriebenen, durchschnitt lichen Anschaffungskosten oder zum
niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlusssti chtag bewertet. Die Vorräte beinhalten
noch nicht abgerechnete Aufträge an Dritte (unfertige Leistungen) in Höhe von 13.824 T (Vor-
jahr 6.743 T) sowie geleistete Anzahlungen für Vorräte in Höhe von 184 T.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten unter Berücksichti-
gung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Zur A bdeckung des allgemeinen Kreditrisikos
wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Seit d em Geschäftsjahr 2015 werden Erstat-
tungsansprüche gegen den Übertragungsnetzbetreiber, welche sich aus dem Belastungsaus-
gleich für Einspeisevergütungen bzw. der Abrechnung der gesetzlichen Umlagen ergeben,
periodengleich aktiviert. Für das Jahr 2025 wurden 1.650 T innerhalb der sonstigen Vermö-
gensgegenstände berücksichtigt.
Liquide Mittel werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Anlage 3
Seite 3
Die unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnl iche Verpflichtungen ausgewiesenen
Rückstellungen für Deputatverpflichtungen werden na ch dem versicherungsmathematischen
Verfahren der "Projected Unit Credit Method" (Methode der laufenden Einmalprämie) ermittelt.
Gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB wurden die Rückstellungen mit dem ihrer Restlaufzeit entspre-
chenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich aus den vergangenen zehn Ge-
schäftsjahren ergibt. Dementsprechend wurde in Verb indung mit der Rückstellungsabzin-
sungsverordnung der für Ende Dezember 2025 veröffentlichte Wert der Bundesbank in Höhe
von 2,06 % bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren ein bezogen. Weiterhin wurden eine Kosten-
steigerung von 2,5 % p. a. und eine Fluktuationsrate von bis zu 2 % p. a. in die versicherungs-
mathematischen Berechnungen einbezogen. Als Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln
2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.
Die Gesellschaft ist Mitglied der Kommunalen Versor gungskasse Westfalen-Lippe (KVW),
Münster. Zweck der Anstalt ist es, den Arbeitnehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung
eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorg ung zu gewähren. Die Gesellschaft hat
sich bei Begründung der Mitgliedschaft verpflichtet, alle Arbeitnehmer zu versichern, die nach
dem Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehm er kommunaler Verwaltungen und Be-
triebe (VNS TV-G) zu versichern sind. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 betrug der Umlage-
satz 4,5 % zuzüglich eines Sanierungsgeldes in Höhe von 3,25 % (Abrechnungsverband I)
bzw. 6,9 % (Abrechnungsverband II). Die Umlage im A brechnungsverband I und das Sanie-
rungsgeld werden von der Gesellschaft allein getrag en. Im Abrechnungsverband II trägt die
Gesellschaft 6,5 %, auf die Arbeitnehmer entfallen 0,4 %. Die Summe der beitragspflichtigen
Entgelte für das Jahr 2025 beträgt 27.647 T (Vorjahr 24.998 T). Für den auf die Gesellschaft
entfallenden Teilbetrag der Unterdeckung der Versorgungsverpflichtungen in der KVW wurde
für den Stichtag 31. Dezember 2025 ein Wert in Höhe von 27.762 T ermittelt. Die Ermittlung
des Unterdeckungsbetrags erfolgte nach versicherung smathematischen Grundsätzen der
Projected Unit Credit Method". Als Rechnungsgrundl agen wurden dabei die Richttafeln
2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, der Rechnungszins auf Basis eines 10-jährigen Betrach-
tungszeitraums und einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß Rückstellungs-
abzinsungsverordnung in Höhe von 2,06 %, künftige Gehaltssteigerungen von 1,5 % p. a. und
eine Rentendynamik in Höhe von 1,0 % p. a. berücksichtigt. Für die Unterdeckung wurden bis
zum 31. Dezember 2025 13.698 T unter den Pensionsr ückstellungen bilanziert, so dass die
verbleibende Deckungslücke 14.064 T beträgt. Die H öhe der Zuführung im Berichtsjahr be-
trug 703 T.
Jubiläumsrückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenom menen Restlaufzeit von 15 Jahren
(2,22 %) unter Berücksichtigung eines Gehaltstrends von 2,0 % p. a. sowie einer Fluktuations-
rate von bis zu 2,0 % p. a. versicherungsmathematisch ergibt.
Die Altersteilzeitrückstellung ist gemäß IDW RS HFA 3 gebildet; die Abzinsung erfolgt gemäß
§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz unter Berücksichtigung
eines Gehaltstrends von 2 % p. a. Der vertraglichen Ausgestaltung der Altersteilzeitverpflich-
tung liegt ausschließlich das Blockmodell zu Grunde.
Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünft iger kaufmännischer Beurteilung not-
wendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei werden alle Risiken und ungewissen Verbind-
lichkeiten ausreichend berücksichtigt.
Anlage 3
Seite 4
Latente Steuern werden für zeitliche, sich in Zukunft voraussichtlich umkehrende Differenzen
zwischen den handels- und steuerrechtlichen Bilanza nsätzen gebildet, soweit dies nach
§ 274 HGB zulässig ist. Im Rahmen des Organschaftsverhältnisses mit der Stadtwerke Müns-
ter (Organträger) werden diese dort ermittelt und angegeben.
2. Angaben zu Posten der Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.
Die Finanzanlagen werden mit einem Zinssatz von 4,88 % (2.000 T) bzw. 4,38 % (1.500 T)
(Ausleihungen an verbundene Unternehmen) bzw. 2,5 % p. a. (sonstige Ausleihungen) ver-
zinst.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betr effen Abrechnungen aus Netznutzung
gegen dritte Lieferanten im Netz Münster, verminder t um die darauf bereits erhaltenen Ab-
schlagszahlungen. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist auch die anteilige
Verbrauchsabgrenzung des Lieferjahres zum Bilanzstichtag enthalten. Wie im Vorjahr wurden
Forderungen gegen den Übertragungsnetzbetreiber Amp rion GmbH, Dortmund, mit Verbind-
lichkeiten gegenüber selbigem verrechnet, da hierdurch eine klarere und übersichtlichere Dar-
stellung der Vermögenslage erreicht wird.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegenüber der Glasfaser Müns-
ter GmbH & Co. KG und resultieren aus der Abrechnun g des Glasfaserausbaus Dezember
2025.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wes entlichen Steuererstattungsansprü-
che, debitorische Kreditoren sowie Ansprüche gegenü ber dem vorgelagerten Netzbetreiber.
Von den sonstigen Vermögensgegenständen entstehen 1.801 T (Vorjahr 2.095 T) rechtlich
erst nach dem Stichtag. Es handelt sich hierbei um noch nicht abziehbare Vorsteuerbeträge.
Alle Forderungen haben eine Laufzeit unter einem Jahr.
Das Stammkapital (102 T) sowie die Kapitalrücklage (163.490 T) sind unverändert. Alleinige
Gesellschafterin ist die Stadtwerke Münster GmbH.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beinhalten eine Rückstellung
für Deputatverpflichtungen (2.162 T) sowie eine Rü ckstellung zur Abdeckung der Verpflich-
tungen aus einer möglichen Unterdeckung KVW (13.698 T). Der Unterschiedsbetrag nach
§ 253 Abs. 6 HGB beträgt bezüglich der Deputatrücks tellung -74 T und der Sanierungs-
geldrückstellung -1.087 T.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 8.732 T b etreffen im Wesentlichen das Regulie-
rungskonto Strom (2.157 T), ausstehende Eingangsre chnungen (1.489 T), drohende Ver-
luste aus dem Glasfaserausbau (1.485 T) sowie Prüf ungskosten (112 T). Daneben beste-
hen Rückstellungen für noch auszugleichende Persona laufwendungen (Mehrarbeit, Leis-
tungszulage, Altersteilzeit, Jubiläum etc.) in Höhe von 2.715 T.
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden für noch nicht fertiggestellte Hausan-
schlussarbeiten vereinnahmt.
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistu ngen ist auch die Abgrenzung der Ein-
speiseaufwendungen zum Bilanzstichtag enthalten.
Anlage 3
Seite 5
Die gegenüber verbundenen Unternehmen bilanzierten Verbindlichkeiten entfallen im Wesent-
lichen mit 209.196 T auf langfristige Gesellschafterdarlehen, mit 82.095 auf kurzfristige Liqui-
ditätshilfen sowie mit 14.124 T auf das noch abzuführende Jahresergebnis 2025. Sofern zu-
lässig, werden Forderungen gegen die Gesellschafterin mit den Verbindlichkeiten gegenüber
der Gesellschafterin verrechnet. Hinsichtlich der A ngaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen
Posten gemäß § 265 Abs. 3 HGB wird ergänzend auf den Tätigkeitsabschluss verwiesen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten (3.800 T),
kreditorische Debitoren (662 T) sowie erhaltene Sicherheitsleistungen (6 T).
Für die von den Anschlussnehmern empfangenen BKZ un d NAK wurde ein passiver Rech-
nungsabgrenzungsposten (38.786 T) gebildet, der ratierlich mit 5 % p. a. aufgelöst wird.
3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse in Höhe von 317.277 T beinhalten im Wesentlichen die Netzentgelte und
die von den Letztverbrauchern vereinnahmten gesetzl ichen Umlagen (191.548 T), Erträge
aus dem Belastungsausgleich nach EEG bzw. KWKG (22. 058 T), Bau- und Betriebsleistun-
gen sowie Wasserlieferungen an die Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH (28.520 T),
Bau- und Betriebsleistungen für den Ausbau des Glasfasernetzes (31.698 T) und Erträge aus
der Abrechnung von Mehrmindermengen Strom und Gas (8.305 T). Sie wurden im Einzugs-
gebiet von Münster erzielt.
Anlage 3
Seite 6
Die aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 20.442 T resultieren überwiegend aus Leistun-
gen im Bereich der Versorgungsnetze.
Die sonstigen betrieblichen Erträge (1.298 T) enthalten im Wesentlichen Aufwandserstattun-
gen für die Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtsc haft Münster (441 T), Erträge aus dem
Abgang von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens (226 T), Schadenersatz-
ansprüche (204 T) sowie Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen (141 T).
Der Materialaufwand (211.711 T) weist im Wesentlic hen Aufwendungen für Instandset-
zung/Reparaturen (69.201 T), die Nutzung vorgelage rter Netze (50.466) T, Umlagen des
vorgelagerten Netzbetreibers (25.954 T), Netzeinspeisung (23.464 T) sowie für Verlustener-
gien (11.064 T) auf.
Der Personalaufwand (38.715 T) ist im Berichtsjahr in Folge der Personalentwicklung gestie-
gen. Im Jahr 2025 wurden durchschnittlich 407 (Vorj ahr 390) Mitarbeiter beschäftigt. Die Be-
legschaft bestand durchschnittlich aus 355 (Vorjahr 341) vollzeitbeschäftigten und 52 (Vorjahr
49) teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (48.379 T) beinhalten hauptsächlich Aufwendun-
gen im Zusammenhang mit den Servicevereinbarungen der Stadtwerke Münster (22.444 T),
die Konzessionsabgaben an die Städte Münster und Drensteinfurt (17.945 T), IT-Dienstleis-
tungen (2.231 T), Mieten und Pachten (450 T) sowie Beratungsleistungen (440 T).
Das Finanzergebnis resultiert im Wesentlichen aus d er Verzinsung des Gesellschafterdarle-
hens (8.750 T), Zinsen für kurzfristige Liquiditätshilfen der Gesellschafterin Stadtwerke Müns-
ter GmbH (1.436 T), aus der Wertberichtigung der Anteile an der Seck GmbH, Münster (500
T) sowie durch Aufzinsungen von Rückstellungen (324 T). Davon entfallen 313 T auf Pen-
sionsrückstellungen.
Das Ergebnis der Gesellschaft wird durch sonstige Steuern in Höhe von 449 T (Grundsteuern
378 T, Kraftfahrzeugsteuer 24 T, Energiesteuer 8 T, sonstige 39 T) belastet.
III. Angaben zum Jahresergebnis
Gemäß des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages wird das Ergebnis vor Gewinn-
abführung in Höhe von 14.124 T an die Gesellschafterin Stadtwerke Münster abgeführt.
IV. Ergänzende Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus den Pacht- und Betriebsführungsverträgen mit de r Stadtwerke Münster GmbH und der
smartOPTIMO GmbH & Co. KG ergibt sich für das Jahr 2026 eine Zahlungsverpflichtung in
Höhe von 49.269 T.
Aus Leasingverträgen mit einer Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren resultieren Verpflich-
tungen in Höhe von insgesamt 91 T.
Die Verpflichtungen aus Bestellungen für Investitionen beliefen sich zum 31. Dezember 2025
auf 69,1 Mio. .
Anlage 3
Seite 7
2. Zusammensetzung der Organe, Aufwendungen für Organe
2.1 Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft sind
Herr Franz Süberkrüb, Laer, Vorsitzender der Geschäftsführung
Frau Alexandra Rösing, Coesfeld
2.2 Gesamtbezüge für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen im Jahr 2025 490 T und setzten sich wie
folgt zusammen:
3. Angaben gemäß § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Von der Gesellschafterin Stadtwerke Münster wurden folgende wesentliche Leistungen bezo-
gen:
Dienstleistungen im Rahmen der Servicevereinbarungen 18.208 T, Netzverluste 11.064 T,
Mehr-/Mindermengen Strom/Gas 6.249 T, Miete Betrie bsgrundstücke 4.236 T, Energiebe-
zug der Netze 4.010 T, Entgelt für dezentrale Eins peisung 2.240 T, Stromeinspeisung und
KWK-Vergütung dezentraler Anlagen 1.622 T, Bau- und Betriebsleistungen 803 T.
An die Gesellschafterin wurden im Wesentlichen folgende Leistungen abgerechnet:
Netzentgelte 145.147 T, Bau- und Betriebsleistunge n 17.575 T, Wasserlieferungen
10.945 T, Mehr-/Mindermengen Strom/Gas 5.057 T.
4. Abschlussprüferhonorar
Auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars nach § 2 85 Nr. 17 HGB wird verzichtet, weil
diese im Konzernabschluss des einbeziehenden Mutterunternehmens enthalten ist.
Anlage 3
Seite 8
5. Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen
zustande gekommen sind
Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine Geschäfte mit nahestehenden Personen abgeschlossen,
die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind.
6. Einbeziehung in Konzernabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Ko nzernabschluss der Gesellschafterin,
Stadtwerke Münster GmbH, Münster (Stadtwerke Münster), einbezogen (kleinster und größter
Konsolidierungskreis), welcher wiederum in den Gesamtabschluss der Stadt Münster eingeht.
Der Konzernabschluss ist am Sitz des Mutterunternehmens erhältlich und wird im Bundesan-
zeiger elektronisch veröffentlicht.
7. Nachtragsbericht
Nach dem Bilanzstichtag haben sich die Konflikte im Nahen Osten durch die militärische In-
vasion der Vereinigten Staaten und Israels im Iran erheblich verschärft. Dadurch nimmt die
Volatilität der Energiemärkte derzeit zu, was zu Chancen und Risiken führen kann. Die aktu-
ellen Entwicklungen werden im Hinblick auf ihre Auswirkungen kontinuierlich analysiert und
bewertet. Eine Quantifizierung der potenziellen finanziellen Auswirkungen ist derzeit noch
nicht möglich.
Münster, den 29. April 2026
Stadtnetze Münster GmbH
Franz Süberkrüb Alexandra Rösing
Anlage 3
Seite 9
Stand am Abgänge Umbuchungen erh. Zuschüsse Stand am Sta nd am Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am Stand am Stand am
01.01.2025 31.12.2025 01.01.2025 31.12.2025 31.12.2025 3 1.12.2024
I.
Entgeltlich erworbene Konzessionen, 11.776.491,20 974.049 ,41 44.265,00 - 12.794.805,61 6.4 84.681,21 pA 838.620,07 7.323.301,28 5.471.504,33 5.291.809,99
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Summe I. 11.776.491,20 974.049,41 - 44.265,00 - 12.794.805,61 6.484.6 81,21 838.620,07 - - 7.323.30 1,28 5.471.504,33 5.291.809,99
II.
1. Grundstücke und Bauten 55.516.438,55 1.495.996,70 119.100,88 16.596.179,40 73.48 9.513,77 34.357.207,2 7 pA 716.014,31 112.818,77 34.960.402,81 38.529.1 10,96 21.159.231,28
2. Verteilungsanlagen 919.372.326,70 41.695.79 0,20 405.374,67 39.805.694,35 2.197.31 8,60 998.271.117,98 611.334.401,43 pA 15.761.339,22 340.187,67 627.679.592,98 370.591.525,00 308.037.925,27
apA 924.040,00
3. Technische Anlagen und Maschinen 46.492.418,64 73.165, 06 3.063.230,94 49.628.814,64 32.476.532,64 pA 1.2 21.032,00 33.697.564,64 15.931.250,00 14.015.886,00
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 25.569.918,75 1.827.761,21 1.491.689,68 737.547,20 26.6 43.537,48 19.892.881, 75 pA 1.745.072,72 1.491.689,68 20.252.443,48 6.391.094 ,00 5.677.037,00
gA 106.178,69
5. Geleistete Anzahlungen und 83.606.199,46 56.548.199,47 60.246.916,89 - - 79 .907.482,04 - apA 561.469,12 561.469,12 79.346.012,92 83.606.199,46
Anlagen im Bau
Summe II. 1.130.557.302,10 1 01.640.912,64 2.016.165,23 44.265,00 - 2.197.318,60 1.227.940.465,91 698.061.023,09 21.035.146,06 1.944.69 6,12 - 717.151.473,03 51 0.788.992,88 432.496.279,01
Summe I. und II. 1.142.333.793,30 102.614.962,05 2.016.165,23 - 2.197.318,60 1.240.7 35.271,52 704.545.704,30 21.873.766,13 1.944.696,12 - 724.474.774,31 516.260.497,21 437.78 8.089,00
III.
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.530.000,00 1.530. 000,00 apA 500.000,0 0 500.000,00 1.030.000,00 1.530.000,00
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 2.000.000,00 1.500.000,00 105.300,00 3.394.700,00 3.394.700,00 2.0 00.000,00
3. Sonstige Ausleihungen 39.549,90 - 12.454,54 27.095,36 27.095,36 39.549,90
Summe Finanzanlage 3.569.549,90 1.500.000,00 117 .754,54 - - 4.951.795,36 - - 500.000,00 - - 500.000,00 4.451.795,36 3.569 .549,90
G e s a m t 1.145.903.343,20 104.114.962,05 2.133.919,77 - 2.197.318,60 1.245.687.06 6,88 704.545.704,30 22.373.766,13 1. 944.696,12 - 724.974.774,31 520.712.292,57 441.357.638 ,90
Erläuterung der Abkürzungen: pA 20.282.078,32
apA 1.985.509,12
pA = planmäßige Abschreibungen gA 106.178,69
gA = geringwertige Anlagegüter/Vollabsch reibung gemäß § 6 Abs. 2 EStG
apA = außerplanmäßige Abschreibungen
Stadtnetze Münster GmbH
Entwicklung des Anlagevermögens 2025
Abschreibungen / Wertberichtigungen Buchwerte
Finanzanlagen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Zugänge
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Anlage 4
Seite 1
Lagebericht der Stadtnetze Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2025
1. Grundlagen des Unternehmens
1.1. Geschäftsmodell
Die Stadtnetze Münster GmbH, Münster (Stadtnetze Münster) ist eine 100 %ige Toch-
tergesellschaft der Stadtwerke Münster GmbH, Münster ( Stadtwerke Münster). Die
Stadtnetze Münster betreibt Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgungsnetze in
ihren Konzessionsgebieten sowie die Wasserwerke in Münster.
Das Kerngeschäft der Stadtnetze Münster ist die Planung, der Betrieb, die Instandhal-
tung sowie der bedarfsgerechte Ausbau der Versorgungsnetze und Wasserwerke. Die
Stadtnetze Münster übernimmt in ihren Konzessionsgebieten die Marktrolle des grund-
zuständigen Messstellenbetreibers. Zudem werden Bau- und Betriebsführungsleistun-
gen insbesondere für die Geschäftsfelder Straßenbeleu chtung und Glasfaser der
Stadtwerke Münster sowie der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG erbracht.
Der Lagebericht stellt die Geschäftsfelder entsprechend den betrieblichen Strukturen
dar. Die Tätigkeiten der Stadtnetze Münster als Verteilungsnetzbetreiber im Sinne des
§ 6b Abs. 7 Satz 4 EnWG werden im Abschnitt Wirtschaftsbericht" erläutert.
Die Stadtnetze Münster sind mit einem Anteil von 51 % an dem Tief- und Rohrleitungs-
bauunternehmen Seck GmbH, Münster beteiligt. Die Bete iligung dient der nachhalti-
gen Kapazitätssicherung für den Ausbau, die Erneuerung sowie Störungsbereitschaf-
ten der von den Stadtnetzen Münster betriebenen Versorgungsnetze.
Die Stadtnetze Münster hat mit der smartOPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück
(smartOPTIMO), einen Vertrag über Dienstleistungen für den Betrieb von Messstellen
und Messung abgeschlossen. Von der smartOPTIMO werden di e dafür notwendigen
Betriebsmittel gepachtet.
Zur Durchführung unterstützender Tätigkeiten wurde eine Servicevereinbarung mit der
Stadtwerke Münster abgeschlossen. Leistungsumfang und Prei se werden jährlich an
die benötigte Leistungsmenge und die hierfür entstehenden Kosten angepasst.
Zwischen der Stadtnetze Münster und der Stadtwerke Mün ster besteht ein Ergeb-
nisabführungsvertrag. Das Jahresergebnis 2025 wird an di e Stadtwerke Münster ab-
geführt.
Anlage 4
Seite 2
1.2. Ziele und Strategien
Die aus den Zielen der Stadtnetze Münster abgeleitet e Unternehmensstrategie, die
eine Perspektive bis 2030 aufzeigt, umfasst insbesondere d ie Kernelemente Trans-
formation der Energienetze, Zukunftsfähige Wasserverso rgung, Kundenorientie-
rung sowie Energieeffizienz, Klimaneutralität und Umweltschutz. Die Transforma-
tion der Energienetze zielt dabei auf die erfolgreic he Umsetzung der Energiewende
ab und soll eine erneuerbare Energieversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtnetze
Münster ermöglichen. Der Fokus auf eine Zukunftsfähige Wasserversorgung ist auch
aufgrund des Münsteraner Bevölkerungswachstums unabdi ngbar. Die Kundenorien-
tierung nimmt die gestiegenen Informationsbedarfe und die stärkere Einbindung der
Netzkunden, der Bürgerinnen und Bürger und der Kommun e in die Aktivitäten der
Stadtnetze Münster in den Blick. Bei jeglichen Zukunft sbetrachtungen spielen Nach-
haltigkeit und Effizienz eine bedeutende Rolle und gehören zum Kern der Strategie.
Ziel der Stadtnetze Münster ist es, alle Letztentscheidu ngsprozesse zu beherrschen.
Hierzu gehören die Geschäftsprozesse mit allen Netzkunden, alle diskriminierungs-
sensiblen Prozesse wie auch die selbständige Ausführung de s Betriebs der Versor-
gungsnetze und der Wasserwerke. Bei unterstützenden Tätig keiten wird ein Auftrag-
geber-Auftragnehmer-Prinzip umgesetzt.
Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt netze Münster werden alle Netz-
kunden betreut. Dies gilt für Lieferanten, Endkunden, Einspeiser sowie Messstellen-
betreiber und Messdienstleister. Dabei ist die angemessene Gleichbehandlung Hand-
lungsmaxime für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die bestehenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards, zur Gewährleistung einer siche-
ren und zuverlässigen Versorgung, werden auch durch unabhängige Experten geprüft.
Das Qualitätsmanagement in den technischen Bereichen ist nach ISO 9001 zertifiziert.
In diesem Rahmen erfolgte auch eine Zertifizierung des technischen Sicherheitsma-
nagements (TSM) für die Gas-, Wasser-, Wärme- und Stromversorgungsanlagen. Zu-
sätzlich sind die Stadtnetze Münster nach ISO 50001 Energiemanagement zertifiziert.
Das Informations-Managementsystem ist im Zusammenhang mi t den Anforderungen
des IT-Sicherheitskataloges gem. § 11 EnWG zertifiziert.
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Das Geschäftsjahr 2025 ist gekennzeichnet durch ein leicht es Wachstum der deut-
schen Wirtschaft. Der Anstieg der Verbraucherpreise lieg t mit einer Inflationsrate von
2,2 % nur geringfügig über dem von der europäischen Zentralbank angestrebten Ziel-
niveau. Die Energiepreise sind im Vergleich zum Vorjahr tendenziell etwas gesunken.
Der Strom- und Erdgasverbrauch ist weiterhin von Verbrauchseinsparungen und einer
wachsenden dezentralen Stromerzeugung geprägt und im Vergleich zum Vorjahr trotz
einer kühleren Witterung nur geringfügig angestiegen.
Anlage 4
Seite 3
Der gesetzliche Rahmen für die Transformation der Versorgungsinfrastrukturen hin zur
Klimaneutralität entwickelt sich stetig weiter. Die von der Bundesregierung angekün-
digte Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der EU-Gas Richtlinie
soll notwendige Voraussetzungen für ein Gelingen der Ga snetztransformation schaf-
fen. Zudem wird die kommunale Wärmeplanung einen Rah men für die lokale Trans-
formation der Versorgungsinfrastruktur vorgeben. Die von der Bundesregierung ge-
plante Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes kann jedoch zu neuen Unsicherhei-
ten führen. Die Energiewende macht große Anstrengun gen aller Beteiligten und er-
hebliche Investitionen in die Versorgungsinfrastruktur erforderlich.
Der notwendige Ausbau und die Erneuerung der Versor gungsinfrastruktur führen zu
einer erheblichen Ausweitung von Baumaßnahmen. Dies führt insbesondere im städ-
tischen Raum zu Belastungen unter anderem für Anwohneri nnen und Anwohner und
den Verkehr. Gleichzeitig wird die Durchführung von Bau maßnahmen aufgrund von
höheren Ansprüchen in den Bereichen Kampfmittelüberp rüfung, Verkehrssicherung,
Schutz von Grünflächen/Baumbeständen, Bodenmanagement und spartenübergrei-
fender Synchronisation immer komplexer und aufwändiger. Hinzu kommen eine hohe
Auslastung der Kapazitäten von Tief- und Leitungsbau unternehmen sowie unverän-
dert hohe Preissteigerungen bei Bauleistungen und Material.
Strom- und Gasnetz:
Für den wirtschaftlichen Betrieb von Strom- und Gasnet zen sind die rechtlichen Vor-
gaben und deren regulatorische Umsetzung prägend. Neben dem Energiewirtschafts-
gesetz (EnWG) und der Vielzahl der damit im Zusammenhang stehenden Gesetze und
Verordnungen sind auch die Auswirkungen des Erneuerb are-Energien-Gesetzes
(EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Energiefinanzierungs-
gesetzes (EnFG) von Bedeutung. Die Umsetzung der Energ iewende und der hierfür
von Gesetzgeber und Regulierungsbehörden geschaffene Rahmen haben großen Ein-
fluss auf die Geschäftstätigkeit der Stadtnetze Münster.
Die derzeit noch gültige Anreizregulierungsverordnung ( ARegV) sieht die Festlegung
von Erlösobergrenzen und Effizienzvorgaben für das St rom- und Gasnetz jeweils für
eine fünfjährige Regulierungsperiode durch die Bundesnetzagentur bzw. eine Landes-
regulierungsbehörde vor. Die laufende vierte Regulierungsperiode endet für Gasnetz-
betreiber im Jahr 2027 und für Stromnetzbetreiber im Jahr 2028.
Die gesetzlich vorgeschriebene Umstellung der Gasqualitä t von L-Gas auf H-Gas er-
folgt in Münster entsprechend des überregionalen Net zentwicklungsplans Gas der
Fernleitungsnetzbetreiber für ein erstes Umstellungs gebiet im Jahr 2026 und für ein
zweites Umstellungsgebiet im Jahr 2029. Vor der Umstell ung müssen sämtliche mit
Erdgas betriebenen Geräte im betroffenen Netzgebiet erhoben und auf die Umstellung
der Gasqualität vorbereitet werden. Die Erhebung der Erdgas-Geräte wurde für das
erste Umstellungsgebiet im Geschäftsjahr 2025 abgeschlossen.
Anlage 4
Seite 4
Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen:
Die Stadtnetze Münster setzen in der Rolle des grundz uständigen Messstellenbetrei-
bers den im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelten Rollout von intelligenten
Messsystemen und modernen Messeinrichtungen um.
Sonstige Sparten:
Die Energiewende hat das Ziel, die Wärmeversorgung auf erneuerbare und klimascho-
nende Energien umzustellen. Dies wird einen Ausbau un d eine Nachverdichtung der
Fern- und Nahwärmenetze bedingen. Eine hohe Anschlussquo te und Auslastung der
Fern- und Nahwärmenetze sind dabei entscheidend für de n preiswerten und wirt-
schaftlichen Betrieb. Gleichzeitig steht die Wärmeversorgung über Fern- und Nahwär-
menetze in Konkurrenz zu anderen Energieträgern. Insbesondere besteht eine Wech-
selwirkung zu der zunehmenden Wärmeerzeugung mit strombetriebenen Wärmepum-
pen und den regulierten Gasnetzen.
Über die kommunale Wärmeplanung werden wichtige Eckpfe iler für den zukünftigen
Ausbau und die Nutzung von Fern- und Nahwärmenetzen ge setzt. Die Verabschie-
dung der kommunalen Wärmeplanung für Münster ist im J ahr 2026 vorgesehen. Um
die notwendige Dekarbonisierung der bestehenden Wärm enetze voranzubringen,
wurde zudem ein Transformationsplan im Sinne der Bun desförderung für effiziente
Wärmenetze (BEW) erstellt. Der BEW-Transformationsplan ist die Basis für die Bean-
tragung von Fördermitteln.
Für die Wasserversorgung findet regelmäßig ein Benchmark zwischen Wasserversor-
gungsunternehmen statt. Dieser Benchmark unterstützt di e Landesregierung und die
im Wirtschaftsministerium angesiedelte Landeskartellbehörde bei der Beurteilung der
Angemessenheit der Wasserpreise. Die Stadtnetze Münster s ind als Betreiber des
Wasserversorgungsnetzes und der Wasserwerke für die Stadtwerke Münster Teil die-
ses Benchmarks.
2.2. Geschäftsverlauf
Im Geschäftsjahr 2025 wurde mit einem Jahresergebnis vor Ergebnisabführung von
14,1 Mio. das Ziel des Wirtschaftsplans von 18,1 Mio. nicht erreicht. Neben Mehr-
kosten im Glasfaserausbau und im Betrieb der Wärmenetze haben außerplanmäßige
Abschreibungen sowie die Zuführung zu einer Rückstellung für Stilllegungskosten und
unvermeidbaren Rückbau im Gasnetz zu einer ungeplant en Belastung des Jahreser-
gebnisses geführt. Die Mehrkosten im Glasfaserausbau resultieren insbesondere aus
höheren Verlegekosten in einzelnen Ausbaugebieten, in denen ein großflächiger Be-
tonunterbau unter der Oberfläche die Erschließung erheblich erschwert hat. Die Mehr-
kosten im Betrieb der Wärmenetze sind durch höhere Netz verluste sowie eine Groß-
störung und die hierdurch notwendige Ersatzversorgung de r Kunden entstanden. Die
außerplanmäßigen Abschreibungen betreffen insbesonder e ein Teilgebiet des Wär-
menetzes, in dem keine wirtschaftlich tragfähige Anschlussqu ote erreicht werden
konnte. Eine Rückstellung für Stilllegungskosten und unver meidbaren Rückbau im
Gasnetz musste aufgrund einer Neubewertung durch das Institut der Wirtschaftsprüfer
Anlage 4
Seite 5
(IDW) erstmalig gebildet werden. Höhere Erlöse im Strom- und Gasnetz sowie niedri-
gere planmäßige Abschreibungen aufgrund späterer Inbetriebnahmen haben sich da-
gegen positiv auf das Jahresergebnis ausgewirkt.
Leistungsindikatoren
Zur internen Steuerung des Unternehmens werden die folgenden bedeutsamsten
finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatore n, die für das Verständnis des
Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft von Bedeutung sind, herangezogen:
Finanzielle Indikatoren Ist
2025
Plan
2025
Relative
Veränderung
Jahresergebnis vor
Ergebnisabführung 14,1 Mio. 18,1 Mio. - 22,1 %
Umsatzerlöse 317,3 Mio. 304,7 Mio. + 4,1 %
Investitionen* 100,4 Mio. 97,4 Mio. + 3,1 %
* Investitionen in Sachanlagevermögen inkl. immaterieller Vermögensgegenstände abzgl. Zuschüsse
Nicht-finanzielle Indikatoren Ist
2025
Plan
2025
Relative
Veränderung
Durchleitungsmenge
Stromnetz 1.147 Mio. kWh 1.135 Mio. kWh + 1,1 %
Durchleitungsmenge
Gasnetz* 1.878 Mio. kWh 1.904 Mio. kWh - 1,4 %
Wassergewinnung der
eigenen Wasserwerke 13,4 Mio. m³ 14,1 Mio. m³ - 5,0%
* Durchleitungsmenge für Kunden mit einer mengenbasierten Abrechnung, ohne Gasverbrauch der GuD-Anlage
der Stadtwerke Münster
Die Umsatzerlöse liegen um 4,1 % über dem Planansatz. Der Anstieg ist im Wesentli-
chen auf höhere Erlöse im Stromnetz sowie aus Bauleistu ngen für das Geschäftsfeld
Glasfaser der Stadtwerke Münster GmbH und der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG
zurückzuführen.
Strom- und Gasnetz:
Die erzielten Umsatzerlöse im Stromnetz liegen im Geschä ftsjahr 2025 mit
157,6 Mio. über den geplanten Umsatzerlösen von 150, 1 Mio. . Die Umsatzerlöse
im Stromnetz entfallen insbesondere auf Erlöse aus N etzentgelten in Höhe von
104,2 Mio. (Planwert: 103,5 Mio. ). Die geringfügig höheren Erlöse resultieren aus
Anlage 4
Seite 6
der gegenüber dem Plan um 1,1 % auf 1.147 Mio. kWh a ngestiegene Durchleitungs-
menge und einem leicht angestiegenen Leistungsbezug von Industrie- und Gewerbe-
kunden.
Neben den Erlösen aus Netzentgelten sind die Erlöse aus Einspeisung EEG/KWKG
und gesetzlichen Umlagen gegenüber dem Plan deutlich angestiegen. Der Anstieg
resultiert insbesondere aus dem stark angestiegenen A ufschlag für besondere Netz-
nutzung (ehemals §19 StromNEV-Umlage). Diesen Erlösen stehen jedoch zum Plan
gestiegene Materialaufwendungen gegenüber.
Die Umsatzerlöse im Gasnetz liegen mit 42,9 Mio. rund 2,6 Mio. über dem Plan-
wert. Die Umsatzerlöse entfallen in Höhe von 37,3 Mio. (Planwert: 35,1 Mio. ) auf
Erlöse aus Netzentgelten. Eine im Planwert umsatzminde rnd berücksichtigte Risiko-
vorsorge im Zusammenhang mit der Umstellung der kalkulatorischen Nutzungsdauern
aufgrund der Festlegung KANU 2.0 der Bundesnetzagentur wurde aufgrund von han-
delsrechtlichen Vorgaben nicht gebildet. Die Durchleit ungsmenge liegt mit
1.878 Mio. kWh aufgrund von geringeren Verbräuchen d er Industrie- und Gewerbe-
kunden geringfügig unter der geplanten Menge.
Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen:
Die im Geschäftsjahr 2025 erzielten Erlöse in Höhe von 1,9 Mio. liegen insbesondere
aufgrund einer Erhöhung der Messstellenentgelte über d en geplanten Erlösen (Plan-
wert: 1,7 Mio. ). Die Stadtnetze Münster haben die Erhöhung der Preisobergrenzen
im Messstellenbetriebsgesetz zum 1. Juli 2025 umgesetzt.
Sonstige Sparten:
Die geplanten Umsatzerlöse in den sonstigen Sparten in Höhe von 112,6 Mio. wur-
den mit 114,8 Mio. geringfügig übertroffen. Die Umsatzerlöse in den sonstigen Spar-
ten entfallen in Höhe von 51,9 Mio. auf Bau-, Betriebsführungs- und sonstige techni-
sche Leistungen, wobei der Großteil hiervon aus Bauleistungen für das Geschäftsfeld
Glasfaser der Stadtwerke Münster GmbH und Glasfaser Mü nster GmbH & Co. KG
resultiert. Die ebenfalls in den sonstigen Sparten enthaltenen Umsatzerlöse aus Netz-
entgelten für das Wasser- und Wärmenetz liegen auf dem Niveau der geplanten Er-
löse. Die Erlöse aus der Wassergewinnung der eigenen W asserwerke sind mit
10,9 Mio. rund 6,0 % niedriger als geplant. Aufgru nd von Verzögerungen bei der
Inbetriebnahme neuer Anlagen wurde die geplante Eig enproduktionsmenge nicht er-
reicht.
Spartenübergreifend:
Im Geschäftsjahr 2025 wurden 100,4 Mio. in das Sachanlagevermögen abzgl. Inves-
titionszuschüssen sowie immaterielle Vermögensgegenstände investiert. Die Investiti-
onen erfolgen insbesondere in die Versorgungsnetze un d Wasserwerke. Neben dem
kontinuierlichen Ausbau und der Erneuerung der Vertei lernetze war ein wesentlicher
Schwerpunkt der Neubau und der Netzanschluss eines Ums pannwerkes im Strom-
netz. Zusätzlich sind weiterhin hohe Investitionen zur Erneuerung der Wasserwerke
Anlage 4
Seite 7
getätigt worden. Das geplante Investitionsvolumen von 97,4 Mio. wurde leicht über-
troffen.
Die Stadtnetze Münster haben im Geschäftsjahr 2025 durchschnittlich 407 Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 390 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) beschäftigt. Der
Personalanstieg um 4,4 % spiegelt insbesondere die Herausforderungen der Energie-
und Wärmewende und zusätzliche Personalbedarfe für die Instandhaltung der Versor-
gungsnetze wider. Die Stadtnetze Münster verfügt über keine eigene Personalabtei-
lung. Alle Belange des Personalwesens werden dienstle istend von der Stadtwerke
Münster erbracht. Die Personalstrategie der Stadtnetze Münster entspricht der bei der
Stadtwerke Münster verfolgten Strategie. Mit Blick auf die strategische Ausrichtung der
Stadtnetze Münster und die Gestaltung effizienter Str ukturen wird die Organisation
stetig weiterentwickelt.
Die Entwicklung und die wirtschaftliche Lage der Stadtnetze Münster sind für das Ge-
schäftsjahr 2025 insgesamt als zufriedenstellend zu beurteilen.
2.3. Ertragslage
Die Umsatzerlöse wurden mit 200,6 Mio. (Vorjahr: 184 ,6 Mio. ) in den regulierten
Sparten Strom- und Gasnetz erzielt. In der Sparte Messs tellenbetrieb für intelligente
Messsysteme und moderne Messeinrichtungen betragen die Umsatzerlöse 1,9 Mio.
(Vorjahr: 1,4 Mio. ). In den sonstigen Sparten wurden Umsatzerlöse von 114,8 Mio.
(Vorjahr: 112,6 Mio. ) erzielt.
Strom- und Gasnetz:
Die Umsatzerlöse in der Sparte Stromnetz liegen mit 15 7,6 Mio. deutlich über dem
Niveau des Vorjahres und gliedern sich wie folgt:
in Mio. 2025 2024 Veränderung
Netzentgelte 104,2 99,4 4,8
Einspeisung EEG/KWKG 22,0 20,2 1,8
Gesetzliche Umlagen 26,1 16,1 10,0
Sonstige Umsatzerlöse 5,3 10,4 - 5,1
Spartenumsatz Stromnetz 157,6 146,1 11,5
Die Umsatzerlöse aus Netzentgelten basieren auf den von der Bundesnetzagentur ge-
nehmigten Erlösobergrenzen. Die Erlösobergrenze wurd e entsprechend den Vorga-
ben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zum 1. Janu ar 2025 angepasst. Ne-
ben den Effizienzvorgaben der Bundesnetzagentur wurde d er beantragte Kapitalkos-
tenaufschlag für das Jahr 2025 und der Verbraucherprei sindex des Jahres 2023 be-
rücksichtigt. Die Umsatzerlöse aus Netzentgelten beinhalten auch die Erlöse aus dem
Messstellenbetrieb für konventionelle Messeinrichtungen sowie Konzessionsabgaben.
Der Umsatz aus Netzentgelten liegt mit 4,8 % über dem Vorjahr. Der Anstieg ist ins-
besondere bedingt durch gestiegene Netznutzungsentgelt e, welche sich für einen
durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 3.500 kWh/Jahr um
Anlage 4
Seite 8
3,8 % im Vergleich zum Preisblatt 2024 erhöht haben. Der Anstieg der Netznutzungs-
entgelte resultiert im Wesentlichen aus preisbeding ten Kostensteigerungen für das
vorgelagerte Netz und hohen Investitionen in das Str omnetz. Gegenläufig haben ver-
ringerte Preise für die Beschaffung von Netzverlusten den Anstieg der Netznutzungs-
entgelte etwas gedämpft. Die Durchleitungsmenge von 1.147 Mio. kWh liegt dagegen
rund 0,8 % unter dem Vorjahr.
Die Umsatzerlöse aus Einspeisung EEG/KWKG umfassen den B elastungsausgleich
für geleistete Vergütungen an Anlagenbetreiber aus d em Erneuerbare-Energien-Ge-
setz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Die Umsatzerlöse aus
gesetzlichen Umlagen entfallen insbesondere auf die v on den Netzkunden zu verein-
nahmende Offshore-Netzumlage und den Aufschlag für besondere Netznutzung (ehe-
mals §19 StromNEV-Umlage). Insbesondere der Aufschlag für besondere Netznut-
zung hat sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Die Umsatzerlöse aus Ein-
speisung EEG/KWKG und gesetzlichen Umlagen stellen für Stromnetzbetreiber, mit
Ausnahme von Periodenverschiebungen, durchlaufende Post en dar. Erstattungsan-
sprüche gegen den Übertragungsnetzbetreiber aus dem Belastungsausgleich für Ein-
speisevergütungen und aus der Abrechnung der gesetzlichen Umlagen werden perio-
dengleich aktiviert, sofern der Erstattungsanspruch bereits im laufenden Geschäftsjahr
entstanden ist.
Die sonstigen Umsatzerlöse enthalten überwiegend Erlöse aus Baukostenzuschüssen
und Netzanschlusskostenbeiträgen sowie Mindermengenabrechn ungen. Die Verrin-
gerung der sonstigen Umsatzerlöse resultiert aus niedrigeren Strompreisen für die Ab-
rechnung von Mindermengen an Lieferanten. Den verringerten Umsatzerlösen aus der
Abrechnung von Mindermengen stehen gesunkene Material aufwendungen aus der
Abrechnung von Mehrmengen gegenüber.
Die Umsatzerlöse in der Sparte Gasnetz haben sich um 11,4 % auf 42,9 Mio. erhöht
und gliedern sich wie folgt:
in Mio. 2025 2024 Veränderung
Netzentgelte 37,3 31,9 5,4
Sonstige Umsatzerlöse 5,6 6,6 - 1,0
Spartenumsatz Gasnetz 42,9 38,5 4,4
Die Umsatzerlöse aus Netzentgelten basieren im Gasnetz a uf den von der Regulie-
rungskammer NRW genehmigten Erlösobergrenzen. Die Erlösobergrenze wurde ent-
sprechend den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zum 1. Januar
2025 angepasst. Neben den Effizienzvorgaben wurde der be antragte Kapitalkosten-
aufschlag für das Jahr 2025 und der Verbraucherpreisindex des Jahres 2023 berück-
sichtigt. Ebenso wurde ab dem Jahr 2025 von den neuen M öglichkeiten der Festle-
gung KANU 2.0 der Bundesnetzagentur Gebrauch gemacht und die kalkulatorischen
Nutzungsdauern unter Beibehaltung der linearen Abschreibungsmethode auf das Jahr
2045 verkürzt. Die Umsatzerlöse aus Netzentgelten beinhal ten auch die Erlöse aus
dem Messstellenbetrieb für konventionelle Messeinrichtung en sowie Konzessionsab-
gaben.
Anlage 4
Seite 9
Der erhebliche Anstieg der Umsatzerlöse aus Netzentgelten um 16,9 % resultiert aus
höheren Netznutzungsentgelten. Die Netznutzungsentgelt e haben sich für einen
durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Verbrauch v on 35.000 kWh/Jahr um
17,7 % im Vergleich zum Preisblatt 2024 deutlich erhöht . Der Anstieg resultiert aus
höheren Preisen für die Inanspruchnahme des vorgelage rten Gasnetzes, der Verkür-
zung der kalkulatorischen Nutzungsdauern gemäß der Festlegung KANU 2.0 und dem
deutlichen gestiegenen Verbraucherpreisindex im Jahr 2023. Die Durchleitungsmenge
bei Netzkunden mit einer mengenbezogenen Abrechnung li egt mit 1.878 Mio. kWh
leicht über dem Vorjahresverbrauch von 1.829 Mio. kWh. Der Anstieg resultiert im We-
sentlichen aus höheren Verbräuchen von Gewerbe- und Industriekunden.
Die sonstigen Umsatzerlöse enthalten überwiegend Erlö se aus der Erstattung von
Kosten der Marktraumumstellung von L-Gas auf H-Gas, aus Baukostenzuschüssen
und Netzanschlusskostenbeiträgen sowie aus Mindermengenabr echnungen. Der
Rückgang der sonstigen Umsatzerlöse resultiert insbesondere aus geringeren Kosten-
erstattungen für die Marktraumumstellung von L-Gas auf H-Gas.
Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen:
Im Geschäftsjahr 2025 wurde der Einbau von modernen Messeinrichtungen weiter vo-
rangetrieben. Ebenso hat der Einbau von intelligente n Messsystemen deutlich an
Fahrt aufgenommen. Die Pflichteinbauquote für intel ligente Messsysteme zum
31.12.2025 von 20 % der Pflichteinbaufälle wurde übe rtroffen. Die erzielbaren Erlöse
sind durch die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen begrenzt. Die Erhöhung der
Umsatzerlöse um 35,7 % auf 1,9 Mio. (Vorjahr: 1,4 Mio. ) ist neben dem weiter
fortschreitenden Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsys-
temen auf die Anpassung der Messstellenentgelte an die a ngehobenen gesetzlichen
Preisobergrenzen zum 1. Juli 2025 zurückzuführen. Der Aus tausch alter Stromzähler
durch intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen wird sich noch über
einen Zeitraum von mehreren Jahren erstrecken.
Sonstige Sparten:
Die Umsatzerlöse in den sonstigen Sparten von 114,8 Mio . (Vorjahr: 112,6 Mio. )
setzen sich wie folgt zusammen:
in Mio. 2025 2024 Veränderung
Netzentgelte Wassernetz 27,9 26,5 1,4
Netzentgelte Wärmenetz 22,2 21,7 0,5
Wassergewinnung 10,9 10,6 0,3
Bau-, Betriebsführungs- und sons-
tige technische Leistungen 51,9 52,4 - 0,5
Sonstige 1,9 1,4 0,5
Spartenumsatz Sonstige Sparten 114,8 112,6 2,2
Die Umsatzerlöse in den sonstigen Sparten resultieren insbesondere aus der Nutzung
des Wasser- und Wärmenetzes, der Wassergewinnung und aus Bau- und Betriebs-
führungsleistungen für die Geschäftsbereiche Straßenbeleuchtung und Glasfaser der
Anlage 4
Seite 10
Stadtwerke Münster. Ebenso werden Erlöse aus Bau- und Betriebsführungsleistungen
für die Glasfaser Münster GmbH & Co. KG und aus wei teren technischen Leistungen
erzielt.
Die Sparten Wasser- und Wärmenetz unterliegen nicht dem EnWG. Die erzielten Um-
satzerlöse resultieren im Wesentlichen aus Netznutzungs entgelten, die der Stadt-
werke Münster in Rechnung gestellt werden. Es handelt sich zu großen Teilen um
Pauschalentgelte, welche zu Beginn des Jahres auf Basis d er erwarteten Mengen-
und Preisentwicklung in den Sparten Wasser- und Wärmenetz vereinbart werden. Die
Wasserlieferungen der Wasserwerke werden mit einem Refer enzpreis an die Stadt-
werke Münster abgerechnet. Der Anstieg der Umsatzerlöse aus der Wassergewinnung
resultiert aus einem höheren Referenzpreis.
Die Umsatzerlöse aus Bau-, Betriebsführungs- und sonstigen technischen Leistungen
basieren auf den entstandenen Kosten bzw. mit den je weiligen Kunden vereinbarten
Leistungsverzeichnissen. Die auf dem hohen Niveau des Vorjahres liegenden Umsatz-
erlöse resultieren insbesondere aus der Bautätigkei t für das Geschäftsfeld Glasfaser
der Stadtwerke Münster und für die Glasfaser Münster GmbH & Co. KG.
Spartenübergreifend:
Die aktivierten Eigenleistungen von 20,4 Mio. (Vorja hr: 18,0 Mio. ) entfallen vor
allem auf die Aktivierung von Netzbaumaßnahmen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im G eschäftsjahr 2025 insbesondere
aus Erstattungen von Wasserentnahmeentgelten, Schadenersat zzahlungen für Lei-
tungsbeschädigungen durch Dritte, Erträgen aus Anlagenabgängen sowie Mitarbeiter-
anteilen für geleaste Firmenfahrzeuge.
Der Materialaufwand erhöhte sich um 11,2 Mio. auf 211,7 Mio. und umfasst insbe-
sondere Material- und Fremdleistungsaufwendungen für die Erbringung von Bau- und
Betriebsführungsleistungen sowie die Instandhaltung un d den Betrieb der Versor-
gungsnetze und Wasserwerke, Aufwendungen für die Nutzu ng vorgelagerter Netze,
Einspeisevergütungen nach EEG und KWKG, die Weiterleitung der von den Netzkun-
den vereinnahmten gesetzlichen Umlagen an den Übertr agungsnetzbetreiber sowie
Energie- und Wasserverbräuche. Der Anstieg des Materia laufwandes ergibt sich ins-
besondere aus preisbedingt deutlich gestiegenen Aufwe ndungen für die Inanspruch-
nahme des vorgelagerten Strom- und Gasnetzes sowie die Weiterleitung des verein-
nahmten Aufschlages für besondere Netznutzung und der Offshore-Umlage an den
Übertragungsnetzbetreiber. Dagegen sind die Aufwendungen für die Beschaffung von
Netzverlusten im Strom- und Wärmenetz aufgrund niedrigerer Beschaffungspreise ge-
sunken. Ebenso verringerten sich die Aufwendungen aus d er Abrechnung von Mehr-
mengen an Lieferanten aufgrund stabilisierter Strom- und Gaspreise im Bezugszeit-
raum. Die Entwicklung dieser Aufwendungen korrespondier t mit gleichfalls gesunke-
nen Umsatzerlösen aus der Abrechnung von Mindermengen an Lieferanten.
Der Personalaufwand von 38,7 Mio. (Vorjahr: 35,1 Mi o. ) spiegelt die personelle
Entwicklung der Stadtnetze Münster im Zusammenhang mit dem Ausbau und der
Transformation der Versorgungsinfrastruktur hin zur K limaneutralität wider. Ebenso
Anlage 4
Seite 11
führen eine Tariferhöhung zum 01.06.2025 und der Ans tieg der Sozialabgaben zu
deutlich gestiegenen Personalaufwendungen.
Die planmäßigen Abschreibungen entfallen insbesondere auf das Sachanlagevermö-
gen der Versorgungsnetze und Wasserwerke. Für ein Teil gebiet des Wärmenetzes
wurde aufgrund einer zu geringen Anschlussquote eine au ßerplanmäßige Abschrei-
bung in Höhe von 0,9 Mio. vorgenommen. Ebenso wurde eine entgeltlich erworbene
Software in Höhe von 0,6 Mio. außerplanmäßig abgesch rieben, weil die Software
aufgrund anhaltender Funktionseinschränkungen nicht in den Regelbetrieb übergehen
wird.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 48,4 Mio . (Vorjahr: 45,3 Mio. ) be-
inhalten insbesondere Konzessionsabgaben, Aufwendungen für Shared-Service-Leis-
tungen und Gebäudenutzung der Stadtwerke Münster sowie IT- und Beratungsleistun-
gen. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwend ungen ist insbesondere durch
höhere Aufwendungen für Shared-Service-Leistungen begründet.
Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens resultieren insbesondere
aus einem Gesellschafterdarlehen an die Seck GmbH. Die Anteile an verbundenen
Unternehmen wurden aufgrund der sich laut Wirtschaftspl anung der Seck GmbH nur
langsam erholenden Jahresergebnisse und einem negativen Eigenkapital der Seck
GmbH zum 31.12.2024 von - 2,2 Mio. in Höhe von 0,5 M io. außerplanmäßig ab-
geschrieben. Die Jahresfehlbeträge der Seck GmbH sind unter anderem auf eine un-
erwartet hohe Personalfluktuation durch die vorzeitig notwendige Schließung des
Standortes Herne zurückzuführen. Der Anstieg der Zinsen und ähnlichen Aufwendun-
gen um 3,1 Mio. auf 10,5 Mio. spiegelt die umfan greiche Investitionstätigkeit der
Stadtnetze Münster wider.
Das trotz der Planunterschreitung insbesondere aufgru nd des erhöhten Materialauf-
wandes durch Mehrkosten im Glasfaserausbau insgesamt zufriedenstellende Jahres-
ergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von 14,1 Mio. (Vorjahr: 16,1 Mio. ) wurde
aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisab führungsvertrages an die
Stadtwerke Münster abgeführt.
2.4. Vermögenslage
Im Geschäftsjahr 2025 erfolgten Investitionen in Höhe von 100,4 Mio. (Vorjahr:
85,2 Mio. ) in immaterielle Vermögensgegenstände u nd Sachanlagevermögen. Die
Umsetzung der strategischen Ziele der Stadtnetze Münster und das Gelingen der
Energiewende machen erhebliche Investitionen in die Versorgungsnetze und Wasser-
werke erforderlich.
Die Finanzanlagen umfassen insbesondere Anteile sowie Ausleihungen an die Seck
GmbH.
Das Umlaufvermögen der Stadtnetze Münster setzt sich unter anderem aus
22,1 Mio. Vorräten (Vorjahr: 14,8 Mio. ), 17,3 M io. (Vorjahr: 14,4 Mio. )
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, 4,7 Mio. (Vorjahr: 7,8 Mio. ) Forde-
Anlage 4
Seite 12
rungen gegen verbundene Unternehmen sowie 5,2 Mio. (Vorjahr: 3,7 Mio. ) sonsti-
gen Vermögensgegenständen zusammen. Der Anstieg der Vorräte resultiert aus ei-
nem höheren Bestand an unfertigen Leistungen für die Glasfaser Münster GmbH &
Co. KG. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistung en resultieren insbesondere
aus der Abrechnung von Netzentgelten sowie gesetzlichen Umlagen. Die Forderungen
gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlich en den Leistungsaustausch
mit der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG. Die sonstig en Vermögensgegenstände
betreffen insbesondere Erstattungsansprüche gegen de n Übertragungsnetzbetreiber
aus dem Belastungsausgleich für Einspeisevergütungen und aus der Abrechnung der
gesetzlichen Umlagen sowie die Umsatzsteuer.
Der Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von 0,6 Mio . (Vorjahr: 1,5 Mio. ) hat sich
im Vergleich zum Vorjahr verringert. Die Gesellschaft wa r jederzeit in der Lage ihre
finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
2.5. Finanzlage
Dem Vermögen steht an Eigenmitteln ein gezeichnetes Kapital von 0,1 Mio. (Vorjahr:
0,1 Mio. ) und eine Kapitalrücklage von 163,5 Mio. (Vorjahr: 163,5 Mio. ) gegen-
über. Die Eigenkapitalquote ist mit 28,6 % (Vorjahr: 33,8 %) bezogen auf die Bilanz-
summe als angemessen einzustufen. Der Rückgang der Eige nkapitalquote ist insbe-
sondere auf die hohen Investitionen in Verbindung mi t der vollständigen Abführung
des Jahresergebnisses an die Stadtwerke Münster zurückzuführen.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflic htungen bilden die Verpflich-
tungen gegenüber aktiven und ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter Be-
rücksichtigung der langjährigen Zinsentwicklung ab und en twickelten sich planmäßig.
Insbesondere dem Risiko einer möglichen Unterdeckung d er Kommunale Versor-
gungskassen Westfalen-Lippe, Münster, wurde durch die ra tierliche Bildung einer
Rückstellung entgegengewirkt.
Die sonstigen Rückstellungen haben sich um 2,7 Mio. red uziert. Der Rückgang
resultiert insbesondere aus der vollständigen Inanspruchnahme einer Rückstellung für
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, die infolge der Preisentwicklung im
Glasfaserbau gebildet wurde. Vor dem Hintergrund laufender Vertragsverhandlungen
mit der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG wurde für im Jahr 2026 drohende Verluste
aus schwebenden Geschäften eine geringere Rückstellungszuführung vorgenommen.
Aufgrund des sich weiter konkretisierenden Ausstiegs aus der Wärmeversorgung mit
fossilem Erdgas wurde im Geschäftsjahr 2025 mit der rat ierlichen Bildung einer
Rückstellung für Stilllegungskosten und unvermeidbaren R ückbau im Gasnetz
begonnen. Im Geschäftsjahr 2025 sind keine Instandhaltu ngsmaßnahmen in den
Anwendungsbereich einer Rückstellung für unterlassene N etzinstandhaltungen
gefallen. Sofern für erhaltene Lieferungen und Leis tungen noch keine
Eingangsrechnungen vorlagen, wurden die zugehörigen Au fwendungen über die
Bildung einer Rückstellung für ausstehende Rechnungen pe riodengerecht
abgegrenzt.
Anlage 4
Seite 13
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 32,1 Mio. (Vor-
jahr: 25,8 Mio. ) liegen über dem Niveau des Vorjah res und betreffen insbesondere
Tief- und Leitungsbauleistungen sowie Einspeisevergütungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 305,4 Mio.
(Vorjahr: 228,5 Mio. ) bestehen fast ausschließlich ge genüber dem Gesellschafter.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter werden wie im
Vorjahr miteinander verrechnet, sofern die Voraussetzung en hierfür erfüllt sind. Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen e ntfallen in Höhe von
209,2 Mio. (Vorjahr: 211,2 Mio. ) auf längerfristige Gesellschafterdarlehen. Mit dem
Gesellschafter ist eine laufzeitadäquate und marktüblich e Verzinsung der Darlehen
vereinbart.
Die von den Anschlussnehmern erhaltenen Baukostenzuschüsse und Netzanschluss-
kostenbeiträge werden entsprechend der Regelungen des Energiewirtschaftsrechts in
passive Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und über 20 Jahre aufgelöst.
Die Bilanzsumme (571,0 Mio. ; Vorjahr: 484,0 Mio. ) hat sich um 87,0 Mio. erhöht.
Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der verstä rkten Investitionstätigkeit und
dem damit verbundenen Wachstum des Sachanlagevermögens. Der Anteil des Anla-
gevermögens an der Bilanzsumme ist mit 91,2 % sehr hoch und spiegelt die Anlagen-
intensität des Netzbetriebes und der Wassergewinnung wider. Der Anteil der kurzfristig
zur Verfügung stehenden liquiden Mittel ist mit 0,1 % unverändert niedrig.
Die Liquidität der Stadtnetze Münster ist durch die Z ugehörigkeit zum Stadtwerke-
Münster-Konzern gesichert. Der Finanzmittelfonds be steht zum Stichtag ausschließ-
lich aus Bankguthaben.
Anlage 4
Seite 14
3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
3.1. Prognosebericht
Für das Geschäftsjahr 2026 wird mit einem im Vergleich zum Geschäftsjahr 2025 hö-
heren Jahresergebnis vor Ergebnisabführung von 20,3 Mio . gerechnet. Die Ergeb-
nisverbesserung spiegelt insbesondere höhere Erlöse aus Gas- und Wärmenetzent-
gelten sowie eine erwartete Verbesserung des Deckungsbeitrages von Bauleistungen
für das Geschäftsfeld Glasfaser wider.
Leistungsindikatoren
Finanzielle Indikatoren Ist
2025
Plan
2026
Relative
Veränderung
Jahresergebnis vor
Ergebnisabführung 14,1 Mio. 20,3 Mio. + 44,0 %
Umsatzerlöse 317,3 Mio. 332,2 Mio. + 4,7 %
Investitionen* 100,4 Mio. 97,4 Mio. - 3,0 %
* Investitionen in Sachanlagevermögen inkl. immaterieller Vermögensgegenstände abzgl. Zuschüsse
Nicht-finanzielle Indikatoren Ist
2025
Plan
2026
Relative
Veränderung
Durchleitungsmenge
Stromnetz 1.147 Mio. kWh 1.156 Mio. kWh + 0,8 %
Durchleitungsmenge
Gasnetz* 1.878 Mio. kWh 1.876 Mio. kWh - 0,1 %
Wassergewinnung der
eigenen Wasserwerke 13,4 Mio. m³ 14,3 Mio. m³ + 6,7 %
* Durchleitungsmenge für Kunden mit einer mengenbasierten Abrechnung, ohne Gasverbrauch der GuD-Anlage
der Stadtwerke Münster
Die Umsatzerlöse werden im Vergleich zum Geschäftsjahr 2025 voraussichtlich um
4,7 % ansteigen. Der Anstieg ist insbesondere auf höhere Erlöse aus Bauleistungen
für das Geschäftsfeld Glasfaser und aus der Wasserlieferung zurückzuführen.
Strom- und Gasnetz:
Die Stadtnetze Münster erwartet in der Sparte Stromn etz eine Verringerung der Um-
satzerlöse um -4,5 % auf 150,6 Mio. . Der Rückgang der Umsatzerlöse ergibt sich
Anlage 4
Seite 15
insbesondere aus geringeren Erlösen aus Netzentgelten. Die Erlösobergrenze ist auf-
grund niedrigerer Preise für das vorgelagerte Stromnetz deutlich gesunken. Die Preis-
senkung ist vor allem auf den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten zu-
rückzuführen. Gegenläufig wirken sich die verstärkte Investitionstätigkeit sowie die im
Regulierungsrahmen vorgesehene zeitversetzte Berücksichtigun g der Verbraucher-
preissteigerungen erhöhend auf die Erlösobergrenze aus . Die Netznutzungsentgelte
für einen durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 3.500
kWh/Jahr verringern sich um -7,3 % im Vergleich zum Preisb latt 2025. Für das Ge-
schäftsjahr 2026 erwarten die Stadtnetze Münster mit 1 .156 Mio. kWh eine Durchlei-
tungsmenge, die leicht über dem Niveau des Jahres 2025 liegt.
In der Sparte Gasnetz erwartet die Stadtnetze Münster einen Umsatzanstieg um 3,0 %
auf 44,2 Mio. . Der Anstieg ist durch höhere Erlöse aus Netzentgelten bedingt. Die
Erlösobergrenze für das Jahr 2026 ist insbesondere aufgrund von notwendigen Inves-
titionen im Zuge der Marktraumumstellung von L-Gas au f H-Gas in Verbindung mit
verkürzten kalkulatorischen Nutzungsdauern angestiegen. Ebe nso tragen höhere
Preise für das vorgelagerte Netz zu dem Anstieg der E rlösobergrenze bei. Die Netz-
entgelte für einen durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Verbrauch von
35.000 kWh/Jahr haben sich im Vergleich zum Jahr 2025 um 7,8 % erhöht. Für das
Geschäftsjahr 2026 erwarten die Stadtnetze Münster mit 1.876 Mio. kWh eine Durch-
leitungsmenge für Kunden mit einer mengenbezogenen Abrechnung auf dem Niveau
des Vorjahres.
Die Stadtnetze Münster nutzen die von der Bundesnetzage ntur mit der Festlegung
KANU 2.0 geschaffene Möglichkeit einer Verkürzung der kalkulatorischen Nutzungs-
dauern für das Gasnetz. Dies wirkt sich erhöhend auf d ie heutigen Netzentgelte aus,
wird aber in der Zukunft die Kostensteigerung für die Netzkunden abmildern. Eine An-
passung der handelsrechtlichen Nutzungsdauern erfolgt, sobald sich der Transforma-
tionspfad für das Gasnetz weiter konkretisiert hat. Für das Geschäftsjahr 2026 ist noch
keine Anpassung vorgesehen.
Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen:
Der sukzessive Einbau von modernen Messeinrichtungen und inte lligenten Messsys-
temen führt zu einer stetigen Erhöhung der Umsatzerlöse. Für das Geschäftsjahr 2026
werden Umsatzerlöse in Höhe von 2,7 Mio. (Geschäftsjahr 2025: 1,9 Mio. ) erwar-
tet. Der Einbau von intelligenten Messsystemen schreitet w eiter voran und die Stadt-
netze Münster haben alle notwendigen Maßnahmen ergri ffen, um die Erfüllung der
gesetzlichen Pflichteinbauquoten für grundzuständige Messstellenbetreiber sicherzu-
stellen.
Sonstige Sparten:
In den sonstigen Sparten sind Umsatzerlöse in Höhe von 134,6 Mio. (Geschäftsjahr
2025: 114,8 Mio. ) geplant. Diese beinhalten im Wes entlichen Umsatzerlöse aus
Wassernetzentgelten von 28,4 Mio. (Geschäftsjahr 2025: 27,9 Mio. ), aus Wärme-
netzentgelten von 23,4 Mio. (Geschäftsjahr 2025: 22,2 Mio. ), aus der Wasserliefe-
rung von 15,5 Mio. (Geschäftsjahr 2025: 10,9 Mio. ) sowie aus Betriebsführungs-,
Anlage 4
Seite 16
Bau- und sonstigen technischen Leistungen von 63,8 Mio. (Geschäftsjahr 2025:
51,9 Mio. ).
Die Netzentgelte für das Wasser- und Wärmenetz wurden auf Basis der erwarteten
Kostenentwicklung für das Jahr 2026 vereinbart. Insbeso ndere die Berücksichtigung
der hohen Investitionen in die Wärmenetze und von höheren Netzverlustkosten führte
zu einem Anstieg der Wärmenetzentgelte. Die höheren Erlöse aus Wasserlieferungen
resultieren insbesondere aus einer Neuzuordnung von Kosten für den Fremdwasser-
bezug von Gelsenwasser und der korrespondierenden Erlöse ab dem Jahr 2026 von
der Stadtwerke Münster GmbH zu den Stadtnetzen Münster . Die geplanten Umsatz-
erlöse aus Betriebsführungs-, Bau- und sonstigen tech nischen Leistungen basieren
auf den voraussichtlich entstehenden Kosten bzw. vereinbarten Leistungsverzeichnis-
sen. Diese Erlöse entfallen im Wesentlichen auf Baulei stungen für das Geschäftsfeld
Glasfaser der Stadtwerke Münster und der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG und
steigen aufgrund des weiter forcierten Ausbaus des Gl asfasernetzes sowie einer er-
warteten Preisanpassung.
Spartenübergreifend:
Für das Geschäftsjahr 2026 ist ein Investitionsvolumen von 97,4 Mio. vorgesehen.
Neben der kontinuierlichen Erneuerung und Erweiterung der Versorgungsnetze liegen
wesentliche Schwerpunkte auf dem Kapazitätsausbau im S tromnetz und dem klima-
neutralen Umbau der Wärmenetze.
3.2. Chancen und Risiken
Die Umsetzung der bestehenden Rechtslage und die weite re Marktentwicklung bein-
halten Chancen und Risiken für die Stadtnetze Münster.
Die Stadtnetze Münster ist in das Risikomanagementsystem der Stadtwerke Münster
eingebunden. In diesem Rahmen erfolgt eine regelmäßige Risikobetrachtung ergänzt
durch planmäßige Gespräche zwischen den Geschäftsführungen der Gesellschaften.
Das Risikomanagementsystem sieht die kontinuierliche Risi koidentifikation,
-klassifizierung und -bewertung durch die Risikoverantwor tlichen, aktive Risikosteue-
rungsmaßnahmen, die Einrichtung eines Frühwarnsystems sow ie die Überwachung
und Überprüfung der Angemessenheit und Funktionsfähig keit des Risikomanage-
mentsystems vor.
Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2024 unter dem Stic hwort NEST - Netze.Effi-
zient.Sicher.Transformiert. einen mehrjährigen Kons ultationsprozess gestartet, um
den Regulierungsrahmen für Strom- und Gasnetzbetreiber an die Herausforderungen
der Energie- und Wärmewende anzupassen. Die Ergebnisse sollen mit Beginn der
5. Regulierungsperiode 2028 im Gasnetz bzw. 2029 im Stromnetz umgesetzt werden.
Wesentliche Bestandteile von NEST sollen neue Regel n zur Bestimmung einer
marktgerechten Kapitalverzinsung sowie zur schnelleren Berücksichtigung von Mehr-
kosten aus einer wachsenden Versorgungsaufgabe sein. E benso soll das Regulie-
rungssystem vereinfacht und unnötige Bürokratie abgebaut werden. Die im Dezember
2025 von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Rahme n- und Methodenfestlegun-
gen zeichnen jedoch ein ernüchterndes Bild vom neuen R egulierungsrahmen. Einer
Anlage 4
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notwendigen Verbesserung der Kapitalverzinsung und einem Betriebskostenzuschlag
für Stromnetzbetreiber sollen erhebliche, methodische V erschärfungen der Effizienz-
vorgaben und pauschale Kostenkürzungen gegenüberstehen . Ob der neue Regulie-
rungsrahmen insgesamt zu einer Verbesserung oder ein er Verschlechterung der Er-
lössituation führen wird, hängt maßgeblich von den noch ausstehenden Festlegungen
zu Kapitalverzinsung und Effizienzvorgaben ab.
Das Mengenrisiko aufgrund von Änderungen im Verbrauchsverhalten oder witterungs-
bedingten Schwankungen der Durchleitungsmengen in den Sparten Strom- und Gas-
netz wird über das Regulierungskonto ausgeglichen, so dass mittelfristig die Umsatz-
erlöse den genehmigten Erlösobergrenzen entsprechen. Jedoch können die Umsatz-
erlöse aus Netzentgelten in einzelnen Jahren aufgrund von ungeplanten Mengenrück-
gängen unterhalb der Erlösobergrenze liegen und das Jahresergebnis belasten. Über
das Regulierungskonto findet ebenfalls ein Kostenabgleich für die Nutzung des vorge-
lagerten Strom- und Gasnetzes statt. Insbesondere im Stromnetz besteht das Risiko
ungeplanter Kostensteigerungen, wenn z.B. in einer D unkelflaute die dezentrale Ein-
speisung aus Wind- und PV-Anlagen in Münster wegbricht und es dadurch zu außer-
gewöhnlichen Bezugsspitzen aus dem vorgelagerten Netz kommt. Ein Ausgleich die-
ser Mehrkosten über das Regulierungskonto erfolgt ebenf alls erst in den nachfolgen-
den Jahren.
Die Stadtnetze Münster ist gesetzlich verpflichtet, fremden Lieferanten Netzzugang zu
gewähren. Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmend volatilen Beschaffungs-
preisentwicklung an den Strom- und Gasbörsen steigt das Risiko von Forderungsaus-
fällen. Um das Risiko von Zahlungsausfällen aufgrund von Insolvenzen zu reduzieren,
wird ein bedarfsgerechtes Forderungsmanagement durc hgeführt, welches neben ei-
nem Bonitätsmonitoring und zeitnahem Mahnwesen auch die Anforderung von Vo-
rauszahlungen und in letzter Konsequenz den Entzug der Netznutzung im gesetzlich
zulässigen Rahmen vorsieht.
Der Zuwachs von dezentralen Strom-Erzeugern, E-Ladesä ulen und Wärmepumpen
erhöht die Volatilität und Leistungsbedarfsspitzen im S tromnetz. Mit dem Rollout von
intelligenten Messsystemen, den neuen Vorgaben des §14a EnWG zu steuerbaren
Verbrauchseinrichtungen und der Umsetzung des sogenannt en Redispatch 2.0 (Ab-
schaltregelungen für große Einspeiser) werden Möglichkeiten geschaffen, der zuneh-
menden Volatilität zu begegnen. Die Umsetzung dieser Vorgaben erfordert umfangrei-
che Prozess- und Systemanpassungen und führt zu erheblich en Aufwänden. Insbe-
sondere in der Einführungsphase besteht das Risiko in stabiler Prozesse. Fehler bei
der Abbildung der Marktprozesse können das Jahresergebnis belasten.
Die Konzession für das Gasnetz der Gemeinde Drensteinf urt wurde von der Stadt
Drensteinfurt an einen neuen Konzessionär vergeben. De r Neukonzessionär hat je-
doch bisher die Übernahme des Netzeigentums von den Stadtnetzen Münster verwei-
gert. Mit dem Ziel einer gerichtlichen Klärung der unterschiedlichen Auffassungen zum
Netzeigentum läuft derzeit ein Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Dortmund. Vor
diesem Hintergrund ist im Geschäftsjahr 2026 nicht mi t einer Übertragung des Gas-
netzbetriebes auf den neuen Konzessionsnehmer zu rechnen.
Anlage 4
Seite 18
Die angestrebte Netto-Treibhausgasneutralität der Wärmeversorgung nach dem Bun-
des-Klimaschutzgesetz kann zu einer Stilllegung und zum Rü ckbau von Teilen des
Gasnetzes führen. Die bisherigen Veröffentlichungen zur kommunalen Wärmeplanung
der Stadt Münster zeigen keine weitreichenden Pläne der Weiternutzung oder Umwid-
mung des Gasnetzes. Nach einer Neubewertung sieht das Institut der Wirtschaftsprü-
fer (IDW) nunmehr die grundsätzliche Pflicht, für Stilllegungskosten und unvermeidba-
ren Rückbau Anspar-Rückstellungen zu bilden, auch wenn die Kosten hierfür teilweise
erst im Verlauf der nächsten Jahrzehnte anfallen. Die Höhe der zukünftig entstehen-
den Kosten und damit die Bewertung der Rückstellung unterliegt großen Unsicherhei-
ten, weil wesentliche Rahmenbedingungen der Gasnetztransformation noch ungewiss
sind.
Chancen und Risiken mit Blick auf das Jahresergebnis bestehen auch bei der Durch-
führung und der Preisentwicklung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen. Störun-
gen der Lieferketten können, insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender globa-
ler Handelskonflikte, zu eingeschränkter Materialverfüg barkeit führen. Dadurch kön-
nen sich Maßnahmen verzögern und höhere Kosten entstehen. Die Stadtnetze Müns-
ter können sich den hohen Preissteigerungen, trotz europa weiter Ausschreibungen,
nicht entziehen. Einsparmaßnahmen dürfen jedoch nicht zu Lasten der Versorgungs-
qualität gehen.
Im Fern- und Nahwärmenetz werden auch in den kommende n Jahren umfangreiche
Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt, welche aufgrund de s fortschreitenden Alters
des Wärmenetzes notwendig sind. Durch das Alter diese r Leitungen erhöht sich das
Risiko einer Materialermüdung und der damit verbunde nen Rissbildung. Die Instand-
setzung solcher Mängel ist aufgrund der technischen Eigenschaften des Wärmenetzes
kostenintensiv und kann zu einer Überschreitung der für die Instandsetzung eingeplan-
ten Aufwendungen führen. Ebenso können störungsbedingt e Versorgungsausfälle
oder bauliche Verzögerungen bei Instandsetzungsmaßnah men im schlimmsten Fall
zu einer Einschränkung der Wärmeversorgung führen und Mehrkosten für eine Ersatz-
versorgung der Kunden zur Folge haben.
Die in den Wärmenetzen entstehenden Netzverluste unter liegen Mengenschwankun-
gen, welche unter anderem durch die Witterung, das Verbrauchsverhalten der Kunden,
Bauaktivitäten in den Wärmenetzen oder die Fahrweise d er Wärmeerzeuger bedingt
sind. Im Zusammenhang mit dem höheren Preisniveau für die Beschaffung von Wär-
menetzverlusten können diese Mengenschwankungen zu signifik anten Kostenverän-
derungen führen.
Die Stadtnetze Münster erschließt im Auftrag der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG
das Stadtgebiet Münster mit Glasfaser. Die erbrachte n Leistungen werden unter an-
derem auf Basis vereinbarter Leistungsverzeichnisse mit mengenbasierten Stückprei-
sen an die Glasfaser Münster GmbH & Co. KG abgerechnet. Mehr- oder Minderkosten
bei der Erschließung wirken sich unmittelbar auf das Ergebnis der Stadtnetze Münster
aus. Höhere Erschließungskosten können sich unter anderem durch unerwartet
schwierige Bodenverhältnisse oder Kostensteigerungen f ür fremdbezogene Tiefbau-
und Verlege-Leistungen ergeben. Derzeit laufen Verha ndlungen mit der Glasfaser
Münster GmbH & Co. KG, um Kostensteigerungen im Glasfaserbau in den Leistungs-
verzeichnissen zu berücksichtigen. Für drohende Verluste wurde eine Rückstellung in
Anlage 4
Seite 19
Höhe von 1,5 Mio. gebildet. Die Verträge mit der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG
sehen zudem Vertragsstrafen vor, sollten vereinbarte Ausba uziele nicht zeitgerecht
erreicht werden.
Die Durchführung von Baumaßnahmen wird aufgrund von höheren Ansprüchen in den
Bereichen Kampfmittelüberprüfung, Verkehrssicherung, Schu tz von Grünflächen/
Baumbeständen, Bodenmanagement und spartenübergreifender Synchronisation im-
mer anspruchsvoller und aufwändiger. Im Zusammenhang mit der umfangreichen
Bautätigkeit steigt das Risiko von Verzögerungen und von höheren Kosten.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 wurde noch vor de r erheblichen Verschärfung
der Konflikte im Nahen Osten durch die militärischen Angriffe der Vereinigten Staaten
und Israels auf den Iran erstellt. Die Volatilität de r Energiemärkte hat seitdem zuge-
nommen, was zu Chancen und Risiken führen kann. Die aktuellen Entwicklungen wer-
den im Hinblick auf ihre Auswirkungen kontinuierlich an alysiert und bewertet. Erlös-
rückgängen und Kostensteigerungen wird dabei im Rahme n der bestehenden Mög-
lichkeiten entgegengewirkt.
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren geht die Stadtnetze Münster von einer zufrie-
denstellenden Geschäftsentwicklung und einem positiven J ahresergebnis vor Ergeb-
nisabführung in Höhe von 20,3 Mio. im Geschäftsjahr 2026 aus.
Anlage 4
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4. Erklärung zur Unternehmensführung 1
Entsprechenserklärung der Stadtnetze Münster GmbH zum Geschäftsjahr 2025
Gemäß Ziffer 1.4.1 des Münsteraner Kodex für gute U nternehmensführung - Public
Corporate Governance Kodex (im Folgenden: Kodex) sol len Geschäftsführung und
Aufsichtsrat jeweils jährlich über die Corporate Gover nance des Unternehmens be-
richten.
Der Bericht enthält eine grundsätzliche Aussage zur A nwendung des Kodex (Nr. 1)
und erläutert die Abweichungen von der Empfehlung dieses Kodexes (Nr. 2).
Die Stadtnetze Münster GmbH verfügt über kein Aufsichtsorgan im Sinne des Kodex.
1. Die Geschäftsführung erklärt hiermit, dass der Kode x im Geschäftsjahr 2025
grundsätzlich in allen Punkten mit den unter 2. genannten Ausnahmen beachtet
wurde.
2. Abweichungen vom Kodex lagen nicht vor.
Münster, den 29. April 2026
Franz Süberkrüb Alexandra Rösing
Beschreibung der Arbeitsweise von Geschäftsführung und Auf sichtsorgan sowie der
Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen
Die Mitglieder der Geschäftsführung sind im Anhang benannt. Die Gesellschaft verfügt
über kein Aufsichtsorgan im Sinne des Kodex. Die Arbeitsweise der Geschäftsführung
wird im Fragebogen nach § 53 HGrG beschrieben.
Dauer der Zugehörigkeit der Mitglieder des Aufsichtsorgans zum Aufsichtsorgan
Die Gesellschaft verfügt über kein Aufsichtsorgan im Sinne des Kodex.
Wesentliche Veränderungen in der Corporate Governance
Wesentliche Änderungen in der Corporate Governance gab es im Geschäftsjahr nicht.
1 Bei der Erklärung zur Unternehmensführung handelt es sich um sonstige Informationen, für welche die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich sind. Sie unterlagen im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vor-
schriften sowie dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Münster keiner inhaltlichen Prüfung
durch den Abschlussprüfer.
Anlage 4
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Angabe, ob Zielgrößen für Diversität (insbesondere z um Frauenanteil) in den Füh-
rungsebenen und dem Aufsichtsorgan festgelegt wurden und erreicht worden sind
Auf Ebene der Stadtnetze Münster beträgt die über di e erste und zweite Führungs-
ebene aggregierte Frauenquote 8,6 % zum Ende des Jahres 2025. Somit ist diese im
Vergleich zu 2024 um 0,5 % gestiegen.
Grundsätzlich haben die Stadtnetze Münster folgende Rahmenbedingungen, analog
zur Stadtwerke Münster, für die Erfüllung zukünftiger Zielquoten festgelegt:
· bisher entsprechende mit Männern besetzte Führungspo sitionen werden frei,
· die Verfügbarkeit und Kompetenzen der Bewerberinnen sind männlichen Be-
werbern gegenüber gleichwertig und
· es stehen keine geeigneten internen Bewerber für di e jeweils zu besetzende
Position zur Verfügung.
Ebenso haben sich die Stadtnetze Münster entschieden, sof ern sich sowohl Frauen
als auch Männer auf freie Stellen beworben haben, be i gleicher Qualifikation immer
mindestens eine Frau in die Endrunde des Bewerbungsve rfahrens einzuladen, um
Frauen auf diese Weise gezielter Optionen für Führungspositionen bieten zu können.
Die Gesellschaft verfügt über kein Aufsichtsorgan im Sinne des Kodex.
5. Öffentliche Zwecksetzung nach der Gemeindeordnung NRW
Über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Z weckerreichung der
Stadtnetze Münster im Geschäftsjahr 2025 gemäß § 108 Abs. 2 Nr. 2 der Gemeinde-
ordnung Nordrhein-Westfalen wird gleichzeitig mit dem Jahresabschluss und dem La-
gebericht an den Gesellschafter getrennt berichtet. Die öffentliche Zwecksetzung und
Zweckerreichung wurden eingehalten.
Münster, den 29. April 2026
Stadtnetze Münster GmbH
Franz Süberkrüb Alexandra Rösing
Anlage 5/1
31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten 3.065.299,52 3.081.190,06 6 16.846,03 554.165,85 31.804,61 28.364,15 1.757.554,17 1. 628.089,93 5.471.504,33 5.291.809,99 - - 5.471.504,33 5.291.809,99
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 11.469.515,59 8.804.211,84 1. 296.961,09 1.249.588,10 249,57 239,02 25.762.384,71 11.1 05.192,32 38.529.110,96 21.159.231,28 - - 38.529.110,96 21.159.231,28
2. Verteilungsanlagen 163.871.565,69 129.265.046,28 51. 723.105,51 47.407.786,08 602,39 643,84 154.996.251,41 13 1.364.449,07 370.591.525,00 308.037.925,27 - - 370.591.525,00 308.037.925,2 7
3. Technische Anlagen und Maschinen 26.418,67 29.280,4 3 490.304,04 217.724,78 466,53 502,89 15.414.060,76 13.76 8.377,90 15.931.250,00 14.015.886,00 - - 15.931.250,00 14.015.886,00
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.448.023,26 2.201.302,07 717.300,92 651.824,93 34.101,70 31.854,57 3 .191.668,12 2.792.055,43 6.391.094,00 5.677.037,00 - - 6.391.094,00 5.677.03 7,00
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 38.554.6 94,60 31.803.817,34 3.739.848,52 2.769.358,96 3.410,44 2 .729,30 37.048.059,36 49.030.293,86 79.346.012,92 83.60 6.199,46 - - 79.346.0 12,92 83.606.199,46
216.370.217,81 172.103.657,96 57.967.520,08 52.296.282 ,85 38.830,63 35.969,62 236.412.424,36 208.060.368,58 51 0.788.992,88 432.496.279,01 - - 510.788.992,88 432.496.279,01
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen - - - - - - 1.030.000,00 1.530.000,00 1.030.000,00 1.530.000,00 - - 1.030.000,00 1.530.0 00,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen - - - - - - 3.394.700,00 2.000.000,00 3.394.700,00 2.000.000,0 0 - - 3.394.700,00 2.0 00.000,00
3. Sonstige Ausleihungen 11.862,35 17.314,94 4.102,23 5. 987,86 214,05 312,45 10.916,73 15.934,65 27.095,36 39.549 ,90 - - 27.095,36 39.5 49,90
11.862,35 17.314,94 4.102,23 5.987,86 214,05 312,45 4.435 .616,73 3.545.934,65 4.451.795,36 3.569.549,90 - - 4.451.795,36 3.569.549,90
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.490.767,97 3.075.061,28 670.419,12 741.867,57 432,99 - 3.945.008,44 4.219.050,54 8.106.628,52 8.035.979,39 - - 8.106.628,52 8.035. 979,39
2. Unfertige Leistungen - - - - - - 13.824.296,84 6.742.976,86 13.824.296,8 4 6.742.976,86 - - 13. 824.296,84 6.742.976,86
3. Geleistete Anzahlungen für Vorräte 184.257,00 - - - - - - - 184.257,00 - - - 184.2 57,00 -
3.675.024,97 3.075.061,28 670.419,12 741.867,57 432,99 - 17.769.305,28 10.962.027,40 22.115.182, 36 14.778.956,25 - - 22.115.182,36 14.778.956,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.722. 961,71 11.724.979,33 1.337.583,82 1.077.498,63 918.236, 04 288.386,08 1.286.730,43 1.330.137,40 17.265.512,00 14 .421.001,44 - - 17.26 5.512,00 14.421.001,44
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen - 2.312.408,13 - - 1.523.617,19 921.927,92 4.726.253,65 7 .828.242,54 6.249.870,84 11.062.578,59 -1.523.617,19 -3 .296.489,25 4.726.253,65 7.766.089,34
davon gegen Gesellschafter - 2.31 2.408,13 - - 1.5 23.617,19 921.927,92 - - 1.523.617,19 3.234.336,05 -1.523.617,19 -3.234.3 36,05 - -
3. Sonstige Vermögensgegenstände 3.552.254,01 1.186.34 0,40 327.297,45 725.570,43 5.532,57 4.451,57 1.285.948,5 5 1.809.507,25 5.171.032,58 3.725.869,65 - - 5.171.032,58 3.725.869,65
17.275.215,72 15.223.727,86 1.664.881,27 1.803.069,06 2 .447.385,80 1.214.765,57 7.298.932,63 10.967.887,19 28. 686.415,42 29.209.449,68 -1.523.617,19 -3.296.489,25 27 .162.798,23 25.912.960,43
III. Guthaben bei Kreditinstituten 269.747,42 691.014, 11 38.948,49 99.774,64 368,59 944,17 264.399,27 677.313,8 5 573.463,77 1.469.046,77 - - 573.463,77 1.469.046,77
C. Rechnungsabgrenzungsposten 335.541,68 388.544,75 21.196,64 22.737,03 755,24 810,16 103.586,22 86.792,51 461.079,78 4 98.884,45 - - 461.079 ,78 498.884,45
241.002.909,47 194.580.510,96 60.983.913,86 55.523.884 ,86 2.519.791,91 1.281.166,12 268.041.818,66 235.928.41 4,11 572.548.433,90 487.313.976,05 -1.523.617,19 -3.296 .489,25 571.024.816,71 484.017.486,80
Münster, 29. April 2026
Franz Süberkrüb Alexandra Rösing
Aktivseite
Gasverteilungsnetz Elektrizitätsverteilungsnetz
Umgliederung
aufgrund von
Konsolidierungen
Gesamt
andere Tätigkeiten
außerhalb Elektrizitäts- und
Erdgassektor
Zwischensumme
Tätigkeitsabschluss der Stadtnetze Münster
GmbH
Bilanz nach Tätigkeiten per 31.12.2025
Tätigkeiten aus modernem +
intelligentem Mess-
stellenbetrieb
Anlage 5/2
Passivseite 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 3 1.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024
A. Zugeordnetes Eigenkapital 64.215.830,55 59.672.937,38 17.438.247,14 12.570.511,3 9 2.335.303,59 1.093.125,87 79.602.376,46 90.255.183,10 163.591.757,74 163.591.757,74 - - 163.591.757,74 163.591.757,74
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen 6.943.170,90 6.621.910,63 2 .401.087,43 2.289.989,20 125.287,92 119.490,85 6.389.68 3,75 6.094.033,32 15.859.230,00 15.125.424,00 - - 15.859.230,00 15.125.42 4,00
2. Steuerrückstellungen 32.291,61 - 4.778,63 - 21,55 - 232.182,64 - 269.274,43 - - - 269.274,43 -
3. Sonstige Rückstellungen 3.663.479,35 2.658.999,52 1. 031.623,12 691.960,67 24.926,45 24.298,06 4.012.369,16 8 .034.127,68 8.732.398,08 11.409.385,93 - - 8.732.398,08 11.409.385,93
10.638.941,86 9.280.910,15 3.437.489,18 2.981.949,87 15 0.235,92 143.788,91 10.634.235,55 14.128.161,00 24.860. 902,51 26.534.809,93 - - 24.860.902,51 26.534.809,93
C. Verbindlichkeiten 0,00
0,00
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 901,6 4 1.215,63 237,70 320,48 8,47 11,42 693,40 934,87 1.841,21 2 .482,40 - - 1.841, 21 2.482,40
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 682.158,37 1 .028.598,39 594.881,89 503.329,26 - - 484.403,41 567.612,12 1.761.443,67 2.099.539,77 - - 1 .761.443,67 2.099.539,77
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1 9.777.068,37 12.311.321,45 1.069.053,86 1.606.517,97 12 .465,79 27.340,54 11.251.963,02 11.902.643,83 32.110.55 1,04 25.847.823,79 - - 32.110.551,04 25.847.823,79
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehm en 121.389.971,10 92.330.207,72 31.933.809,63 30.922.76 4,86 - - 153.634. 049,58 108.561.070,22 306.957.830,31 231.814.042,80 -1. 523.617,19 -3.296.489,25 305.434.213,12 228.517.553, 55
davon gegenüber Gesellschaftern 121.385.801,55 92.280 .442,88 31.920.295,70 30.909.577,51 - - 153.633.021,32 108.561.070,23 306.939.118,57 231.751.0 90,62 -1.523.617,19 -3.234.336,05 305.415.501,38 228. 516.754,57
5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.174.334,64 1.683.360,9 1 584.897,91 452.449,58 21.768,17 16.897,44 1.691.871,57 1.377.845,23 4.472.872,29 3.530.553,16 - - 4.472.872,29 3.530.553,16
davon aus Steuern 1.842.060,52 1.443.209,25 498.780,31 390.778,35 18.688,31 14.699,79 1.440.832,24 1.127.946,5 2 3.800.361,38 2.976.633,91 - - 3.800.361,38 2.976.633,91
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit - 40,41 - 13,98 - 0,73 - 37,19 - 92,31 - - - 92,31
144.024.434,12 107.354.704,10 34.182.880,99 33.485.382 ,15 34.242,43 44.249,40 167.062.980,98 122.410.106,27 34 5.304.538,52 263.294.441,92 -1.523.617,19 -3.296.489, 25 343.780.921,33 259.997.952,67
D. Rechnungsabgrenzungsposten 22.123.702,94 18.271.959,33 5.925.296,55 6.486.041,45 9 ,97 1,94 10.742.225,67 9.134.963,74 38.791.235,13 33.892 .966,46 - - 38.791 .235,13 33.892.966,46
241.002.909,47 194.580.510,96 60.983.913,86 55.523.884 ,86 2.519.791,91 1.281.166,12 268.041.818,66 235.928.41 4,11 572.548.433,90 487.313.976,05 -1.523.617,19 -3.29 6.489,25 571.024.816,71 484.017.486,80
Münster, 29. April 2026
Franz Süberkrüb Alexandra Rö sing
Umgliederung
aufgrund von
Konsolidierungen +
Zuordnung Eigenkapital
Gesamt Zwischensumme
Tätigkeitsabschluss der Stadtnetze Münster GmbH
Bilanz nach Tätigkeiten per 31.12.2025
Gasverteilungsnetz andere Tätigkeiten
außerhalb Elektrizitäts- und ErdgassektorElektrizitätsverteilungsnetz
Tätigkeiten aus modernem +
intelligentem Mess-
stellenbetrieb
Anlage 5/3
2025 2024 2025 2024 2025 2024 2025 2024 2025 2024
1. Umsatzerlöse, extern 157.642.166,80 146.116.28 4,20 42.932.170,41 38.534.741,98 1.851.871,4 2 1.361.030,68 114.850.360,20 112.571 .619,26 317.276.568,83 298.583.676,12
2. Umsatzerlöse, intern 95.911,90 87.377 ,19 - - 129.531,04 10.419,05 30.465.164,44 28.874.102,26 30.690.607,38 28 .971.898,50
3. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen - - - - - - 7.081.319, 98 2.833.590,88 7.081.319,98 2.833.590,88
4. Andere aktivierte Eigenleistungen 12.236.267,14 11.195.942,91 2.050.899,35 1.318.179,28 - - 6.155.330,72 5.470.987,59 20.442.497,21 17. 985.109,78
5. Sonstige betriebliche Erträge, extern 72.317,81 399.379,34 13.374,19 388.956,72 - - 1.212.081,10 2.711.695,84 1.297.773,10 3.500.031,90
6. Sonstige betriebliche Erträge, intern - - - - - - 1.628.893, 93 931.435,28 1.628.893,93 931.435,28
7. Materialaufwand, extern
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3 7.771.487,03 44.133.094,19 5.587.461,16 5.505.693,60 - - 19.655.995,01 21.363.646,18 63.014.943,20 71.00 2.433,97
und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 71.996.077,41 57.301.446,20 14.663.615,28 12.410.746,08 1.561.092,2 7 998.789,13 60.475.269,25 58.78 3.663,80 148.696.054,21 129.494.645,21
109.767.564,44 101.434.540,39 20.251.076,44 17.916.439,68 1.561.092,2 7 998.789,13 80.131.264,26 80.14 7.309,98 211.710.997,41 200.497.079,18
8. Materialaufwand, intern
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren, intern - - - - - - - - - -
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen, intern 22.40 0.648,52 21.117.126,75 7.991.444,19 7.487.089,45 281.106,6 7 351.823,34 17.408,00 15.858,96 30.690.607,38 28.971. 898,50
22.400.648,52 21.117.126,75 7.991.444,1 9 7.487.089,45 281.106,67 351. 823,34 17.408,00 15.858,96 30.690.607,38 28.971.898,50
9. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter - - - - - - 30.024.412 ,86 27.281.868,70 30.024.412,86 27.281.868,70
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversor gung - - - - - - 8.691.004, 69 7.801.795,34 8.691.004,69 7.801.795,34
und für Unterstützung
davon für Altersversorgung - - - - - - 2.525.306,88 2.451.031,87 2.525.306,88 2.451.031,87
- - - - - - 38.715.417 ,55 35.083.664,04 38.715.417,55 35.083.664,04
10. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen 6.460.459,25 5.890.880,46 1.748.311,63 1.801.133,42 - - 12.179.486,13 10.769.587,30 20.388.257,01 18.46 1.601,18
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, sow eit diese die in
der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 561.469,12 - - - - - 924.040,00 - 1.485.509,12 -
7.021.928,37 5.890.880,46 1.748.311,63 1.801.133,42 - - 13.103.526,13 10.769.587,30 21.873.766,13 18.46 1.601,18
11. Sonstige betriebliche Aufwendungen, extern
a) Konzessionsabgaben 10.209.681,02 10.241.031, 59 1.006.928,18 1.137.780,31 - - 6.728.722,33 6.360.368,82 17.945.331,53 17. 739.180,72
b) Übrige betriebliche Aufwendungen 7.264.154,79 6.496.806,03 5.732.936,07 5.199.532,49 - - 17.436.857,77 15.877.687,97 30.433.948,63 27.57 4.026,49
17.473.835,81 16.737.837,62 6.739.864,25 6.337.312,80 - - 24.165.580,10 22.238.056,79 48.379.280,16 45.31 3.207,21
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen, intern 1.223. 630,04 750.574,53 327.012,31 139.734,64 78.251, 58 41.126,11 - - 1.628.893,93 931.435,28
13. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 102.624,52 49.971,34 102.624,52 49.971,34
Davon aus verbundenen Unternehmen - - - - - - 101.790,34 48.800,00 1 01.790,34 48.800,00
14. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - - - - - - 74.560,86 82.322,71 74.560,86 82.322,71
Davon aus Abzinsung - - - - - - 13,00 - 13,00 -
15. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des
Umlaufvermögens - - - - - - 500.000,00 - 500.000 ,00 -
16. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.323.855,38 2.796.247,25 1.126.619,58 838.406,66 - - 5.071.958,79 3.725.895,73 10.522.433,75 7. 360.549,64
Davon an verbundene Unternehmen 4.323.855,38 2.795.138,70 1.126.538,66 838.400, 23 - - 4.735.828,83 3.435.602,95 10. 186.222,87 7.069.141,88
Davon aus Aufzinsung - - - - - - 323.894,27 286.046,86 323.894,27 286.046,86
17. Gewinn vor Steuern 7.835.201,09 9.071.776 ,64 6.812.115,55 5.721.761,33 60.951,94 20.288,85 - 134.819,08 - 1.545.352,36 14.573.449,50 16.318.601,48
18. Sonstige Steuern 301.766,09 68.954,13 3.098,43 3.771,67 - - 144.138,65 102.887,53 449.003,17 175.613,33
19. Aufwendungen/ Erträge aus Ergebnisabführung 7.533 .435,00 - 9.002.822,51 - 6.809.017,12 - 5.717.989,66 - 60.951, 94 - 20.288,85 278.957,73 1.442.464,83 - 14.124.446,33 - 16. 142.988,15 -
20. Jahresüberschuss - - - - - - - - - -
Münster, 29. April 2026
Franz Süberkrüb Alexandra Rösing
Tätigkeitsabschluss der Stadtnetze Münster GmbH
Gewinn- und Verlustrechnung nach Tätigkeiten
für das Geschäftsjahr 2025 (01.01. - 31.12.)
Elektrizitätsverteilungsnetz Gasverteilungsnetz
andere Tätigkeiten
außerhalb Elektrizitäts-
und Erdgassektor
Gesamt
Tätigkeiten aus modernem +
intelligentem Mess-
stellenbetrieb
E n t w i c k l u n g d e s A n l a g e v e r m ö g e n s - E l e k t r i z i t ä t s v e r t e i l u n g s n e t z Anlage 5/4
Wertentwicklung Buchwerte
Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen erh. Zuschüsse Stand Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand Stand Stand Stand Stand
Posten des 01.01.2025 2025 2025 2025 2025 31.12.2025 01.01 .2025 2025 2025 2025 31.12.2025 31.12.2025 31.12.2024 31.1 2.2025 31.12.2024
Anlagevermögens
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an 1.773.785,04 -191.934,84 0,00 0,00 0,00 1.581.850,20 264.472,83 14.619,00 0,00 0,00 279.091,83 1.762.541,15 1.571 .877,85 3.065.299,52 3.081.190,06
solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 19.457.717,17 1.166.719,22 93.55 9,96 1.698.710,05 0,00 22.229 .586,48 13.394.732,87 196.302,48 87.277,85 0,00 13.503.757,50 2.743.686, 61 2.741.227,54 11.469.515,59 8.804. 211,84
2. Verteilungsanlagen 369.022.348,22 20.224.364,27 404.490, 98 20.610.071,70 0,00 409.452.293,2 1 239.794.721,22 6.160.232,97 33 9.303,98 0,00 245.615.650,21 34.922,69 37.419,28 163.871.565,69 129. 265.046,28
3. Technische Anlagen und Maschinen 637.962,95 0,00 0,00 0,00 0,00 637.962,95 636.551,95 847,00 0,00 0,00 637.398,95 25.854,67 27.869,43 26.418,67 29.280,43
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 843.428,25 84.058,88 0 ,00 82.161,97 0,00 1.009.649,10 513.318,25 88.457,80 0,00 0,00 601.776,05 2.040.150,21 1.8 71.192,07 2.448.023,26 2.201.302,07
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 31.470.246,72 29.618.186,25 0,00 (22 .390.943,72) 0,00 38.697.489,25 0,00 561.469,12 0,00 0,00 561.469,12 418.674,47 333. 570,62 38.554.694,60 31.803.817,34
421.431.703,31 51.093.328,62 498.050, 94 0,00 0,00 472.026.980,99 254.339.324,2 9 7.007.309,37 426.581,83 0,00 2 60.920.051,83 5.263.288,65 5.011.278,94 216.370.217,81 172.103.657,96
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11.862, 35 17.314,94 11.862,35 17.314,94
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11.862,35 17.314,94 11.862,35 17.3 14,94
Gesamt 423.205.488,35 50.901.393,78 498.050, 94 0,00 0,00 473.608.831,19 254.603.797,1 2 7.021.928,37 426.581,83 0,00 2 61.199.143,66 7.037.692,15 6.600.471,73 219.447.379,68 175.202.162,96
Abschreibungen/Wertberichtigungen Mittelbare Zuordnu ngen Anschaffungs- und Herstellungskosten
E n t w i c k l u n g d e s A n l a g e v e r m ö g e n s - G a s v e r t e i l u n g s n e t z Anlage 5/5
Wertentwicklung Buchwerte
Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen erh. Zuschüsse Stand Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Zuschreibungen Stand Stand Stand Stand Stand
Posten des 01.01.2025 2025 2025 2025 2025 31.12.2025 01.01 .2025 2025 2025 2025 2025 31.12.2025 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024
Anlagevermögens
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an 348.611,59 0,00 0,00 0,00 0,00 348.611,59 338.03 2,59 3.255,00 0,00 0,00 0,00 341.287,59 609.522,03 543. 586,85 616.846,03 554.165,85
solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 1.587.550,95 281,70 25.540,92 55.016,86 0,00 1. 617.308,59 1.302.741,05 8.787,56 25. 540,92 0,00 0,00 1.285.987,69 965.640,19 964.778,20 1.296.961,09 1.249.588 ,10
2. Verteilungsanlagen 191.531.208,14 4.529.042,52 0,00 1.475.513,18 0,00 197.535.763,84 144.136.373,14 1.688.371,70 0 ,00 0,00 0,00 145.824.744,84 12.086,51 12.951,08 51.723.105,51 47.407.786, 08
3. Technische Anlagen und Maschinen 2.777.352,07 -73.315,26 0,00 393.632,80 0,00 3 .097.669,61 2.569.265,07 47.041,54 0 ,00 0,00 0,00 2.616.306,61 8.941,04 9.637,78 490.304,04 217.7 24,78
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 473.861,71 7.628,83 426.094,58 0,00 0,00 55 .395,96 469.784,71 855,83 4 26.094,58 0,00 0,00 44.545,96 706.450,9 2 647.747,93 717.300,92 651 .824,93
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 2.652.880,30 2.864.930,07 0,00 -1.924.162,84 0,00 3.593.647,53 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 46.200,99 116.478,66 3.739.848,52 2.769.358,96
199.022.853,17 7.328.567,86 451.635,5 0 - - 205.899.785,53 148.478.163,97 1.745.056, 63 451.635,50 0,00 0,00 149.771.585,10 1.839.319,65 1.751.593,65 57.967.520,08 52.296.282,85
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.1 02,23 5.987,86 4.102,23 5.987,86
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.1 02,23 5.987,86 4.102,23 5.987,86
Gesamt 199.371.464,76 7.328.567,86 451.635,5 0 - - 206.248.397,12 148.816.196,56 1.748.311, 63 451.635,50 0,00 0,00 150.112.872,69 2.452.943,91 2.301.168,36 58.588.468,34 52.856.436,56
Abschreibungen/Wertberichtigungen Mittelbare Zuordnu ngen Anschaffungs- und Herstellungskosten
E n t w i c k l u n g d e s A n l a g e v e r m ö g e n s - T ä t i g k e i t e n a u s m o d e r n e m + i n t e l l i g e n t e m M e s s s t e l l e n b e t r i e b Anlage 5/6
Wertentwicklung Buchwerte
Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen erh. Zuschüsse Stand Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Zuschreibungen Stand Stand Stand Stand Stand
Posten des 01.01.2025 2025 2025 2025 2025 31.12.2025 01.01 .2025 2025 2025 2025 2025 31.12.2025 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024
Anlagevermögens
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an 0,00 0,00 0,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 31.804,61 28.364,15 31 .804,61 28.364,15
solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1.
Grundstücke und Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 249 ,57 239,02 249,57 239,02
2. Verteilungsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 602 ,39 643,84 602,39 643,84
3. Technische Anlagen und Maschinen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 466 ,53 502,89 466,53 502,89
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 34. 101,70 31.854,57 34.101,70 31.854,57
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.410,44 2.729,30 3.410,44 2.729,30
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 38. 830,63 35.969,62 38.830,63 35.969,62
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 214,05 312,45 214,05 312,45
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 214 ,05 312,45 214,05 312,45
Gesamt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 70. 849,29 64.646,22 70.849,29 64.646,22
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen/ Wertberichtigungen Mittelbare Zuordnungen
E n t w i c k l u n g d e s A n l a g e v e r m ö g e n s - a n d e r e T ä t i g k e i t e n a u ß e r h a l b E l e k t r i z i t ä t s - u n d E r d g a s s e k t o r Anlage 5/7
Wertentwicklung Buchwerte
Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen erh. Zuschüsse Stand Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Zuschreibungen Stand Stand Stand Stand Stand
Posten des 01.01.2025 2025 2025 2025 2025 31.12.2025 01.01 .2025 2025 2025 2025 2025 31.12.2025 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024
Anlagevermögens
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an 9.654.094,57 1.165.984,25 0,00 44.265,00 0,00 10.864.343,82 5.882.175,79 820.746,07 0,00 0,00 0,00 6.702.92 1,86 (2.403.867,79) (2.143.828,85) 1.757.554,17 1.628.089,93
solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 34.471.170,43 328.995,78 0,00 14.842.452,49 0,00 49.642.618,70 19.659.733,35 510.924,27 0,0 0 0,00 0,00 20.170.657,62 (3.709.576,37) (3.706.244,76) 25.762.384,71 11.10 5.192,32
2. Verteilungsanlagen 358.818.770,34 16.942.383,41 883,69 17.720.109,47 2.197.318,60 391.283.060,93 227.403.307,07 8.8 36.774,55 883,69 0,00 0,00 236.239.197,93 (47.611,59 ) (51.014,20) 154.996.251,41 131.364.449,07
3. Technische Anlagen und Maschinen 43.077.103,62 146.480,32 0,00 2.669.598,14 0,00 4 5.893.182,08 29.270.715,62 1.173.143,46 0, 00 0,00 0,00 30.443.859,08 (35.262,24) (38.010,10) 15.414.060,76 13.768.377,90
,
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 24.252.628,79 1.736.073,50 1.065.595,10 655.385 ,23 0,00 25.578.492,42 18.909.778,79 1.761. 937,78 1.065.595,10 0,00 0,00 19.606.121,47 (2.78 0.702,83) (2.550.794,57) 3.191.668,12 2.792.055,43
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 49.483.072,44 24.065.083,15 0,00 -35.931.810,33 0,00 37.616.345,26 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 (56 8.285,90) (452.778,58) 37.048.059,36 49.030.293,86
510.102.745,62 43.219.016,16 1.066.478, 79 (44.265,00) 2.197.318,60 550.013.699,39 295.243.534,83 12.282. 780,06 1.066.478,79 0,00 0,00 306.459.836, 10 (7.141.438,93) (6.798.842,21) 2 36.412.424,36 208.060.368,58
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen 1.530.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.530.000,00 0,0 0 500.000,00 0,00 0,00 0,00 500.000,00 0,00 0,00 1.030.000,00 1.530.000,0 0
2.
Ausleihungen an verbundene
Unternehmen 2.000.000,00 1.500.000,00 105.300,00 0,00 0,00 3.394.700 ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - - 3.394.700,00 2.000.000,00
3.
Sonstige Ausleihungen 39.549,90 0,00 12.454,54 0,00 0,00 27.095 ,36 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 (16.178,63 ) (23.615,25) 10.916,73 15.934,65
3.569.549,90 1.500.000,00 117.754,54 0,00 0,00 4.951.795,36 0,00 500.000,00 0,00 0,00 0,00 500.000,00 (16.178,63) (23.615,25) 4.435.616,73 3.545.934,65
Gesamt 523.326.390,09 45.885.000,41 1.184.233, 33 - 2.197.318,60 565.829.838,57 301.125.710,62 13.6 03.526,13 1.066.478,79 0,00 0,00 313.662.7 57,96 (9.561.485,35) (8.966.286,31) 242.605.595,26 213.234.393,16
Abschreibungen/Wertberichtigungen Mittelbare Zuordnu ngen Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anlage 5
Seite 8
Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen (einschli eßlich Angaben nach
§ 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG) der Stadtnetze Münster GmbH, Münster, für das Ge-
schäftsjahr 2025
Die Stadtnetze Münster GmbH, Münster (Stadtnetze), be treibt und unterhält Vertei-
lungsnetze für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme im Stadtgebiet Münster sowie für
Gas im Stadtgebiet Drensteinfurt. Sie hat ihre opera tive Tätigkeit am 01.01.2005 auf-
genommen.
Bis zum 31.12.2019 hat die Stadtnetze die Netze von der Muttergesellschaft Stadt-
werke Münster GmbH gepachtet; durch Ausgliederung des Teilbetriebs Versorgungs-
netze hat die Stadtwerke Münster GmbH das Eigentum an den Versorgungsnetzen
und Wasserwerken mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 01.01 .2020 auf die Stadt-
netze übertragen. Die nach § 7a Energiewirtschaftsgese tz (EnWG) wesentlichen Tä-
tigkeiten werden von der Stadtnetze Münster GmbH ausgeführt. Die weiteren Leistun-
gen werden über Dienstleistungsverträge von der Muttergesellschaft wahrgenommen.
Nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG ist die Stadtnetze zur Au fstellung eines Tätigkeitsab-
schlusses nach § 6b Abs. 3 EnWG verpflichtet, da dieser die Führung getrennter Kon-
ten für ein im Elektrizitäts- und Gasbereich tätiges Unternehmen bei wirtschaftlicher
Nutzung von Eigentum verlangt.
In der Rechnungslegung sind jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten
§ Elektrizitätsverteilungsnetz
§ Gasverteilungsnetz
§ moderner und intelligenter Messstellenbetrieb
eingerichtet. Die ebenfalls in der Rechnungslegung kontenweise getrennt geführten
Tätigkeiten außerhalb von Elektrizitäts- und Gassektor sowie Messstellenbetrieb sind
als
· andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors
zusammengefasst. Mit der Erstellung des Jahresabschlusses wurde für jeden dieser
abgegrenzten Tätigkeitsbereiche jeweils eine dem § 6b Abs. 3 EnWG entsprechende
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt.
Buchhaltungssystematik
Die Stadtnetze wickelt ihr Rechnungswesen mit den Modul en des SAP-Systems ab.
Mit den zur Finanzbuchhaltung (SAP-FI) vollständig integrierten Instrumenten der Kos-
tenrechnung (SAP-CO) und Profit-Center-Rechnung (SA P-EC-PCA) wird das Unter-
nehmen in managementorientierte Organisationseinheiten (Profit-Center) hierarchisch
aufgeteilt. Diese Profit-Center-Struktur bildet die Grundlage für die Abbildung der Tä-
tigkeitsbereiche nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Anlage 5
Seite 9
Der überwiegende Teil, der in der Kostenrechnung und Profit-Center-Rechnung verar-
beiteten GuV-relevanten Vorgänge, wurde in der Finanzbuchhaltung bereits tätigkeits-
genau erfasst.
Nicht direkt zuordenbare Vorgänge wurden zunächst auf Profit-Center der kaufmänni-
schen und technischen Querschnittsfunktionen kontiert und in der Folge nach ver-
schiedenen Schlüsseln auf die Bereiche verrechnet bzw. umgelegt.
Die Bilanzkonten der Finanzbuchhaltung wurden in die Profit-Center-Rechnung über-
nommen. Soweit eine unmittelbare Profit-Center-Zuor dnung zu den Bilanzkonten da-
bei nicht sinnvoll möglich war, wurden die Konten zunächst auf Bilanzverteilungs-Pro-
fit-Centern gesammelt und im nächsten Schritt nach Maßgabe definierter Verteilungs-
schlüssel auf die Profit-Center verteilt.
Zugrunde gelegter Jahresabschluss
Die Ermittlung der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG erfolgte auf der
Grundlage des handelsrechtlichen Jahresabschlusses der Sta dtnetze zum 31. De-
zember 2025.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einze lnen Tätigkeiten entsprechen
den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im handelsrechtlichen Jahresabschluss
der Stadtnetze. Insofern verweisen wir auf den Anhang des Jahresabschlusses der
Stadtnetze.
Abschreibungssystematik
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagever mögen betragen tätigkeits-
übergreifend bei
Immateriellen Vermögensgegenständen 3 - 7 Jah re
Grundstücken (Außenanlagen) und Bauten 7 - 50 Ja hre
Verteilungsanlagen 20 - 55 Jahre
Technischen Anlagen und Maschinen 5 - 22 Jahre
Anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 - 14 Jahre
Zuweisung der Aktiva und Passiva, der Aufwendungen und Erträge zu den
Tätigkeiten
Den in den Tätigkeits-Bilanzen und Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnungen ausge-
wiesenen Abschlussposten wurden die Werte vorrangig direkt zugeordnet. Soweit ein
nur mittelbarer Tätigkeitsbezug vorlag oder die dire kte Zuordnung auf dem Weg der
Kontierung mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden gewesen wäre, wurde die Zu-
ordnung auf der Grundlage sachlich begründeter Schlüsselgrößen vorgenommen. An-
gewandt wurden dabei im Wesentlichen
Anlage 5
Seite 10
· Die Restbuchwerte des Anlagevermögens der Endbereiche auf das Gesell-
schafterdarlehen sowie auf das Eigenkapital
· Die Leistungsabgabe der Funktionsbereiche auf die Pe rsonalrückstellungen
und die Lohnsteuerverbindlichkeit, auf die den Funktionsbereichen zugeordne-
ten Verbindlichkeiten und die nicht direkt zuordenbaren Teile des Anlagevermö-
gens
· Der Personalschlüssel der Verbundleitstelle auf die der Verbundleitstelle zuge-
ordneten Betriebsimmobilien
· Die Umsatzerlöse der Endbereiche auf nicht direkt zuorde nbare Teile der For-
derungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sowie auf die Umsatzsteuer-
verbindlichkeiten
· Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus direkter Zuordn ung auf den Bestand der
liquiden Mittel
In Höhe der nach diesen Zuordnungen verbliebenen Dif ferenz wurde ein Kapitalver-
rechnungsposten gebildet.
Die nur mittelbar zuordenbaren Aufwendungen und Erträge des Verwaltungsbereichs
wurden nach Maßgabe innerbetrieblicher Leistungsverrechnungen und Umlagen den
Tätigkeitsbereichen zugewiesen. Die Verrechnung intern er Ressourcen erfolgte ent-
sprechend gemessener Leistungsinanspruchnahme. Sofern e ine Messung der Leis-
tungsinanspruchnahme nicht möglich oder nicht wirtschaf tlich vertretbar war, wurde
die Inanspruchnahme interner Ressourcen aufgrund einer prozentualen Verteilung
vorgenommen. Basis der prozentualen Verteilung war ein e Erhebung der aufgaben-
bezogenen Kapazitätsbeanspruchung in den betroffenen Unternehmensbereichen.
Das Gliederungsschema der Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnungen wurde um die
aus der Entkonsolidierung der Tätigkeitsbereiche resu ltierenden Posten interne Um-
satzerlöse, interne betriebliche Erträge, interne Mate rialaufwendungen und interne
sonstige betriebliche Aufwendungen erweitert.
Eigenkapitaldarstellung im Tätigkeitsabschluss
Die Darstellung der Eigenkapitalpositionen
· Gezeichnetes Kapital
· Kapitalrücklage
· Kapitalverrechnung
erfolgt in den Tätigkeitsbilanzen zusammengefasst unte r der Position "Zugeordnetes
Eigenkapital". Der Ausweis erfolgt in Einklang mit d er Textziffer 70 der IDW-Stellung-
nahme zur Rechnungslegung IDW RS EFA 1.
Anlage 5
Seite 11
Zusätzliche Angaben
Folgende Angaben, wie sie im Anhang zum Jahresabsch luss aufgeführt wurden, wer-
den für die einzelnen Tätigkeiten gemacht.
Anlagevermögen
Die tätigkeitsbezogene Entwicklung des Anlagevermög ens im Geschäftsjahr kann
dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel nach Täti gkeiten entnommen werden.
Die sonstigen Rückstellungen umfassen insbesondere ausstehende Eingangsrech-
nungen (Elektrizitätsverteilungsnetz 143 T, Gasver teilungsnetz 73 T, andere Tätig-
keiten außerhalb des Elektrizitäts- und Erdgassekto rs 1.273 T), das Regulierungs-
konto Strom (2.157 T, Elektrizitätsverteilungsnetz), drohende Verluste (1.485 T, an-
dere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- u. Erdgassektors), Aufwendungen für An-
sprüche der Mitarbeiter für geleistete Mehrarbeit, noch nicht genommenen Urlaub und
Leistungszulagen (Elektrizitätsverteilungsnetz 819 T, Gasverteilungsnetz 283 T,
moderner und intelligenter Messstellenbetrieb 15 T , andere Tätigkeiten außerhalb
des Elektrizitäts- und Gassektors 754 T) sowie Rüc kstellungen für Jubiläums- bzw.
Altersteilzeitansprüche (Elektrizitätsverteilungsne tz 370 T, Gasverteilungsnetz 128
T, moderner und intelligenter Messstellenbetrieb 7 T, andere Tätigkeiten außerhalb
des Elektrizitäts- u. Gassektors 340 T).
Übersicht der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeit b is zu einem Jahr und mehr als ei-
nem Jahr per 31.12.2025:
Alle Angaben vor Konsolidierung in T:
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im We sentlichen Aufwandserstattungen
für die Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft (441 T, betrifft andere Tätigkei-
ten außerhalb des Elektrizitäts- u. Gassektors), Erträge aus dem Abgang von immate-
riellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens u nd Sachanlagen (226 T,
davon Elektrizitätsverteilungsnetz 53 T, andere Tä tigkeiten außerhalb des Elektrizi-
täts- u. Gassektors 173 T), Schadensersatzleistungen (204 T, vollständig entfallend
auf andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors) sowie Erträge aus
der Auflösung von sonstigen Rückstellungen (141 T, davon 6 T Elektrizitätsvertei-
lungsnetz, 11 T Gasverteilungsnetz und 124 T ande re Tätigkeiten außerhalb des
Elektrizitäts- und Gassektors).
Anlage 5
Seite 12
Der Personalaufwand wird im Rahmen der internen Leistungsverrechnung in die Auf-
wendungen für bezogene Leistungen vorrangig direkt z ugeordnet und in einem zwei-
ten Schritt geschlüsselt.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von 10.522 T belasten das Finanzer-
gebnis; sie resultieren zum überwiegenden Teil aus der Verzinsung von Gesellschaf-
terdarlehen zur Finanzierung des durch den Übergang des Teilbetriebs Versorgungs-
netze und Wasserwerke übertragenen Anlagevermögens und kurzfristigen Liquiditäts-
hilfen durch den Gesellschafter (Elektrizitätsverteilungsnetz 4.324 T, Gasverteilungs-
netz 1.126 T, andere Tätigkeiten außerhalb des Elektr izitäts- und Gassektors 4.736
T) sowie aus der Aufzinsung von Rückstellungen nach Bil MoG. Diese entfallen mit
324 T vollständig auf andere Aktivitäten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors.
Angaben gemäß § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über Geschäfte
größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen
Aus den wechselseitigen Geschäftsbeziehungen mit der St adtwerke Münster GmbH
stehen wesentlichen Erträgen in Höhe von 178.724 T wesentliche Aufwendungen in
Höhe von 48.432 T gegenüber. Die Aufteilung auf die Tätigkeiten stellt sich wie folgt
dar:
Erlöse Aufwendungen
T T
Elektrizitätsverteilungsnetz 70.695 18.495
Gasverteilungsnetz 29.465 8.763
Andere Aktivitäten außer-
halb des Elektrizitäts- und
Gassektors 78.564 21.174
Münster, den 29. April 2026
Stadtnetze Münster GmbH
Franz Süberkrüb Alexandra Rösing
Anlage 6/1
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Stadtnetze Münster GmbH
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtnetze Münste r GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäf tsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 sowie
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bila nzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darübe r hinaus
haben wir den Lagebericht der Stadtnetze Münster Gm bH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum
31. Dezember 2025 geprüft . Den im Abschnitt Sonstige Informationen unseres B estätigungsvermerks genannten
Bestandteil des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermi ttelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordn ungsmä-
ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältniss en entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlag e der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 sowie ihrer Ertr agslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bi s zum
31. Dezember 2025 und
· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ei n zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen we-
sentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deuts chen ge-
setzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prü-
fungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt des im Abschnitt Sonstige Informationen genannten
Bestandteils des Lageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass un sere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnu ngs-
mäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB u nter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (I DW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäß iger Ab-
schlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung n ach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Absc hnitt Ver-
antwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts unseres Be stäti-
gungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vo n dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen B erufspflich-
ten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erf üllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erl angten Prü-
fungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um al s Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresab schluss
und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen I nformationen verantwortlich. Die sonstigen Informat ionen umfassen
die als nicht geprüft gekennzeichnete Erklärung zur Unternehmensführung im Lagebericht.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen In-
formationen, und dementsprechend geben wir weder ei n Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Pr üfungs-
schlussfolgerung hierzu ab.
Anlage 6/2
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die V erantwortung, die oben genannten sonstigen Informat ionen zu
lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
· wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, L agebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten K enntnis-
sen aufweisen oder
· anderweitig wesentlich falsch dargestellt erschein en.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Ja hresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deut schen, für Kapi-
talgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass
der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, F inanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die i nternen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlus-
ses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falsc hen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen ( d.h. Manipu-
lationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fä higkeit der Ge-
sellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkei t zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantw ortung, Sach-
verhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Un ternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grund lage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutref-
fendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittel t sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahr esabschluss in
Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschri ften entspricht und die Chancen und Risiken der zuk ünftigen Ent-
wicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gese tzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrun gen und Maßnah-
men (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben , um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereins timmung mit
den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit dar über zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von we-
sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolo sen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lageb ericht insge-
samt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesells chaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belang en mit dem
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewon nenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutsche n gesetzli-
chen Vorschriften entspricht und die Chancen und Ri siken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darste llt, sowie ei-
nen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prü fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lageberich t beinhal-
tet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicher heit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übere instimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grunds ätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeck t. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Ir rtümern resultieren und werden als wesentlich anges ehen,
Anlage 6/3
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage d ieses Jah-
resabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermesse n aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar über
hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wese ntlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lage-
bericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtüm ern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reakt ion auf
diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweis e, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundl age für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentlic he fal-
sche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher a ls das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierend e wesentliche
falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolos e Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel lungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrolle n beinhalten
können.
· erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfu ng des Jahresabschlusses relevanten internen Kontro llen und
den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vor kehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu p la-
nen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoc h nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksa mkeit der
internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gese tzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden
sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen V ertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusam-
menhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenh eit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterne hmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangt en Prü-
fungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten be -
steht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer-
fen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben i m Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, u nser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten P rü-
fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Anga ben sowie
ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Gesch äftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresab-
schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze or dnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver hält-
nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit d em Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von
ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den geset zlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbes ondere
die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen
nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. E in ei-
genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientie rten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahm en
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den
zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwort lichen unter anderem den geplanten Umfang und die Z eitplanung
der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen , einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in int ernen Kon-
trollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Anlage 6/4
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDER UNGEN
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnun gslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Prüfungsurteile
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflicht en nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2
MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 eingehal-
ten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabs chlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung , Gasverteilung
und Grundzuständiger Messstellenbetrieb nach § 6b A bs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG be stehend
jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und de r Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungs me-
thoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse geprüft.
· Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
· Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüf ung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefü gten
Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7
EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflicht en zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in
Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtun g des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Ener gie-
wirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2022)) durch geführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschrif ten und
Grundsätzen ist im Abschnitt Verantwortung des Abs chlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Re chnungsle-
gungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG weitergehend beschrieben. Wir sind vo n dem
Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den d eutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen V orschrif-
ten und haben unsere sonstigen deutschen Berufspfli chten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen e rfüllt. Wir
wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anfo rderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anf orderun-
gen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftspr üferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der A uffassung,
dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausrei chend und geeignet sind, um als Grundlage für unser e Prü-
fungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspfl ichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu
dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Ei nhaltung der Rechnungslegungspflichten nach
§ 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG
und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die
Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deuts chen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnW G und des
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwort lich für die internen Kontrollen, die sie als notwe ndig erachtet
haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für di e Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht hinsichtlich des Jahresabschlusses beschrie-
Anlage 6/5
benen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jewe ilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächl ichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermöge ns-,
Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflich-
ten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 Msb G
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
· ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und
· ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5
bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Pr üfungsur-
teile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 Msb G zur Füh-
rung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 Msb G sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und d er Grund-
satz der Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeits abschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortu ng des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusse s und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabsc hlusses be-
schriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wi r für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beur teilung der
sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Dortmund, den 21. Mai 2026
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner
GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte
(Börner) (Black)
Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer
y - Elektronische Kopie - electronic copy - Elektronische Kopie - electronic copy - Elektronische Kopie - electronic copy - Elektronische Kopie - electronic copy - Elektronische Kopie - elec
1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwis chen Wirtschafts-
prüferinnen, Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsg esellschaften
(im Nachstehenden zusammenfassend Wirtschaftsprüfer gen annt) und
ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirt-
schaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, s oweit nicht etwas
anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetz lich zwingend
vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ve reinbart ist oder
sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber. Einreden und Einwendungen aus dem Vertra gsverhältnis mit
dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten
zu.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leis tung, nicht ein
bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsät-
zen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer
übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen kei ne Aufgaben
der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nu tzung oder
Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht veran twortlich. Der
Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sach-
verständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf auß er bei
betriebswirtschaftlichen Prüfungen der ausdrücklichen Vereinbarung in
Textform.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgab e der abschlie-
-
tet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folge-
rungen hinzuweisen.
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wir tschaftsprüfer
alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unte rlagen und weite-
ren Informationen rechtzeitig übermittelt werden un d ihm von allen Vor-
gängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung
des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt a uch für die Unterla-
gen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstän de, die erst wäh-
rend der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftragge-
ber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftr aggeber die Voll-
ständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weit eren Informationen
sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in ein er vom Wirt-
schaftsprüfer formulierten Erklärung in gesetzlicher Schriftform oder einer
sonstigen vom Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestä tigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was d ie Unabhängigkeit
der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer
des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder
Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Auf träge auf eigene
Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhän gigkeit des Wirt-
schaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen , seiner Netz-
werkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unte rnehmen, auf
wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhäl tnissen beein-
trächtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des
Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
Auftrags in gesetzlicher Schriftform oder Textform darzustellen hat, ist al-
lein diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher Da rstellungen sind
unverbindlich. Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen oder vertraglich
vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschafts-
prüfers nur dann verbindlich, wenn sie in Textform b estätigt werden. Er-
klärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb d es erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.
(Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen sei es im Ent-
wurf oder in der Endfassung) oder die Information übe r das Tätigwerden
des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an eine n Dritten bedarf der
in Textform erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der
Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information au fgrund eines Geset-
die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsp rüfers für den Auf-
traggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspru ch auf Nacherfül-
lung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw.
unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Un möglichkeit der
Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vo m Vertrag zurück-
treten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann
der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom V ertrag zurücktre-
ten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung,
Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Inte-
resse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt
Nr. 9.
(2) Ein Nacherfüllungsanspruch aus Abs. 1 muss vom Auft raggeber un-
verzüglich in Textform geltend gemacht werden. Nach erfüllungsansprü-
che nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, ver-
jähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom
Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt we rden. Unrichtigkei-
enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äuße-
rung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fäl-
len ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1
-
de, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut o der bekannt werden,
Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftr aggeber ihn von
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezo-
genen Daten die nationalen und europarechtlichen Re gelungen zum Da-
tenschutz beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirt schaftsprüfers,
insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen
Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbesch ränkung des
§ 323 Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung
Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Wirtschafts-
prüfer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz ei nes fahrlässig verur-
sachten Schadens, mit Ausnahme von Schäden aus der Ve rletzung von
des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, gemäß § 54a Abs. 1
Nr. 2 WPO auf 4 Mio. beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche, die Dritte
aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis g egenüber dem
Wirtschaftsprüfer geltend machen.
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2024
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verla ges ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektr onischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbre iten. ©
IDW Verlag GmbH · 50341/1
50341
01/2024
(3) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirt schaftsprüfer be-
-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
(4) Der Höchstbetrag nach Abs. 2 bezieht sich auf einen ein zelnen Scha-
densfall. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich ein es aus mehreren
-
Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren a ufeinanderfol-
genden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder
gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche
rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. I n diesem Fall
kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. i n Anspruch ge-
nommen werden.
(5) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der in Textform erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage
erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies
gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliche s Verhalten zu-
rückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Kör-
nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung gel-
tend zu machen, bleibt unberührt.
(6) § 323 HGB bleibt von den Regelungen in Abs. 2 bis 5 unberührt.
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht wei terverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist
ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgefü hrte Prüfung im
in gesetzlicher Schriftform erteilter Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und
mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermer k, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf V erlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsaus fertigungen. Weite-
re Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuer-
lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftrag-
geber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und
vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführ ungsaufträge. Er
hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche Unrichtig-
keiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wah rung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtscha ftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftrag-
geber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fr isten wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen Vereinbarung in Tex tform umfasst die lau-
fende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der Jahre ssteuererklärun-
gen, einschließlich E-Bilanzen, für die Einkommensteuer, Körperschaft-
steuer und Gewerbesteuer, und zwar auf Grund der vom Au ftraggeber
vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuer ung
erforderlichen Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) gen annten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhan g mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten S teuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsic htlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steu erberatung ein
Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger Vereinbar ungen in Text-
form die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Täti gkeiten gesondert
zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist u nd die Steuer-
beratervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergü tung anzuwen-
den ist, kann eine höhere oder niedrigere als die ges etzliche Vergütung in
Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkomm ensteuer, Kör-
perschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einheitsbewertung sow ie aller Fragen
der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abga ben erfolgt auf
Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangele genheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenh ang mit
Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sani erung,
Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsverä ußerung,
Liquidation und dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations-
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreser klärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob
alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergün stigungen
wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollstä ndige Erfassung
der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wir d nicht über-
nommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggebe r eine Kommunika-
tion per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheits anforderungen
stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird de r Auftraggeber den
Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- od er Honorarforde-
rung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzst euer wird zu-
sätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergüt ung und
Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vol-
len Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber
haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine A ufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Aus lagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ford erungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbra ucherstreitbei-
legungsgesetzes teilzunehmen.
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hierau s ergebenden
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0352/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.06.2026
- Erstellt
- 28.05.2026 15:38