0364/2025
Bebauungsplanverfahren "Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch", Vorgabenbeschluss
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 0364/2025 Freigabedatum 26.02.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept "Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch" Anhörung der Bezirksvertretung Nippes (BV 5) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes sowie die Anpassung des Änderungsbereiches der 200. Flächennutzungsplanänderung und der beabsichtigten Nutzungsdarstellung. Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlagen 5 und 6 einen Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 8) zu berücksichtigen 2. beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches gemäß Anlage 2 3. beschließt bezüglich der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ die Anpassung des Änderungsberei- ches sowie die aktualisierte beabsichtigte Darstellung entsprechend des unter 1./2. be- schlossenen Planungskonzeptes/Bebauungsplan-Entwurfes (siehe Anlage 10) 4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschrän- kung zustimmt. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) -Begründung: Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 startete die neue Gesamtschule Nippes in einem be- stehenden Interimsgebäude im Bürgerpark-Nord. Als dauerhafter Standort soll die ehemalige Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs südlich der Schmiedegasse in Köln Weidenpesch bau- leitplanerisch entwickelt werden. Planungsrecht: Bebauungsplan: Die zukünftige Schulbaufläche befindet sich im Geltungsbereich des bestehenden Bebau- ungsplans 66499.06, welcher für das Schulgrundstück entlang der Schmiedegasse ein Misch- gebiet und im Hinterland öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ festsetzt. Weiterhin setzt der Bebauungsplan eine öffentliche Verkehrstrasse als Entlastungsstraße zwi- schen Merheimer Straße und Jesuitengasse fest (Anlage 4). Die ursprünglichen Festsetzungen werden aufgrund der neuen Anforderungen überplant. Die ehemalige Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs wird zukünftig in eine Fläche für den Ge- meinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ umgewandelt. Die Straßenverkehrsfläche soll zukünftig nicht als Entlastungsstraße, sondern im Bereich der Klosterfraugasse und dem Celli- tinnenweg nördlich der Schmiedegasse als reine Anliegerstraße ausgebaut werden. Südlich der Schmiedegasse wird diese Straße als Fuß- und Radwegeverbindung bis zur Merheimer Straße weitergeführt und dient zukünftig u.a. als weitere Erschließung des Schulgrundstücks. Weiterhin geplant ist eine Spielplatzfläche nördlich der Merheimer Straße sowie eine Fläche für betreutes Jugendwohnen südlich des Pallenbergheims. Ein ursprünglich angedachtes Ju- gendzentrum kann aufgrund einer Neuentwicklung im Neubaugebiet Simonskaul im Planbe- reich der Schmiedegasse entfallen. Flächennutzungsplan: Da die Planung nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar ist, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das Verfahren zur 200. Änderung des Flächennutzungs- planes wurde bereits 2018 eingeleitet und frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in 2019 durchgeführt. Am 30.01.2020 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss unter Vorberatung des Ausschusses Schule und Weiterbildung sowie der Bezirksvertretung Nippes über die Vorgaben und das weitere Pla- nungskonzept. Da sich die Planung seither weiterentwickelt hat, stimmt das damals beschlossene Planungs- konzept zur 200. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht mehr vollständig mit den Pla- nungsabsichten überein. Um die aktuellen Planungsziele zu berücksichtigen und planungs- rechtlich vorzubereiten, ist es erforderlich, dass der Änderungsbereich der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes im Süden geringfügig erweitert wird, um ein bestehendes Wohnge- bäude zu sichern. Hierfür wird im weiteren Verfahren die bislang als Grünfläche dargestellte Fläche künftig als Wohnbaufläche dargestellt. Darüber hinaus betreffen die wesentlichen Än- derungen, dass die nördliche, als gemischte Baufläche beabsichtigte Flächendarstellung in Teilen und die südöstliche gemischte Baufläche wieder entsprechend der bereits gültigen Fas- sung als Wohnbaufläche dargestellt werden. Das gesamte überarbeitete Konzept ist der An- lage 10 zu entnehmen. 3 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 02.09.2024 in Form einer Abendveranstal- tung in der Florianschule in Köln-Weidenpesch statt (Anlage 7). Neben den Stellungnahmen aus dieser Veranstaltung gingen 33 weitere Stellungnahmen seitens der Bürgerschaft ein. An- regungen und Bedenken wurden u.a. zu den Themen Schulstandort, Verkehr, Konflikte zwi- schen Schulnutzung und Bestandsbebauung sowie umwelt- und naturschutzrechtlichen Fra- gestellungen abgegeben. Die Stellungnahmen können den Abwägungstabellen aus den Anla- gen 8 bis 9 entnommen werden. Auf Grundlage der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Träger- und Behördenbeteiligung wurde die Planung überarbeitet und liegt als Vorentwurfsfassung bei (Anlage 6). Änderungen wurden bezüglich der genauen Lage der Verkehrsflächen, auch hinsichtlich einer besseren Anfahrbarkeit der Grundstücke im Cellitinnenweg, im Plan informell aufgenommen, ebenso wie eine weitere Grünfläche im Bereich der Einfahrt von der Jesuitengasse in die Klosterfraugasse. Die ursprünglich vorgesehene Jugendeinrichtung konnte aufgrund eines sich mittlerweile im Bau befindlichen Alternativbaus an der Simonskaul entfallen. Die Fläche für betreutes Jugendwohnen südlich des Pallenbergheims wurde entgegen negati- ver Stellungnahmen der Angrenzer als Angebotsfläche beibehalten, da ein vorgeschlagener Alternativstandort im ehemaligen Kinderkrankenhaus an der Pallenbergstraße aufgrund einer fehlenden verlässlichen Planung für diese Immobilie nicht garantiert werden kann. Auf diese Weise werden beide Möglichkeiten offengehalten. Baumstandorte wurden aufgrund von Befürchtungen des Eigentümers einer Einschränkung seiner vorhandenen Photovoltaikanlage und aus Gründen einer besseren Einsehbarkeit der Ein- und Ausfahrtbereiche an der Schmiedegasse versetzt. Die Möglichkeit einer Vorfahrt für Schulbusse und Hol- und Bringverkehre parallel zur Schmie- degasse wird weiterhin ermöglicht, da zum jetzigen Zeitpunkt von einer Reduzierung der übli- chen Schülerverkehre nicht gesichert auszugehen ist. Alternative Erschließungsvarianten kön- nen im Zuge der konkreten Schulbauplanung geklärt werden und sind weiterhin nicht ausge- schlossen. Weitere Anregungen und Bedenken werden im anschließenden Verfahrensschritt untersucht, Gutachten zu folgenden Belangen sind in Bearbeitung: -Verkehr, - Lärm, - Artenschutz -Eingriff/Ausgleich Bei Bedarf sind weitere Gutachten einzuholen. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Durch das Bauvorhaben der Schule werden zusätzliche Flächen versiegelt. Im Gegenzug werden durch die Verringerung der Straßenverkehrsflächen im Gegensatz zur ursprünglichen Verkehrsplanung weniger Fläche versiegelt und mehr Straßenbäume sowie Grünflächen an- gelegt. Dachflächenbegrünungen mindern versiegelungsbedingte Erwärmungen. Ergänzend werden zurzeit versiegelte Vorgartenbereiche planerisch teilweise als private Grünflächen festgesetzt, die bei einem Umbau für Flächen, die nicht für Stellplätze, Erschließungsanlagen und Müllabstellanlagen notwendig sind, zu entsiegeln und grünplanerisch zu gestalten sind. Diese Regelung ist nur bei einem Umbau der betroffenen Flächen anzuwenden, bestehende Vorgartengestaltungen genießen Bestandsschutz. 4 Sonstiges: Der im Aufstellungsbeschluss gefasste Geltungsbereich wird aufgrund der Einbeziehung der Verkehrsflächen nördlich der Schmiedegasse um diese zusätzlich zu überplanenden Flächen erweitert. Anlagen: Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Geltungsbereich Anlage 3: Vorentwurfsbegründung Anlage 4: bestehendes Planungsrecht Anlage 5: Gesamtkonzept Anlage 6: Vorentwurf Bebauungsplan Anlage 7: Niederschrift Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 8: Abwägung Öffentlichkeit Anlage 9: Abwägung Träger öffentlicher Belange Anlage 10: beabsichtigte Darstellung der Flächennutzungsplanänderung
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung fand in Form einer Öffentlichkeitsbeteiligung am 02.09.2024 als Abendveranstaltung statt. Zeitgleich bestand die Möglichkeit, die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (ww w.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 1
Anlage 11 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift BV 5, vom 27.03.2025 zu 0364-2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 28.03.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 34. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 27.03.2025 öffentlich 9.2.3 Städtebauliches Planungskonzept "Südliche Schmiedegasse in Köln- Weidenpesch" Anhörung der Bezirksvertretung Nippes (BV 5) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfes sowie die Anpassung des Änderungsbereiches der 200. Flächennutzungsplanänderung und der beabsichtigten Nutzungsdarstellung. 0364/2025 Frau Vogel begründet den vorliegenden Änderungsantrag der Grünen. Seitens von CDU und SPD werden die Kiss & Ride-Flächen befürwortet. Ansonsten befürchtet man ungeordnete Verhältnisse, weil Eltern ihre Kinder ohnehin mit dem Auto zur Schule fahren würden. Die Antragsteller verweisen darauf, dass mehr Straßen zu mehr Verkehr führen wür- den und die beiden vorgesehenen Kiss & Ride-Flächen zusätzliche Anreize für das Kiss & Ride-Unwesen und noch mehr Chaos schaffen. Diese müsse verhindert wer- den. Auf Wunsch von Herrn Müller wird getrennt über die einzelnen Punkte des Ände- rungsantrags abgestimmt. Punkt 1 des Änderungsantrags wird bei Enthaltung der PARTEI mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD und CDU beschlossen. Punkt 2 des Änderungsantrags wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU be- schlossen. I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Grünen Beschluss: Die Beschlussvorlage 0364/2025 wird um folgende Punkte ergänzt: 1. Die vorgesehenen Kiss & Ride-Flächen werden nicht umgesetzt. 2. Die neu geschaffenen Wegebeziehungen zwischen Pallenbergsiedlung, Jesuiten- gasse und Schmiedegasse sind nur für den Fuß- und Radverkehr durchgängig. Durch geeignete Maßnahmen (z.B. Poller) an geeigneten Stelen ist dafür zu sor- gen, dass kein Durchgangsverkehr für den motorisierten Individualverkehr ermög- licht wird. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU beschlossen. II. Abstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon- zeptes gemäß Anlagen 5 und 6 einen Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 8) zu berücksichtigen 2. beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches gemäß Anlage 2 3. beschließt bezüglich der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ die Anpassung des Änderungsberei- ches sowie die aktualisierte beabsichtigte Darstellung entsprechend des unter 1./2. be- schlossenen Planungskonzeptes/Bebauungsplan-Entwurfes (siehe Anlage 10). 3. Die vorgesehenen Kiss & Ride-Flächen werden nicht umgesetzt. 4. Die neu geschaffenen Wegebeziehungen zwischen Pallenbergsiedlung, Jesuiten- gasse und Schmiedegasse sind nur für den Fuß- und Radverkehr durchgängig. Durch geeignete Maßnahmen (z.B. Poller) an geeigneten Stelen ist dafür zu sor- gen, dass kein Durchgangsverkehr für den motorisierten Individualverkehr ermög- licht wird. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung von CDU und GUT & Klimafreunden einstimmig beschlossen.
Anlage 7 Niederschrift Öffentlichkeitsbeteiligung
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Die Oberbürgermeistenn 11.10.2024 Stadtplanungsamt Herr Schwark 61, 61/1 Telefon 0221 221 22810 Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus Telefax 0221 221 22810 50679 Köln NIEDERSCHRIFT über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch" Veranstaltungsort: Aula der Florianschule, Neusser Straße 605, 50737 Köln Termin: 02.09.2024• Beginn: 18:00 Uhr Ende: 20:30 Uhr Besucher: ■ circa 100 Bürgerinnen und Bürger TeilnehmerZ-innen: Vorsitzende: Frau Dr. Diana Siebert, Bezirksbürgermeister/in Nippes Verwaltung: Frau Klehr, Leiterin Planungsteam 612 Stadtplanungsamt Herr Schwark, Stadtplanungsamt, Bezirksplaner Stadtbezirk Nippes Herr Schüller, Stadtplanungsamt Niederschrift: Herr Schwark, Bezirksplaner Stadtbezirk Nippes /2 Anlage 7 Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch" -2 - Frau Dr. Diana Siebert, Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Nippes, begrüßt die anwe senden Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik. Sie stellt das Podium vor und erläutert den Ablauf der Veranstaltung und die Handhabung der Wortmel dezettel. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zwecks Protokollerstellung aufge zeichnet wird. Frau Klehr erläutert die Bedeutung und die Systematik eines Bebauungsplanverfahrens und erklärt die einzelnen Verfahrensschritte. Sie beschreibt den Beteiligungsschritt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3-1 Baugesetzbuch und weist auf die weitere Beteiligungsmög lichkeit im Zuge der Auslegung nach §3-2 Baugesetzbuch hin. Herr Schwark erläutert die Schulbedarfe für den Bezirk Nippes und den derzeitigen Stand der Flächenverfügbarkeit für die benötigten Schulformen und die hieraus resultierende Entschei dung für die ehemalige Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs als zukünftigen Schulstandort. Er erklärt die Planungskaskade der übergeordneten Planvorgaben durch den Regionalplan und den Flächennutzungsplan sowie den rechtskräftigen Bebauungsplan. Im Anschluss stellt er das neue Planungskonzept als Ausgangspunkt für die anschließende Diskussion vor. Er weist auf das Instrument der Abwägung in der Bauleitplanung hin und dass unterschiedliche Belange im Zuge des Verfahrens unter und gegeneinander abgewogen werden. Frau Klehr weist darauf hin, dass Redner, deren Wortbeiträge nicht aufgezeichnet werden sol len, dies bitte vorab kundtun sollen. Sie erklärt weiterhin, dass die sich auf den Stühlen befindli chen Beitragszettel alternativ zu den Wortmeldungen ausgefüllt und im Anschluss abgegeben werden können und eröffnet die Diskussion. (Der Übersichlichkeit halber werden die Beiträge inhaltlich und nicht im Wortlaut widergegeben sowie thematisch und nicht nach Zeitabfolge geordnet) Schule 1. N.N. möchte wissen, warum die Entscheidung einer Schulbauentwicklung auf den augen scheinlich kleinsten Schulstandort gefallen ist. Hier sei die Erschließung eng und Elterntaxis würden voraussichtlich zukünftig den Verkehr lahmlegen. Andere Flächen beispielweise ge genüber der neuen Bebauung an der Simonskaul seien besser geeignet. Herr Schwark erklärt, dass aufgrund der Vorgaben des Regional- und des Flächennut zungsplans nur eine sehr begrenzte Anzahl an Flächen mit einer ausreichenden Flächen größe überhaupt für eine Schulbebauung in Frage kommt. Ein Großteil dieser Flächen un terliegt weiteren Restriktionen wie den Vorgaben des Landschaftsplans oder einer ausrei chenden Zugänglichkeit der Flächen, die zum derzeitigen nicht überall gegeben ist. Da zu dem noch Flächen für weitere weiterführende Schulen gesucht werden, ist die Stadt für eine zeitnahe Umsetzung der Gesamtschule auf das Grundstück an der Schmiedegasse ange wiesen. 2. N.N. fordert, an Stelle des Standorts Schmiedegasse eine Fläche hinter dem Dormagenstift als Schulstandort zu entwickeln Herr Schwark erklärt, dass für diese Fläche derzeit keine gesicherte ausreichende Erschlie ßung besteht, da die Fläche durch Privatgrundstücke von der öffentlichen Erschließung ab geschnitten ist. 3. N.N. fragt an, warum eine Fläche zwischen der Bebauung an der Neusser Straße und der Bezirkssportanlage Weidenpesch nicht weiter als Alternativstandort in Betracht gezogen werde. - - /3 Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch" -3- Herr Schwark erklärt, dass diese Fläche nicht ausgeschlossen sei, es sich aber um ein Pri vatgrundstück handele, über das man zurzeit nicht Verfüge. Er weist darauf hin, dass zu dem noch weitere Grundstücke gesucht würden, um den fehlenden Schulbedarf im Bezirk zu decken. 4. N.N. fragt an, ob das Schulgrundstück nicht mit einer öffentlichen Grünfläche im Bereich der Kleingartenanlage nördlich der Scheibenstraße getauscht werden könne. Herr Schwark erläutert anhand des Regionalplans, dass in diesem Bereich eine Bebauung mit einem Schulgebäude aus planungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, da diese Flä che in einem regionalen Grünzug liegt, in welchem lediglich privilegierte Nutzungen wie bei spielsweise ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb zulässig sind. Frau Klehr erläutert ergänzend die Planungssystematik in der Stadtplanung. 5. N.N. fragt an, ob die Stadt auch in Betracht ziehe, bestehende Gebäude für eine Schulnut zung heranzuziehen und ob die kommenden geburtenschwachen Jahrgänge berücksichtigt würden., Frau Dr. Siebert erklärt, dass die Bezirksvertretung bereits die Verwaltung per Beschluss aufgefordert habe, zu prüfen, ob Bestandsgebäude für Schulen umgenutzt werden können, bevor neue Flächen versiegelt würden. 6. N.N. fragt an, mit wie vielen Schülern gerechnet werden muss und ob der Schulstandort überhaupt noch diskutiert werden könne oder dieser bereits gesetzt sei. Herr Schwark schätzt die Anzahl der zu erwartenden Schüler auf ca. 1.000 (Grundlage Machbarkeitsstudie 1.122 Schüler) und erklärt, dass es bereits Ratsbeschlüsse zu diesem Standort gibt und er aufgrund der dringend benötigten Schulplatzbedarfe nicht davon aus geht, dass dieser Standort noch einmal in Frage gestellt wird. 7. N.N. befürchtet, dass es durch die Schulnutzung zu einer Verlärmung und Vermüllung des Friedhofs kommt und wünscht sich Maßnahmen dagegen. Herr Schwark bestätigt, dass durch die Schule mit (aus gesetzlicher Sicht sozialverträgli chem) Lärm zu rechnen ist, dass jedoch darauf hingewirkt werden soll, durch eine sinnvolle Gebäudeanordnung die Abstrahlung der Emissionen einzudämmen. 8. N.N. fragt an, ob die Trauerhalle nicht zu nahe an Schule liegt und es eine Regelung geben wird, Schulpausenzeiten mit den Trauerfeiern abzugleichen. Herr Schwark zeigt anhand des Lageplans die Lage der Aussegnungshalle in Bezug zum Schulgrundstück und erklärt, dass diese Entfernung ausreichen sollte, um die Trauerfeiern nicht zu beeinträchtigen, insbesondere, da das Schulgebäude selber Lärm vom Schulhof abschirmen kann. 9. N.N. empfindet den Schulbau als sehr massiv für das kleine Grundstück und befürchtet, dass der Friedhof als Ausweichgrünfläche durch die Schüler genutzt werden könnte. 10. N.N. fragt an, wie hoch die Schule wird und wie weit entfernt diese von der Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden Seite der Schmiedegasse entfernt liegen wird. Herr Schwark erklärt anhand des städtebaulichen Konzeptes die Überlegung des Stadtpla nungsamtes, die Schule mit einem Vorplatz zu versehen, sodass ein ausreichender Abstand zu der bestehenden Wohnbebauung entsteht. Er erläutert, dass für die Machbarkeitsstudien zunächst eine dreigeschossige Bebauung zugrunde gelegt wurde, dass das Schulgebäude . /4 Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch" -4 in der konkreten Planung aber gegebenenfalls auch mit unterschiedlichen Gebäudehöhen geplant werden könne, um besser auf die örtlichen Gegebenheiten eingehen zu können. 11. N.N. fragt an, ob die Turnhalle auch bis 10:00 Uhr abends für Vereine genutzt werde und weist darauf hin, dass viele Schulneubauten nicht klimaangepasst seien, Schulen sollten heute nicht mehr wie in den 70-ger Jahren gebaut werden. Herr Schwark bestätigt die Turnhallennutzung durch Vereine. 12. N.N. bittet darum, die Schule nicht wie ein Bürogebäude aussehen zu lassen und regt an, einen Wettbewerb durchzuführen. 13. N.N. erkundigt sich, ob es möglich ist, den Schulhof auch für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, damit dieser nach Schulschluss beispielsweise für Fuß- und/oder Basketball ge nutzt werden kann. Herr Schwark erläutert, dass das Konzept der offenen Schulhöfe bereits an anderer Stelle erprobt wird und dass die Anregung für diesen Standort aufgenommen und geprüft werden kann, im Bebauungsplan allerdings hierzu keine Festsetzung erfolgt. 14. N.N. bittet darum, eine klimagerechte Schulhofgestaltung sowie einen klimagerechten Schulbau umzusetzen. 15. N.N. fragt, wie groß die Fläche für die Busvorfahrt ist und bittet darum, keine Elterntaxis zu zulassen und die Versiegelung der Fläche auf ein Minimum zu beschränken. Herr Schwark zeigt die Fläche im Lageplan. 16. N.N. fragt an, wann Richtfest sei. Herr Schwark teilt mit, dass die Schule im Idealfall und, falls es zu keinen Verzögerungen kommt, 2032 fertiggestellt sein soll. Erschließung/Verkehr 17. N.N. erläutert, dass sowohl die Amboss- als auch die Feuerstraße und die Jesuitengasse samt Kreisverkehr bereits zum jetzigen Zeitpunkt verkehrlich überlastet sind und die Fuß wege in diesen Bereichen zu schmal seien. Aus diesem Grund sei es sinnvoll, diese Stra ßen in die zukünftige Verkehrsplanung einzubeziehen. 18. N.N. befürwortet eine Abpollerung der Klosterfraugasse, findet eine Vorfahrt vor dem Schul gebäude aber ungünstig. 19. N.N. fordert, dass das derzeitige Erschließungssystem in der Klosterfraugasse über die Pri vaten Vorbereiche der Wohnbebauung erhalten bleibt und eine Durchfahrt für Fremdfahr zeuge nicht erfolgt. Herr Schwark erläutert, dass nach seiner Kenntnis die Planung für die Klosterfraugasse, den Cellitinnenweg und den Klarissenweg bereits seit längerem mit den Anwohnern vorab gestimmt wurde und in den Bebauungsplan mit aufgenommen wurde, um das Planungs recht an die neue Planung anzupassen. Diese sehe auch den Erhalt der privaten Vorberei che der vorhandenen Wohnbebauung vor. Z5 Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch" -5 20. N.N. weist darauf hin, dass eine Schließung des Cellitinnen- und des Klarissenwegs an der Jesuitengasse nicht zweckdienlich ist, da hierdurch Umwege über die Jesuitengasse, den Kreisverkehr und die Schmiedegasse entstünden. Es wäre besser, die Durchfahrt zwischen Klosterfraugasse und Cellitinnenweg zu unterbinden. Herr Schwark zeigt sich für diesen Vorschlag offen und erklärt, dass er diesen den zustän digen Fachämtern zur Prüfung vorlegen wird. 21. N.N. fragt an, ob in diesem Fall auch an die Zufahrt der Rettungsdienste, Feuerwehr, Um zugswagen und der AWB gedacht wurde Herr Schwark erwidert, dass dies ein wichtiger Aspekt bei einer Änderung der Verkehrsfüh rung sei und zu Umplanungen beispielsweise der Wendebereiche führen könnte. Denkbar sei aber eventuell auch eine einfache Lösung durch herausnehmbare Polier, um die Durch fahrt für die Rettungsfahrzeuge und die AWB sicherzustellen. Diese Fragen müssten in der weiteren Planung mit den Fachämtern geklärt werden. 22. N.N. fordert, die neue Erschließung über die Klosterfraugasse nur für den Rad- und Fußver kehr freizugeben und möglichst viel Grün zu erhalten.. Herr Schwark nimmt diesen Vorschlag zur Abstimmung mit den Fachämtern auf. 23. N.N. stellt die Durchwegung zwischen Pallenbergheim und Cellitinnenweg in Frage, hier durch entfallen Stellplätze und es entstehen Mehrverkehre im denkmalgeschützten Pallen bergheim. Herr Schwark erläutert, dass diese Durchwegung einer Verbesserung der Fuß- und Rad wegeverbindung zwischen den nördlichen Wohngebieten und der neuen Schule, aber ins gesamt auch der Durchlässigkeit im Wohngebiet dient, welches zurzeit eine starke Barriere wirkung in Nord-Süd-Richtung hat. Momentan ist ein Durchwegung lediglich über die Jesui tengasse mit schmalen Gehwegen im Osten sowie dem Friedhof im Westen möglich, beides Wegeführungen, die für eine Abwickelung der Schülerverkehre in diesem Bereich subopti mal sind, da der Friedhof nicht immer zugänglich und die verkehrliche Situation auf der Je suitengasse auch durch die Einbahnstraßensituation für den Radverkehr ungünstig ist. Die Durchwegung zwischen Pallenbergheim und Cellitinnenweg stellt hierzu eine verkehrssi chere Alternative nicht nur für die Schülerverkehre dar und ermöglicht den Anwohner, schneller die Merheimer Straße im Süden oder den Ginsterpfad im Norden zu erreichen. 24. N.N. plädiert für den Durchgang am Pallenbergheim, da der Schulweg über den Verkehrs kreisel auf der Schmiedegasse sehr gefährlich sei. Er spricht sich für breitere Fußwege aus. 25. N.N. weist darauf hin, dass auch die neuen Bewohner an der Simonskaul zusätzliche Ver kehre erzeugen werden, welche besser über die Neusser Straße abgewickelt werden soll ten. Auch die neu angedachten Radstreifen auf der Merheimer Straße könnten zu großen Konflikten mit dem Durchgangsverkehr führen, ein sicherer Schulweg müsse oberste Priori tät haben. 26. N.N. fragt an, wie die Zeitschiene für den Ausbau der Klosterfraugasse / Cellitinnenweg und Klarissenweg aussieht und ob diese Baumaßnahme nicht vorgezogen werden könne. Herr Schwark erläutert, dass der Zeitpunkt des Ausbaus aufgrund der Priorisierung bei den Fachämtern zurzeit nicht vorhergesehen werden kann. 27. N.N. fragt an, wie die Zeitschiene für den Ausbau der Merheimer Straße geplant ist und ob die Stellplätze in der Mittelachse entfallen sollen. /6 Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch" -6- Herr Schwark erklärt, dass zunächst ein Sammler durch die Stadtentwässerungsbetriebe gebaut werden muss, bevor die Straße umgebaut wird und rechnet mit einem Zeitraum von etwa 4-5 Jahren. 28. N.N. merkt an, dass der Verkehr auf der Schmiedegasse bereits heute zu einer Überlastung des Kreisverkehrs führt und das eine Erschließung der Schule über die Schmiedegasse deshalb ungünstig sei. Es wird angeregt, die Vorfahrt für Kiss- & Ride-Verkehre sowie den Bus an der Merheimer Straße abzuwickeln oder erstere ganz entfallen zu lassen. Herr Schwark erläutert, dass die Verkehrsflächen entlang der Merheimer Straße ausrei chend Potential für eine Bushaltestelle haben sollte und die Notwendigkeit einer Vorfahrt auf dem Schulgrundstück kritisch überprüft werden kann. Allerdings werde seitens der Fachäm ter regelmäßig eine Abwicklung der Hol- und Bringe-Verkehre auf dem Schulgrundstück und nicht im öffentlichen Raum gefordert. 29. N.N. fragt an, ob die Schule nicht die Stellplätze entlang der Schmiedegasse zwischen dem alten und neuen Friedhofsteil nutzen könnte. Herr Schwark erwidert, dass notwendige Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachge wiesen werden müssen und die Stellplätze entlang des Friedhofs diesem zugeordnet sind. 30. N.N. fragt an, ob in der Tiefgarage Stellplätze sowohl für Lehrer als auch für Schüler vorge sehen werden. Herr Schwark erwidert, dass dies der Fall sei. 31. N.N. wünscht sich nach Möglichkeit eine autofreie Schule, zu der weder Lehrer noch Schü ler oder Eltern mit dem Auto fahren. Umwelt, Natur. 32. N.N. fragt an, ob bei der Planung Umweltbelange wie beispielsweise der Artenschutz be rücksichtigt werden. Herr Schwark weist darauf hin, dass im Zuge des Bebauungsplanverfahrens alle relevan ten Umweltbelange gutachterlich ermittelt und bewertet werden und Eingriffe ausgeglichen werden müssen, entweder im Plangebiet selber oder, falls dies nicht vollständig möglich sei, auch an anderer Stelle. 33. N.N. möchte den Baumbestand gerne soweit wie möglich erhalten. Herr Schwark erläutert, dass die Vegetation, insbesondere schützenswerte Bäume, aufge messen und soweit wie möglich in der Planung berücksichtig werden. 34. N.N. fragt, ob die in der Planung dargestellten Bäume auch tatsächlich in dieser Form ge pflanzt werden. Herr Schwark erklärt, dass es zwei Möglichkeiten gibt, im Bebauungsplan Baumpflanzun gen festzusetzen, zum einen als Einzelbäume, zum anderen als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern. Je nach Situation sind beide Möglichkeiten denkbar, entlang der Allee beispielsweise als Baumreihe in Form von Einzelbäumen, im Bereich vorhandener Gehölzgruppen als Flächenfestsetzung.- /7 Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch" -7 35. N.N. bittet darum, im neu gepflasterten Mündungsbereich Jesuitengasse/Klarissenweg noch Bäume zu pflanzen. Herr Schwark weist darauf hin, dass vor neuen Baumpflanzungen zunächst die genaue Lage des zukünftigen Sammlers ermittelt werden müsse, da dieser nicht überpflanzt werden kann. Sonderthema Pallenbergheim, (Durchwegung, Spielplatz und betreutes Jugendwohnen) 36. N.N. fragt an, wie viele Jugendliche in der Betreuten Jugendeinrichtung leben werden. Herr Schwark beziffert die Zahl zwischen 8 und 9 Jugendlichen. 37. N.N. empfindet die Kombination von betreutem Jugendwohnen und einem Spielplatz als un passend. Herr Schwark erläutert, dass der Spielplatz nicht für die Jugendlichen vorgesehen sei, wenn er denn umgesetzt werde, sondern als öffentlicher Spielplatz für die Umgebung insge samt. , 38. N.N. erklärt, dass er den Erhalt des Karavanabstellplatzes bevorzugen würde. 39. N.N. merkt an, dass sich Jugendliche häufig nicht angemessen benehmen und die Anwoh ner des Pallenbergheims eine solche Einrichtung nicht wollen. Auch werde der Friedhof mittlerweile für Freizeitaktivitäten zweckentfremdet, beispielsweise durch Fußballspiel auf • den Kriegsgräbern. 40. N.N. erklärt, dass im Pallenbergheim überwiegend ältere Menschen wohnen, die ihren Ru hestand genießen möchten, ein Spielplatz und ein betreutes Jugendwohnen passten dort nicht hinein.•. 41. N.N. sieht betreutes Jugendwohnen an der vorgesehenen Stelle als kritisch an, da die Be wohner eventuell ein Sicherheitsrisiko in Bezug auf Kriminalität darstellen. Herr Schwark erklärt, dass man diesen Einwand sehr ernst nimmt, dass aber zu überlegen sei, ob eine Verortung der Jugendlichen in der Siedlung nicht auch hilfreich sein könnte, um diese besser zu integrieren. 42. N.N. fragt an, ob es nicht sinnvoller wäre, das betreute Jugendwohnen und den Spielplatz auf dem Grundstück des ehemaligen Kinderkrankenhauses an der Pallenbergstraße unter zubringen, da dieses ohnehin seit Jahren leer steht. Herr Schwark nimmt die Anregung auf und wird diese Möglichkeit verwaltungsintern abklä ren, weist aber darauf hin, dass eine Umnutzung des Gebäudes seit langem diskutiert wird und er nicht versprechen kann, dass eine solche Lösung tatsächlich umgesetzt werden • kann. 43. N.N. fragt an, ob der Verwaltung bekannt sei, dass es an der Neusser Straße östlich des Plangebietes bereits einen großen Spielplatz gebe, den man zuvor aufwerten sollte. Herr Schwark erklärt, dass es trotz dieses Spielplatzes einen großen Bedarf an Spielflä chen in Weidenpesch gebe.■ Z8 Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch" -8 44. N.N. schlägt vor, an Stelle des Spielplatzes im Pallenbergheim Aufenthaltsflächen für Ältere Personen anzubieten. Herr Schwark erläutert, dass die Spielplatzfläche im Pallenbergheim zwischenzeitlich sei tens der Denkmalpflege kritisch gesehen wird, er aber gerne den Alternativvorschlag für die weitere Planung abklären wird. 45. N.N. kann die Bedenken gegen die Schule und das Wohnheim nicht nachvollziehen und sieht in der Planung viel Platz für Rad- und Fußgänger sowie viel Grün. Schriftlich während der Veranstaltung eingereichte Stellungnahmen 46. N.N. wünscht sich so wenig Versiegelung wie möglich zur Abwasserversickerung bei Stark regen. Zum Erhalt des Stadtbildes sollte der Bau der Schule zur Schmiedegasse höchstens zweigeschossig ausgeführt werden. Es stellt sich die Frage, wie die Wertminderung der Ei gentumswohnungen direkt gegenüber der Schule verrechnet wird. Zudem wird gefragt, wa rum an der Simonskaul ein komplettes Wohnareal, welches ebenfalls nicht angeschlossen war und in einer Senke lag, bebaut werden, während auf der gegenüberliegenden Seite das städtische Grundstück nicht mit einem Schulkomplex bebaut werden kann. Hier sei eine ernsthafte Prüfung notwendig, zumal sich dadurch die Verkehrslage extrem entspannen würde. Weiterhin sei es angebracht, erneut eine Verkehrszählung am Kreisel Jesuitengasse / Schmiedegasse durchzuführen und auf den neusten Stand zu bringen. 47. N.N. teilt mit, dass Anwohner des Cellitinnenwegs bisher nicht befragt wurden, dies auch nicht zu einem früheren Zeitpunkt. 48. Der Hügel am Cellitinnenwegs hoch zur Schmiedegasse werde von Fröschen, Molchen, Blindschleichen, Füchsen etc. bewohnt. Es wird auf den Artenschutz und den NABU verwie sen. Ebenfalls wird ein großer Holunderbaum in der Umgebung erwähnt. 49. Merkt an, dass die Priorität auf der Förderung des Fuß- und Radverkehrs liegen sollte Der Durchgang zwischen Pallenbergheim und Cellitinnenweg wird befürwortet. Gewünscht wird möglichst viel Grün. Die Kompensation sollte möglichst vor Ort erfolgen. Die Schule sollte als Maßnahme für die Klimaneutralität ein Gründach erhalten und in einer klimage rechten Bauweise errichtet werden. Der Durchgang sollte nur für den Fuß- und Radverkehr möglich sein. 50. N.N. fragt an, warum nicht das ehemalige Kinderkrankenhaus als Jugendwohnheim genutzt werden kann. Die Anfahrt und Abfahrt zur Schule wird als Hauptproblem gesehen, es stellt sich die Frage, ob eine autofreie Schule denkbar wäre. Man freue sich sehr über eine Rad- und Fußwege verbindung und befürworte diesen und den Bau der Schule. Breitere Fußwege entlang der Merheimer Straße wären toll. Es sollten keine alten Bäume gefällt werden. Man habe völliges Unverständnis, warum ein Jugendwohnbau und ein Spielplatz zusammen geplant werden, hier sei zu erwarten, dass der Spielplatz nicht dem Bedarf der Jugendlichen entspricht.• 51. N.N. lehnt Kiss & Ride-Parkplätze ab, dagegen sollten an Merheimer Straße und Schmiede gasse jeweils eine Bushaltestelle eingerichtet werden und der Kreisel an der Jesuitengasse- mit Zebrastreifen versehen werden. Gewünscht wird eine Entsiegelung im Bereich der Jesu itengasse 23-25 und das Anpflanzen von mindestens 2 Bäumen (Bereich Einmündung Je- /9 Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch" -9- suitengasse /Klarissenweg). In der Klosterfraugasse zwischen Jesuitengasse und Schmie degasse sollte nur ein Rad- und Fußweg angelegt werden. Die Schule sollte nach aktuellen Klimastandards gebaut werden. 52. N.N. bittet darum, die Zufahrt zur Garage der Häuser Jesuitengasse 23-29, die über den Klarissenweg anzufahren ist, nicht von der Jesuitengasse durch Poller abzuteilen. Die ver siegelte Fläche im Dreieck Jesuitengasse/Klarissenweg und Häuser 23-29 sollte begrünt werden. Ausblick und Verabschiedung Herr Schwark bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern und erklärt, dass die Stellung nahmen gesammelt und der Politik vorgelegt werden, die hieraus einen Vorgabenbeschluss für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes beschließen. Nach Ausarbeitung aller Unterla gen und Gutachten besteht die Möglichkeit, während der (in der Presse, dem Amtsblatt und auf der Beteiligungsseite der Stadt Köln bekanntgemachte) Auslegung die Unterlagen einzusehen und innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme abzugeben, die im Anschluss ebenfalls der Politik zur Abwägung vorgelegt wird. Im Anschluss und nach eventuellen Planänderungen kann der Plan als Satzung beschlossen werden. Frau Dr. Siebert stellt fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt. Sie bedankt sich für die angeregte Diskussion und merkt an, dass eventuell einige der vorgeschlagenen Maßnah men, wie beispielsweise eine Querungshilfe im Bereich des Kreisverkehrs, vorab geprüft und seitens der Bezirksvertretung, von der einige Mitglieder heute vor Ort seien, auf den Weg ge bracht werden könne. Sie wünscht einen guten Nachhauseweg und schließt die Veranstaltung. gezeichnet ^/ Frau Dr. Siebert (Bezirksbürgermeister/in) gezeichnet Herr Schwark (Schriftführer)
Anlage 9 Abwägung Träger öffentlicher Belange
17418 Zeichen
BP-Abwägung B41 / 2 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan – Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 15.07.2024 bis zum 07.09.2024 [Datum entsprechend Verfügung] durchgeführt. I m Zeitraum der Beteiligung sind 14 Stellungnahmen eingegangen. N achfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei- chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. D ie Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich- tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe- schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB [alternativ: nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB] und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Bezirksregierung Köln Abfallwirtschaft und Bodenschutz keine Zuständigkeit, keine Bedenken Kenntnisnahme keine weitere Beteiligung notwendig 1.2 -Dezernat 25-Verkehr IGVP und ÖPNV keine grundsätzlichen Bedenken Um eine effektive Geschwindigkeitsbegrenzung durch ei ne sinnvolle Gestaltung der Straße zu erhalten, sind die ei nschlägigen Richtlinien der FGSV wie RASt 06, ERA und das Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren zu beachten. Die Anlage von Senkrechtparkern an Straßen nein Die Anmerkungen werden im weiteren Verfahren geprüft, hin- sichtlich der planungsrechtlich relevanten Belange gegebenen- falls im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt und der weiteren Ausbauplanung der Verkehrsflächen zugrunde gelegt. Anlage 9 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung ist zu vermeiden. Empfehlung zu prüfen, ob auch Mobili- tätseingeschränkte berücksichtigt wurden. Beachtung der Einhaltung der DIN-Norm für taktile Elemente und Hinzu- ziehung der Konkretisierung zur barrierefreien Ausgestal- tung „Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen“(HBVA) Wege von Müllfahrzeugen, Liefer- und Umzugsfahrzeu- gen etc. sind so zu planen, dass Kinder und andere schwache Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, z.B. durch unnötige Wendemanöver. Beachten, dass Planzungen nicht die Sichtfelder ein- schränken. Der Anschluss an das übergeordnete Netz ist regelkonform auszuführen. 1.3 -Dezernat 23- Landeskultur und Landesentwicklung keine Bedenken Kenntnisnahme 1.4 -Dezernat 52- Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz – ein- schließlich anlagenbezogener Umweltschutz keine Betroffenheit Kenntnisnahme keine weitere Beteiligung notwendig 1.5 -Dezernat 35.4- (Denkmalschutz) keine Bedenken Kenntnisnahme 1.6 -Dezernat 54- Wasserwirtschaft, Gewässerschutz Keine Betroffenheit Kenntnisnahme keine weitere Beteiligung notwendig 1.7 Kampfmittelbeseitigungsdienst Luftbilder aus dem Jahr 1939-1945 liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen, eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel wird empfohlen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Be- lastungen, wird zudem eine Sicherheitsdetektion empfoh- len. ja Eine Untersuchung auf Kampfmittel wird durchgeführt. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 2 Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK) Keine Anregungen oder Bedenken Kenntnisnahme 3 Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft Gegen das Planungskonzept bestehen keine Bedenken. ja Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 4 Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Keine forstfachlichen Bedenken Kenntnisnahme 5 Landesbetrieb Straßenbau keine Bedenken Kenntnisnahme 6 Polizeipräsidium Köln, Führungsstelle Verkehr Keine Bedenken Kenntnisnahme 7 Polizeipräsidium Köln Keine Bedenken. Frühzeitige Berücksichtigung folgender Sicherheitskon- zepte: • Zugang zum Schulgelände nach Betriebsschluss • Nutzung Schule und Turnhalle durch Externe • Vermeidung von Vandalismus • Amok und Brandmeldeanlage • Einbruch • Diebstahl Empfehlung zur Aufnahme eines textlichen Hinweises im Bebauungsplan: Städtebauliche – und technische Kriminalprävention: Bauliche Anlagen, z.B. Wohngebäude (MFH, EFH), Gara- gen(-anlagen), Grünanlagen, Wohnquartiere sowie Indust- rie- und Gewerbeobjekte und Gewerbegebiete, sollen zum wirksamen Schutz vor Kriminalität –wie zum Beispiel Ein- brüchen, Vandalismus und Sabotage – im Hinblick auf kri- minalitätsfördernde Faktoren und Gegebenheiten beurteilt werden. Kenntnisnahme Die aufgeführten Sicherheitskonzepte sind nicht Bestandteil der bauleitplanerischen Festsetzungen, sondern müssen im Zuge der Hochbauplanung und in den Betriebskonzepten der jeweiligen Einrichtungen Berücksichtigung finden. Hierzu wird der textliche Hinweis im Bebauungsplan nachrichtlich aufgenommen. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 8 LVR-Amt für Denkmalpflege Rheinland Belange der Denkmalpflege sind betroffen. Die betreffen- den Denkmäler sind zeichnerisch gemäß der Planzei- chenverordnung im Planwerk zu kennzeichnen, im Textteil ausreichen zu würdigen und sachgerecht abzuwägen. Betroffene Objekte und Freiflächen: im Planbebiet: • Nordfriedhof mit Gebäuden und Einfriedungen • Josef Pallenbergs Arbeiterheim • Wohnhaus (ehemaliges Gärtnerhaus d. Nordfried- hofs), Merheimer Straße 465 • Wohnhaus (ehemaliges Verwalterhaus des Nord- friedhofs), Merheimer Straße 463 • Wohnhaus, Schmiedegasse 215 • Baumreihe Roßbachstraße angrenzend (unmittelbar an der Grenze des Plangebiets) • ehemaliger Friedhof mit Kriegerdenkmal, Gedenk- tafel, Grabkreuz • Schmiedegasse 34 Wohnhaus (ehemaliges Pfarr- haus St. Stefan) • Kapelle Madonna im Grünen • Wohnhäuser Merheimer Straße • Genossenschaftliche Wohnanlage GWG Köln • Wohnhaus Theklastraße 26 • Siedlung Grüner Hof Alle Denkmäler sind sowohl Substantiell und in Ihrem Er- scheinungsbild als auch in ihrem Wirkungsraum (Umge- bungsschutz) zu schützen,-im Rahmen dieses Umge- bungsschutzes besteht Erlaubnispflicht gemäß §9 Abs. 1b) Eine optische und/oder substantielle Beeinträchtigung der genannten Denkmäler durch die geplante Bebauung ist zu teilweise Die Kennzeichnung der Baudenkmäler im Bebauungsplan erfolgt in der Planzeichnung. Da es sich um einen Angebotsbebauungs- plan handelt, sind für das Verfahren weitere Visualisierungen, welche über den Stand der vorliegenden Machbarkeitsstudie hin- ausgehen, nicht vorgesehen. Die Überprüfung der Denkmalge- rechten Einfügung muss im Zuge des Baugenehmigungsverfah- rens erfolgen, entsprechende nachrichtliche Hinweise können in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Auf eine Umgestaltung der zentralen Grünfläche als Kinderspiel- platz wird aus denkmalpflegerischen Gründen verzichtet. Eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Anwohner in Form von Bänken o.ä. kann separat geprüft werden, ist aber nicht Be- standteil des Bebauungsplanverfahrens. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung vermeiden. Frühzeitige Visualisierungen Anschlussbe- reich zu Freiflächen und Gebäuden werden empfohlen, insbesondere die optischen Auswirkungen auf die Ein- gangssituation des Friedhofs an der Merheimer Straße. Sichtachsen im Kontext der Freiflächen, Friedhofs- und Siedlungsanlagen sollten im Vorfeld eingehend geprüft werden. Die Umgestaltung der Platzfläche Pallenbergheim sollte durch die Untere Denkmalbehörde – ggf. unter Einbezie- hung des LVR-ADR, im Detail geprüft werden. Um weitere Beteiligung im Verfahren wird gebeten. 9 Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln (StEB) Neuplanung Sammler Eine Trasse von mindestens 3,5m Breite ist für den ge- planten Schmutzwasserkanal freizuhalten Schmutzwasser: Ein Anschluss an den öffentlichen Mischwasserkanal ist möglich, ein enger Austausch mit den StEB zu den An- schlussmöglichkeiten und Drosselwassermengen notwen- dig. Im weiteren Verfahren kann eine Einleitungsbe- schränkung (Drosselwassermenge) ausgesprochen wer- den. Vor geplanten Änderungen ist mit den StEB Köln ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Niederschlagswasser: Sämtliches nicht verschmutztes Niederschlagswasser ist entsprechend §44 Abs.1 Landeswassergesetz zu versi- ckern, sofern dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtlichen Vorschriften noch wasserrechtliche Belange entgegenstehen. Die Versickerung des Nieder- schlagswassers ist im Bebauungsplan festzusetzen und mit der Unteren Immissionsschutz-Wasser- und Abfallwirt- schaftsbehörde (IWA) abzustimmen. Der Einleitung des ja Neuplanung Sammler: Der Kanal kann unter den neu geplanten Verkehrsflächen zwi- schen Jesuitengasse und Merheimer Straße angelegt werden, da diese eine ausreichende Trassenbreite aufweisen. Schmutzwasser: Die Aussage wird zur Kenntnis genommen. Hochbaulich bedingte Änderungen am Kanalnetz sind im Baugenehmigungsverfahren abzuklären und nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Bezüg- lich der bauleitplanerischen Belange für die Neuerrichtung des Sammlers zwischen Jesuitengasse und Merheimer Straße erfolgt eine enge Abstimmung mit den Stadtentwässerungsbetrieben der Stadt Köln. Niederschlagwasser: Maßnahmen wie Dachbegrünungen zur verzögerten Regenwas- serabgabe oder Flächen, die auf einem Baugrundstück für die natürliche Versickerung von Wasser aus Niederschlägen freige- halten werden müssen, um insbesondere Hochwasserschäden, einschließlich Schäden durch Starkregen, vorzubeugen, können im Bebauungsplan festgesetzt werden. Die Flächen für die Versi- ckerung des Niederschlagwassers öffentlicher versiegelter Flä- Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Niederschlagwassers kann nur in begründeten Ausnah- mefällen zugestimmt werden. Starkregen: Das Plangebiet befindet sich teilweise in einem von Über- flutungen durch Starkregen gefährdeten Bereich. Die Pla- nung muss entsprechende Vorsorgemaßnahmen im Ent- wässerungskonzept mitberücksichtigen und zentrale As- pekte im weiteren Verfahrensverlauf festsetzen. Bei der Planung ist generell ein wassersensibler und Starkregen- angepasster Umgang mit Niederschlagswasser aus- schlaggebend. Hinweis: im Rahmen der Planung wird von den StEB Köln ein Überflutungsnachweis gefordert. Multifunktionale Fläche: Teile des Plangebiets gelten als „Multifunktionale Flä- chen“, die als potentielle Flächen zur Starkregenvorsorge identifiziert wurden. Diese Option ist in die Planung einzu- beziehen um somit eine Starkregenvorsorge für das Ein- zugsgebiet mitzudenken. Wasserhaushaltsbilanz: Zur Erreichung eines naturnahen Zustands in Bezug auf die Wasserhaushaltsbilanz ist eine Bilanzierung gemäß DWA-Merkblatt M 102-4 für die Baumaßnahme durchzu- führen. Es ist anzustreben, die Ergebnisse der Wasser- haushaltsbilanzierung in den Regelungen des Bebau- ungsplans festzuschreiben und das Schulgebäude was- sersensibel zu gestalten. Hochwasser und Grundhochwasser: Keine Gefahr durch Hochwasser und Grundhochwasser. Im Zuge der weiteren Planung ist es erforderlich, fol- gende Unterlagen mit den StEB Köln abzustimmen und vorzulegen: chen werden im Bebauungsplan festgeschrieben, weitere Flä- chen müssen im Zuge der Planung der Hoch- und Tiefbaumaß- nahmen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden, da zum Zeitpunkt der Planerstellung keine konkrete Hochbaupla- nung vorliegt. Starkregen: Siehe Punkt „Niederschlagswasser“ Multifunktionale Fläche: Die Planung möglicher Regenrückhalteflächen, insbesondere auf dem Schulgrundstück, kann erst im Zuge der Hochbauplanung erfolgen. Ein entsprechender Hinweis wird im Bebauungsplan aufgenommen. Wasserhaushaltsbilanz: Im Zuge der Baumaßnahme wird eine Bilanzierung durchgeführt, ist aber nicht Bestandteil der Bauleitplanung. Eine enge Abstimmung mit den StEB erfolgt während der gesam- ten Bauleitplanungs- und Hochbauphase. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung • Entwässerungskonzept mit Maßnahmen der Re- genwasserbewirtschaftung und Starkregenvor- sorge • Fachgutachten zur Versickerung des Untergrundes 10 10.1 Stadtwerke Köln GmbH Gasregelstation Im Plangebiet befinden sich zwei Gasregelstationen der Rheinenergie AG. Die Zugänglichkeit muss jederzeit ge- währleistet sein. Die Leitungen zur Anbindung der Statio- nen dürfen nicht überbaut werden. Bei Konkretisierung des Planungskonzeptes sollte der Fachbereich TKG der Rheinenergie einbezogen werden, um ggf. Sicherheitsab- stände zu definieren. Bei einer Veräußerung des Grund- stückes, auf dem sich die beiden Gasstationen befinden, hat eine grundbuchliche Sicherung der Stationen über eine beschränkter persönliche Dienstbarkeit zu erfolgen. ja Die TKG wird in der weiteren Planung mit einbezogen. 10.2 Leitungen der Energie- sowie Wasserversorgung und Anlagen der Stromversorgung Im Bereich der Straßenflächen befindliche Leitungstrasse sind insbesondere bei der Neuanlegung der Straßenflä- chen sowie auch bei Baumpflanzungen zu beachten. ja Die Ausbauplanung der Straßenverkehrsflächen ist nicht Be- standteil der bauleitplanerischen Festsetzungen. Diese beschrän- ken sich auf die Straßenbegrenzungslinien und die Zweckbestim- mung der Verkehrsflächen. Bäume werden bei Bedarf mit einem ausreichenden Spielraum des Standortes festgesetzt. 10.3 Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) Seitens der KVB keine Bedenken, um Übersendung des Verkehrsgutachtens wird gebeten. ja Eine Übersendung des Gutachtens kann nach Fertigstellung er- folgen. 11 PLEDOC Der gekennzeichnete Bereich südlich der Schmiedegasse berührt keine seitens PLEDOC vertretenen Leitungsträ- ger. Kenntnisnahme keine weitere Beteiligung notwendig 12 Deutsche Telekom Keine Einwände Hinweis, dass sich im Planbereich Telekommunikationsli- nien der Telekom befinden. Der Bestand und die Siche- rung der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin ge- währleistet bleiben. Über gegebenenfalls notwendige ja Hinweis kann im Bebauungsplan nachrichtlich aufgenommen werden, Umsetzung erfolgt im Zuge der Hoch- und Tiefbaupla- nungen. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung der Anlagen können erst Angaben gemacht werden, wenn die endgültigen Ausbaupläne und Erläuterungen vorliegen. 13 GASCADE Leitungsauskunft Die Anlagen der GACADE sowie der SEFE Energy GmbH sowie NEL Gastransport GmbH sind durch die Planung nicht betroffen. Bei Kompensationsmaßnahmen muss si- chergestellt werden, dass die Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Eine weitere Beteiligung im Verfahren ist er- wünscht ja Eine weitere Beteiligung auch gegebenenfalls auch hinsichtlich der Eingriff-Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle erfolgt in der Beteiligung nach §4-2 Baugesetzbuch (BauGB). 14 Westnetz GmbH Im Planbereich verlaufen keine 110-kV-Hochspannungs- leitungen der Westnetz-GmbH, Planungen liegen eben- falls nicht vor. Kenntnisnahme keine weitere Beteiligung notwendig
Anlage 8 Abwägung Öffentlichkeit
104788 Zeichen
BP-Abwägung B31
/ 2
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan – Arbeitstitel: „Südliche Schmiedegasse“ in Köln- Weidenpesch – eingegange-
nen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am
02.09.2024 in der Aula der Florianschule, Neusser Straße 604, Köln-Weidenpesch und wurde in einer Niederschrift dokumentiert.
Zeitgleich bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzuse-
hen und digital Stellungnahmen zu übermitteln.
Im Zeitraum der Beteiligung sind 33 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Nachfolgend werden die eingegangenen und im Zuge der Öffentlichkeitsveranstaltung vorgetragenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert.
Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichti-
gung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung
verwiesen.
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, be-
rücksichtigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungs-
beschluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Inso-
fern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgülti-
gen Planentwurf zu berücksichtigen.
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
1
1.1
Thema Jugendeinrichtung an der Merheimer Straße:
Es wird in Frage gestellt, ob sich ein „altehrwürdiger Fried-
hof“ mit einer Jugendeinrichtung in Einklang gebracht wer-
ja Der Bedarf nach einer Jugendeinrichtung wurde seitens des
Fachamtes erneut geprüft. Aufgrund der Verlagerung einer Ju-
gendeinrichtung in den neuen Wohnkomplex an der Simonskaul
Anlage 8
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
/ 3
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
den kann (Stichwort „Störung der Totenruhe“). Die Ross-
bachstraße würde zur Durchgangstraße zwischen der
Straßenbahnhaltestelle Mollwitzstraße und der Jugendein-
richtung und den Charakter einer ruhigen und geordneten
Einbahnstraße verlieren. Es wird darum gebeten, die Pla-
nung noch einmal zu überdenken.
ist der Bedarf am Standort Merheimer Straße nicht mehr zwin-
gend gegeben. Vorrangig soll der vorhandene Steinmetzbetrieb
an dieser Stelle seine Ausstellungsflächen behalten. Aus diesem
Grund ist vorgesehen, die Fläche als allgemeines Wohngebiet
festzusetzten, in dem eine solche Nutzung zulässig ist. Im Falle
einer Aufgabe der Nutzung des Friedhofsgewerbes kann das
Grundstück vielfältig nachgenutzt, beispielsweise dem Schul-
grundstück als Schulgarten zugeschlagen oder mit einem Wohn-
haus bebaut werden.
2 Thema Verkehr:
Es wird vorgeschlagen, zur Sicherheit der Schüler und der
Verminderung von Straßenlärm für die Anwohner eine
Tempo 30-Zone auf der Merheimer Straße ab der Roß-
bachstraße bis zum Kreisel an der Schmiedegasse einzu-
richten.
teilweise
Die Anregung wird im Zuge des Verkehrsgutachtens geprüft.
3
3.1
Thema Verkehr:
Die Situation auf der Merheimer Straße ist bei der Wege-
und Verkehrsplanung in Zusammenhang mit dem Schul-
bau nicht berücksichtigt worden. Aufgrund der Komplexität
des Themas wird um eine eigene Informationsveranstal-
tung unter Einbeziehung der Kölner Wohnungsgenossen-
schaft gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits heute sehr viel
Verkehr auf der Merheimer Straße ist. Die Engstelle zwi-
schen Roßbachstraße und Verkehrskreisel ist verengt und
bereits jetzt durch Durchgangsverkehre überlastet. Ein
Problem stellt der stärker gewordene LKW-Verkehr dar.
Hinzu kommen Anliegerverkehre in den Nordteil von Wei-
denpesch mit seinen Neubaugebieten sowie Einsatzfahr-
ten der Feuerwehr. An der Wendemöglichkeit Roßbach-
straße fahren sich regelmäßig LKW fest.
Es ist absehbar, dass der ohnehin starke Verkehr durch
Schulbusse und Elterntaxis weiter zunehmen wird. Es ist
relativ wahrscheinlich, dass auch in der Merheimer Straße
teilweise
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens ge-
prüft.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
/ 4
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Elterntaxis halten werden. Der Mittelstreifen der Merhei-
mer Straße wird bereits heute nicht nur durch Friedhofs-
besucher, sondern auch Anwohner und sonstige Park-
raumsuchende zum Parken genutzt.
Auf Grundlage der aktuellen Planung erscheint die letzte
Planung der Merheimer Straße für ein weiteres Anwach-
sen des Fuß- und Radverkehrs nicht ausgereift genug.
Durch die Verlängerung der Merheimer Straße Richtung
Norden und den Wegfall der Parkplätze rückt die Straße
näher an die Gebäude heran und es ist mit mehr Lärm
und Abgasen zu rechnen. Zudem entfällt ein Teil des
durch eine Patenschaft gepflegten Grünstreifens, hier
sollte die Planung überdacht werden.
Vorschläge für die Merheimer Straße:
• Tempo 30
• Ein Durchfahrtsverbot für LKW
• Anwohnerparken zumindest ab 18:00 Uhr
• Neuer Radweg zwischen Merheimer Straße und
Schmiedegasse
• Haupteingang Schule zur Schmiedegasse, da hier
Platz für Bushaltestelle und Elterntaxis ist.
3.2 Thema Lärm:
Lärm entsteht durch Verkehr und die Verlegung der Fahr-
bahntrasse Merheimer Straße an die Häuser, aber auch
durch die Schule, die Sporthalle (auch am Abend durch
Vereine), die geplante Jugendeinrichtung und den Spiel-
platz. Es sollte geprüft werden, ob es bei dieser Planung
bleiben kann bzw. wie lärmverringernde Maßnahmen aus-
sehen können.
ja Planungsrechtlich relevante Lärmemissionen werden im Lärmgut-
achten untersucht und bewertet. Hieraus können notwendige
Lärmschutzmaßnahmen abgeleitet und planungsrechtlich festge-
setzt werden.
3.3 Thema Nutzung des Nordfriedhofs:
Schon heute wird der Nordfriedhof nicht mehr seinem
Zweck entsprechend genutzt, sondern als Spielplatz, zum
Radfahren etc.
ja Durch die Anlage einer neuen Rad- und Fußwegeverbindung zwi-
schen Pallenbergheim und Merheimer Straße kann die Befah-
rung des Friedhofs mit Fahrrädern reduziert werden. Auch die
Anlage des Spielplatzes zwischen Merheimer Straße und
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
/ 5
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Es wird befürchtet, dass durch die Nähe der unterschiedli-
chen Einrichtungen diese Fehlentwicklung zunehmen
wird. Auch hinsichtlich der Trauernden sollte hier über
Maßnahmen nachgedacht werden.
Schmiedegasse bietet eine gute Alternative zur unsachgemäßen
Freizeitnutzung des Nordfriedhofs.
3.4 Thema Klima / Wärme:
Gefragt wird, ob untersucht wurde, wie sich der Entfall der
Grünfläche auf das Kleinklima von Weidenpesch auswirkt.
Kenntnisnahme
Hierzu wird der Umweltbericht, der die Ergebnisse der Umwelt-
prüfung und die Minderungsmaßnahmen bezüglich der Auswir-
kungen der Planung aufzeigt, eine Aussage treffen.
3.5 Thema Spielplatz:
Es bestehen bereits ausreichend öffentliche Spielflächen,
ein weiterer Bedarf wird nicht gesehen.
nein Nach Aussage des Fachamtes besteht ein Fehlbedarf für ein öf-
fentliches Freiraumangebot für Kinder und Jugendliche von
ca.2.000-3.000 m² ohne Jugendeinrichtung. Diese Flächengrö-
ßen können auf der vorhandenen Fläche nicht nachgewiesen
werden. Es soll deshalb geprüft werden, ob der Schulhof nach
Schulende für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und
ob im Gegenzug der ca. 1.000 m² große Spielplatz während der
Schulpausen durch die Schüler als Pausenbereich mitgenutzt
werdenkann..
3.6 Thema Sportplatz:
Es wird angeregt, das Tribünengrundstück auf der Pferde-
rennbahn als Sportplatz zu reaktivieren und einen Sport-
platz an der Schule entfallen zu lassen.
teilweise Der Vorschlag wird hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit geprüft.
Hierbei sollen auch die Bedarfe der weiteren umliegenden Schu-
len in die Abwägung einbezogen werden.
4 Thema Standort:
Es ist fragwürdig, dass umliegende vorhandene Spiel-
plätze nicht gepflegt werden, seit Jahrzehnten die zuneh-
mende Verkehrsbelastung im Kölner Norden sich „selbst
überlassen“ wird und eine an ein Landschaftsschutzgebiet
angrenzende Fläche geschlossen bebaut werden dürfe.
Es wird darum gebeten, die Planung sorgfältig zu über-
denken, Ausweichflächen in der Diskussion zu prüfen und
die Anwohner in die Diskussion einzubeziehen.
teilweise Der Bedarf an weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Nippes
beinhaltet insgesamt 2 Gesamtschulen und ein Gymnasium so-
wie einen Standort für eine weitere Turnhalle im Bereich Bilder-
stöckchen. Städtische Grundstück, die zu einer Schulnutzung
herangezogen werden können, sind in dieser benötigten Größen-
ordnung zurzeit nicht vorhanden.Um zumindest teilweise eine
verlässliche Schulbauplanung und die notwendige Planungssi-
cherheit gewährleisten zu können, kann auf das Planverfahren
für das Schulgrundstück an der Schmiedegasse nicht verzichtet
werden.
5 Thema Standort:
Es ist nicht erstrebenswert, den Mensch-und Autoverkehr
in unmittelbarer Nähe zum Landschaftsschutzgebiet
nein Stadtstrukturelle Veränderungen unterliegen der Planungshoheit
der Gemeinde. Der derzeitige Bebauungsplan setzt für die Umge-
bungsbebauung Mischgebiets- und Wohnbauflächen fest, kein
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
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Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
„Köln-Nordfriedhof“ massiv zu erhöhen. Das Bauprojekt ist
angelegt, den eher dörflichen Charakter Weidenpeschs in
eine Innenstadtatmosphäre zu verwandeln.
Zudem ist mit einem massiven Anstieg von CO² und Fein-
staub zu rechnen, welcher sich direkt und nachhaltig auf
Mensch, Fauna und Flora auswirkt.
Vorhandene 5 Spielplätze werden seit Jahren nicht ge-
pflegt. Als Vorschlag hätte man eine zentral angebundene
Grundstücksfläche Rennbahnstraße gegenüber der Ga-
lopprennbahn – zwischen Schrebergärten und Bahnglei-
sen mit direkter Anbindung an die Haltestellen Scheiben-
straße, Weidenpesch und Sebastianstraße, Niehl, mit ge-
nügend Platz für Elterntaxis und Busverkehr. Des Weite-
ren liegen die städtischen Sportstätten fußnah hinter der
Feuerwache 5.
Dorfgebiet. Entsprechend hat sich die Bestandsbebauung in
diese Richtung hin entwickelt. Durch die Errichtung eines Schul-
gebäudes ist nicht zu erwarten, dass sich hinsichtlich der Nut-
zung an dieser Stelle nun ein innenstadttypisches Kerngebiet ent-
wickeln wird. Baulich soll durch eine Gliederung der überbauba-
ren Grundstücksfläche von einer zweigeschossigen Bebauung
entlang der Verkehrswege hin zu einer möglichen viergeschossi-
gen Bebauung in Richtung Friedhof der niedrigen Bebauung ent-
lang der Schmiedegasse Rechnung getragen werden. Die ver-
kehrlichen und lärmrelevanten Aspekte werden gutachterlich un-
tersucht.
Die Frage der Pflege der vorhandenen Spielplätze ist nicht Ge-
genstand eines Bauleitplanverfahrens, in dem es zunächst um
die Sicherung notwendiger Gemeinbedarfsflächen geht.
Das Schulgrundstück an der Schmiedegasse liegt außerhalb des
Landschaftsschutzgebietes des Nordfriedhofs. Die vorgeschla-
gene Alternativfläche liegt mitten in einem Landschaftsschutzge-
biet, in dem eine dauerhafte Bebauung mit einem Schulgebäude
ausgeschlossen ist. Aus diesem Grund kann dem Vorschlag nicht
gefolgt werden.
6
6.1
Thema Versiegelung:
Der aktuelle Plan sieht die Versiegelung einer wichtigen
Grünfläche vor. Dies ist vor dem Hintergrund einer stei-
genden Versiegelung Kölns ein Widerspruch zu der klima-
freundlichen Politik, welcher sich die Stadt Köln verschrie-
ben hat, um dem Klimawandel entgegenzuwirken und die
Stadt nachhaltig lebenswert zu gestalten.
Köln 2024: 49,72%, Quelle 1 – DuH 2024
Köln 2018: 34,33%, Quelle 2: - VdS 2018:
Die Versiegelung durch das Schulbauvorhaben und die benötig-
ten Verkehrsflächen stellt einen signifikanten Eingriff in Natur und
Landschaft dar, der gemäß geltender gesetzlicher Vorgaben aus-
geglichen werden muss. Diese Eingriffs- und Ausgleichsmaßnah-
men werden im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ermittelt und
festgesetzt. Minderungsmaßnahmen können beispielsweise in
Form von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie wasserdurch-
lässigen Platzbelägen erfolgen. Ein völliger Verzicht auf die Ent-
wicklung des Schulgrundstücks als Vermeidungsmaßnahme
kann aufgrund der Flächenknappheit für Schulgrundstücke im
Bezirk Nippes nicht in Betracht gezogen werden (siehe auch
Punkte 6.2 und 6.3)
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
6.2 Thema Standort:
Es wird gebeten zu prüfen, ob alternativ zu der Grünfläche
in der Schmiedegasse für den Schulbau eine bereits ver-
siegelte Fläche genutzt werden kann z. B. ehemaliges
Krankenhaus Pallenbergstr. 24, Leerstehende Hauptschu-
len, z. B. ehemalige Paul-Humburg-Hauptschule Longe-
rich
Leerstehende Gebäude in der benötigten Größenordnung und
geeigneten Gebäudestruktur im Bezirk Nippes sind der Verwal-
tung nicht bekannt. Das ehemalige Kinderkrankenhaus in der
Pallenbergstraße bietet mit seiner Gebäudestruktur und seiner
Grundstücksgröße von ca. 6.600 m² nicht die Voraussetzung für
eine weiterführende Schule in der benötigten Größenordnung.
Die Schule in der Paul-Humburg-Straße wird zurzeit saniert und
soll im Anschluss eine andere Schule aufnehmen.
Weitere leerstehende Gebäude wie beispielsweise das ehema-
lige Milchwerk von Tuffi-Campina sind ebenfalls aufgrund ihrer
Gebäudestruktur nicht als Schulgebäude geeignet und sind sei-
tens der Eigentümerschaft für andere Nutzungen vorgesehen.
Sollten zukünftig leerstehende Gebäude zur Verfügung stehen,
können diese auf ihre Eignung als Schulgebäude geprüft werden.
6.3 Thema Standort:
Die vorgestellten potenziellen Alternativflächen für den
Schulbau scheinen von vorneherein nicht in Erwägung ge-
zogen worden zu sein. Die Flächen wurden allem An-
schein nach nicht näher auf ihre Tauglichkeit für ein
Schulgelände hin untersucht. Dies erweckt den Eindruck,
dass Alternativen für den Schulbau in der Schmiedegasse
nicht ernsthaft in Erwägung gezogen wurden. Es wird da-
rum gebeten, dass die alternativen Flächen ernsthaft in
Betracht gezogen und dahingehend näher geprüft wer-
den.
teilweise Bei den vorgestellten Alternativflächen handelt es sich um Poten-
tialflächen, die jedoch zum jetzigen Zeitpunkt für eine Schulbe-
bauung nicht zur Verfügung stehen, sei es, weil sie sich in Privat-
eigentum befinden, oder, da planungsrechtliche Schranken eine
kurzfristige Entwicklung behindern oder gar unmöglich machen.
Untersucht wurden insgesamt sechs Flächen, die aufgrund ihrer
Größe überhaupt in Frage kommen könnten. Das Grundstück in
der Schmiedegasse ist der einzige Standort, dessen Flächenver-
fügbarkeit und Zugänglichkeit zurzeit gesichert ist. Da noch zwei
weiterführende Schulen sowie eine Dreifachturnhalle im Bezirk
Nippes benötigt werden, wird die Suche nach weiteren Grundstü-
cken fortgesetzt, auf den Standort Schmiedegasse kann aus
Gründen der Planungssicherheit jedoch nicht verzichtet werden.
6.4 Thema Umwelt/ Natur/Starkregen:
Ein Gutachten bezüglich Flora, Fauna und Habitat liegt
aktuell nicht vor. Es ist nicht bekannt, welche Rolle die
Grünfläche in der Schmiedegasse für die lokale und um-
liegende Natur spielt. Zu beobachten sind hier Wildtiere
wie diverse Vogelarten, unter anderem Eulen und größere
Greifvögel, Füchse, Insekten, diverse Kleintiere, etc.
Diese Fläche ohne eine entsprechende Prüfung von
ja Die Aspekte Umwelt, Natur und Landschaft sowie Artenschutz
und Starkregen werden im Rahmen der gesetzlich vorgeschrie-
benen Umweltprüfung zum Bauleitplanverfahren geprüft und be-
wertet. Entsprechende Vermeidungs- Minderungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen werden im Bebauungsplan festgesetzt.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Flora, Fauna und Habitat als Baufläche einzuplanen ist
der Umwelt gegenüber verantwortungslos. Gleichzeitig
muss geprüft werden, ob vor dem Hintergrund von (prog-
nostizierten) häufigeren Starkregen die Versiegelung der
Fläche verantwortet werden kann, oder ob dies evtl. zu ei-
ner starken Einschränkung der Versickerungsfläche und
somit zu einer Gefahr von Überflutungen der gegenüber-
liegenden Gebäude kommen kann.
6.5 Thema Verkehrsemissionen:
Der Verkehr in der Schmiedegasse ist bereits jetzt hoch-
frequent, allem voran zu den Berufsverkehrszeiten. Es
kommt bereits jetzt häufig zu Staus, bspw. vor dem Kreis-
verkehr, welcher die Schmiedegasse und die Merheimer
Straße verbindet. Käme jetzt noch ein erhöhter Verkehr
aufgrund des geplanten Schulbetriebs hinzu, wäre der
Verkehr in diesem Gebiet noch überlasteter. Dies zöge
eine enorme Lärm- sowie Abgasbelastung nach sich und
würde für alle Anwohnenden eine nicht zumutbare Ver-
kehrssituation bedeuten.
teilweise
Auf Grundlage des Verkehrsgutachtens und den hierin ermittelten
Prognosezahlen wird ein Lärmgutachten erstellt.
6.6 Thema Verkehr:
Die geplante Kiss&Ride Zone, bei der Eltern ihre Kinder
direkt vor der Schultür mit dem Auto absetzen sollen, wird
entschieden abgelehnt. Es gibt mehrere Schulen, bei de-
nen dieser Umstand zu einem täglichen Erliegen des öf-
fentlichen Verkehrs führt und eine Gefahr für alle Fußgän-
ger:innen und Fahrradfahrenden bedeutet. Dies gilt auch
für Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen. An-
statt mittels einer Kiss&Ride Zone zu fördern, dass Eltern
ihre Kinder mit dem Auto bringen, sollte die Schmiede-
gasse im Falle eines Schulbaus für den Durchgangsver-
kehr von Autos eingeschränkt werden (z. B. in Form einer
Anliegerstraße oder der Freigabe lediglich für Schulbusse
der KVB), um zum einen die Verkehrssituation nicht zu-
sätzlich zu überlasten und zum anderen einen sicheren
Schulweg für alle Kinder zu ermöglichen, die zu Fuß oder
teilweise
Im Rahmen des Verkehrsgutachtens wird die Notwendigkeit von
Flächen für den B&H-Verkehr geprüft.
Zur Vermeidung verkehrlicher Einschränkungen durch Hol- und
Bringverkehre wird die Zufahrtsmöglichkeit von der Schmiede-
gasse auf das Grundstück beibehalten, möglichen alternativen
Anfahrtskonzepten steht dies aber nicht entgegen.
Ggf. ergibt sich die Möglichkeit, durch andere Maßnahmen den
Verkehr so zu steuern, dass keine gesonderten Flächen für den
B&H-Verkehr notwendig sind.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
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Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
mit dem Fahrrad kommen. Eine Bahnhaltestelle ist in der
Nähe und ein von der KVB eingesetzter Busverkehr
könnte die Schulkinder sogar direkt vor der Tür absetzen.
6.7 Thema Grünflächen:
In Weidenpesch und Mauenheim mangelt es ohnehin an
öffentlichen Grünflächen. Zwar sehen beide Stadtteile auf
dem Papier grün aus. Allerdings können die Rennbahn,
der Friedhof und das Naturschutzgebiet nicht als öffentli-
che Grünflächen gezählt werden, da sie von der Öffent-
lichkeit für Freizeitaktivitäten und Erholung nicht genutzt
werden können. Die Grünfläche in der Schmiedegasse
wird sowohl von Spaziergänger:innen, Menschen mit Hun-
den sowie Familien genutzt und bietet aktuell einen Fuß-
ballplatz, der regelmäßig genutzt wird und aktuell alterna-
tivlos ist. Hier finden u.a. Fußballturniere oder Kinderge-
burtstage statt. Für alle diese Zwecke ist die Grünfläche
an der Schmiedegasse ein wichtiges Stück Natur.
Es kann nicht im Sinne der Stadtplanung sein, Kindern
und Familien auch diese Fläche zu nehmen.
Es wird vorgeschlagen statt einer Versiegelung eine Um-
gestaltung zur Erholungs- und Aktivitätenfläche mit einem
Spiel- und Sportplatz sowie der Möglichkeit, spazieren zu
gehen, vorzusehen. Dies würde einen wichtigen Bedarf
der Stadtplanung abdecken und käme ohne die Versiege-
lung der Fläche und mit dem Erhalt des Baumbestandes
aus.
teilweise Die aktuelle Planung sieht eine ca. 1.000 m² große Spielplatzflä-
che vor, die bei einer sinnvollen Gestaltung für ein breit angeleg-
tes Kinderspiel genutzt werden kann. Bei einer zusätzlichen Öff-
nung des Schulhofs nach Schulschluss könnte in Kombination
der beiden Flächen ein umfassendes Freiraumangebot für Kinder
und Jugendliche realisiert werden. Diese Option kann allerdings
erst im Zuge der Schulplanung im Anschluss an das Bauleitplan-
verfahren geprüft werden.
Ein zusätzliches Sportangebot ist durch die Nutzung der Sport-
halle durch Vereine gegeben, sodass insgesamt mit einem Zuge-
winn an Freizeitmöglichkeiten zu rechnen ist.
Ein Verzicht auf den Schulbau kann aufgrund der mangelnden
Flächenverfügbarkeit nicht in Aussicht gestellt werden.
6.8 Thema Verkehr:
Der Bau der „Planstraße 1“ als Verbindung zwischen
Celittinenweg und Schmiedegasse wird begrüßt. Als auto-
freie Straße, die für Fußgänger:innen und Fahrradfah-
rende freigegeben ist, kann sie einen wichtigen Teil für ei-
nen sicheren und autofreien Verkehr leisten.
Kenntnisnahme
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
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Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
7 Thema Verkehr:
Die Informationen und mündliche Zusagen des Stadtpla-
nungsamtes am 02.09.2024 lauteten, dass, dort wo der
Cellitinnenweg auf die Klosterfraugasse stößt, Poller auf-
gestellt / verbaut werden sollen, damit der südliche Teil
der Klosterfraugasse, welcher auf die Schmiedegasse
führt, aus Richtung Norden ausschließlich für Fußgänger
und Radfahrer zu nutzen sein würde.
Der Cellitinnenweg würde -wie bisher- nur von der Jesui-
tengasse angefahren werden.
Es wird um Prüfung, Genehmigung und Umsetztung ge-
beten.
Zur Begründung sind folgende Argumente aufgeführt:
Entlastung des Kreisverkehrs Schmiedegasse / Merhei-
mer Straße
Weniger Verkehr an der geplanten Schule vorbei in der
Schmiedegasse
Die Ausfahrt aus der südlichen Klosterfraugasse (jetzt
noch Schmiedegasse 40 a-?) ist schon jetzt erheblich
durch den Verkehr in der Schmiedegasse erschwert und
gefährlich.
teilweise
Eine mündliche Zusage zu einem konkreten Verkehrskonzept ist
nicht erfolgt. Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgut-
achtens ergebnisoffen geprüft. Das Ziel, für den Bereich der Klos-
terfraugasse , dem Cellitinnenweg und dem Klarissenweg sowohl
eine Anfahrtsmöglichkeit von Norden als auch von Süden vorzu-
sehen, wird aber weiterverfolgt.
8
8.1
Thema Standort und generelle Beeinträchtigungen:
In den vergangenen Jahren haben erhebliche bauliche
Maßnahmen im Viertel bereits stattgefunden, beispiels-
weise der Bau eines Frauenhauses der SBK, die teilweise
Neugestaltung der Schmiedegasse mit Straßensperrung
in erheblichem Ausmaß sowie die noch andauernden Ka-
nalbauarbeiten und Straßenbauarbeiten Im Bereich Jesui-
tengasse, Amboss- und Feuerstraße. Die Bauzeiten für
die bisherigen Projekte haben gefühlt ewig gedauert und
sind mit erheblicher Lärmbelastung, Verschmutzung und
Verkehrsbelastung verbunden.
Es wird befürchtet, dass:
teilweise Die Errichtung und der Erhalt dringend benötigter sozialer und er-
schließungstechnischer Infrastruktur ist Pflichtaufgabe der Ge-
meinden. Beeinträchtigungen während der Bauzeit können hier-
bei nicht immer vermieden werden.
Die Baumaßnahmen für die neu geplanten Verkehrstrassen bein-
halten zum einen den notwendigen Endausbau der Verkehrsflä-
chen Klosterfraugasse, Jesuitengasse und Cellitinnenweg als
auch die Rad- und Fußwegeverbindung zwischen Schmiede-
gasse und Merheimer Straße inklusive dem Bau eines neuen
Sammlers zwischen Merheimer Straße und Jesuitengasse. Die
Beeinträchtigungen beziehen sich entsprechend zunächst nicht
maßgeblich auf die Haupverkehrstrassen, sodass keine Ein-
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
• die Straßen-, Kanal und Radwegeplanungen wäh-
rend der Bauphase ein Verkehrschaos auslösen
werden
• Die Liefer- und Bauverkehre während des Schul-
baus die Straßen zerstören
• Das Wohlbefinden der Bevölkerung des Viertels in
tiefe Enttäuschung umschlagen wird
• Die An- und Abreise von ca. 1.000 Schülern täglich
zu einer räumlichen Verdichtung führt, dem das
Straßen- und Wegenetz des Viertels nicht gewach-
sen ist
• Soziale Spannungen durch das Jugendzentrum zu
erwarten sind
• Der Friedhof als Ort der Ruhe und des Trauerns
von Kindern und Jugendlichen bevölkert wird
• Zerstörung und Vermüllung des Friedhofs nebst
Lärmbelästigung und Respektlosigkeit gegenüber
den Trauernden zu bedenken sind
• Stau, Aggressivität. Gewalt und Frust aufgrund von
Elterntaxis und geplanten Buslinien gewaltig sein
wird
• Zusätzliche Verkehre durch die Neubaugebiete
aus Richtung Mönchsgasse und Simonskaul im
Viertel zu erwarten sind
Die 2022 errichtete Solaranlage auf dem eigenen Dach
könne, sollte gegenüber des Wohnhauses ein drei- bis
schränkungen zu erwarten sind, die das Maß der zurzeit erfol-
genden Baumaßnahmen im Bereich der Jesuitengasse übertref-
fen werden.
Beschädigungen durch Baustellenverkehre sind durch den zu-
künftigen Vorhabenträger der Schulbaumaßnahme zu beseitigen.
Ziel der Verkehrsplanung ist es, dass nach Abschluss der Bau-
maßnahmen Missstände wie der desolate Zustand der zurzeit
vorhandenen Baustraßen, zu schmale Fußwege und eine unzu-
reichende Nord-Südverbindung für den Fuß- und Radverkehr be-
hoben sein werden und ein Zugewinn für die Bevölkerung erzielt
wird.
Die verträgliche Abwicklung der Schulverkehre wird im Rahmen
des Verkehrsgutachtens untersucht und entsprechende Maßnah-
men vorgeschlagen.
Ein Jugendzentrum ist nach Prüfung des Fachamtes im Planbe-
reich nicht mehr zwingend erforderlich.
Der Friedhof steht für alle Bevölkerungsgruppen offen, auch Kin-
dern und Jugendlichen. Dass es durch den Schulbau auf dem
Friedhof zu Vermüllung, Lärmbelästigung und Respektlosigkeit
gegenüber Trauernden kommt, ist zunächst eine Annahme, die
von einem sehr negativen Pauschalverdacht gegenüber Schülern
ausgeht. Es obliegt der Schulaufsicht, im laufenden Betrieb derlei
Missstände zu unterbinden und zu vermeiden, sollten sie tatsäch-
lich auftreten.
Die Abwicklung der zu erwartenden Mehrverkehre ist Bestandteil
der Verkehrsuntersuchung und des hieraus resultierenden Er-
schließungskonzeptes.
Werden diese Verkehre aus dem Norden in der Erhebung rech-
nerisch berücksichtigt?
Dieser Aspekt wird im weiteren Bebauungsplan-Verfahren im
Zuge der Durchführung der Umweltprüfung beleuchtet. Als erste
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
viergeschossiges Gebäude errichtet werden, das Sonnen-
licht durch den Sonnenstands-Winkel in den Monaten Ja-
nuar, Februar, März, Oktober, November und Dezember
den dringend benötigten Strom nicht mehr produzieren
und in die Akkus einspeisen. Schadensersatzansprüche
durch Schäden an der Solaranlage werden geltend ge-
macht.
Die Bebauung und die Versiegelung der Grünfläche im in-
nerstädtischen Bereich ist nahezu unsäglich leichtfertig
und im Hinblick auf die fortschreitende Klimaerwärmung
unerträglich kurzsichtig.
Es sollte dringend geboten sein, diese Projekte ergebnis-
offen zu diskutieren und in Erwägung zu ziehen, andere
Standorte sorgsam zu prüfen, um einen möglichen Ver-
kehrs- und Lärminfarkt in unserem Viertel zu vermeiden.
Hierbei sollten Standorte mit weniger geschlossener
Wohnbebauung bevorzugt werden.
Ob die Kinder einen weiteren Weg zur Schule haben,
sollte nicht im Vordergrund stehen. Die Sicherheit des
Schulweges sollte wichtiger sein, damit Kinder und Ju-
gendliche unfallfrei zur Schule gelangen können.
Vorabmaßnahme wurde die Zufahrt zum Schulgrundstück so ver-
legt, dass diese gegenüber dem Gebäude des Antragstellers liegt
und somit keine Bäume an dieser Stelle gepflanzt werden kön-
nen. Die Bäume entlang der Schmiedegasse können beispiels-
weise als mittelkronige Bäume festgesetzt werden, sodass eine
Beeinträchtigung der Solaranlage nicht zu befürchten ist.
Siehe Punkt 6.1
Siehe Punkt 6.3
Die geplanten verkehrlichen Maßnahmen dienen der Verbesse-
rung der Sicherheit im Straßenverkehr, dies insbesondere für alle
Fußgänger und Radfahrer.
9 Thema Verkehr und Umfeldgestaltung:
Der Bau einer Gesamtschule wird begrüßt, da hier auf
den hohen Bedarf eingegangen und etwas für die Kinder
und Jugendlichen und dadurch auch für die Familien und
die ganze Gesellschaft getan wird.
Es werden folgende Veränderungsnotwendigkeiten in der
Umgebung der Schule und im Bereich der Schulwege ge-
sehen:
teilweise
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im
weiteren Verfahren geprüft.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
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Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
• Diese sollten ausreichend Platz für alle Altersgrup-
pen und Nutzer bieten, da es sonst zu Konflikten
kommt, die sich durch gute Planung vermeiden
lassen.
• Einrichten einer Tempo 30-Zone in der Umgebung
der Schule und an der Haltestelle Neusser Straße /
Gürtel bis zur Haltestelle Scheibenstraße.
• Eine Verbreiterung der Bürgersteige im genannten
Abschnitt Neusser Straße, Einrichtung eines Rad-
wegs auf dem verbreiterten Bürgersteig. Park-
plätze müssen gegebenenfalls entfallen.
• Verbreiterung der Bürgersteige und Einrichtung
weiterer Tempo 30-Zonen und von Radwegen
auch an anderen Straßen im Umfeld der Schule.
• Eine Vergrößerung der Bahnsteige an der Halte-
stelle Mollwitzstraße und evtl. auch Scheiben-
straße
• Eine Erhöhung der Fahrfrequenz der Linien 12, 15
und 13 zu den Zeiten vor Schulbeginn und nach
Schulende, da auch jetzt schon Schulen am Fahr-
weg der Straßenbahn liegen
• Die Einrichtung eines Zebrastreifens beim Über-
gang Haltestelle Mollwitzstraße über die Neusser
Straße Richtung Theklastraße
• Zebrastreifen oder Lichtsignalanlage an der Halte-
stelle Scheibenstraße
• Sichere Möglichkeiten zur Straßenüberquerung
überall im Umfeld der Schule, z.B. am Kreisver-
kehr Schmiedegasse/Jesuitengasse/Merheimer
Straße sowie an der Einmündung Theklastraße.
Hiersollte geprüft werden, wie baulich verhindert
werden kann, dass ordnungswidrig außerhalb der
eingerichteten Parkplätze kurz vor der Straßen-
mündung geparkt wird, z.B. durch Poller
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Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
• Schaffung von Sitzbänken, Fahrradständern und
schattigen Plätzen vor dem Eingang für eine er-
höhte Aufenthaltsqualität
• Möglichst viele Flächen unversiegelt lassen und
zusätzliche Flächen in der Umgebung entsiegeln
sowie möglichst wenige Bäume fällen und viele
neue Bäume anpflanzen.
9-11 Thema Widerspruch:
Die Einwender widersprechen dem Bebauungsplan der
Stadt Köln in Bezug auf das Pallenbergheim
Kenntnisnahme Konkrete Gründe für den Einwand werden nicht genannt.
12 Thema Verkehr:
Seit Jahren werden sowohl Jesuitengasse, Feuer- und
Amboßstraße für den Durchgangsverkehr genutzt, da
viele Verkehrsteilnehmer die Neusser Str. meiden.
Dies geschieht aus folgenden Gründen:
• Verkehre von der Schmiedegasse Richtung Nor-
den meiden das Abbiegen auf die Neusser straße
Neusser Straße aufgrund des Stopschildes und
der Stadtbahnquerung.
• Aufgrund der fehlenden Anbindung zwischen der
Neusser Straße an den Gürtel
• Der Supermarkparkplatz nördlich an der Jesuiten-
gasse/Mönchsgasse kann nicht über die Neusser
Straße angefahren werden.
Durch die aktuellen Baumaßnahmen zur Umgestaltung
der Jesuitengasse wurde die Verkehrsbelastung negativ
beeinflusst. Es ist zu erwarten, dass sowohl durch die
Schule als auch das neue Wohnviertel (Simonsveedel) ein
zusätzlich erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erwarten ist,
da der zusätzlich zu erwartende Verkehr sich NICHT auf
die Neusser Str. verlagern wird.
In der Amboßstraße wird seit längerem eine Überschrei-
tung der Höchstgeschwindigkeit beobachtet, Der Gehweg
teilweise
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im
weiteren Verfahren geprüft.
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Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
wird als Fahrbahn mit genutzt, was zu einer Gefährdung
der Fußgänger, u.a. der Schulkinder führt.
Warum die Planungen der Entlastungsstrasse (Klarissen-
weg) nicht weitergeführt werden kann nicht nachvollzogen
werden. Die Klagen der dortigen Anwohner - diese waren
sich bei Zuzug der Situation bewusst! - dürften nicht zum
Nachteil der Anwohner der Feuer und Amboßstr. werden.
Es wird bezweifelt, dass realistische Daten über die aktu-
elle Verkehrsbelastung der Feuer- und Amboßstraße exis-
tieren und in Ihre Planungen eingeflossen sind.
Eine gutachterliche Datenerhebung (besonders zu den er-
warteten Stoßzeiten) über einen repräsentativen Zeitraum
wird empfohlen.
13 Thema Umwelt, Verkehr, Friedhof, Nachhaltigkeit:
Folgen Gründe werden gegen das Vorhaben, eine Ge-
samtschule in der Schmiedegasse zu bauen, vorgebracht:
- Es passt nicht zum Konzept der Nachhaltigkeit, nicht auf
bereits versiegelte Alternativflächen zurückzugreifen. Zu-
dem hat die gewählte Fläche nach Ihren eigenen Anga-
ben nicht die Idealmaße.
- Die externe Ausgleichsfläche hat keinen direkten Nutzen
für Anwohner, Tiere und Pflanzen.
- Die Verkehrssituation im Bereich Schmiedegasse, Jesui-
tengasse und Merheimerstraße stellt im Berufsverkehr be-
reits jetzt ein Nadelöhr dar.
- Die Beeinträchtigung durch Lärm- und Abgasemissionen
würde stark zunehmen.
- Die Zunahme des Verkehrs würde die Nutzung als Fuß-
gänger und Radfahrer stark einschränken. Der Bereich
wird jetzt schon als Schleichweg benutzt, bei dem Tempo
30 selten eingehalten wird. Eine Verkehrsberuhigung statt
Verkehrsverdichtung wäre nötig.
teilweise
Kurzfristig verfügbare versiegelte Flächen dieser Größenordnung
sind der Verwaltung nicht bekannt, die Flächengröße ist ausrei-
chend und aufgrund des Mangels an verfügbaren Flächen akzep-
tabel.
Ein Anteil des Ausgleichs soll vor Ort erfolgen, beispielsweise
durch das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und Dachbe-
grünung. Der externe Ausgleich soll nach Möglichkeit im Bezirk
erfolgen.
Die Verkehrssituation wird im Rahmen des Verkehrsgutachtens
untersucht.
Ein Lärmgutachten wird auf Grundlage des Verkehrskonzeptes
erstellt.
Auf Grundlage des Verkehrsgutachtens können gegebenenfalls
notwendige Anpassungsmaßnahmen ermittelt und umgesetzt
werden.
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Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
- Es gibt kein konkretes Konzept für die Nachhaltigkeit des
Gebäudes und Schulhofs (Begrünung des Gebäudes mit-
samt Dach und Fassade sowie des Geländes, recyclebare
Module, unversiegelter Schulhof, nachhaltige Materialien,
Sonnenpaneele, ...).
- Die Versiegelung würde das Areal als Versickerungsflä-
che vernichten und zum Verlust von wertvollem Nieder-
schlagswasser führen.
- Die geplanten schmalen Grünstreifen wären viel zu ge-
ring, um als Erholungsfläche zu gelten. Zudem wären sie
nicht mit der ökologischen Wertigkeit der heutigen Freiflä-
che vergleichbar.
- Der Friedhof stellt ein Landschaftsschutzgebiet mit altem
Baumbestand dar, die bestehende Freifläche ist eine sinn-
volle Erweiterung für Flora und Fauna im Sinne der Nach-
haltigkeit (Vernetzung verschiedener Ökosysteme).
- Die Freifläche ist die einzige große in der Umgebung für
Erholung und Freizeitaktivitäten im Grünen.
- Durch den Bau sowie den späteren Schulbetrieb würden
die Friedhofsruhe (Störung von Beerdigungen, Trauer-
möglichkeiten) beeinträchtigt. Zudem würde die Nutzung
als Anlage mit Parkcharakter zur Erholung stark beein-
trächtigt.
- Auf dem Friedhof nisten u.a. wiederholt Waldkäuzchen,
die als Brutareal reich strukturierte Landschaften benöti-
gen, in denen sich Wälder und Baumgruppen mit offenen
Flächen abwechseln. Eine Bebauung des Geländes
würde diesen Tieren und weiteren mit ähnlichen Bedürf-
nissen den benötigten Lebensraum nehmen.
- In der Vorprüfung des Artenspektrums müssten im Sinne
Die Planung befindet sich in einem frühzeitigen Stand. Eine For-
derung klimaaktiver und gestalterischer Maßnahmen kann im
weiteren Bebauungsplanverfahren teilweise in die textlichen Fest-
setzungen aufgenommen werden, die Umsetzung erfolgt jedoch
erst im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren.
Sämtliches nicht verschmutztes Niederschlagswasser ist zu ver-
sickern, sofern dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffent-
lich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Die Versickerung
des Niederschlagswassers ist im Bebauungsplan festzusetzen.
Die Grünstreifen entlang der Verkehrsflächen gelten als Straßen-
begleitgrün und dienen vorrangig der Gestaltung und als Standort
von Bäumen. Erholungsflächen für Spaziergänger befinden sich
in unmittelbarer Nähe auf dem Friedhof und nördlich im Bereich
des Ginsterpfades, Spielplatzflächen werden neu errichtet. Der
Friedhof selber bleibt als Teil einer wichtigen vernetzenden Grün-
radiale im Kölner Stadtgebiet erhalten.
Der Entfall der Grünfläche für Freizeitaktivitäten wird durch den
neuen Spielplatz teilweise kompensiert, weitere Erholungsfunk-
tion bieten der Nordfriedhof für Spaziergänger sowie das nördlich
angrenzende Ginsterpfadgelände.
Lärmemissionen aus dem Schulbetrieb sind zu erwarten, aller-
dings ist Kinderlärm gesetzlich als sozialadäquat hinzunehmen.
Durch eine abschirmende Gebäudestellung können die Emissio-
nen gegebenenfalls reduziert werden, dies kann jedoch erst im
nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren geprüft und umge-
setzt werden.
Es werden im weiteren Verfahren eine Artenschutzprüfung sowie
ein Grünordnungsplan (GOP) erstellt und die Erkenntnisse sowie
erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der vorhandenen Tiere
und Natur im Umweltbericht zum Bebauungsplan-Entwurf zusam-
mengefasst. Auch nicht planungsrelevante Arten werden betrach-
tet.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
der Nachhaltigkeit auch nicht planungsrelevante Arten er-
fasst werden und in die Bewertung der Planung einflie-
ßen.
14 Thema Merheimer Straße:
Thematisiert wird die Umgestaltung der Merheimer
Straße, bei der die bestehende Allee nicht mehr zum Par-
ken genutzt, sondern ausschließlich als Grünfläche erhal-
ten werden soll. Das Parallelparken soll dafür in beide
Fahrtrichtungen ausgeweitet werden.
Gleichzeitig soll eine Tiefgarage unter der Schule für Leh-
rer und Schüler entstehen.
Hierzu werden folgenden Änderungen vorgeschlagen:
Es bietet sich die Chance, dass die parkenden Autos der
Merheimer Str. insgesamt in der Tiefgarage unter der
Schule untergebracht werden.
Sollte die Tiefgarage ausreichend Kapazitäten für Anwoh-
nerparkplätze bieten und über Zugänge sowohl von der
Schmiedegasse als auch von der Merheimer Straße ver-
fügen, könnte auf das Parallelparken entlang der Straße
gänzlich verzichtet werden.
Stattdessen könnte ein baulich getrennter Fahrradweg in
beide Richtungen errichtet werden, welcher eine sichere
Trennung zwischen den verschiedenen Verkehrsteilneh-
mern ermöglicht.
Der Grünstreifen in der Mitte könnte zudem verbreitert
werden.
Ein solches Konzept würde nicht nur die Parkplatzsitua-
tion entschärfen, sondern auch die Sicherheit der Rad-
wege, insbesondere für die Schüler, erhöhen. Darüber
nein
Die Planung für die Merheimer Straße ist abgeschlossen und
durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Eine Tiefgarage unter
der Schule würde sich vom Kosten/Nutzenverhältnis her im Ver-
gleich zur geplanten oberirdischen Lösung an der Merheimer
Straße voraussichtlich nicht rechnen und stellt einen unverhält-
nismäßigen Aufwand dar. Auch könnte es zu Konflikten zwischen
der Schulnutzung und den ständigen Zu- und Abfahrten kommen.
Ob eine Mehrfachnutzung bauordnungsrechtlich der Schulnut-
zung zugeordnete Stellplätze möglich ist, müsste gegebenenfalls
im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
/ 18
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
hinaus könnte ein bezahltes Anwohnerparken in der Tief-
garage zur Finanzierung beitragen, wobei die Parkplatz-
kosten für Anwohner möglichst niedrig gehalten werden
sollten.
15 Thema Cellitinnenweg:
Es wird gebeten, bei der Planung zu berücksichtigen:
1. Die Zufahrt zu den beiden Stellplätzen vor dem Haus
Schmiedegasse 40 h (Cellitinnenweg 3) soll unmittelbar
von der öffentlichen Fahrbahn aus erfolgen, sodass das
Grundstück auch für die Müllbehälter etc. genutzt werden
kann. Kein Fahrrecht mehr für Dritte über das private
Grundstück.
2. Es wird ein Anfahren von schweren Fahrzeugen mit
kurzen Wegen zur Müll-und Sperrgutentsorgung bzw. für
Umzüge, Handwerker-Materialtransporte, Möbelanliefe-
rungen etc. vorgesehen.
(Hintergrund: Nach Errichtung der gegenüber liegenden
Häuser wurde eine hohe Böschung in der Mitte der Plan-
straße angelegt, über die ein - oft nicht benutzbarer -
Trampelpfad in Verlängerung der Klosterfraugasse führt.
Insofern steht der provisorisch ausgebaute städtische Teil
des Celitinnenweges den Anwohnern im Süden des Celli-
tinnenwegs für Anlieferungen/Transporte jeglicher Art
nicht zur Verfügung.
3. Der Grünstreifen mit den zu großen und schadens-
trächtigen Pappeln + Wildwuchs vor unserer Privatstraße
wird entfernt.
4. Der Hausanschlusskanal erfolgt mittig der Straße, so
dass die Anlieger nicht einseitig und unverhältnismäßig
mit Kosten und Risiken belastet werden.
teilweise
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im
weiteren Verfahren geprüft.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
/ 19
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
16 Thema Verkehr:
Hinsichtlich der Planung der Gesamtschule werden ext-
reme Bedenken in Bezug auf die Jesuitengasse geäußert,
die dadurch mit einem noch höheren Autoverkehr belastet
wird.
Der extrem gestiegene Autoverkehr wird durch die Errich-
tung des Neubaugebiets Simonskaul noch weiter steigen.
Eine weitere Steigerung durch Anfahrten zur Gesamt-
schule ist das für die Anwohner der Jesuitengasse nicht
mehr nachvollziehbar.
Es wird Unverständnis geäußert, warum keine Entlas-
tungsstraße geplant wird.
Befürchtet werden Staus und Autoabgase sowie Lärm
Die Nicht - Planung des Autoverkehrs bei der Schulbau-
planung ist nicht zu verstehen.
Hierdurch ist die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger
ebenfalls nicht mehr gegeben.
Um Berücksichtigung der Jesuitengasse in der Planung
wird gebeten.
teilweise
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im
weiteren Verfahren geprüft.
17 Thema Bäume/ Verkehr/ nachhaltige Bauweise:
Es wird gewünscht:
- den Baumbestand an der Klosterfraugasse soweit wie
möglich zu erhalten.
- Bäume und oder andere Pflanzen an der Jesuitengasse
23-25 entlang zu pflanzen.
- ein Einbahnstraßensystem mit Fahrraderlaubnis
teilweise
Die Bestandsbäume werden aufgemessen, die Prüfung, welche
Bäume zum Erhalt festgesetzt werden können, erfolgt im weite-
ren Planverfahren.
Straßenbäume werden in der Regel im Zuge der verkehrlichen
Ausbauplanung mitgeplant, im Bebauungsplan werden zunächst
die Straßenbegrenzungslinien festgesetzt. Bäume können zwar
ebenfalls festgesetzt werden, sollten aber nicht fest verortet wer-
den, um eine ausreichende Flexibilität in der weiteren Planung zu
gewährleisten.
Ein Einbahnstraßensystem kann sowohl für die Klosterfraugasse
als auch für die Jesuitengasse, die Ambossstraße als auch die
Feuergasse im Rahmen des Verkehrsgutachtens geprüft werden,
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
/ 20
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
- Klosterfraugasse nur Fuß-und Radweg
- am Kreisel Schmiedegasse Merheimer Str. insgesamt 4
Zebrastreifen.
- an der Schule kein "kiss and ride" einrichten, sondern
zwei Bushaltestelle. Je einen an der Schmiedegasse an
der zukünftigen Gesamtschule und auf der anderen Seite
der Schule an der Merheimer.
Das hohe Verkehrsaufkommen durch die Elterntaxis
würde den Verkehr lahmlegen, auch wenn dafür extra die
Einbuchtungen auf dem Schulgelände gebaut werden
würden.
(Negativbeispiel Carl von Ossietzky Gesamtschule)
- Schülertickets für die öffentlichen Verkehrsmittel für um-
sonst
- die Schule mit besten klimatischen Möglichkeiten zu
bauen z.B. mit Erdwärme. Diese kann im Sommer auch
als Klimaanlage eingesetzt und als Kühlung genutzt wer-
den, ergänzend Nutzung nachhaltiger Baumaterialien etc.
ebenso die Beschränkung der Klosterfraugasse auf den Fuß- und
Radverkehr.
Verkehrliche Verbesserungsvorschlägen sind im Verkehrsgutach-
ten zu prüfen.
Der Schulneubau unterliegt den städtischen Energieleitlinien für
öffentliche Gebäude. Dieser sieht beispielsweise eine Dämm-
standard vor, der nahe am Passivhausstandard liegt.
18
18.1
Thema Gesamtschule
Aufgrund des vom Rates der Stadt Köln am 9. Juli 2019
ausgerufenen Klimanotstandes sollten die Gebäude in kli-
maneutraler bzw. ökologischer Bauweise errichtet wer-
den. Es wird erwartet, dass Begrünungen von Dächern
und Fassaden sowie Ausgleichsmaßnahmen vor Ort im
Hinblick auf das durch die Bauten beeinträchtigte Mikro-
klima erfolgen.
ja Siehe Punkt Nr.17
18.2 Thema Merheimer Straße:
Die Merheimer Straße verläuft in Höhe der geplanten
Baufläche verengt und verfügt nur über einen sehr schma-
len Gehweg. Als Ausweichstrecke zur hoch frequentierten
Neusser Straße macht die Verengung auch baulich Sinn.
teilweise
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im
weiteren Verfahren geprüft.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
/ 21
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Doch wird mit dem Schulbetrieb ein verstärktes Aufkom-
men an Fahrzeugen erwartet. Zudem ist die Problematik
der „Elterntaxis“ ist nicht geklärt.
Die Problematik eines sicheren Schulweges über die Mer-
heimer Straße (Zebrastreifen?) ist ebenfalls nicht geklärt.
Insgesamt sollte das bereits im Jahr 2013 genannte Ver-
kehrskonzept parallel zum Bauvorhaben und entspre-
chend der jetzigen verkehrlichen Situation erstellt und un-
ter öffentlicher Beteiligung präsentiert werden.
18.3 Thema Spielplatz:
Es wird angeregt, bei dem o. g. angemeldeten Bedarf die
bereits vorhandenen Spielplätze in unmittelbarer bzw. mit-
telbarer Umgebung zu berücksichtigen und den neu ge-
nannten Bedarf zu hinterfragen.
Zum einen gibt es den Spielplatz zwischen Roßbach-,
Leuthen– und Neusserstraße (der sogenannte „Elefanten-
spielplatz“). Ein zweiter Spielplatz (mit zu sanierendem
Bolzplatz) befindet sich in zwischen der Straße An den
Kreuzmorgen und der Straße Am Tetzerkamp.
Ein weiterer, neuer Spielplatz – wie in der Planung ange-
dacht – ist von daher nicht notwendig.
teilweise Siehe Punkt 3.5
Die Spielplatzfläche für das Pallenbergheim entfällt.
18.4 Thema Einrichtungen und Größe des Areals:
Angesichts der relativ kleinen Fläche, die für die Gesamt-
schule (Schulgebäude und Sporthalle, Zuwege, Schulhof,
evt. Mensa) mit voraussichtlich rund 1000 Schülerinnen
und Schüler vorgesehen ist, sollte die angedachten zu-
sätzlichen Nutzungen (Jugendzentrum und Spielplatz
aufgegeben werden.
Darüber hinaus wird die Gesamtschule als Ganztags-
schule bis in den Nachmittag hinein in Betrieb sein. Sicher
teilweise Siehe Punkte 1.1 und 3.5
Der Ganztagsbetrieb der Schule sowie die Nutzung der Sport-
halle durch Vereine ist vorgesehen
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
/ 22
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
wird die Sporthalle auch für die Nutzung durch Vereine of-
fenstehen.
Vor dem Hintergrund sollte dem Anliegen der Anwohnen-
den entsprochen werden, an einer ohnehin schon lärmfre-
quenten Straße eine Phase der relativen Ruhe im Tages-
verlauf zu haben. Dieses widerspricht der vorgestellten
und von der Stadt beabsichtigten verdichteten Planung
der Fläche südliche Schmiedegasse.
Schulbauten dienen der Daseinsvorsorge und sind ein wichtiger
Infrastrukturbaustein. Hinsichtlich des beschränkten Flächenan-
gebotes bietet die Entwicklung an der Schmiedegasse eine der
wenigen Möglichkeiten, Fehlbedarfe auszugleichen. Dem Nutzen
für die Allgemeinheit sollte dementsprechend hierbei ein höherer
Stellenwert eingeräumt werden als dem Ruhebedürfnis Einzelner
,
solange sich die Emissionen im gesetzlich zulässigen Rahmen
bewegen.
19
19.1
Thema E-Mobilität:
Im Rahmen einer Neustrukturierung der Straßen sollte der
steigenden e-Mobilität Rechnung getragen und Ladesäu-
len eingeplant werden. Des Weiteren wäre zu betrachten
inwieweit die vorhandenen Tiefgaragen im Rahmen der
Baumaßnahmen mit stärkeren Stromleitungen durch die
Rheinenergie versorgt werden können.
nein
Die Einrichtung von E-Mobilitätsstationen ist nicht Bestandteil der
Bauleitplanung und muss gegebenenfalls in separaten Verfahren
mit Anbietern der E-Mobilität wie beispielsweise der Rheinenergie
geprüft werden.
19.2 Thema Parken:
Die heutige großzügige Parkplatzsituation in der Straße
sollte nicht im Übermaß beschnitten werden, damit Gäste
auch noch mit dem PKW anreisen können.
Um Langzeitparker zu umgehen könnte man die Parkzeit
auf 3 Stunden begrenzen (mit Parkscheibe).
teilweise
Die Planung zur Merheimer Straße sieht eine Anzahl von Stell-
plätzen vor. Die Reduzierung von Parkdauern kann im Anschluss
an den Umbau der Merhheimer Straße geprüft werden, ist aber
nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.
19.3 Thema Verkehr:
Die aktuelle Zuwegung in das Gebiet Klarissenweg, Klos-
terfraugasse und Cellitinnenweg sollte erhalten werden,
um die Schmiedegasse im Bereich der neuen Schule
nicht im Übermaß zu strapazieren.
teilweise
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im
weiteren Verfahren geprüft.
19.4 Thema Verkehr:
Der geplante Fußweg Pallenbergheim - Cellitinnenweg
klingt zunächst sinnvoll, allerdings ist davon auszugehen,
Kenntnisnahme
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
/ 23
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
dass Schüler aus Bequemlichkeit die Abkürzung Durch-
fahrt Cellitinnenweg 11- Parkplatz Restaurant Iva nehmen
werden (bis dass die Gemeinschaft dort einen Zaun oder
Tor anbringen würde).
19.5 Thema Kosten:
Es wird gehofft, dass die gesamte Baumaßnahme im
Sinne der Anwohner so kosteneffizient wie möglich umge-
setzt und es nicht wie bei der Oper kostenmäßig aus dem
Ruder laufen wird.
ja Eine wirtschaftliche Umsetzung liegt auch im Interesse der Stadt
Köln.
20 Thema Besucherparken:
Es wird gewünscht, dass in der der Straße, die renoviert
wird, nur Parkplätze für die Besucher/Gäste gebaut wer-
den.
teilweise
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im
weiteren Verfahren geprüft.
21 Thema Verkehr/ Architektur/Sport/Schulbetrieb:
-Keine Kiss&Ride-Zone, weil dadurch weitere Versiege-
lung nötig wird-
stattdessen:
Parken auf der Bezirkssportanlage oder in den Park-Ta-
schen am Friedhof.
-Schulneubau als nachhaltiger Holzbau in C2C-Standard.
-Außerhalb der Grundfläche des Schulgebäudes keine
Versiegelung, naturnahe Gestaltung des Schulhofs. Ret-
tungswege so kurz wie möglich und in Rasen-Gitter-Stein-
Ausführung.
-Ausrichtung eines Architekturwettbewerbes der den
Schulbau als Übergang/Verbindung eines Ruheor-
tes(Friedhof) und einem belebten Stadtteil herstellt.
-Rund um das Schulgebäude zwei unabhängig zu nut-
zende und abzuschließende Ringe mit Sport- und Ca-
listhenics-Geräten.
Außen:außerhalb des Unterrichts:innerer Ring zur Schule
geschlossen
Innen+Außen: beide Ringe innerhalb während des Schul-
betriebs offen-nach außen abgeschlossen
teilweise
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im
weiteren Verfahren geprüft.
Notwendige Stellplätze müssen auf dem Grundstück des Vorha-
bens realisiert werden.
Die Ausführungsmerkmale des Schulbaus werden in der Aus-
schreibung festgelegt, gleiches gilt für die Qualitäten der Außen-
raumgestaltung.
Die Umsetzung der Schule erfolgt entweder durch ein Generalun-
ternehmen (GU) oder Totalunternehmen (TU). Bei beiden Varian-
ten wird direkt die wirtschaftlichste, qualitativste und kurzfristig
umsetzbare Architektur angewandt.
Dieses Vorgehensieht kein weitergehendes Qualifizierungsver-
fahren vor, aufgrund der Lage in einer denkmalgeschützten Um-
gebung kann eine Beratung des Siegerentwurfes im Gestaltungs-
beirat unter Einbeziehung der Denkmalpflege sinnvoll sein.
Die Ausgestaltung der Schulhöfe ist Bestandteil der Hochbaupla-
nung. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und an
die zuständigen Fachplaner weitergeleitet.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
/ 24
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
-Verkehr:Schmiedegasse als Einbahnstraße vom Kreis-
verkehr Jesuitengasse an, Merheimer Straße ab Roß-
bachstraße als Sackgasse. Notwendig, da dieser Bereich
unmöglich den Schulverkehr und den des neuen Wohnge-
bietes zwischen Simonskaul und Neusser Straße aufneh-
men kann. (siehe Anlage).
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im
weiteren Verfahren geprüft.
21
21.1
Thema Standort
ist an dieser Stelle nicht nachvollziehbar und wird abge-
lehnt; eine schlüssige Prüfung alternativer Standorte
wurde nicht vorgetragen. Es bestehen größte Bedenken,
wie eine drei- oder sogar vierzügige weiterführende
Schule sich auf dem kleinen Areal einfinden soll. Die Flä-
che ist übersichtlich, d. h. man wird in die Höhe gehen
müssen…
Auch die direkte Nachbarschaft zum Friedhof gilt es zu
beachten. Der Friedhof ist nicht nur ein Ort der Natur, der
Ruhe und Entspannung und bewohnt von vielen Tieren,
den es in seinem bestens gepflegten Zustand zu erhalten
gilt, sondern er ist auch ein Ort der Andacht, des Glau-
bens, des Todes und der dazugehörigen Trauer, der als
solcher bewahrt werden muss. Es wird keine allgemeine
Vermüllung und/oder lärmende Schülergruppen auf dem
Friedhof sowie Störung von Trauernden und Bestattungen
gewünscht.
teilweise
Siehe Punkt 6.3
Die Planung des Gebäudes ist eng mit der Denkmalpflege abzu-
stimmen, um eine verträgliche Einfügung des Baukörpers in
seine Umgebung zu gewährleisten.
Siehe Punkte 8.1 und 13
21.2 Thema Parken:
Die Parksituation wird sich weiter verschärfen. Besonders
skeptisch wird die gesamte Parksituation rund um die
Schule gesehen. So wurde mitgeteilt, dass die Parkplätze
in der Mitte der Merheimer Str. komplett wegfallen sollen.
Auch die Anzahl der Parkplätze in der Klosterfraugasse,
dem Klarissenweg und dem Cellitinnenweg sollen redu-
ziert werden. Gleichzeitig wird der Bedarf an Parkplätzen
durch die zunehmende Bebauung noch weiter steigen.
teilweise
Die Parkplätze auf der Merheimer Straße werden als Längspar-
ker entlang der Straße ausgerichtet und bleiben zu einem großen
Teil in ihrer Anzahl erhalten.
Jede Bebauung muss Stellplätze für ihre Nutzung nachweisen.
Die Herstellung eigener Stellplätze ist verpflichtend, so auch für
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
/ 25
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Statt weniger müsste zusätzliche Parkfläche geschaffen
werden. Die ideologisch wünschenswerte Perspektive,
dass wir in den nächsten Jahren die wegfallenden Park-
plätze nicht mehr benötigen, ist illusorisch. Ausweichen-
der Parkraum ist daher dringend einzuplanen.
den Schulneubau.
Die Stellplatzbilanz im Umfeld wird unter Berücksichtigung der
Auslastung und der Verkehrsentwicklung weitergehend betrach-
tet.
21.3 Thema Verkehr:
Der „Durchstich“ der Nord-Süd-Verbindung für Auto-
und/oder Rad- und Fußverkehr wird abgelehnt. Die bishe-
rige Straßenführung hat sich bewährt und sollte dringend
beibehalten werden. Warum der Auto-Verkehr aus nördli-
cher Richtung nicht mehr wie bislang über die Jesuiten-
gasse abgewickelt werden und stattdessen durch ein klei-
nes Wohngebiet laufen soll, ist nicht nachvollziehbar, vor
allem bei Verlust einer Grünfläche mit altem Baumbe-
stand wäre dies ein fatales finanz- und umweltpolitisches
Signal.
Zu beachten ist die Einfädelung auf die Schmiedegasse
insbesondere zu Stoßzeiten, beispielsweise durch die Ein-
richtung eines zweiten Kreisverkehrs.
teilweise
Ein Durchstich für den Durchgangsverkehr soll nicht erfolgen. Es
wird geprüft, in welcher Form die Straßen Klosterfraugasse, Celli-
tinnenweg und Klarissenweg als Anliegerstraßen für den Autover-
kehr bestmöglich unter Berücksichtigung des Grünbestands er-
schlossen werden können. Der Kreuzungspunkt Klosterfrau-
gasse/Schmiedegasse wird im Zuge des Verkehrsgutachtens mit
betrachtet.
21.4 Thema Verkehr:
Auch für eine reine Fahrrad- und Fußgängerstraße als
Durchfahrt von der Ecke Klosterfraugasse / Cellitinnen-
weg wird keine Notwendigkeit gesehen. Sie darf nur um-
gesetzt werden, wenn sie kostengünstig umgesetzt wer-
den kann und das kleine „Wäldchen“ weitestgehend unan-
getastet bleibt. Aber auch hier würde sich die Frage der
„Eingliederung“ und insbesondere der Überquerung der
Schmiedegasse stellen. (Zebrastreifen?)
Kenntnisnahme
Eine ausreichende Fuß- und Radwegeerschließung in Nord-Süd-
richtung ist unabhängig von der Schulplanung aus Gründen der
Verkehrssicherheit in den beengten Straßen nördlich der Schmie-
degasse sinnvoll.
21.5 Thema Verkehr:
Einen Fahrrad- und Fußgängerweg vom Pallenbergheim
zum Cellitinnenweg wird abgelehnt. Schon jetzt kann man
auf kurzem Weg über den Friedhof vom Pallenbergheim
nein
Wege durch Grünverbindung, besonders über Friedhöfe sind
nicht als Schulwege ansetzbar. Wege in Grünflächen sind nicht
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
/ 26
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
zur Schmiedegasse gelangen. Diese Abkürzung wird be-
reits von vielen rege genutzt. Ein zweiter Weg wird als
nicht notwendig betrachtet.
beleuchtet, Friedhöfe sind saisonal und Tageszeitlich unter-
schiedlich zugänglich.
21.6 Thema betreutes Jugendwohnen:
Die Einrichtung für betreutes Wohnen für Jugendliche
wird grundsätzlich unterstützt. Bestehende „Ängste“ bzw.
Sorgen von Anwohnern sollte durch gute Aufklärung ent-
gegengewirkt werden. Hier sollen keine potentiell gefährli-
chen, straffällig gewordene junge Menschen unterge-
bracht werden, sondern vor allem Kinder und Jugendliche,
die vorübergehend oder auch für länger ein neues Zu-
hause benötigen, weil es im früheren Zuhause mit den El-
tern bzw. Sorgeberechtigten - aus welchen Gründen auch
immer - nicht mehr klappt.
Kenntnisnahme Die Errichtung des betreuten Jugendwohnens und dessen Bele-
gung sind nicht Teil des Bauleitplanverfahrens, im Bebauungs-
plan wird lediglich ein Baufenster für ein Gebäude in einem Allge-
meinen Wohngebiet gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO)
in maximal 2-geschossiger Bauweise festgesetzt.
22
22.1
Thema Verkehr:
Pallenbergheim – Cellitinnenweg
Die Verbindung von Pallenbergheim und Cellitinnenweg.
wird begrüßt. Diese ist unabdingbar, um SchülerInnen ei-
nen gefahrlosen Schulweg zur geplanten neuen Schule
an der Schmiedegasse oder zur Grundschule an der Ni-
belungenstraße zu ermöglichen.
b. Es wird jedoch den Plänen widersprochen, die eine
Verkleinerung der zu den Häusern gehörenden Gärten o-
der das Fällen alter Bäume zur Folge hätten. Die Gärten
und der Baumbestand sind ein wichtiger Teil der histori-
schen Pallenbergheim-Siedlung und sind daher unbedingt
schützenswert.
c. Es wird zudem der Planung eines Weges durch die In-
nenflache der Pallenberganlage als Zuweg zum neuen
Fußgänger-, bzw. Fahrradweg widersprochen. Der Innen-
raum, der in den letzten Jahren durch Baumverlust und
Klimawandel immer mehr gelitten hat, würde hierdurch
noch mehr zu Schaden kommen. Eine Fläche, die ur-
sprünglich zur Erholung geschaffen wurde, würde zum
Ja
Die Wegeführung des Durchstichs soll möglichst entlang der vor-
handenen Gärten führen, Baumfällungen sollen vermieden wer-
den. Eine Wegeführung über die im Innenbereich des Pallenberg-
heims befindliche Grünanlage wird sowohl aufgrund der vorge-
brachten als auch aus denkmalpflegerischen Gründen nicht wei-
terverfolgt.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
/ 27
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Verkehrsweg werden. Die bestehenden Wege, die um
den Innenhof herumführen, werden als ausreichend be-
trachtet.
22.2 Thema betreutes Jugendwohnen:
a. Man ist sich der Wichtigkeit solcher Einrichtungen be-
wusst.
b. Es wird dennoch den Plänen, ein Wohnheim für Ju-
gendliche an diesem zentralen Standort der Anlage zu er-
richten, widersprochen.
Da das Grundstück für das geplante Wohnheim so knapp
bemessen ist –laut Plan gibt es auf dem Grundstuck kaum
Raum für die Jugendlichen, sich außerhalb des Heim-Ge-
bäudes aufzuhalten– , werden Interessenkonflikte
bei der Nutzung der Pallenbergheim-Innenflache befürch-
tet, sowie daraus folgend, persönliche Konflikte im Um-
gang mit den Jugendlichen.
c. Es wird stattdessen vorgeschlagen, das Gelände bzw.
das Gebäude des alten Kinderkrankenhauses an der Pal-
lenbergstrase für das geplante Wohnheim zu nutzen. Dies
hätte auch den Vorteil, dass das Wohnheim bei eventuell
zukünftig erhöhtem Bedarf leichter ausgebaut werden
könnte, da der Platz bei weitem nicht so begrenzt ist, wie
bei der ursprünglich geplanten Flache. Auch die Frage,
warum ein derart großes Gebäude in Köln jahrelang unge-
nutzt bleiben kann, findet so eine gute Antwort.
teilweise
Siehe Punkt 21.6
Die Freifläche für das betreute Jugendwohnen kann sich bei Be-
darf in Richtung Osten außerhalb des Neuaufstellungsbeereiches
des Bebauungsplanes ausdehnen, da diese Flächen ebenfalls
zum Stiftungsvermögen gehören. Konflikte mit Jugendlichen kön-
nen auftreten, deren Vermeidung ist Aufgabe der Träger der Ein-
richtung. Da es auch in anderen Wohngebieten betreutes Ju-
gendwohnen gibt, ist davon auszugehen, dass sich potentielle
Probleme in einem handhabbaren Rahmen bewegen werden.
Es soll dennoch geprüft werden, ob das betreute Jugendwohnen
alternativ in ein Konzept für das leerstehende ehemalige Kinder-
krankenhaus einbezogen werden kann.
22.3 Thema Spielplatz Pallenberganlage:
a. Oftmals wird das Pallenbergheim von Besuchergruppen
bei Veedelsführungen oder einzelnen Spaziergängern be-
sucht, die sich an der Schönheit und Einzigartigkeit der
Anlage erfreuen. Die AnwohnerInnen des Pallenberg-
heims sind stolz drauf, Bewohner eines bedeutenden Köl-
ner Architekturdenkmals zu sein.
Die AnwohnerInnen widersprechen daher dem Plan zum
Bau eines Spielplatzes.
teilweise
Aus denkmalpflegerischer Sicht ist eine Spielplatznutzung nicht
zulässig, aus diesem Grund wird der Innenbereich des Pallen-
bergheims aus dem Planbereich herausgenommen. Umgestal-
tungsmaßnahmen im Sinne der Anwohner sind gegebenenfalls
mit der Denkmalpflege und dem Grünflächenamt der Stadt Köln
abzustimmen.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Vielmehr wünschen sie sich, die Innenflachen weiterhin
entsprechend der ursprünglichen Widmung und im Sinne
des Denkmalschutzes zu nutzen: Begegnung und Erho-
lung für alle. Kinder sind natürlich auch willkommen!
b. Die Innenflache des Pallenbergheims bildet seit über
hundert Jahren nicht nur das bauliche Zentrum des En-
sembles, sondern ist bis zur Gegenwart vor allem Begeg-
nungsstätte der AnwohnerInnen sowie, teils mehrfach im
Jahr, Austragungsort für Nachbarschaftsfeste (Sommer-,
Oktober- und Adventsfeste). Die MieterInnen der Woh-
nungen am Pallenbergheim zahlen darüber hinaus über
Ihre Nebenkostenabrechnung für die Pflege der Anlage.
Es ist den AnwohnerInnen also ein besonders starkes An-
liegen, dass die Innenflache weiterhin in ihrem Sinne für
diese Begegnungen genutzt werden kann.
c. Mit dem Hinweis auf die Alterszusammensetzung der
Anwohnerschaft ist festzuhalten, dass ein Spielplatz den
Erfordernissen der AnwohnerInnen nicht entspricht. Im
Umkreis von 500m sind darüber hinaus mehrere Spiel-
plätze vorhanden, die durch Instandsetzungsarbeiten si-
cherlich bestens angenommen würden (Elefantenspiel-
platz, Spiel- und Bolzplatz „An den Kreuzmorgen“, Spiel-
platz Pallenbergstraße). Im erweiterten Umkreis liegt der
sehr großzügig angelegte Spielplatz an der Etzelstraße,
außerdem besteht nördlich die Möglichkeit, in freier Natur
zu spielen.
Darüber hinaus war der Diskussionsbeitrag eines Teilneh-
mers am 2. September sehr inspirierend: Warum nicht die
Schulgelände mit allen Platz und Spielmöglichkeiten bis
abends für Kinder öffnen?
d. In den letzten Jahren hat die Vegetation im Innenraum
der Anlage sehr gelitten. Mehrere Jahrzehnte alte Baume
wurden in den letzten Jahren gefällt bzw. sind abgestor-
ben und wurden nicht ersetzt. Gerade in den Hitzesom-
mern der letzten Jahre verwandelte sich die Rasenflache
Siehe Punkt 6.7
Nachpflanzungen sind nicht Teil des Bauleitplanverfahrens, die
Vorschläge werden an das zuständige Grünflächenamt weiterge-
leitet.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
des Innenraums in eine ökologisch tote Fläche. Regelmä-
ßige „über-Pflege“ durch die Stadt Köln verstärkt diesen
Effekt im Sommer (Rasenmähen und aussäubern der He-
cke.
In den zunehmenden sogenannten „tropischen Nächten“
im Sommer sind die teils unzureichend isolierten alten Ar-
beiterwohnungen der Originalanlage dringend auf küh-
lende Luft von außen angewiesen. Der nordwestliche
Teil des Innenraums der Anlage bildet aber Sommertags
einen Hitzekessel, der auch nachts nur schwer abkühlt
(große Rangierflache, parkende Autos, mangelnde Vege-
tation). Ein angelegter Spielplatz würde diesen klimaöko-
logischen Anforderungen nicht gerecht werden.
Die AnwohnerInnen wünschen sich daher, auch in Hin-
blick auf den Klimawandel, die Flache wieder durch das
Pflanzen mehrerer Bäume sowie weiterer ökologisch sinn-
voller Pflanzen zu einer echten grünen Lunge für die
Anlage und das Veedel zu machen, um so auch weiterhin
dem historischen architektonischen Konzept der „Garten-
stadt“ zu entsprechen. Dieser Wunsch ist auch im Sinne
einer zukünftigen Anwohnergeneration in der Pallenberg-
heim-Siedlung.
23 Thema Verkehr:
Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Ökologische Ver-
kehrsclub Deutschland fordern dazu auf, in Bereichen von
Schulen mit einem kritischen Aufkommen von Hol- und
Bringeverkehren Schulstraßen mit temporären Durch-
fahrtsbeschränkungen einzurichten. In Schulstraßen wird
zeitweise, vor allem morgens zu Schulbeginn, die Zufahrt
zur Schule für den Autoverkehr gesperrt.
Es wird deshalb darum gebeten, folgende Möglichkeiten
zu prüfen:
• Einrichtung einer Schulstraße
• Beschränkung der Durchfahrt, insbesondere für LKW
teilweise
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im
weiteren Verfahren geprüft.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
/ 30
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
24 Thema Entsiegelung:
Bezug genommen wird auf die Jesuitengasse, Ecke Kla-
rissenweg. Insbesondere der kleine Platz vor den Haus-
nummern 23-25 wurde im Zuge der Baumaßnahmen an
der Jesuitengasse stark versiegelt. Es wird bemängelt,
dass die großflächige asphaltierte Straße und die mit
Pflastersteinen versiegelten Bürgersteige im Sommer er-
hebliche zusätzliche Wärme ausstrahlen.
Es wird dringend eine Verbesserung/Ergänzung dieses
Areals im Sinne von Klimaschutz und Lebensraumqualität
gefordert.
Gewünscht wird die Bepflanzung einer kleinen grünen
Oase, in der auch das Regenwasser versickern kann. Fer-
ner würden Blumen und Sträucher einen natürlichen Le-
bensraum für Insekten bieten.
positiven Nebenwirkungen:
- Wild Parken wird verhindert
- Wege für FußgängerInnen werden sicherer, freier sowie
angenehmer
-keine Poller und Findlinge müssen installiert werden
lebende biotische Materialien statt inerte abiotische Mate-
rialien im Sinn des Klimaschutzes.
teilweise
Straßenbäume werden in der Regel im Zuge der verkehrlichen
Ausbauplanung mitgeplant, im Bebauungsplan werden zunächst
die Straßenbegrenzungslinien festgesetzt. Bäume werden eben-
falls festgesetzt, werden allerdings in der Regel allerdings mit ei-
nem gewissen Spielraum verortet, um eine ausreichende Flexibi-
lität in der weiteren Verkehrsplanung zu gewährleisten.
25 Thema Verkehr:
In dem vorläufigen Verkehrsleitplan wird übersehen, dass
durch die geplante Streckenführung der Kreisel, Schmie-
degasse, Merheimer Straße und Jesuitengasse, der jetzt
schon stark belastet ist, noch mehr belastet wird. Zur Zeit
wird das neue Baugebiet Simonskaul mit mehreren 100
Wohneinheiten gebaut, dieser zukünftige Verkehr würde
zusätzlich auf den Kreisel zukommen.
Es wird vorgeschlagen, die die bisherige Zufahrt Cellitin-
nenweg, Klosterfraugasse und Klarissenweg dort zu be-
lassen, wo sie sich bereits befindet, damit nicht alle Fahr-
zeuge noch zusätzlich zum Schulbetrieb über den Kreisel
teilweise
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens und im
weiteren Verfahren geprüft. Eine Zufahrtsmöglichkeit von Norden
kommend soll erhalten bleiben.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
/ 31
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
und durch die Schmiedegasse fahren müssen.
Auf diese Weise könnte man die geplante Verlängerung
der Klosterfraugasse als reinen Fahrrad-und Fußweg aus-
bauen und eventuell auch versiegelte Fläche einsparen.
Bemängelt wird die Zupflasterung an der Zufahrt Jesuiten-
gasse / Klosterfraugasse. Es wird gebeten, den Zustand
im Zuge weiterer Arbeiten noch einmal zu ändern.
26 Thema Schule/Architektur:
Die Planung wird ausdrücklich begrüßt. Die zusätzlichen
Schulplätze, die deutlich verbesserte Verkehrssituation,
Spielplätze und Begrünung würden für eine klare Verbes-
serung an Lebensqualität bedeuten. Es wäre erfreulich,
wenn die Umsetzung wie dargestellt im genannten Zeit-
raum erfolgen kann.
Für den Schulneubau wird angeregt, auf Holzhybrid-Bau-
weise zu setzen und im Falle von Flachdächern wahl-
weise Dachbegrünung, PV oder eine Nutzung als zusätzli-
che Schulhoffläche vorzusehen.
teilweise
Die positive Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, eine
zügige Umsetzung angestrebt.
Die Hochbauplanung wird nach Rechtskraft des Bebauungsplans
begonnen, Dachbegrünung und die Möglichkeit der Nutzung er-
neuerbarer Energien können allerdings bereits im Bebauungs-
plan festgesetzt werden.
27 Thema Verkehr:
Es wird als wichtig angesehen, den gesamten Straßenzug
zwischen Schmiedegasse und Neusser Straße (Jesuiten-
gasse, Feuerstraße, Amboßstraße) in das Bebauungs-
planverfahren zu integrieren. Die StraßenKultur“, die Füh-
rung der Straßen insgesamt, mangelnde Zebrastreifen,
mangelnde Begrünung oder kindgerechte Gestaltung wird
als desolat empfunden.
Die Feuerstraße ist Hauptverbindung zwischen der Halte-
stelle Mollwitzstraße und dem gesamten nördlichen Teil
der Schmiedegasse und damit auch potenzieller Schul-
weg für die zukünftigen Schülerinnen und Schüler der
neuen Gesamtschule.
Man würde gerne näher mit der Bezirksbürgermeisterin
über diese Frage in den Austausch kommen.
teilweise
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens ge-
prüft.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
/ 32
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
28 Thema Verkehr:
Es wird darum gebeten, ein Gutachten einzuholen, dass
insbesondere zu den Stoßzeiten zwischen 7-9 Uhr und
16-18 den Verkehr misst und bewertet. Eine Lösung, die
die Straßen individuell und für sich betrachtet, wird für
falsch erachtet. Es wird gefragt, warum bspw die Feuer-
straße und Ambossstraße mehr Verkehr aushalten sollten
als der Klarissinnenweg. Sämtliche Straßengebiete und
Wohnhäuser sind nicht für den vielen Verkehr gemacht,
der dort hindurchfließt, im Moment aber hat der Klarissi-
nenweg eine Sonderstellung, die kritisiert wird. Ein Baum-
bestand kann nicht der Grund sein, gerade wenn es Mög-
lichkeiten der nachträglichen Begrünung gibt.
Der Verkehr sollte über den Klarissinnenweg ebenfalls
Richtung Schmiedegasse abfließen können, um so den
Kreisel und die Verbindungsstraßen Amboss- und Feuer-
straße zu entlasten.
teilweise
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens ge-
prüft.
29 Thema Verkehr:
Es wird gefragt:
-Ob es eine 30er Zone auf der Neusser Straße in Weiden-
pesch geben wird.
(Erschließung der 30er Zone ab Bezirksrathaus bis zur
Elefantenschule)
- Ob die Parkplätze auf der Merheimer Straße wegfallen.
(Sie sind unverzichtbar)
teilweise
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens ge-
prüft.
Die Stellplätze werden umstrukturiert.
30
30.1
Thema Versiegelung:
Es wird dringend darum gebeten, bereits versiegelte Flä-
chen für den Schulbau zu nutzen. Es gibt diverse brachlie-
genden Flächen, z. B. großes leerstehendes Gebäude in
der Pallenbergstr. 24 oder die ehemalige Hauptschule
Paul-Humburg-Schule in Longerich.
Die Grünfläche dient als Naherholungsgebiet für Hunde-
besitzer, Spaziergänger*innen und Kindern / Familien. Die
Fußballtore werden viel genutzt. In Weidenpesch gibt es
teilweise Siehe Punkte 6.2 und 6.7
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
/ 33
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
viele Grünflächen, die nicht für Aktivitäten genutzt werden
können, sodass jetzt schon viele Familien verständlicher-,
aber unerlaubterweise, den Nordfriedhof für Freizeitaktivi-
täten nutzen (spazieren, Fahrrad und Inliner fahren, jog-
gen etc.). Dies wird sich nach dem Schulbau weiter ver-
stärken. Es wird vorgeschlagen, die Grünfläche in der
Schmiedegasse als attraktive Freizeitfläche/Naherho-
lungsgebiet umzugestalten, beispielsweise mit Spiel- und
Sportgeräten, Sitzbänken, Fußball- und Picknickwiese
und mit dem größtmöglichen Erhalt der Wiesen und
Baumbestände, vielleicht sogar Erweiterung des Baumbe-
standes.
30.2 Thema Verkehr:
Der Ausbau der Fahrradstraße zwischen der Schmiede-
gasse und der Klosterfraugasse wird befürwortet. Die Si-
tuation für Fahrradfahrende und Spaziergänger, insbeson-
dere wenn es Kinder sind, ist in Weidenpesch nicht gut.
Ein Ausbau der Fahrradstraße könnte Weidenpesch dies-
bezüglich attraktiver und sicherer machen.
Kenntnisnahme
30.3 Thema Einfügung Schulbau und Wertverlust:
Für den Fall, dass der Schulbau bereits beschlossen ist
und nicht mehr verhindert werden kann, folgende Anre-
gungen/ Fragen:
Was bieten die Stadt den Anwohnerinnen der Schmiede-
gasse an, die dadurch einen Wertverlust ihrer Immobilie
haben werden?
Es wird gebeten beim Bau zu prüfen, ob das Schulge-
bäude statt zur Schmiedegasse hin, eher in Richtung Sü-
den/Nordfriedhof errichtet werden kann, damit die Anwoh-
ner nicht direkt das Schulgebäude vor der Haustür / den
Balkonen haben sowohl aus ästhetischen Gründen als
auch aus Gründen des Lärmschutzes.
teilweise
Die geplante Bebauung bewegt sich hinsichtlich der zu erwarten-
den Grund- und Geschossflächenzahl in einem üblichen städte-
baulich verträglichen Rahmen. Da es keinen pauschalen An-
spruch auf Nichtbebaubarkeit des eigenen Wohnumfeldes gibt,
ist eine Entschädigung gesetzlich nicht vorgesehen. Ob die ge-
plante Schule und eine verbesserte Infrastruktur vor Ort tatsäch-
lich zu einem Wertverlust führt, ist spekulativ, auch eine Wertstei-
gerung könnte eintreten.
Der Bebauungsplan weist ein Baufenster aus, in dem die zu ei-
nem späteren Zeitpunkt erfolgende Planung eingefügt werden
kann. Eine genaue Anordnung des Baukörpers ist zum jetzigen
Zeitpunkt aus Gründen der Flexibilität nicht vorgesehen. Eine Un-
tergliederung des Baufeldes in einen Streifen mit einer maximal
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Es wird darum gebeten, das Gebäude nicht höher als
zwei Stockwerke zu bauen, da davon ausgegangen wer-
den muss, dass die Etagenhöhe bei Schulgebäuden deut-
lich höher ist als bei normalen Wohnhäusern.
dreigeschossigen Bebauung zur Schmiedegasse hin und einer
möglichen Viergeschossigkeit in Richtung Friedhof ist angedacht.
Hierdurch ist bei einer höheren Hinterlandbebauung auch eine
niedrigere Bebauung entlang der Schmiedegasse möglich, so-
lange weiterhin die benötigten Nutzflächen der Schule nachge-
wiesen können.
31 Thema Verkehr:
Wie bisher auch, sollte in Zukunft der Autoverkehr aus
dem nördlichen Stadtgebiet über die Jesuitengasse ge-
leitet werden. Diese sollte weiterhin als Einbahnstraße
ausgelegt sein. Die geplante Abbindung der Jesuiten-
gasse ist nicht zielführend. Vorteil: Kostenersparnis!
Eine neue Planstraße 1 durch das bislang ausschließ-
lich den Anwohnern vorbehaltene Wohnareal Klarissen-
weg - Klosterfraugasse - Cellitinnenweg darf in der vor-
gelegten Form keinesfalls realisiert werden.
Begründung:
-Die Wohnqualität der Anwohner wird durch den entste-
henden Autoverkehr erheblich verschlechtert
-Neue Flächen werden ohne großen Sinn/Mehrwert
versiegelt
-Kostenersparnis
Eine Planstraße 2 im Verlauf der Cellitinnenstraße ist
nicht erforderlich. Stattdessen kann hier die Straße als
Anliegerstraße ausgebaut werden. Ein nötiger Fahrrad-
und Fußgängerweg zu einem evtl. Jugendheim/Spiel-
platz in Richtung Pallenbergstraße kann dabei gut ein-
gebunden/angebunden werden.
Vorteil auch hier: Keine weitere Versiegelung der Flä-
chen. Zudem erhebliche Kostenersparnis
teilweise
Eine Straße für den Durchgangsverkehr ist nicht vorgesehen,
sondern eine Anliegerstraße in geringeren Ausmaßen als die ur-
sprünglich geplante Ortsdurchfahrt. Die teilweise Beschränkung
auf einzelne Verkehrsarten wird im Zuge des Verkehrsgutachtens
geprüft.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Sollte ein Durchgang, eine Durchfahrt vom Cellitinnen-
weg zur Schmiedegasse nötig sein, so sollte diese/r als
reine Fahrrad- und Fußgängerstraße gestaltet werden.
Vorteil dann: a) Deutlich weniger Versiegelung der Flä-
che b) Die bestehende Begrünung im Areal könnte in
Teilen erhalten bleiben bzw. integriert werden.
Um den Durchgangsverkehr im gesamten Wohngebiet
etwas einzudämmen und auch für mehr Fahrradfreund-
lichkeit zu sorgen, wird vorgeschlagen, zumindest die
Feuerstraße sowie die Amboßstraße zu Fahrradstraßen
zu machen.
32 Thema Verkehr:
Die Feuerstraße soll eine Fahrradstraße werden, um so
den Verkehr insgesamt zu beruhigen und zu strukturieren.
Außerdem werden sichere Fußgängerüberwege und
Fahrradwege benötigt.
teilweise
Die Anregungen werden im Zuge des Verkehrsgutachtens ge-
prüft.
33 Thema Angebote für Kinder, Verkehr:
Die Kinderfreundlichkeit im und um das Quartier Feuer-
straße/Amboßstraße/Jesuitengasse ist nicht gegeben, es
gibt kaum Spielplätze, keinen Bolzplatz, keinen Basket-
ballkorb, keinen Platz für Kinder. Viele Straßen werden
zum Teil trotz Tempo 30 deutlich zügiger befahren, in der
Rushhour staut sich der Verkehr auf den Straßen.
Frage: Stimmt es, dass die Gesamtschule Schule 7-zügig
sein wird?
Unabhängig davon werden viele Menschen und damit
Verkehrsteilnehmer auf Straßen unterwegs sein, die dafür
nicht ausgelegt sind.
Beantragt wird ein Gutachten zur Verkehrssituation im
Quartier und eine belastbare Prognose für die Situation,
teilweise
Der neue Spielplatz erweitert das Spiel- und Aufenthaltsangebot
für Kinder im näheren Umfeld der Schmiedegasse.
Geschwindigkeitsüberschreitungen sind ordnungsbehördlich zu
kontrollieren und zu ahnden, sind jedoch nicht Bestandteil des
Bebauungsplanverfahrens.
Die Schule ist als vierzügige Gesamtschule geplant.
Es wird ein Verkehrsgutachten erstellt, welches auf Grundlage ei-
ner Verkehrszählung und der durch die Planung zu erwartende
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
wie sie einmal sein wird unter Berücksichtigung des
Wohnviertels Simonskaul.
Gefordert wird weniger Verkehr, mehr Spielplätze, Bolz-
und Basketballplätze sowie die frühzeitige Berücksichti-
gung einer durchdachten Verkehrslösung bei der Entwick-
lung des Schulstandorts. Geklärt werden sollen Fragen
wie der Zugang KVB-Haltestelle Mollwitzstraße, welchen
Weg nehmen die künftigen Schüler:innen bis zur Schule?
Elterntaxis sollten nicht durch bauliche Maßnahmen unter-
stützt werden, da sie die Kinder nicht in ihrer Selbständig-
keit fördern?
Es wird gebeten, die Verkehrspläne zu überdenken und
unabhängige Gutachten erstellen zu lassen.
Verkehrszunahme die zukünftigen Verkehre ermittelt. Hierbei
werden alle notwendigen verkehrlichen Aspekte berücksichtigt.
Stand Datum
Lfd.
Nr.
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
34 N.N. möchte wissen, warum die Entscheidung einer
Schulbauentwicklung auf den augenscheinlich kleinsten
Schulstandort gefallen ist. Hier sei die Erschließung eng
und Elterntaxis würden voraussichtlich zukünftig den Ver-
kehr lahmlegen. Andere Flächen beispielweise gegenüber
der neuen Bebauung an der Simonskaul seien besser ge-
eignet.
nein Größere Flächen stehen zurzeit nicht zur Verfügung, sollten sich
hier weiter Entwicklungen abzeichnen werden diese für weitere
Schulstandorte benötigt.
3 N.N. fordert, an Stelle des Standorts Schmiedegasse eine
Fläche hinter dem Dormagenstift als Schulstandort zu ent-
wickeln
nein Die Fläche ist zurzeit nur über einen kleinen Feldweg zur errei-
chen, die Erschließung dementsprechend nicht ausreichend gesi-
chert. Größere Erschließungsmaßnahmen könnten nur über Pri-
vatgrundstücke erfolgen. Ob die Fläche zukünftig als Allgemeiner
Siedlungsbereich im Regionalplan ausgewiesen wird, kann zum
jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
36 N.N. fragt an, warum eine Fläche zwischen der Bebauung
an der Neusser Straße und der Bezirkssportanlage Wei-
denpesch nicht weiter als Alternativstandort in Betracht
gezogen werde.
nein Siehe Punkt 5
37 N.N. fragt an, ob das Schulgrundstück nicht mit einer öf-
fentlichen Grünfläche im Bereich der Kleingartenanlage
nördlich der Scheibenstraße getauscht werden könne.
nein Siehe Punkt 5
38 N.N. fragt an, ob die Stadt auch in Betracht ziehe, beste-
hende Gebäude für eine Schulnutzung heranzuziehen
und ob die kommenden geburtenschwachen Jahrgänge
berücksichtigt würden.
teilweise Siehe Punkt
Die Bedarfszahlen wurden im Vorfeld statistisch erhoben. Prog-
nosen unterliegen naturgemäß Schwankungen, da unterschiedli-
che Faktoren auf das Bevölkerungswachstum einwirken, neben
der Geburtenrate beispielsweise auch die Zu- und Fortzüge, die
nicht immer prognostiziert werden können.
39 N.N. fragt an, mit wie vielen Schülern gerechnet werden
muss und ob der Schulstandort überhaupt noch diskutiert
werden könne oder dieser bereits gesetzt sei.
nein Für das Verkehrsgutachten wurde die Anzahl inzwischen konkre-
tisiert. Ausgegangen wird von 882 Schülern und 109 Mitarbeitern,
also insgesamt ca. 1.000 Personen im Schulbetrieb. Die Turnhal-
lennutzung soll als Versammlungsstätte ausgerichtet werden.
Aufgrund der Flächenknappheit soll die Schulplanung weiterver-
folgt werden, das Bebauungsplanverfahren ist jedoch ergebnisof-
fen durchzuführen.
40 N.N. befürchtet, dass es durch die Schulnutzung zu einer
Verlärmung und Vermüllung des Friedhofs kommt und
wünscht sich Maßnahmen dagegen.
teilweise Die Friedhofsnutzung ist nicht Gegenstand des Bauleitplanver-
fahrens. Durch eine geschickte Anordnung der Baukörper kann
gegebenenfalls eine teilweise Lärmreduzierung durch Abschirm-
wirkung erzeugt werden, diese Maßnahmen können aber erst in
der konkreten Schulbauplanung geprüft werden.
41 N.N. fragt an, ob die Trauerhalle nicht zu nahe an Schule
liegt und es eine Regelung geben wird, Schulpausenzei-
ten mit den Trauerfeiern abzugleichen.
nein Die Trauerhalle liegt über 100 m vom geplanten Schulgrundstück
entfernt, eine Strecke, die üblicherweise bei lärmintensiven Nut-
zungen in der der zu erwartenden Größenordnung ausreicht.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass das Schulgebäude sowie
die bestehende Bebauung entlang der Schmiedegasse abschir-
mend wirken kann und Kinderlärm gesetzlich anderen Maßstä-
ben unterliegt als anderweitige Lärmarten..
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
42 N.N. empfindet den Schulbau als sehr massiv für das
kleine Grundstück und befürchtet, dass der Friedhof als
Ausweichgrünfläche durch die Schüler genutzt werden
könnte.
teilweise Siehe Punkte 30.3 und 8.1
43 N.N. fragt an, wie hoch die Schule wird und wie weit ent-
fernt diese von der Wohnbebauung auf der gegenüberlie-
genden Seite der Schmiedegasse entfernt liegen wird.
Kenntnisnahme Das Baugrundstück für die Schule wird zur Schmiedegasse hin
maximal dreigeschossig, in Richtung Friedhof maximal vierge-
schossig festgesetzt.
44 N.N. fragt an, ob die Turnhalle auch bis 10:00 Uhr für Ver-
eine genutzt werde und weist darauf hin, dass viele Schul-
neubauten nicht Klimaangepasst seien, Schulen sollten
heute nicht mehr wie in den 70-ger Jahren gebaut wer-
den.
Kenntnisnahme Siehe Punkte 17, 18.4 und 26
45 N.N. bittet darum, die Schule nicht wie ein Bürogebäude
aussehen zu lassen und regt an, einen Wettbewerb
durchzuführen.
Kenntnisnahme Siehe Punkt 17 und 26
46 N.N. erkundigt sich, ob es möglich ist, den Schulhof auch
für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, damit dieser
nach Schulschluss beispielsweise für Fuß- und/oder Bas-
ketball genutzt werden kann.
teilweise Ist zu prüfen.
47 N.N. bittet darum, eine klimagerechte Schulhofgestaltung
sowie einen klimagerechten Schulbau umzusetzen.
Kenntnisnahme Siehe Punkte 17 und 26
48 N.N. fragt, wie groß die Fläche für die Busvorfahrt ist und
bittet darum, keine Elterntaxis zuzulassen und die Versie-
gelung der Fläche auf ein Minimum zu beschränken.
Kenntnisnahme Ist zu prüfen.
49 N.N. fragt an, wann Richtfest sei.
Kenntnisnahme Geplant ist eine Inbetriebnahme im Jahr 2032.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Erschließung/Verkehr
50 N.N. erläutert, dass sowohl die Amboss- als auch die Feu-
erstraße und die Jesuitengasse samt Kreisverkehr bereits
zum jetzigen Zeitpunkt verkehrlich überlastet sind und die
Fußwege in diesen Bereichen zu schmal seien. Aus die-
sem Grund sei es sinnvoll, diese Straßen in die zukünftige
Verkehrsplanung einzubeziehen.
Kenntnisnahme Ist zu prüfen.
51 N.N. fordert, dass das derzeitige Erschließungssystem in
der Klosterfraugasse über die Privaten Vorbereiche der
Wohnbebauung erhalten bleibt und eine Durchfahrt für
Fremdfahrzeuge nicht erfolgt.
Kenntnisnahme Ist zu prüfen.
52 N.N. weist darauf hin, dass eine Schließung des Cellitin-
nen- und des Klarissenwegs an der Jesuitengasse nicht
zweckdienlich ist, da hierdurch Umwege über die Jesui-
tengasse, den Kreisverkehr und die Schmiedegasse ent-
stünden. Es wäre besser, die Durchfahrt zwischen Klos-
terfraugasse und Cellitinnenweg zu unterbinden.
Kenntnisnahme Ist zu prüfen.
53 N.N. fragt an, ob in diesem Fall auch an die Zufahrt der
Rettungsdienste, Feuerwehr, Umzugswagen und der
AWB gedacht wurde
Kenntnisnahme Ist zu prüfen.
54 N.N. fordert, die neue Erschließung über die Klosterfrau-
gasse nur für den Rad- und Fußverkehr freizugeben und
möglichst viel Grün zu erhalten.
Kenntnisnahme Ist zu prüfen.
55 N.N. stellt die Durchwegung zwischen Pallenbergheim
und Cellitinnenweg in Frage, hierdurch entfallen Stell-
plätze und es entstehen Mehrverkehre im denkmalge-
schützten Pallenbergheim.
nein Die Durchwegung stellt ein Stück Stadtreparatur dar und entlastet
sowohl den Friedhof als auch die Jesuitengasse in Form einer
autofreien Durchwegung.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
56 N.N. plädiert für den Durchgang am Pallenbergheim, da
der Schulweg über den Verkehrskreisel auf der Schmie-
degasse sehr gefährlich sei. Er spricht sich für breitere
Fußwege aus
ja Siehe Punkt 55
57 N.N. weist darauf hin, dass auch die neuen Bewohner an
der Simonskaul zusätzliche Verkehre erzeugen werden,
welche besser über die Neusser Straße abgewickelt wer-
den sollten. Auch die neu angedachten Radstreifen auf
der Merheimer Straße könnten zu großen Konflikten mit
dem Durchgangsverkehr führen, ein sicherer Schulweg
müsse oberste Priorität haben.
Kenntnisnahme Ist zu prüfen.
58 N.N. fragt an, wie die Zeitschiene für den Ausbau der
Klosterfraugasse / Cellitinnenweg und Klarissenweg aus-
sieht und ob diese Baumaßnahme nicht vorgezogen wer-
den könne.
Kenntisnahme Ist zu prüfen.
59 N.N. merkt an, dass der Verkehr auf der Schmiedegasse
bereits heute zu einer Überlastung des Kreisverkehrs führt
und das eine Erschließung der Schule über die Schmiede-
gasse deshalb ungünstig sei. Es wird angeregt, die Vor-
fahrt für Kiss- & Ride-Verkehre sowie den Bus an der Mer-
heimer Straße abzuwickeln oder erstere ganz entfallen zu
lassen.
Kenntnisnahme Ist zu prüfen
60 N.N. fragt an, ob die Schule nicht die Stellplätze entlang
der Schmiedegasse zwischen dem alten und neuen Fried-
hofsteil nutzen könnte.
nein Vorhabenzugeordnete Stellplätze sind generell auf dem eigenen
Grundstück nachzuweisen, eine Stellplatzreduzierung kann ledig-
lich über eine gute Nahverkehrsanbindung oder ein Mobilitäts-
konzept erfolgen.
61 N.N. fragt an, ob in der Tiefgarage Stellplätze sowohl für
Lehrer als auch für Schüler vorgesehen werden.
Kenntnisnahme ja
62 N.N. wünscht sich nach Möglichkeit eine autofreie Schule,
zu der weder Lehrer noch Schüler oder Eltern mit dem
Auto fahren.
Kenntnisnahme Ist zu prüfen.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Umwelt/Natur
63 N.N. fragt an, ob bei der Planung Umweltbelange wie bei-
spielsweise der Artenschutz berücksichtigt werden.
ja Siehe Punkt 6.4 und 13
64 N.N. möchte den Baumbestand gerne soweit wie möglich
erhalten.
ja Siehe Punkt 17
65 N.N. fragt, ob die in der Planung dargestellten Bäume
auch tatsächlich in dieser Form gepflanzt werden.
ja Siehe Punkt 17
Sonstiges
66 N.N. bittet darum, im neu gepflasterten Mündungsbereich
Jesuitengasse/Klarissenweg noch Bäume zu pflanzen.
Kenntnisnahme Ist zu prüfen
67 N.N. fragt an, wie viele Jugendliche in der Betreuten Ju-
gendeinrichtung leben werden.
Kenntnisnahme ca. 8 bis 10
68 N.N. empfindet die Kombination von betreutem Jugend-
wohnen und einem Spielplatz als unpassend.
teilweise Der Spielplatz im Pallenbergheim entfällt, der Innenhof wird aus
dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen.
69 N.N. erklärt, dass er den Erhalt des Karavanabstellplatzes
bevorzugen würde.
Kenntnisnahme Der Bebauungsplan setzt zunächst lediglich eine Baufläche inklu-
sive Erschließung und den städtebaulichen Kennzahlen fest als
Angebot fest, die Nutzung als Karavanabstellplatz hat Bestands-
schutz.
70 N.N. merkt an, dass sich Jugendliche häufig nicht ange-
messen benehmen und die Anwohner des Pallenberg-
heims eine solche Einrichtung nicht wollen. Auch werde
der Friedhof mittlerweile für Freizeitaktivitäten zweckent-
fremdet, beispielsweise durch Fußballspiel auf den
Kriegsgräbern.
Kenntnisnahme Siehe Punkt 21.2
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
71 N.N. erklärt, dass im Pallenbergheim überwiegend ältere
Menschen wohnen, die ihren Ruhestand genießen möch-
ten, ein Spielplatz und ein betreutes Jugendwohnen pass-
ten dort nicht hinein.
Kenntnisnahme Siehe Punkte 21.6 und 22.2
72 N.N. sieht betreutes Jugendwohnen an der vorgesehenen
Stelle als kritisch an, da die Bewohner eventuell ein Si-
cherheitsrisiko in Bezug auf Kriminalität darstellen.
Kenntnisnahme Siehe Punkte 21.6 und 22.2
73 N.N. fragt an, ob es nicht sinnvoller wäre, das betreute Ju-
gendwohnen und den Spielplatz auf dem Grundstück des
ehemaligen Kinderkrankenhauses an der Pallenberg-
straße unterzubringen, da dieses ohnehin seit Jahren leer
steht.
teilweise Ist ergänzend zu prüfen.
74 N.N. fragt an, ob der Verwaltung bekannt sei, dass es an
der Neusser Straße östlich des Plangebietes bereits einen
großen Spielplatz gebe, den man zuvor aufwerten sollte.
Kenntnisnahme Siehe Punkt 3.5
75 N.N. schlägt vor, an Stelle des Spielplatzes im Pallenberg-
heim Aufenthaltsflächen für Ältere Personen anzubieten.
teilweise Siehe Punkt 22.3
76 N.N. kann die Bedenken gegen die Schule und das
Wohnheim nicht nachvollziehen und sieht in der Planung
viel Platz für Rad- und Fußgänger sowie viel Grün.
Kenntnisnahme Siehe Punkt 26
Schriftlich während der Veranstaltung abgegebene St.
77 N.N. wünscht sich so wenig Versiegelung wie möglich zur
Abwasserversickerung bei Starkregen. Zum Erhalt des
Stadtbildes sollte der Bau der Schule zur Schmiedegasse
höchstens zweigeschossig ausgeführt werden. Es stellt
sich die Frage, wie die Wertminderung der Eigentums-
wohnungen direkt gegenüber der Schule verrechnet wird.
teilweise Siehe Punkte 30.3
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Zudem wird gefragt, warum an der Simonskaul ein kom-
plettes Wohnareal, welches ebenfalls nicht angeschlossen
war und in einer Senke lag, bebaut werden, während auf
der gegenüberliegenden Seite das städtische Grundstück
nicht mit einem Schulkomplex bebaut werden kann. Hier
sei eine ernsthafte Prüfung notwendig, zumal sich
dadurch die Verkehrslage extrem entspannen würde.
Weiterhin sei es angebracht, erneut eine Verkehrszählung
am Kreisel Jesuitengasse / Schmiedegasse durchzufüh-
ren und auf den neusten Stand zu bringen.
78 N.N. teilt mit, dass Anwohner des Cellitinnenwegs bisher
nicht befragt wurden, dies auch nicht zu einem früheren
Zeitpunkt.
Kenntnisnahme Die Aussage wird zur Kenntnis genommen, die Abstimmung der
finalen Ausbauplanung erfolgt durch das zuständige Fachamt.
79 Merkt an, dass die Priorität auf der Förderung des Fuß-
und Radverkehrs liegen sollte
Der Durchgang zwischen Pallenbergheim und Cellitinnen-
weg wird befürwortet. Gewünscht wird möglichst viel
Grün. Die Kompensation sollte möglichst vor Ort erfolgen.
Die Schule sollte als Maßnahme für die Klimaneutralität
ein Gründach erhalten und in einer klimagerechten Bau-
weise errichtet werden. Der Durchgang sollte nur für den
Fuß- und Radverkehr möglich sein.
Kenntnisnahme Ist zu prüfen.
80 N.N. fragt an, warum nicht das ehemalige Kinderkranken-
haus als Jugendwohnheim genutzt werden kann.
Die Anfahrt und Abfahrt zur Schule wird als Hauptproblem
gesehen, es stellt sich die Frage, ob eine autofreie Schule
denkbar wäre. Man freue sich sehr über eine Rad- und
Fußwegeverbindung und befürworte diesen und den Bau
der Schule. Breitere Fußwege entlang der Merheimer
Straße wären toll. Es sollten keine alten Bäume gefällt
werden.
teilweise Siehe Punkt 22.2
Für das Bebauungsplanverfahren wird ein Worst-Case-Szenario
angesetzt, da eine autofreie Schule bisher nicht umgesetzt wurde
und kein entsprechendes Betreiberkonzept vorliegt. Aus diesem
Grund ist zunächst von einem üblichen Verkehrsverhalten der
Schulnutzer auszugehen. Innovative Nutzungskonzepte für den
Schulbetrieb müssen gegebenenfalls bei Inbetriebnahme der
Schule umgesetzt werden.
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen
Lfd.
Nr.
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Man habe völliges Unverständnis, warum ein Jugend-
wohnbau und ein Spielplatz zusammen geplant werden,
hier sei zu erwarten, dass der Spielplatz nicht dem Bedarf
der Jugendlichen entspricht.
Der Baumbestand wird aufgenommen und nach Möglichkeit er-
halten.
Der angedachte Spielplatz im Pallenbergheim entfällt.
81 N.N. lehnt Kiss & Ride-Parkplätze ab, dagegen sollten an
Merheimer Straße und Schmiedegasse jeweils eine Bus-
haltestelle eingerichtet werden und der Kreisel an der Je-
suitengassemit Zebrastreifen versehen werden. Ge-
wünscht wird eine Entsiegelung im Bereich der Jesuiten-
gasse 23-25 und das Anpflanzen von mindestens 2 Bäu-
men (Bereich Einmündung Jesuitengasse /Klarissenweg).
In der Klosterfraugasse zwischen Jesuitengasse und
Schmiedegasse sollte nur ein Rad- und Fußweg angelegt
werden. Die Schule sollte nach aktuellen Klimastandards
gebaut werden.
Kenntnisnahme Ist zu prüfen.
Siehe Punkte 24
82 N.N. bittet darum, die Zufahrt zur Garage der Häuser Je-
suitengasse 23-29, die über den Klarissenweg anzufahren
ist, nicht von der Jesuitengasse durch Poller abzuteilen.
Die versiegelte Fläche im Dreieck Jesuitengasse/Klaris-
senweg und Häuser 23-29 sollte begrünt werden.
Kenntnisnahme Ist zu prüfen.
Siehe Punkt 24
Anlage 6 Vorentwurf Bebauungsplan
16 Zeichen
Ab Anlage 6
Anlage 2 Geltungsbereich
347 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Südliche Schmiedegasse in Köln - Weidenpesch 0 10050 200 300 Meter
Anlage 3 Vorentwurfsbegründung
18427 Zeichen
Anlage 3 Vorentwurfsbegründung B ebauungsplan für die Errichtung einer Gesamtschule Arbeitstitel „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ 1. Anlass und Ziel der Planung A ufgrund des hohen Bedarfs an Sekundarschulplätzen in Köln, insbesondere auch im Stadtbezirk 5 (Nippes), soll die ehemalige Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs südlich der Schmiedegasse in Weidenpesch als Grundstück für künftige Schulbaumaßnahmen gesichert werden. Ergänzend soll auf dem Grundstück eine Fläche für einen Spielplatz ausgewiesen werden. Die zu überplanende Fläche liegt im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr.66499.06.000. Dieser weist entlang der Schmiedegasse einen ca. 40 m tiefen Streifen als Mischgebietsfläche aus, während der südliche Teil der zukünftigen Schulbaufläche als öffentliche Grünfläche fest gesetzt ist. Die im Bestandsplan ebenfalls ausgewiesene Verkehrstrasse eines Bypasses zwischen Merheimer Straße und Jesuitengasse ist im Zuge des neuen Verkehrskonzept es für Weidenpesch obsolet geworden und wird ebenfalls überplant. Eine Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr soll die Schule in das bestehende Wegenetz einbinden und zugleich die gesamte Erschließung für den Fuß - und Radverkehr im Bereich der Merheimer Straße, Schmiede-, Klosterfrau- und Jesuitengasse sowie dem Clarissenweg verbessern. Es bietet sich an, in diesem Zusammenhang den nördlichen Abschluss der Merheimer Straße als Endpunkt der repräsentativen Allee vor dem Haupteingang des Nordfriedhofs neu zu gestalten. Weiterhin wird ein neu entwickeltes Erschließungskonzept nördlich der Schmiedegasse in die Bebauungsplanänderung aufgenommen und durch eine fußläufige Verbindung als Lückenschluss zwischen Celltinnenweg und P allenbergheim ergänzt, über den zugleich ein neu ausgewiesenes Grundstück für betreutes Jugendwohnen erschlossen werden kann (Anlage 5, städtebauliches Gesamtkonzept). Im Zuge der Neuausweisung müssen nicht genutzte Flächen eines ortsansässigen friedhofsbezogenen Gewerbebetriebes auf dem Gelände der zukünftigen Schule erworben werden. Die Grundstücksverhandlungen mit dem Inhaber des B etriebes sollen kurzfristig abgeschlossen werden. 2. Verfahren D er Bebauungsplan wird als Angebotsbebauungsplan im Vollverfahren durchgeführt. Da das Grundstück des Schulneubaus im Flächennutzungsplan der Stadt Köln teilweise als Grünfläche dargestellt ist, wird dieser im Parallelverfahren geändert. Dies wird dadurch ermöglicht, dass der Regionalplan diesen Bereich zukünftig ebenfalls als Allgemeinen Siedlungsbereich darstellen soll. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Lage und Abgrenzung im Stadtgebiet Das Plangebiet befindet sich im linksrheinischen Stadtteil Köln-Weidenpesch. Das Plangebiet für die künftige Schulbaumaßnahme wird im Norden durch die Schmiedegasse, im Osten durch die Merheimer Straße und im Süden und Westen durch den Nordfriedhof begrenzt. Das Plangebiet wird nördlich der Schmiedegasse durch die neu geplanten Ers chließungsflächen der Klosterfraugasse und des Cellitinninenweg s ergänzt. Der Lückenschluss der - 2 - Wegeverbindung zwischen Cellitinnenweg und Pallenberg heim wird ebenfalls in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen. Das Plangebiet ist insgesamt ca. 47.335 qm groß. 3.2 Bestandssituation / vorhandene Struktur Bis zu Beginn der 90-er Jahre war das Gebiet nördlich und südliche der Schmiedegasse durch Gartenbaubetriebe und Friedhofsgewerbeflächen geprägt. Insbesondere die heutige Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs war bis in die 70 -er Jahre großflächig mit Gewächshäusern belegt. Bei Inkrafttreten des Bebauungsplans begann ein Zeitraum der Umstrukturierung insbesondere nördlich der Schmiedegasse. Hier wurden der neue Betriebshof wie auch die Aussegnungshalle des Nordfriedhofs, aber auch die Randbebauung der heutig en Klosterfraugasse , des Cellittinenwegs und der Mönchsgasse errichtet. Ursprünglich als neuer Hauptzugang zum nördlichen Teil des Friedhofs mit entsprechendem Friedhofsgewerbe angedacht, entwickelte sich dieser Bereich zu einem überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Gebiet. Die Umlegung auf Grundlage des Bebauungsplanes wurde für die Fläche südlich der Schmiedegasse abgeschlossen, die Umlegung nördlich der Schmiedegasse geriet jedoch durch Anwohnerklagen ins Stocken. Grund der Klage war, dass der geplante Entlastungsdurchstich zwischen Merheimer Straße und Jesuitengasse von den neuen Anwohnern abgelehnt wurde. Zur Schlichtung des Konflikts fasste die Bezirksvertretung Nippes den Beschluss, auf eine Verbindungsstraße zu verzichten und die Klosterfraugasse lediglich als Erschließungsstraße für das Wohngebiet auszubauen und die Straße an der Jesuitengasse abzubinden. Das z uständige Fachamt entwickelte daraufhin eine Entwurfsplanung, welche jedoch nicht den festgesetzten Straßenverkehrsflächen des bestehenden Bebauungsplans entspricht. 3.3 Erschließung Aufgrund der Abweichung dieser neuen Erschließungsplanung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde entschieden, diesen Bereich in den Geltungsbereich der Schulbebauungsplanung einzubeziehen, um die Umsetzung der Ausbauplanung der Verkehrsflächen sicherzustellen. Um die zukünftigen Schülerverkehre sicher abwickeln zu können, entwickelte die Verwaltung an Stelle der zuvor angedachten Straße eine Rad- und Fußwegeverbindung zwischen Merheimer Straße und Jesuitengasse mit einer zusätzlichen Fuß- und Radwegeverbindung an das Pallenbergheim, um die bisherigen Fußgänger - und Radverkehre über den Nordfriedhof umzulenken. Das Erschließungskonzept der Schule sieht für die Hol - und Brin gverkehre sowie die Erschließung mit Bus und Auto eine Erschließung parallel zu Schmiedegasse auf dem Schulgelände vor. Der ruhende Verkehr wird in einer Tiefgarage abgewickelt. D ie Radabstellanlagen befinden sich sowohl an der Schmiedegasse als auch im Bereich der denkmalgeschützten Friedhofseinfriedung an der Merheimer Straße. Wichtigste öffentliche Verkehrsmittel für die Abwicklung des Schülerverkehrs sind die Stadtbahn mit der Haltestelle an der Rossbachstraße in ca. 250 m Entfernung als auch die Bushaltestelle der Linie 140 in ca. 300 m Entfernung zum Schulgrundstück. 3.4 Alternativstandorte Aufgrund der benötigten Flächengröße hat das städtische Grundstück ein Alleinstellungsmerkmal im Weidenpescher Umfeld. Die Fläche des Grundstücks beträgt inklusive Zufahrt ca. 16.500 m². Da keine zeitnah verfügbaren größeren Flächen in der näheren Umgebung ermittelt werden konnten, auf denen entsprechendes Baurecht geschaffen werden kann, ist die ehemalige Erweiterungsfläche unverzichtbar, um die dringend benötigen Schulkapazitäten aufbauen zu können. - 3 - 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Der Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Köln, weist für das Plangebiet Großteils einen Regionalen Grünzug aus. Eine landesplanerische Anfrage für eine abweichende Nutzung ist notwendig. Der Regionalplanentwurf sieht eine zukünftige Darstellung des Plangebietes als allgemeinen Siedlungsbereich vor, sodass eine Abweichung der zukünftigen Ausweisung voraussichtlich entsprechen wird. 4.2 Flächennutzungsplan Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Köln überwiegend als Grünfläche mit Signet „Friedhof“ dargestellt. Der südöstliche Teil sowie die nördlichen Verkehrsflächen sind teilweise als gemischte Baufläche und teilweise als Wohnbaufläche dargestellt. Da die Planung nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar ist, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das Verfahren zur 200. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits 2018 eingeleitet und frühzeitige Beteiligungen der Öffentlic hkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in 2019 durchgeführt. Am 30.01.2020 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss unter Vorberatung des Ausschusses Schule und Weiterbildung sowie der Bezirksvertretung Nippes über die Vorgaben und das weitere Planungskonzept. Da sich die Planung seither weiterentwickelt hat, stimmt das damals beschlossene Planungskonzept zur 200. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht mehr vollständig mit den derzeitigen Planungsabsichten überein. Um die aktuellen Planungsziele zu berücksichtigen und planungsrechtlich vorzubereiten, ist es erforderlich, dass der Änderungsbereich der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes im Süden geringfügig erweitert wird, um ein bestehendes Wohngebäude zu sichern. Hierfür wird im weiteren Verfahren die bislang als Grünfläche dargestellte Fläche künftig als Wohnbaufläche dargestellt. Darüber hinaus betreffen die wesentlichen Änderungen, dass die nördliche, als gemischte Baufläche beabsichtigte Flächendarstellung in Teilen und die südöstliche gemischte Baufläche wieder entsprechend der bereits gültigen Fassung als Wohnbaufläche dargestellt werden. 4.3 Landschaftsplan Das Plangebiet berührt im Bereich der Wegeverbindung zwischen Cellitinnenweg und Pallenbergheim geringfügig den Geltungsbereich des Landschaftsplans. 4.4 Bebauungsplan Für das Gebiet liegt aktuell Planungsrecht in Form des Bebauungsplans Nr.66499.06.000 vor. Dieser sieht für das Schulgrundstück einen ca. 40 m tiefen Mischgebietsstreifen entlang der Schmiedegasse sowie für den Rest des Grundstücks öffentliche Grünfläche vor. Der östliche Randbereich des Schulgrundstücks als auch die Klosterfraugasse sind als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Östlich des Schulgrundstücks ist ein Allgemeines Wohngebiet als auch eine kleinere Öffentliche Grünfläche festgesetzt. 4.5 Städtebauliche Entwicklungskonzepte / Planungen 4.5.1 Kooperatives Baulandmodell Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) -Richtlinie nicht zur Anwendung, da kein Wohnbauvorhaben mit mehr als 1.800 m² Geschossfläche Wohnenn begründet werden. - 4 - 4.5.2 Köln-Katalog Der „Köln-Katalog: Typologien für kompakte, nachhaltige und lebenswerte Quartiere“ ist vom Rat am 23.03.2023 beschlossen worden. Als städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) wird der Köln-Katalog bei bebauungsplanrelevanten Vorhaben berücksichtigt, dies erfolgt unter dem Aspekt der Abwägung im Abgleich mit anderen Belangen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Der Köln-Katalog widmet sich einer der wesentlichen Herausforderungen der Stadt Köln: der nachhaltigen Siedlungsflächenentwicklung. Als Schlüsselprojekt der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ vertieft und konkretisiert der Köln-Katalog deren Leitsätze und Ziele. Er entwickelt anschauliche und flächensparende Quartierstypologien für die Zieldichten, die in der Stadtstrategie für neue Quartiere vorgesehen sind. Der Köln- Katalog empfiehlt dabei bestimmte, auf die unterschiedlichen Lagequalitäten der Innenstadt, inneren und äußeren Stadt bezogene Dichtetypologien für künftige Wohnbauentwicklungen. Der Bebauungsplan „Südliche Schmiedegasse“ liegt in einem Bereich, der im Köln- Katalog der Inneren Stadt zugeordnet wird. Zur Bewertung von Mindest-Dichtewerten bei neuen Quartiersentwicklungen bedient sich der Katalog des Begriffs der Quartiersdichte, mit der das Verhältnis von Geschossfläche zur gesamten Quartiersfläche einschließlich der öffentlichen Flächen gemeint ist. Dabei wird für die Innere Stadt eine Quartiersdichte von 1,2 als Ziel angegeben. Diese Zahl ergibt sich aus der Gesamtgeschossfläche in Bezug auf die Gesamtquartiersfläche. Das Plangebiet ist jedoch bis auf vier kleinere Grundstücke sowie das Schulgrundstück bereits vollständig aufgesiedelt und überwiegend durch 1- 2-geschossige Gebäude geprägt. Der Angebotsbebauungsplan sieht für die durch Wohnnutzung geprägten Flächen die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet vor, ohne eine konkrete Geschossflächenzahl vorzugeben. Es wird eine Grundflächenzahl von 0,4 in Verbindung mit einer maximalen Geschossanzahl von II – III festgesetzt. Diese Festsetzung entspricht dem bestehenden Planungsrecht des vorhandenen Bebauungsplans und wird in den neuen Bebauungsplan übernommen , dies auch, um den vorhandenen denkmalgeschützten Gebäuden in dies em Bereich Rechnung zu tragen . Durch den geplanten II I bis IV - geschossigen Schulbau wird die Quartier sdichte tendenziell erhöht. Weitere Nachverdichtungsmöglichkeiten werden im Rahmen der Planung nicht gesehen. 4.5.3 Masterplan Stadtgrün Der Masterplan Stadtgrün sieht in der ehemaligen Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs eine Fläche für Potentialgrün, allerdings in Konflikt mit der zukünftigen Regionalplanausweisung als Allgemeiner Siedlungsbereich. Ziel der Planung ist es, eine Mischung aus attraktiven Grün- und Erholungsflächen und der Schulnutzung zu erzeugen. 5. Begründung und Planinhalte 5.1 Konzeption Die städtebauliche Planung konzentriert sich zunächst auf das neue Erschließungskonzept sowie auf die Festsetzung der Flächen für den öffentlichen Bedarf. Weiterhin werden Festsetzungen für geringe Nachverdichtungen im Bereich der bestehenden Wohnbebauung zwischen Schmiedegasse und Merheimer Straße getroffen als auc h En tsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen im öffentlichen Raum. 5.2 Geplante Planinhalte (Festsetzungen nach § 9 BauGB) Die Festsetzungen sollen in der Form getroffen werden, dass das städtebauliche Konzept umgesetzt werden kann sowie die wesentlichen Belange berücksichtigt werden und sich das Vorhaben in die bestehende Bebauung und das hochwertige, denkmalgeschütz te und grüne Umfeld des Nordfriedhofs eingliedert. - 5 - 6. Kennzeichnung und nachrichtliche Übernahme 6.1 Denkmalschutz Die nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Schutz gestellten Baudenkmäler in der Merheimer Straße 463, Merheimer Str. 465, Schmiedegasse 215 sowie die Einfriedung des Nordfriedhofs entlang der Merheimer Straße zwischen Nr. 463 u. 465 werden in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. Auf die an das Plangebiet angrenzenden Denkmäler wird in den textlichen Festsetzungen hingewiesen. 7. Umweltbericht Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens wird eine Umweltprüfung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches durchgeführt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Dieser Umweltbericht wird Teil der Begründung zum Bebauungsplan. Folgende Belange werde dabei insbesondere untersucht: 7.1 Artenschutz (wildlebende Tiere): Im Rahmen der Umweltprüfung wurde eine Artenschutzprüfung der Stufe II durchgeführt. Dazu werden Vogel - und Fledermausarten kartiert und die Auswirkungen des Schulneubaus prognostiziert sowie Vermeidungsmaßnahmen abgeleitet. Nach Umsetzung der Vermeidungsmaßnahmen verbleiben keine negativen Auswirkungen auf wildlebende Vogel - und Fledermausarten. 7.2 Lärm: Zur Klärung der Verkehrslärmbelastung und der Lärmemissionen, die durch den Betrieb der Schule ausgelöst werden können, wird eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Die Lärmemissionen eines benachbarten Steinmetzbetriebes lösen keinen Immissionskonflikt mit der geplanten Schule aus. Ebenso werden die Immissionen aus dem Verkehrslärm auf den geplanten Schulstandort untersucht. 7.3 Pflanzen, Biodiversität, Eingriffsregelung: Zu den Eingriffen in die vorhandenen Biotope und die zukünftigen Pflanzmaßnahmen auf dem geplanten Schulgelände wird ein Grünordnungsplan aufgestellt. Dieser betrachtet auch die Eingriffs- / Ausgleichsbilanz und eine möglicherweise notwendige externe Ausgleichsfläche. Gleichfalls wird der Baumbestand betrachtet und bewertet. 7.4 Boden und Grundwasser: Eingriffe in den Bodenhaushalt und di e Verringerung der Grundwasserneubildung werden erfasst. Im Zuge der Planaufstellung wird geprüft, ob Maßnahmen zur Versickerung des Niederschlagswassers umsetzbar sind. Soweit möglich, werden auch Maßnahmen zur Ableitung von Niederschlagswasser aus Starkregenereignissen geprüft. 7.5 Klimawandelfolgen (Hitze): Die Auswirkungen des zukünftigen Schulgebäudes auf das lokale Kleinklima werden abgeschätzt und es werden Minderungsmaßnahmen wie eine Begrünung von Freiflächen, auch durch Baumpflanzungen und Gebäudebegrünung geprüft. Weitere Umweltbelange werden im Verlauf des Bebauungsplan -Verfahrens betrachtet wie zum Beispiel der Klimaschutz und der Denkmalschutz: Das Schulbauvorhaben fällt unter den Anwendungsfall der städtischen Energieleitlinien für städtis che Gebäude. Im Plangebiet befinden sich neben dem Nordfriedhof inklusive Einfriedung weitere Baudenkmäler ebenso befinden sich geschützte Denkmäler an das Plangebiet angrenzend. - 6 - Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3Absatz 2 BauGB (Veröffentlic hung) zu einem späteren Zeitpunkt des Bebauungsplan-Verfahrens werden der Umweltbericht und die Gutachten der Öffentlichkeit vorgelegt. 8. Planverwirklichung 8.1 Überplanungen/Bestandsschutz Die Verwaltung plant, das Schulgebäude spätestens bis 2032 zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Der Ausbau der Verkehrsflächen südlich der Schmiedegasse soll möglichst zeitgleich mit der Errichtung der Schule umgesetzt werden, um einen reibungslosen verkehrlichen Ablauf sicherzustellen. 8.2 Hinweise auf Fachplanungen (Ver-, Entsorgung) Die Erschließung des Plangebietes mit Wasser und Strom erfolgt über die Schmiedegasse. Zudem soll in der Klosterfraugasse sowie in dem Verbindungsbereich zwischen Schmiedegasse und Merheimer Straße ein neuer Abwassersammler errichtet werden. 8.3 Umlegung, Baulast Das Plangebiet befindet sich nördlich der Schmiedegasse in einem Umlegungsverfahren, welches aufgrund von Anwohnerklagen stockt. Dieses Verfahren soll auf Grundlage der abgestimmten Bebauungsplanvorgaben nach Rechtskraft fortgeführt und abgeschlossen werden. Im südlichen Bereich muss ein Grundstücksteil für die Schule erworben werden, die Verhandlungen sollen kurzfristig abgeschlossen werden. Aktuell liegen keine Baulasten auf dem Plangebiet. 8.4 Sozialplan Durch das Vorhaben sind keine bestehenden Sozialwohnungen berührt. Im Bereich des Pallenbergstiftes wird ein Baugrundstück für betreutes Jugendwohnen vorgehalten. 8.5 Kosten für Stadt Köln Der Stadt Köln entstehen Kosten für das Bebauungsplanverfahren, die Erschließung und die Errichtung der öffentlichen Einrichtungen wie Schule und Spielplatz. 8.6 Städtebauliche Kennzahlen Plangebietsgröße 47.335qm Maß der baulichen Nutzung GRZ 0,4
Anlage 4 bestehendes Planungsrecht
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Anlage 4 Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch Bestehendes Planungsrecht
Anlage 5 Gesamtkonzept
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Konzept Schulbauvorhaben „Südliche Schmiedegasse“ städtebauliches Gesamtkonzept mit Schulbaustudie Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Steinmetz Fahrrad- Abstellanlage betreutes Wohnen für Jugendliche Spielplatz Fahrrad- Abst. Sporthalle Anlage 5 Kiss & Ride Schule
Anlage 10 beabsichtigte Darstellung der Flächennutzungsplanänderung
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W M W M M WBGE SO Soziale Einrichtung WB WB Anlage 10 - aktualisierte beabsichtigte Darstellung (Stand Februar 2025) - 0 100 20050 Meter 1:5.000M.: 200. Änderung des Flächennutzungsplanes: "Südliche Schmiedegasse" in Köln-Nippes Legende Änderungsbereich Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Sonderbaufläche Gewerbefläche Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Alteneinrichtung Dauerkleingärten Friedhof Grünfläche Jugendeinrichtung Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Kirche Post Pumpwerk Schule Spielplatz Spielplatz, Standort unbestimmt Umspannwerk W M WB SO
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0364/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 26.02.2025
- Erstellt
- 30.01.2025 14:54