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V/0061/2007

Aufhebung der Satzung der Stadt Münster über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen

Vorlagen 16.01.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.05.2007, TOP 17

Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

778 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
 
Satzung  
zur Aufhebung der Satzung der Stadt Münster  
über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen 
 nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienegesetz 
 
 
 
Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemein deordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07.1994 (GV NW S. 666) in der je- 
weils geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Münst er am 25.04.2007 folgende Satzung 
beschlossen: 
 
 
 
 
Artikel 1 
 
Die Satzung der Stadt Münster über die Erhebung von  Gebühren für Amtshandlungen nach 
dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienegesetz vom 1 3.12.2002 in der Fassung der Ände- 
rungssatzung 17.03.2005 wird aufgehoben.   
 
 
Artikel 2 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Beschlussvorlage

2845 Zeichen

V/0061/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aufhebung der Satzung der Stadt Münster über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen 
nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienegesetz vom 13.12.2002 in der Fassung der 
Änderungssatzung vom 17.03.2005 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.04.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
09.05.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
10.05.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
10.05.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung 
 
Anliegende Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Münster über die Erhebung von Gebüh-
ren für Amtshandlungen nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienegesetz vom 13.12.2002 in 
der Fassung der Änderungssatzung vom 17.03.2005 wird beschlossen.   
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
In diesem Haushaltsjahr werden Einnahmeausfälle von ca. 8.200 € gegenüber der bisherigen Ge-
bührenkalkulation entstehen.   
 
 
Befristung 
 
Keine 
 
 
Begründung: 
 
Bislang konnten kostendeckende Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleisch- und 
Geflügelfleischhygiene durch Gebührensatzung auf der Grundlage des Fleischhygienegesetzes 
(FlHG) und des Geflügelfleischhygienegesetzes (GFlHG) in Verbindung mit dem Gesetz über die 
Kosten der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene (FlGFlHKostG NW) erhoben werden.    
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0061/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Minnebusch 
Ruf: 
0 25 34 / 971 303 
E-Mail: 
Minnebusch@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.01.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0061/2007 
Mit Inkrafttreten des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches am 01.09.2005 sind das FlHG 
und das GFlHG aufgehoben worden. Die Erhebung von kostendeckenden Gebühren durch kom-
munale Satzungen ist übergangsweise bis zum 31.12.2006 durch das Gesetz zur Anpassung der 
Gebührenerhebung auf dem Gebiet der Frischfleischhygiene vom 19.09.2006 sichergestellt wor-
den. Aufgrund der entfallenen Rechtsgrundlage wird die Gebührensatzung der Stadt Münster seit 
dem 01.01.2007 nicht mehr angewendet und ist daher aufzuheben.   
 
Seit dem 01.01.2007 werden die europarechtlichen Gebührenvorgaben durch landesrechtliche 
Gebührenregelungen umgesetzt. Für die Erhebung von Gebühren auf dem Gebiet der Fleisch- und 
Geflügelfleischhygiene gelten seither die Tarifstellen 23.8.4.1 – 23.8.4.8 des Allgemeinen Gebüh-
rentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.  
 
Da für die einzelnen Gebührentatbestände in den Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebüh-
renordnung NRW geringere Gebühren als in der Gebührensatzung der Stadt Münster festgelegt 
worden sind, wird es in diesem Haushaltsjahr zu Einnahmeausfällen in Höhe von voraussichtlich 
8.200 € kommen.    
 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

25.04.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2007 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.05.2007 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0061/2007
Typ
Vorlagen
Datum
16.01.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37