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0364/2025

Bebauungsplanverfahren "Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch", Vorgabenbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 26.02.2025

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 22.05.2025, TOP 9.1

Anlage 12 Stellungnahme der Verwaltung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 11 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift BV 5, vom 27.03.2025 zu 0364-2025

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Anlage 7 Niederschrift Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 9 Abwägung Träger öffentlicher Belange

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Anlage 8 Abwägung Öffentlichkeit

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Anlage 6 Vorentwurf Bebauungsplan

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Anlage 2 Geltungsbereich

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Anlage 3 Vorentwurfsbegründung

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Anlage 4 bestehendes Planungsrecht

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Anlage 5 Gesamtkonzept

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Anlage 10 beabsichtigte Darstellung der Flächennutzungsplanänderung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

8944 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 
 0364/2025 
Freigabedatum 26.02.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept "Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch" 
Anhörung der Bezirksvertretung Nippes (BV 5) zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes sowie die Anpassung des Änderungsbereiches der 200. 
Flächennutzungsplanänderung und der beabsichtigten Nutzungsdarstellung.  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlagen 5 und 6 einen Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse 
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 8) zu berücksichtigen 
 
2. beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches gemäß Anlage 2 
 
3. beschließt bezüglich der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel 
„Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ die Anpassung des Änderungsberei-
ches sowie die aktualisierte beabsichtigte Darstellung entsprechend des unter 1./2. be-
schlossenen Planungskonzeptes/Bebauungsplan-Entwurfes (siehe Anlage 10) 
 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschrän-
kung zustimmt. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.03.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
-Begründung: 
Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 startete die neue Gesamtschule Nippes in einem be-
stehenden Interimsgebäude im Bürgerpark-Nord. Als dauerhafter Standort soll die ehemalige 
Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs südlich der Schmiedegasse in Köln Weidenpesch bau-
leitplanerisch entwickelt werden. 
 
Planungsrecht: 
 
Bebauungsplan: 
Die zukünftige Schulbaufläche befindet sich im Geltungsbereich des bestehenden Bebau-
ungsplans 66499.06, welcher für das Schulgrundstück entlang der Schmiedegasse ein Misch-
gebiet und im Hinterland öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ festsetzt. 
Weiterhin setzt der Bebauungsplan eine öffentliche Verkehrstrasse als Entlastungsstraße zwi-
schen Merheimer Straße und Jesuitengasse fest (Anlage 4). 
Die ursprünglichen Festsetzungen werden aufgrund der neuen Anforderungen überplant. Die 
ehemalige Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs wird zukünftig in eine Fläche für den Ge-
meinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ umgewandelt. Die Straßenverkehrsfläche soll 
zukünftig nicht als Entlastungsstraße, sondern im Bereich der Klosterfraugasse und dem Celli-
tinnenweg nördlich der Schmiedegasse als reine Anliegerstraße ausgebaut werden. Südlich 
der Schmiedegasse wird diese Straße als Fuß- und Radwegeverbindung bis zur Merheimer 
Straße weitergeführt und dient zukünftig u.a. als weitere Erschließung des Schulgrundstücks. 
Weiterhin geplant ist eine Spielplatzfläche nördlich der Merheimer Straße sowie eine Fläche 
für betreutes Jugendwohnen südlich des Pallenbergheims. Ein ursprünglich angedachtes Ju-
gendzentrum kann aufgrund einer Neuentwicklung im Neubaugebiet Simonskaul im Planbe-
reich der Schmiedegasse entfallen. 
 
Flächennutzungsplan: 
Da die Planung nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar ist, ist die Änderung des 
Flächennutzungsplanes erforderlich. Das Verfahren zur 200. Änderung des Flächennutzungs-
planes wurde bereits 2018 eingeleitet und frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in 2019 durchgeführt. Am 30.01.2020 
beschloss der Stadtentwicklungsausschuss unter Vorberatung des Ausschusses Schule und 
Weiterbildung sowie der Bezirksvertretung Nippes über die Vorgaben und das weitere Pla-
nungskonzept. 
Da sich die Planung seither weiterentwickelt hat, stimmt das damals beschlossene Planungs-
konzept zur 200. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht mehr vollständig mit den Pla-
nungsabsichten überein. Um die aktuellen Planungsziele zu berücksichtigen und planungs-
rechtlich vorzubereiten, ist es erforderlich, dass der Änderungsbereich der 200. Änderung des 
Flächennutzungsplanes im Süden geringfügig erweitert wird, um ein bestehendes Wohnge-
bäude zu sichern. Hierfür wird im weiteren Verfahren die bislang als Grünfläche dargestellte 
Fläche künftig als Wohnbaufläche dargestellt. Darüber hinaus betreffen die wesentlichen Än-
derungen, dass die nördliche, als gemischte Baufläche beabsichtigte Flächendarstellung in 
Teilen und die südöstliche gemischte Baufläche wieder entsprechend der bereits gültigen Fas-
sung als Wohnbaufläche dargestellt werden. Das gesamte überarbeitete Konzept ist der An-
lage 10 zu entnehmen.

3 
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 02.09.2024 in Form einer Abendveranstal-
tung in der Florianschule in Köln-Weidenpesch statt (Anlage 7). Neben den Stellungnahmen 
aus dieser Veranstaltung gingen 33 weitere Stellungnahmen seitens der Bürgerschaft ein. An-
regungen und Bedenken wurden u.a. zu den Themen Schulstandort, Verkehr, Konflikte zwi-
schen Schulnutzung und Bestandsbebauung sowie umwelt- und naturschutzrechtlichen Fra-
gestellungen abgegeben. Die Stellungnahmen können den Abwägungstabellen aus den Anla-
gen 8 bis 9 entnommen werden. 
 
Auf Grundlage der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Träger- und 
Behördenbeteiligung wurde die Planung überarbeitet und liegt als Vorentwurfsfassung bei 
(Anlage 6). 
 
Änderungen wurden bezüglich der genauen Lage der Verkehrsflächen, auch hinsichtlich einer 
besseren Anfahrbarkeit der Grundstücke im Cellitinnenweg, im Plan informell aufgenommen, 
ebenso wie eine weitere Grünfläche im Bereich der Einfahrt von der Jesuitengasse in die 
Klosterfraugasse. 
 
Die ursprünglich vorgesehene Jugendeinrichtung konnte aufgrund eines sich mittlerweile im 
Bau befindlichen Alternativbaus an der Simonskaul entfallen. 
 
Die Fläche für betreutes Jugendwohnen südlich des Pallenbergheims wurde entgegen negati-
ver Stellungnahmen der Angrenzer als Angebotsfläche beibehalten, da ein vorgeschlagener 
Alternativstandort im ehemaligen Kinderkrankenhaus an der Pallenbergstraße aufgrund einer 
fehlenden verlässlichen Planung für diese Immobilie nicht garantiert werden kann. Auf diese 
Weise werden beide Möglichkeiten offengehalten. 
 
Baumstandorte wurden aufgrund von Befürchtungen des Eigentümers einer Einschränkung 
seiner vorhandenen Photovoltaikanlage und aus Gründen einer besseren Einsehbarkeit der 
Ein- und Ausfahrtbereiche an der Schmiedegasse versetzt. 
 
Die Möglichkeit einer Vorfahrt für Schulbusse und Hol- und Bringverkehre parallel zur Schmie-
degasse wird weiterhin ermöglicht, da zum jetzigen Zeitpunkt von einer Reduzierung der übli-
chen Schülerverkehre nicht gesichert auszugehen ist. Alternative Erschließungsvarianten kön-
nen im Zuge der konkreten Schulbauplanung geklärt werden und sind weiterhin nicht ausge-
schlossen. 
 
Weitere Anregungen und Bedenken werden im anschließenden Verfahrensschritt untersucht, 
Gutachten zu folgenden Belangen sind in Bearbeitung: 
 
-Verkehr, 
- Lärm, 
- Artenschutz 
-Eingriff/Ausgleich 
 
Bei Bedarf sind weitere Gutachten einzuholen. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Durch das Bauvorhaben der Schule werden zusätzliche Flächen versiegelt. Im Gegenzug 
werden durch die Verringerung der Straßenverkehrsflächen im Gegensatz zur ursprünglichen 
Verkehrsplanung weniger Fläche versiegelt und mehr Straßenbäume sowie Grünflächen an-
gelegt. Dachflächenbegrünungen mindern versiegelungsbedingte Erwärmungen. Ergänzend 
werden zurzeit versiegelte Vorgartenbereiche planerisch teilweise als private Grünflächen 
festgesetzt, die bei einem Umbau für Flächen, die nicht für Stellplätze, Erschließungsanlagen 
und Müllabstellanlagen notwendig sind, zu entsiegeln und grünplanerisch zu gestalten sind. 
Diese Regelung ist nur bei einem Umbau der betroffenen Flächen anzuwenden, bestehende 
Vorgartengestaltungen genießen Bestandsschutz.

4 
Sonstiges: 
Der im Aufstellungsbeschluss gefasste Geltungsbereich wird aufgrund der Einbeziehung der 
Verkehrsflächen nördlich der Schmiedegasse um diese zusätzlich zu überplanenden Flächen 
erweitert. 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1:   Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2:   Geltungsbereich 
Anlage 3:   Vorentwurfsbegründung 
Anlage 4:   bestehendes Planungsrecht 
Anlage 5:   Gesamtkonzept 
Anlage 6:   Vorentwurf Bebauungsplan 
Anlage 7:   Niederschrift Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 8:   Abwägung Öffentlichkeit 
Anlage 9:   Abwägung Träger öffentlicher Belange 
Anlage 10: beabsichtigte Darstellung der Flächennutzungsplanänderung

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1564 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele 
und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder 
Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung 
öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. 
Die frühzeitige Beteiligung fand in Form einer Öffentlichkeitsbeteiligung am 02.09.2024 als 
Abendveranstaltung statt. Zeitgleich bestand die Möglichkeit, die Planunterlagen auf den Internetseiten 
der Stadt Köln (ww w.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu 
übermitteln.  
  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
 
Anlage 1

Anlage 11 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift BV 5, vom 27.03.2025 zu 0364-2025

3467 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
Fax:   (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 28.03.2025 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 34. Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes  vom 27.03.2025  
öffentlich 
9.2.3 Städtebauliches Planungskonzept "Südliche Schmiedegasse in Köln-
Weidenpesch"  
Anhörung der Bezirksvertretung Nippes (BV 5) zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben 
zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfes sowie die Anpassung 
des Änderungsbereiches der 200. Flächennutzungsplanänderung und 
der beabsichtigten Nutzungsdarstellung. 
0364/2025 
 
Frau Vogel begründet den vorliegenden Änderungsantrag der Grünen. 
 
Seitens von CDU und SPD werden die Kiss & Ride-Flächen befürwortet. Ansonsten 
befürchtet man ungeordnete Verhältnisse, weil Eltern ihre Kinder ohnehin mit dem 
Auto zur Schule fahren würden. 
 
Die Antragsteller verweisen darauf, dass mehr Straßen zu mehr Verkehr führen wür-
den und die beiden vorgesehenen Kiss & Ride-Flächen zusätzliche Anreize für das 
Kiss & Ride-Unwesen und noch mehr Chaos schaffen. Diese müsse verhindert wer-
den. 
 
Auf Wunsch von Herrn Müller wird getrennt über die einzelnen Punkte des Ände-
rungsantrags abgestimmt. 
 
Punkt 1 des Änderungsantrags wird bei Enthaltung der PARTEI mehrheitlich gegen 
die Stimmen von SPD und CDU beschlossen. 
 
Punkt 2 des Änderungsantrags wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU be-
schlossen.

I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Grünen 
 
Beschluss: 
 
Die Beschlussvorlage 0364/2025 wird um folgende Punkte ergänzt: 
 
1. Die vorgesehenen Kiss & Ride-Flächen werden nicht umgesetzt. 
2. Die neu geschaffenen Wegebeziehungen zwischen Pallenbergsiedlung, Jesuiten-
gasse und Schmiedegasse sind nur für den Fuß- und Radverkehr durchgängig. 
Durch geeignete Maßnahmen (z.B. Poller) an geeigneten Stelen ist dafür zu sor-
gen, dass kein Durchgangsverkehr für den motorisierten Individualverkehr ermög-
licht wird. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU beschlossen. 
 
II. Abstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon-
zeptes gemäß Anlagen 5 und 6 einen Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten. Die 
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 
8) zu berücksichtigen 
2. beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches gemäß Anlage 2 
3. beschließt bezüglich der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel 
„Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ die Anpassung des Änderungsberei-
ches sowie die aktualisierte beabsichtigte Darstellung entsprechend des unter 1./2. be-
schlossenen Planungskonzeptes/Bebauungsplan-Entwurfes (siehe Anlage 10). 
3. Die vorgesehenen Kiss & Ride-Flächen werden nicht umgesetzt. 
4. Die neu geschaffenen Wegebeziehungen zwischen Pallenbergsiedlung, Jesuiten-
gasse und Schmiedegasse sind nur für den Fuß- und Radverkehr durchgängig. 
Durch geeignete Maßnahmen (z.B. Poller) an geeigneten Stelen ist dafür zu sor-
gen, dass kein Durchgangsverkehr für den motorisierten Individualverkehr ermög-
licht wird. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Enthaltung von CDU und GUT & Klimafreunden einstimmig beschlossen.

Anlage 7 Niederschrift Öffentlichkeitsbeteiligung

24855 Zeichen

Die Oberbürgermeistenn 11.10.2024
Stadtplanungsamt Herr Schwark
61, 61/1 Telefon 0221 221 22810
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus Telefax 0221 221 22810
50679 Köln
NIEDERSCHRIFT
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept 
"Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch"
Veranstaltungsort: Aula der Florianschule, Neusser Straße 605, 50737 Köln
Termin: 02.09.2024•
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 20:30 Uhr
Besucher: ■ circa 100 Bürgerinnen und Bürger
TeilnehmerZ-innen: Vorsitzende:
Frau Dr. Diana Siebert, Bezirksbürgermeister/in Nippes
Verwaltung:
Frau Klehr, Leiterin Planungsteam 612
Stadtplanungsamt
Herr Schwark, Stadtplanungsamt, 
Bezirksplaner Stadtbezirk Nippes
Herr Schüller, Stadtplanungsamt
Niederschrift:
Herr Schwark, Bezirksplaner Stadtbezirk Nippes
/2
Anlage 7

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
"Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch"
-2 -
Frau Dr. Diana Siebert, Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Nippes, begrüßt die anwe­
senden Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik. Sie stellt 
das Podium vor und erläutert den Ablauf der Veranstaltung und die Handhabung der Wortmel­
dezettel. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zwecks Protokollerstellung aufge­
zeichnet wird.
Frau Klehr erläutert die Bedeutung und die Systematik eines Bebauungsplanverfahrens und 
erklärt die einzelnen Verfahrensschritte. Sie beschreibt den Beteiligungsschritt der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3-1 Baugesetzbuch und weist auf die weitere Beteiligungsmög­
lichkeit im Zuge der Auslegung nach §3-2 Baugesetzbuch hin.
Herr Schwark erläutert die Schulbedarfe für den Bezirk Nippes und den derzeitigen Stand der 
Flächenverfügbarkeit für die benötigten Schulformen und die hieraus resultierende Entschei­
dung für die ehemalige Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs als zukünftigen Schulstandort. Er 
erklärt die Planungskaskade der übergeordneten Planvorgaben durch den Regionalplan und 
den Flächennutzungsplan sowie den rechtskräftigen Bebauungsplan. Im Anschluss stellt er das 
neue Planungskonzept als Ausgangspunkt für die anschließende Diskussion vor. Er weist auf 
das Instrument der Abwägung in der Bauleitplanung hin und dass unterschiedliche Belange im 
Zuge des Verfahrens unter und gegeneinander abgewogen werden.
Frau Klehr weist darauf hin, dass Redner, deren Wortbeiträge nicht aufgezeichnet werden sol­
len, dies bitte vorab kundtun sollen. Sie erklärt weiterhin, dass die sich auf den Stühlen befindli­
chen Beitragszettel alternativ zu den Wortmeldungen ausgefüllt und im Anschluss abgegeben 
werden können und eröffnet die Diskussion.
(Der Übersichlichkeit halber werden die Beiträge inhaltlich und nicht im Wortlaut widergegeben 
sowie thematisch und nicht nach Zeitabfolge geordnet)
Schule
1. N.N. möchte wissen, warum die Entscheidung einer Schulbauentwicklung auf den augen­
scheinlich kleinsten Schulstandort gefallen ist. Hier sei die Erschließung eng und Elterntaxis 
würden voraussichtlich zukünftig den Verkehr lahmlegen. Andere Flächen beispielweise ge­
genüber der neuen Bebauung an der Simonskaul seien besser geeignet.
Herr Schwark erklärt, dass aufgrund der Vorgaben des Regional- und des Flächennut­
zungsplans nur eine sehr begrenzte Anzahl an Flächen mit einer ausreichenden Flächen­
größe überhaupt für eine Schulbebauung in Frage kommt. Ein Großteil dieser Flächen un­
terliegt weiteren Restriktionen wie den Vorgaben des Landschaftsplans oder einer ausrei­
chenden Zugänglichkeit der Flächen, die zum derzeitigen nicht überall gegeben ist. Da zu­
dem noch Flächen für weitere weiterführende Schulen gesucht werden, ist die Stadt für eine 
zeitnahe Umsetzung der Gesamtschule auf das Grundstück an der Schmiedegasse ange­
wiesen.
2. N.N. fordert, an Stelle des Standorts Schmiedegasse eine Fläche hinter dem Dormagenstift 
als Schulstandort zu entwickeln
Herr Schwark erklärt, dass für diese Fläche derzeit keine gesicherte ausreichende Erschlie­
ßung besteht, da die Fläche durch Privatgrundstücke von der öffentlichen Erschließung ab­
geschnitten ist.
3. N.N. fragt an, warum eine Fläche zwischen der Bebauung an der Neusser Straße und der 
Bezirkssportanlage Weidenpesch nicht weiter als Alternativstandort in Betracht gezogen 
werde. - -
/3

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
"Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch"
-3-
Herr Schwark erklärt, dass diese Fläche nicht ausgeschlossen sei, es sich aber um ein Pri­
vatgrundstück handele, über das man zurzeit nicht Verfüge. Er weist darauf hin, dass zu­
dem noch weitere Grundstücke gesucht würden, um den fehlenden Schulbedarf im Bezirk 
zu decken.
4. N.N. fragt an, ob das Schulgrundstück nicht mit einer öffentlichen Grünfläche im Bereich der 
Kleingartenanlage nördlich der Scheibenstraße getauscht werden könne.
Herr Schwark erläutert anhand des Regionalplans, dass in diesem Bereich eine Bebauung 
mit einem Schulgebäude aus planungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, da diese Flä­
che in einem regionalen Grünzug liegt, in welchem lediglich privilegierte Nutzungen wie bei­
spielsweise ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb zulässig sind.
Frau Klehr erläutert ergänzend die Planungssystematik in der Stadtplanung.
5. N.N. fragt an, ob die Stadt auch in Betracht ziehe, bestehende Gebäude für eine Schulnut­
zung heranzuziehen und ob die kommenden geburtenschwachen Jahrgänge berücksichtigt 
würden.,
Frau Dr. Siebert erklärt, dass die Bezirksvertretung bereits die Verwaltung per Beschluss 
aufgefordert habe, zu prüfen, ob Bestandsgebäude für Schulen umgenutzt werden können, 
bevor neue Flächen versiegelt würden.
6. N.N. fragt an, mit wie vielen Schülern gerechnet werden muss und ob der Schulstandort 
überhaupt noch diskutiert werden könne oder dieser bereits gesetzt sei.
Herr Schwark schätzt die Anzahl der zu erwartenden Schüler auf ca. 1.000 (Grundlage 
Machbarkeitsstudie 1.122 Schüler) und erklärt, dass es bereits Ratsbeschlüsse zu diesem 
Standort gibt und er aufgrund der dringend benötigten Schulplatzbedarfe nicht davon aus­
geht, dass dieser Standort noch einmal in Frage gestellt wird.
7. N.N. befürchtet, dass es durch die Schulnutzung zu einer Verlärmung und Vermüllung des 
Friedhofs kommt und wünscht sich Maßnahmen dagegen.
Herr Schwark bestätigt, dass durch die Schule mit (aus gesetzlicher Sicht sozialverträgli­
chem) Lärm zu rechnen ist, dass jedoch darauf hingewirkt werden soll, durch eine sinnvolle 
Gebäudeanordnung die Abstrahlung der Emissionen einzudämmen.
8. N.N. fragt an, ob die Trauerhalle nicht zu nahe an Schule liegt und es eine Regelung geben 
wird, Schulpausenzeiten mit den Trauerfeiern abzugleichen.
Herr Schwark zeigt anhand des Lageplans die Lage der Aussegnungshalle in Bezug zum 
Schulgrundstück und erklärt, dass diese Entfernung ausreichen sollte, um die Trauerfeiern 
nicht zu beeinträchtigen, insbesondere, da das Schulgebäude selber Lärm vom Schulhof 
abschirmen kann.
9. N.N. empfindet den Schulbau als sehr massiv für das kleine Grundstück und befürchtet, 
dass der Friedhof als Ausweichgrünfläche durch die Schüler genutzt werden könnte.
10. N.N. fragt an, wie hoch die Schule wird und wie weit entfernt diese von der Wohnbebauung 
auf der gegenüberliegenden Seite der Schmiedegasse entfernt liegen wird.
Herr Schwark erklärt anhand des städtebaulichen Konzeptes die Überlegung des Stadtpla­
nungsamtes, die Schule mit einem Vorplatz zu versehen, sodass ein ausreichender Abstand 
zu der bestehenden Wohnbebauung entsteht. Er erläutert, dass für die Machbarkeitsstudien 
zunächst eine dreigeschossige Bebauung zugrunde gelegt wurde, dass das Schulgebäude 
. /4

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
"Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch"
-4­
in der konkreten Planung aber gegebenenfalls auch mit unterschiedlichen Gebäudehöhen 
geplant werden könne, um besser auf die örtlichen Gegebenheiten eingehen zu können.
11. N.N. fragt an, ob die Turnhalle auch bis 10:00 Uhr abends für Vereine genutzt werde und 
weist darauf hin, dass viele Schulneubauten nicht klimaangepasst seien, Schulen sollten 
heute nicht mehr wie in den 70-ger Jahren gebaut werden.
Herr Schwark bestätigt die Turnhallennutzung durch Vereine.
12. N.N. bittet darum, die Schule nicht wie ein Bürogebäude aussehen zu lassen und regt an, 
einen Wettbewerb durchzuführen.
13. N.N. erkundigt sich, ob es möglich ist, den Schulhof auch für die Öffentlichkeit zugänglich zu 
machen, damit dieser nach Schulschluss beispielsweise für Fuß- und/oder Basketball ge­
nutzt werden kann.
Herr Schwark erläutert, dass das Konzept der offenen Schulhöfe bereits an anderer Stelle 
erprobt wird und dass die Anregung für diesen Standort aufgenommen und geprüft werden 
kann, im Bebauungsplan allerdings hierzu keine Festsetzung erfolgt.
14. N.N. bittet darum, eine klimagerechte Schulhofgestaltung sowie einen klimagerechten 
Schulbau umzusetzen.
15. N.N. fragt, wie groß die Fläche für die Busvorfahrt ist und bittet darum, keine Elterntaxis zu­
zulassen und die Versiegelung der Fläche auf ein Minimum zu beschränken.
Herr Schwark zeigt die Fläche im Lageplan.
16. N.N. fragt an, wann Richtfest sei.
Herr Schwark teilt mit, dass die Schule im Idealfall und, falls es zu keinen Verzögerungen 
kommt, 2032 fertiggestellt sein soll.
Erschließung/Verkehr
17. N.N. erläutert, dass sowohl die Amboss- als auch die Feuerstraße und die Jesuitengasse 
samt Kreisverkehr bereits zum jetzigen Zeitpunkt verkehrlich überlastet sind und die Fuß­
wege in diesen Bereichen zu schmal seien. Aus diesem Grund sei es sinnvoll, diese Stra­
ßen in die zukünftige Verkehrsplanung einzubeziehen.
18. N.N. befürwortet eine Abpollerung der Klosterfraugasse, findet eine Vorfahrt vor dem Schul­
gebäude aber ungünstig.
19. N.N. fordert, dass das derzeitige Erschließungssystem in der Klosterfraugasse über die Pri­
vaten Vorbereiche der Wohnbebauung erhalten bleibt und eine Durchfahrt für Fremdfahr­
zeuge nicht erfolgt.
Herr Schwark erläutert, dass nach seiner Kenntnis die Planung für die Klosterfraugasse, 
den Cellitinnenweg und den Klarissenweg bereits seit längerem mit den Anwohnern vorab­
gestimmt wurde und in den Bebauungsplan mit aufgenommen wurde, um das Planungs­
recht an die neue Planung anzupassen. Diese sehe auch den Erhalt der privaten Vorberei­
che der vorhandenen Wohnbebauung vor.
Z5

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
"Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch"
-5­
20. N.N. weist darauf hin, dass eine Schließung des Cellitinnen- und des Klarissenwegs an der 
Jesuitengasse nicht zweckdienlich ist, da hierdurch Umwege über die Jesuitengasse, den 
Kreisverkehr und die Schmiedegasse entstünden. Es wäre besser, die Durchfahrt zwischen 
Klosterfraugasse und Cellitinnenweg zu unterbinden.
Herr Schwark zeigt sich für diesen Vorschlag offen und erklärt, dass er diesen den zustän­
digen Fachämtern zur Prüfung vorlegen wird.
21. N.N. fragt an, ob in diesem Fall auch an die Zufahrt der Rettungsdienste, Feuerwehr, Um­
zugswagen und der AWB gedacht wurde
Herr Schwark erwidert, dass dies ein wichtiger Aspekt bei einer Änderung der Verkehrsfüh­
rung sei und zu Umplanungen beispielsweise der Wendebereiche führen könnte. Denkbar 
sei aber eventuell auch eine einfache Lösung durch herausnehmbare Polier, um die Durch­
fahrt für die Rettungsfahrzeuge und die AWB sicherzustellen. Diese Fragen müssten in der 
weiteren Planung mit den Fachämtern geklärt werden.
22. N.N. fordert, die neue Erschließung über die Klosterfraugasse nur für den Rad- und Fußver­
kehr freizugeben und möglichst viel Grün zu erhalten..
Herr Schwark nimmt diesen Vorschlag zur Abstimmung mit den Fachämtern auf.
23. N.N. stellt die Durchwegung zwischen Pallenbergheim und Cellitinnenweg in Frage, hier­
durch entfallen Stellplätze und es entstehen Mehrverkehre im denkmalgeschützten Pallen­
bergheim.
Herr Schwark erläutert, dass diese Durchwegung einer Verbesserung der Fuß- und Rad­
wegeverbindung zwischen den nördlichen Wohngebieten und der neuen Schule, aber ins­
gesamt auch der Durchlässigkeit im Wohngebiet dient, welches zurzeit eine starke Barriere­
wirkung in Nord-Süd-Richtung hat. Momentan ist ein Durchwegung lediglich über die Jesui­
tengasse mit schmalen Gehwegen im Osten sowie dem Friedhof im Westen möglich, beides 
Wegeführungen, die für eine Abwickelung der Schülerverkehre in diesem Bereich subopti­
mal sind, da der Friedhof nicht immer zugänglich und die verkehrliche Situation auf der Je­
suitengasse auch durch die Einbahnstraßensituation für den Radverkehr ungünstig ist. Die 
Durchwegung zwischen Pallenbergheim und Cellitinnenweg stellt hierzu eine verkehrssi­
chere Alternative nicht nur für die Schülerverkehre dar und ermöglicht den Anwohner, 
schneller die Merheimer Straße im Süden oder den Ginsterpfad im Norden zu erreichen.
24. N.N. plädiert für den Durchgang am Pallenbergheim, da der Schulweg über den Verkehrs­
kreisel auf der Schmiedegasse sehr gefährlich sei. Er spricht sich für breitere Fußwege aus.
25. N.N. weist darauf hin, dass auch die neuen Bewohner an der Simonskaul zusätzliche Ver­
kehre erzeugen werden, welche besser über die Neusser Straße abgewickelt werden soll­
ten. Auch die neu angedachten Radstreifen auf der Merheimer Straße könnten zu großen 
Konflikten mit dem Durchgangsverkehr führen, ein sicherer Schulweg müsse oberste Priori­
tät haben.
26. N.N. fragt an, wie die Zeitschiene für den Ausbau der Klosterfraugasse / Cellitinnenweg und 
Klarissenweg aussieht und ob diese Baumaßnahme nicht vorgezogen werden könne.
Herr Schwark erläutert, dass der Zeitpunkt des Ausbaus aufgrund der Priorisierung bei den 
Fachämtern zurzeit nicht vorhergesehen werden kann.
27. N.N. fragt an, wie die Zeitschiene für den Ausbau der Merheimer Straße geplant ist und ob 
die Stellplätze in der Mittelachse entfallen sollen.
/6

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
"Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch"
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Herr Schwark erklärt, dass zunächst ein Sammler durch die Stadtentwässerungsbetriebe 
gebaut werden muss, bevor die Straße umgebaut wird und rechnet mit einem Zeitraum von 
etwa 4-5 Jahren.
28. N.N. merkt an, dass der Verkehr auf der Schmiedegasse bereits heute zu einer Überlastung 
des Kreisverkehrs führt und das eine Erschließung der Schule über die Schmiedegasse 
deshalb ungünstig sei. Es wird angeregt, die Vorfahrt für Kiss- & Ride-Verkehre sowie den 
Bus an der Merheimer Straße abzuwickeln oder erstere ganz entfallen zu lassen.
Herr Schwark erläutert, dass die Verkehrsflächen entlang der Merheimer Straße ausrei­
chend Potential für eine Bushaltestelle haben sollte und die Notwendigkeit einer Vorfahrt auf 
dem Schulgrundstück kritisch überprüft werden kann. Allerdings werde seitens der Fachäm­
ter regelmäßig eine Abwicklung der Hol- und Bringe-Verkehre auf dem Schulgrundstück und 
nicht im öffentlichen Raum gefordert.
29. N.N. fragt an, ob die Schule nicht die Stellplätze entlang der Schmiedegasse zwischen dem 
alten und neuen Friedhofsteil nutzen könnte.
Herr Schwark erwidert, dass notwendige Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachge­
wiesen werden müssen und die Stellplätze entlang des Friedhofs diesem zugeordnet sind.
30. N.N. fragt an, ob in der Tiefgarage Stellplätze sowohl für Lehrer als auch für Schüler vorge­
sehen werden.
Herr Schwark erwidert, dass dies der Fall sei.
31. N.N. wünscht sich nach Möglichkeit eine autofreie Schule, zu der weder Lehrer noch Schü­
ler oder Eltern mit dem Auto fahren.
Umwelt, Natur.
32. N.N. fragt an, ob bei der Planung Umweltbelange wie beispielsweise der Artenschutz be­
rücksichtigt werden.
Herr Schwark weist darauf hin, dass im Zuge des Bebauungsplanverfahrens alle relevan­
ten Umweltbelange gutachterlich ermittelt und bewertet werden und Eingriffe ausgeglichen 
werden müssen, entweder im Plangebiet selber oder, falls dies nicht vollständig möglich sei, 
auch an anderer Stelle.
33. N.N. möchte den Baumbestand gerne soweit wie möglich erhalten.
Herr Schwark erläutert, dass die Vegetation, insbesondere schützenswerte Bäume, aufge­
messen und soweit wie möglich in der Planung berücksichtig werden.
34. N.N. fragt, ob die in der Planung dargestellten Bäume auch tatsächlich in dieser Form ge­
pflanzt werden.
Herr Schwark erklärt, dass es zwei Möglichkeiten gibt, im Bebauungsplan Baumpflanzun­
gen festzusetzen, zum einen als Einzelbäume, zum anderen als Fläche zum Anpflanzen 
von Bäumen und Sträuchern. Je nach Situation sind beide Möglichkeiten denkbar, entlang 
der Allee beispielsweise als Baumreihe in Form von Einzelbäumen, im Bereich vorhandener 
Gehölzgruppen als Flächenfestsetzung.-
/7

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
"Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch"
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35. N.N. bittet darum, im neu gepflasterten Mündungsbereich Jesuitengasse/Klarissenweg noch 
Bäume zu pflanzen.
Herr Schwark weist darauf hin, dass vor neuen Baumpflanzungen zunächst die genaue 
Lage des zukünftigen Sammlers ermittelt werden müsse, da dieser nicht überpflanzt werden 
kann.
Sonderthema Pallenbergheim, (Durchwegung, Spielplatz und betreutes Jugendwohnen)
36. N.N. fragt an, wie viele Jugendliche in der Betreuten Jugendeinrichtung leben werden.
Herr Schwark beziffert die Zahl zwischen 8 und 9 Jugendlichen.
37. N.N. empfindet die Kombination von betreutem Jugendwohnen und einem Spielplatz als un­
passend.
Herr Schwark erläutert, dass der Spielplatz nicht für die Jugendlichen vorgesehen sei, 
wenn er denn umgesetzt werde, sondern als öffentlicher Spielplatz für die Umgebung insge­
samt. ,
38. N.N. erklärt, dass er den Erhalt des Karavanabstellplatzes bevorzugen würde.
39. N.N. merkt an, dass sich Jugendliche häufig nicht angemessen benehmen und die Anwoh­
ner des Pallenbergheims eine solche Einrichtung nicht wollen. Auch werde der Friedhof 
mittlerweile für Freizeitaktivitäten zweckentfremdet, beispielsweise durch Fußballspiel auf 
• den Kriegsgräbern.
40. N.N. erklärt, dass im Pallenbergheim überwiegend ältere Menschen wohnen, die ihren Ru­
hestand genießen möchten, ein Spielplatz und ein betreutes Jugendwohnen passten dort 
nicht hinein.•.
41. N.N. sieht betreutes Jugendwohnen an der vorgesehenen Stelle als kritisch an, da die Be­
wohner eventuell ein Sicherheitsrisiko in Bezug auf Kriminalität darstellen.
Herr Schwark erklärt, dass man diesen Einwand sehr ernst nimmt, dass aber zu überlegen 
sei, ob eine Verortung der Jugendlichen in der Siedlung nicht auch hilfreich sein könnte, um 
diese besser zu integrieren.
42. N.N. fragt an, ob es nicht sinnvoller wäre, das betreute Jugendwohnen und den Spielplatz 
auf dem Grundstück des ehemaligen Kinderkrankenhauses an der Pallenbergstraße unter­
zubringen, da dieses ohnehin seit Jahren leer steht.
Herr Schwark nimmt die Anregung auf und wird diese Möglichkeit verwaltungsintern abklä­
ren, weist aber darauf hin, dass eine Umnutzung des Gebäudes seit langem diskutiert wird 
und er nicht versprechen kann, dass eine solche Lösung tatsächlich umgesetzt werden 
• kann.
43. N.N. fragt an, ob der Verwaltung bekannt sei, dass es an der Neusser Straße östlich des 
Plangebietes bereits einen großen Spielplatz gebe, den man zuvor aufwerten sollte.
Herr Schwark erklärt, dass es trotz dieses Spielplatzes einen großen Bedarf an Spielflä­
chen in Weidenpesch gebe.■
Z8

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
"Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch"
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44. N.N. schlägt vor, an Stelle des Spielplatzes im Pallenbergheim Aufenthaltsflächen für Ältere 
Personen anzubieten.
Herr Schwark erläutert, dass die Spielplatzfläche im Pallenbergheim zwischenzeitlich sei­
tens der Denkmalpflege kritisch gesehen wird, er aber gerne den Alternativvorschlag für die 
weitere Planung abklären wird.
45. N.N. kann die Bedenken gegen die Schule und das Wohnheim nicht nachvollziehen und 
sieht in der Planung viel Platz für Rad- und Fußgänger sowie viel Grün.
Schriftlich während der Veranstaltung eingereichte Stellungnahmen
46. N.N. wünscht sich so wenig Versiegelung wie möglich zur Abwasserversickerung bei Stark­
regen. Zum Erhalt des Stadtbildes sollte der Bau der Schule zur Schmiedegasse höchstens 
zweigeschossig ausgeführt werden. Es stellt sich die Frage, wie die Wertminderung der Ei­
gentumswohnungen direkt gegenüber der Schule verrechnet wird. Zudem wird gefragt, wa­
rum an der Simonskaul ein komplettes Wohnareal, welches ebenfalls nicht angeschlossen 
war und in einer Senke lag, bebaut werden, während auf der gegenüberliegenden Seite das 
städtische Grundstück nicht mit einem Schulkomplex bebaut werden kann. Hier sei eine 
ernsthafte Prüfung notwendig, zumal sich dadurch die Verkehrslage extrem entspannen 
würde.
Weiterhin sei es angebracht, erneut eine Verkehrszählung am Kreisel Jesuitengasse / 
Schmiedegasse durchzuführen und auf den neusten Stand zu bringen.
47. N.N. teilt mit, dass Anwohner des Cellitinnenwegs bisher nicht befragt wurden, dies auch 
nicht zu einem früheren Zeitpunkt.
48. Der Hügel am Cellitinnenwegs hoch zur Schmiedegasse werde von Fröschen, Molchen, 
Blindschleichen, Füchsen etc. bewohnt. Es wird auf den Artenschutz und den NABU verwie­
sen. Ebenfalls wird ein großer Holunderbaum in der Umgebung erwähnt.
49. Merkt an, dass die Priorität auf der Förderung des Fuß- und Radverkehrs liegen sollte 
Der Durchgang zwischen Pallenbergheim und Cellitinnenweg wird befürwortet. Gewünscht 
wird möglichst viel Grün. Die Kompensation sollte möglichst vor Ort erfolgen. Die Schule 
sollte als Maßnahme für die Klimaneutralität ein Gründach erhalten und in einer klimage­
rechten Bauweise errichtet werden. Der Durchgang sollte nur für den Fuß- und Radverkehr 
möglich sein.
50. N.N. fragt an, warum nicht das ehemalige Kinderkrankenhaus als Jugendwohnheim genutzt 
werden kann.
Die Anfahrt und Abfahrt zur Schule wird als Hauptproblem gesehen, es stellt sich die Frage, 
ob eine autofreie Schule denkbar wäre. Man freue sich sehr über eine Rad- und Fußwege­
verbindung und befürworte diesen und den Bau der Schule. Breitere Fußwege entlang der 
Merheimer Straße wären toll. Es sollten keine alten Bäume gefällt werden.
Man habe völliges Unverständnis, warum ein Jugendwohnbau und ein Spielplatz zusammen 
geplant werden, hier sei zu erwarten, dass der Spielplatz nicht dem Bedarf der Jugendlichen 
entspricht.•
51. N.N. lehnt Kiss & Ride-Parkplätze ab, dagegen sollten an Merheimer Straße und Schmiede­
gasse jeweils eine Bushaltestelle eingerichtet werden und der Kreisel an der Jesuitengasse- 
mit Zebrastreifen versehen werden. Gewünscht wird eine Entsiegelung im Bereich der Jesu­
itengasse 23-25 und das Anpflanzen von mindestens 2 Bäumen (Bereich Einmündung Je-
/9

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
"Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch"
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suitengasse /Klarissenweg). In der Klosterfraugasse zwischen Jesuitengasse und Schmie­
degasse sollte nur ein Rad- und Fußweg angelegt werden. Die Schule sollte nach aktuellen 
Klimastandards gebaut werden.
52. N.N. bittet darum, die Zufahrt zur Garage der Häuser Jesuitengasse 23-29, die über den 
Klarissenweg anzufahren ist, nicht von der Jesuitengasse durch Poller abzuteilen. Die ver­
siegelte Fläche im Dreieck Jesuitengasse/Klarissenweg und Häuser 23-29 sollte begrünt 
werden.
Ausblick und Verabschiedung
Herr Schwark bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern und erklärt, dass die Stellung­
nahmen gesammelt und der Politik vorgelegt werden, die hieraus einen Vorgabenbeschluss für 
die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes beschließen. Nach Ausarbeitung aller Unterla­
gen und Gutachten besteht die Möglichkeit, während der (in der Presse, dem Amtsblatt und auf 
der Beteiligungsseite der Stadt Köln bekanntgemachte) Auslegung die Unterlagen einzusehen 
und innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme abzugeben, die im Anschluss ebenfalls der 
Politik zur Abwägung vorgelegt wird. Im Anschluss und nach eventuellen Planänderungen kann 
der Plan als Satzung beschlossen werden.
Frau Dr. Siebert stellt fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt. Sie bedankt sich für 
die angeregte Diskussion und merkt an, dass eventuell einige der vorgeschlagenen Maßnah­
men, wie beispielsweise eine Querungshilfe im Bereich des Kreisverkehrs, vorab geprüft und 
seitens der Bezirksvertretung, von der einige Mitglieder heute vor Ort seien, auf den Weg ge­
bracht werden könne. Sie wünscht einen guten Nachhauseweg und schließt die Veranstaltung.
gezeichnet  ^/ 
Frau Dr. Siebert 
(Bezirksbürgermeister/in)
gezeichnet 
Herr Schwark 
(Schriftführer)

Anlage 9 Abwägung Träger öffentlicher Belange

17418 Zeichen

BP-Abwägung B41 
/ 2 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan – Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch – eingegangenen 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die
 frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 
15.07.2024 bis zum 07.09.2024 [Datum entsprechend Verfügung] durchgeführt. 
I
m Zeitraum der Beteiligung sind 14 Stellungnahmen eingegangen. 
N
achfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
D
ie Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB [alternativ: nach § 13a Abs. 3 Satz 1 
Nr. 2 BauGB] und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 
Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
Bezirksregierung Köln 
Abfallwirtschaft und Bodenschutz 
keine Zuständigkeit, keine Bedenken 
Kenntnisnahme keine weitere Beteiligung notwendig 
1.2 -Dezernat 25-Verkehr IGVP und ÖPNV
keine grundsätzlichen Bedenken
Um eine effektive Geschwindigkeitsbegrenzung durch
ei
ne sinnvolle Gestaltung der Straße zu erhalten, sind die
ei
nschlägigen Richtlinien der FGSV wie RASt 06, ERA
und das Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren zu
beachten. Die Anlage von Senkrechtparkern an Straßen
nein Die Anmerkungen werden im weiteren Verfahren geprüft, hin-
sichtlich der planungsrechtlich relevanten Belange gegebenen-
falls im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt und der weiteren 
Ausbauplanung der Verkehrsflächen zugrunde gelegt. 
Anlage 9

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
ist zu vermeiden. Empfehlung zu prüfen, ob auch Mobili-
tätseingeschränkte berücksichtigt wurden. Beachtung der 
Einhaltung der DIN-Norm für taktile Elemente und Hinzu-
ziehung der Konkretisierung zur barrierefreien Ausgestal-
tung „Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen“(HBVA) 
Wege von Müllfahrzeugen, Liefer- und Umzugsfahrzeu-
gen etc. sind so zu planen, dass Kinder und andere 
schwache Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, 
z.B. durch unnötige Wendemanöver. 
Beachten, dass Planzungen nicht die Sichtfelder ein-
schränken. Der Anschluss an das übergeordnete Netz ist 
regelkonform auszuführen. 
1.3 -Dezernat 23- Landeskultur und Landesentwicklung 
keine Bedenken 
Kenntnisnahme  
1.4 -Dezernat 52- Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz – ein-
schließlich anlagenbezogener Umweltschutz 
keine Betroffenheit 
Kenntnisnahme keine weitere Beteiligung notwendig 
1.5 -Dezernat 35.4- (Denkmalschutz) 
keine Bedenken 
Kenntnisnahme  
1.6 -Dezernat 54- Wasserwirtschaft, Gewässerschutz 
Keine Betroffenheit 
Kenntnisnahme keine weitere Beteiligung notwendig 
1.7 Kampfmittelbeseitigungsdienst 
Luftbilder aus dem Jahr 1939-1945 liefern Hinweise auf 
vermehrte Kampfhandlungen, eine Überprüfung der zu 
überbauenden Fläche auf Kampfmittel wird empfohlen. 
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Be-
lastungen, wird zudem eine Sicherheitsdetektion empfoh-
len. 
ja Eine Untersuchung auf Kampfmittel wird durchgeführt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen 
/ 4 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
2 Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK) 
Keine Anregungen oder Bedenken 
Kenntnisnahme 
3 Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft 
Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken. 
ja Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
4 Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen 
Keine forstfachlichen Bedenken 
Kenntnisnahme 
5 Landesbetrieb Straßenbau 
keine Bedenken 
Kenntnisnahme 
6 Polizeipräsidium Köln, Führungsstelle Verkehr 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme 
7 Polizeipräsidium Köln 
Keine Bedenken. 
Frühzeitige Berücksichtigung folgender Sicherheitskon-
zepte: 
• Zugang zum Schulgelände nach Betriebsschluss
• Nutzung Schule und Turnhalle durch Externe
• Vermeidung von Vandalismus
• Amok und Brandmeldeanlage
• Einbruch
• Diebstahl
Empfehlung zur Aufnahme eines textlichen Hinweises im 
Bebauungsplan: 
Städtebauliche – und technische Kriminalprävention: 
Bauliche Anlagen, z.B. Wohngebäude (MFH, EFH), Gara-
gen(-anlagen), Grünanlagen, Wohnquartiere sowie Indust-
rie- und Gewerbeobjekte und Gewerbegebiete, sollen zum 
wirksamen Schutz vor Kriminalität –wie zum Beispiel Ein-
brüchen, Vandalismus und Sabotage – im Hinblick auf kri-
minalitätsfördernde Faktoren und Gegebenheiten beurteilt 
werden. 
Kenntnisnahme Die aufgeführten Sicherheitskonzepte sind nicht Bestandteil der 
bauleitplanerischen Festsetzungen, sondern müssen im Zuge der 
Hochbauplanung und in den Betriebskonzepten der jeweiligen 
Einrichtungen Berücksichtigung finden. Hierzu wird der textliche 
Hinweis im Bebauungsplan nachrichtlich aufgenommen.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
8 LVR-Amt für Denkmalpflege Rheinland 
Belange der Denkmalpflege sind betroffen. Die betreffen-
den Denkmäler sind zeichnerisch gemäß der Planzei-
chenverordnung im Planwerk zu kennzeichnen, im Textteil 
ausreichen zu würdigen und sachgerecht abzuwägen. 
Betroffene Objekte und Freiflächen: 
 
im Planbebiet: 
• Nordfriedhof mit Gebäuden und Einfriedungen 
• Josef Pallenbergs Arbeiterheim 
• Wohnhaus (ehemaliges Gärtnerhaus d. Nordfried-
hofs), Merheimer Straße 465 
• Wohnhaus (ehemaliges Verwalterhaus des Nord-
friedhofs), Merheimer Straße 463 
• Wohnhaus, Schmiedegasse 215 
• Baumreihe Roßbachstraße 
 
angrenzend (unmittelbar an der Grenze des Plangebiets) 
• ehemaliger Friedhof mit Kriegerdenkmal, Gedenk-
tafel, Grabkreuz 
• Schmiedegasse 34 Wohnhaus (ehemaliges Pfarr-
haus St. Stefan) 
• Kapelle Madonna im Grünen 
• Wohnhäuser Merheimer Straße 
• Genossenschaftliche Wohnanlage GWG Köln 
• Wohnhaus Theklastraße 26 
• Siedlung Grüner Hof 
 
Alle Denkmäler sind sowohl Substantiell und in Ihrem Er-
scheinungsbild als auch in ihrem Wirkungsraum (Umge-
bungsschutz) zu schützen,-im Rahmen dieses Umge-
bungsschutzes besteht Erlaubnispflicht gemäß §9 Abs. 
1b) 
Eine optische und/oder substantielle Beeinträchtigung der 
genannten Denkmäler durch die geplante Bebauung ist zu 
teilweise Die Kennzeichnung der Baudenkmäler im Bebauungsplan erfolgt 
in der Planzeichnung. Da es sich um einen Angebotsbebauungs-
plan handelt, sind für das Verfahren weitere Visualisierungen, 
welche über den Stand der vorliegenden Machbarkeitsstudie hin-
ausgehen, nicht vorgesehen. Die Überprüfung der Denkmalge-
rechten Einfügung muss im Zuge des Baugenehmigungsverfah-
rens erfolgen, entsprechende nachrichtliche Hinweise können in 
den Bebauungsplan aufgenommen werden. 
Auf eine Umgestaltung der zentralen Grünfläche als Kinderspiel-
platz wird aus denkmalpflegerischen Gründen verzichtet. Eine 
Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Anwohner in Form 
von Bänken o.ä. kann separat geprüft werden, ist aber nicht Be-
standteil des Bebauungsplanverfahrens.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
vermeiden. Frühzeitige Visualisierungen Anschlussbe-
reich zu Freiflächen und Gebäuden werden empfohlen, 
insbesondere die optischen Auswirkungen auf die Ein-
gangssituation des Friedhofs an der Merheimer Straße. 
Sichtachsen im Kontext der Freiflächen, Friedhofs- und 
Siedlungsanlagen sollten im Vorfeld eingehend geprüft 
werden. 
Die Umgestaltung der Platzfläche Pallenbergheim sollte 
durch die Untere Denkmalbehörde – ggf. unter Einbezie-
hung des LVR-ADR, im Detail geprüft werden. 
Um weitere Beteiligung im Verfahren wird gebeten. 
 
9 Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln (StEB) 
 
Neuplanung Sammler 
Eine Trasse von mindestens 3,5m Breite ist für den ge-
planten Schmutzwasserkanal freizuhalten 
 
Schmutzwasser: 
Ein Anschluss an den öffentlichen Mischwasserkanal ist 
möglich, ein enger Austausch mit den StEB zu den An-
schlussmöglichkeiten und Drosselwassermengen notwen-
dig. Im weiteren Verfahren kann eine Einleitungsbe-
schränkung (Drosselwassermenge) ausgesprochen wer-
den. Vor geplanten Änderungen ist mit den StEB Köln ein 
Beratungsgespräch zu vereinbaren. 
Niederschlagswasser: 
Sämtliches nicht verschmutztes Niederschlagswasser ist 
entsprechend §44 Abs.1 Landeswassergesetz zu versi-
ckern, sofern dem weder wasserrechtliche noch sonstige 
öffentlich-rechtlichen Vorschriften noch wasserrechtliche 
Belange entgegenstehen. Die Versickerung des Nieder-
schlagswassers ist im Bebauungsplan festzusetzen und 
mit der Unteren Immissionsschutz-Wasser- und Abfallwirt-
schaftsbehörde (IWA) abzustimmen. Der Einleitung des 
ja  
 
Neuplanung Sammler: 
Der Kanal kann unter den neu geplanten Verkehrsflächen zwi-
schen Jesuitengasse und Merheimer Straße angelegt werden, da 
diese eine ausreichende Trassenbreite aufweisen. 
Schmutzwasser: 
Die Aussage wird zur Kenntnis genommen. Hochbaulich bedingte 
Änderungen am Kanalnetz sind im Baugenehmigungsverfahren 
abzuklären und nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Bezüg-
lich der bauleitplanerischen Belange für die Neuerrichtung des 
Sammlers zwischen Jesuitengasse und Merheimer Straße erfolgt 
eine enge Abstimmung mit den Stadtentwässerungsbetrieben der 
Stadt Köln. 
Niederschlagwasser: 
Maßnahmen wie Dachbegrünungen zur verzögerten Regenwas-
serabgabe oder Flächen, die auf einem Baugrundstück für die 
natürliche Versickerung von Wasser aus Niederschlägen freige-
halten werden müssen, um insbesondere Hochwasserschäden, 
einschließlich Schäden durch Starkregen, vorzubeugen, können 
im Bebauungsplan festgesetzt werden. Die Flächen für die Versi-
ckerung des Niederschlagwassers öffentlicher versiegelter Flä-

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Niederschlagwassers kann nur in begründeten Ausnah-
mefällen zugestimmt werden. 
 
 
 
Starkregen: 
Das Plangebiet befindet sich teilweise in einem von Über-
flutungen durch Starkregen gefährdeten Bereich. Die Pla-
nung muss entsprechende Vorsorgemaßnahmen im Ent-
wässerungskonzept mitberücksichtigen und zentrale As-
pekte im weiteren Verfahrensverlauf festsetzen. Bei der 
Planung ist generell ein wassersensibler und Starkregen-
angepasster Umgang mit Niederschlagswasser aus-
schlaggebend. Hinweis: im Rahmen der Planung wird von 
den StEB Köln ein Überflutungsnachweis gefordert. 
Multifunktionale Fläche: 
Teile des Plangebiets gelten als „Multifunktionale Flä-
chen“, die als potentielle Flächen zur Starkregenvorsorge 
identifiziert wurden. Diese Option ist in die Planung einzu-
beziehen um somit eine Starkregenvorsorge für das Ein-
zugsgebiet mitzudenken. 
Wasserhaushaltsbilanz: 
Zur Erreichung eines naturnahen Zustands in Bezug auf 
die Wasserhaushaltsbilanz ist eine Bilanzierung gemäß 
DWA-Merkblatt M 102-4 für die Baumaßnahme durchzu-
führen. Es ist anzustreben, die Ergebnisse der Wasser-
haushaltsbilanzierung in den Regelungen des Bebau-
ungsplans festzuschreiben und das Schulgebäude was-
sersensibel zu gestalten. 
Hochwasser und Grundhochwasser: 
Keine Gefahr durch Hochwasser und Grundhochwasser. 
Im Zuge der weiteren Planung ist es erforderlich, fol-
gende Unterlagen mit den StEB Köln abzustimmen 
und vorzulegen: 
chen werden im Bebauungsplan festgeschrieben, weitere Flä-
chen müssen im Zuge der Planung der Hoch- und Tiefbaumaß-
nahmen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden, da 
zum Zeitpunkt der Planerstellung keine konkrete Hochbaupla-
nung vorliegt. 
Starkregen: 
Siehe Punkt „Niederschlagswasser“ 
 
 
 
 
 
 
 
 
Multifunktionale Fläche: 
Die Planung möglicher Regenrückhalteflächen, insbesondere auf 
dem Schulgrundstück, kann erst im Zuge der Hochbauplanung 
erfolgen. Ein entsprechender Hinweis wird im Bebauungsplan 
aufgenommen. 
 
Wasserhaushaltsbilanz: 
Im Zuge der Baumaßnahme wird eine Bilanzierung durchgeführt, 
ist aber nicht Bestandteil der Bauleitplanung. 
 
 
 
 
 
 
 
Eine enge Abstimmung mit den StEB erfolgt während der gesam-
ten Bauleitplanungs- und Hochbauphase.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
• Entwässerungskonzept mit Maßnahmen der Re-
genwasserbewirtschaftung und Starkregenvor-
sorge 
• Fachgutachten zur Versickerung des Untergrundes 
10 
10.1 
Stadtwerke Köln GmbH 
Gasregelstation 
Im Plangebiet befinden sich zwei Gasregelstationen der 
Rheinenergie AG. Die Zugänglichkeit muss jederzeit ge-
währleistet sein. Die Leitungen zur Anbindung der Statio-
nen dürfen nicht überbaut werden. Bei Konkretisierung 
des Planungskonzeptes sollte der Fachbereich TKG der 
Rheinenergie einbezogen werden, um ggf. Sicherheitsab-
stände zu definieren. Bei einer Veräußerung des Grund-
stückes, auf dem sich die beiden Gasstationen befinden, 
hat eine grundbuchliche Sicherung der Stationen über 
eine beschränkter persönliche Dienstbarkeit zu erfolgen. 
ja Die TKG wird in der weiteren Planung mit einbezogen. 
10.2 Leitungen der Energie- sowie Wasserversorgung und 
Anlagen der Stromversorgung 
Im Bereich der Straßenflächen befindliche Leitungstrasse 
sind insbesondere bei der Neuanlegung der Straßenflä-
chen sowie auch bei Baumpflanzungen zu beachten. 
ja Die Ausbauplanung der Straßenverkehrsflächen ist nicht Be-
standteil der bauleitplanerischen Festsetzungen. Diese beschrän-
ken sich auf die Straßenbegrenzungslinien und die Zweckbestim-
mung der Verkehrsflächen. Bäume werden bei Bedarf mit einem 
ausreichenden Spielraum des Standortes festgesetzt. 
10.3 
 
Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) 
Seitens der KVB keine Bedenken, um Übersendung des 
Verkehrsgutachtens wird gebeten. 
ja Eine Übersendung des Gutachtens kann nach Fertigstellung er-
folgen. 
11 
 
PLEDOC 
Der gekennzeichnete Bereich südlich der Schmiedegasse 
berührt keine seitens PLEDOC vertretenen Leitungsträ-
ger. 
Kenntnisnahme keine weitere Beteiligung notwendig 
12 Deutsche Telekom 
Keine Einwände 
Hinweis, dass sich im Planbereich Telekommunikationsli-
nien der Telekom befinden. Der Bestand und die Siche-
rung der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin ge-
währleistet bleiben. Über gegebenenfalls notwendige 
ja Hinweis kann im Bebauungsplan nachrichtlich aufgenommen 
werden, Umsetzung erfolgt im Zuge der Hoch- und Tiefbaupla-
nungen.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung 
der Anlagen können erst Angaben  gemacht werden, 
wenn die endgültigen Ausbaupläne und Erläuterungen 
vorliegen. 
13 GASCADE Leitungsauskunft 
Die Anlagen der GACADE sowie der SEFE Energy GmbH 
sowie NEL Gastransport GmbH sind durch die Planung 
nicht betroffen. Bei Kompensationsmaßnahmen muss si-
chergestellt werden, dass die Anlagen nicht beeinträchtigt 
werden. Eine weitere Beteiligung im Verfahren ist er-
wünscht 
ja Eine weitere Beteiligung auch gegebenenfalls auch hinsichtlich 
der Eingriff-Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle erfolgt in 
der Beteiligung nach §4-2 Baugesetzbuch (BauGB). 
14  Westnetz GmbH 
Im Planbereich verlaufen keine 110-kV-Hochspannungs-
leitungen der Westnetz-GmbH, Planungen liegen eben-
falls nicht vor. 
Kenntnisnahme keine weitere Beteiligung notwendig

Anlage 8 Abwägung Öffentlichkeit

104788 Zeichen

BP-Abwägung B31 
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Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan – Arbeitstitel: „Südliche Schmiedegasse“ in Köln- Weidenpesch – eingegange-
nen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 
02.09.2024 in der Aula der Florianschule, Neusser Straße 604, Köln-Weidenpesch und wurde in einer Niederschrift dokumentiert. 
 
Zeitgleich bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzuse-
hen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. 
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 33 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen und im Zuge der Öffentlichkeitsveranstaltung vorgetragenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. 
Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichti-
gung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung 
verwiesen.  
 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, be-
rücksichtigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungs-
beschluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Inso-
fern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgülti-
gen Planentwurf zu berücksichtigen. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
Thema Jugendeinrichtung an der Merheimer Straße: 
Es wird in Frage gestellt, ob sich ein „altehrwürdiger Fried-
hof“ mit einer Jugendeinrichtung in Einklang gebracht wer-
ja Der Bedarf nach einer Jugendeinrichtung wurde seitens des 
Fachamtes erneut geprüft. Aufgrund der Verlagerung einer Ju-
gendeinrichtung in den neuen Wohnkomplex an der Simonskaul 
Anlage 8

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
den kann (Stichwort „Störung der Totenruhe“). Die Ross-
bachstraße würde zur Durchgangstraße zwischen der 
Straßenbahnhaltestelle Mollwitzstraße und der Jugendein-
richtung und den Charakter einer ruhigen und geordneten 
Einbahnstraße verlieren. Es wird darum gebeten, die Pla-
nung noch einmal zu überdenken. 
ist der Bedarf am Standort Merheimer Straße nicht mehr zwin-
gend gegeben. Vorrangig soll der vorhandene Steinmetzbetrieb 
an dieser Stelle seine Ausstellungsflächen behalten. Aus diesem 
Grund ist vorgesehen, die Fläche als allgemeines Wohngebiet 
festzusetzten, in dem eine solche Nutzung zulässig ist. Im Falle 
einer Aufgabe der Nutzung des Friedhofsgewerbes kann das 
Grundstück vielfältig nachgenutzt, beispielsweise dem Schul-
grundstück als Schulgarten zugeschlagen oder mit einem Wohn-
haus bebaut werden. 
2 Thema Verkehr: 
Es wird vorgeschlagen, zur Sicherheit der Schüler und der 
Verminderung von Straßenlärm für die Anwohner eine 
Tempo 30-Zone auf der Merheimer Straße ab der Roß-
bachstraße bis zum Kreisel an der Schmiedegasse einzu-
richten. 
 
teilweise 
 
Die Anregung wird im Zuge des Verkehrsgutachtens geprüft. 
3 
3.1 
Thema Verkehr: 
Die Situation auf der Merheimer Straße ist bei der Wege- 
und Verkehrsplanung in Zusammenhang mit dem Schul-
bau nicht berücksichtigt worden. Aufgrund der Komplexität 
des Themas wird um eine eigene Informationsveranstal-
tung unter Einbeziehung der Kölner Wohnungsgenossen-
schaft gebeten. 
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits heute sehr viel 
Verkehr auf der Merheimer Straße ist. Die Engstelle zwi-
schen Roßbachstraße und Verkehrskreisel ist verengt und 
bereits jetzt durch Durchgangsverkehre überlastet. Ein 
Problem stellt der stärker gewordene LKW-Verkehr dar. 
Hinzu kommen Anliegerverkehre in den Nordteil von Wei-
denpesch mit seinen Neubaugebieten sowie Einsatzfahr-
ten der Feuerwehr. An der Wendemöglichkeit Roßbach-
straße fahren sich regelmäßig LKW fest. 
Es ist absehbar, dass der ohnehin starke Verkehr durch 
Schulbusse und Elterntaxis weiter zunehmen wird. Es ist 
relativ wahrscheinlich, dass auch in der Merheimer Straße 
 
teilweise 
 
 
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens ge-
prüft.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Elterntaxis halten werden. Der Mittelstreifen der Merhei-
mer Straße wird bereits heute nicht nur durch Friedhofs-
besucher, sondern auch Anwohner und sonstige Park-
raumsuchende zum Parken genutzt. 
Auf Grundlage der aktuellen Planung erscheint die letzte 
Planung der Merheimer Straße für ein weiteres Anwach-
sen des Fuß- und Radverkehrs nicht ausgereift genug. 
Durch die Verlängerung der Merheimer Straße Richtung 
Norden und den Wegfall der Parkplätze rückt die Straße 
näher an die Gebäude heran und es ist mit mehr Lärm 
und Abgasen zu rechnen. Zudem entfällt ein Teil des 
durch eine Patenschaft gepflegten Grünstreifens, hier 
sollte die Planung überdacht werden. 
Vorschläge für die Merheimer Straße: 
• Tempo 30 
• Ein Durchfahrtsverbot für LKW 
• Anwohnerparken zumindest ab 18:00 Uhr 
• Neuer Radweg zwischen Merheimer Straße und 
Schmiedegasse 
• Haupteingang Schule zur Schmiedegasse, da hier 
Platz für Bushaltestelle und Elterntaxis ist. 
  
3.2 Thema Lärm: 
Lärm entsteht durch Verkehr und die Verlegung der Fahr-
bahntrasse Merheimer Straße an die Häuser, aber auch 
durch die Schule, die Sporthalle (auch am Abend durch 
Vereine), die geplante Jugendeinrichtung und den Spiel-
platz. Es sollte geprüft werden, ob es bei dieser Planung 
bleiben kann bzw. wie lärmverringernde Maßnahmen aus-
sehen können. 
ja Planungsrechtlich relevante Lärmemissionen werden im Lärmgut-
achten untersucht und bewertet. Hieraus können notwendige 
Lärmschutzmaßnahmen abgeleitet und planungsrechtlich festge-
setzt werden. 
3.3 Thema Nutzung des Nordfriedhofs: 
Schon heute wird der Nordfriedhof nicht mehr seinem 
Zweck entsprechend genutzt, sondern als Spielplatz, zum 
Radfahren etc. 
ja Durch die Anlage einer neuen Rad- und Fußwegeverbindung zwi-
schen Pallenbergheim und Merheimer Straße kann die Befah-
rung des Friedhofs mit Fahrrädern reduziert werden. Auch die 
Anlage des Spielplatzes zwischen Merheimer Straße und

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Es wird befürchtet, dass durch die Nähe der unterschiedli-
chen Einrichtungen diese Fehlentwicklung zunehmen 
wird. Auch hinsichtlich der Trauernden sollte hier über 
Maßnahmen nachgedacht werden. 
Schmiedegasse bietet eine gute Alternative zur unsachgemäßen 
Freizeitnutzung des Nordfriedhofs. 
3.4 Thema Klima / Wärme: 
Gefragt wird, ob untersucht wurde, wie sich der Entfall der 
Grünfläche auf das Kleinklima von Weidenpesch auswirkt. 
 
Kenntnisnahme 
Hierzu wird der Umweltbericht, der die Ergebnisse der Umwelt-
prüfung und die Minderungsmaßnahmen bezüglich der Auswir-
kungen der Planung aufzeigt, eine Aussage treffen. 
 
3.5 Thema Spielplatz: 
Es bestehen bereits ausreichend öffentliche Spielflächen, 
ein weiterer Bedarf wird nicht gesehen. 
nein Nach Aussage des Fachamtes besteht ein Fehlbedarf für ein öf-
fentliches Freiraumangebot für Kinder und Jugendliche von 
ca.2.000-3.000 m² ohne Jugendeinrichtung. Diese Flächengrö-
ßen können auf der vorhandenen Fläche nicht nachgewiesen 
werden. Es soll deshalb geprüft werden, ob der Schulhof nach 
Schulende für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und 
ob im Gegenzug der ca. 1.000 m² große Spielplatz während der 
Schulpausen durch die Schüler als Pausenbereich mitgenutzt 
werdenkann.. 
3.6 Thema Sportplatz: 
Es wird angeregt, das Tribünengrundstück auf der Pferde-
rennbahn als Sportplatz zu reaktivieren und einen Sport-
platz an der Schule entfallen zu lassen. 
teilweise Der Vorschlag wird hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit geprüft. 
Hierbei sollen auch die Bedarfe der weiteren umliegenden Schu-
len in die Abwägung einbezogen werden. 
4 Thema Standort: 
Es ist fragwürdig, dass umliegende vorhandene Spiel-
plätze nicht gepflegt werden, seit Jahrzehnten die zuneh-
mende Verkehrsbelastung im Kölner Norden sich „selbst 
überlassen“ wird und eine an ein Landschaftsschutzgebiet 
angrenzende Fläche geschlossen bebaut werden dürfe. 
Es wird darum gebeten, die Planung sorgfältig zu über-
denken, Ausweichflächen in der Diskussion zu prüfen und 
die Anwohner in die Diskussion einzubeziehen. 
teilweise Der Bedarf an weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Nippes 
beinhaltet insgesamt 2 Gesamtschulen und ein Gymnasium so-
wie einen Standort für eine weitere Turnhalle im Bereich Bilder-
stöckchen. Städtische Grundstück, die zu einer Schulnutzung 
herangezogen werden können, sind in dieser benötigten Größen-
ordnung zurzeit nicht vorhanden.Um zumindest teilweise eine 
verlässliche Schulbauplanung und die notwendige Planungssi-
cherheit gewährleisten zu können, kann auf das Planverfahren 
für das Schulgrundstück an der Schmiedegasse nicht verzichtet 
werden. 
5 Thema Standort: 
Es ist nicht erstrebenswert, den Mensch-und Autoverkehr 
in unmittelbarer Nähe zum Landschaftsschutzgebiet 
nein Stadtstrukturelle Veränderungen unterliegen der Planungshoheit 
der Gemeinde. Der derzeitige Bebauungsplan setzt für die Umge-
bungsbebauung Mischgebiets- und Wohnbauflächen fest, kein

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
„Köln-Nordfriedhof“ massiv zu erhöhen. Das Bauprojekt ist 
angelegt, den eher dörflichen Charakter Weidenpeschs in 
eine Innenstadtatmosphäre zu verwandeln.  
Zudem ist mit einem massiven Anstieg von CO² und Fein-
staub zu rechnen, welcher sich direkt und nachhaltig auf 
Mensch, Fauna und Flora auswirkt.  
Vorhandene 5 Spielplätze werden seit Jahren nicht ge-
pflegt. Als Vorschlag hätte man eine zentral angebundene 
Grundstücksfläche Rennbahnstraße gegenüber der Ga-
lopprennbahn – zwischen Schrebergärten und Bahnglei-
sen mit direkter Anbindung an die Haltestellen Scheiben-
straße, Weidenpesch und Sebastianstraße, Niehl, mit ge-
nügend Platz für Elterntaxis und Busverkehr. Des Weite-
ren liegen die städtischen Sportstätten fußnah hinter der 
Feuerwache 5. 
Dorfgebiet. Entsprechend hat sich die Bestandsbebauung in 
diese Richtung hin entwickelt. Durch die Errichtung eines Schul-
gebäudes ist nicht zu erwarten, dass sich hinsichtlich der Nut-
zung an dieser Stelle nun ein innenstadttypisches Kerngebiet ent-
wickeln wird. Baulich soll durch eine Gliederung der überbauba-
ren Grundstücksfläche von einer zweigeschossigen Bebauung 
entlang der Verkehrswege hin zu einer möglichen viergeschossi-
gen Bebauung in Richtung Friedhof der niedrigen Bebauung ent-
lang der Schmiedegasse Rechnung getragen werden. Die ver-
kehrlichen und lärmrelevanten Aspekte werden gutachterlich un-
tersucht. 
 
Die Frage der Pflege der vorhandenen Spielplätze ist nicht Ge-
genstand eines Bauleitplanverfahrens, in dem es zunächst um 
die Sicherung notwendiger Gemeinbedarfsflächen geht. 
 
Das Schulgrundstück an der Schmiedegasse liegt außerhalb des 
Landschaftsschutzgebietes des Nordfriedhofs. Die vorgeschla-
gene Alternativfläche liegt mitten in einem Landschaftsschutzge-
biet, in dem eine dauerhafte Bebauung mit einem Schulgebäude 
ausgeschlossen ist. Aus diesem Grund kann dem Vorschlag nicht 
gefolgt werden. 
 
6 
6.1 
Thema Versiegelung: 
Der aktuelle Plan sieht die Versiegelung einer wichtigen 
Grünfläche vor. Dies ist vor dem Hintergrund einer stei-
genden Versiegelung Kölns ein Widerspruch zu der klima-
freundlichen Politik, welcher sich die Stadt Köln verschrie-
ben hat, um dem Klimawandel entgegenzuwirken und die 
Stadt nachhaltig lebenswert zu gestalten.  
Köln 2024: 49,72%, Quelle 1 – DuH 2024  
Köln 2018: 34,33%, Quelle 2: - VdS 2018: 
 
 Die Versiegelung durch das Schulbauvorhaben und die benötig-
ten Verkehrsflächen stellt einen signifikanten Eingriff in Natur und 
Landschaft dar, der gemäß geltender gesetzlicher Vorgaben aus-
geglichen werden muss. Diese Eingriffs- und Ausgleichsmaßnah-
men werden im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ermittelt und 
festgesetzt. Minderungsmaßnahmen können beispielsweise in 
Form von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie wasserdurch-
lässigen Platzbelägen erfolgen. Ein völliger Verzicht auf die Ent-
wicklung des Schulgrundstücks als Vermeidungsmaßnahme 
kann aufgrund der Flächenknappheit für Schulgrundstücke im 
Bezirk Nippes nicht in Betracht gezogen werden (siehe auch 
Punkte 6.2 und 6.3)

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
6.2 Thema Standort: 
Es wird gebeten zu prüfen, ob alternativ zu der Grünfläche 
in der Schmiedegasse für den Schulbau eine bereits ver-
siegelte Fläche genutzt werden kann z. B. ehemaliges 
Krankenhaus Pallenbergstr. 24, Leerstehende Hauptschu-
len, z. B. ehemalige Paul-Humburg-Hauptschule Longe-
rich  
 
 Leerstehende Gebäude in der benötigten Größenordnung und 
geeigneten Gebäudestruktur im Bezirk Nippes sind der Verwal-
tung nicht bekannt. Das ehemalige Kinderkrankenhaus in der 
Pallenbergstraße bietet mit seiner Gebäudestruktur und seiner 
Grundstücksgröße von ca. 6.600 m² nicht die Voraussetzung für 
eine weiterführende Schule in der benötigten Größenordnung. 
Die Schule in der Paul-Humburg-Straße wird zurzeit saniert und 
soll im Anschluss eine andere Schule aufnehmen. 
Weitere leerstehende Gebäude wie beispielsweise das ehema-
lige Milchwerk von Tuffi-Campina sind ebenfalls aufgrund ihrer 
Gebäudestruktur nicht als Schulgebäude geeignet und sind sei-
tens der Eigentümerschaft für andere Nutzungen vorgesehen. 
Sollten zukünftig leerstehende Gebäude zur Verfügung stehen, 
können diese auf ihre Eignung als Schulgebäude geprüft werden. 
6.3 Thema Standort: 
Die vorgestellten potenziellen Alternativflächen für den 
Schulbau scheinen von vorneherein nicht in Erwägung ge-
zogen worden zu sein. Die Flächen wurden allem An-
schein nach nicht näher auf ihre Tauglichkeit für ein 
Schulgelände hin untersucht. Dies erweckt den Eindruck, 
dass Alternativen für den Schulbau in der Schmiedegasse 
nicht ernsthaft in Erwägung gezogen wurden. Es wird da-
rum gebeten, dass die alternativen Flächen ernsthaft in 
Betracht gezogen und dahingehend näher geprüft wer-
den.  
teilweise Bei den vorgestellten Alternativflächen handelt es sich um Poten-
tialflächen, die jedoch zum jetzigen Zeitpunkt für eine Schulbe-
bauung nicht zur Verfügung stehen, sei es, weil sie sich in Privat-
eigentum befinden, oder, da planungsrechtliche Schranken eine 
kurzfristige Entwicklung behindern oder gar unmöglich machen. 
Untersucht wurden insgesamt sechs Flächen, die aufgrund ihrer 
Größe überhaupt in Frage kommen könnten. Das Grundstück in 
der Schmiedegasse ist der einzige Standort, dessen Flächenver-
fügbarkeit und Zugänglichkeit zurzeit gesichert ist. Da noch zwei 
weiterführende Schulen sowie eine Dreifachturnhalle im Bezirk 
Nippes benötigt werden, wird die Suche nach weiteren Grundstü-
cken fortgesetzt, auf den Standort Schmiedegasse kann aus 
Gründen der Planungssicherheit jedoch nicht verzichtet werden. 
6.4 Thema Umwelt/ Natur/Starkregen: 
Ein Gutachten bezüglich Flora, Fauna und Habitat liegt 
aktuell nicht vor. Es ist nicht bekannt, welche Rolle die 
Grünfläche in der Schmiedegasse für die lokale und um-
liegende Natur spielt. Zu beobachten sind hier Wildtiere 
wie diverse Vogelarten, unter anderem Eulen und größere 
Greifvögel, Füchse, Insekten, diverse Kleintiere, etc. 
Diese Fläche ohne eine entsprechende Prüfung von 
ja Die Aspekte Umwelt, Natur und Landschaft sowie Artenschutz 
und Starkregen werden im Rahmen der gesetzlich vorgeschrie-
benen Umweltprüfung zum Bauleitplanverfahren geprüft und be-
wertet. Entsprechende Vermeidungs- Minderungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen werden im Bebauungsplan festgesetzt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Flora, Fauna und Habitat als Baufläche einzuplanen ist 
der Umwelt gegenüber verantwortungslos. Gleichzeitig 
muss geprüft werden, ob vor dem Hintergrund von (prog-
nostizierten) häufigeren Starkregen die Versiegelung der 
Fläche verantwortet werden kann, oder ob dies evtl. zu ei-
ner starken Einschränkung der Versickerungsfläche und 
somit zu einer Gefahr von Überflutungen der gegenüber-
liegenden Gebäude kommen kann. 
6.5 Thema Verkehrsemissionen: 
Der Verkehr in der Schmiedegasse ist bereits jetzt hoch-
frequent, allem voran zu den Berufsverkehrszeiten. Es 
kommt bereits jetzt häufig zu Staus, bspw. vor dem Kreis-
verkehr, welcher die Schmiedegasse und die Merheimer 
Straße verbindet. Käme jetzt noch ein erhöhter Verkehr 
aufgrund des geplanten Schulbetriebs hinzu, wäre der 
Verkehr in diesem Gebiet noch überlasteter. Dies zöge 
eine enorme Lärm- sowie Abgasbelastung nach sich und 
würde für alle Anwohnenden eine nicht zumutbare Ver-
kehrssituation bedeuten.  
 
teilweise 
 
Auf Grundlage des Verkehrsgutachtens und den hierin ermittelten 
Prognosezahlen wird ein Lärmgutachten erstellt. 
6.6 Thema Verkehr: 
Die geplante Kiss&Ride Zone, bei der Eltern ihre Kinder 
direkt vor der Schultür mit dem Auto absetzen sollen, wird 
entschieden abgelehnt. Es gibt mehrere Schulen, bei de-
nen dieser Umstand zu einem täglichen Erliegen des öf-
fentlichen Verkehrs führt und eine Gefahr für alle Fußgän-
ger:innen und Fahrradfahrenden bedeutet. Dies gilt auch 
für Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen. An-
statt mittels einer Kiss&Ride Zone zu fördern, dass Eltern 
ihre Kinder mit dem Auto bringen, sollte die Schmiede-
gasse im Falle eines Schulbaus für den Durchgangsver-
kehr von Autos eingeschränkt werden (z. B. in Form einer 
Anliegerstraße oder der Freigabe lediglich für Schulbusse 
der KVB), um zum einen die Verkehrssituation nicht zu-
sätzlich zu überlasten und zum anderen einen sicheren 
Schulweg für alle Kinder zu ermöglichen, die zu Fuß oder 
 
teilweise 
 
Im Rahmen des Verkehrsgutachtens wird die Notwendigkeit von 
Flächen für den B&H-Verkehr geprüft.  
Zur Vermeidung verkehrlicher Einschränkungen durch Hol- und 
Bringverkehre wird die Zufahrtsmöglichkeit von der Schmiede-
gasse auf das Grundstück beibehalten, möglichen alternativen 
Anfahrtskonzepten steht dies aber nicht entgegen. 
 
Ggf. ergibt sich die Möglichkeit, durch andere Maßnahmen den 
Verkehr so zu steuern, dass keine gesonderten Flächen für den 
B&H-Verkehr notwendig sind.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
mit dem Fahrrad kommen. Eine Bahnhaltestelle ist in der 
Nähe und ein von der KVB eingesetzter Busverkehr 
könnte die Schulkinder sogar direkt vor der Tür absetzen. 
 
6.7 Thema Grünflächen: 
In Weidenpesch und Mauenheim mangelt es ohnehin an 
öffentlichen Grünflächen. Zwar sehen beide Stadtteile auf 
dem Papier grün aus. Allerdings können die Rennbahn, 
der Friedhof und das Naturschutzgebiet nicht als öffentli-
che Grünflächen gezählt werden, da sie von der Öffent-
lichkeit für Freizeitaktivitäten und Erholung nicht genutzt 
werden können. Die Grünfläche in der Schmiedegasse 
wird sowohl von Spaziergänger:innen, Menschen mit Hun-
den sowie Familien genutzt und bietet aktuell einen Fuß-
ballplatz, der regelmäßig genutzt wird und aktuell alterna-
tivlos ist. Hier finden u.a. Fußballturniere oder Kinderge-
burtstage statt. Für alle diese Zwecke ist die Grünfläche 
an der Schmiedegasse ein wichtiges Stück Natur. 
Es kann nicht im Sinne der Stadtplanung sein, Kindern 
und Familien auch diese Fläche zu nehmen. 
Es wird vorgeschlagen statt einer Versiegelung eine Um-
gestaltung zur Erholungs- und Aktivitätenfläche mit einem 
Spiel- und Sportplatz sowie der Möglichkeit, spazieren zu 
gehen, vorzusehen. Dies würde einen wichtigen Bedarf 
der Stadtplanung abdecken und käme ohne die Versiege-
lung der Fläche und mit dem Erhalt des Baumbestandes 
aus.  
teilweise Die aktuelle Planung sieht eine ca. 1.000 m² große Spielplatzflä-
che vor, die bei einer sinnvollen Gestaltung für ein breit angeleg-
tes Kinderspiel genutzt werden kann. Bei einer zusätzlichen Öff-
nung des Schulhofs nach Schulschluss könnte in Kombination 
der beiden Flächen ein umfassendes Freiraumangebot für Kinder 
und Jugendliche realisiert werden. Diese Option kann allerdings 
erst im Zuge der Schulplanung im Anschluss an das Bauleitplan-
verfahren geprüft werden. 
Ein zusätzliches Sportangebot ist durch die Nutzung der Sport-
halle durch Vereine gegeben, sodass insgesamt mit einem Zuge-
winn an Freizeitmöglichkeiten zu rechnen ist. 
Ein Verzicht auf den Schulbau kann aufgrund der mangelnden 
Flächenverfügbarkeit nicht in Aussicht gestellt werden. 
6.8 Thema Verkehr: 
Der Bau der „Planstraße 1“ als Verbindung zwischen 
Celittinenweg und Schmiedegasse wird begrüßt. Als auto-
freie Straße, die für Fußgänger:innen und Fahrradfah-
rende freigegeben ist, kann sie einen wichtigen Teil für ei-
nen sicheren und autofreien Verkehr leisten.  
 
Kenntnisnahme

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
7 Thema Verkehr: 
Die Informationen und mündliche Zusagen des Stadtpla-
nungsamtes am 02.09.2024 lauteten, dass, dort wo der 
Cellitinnenweg auf die Klosterfraugasse stößt, Poller auf-
gestellt / verbaut werden sollen, damit der südliche Teil 
der Klosterfraugasse, welcher auf die Schmiedegasse 
führt, aus Richtung Norden ausschließlich für Fußgänger 
und Radfahrer zu nutzen sein würde.  
Der Cellitinnenweg würde -wie bisher- nur von der Jesui-
tengasse angefahren werden.  
Es wird um Prüfung, Genehmigung und Umsetztung ge-
beten. 
Zur Begründung sind folgende Argumente aufgeführt:  
Entlastung des Kreisverkehrs Schmiedegasse / Merhei-
mer Straße  
Weniger Verkehr an der geplanten Schule vorbei in der 
Schmiedegasse  
Die Ausfahrt aus der südlichen Klosterfraugasse (jetzt 
noch Schmiedegasse 40 a-?) ist schon jetzt erheblich 
durch den Verkehr in der Schmiedegasse erschwert und 
gefährlich.  
 
teilweise 
 
Eine mündliche Zusage zu einem konkreten Verkehrskonzept ist 
nicht erfolgt. Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgut-
achtens ergebnisoffen geprüft. Das Ziel, für den Bereich der Klos-
terfraugasse , dem Cellitinnenweg und dem Klarissenweg sowohl 
eine Anfahrtsmöglichkeit von Norden als auch von Süden vorzu-
sehen, wird aber weiterverfolgt. 
8 
8.1 
Thema Standort und generelle Beeinträchtigungen: 
In den vergangenen Jahren haben erhebliche bauliche 
Maßnahmen im Viertel bereits stattgefunden, beispiels-
weise der Bau eines Frauenhauses der SBK, die teilweise 
Neugestaltung der Schmiedegasse mit Straßensperrung 
in erheblichem Ausmaß sowie die noch andauernden Ka-
nalbauarbeiten und Straßenbauarbeiten Im Bereich Jesui-
tengasse, Amboss- und Feuerstraße. Die Bauzeiten für 
die bisherigen Projekte haben gefühlt ewig gedauert und 
sind mit erheblicher Lärmbelastung, Verschmutzung und 
Verkehrsbelastung verbunden. 
Es wird befürchtet, dass: 
teilweise Die Errichtung und der Erhalt dringend benötigter sozialer und er-
schließungstechnischer Infrastruktur ist Pflichtaufgabe der Ge-
meinden. Beeinträchtigungen während der Bauzeit können hier-
bei nicht immer vermieden werden. 
Die Baumaßnahmen für die neu geplanten Verkehrstrassen bein-
halten zum einen den notwendigen Endausbau der Verkehrsflä-
chen Klosterfraugasse, Jesuitengasse und Cellitinnenweg als 
auch die Rad- und Fußwegeverbindung zwischen Schmiede-
gasse und Merheimer Straße inklusive dem Bau eines neuen 
Sammlers zwischen Merheimer Straße und Jesuitengasse. Die 
Beeinträchtigungen beziehen sich entsprechend zunächst nicht 
maßgeblich auf die Haupverkehrstrassen, sodass keine Ein-

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
• die Straßen-, Kanal und Radwegeplanungen wäh-
rend der Bauphase ein Verkehrschaos auslösen 
werden 
• Die Liefer- und Bauverkehre während des Schul-
baus die Straßen zerstören 
• Das Wohlbefinden der Bevölkerung des Viertels in 
tiefe Enttäuschung umschlagen wird 
• Die An- und Abreise von ca. 1.000 Schülern täglich 
zu einer räumlichen Verdichtung führt, dem das 
Straßen- und Wegenetz des Viertels nicht gewach-
sen ist 
• Soziale Spannungen durch das Jugendzentrum zu 
erwarten sind 
• Der Friedhof als Ort der Ruhe und des Trauerns 
von Kindern und Jugendlichen bevölkert wird 
• Zerstörung und Vermüllung des Friedhofs nebst 
Lärmbelästigung und Respektlosigkeit gegenüber 
den Trauernden zu bedenken sind 
 
 
 
 
 
 
• Stau, Aggressivität. Gewalt und Frust aufgrund von 
Elterntaxis und geplanten Buslinien gewaltig sein 
wird 
• Zusätzliche Verkehre durch die Neubaugebiete 
aus Richtung Mönchsgasse und Simonskaul im 
Viertel zu erwarten sind 
 
Die 2022 errichtete Solaranlage auf dem eigenen Dach 
könne, sollte gegenüber des Wohnhauses ein drei- bis 
schränkungen zu erwarten sind, die das Maß der zurzeit erfol-
genden Baumaßnahmen im Bereich der Jesuitengasse übertref-
fen werden. 
Beschädigungen durch Baustellenverkehre sind durch den zu-
künftigen Vorhabenträger der Schulbaumaßnahme zu beseitigen. 
Ziel der Verkehrsplanung ist es, dass nach Abschluss der Bau-
maßnahmen Missstände wie der desolate Zustand der zurzeit 
vorhandenen Baustraßen, zu schmale Fußwege und eine unzu-
reichende Nord-Südverbindung für den Fuß- und Radverkehr be-
hoben sein werden und ein Zugewinn für die Bevölkerung erzielt 
wird. 
Die verträgliche Abwicklung der Schulverkehre wird im Rahmen 
des Verkehrsgutachtens untersucht und entsprechende Maßnah-
men vorgeschlagen. 
Ein Jugendzentrum ist nach Prüfung des Fachamtes im Planbe-
reich nicht mehr zwingend erforderlich. 
Der Friedhof steht für alle Bevölkerungsgruppen offen, auch Kin-
dern und Jugendlichen. Dass es durch den Schulbau auf dem 
Friedhof zu Vermüllung, Lärmbelästigung und Respektlosigkeit 
gegenüber Trauernden kommt, ist zunächst eine Annahme, die 
von einem sehr negativen Pauschalverdacht gegenüber Schülern 
ausgeht. Es obliegt der Schulaufsicht, im laufenden Betrieb derlei 
Missstände zu unterbinden und zu vermeiden, sollten sie tatsäch-
lich auftreten. 
Die Abwicklung der zu erwartenden Mehrverkehre ist Bestandteil 
der Verkehrsuntersuchung und des hieraus resultierenden Er-
schließungskonzeptes. 
Werden diese Verkehre aus dem Norden in der Erhebung rech-
nerisch berücksichtigt? 
 
 Dieser Aspekt wird im weiteren Bebauungsplan-Verfahren im 
Zuge der Durchführung der Umweltprüfung beleuchtet. Als erste

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
viergeschossiges Gebäude errichtet werden, das Sonnen-
licht durch den Sonnenstands-Winkel in den Monaten Ja-
nuar, Februar, März, Oktober, November und Dezember 
den dringend benötigten Strom nicht mehr produzieren 
und in die Akkus einspeisen. Schadensersatzansprüche 
durch Schäden an der Solaranlage werden geltend ge-
macht. 
Die Bebauung und die Versiegelung der Grünfläche im in-
nerstädtischen Bereich ist nahezu unsäglich leichtfertig 
und im Hinblick auf die fortschreitende Klimaerwärmung 
unerträglich kurzsichtig.  
Es sollte dringend geboten sein, diese Projekte ergebnis-
offen zu diskutieren und in Erwägung zu ziehen, andere 
Standorte sorgsam zu prüfen, um einen möglichen Ver-
kehrs- und Lärminfarkt in unserem Viertel zu vermeiden. 
Hierbei sollten Standorte mit weniger geschlossener 
Wohnbebauung bevorzugt werden. 
Ob die Kinder einen weiteren Weg zur Schule haben, 
sollte nicht im Vordergrund stehen. Die Sicherheit des 
Schulweges sollte wichtiger sein, damit Kinder und Ju-
gendliche unfallfrei zur Schule gelangen können. 
 
Vorabmaßnahme wurde die Zufahrt zum Schulgrundstück so ver-
legt, dass diese gegenüber dem Gebäude des Antragstellers liegt 
und somit keine Bäume an dieser Stelle gepflanzt werden kön-
nen. Die Bäume entlang der Schmiedegasse können beispiels-
weise als mittelkronige Bäume festgesetzt werden, sodass eine 
Beeinträchtigung der Solaranlage nicht zu befürchten ist.
 
 
Siehe Punkt 6.1 
 
Siehe Punkt 6.3 
 
 
Die geplanten verkehrlichen Maßnahmen dienen der Verbesse-
rung der Sicherheit im Straßenverkehr, dies insbesondere für alle 
Fußgänger und Radfahrer. 
9 Thema Verkehr und Umfeldgestaltung: 
Der Bau einer Gesamtschule wird begrüßt, da hier auf 
den hohen Bedarf eingegangen und etwas für die Kinder 
und Jugendlichen und dadurch auch für die Familien und 
die ganze Gesellschaft getan wird. 
Es werden folgende Veränderungsnotwendigkeiten in der 
Umgebung der Schule und im Bereich der Schulwege ge-
sehen: 
 
teilweise 
 
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im 
weiteren Verfahren geprüft.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 13 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
• Diese sollten ausreichend Platz für alle Altersgrup-
pen und Nutzer bieten, da es sonst zu Konflikten 
kommt, die sich durch gute Planung vermeiden 
lassen. 
• Einrichten einer Tempo 30-Zone in der Umgebung 
der Schule und an der Haltestelle Neusser Straße / 
Gürtel bis zur Haltestelle Scheibenstraße. 
• Eine Verbreiterung der Bürgersteige im genannten 
Abschnitt Neusser Straße, Einrichtung eines Rad-
wegs auf dem verbreiterten Bürgersteig. Park-
plätze müssen gegebenenfalls entfallen. 
• Verbreiterung der Bürgersteige und Einrichtung 
weiterer Tempo 30-Zonen und von Radwegen 
auch an anderen Straßen im Umfeld der Schule. 
• Eine Vergrößerung der Bahnsteige an der Halte-
stelle Mollwitzstraße und evtl. auch Scheiben-
straße 
• Eine Erhöhung der Fahrfrequenz der Linien 12, 15 
und 13 zu den Zeiten vor Schulbeginn und nach 
Schulende, da auch jetzt schon Schulen am Fahr-
weg der Straßenbahn liegen 
• Die Einrichtung eines Zebrastreifens beim Über-
gang Haltestelle Mollwitzstraße über die Neusser 
Straße Richtung Theklastraße 
• Zebrastreifen oder Lichtsignalanlage an der Halte-
stelle Scheibenstraße 
• Sichere Möglichkeiten zur Straßenüberquerung 
überall im Umfeld der Schule, z.B. am Kreisver-
kehr Schmiedegasse/Jesuitengasse/Merheimer 
Straße sowie an der Einmündung Theklastraße. 
Hiersollte geprüft werden, wie baulich verhindert 
werden kann, dass ordnungswidrig außerhalb der 
eingerichteten Parkplätze kurz vor der Straßen-
mündung geparkt wird, z.B. durch Poller

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 14 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
• Schaffung von Sitzbänken, Fahrradständern und 
schattigen Plätzen vor dem Eingang für eine er-
höhte Aufenthaltsqualität 
• Möglichst viele Flächen unversiegelt lassen und 
zusätzliche Flächen in der Umgebung entsiegeln 
sowie möglichst wenige Bäume fällen und viele 
neue Bäume anpflanzen. 
 
9-11 Thema Widerspruch: 
Die Einwender widersprechen dem Bebauungsplan der 
Stadt Köln in Bezug auf das Pallenbergheim 
Kenntnisnahme Konkrete Gründe für den Einwand werden nicht genannt. 
12 Thema Verkehr: 
Seit Jahren werden sowohl Jesuitengasse, Feuer- und 
Amboßstraße für den Durchgangsverkehr genutzt, da 
viele Verkehrsteilnehmer die Neusser Str. meiden. 
Dies geschieht aus folgenden Gründen: 
• Verkehre von der Schmiedegasse Richtung Nor-
den meiden das Abbiegen auf die Neusser straße 
Neusser Straße aufgrund des Stopschildes und 
der Stadtbahnquerung. 
• Aufgrund der fehlenden Anbindung zwischen der 
Neusser Straße an den Gürtel 
• Der Supermarkparkplatz nördlich an der Jesuiten-
gasse/Mönchsgasse kann nicht über die Neusser 
Straße angefahren werden. 
Durch die aktuellen Baumaßnahmen zur Umgestaltung 
der Jesuitengasse wurde die Verkehrsbelastung negativ 
beeinflusst. Es ist zu erwarten, dass sowohl durch die 
Schule als auch das neue Wohnviertel (Simonsveedel) ein 
zusätzlich erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erwarten ist, 
da der zusätzlich zu erwartende Verkehr sich NICHT auf 
die Neusser Str. verlagern wird. 
In der Amboßstraße wird seit längerem eine Überschrei-
tung der Höchstgeschwindigkeit beobachtet, Der Gehweg 
 
teilweise 
 
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im 
weiteren Verfahren geprüft.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 15 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
wird als Fahrbahn mit genutzt, was zu einer Gefährdung 
der Fußgänger, u.a. der Schulkinder führt. 
Warum die Planungen der Entlastungsstrasse (Klarissen-
weg) nicht weitergeführt werden kann nicht nachvollzogen 
werden. Die Klagen der dortigen Anwohner - diese waren 
sich bei Zuzug der Situation bewusst! - dürften nicht zum 
Nachteil der Anwohner der Feuer und Amboßstr. werden. 
Es wird bezweifelt, dass realistische Daten über die aktu-
elle Verkehrsbelastung der Feuer- und Amboßstraße exis-
tieren und in Ihre Planungen eingeflossen sind.  
Eine gutachterliche Datenerhebung (besonders zu den er-
warteten Stoßzeiten) über einen repräsentativen Zeitraum 
wird empfohlen. 
13 Thema Umwelt, Verkehr, Friedhof, Nachhaltigkeit: 
Folgen Gründe werden gegen das Vorhaben, eine Ge-
samtschule in der Schmiedegasse zu bauen, vorgebracht: 
 
- Es passt nicht zum Konzept der Nachhaltigkeit, nicht auf 
bereits versiegelte Alternativflächen zurückzugreifen. Zu-
dem hat die gewählte Fläche nach Ihren eigenen Anga-
ben nicht die Idealmaße. 
- Die externe Ausgleichsfläche hat keinen direkten Nutzen 
für Anwohner, Tiere und Pflanzen. 
 
 
- Die Verkehrssituation im Bereich Schmiedegasse, Jesui-
tengasse und Merheimerstraße stellt im Berufsverkehr be-
reits jetzt ein Nadelöhr dar. 
- Die Beeinträchtigung durch Lärm- und Abgasemissionen 
würde stark zunehmen. 
- Die Zunahme des Verkehrs würde die Nutzung als Fuß-
gänger und Radfahrer stark einschränken. Der Bereich 
wird jetzt schon als Schleichweg benutzt, bei dem Tempo 
30 selten eingehalten wird. Eine Verkehrsberuhigung statt 
Verkehrsverdichtung wäre nötig. 
teilweise  
 
 
 
Kurzfristig verfügbare versiegelte Flächen dieser Größenordnung 
sind der Verwaltung nicht bekannt, die Flächengröße ist ausrei-
chend und aufgrund des Mangels an verfügbaren Flächen akzep-
tabel. 
Ein Anteil des Ausgleichs soll vor Ort erfolgen, beispielsweise 
durch das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und Dachbe-
grünung. Der externe Ausgleich soll nach Möglichkeit im Bezirk 
erfolgen. 
Die Verkehrssituation wird im Rahmen des Verkehrsgutachtens 
untersucht. 
 
Ein Lärmgutachten wird auf Grundlage des Verkehrskonzeptes 
erstellt. 
Auf Grundlage des Verkehrsgutachtens können gegebenenfalls 
notwendige Anpassungsmaßnahmen ermittelt und umgesetzt 
werden.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 16 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
- Es gibt kein konkretes Konzept für die Nachhaltigkeit des 
Gebäudes und Schulhofs (Begrünung des Gebäudes mit-
samt Dach und Fassade sowie des Geländes, recyclebare 
Module, unversiegelter Schulhof, nachhaltige Materialien, 
Sonnenpaneele, ...). 
- Die Versiegelung würde das Areal als Versickerungsflä-
che vernichten und zum Verlust von wertvollem Nieder-
schlagswasser führen. 
- Die geplanten schmalen Grünstreifen wären viel zu ge-
ring, um als Erholungsfläche zu gelten. Zudem wären sie 
nicht mit der ökologischen Wertigkeit der heutigen Freiflä-
che vergleichbar. 
- Der Friedhof stellt ein Landschaftsschutzgebiet mit altem 
Baumbestand dar, die bestehende Freifläche ist eine sinn-
volle Erweiterung für Flora und Fauna im Sinne der Nach-
haltigkeit (Vernetzung verschiedener Ökosysteme). 
- Die Freifläche ist die einzige große in der Umgebung für 
Erholung und Freizeitaktivitäten im Grünen. 
- Durch den Bau sowie den späteren Schulbetrieb würden 
die Friedhofsruhe (Störung von Beerdigungen, Trauer-
möglichkeiten) beeinträchtigt. Zudem würde die Nutzung 
als Anlage mit Parkcharakter zur Erholung stark beein-
trächtigt. 
 
 
 
 
- Auf dem Friedhof nisten u.a. wiederholt Waldkäuzchen, 
die als Brutareal reich strukturierte Landschaften benöti-
gen, in denen sich Wälder und Baumgruppen mit offenen 
Flächen abwechseln. Eine Bebauung des Geländes 
würde diesen Tieren und weiteren mit ähnlichen Bedürf-
nissen den benötigten Lebensraum nehmen. 
- In der Vorprüfung des Artenspektrums müssten im Sinne 
Die Planung befindet sich in einem frühzeitigen Stand. Eine For-
derung klimaaktiver und gestalterischer Maßnahmen kann im 
weiteren Bebauungsplanverfahren teilweise in die textlichen Fest-
setzungen aufgenommen werden, die Umsetzung erfolgt jedoch 
erst im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren. 
Sämtliches nicht verschmutztes Niederschlagswasser ist zu ver-
sickern, sofern dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffent-
lich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Die Versickerung 
des Niederschlagswassers ist im Bebauungsplan festzusetzen. 
Die Grünstreifen entlang der Verkehrsflächen gelten als Straßen-
begleitgrün und dienen vorrangig der Gestaltung und als Standort 
von Bäumen. Erholungsflächen für Spaziergänger befinden sich 
in unmittelbarer Nähe auf dem Friedhof und nördlich im Bereich 
des Ginsterpfades, Spielplatzflächen werden neu errichtet. Der 
Friedhof selber bleibt als Teil einer wichtigen vernetzenden Grün-
radiale im Kölner Stadtgebiet erhalten. 
Der Entfall der Grünfläche für Freizeitaktivitäten wird durch den 
neuen Spielplatz teilweise kompensiert, weitere Erholungsfunk-
tion bieten der Nordfriedhof für Spaziergänger sowie das nördlich 
angrenzende Ginsterpfadgelände. 
Lärmemissionen aus dem Schulbetrieb sind zu erwarten, aller-
dings ist Kinderlärm gesetzlich als sozialadäquat hinzunehmen. 
Durch eine abschirmende Gebäudestellung können die Emissio-
nen gegebenenfalls reduziert werden, dies kann jedoch erst im 
nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren geprüft und umge-
setzt werden. 
 
Es werden im weiteren Verfahren eine Artenschutzprüfung sowie 
ein Grünordnungsplan (GOP) erstellt und die Erkenntnisse sowie 
erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der vorhandenen Tiere 
und Natur im Umweltbericht zum Bebauungsplan-Entwurf zusam-
mengefasst. Auch nicht planungsrelevante Arten werden betrach-
tet.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 17 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
der Nachhaltigkeit auch nicht planungsrelevante Arten er-
fasst werden und in die Bewertung der Planung einflie-
ßen. 
 
 
14 Thema Merheimer Straße: 
Thematisiert wird die Umgestaltung der Merheimer 
Straße, bei der die bestehende Allee nicht mehr zum Par-
ken genutzt, sondern ausschließlich als Grünfläche erhal-
ten werden soll. Das Parallelparken soll dafür in beide 
Fahrtrichtungen ausgeweitet werden. 
Gleichzeitig soll eine Tiefgarage unter der Schule für Leh-
rer und Schüler entstehen. 
  
Hierzu werden folgenden Änderungen vorgeschlagen: 
  
Es bietet sich die Chance, dass die parkenden Autos der 
Merheimer Str. insgesamt in der Tiefgarage unter der 
Schule untergebracht werden. 
Sollte die Tiefgarage ausreichend Kapazitäten für Anwoh-
nerparkplätze bieten und über Zugänge sowohl von der 
Schmiedegasse als auch von der Merheimer Straße ver-
fügen, könnte auf das Parallelparken entlang der Straße 
gänzlich verzichtet werden. 
Stattdessen könnte ein baulich getrennter Fahrradweg in 
beide Richtungen errichtet werden, welcher eine sichere 
Trennung zwischen den verschiedenen Verkehrsteilneh-
mern ermöglicht. 
Der Grünstreifen in der Mitte könnte zudem verbreitert 
werden. 
  
Ein solches Konzept würde nicht nur die Parkplatzsitua-
tion entschärfen, sondern auch die Sicherheit der Rad-
wege, insbesondere für die Schüler, erhöhen. Darüber 
 
nein 
 
Die Planung für die Merheimer Straße ist abgeschlossen und 
durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Eine Tiefgarage unter 
der Schule würde sich vom Kosten/Nutzenverhältnis her im Ver-
gleich zur geplanten oberirdischen Lösung an der Merheimer 
Straße voraussichtlich nicht rechnen und stellt einen unverhält-
nismäßigen Aufwand dar. Auch könnte es zu Konflikten zwischen 
der Schulnutzung und den ständigen Zu- und Abfahrten kommen. 
Ob eine Mehrfachnutzung bauordnungsrechtlich der Schulnut-
zung zugeordnete Stellplätze möglich ist, müsste gegebenenfalls 
im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 18 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
hinaus könnte ein bezahltes Anwohnerparken in der Tief-
garage zur Finanzierung beitragen, wobei die Parkplatz-
kosten für Anwohner möglichst niedrig gehalten werden 
sollten. 
 
15 Thema Cellitinnenweg: 
Es wird gebeten, bei der Planung zu berücksichtigen: 
1. Die Zufahrt zu den beiden Stellplätzen vor dem Haus 
Schmiedegasse 40 h (Cellitinnenweg 3) soll unmittelbar 
von der öffentlichen Fahrbahn aus erfolgen, sodass das 
Grundstück auch für die Müllbehälter etc. genutzt werden 
kann. Kein Fahrrecht mehr für Dritte über das private 
Grundstück. 
 
2. Es wird ein Anfahren von schweren Fahrzeugen mit 
kurzen Wegen zur Müll-und Sperrgutentsorgung bzw. für 
Umzüge, Handwerker-Materialtransporte, Möbelanliefe-
rungen etc. vorgesehen.  
(Hintergrund: Nach Errichtung der gegenüber liegenden 
Häuser wurde eine hohe Böschung in der Mitte der Plan-
straße angelegt, über die ein - oft nicht benutzbarer - 
Trampelpfad in Verlängerung der Klosterfraugasse führt. 
Insofern steht der provisorisch ausgebaute städtische Teil 
des Celitinnenweges den Anwohnern im Süden des Celli-
tinnenwegs für Anlieferungen/Transporte jeglicher Art 
nicht zur Verfügung.   
 
3. Der Grünstreifen mit den zu großen und schadens-
trächtigen Pappeln + Wildwuchs vor unserer Privatstraße 
wird entfernt.  
 
4. Der Hausanschlusskanal erfolgt mittig der Straße, so 
dass die Anlieger nicht einseitig und unverhältnismäßig 
mit Kosten und Risiken belastet werden. 
 
 
teilweise 
 
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im 
weiteren Verfahren geprüft.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 19 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
16 Thema Verkehr: 
Hinsichtlich der Planung der Gesamtschule werden ext-
reme Bedenken in Bezug auf die Jesuitengasse geäußert, 
die dadurch mit einem noch höheren Autoverkehr belastet 
wird.  
Der extrem gestiegene Autoverkehr wird durch die Errich-
tung des Neubaugebiets Simonskaul noch weiter steigen. 
Eine weitere Steigerung durch Anfahrten zur Gesamt-
schule ist das für die Anwohner der Jesuitengasse nicht 
mehr nachvollziehbar.  
Es wird Unverständnis geäußert, warum keine Entlas-
tungsstraße geplant wird.  
Befürchtet werden Staus und Autoabgase sowie Lärm  
Die Nicht - Planung des Autoverkehrs bei der Schulbau-
planung ist nicht zu verstehen.  
Hierdurch ist die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger 
ebenfalls nicht mehr gegeben.  
Um Berücksichtigung der Jesuitengasse in der Planung 
wird gebeten. 
 
 
teilweise 
 
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im 
weiteren Verfahren geprüft. 
17 Thema Bäume/ Verkehr/ nachhaltige Bauweise: 
Es wird gewünscht: 
- den Baumbestand an der Klosterfraugasse soweit wie 
möglich zu erhalten. 
 
- Bäume und oder andere Pflanzen an der Jesuitengasse 
23-25 entlang zu pflanzen.  
 
 
 
 
- ein Einbahnstraßensystem mit Fahrraderlaubnis  
 
 
 
 
teilweise 
 
 
Die Bestandsbäume werden aufgemessen, die Prüfung, welche 
Bäume zum Erhalt festgesetzt werden können, erfolgt im weite-
ren Planverfahren. 
Straßenbäume werden in der Regel im Zuge der verkehrlichen 
Ausbauplanung mitgeplant, im Bebauungsplan werden zunächst 
die Straßenbegrenzungslinien festgesetzt. Bäume können zwar 
ebenfalls festgesetzt werden, sollten aber nicht fest verortet wer-
den, um eine ausreichende Flexibilität in der weiteren Planung zu 
gewährleisten. 
Ein Einbahnstraßensystem kann sowohl für die Klosterfraugasse 
als auch für die Jesuitengasse, die Ambossstraße als auch die 
Feuergasse im Rahmen des Verkehrsgutachtens geprüft werden,

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
- Klosterfraugasse nur Fuß-und Radweg  
- am Kreisel Schmiedegasse Merheimer Str. insgesamt 4 
Zebrastreifen. 
- an der Schule kein "kiss and ride" einrichten, sondern 
zwei Bushaltestelle. Je einen an der Schmiedegasse an 
der zukünftigen Gesamtschule und auf der anderen Seite 
der Schule an der Merheimer.  
Das hohe Verkehrsaufkommen durch die Elterntaxis 
würde den Verkehr lahmlegen, auch wenn dafür extra die 
Einbuchtungen auf dem Schulgelände gebaut werden 
würden.  
(Negativbeispiel Carl von Ossietzky Gesamtschule) 
- Schülertickets für die öffentlichen Verkehrsmittel für um-
sonst 
- die Schule mit besten klimatischen Möglichkeiten zu 
bauen z.B. mit Erdwärme. Diese kann im Sommer auch 
als Klimaanlage eingesetzt und als Kühlung genutzt wer-
den, ergänzend Nutzung nachhaltiger Baumaterialien etc. 
 
ebenso die Beschränkung der Klosterfraugasse auf den Fuß- und 
Radverkehr. 
Verkehrliche Verbesserungsvorschlägen sind im Verkehrsgutach-
ten zu prüfen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Schulneubau unterliegt den städtischen Energieleitlinien für 
öffentliche Gebäude. Dieser sieht beispielsweise eine Dämm-
standard vor, der nahe am Passivhausstandard liegt. 
 
18 
18.1 
Thema Gesamtschule 
Aufgrund des vom Rates der Stadt Köln am 9. Juli 2019 
ausgerufenen Klimanotstandes sollten die Gebäude in kli-
maneutraler bzw. ökologischer Bauweise errichtet wer-
den. Es wird erwartet, dass Begrünungen von Dächern 
und Fassaden sowie Ausgleichsmaßnahmen vor Ort im 
Hinblick auf das durch die Bauten beeinträchtigte Mikro-
klima erfolgen. 
 
ja Siehe Punkt Nr.17 
18.2 Thema Merheimer Straße: 
Die Merheimer Straße verläuft in Höhe der geplanten 
Baufläche verengt und verfügt nur über einen sehr schma-
len Gehweg. Als Ausweichstrecke zur hoch frequentierten 
Neusser Straße macht die Verengung auch baulich Sinn.  
 
teilweise 
 
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im 
weiteren Verfahren geprüft.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Doch wird mit dem Schulbetrieb ein verstärktes Aufkom-
men an Fahrzeugen erwartet. Zudem ist die Problematik 
der „Elterntaxis“ ist nicht geklärt.  
Die Problematik eines sicheren Schulweges über die Mer-
heimer Straße (Zebrastreifen?) ist ebenfalls nicht geklärt. 
Insgesamt sollte das bereits im Jahr 2013 genannte Ver-
kehrskonzept parallel zum Bauvorhaben und entspre-
chend der jetzigen verkehrlichen Situation erstellt und un-
ter öffentlicher Beteiligung präsentiert werden. 
 
 
18.3 Thema Spielplatz: 
Es wird angeregt, bei dem o. g. angemeldeten Bedarf die 
bereits vorhandenen Spielplätze in unmittelbarer bzw. mit-
telbarer Umgebung zu berücksichtigen und den neu ge-
nannten Bedarf zu hinterfragen. 
Zum einen gibt es den Spielplatz zwischen Roßbach-, 
Leuthen– und Neusserstraße (der sogenannte „Elefanten-
spielplatz“). Ein zweiter Spielplatz (mit zu sanierendem 
Bolzplatz) befindet sich in zwischen der Straße An den 
Kreuzmorgen und der Straße Am Tetzerkamp. 
Ein weiterer, neuer Spielplatz – wie in der Planung ange-
dacht – ist von daher nicht notwendig. 
 
 
teilweise Siehe Punkt 3.5 
Die Spielplatzfläche für das Pallenbergheim entfällt. 
18.4 Thema Einrichtungen und Größe des Areals: 
Angesichts der relativ kleinen Fläche, die für die Gesamt-
schule (Schulgebäude und Sporthalle, Zuwege, Schulhof, 
evt. Mensa) mit voraussichtlich rund 1000 Schülerinnen 
und Schüler vorgesehen ist, sollte die angedachten zu-
sätzlichen Nutzungen (Jugendzentrum und Spielplatz  
aufgegeben werden.  
Darüber hinaus wird die Gesamtschule als Ganztags-
schule bis in den Nachmittag hinein in Betrieb sein. Sicher 
teilweise Siehe Punkte 1.1 und 3.5 
 
 
 
 
 
 
Der Ganztagsbetrieb der Schule sowie die Nutzung der Sport-
halle durch Vereine ist vorgesehen

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
wird die Sporthalle auch für die Nutzung durch Vereine of-
fenstehen. 
Vor dem Hintergrund sollte dem Anliegen der Anwohnen-
den entsprochen werden, an einer ohnehin schon lärmfre-
quenten Straße eine Phase der relativen Ruhe im Tages-
verlauf zu haben. Dieses widerspricht der vorgestellten 
und von der Stadt beabsichtigten verdichteten Planung 
der Fläche südliche Schmiedegasse. 
 
 
 
Schulbauten dienen der Daseinsvorsorge und sind ein wichtiger 
Infrastrukturbaustein. Hinsichtlich des beschränkten Flächenan-
gebotes bietet die Entwicklung an der Schmiedegasse eine der 
wenigen Möglichkeiten, Fehlbedarfe auszugleichen. Dem Nutzen 
für die Allgemeinheit sollte dementsprechend hierbei ein höherer 
Stellenwert eingeräumt werden als dem Ruhebedürfnis Einzelner
, 
solange sich die Emissionen im gesetzlich zulässigen Rahmen 
bewegen. 
19 
19.1 
Thema E-Mobilität: 
Im Rahmen einer Neustrukturierung der Straßen sollte der 
steigenden e-Mobilität Rechnung getragen und Ladesäu-
len eingeplant werden. Des Weiteren wäre zu betrachten 
inwieweit die vorhandenen Tiefgaragen im Rahmen der 
Baumaßnahmen mit stärkeren Stromleitungen durch die 
Rheinenergie versorgt werden können. 
  
 
nein 
 
Die Einrichtung von E-Mobilitätsstationen ist nicht Bestandteil der 
Bauleitplanung und muss gegebenenfalls in separaten Verfahren 
mit Anbietern der E-Mobilität wie beispielsweise der Rheinenergie 
geprüft werden. 
19.2 Thema Parken: 
Die heutige großzügige Parkplatzsituation in der Straße 
sollte nicht im Übermaß beschnitten werden, damit Gäste 
auch noch mit dem PKW anreisen können. 
Um Langzeitparker zu umgehen könnte man die Parkzeit 
auf 3 Stunden begrenzen (mit Parkscheibe). 
 
 
teilweise 
 
Die Planung zur Merheimer Straße sieht eine Anzahl von Stell-
plätzen vor. Die Reduzierung von Parkdauern kann im Anschluss 
an den Umbau der Merhheimer Straße geprüft werden, ist aber 
nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. 
19.3 Thema Verkehr: 
Die aktuelle Zuwegung in das Gebiet Klarissenweg, Klos-
terfraugasse und Cellitinnenweg sollte erhalten werden, 
um die Schmiedegasse im Bereich der neuen Schule 
nicht im Übermaß zu strapazieren. 
 
teilweise 
 
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im 
weiteren Verfahren geprüft. 
19.4 Thema Verkehr: 
Der geplante Fußweg Pallenbergheim - Cellitinnenweg 
klingt zunächst sinnvoll, allerdings ist davon auszugehen, 
 
Kenntnisnahme

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
dass Schüler aus Bequemlichkeit die Abkürzung  Durch-
fahrt Cellitinnenweg 11- Parkplatz Restaurant Iva nehmen 
werden (bis dass die Gemeinschaft dort einen Zaun oder 
Tor anbringen würde). 
19.5 Thema Kosten: 
Es wird gehofft, dass die gesamte Baumaßnahme im 
Sinne der Anwohner so kosteneffizient wie möglich umge-
setzt und es nicht wie bei der Oper kostenmäßig aus dem 
Ruder laufen wird. 
ja Eine wirtschaftliche Umsetzung liegt auch im Interesse der Stadt 
Köln. 
20 Thema Besucherparken: 
Es wird gewünscht, dass in der der Straße, die renoviert 
wird, nur Parkplätze für die Besucher/Gäste gebaut wer-
den. 
 
teilweise 
 
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im 
weiteren Verfahren geprüft. 
21 Thema Verkehr/ Architektur/Sport/Schulbetrieb: 
-Keine Kiss&Ride-Zone, weil dadurch weitere Versiege-
lung nötig wird- 
stattdessen: 
Parken auf der Bezirkssportanlage oder in den Park-Ta-
schen am Friedhof. 
-Schulneubau als nachhaltiger Holzbau in C2C-Standard. 
-Außerhalb der Grundfläche des Schulgebäudes keine 
Versiegelung, naturnahe Gestaltung des Schulhofs. Ret-
tungswege so kurz wie möglich und in Rasen-Gitter-Stein-
Ausführung. 
-Ausrichtung eines Architekturwettbewerbes der den 
Schulbau als Übergang/Verbindung eines Ruheor-
tes(Friedhof) und einem belebten Stadtteil herstellt. 
-Rund um das Schulgebäude zwei unabhängig zu nut-
zende und abzuschließende Ringe mit Sport- und Ca-
listhenics-Geräten. 
Außen:außerhalb des Unterrichts:innerer Ring zur Schule 
geschlossen 
Innen+Außen: beide Ringe innerhalb während des Schul-
betriebs offen-nach außen abgeschlossen 
teilweise  
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im 
weiteren Verfahren geprüft. 
 
Notwendige Stellplätze müssen auf dem Grundstück des Vorha-
bens realisiert werden. 
Die Ausführungsmerkmale des Schulbaus werden in der Aus-
schreibung festgelegt, gleiches gilt für die Qualitäten der Außen-
raumgestaltung.  
 
 
Die Umsetzung der Schule erfolgt entweder durch ein Generalun-
ternehmen (GU) oder Totalunternehmen (TU). Bei beiden Varian-
ten wird direkt die wirtschaftlichste, qualitativste und kurzfristig 
umsetzbare Architektur angewandt.  
Dieses Vorgehensieht kein weitergehendes Qualifizierungsver-
fahren vor, aufgrund der Lage in einer denkmalgeschützten Um-
gebung kann eine Beratung des Siegerentwurfes im Gestaltungs-
beirat unter Einbeziehung der Denkmalpflege sinnvoll sein. 
Die Ausgestaltung der Schulhöfe ist Bestandteil der Hochbaupla-
nung. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und an 
die zuständigen Fachplaner weitergeleitet.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
-Verkehr:Schmiedegasse als Einbahnstraße vom Kreis-
verkehr Jesuitengasse an, Merheimer Straße ab Roß-
bachstraße als Sackgasse. Notwendig, da dieser Bereich 
unmöglich den Schulverkehr und den des neuen Wohnge-
bietes zwischen Simonskaul und Neusser Straße aufneh-
men kann. (siehe Anlage). 
 
 
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im 
weiteren Verfahren geprüft. 
 
 
21 
21.1 
Thema Standort 
ist an dieser Stelle nicht nachvollziehbar und wird abge-
lehnt; eine schlüssige Prüfung alternativer Standorte 
wurde nicht vorgetragen. Es bestehen größte Bedenken, 
wie eine drei- oder sogar vierzügige weiterführende 
Schule sich auf dem kleinen Areal einfinden soll. Die Flä-
che ist übersichtlich, d. h. man wird in die Höhe gehen 
müssen…  
Auch die direkte Nachbarschaft zum Friedhof gilt es zu 
beachten. Der Friedhof ist nicht nur ein Ort der Natur, der 
Ruhe und Entspannung und bewohnt von vielen Tieren, 
den es in seinem bestens gepflegten Zustand zu erhalten 
gilt, sondern er ist auch ein Ort der Andacht, des Glau-
bens, des Todes und der dazugehörigen Trauer, der als 
solcher bewahrt werden muss. Es wird keine allgemeine 
Vermüllung und/oder lärmende Schülergruppen auf dem 
Friedhof sowie Störung von Trauernden und Bestattungen 
gewünscht.  
 
teilweise  
Siehe Punkt 6.3 
 
Die Planung des Gebäudes ist eng mit der Denkmalpflege abzu-
stimmen, um eine verträgliche Einfügung des Baukörpers in 
seine Umgebung zu gewährleisten. 
 
 
Siehe Punkte 8.1 und 13 
21.2 Thema Parken: 
Die Parksituation wird sich weiter verschärfen. Besonders 
skeptisch wird die gesamte Parksituation rund um die 
Schule gesehen. So wurde mitgeteilt, dass die Parkplätze 
in der Mitte der Merheimer Str. komplett wegfallen sollen. 
Auch die Anzahl der Parkplätze in der Klosterfraugasse, 
dem Klarissenweg und dem Cellitinnenweg sollen redu-
ziert werden. Gleichzeitig wird der Bedarf an Parkplätzen 
durch die zunehmende Bebauung noch weiter steigen. 
 
teilweise 
 
Die Parkplätze auf der Merheimer Straße werden als Längspar-
ker entlang der Straße ausgerichtet und bleiben zu einem großen 
Teil in ihrer Anzahl erhalten. 
 
 
 
Jede Bebauung muss Stellplätze für ihre Nutzung nachweisen. 
Die Herstellung eigener Stellplätze ist verpflichtend, so auch für

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Statt weniger müsste zusätzliche Parkfläche geschaffen 
werden. Die ideologisch wünschenswerte Perspektive, 
dass wir in den nächsten Jahren die wegfallenden Park-
plätze nicht mehr benötigen, ist illusorisch. Ausweichen-
der Parkraum ist daher dringend einzuplanen.  
 
den Schulneubau.  
Die Stellplatzbilanz im Umfeld wird unter Berücksichtigung der 
Auslastung und der Verkehrsentwicklung weitergehend betrach-
tet. 
21.3 Thema Verkehr: 
Der „Durchstich“ der Nord-Süd-Verbindung für Auto- 
und/oder Rad- und Fußverkehr wird abgelehnt. Die bishe-
rige Straßenführung hat sich bewährt und sollte dringend 
beibehalten werden. Warum der Auto-Verkehr aus nördli-
cher Richtung nicht mehr wie bislang über die Jesuiten-
gasse abgewickelt werden und stattdessen durch ein klei-
nes Wohngebiet laufen soll, ist nicht nachvollziehbar, vor 
allem  bei Verlust einer Grünfläche mit altem Baumbe-
stand wäre dies ein fatales finanz- und umweltpolitisches 
Signal.  
Zu beachten ist die Einfädelung auf die Schmiedegasse 
insbesondere zu Stoßzeiten, beispielsweise durch die Ein-
richtung eines zweiten Kreisverkehrs. 
 
 
teilweise 
 
Ein Durchstich für den Durchgangsverkehr soll nicht erfolgen. Es 
wird geprüft, in welcher Form die Straßen Klosterfraugasse, Celli-
tinnenweg und Klarissenweg als Anliegerstraßen für den Autover-
kehr bestmöglich unter Berücksichtigung des Grünbestands er-
schlossen werden können. Der Kreuzungspunkt Klosterfrau-
gasse/Schmiedegasse wird im Zuge des Verkehrsgutachtens mit 
betrachtet. 
21.4 Thema Verkehr: 
Auch für eine reine Fahrrad- und Fußgängerstraße als 
Durchfahrt von der Ecke Klosterfraugasse / Cellitinnen-
weg wird keine Notwendigkeit gesehen. Sie darf nur um-
gesetzt werden, wenn sie kostengünstig umgesetzt wer-
den kann und das kleine „Wäldchen“ weitestgehend unan-
getastet bleibt. Aber auch hier würde sich die Frage der 
„Eingliederung“ und insbesondere der Überquerung der 
Schmiedegasse stellen. (Zebrastreifen?) 
 
 
Kenntnisnahme 
 
Eine ausreichende Fuß- und Radwegeerschließung in Nord-Süd-
richtung ist unabhängig von der Schulplanung aus Gründen der 
Verkehrssicherheit in den beengten Straßen nördlich der Schmie-
degasse sinnvoll. 
21.5 Thema Verkehr: 
Einen Fahrrad- und Fußgängerweg vom Pallenbergheim 
zum Cellitinnenweg wird abgelehnt. Schon jetzt kann man 
auf kurzem Weg über den Friedhof vom Pallenbergheim 
 
nein 
 
Wege durch Grünverbindung, besonders über Friedhöfe sind 
nicht als Schulwege ansetzbar. Wege in Grünflächen sind nicht

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
zur Schmiedegasse gelangen. Diese Abkürzung wird be-
reits von vielen rege genutzt. Ein zweiter Weg wird als 
nicht notwendig betrachtet. 
 
beleuchtet, Friedhöfe sind saisonal und Tageszeitlich unter-
schiedlich zugänglich. 
21.6 Thema betreutes Jugendwohnen: 
Die Einrichtung für betreutes Wohnen für Jugendliche 
wird grundsätzlich unterstützt. Bestehende „Ängste“ bzw. 
Sorgen von Anwohnern sollte durch gute Aufklärung ent-
gegengewirkt werden. Hier sollen keine potentiell gefährli-
chen, straffällig gewordene junge Menschen unterge-
bracht werden, sondern vor allem Kinder und Jugendliche, 
die vorübergehend oder auch für länger ein neues Zu-
hause benötigen, weil es im früheren Zuhause mit den El-
tern bzw. Sorgeberechtigten - aus welchen Gründen auch 
immer - nicht mehr klappt. 
Kenntnisnahme Die Errichtung des betreuten Jugendwohnens und dessen Bele-
gung sind nicht Teil des Bauleitplanverfahrens, im Bebauungs-
plan wird lediglich ein Baufenster für ein Gebäude in einem Allge-
meinen Wohngebiet gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) 
in maximal 2-geschossiger Bauweise festgesetzt. 
22 
22.1 
Thema Verkehr: 
Pallenbergheim – Cellitinnenweg 
Die Verbindung von Pallenbergheim und Cellitinnenweg. 
wird begrüßt. Diese ist unabdingbar, um SchülerInnen ei-
nen gefahrlosen Schulweg zur geplanten neuen Schule 
an der Schmiedegasse oder zur Grundschule an der Ni-
belungenstraße zu ermöglichen. 
b. Es wird jedoch den Plänen widersprochen, die eine 
Verkleinerung der zu den Häusern gehörenden Gärten o-
der das Fällen alter Bäume zur Folge hätten. Die Gärten 
und der Baumbestand sind ein wichtiger Teil der histori-
schen Pallenbergheim-Siedlung und sind daher unbedingt 
schützenswert. 
c. Es wird zudem der Planung eines Weges durch die In-
nenflache der Pallenberganlage als Zuweg zum neuen 
Fußgänger-, bzw. Fahrradweg widersprochen. Der Innen-
raum, der in den letzten Jahren durch Baumverlust und 
Klimawandel immer mehr gelitten hat, würde hierdurch 
noch mehr zu Schaden kommen. Eine Fläche, die ur-
sprünglich zur Erholung geschaffen wurde, würde zum 
 
Ja 
 
Die Wegeführung des Durchstichs soll möglichst entlang der vor-
handenen Gärten führen, Baumfällungen sollen vermieden wer-
den. Eine Wegeführung über die im Innenbereich des Pallenberg-
heims befindliche Grünanlage wird sowohl aufgrund der vorge-
brachten als auch aus denkmalpflegerischen Gründen nicht wei-
terverfolgt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Verkehrsweg werden. Die bestehenden Wege, die um 
den Innenhof herumführen, werden als ausreichend be-
trachtet. 
 
22.2 Thema betreutes Jugendwohnen: 
a. Man ist sich der Wichtigkeit solcher Einrichtungen be-
wusst.  
b. Es wird dennoch den Plänen, ein Wohnheim für Ju-
gendliche an diesem zentralen Standort der Anlage zu er-
richten, widersprochen. 
Da das Grundstück für das geplante Wohnheim so knapp 
bemessen ist –laut Plan gibt es auf dem Grundstuck kaum 
Raum für die Jugendlichen, sich außerhalb des Heim-Ge-
bäudes aufzuhalten– , werden Interessenkonflikte 
bei der Nutzung der Pallenbergheim-Innenflache befürch-
tet, sowie daraus folgend, persönliche Konflikte im Um-
gang mit den Jugendlichen.  
c. Es wird stattdessen vorgeschlagen, das Gelände bzw. 
das Gebäude des alten Kinderkrankenhauses an der Pal-
lenbergstrase für das geplante Wohnheim zu nutzen. Dies 
hätte auch den Vorteil, dass das Wohnheim bei eventuell 
zukünftig erhöhtem Bedarf leichter ausgebaut werden 
könnte, da der Platz bei weitem nicht so begrenzt ist, wie 
bei der ursprünglich geplanten Flache. Auch die Frage, 
warum ein derart großes Gebäude in Köln jahrelang unge-
nutzt bleiben kann, findet so eine gute Antwort. 
teilweise  
Siehe Punkt 21.6 
 
 
 
 
Die Freifläche für das betreute Jugendwohnen kann sich bei Be-
darf in Richtung Osten außerhalb des Neuaufstellungsbeereiches 
des Bebauungsplanes ausdehnen, da diese Flächen ebenfalls 
zum Stiftungsvermögen gehören. Konflikte mit Jugendlichen kön-
nen auftreten, deren Vermeidung ist Aufgabe der Träger der Ein-
richtung. Da es auch in anderen Wohngebieten betreutes Ju-
gendwohnen gibt, ist davon auszugehen, dass sich potentielle 
Probleme in einem handhabbaren Rahmen bewegen werden. 
Es soll dennoch geprüft werden, ob das betreute Jugendwohnen 
alternativ in ein Konzept für das leerstehende ehemalige Kinder-
krankenhaus einbezogen werden kann. 
22.3 Thema Spielplatz Pallenberganlage: 
a. Oftmals wird das Pallenbergheim von Besuchergruppen 
bei Veedelsführungen oder einzelnen Spaziergängern be-
sucht, die sich an der Schönheit und Einzigartigkeit der 
Anlage erfreuen. Die AnwohnerInnen des Pallenberg-
heims sind stolz drauf, Bewohner eines bedeutenden Köl-
ner Architekturdenkmals zu sein. 
Die AnwohnerInnen widersprechen daher dem Plan zum 
Bau eines Spielplatzes. 
teilweise  
Aus denkmalpflegerischer Sicht ist eine Spielplatznutzung nicht 
zulässig, aus diesem Grund wird der Innenbereich des Pallen-
bergheims aus dem Planbereich herausgenommen. Umgestal-
tungsmaßnahmen im Sinne der Anwohner sind gegebenenfalls 
mit der Denkmalpflege und dem Grünflächenamt der Stadt Köln 
abzustimmen.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Vielmehr wünschen sie sich, die Innenflachen weiterhin 
entsprechend der ursprünglichen Widmung und im Sinne 
des Denkmalschutzes zu nutzen: Begegnung und Erho-
lung für alle. Kinder sind natürlich auch willkommen! 
b. Die Innenflache des Pallenbergheims bildet seit über 
hundert Jahren nicht nur das bauliche Zentrum des En-
sembles, sondern ist bis zur Gegenwart vor allem Begeg-
nungsstätte der AnwohnerInnen sowie, teils mehrfach im 
Jahr, Austragungsort für Nachbarschaftsfeste (Sommer-, 
Oktober- und Adventsfeste). Die MieterInnen der Woh-
nungen am Pallenbergheim zahlen darüber hinaus über 
Ihre Nebenkostenabrechnung für die Pflege der Anlage. 
Es ist den AnwohnerInnen also ein besonders starkes An-
liegen, dass die Innenflache weiterhin in ihrem Sinne für 
diese Begegnungen genutzt werden kann. 
c. Mit dem Hinweis auf die Alterszusammensetzung der 
Anwohnerschaft ist festzuhalten, dass ein Spielplatz den 
Erfordernissen der AnwohnerInnen nicht entspricht. Im 
Umkreis von 500m sind darüber hinaus mehrere Spiel-
plätze vorhanden, die durch Instandsetzungsarbeiten si-
cherlich bestens angenommen würden (Elefantenspiel-
platz, Spiel- und Bolzplatz „An den Kreuzmorgen“, Spiel-
platz Pallenbergstraße). Im erweiterten Umkreis liegt der 
sehr großzügig angelegte Spielplatz an der Etzelstraße, 
außerdem besteht nördlich die Möglichkeit, in freier Natur 
zu spielen. 
Darüber hinaus war der Diskussionsbeitrag eines Teilneh-
mers am 2. September sehr inspirierend: Warum nicht die 
Schulgelände mit allen Platz und Spielmöglichkeiten bis 
abends für Kinder öffnen? 
d. In den letzten Jahren hat die Vegetation im Innenraum 
der Anlage sehr gelitten. Mehrere Jahrzehnte alte Baume 
wurden in den letzten Jahren gefällt bzw. sind abgestor-
ben und wurden nicht ersetzt. Gerade in den Hitzesom-
mern der letzten Jahre verwandelte sich die Rasenflache 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Siehe Punkt 6.7 
 
 
 
Nachpflanzungen sind nicht Teil des Bauleitplanverfahrens, die 
Vorschläge werden an das zuständige Grünflächenamt weiterge-
leitet.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
des Innenraums in eine ökologisch tote Fläche. Regelmä-
ßige „über-Pflege“ durch die Stadt Köln verstärkt diesen 
Effekt im Sommer (Rasenmähen und aussäubern der He-
cke. 
In den zunehmenden sogenannten „tropischen Nächten“ 
im Sommer sind die teils unzureichend isolierten alten Ar-
beiterwohnungen der Originalanlage dringend auf küh-
lende Luft von außen angewiesen. Der nordwestliche 
Teil des Innenraums der Anlage bildet aber Sommertags 
einen Hitzekessel, der auch nachts nur schwer abkühlt 
(große Rangierflache, parkende Autos, mangelnde Vege-
tation). Ein angelegter Spielplatz würde diesen klimaöko-
logischen Anforderungen nicht gerecht werden. 
Die AnwohnerInnen wünschen sich daher, auch in Hin-
blick auf den Klimawandel, die Flache wieder durch das 
Pflanzen mehrerer Bäume sowie weiterer ökologisch sinn-
voller Pflanzen zu einer echten grünen Lunge für die 
Anlage und das Veedel zu machen, um so auch weiterhin 
dem historischen architektonischen Konzept der „Garten-
stadt“ zu entsprechen. Dieser Wunsch ist auch im Sinne 
einer zukünftigen Anwohnergeneration in der Pallenberg-
heim-Siedlung. 
23 Thema Verkehr: 
Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Ökologische Ver-
kehrsclub Deutschland fordern dazu auf, in Bereichen von 
Schulen mit einem kritischen Aufkommen von Hol- und 
Bringeverkehren Schulstraßen mit temporären Durch-
fahrtsbeschränkungen einzurichten. In Schulstraßen wird 
zeitweise, vor allem morgens zu Schulbeginn, die Zufahrt 
zur Schule für den Autoverkehr gesperrt. 
Es wird deshalb darum gebeten, folgende Möglichkeiten 
zu prüfen: 
• Einrichtung einer Schulstraße 
• Beschränkung der Durchfahrt, insbesondere für LKW 
 
teilweise 
 
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im 
weiteren Verfahren geprüft.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
24 Thema Entsiegelung: 
Bezug genommen wird auf die Jesuitengasse, Ecke Kla-
rissenweg. Insbesondere der kleine Platz vor den Haus-
nummern 23-25 wurde im Zuge der Baumaßnahmen an 
der Jesuitengasse stark versiegelt. Es wird bemängelt, 
dass die großflächige asphaltierte Straße und die mit 
Pflastersteinen versiegelten Bürgersteige im Sommer er-
hebliche zusätzliche Wärme ausstrahlen. 
Es wird dringend eine Verbesserung/Ergänzung dieses 
Areals im Sinne von Klimaschutz und Lebensraumqualität 
gefordert. 
Gewünscht wird die Bepflanzung einer kleinen grünen 
Oase, in der auch das Regenwasser versickern kann. Fer-
ner würden Blumen und Sträucher einen natürlichen Le-
bensraum für Insekten bieten. 
positiven Nebenwirkungen: 
- Wild Parken wird verhindert 
- Wege für FußgängerInnen werden sicherer, freier sowie 
angenehmer 
-keine Poller und Findlinge müssen installiert werden  
lebende biotische Materialien statt inerte abiotische Mate-
rialien im Sinn des Klimaschutzes.  
 
teilweise  
Straßenbäume werden in der Regel im Zuge der verkehrlichen 
Ausbauplanung mitgeplant, im Bebauungsplan werden zunächst 
die Straßenbegrenzungslinien festgesetzt. Bäume werden eben-
falls festgesetzt, werden allerdings in der Regel allerdings mit ei-
nem gewissen Spielraum verortet, um eine ausreichende Flexibi-
lität in der weiteren Verkehrsplanung zu gewährleisten. 
 
25 Thema Verkehr: 
In dem vorläufigen Verkehrsleitplan wird übersehen, dass 
durch die geplante Streckenführung der Kreisel, Schmie-
degasse, Merheimer Straße und Jesuitengasse, der jetzt 
schon stark belastet ist, noch mehr belastet wird. Zur Zeit 
wird das neue Baugebiet Simonskaul mit mehreren 100 
Wohneinheiten gebaut, dieser zukünftige Verkehr würde 
zusätzlich auf den Kreisel zukommen. 
Es wird vorgeschlagen, die die bisherige Zufahrt Cellitin-
nenweg, Klosterfraugasse und Klarissenweg dort zu be-
lassen, wo sie sich bereits befindet, damit nicht alle Fahr-
zeuge noch zusätzlich zum Schulbetrieb über den Kreisel 
 
teilweise 
 
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im 
weiteren Verfahren geprüft. Eine Zufahrtsmöglichkeit von Norden 
kommend soll erhalten bleiben.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
und durch die Schmiedegasse fahren müssen. 
Auf diese Weise könnte man die geplante Verlängerung 
der Klosterfraugasse als reinen Fahrrad-und Fußweg aus-
bauen und eventuell auch versiegelte Fläche einsparen. 
Bemängelt wird die Zupflasterung an der Zufahrt Jesuiten-
gasse / Klosterfraugasse. Es wird gebeten, den Zustand 
im Zuge weiterer Arbeiten noch einmal zu ändern. 
26 Thema Schule/Architektur: 
Die Planung wird ausdrücklich begrüßt. Die zusätzlichen 
Schulplätze, die deutlich verbesserte Verkehrssituation, 
Spielplätze und Begrünung würden für eine klare Verbes-
serung an Lebensqualität bedeuten. Es wäre erfreulich, 
wenn die Umsetzung wie dargestellt im genannten Zeit-
raum erfolgen kann.  
 
Für den Schulneubau wird angeregt, auf Holzhybrid-Bau-
weise zu setzen und im Falle von Flachdächern wahl-
weise Dachbegrünung, PV oder eine Nutzung als zusätzli-
che Schulhoffläche vorzusehen. 
teilweise  
Die positive Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, eine 
zügige Umsetzung angestrebt. 
 
 
 
 
Die Hochbauplanung wird nach Rechtskraft des Bebauungsplans 
begonnen, Dachbegrünung und die Möglichkeit der Nutzung er-
neuerbarer Energien können allerdings bereits im Bebauungs-
plan festgesetzt werden. 
27 Thema Verkehr: 
Es wird als wichtig angesehen, den gesamten Straßenzug 
zwischen Schmiedegasse und Neusser Straße (Jesuiten-
gasse, Feuerstraße, Amboßstraße) in das Bebauungs-
planverfahren zu integrieren. Die StraßenKultur“, die Füh-
rung der Straßen insgesamt, mangelnde Zebrastreifen, 
mangelnde Begrünung oder kindgerechte Gestaltung wird 
als desolat empfunden. 
Die Feuerstraße ist Hauptverbindung zwischen der Halte-
stelle Mollwitzstraße und dem gesamten nördlichen Teil 
der Schmiedegasse und damit auch potenzieller Schul-
weg für die zukünftigen Schülerinnen und Schüler der 
neuen Gesamtschule.   
 
Man würde gerne näher mit der Bezirksbürgermeisterin 
über diese Frage in den Austausch kommen. 
 
teilweise 
 
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens ge-
prüft.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
28 Thema Verkehr: 
Es wird darum gebeten, ein Gutachten einzuholen, dass 
insbesondere zu den Stoßzeiten zwischen 7-9 Uhr und 
16-18 den Verkehr misst und bewertet. Eine Lösung, die 
die Straßen individuell und für sich betrachtet, wird für 
falsch erachtet. Es wird gefragt, warum bspw die Feuer-
straße und Ambossstraße mehr Verkehr aushalten sollten 
als der Klarissinnenweg. Sämtliche Straßengebiete und 
Wohnhäuser sind nicht für den vielen Verkehr gemacht, 
der dort hindurchfließt, im Moment aber hat der Klarissi-
nenweg eine Sonderstellung, die kritisiert wird. Ein Baum-
bestand kann nicht der Grund sein, gerade wenn es Mög-
lichkeiten der nachträglichen Begrünung gibt.  
Der Verkehr sollte über den Klarissinnenweg ebenfalls 
Richtung Schmiedegasse abfließen können, um so den 
Kreisel und die Verbindungsstraßen Amboss- und Feuer-
straße zu entlasten.  
 
teilweise 
 
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens ge-
prüft. 
29 Thema Verkehr: 
Es wird gefragt: 
-Ob es eine 30er Zone auf der Neusser Straße in Weiden-
pesch geben wird. 
(Erschließung der 30er Zone ab Bezirksrathaus bis zur 
Elefantenschule) 
 
- Ob die Parkplätze auf der Merheimer Straße wegfallen. 
(Sie sind unverzichtbar) 
teilweise  
 
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens ge-
prüft. 
 
 
 
Die Stellplätze werden umstrukturiert. 
30 
30.1 
Thema Versiegelung: 
Es wird dringend darum gebeten, bereits versiegelte Flä-
chen für den Schulbau zu nutzen. Es gibt diverse brachlie-
genden Flächen, z. B. großes leerstehendes Gebäude in 
der Pallenbergstr. 24 oder die ehemalige Hauptschule 
Paul-Humburg-Schule in Longerich. 
Die Grünfläche dient als Naherholungsgebiet für Hunde-
besitzer, Spaziergänger*innen und Kindern / Familien. Die 
Fußballtore werden viel genutzt. In Weidenpesch gibt es 
teilweise Siehe Punkte 6.2 und 6.7

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
viele Grünflächen, die nicht für Aktivitäten genutzt werden 
können, sodass jetzt schon viele Familien verständlicher-, 
aber unerlaubterweise, den Nordfriedhof für Freizeitaktivi-
täten nutzen (spazieren, Fahrrad und Inliner fahren, jog-
gen etc.). Dies wird sich nach dem Schulbau weiter ver-
stärken. Es wird vorgeschlagen, die Grünfläche in der 
Schmiedegasse als attraktive Freizeitfläche/Naherho-
lungsgebiet umzugestalten, beispielsweise mit Spiel- und 
Sportgeräten, Sitzbänken, Fußball- und Picknickwiese 
und mit dem größtmöglichen Erhalt der Wiesen und 
Baumbestände, vielleicht sogar Erweiterung des Baumbe-
standes. 
 
30.2 Thema Verkehr: 
Der Ausbau der Fahrradstraße zwischen der Schmiede-
gasse und der Klosterfraugasse wird befürwortet. Die Si-
tuation für Fahrradfahrende und Spaziergänger, insbeson-
dere wenn es Kinder sind, ist in Weidenpesch nicht gut. 
Ein Ausbau der Fahrradstraße könnte Weidenpesch dies-
bezüglich attraktiver und sicherer machen. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
30.3 Thema Einfügung Schulbau und Wertverlust: 
Für den Fall, dass der Schulbau bereits beschlossen ist 
und nicht mehr verhindert werden kann, folgende Anre-
gungen/ Fragen: 
Was bieten die Stadt den Anwohnerinnen der Schmiede-
gasse an, die dadurch einen Wertverlust ihrer Immobilie 
haben werden? 
Es wird gebeten beim Bau zu prüfen, ob das Schulge-
bäude statt zur Schmiedegasse hin, eher in Richtung Sü-
den/Nordfriedhof errichtet werden kann, damit die Anwoh-
ner nicht direkt das Schulgebäude vor der Haustür / den 
Balkonen haben sowohl aus ästhetischen Gründen als 
auch aus Gründen des Lärmschutzes. 
teilweise  
Die geplante Bebauung bewegt sich hinsichtlich der zu erwarten-
den Grund- und Geschossflächenzahl in einem üblichen städte-
baulich verträglichen Rahmen. Da es keinen pauschalen An-
spruch auf Nichtbebaubarkeit des eigenen Wohnumfeldes gibt, 
ist eine Entschädigung gesetzlich nicht vorgesehen. Ob die ge-
plante Schule und eine verbesserte Infrastruktur vor Ort tatsäch-
lich zu einem Wertverlust führt, ist spekulativ, auch eine Wertstei-
gerung könnte eintreten. 
Der Bebauungsplan weist ein Baufenster aus, in dem die zu ei-
nem späteren Zeitpunkt erfolgende Planung eingefügt werden 
kann. Eine genaue Anordnung des Baukörpers ist zum jetzigen 
Zeitpunkt aus Gründen der Flexibilität nicht vorgesehen. Eine Un-
tergliederung des Baufeldes in einen Streifen mit einer maximal

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Es wird darum gebeten, das Gebäude nicht höher als 
zwei Stockwerke zu bauen, da davon ausgegangen wer-
den muss, dass die Etagenhöhe bei Schulgebäuden deut-
lich höher ist als bei normalen Wohnhäusern. 
 
dreigeschossigen Bebauung zur Schmiedegasse hin und einer 
möglichen Viergeschossigkeit in Richtung Friedhof ist angedacht. 
Hierdurch ist bei einer höheren Hinterlandbebauung auch eine 
niedrigere Bebauung entlang der Schmiedegasse möglich, so-
lange weiterhin die benötigten Nutzflächen der Schule nachge-
wiesen können. 
31 Thema Verkehr: 
Wie bisher auch, sollte in Zukunft der Autoverkehr aus 
dem nördlichen Stadtgebiet über die Jesuitengasse ge-
leitet werden. Diese sollte weiterhin als Einbahnstraße 
ausgelegt sein. Die geplante Abbindung der Jesuiten-
gasse ist nicht zielführend. Vorteil: Kostenersparnis!  
 
Eine neue Planstraße 1 durch das bislang ausschließ-
lich den Anwohnern vorbehaltene Wohnareal Klarissen-
weg - Klosterfraugasse - Cellitinnenweg darf in der vor-
gelegten Form keinesfalls realisiert werden.  
Begründung:  
-Die Wohnqualität der Anwohner wird durch den entste-
henden Autoverkehr erheblich verschlechtert  
-Neue Flächen werden ohne großen Sinn/Mehrwert 
versiegelt  
-Kostenersparnis 
 
Eine Planstraße 2 im Verlauf der Cellitinnenstraße ist 
nicht erforderlich. Stattdessen kann hier die Straße als 
Anliegerstraße ausgebaut werden. Ein nötiger Fahrrad- 
und Fußgängerweg zu einem evtl. Jugendheim/Spiel-
platz in Richtung Pallenbergstraße kann dabei gut ein-
gebunden/angebunden werden.  
Vorteil auch hier: Keine weitere Versiegelung der Flä-
chen. Zudem erhebliche Kostenersparnis 
 
 
teilweise 
 
Eine Straße für den Durchgangsverkehr ist nicht vorgesehen, 
sondern eine Anliegerstraße in geringeren Ausmaßen als die ur-
sprünglich geplante Ortsdurchfahrt. Die teilweise Beschränkung 
auf einzelne Verkehrsarten wird im Zuge des Verkehrsgutachtens 
geprüft.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Sollte ein Durchgang, eine Durchfahrt vom Cellitinnen-
weg zur Schmiedegasse nötig sein, so sollte diese/r als 
reine Fahrrad- und Fußgängerstraße gestaltet werden. 
Vorteil dann: a) Deutlich weniger Versiegelung der Flä-
che b) Die bestehende Begrünung im Areal könnte in 
Teilen erhalten bleiben bzw. integriert werden.  
 
Um den Durchgangsverkehr im gesamten Wohngebiet 
etwas einzudämmen und auch für mehr Fahrradfreund-
lichkeit zu sorgen, wird vorgeschlagen, zumindest die 
Feuerstraße sowie die Amboßstraße zu Fahrradstraßen 
zu machen. 
32 Thema Verkehr:   
Die Feuerstraße soll eine Fahrradstraße werden, um so 
den Verkehr insgesamt zu beruhigen und zu strukturieren. 
Außerdem werden sichere Fußgängerüberwege und 
Fahrradwege benötigt. 
 
 
teilweise 
 
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens ge-
prüft. 
33 Thema Angebote für Kinder, Verkehr: 
Die Kinderfreundlichkeit im und um das Quartier Feuer-
straße/Amboßstraße/Jesuitengasse ist nicht gegeben, es 
gibt kaum Spielplätze, keinen Bolzplatz, keinen Basket-
ballkorb, keinen Platz für Kinder. Viele Straßen werden 
zum Teil trotz Tempo 30 deutlich zügiger befahren, in der 
Rushhour staut sich der Verkehr auf den Straßen.  
 
Frage: Stimmt es, dass die Gesamtschule Schule 7-zügig 
sein wird?  
Unabhängig davon werden viele Menschen und damit 
Verkehrsteilnehmer auf Straßen unterwegs sein, die dafür 
nicht ausgelegt sind.  
 
Beantragt wird ein Gutachten zur Verkehrssituation im 
Quartier und eine belastbare Prognose für die Situation, 
teilweise  
Der neue Spielplatz erweitert das Spiel- und Aufenthaltsangebot 
für Kinder im näheren Umfeld der Schmiedegasse. 
 
Geschwindigkeitsüberschreitungen sind ordnungsbehördlich zu 
kontrollieren und zu ahnden, sind jedoch nicht Bestandteil des 
Bebauungsplanverfahrens. 
 
Die Schule ist als vierzügige Gesamtschule geplant. 
 
 
 
 
 
Es wird ein Verkehrsgutachten erstellt, welches auf Grundlage ei-
ner Verkehrszählung und der durch die Planung zu erwartende

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
wie sie einmal sein wird unter Berücksichtigung des 
Wohnviertels Simonskaul. 
 
Gefordert wird weniger Verkehr, mehr Spielplätze, Bolz- 
und Basketballplätze sowie die frühzeitige Berücksichti-
gung einer durchdachten Verkehrslösung bei der Entwick-
lung des Schulstandorts. Geklärt werden sollen Fragen 
wie der Zugang KVB-Haltestelle Mollwitzstraße, welchen 
Weg nehmen die künftigen Schüler:innen bis zur Schule? 
Elterntaxis sollten nicht durch bauliche Maßnahmen unter-
stützt werden, da sie die Kinder nicht in ihrer Selbständig-
keit fördern?  
 
Es wird gebeten, die Verkehrspläne zu überdenken und 
unabhängige Gutachten erstellen zu lassen. 
 
Verkehrszunahme die zukünftigen Verkehre ermittelt. Hierbei 
werden alle notwendigen verkehrlichen Aspekte berücksichtigt. 
 
 
Stand Datum 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
    
34 N.N. möchte wissen, warum die Entscheidung einer 
Schulbauentwicklung auf den augenscheinlich kleinsten 
Schulstandort gefallen ist. Hier sei die Erschließung eng 
und Elterntaxis würden voraussichtlich zukünftig den Ver-
kehr lahmlegen. Andere Flächen beispielweise gegenüber 
der neuen Bebauung an der Simonskaul seien besser ge-
eignet. 
nein Größere Flächen stehen zurzeit nicht zur Verfügung, sollten sich 
hier weiter Entwicklungen abzeichnen werden diese für weitere 
Schulstandorte benötigt. 
3 N.N. fordert, an Stelle des Standorts Schmiedegasse eine 
Fläche hinter dem Dormagenstift als Schulstandort zu ent-
wickeln 
 
nein Die Fläche ist zurzeit nur über einen kleinen Feldweg zur errei-
chen, die Erschließung dementsprechend nicht ausreichend gesi-
chert. Größere Erschließungsmaßnahmen könnten nur über Pri-
vatgrundstücke erfolgen. Ob die Fläche zukünftig als Allgemeiner 
Siedlungsbereich im Regionalplan ausgewiesen wird, kann zum 
jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
36 N.N. fragt an, warum eine Fläche zwischen der Bebauung 
an der Neusser Straße und der Bezirkssportanlage Wei-
denpesch nicht weiter als Alternativstandort in Betracht 
gezogen werde. 
 
nein Siehe Punkt 5 
37 N.N. fragt an, ob das Schulgrundstück nicht mit einer öf-
fentlichen Grünfläche im Bereich der Kleingartenanlage 
nördlich der Scheibenstraße getauscht werden könne. 
 
nein Siehe Punkt 5 
38 N.N. fragt an, ob die Stadt auch in Betracht ziehe, beste-
hende Gebäude für eine Schulnutzung heranzuziehen 
und ob die kommenden geburtenschwachen Jahrgänge 
berücksichtigt würden. 
 
teilweise Siehe Punkt  
Die Bedarfszahlen wurden im Vorfeld statistisch erhoben. Prog-
nosen unterliegen naturgemäß Schwankungen, da unterschiedli-
che Faktoren auf das Bevölkerungswachstum einwirken, neben 
der Geburtenrate beispielsweise auch die Zu- und Fortzüge, die 
nicht immer prognostiziert werden können. 
39 N.N. fragt an, mit wie vielen Schülern gerechnet werden 
muss und ob der Schulstandort überhaupt noch diskutiert 
werden könne oder dieser bereits gesetzt sei. 
 
nein Für das Verkehrsgutachten wurde die Anzahl inzwischen konkre-
tisiert. Ausgegangen wird von 882 Schülern und 109 Mitarbeitern, 
also insgesamt ca. 1.000 Personen im Schulbetrieb. Die Turnhal-
lennutzung soll als  Versammlungsstätte  ausgerichtet werden. 
Aufgrund der Flächenknappheit soll die Schulplanung weiterver-
folgt werden, das Bebauungsplanverfahren ist jedoch ergebnisof-
fen durchzuführen. 
40 N.N. befürchtet, dass es durch die Schulnutzung zu einer 
Verlärmung und Vermüllung des Friedhofs kommt und 
wünscht sich Maßnahmen dagegen. 
 
teilweise Die Friedhofsnutzung ist nicht Gegenstand des Bauleitplanver-
fahrens. Durch eine geschickte Anordnung der Baukörper kann 
gegebenenfalls eine teilweise Lärmreduzierung durch Abschirm-
wirkung erzeugt werden, diese Maßnahmen können aber erst in 
der konkreten Schulbauplanung geprüft werden. 
41 N.N. fragt an, ob die Trauerhalle nicht zu nahe an Schule 
liegt und es eine Regelung geben wird, Schulpausenzei-
ten mit den Trauerfeiern abzugleichen. 
nein Die Trauerhalle liegt über 100 m vom geplanten Schulgrundstück 
entfernt, eine Strecke, die üblicherweise bei lärmintensiven Nut-
zungen in der der zu erwartenden Größenordnung ausreicht. 
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass das Schulgebäude sowie 
die bestehende Bebauung entlang der Schmiedegasse abschir-
mend wirken kann und Kinderlärm gesetzlich anderen Maßstä-
ben unterliegt als anderweitige Lärmarten..

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
42 N.N. empfindet den Schulbau als sehr massiv für das 
kleine Grundstück und befürchtet, dass der Friedhof als 
Ausweichgrünfläche durch die Schüler genutzt werden 
könnte. 
 
teilweise Siehe Punkte 30.3 und 8.1 
43 N.N. fragt an, wie hoch die Schule wird und wie weit ent-
fernt diese von der Wohnbebauung auf der gegenüberlie-
genden Seite der Schmiedegasse entfernt liegen wird. 
 
Kenntnisnahme Das Baugrundstück für die Schule wird zur Schmiedegasse hin 
maximal dreigeschossig, in Richtung Friedhof maximal vierge-
schossig festgesetzt. 
44 N.N. fragt an, ob die Turnhalle auch bis 10:00 Uhr für Ver-
eine genutzt werde und weist darauf hin, dass viele Schul-
neubauten nicht Klimaangepasst seien, Schulen sollten 
heute nicht mehr wie in den 70-ger Jahren gebaut wer-
den. 
 
Kenntnisnahme Siehe Punkte 17, 18.4 und 26 
45 N.N. bittet darum, die Schule nicht wie ein Bürogebäude 
aussehen zu lassen und regt an, einen Wettbewerb 
durchzuführen. 
 
Kenntnisnahme Siehe Punkt 17 und 26 
46 N.N. erkundigt sich, ob es möglich ist, den Schulhof auch 
für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, damit dieser 
nach Schulschluss beispielsweise für Fuß- und/oder Bas-
ketball genutzt werden kann. 
 
teilweise Ist zu prüfen. 
47 N.N. bittet darum, eine klimagerechte Schulhofgestaltung 
sowie einen klimagerechten Schulbau umzusetzen. 
 
Kenntnisnahme Siehe Punkte 17 und 26 
48 N.N. fragt, wie groß die Fläche für die Busvorfahrt ist und 
bittet darum, keine Elterntaxis zuzulassen und die Versie-
gelung der Fläche auf ein Minimum zu beschränken. 
 
Kenntnisnahme Ist zu prüfen. 
49 N.N. fragt an, wann Richtfest sei. 
 
Kenntnisnahme Geplant ist eine Inbetriebnahme im Jahr 2032.

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Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 Erschließung/Verkehr   
50 N.N. erläutert, dass sowohl die Amboss- als auch die Feu-
erstraße und die Jesuitengasse samt Kreisverkehr bereits 
zum jetzigen Zeitpunkt verkehrlich überlastet sind und die 
Fußwege in diesen Bereichen zu schmal seien. Aus die-
sem Grund sei es sinnvoll, diese Straßen in die zukünftige 
Verkehrsplanung einzubeziehen. 
 
Kenntnisnahme Ist zu prüfen. 
51 N.N. fordert, dass das derzeitige Erschließungssystem in 
der Klosterfraugasse über die Privaten Vorbereiche der 
Wohnbebauung erhalten bleibt und eine Durchfahrt für 
Fremdfahrzeuge nicht erfolgt. 
 
Kenntnisnahme Ist zu prüfen. 
52 N.N. weist darauf hin, dass eine Schließung des Cellitin-
nen- und des Klarissenwegs an der Jesuitengasse nicht 
zweckdienlich ist, da hierdurch Umwege über die Jesui-
tengasse, den Kreisverkehr und die Schmiedegasse ent-
stünden. Es wäre besser, die Durchfahrt zwischen Klos-
terfraugasse und Cellitinnenweg zu unterbinden. 
 
Kenntnisnahme Ist zu prüfen. 
53 N.N. fragt an, ob in diesem Fall auch an die Zufahrt der 
Rettungsdienste, Feuerwehr, Umzugswagen und der 
AWB gedacht wurde 
 
Kenntnisnahme Ist zu prüfen. 
54 N.N. fordert, die neue Erschließung über die Klosterfrau-
gasse nur für den Rad- und Fußverkehr freizugeben und 
möglichst viel Grün zu erhalten. 
 
Kenntnisnahme Ist zu prüfen. 
55 N.N. stellt die Durchwegung zwischen Pallenbergheim 
und Cellitinnenweg in Frage, hierdurch entfallen Stell-
plätze und es entstehen Mehrverkehre im denkmalge-
schützten Pallenbergheim. 
 
nein Die Durchwegung stellt ein Stück Stadtreparatur dar und entlastet 
sowohl den Friedhof als auch die Jesuitengasse in Form einer 
autofreien Durchwegung.

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Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
56 N.N. plädiert für den Durchgang am Pallenbergheim, da 
der Schulweg über den Verkehrskreisel auf der Schmie-
degasse sehr gefährlich sei. Er spricht sich für breitere 
Fußwege aus 
ja Siehe Punkt 55 
57 N.N. weist darauf hin, dass auch die neuen Bewohner an 
der Simonskaul zusätzliche Verkehre erzeugen werden, 
welche besser über die Neusser Straße abgewickelt wer-
den sollten. Auch die neu angedachten Radstreifen auf 
der Merheimer Straße könnten zu großen Konflikten mit 
dem Durchgangsverkehr führen, ein sicherer Schulweg 
müsse oberste Priorität haben. 
 
Kenntnisnahme Ist zu prüfen. 
58 N.N. fragt an, wie die Zeitschiene für den Ausbau der 
Klosterfraugasse / Cellitinnenweg und Klarissenweg aus-
sieht und ob diese Baumaßnahme nicht vorgezogen wer-
den könne. 
Kenntisnahme Ist zu prüfen. 
59 N.N. merkt an, dass der Verkehr auf der Schmiedegasse 
bereits heute zu einer Überlastung des Kreisverkehrs führt 
und das eine Erschließung der Schule über die Schmiede-
gasse deshalb ungünstig sei. Es wird angeregt, die Vor-
fahrt für Kiss- & Ride-Verkehre sowie den Bus an der Mer-
heimer Straße abzuwickeln oder erstere ganz entfallen zu 
lassen. 
 
Kenntnisnahme Ist zu prüfen 
60 N.N. fragt an, ob die Schule nicht die Stellplätze entlang 
der Schmiedegasse zwischen dem alten und neuen Fried-
hofsteil nutzen könnte. 
 
nein Vorhabenzugeordnete Stellplätze sind generell auf dem eigenen 
Grundstück nachzuweisen, eine Stellplatzreduzierung kann ledig-
lich über eine gute Nahverkehrsanbindung oder ein Mobilitäts-
konzept erfolgen. 
61 N.N. fragt an, ob in der Tiefgarage Stellplätze sowohl für 
Lehrer als auch für Schüler vorgesehen werden. 
 
Kenntnisnahme ja 
62 N.N. wünscht sich nach Möglichkeit eine autofreie Schule, 
zu der weder Lehrer noch Schüler oder Eltern mit dem 
Auto fahren. 
Kenntnisnahme Ist zu prüfen.

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Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 Umwelt/Natur   
63 N.N. fragt an, ob bei der Planung Umweltbelange wie bei-
spielsweise der Artenschutz berücksichtigt werden. 
 
ja Siehe Punkt 6.4 und 13 
64 N.N. möchte den Baumbestand gerne soweit wie möglich 
erhalten. 
 
ja Siehe Punkt 17 
65 N.N. fragt, ob die in der Planung dargestellten Bäume 
auch tatsächlich in dieser Form gepflanzt werden. 
 
ja Siehe Punkt 17 
 Sonstiges   
66 N.N. bittet darum, im neu gepflasterten Mündungsbereich 
Jesuitengasse/Klarissenweg noch Bäume zu pflanzen. 
 
Kenntnisnahme Ist zu prüfen 
67 N.N. fragt an, wie viele Jugendliche in der Betreuten Ju-
gendeinrichtung leben werden. 
 
Kenntnisnahme ca. 8 bis 10 
68 N.N. empfindet die Kombination von betreutem Jugend-
wohnen und einem Spielplatz als unpassend. 
 
teilweise Der Spielplatz im Pallenbergheim entfällt, der Innenhof wird aus 
dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen. 
69 N.N. erklärt, dass er den Erhalt des Karavanabstellplatzes 
bevorzugen würde. 
 
Kenntnisnahme Der Bebauungsplan setzt zunächst lediglich eine Baufläche inklu-
sive Erschließung und den städtebaulichen Kennzahlen fest als 
Angebot fest, die Nutzung als Karavanabstellplatz hat Bestands-
schutz. 
70 N.N. merkt an, dass sich Jugendliche häufig nicht ange-
messen benehmen und die Anwohner des Pallenberg-
heims eine solche Einrichtung nicht wollen. Auch werde 
der Friedhof mittlerweile für Freizeitaktivitäten zweckent-
fremdet, beispielsweise durch Fußballspiel auf den 
Kriegsgräbern. 
 
Kenntnisnahme Siehe Punkt 21.2

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
71 N.N. erklärt, dass im Pallenbergheim überwiegend ältere 
Menschen wohnen, die ihren Ruhestand genießen möch-
ten, ein Spielplatz und ein betreutes Jugendwohnen pass-
ten dort nicht hinein. 
 
Kenntnisnahme Siehe Punkte 21.6 und 22.2 
72 N.N. sieht betreutes Jugendwohnen an der vorgesehenen 
Stelle als kritisch an, da die Bewohner eventuell ein Si-
cherheitsrisiko in Bezug auf Kriminalität darstellen. 
 
Kenntnisnahme Siehe Punkte 21.6 und 22.2 
73 N.N. fragt an, ob es nicht sinnvoller wäre, das betreute Ju-
gendwohnen und den Spielplatz auf dem Grundstück des 
ehemaligen Kinderkrankenhauses an der Pallenberg-
straße unterzubringen, da dieses ohnehin seit Jahren leer 
steht. 
 
teilweise Ist ergänzend zu prüfen. 
74 N.N. fragt an, ob der Verwaltung bekannt sei, dass es an 
der Neusser Straße östlich des Plangebietes bereits einen 
großen Spielplatz gebe, den man zuvor aufwerten sollte. 
 
Kenntnisnahme Siehe Punkt 3.5 
75 N.N. schlägt vor, an Stelle des Spielplatzes im Pallenberg-
heim Aufenthaltsflächen für Ältere Personen anzubieten. 
 
teilweise Siehe Punkt 22.3 
76 N.N. kann die Bedenken gegen die Schule und das 
Wohnheim nicht nachvollziehen und sieht in der Planung 
viel Platz für Rad- und Fußgänger sowie viel Grün. 
 
Kenntnisnahme Siehe Punkt 26 
 Schriftlich während der Veranstaltung abgegebene St.   
77 N.N. wünscht sich so wenig Versiegelung wie möglich zur 
Abwasserversickerung bei Starkregen. Zum Erhalt des 
Stadtbildes sollte der Bau der Schule zur Schmiedegasse 
höchstens zweigeschossig ausgeführt werden. Es stellt 
sich die Frage, wie die Wertminderung der Eigentums-
wohnungen direkt gegenüber der Schule verrechnet wird. 
teilweise Siehe Punkte 30.3

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Zudem wird gefragt, warum an der Simonskaul ein kom-
plettes Wohnareal, welches ebenfalls nicht angeschlossen 
war und in einer Senke lag, bebaut werden, während auf 
der gegenüberliegenden Seite das städtische Grundstück 
nicht mit einem Schulkomplex bebaut werden kann. Hier 
sei eine ernsthafte Prüfung notwendig, zumal sich 
dadurch die Verkehrslage extrem entspannen würde. 
Weiterhin sei es angebracht, erneut eine Verkehrszählung 
am Kreisel Jesuitengasse / Schmiedegasse durchzufüh-
ren und auf den neusten Stand zu bringen. 
 
78 N.N. teilt mit, dass Anwohner des Cellitinnenwegs bisher 
nicht befragt wurden, dies auch nicht zu einem früheren 
Zeitpunkt.  
 
Kenntnisnahme Die Aussage wird zur Kenntnis genommen, die Abstimmung der 
finalen Ausbauplanung erfolgt durch das zuständige Fachamt. 
79 Merkt an, dass die Priorität auf der Förderung des Fuß- 
und Radverkehrs liegen sollte 
Der Durchgang zwischen Pallenbergheim und Cellitinnen-
weg wird befürwortet. Gewünscht wird möglichst viel 
Grün. Die Kompensation sollte möglichst vor Ort erfolgen. 
Die Schule sollte als Maßnahme für die Klimaneutralität 
ein Gründach erhalten und in einer klimagerechten Bau-
weise errichtet werden. Der Durchgang sollte nur für den 
Fuß- und Radverkehr möglich sein. 
 
Kenntnisnahme Ist zu prüfen. 
80 N.N. fragt an, warum nicht das ehemalige Kinderkranken-
haus als Jugendwohnheim genutzt werden kann. 
Die Anfahrt und Abfahrt zur Schule wird als Hauptproblem 
gesehen, es stellt sich die Frage, ob eine autofreie Schule 
denkbar wäre. Man freue sich sehr über eine Rad- und 
Fußwegeverbindung und befürworte diesen und den Bau 
der Schule. Breitere Fußwege entlang der Merheimer 
Straße wären toll. Es sollten keine alten Bäume gefällt 
werden. 
teilweise Siehe Punkt 22.2 
 
Für das Bebauungsplanverfahren wird ein Worst-Case-Szenario 
angesetzt, da eine autofreie Schule bisher nicht umgesetzt wurde 
und kein entsprechendes Betreiberkonzept vorliegt. Aus diesem 
Grund ist zunächst von einem üblichen Verkehrsverhalten der 
Schulnutzer auszugehen. Innovative Nutzungskonzepte für den 
Schulbetrieb müssen gegebenenfalls bei Inbetriebnahme der 
Schule umgesetzt werden.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Man habe völliges Unverständnis, warum ein Jugend-
wohnbau und ein Spielplatz zusammen geplant werden, 
hier sei zu erwarten, dass der Spielplatz nicht dem Bedarf 
der Jugendlichen entspricht. 
 
Der Baumbestand wird aufgenommen und nach Möglichkeit er-
halten. 
Der angedachte Spielplatz im Pallenbergheim entfällt. 
81 N.N. lehnt Kiss & Ride-Parkplätze ab, dagegen sollten an 
Merheimer Straße und Schmiedegasse jeweils eine Bus-
haltestelle eingerichtet werden und der Kreisel an der Je-
suitengassemit Zebrastreifen versehen werden. Ge-
wünscht wird eine Entsiegelung im Bereich der Jesuiten-
gasse 23-25 und das Anpflanzen von mindestens 2 Bäu-
men (Bereich Einmündung Jesuitengasse /Klarissenweg). 
In der Klosterfraugasse zwischen Jesuitengasse und 
Schmiedegasse sollte nur ein Rad- und Fußweg angelegt 
werden. Die Schule sollte nach aktuellen Klimastandards 
gebaut werden. 
 
Kenntnisnahme Ist zu prüfen. 
Siehe Punkte 24 
82 N.N. bittet darum, die Zufahrt zur Garage der Häuser Je-
suitengasse 23-29, die über den Klarissenweg anzufahren 
ist, nicht von der Jesuitengasse durch Poller abzuteilen. 
Die versiegelte Fläche im Dreieck Jesuitengasse/Klaris-
senweg und Häuser 23-29 sollte begrünt werden. 
 
Kenntnisnahme Ist zu prüfen. 
Siehe Punkt 24

Anlage 6 Vorentwurf Bebauungsplan

16 Zeichen

Ab 
 
 
Anlage 6

Anlage 2 Geltungsbereich

347 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Südliche Schmiedegasse
in Köln - Weidenpesch
0 10050 200 300 Meter

Anlage 3 Vorentwurfsbegründung

18427 Zeichen

Anlage 3 
Vorentwurfsbegründung 
B
ebauungsplan für die Errichtung einer Gesamtschule 
Arbeitstitel „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ 
1. Anlass und Ziel der Planung
A
ufgrund des  hohen Bedarfs an Sekundarschulplätzen in Köln, insbesondere auch im 
Stadtbezirk 5 (Nippes), soll die ehemalige Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs südlich der 
Schmiedegasse in Weidenpesch als Grundstück für künftige Schulbaumaßnahmen gesichert 
werden. Ergänzend soll auf dem Grundstück eine Fläche für einen Spielplatz ausgewiesen 
werden. 
Die zu überplanende Fläche liegt im Geltungsbereich des  bestehenden Bebauungsplanes 
Nr.66499.06.000. Dieser weist entlang der Schmiedegasse einen ca. 40 m tiefen Streifen als 
Mischgebietsfläche aus, während der südliche Teil der zukünftigen Schulbaufläche als 
öffentliche Grünfläche fest gesetzt ist. Die im Bestandsplan ebenfalls ausgewiesene 
Verkehrstrasse eines Bypasses zwischen Merheimer Straße und Jesuitengasse ist im Zuge 
des neuen Verkehrskonzept es für Weidenpesch obsolet geworden und wird ebenfalls 
überplant. 
Eine Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr soll die Schule in das bestehende Wegenetz 
einbinden und zugleich die gesamte Erschließung für den Fuß - und Radverkehr im Bereich 
der Merheimer Straße, Schmiede-, Klosterfrau- und Jesuitengasse sowie dem Clarissenweg 
verbessern. Es bietet sich an, in diesem Zusammenhang den nördlichen Abschluss der 
Merheimer Straße als Endpunkt der repräsentativen Allee vor dem Haupteingang des 
Nordfriedhofs neu zu gestalten.  Weiterhin wird ein neu entwickeltes  Erschließungskonzept 
nördlich der Schmiedegasse in die Bebauungsplanänderung aufgenommen und durch eine 
fußläufige Verbindung als Lückenschluss zwischen Celltinnenweg  und P allenbergheim 
ergänzt, über den zugleich ein neu ausgewiesenes Grundstück für betreutes Jugendwohnen 
erschlossen werden kann (Anlage 5, städtebauliches Gesamtkonzept). 
Im Zuge der Neuausweisung müssen nicht genutzte Flächen eines ortsansässigen 
friedhofsbezogenen Gewerbebetriebes auf dem Gelände der zukünftigen Schule erworben 
werden. Die Grundstücksverhandlungen mit dem Inhaber des B etriebes sollen kurzfristig 
abgeschlossen werden. 
2. Verfahren
D
er Bebauungsplan wird als Angebotsbebauungsplan im Vollverfahren durchgeführt. Da das 
Grundstück des Schulneubaus im Flächennutzungsplan der Stadt Köln teilweise als 
Grünfläche dargestellt ist, wird dieser im Parallelverfahren geändert. Dies wird dadurch 
ermöglicht, dass der Regionalplan diesen Bereich zukünftig ebenfalls als Allgemeinen 
Siedlungsbereich darstellen soll. 
3. Erläuterungen zum Plangebiet
3.1  Lage und Abgrenzung im Stadtgebiet 
Das Plangebiet befindet sich im linksrheinischen Stadtteil Köln-Weidenpesch. Das Plangebiet 
für die künftige Schulbaumaßnahme wird im Norden durch die Schmiedegasse, im Osten 
durch die Merheimer Straße und im Süden und Westen durch den Nordfriedhof begrenzt. Das 
Plangebiet wird nördlich der Schmiedegasse durch die neu geplanten Ers chließungsflächen 
der Klosterfraugasse und des Cellitinninenweg s ergänzt. Der Lückenschluss der

- 2 - 
 
Wegeverbindung zwischen Cellitinnenweg  und Pallenberg heim wird ebenfalls in den 
Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen. 
Das Plangebiet ist insgesamt ca. 47.335 qm groß. 
 
3.2 Bestandssituation / vorhandene Struktur  
Bis zu Beginn der 90-er Jahre war das Gebiet nördlich und südliche der Schmiedegasse durch 
Gartenbaubetriebe und Friedhofsgewerbeflächen geprägt. Insbesondere die heutige 
Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs war bis in die 70 -er Jahre großflächig mit 
Gewächshäusern belegt. Bei  Inkrafttreten des Bebauungsplans begann ein Zeitraum der 
Umstrukturierung insbesondere nördlich der Schmiedegasse. Hier wurden der neue 
Betriebshof wie auch die Aussegnungshalle des Nordfriedhofs, aber auch die Randbebauung 
der heutig en Klosterfraugasse , des Cellittinenwegs und der Mönchsgasse errichtet. 
Ursprünglich als neuer Hauptzugang zum nördlichen Teil des Friedhofs mit entsprechendem 
Friedhofsgewerbe angedacht, entwickelte sich dieser Bereich zu einem  überwiegend durch 
Wohnnutzung geprägten Gebiet. Die Umlegung auf Grundlage des Bebauungsplanes wurde 
für die Fläche südlich der Schmiedegasse abgeschlossen, die Umlegung nördlich der 
Schmiedegasse geriet jedoch durch Anwohnerklagen ins Stocken. Grund der Klage war, dass 
der geplante Entlastungsdurchstich zwischen Merheimer Straße und Jesuitengasse von den 
neuen Anwohnern abgelehnt wurde. Zur Schlichtung des Konflikts fasste die Bezirksvertretung 
Nippes den Beschluss, auf eine Verbindungsstraße zu verzichten und die Klosterfraugasse 
lediglich als Erschließungsstraße für das Wohngebiet auszubauen und die Straße an der  
Jesuitengasse abzubinden. Das z uständige Fachamt entwickelte daraufhin eine 
Entwurfsplanung, welche jedoch nicht den festgesetzten Straßenverkehrsflächen des 
bestehenden Bebauungsplans entspricht. 
 
3.3 Erschließung 
Aufgrund der Abweichung dieser neuen Erschließungsplanung von den Festsetzungen des 
Bebauungsplans wurde entschieden, diesen Bereich in den Geltungsbereich der 
Schulbebauungsplanung einzubeziehen, um die Umsetzung der Ausbauplanung der 
Verkehrsflächen sicherzustellen. Um die zukünftigen Schülerverkehre sicher abwickeln zu 
können, entwickelte die Verwaltung an Stelle der zuvor angedachten Straße eine Rad-  und 
Fußwegeverbindung zwischen Merheimer Straße und Jesuitengasse mit einer zusätzlichen 
Fuß- und Radwegeverbindung an das  Pallenbergheim, um die bisherigen Fußgänger - und 
Radverkehre über den Nordfriedhof umzulenken. 
Das Erschließungskonzept der Schule sieht für die Hol - und Brin gverkehre sowie die 
Erschließung mit Bus und Auto eine Erschließung parallel zu Schmiedegasse auf dem 
Schulgelände vor. Der ruhende Verkehr wird in einer Tiefgarage abgewickelt. D ie 
Radabstellanlagen befinden sich sowohl an der Schmiedegasse als auch im Bereich der 
denkmalgeschützten Friedhofseinfriedung an der Merheimer Straße. Wichtigste öffentliche 
Verkehrsmittel für die Abwicklung des Schülerverkehrs sind die Stadtbahn mit der Haltestelle 
an der Rossbachstraße in ca. 250 m Entfernung als auch die Bushaltestelle der Linie 140 in 
ca. 300 m Entfernung zum Schulgrundstück. 
 
3.4 Alternativstandorte 
Aufgrund der benötigten Flächengröße hat das städtische Grundstück ein 
Alleinstellungsmerkmal im Weidenpescher Umfeld. Die Fläche des Grundstücks beträgt 
inklusive Zufahrt ca. 16.500 m². Da keine zeitnah verfügbaren größeren Flächen in der 
näheren Umgebung  ermittelt werden konnten, auf denen entsprechendes Baurecht 
geschaffen werden kann, ist die ehemalige Erweiterungsfläche unverzichtbar, um die dringend 
benötigen Schulkapazitäten aufbauen zu können.

- 3 - 
 
4. Planungsvorgaben  
 
4.1 Regionalplan 
Der Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Köln, weist für das 
Plangebiet Großteils einen Regionalen Grünzug aus. Eine landesplanerische Anfrage für eine 
abweichende Nutzung ist notwendig. Der Regionalplanentwurf sieht eine zukünftige 
Darstellung des Plangebietes als allgemeinen Siedlungsbereich vor, sodass eine Abweichung 
der zukünftigen Ausweisung voraussichtlich entsprechen wird. 
 
4.2 Flächennutzungsplan  
Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Köln überwiegend als 
Grünfläche mit Signet „Friedhof“ dargestellt. Der südöstliche Teil sowie die nördlichen 
Verkehrsflächen sind teilweise als gemischte Baufläche und teilweise als Wohnbaufläche 
dargestellt. 
Da die Planung nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar ist, ist die Änderung des 
Flächennutzungsplanes erforderlich. 
Das Verfahren zur 200. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits 2018 eingeleitet 
und frühzeitige Beteiligungen der Öffentlic hkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange in 2019 durchgeführt. Am 30.01.2020 beschloss der 
Stadtentwicklungsausschuss unter Vorberatung des Ausschusses Schule und Weiterbildung 
sowie der Bezirksvertretung Nippes über die Vorgaben und das weitere Planungskonzept. 
Da sich die Planung seither weiterentwickelt hat, stimmt das damals beschlossene 
Planungskonzept zur 200. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht mehr vollständig mit 
den derzeitigen Planungsabsichten überein. Um die aktuellen Planungsziele zu 
berücksichtigen und planungsrechtlich vorzubereiten, ist es erforderlich, dass der 
Änderungsbereich der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes im Süden geringfügig 
erweitert wird,  um ein bestehendes Wohngebäude zu sichern. Hierfür wird im weiteren 
Verfahren die bislang als Grünfläche dargestellte Fläche künftig als Wohnbaufläche 
dargestellt. Darüber hinaus betreffen die wesentlichen Änderungen, dass die nördliche, als 
gemischte Baufläche beabsichtigte Flächendarstellung in Teilen und die südöstliche 
gemischte Baufläche wieder entsprechend der bereits gültigen Fassung als Wohnbaufläche 
dargestellt werden. 
 
4.3 Landschaftsplan 
Das Plangebiet berührt  im Bereich der Wegeverbindung zwischen Cellitinnenweg  und 
Pallenbergheim geringfügig den Geltungsbereich des Landschaftsplans.  
 
4.4 Bebauungsplan 
Für das Gebiet liegt aktuell Planungsrecht in Form des Bebauungsplans Nr.66499.06.000 vor. 
Dieser sieht für das Schulgrundstück einen ca. 40 m tiefen Mischgebietsstreifen entlang der 
Schmiedegasse sowie für den Rest des Grundstücks öffentliche Grünfläche vor. Der östliche 
Randbereich des Schulgrundstücks als auch die Klosterfraugasse sind als öffentliche 
Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Östlich des Schulgrundstücks ist ein Allgemeines 
Wohngebiet als auch eine kleinere Öffentliche Grünfläche festgesetzt. 
 
4.5 Städtebauliche Entwicklungskonzepte / Planungen 
 
4.5.1 Kooperatives Baulandmodell 
Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) -Richtlinie nicht 
zur Anwendung, da kein Wohnbauvorhaben mit mehr als 1.800 m² Geschossfläche Wohnenn 
begründet werden.

- 4 - 
 
4.5.2 Köln-Katalog 
Der „Köln-Katalog: Typologien für kompakte, nachhaltige und lebenswerte Quartiere“ ist vom 
Rat am 23.03.2023 beschlossen worden. Als städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 
6 Nr. 11 BauGB) wird der Köln-Katalog bei bebauungsplanrelevanten Vorhaben berücksichtigt, 
dies erfolgt unter dem Aspekt der Abwägung im Abgleich mit anderen Belangen (§ 1 Abs. 7 
BauGB). Der Köln-Katalog widmet sich einer der wesentlichen Herausforderungen der Stadt 
Köln: der nachhaltigen Siedlungsflächenentwicklung. 
 
Als Schlüsselprojekt der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ vertieft und konkretisiert 
der Köln-Katalog deren Leitsätze und Ziele. Er entwickelt anschauliche und flächensparende 
Quartierstypologien für die Zieldichten, die in der Stadtstrategie für neue Quartiere vorgesehen 
sind. Der Köln- Katalog empfiehlt dabei bestimmte, auf die unterschiedlichen Lagequalitäten 
der Innenstadt, inneren und äußeren Stadt  bezogene Dichtetypologien für künftige 
Wohnbauentwicklungen. 
 
Der Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse“ liegt in einem Bereich, der im Köln- Katalog 
der Inneren Stadt zugeordnet wird. Zur Bewertung von Mindest-Dichtewerten bei neuen 
Quartiersentwicklungen bedient sich der Katalog des Begriffs der Quartiersdichte, mit der das 
Verhältnis von Geschossfläche zur gesamten Quartiersfläche einschließlich der öffentlichen 
Flächen gemeint ist. Dabei wird für die Innere Stadt eine Quartiersdichte von 1,2 als Ziel 
angegeben. Diese Zahl ergibt sich aus der Gesamtgeschossfläche in Bezug auf die 
Gesamtquartiersfläche. Das Plangebiet ist jedoch bis auf vier kleinere Grundstücke sowie das 
Schulgrundstück bereits vollständig aufgesiedelt und überwiegend durch 1- 2-geschossige 
Gebäude geprägt. Der Angebotsbebauungsplan sieht für die durch Wohnnutzung geprägten 
Flächen die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet vor, ohne eine konkrete 
Geschossflächenzahl vorzugeben. Es wird eine Grundflächenzahl von 0,4 in Verbindung mit 
einer maximalen Geschossanzahl von II –  III festgesetzt. Diese Festsetzung entspricht dem 
bestehenden Planungsrecht des vorhandenen Bebauungsplans und wird in den neuen 
Bebauungsplan übernommen , dies auch, um den vorhandenen denkmalgeschützten 
Gebäuden in dies em Bereich Rechnung zu tragen . Durch den geplanten II I bis IV -
geschossigen Schulbau wird die Quartier sdichte tendenziell erhöht. Weitere 
Nachverdichtungsmöglichkeiten werden im Rahmen der Planung nicht gesehen. 
 
4.5.3 Masterplan Stadtgrün 
Der Masterplan Stadtgrün sieht in der ehemaligen Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs eine 
Fläche für Potentialgrün, allerdings in Konflikt mit der zukünftigen Regionalplanausweisung als 
Allgemeiner Siedlungsbereich. Ziel der Planung ist es, eine Mischung aus attraktiven Grün-  
und Erholungsflächen und der Schulnutzung zu erzeugen. 
 
5. Begründung und Planinhalte 
5.1  Konzeption 
Die städtebauliche Planung konzentriert sich zunächst auf das  neue Erschließungskonzept 
sowie auf die Festsetzung der Flächen für den öffentlichen Bedarf. Weiterhin werden 
Festsetzungen für geringe Nachverdichtungen im Bereich der bestehenden Wohnbebauung 
zwischen Schmiedegasse und Merheimer Straße getroffen als auc h En tsiegelungs- und 
Begrünungsmaßnahmen im öffentlichen Raum. 
 
5.2  Geplante Planinhalte (Festsetzungen nach § 9 BauGB)  
Die Festsetzungen sollen in der Form getroffen werden, dass das städtebauliche Konzept 
umgesetzt werden kann sowie die wesentlichen Belange berücksichtigt werden und sich das 
Vorhaben in die bestehende Bebauung und das hochwertige, denkmalgeschütz te und grüne 
Umfeld des Nordfriedhofs eingliedert.

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6. Kennzeichnung und nachrichtliche Übernahme 
 
6.1 Denkmalschutz 
Die nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Schutz gestellten Baudenkmäler in der 
Merheimer Straße 463, Merheimer Str. 465, Schmiedegasse 215 sowie die Einfriedung des 
Nordfriedhofs entlang der Merheimer Straße zwischen Nr. 463 u. 465 werden in den 
Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. Auf die an das Plangebiet angrenzenden 
Denkmäler wird in den textlichen Festsetzungen hingewiesen. 
 
7. Umweltbericht 
 
Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens wird eine Umweltprüfung nach den Vorgaben des 
Baugesetzbuches durchgeführt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in einem 
Umweltbericht beschrieben und bewertet. Dieser Umweltbericht wird Teil der Begründung zum 
Bebauungsplan. Folgende Belange werde dabei insbesondere untersucht: 
 
7.1 Artenschutz (wildlebende Tiere):  
Im Rahmen der Umweltprüfung wurde eine Artenschutzprüfung der Stufe II durchgeführt. Dazu 
werden Vogel - und Fledermausarten kartiert und die Auswirkungen des Schulneubaus 
prognostiziert sowie Vermeidungsmaßnahmen abgeleitet. Nach Umsetzung der 
Vermeidungsmaßnahmen verbleiben keine negativen Auswirkungen auf wildlebende Vogel - 
und Fledermausarten. 
 
7.2 Lärm:  
Zur Klärung der Verkehrslärmbelastung und der Lärmemissionen, die durch den Betrieb der 
Schule ausgelöst werden können, wird eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Die 
Lärmemissionen eines benachbarten Steinmetzbetriebes lösen keinen Immissionskonflikt mit 
der geplanten Schule aus. Ebenso werden die Immissionen aus dem Verkehrslärm auf den 
geplanten Schulstandort untersucht. 
 
7.3 Pflanzen, Biodiversität, Eingriffsregelung:  
Zu den Eingriffen in die vorhandenen Biotope und die zukünftigen Pflanzmaßnahmen auf dem 
geplanten Schulgelände wird ein Grünordnungsplan aufgestellt. Dieser betrachtet auch die 
Eingriffs- / Ausgleichsbilanz und eine möglicherweise notwendige externe Ausgleichsfläche. 
Gleichfalls wird der Baumbestand betrachtet und bewertet. 
 
7.4 Boden und Grundwasser:  
Eingriffe in den Bodenhaushalt und di e Verringerung der Grundwasserneubildung werden 
erfasst. Im Zuge der Planaufstellung wird geprüft, ob Maßnahmen zur Versickerung des 
Niederschlagswassers umsetzbar sind. Soweit möglich, werden auch Maßnahmen zur 
Ableitung von Niederschlagswasser aus Starkregenereignissen geprüft. 
 
7.5 Klimawandelfolgen (Hitze):  
Die Auswirkungen des zukünftigen Schulgebäudes auf das lokale Kleinklima werden 
abgeschätzt und es werden Minderungsmaßnahmen wie eine Begrünung von Freiflächen, 
auch durch Baumpflanzungen und Gebäudebegrünung geprüft. 
 
Weitere Umweltbelange  
werden im Verlauf des Bebauungsplan -Verfahrens betrachtet wie zum Beispiel der 
Klimaschutz und der Denkmalschutz: Das Schulbauvorhaben fällt unter den Anwendungsfall 
der städtischen Energieleitlinien für städtis che Gebäude. Im Plangebiet befinden sich neben 
dem Nordfriedhof inklusive Einfriedung weitere Baudenkmäler ebenso befinden sich 
geschützte Denkmäler an das Plangebiet angrenzend.

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Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3Absatz 2 BauGB (Veröffentlic hung) zu 
einem späteren Zeitpunkt des Bebauungsplan-Verfahrens werden der Umweltbericht und die 
Gutachten der Öffentlichkeit vorgelegt. 
 
8. Planverwirklichung 
8.1  Überplanungen/Bestandsschutz 
Die Verwaltung plant, das Schulgebäude spätestens bis 2032 zu errichten und in Betrieb zu 
nehmen. Der Ausbau der Verkehrsflächen südlich der Schmiedegasse soll möglichst zeitgleich 
mit der Errichtung der Schule umgesetzt werden, um einen reibungslosen verkehrlichen Ablauf 
sicherzustellen. 
 
8.2 Hinweise auf Fachplanungen (Ver-, Entsorgung) 
Die Erschließung des Plangebietes mit Wasser und Strom  erfolgt über die Schmiedegasse. 
Zudem soll in der Klosterfraugasse sowie in dem Verbindungsbereich zwischen 
Schmiedegasse und Merheimer Straße ein neuer Abwassersammler errichtet werden. 
 
8.3 Umlegung, Baulast 
Das Plangebiet befindet sich nördlich der Schmiedegasse in einem Umlegungsverfahren, 
welches aufgrund von Anwohnerklagen stockt. Dieses Verfahren soll auf Grundlage der 
abgestimmten Bebauungsplanvorgaben nach Rechtskraft fortgeführt und abgeschlossen 
werden. 
Im südlichen Bereich muss ein Grundstücksteil für die Schule erworben werden, die 
Verhandlungen sollen kurzfristig abgeschlossen werden. 
Aktuell liegen keine Baulasten auf dem Plangebiet. 
 
8.4 Sozialplan 
Durch das Vorhaben sind keine bestehenden Sozialwohnungen berührt. Im Bereich des 
Pallenbergstiftes wird ein Baugrundstück für betreutes Jugendwohnen vorgehalten. 
 
8.5 Kosten für Stadt Köln 
Der Stadt Köln entstehen Kosten für das Bebauungsplanverfahren, die Erschließung und die 
Errichtung der öffentlichen Einrichtungen wie Schule und Spielplatz. 
 
8.6  Städtebauliche Kennzahlen  
 
Plangebietsgröße 47.335qm 
Maß der baulichen Nutzung  
GRZ 0,4

Anlage 4 bestehendes Planungsrecht

77 Zeichen

Anlage 4
Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch
Bestehendes Planungsrecht

Anlage 5 Gesamtkonzept

278 Zeichen

Konzept Schulbauvorhaben „Südliche Schmiedegasse“
städtebauliches Gesamtkonzept mit Schulbaustudie
Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt
Steinmetz
Fahrrad-
Abstellanlage
betreutes Wohnen für 
Jugendliche
Spielplatz
Fahrrad-
Abst.
Sporthalle
Anlage 5
Kiss & Ride
Schule

Anlage 10 beabsichtigte Darstellung der Flächennutzungsplanänderung

690 Zeichen

W
M
W
 
 
M
M
WBGE
 
SO
Soziale Einrichtung
WB
WB
Anlage 10 
- aktualisierte beabsichtigte Darstellung (Stand Februar 2025) -
0 100 20050
Meter
1:5.000M.:
200. Änderung des Flächennutzungsplanes:
"Südliche Schmiedegasse" in Köln-Nippes
Legende
Änderungsbereich
Besonderes
Wohngebiet
Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Sonderbaufläche
Gewerbefläche
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Fläche für
Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
Alteneinrichtung
Dauerkleingärten
Friedhof
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Jugendeinrichtung,
Standort unbestimmt
Kindereinrichtung
Kindereinrichtung,
Standort unbestimmt
Kirche
Post
Pumpwerk
Schule
Spielplatz
Spielplatz, Standort
unbestimmt
Umspannwerk
W
M
WB
SO

Beratungsverlauf (3)

27.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0364/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
26.02.2025
Erstellt
30.01.2025 14:54