1318/2020
Infektionsschutz bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 08.05.2020 1318/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 22.05.2020 Infektionsschutz bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs Anfrage der SPD-Fraktion, AN/0474/2020 Die SPD-Fraktion bittet um folgende Informationen: 1. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass in allen Kölner Schulen die hygienischen Voraussetzun- gen für einen wirksamen Infektionsschutz bei Wiederaufnahme des Unterrichts geschaffen sind? Hierzu seien als Stichpunkte genannt: Entwicklung, Einhaltung, Kontrolle und Evaluation von Hygieneplänen Verfügbarmachung ausreichender Mengen von Seife, Desinfektionsmitteln und Ein- weg-Trockentüchern Sauberkeit der Schultoiletten Bereitstellung von Schutzmasken für SchülerInnen und Lehrkräfte Antwort der Verwaltung: Die Anfrage wurde bereits in den Ausschuss Schule und Weiterbildung verwiesen und dort mit um- fassender Mitteilung zur Sitzung am 27.04.2020 beantwortet. Nachfolgend ein Auszug: Am 27. Februar 2020, also mit Beginn der Corona -Pandemie, wurden die Bürgerämter und die Schulhausmeister aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ständig Seife, Einmalhandtücher und Toilettenpapier in allen Sanitäreinrichtungen ausreichend zur Verfügung stehen. Diese Aufforderung wurde per E-Mail vom Amt für Schulentwicklung an alle Bürgeramtsleiterinnen und Bürgeramtsleiter geschickt mit der Bitte, die Hausmeister entsprechend anzuweisen. Beschädigte bzw. demontierte Seifenspender sollten sofort durch mobile Spender ersetzt werden. Diese Bitte wurde mehrfach wie- derholt, regelmäßigen Kontrollen und ihre Dokumentation gefordert. Dies erfolgt fortlaufend. Bereits mit Schließung der Schulen ab dem 16. März 2020 wurden bis zu den Osterferien die laufen- den vertraglichen Verpflichtungen der Reinigungsfirmen und damit die zu leistenden Stundenkontin- gente in den – bis auf die Notbetreuungen - leerstehenden Schulgebäuden für Intensivreinigungen genutzt. In den Schulen, in denen Notbetreuungen durchgeführt wurden, wurden in den Osterferien die genutzten Bereiche weiter und somit ebenfalls intensiv gereinigt. Mit diesen Reinigungsmaßnahmen konnte ein grundlegender, guter Standard in den Kölner Schulen erreicht werden. Die den schulischen Berei ch betreffenden Maßnahmen werden seitens des Ministeriums für Schule und Bildung NRW (MSB) durch sogenannte Schulmails festgelegt und kommuniziert. So wurde z. B. mit der 14. Schulmail des MSB auf den Rahmenhygieneplan des Landes NRW aus dem Jahre 2015 v erwiesen. Nach dem Rahmenhygieneplan des Landes ist eine Reinigungstaktung 2 von zweimal wöchentlich vorgesehen. Kölner Schulen werden jedoch seit geraumer Zeit täglich g e- reinigt, die Sanitärbereiche seit vergangenem Jahr zweimal täglich. Mit der 15. Schulmail des MSB vom 18. April 2020 (Samstag), die um etwa 21:25 Uhr bekannt wurde und offiziell am Montag, dem 20. April 2020 bei der Stadt Köln eintraf, wurde durch das MSB die bis- herige Linie der Herangehensweise und Standards verändert. Es wurde erstmalig von den Empfeh- lungen des Robert-Koch-Institutes abgewichen. Diesen wurde bislang bundesweit bei allen Entschei- dungen gefolgt, sie waren auch Grundlage der Entscheidungen des Krisenstabes der Stadt Köln. Während die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) eine Reinigung von Flächen und Händen mit geeigneten Reinigungsmitteln vorsehen, sieht die mit der 15. Schulmail des MSB getroffene Fest- legung (auf Empfehlung von Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), dem Bundes- verband der Ärztinnen un d Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und von der G e- sellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventionsmedizin (GHUP)) vor, dass H anddesinfekti- onsmittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren sollten auch Flä- chendesinfektionen vorgenommen werden. Dies ist insofern relativiert worden, als dass nur solche Flächen desinfiziert werden sollen, die durch Körperflüssigkeiten (Erbrochenes, Blut oder Ähnlichem) kontaminiert wurden. Aufgrund der bisher nicht und nunmehr doch – und zwar ab 23. April 2020 – vorzunehmenden Hand- desinfektionen mussten kurzfristig entsprechende Desinfektionsmittel beschafft und vor Ort bereitge- stellt werden. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass ein plötzliches Abweichen bisheriger, bundesweit ak- zeptierter und befolgter Empfehlungen des RKI durch das Schulministerium ohne den entspreche n- den ausreichenden Vorlauf den Schulträger vor große Herausforderungen und fast unlösbar erschei- nende Probleme gestellt hat. Die Kommunen haben auf Ebe ne des Städtetags NRW dieses Vorge- hen einstimmig kritisiert und das MSB um einen Aufschub der für den 23. April 2020 angeordneten teilweisen Wiederöffnung der Schulen gebeten. Die Schulverwaltung hat mit großer Unterstützung der Kölner Feuerwehr die neuen An- und Heraus- forderungen bewältigen und folgende Vorgehen und Ausstattungen sicherstellen können: Insgesamt 3.650 Liter Handdesinfektionsmittel in 7300 Flaschen à 0,5 Liter wurden am 22. April 2020 über die Bürgerämter den betroffenen Schulen zur Verfü gung gestellt. Für die Grund - und Förder- schulen wurden automatische Desinfektionsständer beschafft, die eine sichere, automatische Dosie- rung gewährleisten. Weitere 1500 Desinfektionsständer sind zwischenzeitlich bestellt und werden sukzessive auf alle Kölner Schulen (im Verhältnis zur Schülerzahl) verteilt. Flächendesinfektionsmittel wurden den Schulhausmeistern der betroffenen Schulen ebenfalls am 22. April 2020 zur Verfügung gestellt. Aufgrund der 15. Schulmail des MSB wird eine Reinigung der Handkontaktflächen (z.B. Tischoberflä- chen, Stühle, Türdrücker, Handläufe) arbeitstäglich vorgesehen. Diese zusätzliche Reinigungslei s- tung konnte mit den Reinigungsfirmen vereinbart werden. Dem Land konnte somit aufgrund einer Anfrage mitgeteilt werden, dass keine betroffene Kölner Schule wegen der Unmöglichkeit der Reinigung am 23. April 2020 geschlossen bleiben muss. Was die Frage nach einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schülerinnen und Schüler angeht, hat sich der Krisenstab der Stadt Köln der aktuellen Position des Städtetages NRW angeschlossen. Danach ge- hört ab dem 4. Mai 2020 eine Mund-Nasen-Bedeckung zur Grundausstattung aller Schülerinnen und Schüler. Für die Grundausstattung tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung. Für beson- dere Situationen stellt der Schulträger den Schulen ein Notfallkontingent an Mund-Nasen- Bedeckungen zur Verfügung. Die ab 27. April 2020 bestehende Verpflichtung, bei Einkäufen sowie der Nutzung des ÖPNV eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, stellt bereits eine Verpflichtung zur Beschaffung und Nutzung dar. Für die Sekretariate in den Schulen wurden Kontakt - und Spuckschutz Plexiglasaufsteller beschafft, 3 die überwiegend bereits geliefert wurden bzw. in Kürze geliefert werden. 2. Mit welchen Maßnahmen stellt die Verwaltung sicher, dass bei der Beförderung der Schüle- rInnen und im Schülerspezialverkehr die hygienischen Voraussetzungen für einen wirksamen Infektionsschutz geschaffen sind? Hierzu seien als Stichpunkte genannt: Einhaltung des Mindestabstands Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge Flexibilisierung der Schulöffnungszeiten Antwort der Verwaltung: Mit der teilweisen Öffnung der Grund - und Förderschulen ab 7. Mai 2020 für die Viertklässler und Viertklässlerinnen werden rd. 280 Schüler und Schülerinnen in Bussen und Taxen zu befördern sein. Die notwendigen Absprachen mit den Unternehmen und die entsprechenden Vorbereitungen finden statt. Die Erziehungsberechtigten der zu befördernden Kinder wurden darauf hingewiesen, dass die Kinder einen Atemschutz tragen müssen und die Erziehungsberechtigten hierfür Sorge zu tragen haben. Für den Fall, dass einzelne Kinder in den ersten Beförderungstagen über keinen Atemschutz verf ü- gen, wird dieser in den Schulen bzw. durch das Busunternehmen zur Verfügung gestellt. Der Schul- träger hat die Masken durch die Feuerwehr der Stadt Köln erhalten und hat sie an Schulen und Un- ternehmen weitergereicht. Ziel ist es, dass die Beförderungen stattfinden und die Schüler und Schüle- rinnen über einen notwendigen Atemschutz verfügen. Der Einsatz von Bussen und Taxe n erfolgt unter Einhaltung der Vorgaben des Ministeriums für Ver- kehr des Landes NRW „Umsetzung des Kontaktverbotes in Taxen und Mietwagenverkehr“ und den „Hinweisen für Hygienemaßnahmen und Verhaltensregelungen im Schülerverkehr“. Dabei gilt es be- stimmte Verhaltensregeln zu beachten. Darüber sind Schulen und Erziehungsberechtigte informiert. Die Busse werden weit unter ihrer Kapazität belegt, so dass Abstände eingehalten werden können. So wie für den Öffentlichen Personennahverkehr gibt es auch im Rahmen de r Schülerbeförderung keine vorgegebenen Abstandsregelungen. Die Erziehungsberechtigten sind über den Einsatz von Bussen und Taxen und somit der Sicherstel- lung des Schülerspezialverkehrs informiert. Es wird ihnen dabei frei gestellt, ob sie diesen in A n- spruch nehmen oder vorzugsweise die Beförderung selber sicherstellen möchten. Für diesen Fall wird die Zahlung einer Wegstreckenentschädigung angeboten. Hierdurch soll größtmögliche Flexibili- tät und Sicherheit ermöglicht werden. Da zunächst nur die Viertklässler beschult werden und voraussichtlich ab 11. Mai 2020 auch die übri- gen Jahrgänge, allerdings im rollierenden System (die Entscheidung wird für den 06.05.2020 erwar- tet), ist derzeit eine Flexibilisierung der Schulöffnungszeiten nicht erforderlich. Im Übrigen bedarf die Veränderung der Unterrichtszeiten der Zustimmung der Schulleitungen und der Schulkonferenzen. Sollte sich die Notwendigkeit einer Änderung der Unterrichtsbeginne im Verlauf der weiteren Schu l- öffnung ergeben, wird die Verwaltung diese bei den Schulen anregen. 3. Wie wird die Essensversorgung der Schülerinnen und Schüler gewährleistet? Antwort der Verwaltung: Die Schulöffnung im Primarbereich soll nach bisherigen Ankündigungen des Ministeriums für Schule und Bildung verbunden sein können mit Ganztagsangeboten. Näheres wird voraussichtlich die nächs- te Schulmail des MSB regeln. 4 Unabhängig davon geht die Verwaltung jedoch davon aus, dass ab 11. Mai 2020 Ganztagsangebote ermöglicht werden sollen. Hierzu gehört auch ein Mittagessen, das die Träger des Offenen Ganztags anbieten werden. 4. Wie stellt die Stadt sicher, dass die kleineren Caterer jetzt und im Anschluss ihren Betrieb auf- rechterhalten können? Diese brauchen Garantien und Hilfestellungen. Antwort der Verwaltung: Die Caterer sind in der Regel in den Mensen der Schulen der Sekundarstufe I tätig. In Gesprächen mit der Verwaltung haben sie deutlich gemacht, dass die vollständigen Einnahmeverluste in Schu l- mensen seit dem 16. März 2020 - auch bei Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen von Land und Bund, Kurzarbeitergeld sowie möglichen Kostenreduzierungen durch Ruhendstellung von Versi- cherungen etc. – die wirtschaftliche Situation jedes Unternehmens extrem belastet und die Existenz gefährdet. Die Verwaltung prüft derzeit, ob und in we lchem Rahmen eine Unterstützungsleistung möglich ist. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1318/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 08.05.2020
- Erstellt
- 05.05.2020 18:40