V/0061/2007
Aufhebung der Satzung der Stadt Münster über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1
778 Zeichen
Anlage 1 Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Münster über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienegesetz Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemein deordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07.1994 (GV NW S. 666) in der je- weils geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Münst er am 25.04.2007 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Münster über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienegesetz vom 1 3.12.2002 in der Fassung der Ände- rungssatzung 17.03.2005 wird aufgehoben. Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Beschlussvorlage
2845 Zeichen
V/0061/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt Betrifft Aufhebung der Satzung der Stadt Münster über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienegesetz vom 13.12.2002 in der Fassung der Änderungssatzung vom 17.03.2005 Beratungsfolge 25.04.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 09.05.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 10.05.2007 Hauptausschuss Vorberatung 10.05.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung Anliegende Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Münster über die Erhebung von Gebüh- ren für Amtshandlungen nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienegesetz vom 13.12.2002 in der Fassung der Änderungssatzung vom 17.03.2005 wird beschlossen. Kosten/Folgekosten In diesem Haushaltsjahr werden Einnahmeausfälle von ca. 8.200 € gegenüber der bisherigen Ge- bührenkalkulation entstehen. Befristung Keine Begründung: Bislang konnten kostendeckende Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene durch Gebührensatzung auf der Grundlage des Fleischhygienegesetzes (FlHG) und des Geflügelfleischhygienegesetzes (GFlHG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Kosten der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene (FlGFlHKostG NW) erhoben werden. Vorlagen-Nr.: V/0061/2007 Auskunft erteilt: Herr Minnebusch Ruf: 0 25 34 / 971 303 E-Mail: Minnebusch@stadt-muenster.de Datum: 16.01.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0061/2007 Mit Inkrafttreten des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches am 01.09.2005 sind das FlHG und das GFlHG aufgehoben worden. Die Erhebung von kostendeckenden Gebühren durch kom- munale Satzungen ist übergangsweise bis zum 31.12.2006 durch das Gesetz zur Anpassung der Gebührenerhebung auf dem Gebiet der Frischfleischhygiene vom 19.09.2006 sichergestellt wor- den. Aufgrund der entfallenen Rechtsgrundlage wird die Gebührensatzung der Stadt Münster seit dem 01.01.2007 nicht mehr angewendet und ist daher aufzuheben. Seit dem 01.01.2007 werden die europarechtlichen Gebührenvorgaben durch landesrechtliche Gebührenregelungen umgesetzt. Für die Erhebung von Gebühren auf dem Gebiet der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene gelten seither die Tarifstellen 23.8.4.1 – 23.8.4.8 des Allgemeinen Gebüh- rentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Da für die einzelnen Gebührentatbestände in den Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebüh- renordnung NRW geringere Gebühren als in der Gebührensatzung der Stadt Münster festgelegt worden sind, wird es in diesem Haushaltsjahr zu Einnahmeausfällen in Höhe von voraussichtlich 8.200 € kommen. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0061/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.01.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37